Martin Haller
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Das, was wir heute diskutie
ren, nämlich die Erfassung von WLAN-Netzwerken, findet schon seit drei Jahren auch in Deutschland statt. Das müssen wir anerkennen. Skyhook Wireless, ein USamerikanisches Unternehmen, tut dies seit drei Jahren in Deutschland und speichert genau dieselben Dinge. Sie machen es genauso wie Google: Sie fahren mit einem Auto durch die Straßen und scannen ohne Einwilligung alles ab. Der einzige Unterschied ist, dass sie keine Kamera auf dem Dach installiert haben.
Einen zweiten Punkt finde ich sehr beachtenswert. Die Daten, über deren Erhebung wir heute diskutieren, werden zum Teil schon ganz selbstverständlich genutzt. Ich würde sagen, auch in diesem Hohen Hause haben 30 % bis 40 % der Abgeordneten ein iPhone zur Kommunikation, mit dem man alles tun kann, unter anderem auch telefonieren. Bei diesem iPhone – das ist Ihnen sicherlich auch schon aufgefallen – ist die Software Google Maps vorinstalliert. Mit Google Maps können Sie tolle Sachen machen: Wenn Sie unterwegs sind, haben Sie immer einen Stadtplan bei sich, aber Sie können auch metergenau Ihren Standort lokalisieren.
Die interessante Frage lautet nun: Wie funktioniert so etwas? – Dabei wird der Aspekt der Datenverquickung sehr interessant. Das iPhone fragt ab, in welcher Mobilfunkzelle sich der Nutzer gerade befindet, welcher Sendemast also für ihn zuständig ist. Damit erhalte ich einen Radius von 500 Metern Genauigkeit. Des Weiteren befindet sich in diesem kleinen iPhone ein GPSEmpfänger, der allerdings relativ ungenau funktioniert. Ein genauer GPS-Empfänger verbraucht sehr viel Strom. Aber der Akku soll schließlich lange halten.
Die dritte Datenquelle, die sehr interessant ist, ist das WLAN-Netzwerk. Wenn ich meinen Standort über das iPhone abfrage, wird automatisch von dem iPhone eine Anfrage an den Server von Skyhook Wireless in den USA weitergeleitet, mit der sozusagen abgefragt wird, welche Adressen in meinem Umfeld zuzuordnen sind. Daraufhin erhalte ich die Meldung, dass ich mich beispielsweise in der Mainzer Innenstadt an einer bestimmten Stelle befinde, und damit kann ich den Standort sehr genau lokalisieren.
Was ich damit sagen möchte ist, seit 2008 ist dies möglich. Wir diskutieren darüber, und ich finde es auch toll, dass wir darüber diskutieren, weil es unglaublich wichtig ist. Allerdings wird auch ganz deutlich, wir selbst gehen ganz selbstverständlich mit Technik um.
Wir drücken auf einen Knopf und finden es toll, was die Technik alles kann. Wir müssen uns darum bemühen, dies zukünftig genauer zu hinterfragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 9. Dezember 2009 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2010 und in seiner 28. Sitzung am 3. Februar 2010 beraten.
In seiner 28. Sitzung am 3. Februar 2010 hat der Ausschuss für Medien und Multimedia ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf vorab in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 22. Januar, in seiner 24. Sitzung am 17. Februar, in seiner 25. Sitzung am 23. April und in seiner 26. Sitzung am 16. Juni 2009 beraten.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat in seiner 25. Sitzung am 23. April 2009 ein Anhörverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird das politische Tauziehen um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatwirtschaftlicher Anbieter im Internet zumindest vorläufig beendet.
Lange ist es her, dass eine medienpolitische Diskussion in Deutschland und darüber hinaus, vorgetragen – wie es der Ministerpräsident schon erwähnt hat – durch die Generaldirektion „Wettbewerb“ der EU-Kommission, ähnlich kontrovers geführt wurde. Da warfen sogar manchmal die sogenannten Qualitätsmedien die journalistische Objektivität über Bord.
Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung. Die Zeitungen titelten wie folgt: Die „Süddeutsche Zeitung“ am 3. April 2008: Unfaire Mittel. – Am 15. April 2008: Ungebremste Expansion. „Kölner Stadtanzeiger“ titelte: Überzogene Forderungen. – Am 4. September 2008: Einseitige Nachrichten in eigener Sache. –
Die Öffentlich-Rechtlichen beteiligten sich natürlich auch an rundfunkpolitischen Horrorszenarien. Es war die Rede von „Kampagnenmacher der Zeitungsverlage“ und „Strippenzieher der Medienpolitik“, die mit ihren Attacken im Internetkampf ARD und ZDF sturmreif schießen und dann schließlich und letztendlich zu Nischenprogrammen machen wollten.
Meine Damen und Herren, was aber treibt Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, ARD und ZDF zu diesen apokalyptischen Untergangsszenarien? – Es sind der Wettbewerb und die Sicherung von Medienmarktanteilen in der digitalen Welt des World Wide Web.
Begonnen hat alles 2002, als sich der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, kurz VPRT, bei der Europäischen Kommission darüber beschwerte, dass ARD und ZDF Inhalte kostenlos im Internet anbieten. Das mache ihre eigenen werbefinanzierten Angebote unattraktiv, zudem verzerrten Rundfunkgebühren sowieso als Beihilfe den Wettbewerb, argumentierten sie im dann sogenannten VPRT-Verfahren.
ARD und ZDF waren der Meinung, dass sie genau mit diesen Aktivitäten natürlich nur ihren Auftrag erfüllten. Außerdem argumentierten sie damit, dass viele Inhalte sowieso schon für Radio- und Fernsehprogramme erstellt wurden und es nur sehr wenig zusätzlich kostet, diese Inhalte auch im Internet zur zeitsouveränen Nutzung anzubieten.
Dabei – jetzt kommt eines meiner absoluten Lieblingsargumente der Öffentlich-Rechtlichen – sei es für ARD und ZDF besonders wichtig, dass via Internet jüngere Zielgruppen erreicht werden könnten, die vor allem über das klassische Fernsehen nicht mehr so wie früher zu erreichen sind.
Hier sei mir die Bemerkung als junger GEZ-Zahler und bekennender Fan des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gestattet: Durch entsprechende Programmgestaltung ist wahrscheinlich noch mehr zu erreichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Bemerkung ist selbstverständlich meine absolute Privatmeinung, zugleich aber soll sie auch ein Bekenntnis zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter sein, ein Bekenntnis, das in diesen Tagen der Hinterzimmermauschelei auf der anderen Rheinseite wichtiger ist denn je.
Es hat seinen Grund, warum wir ARD und ZDF nicht aus Steuergeldern finanzieren, sondern über das oft naiv belächelte Modell des Gebühreneinzugs. Es hat sich auch jemand etwas dabei gedacht, ARD und ZDF als Anstalten des öffentlichen Rechts zu gründen, statt sie als Außenstellen von irgendeinem Ministerium hochzuziehen und dann Peter Hahne als Pressesprecher einzustellen.
Das Prinzip, das über all dem steht, heißt Staatsferne und Unabhängigkeit. Sie sollen garantieren, dass unsere, von der Allgemeinheit finanzierten Kanäle nicht von den Regierenden vereinnahmt werden. Das Problem ist nur, die hehren Ziele werden von der CDU und ihrem Zeremonienmeister Koch gerade gewaltig auf die Probe gestellt.
Herr Baldauf, ein Bekenntnis der CDU Rheinland-Pfalz zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre hier und heute ein wichtiger Schritt, um weiteren Schaden vom Ruf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzuwenden.
