Fritz Presl
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dem heute anstehenden Thema „Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011“ haben wir uns in diesem Hause mit einem Thema zu befassen, das von der Europäischen Union allen Mitgliedstaaten aufgegeben worden ist, nämlich eine Volks- und Wohnungszählung am 9. Mai nächsten Jahres durchzuführen.
Bei dieser Volks- und Wohnungszählung, bei der die Zuständigkeiten der Europäischen Union, des Bundes und der Länder und natürlich in der Folge bei den kreisfreien Städten und Landkreisen gegeben sind, bleibt für die Länder und in diesem Fall für uns in Rheinland-Pfalz nur wenig Gestaltungsspielraum. Im Wesentlichen im Vordergrund für uns in unserem Lande steht dabei die Finanzierung, auf die ich nachher eingehen möchte.
Lassen Sie mich bitte auf zwei wesentliche Punkte des sogenannten Zensus eingehen und diese herausstellen.
Die Daten über die Bevölkerungs- und Gebäude- bzw. Wohnungssituation sind erforderlich und wichtig für die Gestaltung der Zukunftsaufgaben nicht nur in unserem Land. Wer jetzt nicht gründlich analysiert und Entwicklungen verschläft, kann die Zukunft nicht gestalten. Es geht auch um aktuelle Datenerhebungen für den bundesweiten Finanzausgleich.
Deshalb ist diese von der Europäischen Union angeordnete Zählung zu begrüßen und ihre Notwendigkeit herauszustellen. Schließlich liegen die letzten Zählergebnisse in den alten Bundesländern 23 Jahre und im Gebiet der ehemaligen DDR sogar 29 Jahre zurück.
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, also für die Befragten, die Hauseigentümer, ist, dass beim Zensus 2011 die Sicherheit und das Vertrauen erzeugt wird, dass die Daten auch verantwortungsvoll und vertraulich behandelt werden und nicht unberechtigterweise weitergegeben oder verwertet werden. Wir wissen alle, dass es heutzutage nichts Schlimmeres gibt, als die Bürgerinnen und Bürger bei derartigen Staatsaktionen zu verunsichern und im Ungewissen zu lassen.
Der wesentliche Unterschied zu bisherigen Volkszählungen ist, dass dieses Mal nur 10 % der Bevölkerung be
fragt werden. Die Tatsache, dass bei der Befragung nach persönlichen Daten nur wenige befragt werden, ist sicherlich ein Hinweis und ein guter Grund dafür, den Menschen insgesamt Vertrauen entgegenzubringen und umgekehrt auch um Verständnis und Vertrauen in der Bevölkerung zu werben, weil es sich nur um Stichproben handelt, die dann im Vergleich mit den bisher fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen angeglichen werden sollen. Dabei gilt es natürlich, Vertrauen bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, die von den ausgewählten Stichproben betroffen sein werden.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sieht es anders aus; denn darin werden 100 % abgefragt. Da bei dieser Datenerhebung ein vergleichbarer Datenbestand vorhanden ist, ist dort eine 100%ige Erhebung notwendig und auch sinnvoll. In beiden Fällen ist es aber für uns enorm wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und gründlich über die Art und Weise der Vorgehensweise bei der Zählung informiert werden, damit möglichst frühzeitig das entsprechende Vertrauen aufgebaut wird und sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen können, dass mit den Erhebungen kein Missbrauch betrieben wird.
Erfreulich ist, dass sich die politischen Kräfte dieses Hauses in der Beurteilung dieser Angelegenheit einig sind, was sich auch bei der Beratung und Empfehlung im Innenausschuss bereits ergeben hat. Darüber hat die Kollegin Monika Fink soeben berichtet.
Lassen Sie mich noch zu einem Thema kommen, was die Gestaltungsmöglichkeiten und den Gestaltungsrahmen in Rheinland-Pfalz an diesem europaweiten Projekt anbelangt. Dabei ist festzustellen, wenn beim Bund die Konnexität so geregelt wäre, wie dies bei uns in Rheinland-Pfalz als Vorreiter in ganz Deutschland auf diesem Gebiet der Fall ist, würden wir uns über den wesentlichen Punkt der Finanzierung des Projektes und über die finanziellen Auswirkungen auf unser Land gar nicht unterhalten müssen. Von den Gesamtkosten, die in Deutschland anfallen, haben die Länder 50 % zu tragen.
Für Rheinland-Pfalz fallen 43 Millionen Euro an, nach Abzug der Bundesmittel rund 23 Millionen Euro. Auf die Kommunen kommen letztlich 12 Millionen Euro zu, und es ist eine Übereinstimmung mit den Landkreisen dazu erzielt worden.
Alles in allem ist unsere Fraktion froh darüber, dass diese Zählung im nächsten Jahr stattfinden wird, damit die erforderlichen Daten für die Zukunft erhoben werden können.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal unsere herzliche Bitte an alle Beteiligten in Bund, Land und Kommunen richten, bei den Bürgerinnen und Bürgern für Vertrauen für diese Datenerhebung zu sorgen und akribisch darauf zu achten, dass mit den Daten vertrauensvoll umgegangen wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Aussprache über die Große Anfrage der CDU
Landtagsfraktion und die dazu vorliegende Beantwortung der Landesregierung gibt uns die gute Gelegenheit, nach zweieinhalb Jahren im Landtag erneut über die Situation des Sports zu reden. Vor knapp drei Jahren hatte nämlich unsere Fraktion bereits eine Große Anfrage zur Situation des Sports und der Sportentwicklung in Rheinland-Pfalz gestellt, die im November 2007 zur Aussprache stand.
Schon damals war deutlich geworden, dass wir in Rheinland-Pfalz im Sport eine solide Organisationsstruktur haben und diese Landesregierung den Sport in seiner Vielfalt und auch in der Fläche nach besten Kräften auf hohem Niveau fördert. Die Sportförderung RheinlandPfalz – um nur einen Teilaspekt der Großen Anfrage und ihrer Beantwortung herauszugreifen – kann sich im Vergleich zu der anderer Bundesländer mehr als sehen lassen.
