Kathrin Anklam-Trapp

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Haushalt im Haushaltsplan Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie – und eben Soziales – umfasst 90 % gebundene Ausgaben, und mit diesen gebundenen Ausgaben schaffen wir es durch besondere Akzente in der Politik dennoch, wirklich eine soziale Handschrift in diesem Land Rheinland-Pfalz zu haben, und das gerade oder weil wir die Schuldenbremse einhalten und damit heute einen soliden Haushalt vorlegen können.
Die Akzeptanz im sozialen Bereich ist uns unglaublich wichtig, und wir stärken das. Unsere Betonung liegt darin, dass wir den Menschen zuhören, um dann die Projekte so zu entwickeln, dass wir eben diesen Menschen das anbieten können, die Schuldnerberatung oder auch die Armutsbekämpfung.
Frau Thelen, ja, Armuts- und Reichtumsbericht ist in der Tat immer noch eine Herausforderung. Unser Land stellt einen solchen Bericht auf. Andere Länder tun das nicht, und viele Maßnahmen, die wir hier mit echten Haushaltsgeldern angegangen sind, werden ihre Früchte tragen – nicht sofort. Ich gebe Ihnen das Beispiel der Ganztagsschule oder das, was Sie eben selbst genannt haben, Mindestlohngesetz – natürlich wird es eine Veränderung geben – oder auch Wiedereingliederung von Frauen nach der Familienzeit in den Beruf.
Der Haushalt zeigt manches und Wichtiges. Fachkräftebedarf ist das Stichwort gerade im Bereich der Pflege, im Bereich der Gesundheit und der Medizin, was wir uns hier immer gegenseitig in die Dokumente schreiben. In dem Haushalt sind 200.000 Euro mehr für Gesundheit und Pflege.
Die Förderung der Wohlfahrtsverbände. Wir sprechen wohlfeil von den vielen Ehrenamtlichen oder von der Hospizhilfe. Der Haushalt gibt 145.000 Euro mehr. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz, die beratende Arbeit machen für Angehörige oder auch für Menschen mit Pflegebedarf, werden mit 135.000 Euro weiter gestärkt. Zu dem Gesetz komme ich noch einmal direkt gleich während meiner Rede.
Wir haben 100.000 Euro mehr im demografischen Wandel. Meine Damen und Herren, 100.000 Euro mehr. Da geht es uns in diesem Haushalt, vorgelegt von dem Ministerium, ganz besonders um Menschen mit Demenz und deren Kräftigung. Wir wollen und wir werden Herausforderungen weiter erkennen und damit dann die Zukunft gestalten. Das macht Ministerpräsidentin Malu Dreyer, das macht Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Das ist für uns Haushaltsrecht in Politik umgesetzt und den Menschen gedient.
Was sind Investitionen in die Zukunft? – Das ist etwas, was wir in diesem Haushalt erstmalig wirklich richtig festschreiben. Die Telemedizin, aber auch die Telepflege sind Herausforderungen für die Zukunft, die wir heute beginnen müssen, und die haben einen Niederschlag im Haushalt mit 140.000 Euro für gesundheitsbezogene Maßnahmen, und das ist gut und ein wichtiges Signal.
Die LZG arbeitet im ganzen Land und in vielen Gemeinden zum Beispiel in der Frage, welche Wohnformen, welche Wohnprojekte, welche Möglichkeiten wir entwickeln können, damit Menschen in ihren Dörfern alt werden und dort bleiben können, selbst wenn sie pflegebedürftig werden. Auch da gibt es für die Gesundheitsförderung im ländlichen Raum eine deutliche Stärkung im Haushalt.
Meine Damen und Herren, ich habe eben so ein paar Projekte genannt, die das tägliche Leben betreffen, was sich jeder vorstellen kann.
Wenn die CDU-Fraktion globale Anträge stellt, um rasenmähermäßig über die Projekte zu gehen, bedeutet das weniger Geld von „Max Schrubbels Zahnpflege“ bis zur Demenzförderung oder etwas anderes. Das ist wirklich schlimm für all die Projekte in Rheinland-Pfalz, die ihre Auswirkungen regelmäßig haben. Es sind Lippenbekenntnisse der CDU, auf der einen Seite immer zu sagen, das
brauchen wir unbedingt, und auf der anderen Seite den globalen Rasenmäher zu machen.
Meine Damen und Herren, der Haushalt ist ein guter Moment, um auch Danke zu sagen an all die, die in diesen Projekten arbeiten, von den Ärzten, der Pflege, von den Projekten, die ich eben angesprochen habe, aber auch ins Ministerium hinein, Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Der Haushalt ist ausgewogen, der Haushalt ist sozial, und der Haushalt ist menschlich.
Ich möchte zu unseren gemeinsamen Haushaltsanträgen von Rot-Grün noch einige Sätze sagen. Besonders wichtig ist uns die gute Versorgung der Menschen in RheinlandPfalz. Aus diesem Grund hat mein Fraktionsvorsitzender Alexander Schweitzer die Sterbedebatte ins Plenum hineingetragen. Wir haben alle wirklich trefflich dazu diskutiert.
Liebe Frau Thelen, wir haben einen Antrag vorliegen, der weit über Ihren hinausgeht. Ich appelliere an alle, kümmern wir uns gemeinsam um unsere Vorschläge, die wir in der Plenaranhörung, im Ausschuss erarbeitet haben. Wir sind gar nicht so weit entfernt, wir wollen uns um die Menschen, die SAPV brauchen, um Familien, die das brauchen, aber auch Kinder, die schwersterkrankt sind und Lebensbegrenzendes erleben und erfahren müssen, kümmern. Ich appelliere an Sie, schließen Sie sich unserem Antrag an. Er ist monetär weitaus kräftiger ausgestattet mit immerhin 250.000 Euro.
