Peter Enders
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der Landesregierung, dass sie dieses Thema, diesen Gesetzentwurf heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, gibt es mir doch Gelegenheit, bei meiner wahrscheinlich letzten Rede nach über 20 Jahren Zugehörigkeit
zu einem Thema zu reden, das ich seit langer Zeit besonders begleite.
Das bringt mich natürlich in die Bredouille, auf der einen Seite eine versöhnliche Abschiedsrede zu halten und auf der anderen Seite Kritik zu üben. Ich versuche, diesen Spagat heute hinzubekommen.
Es ist in der Tat so, dass am 31. März 2017 die Kultusministerkonferenz einen Beschluss zum „Masterplan Medizinstudium 2020“ gefasst hat. Darin stellt die Landarztquote eine von vielen Maßnahmen – eine von vielen – zur Steigerung der Attraktivität der landärztlichen Tätigkeit dar. Es ist die Maßnahme Nummer 37, aber eine besonders wichtige.
Es handelt sich um eine Vorabquote von bis zu 10 % – hier in Rheinland-Pfalz sollen es 6,3 % der Studienplätze für die Landarztquote sein – für Bewerber, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Facharztausbildung in Allgemeinmedizin zu machen, um danach hausärztlich zehn Jahre in einem sogenannten unterversorgten Gebiet tätig zu sein.
Zur Zumutbarkeit – Frau Ministerin, Sie haben das schon erwähnt –: Ich halte das für zumutbar. Ich habe mich mit 19 Jahren, obwohl ich einen Studienplatz hatte, damals bei der Bundeswehr verpflichtet und das bis heute nicht bereut.
Ich war vor einigen Monaten bei unserem Kollegen KarlJosef Laumann in Düsseldorf, der das ganz pragmatisch gesagt hat: Es gibt eine Menge junger Menschen, die Landarzt werden wollen. Die haben kein Einser-Abitur, und denen geben wir eine Chance. Darum geht es letztendlich.
Deswegen ist es gut, dass es neben der Abiturquote noch andere Kriterien gibt.
Frau Ministerin, ich muss natürlich kritisch sagen, jetzt über zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss des Masterplans legen Sie diesen Gesetzentwurf vor. Nordrhein-Westfalen war mal wieder schneller.
Die haben zu diesem Wintersemester, das im Oktober beginnt, bereits 145 Studienplätze im Rahmen der Landarztquote zur Verfügung gestellt.
Aber auch die CDU-Landtagsfraktion hier war schneller. Wir haben am 19. Januar letzten Jahres einen Antrag gestellt – Drucksache 17/5147 – mit dem Titel „Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Rheinland-Pfalz schaffen, um dem Landarztmangel entgegenzuwirken“.
Dazu gab es im Juni eine Anhörung. Der Antrag wurde von der Ampel abgelehnt, später auch im Plenum. Am 17. Mai, wenige Monate später, haben wir einen weiteren Antrag eingereicht, er trägt die Drucksachennummer 17/6246 und nannte sich „Stipendienprogramm für Medizinstudierende kombiniert mit Landarztquote“. Man beachte das Datum 17. Mai. Da haben wir es als Fraktion thematisiert. Auch dazu wurde im Ausschuss eine Anhörung beschlossen, am 18. Oktober letzten Jahres durchgeführt, und im Januar wurde der Antrag dann hier im Plenum mehrheitlich abgelehnt.
Aber jetzt kommt es, und das ist das Erfreuliche. Offensichtlich hat unser Antrag vom Mai 2018 zur Landarztquote als maximaler Katalysator gewirkt und die Landesregierung wach werden lassen;
denn noch bevor die Anhörung zu unserem Antrag vom 17. Mai am 18. Oktober durchgeführt werden konnte, und nachdem man kurz vorher unseren Antrag auf Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Ausschuss abgelehnt hatte, haben dann Gesundheitsministerin und Wissenschaftsminister gemeinsam am 28. September die Landarztoffensive vorgestellt. Ich begrüße außerordentlich, dass Sie letztendlich unsere Ratschläge gut verarbeitet haben.
Das war zum einen die Erhöhung der Zahl der Studienplätze um 13 % – ich sage es jetzt richtig – über die gesamte Legislaturperiode. Viel zu wenig, sagt auch die Ärztekammer, sagt nicht nur die CDU-Landtagsfraktion. Wir hatten 10 % gefordert in Bezug auf die Zahlen von 2018. Das ist oft debattiert worden, dazu haben wir unterschiedliche Auffassungen. Ich bleibe dabei, es muss nachgelegt werden.
Das Zweite war dann die Regionalisierung der Medizinerausbildung im klinischen Teil in Trier. Volle Unterstützung, auch wenn Trier nicht gerade im Zentrum von RheinlandPfalz liegt.
Ich werbe nach wie vor dafür und sage das zum wiederholten Mal: In Koblenz wäre das auch möglich, unter gleichen Rahmenbedingungen und auch noch vor 2021.
Herr Dr. Braun, ich fahre wenig Fahrrad, ich fahre gerne mit der Bahn. Wenn man als Student von Mainz nach Trier
will, ist es eine Tagesreise. Von Mainz nach Koblenz ist das in einer knappen Stunde zu bewerkstelligen.
Ich sage das in aller Deutlichkeit, die Kollegin Dr. Köbberling sieht das genauso und unterstützt das auch.
Das Dritte wäre dann die Landarztquote als Teil dieser Landarztoffensive. Ich freue mich in der Tat, deswegen kann man das kritisch und trotzdem freundlich sagen in meiner wohl letzten Rede hier im Landtag, dass gerade im Bereich der Gesundheitspolitik über viele Jahre eine ganze Reihe unserer Vorschläge nach einer gewissen zeitlichen Verzögerung leicht modifiziert dann doch parlamentarisch Mehrheiten finden konnte.
Das trifft auch für die Quote für das Öffentliche Gesundheitswesen zu. Dringend nötig. Im ersten Entwurf zum Landarztquotengesetz stand das noch nicht. Das kam erst hinein, nachdem die CDU-Landtagsfraktion Anfang dieses Jahres eine kritische Große Anfrage zum Thema „Amtsärzte und Öffentliches Gesundheitswesen“ gestellt hat. Also, vielen Dank. Auch da können wir sagen, das ist gut so.
Wir hatten in unserem Antrag zur Landarztquote die Option eingearbeitet, das gegebenenfalls mit einem Stipendium zu kombinieren. Das war die Argumentation, es hier auch abzulehnen und nicht weiter zu verfolgen. Es war eine Option. Frau Ministerin, interessant war, dass die SPDKreistagsfraktion bei uns in Altenkirchen genau das unterstützt.
Wir werden als Kreis Altenkirchen voraussichtlich im nächsten Haushalt für Medizinstudenten, die aus der Region kommen, zwei Plätze einrichten, die gewisse Kriterien erfüllen, und das mit einem Stipendium unterstützen. Das heißt, der Kreis greift da ein, wo vom Land noch hätte mehr gemacht werden können. Insofern ist das gut.
