Jens Ahnemüller
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........ 4093 Abg. Benedikt Oster, SPD:........ 4094 Abg. Christof Reichert, CDU:....... 4095 Daniela Schmitt, Staatssekretärin:.... 4096
Mit Besprechung erledigt........... 4098
Unbefristete Fortführung der 70-TageRegelung bei Saisonarbeitskräften Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7044 –........... 4098
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antworten auf unsere Große Anfrage bestätigen unsere Vermutung: Ein Großteil unserer kommunalen Straßen ist in einem erbärmlichen Zustand, und wirklich bestritten hat das auch keiner.
Die Straßenbauinvestitionen sind durchaus mit dem Zustand der kommunalen Straßen zu vergleichen: erbärmlich, mangelhaft und nicht akzeptabel.
Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ hat uns besonders interessiert, da an uns und ganz speziell an mich viele Bürger herangetreten sind und ihren Unmut über diese ungerechten Gebühren äußerten.
Nun aber zu den Antworten der Landesregierung. Ich will es ganz ehrlich zugeben, der miserable Zustand unserer Kreisstraßen hat mich nicht wirklich überrascht. Doch wenn man seine persönliche Einschätzung durch Zahlen und Fakten bestätigt sieht, hat das noch einmal ein ganz anderes Gewicht.
Worum geht es im Einzelnen? – Über 35 % der Kreisstraßen sind in einem mangelhaften Zustand und müssten eigentlich sofort saniert werden – eigentlich und sofort, meine Damen und Herren. Den Zustand weiterer 19 % der Kreisstraßen klassifiziert die Landesregierung als gerade einmal ausreichend. Über den Zustand der Gemeindestraßen hat die Landesregierung aber anscheinend keinen Überblick. So verfügt die Landesregierung nur über lückenhafte Zeitreihen, wie viel die Kommunen insgesamt für den Straßenbau ausgeben.
Unserer Fraktion drängt sich der Verdacht auf, es herrscht hier nahezu ein seltsames Desinteresse auf der Regierungsbank und in den Ministerien.
Aber andererseits ist die verkniffene Teilnahmslosigkeit der Landesregierung in dieser Frage auch nicht verwunderlich. Wo es Zahlen gibt, sind sie schlecht. Weniger Zahlen bedeuten weniger Schrecken.
Ein kindisches „Auge zu“ vor der Realität.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz bleibt bei den Ausgaben für den Straßenbau der Gemeinden und Gemeindeverbände weit hinter den Möglichkeiten. Um Ihnen einen Eindruck zu verschaffen, die Höhe die Straßenbauausgaben pro Kopf lag 2015 in Rheinland-Pfalz 40 % unter den entsprechenden Ausgaben in Bayern. Dabei sind beide Bundesländer ähnlich dicht bevölkert. Kommen Sie mir also bitte nicht mit dem Argument, dass Bayern eine größere Fläche hat.
Noch eine andere Zahl: Im gleichen Jahr 2015 haben die Landeszuschüsse in Rheinland-Pfalz nur einen Beitrag von knapp 22 % zu den gesamten Straßenbauausgaben von Städten und Gemeinden ausgemacht.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Landkreise brauchen pauschale Mittel aus dem Landesfinanzausgleich für ihre Kreisstraßen, auch die Städte und Gemeinden brauchen solche pauschalen Mittel für ihre Gemeindestraßen. Wir dürfen die Städte und Gemeinden mit den Infrastrukturproblemen nicht alleine lassen.
Ein Wort an dieser Stelle zu den Landkreisen. Wenn wir die Zuschüsse zu den Einzelbaumaßnahmen der Kreise und die pauschalen Gelder für die Kreisstraßen zusammenrechnen, ergibt sich eigentlich eine gute Finanzierungsmöglichkeit für die Kreisstraßen. Meine Damen und Herren, aber die Mittel müssten auch zweckdienlich verwendet werden. Bisher mussten und durften die Landkreise die pauschalen Mittel ausgeben, um andere Haushaltslücken zu füllen. Im besagten Jahr 2015 zum Beispiel haben die Landkreise 71,7 Millionen Euro mit Bezug zu den Kreisstraßen bekommen, Mittel aus dem Landesfinanzausgleich inklusive.
Davon wurden nur 41,1 Millionen Euro für Kreisstraßen ausgegeben, demzufolge 30,6 Millionen Euro für andere, fremde Zwecke. Meine Damen und Herren, 30,6 Millionen Euro für andere, fremde Zwecke.
Nun zu den Straßenausbaubeiträgen: Die Landesregierung konnte keine Gesamtzahlen zu den Einnahmen aus den ach so geliebten Straßenausbaubeiträgen liefern. Wir gehen in unserer Schätzung von etwa 20 bis 40 Millionen Euro aus. Einzeldaten aus den Antworten auf die Anfrage zeigen, ein erheblicher Teil wird für die Kosten der Verwaltung, für Sachkosten, Personalkosten und nicht zu vergessen für Gerichtsstreitigkeiten verbraucht.
Leider sind auch hier die Daten wieder einmal unvollständig. Viele Städte und Gemeinden scheinen mit der Kostenrechnung völlig überfordert zu sein. Ein gutes Beispiel ist dabei die Stadt Trier.
Nun bleibt natürlich die Frage: Wozu Straßenausbaubeiträge, wenn die gesamte öffentliche Hand in Deutschland
54 Milliarden Euro aus Mineralölsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Maut einnimmt? – Weil sie nur 11,4 Milliarden Euro für den Straßenbau verwendet.
Nicht nur die AfD in Rheinland-Pfalz, sondern die gesamte AfD sieht bei einem solch eklatanten Missverhältnis enormen Handlungs- und Änderungsbedarf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Land RheinlandPfalz steht in der Pflicht, die Städte und Gemeinden im Land so auszustatten, dass sie ihre ureigenen Aufgaben, darunter nicht zuletzt den kommunalen Straßenbau, gut wahrnehmen können.
Doch auch das Land Rheinland-Pfalz kommt dieser Aufgabe bedauerlicherweise nicht nach.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Ich kann nur jetzt schon ankündigen, dass wir Ihnen in der nächsten Haushaltsdebatte darlegen werden, dass es auch ohne Straßenausbaubeiträge geht. Wir hoffen und wünschen, dass Sie uns dann in diese Richtung folgen.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was zählt nach Einschätzung der Landesregierung als schlechte Note für eine Brücke?