Mit unserem Antrag können wir acht SAPV-Stationen im Land erweitern. Das wäre ein wirklicher Schritt, und ich kann Sie wirklich nur dazu ermutigen, das zu tun.
Ich möchte auch die Förderung von Fachberufen im Gesundheitswesen ansprechen. Ich fasse es nicht. Dabei geht es um den Pflegeberuf, und wir wissen heute schon, dass wir weniger Ärzte im Land haben, weil mehr Mediziner aufhören, als heute ausgebildet werden. Dies wird in noch stärkerem Maße auch im Bereich der Pflege erkennbar. – Minus 500.000 Euro. Dabei geht es wirklich um die Stärkung von Pflegeberufen. Der Ansatz in Höhe von 1,4 Millionen Euro ist ein wichtiger und guter Ansatz. Also, reden Sie nicht auf der einen Seite von Fachkräftebedarf und von Stärkung und Sicherung, wenn Sie auf der anderen Seite die Mittel kürzen. Das wäre das falsche Signal.
Dieses Geld wird im Land Rheinland-Pfalz benötigt, um die Pflege zu stärken und die Menschen in Stadt und Land ambulant und stationär zu versorgen.
Meine Damen und Herren, zu den Deckblättern der CDU habe ich jetzt einiges gesagt. Ich komme daher noch einmal zu unseren eigenen Anträgen. Die SAPV habe ich angesprochen mit 250.000 Euro. Das ist wirklich gutes Geld für eine ganz wichtige und begleitende Arbeit für sterbende Menschen.
Ich möchte auch noch ein Wort zum Thema Fachkräf
tebedarf und Ärzte sagen. Dies ist unser ausdrücklicher Wunsch; denn es ist etwas, was die Menschen landauf, landab bewegt, den Hausarzt nicht mehr in erreichbarer Nähe zu haben. Dies bereitet den Menschen in unseren Gemeinden Sorge.
Wir haben an der Universität in Mainz die Ausbildung für Medizinerinnen und Mediziner installiert. Wir wissen, dass es immer mehr Frauen sind, die diesen Beruf ergreifen. Wir haben in den Haushalt insgesamt 500.000 Euro, also 100.000 Euro mehr als im vorherigen Haushalt, eingestellt, um jungen Medizinern den Weg in die Allgemeinmedizin zu ebnen.
Seit Neuestem gibt es auch den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in der Hoffnung, dass wir Studierende abholen können auf dem Weg ins Berufsleben, die erkennen sollen, dass es ein wichtiger, ein guter und ein schöner Beruf ist, als Hausarzt oder Hausärztin tätig zu werden. Dies ist wichtig für die Stärkung und Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung.
Es mangelt aber nicht nur bei den Ärztinnen und Ärzten, sondern auch in der psychotherapeutischen Versorgung. Ich bin ganz besonders Herrn Kollegen Dr. Fred Konrad dankbar, dass wir dies gemeinsam im Haushalt fixiert haben. Das ist Teamarbeit, und an dieser Stelle darf ich meine Kollegen einmal loben: Das haben wir gut gemacht.
Ich möchte noch einige wenige Worte zu den mit aufgerufenen Gesetzen sagen. Ich komme zunächst zum Gesetz über den Maßregelvollzug. Das Maßregelvollzugsgesetz ist 28 Jahre alt, meine Damen und Herren, und es ist wahrlich an der Zeit, dass es jetzt novelliert wird. Wir haben weitaus mehr Fälle, etwa das Doppelte an Fallzahlen wie noch 1987, und wir brauchen mehr Personal.
Für uns eigentlich die Königsdebatte in der zweiten Beratung des Landeshaushaltsgesetzes heute ist das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinierungsarbeit in Pflegestützpunkten. Ich habe es schon angedeutet, es gibt 135 Pflegestützpunkte in RheinlandPfalz, die Anlaufstelle sind für jede und für jeden, die Beratung brauchen, ob es nun Angehörige sind oder Menschen in Pflege. Wir wollen keine Spezialisierung beispielsweise nur auf den Palliativbereich, sondern das Gesetz gilt genauso für jede andere Erkrankung, sei es der Schlaganfall, sei es die Demenz oder seien es neurologische Störungen.
Wir brauchen aber auch deswegen mehr Personal, weil wir heute nach der Rechtsprechung einen humanen Weg des Maßregelvollzugs beschreiten und weil wir mit dem novellierten Gesetz – auch das hat uns die Justiz klar belegt – die Autonomie der Patientenrechte und des Beschwerdemanagements stärken werden. Das Gesetz wertet den Maßregelvollzug auf, und – das ist vielleicht noch wichtiger – es schafft Perspektiven für eine Wiedereingliederung. Die SPD-Fraktion wird heute dem Gesetz in zweiter Beratung zustimmen.
Dieses Gesetz stellt dabei den Menschen in den Mittel
punkt, und dies in der Gesamtheit der Beratung. Es sind zumeist hochkompetente Frauen in den 135 Pflegestützpunkten, die mit diesem Gesetz eine Aufwertung ihrer Arbeit erfahren, auch weil der Arbeitsvertrag über zehn Jahre abgeschlossen ist, und dies bedeutet mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir wollen eine verbesserte Kostenförderung im Jahr 2016.
Es ist kommunal und ambulant miteinander verbunden. Vorhin wurde auch einiges über die Kommunen gesagt, und ich finde es sehr bemerkenswert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte, obwohl es nicht ihre gesetzlich fixierte Aufgabe ist, den Wert der Pflegestützpunkte anerkennen und diese freiwillig mitfinanzieren. Das ist wichtig, das wird von uns als wichtig anerkannt, und deswegen haben die Pflegestützpunkte auch einen besonderen Stellenwert.