Ich will zum Schluss noch auf eine Pressemeldung von uns vom 21. Juni dieses Jahres Bezug nehmen. Darin fordern wir pro Jahr 200 Plätze mehr. Das mag absurd klingen. Wenn man aber ehrlich ist und den Bedarf betrachtet, meine Damen und Herren, der Weg ist das Ziel, dahin müssen wir uns bewegen.
Das, was jetzt gemacht worden ist, ist ein Anfang. Insofern darf ich bitten, das mit Trier und Koblenz noch einmal zu überlegen. Ich kann das nicht weiter verfolgen, und auch die Ausschussberatungen werde ich nicht weiter verfolgen.
Der Kollege Dr. Gensch wird das dann in der zweiten Lesung für die CDU-Fraktion hier kommentieren.
Ich komme zum Schluss und erlaube mir heute, einige Sekunden zu überziehen.
Ich darf mich für fast 21 Jahre gemeinsame Tätigkeit bedanken. Es ist für einen Oppositionsabgeordneten nicht immer ganz einfach, wenn man 20 Jahre lang viel für den Papierkorb arbeitet. Ich habe es aber soeben erläutert: Man kommt doch zu Ergebnissen, und im Endeffekt haben wir das gleiche Ziel. Wir wollen für die Demokratie werben.
Ich muss sagen, ich habe in diesen 20 Jahren fraktionsübergreifend, auch außerhalb meiner Fraktion, eine Menge Freunde gefunden. Manche sind noch hier, andere sind schon ausgeschieden. Es ist gut so, dass man auch in einer harten Debatte, die sein muss, gemeinsame Ziele hat, miteinander ins Gespräch kommt, und ich glaube, das alles ist geprägt von gegenseitigem Respekt.
Ich freue mich, den einen oder anderen demnächst noch einmal zu sehen. Ich werde in meiner neuen Funktion als Landrat des Kreises Altenkirchen sicherlich häufiger in Mainz sein, genau wie der Kollege Sippel demnächst auch. Da gibt es genug Begegnungsmöglichkeiten. – Wie gesagt, gehen Sie respektvoll miteinander um.
Vielen Dank.
....... 5491 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 5492 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 5493 Abg. Marco Weber, FDP:......... 5494 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5495 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 5496
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 5497
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Randolf Stich, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Jens Ahnemüller, fraktionslos, Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Christine Schneider, CDU, Abg. Ralf Seekatz, CDU, Abg. Sven Teuber, SPD, Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU; Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport.
83. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13.06.2019
B e g i n n d e r S i t z u n g : 9 : 3 0 U h r
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke der SPD-Fraktion – das meine ich ernst –, dass sie dieses Thema als Aktuelle Debatte auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil das seit vielen Jahren ein Thema ist, das uns alle beschäftigt. Jetzt wird geerntet, was gesät worden ist. Man kann auch sagen, steter Tropfen höhlt den Stein.
Telemedizin gibt es bereits seit vielen Jahren. Die Bundeswehr hat das schon auf dem Balkan in den 1990er-Jahren im Bereich der Radiologie erfolgreich praktiziert.
Wenn man über den Sinn von Telemedizin nachdenkt, dann muss klar werden, dass sie kein Ersatz für den persönlichen Kontakt mit dem Arzt ist. Im Gegenteil, sie entlastet den Arzt. Er kann sich auf andere Aufgaben konzentrieren.
Das gilt insbesondere bei den sogenannten nicht dringlichen Hausbesuchen – Sie haben das eben angesprochen – und Routinebesuchen gerade bei älteren Patienten, die von Zeit zu Zeit angesehen werden müssen, bei denen nicht unbedingt der Arzt kommen muss, bei denen aber eine medizinische Fachangestellte – da haben wir jetzt einen neuen Begriff, nach VERAH und NäPa sind wir jetzt bei der TMA, die fasst das zusammen – das vor Ort sehen und beurteilen kann.
Es entlastet den Arzt im ländlichen Raum von extrem langen Fahrtzeiten, die wir bei Hausbesuchen haben. Da kommen ganz schöne Strecken zusammen.
Wichtig, damit das funktioniert, ist aber, dass wir eine gute Breitbandversorgung haben,
sonst funktioniert das nicht. Im Kreis Altenkirchen sind wir dabei mit Unterstützung des Bundes und des Landes sehr weit gekommen. Wir haben eine Breitbandversorgung, die mittlerweile bei den Hausanschlüssen Nummer eins in Rheinland-Pfalz ist. Das ermöglicht es, damit die TMA vor Ort mit der Arztpraxis audiovisuell kommunizieren kann. Das muss stabil sein.
Wir begrüßen das Pilotprojekt. Ich bin sehr froh, dass es in meinem Landkreis ein Angebot gibt, das im Oberkreis zu etablieren. Ich bin sehr froh, dass das Ministerium, die Ministerin mir signalisiert hat, dass man das mit einem bestehenden Forschungsprojekt des Landkreises Altenkirchen mit der Universität Siegen, bei dem es um das gleiche Thema geht – das sind keine Widersprüche, das ergänzt sich, davon können wir alle profitieren –, verbinden kann.
Wir als CDU-Fraktion haben bereits am 15. September 2015 mit einem Antrag nach § 76 GOLT im damaligen Sozialausschuss das Thema „Telemedizin“ thematisiert, indem wir einen Antrag gestellt haben, bei dem es um ein Projekt eines Kollegen, Dr. Aßmann aus dem Oberbergischen Kreis, ging, der am 1. Oktober 2015 begonnen hat. Wir hatten das quasi am gleichen Tag im Ausschuss. Er war tags zuvor im Ministerium gewesen, hat sein Projekt vorgestellt und war im Sommer des Jahres 2015 bei mir im Bürgerbüro, um kollegial darüber zu diskutieren. Ich habe dazu eine Veranstaltung gemacht.
Frau Ministerin, ich darf Ihnen danken und aus dem Protokoll der 46. Sitzung vom 1. Oktober 2015 zitieren, in dem Sie sagen: „Insofern sei man für den vorliegenden Antrag“ – der CDU – „dankbar, gebe er doch die Gelegenheit, aktuell im Ausschuss zu berichten und über eine mögliche Umsetzung in Rheinland-Pfalz zu diskutieren.“ Das ist hervorragend. Es hat natürlich lange gedauert. Das ist die Kritik der Opposition. Es hätte vielleicht etwas schneller gehen können. Entscheidend ist, dass es jetzt da ist.
Es gibt einen hohen Handlungsbedarf. Bei allem Positiven, was die Telemedizin ergänzend bringt, wo sie entlastet, wo Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte profitieren, darf sie nicht von den eigentlichen Problemen ablenken. Wir haben nach wie vor bundesweit das Problem der Studienplätze nicht zufriedenstellend gelöst. Da laufen wir immer noch hinterher. Ich behaupte, in Deutschland hat man in den letzten 20 Jahren 120.000 Ärzte zu wenig ausgebildet, die jetzt nicht zur Verfügung stehen.
