Denis Alt

Sitzungen

16/75 16/77 16/83 16/87 16/93 16/94 16/98 16/101 16/103 16/104 16/106 16/109 16/110

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf Herrn Schreiner ist wirklich Verlass. Die gut abgehangene gleiche Rede zum Landeshaushalt wird hervorgeholt. Ich werde allerdings heute Abend darauf verzichten, im Detail auf jeden Satz einzugehen; denn dann kommt man nicht mehr zu den eigenen Gedanken. Aber ich werde bei passender Gelegenheit das eine oder andere mit einflechten.
Stattdessen möchte ich Sie etwas überraschen und zu den hier aufgerufenen Einzelplänen etwas sagen, und zwar zu den Einzelplänen 04, 12 und 20.
Der Einzelplan 04 ist der Haushalt der Steuerverwaltung. Das ist eine Verwaltung, mit der die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie alle Unternehmerinnen und Unternehmer in permanentem Kontakt stehen. Dabei ist die sichere Beherrschung komplizierter Rechtsvorschriften weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Finanzverwaltung eine Selbstverständlichkeit und etwas Einfaches. Die Steuerbeamtinnen und -beamten leisten hier wirklich Hervorragendes.
Rheinland-Pfalz weist bundesweit mit die niedrigsten Bearbeitungszeiten auf. Das gilt insbesondere für die Arbeitnehmerveranlagung, und zwar ohne dass dies zu Lasten der Arbeitsqualität ginge. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Steuerverwaltung unser herzlicher Dank, meine Damen und Herren.
Zur Weiterentwicklung der Steuerverwaltung sieht der Stellenplan die Hebung von 20 Stellen von A 9 nach A 13 mit der Folge zahlreicher Beförderungsmöglichkeiten in der Spanne zwischen diesen beiden Besoldungsgruppen vor. Auch im zweiten Einstiegsamt werden 100 Stellen von A 6 nach A 9 gehoben.
Wir tun dies, die Verbesserung beim Stellenkegel und bei der Besoldung, zusammen mit der Verbesserung und Stärkung der Fortbildung bei der Steuerverwaltung, damit die
Finanzverwaltung auf der Höhe der Zeit bleibt und weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber ist, egal, ob sich die Menschen mit Abitur oder mit einem qualifizierten Sekundarabschluss I bewerben.
Ein gut funktionierender und effizient arbeitender öffentlicher Dienst ist nicht nur attraktiv für die Bevölkerung, sondern er ist auch ein ganz harter Standortfaktor für die Wirtschaft in unserem Bundesland.
Eine besondere Rolle spielt hierbei das Thema der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Dabei geht es nicht so sehr darum, kurzfristig hohe Einsparpotenziale zu heben, sondern es geht darum, dass auch in Zukunft ein sachgerechter, gleichmäßiger und rascher Vollzug der Steuereinnahmen gewährleistet ist. Ich nenne beispielhaft die Konzentration der Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Rheinland-Pfalz und das Saarland zusammen beim Finanzamt Kusel-Landstuhl und die vorgesehene Zentralisierung der Grunderwerbsteuererhebung bei einem saarländischen Finanzamt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch der Bereich des Bauens und Wohnens steht heute auf der Tagesordnung. Davon haben wir im Beitrag von der CDU überhaupt nichts gehört. Wir haben gestern gehört, dass die Schaffung von qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Wohnraum im Moment eine besondere Herausforderung ist. Die Zuwanderung nach Deutschland verstärkt diese Herausforderung auf den Wohnungsmärkten.
Deshalb muss über allem das stehen, was die Ministerpräsidentin gestern ausgeführt hat. Die Wohnungspolitik des Landes ist insgesamt ausgerichtet sowohl auf die Menschen, die schon immer hier wohnen, als auch auf die neu zu uns kommenden Menschen. Sie richtet sich an alle, die direkte oder indirekte Unterstützung brauchen, um eine bezahlbare vernünftige Wohnung zu finden. Wir werden nicht zulassen, dass dabei verschiedene Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.
Jetzt möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf das Wohngeld zu sprechen kommen. Das ist eine für viele Bürgerinnen und Bürger relevante Sozialleistung für Menschen, die üblicherweise nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Durch die auf Bundesebene beschlossene Reform zum 1. Januar 2016 werden zwei Effekte eintreten. Wir erwarten zum einen eine wesentliche Verbreiterung des Berechtigtenkreises und zum anderen einen Anstieg des Wohngeldbetrages pro Person.
Umso unverständlicher ist es, dass die CDULandtagsfraktion vorschlägt, in diesem Bereich die Ansätze um 16 Millionen Euro zu reduzieren. Das ist eine Luftbuchung, wie man sie nahtlos an das anschließen kann, was heute Nachmittag von unserer Seite schon
vorgetragen werden musste.
Die Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, haben auf die Leistungen einen Rechtsanspruch. Sollten sich die Ausgaben etwas geringer als veranschlagt zeigen, was ich heute in keiner Weise sehe, dann hat das jedenfalls nichts mit dem Antrag irgendeiner Fraktion zu tun.
Nur am Rande sei bemerkt, dass man dann übrigens auch vonseiten der Opposition die entsprechenden Einnahmetitel hätte absenken müssen, weil sich Bund und Länder die Kosten beim Wohngeld teilen. Dann wäre die angebliche Einsparung nicht mehr 16 Millionen Euro, sondern nur noch 8 Millionen Euro. Eine Fraktion, die sich hier geriert, als sei sie ohnehin die bessere Landesregierung, muss sich solche handwerklichen Fehler vorhalten lassen.
Im nächsten Jahr wird die soziale Wohnraumförderung einen zusätzlichen Schub erfahren. Die veranschlagten Landesmittel können dann um 18 Millionen Euro Bundesmittel ergänzt werden, die die Länder beim Gipfel mit der Bundeskanzlerin am 24. September dieses Jahres aushandeln konnten. Per Änderungsdeckblatt aller Fraktionen wird der Ansatz entsprechend verstärkt. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, die das ermöglicht haben.
Zusammen mit den Landesmitteln ist es unser Ziel, im kommenden Jahr 4.200 Wohnungen über diesen Kanal zu fördern.
Im Baubereich wird der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) im kommenden Jahr erstmals seine Aufgaben ohne die Aufnahme neuer Kredite stemmen können. Dies unterstreicht die Herangehensweise der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, bei der Konsolidierung nicht nur auf den Kernhaushalt zu schauen, sondern auch die Betriebshaushalte mit einzubeziehen. Nur das ergibt eine seriöse Politik.
Inhaltlich stehen auch 2016 wieder Investitionen in die Gebäude zugunsten von Wissenschaft und Forschung, also bei Universitäten und Fachhochschulen, klar im Mittelpunkt der Investitionen des LBB. Auch die Sanierung unseres Landtagsgebäudes ist natürlich abgebildet.
Was bleibt zum Einzelplan 20 zu sagen? Hier toben sich die Haushaltsexperten der CDU ganz besonders mit Deckblättern aus. Anscheinend sollen wir hier einige Beispiele der „beispiellosen Kraftanstrengung“, wie es gestern hieß, finden, heute auch noch einmal.
Die Deckblätter zeigen allerdings nicht eine Kraftanstrengung, sondern eher eine beispiellose Ideenlosigkeit.
Ich möchte dafür drei Beispiele nennen.
Erstens, die Personalverstärkungsmittel halten Sie für komplett entbehrlich. Diesen Ansatz auf null zu stellen, würde heißen, dass jede unvorhergesehene Entwicklung bei den Personalausgaben den Landeshaushalt sofort an sein Limit führt. Das ist in keiner Weise eine solide Haushaltsfinanzierung.
Das hat nichts mit Vorsorge und verantwortlicher Politik zu tun.
Zweitens, das betrifft die globalen Minderausgaben durch Ihre Personalvermittlungsstelle. Im kommenden Jahr wollen Sie 64 Millionen Euro Personalkosten ohne einen konkreten Hinweis einsparen, wo das erfolgen soll.