An den Pflegestützpunkten sind 17 Gemeindeschwestern plus angesiedelt. Das ist bundesweit einmalig. Die Gemeindeschwestern plus kümmern sich in einer sorgenden Kultur um besonders hochbetagte und ältere Menschen. Wir sind das Pflegeland Rheinland-Pfalz Nummer 1, und darauf sind wir stolz. Wir werden in unserem Haushalt wiederum unsere Schwerpunkte setzen, und damit dienen wir den Menschen in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, wir erteilen zu den beiden vorliegenden Gesetzen unsere Zustimmung, zu den Anträgen der CDU unsere Ablehnung. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler, ich habe eine Zusatzfrage, die sich um die Jugendarbeitslosigkeit dreht, und zwar, wie Sie erläutert haben, mit und ohne Schulabschluss, und die Qualifizierung, die das Land Rheinland-Pfalz mit vielen Maßnahmen anbietet. Meine Frage geht in Richtung IHK und HWK, Kooperationen, runde Tische des Landes Rheinland-Pfalz und die Nachvermittlung, die meines Wissens das ganze Jahr über weitergeführt wird. Können Sie uns das erläutern und vertiefen?
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, die Arbeitsmarktzahlen für Rheinland-Pfalz sind wirklich sehr positiv. Meine Frage geht jetzt wirklich um die Schwächsten in der Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen. Inwiefern profitieren diese Menschen von den guten Arbeitsmarktzahlen in Rheinland-Pfalz?
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, auch wenn wir uns wiederholen, möchte ich Sie zur Vertiefung fragen: Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des MDK im Sinne der Selbstverwaltung, und welche Einwirkungsmöglichkeiten hat das Ministerium, also Sie als Rechtsaufsicht?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die CDU tut sich in der Tat, wie ich vorhin hören durfte, schwer, Herr Kollege Wäschenbach. Sie erzählen uns von den Empfehlungen
des Bundes, die nicht umgesetzt seien. In der Tat, die Empfehlungen des Bundes richten sich an die Bundesländer. Es ist höchst bedauerlich, dass viele Bundesländer noch nicht so weit sind wie Rheinland-Pfalz.
In Bayern gibt es erst neun, hier bei uns gibt es seit zwei Jahrzehnten fast flächendeckend 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen für die Menschen, die wirklich Beratung brauchen zu Pflege und Pflegebedürftigkeit; denn Schicksalsschläge kommen über Nacht. Die Menschen wenden sich dann an die Beratungs- und Koordinierungsstützpunkte, an die Pflegestützpunkte, um zu fragen: Woher bekomme ich Hilfsmittel? Wer beantragt mir was? Wo muss ich hinlaufen? Wer hilft mir bei dem Weg, um für meine Angehörigen zu Hause sorgen zu können?
Das ist das, was wir in Rheinland-Pfalz wollen – ambulant vor stationär, die Menschen gut versorgen da, wo sie leben, und ihnen die Pflege vielleicht in stationären Einrichtungen zu ersparen, getreu dem Motto: Einen alten Baum verpflanzt man nicht.
Dazu braucht man Fachkräfte und Fachpersonal, das hervorragend ausgebildet ist. Ich kann aus meiner Bürgersprechstunde und als gesundheitspolitische Sprecherin berichten, alle, die zu solchen Stützpunkten gehen, bekommen Hilfe, und auch ich hole mir einen Rat, um zu wissen, wie es weitergeht. Ich schätze das sehr.
An dieser Stelle möchte ich einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ganzen Land aussprechen, die Besuche zu Hause machen, um zu schauen, wie ich die Hilfe noch verbessern kann, was der alte Mensch braucht, um daheim pflegerisch versorgt zu werden, und welche Pflegehilfsmittel bei welcher Krankenkasse wie zu beantragen sind.
Dass wir jetzt das Gesetz fortschreiben, ist die Grundlage, mit der wir uns jetzt beschäftigen, und Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat ihre Ausführungen so dargelegt, dass sie für alle Mitglieder dieses Hohen Hauses zu verstehen sind.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch einen kleinen Blick zurück.
Die damalige Gesundheitsministerin, die heutige Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat gemeinsam mit Ulla Schmitt Pflegestützpunkte ins Leben gerufen. Wir in RheinlandPfalz haben es vorbildlich umgesetzt. Ich habe das vorhin schon ausgeführt.
Dass wir die Grundlage weiterentwickeln, dazu dient dieser heute hier vorliegende erste Gesetzentwurf, die im Bundesgesetz festgelegte Struktur der Pflegestützpunkte anzupassen und das bisherige System zu verbessern und zu ergänzen.
Einige wenige Punkte, die schon von der Frau Ministerin vorgetragen worden sind und und die Herr Wäschenbach
ein bisschen mit seinen zehn Geboten, mit seinen zehn Punkten, durcheinandergebracht hat, trage ich noch einmal ganz bewusst und gerne vor.
Die Beratungs- und Koordinierungsarbeit in den Pflegestützpunkten zusammenzuführen, die Beratung in Rheinland-Pfalz aus einer Hand zu bekommen, wann und wo und wer immer sie braucht, ist uns ganz wichtig.
Ambulant vor stationär: Die Pflegestrukturplanung der Kommunen und die besondere Verantwortung von Städten, Gemeinden und Kreisen mehr einzubinden und die Möglichkeit, dass in Zukunft auch Kommunen Pflegestützpunkte bilden können, das ist ein großer Fortschritt gerade in dieser Ausrichtung ambulant vor stationär.
Hoch qualifizierten Mitarbeitern in den Koordinierungs- und Pflegestützpunkten, die im sozialen System vor Ort breit vernetzt sind, mehr als nur befristete Verträge anbieten zu können, auch das ist eine Weiterentwicklung, die mir persönlich äußerst wichtig ist, gerade was die Fachkräftesicherung angeht und das große Know-how dieser qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft.
Herr Wäschenbach, die Finanzierungsfrage ist mehr als deutlich zu beantworten: 80 %. Es ist eine Mischfinanzierung. Wir haben das erst vor Kurzem im Ausschuss anhören dürfen. Die Betriebskostenpauschale wird noch ergänzt.