Die Probleme kommen überall. Das ist kein rheinlandpfälzisches Problem.
Ich will in dem Zusammenhang – ich weiß nicht, ob ich das als Abgeordneter noch erlebe, vielleicht können Sie eine Antwort geben – noch einmal darauf hinweisen, im letzten Jahr hatten wir lange diskutiert und im Prinzip einen Konsens mit unterschiedlichen Stichrichtungen mit der Landesquote gefunden. Ich würde mich freuen, wenn das Gesetz bald kommen würde. Das ist schon einige Monate her. Es gibt entsprechende Vorlagen aus Düsseldorf. Vielleicht können Sie gleich etwas dazu sagen.
So viel vielleicht in der ersten Runde.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In aller Kürze eine Bitte an die Ministerin: Es gibt bereits Kollegen, die auf diesem Gebiet selbstständig arbeiten und das schon im eigenen Zuständigkeitsbereich praktizieren. Ich bitte, etwas flexibel bei der Übernahme von vorgesehenen Modulen zu sein, damit vorhandene Einrichtungen genutzt werden können. Das wird die Akzeptanz erhöhen. Diese Bitte ist an mich in der vorletzten Woche herangetragen worden.
Ich glaube, ansonsten kann man von Hessen lernen. Ich habe vor 40 Jahren in Hessen studiert. Sie haben in den letzten Tagen einen guten Abteilungsleiter aus Hessen bekommen. Die Hessen haben ein Kompetenzzentrum für Telemedizin und E-Health im Jahr 2018 gegründet. Dies als Hinweis, das einmal zu überprüfen.
Ich darf abschließen mit einem Zitat aus einer Broschüre der Universität Siegen, die zusammen mit der Kreisverwaltung Altenkirchen erstellt wurde, in der es heißt: Die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung ist grundsätzlich eine positive Entwicklung. Ärzte werden durch digitale Projekte nicht ersetzt, sondern vielmehr in ihrer täglichen Arbeit unterstützt. Viele Praxen haben bereits NäPas angestellt, die wichtige Aufgaben übernehmen und den Arzt so entlasten können. Die digitale Datenübertragung ist daher gerade auf dem Land eine sinnvolle Ergänzung für Hausbesuche. – Ich glaube, das fasst alles zusammen. Ich darf Ihnen diese Broschüre überreichen. Ich bin gespannt, ob ich im August noch zur Landarztquote reden kann. Das wäre sehr schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und gut erreichbaren medizinischen Versorgung muss für alle politisch Tätigen ein großes Anliegen sein. Es geht hierbei um den ländlichen Raum. Es geht um die Attraktivität des ländlichen Raums. Rheinland-Pfalz ist in großen Teilen ländlicher Raum, und ein sehr schöner Raum.
Das gilt aber auch für die flächendeckende Versorgung von Schwangeren. Für die Sicherstellung der bedarfsgerechten stationären Versorgung – auch mit stationärer Geburtshilfe – sind die Länder im Rahmen ihrer Planungskompetenz uneingeschränkt zuständig. Diese sollten vor Ort die Strukturen der klinischen Versorgung regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie dem Versorgungsbedarf entsprechen.
Zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung auch mit Leistungen der Geburtshilfe können mittlerweile bundesweit Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser gewährt werden, sofern diese wegen zu geringer Fallzahlen nicht auskömmlich wirtschaften können. Weitere Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag sind, dass ein Defizit im gesamten Krankenhaus vorhanden ist, sowie der Nachweis, dass die Leistung nicht durch ein anderes Krankenhaus in zumutbarer Entfernung erbracht werden kann. Es gibt dazu einen Ergänzungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Januar diesen Jahres.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mir signalisiert, man kann davon ausgehen, dass die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfeleistungen dann als gefährdet einzustufen ist, wenn durch die Schließung einer Station in dünn besiedelten Gebieten für mehr als 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind. Das sind so die Definitionen. In der Vulkaneifel ist das zweifelsohne gegeben.
Die nach Schließung der Geburtshilfe in Daun mit hohen Kosten erfolgte Zurverfügungstellung eines Rettungswagens, der meinen Informationen nach bisher nicht genutzt wurde, löst die Problematik nicht befriedigend. Ein Rettungswagen ersetzt nicht die nicht vorhandene Geburtshilfe.
Ich habe das selbst einmal als Notarzt erlebt, als ich wegen der Schließung einer Geburtshilfe in einem Krankenhaus im ländlichen Raum eine Schwangere, die zu gebären drohte, mit einem Rettungswagen begleiten musste. Wir sind gar nicht mehr in das entsprechende Krankenhaus gekommen. Die Geburt fand im Rettungswagen auf der Bundesstraße statt. Das sind Bedingungen, die für alle Beteiligten sehr aufregend sind, weil die meisten Ärzte keine Geburtshelfer sind und eben nicht mehr die Erfahrungen haben, wie das in den 50er- und 60er-Jahren bei den Hausärzten der Fall war.
Wir wollen auch keine Verhältnisse wie in Norwegen, in Spitzbergen, wo Schwangere eine Woche vor der Entbindung aufs Festland ausgeflogen werden.
Bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gilt ein Grundsatz, der auch verschriftlicht ist. Er lautet: „Nicht ‚kurze Wege‘, sondern eine Geburtsklinik entsprechend eines Perinatalen Schwerpunktes, die zumindest eine kinderärztliche Versorgung rund um die Uhr sicherstellen kann, erhöht die Sicherheit für eine gesunde Geburt für Mutter und Kind.“ Deswegen sind gerade bei Risikoschwangerschaften oder Risikogeburten Krankenhausabteilungen vorzuhalten, die gut ausgelastet sind.
In der Krankenhausplanung geht es um den ländlichen Raum, aber sie muss auch vorausschauend für die Mehrzahl der unproblematischen Geburten das Kriterium der Wohnortnähe und das Kriterium der Qualität unter einen Hut bringen. Wir haben das vorige Woche im Ausschuss diskutiert. Es wurde deutlich, dass die Wohnortnähe und kleinere Abteilungen durchaus gewünscht sind, wenn die entsprechende Qualität vorhanden ist.
Dieses Unter-einen-Hut-bringen haben wir bisher vermisst, insbesondere da es seit 2016 den Runden Tisch „Geburtshilfe“ in Rheinland-Pfalz gibt. Das heißt, wir brauchen eine Regelung in der Krankenhausplanung, dass Geburtshilfe zur Grundversorgung gehört.
Ja, das ist so. Grundversorgung, Attraktivität des ländlichen Raums.
Die Vulkaneifel ist da kein Einzelfall, sondern besonders krass in ihren Auswirkungen. Ich sage das noch einmal: In den 50er- und 60er-Jahren war das anders, damals konnten die Hausärzte das. Ich selbst bin noch eine Hausgeburt und lag nach 15 Minuten in einem Rettungswagen. Die Sterblichkeit in den 50er- und 60er-Jahren war deutlich höher, auch in Deutschland und in Rheinland-Pfalz, als wir das heute Gott sei Dank haben. Das hat etwas damit zu tun, dass qualifizierte Ärzte wohnortnahe Geburtshilfe durchführen.