Wenn man die Plenardebatten in diesem Hohen Hause verfolgt, könnte man den Eindruck gewinnen, dass hier über den Sport nicht so oft geredet wird, obwohl rund ein Drittel der Menschen in diesem Lande in Sportvereinen aktiv ist, gerade weil wir viele erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler in unserem Land haben, was die in letzter Zeit sehr zahlreichen Ehrungen wieder deutlich bewiesen haben.
Warum ist der Sport nicht öfter Thema in diesem Hause? Das liegt an der Struktur des Sports und der Sportorganisation sowie an der sehr ausgeprägten Selbstständigkeit des Sports, der Sportverbände und der angeschlossenen Vereine. Dann ist zwar seitens der Sportverbände immer zu hören, die Politik solle sich aus dem Sport heraushalten, aber im gleichen Atemzug wird deutlich gemacht, die Politik solle für die erforderlichen Rahmenbedingungen im Sport sorgen.
Genau das ist der Punkt: die Selbstständigkeit der Sportorganisation auf der einen Seite und die Schaffung der Rahmenbedingungen durch die Politik auf der anderen Seite. – Dieses Spannungsfeld bzw. Zusammenspiel braucht ein sachliches, respektvolles und vertrauensvolles Miteinander der Beteiligten. Sie werden sich noch gut daran erinnern, dass vor nicht allzu langer Zeit – vor einigen Jahren – über Meinungsverschiedenheiten unter Sportfunktionären und die Zusammenarbeit zwischen Sportfunktionären und der Landesregierung häufig kontrovers diskutiert worden ist und das erforderliche Miteinander nicht immer gewährleistet war. Das ist – im Interesse beider Seiten – zum Glück nicht mehr so.
Wenn man wie ich bei vielen Anlässen des Sports in Rheinland-Pfalz zugegen ist, stellt man fest, dass seitens des Sports die gute Zusammenarbeit zwischen der Sportorganisation und der Landesregierung – hier insbesondere mit dem Ministerium des Innern und für Sport – besonders betont wird.
Die heutige Aussprache gibt uns als SPD-Landtags- fraktion die Gelegenheit, einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die vom Sport selbst gelobte gute Zusammenarbeit auch von uns so gesehen wird; denn nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die Selbst
ständigkeit des Sports und die Rahmenbedingungen seitens der Politik möglichst effizient miteinander und aufeinander abgestimmt werden können im Interesse aller Sportlerinnen und Sportler in diesem Land.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, der amtierenden Präsidentin des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, Frau Karin Augustin, von uns aus für das harmonische Miteinander ein Dankeschön zu sagen. Das vor allem deshalb, weil wir schon andere Zeiten, wie ich erwähnt habe, erlebt haben.
Lassen Sie mich auf einige Kernpunkte der Großen Anfrage und der Antwort darauf näher eingehen.
Sportentwicklung: Wie bereits vor drei Jahren macht die Antwort der Landesregierung deutlich, die Altersstruktur der Sportlerinnen und Sportler verändert sich nach oben. Dem müssen die Sportangebote folgen. Ebenso beleuchtet wird die Nachfrage von Familien nach Sportangeboten. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Anforderungen an Sportanlagen. Dies muss sich natürlich auch in der Förderpraxis niederschlagen.
Das Thema „Gewaltprävention im Sport“ hat bei uns einen hohen Stellenwert. Das Land unterstützt aus gutem Grunde Fanprojekte im Fußball im Rahmen der Gewaltprävention. Gerade vor wenigen Tagen ist durch einen Zwischenfall in Berlin die Wichtigkeit solcher Projekte wieder deutlich geworden. Zum Glück sind wir in Rheinland-Pfalz von größeren Ausschreitungen verschont geblieben.
In diesem Zusammenhang darf auch unserer Polizei für ihre diesbezügliche Arbeit ein Dankeschön ausgesprochen werden.
Bekämpfung von Doping im Sport: Gerade kürzlich hat sich der Innenausschuss des Landtags mit dem AntiDoping-Programm der Landesregierung befasst. Rheinland-Pfalz hilft der nationalen Anti-Doping-Agentur, der NADA, finanziell und unterstützt zusätzlich Anti-DopingProgramme von rheinland-pfälzischen Sportverbänden. Aktuell sei in diesem Zusammenhang die von der Landesregierung eingeholte Studie zur Dopingprävention erwähnt.
Es wäre schön und vor allem auch wirkungsvoller, wenn andere Länder dem rheinland-pfälzischen Beispiel folgen würden.
Finanzierung des Sports: In Rheinland-Pfalz gehören die Förderung des Sportstättenbaus, die Schuldendiensthilfen beim Bäderprogramm, der Schulsport und der Breitensport, der pauschale Aufwendungsersatz für den Landessportbund, die Zuschüsse für die Ausbildung und Vergütung von Übungsleitern, die gezielte Förderung des Leistungssports und die Förderung des Breitensports zu den Säulen der finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport.
Anzumerken ist bezüglich des Sportstättenbaus durch Vereine und Kommunen, dass die Landesförderung oft gewährleistet ist, aber die Kommunen selbst ihren Anteil nicht stemmen bzw. die erforderliche Kofinanzierung bei Vereinsanlagen nicht aufbringen können.
Dem Schulsport einschließlich Hochschulsport wird ebenso wie dem Breitensport ein großes Augenmerk gewidmet.
Herr Kollege Ernst hat die Ganztagsschulen angesprochen. Wir wissen alle, dass gerade an Ganztagsschulen viel Sport nachmittags angeboten und unterrichtet wird. Diesbezüglich gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Landessportbund. Das funktioniert sehr gut. Ich höre immer wieder auch von Vereinen, die sich dort durch den Nachmittagssportunterricht ihre Sportlerinnen und Sportler rekrutieren, die sie dann in den Verein aufnehmen können.
Das ist also eine gute Sache.
Auf unseren Leistungssport können wir in RheinlandPfalz sehr stolz sein. Wir können stolz sein auf erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler. Stets haben Sportfunktionäre sowie Sportlerinnen und Sportler selbst die guten Rahmenbedingungen seitens des Landes und die finanzielle Ausstattung gelobt.
Das alles macht deutlich, dass der Sport in unserem Land gut funktioniert, und zwar sowohl bei der Sportorganisation und den vielen ehreamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, als auch seitens der Politik. Das wollen wir erhalten; denn das bringt für alle Erfolg,
Erfolg, der von dem Sport nicht trennbar ist.