Da Sie das vorhin in Ihren Ausführungen etwas aufgenommen haben, sage ich zu der Gemeindeschwester plus gern noch einmal etwas. Wir in Rheinland-Pfalz sind so weit vorn, dass wir in Deutschland in alleinigen Modellprojekten sind. Hoch betagte Menschen mit zu versorgen, damit sie nicht durch die Systeme fallen, ist uns sozial ein Auftrag. Wir wollen niemanden allein lassen und dort andocken, wo weitere Hilfe möglich ist. Das ist richtig und gut so.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in der ersten Beratung. Wir werden uns im Sozialausschuss damit befassen. Wir begrüßen ausdrücklich die Weiterentwicklung dieses Gesetzes.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich und betone die Wichtigkeit der Aktuellen Stunde der GRÜNEN-Kolleginnen und -Kollegen, hier im Plenum zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz zu sprechen. Meine Damen und Herren, es ist ganz und gar nicht so, dass wir einen Asylmissbrauch in diesem Land haben oder gar irgendwelche Menschen zuwandern, weil sie hier vielleicht gesundheitlich besser versorgt werden. Wir haben keinen Zuzugsmagnet aufgrund unserer Versicherungsleistungen.
Meine Damen und Herren, wie kann man denn annehmen, dass ein noch so gut geschulter Mitarbeiter einer Verwaltung ein schweres Leiden wirklich beurteilen kann und die wirklich notwendige medizinische Versorgung zufüh
ren kann? Wir haben ein grundlegendes Menschenrecht für den Zugang zur medizinischen Versorgung. Ich hoffe sehr, dass sich auch die CDU-Landtagsfraktion zu diesen Grundrechten in Deutschland bekennt. Bereits im Dezember 2014 hat die rot-grüne Koalition einen Antrag zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge gestellt. Daran möchte ich gern erinnern; denn damals war es uns schon wichtig und wert, darüber zu sprechen. Die Anforderungen und Herausforderungen waren noch nicht so hoch wie heute, aber damals schon dringend, und das Bremer Modell lag uns als Blaupause vor. Ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz kann man organisieren. Das steht nicht infrage.
Unsere Sozialämter, unsere Kreisverwaltungen und Verbandsgemeindeverwaltungen und die Mitarbeiter stehen unter einem hohen Druck, begleitet mit hohen Kosten, nicht nur in Verwaltungsarbeit, sondern auch in Fortbildung.
Herr Köbler, Sie haben darauf hingewiesen, in Studien ist es mit 15 % der Kosten veranschlagt worden. Auch das ist eine Leistung der Verwaltung, die ehrenwert ist, Herr Kessel, aber nicht verwaltungsintern gelöst werden muss; denn, wie gesagt, das sind Sachen, die eigentlich die Medizinerinnen und Mediziner in unserem Land zu entscheiden haben, welche Therapie wirklich notwendig ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich anmerken, dass das Land weder die Flüchtlinge noch die Kommunen allein lässt. Bei chronisch kranken Menschen, die wirklich schwerstkrank hier herkommen, die vielleicht ein Krebsleiden auf ihrer Flucht mit in unser Land bringen, deckelt das Land, sodass weder die Flüchtlinge noch die Kommunen allein gelassen werden. Das Gleiche gilt auch, wenn vielleicht große Operationen anstehen. Ja, beispielgebend ist das Bremer Modell. Die Hansestadt Hamburg hat ebenfalls die Gesundheitskarte für Flüchtlinge erstellt. Aber derzeit ist das Saarland – verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, übrigens mit einem schwarzen Gesundheitsminister – in enger Absprache, um die Flüchtlingskarte Asyl einzuführen. Sie sollten sich ein Beispiel nehmen.
Gerade gestern hat sich die AOK in einer deutschlandweiten großen Pressemitteilung klar zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge geäußert. Daran darf ich alle anderen gesetzlichen Krankenversicherer mit anschließen.
Es ist unser Ziel, den Zugang zu dem Gesundheitssystem für akut erkrankte Flüchtlinge und ihre Kinder zu erleichtern. Es ist unser Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und keine Kosten und Ängste zu schüren, Herr Kessel. Es ist unser Ziel, die Landkreise und die Städte deutlich von Verwaltungsarbeiten zu entlasten.
Unser Dank gilt allen Engagierten im Ehrenamt, im Hauptamt und wo auch immer sie ihre Arbeit leisten, und natürlich auch den Mitarbeitern der Verwaltung, Herr Kessel.
Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf des Bundes – und da ein klarer Hinweis zu Herrn Gröhe – stellt den Ländern die Regelungen mit dem GKK für die Kommunen nicht verpflichtend in Aussicht. Diese Kann-Lösung, die vom Bund vorgeschlagen wird, ist die Grundlage eines möglichen Flickenteppichs.
Verehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, deswegen bin ich für Ihr Engagement ausgesprochen dankbar, alle Kommunen an einen Tisch zu holen, einen Rahmenvertrag zu vereinbaren, in dem die Leistungen miteinander festgeschrieben werden; denn diesen Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen. Deswegen organisieren Sie das hervorragend für die Flüchtlinge in unserem Land.
Meine Damen und Herren, die Karte wäre, wenn sie denn käme, für 24 Monate ab dann gültig, wenn sie aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen gehen.
Meine Damen und Herren, ich schließe mich Herrn Köbler an, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz wird kommen. Wir arbeiten daran.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kessel, wir nehmen uns durchaus ein Vorbild am Saarland, an Hessen und vielen anderen Ländern. Der Rahmenvertrag, der mit den Leistungserbringern und den Kommunen vereinbart worden ist, ist ein besonderer Rahmenvertrag, der auch dazu dienen wird, um den Ängsten, die Sie geschürt haben, entgegenzutreten. Es geht – ich möchte es noch einmal erwähnen, damit die Menschen, die unter uns sind, wissen, worum es geht – nur um die Versicherung und die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen bei ganz schweren und ernsten Erkrankungen, starken Schmerzen, der Begleitung von Schwangeren, der Geburt und Impfungen.