Ich komme auf den Staatsvertrag zurück. Die VPRTBeschwerde hat die EU-Kommission im April 2007 mit einer Entscheidung beendet, die maßgeblich von den hier anwesenden Personen, Herrn Ministerpräsidenten Beck und dem Chef der Staatskanzlei und – ich erlaube es mir auch zu sagen – der medienpolitischen Legende, Herrn Dr. Drewitz, in unzähligen Sitzungen mitgestaltet wurde. Ihnen ist es gelungen, eine der wesentlichen kulturellen Errungenschaften Deutschlands, geboren aus den Erfahrungen des Dritten Reichs mit seinen gleich
geschalteten Medien zu erhalten und zukunftsfähig zu machen: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sie haben geholfen, der Argumentation der EU und der interessengeleiteten Privatwirtschaft zu widersprechen, dass Medienunternehmen Wirtschaftsbetriebe seien, wie Unternehmen aus x-beliebigen Branchen. Meine Damen und Herren, nein, unsere Medienlandschaft in Deutschland ist eine kulturelle Errungenschaft, eine Erfolgsgeschichte, die es in die digitale Ära zu übertragen gilt.
Der jetzt gefundene Kompromiss sieht, wie im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehalten, eine Präzisierung in vier Bereichen vor und beinhaltet Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Die Konkretisierung des Auftrags von ARD und ZDF für digitale Fernsehprogramme und Telemedien.
2. Die Verankerung eines Verfahrens für die Beauftragung mit neuen oder veränderten Telemedien.
3. Die klare Trennung kommerzieller Tätigkeiten von Betätigungen im Auftragsbereich.
4. Eine verbesserte Kontrolle.
Ganz konkret sieht der Vertrag bezüglich der OnlineAktivitäten von ARD und ZDF vor, Sendungen dürfen nur sieben Tage im Netz bleiben, Großereignisse und Bundesligaspiele z. B. nur 24 Stunden. Zusätzliche Angebote müssen strikt sendungsbezogen sein, ausgeschlossen sind damit z. B. Anzeigenportale, kommerzielle Spiele, Musikdownloads, Partner- oder Tauschbörsen.
Neue und bestehende Internetangebote müssen zudem durch einen Drei-Stufen-Test. Dort wird geprüft, ob diese digitalen Angebote einen publizistischen Mehrwert haben und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Errungenschaft der Demokratie, die im föderalen System ein hohes und schützenswertes Gut darstellt.
Der Grundversorgungsauftrag, den Hörfunk und Fernsehen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten haben, umfasst die Herstellung und Verbreitung entsprechender Programme als Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Ein kleines Beispiel aus jüngster Vergangenheit verdeutlicht, dass hierzu vor allem Qualitätsjournalismus gehört.
Die Aufregung um den falschen zusätzlichen Vornamen des neuen Bundeswirtschaftsministers Karl-Theodor von und zu Guttenberg und dessen berufliche Vita – hat er Erfahrung in der Wirtschaft, oder hat er keine, wo hat er sie erlangt – hat in Deutschland eine breite Diskussion über die Recherchequalität der Journalisten in Bezug auf Internetquellen ausgelöst. Ein Fälscher, der sich mittlerweile auch zu seiner Tat bekannt hat, hat den OnlineEnzyklopädie-Eintrag über den Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg absichtlich geändert. Von etablierten
deutschen Medien wie „SPIEGEL ONLINE“, dem „Handelsblatt“, der „Süddeutschen Zeitung“ und der „BILDZeitung“ wurden diese falschen Angaben unkontrolliert übernommen.
Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist genau dieser Fehler nicht unterlaufen. Er wurde sogar sehr schnell aufgedeckt. Medienmagazine wie „Zapp“ hatten diese Informationen sehr schnell hinterfragt und zum Gegenstand intensivster Recherchen gemacht. Meine Damen und Herren, genau dies ist die Qualität, wie wir sie als Parlament auch benötigen. Hätten wir diese Qualität nicht, würden wir auch heute noch glauben – wahrscheinlich auch die Damen und Herren der CDU –, dass der neue Bundeswirtschaftsminister „Wilhelm“ hieße.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Beispiel verdeutlicht, wir brauchen die ÖffentlichRechtlichen und ihre Qualitätsstandards gerade auch im Internet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 14. November 2008 ist der Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 19. Sitzung am 27. November 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag der Fraktion der CDU wird abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtags hat die Anträge nach Behandlung in der 27. Sitzung des Ältestenrates am 19. August 2008 gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags unmittelbar an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend –, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und den Innenausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat die Anträge in seiner 16. Sitzung am 25. September 2008 beraten. Da der federführende Ausschuss für Medien und Multimedia die Ablehnung des CDU-Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und im mitberatenden Innenausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag der Fraktion der CDU wird abgelehnt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Antrag der SPD in seiner 23. Sitzung am 30. Oktober 2008 beraten. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 6. November 2008 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag der Fraktion der SPD wird angenommen.
Frau Ministerin, welche Anforderungen müssen aus Ihrer Sicht an ein Endlager gestellt werden?
Am 16. November 2007 wurde vom Bundestag das „22. Gesetz zur Änderung des BAföG“ verabschiedet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Studierende in Rheinland-Pfalz erhalten aktuell Leistungen nach dem BAföG?
2. Wie hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
3. Welche Verbesserungen werden sich für die Studierenden aus der BAföG-Novelle ergeben?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Leistungsfähigkeit des BAföG im Vergleich zu Stipendien- oder Kreditsystemen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Studienbereitschaft von Kindern aus Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen?
Frau Ministerin können Sie eine Einschätzung geben, in welchem Maße Studiengebühren BAföG-Förderungseffekte wieder zunichte machen? Ich frage das vor allem vor dem Hintergrund, dass man heute in der „Süddeutschen Zeitung“ auf Seite 1 lesen konnte, dass sich in den Bundesländern mit kostenpflichtigen Universitäten deutlich weniger junge Leute einschreiben.
Frau Ministerin, sehen Sie einen Handlungsbedarf beim BAföG durch die Einführung von Studiengebühren? Im 17. BAföG-Bericht wird unter dem Hinweis, dass man die Kreditangebote der Länder sozial ausgestalten muss, ein solcher Handlungsbedarf verneint.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes in der Sache sehr konform diskutiert. Daneben gab es noch einen längeren Diskurs darüber, wann welcher Abgeordnete in sein Postfach schaut oder auch nicht. Wie gesagt, ansonsten gab es große Einigkeit, bei den Änderungen zum Landesabfallwirtschaftsgesetz sowieso, da es sich hierbei im Wesentlichen um eine Anpassung von Abfallbegriffen an EG- bzw. bundesrechtliche Vorgaben handelt.
Bei der Anpassung des Landeswasserrechts wurde von der Seite des Ministeriums noch einmal deutlich dargestellt, dass dabei kein Aufwand für die Kommunen anfällt. Für den Wasserversorgungsplan ist das Ministerium und für die Maßnahmenprogramme nach der EG
Wasserrahmenrichtlinie sind die beiden oberen Wasserbehörden – SGD Süd und SGD Nord – zuständig.
Die strategische Umweltprüfung und insbesondere der vorzulegende Umweltbericht sind „Abfallprodukte“, die aufgrund der gemeinsamen Planung mit den Verbänden und Kommunen im Rahmen der Wasserrichtlinie sowieso entstehen. Es bedarf nur noch der Zusammenfassung der unterschiedlichen Richtlinien und der Durchführung eines parallelen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens. Der Aufwand ist damit kaum zu beziffern, da auf keine außenstehenden Ingenieurbüros zurückgegriffen werden muss.