Abschließend danke ich für die Möglichkeit der Aussprache und für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage durch die Landesregierung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. November ist der Antrag an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat am 4. Dezember beraten und im Ergebnis die Ablehnung des Antrags empfohlen. Deshalb fand keine Beratung mehr im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr statt. Die Empfehlung lautet also: Antragsablehnung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal, schon zum zweiten Mal, beschäftigt uns im Landtag die neue Doppik, die neue kaufmännisch geprägte Buchführung bzw. Haushaltsführung.
Der Beratung des Antrags im Plenum – Herr Kollege Creutzmann hat es gesagt – ist eine ausführliche Beratung gefolgt. Die SPD-Landtagsfraktion hat damals beantragt, das Thema „Umlageermittlung und Umlageberechnung nach der neuen Doppik“ im Innenausschuss zu erörtern. Wir hatten damals darum gebeten, dass das zuständige Innenministerium anhand von Berechnungsbeispielen die Umlageermittlung auf der Seite der Umla
geberechtigung, d. h. der kommunalen Verbünde, im Einzelnen darlegen möge.
Vorausgegangen war die Debatte darüber – dies hat Herr Creutzmann eben nochmals versucht deutlich zu machen –, ob die Bestimmungen der neuen Doppik mit denen der bisherigen und auch weiterhin geltenden Gemeindehaushaltsordnung einheitlich klar bestimmt sind oder es einer Klarstellung bedarf.
Unsere Fraktion hat bereits damals keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf gesehen. Wichtig für uns war jedoch, dass anhand von Beispielen dargelegt wird, dass die vorhandenen Bestimmungen eindeutig und nicht geeignet sind, Unklarheiten hervorzurufen. Genau dies hat die Beratung anhand der Beispiele im Innenausschuss deutlich gemacht.
Was die erwähnten Beispiele anbelangt, lagen noch nicht so viele Fälle vor. Wir hatten schon damals darüber gesprochen. Wir befinden uns bei der Doppik im Moment in der sogenannten Freiwilligenphase; denn erst ab dem kommenden Jahr 2009 ist die Einführung der Doppik für alle Kommunen verpflichtend.
Dennoch waren die vorhandenen Beispiele sehr wohl geeignet, die Ermittlungen der Umlagen zugunsten der umlageberechtigten Verbandsgemeinden, Landkreise und des Bezirksverbands Pfalz zweifelsfrei zu verdeutlichen, waren doch bei den Beispielen, insbesondere bei den Kreisen – Herr Creutzmann hat es angesprochen – sehr unterschiedliche finanzwirtschaftliche Strukturen gegeben.
Dem Antrag der FDP lag die Befürchtung zugrunde, dass die künftigen beiden Haushalte der Kommune, nämlich der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt, auszugleichen sind und dies zu Ungerechtigkeiten führen werde.
Anhand der vorgelegten Beispiele – – – Da war ein Landkreis – Herr Creutzmann, sie haben es gesagt – ohne Tilgungsverpflichtungen aufgrund der Schuldenfreiheit. Auf der anderen Seite war ein Landkreis mit vergleichsweise hohen Tilgungszahlungen. Dabei hatte sich folgendes Bild ergeben: Beim schuldenfreien Landkreis war der Umlagesatz nach dem Ergebnishaushalt bemessen mit dem Ergebnis, dass auch der Finanzhaushalt ausgeglichen war.
Im anderen Fall mit dem mehr verschuldeten Haushalt kam es zum umgekehrten Verhältnis; denn dort hat sich anschaulich gezeigt, der Umlagesatz wird nicht nach dem Ergebnishaushalt, sondern nach dem Finanzhaushalt bemessen. Dann ist auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen. Das gleiche Ergebnis wurde auch anhand von Berechnungsbeispielen mehrerer Verbandsgemeinden deutlich.
Damit stand fest, dass die vorhandenen gesetzlichen Regelungen den unterschiedlichen Situationen und Strukturen bei den umlageberechtigten Kommunalverbünden Rechnung tragen und im Ergebnis zu keinen unberechtigten oder ungleichen Umlagebelastungen führen.
Sollte es dennoch – schließlich kann man nicht alle Entwicklungen voraussehen – zu gewissen Ausreißern bei der Umlageermittlung kommen und sich unzumutbare Umlagenbelastungen für umlageverpflichtete Kommunen ergeben, greifen und schützen die vorhandenen verfassungsmäßigen Bestimmungen und die dazu ergangene Rechtsprechung vor derartigen Unzumutbarkeiten. Danach haben nämlich die umlageberechtigten Kommunen bei der Festsetzung des Umlagesatzes neben dem Haushaltsausgleichsgebot auch das geschützte Selbstverwaltungsrecht der umlageverpflichteten Kommunen und vor allen Dingen das Gebot der kommunalen Rücksichtnahme zu beachten.
Im Ergebnis ist daher auch dank der geeigneten Beispiele, wofür sich die SPD-Landtagfraktion beim Innenministerium ausdrücklich bedankt, festzustellen, dass die Kommunalverbünde für die Erhebung der Umlagen eine klare und sichere Rechtsgrundlage haben.
Es herrscht Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Weitere gesetzliche Bestimmungen sind deshalb nicht erforderlich. Das war das Ergebnis der Empfehlung des Innenausschusses.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Noch ist die kommunale Doppik kein allzu spannendes Thema – Herr
Creutzmann sagte das schon –, aber es ist ein wichtiges Thema für die Kommunen; denn es geht um Berechtigte und Verpflichtete, und es geht um kommunales Geld, das bekanntlich überall knapp ist.
Mit dem vorliegenden Antrag der FDP-Landtagsfraktion wird im Zusammenhang mit der Umstellung der kommunalen Haushaltsführung von der bisher kameralistischen Buchführung auf eine der kaufmännischen Buchführung – ich sage einmal – angenäherten doppischen Buchführung, Haushaltsführung, eben der kommunalen Doppik, ein Thema herausgegriffen, nämlich die Ermittlung des Umlagebedarfs bei den umlageberechtigten Verbandsgemeinden, Landkreisen und dem Bezirksverband der Pfalz.