Wo sind wir eigentlich?, kann man fragen. Das kann doch nicht im Ernst Ihr Vorschlag sein.
Drittens, Sie möchten 70 Millionen Euro Vorsorgeleistungen, Einzahlungen in den Pensionsfonds sparen. Dann nennen Sie wenigstens konkret die Stelle, an der Sie das sparen wollen.
Das ist schon einmal ein Fortschritt, allerdings verbunden mit einem evidenten Gesetzesverstoß. Aber mit solchen Details halten Sie sich wahrscheinlich nicht weiter auf.
Noch ein Wort am Ende zur Finanzsituation der Kommunen: Wir stellen erfreulicherweise fest – die Frau Ministerpräsidentin hat gestern darauf hingewiesen –, dass die Mehrzahl der Landkreise derzeit von ausgeglichenen Haushalten oder Haushalten im Überschuss für das laufende Jahr ausgeht oder sie für das kommende Jahr erwartet. Ein Grund für diese positive Entwicklung ist sicherlich die massive Steigerung im kommunalen Finanzausgleich von insgesamt 600 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren.
Dennoch sage ich auch, wir halten daran fest, dass dieser kommunale Finanzausgleich nach drei Jahren überprüft wird, so wie es das Gesetz vorsieht, und zwar nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Struktur und in den Verteilungswirkungen.
Zum Schluss möchten Sie noch die Schlüsselzuweisungen um 30 Millionen Euro erhöhen. Aus Oppositionssicht ist das vielleicht nachvollziehbar. Wer allerdings glaubt, dass sich mit den CDU-Vorschlägen die Kommunen tatsächlich besserstellen würden, der unterliegt einer Täuschung; denn der Besserstellung um 30 Millionen Euro steht Ihr
Kahlschlag im Umwelthaushalt entgegen. Die Wasserwirtschaftsmittel werden den Kommunen schmerzhaft fehlen, meine Damen und Herren.
Ich fasse zusammen und komme zu einem kurzen Fazit:
1. Das strukturelle Defizit im Landeshaushalt ist seit 2011 um 70 % zurückgegangen und wird bis 2020 auf null sinken.
2. Wir zeigen in der Realität an den Zahlen im Ist, dass wir Konsolidierung und Gestaltung zusammenbringen können. Sie schaffen es nicht einmal, in der virtuellen Welt der Opposition zu zeigen, wo Sie überhaupt einsparen wollen.
3. Mit dieser Aufgabenteilung zwischen Sozialdemokraten und GRÜNEN auf der einen Seite und Ihnen auf der anderen Seite, ist das Land auch finanzpolitisch gut unterwegs. Wir sehen keine Notwendigkeit, da grundsätzlich etwas zu ändern.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Erinnerung an die persönliche Obergrenze, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende des Haushaltsund Finanzausschusses hat uns eben die Ziele in Erinnerung gerufen, die wir mit der Haushaltspolitik im Jahr 2016 verfolgen sollen: Konsolidierung leisten, neue Herausforderungen meistern und die politische Zukunft gestalten, über die wir uns auch gerne streiten können.
Bei der Frage der Konsolidierung sind wir uns einig, dass es die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung einzuhalten gilt. Dazu gibt es überhaupt keine Diskussionen.
Bei den neuen Herausforderungen sind wir als Haushaltspolitiker – ich sage einmal, Haushalt im engeren Sinne – bei den Deckblättern in vielen Fällen auch zusammengekommen. Das wird sich noch beim Einzelplan 07 zeigen.
Bei den politischen Schwerpunkten gehen die Meinungen auseinander. Wir müssen uns fragen, welche Maßnahmen dazu beitragen, dass wir im Jahr 2020 die Schuldenbremse einhalten und ein zukunftsfähig aufgestelltes Bundesland Rheinland-Pfalz haben. Dazu trägt ein Wahlkampfhaushalt sicherlich nicht bei. Deswegen hat die Landesregierung auch keinen eingebracht, und die Koalitionsfraktionen haben im Deckblattverfahren daraus auch keinen Wahlkampfhaushalt gemacht, meine Damen und Herren.
Es sind vielmehr klare Schwerpunkte gesetzt und herausgearbeitet worden, die die Ministerpräsidentin vorhin kursorisch angesprochen hat. Das reicht von den Ausgaben für Bildung über Innere Sicherheit und eine Mittelverstärkung im Straßenbau über umweltpolitische Akzente bis hin zu den Schwerpunkten, die die Fraktionen gesetzt haben. Ich will nur einmal das Stichwort der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nennen. Das ist sicherlich auch ein Feld, zu dem inhaltlich weitgehend Einigkeit besteht.
Dann kann man sich fragen: Welches ist der Beitrag, den die von der CDU vorgeschlagenen Maßnahmen leisten sollen, um unser Land zukunftsfähig für 2020 aufzustellen? Was steht in den Deckblättern? – Teilweise ist das schon gesagt worden. Häufig fanden schon die 188 Millionen Euro an globalen Minderausgaben Erwähnung. Mittlerweile sind es eigentlich 193 Millionen Euro in dem „alternativen Konzept“, wie es von Frau Klöckner bezeichnet wurde, bzw. in der „beispiellosen Kraftanstrengung“, wie Herr Dr. Weiland das genannt hat.
Über die globalen Minderausgaben hinaus findet sich dann noch die Streichung von 70 Millionen Euro als Zuführung an den Pensionsfonds. Ich will dazu nur so viel sagen: Nicht alles, was man nicht im Detail nachvollziehen möchte, ist etwas Schlechtes. Die Streichung von den 70 Millionen
Euro ist gesetzeswidrig. Wir haben ein Landesgesetz über den Finanzierungsfonds. In dem steht, dass wir 70 Millionen Euro zuführen sollen. Das ist als Soll-Vorschrift ausgekleidet. Wenn man das streichen will, muss man auch das Gesetz ändern. Das müsste dann von der CDU nach den dort geltenden und für sich selbst aufgestellten Maßstäben so eingebracht werden.
Wenn man sich dann diese sogenannten Einsparungen auf der Zunge zergehen lässt, kann man den Gedanken gut nachvollziehen, dass man dachte: Na ja, irgendeine richtige Einsparung müssen wir auch noch bringen; denn das nimmt uns niemand ab. – Dann kam die Idee, das machen wir beim Nationalpark, mit der Folge, dass nirgendwo das Entsetzen so groß ist wie bei den Christdemokraten im Landkreis Birkenfeld, in der Region, die das angeht.
Zur Personalvermittlungsstelle ist eben schon einmal ein Hinweis gegeben worden. Ich möchte zwei weitere Hinweise hinzufügen.
Erstens haben wir rund 80 % des Landespersonals in den Bereichen Polizei, Justiz und Schulen eingesetzt, also da, wo nach bekundeter Interessenlage von uns allen kein großes Einsparpotenzial gesehen wird. Schon mit dieser Aussage kann man belegen, dass die avisierte Einsparung in Höhe von 65 Millionen Euro seriös nicht darstellbar ist.
Ich möchte heute aber die noch knappe Minute nutzen, um eine Lanze für die übrigen 20 % zu brechen, die in den Verwaltungen arbeiten, nämlich bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, bei den unteren Landesbehörden; denn die sind für Genehmigungsverfahren zuständig, und die sind für Unternehmen wichtige Ansprechpartner.
Ich möchte auch die Steuerverwaltung nennen. Das sind die Bereiche, bei denen wir in Rheinland-Pfalz wettbewerbsfähig bleiben müssen. Das ist ein Standortvorteil von Rheinland-Pfalz und von Deutschland. Das ist keine personalpolitische Restgröße, an der man beliebig herumschrauben kann.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Gestern hat Frau Staatsministerin Ahnen einen soliden Haushalt in das Parlament eingebracht. Sie hat dargelegt, dass das Defizit von 1.630 Millionen Euro auf 467 Millionen Euro gesunken ist. Das sind 29 % des Ausgangswertes, und insoweit muss man nicht von einem Ausgabenhaushalt reden, sondern von einem Konsolidierungshaushalt. Das ist es nämlich, meine Damen und Herren.