Über die sonstigen redaktionellen Änderungen und Präzisierungen bestand ebenfalls Einigkeit.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Gebhart, ich kann Ihnen überhaupt nicht recht geben. Das muss ich jetzt gerade einmal festhalten. Die Landesregierung hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Die Landesregierung führt eine Anhörung durch. Die Landesregierung lädt die Verbände, die kommunalen Verbände, ein. Es ist, als wenn man einen Vertrag abschließt. Da gibt es gewisse Dinge zwischen den Vertragspartnern. Es gehört mit dazu. Sie hätten sich auch die Arbeit machen und die Verbände anschreiben können. Haben Sie das gemacht? – Nein, das haben Sie wahrscheinlich nicht gemacht. Das hätten Sie jederzeit machen können. Die Verbände hätten Ihnen sicher die Auskunft gegeben. Das müssen Sie sich auch einmal überlegen.
Die Landesregierung führt diese Anhörung durch. Wenn die Verbände wirklich etwas dagegen gehabt hätten, dann hätten sie sich sicher nicht nur an die Landesregierung gewandt. Das müssen Sie sich auch einmal überlegen.
Von daher: Sie haben alle Infos erhalten, die zur Abstimmung dieses Gesetzentwurfs notwendig sind. Sie hätten die Infos jederzeit von den Verbänden erhalten können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vieles wurde schon gesagt, aber dennoch ist es mir eine große Freude, heute zum Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes sprechen zu dürfen. Wie bereits gesagt, beide Änderungen gehen in erster Linie auf zwei Umsetzungen von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zurück. Es bleibt also gar keine andere Wahl, als die notwendigen Änderungen im Landeswassergesetz, im Landesabfallwirtschaftsgesetz und in der Landesgewässerbestandsaufnahme- und -zustandsüberwachungsverordnung vorzunehmen, da diese Rechtsakte der EG zwingend in deutsches Recht umzusetzen sind.
Konkret geht es um die Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG und um die Richtlinie 2001/42/EG. Die Richtlinie 2003/35/EG verpflichtet zur Ergänzung von nationalen Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrie- und Infrastrukturanlagen. Im Landeswassergesetz müssen die speziellen Verfahrensregeln für wasserrechtliche Zulassungsentscheidungen mit Bezug auf IVU-Anlagen angepasst werden.
Die Richtlinie 2001/42/EG wurde im Wesentlichen durch das Bundesgesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung abgedeckt. Dabei wurden hinsichtlich wasserrechtlicher und verfahrenstechnischer Fragen
Regelungsaufträge an die Länder erteilt. Dementsprechend wird das Landeswassergesetz um die Punkte, die vor allem die Strategische Umweltprüfung betreffen, erweitert.
Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, was sicher nicht von Schaden ist, Vereinfachungen beim wasserrechtlichen Zulassungsverfahren und kleine Änderungen beim Landesabfallwirtschaftsgesetz, die den gesetzgeberischen Willen eindeutiger zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren, für die Kommunen ist es begrüßenswert, dass die Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes von einer verpflichtenden in eine freiwillige Aufgabenstellung umgewandelt werden kann. Dies ergab eine Prüfung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, die auf Anregung des Kommunalen Rats veranlasst wurde. Eine Verpflichtung zur strategischen Umweltprüfung ist somit nicht mehr gegeben. Es gibt jedoch die Option, freiwillig den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Ihnen steht jemand, der selbst sogenannte Killerspiele gespielt hat, und der sie ab und zu auch noch spielt, wie wohl 90 % meiner Generation. Computer- und Videospiele sind seit rund zehn Jahren Bestandteile der Jugendkultur in Deutschland. Die Erwachsenenwelt stand diesem Phänomen immer recht hilflos gegenüber.
Doch irgendwann kommt es zum Kontakt mit der neuen virtuellen Welt der Jugend, selten durch Interesse, sondern durch die genannten Tragödien. Dann sucht man die Erklärung und findet schnell die große Unbekannte, nämlich das Killerspiel. Das ist eine virtuelle Welt, in der das Töten von Gegnern als Spielziel formuliert ist.