Der FDP-Antrag hat gegenwärtig nur einen im Wesentlichen theoretischen Hintergrund bzw. Fragegrund. Theoretisch deshalb, weil die neue künftige kommende Haushaltsbuchführung, die Doppik, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2007 – wenn überhaupt, nur bei ganz wenigen –,
ab dem laufenden Jahr 2008 und spätestens – das wird das Gros sein – ab dem nächsten Haushaltsjahr 2009 einzuführen und zu praktizieren ist. Demnach liegen derzeit zur Beurteilung der in dem Antrag geäußerten Bedenken und Befürchtungen noch so gut wie gar keine Beispiele aus der Praxis vor.
Was ist aber bei dem von Ihnen angesprochenen Thema der Umlageerhebung und der Ermittlung des Bedarfs bei den berechtigten Gemeinden neu, und was ist gegenüber den bisher noch bestehenden und anzuwendenden Rechtsgrundlagen im kommunalen Haushaltsrecht gleichgeblieben? Die Rechtsgrundlagen für die Umlageberechtigung und deren Erhebung waren und sind in der Zukunft in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung in Verbindung mit dem Finanzausgleichsgesetz geregelt. Dort ist weiter die Berechtigung für die Umlageerhebung entsprechend dem Finanzbedarf bei der Erfüllung der ihnen übertragenen und zulässigen Aufgaben klar geregelt. Das ist also keine Rechtsänderung, sondern es bleibt, wie es war. Auch künftig wird dieser Finanzbedarf anhand und aufgrund der Haushaltsführung bei den Berechtigten im Rahmen der Erfordernisse des Haushaltsausgleichs ermittelt.
Allerdings gab es bisher nur den jährlichen Haushaltsplan, während es künftig zwei Haushaltsnachweise bei der Doppik geben wird, und zwar den Finanzhaushalt und den Ergebnishaushalt. So wie bisher werden auch in der Zukunft beide Haushalte auszugleichen sein. Das schreibt die Gemeindehaushaltsordnung so vor.
Dies wird in der Praxis bedeuten, dass entsprechend der Ausgleichsverpflichtung des § 18 der Gemeindehaushaltsordnung bei den Umlageberechtigten bei der Ermittlung des Umlagebedarfs dies in unmittelbarem Zusammenhang zur Deckungslücke in den jeweiligen Haushal
ten stehen wird. Das heißt, es werden beide Haushalte, es müssen beide Haushalte, nämlich der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt, zugrunde gelegt werden. Dabei wird wohl von der Sache her der Ergebnishaushalt von zentraler Bedeutung sein.
Was die von der FDP im Antrag aufgeworfenen Rechtsfragen anbelangt, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sowohl die Umlagefestsetzung in der jeweiligen Haushaltssatzung der Berechtigten als auch die Umlageveranlagung, d. h. die Erhebung der Umlagen, rechtsmittelfähig sind. Die Umlagefestsetzung in der Haushaltssatzung ist im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens und die Umlageveranlagung, die durch einen Verwaltungsakt erfolgen, durch Widerspruch und Klage verwaltungsrechtlich anfechtbar. Das bedeutet die Gewährleistung des Rechtschutzes zugunsten der Umlageverpflichteten. So weit zu den zur Rechtssicherheit oder Rechtsunsicherheit geäußerten Bedenken.
Diese Rechtsicherheit wird auch verfassungsrechtlich geschützt; denn die Gemeindeverbände dürfen für ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben im Wege dieses Lastenausgleichs sich nur bedienen und nicht mehr.
Wenngleich unsere Fraktion Ihre Bedenken in der vorgetragenen Weise nicht teilt, schlagen wir vor, den vorliegenden Antrag an den Innenausschuss des Landtags zu überweisen und gleichzeitig das Innenministerium zu beauftragen, im Innenausschuss über die künftige Ermittlung des Finanzbedarfs für die Festsetzung der Umlagen zu berichten. Dabei wäre es unseres Erachtens gut, wenn wir Ermittlungs- und Berechungsbeispiele hätten, weil uns im Moment noch keine konkreten Beispiele dieser Art vorliegen. Deshalb wären Beispiele dieser Art sicherlich nützlich und aufschlussreich. Daher sollten wir den Antrag, wir eben dargestellt, an den Innenausschuss überweisen, verbunden mit dem Auftrag an das Innenministerium, entsprechend zu berichten.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die beiden heute zu behandelnden Anträge der Fraktionen von CDU und FDP sind in der Sitzung des Landtags am 27. September 2007 an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss hat beide Anträge in insgesamt vier Sitzungen, darunter eine Anhörung, beraten. Während der Behandlungsphase im Ausschuss kam das Programm der Landesregierung mit dem Sondervermögen für die Hochschulen hinzu. Zum Abschluss der Beratungen hat der Ausschuss durch Beschluss empfohlen, beide Anträge abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn der Besprechung hätte ich gerne einige Ausführungen dazu gemacht, warum wir diese Große Anfrage gestellt haben. Aber in Anbetracht der verkürzten Redezeit und aufgrund der Annahme, dass Sie alle die Antwort der Landesregierung gelesen haben, möchte ich das Ihnen und uns ersparen.
Der Sport braucht Förderung, damit die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und dauernde Arbeit gelegt werden können. Es ist das Ziel der SPDLandtagsfraktion, die Investitionen in den Sportstättenbau auf hohem Niveau zu halten.
Sport ist mehr als Bewegung und Spaß. Sport erhält die Gesundheit und vermittelt gerade auch Kindern und Jugendlichen wichtige Werte und soziale Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund und wegen des Stellenwerts, den der Sport auch in Zukunft haben wird, hat unsere Fraktion diese Große Anfrage gestellt.
Wenn man mit Sportpolitikern anderer Bundesländer in ein Gespräch kommt, in dem es um die Sportförderung in den jeweiligen Ländern geht, dann können wir immer sehr zufrieden feststellen, dass wir mit an der Spitze der Sportförderung in Deutschland liegen.
Das macht stolz und zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Gleichzeitig heißt das aber auch für uns, nicht auf diesem an sich schon hohen Niveau stehen zu bleiben, sondern wir sind bestrebt und wollen dafür im Rahmen unserer Sportpolitik Sorge tragen,
dass der Sport in Rheinland-Pfalz, also der selbstständig organisierte Sport, weiterhin die guten Rahmenbedingungen seitens des Landes vorfindet, um mit dem Sport in unserem Land für unsere Gesellschaft weiterhin zeitgemäß zu sein und den sich wandelnden Situationen gerecht zu werden.