Die Finanzministerin hat darüber hinaus allerdings auch
klargemacht, dass das Land gleichzeitig seine Aufgaben, die ihm nach der Verfassung obliegen und die politisch notwendig sind, finanziert und wahrnimmt. Dies sind einerseits die zwangsläufigen Ausgaben, beispielsweise Versorgungsausgaben aufgrund der steigenden Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre, andererseits aber auch politische Schwerpunkte, die wir für richtig halten, zum Beispiel die deutliche Verstärkung des Kommunalen Finanzausgleichs, Bildungsinvestitionen, Ausgaben für Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten, Investitionen in Landesstraßen und in die Innere Sicherheit. Diese Schwerpunkte finden unsere Zustimmung, meine Damen und Herren.
Heute war – oder man sollte besser sagen, heute hätte sein sollen – zunächst zu Beginn dieser Debatte die Stunde der Opposition. Wir konnten schon am Tag zuvor die endgültige Bewertung dieses Haushalts zur Kenntnis nehmen. Die Frage ist, ob man das kritisieren soll; denn wenn man selbst nicht vorhat, etwas Innovatives beizutragen, ist es vielleicht richtig, wenn man schon vor Beginn der Debatte seine endgültige Bewertung vorträgt. Allerdings möchte ich doch sagen, dass der Ideenreichtum seitens der Opposition in dieser Debatte etwas stärker hätte ausgeprägt sein können.
Ich möchte aber gern ein Motiv in den Reden der Opposition aufgreifen, nämlich die Frage: Wann soll das Nullwachstum beim strukturellen Defizit, wann soll die strukturelle Null vorhanden sein?
Übrigens möchte ich sagen, die Finanzministerin dafür zu kritisieren, dass sie diese Kennzahl in den Mittelpunkt stellt, halte ich für völlig daneben; denn das ist die Kennzahl, die wir in die Verfassung hineingeschrieben und im Ausführungsgesetz geregelt haben. Sie muss diesem Parlament gegenüber sagen, wie sie dabei vorankommt. Das ist ihre Aufgabe, meine Damen und Herren.
Aber bleiben wir bei der Frage: Wann soll die schwarze Null erreicht sein?
Ich komme noch einmal kurz darauf zu sprechen, wie die Jahreszahl 2020 in die Welt kam. Im März 2007 konstituierte sich eine Föderalismusreformkommission II, in der Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete und Ministerpräsidenten vertreten waren. Sachverständige wurden gehört, Stellungnahmen gesichtet, Datenmaterial ausgewertet. Die Kommission arbeitete zwei Jahre lang.
Ein wesentlicher Teil der Kommissionsarbeit bestand darin, sich einen Zeitraum zu überlegen, bis zu dem Obergrenzen bei der Staatsverschuldung eingehalten werden können. Diese Kommission kam im März 2009 zu dem Ergebnis, dass das Jahr 2020
für die Länderebene ein sinnvolles Datum ist.
Herr Bracht, man darf früher, aber alles hat auch seinen Preis. Wir können es früher erreichen, eben ist Ihnen aber noch einmal vorgetragen worden, worin dieser hohe Preis besteht, was man alles unterlassen müsste, um heute schon so weit zu sein.
Dieser Kommissionsempfehlung steht die Empfehlung des finanzpolitischen Dreamteams Klöckner/Weiland gegenüber, man sollte doch heute schon den ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir in dieser Beratungslage bei der Kommission bleiben und nicht dem finanzpolitischen Dreamteam der Union folgen wollen.
Es wird uns auch vorgeworfen, die Ausgaben des Landes seien zu hoch. Ich empfehle einen Blick in den Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz, der zusammen mit dem Haushalt für die Haushaltsberatungen vorgelegt wurde. Darin kann man nachlesen, dass die konsolidierte Betrachtung einschließlich der Kommunen – andernfalls kann man es nicht vergleichen, weil die Länder alle unterschiedlich sind – einen Ausgabenzuwachs von 3,4 % im Zeitraum von 2011 bis 2014 ausweist. Dies ist der geringste Steigerungswert aller westlichen Flächenländer, und dabei kann man nicht von einer verschwenderischen Ausgabenpolitik sprechen.
Man könnte es auch noch mit einem Blick auf die strukturellen Salden im Jahr 2014 bei anderen Ländern belegen. Es ist so getan worden, als hätte bei den westlichen Flächenländern nur das Saarland ein größeres strukturelles Defizit als Rheinland-Pfalz. Das ist natürlich nicht zutreffend. Wer es genau wissen möchte, der kann sich auf Seite 8 des Finanzplans schlaumachen. Hessen hat einen strukturellen Saldo von minus 75 Euro je Einwohner, Nordrhein-Westfalen von minus 88 Euro und RheinlandPfalz von minus 28 Euro.
Das ist kein Vorwurf an die anderen Länder, zeigt aber, wir sind in einem Geleitzug, und dieser Zug fährt in Richtung Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren, wenn man schon der Föderalismusreformkommission II nicht so ohne Weiteres folgen möchte, dann ist es vielleicht gut, einmal ein bisschen differenzierter auf die Bundesebene zu schauen, als immer nur zu sagen, Schäuble hat schon eine schwarze Null. Es hatte einen Grund, warum er diese schwarze Null auch deutlich früher bringen musste, warum das auch das Ergebnis der Beratungen in der Kommission war.
Er hatte eine deutlich bessere Ausgangssituation, weil sei
ne Steuern mit zunehmender Konjunktur noch einmal ganz anders anziehen, als es auf der Landesebene der Fall ist. Deswegen haben wir länger Zeit.
Aber lassen wir das einmal sein. Schäuble war auch einmal in der Situation, dass ihm gesagt wurde, er müsse schneller sein, und zwar von der Wissenschaft, auch von Vertretern unserer SPD, das muss man sagen, als wir auf Bundesebene in der Opposition waren. Dort wurden auch Erwartungen genannt, die deutlich höher waren als das, was sich in Regierungshandeln niederschlagen konnte.
Schäuble hat es richtig gemacht. Er hat nämlich gesagt, er geht schrittweise vor. Er hält jedes Jahr den Ausgabenzuwachs unter dem Einnahmenzuwachs. Das muss man konsequent machen, und dann hat man einen ausgeglichenen Haushalt.
Der Haushaltsausgleich ist grundsätzlich von zwei Seiten gefährdet, einerseits von denen, die ganz offen sagen, die Schuldenbremse ist Teufelszeug und gehört wieder abgeschafft, andererseits aber auch von denen, die Finanzpolitik überfordern und damit auch eine Gefahr für die Akzeptanz einer Konsolidierungspolitik heraufbeschwören. Ich glaube, dieser zweite Fall liegt bei der CDU-Opposition vor.
Es liegt mir auf dem Herzen, noch etwas zu dem Thema Wirtschaftskompetenz zu sagen, das hier immer hochgehalten wird. Wenn ich eben gehört habe, beim LBM herrschten angeblich untragbare Zustände, das Eigenkapital sei geringer als die Verbindlichkeiten, muss ich sagen, na ja, das ist nicht nur bei jeder Bank in Deutschland der Fall, sondern auch bei fast jedem Industrieunternehmen in Deutschland. Meine Damen und Herren, insofern empfehle ich, diese Passage in der Rede von Frau Klöckner noch einmal genau nachzulesen.
Insgesamt sind wir insofern auf dem richtigen Weg, weil die Landesregierung in diesem Haushaltsentwurf die richtigen Schwerpunkte setzt und dafür sorgt, dass wir 2020 beides erreichen können,
einen ausgeglichenen Haushalt und ein zukunftsfähig aufgestelltes Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch in diesem Jahr hat sich die Rechnungsprüfungskommission über drei Tage mit einem sehr großen und breiten Querschnitt landespolitischer Themen beschäftigt. Ich kann mich der Feststellung anschließen, dass es dabei sehr sachorientiert zuging. Schauen wir einmal, ob uns das auch heute gelingt.
