Heike Scharfenberger
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anzahl der Flüchtlinge ist in den letzten Wochen und Monaten drastisch angestiegen; wir haben heute schon vielfach darüber gesprochen. Allein die adäquate Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Menschen stellt für alle beteiligten Institutionen eine besondere Herausforderung dar.
Unter den geflüchteten Menschen gibt es eine hohe Anzahl von Menschen, die besonders schutz- und hilfsbedürftig sind und somit unserer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Die EU-Aufnahmerichtlinie definiert in Artikel 21 den Kreis der schutzbedürftigen Personen. Dazu gehören auch Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, behinderte und ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
Es werden Mindestnormen festgelegt, die einzuhalten sind. Übrigens ist diese EU-Richtlinie durch den Bund nach wie
vor nicht in nationales Recht umgesetzt worden, obwohl dies bis zum 20. Juli geschehen sollte.
Eine dieser besonders betroffenen Gruppen sind sicherlich die Frauen. Eine Aussage über die aktuelle Anzahl der Frauen unter den Asylbewerbern ist schwierig zu treffen, zumal sich die Statistik täglich verändert. Doch schon allein der Anstieg von 2013 bis zum Stichtag 21. März 2015 von 2.108 Frauen auf 4.899 Frauen zeigt eine deutliche Zunahme.
Frauen, die allein oder mit Kindern reisen, waren auf ihrer Flucht oft Gefahren und Gewalt ausgesetzt, die sich in Traumata niederschlagen. Viele sind Opfer einer Form des Missbrauchs, der Ausbeutung, der Folter oder von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geworden. Daher sind gerade Frauen auch besonders schutzbedürftig und müssen Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Im Bedarfsfall sollte eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten werden.
Aber anders als bei physischen Erkrankungen oder Schwangerschaften ist gerade die psychische Erkrankung nur schwierig zu erkennen; diese Frauen leiden oft im Verborgenen. Deshalb ist es auch richtig, dass gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen diesen Frauen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Sie erhalten besonderen Schutz und eigene Angebote.
Ziel ist es, bereits in dieser Phase die besonderen Bedarfe festzustellen, um diese Frauen dann auch in den Kommunen entsprechend in der Nähe von besonderen Institutionen wie zum Beispiel den Psychosozialen Zentren unterzubringen. Es gibt in der Zwischenzeit fünf Zentren in Rheinland-Pfalz, die eine besondere Förderung durch das Land erhalten.
Ein zentrales Element zur Identifizierung schutzwürdiger Personen stellt dabei das MEDEUS-Programm dar, das im Rahmen der Erstuntersuchung durchgeführt wird. Wird eine Schwangerschaft festgestellt, erfolgt die unmittelbare Überweisung an einen Gynäkologen. In Trier gibt es zusätzlich noch die dolmetschergestützte Betreuung durch Hebammen.
Darüber hinaus werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Rahmen des Sozialkonzepts soziale Beratungen und Kriseninterventionen angeboten. Das Erkennen von psychischen Erkrankungen, Traumata, Belastungen durch Gewalterfahrung oder durch sexuelle Gewalt erfordert vom Personal in den AfA besonderes Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Dies wird auch durch gesonderte Schulungen im Bereich der interkulturellen Sensibilisierung erreicht. Dabei leistet zum Beispiel die Koordinierungsstelle in Trägerschaft des Caritas-Verbandes Rhein-Mosel-Ahr wertvolle Arbeit.
Außerdem wird bei der Unterbringung in getrennten Bereichen oder eigenen Fluren sichergestellt, dass Frauen vor weiterer sexueller Ausbeutung und Gewalt geschützt werden, und das ist ganz wichtig. In den Kommunen wiederum gibt es eine Vielzahl von Anlaufstellen. Viele Initiativen mit hohem ehrenamtlichem Engagement arbeiten gerade in diesem besonders sensiblen Bereich, wobei festzuhalten
ist, dass den Flüchtlingsfrauen grundsätzlich auch alle Beratungsangebote des Regelsystems offenstehen. Ich möchte als Beispiele nur die Frauenhäuser nennen, die Frauennotrufe, die Interventionsstellen oder auch den auf psychosoziale Betreuung und Beratung spezialisierten Verein SOLWODI. Ich möchte einen großen Dank an alle richten, die sich in diesem Bereich engagieren.