An dieser Stelle möchte ich für unsere Fraktion auch klar und deutlich feststellen, dass wir die Selbstständigkeit des Sports, das heißt der Sportorganisationen in unserem Land, sehr schätzen und anerkennen und auch dankbar für das hohe ehrenamtliche Engagement, das bürgerliche Engagement der Menschen in diesem Land sind, welches die Sportfunktionäre leisten.
Es war nie unsere Absicht und wird auch in Zukunft nicht unsere Absicht sein, uns seitens der Politik in die von starker Eigendynamik geprägte Selbstständigkeit des Sports einzumischen.
Mit dieser Großen Anfrage haben wir das Ziel verfolgt, Bilanz über die derzeitige und die bisherige Sportförderung zu ziehen. Es geht dabei auch um die Gewinnung von neuen Erkenntnissen für die Fortentwicklung des Sports und der Sportförderung in unserem Land.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei der Landesregierung, beim Ministerium des Innern und für Sport und bei unserem Sportminister Karl Peter Bruch für diese sehr ausführliche und gründliche Beantwortung der Großen Anfrage bedanken.
Die Sportförderung des Landes – das ist unsere Auffassung, was die Sportförderung anbelangt – richtet sich einmal auf den Bereich der institutionellen Förderung, die Projektförderung, die Förderung der erforderlichen Sportanlagen. Sie richtet sich dabei an den Breitensport, den Behindertensport, den Leistungs- und Hochleistungssport und geht auch in Richtung des sogenannten Gesundheitssports.
Ausdrücklich ausnehmen möchte ich dabei, in Rheinland-Pfalz wird kein Profisport gefördert,
obwohl dies manchmal so pauschal und ungeprüft in die Öffentlichkeit hineingestreut wird.
Wenn Wettkampfanlagen für den Profisport errichtet werden oder errichtet werden sollen, dann hilft das Land allenfalls den beteiligten Kommunen im Rahmen der Investitionen für zum Beispiel erforderliche Infrastrukturmaßnahmen. In den Profisport fließen dabei keine Landesmittel. Dabei ist es auch wichtig festzustellen, dass diese Landesmittel, beispielsweise für Infrastrukturmaßnahmen, wie eben gesagt, aus Haushaltsmitteln
im Rahmen von Investitionen fließen und nicht aus den Fördermitteln für den Sport.
In Rheinland-Pfalz geht es bei der Sportförderung nicht nur um besonders populäre Sportarten, die spektakulär sind und im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. In unserem Land finden auch kleinere Sportarten, die sogenannten Randsportarten, Beachtung und Förderung. Gerade in diesem Punkt möchte ich unserem Sportminister danken und Ihm ein Kompliment machen. Herr Minister Karl Peter Bruch hat auch ein Herz für Randsportarten. Dadurch ist die Vielfalt in unserem Land in guten Händen.
Meine Damen und Herren, besondere Situationen bedürfen der besonderen Behandlung. Dazu möchte ich auf das gute Beispiel des neu aufgelegten Bäderprogrammes zur Renovierung und Sanierung von Schwimmbädern im Land besonders verweisen.
Hiervon profitieren vor allem direkt die betroffenen Kommunen. Davon profitiert auch der Schwimmsport, einschließlich des Schwimmunterrichts, und damit die Säule des Gesundheitsschutzes.
Lassen Sie mich noch etwas zu den gesellschaftlichen Veränderungen und den sich wandelnden Bedürfnisse der Menschen sagen, welche auch von großer Bedeutung für die Fortentwicklung der Sportangebote, der Sportorganisation und der dazu erforderlichen Sportanlagen sind. Die Sportpolitik muss frühzeitig diese Entwicklungen erkennen und im Rahmen der Förderpolitik und in der Förderpraxis entsprechend mithelfen, Trends und Entwicklungen gerecht zu werden.
Nur so bleiben wir im Sport zukunftsfähig. Hier hat die Landesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage wichtige zukunftsweisende Feststellungen getroffen. Beispielhaft möchte ich die Zunahme der älteren Menschen bei der Sportausübung erwähnen und die dadurch sich wandelnden Anforderungen an altersgerechte Sportanlagen und die immer stärkeren Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit.
Meine Damen und Herren, andererseits nehmen Sportanlagen für Ausdauer- und Natursport, das heißt Sportarten, die in der freien Natur stattfinden, wie Skaten, Inlinesport, Wandern, Rad fahren, Nordic Working, ständig zu. Es gilt, da rechtzeitig die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Die vorliegende Antwort der Landesregierung bietet hierzu gute und richtungweisende Anhaltspunkte für die weitere Beratung. Als SPDFraktion wollen wir uns mit der gleichen Leidenschaft für die Sportentwicklung im Land einsetzen, wie dies die Sportlerinnen und Sportler und auch die Sportfunktionäre in diesem Land tun.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2007 ist der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 13. September 2007 beraten und mit Mehrheit empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung empfohlen hat, entfällt entsprechend der Geschäftsordnung die Mitbera
tung im Rechtsausschuss. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin, verehrtes Damenpräsidium! Ich meine, das ist heute Nachmittag ein schöner Anblick, eine schöne Fügung.
Meine Damen und Herren, es gibt in diesem Hause kaum eine Sitzung, in der nicht die Windenergie zum Thema gemacht wird. In der Regel geschieht dies auf Antrag der CDU, die dieses Thema immer zum Gegenstand des Gesprächs macht. Das ist eigentlich gar nichts Schlechtes. Im Gegenteil, für uns, für die SPDLandtagsfraktion und für die SPD-geführte Landesregierung, ist dies ein sehr wichtiges und bedeutsames Thema im Rahmen der Sicherstellung der erforderlichen Energie.
Was uns und die Inhalte der jeweiligen Anträge anbelangt, liegen wir allerdings leider auseinander und manchmal sogar weit auseinander, so wie das zum Teil auch in der heutigen Debatte zum Ausdruck kommt.