2. Wie viele vom LBM betreute Brücken haben nach der Definition der Landesregierung eine „schlechte Note“?
3. Wann sollen diejenigen Brücken saniert werden, die mit 3,5 oder schlechter bewertet sind?
4. Welche Prognose macht die Landesregierung dafür, wie lange diejenigen Brücken, die mit 3,5 und schlechter bewertet sind, noch verkehrssicher sind, sofern sie nicht saniert werden?
Herr Minister, gibt es weitere Teststrecken in RheinlandPfalz außer die auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes in Zweibrücken, oder sind weitere Teststrecken angedacht? Wie schätzen Sie den Bedarf und die Notwendigkeit für weitere Teststrecken ein?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in jeder Diskussion wäre es zunächst einmal von Vorteil, wenn wir uns erst einmal darauf verständigen, über was wir überhaupt reden. Die meisten Presseberichte
verwenden den offiziellen Fachbegriff begleitetes Fahren – wie ich finde, eine sehr präzise Übersetzung aus dem Französischen.
Ich möchte nicht in den allgemeinen Frankreich-Jubel der Altparteien mit einstimmen,
aber an dieser Stelle lohnt sich sicherlich der beiläufige Hinweis, dass diese Form betreuter Fahrzeugführung im westlichen Nachbarland schon seit 1989 praktiziert wird. Also beim begleiteten Fahren gibt es klare Vorgaben, welche schon ausreichend genannt wurden. Ich muss diese nicht wiederholen.
Wir als AfD-Fraktion bleiben erst einmal etwas skeptisch; denn auch wir haben Fragen, die identisch sind mit den Fragen des Vorredners. Es ist weiterhin aus unserer Sicht nicht einleuchtend, warum beispielsweise das Jugendstrafrecht bei jungen Menschen zwischen 16 Jahren und 18 Jahren eine geringere Fähigkeit zur Verantwortung vorsieht, aber das Verkehrsrecht ihnen just diese Verantwortung zusprechen soll.
Diesen Widerspruch müssen wir als politisch Verantwortliche zunächst einmal in einer grundsätzlichen Diskussion auflösen, welche wir gern mit den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt im Verkehrsausschuss debattieren wollen.
Wichtiger ist es, die ausgesprochene konkrete Kritik zur Kenntnis zu nehmen; denn auch die gibt es. Auch wenn sie in der öffentlichen Berichterstattung kaum zur Sprache kommt, haben laut einem Bericht der F.A.Z. sowohl der ADAC als auch der AVD bereits 2013 gewarnt, dass die willigen Begleiter leichte Opfer des noch ungefesselten Selbstbewusstseins werden.
Aber zugegeben, das war es im Wesentlichen schon an Kritik. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie können beruhigt aufatmen. In dieser Frage steht die AfD kritisch, aber voller Sachpolitik an Ihrer Seite.
Die Vorteile wurden im Wesentlichen aufgezählt, und ich möchte sie nicht wiederholen.
Es gilt in der wissenschaftlichen Beobachtung als nach
gewiesen, dass die früher angesetzte Praxis zu einem insgesamt längeren Reifeprozess führt. Der wiederum hat eine geringere Unfallgefahr zur Folge. Das ist natürlich im Sinne aller Fraktionen, gewissermaßen parteiübergreifend.
Das hat auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz und Saarland, Ernst Scharbach, gesagt. Ich zitiere: Das begleitete Fahren ist rundum ein großer Erfolg. Durch die Begleitung bekommen die jungen Menschen eine gute Fahrpraxis und eine gewisse Routine. Besondere Unfälle während der Begleitung seien nicht bekannt. –
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, Scharbach einmal in Anwandlung eines so schönen deutschen Sprichwortes mit meinen einfachen Worten auszudrücken: Was Hänschen früher lernt, kann Hans umso besser.
Liebe Zuhörer, wir wollen es auch nicht übertreiben. Es ist besser, wir belassen es erst einmal bei einem Pilotprojekt; denn theoretisch überwiegen die Vorteile. Wir als AfD sehen den Ergebnissen des Pilotprojekts erwartungsvoll entgegen und können diesem Pilotprojekt nur zustimmen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion steht für eine ergebnisorientierte Sachpolitik zum Wohle des Volkes.
Aus dem Blickwinkel der ergebnisorientierten Sachpolitik heraus kann man zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung nur sagen, sie ist gut gemeint und schadet zumindest nicht.
Meine Damen und Herren, angesichts der vielen maroden Straßenabschnitte von Kreis- wie Gemeindestraßen, angesichts der systematischen Überforderung der Kreise und der Gemeinden bedarf es mehr als einer kosmetischen Verschiebung von Verantwortung.
Wir müssen immer bedenken, für unsere Mitbürger ist es letztendlich nicht von Bedeutung, ob die Straße eine Landes- oder Kreisstraße ist. Es zählt der Zustand der Straße.
Zugegeben, in wenigen Einzelfällen hilft der Vorschlag den
Kommunen, wie wir es als richtig erachten. In ländlichen Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen werden diese nach der Vorlage künftig durch eine Kreisstraße angeschlossen. Bisher galt dieses lediglich für den vermeintlichen oder tatsächlichen Hauptort der Gemeinde.
Verehrte Damen und Herren der Landesregierung, aber das alles ist uns zu wenig; denn viele Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz bleiben auch im Fall der Gesetzesänderung falsch eingestuft.
Manchen droht eine Abstufung, sobald Baumaßnahmen beginnen.