Von der Schließung des Standorts der Geburtshilfe in Daun ist die Landesregierung offenbar überrascht worden. Ich muss dazu sagen, mit der Landeskrankenhausplanung hat das Parlament leider nichts zu tun, wir nehmen nur zur Kenntnis, wir werden informiert. Das ist ein anerkannter Prozess, der der ständigen Evaluation und Weiterentwick
lung im Kontakt mit den Leistungserbringern und Trägern bedarf.
Der Verlauf in Daun stellt deswegen der Landeskrankenhauspolitik der Regierung ein schlechtes Zeugnis aus. Diese beschreibt auch in der Antwort auf die Große Anfrage die Situation als unkritisch. Das mag eventuell mit Einschränkung für den Moment zutreffen.
Man muss aber als Landesregierung Vorkehrungen treffen, um vergleichbare Entwicklungen an anderen Orten und in der Zukunft zu verhindern. Die Entwicklung der Geburtshilfe darf man nicht sich selbst überlassen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die lebensrettende Organtransplantation gehört zu den großartigen Fortschritten der Medizin in den letzten 60 Jahren. Voraussetzung bei einer Nicht-Lebendspende ist, dass beim Spender der Hirntod vorliegt. Das ist das endgültige und das vollständige Erlöschen der lebensnotwendigen Hirnfunktionen, und das ist irreversibel.
Wir diskutieren seit Langem über die Bereitschaft zur Organspende, speziell in unserem Gesundheitsausschuss. Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass über 10.000 Menschen in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ warten. Aber man muss auch sagen, dass täglich Menschen sterben, die vergeblich gewartet, zu lange auf der Warteliste gestanden haben. Ich glaube, deswegen muss es bei tendenziell rückläufigen Spenderzahlen unser Ziel sein, mehr Spender zu gewinnen.
Ich habe mich als Gesundheitspolitiker, vor allem aber auch als Arzt, als Mensch und als Christ für eine erweiterte Widerspruchslösung entschieden. Ich bin der Ansicht, dass jeder von uns zu Lebzeiten die Möglichkeit haben soll, sich gegen eine Organspende zu entscheiden, Nein zu sagen. Jeder kann Nein sagen. Wenn es jemand zu Lebzeiten nicht macht, können es die Angehörigen später immer noch.
Nach diesem Vorschlag hat jeder die Chance, konsequenzlos – ich betone: konsequenzlos – Nein zu sagen. Man kann aber, ich sage, man m u s s von einer Gesellschaft erwarten – das sind wir letztendlich alle –, dass sie sich mit der Frage nach ihrer Bereitschaft zur Spende intensiv auseinandersetzt. Ich halte das für zumutbar.
Eine Widerspruchslösung berücksichtigt die Entscheidung des Einzelnen. Wer einmal erlebt hat, wie einem todkranken Menschen durch eine Transplantation geholfen wurde, der wird beeindruckt sein von dessen neuer Lebensqualität. Als Christ sage ich, Organspende ist auch Ausdruck der Nächstenliebe über den Tod hinaus.
Allerdings muss der Staat – müssen wir als Entscheidungsträger – in der Frage, wie er die Organspende reguliert, eine größere Meinungsvielfalt bedenken. Er hat eine Fürsorgepflicht für alle und muss besonders auch die unter Erkrankung leidenden Menschen zu schützen suchen.
Es gibt im Gesundheitswesen verschiedene akzeptierte Verpflichtungen, so zum Beispiel die Pflicht zur Krankenversicherung. Die Krankenversicherung integriert die eigene Absicherung in der Solidarität für andere. In der Tat, es gibt keine Pflicht zur Organspende, sehr wohl aber – das ist meine persönliche Meinung – eine moralische Pflicht, sich zu entscheiden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob das Gesetz einer Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung folgt. Auch eine Widerspruchsregelung berücksichtigt die Entscheidung des Einzelnen. Sie fordert sie geradezu heraus. Mit Blick auf die zu erwartende Zahl an Organspenden ist sie ernsthaft zu überlegen. Dabei wäre es mir aber sehr wichtig, dass wir auch zu einer europäischen Lösung kommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Haushaltsrede immer mit der Zahl „2001 bis 2003“. In diesem Zeitraum wurden damals die Investitionsmittel für die Krankenhausförderung um 17,4 % reduziert. Ich wiederhole das jedes Jahr.
Als wir die Einbringungsrede für den Haushalt hatten, war ich erst positiv überrascht, weil es hieß, 147 Millionen Euro im Jahr 2019 und 161 Millionen Euro im Jahr 2020. Da denke ich, Mensch, das ist der große Wurf. Auch die Ministerpräsidentin hat am nächsten Tag in ihrer Rede gesagt, wir investieren in Krankenhäuser.
Wenn man dann die Zahlen genauer analysiert hat, muss man feststellen, das war eine gewisse Kosmetik, eine starke Kosmetik.
Ich will das einmal ganz vorsichtig ausdrücken; denn viele dieser Mittel waren Mittel aus dem Strukturfonds, von dem der Bund 50 % bezahlt. Das sind keine – ich betone: keine – originären Krankenhausinvestitionsmittel.
Ziel dieses Strukturfonds ist es nämlich, vor allem Überkapazitäten abzubauen und Krankenhäuser zum Beispiel in Gesundheitszentren umzuwandeln. Das ist kein Aufbau für die Zukunft. Tatsächlich haben wir im Doppelhaushalt in jedem Jahr 125,8 Millionen Euro. Das ist die Zahl, die man nennen muss.
Ich darf in dem Zusammenhang einen Brief der Krankenhausgesellschaft an mich vom 31. Oktober zitieren. Darin heißt es: Im Landeshaushalt ist für die pauschale Förderung nur eine geringe Anhebung um 3 Millionen Euro vorgesehen. Im Bereich der großen und kleinen Baumaßnahmen sind dagegen die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr unverändert. –
Weiter heißt es: Nach allen vorliegenden Expertisen ist der Investitionsbedarf der Krankenhäuser mindestens doppelt so hoch wie das aktuelle Volumen, und die im Koalitionsvertrag vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro werden auch im jetzigen Entwurf bei
Weitem noch nicht ausgeschöpft. –
Das sind die reellen Zahlen. Wir haben deswegen als CDUFraktion in den Doppelhaushalt pro Jahr 30 Millionen Euro mehr eingestellt. Das geht. Mehr geht nicht; denn man kann nicht in einem Jahr nachholen, was viele Jahre lang versäumt wurde, obwohl wir deutlich mehr Mittel bräuchten.