Während wir stets die Bedeutung, Wichtigkeit und die zunehmende Energieeffizienz der Windenergie im Vordergrund sehen, sind es bei der CDU manchmal schon – ich will einmal sagen – fundamentale Gründe, die von ihr gegen die Windenergienutzung oder zumindest gegen einen weiteren Ausbau der regenerativen Energienutzung in Bezug auf Windkraft vorgebracht werden. Dabei kann man sich manchmal nicht des Eindrucks erwehren, dass lediglich viel Wind über den Wind und seine Nutzung gemacht wird, ohne den Wind eigentlich zu nutzen. Schade um den kostenlosen Wind. Er ist sauber, ungefährlich, von der Natur gegeben, und er wird nie alle werden, so wie wir es heute erleben.
Wir, die SPD-Landtagsfraktion, haben bisher – das werden wir auch weiter tun – auf die wachsende Bedeutung der Windenergie hingewiesen, und zwar im Rahmen eines gesunden, vernünftigen, ökologisch und ökonomisch vertretbaren Mixes an Energieerzeugung und Energiegewinnung. Daran werden wir auch weiter festhalten.
Was die Nutzung der Windenergie und die dafür erforderliche technische Ausstattung anbelangt, dürfen wir bei uns in Deutschland in Anspruch nehmen, dass wir diesbezüglich weltweit eine führende Rolle einnehmen. Aus diesem Grunde stehen wir auch hinter der Forschung, die im Rahmen der Windenergie stattfindet. Verbunden mit der Forschung – das ist heute auch angeklungen – ist auch der Bereich der Energieeinsparung.
Wenn die Politik nicht hinter der Forschung steht, wie sollen dann Wissenschaftler angeregt und animiert werden, ihre Forschungen in Richtung Verbesserung, das heißt, Effizienzsteigerung der Windenergienutzung, zu betreiben? Wer diesbezüglich eine Gegenposition einnimmt, wie dies verschiedentlich in diesem Hause ge
schieht, macht den Forschern keinesfalls Mut, sondern lässt sie eher resignieren.
Ich darf hierzu aus der gestrigen Ausgabe der „Frankfurter Rundschau“ zitieren: „Deutsche Windkraftbranche wächst rasant. Mehr als 1.200 neue Anlagen im vorigen Jahr. Verband fordert günstigere Rahmenbedingungen. Starke Position auf dem Weltmarkt.“
Die beiden heute zu behandelnden Anträge der CDU und der FDP richten auch Forderungen an den Landesentwicklungsplan IV. Wer schon einmal in den Entwurf des LEP IV hineingeschaut hat, dem muss aufgefallen sein, dass dort bezüglich der Windenergie sehr deutliche Festlegungen und Regelungen vorgesehen sind, wie zum Beispiel – ich darf kurz zitieren –: „Die Ansiedlung der Windenergie erfolgt möglichst flächensparend an menschen-, natur- und raumverträglichen Standorten. Die Energieerzeugungspotenziale auf von der Regional- und Bauleitplanung ausgewiesenen Standorten sind unter Beachtung der genehmigungsrelevanten Anforderungen zu optimieren. Der Prüfung, wie die gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz besonders geforderte Möglichkeit des Repowering an geeigneten Standorten sichergestellt werden kann, ist besonderes Augenmerk zu widmen.“
Weiter ist im Entwurf des LEP IV zu lesen, die Erneuerung alter Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen – das Repowering – sei in RheinlandPfalz bereits während der Geltungsdauer des jetzigen Programms aktuell. Das EEG habe dafür entsprechende Fördervoraussetzungen geschaffen. So weit zu den Formulierungen im Landesentwicklungsplan.
Meine Damen und Herren, daraus können Sie ersehen, dass im Landesentwicklungsplan den gewonnenen Erkenntnissen und Erfordernissen in ausreichender Weise Rechnung getragen wird.
Sie sehen auch, dass künftig verstärkt auf die flächenmäßige menschen- und raumverträgliche Standortwahl Wert gelegt wird und gleichzeitig auch auf die Effizienzsteigerung. Beides zusammen führt uns auf den richtigen Weg, den wir nicht verlassen werden.
Beide vorliegenden Anträge – mein Kollege Alfons Maximini hat darauf schon hingewiesen – sind im Innenausschuss abgelehnt worden. Wir können ihnen aus den genannten Gründen nicht zustimmen.
Lassen Sie mich noch zu zwei aktuellen Aspekten Stellung nehmen, die gerade in der letzten Zeit aufgrund der eingetretenen aktuellen Entwicklung im Energiebereich in eine völlig andere Richtung führen.
In Rheinland-Pfalz ist die CDU bezüglich der Atomenergie und bezüglich des Ausstiegs aus dem Ausstieg gegenüber der CDU im Bund noch etwas zurückhaltend. Man kann sich aber manchmal nicht des Eindrucks erwehren, dass im Lande mit einer Art Gegnerschaft gegen die Windenergienutzung in Richtung auf eine
Nutzung erneuerbarer Energien wenig unternommen wird, damit aufgrund des vorhandenen Energiebedarfs, der dann anderweitig nicht gedeckt werden kann, der Boden für die erneute Diskussion über einen Wiedereinstieg in eine verstärkte Atomenergienutzung bereitet werden kann.
Gerade in diesem Punkt kommt uns auch gegenüber Nachbarländern eine Art Vorbildfunktion zu. Wer selbst der Energiegewinnung durch Kernkraft das Wort redet, vergibt sich jegliche Chancen, bei anderen Nationen diesbezüglich entgegenzuwirken.
Wissenschaftler und Energieexperten haben gerade in diesen Tagen wieder darauf hingewiesen, dass es die Energiewirtschaft ist, die das Interesse antreibt, mit der Laufzeitverlängerung der vorhandenen alten Atomkraftwerke über den vor Jahren erfolgreich durchgesetzten Atomausstieg nachzudenken und insbesondere die Laufzeit der Altanlagen zu verlängern. Warum dies?
Um aus diesen Altanlagen noch mehr Gewinn erzielen zu können. Das ist pures betriebswirtschaftliches Gewinnstreben. Von schutzwürdigen Interessen der Menschen ist da keine Spur. Die schlimmen Folgen der Bedrohung durch die Katastrophe vor 25 Jahren in Tschernobyl scheinen da manchmal in Vergessenheit geraten zu sein.