Sprach- und Integrationskurse sind – wir haben gerade eben darüber gesprochen – ebenfalls ganz wichtig und können bei Bedarf auch als reine Frauenkurse eingerichtet werden. Ich denke, dies ist gerade für unterdrückte Frauen eine ganz wichtige Möglichkeit, sich zu äußern. Allerdings ist es dabei auch dringend notwendig, dass diese Integrationskurse allen offenstehen. Wir haben heute schon des Öfteren diese Forderung gehört.
Wir begrüßen ausdrücklich die Aktualisierung der Datenbank „Finanzielle Hilfen für Frauen“ im Hinblick auf die Situation von Flüchtlingsfrauen. Hier werden die Sprachförderprogramme, Weiterbildungsprogramme und die vielen vorhandenen Angebote aufgenommen und geben einen guten Überblick zur Orientierung.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich festhalten, dass Asyl suchende Frauen im besonderen Fokus in Bezug auf die Betreuung stehen und auch stehen müssen, wie im Übrigen auch alle weiteren Personenkreise innerhalb der Gruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber, die als schutzbedürftig eingestuft werden. Meine Damen und Herren, es wird für alle diese Personen schwer sein, die schrecklichen Erlebnisse in ihrem Heimatland und auf der Flucht zu verarbeiten.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin vom Haushaltsplan gesprochen. Gibt es neben den Zuweisungen aus dem Haushaltsplan weitere Förderungen für das Orchester?
Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Wei
terbildung und Kultur:
Ich bin für diese Frage insofern dankbar, weil ich auf die konkrete Beantwortung nur das sagen konnte, was wir in den Haushalt einstellen. Es gibt eine ganze Reihe von Zuweisungen, von denen auch die Deutsche Staatsphilharmonie profitiert. Ich möchte beispielsweise „Bruckner in den Domen“ nennen, die wir mit 160.000 Euro zusätzlich im Zeitrahmen von 2014 bis 2017 fördern. Es wäre aber auch das Mosel Musikfestival zu erwähnen oder Euroclassic in Pirmasens/Zweibrücken, die Mainzer Meisterkonzerte, Kultursommereröffnung, Fruchthalle-Konzerte in Kaiserslautern. All das sind weitere finanzielle Unterstützungsquellen für die Deutsche Staatsphilharmonie.
Frau Ministerin, wir haben jetzt sehr viel über den Konflikt, den vermeintlichen Konflikt gehört. Was haben Sie getan, um diesen Konflikt zu entschärfen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele Menschen wollen sich nicht mit dem Tod beschäftigen, obwohl wir doch wissen, dass es jeden von uns trifft. Wenn man sich allerdings mit dem Thema beschäftigt, dann wünschen sich doch die meisten einen schönen Tod. Man legt sich am Ende eines langen und gesunden, glücklichen und erfüllten Lebensabends ins Bett, schläft ein und wacht nie wieder auf. Ein sanftes Einschlafen, ein müheloses Hinübergleiten in eine andere Welt, und dies am liebsten zu Hause in der gewohnten Umgebung. Das ist das, was wir uns sicherlich alle wünschen. Doch die Realität sieht leider anders aus.
Etwa die Hälfte der Deutschen stirbt heute in Krankenhäusern oder in Pflegeheimen, oftmals alleine und leidend. Gerade solchen Szenarien – allein auf meist unpersönliche Hilfe angewiesen, mit Schmerzen dahinsiechend – macht den Menschen Angst. Diese Angst müssen wir den Menschen nehmen.
Hier sehe ich eine immer wichtiger werdende Aufgabe der Palliativmedizin und der Palliativpflege; denn wenn ein Patient schon nicht mehr zu heilen ist, sollte ihm doch wenigstens ein Leben in Würde und ohne zu große Belastungen ermöglicht werden.