Ich darf zum Schluss noch einen Satz zur Krankenhausplanung und den Investitionen sagen; denn sie müssen Hand in Hand gehen. Der neue Plan ist eigentlich ein Verweigern von Verantwortung, wenn es denn so ist, wie man es in der Rhein-Zeitung lesen kann und wenn die Informationen stimmen. Ein neuer Krankenhausplan muss mit einer neuen Investitionspolitik einhergehen. Das können wir zurzeit nicht erkennen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zu den Medizinstudienplätzen sprechen. Ich glaube, es ist weitläufig bekannt, dass wir vor 1989 pro Jahr 12.000 Plätze hatten, nach der Wiedervereinigung waren es dann 16.000, und zurzeit sind es gut 10.000 pro Jahr in Deutschland. Wenn man diese Zahlen sieht, liegt der Bedarf einfach auf der Hand.
Deswegen haben wir im Januar dieses Jahres einen Antrag gestellt – inhaltsgleich zu einer Meldung der Landesärztekammer –, die Zahl der Studienplätze in Rheinland-Pfalz für das Fach Medizin um 10 % zu erhöhen. Es gab eine Plenardebatte, Ausschussberatungen und eine Anhörung, in der alle Anzuhörenden unsere Argumente unterstützt haben. Trotzdem wurde unser Antrag abgelehnt, trotz des Angebotes von unserer Seite, dies gemeinsam weiterzuentwickeln.
Synchron zu unserem Antrag gab es im Januar eine Pressemeldung von Staatsminister Professor Dr. Wolf und Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler, die dann sagten, sie wollten prüfen, ob auf längere Sicht die Kapazität insgesamt erhöht werden muss. – Wir mussten das nicht prüfen; bei diesen Zahlen liegt das auf der Hand, meine Damen und Herren.
Wir haben das Dilemma, dass sich mit dieser Problematik zwei Ausschüsse und damit auch zwei Ministerien beschäftigen: Das eine hat die Zuständigkeit, das andere hat meines Erachtens in dieser speziellen Frage die höhere Kompetenz.
Wir haben dann im Mai dieses Jahres einen weiteren Antrag eingereicht zur Landarztquote und diese optional kombiniert mit einem Stipendienprogramm – wobei ich deutlich gesagt habe, das ginge auch ohne –, laut dem man entsprechend dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ des
Bundes bis zu 10 % der Plätze für die Landarztquote bereitstellen könnte. Auch hierüber gab es Plenardebatte, Ausschussdebatte, Anhörung, und dann kam es erfreulicherweise. Wie ein Katalysator hat dieser Antrag gewirkt.
Wenige Tage vor der Anhörung hat die Landesregierung dann ihre Landarztoffensive vorgestellt, bei der die Landarztquote eine Komponente war. Wir begrüßen das außerordentlich.
Was wir nicht begrüßen, sind die Zahlen; denn man arbeitet mit unterschiedlichen Zahlen. Die Zahlen, die uns das Ministerium nennt, besagen, die Plätze werden um 13 % erhöht. – Das stimmt, wenn man die Zahlen von 2016 nimmt. Wir und die Ärztekammer nehmen aber die Zahlen von 2018, und dann ist es nur noch eine Erhöhung von 5 %.
Auch hier besteht unser Angebot, aus unserem Antrag heraus gemeinsam etwas weiterzuentwickeln. Wir haben lange gewartet, es ging nicht voran. Keiner wusste anscheinend, wer zuständig war.
Dann kam kurz vor der Plenardebatte in der vorigen Woche ein Entwurf, der dann in einen Antrag der Ampelfraktionen gemündet ist und an dem wir uns hätten beteiligen können. – Ich muss sagen, daran war nichts falsch, absolut nichts. Alles richtig.
Nicht zu früh klatschen!
Daran war nichts falsch. Wir konnten dem aber nicht zustimmen, weil es einfach nur ein Lob der Landesregierung war und unsere gedankliche Vorarbeit von über einem Jahr nicht in einem Teilsatz Erwähnung fand.
Ich habe mir die Drucksache 14/4875 einmal herausgesucht: Bereits 2006 haben Herr Dr. Rosenbauer und ich diese spezielle Problematik hier thematisiert, das heißt, wir arbeiten schon ein bisschen länger daran. Daher muss man den Eindruck gewinnen, dass man das offensichtlich nicht gemeinsam mit uns machen will oder nicht kann, aus welchen Gründen auch immer. Dieses Gerangel ist sehr ärgerlich.
Ich will abschließend noch sagen, es ist erfreulich, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Landarztoffensive die Regionalisierung im Raum Trier plant. Volle Unterstützung! Ich sage aber noch einmal, Koblenz geht auch. Es ist kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch, und ich kann nicht nachvollziehen, dass man sich mit Koblenz so lange Zeit lässt,
zumal uns Herr Professor Dr. Förstermann in der Anhörung bestätigt hat, dass es auch möglich wäre.
Abschließend, als letzten Satz, möchte ich sagen, sicherlich ist es nicht der übliche Weg, einen Studienplatz über ein Klageverfahren zu bekommen. Das ist nicht der richti
ge Weg, das sage ich mit aller Deutlichkeit. Aber es gibt 41 Studenten, die diese Klage gewonnen haben und jetzt kurz vor dem Physikum stehen. Sie stehen demnächst erst einmal auf der Straße und können sich irgendwo in Deutschland einen Platz suchen.
Ich hätte die Gelegenheit, dass wir einen Arztmangel haben, als Landesregierung genutzt, einmal ein Zeichen zu setzen. Diese 41 Menschen werden irgendwo in Deutschland einen Studienplatz finden, aber sie kommen mit Sicherheit nicht mehr nach Rheinland-Pfalz zurück.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, in aller Kürze. Ich wollte mich eigentlich nicht melden. Nachdem Sie aber am Schluss die ganze Sache ein bisschen ins Lächerliche gezogen haben, gehe ich doch noch an das Rednerpult.
Ich finde es schon ungeheuerlich, muss ich sagen. In dem Punkt ist mehr Ernsthaftigkeit nötig.
Wir reden vom Jahr 2016, für das die 13 % gelten. Das habe ich in aller Deutlichkeit gesagt.
Ich habe auch aufgezeigt, wenn man 2018 als Vergleichszahl nimmt, sind es 5 %. Das bestätigt mir auch der Präsident der Ärztekammer. Er versteht eine Menge von diesen Dingen. Wir sind beide seit 35 Jahren approbierte Ärzte und können das Thema wirklich sehr gut überblicken und erfassen. Man sollte das nicht ins Lächerliche ziehen, sondern ernsthaft angehen.
Doch, das hörte sich hier so an. Deswegen sage ich das in aller Deutlichkeit, damit klar ist, welche Zahlen wir meinen.
Wir gehen davon aus, dass wir vom jetzigen Status quo von 2018 10 % brauchen werden. Das ist nicht zu viel. Das ist machbar.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, insbesondere deswegen, weil die lokalen Gremien vor Ort in beiden Verbandsgemeinden diese Fusion mittragen.
Ich habe vor Ort ein sehr umsichtiges Verhalten gesehen. Dafür möchte ich besonders danken. Die beiden Verbandsgemeinden haben auf Augenhöhe verhandelt. Mein besonderer Dank gilt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenkirchen, Herrn Jüngerich, und den beiden Ersten Beigeordneten von Altenkirchen, Heinz Düber, und von Flammersfeld, Rolf Schmidt-Markoski – die ersten beiden Genannten sind heute auch hier –; denn diese haben in einer Zeit der Vakanz in beiden Verbandsgemeinden dazu beigetragen, dass die Fusion nicht gestoppt wurde, sondern die Verhandlungen zügig weitergegangen sind.