Es sei mir erlaubt, noch ein weiteres Wort an die CDUFraktion zu richten. Sie sprechen in Ihrem Antrag von Belangen des Menschenschutzes. Dazu möchte ich eines feststellen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Windenergie von Menschenschutz reden, so wie Sie das gerade beim Umweltschutzbereich erwähnt haben, und die Atomenergie als eine der Alternativen bezeichnen, wenn wir nicht verstärkt regenerative Energien nutzen.
Als wir vor einigen Wochen in diesem Hause über das ganz schlimme Thema „Entfernung von Kreuzen in Gerichtssälen“ diskutiert haben, sprachen Sie sogar von einer bewussten Zerstörung des Wertefundaments. Wer das C in seinem Parteinamen führt und für christliche Werte der Menschen eintritt, muss sich ernsthaft fragen lassen, ob Ihre Absicht, bei der Energiegewinnung die Kernenergie zu nutzen, noch mit christlichen Werten und dem so gepriesenen Menschenschutz vertretbar ist.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Anfang der 90er Jahre nach dem rheinland-pfälzischen Regierungswechsel unter anderem mit der Konversion der stark benachteiligten, von Militäranlagen stark belasteten Westpfalz durch diese SPD-geführte Landesregierung
begonnen wurde, waren viele am Anfang sehr skeptisch. Zukunftsperspektiven und Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Entwicklung waren in diesem Raum so gut wie nicht vorhanden.
Die in den 90er-Jahren dann eingeleitete Konversion in der Westpfalz hat deutliche Maßstäbe gesetzt. Das, was von unserer Landesregierung geplant, angepackt und verwirklicht wurde, kann sich nicht nur sehen, sondern auch erleben lassen, und die Konversionsprojekte in Zweibrücken, Pirmasens und Kaiserslautern zählen in Deutschland zu den Musterprojekten erfolgreicher Landespolitik.
Gerade aktuell hat die Region um Zweibrücken dieser Tage richtige Schübe erfahren. So konnte innerhalb der letzten Woche binnen weniger Tage eines der größten Landesstraßenbauprojekte, die L 700, mit einem Brückenbauwerk für die Fernstraßenverbindung zwischen Frankreich und der Westpfalz ihrer Bestimmung übergeben werden. Mit dieser Straßenbaumaßnahme wachsen nicht nur Frankreich und Deutschland enger zusammen, werden nicht nur Gemeinden und Stadtteile von dem lästigen Durchgangsverkehr entlastet, sondern es werden wesentliche wirtschaftliche Impulse durch dieses Straßenbauwerk für die Region Westpfalz geschaffen.
Ebenfalls letzte Woche ist ein entscheidender Durchbruch bei der Flughafennutzung in Zweibrücken geschafft worden. Mit der Ansiedlung des Flugunternehmens Germanwings auf dem Zweibrücker Flughafen mit zurzeit je zwölf Flügen pro Woche von Zweibrücken nach Berlin und umgekehrt ist ein bedeutender Schritt in der Flughafenentwicklung von Zweibrücken getan worden.
Neben den Annehmlichkeiten für die Menschen in der gesamten westpfälzischen Region einschließlich dem Saarland und dem benachbarten Lothringen ergibt sich in Bezug auf die Berlinflüge mit dieser regelmäßigen Fluglinie eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in der Westpfalz. Das gilt für den Tourismus, das gilt vor allen Dingen auch für die vielen Besucher und Kunden des Designer Outlet Centers in Zweibrücken, und das gilt für die bessere Erreichbarkeit unserer Region.
Ende nächster Woche wird eine weitere Säule des Zweibrücker Flughafengeländes, das Designer Outlet Center, nach gerade exakt fünfjähriger Betriebszeit mit der Einweihung eines fertig gestellten zweiten Bauabschnitts wesentlich erweitert.
Das passt alles gut zusammen, aber das ist alles langfristig gut durchdacht, konzeptionell zukunftsorientiert geplant und auch erfolgreich in die Tat umgesetzt worden.
Während es früher an die 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren, die bei den Amerikanern Arbeit gefunden hatten, sind es nunmehr insgesamt über 2.000 Arbeitsplätze geworden. Das alles stärkt die Wirtschaftskraft der Region Westpfalz und schafft ideale Vorausset
zungen dafür, dass dieser Raum zu einem wirtschaftlichen Schwerpunkt aufwachsen kann.
Bei dieser Aktuellen Stunde halte ich es für sehr wichtig, zu aktuellen Aussagen der CDU-Opposition zum Thema „Flughafenentwicklung Zweibrücken“ zu sprechen.
In Kenntnis der neuen positiven Entwicklung des Flughafens Zweibrücken hat Herr Kollege Christian Baldauf – wohl in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzender – vor einigen Tagen erklärt, die rheinland-pfälzische Landesregierung dürfe kein öffentliches Geld mehr in den Ausbau des Zweibrückner Flughafens stecken. Gleichzeitig hatte er sich besorgt darüber geäußert, dass durch die positive Entwicklung in Zweibrücken der saarländische Flughafen gefährdet werden könnte.
Vor der Wahl hatte das ganz anders gelautet. Da hatte sich die CDU lauthals unserer Auffassung angeschlossen und den Ausbau des Flughafens gefordert.
Durch diese Äußerungen seitens der CDU sind in der gesamten Region viele Irritationen aufgetreten. Die Menschen in der Region waren über solche Äußerungen entrüstet.
Als die Entrüstung bekannt wurde, wurde seitens der CDU etwas zurückgerudert. Ich hoffe, dass dieses Zurückrudern nicht nur den Menschen in der Westpfalz gegenüber vor einigen Tagen erklärt worden ist, sondern dass man dies im ganzen Land und vor allem in diesem Haus durchhält. Wir arbeiten gern mit dem Saarland zusammen, aber das Ganze muss auf eine sachliche Basis gestellt werden. Gerade deshalb fordern wir alle politischen Kräfte auf, sich auf die positive Entwicklung in unserem Land zu konzentrieren und die erfolgreiche Entwicklung nicht unnötig zu stören. Das schadet der Sache.