Auch diese letzte Phase des Lebens ist geprägt von physischen und psychischen Bedürfnissen. Neben rein pflegerischen Maßnahmen wie der Optimierung von Lagerung, Umgebungstemperatur oder das Stillen von Hunger, Durst und Schmerzen spielen auch Faktoren wie Angst, Unruhe, Gesprächsbedarf oder auch der Wunsch nach Zuneigung und körperlicher Nähe eine Rolle.
Gute und ausreichende Sterbebegleitung, wenn möglich im familiären Rahmen oder in Einrichtungen mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal, ist daher unbedingt auszuweiten. Gerade in unseren Hospizeinrichtungen oder im Rahmen der ambulanten Hospiz- und Palliativteams wird bereits jetzt schon – unterstützt von vielen Ehrenamtlichen – eine hervorragende Arbeit geleistet. Diese Angebote müssen wir unbedingt ausweiten.
Wenn wir dies tun, bin ich der festen Überzeugung, dass viele Sterbende diese letzte Phase ihres Lebens auch annehmen werden. Allerdings müssen wir uns auch mit den Situationen beschäftigen, wenn das Leiden unerträglich wird und die Lebensmotivation überdeckt und somit das Leben nicht mehr lebenswert ist, wenn es der innigste Wunsch eines Sterbenden ist, ein elendes Dahinsiechen beenden zu wollen, wenn Menschen wohlüberlegt den Tod dem Leben vorziehen. Dies ist eine ganz persönliche Wahrnehmung. Das kann niemand von uns von außen bestimmen.
Die Würde und die Selbstbestimmung werden durch das Grundgesetz garantiert. Das betrifft eben nicht nur das Leben, sondern vor allen Dingen auch den Tod. So, wie ich als mündiger Mensch ein originäres Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben habe, so habe ich auch ein originäres Recht auf ein selbstbestimmtes, humanes und schmerzfreies Sterben. Dazu bedarf es intensiver Beratung und letztendlich auch Menschen, die dem Sterbenden zur Seite stehen. Dies darf aber auf keinen Fall gewerblich und damit gewinnorientiert passieren; denn dies würde wiederum gegen die Menschenwürde verstoßen.
Aus diesem Grund muss gerade für Ärzte, die einen Patienten auf dessen Wunsch hin bei einem Suizid begleiten, eine strafrechtliche Sicherheit bestehen. So gilt es hier, eine gesetzliche Neuregelung unter Einbeziehung der bisherigen richterlichen Entscheidungen zu finden. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, um zu vermeiden, dass Menschen ins Ausland gehen, um zu sterben.
Ich habe bei meinen Recherchen folgende Aussagen einer Tochter gefunden, die ich mit Erlaubnis der Präsidentin gerne vorlesen möchte: „Für meinen Vater war die Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, ein emotionaler Anker. Zu wissen, dass er diese letzte Entscheidung selbst treffen konnte, stärkte seinen Lebensmut. Er wäre andernfalls viel früher innerlich zusammengefallen. Diese Möglichkeit war allerdings von der Fähigkeit abhängig, die Reise in die Schweiz antreten zu können, was ein Minimum an körperlicher Selbstständigkeit voraussetzte. Der nächste Schub der Krankheit würde ihm diese vermutlich nehmen. Wollte er die Gelegenheit ergreifen, musste er bald handeln. Das aber heißt: Wäre Sterbehilfe in Deutschland möglich gewesen, hätte mein Vater den nächsten Sommer vermutlich noch erlebt.“ Ich denke, das spricht sehr für sich.
Wenn also diese schwere Entscheidung einmal gefallen ist – kein Mensch scheidet leichtfertig aus dem Leben –, dann müssen wir alles daransetzen, ein humanes Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Wieland, man hätte damit rechnen können, dass Sie genau das eine herausziehen, nämlich die Werkstätten, und dann die Kritik aus dem Rechnungshofbericht anführen. Wir hatten das Thema im letzten Sozialpolitischen Ausschuss und haben darüber diskutiert. Sie wissen ganz genau, dass die Ministerin zugesagt hat, dass wir jetzt sehr intensiv darüber diskutieren und es uns sehr genau anschauen. Aber so weit sind wir im Moment noch nicht. Deshalb sprechen wir heute über die Entwicklung der Eingliederungshilfe, und da möchte ich schon noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe haben. Dabei ist Inklusion ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Pfeiler. Wir haben heute schon öfter in anderen Zusammenhängen darüber geredet. Hierbei geht es nicht darum, dass sich der eine oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben zu können. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet und in allen Bereichen der Leitsatz gilt, dass jede und jeder Einzelne wertvoll ist mit den jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen.