Liebe Kollegen, damit ist die Grundlage geschaffen, dass sich nicht viel ändert.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus dem Gesetzentwurf: Bei den Kreisen und kreisfreien Städten kommt es zu Mehrkosten zwischen 600.000 Euro und 2,2 Millionen Euro, bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden in gleicher Höhe. – Was diese Zahl anbetrifft, hat mein Kollege Joa in der Anhörung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses explizit nachgefragt, wie die Kreise diese Mehrkosten finanzieren wollen. Die Antwort des Herrn Beucher von der AG der kommunalen Spitzenverbände war ernüchternd: Gar nicht. –
Meine Damen und Herren, ich zitiere wörtlich: „Die Anzahl der Maßnahmen erhöht sich dadurch leider nicht, sondern das Fördervolumen oder das Investitionsvolumen bleibt in etwa das gleiche (...)“
Jetzt stellt sich die Frage: Was bedeutet das konkret? – Es führt zwangsläufig dazu, dass die Kreise künftig genötigt sind, die gleiche Summe für Straßenerneuerungsmaßnahmen wie vorher nun auf mehr Straßen zu verteilen. Und um das noch einem zu verdeutlichen: Dies gilt auch für die allgemeinen Straßenzuweisungen, die die Kreise und kreisfreien Städte vom Land bekommen. Der Anteil des einzelnen Kreises an den allgemeinen Straßenzuweisungen richtet sich zwar nach der Kilometerzahl der Kreisstraßen, die Gesamtsumme im ganzen Land steigt aber nicht, bloß weil die Kreise nun weniger Kreisstraßen abstufen können.
Die Gesamtsumme wird aber letztendlich von diesem Parlament demnächst wieder in den Haushaltsberatungen festgelegt. Doch wir müssen schon jetzt bei der Verabschiedung des Landesstraßengesetzes signalisieren, dass wir die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mit der Mehrbelastung durch dieses Gesetz alleinlassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um genau dieses Ziel zu erreichen, hat die AfD-Fraktion Ihnen den Entschließungsantrag mit dem Titel „Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte ausgleichen“ vorgelegt. Ich möchte es noch einmal betonen, seine Bestätigung würde die finanzielle Zuweisung für Landkreise und kreis
freie Städte erhöhen. Lassen Sie mich die Absichten der AfD-Fraktion kurz schildern.
Unsere Zustimmung zu dem Antrag der Landesregierung hängt von der Annahme des Entschließungsantrags ab; denn ohne diese wäre die Regierungsinitiative ohne größeren Wert. Da sehen wir uns folglich gezwungen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang auch Staatssekretärin Schmitt in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses zitieren: Die Finanzregeln müssen geändert werden. –
Unser Vorschlag: Nicht nur die Landkreise und kreisfreien Städte müssen aus dem Landeshaushalt allgemeine Straßenzuweisungen bekommen, sondern auch die Gemeinden brauchen allgemeine Straßenzuweisungen für die Hauptverkehrsstraßen, die sie zu betreuen haben.
Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass Sie unseren Entschließungsantrag berücksichtigen
und damit die finanziell ohnehin nicht gut gestellten Kommunen zukünftig entlasten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie noch Martin Schulz? Dem hat man nach dem TV-Duell mit Angela Merkel vorgeworfen, er hätte sie zu häufig gelobt.
Ganz ehrlich, ich drohe, in dieselbe Falle zu tappen. Das geht schon die ganze Woche so. Ich bin nur noch dabei, andere zu loben. Neuester und größter Anlass ist der vorliegende Antrag unserer Kollegen der CDU. Ich greife nicht gerne zu überschwänglichen Komplimenten, aber ich muss es jetzt einfach einmal euphorisch und ehrlich
ausdrücken:
Liebe CDU, alle Achtung. Sie liegen mit dem Antrag fast vollständig auf der AfD-Linie. Attraktive Gehälter beim LBM ist ein Punkt, der sogar unserer Regierung einleuchten sollte.
Die Motivation der gut ausgebildeten Fachkräfte wird durch eine gute Entlohnung und angemessene Beförderungsstruktur maßgeblich beeinflusst. In Rheinland-Pfalz haben wir noch Nachholbedarf, um die Fachkräfte im Land zu halten. Die Flexibilisierung von Ruhestands- und Teilzeitregelungen gehört in unserer modernen Arbeitswelt ohnehin zum Allgemeingut, und staatsnahe Einrichtungen wie der LBM sollten eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen.
Genauso evident ist die Abschaffung der Befristung von Stellen, zumal unter den gegebenen Umständen von Personalengpässen. Was soll man zu bzw. gegen Weiterbildungs- und Aufstiegsperspektiven sagen? Ich wundere mich, dass wir überhaupt darüber diskutieren.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich komme verhältnismäßig schnell zum Ende.
Wir, die AfD-Fraktion, unterstützen den CDU-Antrag. Lediglich den heiklen Punkt Planungsbeschleunigung hätten wir uns gerne konkretisiert gewünscht. Was genau bedeutet das, und was muss getan werden, um schneller Baurecht zu erlangen? Wie und durch wen können die Verzögerungen effizient vermindert oder gar beseitigt werden?
Vom Verkehrsministerium erhoffen wir uns eine Antwort auf die Frage, wie viele Mitarbeiter der LBM außer an das Autobahnamt noch an das neue Fernstraßenbundesamt abgeben muss, und ob diese Stellen auf die geplanten Stelleneinsparungen angerechnet werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Burgard! Petitionen sind bei Weitem noch nicht der Durchbruch der direkten Demokratie, für den die AfD kämpft. Aber Petitionen sind ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.
Um meinen Worten einmal ein wenig abendländischen Glanz zu verleihen: Was Otto Lilienthal für die Luftfahrt war, wird die AfD eines Tages für die Direktdemokratisierung der Bundesrepublik sein.
Aber zurück auf den Boden der Tatsachen. Solange Deutschland in puncto Demokratie noch nicht fliegen kann, sind wir für jede halbwegs solide Eisenbahn dankbar, die die Politik dem Bürger wieder näherbringt. Dem Bürgerbeauftragten und seinen Mitarbeitern – gewissermaßen die Schaffner auf der Reise zurück zum Bürger – gebührt unser Respekt und unser Dank für die geleistete Arbeit.
Um mich einmal ein wenig in Bürgernähe zu üben, zitiere ich eine treffliche Zuschrift, die zu Beginn des Berichts aufgeführt wird: „(...) Dank ist nur ein kleines Wort, aber es kann sehr viel bedeuten, wenn es von Herzen kommt.“ Deshalb sage ich: Danke, Herr Burgard, danke an Sie und Ihr Team für Ihre Mühe und Ihren Einsatz.