Danken darf ich für die Region unserem Ministerpräsidenten, der in seiner Regierungserklärung ein klares Bekenntnis abgegeben hat. Danken möchte ich auch dem Wirtschaftsminister, Herrn Hendrik Hering, für den schnellen Ansiedlungserfolg von Germanwings und für die Aussagen insbesondere zu den Verhandlungspositionen für die anstehenden Verhandlungen mit dem Saarland.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem kleinsten WM-Austragungsort Kaiserslautern waren bestimmt viele in Deutschland skeptisch, ob das in der Pfalz alles so gut werde. Wie sieht es nach den fünf Spielen einschließlich einem Achtelfinalspiel aus? Was sagt die erste Bilanz? Der kleinste Standort von allen zwölf Standorten ist – das kann man mit Stolz sagen – zum größten geworden.
Für die gesamte Pfalz, aber auch darüber hinaus, durften wir die positiven Folgen dieses Weltereignisses erleben, dies sowohl in volkswirtschaftlicher Hinsicht als auch auf dem gesellschaftspolitischen Sektor, was schon mehrmals angesprochen worden ist. Vielen Menschen aus den unterschiedlichsten Nationen aus allen Kontinenten der Erde konnten wir gute Gastgeber sein, konnten typisch deutsche, natürliche rheinlandpfälzische Gastfreundschaft anbieten und das Bild Deutschlands überaus positiv darstellen.
Ich hatte Gelegenheit, auf dem Zweibrückener Flughafen, der während der ganzen Fußballweltmeisterschaft insbesondere viele Sonderflüge abgewickelt hat, mit Gästen aus Australien, Japan, Afrika, Amerika, aus arabischen und europäischen Ländern zu sprechen. Sie schwärmten insbesondere von den ersten Eindrücken, die sie hatten. Sie schwärmten von der schönen, vor allen Dingen gepflegten Landschaft, die sie schon beim Landeanflug erlebt haben.
Ihr lebt ja echt mitten im Paradies – das war oft der Tenor gewesen.
Es sind viele fröhliche Feste gefeiert worden, was schon gesagt worden ist. Wir hatten das Glück, dass wir die ganze Zeit über tolles Wetter hatten.
Keine Angst bei der CDU, dass ich das jetzt auch noch für uns reklamiere. Dass das gute Wetter uns die ganze Zeit so begleitet hat und noch begleitet, hat vielleicht darin seinen Grund – das sollte man vielleicht auch bei einer solchen Gelegenheit sagen dürfen –, dass Gottes Segen auf dieser Weltmeisterschaft bei uns geruht hat.
Es gibt das Motto „Das Glück des Tüchtigen.“ – Also hatten wir das auch.
Ich darf dem WM-Beauftragten der Landesregierung, Herrn Dr. Franz Josef Kemper, danken, der ruhig im Hintergrund gewirkt hat, aber die Fäden hervorragend in der Hand hatte und nach außen eine hervorragende
Leistung erbracht hat. Er sitzt oben, Sie können ihm Dankeschön sagen.
Dass oft fröhlich und ohne besondere Angespanntheit wegen irgendwelcher Ärgernisse gefeiert werden konnte, lag an der guten Infrastruktur, die wir auf den Straßen und auf der Schiene hatten. Es hat alles wunderbar funktioniert, sodass die Menschen rechtzeitig bei den Ereignissen sein konnten.
Alle Dienstleister und alle Menschen, welche mit Kontrollfunktionen betraut waren, haben manchmal, so habe ich es empfunden, fast schon mit übertriebener Höflichkeit und Freundlichkeit ihre Aufgaben wahrgenommen, sodass von daher so gut wie niemand eine Chance hatte, sich zu ärgern oder seinem Unmut freien Lauf zu lassen.
Wenn man derzeit eine erste Bilanz der Gastronomie, der Hotellerie und von Teilen des Einzelhandels aufmerksam verfolgt, dann ist durchaus ein sehr positiver wirtschaftlicher Erfolg erkennbar.
Gestatten Sie mir, dass ich am Beispiel des DesignerOutlet-Centers in Zweibrücken, welches an fünf Sonntag-Nachmittagen jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet hatte, eine erste Bilanz kurz vortrage.
Pro Sonntagnachmittag kamen dort jeweils 7.000 Gäste, die zum Teil mit Shuttlebussen von Kaiserslautern nach Zweibrücken gefahren worden sind. Gleichzeitig hat mir das Centermanagement gesagt, dass an den übrigen Tagen wegen der zusätzlichen Öffnungen an Sonntagen die Zahlen rückläufig gewesen wären, im Gegenteil. Hier hat sich gezeigt, dass mit einem guten Shoppingangebot dieserart verbunden mit Veranstaltungsangeboten eine gute Partizipierung bei diesem WM-Ereignis möglich war. So hatten wir das gedacht und gewünscht.
Alle Mittel, die in die Investitionen im Vorfeld dieser WM geflossen sind, sind nicht in den Sand gesetzt, sie sind auch nicht nach Abschluss dieser WM verpufft, nein, diese Investitionen sind nachhaltig von Nutzen für viele Menschen in unserem Land.
Gemessen an dem Riesenerfolg können wir stolz sein, dass wir dies mit verhältnismäßig niedrigem und vor allem angemessenen Aufwand erreicht haben.
Harald Schweitzer hat es schon gesagt. Ganz frisch liegt eine erste Auswertung einer Fanbefragung aus Kaiserslautern von der Universität, dem Institut für Sportwissenschaften, vor. Das sind eindrucksvolle Ergebnisse. Es ist gefragt worden, ob sie mit der Herzlichkeit der Deutschen zufrieden seien. Frau Kohnle-Gros hat es gesagt. 95 % haben „überwiegend“ gesagt. Der Frage, wie das Motto „Zu Gast bei Freunden“ umgesetzt worden ist, haben 95 % zugestimmt, und 96 % haben „Sicher auf dem Weg zum Stadion“ gesagt.
Lassen Sie mich noch ein Thema zur Sicherheit anmerken. Wir für die SPD sind stolz darauf, dass sowohl im Bund als auch im Land wir es abgelehnt hatten, dass die
Bundeswehr und unsere Soldaten sichtbar eingesetzt werden.
Das hätte dem positiven Bild sehr geschadet.
Zum Glück haben wir es durchsetzen können.
Ich komme zum Schluss. Dankbar und stolz können wir sagen, es hat sich gelohnt, wir hatten es einfach richtig gemacht.
Danke schön.