Das sind Grundleistungen, die vom Budget her gedeckelt sind. Die Leistungen kann jeder Mediziner, wenn er die Gesundheitskarte einliest, direkt ablesen. Wir hätten die Gelegenheit, mit der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht nur Bürokratie in den Verwaltungen abzubauen, sondern auch bei den Ärzten. Außerdem würden wir den Menschen, die wirklich andere Sorgen haben, eine ganz hohe Bürokratie nehmen. Wir würden sie diskriminierungsfrei und menschenwürdig versorgen können.
Meine Damen und Herren, die Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik sind vielfältig. Mit der Versicherungskarte für Flüchtlinge würden wir einen wichtigen Beitrag zur Humanität verknüpfen und bürokratische Hürden nehmen.
Meine Damen und Herren, wir stehen zu dem Vorschlag der Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Wir werden das weiter vertreten, auch nach Berlin.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes über die Durchführung strafrechtlicher Unterbringungen verurteilter Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern und Erziehungsanstalten möchte ich wie folgt ausführen:
Das vorliegende Gesetz, das wir heute in der Beratung haben, ist etwa 28 Jahre alt und wird nun nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch landesrechtlich auf eine moderne Grundlage gestellt.
Seit 1986 gab es eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen im Maßregelvollzug. Ziel ist und muss es sein, die Behandlung und Wiedereingliederung der untergebrachten Personen als wirksamen Schutz für die Allgemeinheit während der stationären Behandlung als auch bei der Unterstützung durch nachgehende Kontrollen im Rahmen der Wiedereingliederung auch und gerade besonders durch die forensischen Nachsorgeambulanzen zu optimieren.
In Rheinland-Pfalz – das ist schon mehrfach gesagt worden – befinden sich derzeit deutlich mehr Männer als Frauen in der Behandlung und Wiedereingliederung. Etwa 600 Patientinnen und Patienten sind es.
Darunter sind Jugendliche und Heranwachsende. Diese leben in selbstständigen Einrichtungen oder Abteilungen unter den aktuellen Standards jugendpsychiatrischer und therapeutischer Bedingungen.
Die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Forschung und der Lehre, insbesondere in der Medizin, in der Pflegewissenschaft und auch in der Pädagogik unterstützt die Qualitätssicherung und die Sicherheitsstandards, aber auch die Weiterentwicklung in der Behandlung. Deswegen ist uns diese sechsköpfige Fachkommission nach § 10
besonders wichtig. Diese unterscheidet nicht, ob das mehr Frauen oder mehr Männer sind, sondern es ist der Blick dieser Fachkommission. Wir unterscheiden auch nicht nach der Ursache der Straftaten, sondern schauen uns diese Menschen an.
Diese unabhängige Kommission wird für fünf Jahre gewählt und überprüft die Einrichtungen einmal im Jahr, mindestens alle zwei Jahre. Sie kann Hinweise von dritten Personen aufgreifen und auch einbeziehen. Der Bericht wird dem Landesamt für Versorgung vorgelegt.
Die Kommission kann Anregungen, Wünsche, aber auch klare Empfehlungen aussprechen. Ich finde es sehr vernünftig, dass in dieser Kommission ein Arzt mit Weiterbildung oder Berufserfahrung in Psychiatrie oder Psychotherapie, ein psychotherapeutischer Kollege, eine Fachkraft, männlich oder weiblich, je nachdem, mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Psychiatrie und je ein Mitglied der Selbsthilfegruppe und ein Vertreter der Angehörigengruppe vertreten ist.
Das dient zur Behandlung und Wiedereingliederungsplanung. Jeder Patient hat das Recht auf ein Beschleunigungsgebot. Die Verweildauern werden als zu lang beklagt. Aber genau deswegen müssen die Behandlungspläne am besten direkt nach Eintritt innerhalb der ersten sechs Wochen und dann fortschreibend jedes halbe Jahr ergänzt werden.
Es war ein Wunsch der Liga – wenn ich es richtig weiß, sind 17 im Ministerium angehört worden –, dass dieser Behandlungsplan mit den betroffenen Personen erstellt wird, und zwar immer wieder, damit diese einbezogen werden.
Erfolge in der Behandlung ergeben Lockerungen. Misserfolge bedeuten zum Beispiel freiheitseinschränkende Maßnahmen. Die Gesellschaft zu schützen, Straftäter mit psychischen Erkrankungen für die Zukunft zu befähigen, muss Ziel sein, Wiederholungstaten zu verhindern und den untergebrachten Personen die Möglichkeit zum Schulabschluss, zur Ausbildung oder zur Alltagsselbstständigkeit zu ermöglichen. Deswegen setzen wir ein besonderes Augenmerk auf diese Anstrengung der Nachsorge, des Übergangs und des Entlassmanagements.
§ 35 und § 36 – ich glaube, da sind wir uns einig, Herr Kollege Dr. Wilke – regeln Arbeit und Taschengeld und die Entlohnung und die Rücklage, um damit ein Leben nach den freiheitsentziehenden Maßnahmen zu ermöglichen. Die Zuwendungen sind seit 1998 unverändert geblieben. Es ist weiß Gott ein kleiner Betrag, der verdient wird, aber der wirklich befähigen kann, aus der Tätigkeit in den Werkstätten und aus dem Taschengeld.
Der vor uns liegende Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Kosten kommen auf das Land in Höhe von rund 200.000 Euro zu.