Es war also in der Tat vor Ort eine sehr sachorientierte Entscheidung, und dann kann man, glaube ich, mit Fug und Recht sagen, dass wir zuversichtlich in die Zukunft schauen können.
Was wir auch positiv bewerten, ist ein Letter of Intent der Landesregierung aus den letzten Tagen, der gute Hoffnung gibt, dass auch die finanziellen Aufgaben der neuen Verbandsgemeinde angemessen geschultert werden können und die finanziellen Belastungen gemildert werden. Das ändert natürlich nichts an der – ohne jetzt in eine Grundsatzdiskussion zu gehen, die hatten wir zum vorletzten Tagesordnungspunkt – Frage der Finanzausstattung überhaupt.
Vor Ort ist das Ganze vorbildlich gelaufen. Es war ein gut entwickeltes Prozedere. Trotzdem bleiben drei Punkte, die
man vielleicht ansprechen muss, wenn man darüber diskutiert, und die aus Sicht der CDU-Fraktion und aus meiner Sicht unverständlich sind:
Erstens, Herr Minister, hat die Verbandsgemeinde Flammersfeld mittlerweile über 12.000 Einwohner. Das war damals absehbar. Wer sich darüber informierte, konnte das ahnen und abschätzen. Das hat man in Mainz leider nicht zur Kenntnis genommen. Zweitens hätten wir uns natürlich gewünscht, dass man die Schuhe nicht vor den Socken angezogen und bei diesen Fusionen abgewartet hätte, bis die Kreisreform gerade auch im nördlichen Rheinland-Pfalz spruchreif ist; man hätte diese beiden Dinge logischerweise verbinden können. Das Gutachten hätte man wirklich abwarten sollen.
Den dritten Punkt hat Heijo Höfer angesprochen: Es wird eine Verbandsgemeinde mit 68 Ortschaften sein. Das ist für den neuen Bürgermeister oder die neue Bürgermeisterin, die dann gewählt wird, eine Herausforderung. Nun weiß jeder, der kommunalpolitisch aktiv ist, dass Zusammenlegungen von Ortsgemeinden ein Grund sind, sich unbeliebt zu machen. Der Innenminister kann das per Ministererlass machen; aus gutem Grund macht er davon sehr zögerlich Gebrauch.
Man hätte aber zumindest dazu motivieren können. Wenn man bedenkt, dass von diesen 68 Ortschaften 37 weniger als 300 Einwohner haben, dann ist das sicherlich ein Argument. Ich finde es sehr positiv, dass Staatssekretär Kern in einem Schreiben an den Gemeinde- und Städtebund am 1. August dieses Jahres – ich will das jetzt nicht in der Länge zitieren – sinngemäß feststellt, dass die Landesregierung bei den weiteren Reformbemühungen gerade in dieser Hinsicht motivieren und beraten will. – Das hätte man – das sage ich auch als Bürgermeister einer kleinen Ortsgemeinde dieser neuen Verbandsgemeinde – bereits früher in diesem Verfahren machen können.
Ich darf zusammenfassend feststellen, die Aktiven vor Ort haben Wege gefunden, die weiterführen. Derjenige, der neuer Bürgermeister wird, wird dann in die großen Fußstapfen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen treten.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal nach dieser Haftpflichtversicherung fragen. Wir wissen, dass die Versicherungsprämien bei der Ärztehaftpflicht in bestimmten Fachgebieten in den letzten Jahren exorbitant hochgegangen sind. Bei dieser Regressversicherung ist das unter Umständen auch zu befürchten, insbesondere wenn es in den nächsten Jahren mehrere Genossenschaften gibt. Haben
Sie Informationen darüber, wie das vom Finanziellen her aussehen könnte?
....... 3921 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 3922 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 3923 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 3923 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3924 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 3925
Einstimmige Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 17/7027 –......... 3925
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/5490 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 3925
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/6380 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Drucksache 17/7024–........... 3926
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/6380 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.......... 3926
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6490 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses
Drucksache 17/7025 –........... 3926
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundlage für dieses zweite Landesgesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes ist bundesgesetzlicher Art. Zum einen ist zum 1. Oktober 2016 das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft getreten. Ebenso hatte
das Auswirkungen auf das Krankenhausentgeltgesetz, das Krankenhausfinanzierungsgesetz und auf das Sozialgesetzbuch V.
Es geht konkret um einen Zungenbrecher, nämlich die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aufgrund einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G- BA). Diese Indikatoren gibt es bisher nur im Bereich der Gynäkologie. Wir müssen aber davon ausgehen, dass das in der Zukunft auf viele andere Gebiete ausgedehnt wird. Deswegen ist es wichtig, dieses Gesetz gut zu beraten.
Entscheidend ist – und das kommt im Gesetz heraus –, dass die Erfüllung dieser Indikatoren, also die Erfüllung der Qualitätskriterien, eine Voraussetzung ist, um gemäß Landesrecht als Krankenhaus auch im Landeskrankenhausplan aufgenommen werden zu können, also für die Zukunft eine ganz wichtige Sache.
Die Landesregierung kann die Geltung dieser planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder auch teilweise ausschließen oder auch einschränken. Wir haben im Rahmen der ersten Lesung und auch nach der gemeinsamen Anhörung und der Auswertung der Anhörung als CDU-Fraktion zwei Änderungsvorschläge gemacht. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die übrigen Fraktionen dieses Hauses unsere Vorschläge angenommen haben und sie damit auch in den Gesetzentwurf mit eingearbeitet werden konnten, insbesondere in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses.
Es geht konkret um zwei Dinge. Einmal bei der Krankenhausversorgung in § 1 Abs. 1 Satz 1: Wir haben vorgeschlagen – das wurde so auch angenommen –, dass nach dem Wort „bedarfsgerecht“ noch die Worte „sowie wohnortnah“ eingefügt werden.
Bedarfsgerecht heißt für uns, es muss auch in Wohnortnähe sein. Diese Präzisierung war uns sehr wichtig.
Der zweite Vorschlag ist etwas komplizierter und sehr juristisch formuliert, hat aber Auswirkungen auf die Quadratur des Kreises: auf der einen Seite die Qualität sicherzustellen, andererseits aber auch die Wohnortnähe im ganzen Land haben zu können. Bei § 6 Abs. 2 war unser Vorschlag, die Absätze 3 und 4 dahin gehend neu einzufügen, dass im jeweiligen Bericht der Landesregierung bei der Änderung von Qualitätsindikatoren von der Landesregierung darzulegen ist, in welcher Weise eine unveränderte Geltung der Qualitätsindikatoren die flächendeckende Versorgung in einer Region gefährden könnte, und zum anderen durch welche alternativen Maßnahmen eine qualitativ hochwertige Versorgung trotz der Abweichung davon sichergestellt ist.