Wofür danken wir konkret? – Mit mehreren Tausend Neueingängen liegt die Zahl der Gesuche auf ähnlich hohem Niveau wie in den letzten Jahren. Davon konnte der Bürgerbeauftragte auf zwei Drittel der Eingänge auch reagieren, da die Zuständigkeit gegeben war. Über 400 Gespräche führte der Bürgerbeauftragte. Auch diese Zahl ähnelt jenen vergangener Jahre. Damit sind die Kennziffern konstant hoch. Auch das ist ein kleines Indiz für ein reges Interesse unserer Bürger nach mehr Gehör und Mitbestimmung.
Auch wenn nicht alle Belange der Bürger berücksichtigt werden können, verdeutlichen alle diese hohen Parameter schließlich, dass die Institution des Bürgerbeauftragten von den Bürgern ernst genommen wird und sie deshalb erfreulicherweise ein hohes Vertrauen genießt.
Mehr noch, die Häufigkeit, nach der Bürger solche Anfragen zu bestimmten politischen Feldern formulieren, zeigt uns, welche Themen ihnen unter den Nägeln brennen, worauf wir als Parlamentarier besonders konzentriert sein sollen. Hauptposten bildet hierbei das Justizwesen.
Wenig überraschend nahmen dem Bericht nach die Bürger ein Problem wahr, das auch von unserer Fraktion immer
wieder angesprochen wurde, nämlich die Personalausstattung in Strafvollzugsanstalten. Der Bericht führt als Beispiel die Justizvollzugsanstalt Frankenthal an, bei der der Überstundenstand im allgemeinen Vollzugsdienst bis zum September vergangenen Jahres bei 19.000 Stunden gelegen hat.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund verstehen wir die Meinung des Bürgerbeauftragten, die Zahl der Anwärterstellen zu erhöhen und darüber hinaus auch die räumlichen Kapazitäten zu erweitern. Man kann ihm für diese klaren Worte gar nicht genug danken.
Zutreffend sieht er in der Nachwuchsgewinnung einen wichtigen Schlüssel, dieses Problem zu beheben. Allein für diesen Erkenntnisgewinn sprechen wir unseren Dank an den Bürgerbeauftragten aus und an die Bürger, die von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, Missstände anzusprechen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Beispiel, das ich Ihnen eben genannt habe, zeigt nach meiner Meinung gut, wie es funktionieren sollte. Bürger melden Probleme, der Beauftragte sammelt die Meldungen, und wir debattieren hier darüber mit der Perspektive, der Regierung dabei zu helfen, das Problem zu lösen.
Das von mir geschilderte Problem, das schon im vergangenen Jahr von meiner Fraktionskollegin Iris Nieland erörtert wurde, zeigt, dass die Landesregierung noch nicht den Elan erkennen lässt, der mit dem der Petenten vergleichbar wäre.
Sehr geehrter Herr Burgard, für Ihren weiteren Lebensweg möchte ich Ihnen meine persönlichen und die Wünsche meiner Fraktion übermitteln. Ihnen und Ihrem Team ein herzliches Dankeschön und alles erdenklich Gute für die Zukunft.
Bevor ich jetzt zum Schluss komme, möchte ich weiterhin Dank aussprechen an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses und an die Mitglieder für eine stets angenehme und kollegiale Zusammenarbeit.
Ich danke Ihnen.
........ 3220 Abg. Benedikt Oster, SPD:........ 3221 Abg. Christian Baldauf, CDU:....... 3222 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 3222, 3224
Die Mündlichen Anfragen Nummern 11 bis 20 werden wegen Ablaufs der Fragestunde gemäß § 98 Abs. 4 GOLT in Kleine Anfragen umgewandelt.................. 3224
Digitale Teilhabe an Schulen sicherstellen – umfassenden Ansatz verwirklichen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5438 –
dazu: Digitale Bildung: die Zukunft gestalten Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5491 –........... 3225
Herr Minister, gibt es einen Vergleich der verwendeten Bundesmittel aller Bundesländer rein auf die Summe bezogen?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ausführlich und gut inhaltlich den Gesetzentwurf wiedergegeben, dem wir auch zustimmen können, wären da nicht einige Kritikpunkte.
Die Frage, die die Rheinland-Pfälzer wirklich interessiert,
ist nicht, ob Land, Kreis oder Gemeinde die eine oder andere Straße finanzieren, sondern dass die Finanzierung gesichert ist bzw. der Bau oder die Sanierung folglich stattfinden.
Die für unsere Fraktion anfänglich etwas unklare Formulierung „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ wurde aus meiner Sicht eben verständlich erklärt. Aber wir hätten noch ein wenig Redebedarf und würden im Ausschuss gerne darüber noch einmal diskutieren.
Meine Damen und Herren, das Hauptanliegen unserer Fraktion ist, Sicherheit zu schaffen, und zwar Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen, Vertrauen darin, dass angekündigte Projekte auch wirklich umgesetzt werden, sprich, neue Straßen gebaut oder vor allem baufällige saniert werden.
Unsere Bedenken sind völlig berechtigt, das hat die Vergangenheit gezeigt, meine sehr geehrten Kollegen. Wir von der AfD-Fraktion bevorzugen zügige Prozesse und verabscheuen ewig lange Kompetenz- und Gerichtsstreitigkeiten.
Das kann ich wirklich in dieser Deutlichkeit sagen.
Denken wir nur an die Mittelrheinbrücke oder den Lückenschluss der A 1. Besorgte Bürger bestätigen in mehreren Gesprächen unseren Standpunkt, dass die Sanierung bestehender Straßen noch dringlicher als der Bau neuer Straßen ist. Dies gilt insbesondere für Kreis- und Gemeindestraßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Sanierung kostet Geld. Genau hier liegt unser Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf, der materieller Natur ist.
Es ist egal, welchen Topf wir nehmen, wenn alle Töpfe leer sind, der Topf für Gemeindestraßen, der Topf für Kreisstraßen, der Topf für Landesstraßen.
Ausreichende Mittel sind schlicht nicht eingeplant,
obwohl der Bedarf enorm ist und bekannt ist. Genau an diesem zentralen Problem ändert der Entwurf nichts.
Leider, er ändert rein gar nichts. Da stelle ich die Frage an die Landesregierung, warum das so ist.
Einen Teil ihrer Antwort kann ich mir schon offen gesprochen denken. Es ist kein Geld da.
Aber an dieser Stelle muss ich fragen: Warum nicht? Warum ist der Verkehrsetat dieser Landesregierung derart unterernährt?