Wir werden den Gesetzentwurf selbstverständlich in den Ausschüssen beraten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier im Plenum wirklich eine sehr intensive Debatte geführt. Wir haben uns – ich glaube, da darf ich auch für die Kolleginnen und Kollegen sprechen – vor Ort mit den Hospizvereinen, den speziellen Palliativmedizinern, den ambulanten Teams und den Pflegefachkräften in Verbindung gesetzt.
Ich darf zuerst einmal sagen: Ich habe wirklich ein würdevolles Miteinander bei der Begleitung sterbender Menschen erleben dürfen, das sowohl im ambulanten Bereich als auch in den stationären Einrichtungen, und das sowohl für die Menschen, die zu begleiten sind, als auch
für die Familien. Deshalb möchte ich an dieser Stelle – danach möchte ich in die Debatte einsteigen – meinen Dank, meine Anerkennung und meinen großen Respekt zum Ausdruck bringen.
Ein Teil der Debatte entfiel auf die schwere Thematik der Sterbehilfe, die letztlich, jedenfalls für die jetzige Zeit – dazu wird es in den künftigen Jahrzehnten noch viele Debatten geben –, vom Deutschen Bundestag zu regeln ist.
Der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, hängt oftmals mit Hoffnungslosigkeit und Angst zusammen. Herr Professor Klie hat uns das in der Anhörung noch einmal sehr deutlich gemacht, dass eine Gesellschaft sich auch den Herausforderungen eines langen Lebens stellen muss, und ein Bild von Würde, das am Ende nur mit der persönlichen Leistungsfähigkeit verbunden wird, gefährdet die Achtung von Menschen, die krank, alt oder behindert sind.
Der Gesetzgeber muss tunlichst darauf achten, der Würde des Menschen in seiner Gesetzgebung wirklich gerecht zu werden. Mein Kollege Heiko Sippel hat vorhin in seinen Ausführungen aus rechtlicher Sicht das wirklich Nötige dazu gesagt.
Wir leben in Rheinland-Pfalz inzwischen rund fünf Jahre länger und gesünder. Die moderne Medizin eröffnet uns ungeahnte Möglichkeiten, aber moderne Medizin eröffnet uns auch ungeahnte Möglichkeiten der Therapie, der Linderung von Schmerzen und der Linderung von Symptomen. Das ist das, was wir immer als begleitende Palliativmedizin so wohlfeil beschreiben, aber was bleibt, sind Leid und Angst.
Gerade im Umgang mit dem Tod möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Dr. Gosenheimer in Erinnerung rufen und zitieren: „Dennoch ist Sterben eine Tatsache – eine, die jeder Lebende akzeptieren muss. Und das macht den Menschen Angst – Angst vor dem Sterbeprozess, der so unfassbar endgültig ist. Daraus entstehen Vorstellungen von Siechtum, von körperlichem und seelischem Leiden und schließlich einem qualvollen Ende.“
Die Möglichkeit eines würdevollen Sterbens gilt es zu transportieren, und es gilt, den Ängsten zu begegnen. Auch deshalb führen wir hier diese Debatte, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, was möglich ist.
Möglich ist es heute, gut betreut, möglichst zu Hause und ohne Angst und Schmerz und gut versorgt an Körper, Geist und Seele den letzten Atemzug zu tun.
Mit Blick auf unser Land Rheinland-Pfalz werden wir uns sorgend um die Menschen kümmern und uns derer annehmen, die Hilfe brauchen.
Ich möchte mich noch einmal den Menschen zuwenden: Fast 200.000 sind es in Rheinland-Pfalz, die depressive Erkrankungen haben. Depression ist eine tödliche Erkrankung, wenn man ihr nicht begegnet. Gerade mit dem bundesweit einmaligen Bündnis gegen Depression in Rheinland-Pfalz haben wir hier Erfolge aufzuweisen. Dieses Bündnis wollen und müssen wir künftig stärken.
Der breite Konsens einer guten Palliativ- und Hospizversor
gung ist schon mehrfach deutlich geworden. Die palliative Ausweitung kann ich nur unterstreichen und unterstützen. Sowohl die Palliativstationen in Rheinland-Pfalz als auch die Zentren für spezialisierte ambulante Palliativversorgung müssen verstärkt werden.
Die Fachkräftestrategie unseres Landes ist dazu da, genug ausgebildete Pflegefachkräfte, aber auch Medizinerinnen und Mediziner dazu zu haben. Bereits im Landeskrankenhausplan 2010 gab es eine Verknüpfung der stationären Angebote, und diesen Aufbau werden wir auch im aktuellen Krankenhausplan weiterverfolgen. Die flächendeckenden SAPV-Teams sind angesprochen. Als Land wollen und werden wir dies weiterführen.
Meine Damen und Herren, noch ein kurzer Satz.
Noch ein letzter Satz.
Wir haben in der Schlussdebatte zwei Anträge vorliegen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in vielen Anträgen einen gemeinsamen Konsens gefunden. Deswegen kann ich Sie nur bitten, finden wir einen gemeinsamen, stimmen Sie zu.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte sind in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern beschäftigt?
2. Wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen Jahren entwickelt?
3. Mit welchen Initiativen plant die Landesregierung, einem Fachkräftemangel in der Pflege vorzubeugen?
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, bei allen erfolgreichen Bemühungen, um sowohl mehr Pflegekräfte als auch kurativ-ärztlich Tätige zu gewinnen, ist es doch wichtig, die Frage der Verweildauer sowohl von Pflegekräften als auch von Ärzten anzusprechen. Können Sie uns dazu etwas sagen?
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, meine Frage geht jetzt in Richtung der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, und zwar geht es um die Gewinnung von jungen Menschen für das Medizinstudium gerade im kurativen Bereich, aber auch insbesondere um die Bewerbung oder die Sensibilisierung für den Beruf des Hausarztes bei den jungen Studierenden.