Zu den behandelten Themen gab es teils unterschiedliche Positionen, aber im Ergebnis bei den Empfehlungen und Forderungen sind wir jeweils zu einem Konsens gelangt. Das ist sicherlich auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen liegt das auch an der stringenten Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden der Kommission, Herrn Dr. Weiland, zum anderen an den Vorarbeiten des Rechnungshofes, auf die wir in vielen Fällen – nicht immer, aber sehr häufig – in unseren Beschlüssen zurückgreifen konnten.
Zunächst möchte ich einen Blick auf die Einhaltung der Regeln werfen, die wir als Parlament selbst beschlossen haben und deshalb auch kontrollieren sollten, nämlich die Einhaltung der Schuldengrenzen. Im laufenden Jahrzehnt stehen die alte investitionsorientierte Schuldenobergrenze und die neue sogenannte Schuldenbremse einander gleichrangig gegenüber. Im Jahr 2013, um das es hier geht, wurden beide Grenzen mit entsprechender Sicherheitsmarge deutlich eingehalten.
Das strukturelle Defizit als Kennziffer der neuen Schuldengrenze ist für uns eine zentrale Steuerungsgröße, weil es eine Konjunkturbereinigung umfasst und auch die Landesbetriebe in diese Größe mit einbezogen sind.
Hier landeten wir im Ansatz bei 836 Millionen Euro und im Ist bei 554 Millionen Euro, also deutlich besser als in der Ausgangssituation von 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2011, das heißt, relativ schnelle Konsolidierungsschritte zu Beginn. Das ist aber auch unbedingt erforderlich, weil wir ein günstiges makroökonomisches Umfeld für diese Konsolidierung in den beiden Jahren hatten.
Auch die Rechnung des Rechnungshofes selbst wurde übrigens einer Belegprüfung unterzogen. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Allerdings muss ich mit einem Augenzwinkern sagen, die Prüfung, die wir als finanzpolitische Sprecher durchführen, ist natürlich nicht mit der Prüfung vergleichbar, der die geprüften Stellen der Landesverwaltung durch den Rechnungshof unterliegen. In gewisser Weise stellt sich also hier die Problematik, aus der Antike bekannt: Wer kontrolliert die Kontrolleure, wer bewacht die Wächter?
Aus den Feststellungen herausgreifen möchte ich ein Thema, das der Berichterstatter eben angesprochen hat, nämlich die Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen. In der Tat hat sich die Rechnungsprüfungskommission damit ausführlich auseinandergesetzt.
Die Leistungen des Landes werden derzeit auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen an die Werkstattträger ge
zahlt. Insofern hat das Land für seine Zahlungen eine Rechtsgrundlage. Diese Grundlage bedarf allerdings nach unserer übereinstimmenden Meinung der Weiterentwicklung in Form einer umfassenden Leistungs-, Vergütungsund Prüfungsvereinbarung zwischen Land und Trägern.
Ich begrüße es daher, dass das zuständige Ministerium vor unserem heutigen Beschluss – dem zu erwartenden Beschluss – in Gespräche mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Träger eingetreten ist und eine solche Vereinbarung zeitnah abschließen will.
Die sehr gute Qualität unserer rheinland-pfälzischen Werkstätten für Behinderte möchte ich an dieser Stelle aber herausstreichen. Sie sollte auch im Rahmen dieser Vereinbarungen mit berücksichtigt werden.
Auch der Kommunalbericht wurde in der Rechnungsprüfungskommission beraten. In diesem Jahr wurde die Situation der Kommunalfinanzen im Plenum schon oft angesprochen. Das lag unter anderem am Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“.
Ansonsten aber, unabhängig von dieser EnqueteKommission, sollten wir uns vielleicht überlegen, diesen Bericht künftig auch separat aufzurufen, nicht nur als Annex zum Entlastungsverfahren, weil er viele wertvolle Anregungen enthält, die einer tiefgehenden Betrachtung würdig sind.
Die weitere Verbesserung der Kommunalfinanzen ist jedenfalls eine Aufgabe, die alle Ebenen fordert – so viel wurde deutlich –, Bund, Land und Kommunen selbst. In Rheinland-Pfalz steigen die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich von 2014 bis 2016 um deutlich über eine halbe Milliarde Euro, um knapp 600 Millionen Euro, an. Allein im Haushaltsjahr 2014, das der Rechnungshof insoweit betrachtet, stiegen die Schlüsselzuweisungen um 204 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Trotzdem sind die Haushalte der Kommunen im Durchschnitt weiterhin defizitär. Wesentlicher Grund dafür sind die gestiegenen Sozialausgaben. Allein 5,7 % Zuwachs im Jahr 2014 können wir nicht ausgleichen. Wir dürfen also nicht nur über die Verteilung der Mittel reden, sondern über diesen Zuwachs auch einmal grundsätzlich nachdenken.
Meine Damen und Herren, nach dem Gesagten wird es Sie nicht überraschen, dass ich empfehle und vorschlage, dem Ergebnis der Beratungen heute durch entsprechende Entlastungsbeschlüsse zu folgen.
Herzlichen Dank abschließend an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes, vom Präsidenten bis hin zu denen, die bei der Rechnungsprüfungskommission nicht mit am Tisch saßen, aber Hintergrundarbeit geleistet haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir können thematisch direkt an den vorherigen Tagesordnungspunkt anschließen; denn die Flüchtlingshilfe, die Flüchtlingspolitik bildet auch den Schwerpunkt für den heute zur zweiten und dritten Beratung anstehenden Nachtragshaushalt 2015.
Darüber hinaus werden im Nachtrag aktuelle Entwicklungen nachvollzogen, Investitionen von finanzschwachen Gemeinden und Landkreisen unterstützt und Vereinbarungen zwischen Landes- und Kommunalebene finanziell umgesetzt.
Warum das alles in Form eines Nachtragshaushalts? – Gerade die Ausgaben im Asylbereich sind rechtlich zwingend. Dass der Weg eines Nachtrags allerdings beschritten wird,
zeigt, dass die Regierungskoalition mit offenen Karten spielt und wichtige Bereiche mit regelt, bei denen mit den Kommunen Einvernehmen erzielt werden konnte, zum Beispiel beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für die unter Dreijährigen.
Der Regierungsentwurf sah eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Erstaufnahmeeinrichtungen auf 58 Millionen Euro vor und bei den Erstattungen des Landes an die Kommunen für die Versorgung der Flüchtlinge im Anschluss daran 60 Millionen Euro.
Eine neue Prognose des Bundesamtes hat diese Prognosen dann als überholt erscheinen lassen und es erforderlich gemacht, nochmals um insgesamt 30 Millionen Euro aufzustocken.
Dabei will ich aus finanzpolitischer Sicht betonen, dass die zusätzlichen Ausgaben nicht dadurch entstehen, dass wir diesen Beschluss fassen, dass wir sie in den Haushalt hineinschreiben, sondern die Ausgaben entstehen, weil die Menschen in größerer Zahl kommen und einen Anspruch auf ordentliche Versorgung hier vor Ort haben, und dieser Anspruch ergibt sich nicht aus Landesrecht, sondern aus Bundesrecht und natürlich vor allem aus den ethischen Grundsätzen, die uns alle einen sollten.
Die Landesregierung hat zugesagt, die damit verbundene Erhöhung der Ausgaben soweit wie möglich im Vollzug gegenzusparen. Drei Viertel des Haushaltsjahres sind bereits vorbei. Die CDU-Fraktion hat den Vorschlag gemacht, eine globale Minderausgabe vorzusehen. Das ist ein Vorschlag, mit dem man sich ernsthaft auseinandersetzen kann. Wir glauben aber, dass in Anbetracht des fortgeschrittenen Haushaltsjahres das eben nicht mehr ohne Weiteres sinnvoll ist und damit nicht mehr eingespart würde als bei der Zusage, auf die ich gerade hingewiesen habe.