Das klingt sehr juristisch, bedeutet aber im Endeffekt, Wohnortnähe und Qualität unter einen Hut zu bringen. Darum wird es in der Zukunft gehen. Dafür sollten wir gemeinsam eintreten.
....... 3659 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 3660 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 3661 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 3662 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3663 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 3664
Mit Besprechung erledigt........... 3665
An historische Orte der Demokratie in Rheinland-Pfalz erinnern und unsere Demokratie gemeinsam weiterentwickeln Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6229 –........... 3665
....... 3677, 3678....................... 3679, 3682 Abg. Johannes Klomann, SPD:...... 3678 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 3679 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 3680 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3681, 3682 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 3682, 3684 Abg. Hedi Thelen, CDU:.......... 3683
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/6246 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie................... 3684
Kopftuchverbot an Grundschulen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6253 –
dazu: Kindliche Entwicklung umfänglich ermöglichen – Fasten und Verschleierung in der Grundschule unterbinden Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6297 –........... 3685
Ich habe eine ernst gemeinte Frage. Ist es nicht Zeit, nach der Evaluation endlich die Begrifflichkeit zu ändern, da ich davon ausgehe, dass dieses Tätigkeitsfeld der Gemeindeschwesterplus nicht nur Frauen vorbehalten ist und die Landesregierung sonst auf eine geschlechtsneutrale und gerechte Sprache größten Wert legt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen, nachdem das beim letzten Mal verschoben worden ist, die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Physiotherapie in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz, in unserem Bundesland, bezahlten im Schuljahr 2017/2018, das bald zu Ende ist, 629 der 1.614 Auszubildenden der Physiotherapie Schulgeld, nämlich deswegen, weil sie ihre Ausbildung an privaten Schulen absolvieren und die schulgeldfreien Plätze in Schulen von Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen noch immer nicht ausreichen.
In ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage verweist die Landesregierung zwar auf einen anerkennenswerten sukzessiven Ausbau schulgeldfreier Physiotherapieschulen in den vergangenen Jahren, allerdings bleibt das weit hinter dem eigentlich eigenen Anspruch zurück;
denn im damals noch Sozialpolitischen Ausschuss genannten Ausschuss im Februar 2015 ist es in der Vorlage 16/4982 noch so formuliert worden, dass die Abschaffung des Schulgeldes das kurz- und mittelfristige Ziel der Landesregierung sei. Zum damaligen Zeitpunkt waren nur drei von 19 Schulen schulgeldfrei.
Ich darf aus dieser Vorlage mit Erlaubnis der Präsidentin einmal zitieren: „Es ist das kurzfristige Ziel, dass sämtliche Physiotherapieschulen des Typs B schulgeldfrei werden, indem die Krankenkassen die gesamten Betriebskosten der Schulen übernehmen. Sie werden damit zu Schulen des Typs A. Mittelfristiges Ziel ist es, dass auch die Schulen des Typs C zu Schulen des Typs A werden, um alle bedarfsnotwendigen Ausbildungsplätze in der Physiotherapie schulgeldfrei zu stellen.
Das hört sich gut an. Bereits im Jahr zuvor, 2014, hatte die CDU-Landtagsfraktion die Forderung nach Abschaffung
des Schulgelds erhoben. Dieser Forderung haben wir jetzt mit der Großen Anfrage noch mehr Nachdruck verliehen.
Oktober letzten Jahres hat dann die Landesregierung, wieder auf Antrag nach § 76 Abs. 2 GOLT der CDU-Fraktion, im Gesundheitsausschuss vorgetragen, dass das Ziel nach zwei Jahren teilweise erreicht worden sei. 12 von 19 Schulen – das ist anerkennenswert – sind zum damaligen Zeitpunkt schulgeldfrei gewesen. Aber damit wird das Ungleichgewicht größer, weil jetzt diejenigen der sieben Schulen, die nicht schulgeldfrei sind, noch stärker benachteiligt sind.
Angesichts der Bedeutung der Physiotherapie im Gesundheitswesen und auch der Bedarfsentwicklung ist die Belastung von Auszubildenden mit Schulgeld an sieben von 19 Schulen für die nächsten zwei Jahre unserer Ansicht nach nicht mehr verantwortbar.
Diese ungleiche Behandlung ist auch deswegen nicht gerecht, weil damit an sieben Schulen ein beträchtlicher Anteil der Schüler benachteiligt ist. Dazu muss man wissen – das wissen Außenstehende nicht –, dass das Schulgeld in diesem Ausbildungsberuf, bei dem man anschließend kein Spitzenverdiener ist, teilweise bis zu 479 Euro im Monat beträgt.
Das müssen die Eltern erst einmal brutto verdienen.
Deswegen sagen wir, hier ist die Option, die die Landesregierung in der Beantwortung unserer Großen Anfrage gibt, im Schuljahr 2020/2021 – kurz vor der Landtagswahl – die komplette Schulgeldfreiheit zu haben, einfach zu lang.
Das ist zu lang. Ich habe wenig Verständnis dafür.
Um noch auf weitere Punkte dieser Großen Anfrage und ihrer Beantwortung einzugehen: Es ist festzustellen, dass die Landesregierung einräumt, dass es bei der Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage zu einer Fachkräftelücke, wie in vielen Berufen im medizinischen Bereich, von rund 1.100 fehlenden Fachkräften kommt.
Von den Verbänden, mit denen ich viele Gespräche geführt habe, weiß ich, für viele Physiotherapiepraxen wird es zunehmend schwieriger, zeitnah Fachkräfte zu finden. Das bedeutet für die Patienten Wartezeiten.
Man kann nur hoffen, dass dann irgendwann die komplette Schulgeldfreiheit den Beruf wirklich attraktiver macht; denn die Vergütungssituation in diesem Beruf ist nach wie vor nicht lukrativ.
Abschließend will ich sagen, dass die Landesregierung noch heute auf die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe, einer AG, verweist, wie die bedarfsnotwendigen Ausbildungsplätze schulgeldfrei angeboten werden können. Das zeigt, dass Sie in der Tat im Rückstand gegenüber dem Handlungsbedarf sind, Frau Ministerin.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinweise auf die Gefährdung der ärztlichen Versorgung gibt es seit vielen Jahren. Das wird mittlerweile von niemandem mehr bezweifelt. Allen ist auch klar, dass die Lösung dieser Problematik nur mit einem Bündel von Maßnahmen möglich ist.
Meine Damen und Herren, für diese Maßnahmen ist es aber höchste Zeit; denn die Zeit rennt uns davon. Zu diesen Maßnahmen gehört neben zusätzlichen Studienplätzen – darüber haben wir vor einigen Wochen debattiert und werden demnächst im Gesundheitsausschuss und im Wissenschaftsausschuss eine Anhörung dazu haben; die Landesregierung prüft das sehr intensiv – ein weiterer Anreiz für die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum. Das ist Rheinland-Pfalz in großen Teilen.