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, die Krankenpflegeausbildung steht nach vielen Jahren vor einer großen Reform. Ich möchte Sie fragen, welche Vorteile und Stärkung des Berufes der Krankfenpflege durch die generalisierte Pflegeausbildung erfahren kann. Hat die Pflegekammer dort schon Möglichkeiten, sich einzubringen, um mitzuwirken?
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in NordrheinWestfalen und Hessen, werden DHL Sorting Center gegründet. Ist Ihnen etwas über die Aufgaben und die Tarifverträge dieser Unternehmen bekannt, und ist dies auch für Rheinland-Pfalz vorgesehen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, noch einmal grundsätzlich zu den Unterschieden der Tarifstruktur der Deutschen Post AG und der Delivery GmbH: Würden Sie uns das bitte noch einmal erläutern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Aktuelle Stunde zur Krankenhausversorgung, insbesondere mit dem Hintergrund des SWR-Klinik-Checks Südwest.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Enders, es ist in der Tat so, etwa ein Drittel der kleinen Krankenhäuser in unserer Bundesrepublik Deutschland schreiben rote Zahlen. Das ist nicht nur in Rheinland-Pfalz so, sondern das ist etwas, was bundesweit so ist.
Wir in Rheinland-Pfalz verfügen – das ist sehr positiv – mit rund 100 Krankenhausstandorten über ein flächendeckendes Versorgungssystem. Das brauchen wir als Flächenland Rheinland-Pfalz, um den Zugang der Menschen in die Krankenhausversorgung zu ermöglichen.
Ausdrücklich begrüße ich die neu geschaffene Plattform. Das ist der Grund der Aktuellen Stunde. Seit acht Tagen ist diese Plattform des SWR mit wichtigen und guten Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Der Nutzer, sofern er diese Plattform besucht, erfährt anhand einer Karte mit einfachen Klicks den Krankenhausstandort vor Ort in seiner Region mit der Bettenzahl, den Fallzahlen und dem Leistungsangebot. Er wird direkt weiterverwiesen, wenn Leistungen vor Ort, zum Beispiel große chirurgische Eingriffe, nicht gegeben werden können, dass eine Notfallbehandlung und Grundversorgung vor Ort möglich ist.
Lassen Sie mich das Beispiel des Marienkrankenhauses in Cochem erwähnen. Das ist in der Plattform mit 50 bis 149 Betten beschrieben. Dazu gehören die Möglichkeiten, dass vor Ort Herzinfarktpatienten mit einem Herzkatheterplatz versorgt werden können.
Das ist für die Information der Menschen wichtig, damit sie wissen, wo sie welche Versorgung im medizinischen Bereich bekommen können.
Aber wichtig ist es auch, von vornherein zu wissen, dass zum Beispiel dort keine Schlaganfallstation oder keine Geburtshilfe vorhanden ist.
Beim SWR-Klinik-Check Südwest sind in Rheinland-Pfalz 99 Krankenhäuser in die Plattform aufgenommen worden und 125 – Südwest – in Baden-Württemberg. Wir haben Patientenströme, die die Bundesländer unterschiedlich belegen.
Ich möchte bei dem Klinik-Check Südwest ausdrücklich auf die Wichtigkeit der Aufklärung und Information kommen. Vier Themenschwerpunkte bzw. vier Themenbereiche sind aufgenommen. Herzinfarkt – Wettlauf mit der Zeit. Dazu gehört Informationspolitik; denn wir wissen zum Beispiel, dass die Indikation beim Herzinfarkt einer Frau ganz anders ist als die Symptome bei einem Mann.
Wie schnell ist der Rettungsweg? Darauf kommt es an. Wir haben verschiedene Bereiche in unserem Land RheinlandPfalz. Da hat der Klinik-Check Südwest deutlich gemacht, die Rettungswege bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wozu auch der Schlaganfall gehört, sind mit der Zuführung der ersten Behandlung mit 30 Minuten im positiven Bereich. Das freut uns sehr.
Die Früherkennung ist das A und O. Das funktioniert.
Die Bereiche Hunsrück und Westerwald wurden im Klinik-Check beim Thema Herzinfarkt angesprochen. Am Herz-Jesu-Krankenhaus in Dernbach und bald im DRKKrankenhaus in Hachenburg haben wir bald einen weiteren Platz zur Verfügung.
Ich komme zum Thema Schlaganfall, jede Minute zählt.
Herr Dr. Enders, da bin ich ganz bei Ihnen. Das ist ebenso einer der Schwerpunkte des Klinik-Checks Südwest gewesen. Der SWR gibt eine besondere Hilfe; denn je eher der Patient versorgt wird, desto besser ist es.
Bei der Geburtshilfe – Herr Dr. Enders, das wissen Sie als Gesundheitspolitiker – macht uns der Bundesausschuss immer wieder Vorgaben bezüglich der Qualität der Leistungen. Kleine Kliniken unter 500 Geburten im Jahr werden es immer schwerer haben. Es wird mehr Kooperationen und mehr Fusionen von Krankenhäusern geben. Ziel ist es, die Krankenhäuser für die Versorgung der Menschen zu erhalten.
Die Hebammen-Diskussion erwähne ich nur am Rande. Das ist eines der Themen.
Der Klinik-Check Südwest hat es deutlich gemacht: Ich darf die Aktuelle Stunde nutzen, um das deutlich zu machen. Das Land der Prothesenweltmeister, die künstlichen Kniegelenke. Die ärztliche Zweitmeinung ist mehr als gefragt; denn die Medizin soll den Patientinnen und Patienten dienen. Da ist oftmals der operative Eingriff nicht die erste Wahl. Das heißt, mehr Patientenaufklärung und mehr Information kann ich nur begrüßen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen maximal mit den Möglichkeiten, die wir als Land Rheinland-Pfalz haben, Einfluss auf die Versorgung.