Für Menschen, die nicht mit dem Medium Computerspiel aufgewachsen sind, ist das sicherlich und absolut berechtigt in den meisten Fällen nicht verständlich. Man hat die vermeintliche Ursache gefunden und fordert ein Verbot von Vertrieb und der Produktion der Spiele. Damit scheint das Problem gelöst.
Genau darin liegt der Irrtum. Andere Fragen müssen aufgeworfen werden, und vor allem mit den Menschen, die diese Spiele konsumieren, ein ernsthafter Dialog geführt werden. Sie wären oft überrascht, wer hinter den schießenden und hüpfenden PC-Figuren auf den Monitoren steckt. Die Klischees vom vereinsamten 14Stunden-Spieler sind nur noch selten bis gar nicht mehr zu finden.
Die Spiele sind längst als sogenannte E-Sport-Spiele bei einem gesellschaftlich breiten Publikum etabliert. Es gibt Turniere, Ligen und auch Preisgelder.
Gerade gestern hatte ich das Vergnügen, mit einem 42jährigen Ingenieur bei RWE zu telefonieren. Dieser ist in seiner Freizeit Clanleader bei einem Clan, der das Spiel „Quake“, ein sogenanntes Killerspiel, auf LAN-Parties und Internetturnieren spielt. Etwa 20 Leute umfasst der Clan. Der Clan ist ein eingetragener Verein mit demokratischen Strukturen und sogar einer Jahreshauptversammlung. In Deutschland gibt es immer mehr solcher Vereine.
Noch ein Satz. Mit einem Verbot würde man all diese Menschen auf einen Schlag kriminalisieren.
Zu guter Letzt möchte ich das Augenmerk darauf lenken, dass Menschen mit Waffen und nicht mit Computerspielen getötet werden. Die immer wieder festzustellenden Zugangsmöglichkeiten von Jugendlichen zu Waffen sollten deswegen in dieser Diskussion nicht vergessen werden.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als jüngster Abgeordneter dieser Volksvertretung ist es mir eine Ehre und zugleich eine große Freude, heute die Möglichkeit zu haben, gleich bei der Aussprache zur Regierungserklärung das Wort von hier an Sie richten zu dürfen.
Als Vertreter der jüngeren Generation möchte ich die Regierungserklärung vor allem auf die Belange dieser jüngeren Generation hin betrachten. Als 22-Jährigem sind mir die außerhalb der Familie liegenden zentralen Stationen meines bisherigen Lebens – der Kindergarten, die Schule und zurzeit auch die Universität – noch sehr nah. Sie stehen für einen der wichtigsten Schwerpunkte im Leben junger Menschen: die Bildung. – Zwei Blickpunkte müssen bei der Bildung im Vordergrund stehen, zum einen natürlich die Qualität dieser Bildung, aber auch immer mehr – meine Damen und Herren, das sollte zu denken geben – die Chancengleichheit.
Chancengleichheit im Bildungssystem, gleiche Zugangschancen zu Bildung unabhängig von sozialer Herkunft, dem Einkommen der Eltern, der Nationalität oder Migrationshintergründen: In der Diskussion um Studiengebühren, fehlende Ausbildungsplätze und Gewalt an Schulen klingt das für manche fast utopisch. Manches CDU-Nachbarland nimmt diese Missstände in der Zwischenzeit wohl auch als gottgegeben hin und versucht, genau diese Probleme mit sozialer Selektion – meist über den Geldbeutel oder einem falschen Elitedenken – zu lösen.
Auf den viel zitierten christlichen Aspekt der CDU möchte ich jetzt gar nicht eingehen. Es gibt jedoch auch andere Wege, die natürlich nicht so einfach sind. Doch diese Mühe sollte man für die nächste Generation investieren, gerade wenn man weiß, dass die Bildung unser wichtigstes Kapital in Deutschland ist. Diese Mühe und dieses Wissen konnte man der Landesregierung in den letzten Jahren nie absprechen. Wenn man die Regierungserklärung gehört hat, weiß man, dass diese Landesregierung auch in den nächsten Jahren konsequent einen Weg gehen wird, auf dem Kinder und Jugendliche in ihren Bildungsmöglichkeiten so früh wie möglich und dann auch den kompletten Bildungsweg hindurch gleichgestellt sind und gefördert werden.