Ein wichtiges Instrument hierbei ist die Eingliederungshilfe. Ziel ist es, den Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und darüber hinaus eine Eingliederung in das Berufsleben in Form einer angemessenen Berufsausübung zu gewährleisten. Damit ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und deshalb ist ein Bundesteilhabegesetz dringend notwendig.
Zum Glück hat in den letzten Jahren ein deutlicher Paradigmenwechsel stattgefunden. Statt der Gewährung pauschaler fürsorglicher Hilfen ist jetzt die passgenaue, den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen entsprechende Unterstützungsleistung mit den Aspekten der Teilhabe, der Gleichstellung und der Selbstbestimmung in den Vordergrund gerückt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2013 wurden in Deutschland 15,6 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben, 2003 waren es nur rund 10 Milliarden gewesen. Die Zahl der Empfänger stieg im gleichen Zeitraum von 600.000 auf 830.000. Der medizinische Fortschritt hat zum Glück dazu geführt, dass zum einen die Kinder, die mit Behinderung geboren werden, frühzeitig behandelt werden, und zum anderen Menschen mit Behinderung auch aufgrund der deutlich verbesserten sozialen Situation ein Lebensalter erreichen, das weitgehend dem von Menschen ohne Behinderung entspricht. Zudem werden heute Angebote der Eingliederungshilfe viel früher wahrgenommen. So hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Menschen deutlich erhöht mit der Folge eines Anstiegs auch bei den Kosten.
Die Erfolge im Bereich der Eingliederungshilfe zeigen sehr deutlich, dass diese Gelder gut angelegt sind. Gerade die ambulanten Leistungen sollten noch weiter ausgebaut werden. Mit der Einführung des persönlichen Budgets, der Hilfe nach Maß für Menschen mit Behinderung und des Budgets für Arbeit hat Rheinland-Pfalz eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Auch das Projekt Übergang Schule – Beruf und das Betreute Wohnen tragen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Menschen mit Behinderung bei.
In dem Maße, wie unsere Gesellschaft einem stetigen Wandel unterliegt, müssen auch die Leistungen auf die veränderten Rahmenbedingungen hin überprüft werden. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass auf Bundesebene eine weitere inhaltliche Entwicklung der Eingliederungshilfe vorgenommen wird. Neben der angepassten Ausgestaltung sollen aber auch in dem neuen Bundesteilhabegesetz, das für 2016 geplant ist, die finanziellen Rahmenbedingungen bei den Hilfen für behinderte Menschen neu geregelt werden; denn wenn der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe tragen würde, könnten die Kommunen damit spürbar und dauerhaft entlastet werden.
Ich denke, das ist einer der ganz wichtigen Punkte.
Gerade bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung – das möchte ich noch einmal betonen: gesamtgesellschaftlich –, die auf einer gesamtgesellschaftlichen und staatlichen Finanzierung fußen muss, um eine konkrete Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und deren umfassende Unterstützung zu erreichen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind heute in allen gesellschaftlichen Strukturen mit einer enormen Veränderung konfrontiert. Unsere Gesellschaft befindet sich in einem stetigen Wandel durch Veränderungen in der Arbeitswelt oder in der Mobilität. Dies hat Folgen auch für das soziale Zusammenleben der Menschen, in der Veränderung der Familienformen, der Lebensbiografien und Folgen für die Bevölkerungsstruktur und -entwicklung.
Dabei wird kaum eine Entwicklung Deutschland in den kommenden Jahren so prägen wie der demografische Wandel. Heute werden nur etwa halb so viele Kinder geboren wie im Jahr 1950. Das Verhältnis von Kindern zu 65-Jährigen beträgt 1 : 1.