Vor etwa einem Jahr haben der damalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe und die damalige Forschungsministerin Wanka den „Masterplan Medizinstudium 2020“ vorgestellt, der zwischen der Bundesregierung und den Ländern ausgehandelt worden war. 37 Punkte enthält dieser Plan.
Ich rede heute über Punkt 37. Dort heißt es, dass bis zu 10 % der Studienplätze vorab an Bewerber und Bewerberinnen vergeben werden können, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums – sechs Jahre – und der fachlichen Weiterbildung – fünf bis sechs Jahre – in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre im Bereich der hausärztlichen Versorgung zu arbeiten. – Das ist eine ganz klare Aussage, die von den Kollegen dort richtigerweise getroffen worden ist.
Bayern hat bereits durch Landtagsbeschluss davon Gebrauch gemacht und 5 % der Studienplätze beschlossen. Es heißt „bis zu 10 %“. Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer prüfen die Einführung und planen sie auch. Daneben gibt es Bundesländer, die prüfen, ob sie es planen wollen, aber andere Länder lehnen diese Quote ab.
Dazu gehört offensichtlich auch Rheinland-Pfalz; denn in der F.A.Z. vom 18. April 2018 – ich darf das zitieren – war zu lesen, dass das Wissenschaftsministerium bemängelt, dass die Quote den jungen Menschen eine sehr frühe Entscheidung über ihre Lebensplanung abverlange. – Da wundert man sich. Das passt zum letzten Tagesordnungspunkt. Die gleiche Landesregierung, die seit Jahren auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre insistiert, hat Angst vor der eigenen Courage und traut den jungen Leuten nichts zu.
Frau Schellhammer hat mir gerade in ihrer Rede einen guten Stichpunkt gegeben. Die Bundeswehr zeigt seit Jahrzehnten, dass dieses Modell, das sie praktiziert, sehr gut
funktioniert. Ich habe selbst an diesem Modell teilgenommen, obwohl ich selbst einen Studienplatz hatte. Ich habe es nicht bereut. Ich würde es jederzeit wieder tun.
Außerdem – so ist es in der F.A.Z. zu lesen – zweifelt das Ministerium an, dass die rechtliche Umsetzung möglich und wirksam ist. Da kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Zweifel aus dem Weg geräumt. Ich kann nur sagen: Landesregierung, bitte etwas mehr Mut! Aggressives Zuwarten ist hier fehl am Platz.
In das gleiche Horn wie die Landesregierung bläst auch der Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudenten im Ärzteverband Hartmannbund, dem ich selbst angehöre. Der junge Kollege sagt nämlich, es wäre ein fatales Signal, wenn man gegen das eindeutige Votum der Studenten mit Zwangsmaßnahmen Versorgungsprobleme lösen wolle. Hier muss ich sagen, fehlt wirklich der Weitblick und auch das Augenmaß.
Dieser Punkt 37, die Landarztquote, ist nur einer von 37 Punkten, aber ein wichtiger.
Ich sehe das gemeinsam mit Karl-Josef Laumann in Düsseldorf so, mit dem ich mich neulich unterhalten habe. Wir waren uns einig. Es gibt genug junge Menschen, die gerne Landarzt werden möchten. Das sind oftmals keine EinserAbiturienten. Denen können wir über die Landarztquote die Möglichkeit geben, Medizin zu studieren.
Das Ganze kann man kombinieren, indem man die Zahl der Studienplätze um 10 % erhöht. Das haben wir kürzlich vorgeschlagen, aber die Landesregierung muss das noch prüfen. Ich frage mich, was es da noch zu prüfen gibt.
Beides, die Erhöhung der Studienplätze und eine Landarztquote, lassen sich aber unabhängig voneinander durchsetzen.
Wenn man diese Landarztquote mit einem vernünftigen Stipendium, zum Beispiel 500 Euro im Monat, verbindet, macht das, wenn alle sechs Jahrgänge voll sind, unter 1 Million Euro im Jahr aus. Dann ist das finanzierbar, dann kann sich das sehen lassen, dann wird richtig gefördert.
Das ist – mit Verlaub –, meine Damen und Herren, eine andere Hausnummer als diese „Alibi-Schmalspurförderung“ der Landesregierung, die im Praktischen Jahr über vier Monate diejenigen fördert, die in der Allgemeinmedizin ihr Praktisches Jahr machen.
Ich kann nur sagen, es würde mich freuen, wenn wir es im Ausschuss weiter diskutieren können. Machen Sie es
einfach, wie es auf vielen Schildern, die an den Zufahrtsstraßen zu Rheinland-Pfalz stehen, zu lesen ist.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Wir sollen direkt auf den Redner antworten.
Ich weiß gar nicht, wer zuständig ist, ob das Gesundheit macht oder Wissenschaft. Ich bin einmal gespannt, wer von der Landesregierung gleich dazu spricht.
Herr Kollege, Sie müssen die Anträge einmal lesen.
Der Antrag, der demnächst zur Anhörung ansteht, heißt „Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Rheinland-Pfalz schaffen“. Das ist etwas völlig anderes. Heute geht es um die Landarztquote. Das kann man zwar kombinieren, aber beide Dinge sind unabhängig voneinander zu sehen.
Unsere Forderung war 10 % mehr. Das würde deutschlandweit 1.000 mehr bedeuten. Der Deutsche Ärztetag hat sogar 6.000 gefordert. Sie sehen, wir sind mit unseren Forderungen sehr moderat. Ob man das jetzt mit einer Landarztquote kombiniert, ist eine völlig andere Sache. Die beiden Dinge sind unabhängig voneinander zu bewerten und zu entscheiden. Wenn man sie beide positiv entschieden hat, kann man sie auch kombinieren. Aber sie gehen auch für sich alleine. Vielleicht können wir das in der Ausschussberatung noch ein bisschen vertiefen; dort stehen wir weniger unter Zeitdruck als hier.
Herr Präsident! Frau Kollegin Binz, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für die konstruktive Kritik an dem Punkt, den Sie erwähnt haben, nämlich die Rückzahlung. Darüber kann man reden. Das kann man weiterentwickeln. Da sind wir für kreative Vorschläge dankbar.
Ich weiß, dass auch die Bundeswehr die Erfahrung gemacht hat. Es wollten welche zurückzahlen. Dann zahlten sehr viele aus subjektiven Gründen zurück, weil sie angeblich etwas Besseres gefunden hatten. Man hat dann vertraglich geregelt, dass das dann irgendwann nicht mehr so einfach ging.
Verantwortung ist keine Einbahnstraße. Ich verstehe nicht, dass das immer so schlechtgeredet wird. Die Landarztquote ermöglicht es jungen Menschen, aus meiner Sicht einen der schönsten Berufe der Welt zu ergreifen, nämlich als Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Das sollte man nicht schlechtreden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Gesetzesänderung geht es darum, dass man den Konflikt löst, auf der einen Seite die Versorgungsqualität in den Krankenhäusern sicherzustellen, aber umgekehrt auch die flächendeckende Versorgung vernünftig zu organisieren. Das hinzubekommen, ist ein schwieriger Akt.