Warum ist der Länderfinanzausgleich für die Kommunen so ungünstig? Wir von der AfD fordern keine Überlastung der Kommunen mit der Finanzierung von Straßen. Es gibt schließlich zwei Wege, wie man Überlastungen verhindern kann.
Entweder nimmt man den Kommunen die Kompetenzen weg, oder man belässt es den Kommunen, vermehrt dies vielleicht noch, gibt ihnen aber auch das Geld dafür, dass sie ihre Aufgaben bewältigen können.
Wir sehen den Schlüssel zur Lösung der Probleme nicht im Landesstraßengesetz, sondern im Landesfinanzausgleichsgesetzes. Die Kommunen müssen auf Grundlage des Landesfinanzausgleichsgesetzes mehr Geld erhalten. Ich möchte das ganz kurz noch einmal komprimieren. Wir wollen, dass derjenige, der eine Aufgabe übertragen bekommt, auch die Finanzmittel dafür erhält.
Die Regierung rechnet selbst vor, dass der vorliegende Gesetzentwurf zu einer Belastung der Kreise und kreisfreien Städte zwischen 600.000 und 2,2 Millionen Euro führen wird. Diese Summe sollten nach unserer Vorstellung die Kreise und kreisfreien Städte vom Land ersetzt bekommen.
Wir schlagen zur Entlastung den einfachsten Weg vor, nämlich die Mittel zu erhöhen, die die Landesregierung für die allgemeinen Straßenzuweisungen bereitstellt; das Ganze am besten schon mit dem Haushaltsentwurf 2019.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Oder lassen Sie es mich etwas vorsichtiger formulieren: Es könnte, ja, es könnte noch alles gut werden.
Schnell ging es ja bisher nun nicht wirklich, was den Lückenschluss der A 1 betrifft, und das ist jetzt kein Vorwurf an Sie, Herr Verkehrsminister. Wenn man bedenkt, dass von 1975 – zu diesem Zeitpunkt war das Teilstück von Trier bis zum Dreieck Vulkaneifel fertiggestellt – bis 2012, in 37 Jahren, immerhin 12 Kilometer in den weiteren Verlauf der A 1 gebaut wurden, dann sind das ca. 324 Meter pro Jahr. „Wenig“ ist ein relativ humaner Begriff für diese Leistung.
In den darauffolgenden Jahren, also ab 2012, passierte nichts, so gut wie gar nichts. Lag es daran, dass 2012 unsere grünen Kameraden in die Regierungsverantwortung gehoben wurden?
Ich mag es nicht beurteilen und überlasse es jedem, sich selbst ein Urteil zu bilden.
Verehrte Abgeordnete, das Ziel ist eine A 1, die von der Ostsee bis ins Saarland befahrbar ist. Dazu benötigen wir jetzt noch den letzten Schlussspurt der beiden betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ersteres muss noch ca. 15 Kilometer zum Lückenschluss beisteuern, unser Bundesland hingegen fast 11 Kilometer.
Nun sind mit den abgegebenen Unterlagen die beteiligten Behörden gefragt, damit der eigentliche Planfeststellungsbeschluss erlassen werden kann und somit Baurecht erlangt wird. Das klingt theoretisch zunächst einmal nicht so übel; allerdings ärgern sich die zukünftigen Nutzer und Nutznießer von Rheinland-Pfalz zu Recht, dass das Planfeststellungsverfahren frühestens 2021 abgeschlossen werden soll bzw. abgeschlossen werden kann.
Wenn der Verkehrsminister die Verantwortung für den Beginn des Baus nicht auf die nachfolgende Regierung abschieben will, dann erwarten wir, dass er alles tut, um das Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen; denn – das muss ich noch einmal betonen – erst dann beginnt der Bau, der voraussichtlich danach noch einmal fünf bis sechs Jahre dauern wird. In diese Schätzung ist noch nicht die Möglichkeit eingepreist, dass radikale Naturschützer und grüne Verkehrsverweigerer durch Klagen den Bau verzögern.
In diesem Zusammenhang ist es nach unserer Meinung wiederum von großem Vorteil, dass der Klageweg gegen das Projekt A 1 verkürzt wird. Jede Klage käme gleich zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Immerhin entfallen so zeitaufwendige Prozesse über mehrere Instanzen.
Verehrte Kollegen der Grünen, es wäre wirklich wünschenswert, dass Sie ausnahmsweise einmal nur der A 1 zuliebe – wenigstens vorerst ein einziges Mal – die Interessen unseres Landes vor Einzelinteressen stellen.
Mäßigen Sie also bitte nach all Ihren Kräften die Klagefreude der Ihnen nahestehenden Naturschutzverbände.
Herr Verkehrsminister, versuchen Sie bitte, die grüne Gegenwehr so gering als möglich zu halten. Nicht nur die AfD allein wird es Ihnen danken.
Unsere Partei, die AfD, wird die Einhaltung des beschriebenen Zeitplans kontrollieren und jede Verzögerung deutlich zur Sprache bringen.
Wir werden bis zum Planfeststellungsbeschluss auf zügige Bearbeitung drängen, und wir werden bei den Ausschreibungen und der Vergabe mit Argusaugen über Ihre Schultern schauen. Den folgenden Ausführungszeitraum des Bauprozesses genauestens zu beobachten, ist uns sehr wichtig und hat für uns eine hohe Priorität.
Wir wünschen unserem Land einen schnellstmöglichen Lückenschluss der A 1; denn eine Sackgasse bringt Rheinland-Pfalz und vor allem der betroffenen Region keinen Aufschwung und Ihnen, Herr Verkehrsminister, auch keine Freunde.
Ich komme zum Schluss.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was Schnelligkeit und Effizienz im Straßenbau angeht, haben Sie in der AfDFraktion im rheinland-pfälzischen Landtag einen starken Verbündeten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Angesichts der vergangenen schleppenden Verkehrspolitik der Landesregierung möchte ich mich kurz und knapp fassen. Der Antrag der Ampelkoalition geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Wir betreiben Opposition und nicht Obstruktion. Dies gilt besonders in der Verkehrspolitik. Darum gibt es kein obligatorisches Kontra von uns, wohl aber einige kritische und sehr kritische Fragen. Ich hoffe, dass die Landesregierung diese Fragen heute oder spätestens bei einer eventuellen Aussprache im Verkehrsausschuss zu unserer Zufriedenheit beantworten kann.