In dieser Runde möchte ich noch auf das Thema Pflege und Qualifizierung von Fachpersonal auch im medizinischen Bereich kommen. Ich bin sehr dankbar über den Vorstoß, den wir über die Gesundheitsministerkonferenz mit unserer Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler haben, um mit dem Medizinstudium im Masterplan 2020 die nötigen ärztlichen Fachkräfte zu qualifizieren.
Mehr in der zweiten Runde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrter Herr Kollege Dr. Enders! Sie als Ausschussvorsitzender und auch als Mediziner, der immer noch praktisch tätig ist und Notarztdienst macht, wissen wirklich, wovon Sie reden beim Rettungsdienst. Klinik-Check war kein Thema. Die Zeiten sind ausreichend, die Wege werden erreicht, die Hilfe wird geleistet, und die Versorgung ist in Rheinland-Pfalz oder – wenn es näher ist – eben im Nachbarbundesland durchaus möglich.
Ich verstehe – erlauben Sie mir diese persönliche Anmerkung – gar nicht, dass Sie als versierter medizinpolitisch aktiver Mensch gar nicht im „Gesundheits-Orange-Thinktank“ berücksichtigt worden sind, aber ein Comeback für Dr. Rosenbauer. Wir sind gespannt.
Meine Damen und Herren, in der zweiten Runde haben wir uns den Herausforderungen der medizinischen Versorgung in der Zukunft zu stellen. Wir haben die Fortschreibung des Krankenhausplans miteinander zu besprechen. Fachkräftesicherung war ein zentrales Thema in der ersten Runde. Wir werden uns dem demografischen Wandel mehr stellen müssen, mehr Herz-Kreislauf-Erkrankungen und mehr maligne Fälle bei einer älter werdenden Bevölkerung.
Deswegen ist es wichtig, Herzinfarkt- und Krebsregister in Rheinland-Pfalz voranzubringen. Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die das auch auf der Berliner Ebene über die Gesundheitsministerkonferenz hineinträgt. Das sind Auswirkungen für Rheinland-Pfalz, die Fortschreibung des GeriatrieKonzepts, um diese Angebote den Menschen so zu machen, wie wir es brauchen. Der Appell, den Frau Ministerin eben an dieses Hohe Haus gerichtet hat: Über fünf Jahre 25 Millionen Euro Extrageld vom Bund. Die Kofinanzierung des Landes ist ganz nötig, und deswegen brauchen wir die Unterstützung.
Meine Damen und Herren, das Land Rheinland-Pfalz unternimmt – Frau Ministerin hat es ausgeführt – hohe monetäre Anstrengungen, die wir unter Berücksichtigung der Schuldenbremse für eine gute flächendeckende Versorgung wirklich schaffen.
Daran werden wir weiter arbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Befassung des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg geht es darum, bei schwerwiegenden Erbkrankheiten Eltern die Möglichkeit zu schaffen, trotzdem ihrem Kinderwunsch nachzukommen.
Was bedeutet „schwerwiegend“? Das ist immer die Frage. Schwerwiegend ist eine Erbkrankheit dann, wenn das Kind durch die Schwere der Erkrankung kaum lebensfähig ist oder nur eine kurze Lebenserwartung hat, die oftmals sehr schwer ist, und dieses Krankheitsbild nicht behandelt werden kann.
Ganz bewusst hat der Gesetzgeber keine Liste über schwerwiegende Erbkrankheiten erstellt, sondern diese Ethikkommission eingesetzt, die sich ganz individuell mit dem Paar, den Erbkrankheiten und den Auswirkungen befasst. Betroffene Paare sind nur nach intensiver psychologischer und medizinischer Begleitung zum Verfahren zugelassen.
Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass nur an ganz besonderen zertifizierten Kinderwunschzentren diese PID angeboten werden darf.
Meine Damen und Herren, es handelt sich um ein langes parlamentarisches Verfahren. Bislang haben Eltern erst erkannt, wenn sie ein solches schwerstkrankes Kind bekommen haben, dass sie Träger einer solchen Erbinformation sind. Wenn die Schwangerschaft eingetreten ist, haben diese Eltern die Möglichkeit gehabt, sich für das Kind oder im Laufe der Schwangerschaft aus medizinisch indizierten Gründen gegen das Kind zu entscheiden. Das ist unglaublich schwierig für die Eltern, und man möchte das keinem werdenden Elternpaar zumuten.
Damit ich richtig verstanden werde, jeder Mensch hat das Recht auf Leben, aber diese Eltern haben auch ein Recht auf Selbstbestimmung.
Mit der heutigen abschließenden Beratung hat das Parlament einen langen Weg hinter sich. Die Grundlage ist das Embryonenschutzgesetz von 1990. Nachdem es auf Bundesebene im November 2011 entsprechende Änderungen gab, sind wir heute so weit, mit dem Staatsvertrag die entscheidenden Weichen zu stellen.
Die Zusammensetzung der Ethikkommission möchte ich ganz kurz im Parlament vorstellen. Ihr gehören acht Mitglie
der an. Jedes Mitglied wird für die Dauer von fünf Jahren berufen und hat einen entsprechenden Stellvertreter.
Mitglieder sind ein Humangenetiker, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, ein Pädiater, ein ärztlicher Psychotherapeut, ein Sachverständiger für Ethik, ein Sachverständiger für Recht, ein Vertreter Patienteninteressen und ein Vertreter der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung, also ein wirklich ausgewogenes Gremium.
Kosten entstehen keine, die Ethikkommission wird sich durch die Gebühren finanzieren.
Meine Damen und Herren, es ist keine große Fallzahl, die wir heute mit diesem Staatsvertrag mit der Landesgesetzgebung besprechen, aber es hilft diesen betroffenen Menschen, ihren Kindern ein eventuell schlimmes Leid zu ersparen.
Wir schließen uns dem Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag an, und ich bitte um Zustimmung des Parlaments.
Vielen Dank.