Weitere Anregungen aus der CDU-Fraktion kann ich jetzt nicht mehr so ernst nehmen. Anregung 1 war, Steuereinnahmen zu erhöhen. Das ist wirklich im Ernst kein Gegenfinanzierungsvorschlag. Die Steuereinnahmen gehen ein, oder sie gehen nicht ein. Die Regierung hat vorsichtig veranschlagt. Genau das fordern Sie immer. Das steht in der Landeshaushaltsordnung. Dass jetzt ausgerechnet die CDU fordert, mehr Steuereinnahmen in den Haushalt zu schreiben, verwundert sehr.
Wenn die Mittel kommen, dann verbessert das – – –
Unser Weg ist dafür der bessere, verehrter Herr Schreiner.
Was den Ansatz der Steuereinnahmen angeht, können Sie sich heute zum vierten Mal von der Ministerin erklären lassen, warum der so zutreffend ist, wie er gewählt wurde.
Zweitens, die Investitionsmillionen, sagt die CDU, des Bundes würden auch zur Entlastung unseres Landeshaushalts führen. Das ist jetzt eine Bemerkung, die eigentlich die Kommunen aufhorchen lassen müsste, denn das Geld – so ist es zumindest unser Vorhaben – soll an die finanz
schwachen Kommunen weitergeleitet werden, entlastet also den Landeshaushalt nicht.
Drittens, die angekündigten 6 Milliarden Euro des Bundes – haben Sie auch geschrieben, Herr Schreiner – würden auch zur Entlastung beitragen. Da empfehle ich eigentlich, die Jahreszahlen in Ihrer Pressemitteilung vom 11. September noch einmal zu überprüfen. Das wird erst 2016 bei uns eingehen, hilft uns jetzt akut auch nicht weiter.
Es bleibt festzuhalten, auch mit dem Nachtrag werden die beiden geltenden Schuldenobergrenzen mit Sicherheitsabstand eingehalten und der Konsolidierungskurs, also der Weg bis zum Jahr 2020, nicht infrage gestellt. Kein einziger Vorschlag aus der CDU-Fraktion würde über unsere Vorschläge hinaus im Ergebnis zu einer Reduzierung der Nettokreditaufnahme führen, es sei denn zulasten der Kommunen. Ich glaube, so muss man es formulieren.
Die anderen Schwerpunkte kann ich Anbetracht der Zeit nur kurz nennen. Einvernehmen gibt es mit den Kommunen über die Ausgestaltung des kommunalen Investitionsprogramms 3.0 in Rheinland-Pfalz. Wir werden die Verwendungsmöglichkeiten nicht einschränken und über einen eigenen Landesanteil in Höhe von 32 Millionen Euro mehr Investitionen ermöglichen, als es nur mit dem Bundesprogramm möglich wäre.
Insgesamt werden 285 Millionen Euro an Fördermitteln in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung dieses Investitionsprogramms soll in Form eines Sondervermögens erfolgen, also genauso wie auf der Bundesebene auch. Hierüber haben wir unterschiedliche Auffassungen.
Ich denke, wenn es überhaupt Gründe gibt, ein Sondervermögen einmal einzurichten, dann sind diese hier gegeben. Konkrete Zweckbindung der Bundesmittel, die mehrjährige Betrachtung, die Kombination mit Landeszuschüssen, die Flexibilität des Mittelabrufs, das sind vier Argumente, die jedenfalls für diese Organisationsform sprechen.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt war es möglich, im Deckblattverfahren noch 15 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, also zur Unterstützung der sogenannten NGA-Strategie des Landes, der Landesregierung, des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Strategie wird mit Mitteln aus der Versteigerung von Funkfrequenzen unterstützt, sogenannte Digitale Dividende II, glaube ich, heißt es bei den Fachleuten.
Außerdem haben wir noch einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion vorliegen. Dazu ist in der bildungspolitischen Aktuellen Stunde schon das Vernünftige gesagt worden. Aus dem eigenen Erleben beim Lernen fremder Sprachen kann ich mich den Argumenten der Kollegin Bettina Brück in diesem Fall anschließen.
Noch eine abschließende inhaltliche Bemerkung zur Flüchtlingssituation, die hier ihren finanzpolitischen Nachschlag findet. Die hohe Zahl an Asylbewerbern ist für unser Land natürlich eine Herausforderung. Das sollte man nicht bagatellisieren. Fragen und Probleme müssen offen angesprochen und sachlich gelöst und beantwortet werden.
Unser Dank gilt allen, die sich engagieren, im Ehrenamt, also komplett in der Freizeit, oder im Hauptamt, wobei die Arbeitszeit im Moment deutlich über das normale Pensum hinausragt.
Unsere gemeinsame Aufgabe – so denke ich – sollte es sein, offener oder auch unterschwelliger Stimmungsmache gegen Flüchtlinge entschieden gegenzutreten, wo immer sie uns begegnet. Dazu gehört wiederum ein finanzpolitisch besonnener Umgang mit diesen Fragen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen heute ein bemerkenswertes Gesetzgebungsverfahren ab, das etwas konfliktär schon in der ersten Beratung verlaufen ist, bemerkenswert auch dadurch, wenn man sich den Verlauf der Anhörung noch einmal ins Gedächtnis zurückruft. Wir hatten einstimmig beschlossen, eine Anhörung durchzuführen und konnten dann erleben, wie eine Bewertung durch die CDUFraktion schon vor der Anhörung der Experten selbst in dieser Sitzung vorgetragen wurde. Das hätte man unseres Erachtens den Experten besser in der Form erspart. Es war sicherlich keine Sternstunde des Parlamentarismus.
Doch zur Sache. Meine Damen und Herren, bei seiner Gründung im Jahr 1996 war der Fonds auf versicherungsmathematischer Grundlage errichtet worden. Diese Grundüberlegung setzt eine optimistische Haltung gegenüber einer kapitalbasierten Pensionsfinanzierung voraus. Kein weiteres Bundesland hat sich in der Form in den vergangenen 20 Jahren diesem Weg angeschlossen.
Die Grundkonzeption ist zweitens auch Ausdruck einer gewissen Töpfe-Wirtschaft, wie es in der Finanzwissenschaft heißt, bei der also bestimmte Ausgaben für bestimmte Zwecke direkt reserviert werden. Auch diesem Gedanken tritt man mittlerweile nicht mehr so stark nahe. Durch die neue Schuldenregel des Grundgesetzes und durch die Landesverfassung mit der Betrachtung des strukturellen Defizits werden solche einzelnen Töpfe – Sondervermögen, rechtsfähig oder nicht – zusammen betrachtet: Es spielt also für die Haushaltsabwicklung und für die Kreditobergrenze in der Form keine Rolle mehr.
Wieso halten wir an einem Pensionsfonds fest? Auf die Bedeutung der kapitalunterlegten Vorsorge als ergänzendes Element hatte ich bereits hingewiesen. Sie findet ihren Ausdruck darin, dass künftig 70 Millionen Euro pro Jahr pauschal an den Fonds abgeführt werden sollen. RheinlandPfalz liegt auch mit diesem Betrag künftig in der Spitzengruppe aller Bundesländer. Vorsorge wird dabei besonders über die Steuerungswirkung des Fonds erreicht. Gerade die betriebswirtschaftlich arbeitenden Bereiche innerhalb des Konzerns Land brauchen dringend die richtigen Preissignale, was ihre Personalkosten angeht.
Durch diese Steuerungswirkung hat der Pensionsfonds sicherlich auch in der Vergangenheit schon zu einer deutlichen Begrenzung der Ausgaben beigetragen und auf diese Weise Vorsorge unterstützt, auch wenn wir diesen Beitrag natürlich nicht im Einzelnen quantifizieren und beziffern können. Wir brauchen den Pensionsfonds aus diesen Gründen auch in der Zukunft.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf hatte ich bereits erwähnt. Dort spielte die Frage der Verbuchung der Zuführungen eine besondere Rolle. Das ist mit Blick auf die Vergangenheit sicher eine wichtige Frage, weil sie mit der alten Verfassungsgrenze zusammenhängt. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Experten haben die Qualifizierung der Zuführungen als Darlehen als nachvollziehbar und sachlich richtig bewertet. Argumente dafür sind die eigene Rechtspersönlichkeit des Fonds und die Tatsache, dass Geldbeträge mit Zinsen zurückgezahlt werden. Die
ser Argumentation kann man sich anschließen; die halte ich für zutreffend.