Meine Damen und Herren, die Befürchtungen des Bundes, auf denen die Ampelfraktionen in dem Antrag verweisen, sind zweifelsohne berechtigt. In der Tat zeigten sich die Länder der Aufgabe, die Bundesautobahnen und Bundesstraßen auszubauen und zu sanieren, nicht immer gewachsen.
Speziell Rheinland-Pfalz war im Jahr 2016 ein trauriges Beispiel für unzureichende Planungskapazitäten. Ähnliches darf sich nicht wiederholen. Die Idee der zehn regionalen Töchter des Bundes im Management stößt auf unsere Zustimmung, ebenso – das betone ich ausdrücklich – der Erhalt bzw. die Überführung des jetzigen Autobahnamtes Montabaur zu eben einer dieser Managementfilialen. Dies würde nicht zuletzt dem Erhalt der Arbeitsplätze dienen.
Das Thema Montabaur ist nun schon seit einigen Monaten in der Diskussion. Hier gehen wir davon aus, dass die Landesregierung heute umfangreich berichten kann.
Herr Verkehrsminister Wissing, wie und wo haben Sie sich für den Erhalt der Arbeitsplätze in Montabaur eingesetzt, bzw. wo und wann planen Sie, dies noch zu tun?
Auch gute Konzepte können im Detail kranken. Das ist logisch, sonst wären sie nicht gut, sondern perfekt. So geht der Antrag davon aus, dass Planfeststellungen und der Bau von Bundesfernstraßen zukünftig getrennt werden, nämlich in zwei Betriebe, einen Bundes- und einen Landesbetrieb. Da stellt sich die Frage, ob das in der Praxis nicht zusätzliche Probleme bringt. Die Anschlussfrage: Wie will das Verkehrsministerium diese Probleme lösen?
Wir gehen einmal davon aus, dass solche Probleme nicht unüberwindbar sind. Genau deshalb müssten wir alle gemeinsam die Details in intensiven Diskussionen im Verkehrsausschuss klären. Über eines sollten wir uns im Klaren sein: Auch wenn der LBM die Planung übernimmt, liegen schlussendlich alle Entscheidungen die Bundesautobahnen betreffend zukünftig einzig und allein beim Bund.
Meine Damen und Herren, außerdem weist der Antrag völlig zu Recht darauf hin, dass noch nicht alle rechtlichen Probleme gelöst sind. Die AfD-Fraktion befürwortet und fordert den Verbleib der Bundesstraßen auf Landesebene. Da dies noch nicht geklärt ist, bitten wir um weitere Aufklärung.
Ein wenig irritiert unsere Fraktion die Formulierung im Antrag, die Landesregierung möge bei der Diskussion um die verfassungsrechtlichen Zweifel bei der Rückübertragung von Verwaltungsaufgaben unseren Landtag in Kenntnis setzen. Diese Formulierung ist uns als AfD-Fraktion zu
energiearm und zu passiv. Wir erwarten als Demokraten, dass die Landesregierung bei der Diskussion um Verfassungsfragen unser Länderparlament intensiv und umfassend mit einbezieht.
Hier wünsche ich mir ein bisschen mehr Selbstvertrauen der Ampelfraktionsführung gegenüber der Landesregierung. Vonseiten der AfD-Fraktion wird es in dieser Frage keinen Blankoscheck geben.
Meine Herrschaften, es gibt eine gute Faustregel: Solange die geringsten rechtlichen Zweifel bestehen, sollten wir nichts beschließen.
Ich meine den Antrag. Wir freuen uns auf konstruktive und ergiebige Gespräche. Eine Zustimmung der AfD-Fraktion zu dem Antrag ist nicht ausgeschlossen.
Danke schön.
........ 2444 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 2445 Abg. Christian Baldauf, CDU:....... 2446 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 2447
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/4147 –................ 2448
Hochschulzugang begabungsund leistungsgerecht gestalten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4149 –........... 2448
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist einer der seltenen Momente, in denen wir von der AfDFraktion einmal froh sind, dass die Politik abwartet. Tatsächlich sieht es im Moment danach aus, als wären sich die wichtigsten Parteien darin einig, nicht in Hektik zu rauschen und unbesonnene Maßnahmen zu treffen, wie zum Beispiel Fahrverbote oder Nutzungsbeschränkungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch gut so. Wie schon öfter erwähnt, steht für uns der Bürger im Vordergrund: der Bürger, der mit dem Auto zur Arbeit fährt, der seine Waren verteilt oder erwartet, ebenso wie der Bürger, der in der Autoindustrie seinen Arbeitsplatz findet. –
Selbstverständlich werden wir aber auch Emission und Immission im Auge behalten. Wie immer, wenn wir zwischen zwei wichtigen Gütern abzuwägen haben, müssen wir Kosten und Nutzen berücksichtigen. Nutzungsbeschränkungen und Fahrverbote bringen nur unwesentliche Verbesserungen der Luftqualität im Verhältnis zu ihrem Schaden, nämlich eine massive Entwertung der betroffenen Fahrzeuge und eine Behinderung unserer Autofahrer. Hinzu kommt aber täglich teurer Behördenaufwand.
Warum sollten wir stattdessen auf eine Erneuerung der Fahrzeuge setzen? Der wichtigste Grund ist: In den nächsten Jahren kommen Fahrzeuge mit effizienteren und abgasärmeren Verbrennungsmotoren auf den Markt. Die weniger umweltfreundlichen sterben aus. Ja, das kann man wirklich so drastisch ausdrücken. Es findet also ein routinemäßiger Ausfall statt, in deren Folge es mehr stickoxidärmere Automobile geben wird als früher, somit insgesamt weniger Stickoxide ausgestoßen werden und folglich die Belastung von Jahr zu Jahr nachlässt.