Gleichzeitig leben die Menschen heute zum Glück beträchtlich länger. Männer werden durchschnittlich 75 Jahre alt, Frauen 82 Jahre.
Diese Entwicklung ist nicht zuletzt Ausdruck der Innovationskraft des medizinischen Fortschritts und einer sehr guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten.
Mit der gestiegenen Lebenserwartung steigen auch die Leistungsinanspruchnahme und die Intensität der Behandlung und Betreuung. Auf der anderen Seite macht der demografische Wandel auch auf Seiten der Ärztinnen und Ärzte nicht halt; denn der hohe Anteil mit einem Alter über 50 bzw. über 60 Jahren nimmt stetig zu. Es ist nicht einfach, frei werdende Hausarztstellen gerade im ländlichen Raum wieder zu besetzen.
Diesen Herausforderungen müssen wir begegnen, damit im demografischen Wandel eine flächendeckende leistungsfähige und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht.
Die nun vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt uns einen sehr guten detaillierten Einblick in die medizinische Versorgungsdichte in Rheinland-Pfalz. Ich finde den Ansatz der statistischen Erhebung bewusst gewählt. Ich finde es gut, dass man eine statistische Grundlage bekommt.
In Bezug auf die hausärztliche und ärztliche Versorgung kann neben einer allgemeinen Zunahme der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren auch festgestellt werden, dass laut dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen keine Unterversorgung und in 58 % der hausärztlichen Planungsbereiche in Rheinland-Pfalz sogar eine Überversorgung besteht.
Das gilt auch für die Versorgung mit Apotheken, die mit 1.065 als überdurchschnittlich im Vergleich mit anderen Ländern bewertet wird.
Alle Versorgungsaufträge in physiologischer Hinsicht, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind besetzt. Es bestehen lediglich 14 derzeit noch unbesetzte Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.
Auch die Zahl der Heilmittelerbringerinnen und -erbringer ist angestiegen, sodass die Patientinnen und Patienten zwischen immer mehr Leistungserbringern entscheiden können. Hier werden die Bemühungen zur Kostenfreistellung in der Ausbildung der Physiotherapeutinnen und -therapeuten ihre Früchte tragen.
Letztendlich trägt die ausgewogene Krankenhausdichte in Rheinland-Pfalz zu einer guten medizinischen Versorgungsdichte bei.
Dies ist der Status quo, auf dem wir uns nicht ausruhen dürfen. Ich habe zu Beginn auf den stetigen Wandel hingewiesen. So heißt es, auf zukünftige Entwicklungen rechtzeitig zu reagieren, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Daher sind wir sehr dankbar, dass die Landesregierung bereits 2007 gemeinsam mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einen Masterplan initiiert hat, um junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt zu gewinnen. Dazu zählt auch die Einrichtung des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin.
Mit der Initiative Gesundheitswirtschaft werden innovative Konzepte der modernen Versorgung wie Telematik oder altersgerechte Assistenzsysteme zur verbesserten Diagnose und Behandlung von Patientinnen und Patienten gefördert. Dabei wird der Blick auf die älter werdende Bevölkerung gerichtet.
Durch die Landesregierung wurden Fördertöpfe für Arztpraxen aufgelegt. Die Kassenärztliche Vereinigung fördert die Weiterbildung von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, wobei man sagen muss, dort sind die Fördergelder bei Weitem nicht abgerufen worden.
Mit dem Projekt „Gesundheit und Pflege – 2020“ wird die Landesregierung die gesundheitliche und pflegerische Versorgung gerade in den ländlichen Teilen des Landes weiter stärken. Gemeinsam mit unterschiedlichsten Partnerinnen und Partnern werden innovative Ansätze entwickelt, die z. B. auf ein besseres Zusammenwirken ambulanter und stationärer Versorgungsangebote abzielen und jeweils an die regionalen Gegebenheiten angepasst sind.
Ich will hier nur das Beispiel der Glantalklinik nennen.
Ich denke, zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt sind und die Landesregierung sehr gute Ansätze zeigt, auch in die Zukunft zu agieren. Wir freuen uns auf eine weitere Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.