Wir haben allerdings die Anhörung auch genutzt, einmal echte Zukunftsfragen mit den Experten anzusprechen, zum Beispiel die Frage: Soll man eine Aktienanlage vorsehen, ja oder nein; soll man bei der Verwaltung des Fonds an externe Institutionen, beispielsweise Bundesbank, herantreten?
Aus Sicht der Volkswirtschaftslehre gab es eine klare Empfehlung: Wenn Aktienquote, dann gering, vielleicht 10 %. Im Zentrum sollte nicht die Renditesteigerung stehen, sondern eine breitere Streuung des Portfolios.
Mit dieser Frage übrigens wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss in der Zukunft noch näher beschäftigen müssen; denn es gehört zu diesen Vorzügen des Gesetzentwurfs, dass die parlamentarischen Rechte deutlich gestärkt werden. Die Anlagerichtlinien müssen nämlich künftig vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen werden.
Meine Damen und Herren, irgendwann muss man aus dem Fonds auch etwas entnehmen, sonst macht es keinen Sinn, einen Fonds anzulegen. Die Entnahmen dienen dann der Finanzierung von besonders hohen Pensionsausgaben. Wir denken, diese Möglichkeit sollte erst ab dem Jahr 2020 bestehen. Die alte Schuldenregel ist dann nicht mehr in Kraft, und die neue Schuldenregel wird durch Entnahmen aus dem Pensionsfonds nicht berührt. Eine Umgehung der dann einzig noch geltenden Schuldenregel ist ab dem Jahr 2020 – dann haben wir nur noch diese eine Schuldenregel – nicht möglich. Deswegen ist das haushaltspolitisch die richtige Jahreszahl.
Meine Damen und Herren, heute – im Jahr 2015 – lobt die CDU-Opposition sehr stark die ursprüngliche Ausgestaltung des Fonds aus dem Jahr 1996. Damals hat sie allerdings dem Gesetz nicht zugestimmt. Ich denke, es muss nicht noch einmal 20 Jahre dauern, bis die heute gefundene sachgerechte Weiterentwicklung des Pensionsfonds auf eine breite allgemeine Zustimmung stößt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt uns mit diesem Gesetzentwurf vor, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch auf den Beamtenbereich zu übertragen, und dies findet unsere ungeteilte Zustimmung. Bereits vor gut einem Jahr hatte die Ministerpräsidentin angekündigt, ab dem Jahr 2015 nach Möglichkeit wieder Besoldungserhöhungen in Höhe der Tarifergebnisse vorzunehmen. Konkret konnte dies – auch das wurde im April 2014 schon ausgeführt – erst entschieden werden, als das Tarifergebnis bekannt war und die finanziellen Rahmenbedingungen sich ausweislich der jüngsten Steuerschätzung als verlässlich herausgestellt hatten.
Diese beiden Merkmale sind nunmehr erfüllt. Die Mehrkosten gegenüber der geltenden Regelung in Höhe von 37 Millionen Euro im laufenden Jahr und in Höhe von 93 Millionen Euro im Jahr 2016 sind finanzierbar.
Meine Damen und Herren, Herr Henter, solche Voraussetzungen zu nennen, ist auch keine Relativierung der politischen Absicht, sondern es ist Ausdruck eines Verantwortungsbewusstseins einer Regierung, die ihre Ziele immer in einem finanzpolitischen Rahmen umsetzen muss und nicht, wie die Opposition, das Wünschenswerte unmit
telbar zum politischen Programm erheben kann. Das ist vielleicht auch eine Antwort auf die Frage, weshalb diese Anpassung jetzt in dieser Höhe erfolgt.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren waren die Beamtinnen und Beamten am Konsolidierungsvorgang des Landeshaushalts beteiligt. Angesichts einer Personalausgabenquote von 40 % bei den bereinigten Gesamtausgaben kann das auch keinen überraschen, jedenfalls keinen, der einen Überblick über den Landeshaushalt hat.
Meine Damen und Herren, die Erfolge beim Abbau des Defizits haben sich in den vergangenen Jahren allerdings auch schneller realisiert, als es ursprünglich vorausgesehen wurde. In der Folge setzen wir unter Wahrung des Konsolidierungspfades unmittelbar bei der Beamtenbesoldung an. Darin kommt eine besondere Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten des Landes, aber auch auf der Ebene der Kommunen zum Ausdruck.
Zugleich wird dadurch auch ein Zeichen gesetzt für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber.
Die Übernahme des Tarifergebnisses ist übrigens bundesweit mitnichten die Regel, sie ist die Ausnahme. Insbesondere wenn man sich nach der zeitlichen und inhaltlichen Übereinstimmung fragt, ist es so, wie wir es umsetzen, die absolute Ausnahme. Es mag in anderen Bundesländern natürlich auch wieder Gründe geben, so wie wir es auch schon hatten, weshalb dies nicht möglich ist. Fest steht aber, nach den Übersichten des Deutschen Beamtenbundes und einer stark frequentierten Internetseite des öffentlichen Dienstes – frühere Beamte werden es wissen – ist klar, es gibt drei Länder in Deutschland, die das Tarifergebnis voll und ganz übernehmen. Das sind Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz.
Die Mehrzahl der Länder gewährt verzögerte Anpassungen, teilweise in reduzierter Höhe, weit überwiegend mit einer Verzögerung auf der Zeitschiene. Schlusslicht ist übrigens das Bundesland, das normalerweise von der CDU immer als Vorbild angepriesen wird, nämlich Hessen. Dort gibt es keine verzögerte Übernahme, und es gibt auch keine Reduktion auf 1 %, sondern dort gibt es schlicht und einfach null. Das ist zumindest der Stand der Dinge.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen noch in den Ausschüssen beraten werden. Das ist auch richtig so; denn er enthält neben der Übernahme noch weitere Regelungen, die wir uns wie üblich genau und sorgfältig anschauen müssen und werden. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn es bereits im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung in diesem Hause einen Abschlag für die Beamtinnen und Beamten geben könnte, wenn das technisch umsetzbar ist; denn die erfreuliche Nachricht, dass eine Besoldungserhöhung über die 1 % hinaus nunmehr möglich ist, sollte doch auch zeitlich
übersichtlich bei den Beamtinnen und Beamten in ihren Portemonnaies bzw. in Zeiten von E-Akte und Transparenzgesetz auf den Girokonten entsprechend ankommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, mit dem die Regelungen zu unserem landeseigenen Pensionsfonds an die Grundsätze angenähert werden, die auch in anderen Ländern für Pensionsfonds dieser oder ähnlicher Art gelten.
Die Ministerin hat ausgeführt, worin diese Neuregelungen bestehen, welche Ziele damit weiterhin verfolgt und auch erreicht werden sollen.
Ich war schon etwas gespannt darauf, in welcher Art die Erwiderung der CDU-Fraktion erfolgen würde. Da war vieles denkbar, von fundamentaler Ablehnung bis hin zu der Legendenbildung, es würde jetzt etwas in Gang gesetzt, was mit der Klage der CDU-Fraktion zu tun hätte. Letzteres war dann auch in gewisser Weise der Schwerpunkt. Ich glaube, dem kann man schon dadurch entgegentreten, dass man feststellt, vieles, was die CDU-Fraktion hier vorgeschlagen hat, wurde von der Landesregierung gerade nicht aufgenommen. Deswegen kann man auch nicht sagen, hier wurde gehandelt, weil irgendjemand geklagt hat oder das Thema an anderen Orten vorbringt.
Um die jetzigen Veränderungen zu verstehen, muss man – da bin ich mit Herrn Dr. Weiland völlig überein – noch einmal in das Jahr 1996 zurückschauen. Im Jahr 1996 gab es keine strikte Vorgabe zu einem unbeding
ten Haushaltsausgleich. Es war vielmehr üblich, einen bestimmten Anteil der Haushaltsausgaben über Kredite unter Einhaltung einer Obergrenze zu finanzieren. Wie hoch dieser Anteil war, war Gegenstand der politischen Debatte und Entscheidung.