Meine Damen und Herren, die Vergangenheit zeigt, dieser Evolutionsprozess ist keine optimistische Wunschvorstellung von mir. Das Blei im Benzin wich, der geregelte Kata
lysator verhindert den Ausstoß unverbrannter Kohlenwasserstoffe, und der Rußpartikelfilter mindert den Feinstaub.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Beispiele weisen uns den Weg: so wenig Regulierung wie möglich, aber immer so viel wie nötig. – Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, sich weiterhin im Bundesrat sowie den Umwelt- und Verkehrsministerkonferenzen dafür einzusetzen, dass der Bund die Einhaltung der Emissionsstandards der RDE, also der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb, strikt kontrolliert. In diesem Zusammenhang fordert die AfD darüber hinaus die Schaffung einer landesweiten Überwachung, die auf die Einhaltung der Emissionswerte mit modernen Emissionsmessgeräten achtet. Somit hätten wir das Problem an der Wurzel gepackt. Schließlich begann die ganze Misere mit manipulierter Software und Grenzwertüberschreitungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vollständig elektrische Automobilantriebe sind auf absehbare Zeit zu unwirtschaftlich und unpraktisch, um kurzfristig den Verbrennungsmotor ersetzen zu können. Subventionen in nicht ausgereifte Antriebstechniken lehnen wir ab.
Wir wollen nicht einen ähnlichen Fall wie bei dem Versuch mit Biokraftstoffen, bei dem enorme Steuergelder verpulvert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein Punkt erreicht, bei dem Betriebs- und Volkswirte von stark abnehmenden Grenznutzen weiterer Maßnahmen sprechen würden, zumal die EU-rechtlichen Emissionsgrenzwerte für Stickoxide nach unserem Verständnis unnötig anspruchsvoll sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, denken wir an die mehr als 60.000 Rheinland-Pfälzer, die in der Automobilindustrie und deren Zulieferern beschäftigt sind. Denken wir an unsere Autofahrer, die jeden Tag ihr Auto brauchen. Denken wir an den guten alten weltweit bewährten Verbrennungsmotor, den wir in verbesserten Formen nicht ersatzlos abschaffen können.
Verehrte Damen und Herren, auch in meinem Schlusssatz möchte ich beim Auto bleiben und bitte Sie: Springen Sie über den ideologischen Bremsklotz und unterstützen Sie unseren Antrag. –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pressemitteilungen über einen Pilotversuch der Deutschen Post haben viele Bürger unseres Landes verunsichert. Offensichtlich wurden auch ein paar Abgeordnete der SPD aufgeschreckt, die nun Angst haben, dass ihre Wahlkampfpost nicht mehr rechtzeitig vor Sonntag ankommt und damit ihre letzte Hoffnung auf einen Stimmungsumschwung platzt.
Worum geht es genau? Meine Vorredner haben dies ausführlich dargelegt. Bei dem Pilotversuch können die Kunden der Deutschen Post aus drei Modellen wählen. Sie können sich ihre Post an den drei Wochentagen Dienstag, Donnerstag und Samstag zustellen oder die Briefsendungen an fünf Tagen bringen lassen, dann aber an ihren Arbeitsplatz. Schließlich können sich Postkunden für die Zustellung der gesammelten Briefpost am Samstag entscheiden und zusätzlich täglich ihre Briefe als sogenannte E-POSTSCAN schicken lassen. Dabei wird die Privatpost geöffnet, für den elektronischen Versand gescannt und als E-Mail zugestellt. Ausgeschlossen in dem Probeverlauf sind Einschreiben, behördliche Dokumente oder auch Eilbriefe, welche sofort ausgetragen werden.
Mir stellt sich zunächst eine rechtliche Frage. Vielleicht kann sie die Landesregierung in dieser Debatte beantworten. Bislang regelt die sogenannte PostUniversaldienstleistungsverordnung des Bundes, dass die Briefzustellung werktäglich zu erfolgen hat. Wie ist der
Pilotversuch mit dieser Verordnung vereinbar? Außerdem hat die Post einen Vertrag mit dem Absender der Briefe, nicht mit dem Empfänger; denn der Absender bezahlt das Porto. Mit dem Pilotversuch wird die Unsicherheit des Absenders erhöht, wann seine Briefsendungen ankommen, vermutlich vor allem dann, wenn sie in ländliche Gebiete geschickt werden.
Wichtig für uns ist, dass die ländlichen Räume bei Postdienstleistungen nicht benachteiligt werden. Spätestens wenn die tägliche Zustellung ganz abgeschafft werden soll, muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie wirklich die Post-Universaldienstleistungsverordnung ändern will. Aber welche Handhabe hat überhaupt der Landtag in dieser Sache?
Neben den rechtlichen Fragen stellen sich auch wirtschaftliche Fragen. Die Gewerkschaft ver.di befürchtet Arbeitsplatzverluste, wenn die tägliche Zustellung abgeschafft wird. Andererseits wird behauptet, dass auch im Postkonzern bei der DHL viele Paketauslieferer fehlen und alle frei werdenden Briefzusteller sofort dort anfangen können. Kann die Landesregierung hierzu etwas sagen?
Über eine eventuelle Änderung der Post-Universaldienstleistungsverordnung sollte letztendlich der Bürger entscheiden. Wie wichtig ist unseren Bürgern, dass die Zustellung täglich erfolgt, und wie wichtig ist es ihnen, dass auch zukünftig garantiert wird, dass 80 % der Briefe am ersten Tag nach der Einlieferung und 95 % der Briefe spätestens am zweiten Tag nach der Einlieferung zugestellt werden? Der beste Weg, um herauszufinden, wie die Deutschen darüber denken, ist meiner Meinung nach eine Bürgerbefragung. Wir schlagen genau diese vor.
Falls die Landesregierung unsere Fragen heute nicht befriedigend beantworten kann, werden wir das Thema im zuständigen Ausschuss erneut ansprechen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir führen, kommt für uns leider etwas verspätet. Die bedenklichen Stickoxidbelastungen sind den Fachbehörden seit vielen Jahren bekannt. Die Vorbereitungen für die Sonderkonferenz der Umweltminister im April 2016 zeigen dies ganz deutlich. Einen eindrucksvollen Überblick über die Geschichte und die Fülle der Probleme gibt der Bericht, den der Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestags im Sommer 2017 vorgelegt hat.
Die Geschichte der Dieselkrise zeigt, dass die Grenzwerte für Stickoxide rechtlich festgelegt wurden, ehe die Fachwelt genau wusste, wie diese erreicht werden konnten. Anschließend sind die Autohersteller auf Prüfverfahren ausgewichen, die kein realistisches Bild der Emissionen geben.