Ein sehr wichtiger Schritt neben der flächendeckenden Sprachförderung und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist die gestaffelte Beitragsfreiheit der Kindergartenjahre. Das Einkommen der Eltern wird kein Argument mehr sein, sein Kind nicht in den Kindergarten zu schicken. Jedes Kind bekommt damit die gleiche Chance, und das von Anfang an.
Doch nicht nur die Chancengleichheit, auch die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems wird erhöht. 460 neue Lehrerstellen werden in den nächsten zwei Jahren geschaffen. Die Unterrichtszeiten in der Stundentafel der Orientierungsstufe werden von 28 auf 30 Stunden erhöht. Beispielhafter Beleg für diese Kombination aus Chancengleichheit und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems sind die 360 rheinland-pfälzischen Ganztagsschulen. Darum ist es richtig, diesen Weg mit 209 Ganztagsschulen in dieser Legislaturperiode weiter zu beschreiten.
Beim Thema „Ausbildung“ werden vor allem die Unternehmen gefordert sein, ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Ein Ansatz ist hierbei der ovale Tisch zur Förderung der beruflichen Ausbildung und gegen Jugendarbeitslosigkeit.
Die ganz entscheidende Frage der Chancengleichheit im Hochschulzugang hat die Landesregierung bereits richtig beantwortet: keine Studiengebühren, sondern ein Studienkontenmodell, eine aufwändigere, aber faire Lösung.
An die FDP möchte ich die Frage richten, was Sie unter einem moderaten Beitrag der Studierenden zur Finanzierung der Hochschulgebühren verstehen.
Ich studiere, und ich weiß nicht, mit welchen Studierendengruppen Sie sich in Ihrem Wahlkampf unterhalten haben.
Es ist aber nun einmal so, dass die breite Mehrheit der Studenten einen Betrag von 500 Euro im Semester nicht schultern kann. So ist das.
Als Student kann ich der Regierung sagen, die Studentinnen und Studenten vertrauen Ihnen in dieser Sache.
Irgendwo muss ich etwas dazu sagen können. Ich bin vor Ort, und zwar jeden Tag, und nicht nur im Wahlkampf.
Die Studentinnen und Studenten vertrauen Ihnen in dieser Sache und sind Ihnen dankbar für eine Lösung, die nicht auf den Geldbeutel abzielt, sondern jedem seine Chance gibt. Ein chancengleiches und leistungsfähiges Bildungssystem ist keine Utopie, sondern machbar. Ich bin davon überzeugt, dass diese Regierung in Rheinland-Pfalz die Weichen bisher richtig gestellt hat und auf der Basis der Regierungserklärung dies auch in Zukunft verantwortlich tun wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es freut mich sehr, dass gleich meine erste Rede hier auf eine solche Resonanz stößt.
Natürlich kann man 5.000 Euro später abbezahlen, es hat aber eine abschreckende Wirkung. Das ist der Punkt. Wenn es Gebühren gibt, ist nicht garantiert, dass die so bleiben oder dass sie nicht noch erhöht werden. Man muss auch einmal sehen, was in anderen Ländern teilweise für Zahlen genannt werden. Man muss nur nach Hessen schauen. Das geht bis zu 1.500 Euro. Das ist in dieser Diskussion ganz wichtig.
Es gibt keine festgeschriebenen Zahlen. Das ist ein variabler Betrag. Darum geht es, dass das eine abschreckende Wirkung für junge Menschen hat, sich für ein Studium zu entscheiden. Es kann auch nicht sein, dass man aus dem Studium hoch verschuldet herausgeht.
Es tut mir Leid, 5.000 Euro sind auch eine Summe, wenn man danach nicht gleich eine Arbeit findet.