Heute haben wir völlig neue Rahmenbedingungen. Wir haben die Schuldenbremse einzuhalten und damit ein neues Instrument, um Vorsorge unter anderem auch für künftig stark steigende Versorgungsausgaben zu treffen. Das hatten wir in den 90er-Jahren nicht.
Ich möchte ganz offen einen weiteren Grund für die Neuregelung ansprechen. Das ist eine veränderte Einschätzung zur Frage der Kapitaldeckung und der kapitalgedeckten Finanzierung von Altersvorsorge. Wir hatten die Diskussion auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort gab es die Riester-Rente, die als Ergänzung eingeführt wurde. Beim Pensionsfonds hatten wir nicht dieses ergänzende Element, sondern der Fonds war 1996 so konstruiert worden, dass er in seiner vollständigen Ausprägung zu einer Vollfinanzierung der Pensionen ausschließlich aus den Zinserträgen des Fondsvermögens in der Lage sein sollte. Das ist also Kapitaldeckung pur, wie es in den 90er-Jahren in fast allen Parteien auch stark im Kurs stand. Da denken wir heute aufgrund verschiedener Finanzmarktkrisen auch etwas anders und halten es für sinnvoll, eine Mischung aus kapitalgedeckter und umlagenfinanzierter Altersversorgung sowohl in der gesetzlichen Rente als auch bei den Versorgungsausgaben zu gewährleisten, meine Damen und Herren.
Wir haben deswegen den Weg der Teilfinanzierung beschritten, orientieren uns an der Regelung anderer Länder und sind nach wie vor, wenn das so Gesetz wird, in der Spitzengruppe der Bundesländer in Deutschland verortet.
Mehr Zuführungen in der Vergangenheit sind auch aus heutiger Sicht in keiner Weise schädlich, im Gegenteil. Die Fondsmittel stehen als Fondsvermögen zur Verfügung. Wer daran Zweifel hat, der kann sich in diversen Landtagsdrucksachen die Zusammensetzung des Fondsvermögens anschauen, zum Beispiel in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Weiland.
Da wurden die Daten zum 31. Oktober mitgeteilt. Jetzt hat die Ministerin die Zahlen zum 1. Januar 2015 aktualisiert.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass die Fondsanlage größtenteils in Wertpapieren des Landes erfolgt.
Meine Damen und Herren, daran, dass Wertpapiere des Landes Fondsvermögen darstellen, kann ich beim besten Willen nichts Verwerfliches entdecken, im Gegenteil. Eine deutsche Bundesländeranleihe ist im Gegensatz zu andere Wertpapieren noch niemals ausgefallen. Das ist eine seriöse Anlage. Daran ändert auch die Tatsache nichts, wenn immer das Wort „Wertpapier“ durch „Schuldschein“ ersetzt wird, weil es irgendwie einen schlechteren Klang hat.
Meine Damen und Herren, die Verbuchungspraxis ist eine Frage, die immer wieder aufgeworfen wird. Aus ökonomischer Sicht kann ich es absolut nachvollziehen, dass man bei der Hingabe eines Geldbetrages, den man später mit Zinsen wieder zurückbekommt, von einem Darlehen spricht. Das ist mein Verständnis von einem Darlehen. Offenbar kann man da aber unterschiedliche Meinungen haben. Aus diesem Grund, weil man unterschiedliche Meinungen haben kann, haben wir das in der neuen Schuldengrenze bereinigt. Dort spielt es keine Rolle mehr, wie im Einzelnen verbucht wird.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat kurz nach ihrem Amtsantritt ein Konzept vorgelegt, das unseren Pensionsfonds neu aufstellt. So wird er dem Bedarf an Vorsorge gerecht, belastet aber auch den Landeshaushalt nicht über Gebühr. Diese Neuausrichtung ist zukunftsweisend und ausgewogen. Sie kann sich im Ländervergleich sehen lassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.“ So heißt es in Artikel 20 unseres Grundgesetzes.
Das Sozialstaatsprinzip gebietet Hilfeleistungspflichten der Gesellschaft dort, wo der Einzelne, gegebenenfalls auch mit Unterstützung seiner Familie, an die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit stößt. Gerade in schwierigen Entscheidungssituationen am Ende eines Lebens muss die Hilfeleistung der Gemeinschaft dem Menschen beistehen, wenn dies erforderlich ist und gewünscht wird.
Auch wenn ich aus Zeitgründen die Bedeutung der bestehenden Hilfsangebote, zum Beispiel der Palliativmedizin oder der Hospize, nicht im Einzelnen wiederholen kann, unterstreiche ich das, was meine Vorredner zu ihrer Bedeutung gesagt haben.
Meine Damen und Herren, Sterbebegleitung ist nicht nur ein besseres Wort als Sterbehilfe, sondern es signalisiert auch ein fundamental anderes Verständnis von der Aufgabe und dem besonderen Respekt vor dem Leben. Wie in allen modernen Gesellschaftsordnungen steht das Leben unter besonderem Schutz der Gemeinschaft. Für uns ergibt sich das aus Artikel 1 des Grundgesetzes.
Unter dem Schutz der Verfassung steht auch die Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen. Der Versuch, das eigene Leben zu beenden, wird völlig zu Recht in unserer Gesellschaft als Hilfeschrei angesehen und nicht als etwas, das zu sanktionieren wäre. Wenn ein schwerkranker Mensch den Wunsch äußert zu sterben, muss auch das als Bitte um Hilfe und Beistand verstanden werden.
Doch auch wenn ärztliche und pflegerische Hilfe sowie mitmenschlicher Beistand vorhanden sind, gibt es Situationen, in denen der einzelne Mensch die Entscheidung trifft, nicht mehr weiterleben zu wollen. Das sind die Grenzfälle, von denen Jochen Hartloff eben gesprochen hat.
Der höchste Wert ist die Freiheit. Sie kann im Einzelfall auch die Freiheit einschließen, über den Zeitpunkt des eigenen Todes entscheiden zu wollen. Die Frage, ob dies wirklich der eigene, ernsthafte Wille ist, wird man anhand sehr enger Voraussetzungen zu beurteilen haben.
Aus grundsätzlichen Überlegungen der Entscheidungsfreiheit heraus spreche ich mich dafür aus, auch dem Menschen, der nicht Hilfe im Sterben, sondern auch Hilfe zum Sterben erbittet, bei dieser Entscheidung beizustehen und nach Beratung und Gesprächen dies zu akzeptieren, auch wenn es in der Konsequenz die Hilfe zu einer Selbsttötung mit einschließen kann.
Auf Ärzte darf unter keinen Umständen Druck ausgeübt werden, für eine Suizidassistenz zur Verfügung zu stehen. Umgekehrt sollte aus meiner Sicht aber auch kein Verbot, sei es im staatlichen Recht oder im Berufsrecht der Ärzte, existieren, das einen Arzt oder eine Ärztin daran hindert, nach gründlicher Abwägung einem schwer kranken und fest entschlossenen Menschen dabei zu helfen, seinen eigenen Tod herbeizuführen.
Eine gesetzliche Regelung des ärztlich assistierten Suizids mit dem Einfordern von Voraussetzungen würde dafür ein Stück Rechtssicherheit schaffen. In dieser Einschätzung hat mich ein Jahr Zivildienst in einem Krankenhausbereich Innere Medizin durchaus mit geprägt.
Die Verfügbarkeit von Hilfsangeboten der Palliativmedizin und der Hospizversorgung ist hierzu überhaupt kein gedankliches Gegenstück. Im Gegenteil, ohne eine gut ausgebaute medizinisch-pflegerische und menschliche Versorgung könnte ich mir überhaupt nicht vorstellen, einen assistierten Suizid in unserer Rechtsordnung konkret vorzusehen. Dabei bin ich mir bewusst, dass auch dann noch viele Fragen offen bleiben werden und vielleicht auch nicht zufriedenstellend beantwortet oder gar in Paragrafen gegossen werden können.