Nun stellt sich natürlich die brisante Frage, ab wann die politisch Verantwortlichen von diesen Täuschungen wussten. Die Überschreitungen der Emissionswerte für Stickoxide in Großstädten sind ein Problem, das sich mit den verfügbaren technischen Mitteln und einer strikten Durchsetzung der Emissionsnormen in einigen Jahren beheben ließe. Entscheidend dafür ist, dass ausschließlich solche Fahrzeuge zugelassen werden, die den anspruchsvollen neuen Standards im Realbetrieb entsprechen und dann auch im
Betrieb überwacht werden.
Die Landesbehörden können ihren Teil dazu beitragen, indem sie ihre Zuständigkeit zur Überwachung der Fahrzeuge im Betrieb mit Nachdruck wahrnehmen, die sogenannte Marktüberwachung. In Rheinland-Pfalz sind die dafür zuständigen Behörden das Umweltministerium und die Abteilung für Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Nach der Rechtslage sind Nutzungsbeschränkungen für Kfz und insbesondere für Diesel-Pkw derzeit die wichtigsten geplanten Abhilfen gegen gelegentliche Grenzwertüberschreitungen.
Die AfD spricht sich nachdrücklich gegen Fahrverbote aus, da eine Verbesserung bei der Stickoxidbelastung schon in einigen Jahren zu erwarten ist, wenn die Neufahrzeuge den neuesten Grenzwerten zuverlässig entsprechen. Fahrverbote oder Nutzungsbeschränkungen bringen wenig Ertrag, aber viele Nachteile für die Bürger, die mit ihrem Pkw oder leichtem Nutzfahrzeug in die Innenstädte fahren wollen oder müssen.
Darüber hinaus erfordern solche Eingriffe auch einen großen Verwaltungsaufwand.
Meine Damen und Herren, die AfD ist der Auffassung, dass Fahrzeugeigentümer einen gesetzlichen und vertraglichen Anspruch haben, dass ihre Fahrzeuge den gesetzlichen Spezifikationen entsprechen.
Die AfD unterstützt die Bemühungen, die Hersteller auch für technische Nachrüstungen verantwortlich zu machen. Hingegen erachten wir eine verstärkte Unterstützung der Elektromobilität als derzeit nicht tragfähige Lösung.
Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb können nach absehbarer Zeit nur marginale Entlastungen bringen. Batteriebetriebene Pkw sind teuer, haben begrenzte Reichweiten, und die derzeitige Herstellung ist nicht so umweltfreundlich, wie uns erzählt wird. Hinzu kommt das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur. Wo E-Antriebe jedoch spezielle Vorteile haben, können sich Elektrofahrzeuge auch ohne staatliches Zutun durchsetzen, insbesondere im Kurzstreckenbetrieb. Beispiele sind Lieferfahrzeuge und elektrische Zweiräder.
Liebe Kollegen, aus all diesen besagten Gründen hält die AfD die Forderung nach einem staatlich forcierten Ausstieg aus den Verbrennungsmotoren für abwegig. Sollte es eines Tages praktische Alternativen geben, werden sich diese am Markt durchsetzen. Ein praktikabler Ersatz beim Dieselmotor für Lkw, Schiffe, Baumaschinen und Traktoren, nur um einige Beispiele zu nennen, ist nicht in Sicht. Dies sollten wir alle nicht vergessen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal ist es für uns, die AfD-Fraktion, ein Grund zur Freude, wenn Stadt, Land und Bund endlich an einem Strang ziehen, damit am Ende auch einmal ein Infrastrukturprojekt gelingt und die Wünsche der Bürger und Kommunen berücksichtigt werden.
Finanziell hat man sich also geeinigt. Das ist gut so. Unklar bleibt jedoch, wie wir den Dauerstau und das zu erwartende Verkehrschaos vermeiden oder zumindest stark reduzieren können. Dazu habe ich bisher von keiner Seite ein stimmiges Konzept gehört. Die Möglichkeit einer schrittweisen Sanierung der Hochstraße, um die schlimmsten Härten eines programmierten Dauerstaus abzuwenden, ist nicht mehr gegeben und daher auch nicht diskussionsrelevant. Es bleibt die Gefahr, dass durch den vorüberge
henden Ausfall dieser wichtigen Verkehrsader ein heilloses Dauerchaos im Verkehrsfluss der Stadt Ludwigshafen droht.
Dennoch, die angesprochene finanzielle Kooperation gibt ein gutes Beispiel zur Überwindung der Investitionsklemme bei Infrastrukturprojekten. Es bleibt zu wünschen, dass wir zum Beispiel bei der Mittelrheinbrücke oder dem Oberweseler Tunnel einen ähnlichen Durchbruch erzielen.
Natürlich hegen wir von der AfD eine gewisse Restskepsis, der Erfolg könnte allein der Torschlusspanik im Wahlkampf geschuldet sein.
Auf jeden Fall wünsche ich uns allen ein weiteres gutes Gelingen. Die ersten erfreulichen Schritte sind getan.
In der Hoffnung, dass ich die Überwindung des landesweiten Infrastrukturstaus noch erlebe, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Minister, ist Ihnen die Aussage der Umweltministerin bekannt, wer einen Diesel fährt und das Risiko von Fahrverboten umgehen will, muss zur ganz neuen Abgasstufe Euro 6 d greifen? Wie stehen Sie und die Landesregierung zu den neuen, vermutlich ab Herbst gültigen, noch einmal verschärften Bestimmungen?
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, soll das Projekt „Lotsenstelle“ nach der Befristung fortgeführt werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zeigt eine Vielfalt an organisatorischen Maßnahmen auf. Das Zustandekommen des Antrags zeigt aber auch auf, dass Sie an einer Zusammenarbeit mit uns nicht interessiert sind und uns ausgrenzen wollen. Das sind wir gewohnt, bringt uns aber nicht um. Im Gegenteil, es macht uns nur noch stärker. Ob Ihre Ausgrenzung ideologische Hintergründe hat oder Sie Angst vor konkreten Fragen haben, sei Ihnen überlassen.
Fest steht, die Grundlage der Mobilität ist immer ein funktionierendes und leistungsstarkes Verkehrswegenetz.