Dabei lehne ich organisierte Formen der Sterbehilfe – um jetzt doch den Begriff zu verwenden – und in Vereinen ab. Es muss verhindert werden, dass an die Stelle der privatautonomen Entscheidung eine Gruppenentscheidung tritt, bei der sich der einzelne Mensch zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung verpflichtet fühlen könnte.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man bei der Abwägung der genannten Werte vor dem eigenen Gewissen auch zu ganz anderen Schlussfolgerungen gelangen. Für mich steht im Mittelpunkt das Vertrauen darauf, dass Menschen auch in schwierigsten Situationen in ihrer Willensentscheidung zu den für sie richtigen Schlussfolgerungen gelangen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Innenminister hat eben einen Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, der eine Vielzahl von Rechtsvorschriften ändert. Im Mittelpunkt steht aber die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz in den Ruhestand treten werden.
Anlass für das Gesetzgebungsverfahren ist sicherlich eine Veränderung im Bundesrecht. So wurde eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bei der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre bereits im Jahr 2007 auf der Bundesebene beschlossen. Ich möchte noch einmal kurz die Begründung in Erinnerung rufen, die damals zu dieser gesetzlichen Änderung geführt hat.
Ich zitiere aus der damaligen amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf: „Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um 7 Jahre auf nunmehr rund 17 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.“
Meine Damen und Herren, diese grundsätzlichen Erwägungen betreffen natürlich sowohl Beschäftigte als auch Beamte. Sie gehen erfreulicherweise mit einer im Durchschnitt besseren gesundheitlichen Konstitution in diesem Alter einher. Deswegen führt grundsätzlich an einer Ausweitung der Lebensarbeitszeit auch im Beamtenbereich kein Weg – zumindest kein verantwortbarer Weg – vorbei. Der Bund und die meisten anderen Länder haben die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bereits gesetzlich umgesetzt und auf Beamte übertragen.
Meine Damen und Herren, bei unseren Beratungen in den Ausschüssen werden die vorgesehenen Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen, auf die mein Vorredner bereits eingegangen ist, sicherlich eine besondere Rolle spielen. Ich denke, es ist ein guter Vorschlag, dass zu diesem Thema speziell eine Anhörung durchgeführt wird.
Dabei zeigt sich, dass das Versorgungsrecht flexibler auf unterschiedliche Belastungssituationen eingehen kann, als das bei der Gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. So wird es für Polizeibeamte bei den heute bestehenden Altersgrenzen bleiben, die unter anderem von der Belastung durch Zeiten des Wechselschichtdienstes besonders abhängen. Die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr werden weiter mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Das gilt ebenso für die Beamten im Bereich des Justizvollzugs.
Diese Aufzählung macht deutlich, dass der Gesetzentwurf sehr genau und sehr differenziert auf die einzelnen Belastungssituationen Rücksicht nimmt. Ich denke, dies sollte berücksichtigt werden, wenn wir dann über weitergehende Forderungen einzelner Gruppen nachdenken und mit ihnen konfrontiert sind.
Meine Damen und Herren, einerseits ist klar, dass eine gesetzliche Regelung nach Möglichkeit auf eine gewisse Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen soll. Das ist auf jeden Fall wünschenswert. Länger arbeiten zu gehen, ist für die meisten Menschen nicht nur ein Grund zur Freude, aber ich denke, der Aufgabe, für Akzeptanz für diese Regelung zu werben, müssen wir uns alle gemeinsam weiter stellen.
Beim Stichwort „Akzeptanz“ sollten wir aber auch einen anderen Aspekt bedenken, nämlich die Akzeptanz des Berufsbeamtentums innerhalb der Gesamtbevölkerung. Dies erfordert natürlich einen gewissen Gleichlauf mit rentenrechtlichen Regelungen dort, wo Regelungen vergleichbar sind, wo Sachverhalte vergleichbar sind.
Die demografische Entwicklung ist, wie eingangs dargestellt, ein solcher Sachverhalt, der die relevanten gesellschaftlichen Gruppen in ganz ähnlicher Weise betrifft. Auch deswegen, so denke ich, führt an einer verlängerten Lebensarbeitszeit im Grundsatz und mit den beschriebenen Ausnahmen kein vernünftiger Weg vorbei.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gutachten des Landesrechnungshofs vom 12. September dieses Jahres wurde so intensiv beraten wie kaum ein anderer Bericht. Eine Aussprache im Plenum, dann die Debatten in vier verschiedenen Ausschüssen – niemand, der auf der Seite dieses Hauses oder auf der Seite der Landesregierung daran mitgearbeitet hat, hat es sich in irgendeiner Weise leicht gemacht.
In den Sitzungen war relativ häufig die Rede von dem Respekt, den man dem Rechnungshof gegenüber haben müsse. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Die Einrichtung zur Kontrolle der Wirtschaftsführung unseres Landes verdient in der Tat Respekt für ihre Arbeit. Dieser Respekt sollte uns aber auch heute leiten.
Allerdings besteht offenbar kein Einvernehmen darüber, was unter Respekt genau zu verstehen ist. Vielleicht kann man sich einmal von der Seite nähern, was Respekt nicht ist. Respekt bedeutet sicherlich nicht, einer Institution nach dem Mund zu reden. Respekt bedeutet auch nicht, Empfehlungen und Wertungen des Rechnungshofs einfach unkritisch zu übernehmen.
Respekt heißt, wir setzen uns ernsthaft mit den Empfehlungen auseinander und wägen Argumente ab. Entgegen dem, was von der Opposition vorgetragen wurde, haben wir das in den Ausschüssen und auch im Nachdenken im Anschluss an die Ausschussberatung getan.
Die Meinungen der Experten sind in den Ausschüssen durchaus auch mitunter einmal auseinandergegangen. Wir entscheiden dann abschließend als Volksvertreter darüber, wie wir mit den Aussagen umgehen und welche Schlussfolgerungen über den Einzelfall hinaus Bestand haben sollen.
Angesprochen werden in dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Empfehlungen, die der Rechnungshof in seinem Gutachten ausspricht. Vieles davon wurde bereits umgesetzt. Herr Kollege Köbler hat darauf ganz ausführlich hingewiesen. Die Frau Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung am 14. Oktober schon darauf hingewiesen.
Ich rufe in diesem Zusammenhang noch einmal einige Punkte in Erinnerung. Es geht zunächst um die Einführung eines Wirtschaftlichkeitsbeauftragten. Der oder die Beauftragte soll künftig die Möglichkeit haben, Projekte schon im Vorfeld und in der Umsetzungsphase zu begleiten und prozessbegleitend zu beraten. Ein weiterer Punkt betrifft die frühzeitige Einbindung der europäischen Ebene, über die sich Herr Dr. Weiland in gewisser
Weise lustig gemacht hat. Die Passage Ihrer Rede habe ich nicht verstanden.
Die Ministerpräsidentin hat nämlich nicht nur angekündigt, dass dies in Zukunft stärker im Zentrum stehen wird, sondern sie hat es bereits in konkretes Regierungshandeln umgesetzt. Das findet unsere Zustimmung.
Darüber hinaus wurden die Hinweise des Rechnungshofs zur Verwaltung von Beteiligungen bereits weitgehend umgesetzt. Die sogenannten Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes RheinlandPfalz sehen vor, dass eine abschließende Zustimmung zu wichtigen Verträgen im Aufsichtsrat nur in der Endfassung eines Vertrags erfolgen soll. Das kann man als Selbstverständlichkeit erachten.
Es ist aber in Deutschland in keinem Aufsichtsrat eine Selbstverständlichkeit, sondern eine umstrittene Frage. Oftmals beschäftigen sich Aufsichtsräte mit Eckpunkten von Verträgen. Wir gehen darüber hinaus und sagen, es soll die Endfassung vorliegen. Das ist etwas Strengeres, als es in vielen Aufsichtsgremien üblich ist.