Anke Simon
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist leider nicht neu, und wir sind uns einig, dass es eines der schwierigsten und sensibelsten ist. Wenn es um unsere Kinder geht, müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um sie zu schützen.
Der Antrag der CDU hat aber den Eindruck erweckt, dass es mehr um das Positionspapier des Beauftragten des Bundes geht. Deswegen spreche ich heute als familienpolitische Sprecherin und möchte noch einmal aufzeigen, was wir schon alles getan haben.
Schon in den 2000er-Jahren ist das Thema aufgekommen, dass stärker auf sexuellen Missbrauch bei Kindern reagiert werden muss. Das Landeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2008 war der Aufschlag. Wir waren zudem Vorbild zum Bundeskinderschutzgesetz.
Das Ergebnis sind steigende Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung, aber auch zurückgehende Fallzahlen beim Missbrauch in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Durch das Internet ist aber auch eine verstärkte Form des Missbrauchs durch Kinderpornografie entstanden.
Wir haben auf Bundesebene durch eine Verschärfung des Strafrechts reagiert, und auf Landesebene wurde das Personal für die Verfolgung der Taten im Netz verstärkt. Auch
die Prävention haben wir an den Schulen verstärkt und Schutzkonzepte umgesetzt.
Herr Barth, das wissen Sie alles schon, weil wir das mehrfach diskutiert haben. Ich nenne Ihnen beispielsweise die Vorlage 17/4386 aus dem Bildungsausschuss zum Thema „Schule gegen sexuelle Gewalt“.
Wir haben die Instrumente, um an Schulen gegen Lehrerinnen und Lehrer bei einem Fehlverhalten vorzugehen. Wir wollen nicht kleinreden, dass es dieses Fehlverhalten gibt. Ich denke, gerade das Bildungsministerium hat die Instrumente, um darauf zu reagieren. Wir müssen nicht im Parlament noch einmal einen Extrabeauftragten einsetzen, nur um die Schulen damit zu bedienen, sondern das ist ein allgemeines Thema. Darauf sollte man das auch reduzieren.
In der Kleinen Anfrage – Drucksache 17/12450 – von Jochen Hartloff und mir sind bereits die Präventionsmaßnahmen aufgeführt, zum Beispiel Kinderschutzdienste. Die Instrumente sind also eigentlich klar.
Neu in Ihrem Antrag ist der Bezug zum Positionspapier des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. In diesem Positionspapier sind viele Punkte enthalten, über die wir diskutieren sollten. Sie picken sich eine Forderung plakativ heraus: Ein Landesbeauftragter muss her.
Sie ignorieren die Tatsachen, dass wir bereits eine Ombudsstelle für den Kinder- und Jugendschutz haben, die unabhängig bei der Bürgerbeauftragten angesiedelt ist. Das, was in dem Positionspapier gefordert wird, haben wir in Rheinland-Pfalz bereits. Ich denke, wir können im Ausschuss gerne noch einmal darüber diskutieren, wie diese Stelle genutzt wird und wir vielleicht noch das eine oder andere verbessern können.
Ihren Feststellungen im Antrag können wir zustimmen. Wir können auch dem Passus der Begrüßungen mit dem Hinweis folgen, dass das Gesetz, das es verschärft, von Christine Lambrecht, einer SPD-Ministerin, auf den Weg gebracht wurde. Bei den Forderungen aber möchten wir gerne im Ausschuss diskutieren, dass wir vor allem nicht nur eine Landesbeauftragte wollen – die wir schon haben –, sondern im Zusammenhang mit dieser Landesbeauftragten ein Masterplan hinterlegt werden soll. Das ist aus unserer Sicht das eigentlich Wichtige dabei. Mit der Beauftragten wird aus unserer Sicht aber zu kurz gesprungen. Der Masterplan ist das Eigentliche, das hinterlegt werden soll.
Ich denke, wir werden im Ausschuss noch länger darüber diskutieren, wie wir das umsetzen und welche Punkte wir in Rheinland-Pfalz verbessern können. Verbessern können wir uns immer.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich war etwas zögerlich, weil ich dachte, dass die CDU vor mir spricht.
Frau Ministerin Spiegel hat eigentlich viele Dinge dargelegt, warum wir diesem Gesetzentwurf gerne zustimmen möchten. Lassen Sie mich noch wenige Punkte verdeutlichen, die der SPD besonders wichtig sind.
Das Landeskinderschutzgesetz wurde 2008 als erstes in Deutschland eingeführt. Das wurde schon gesagt. Sie erinnern sich. Anlass waren mehrere schwere Kindesmissbrauchsfälle.
Nach nun über zehn Jahren mit zwei Evaluationen haben wir weiteren Steuerungs- und Unterstützungsbedarf beim Kindeswohl identifiziert. Aus diesem Grund wurden im letzten Doppelhaushalt zusätzlich 750.000 Euro zweckgebunden dafür eingestellt.
Mit der Novellierung des Landeskinderschutzgesetzes wollen wir nun diesen Betrag verstetigen und damit zielgerichtet in dieser Legislaturperiode Kinder von psychisch kranken oder suchtkranken Eltern unterstützen.
In Rheinland-Pfalz – auch das hat die Ministerin gesagt – trifft dies auf bis zu 220.000 Kinder zu. Wir wollen verhindern, dass diese Kinder in ihrer Situation alleine bleiben. Sie sind teilweise Gewalt und oft auch Vernachlässigung ausgesetzt.
Es gilt, den Teufelskreis zu durchbrechen; denn häufig setzt sich das in ihrem eigenen Leben fort. Daher ist die Novellierung ein wichtiger Schritt zu mehr Kindeswohl.
Wir gehen diesen Schritt gemeinsam mit den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden. In der Anhörung gab es eine breite Zustimmung ihrerseits. Es werden mit den kommunalen Spitzen Kriterien vereinbart, wie das Geld an die Jugendämter verteilt werden soll. Die lokalen Netzwerke haben sich bewährt und werden hier weiter eine wichtige Rolle übernehmen.
Letztendlich wurde das Landeskinderschutzgesetz zweimal evaluiert und für gut befunden. Daher wird in der Novellierung geregelt, dass es in den Bericht über die Hilfen zur
Erziehung aufgenommen und somit einmal in der Legislaturperiode dargestellt wird.
Die SPD stimmt der Gesetzesänderung aus Überzeugung zu.
Vielen Dank miteinander.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Aktuellen Debatte werden gleich mehrere Verbraucherthemen angesprochen; die Kollegin Binz hat das Schreiben von der Ministerin, das an Bundesministerin Lambrecht ging, schon erwähnt.
Das Erste ist zum Beispiel das Inkassorecht, das jetzt ein Thema ist, das schon seit Jahren beobachtet und diskutiert wird. Es hat in den letzten Jahren verstärkt an negativer Dynamik durch sogenannte Abmahnungsanwälte gewonnen. Sie haben das Modell zur Cashcow weiterentwickelt. Daher haben wir auf Bundesebene ein Gesetz eingebracht, das die wichtigsten Ziele zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Blick nimmt.
Zum einen sollen die Inkassogebühren reduziert werden. Dies ist Teil von diesem Gesetz; man kann über den Betrag streiten, aber wir haben es in den Blick genommen, dass die Reduzierung erfolgt, insbesondere dass gerade bei kleinen Betrieben die Inkassogebühren nicht größer sind als der Betrag selbst.
Des Weiteren sollen die Informations- und Beratungspflichten für die Inkassobüros erweitert werden. Oft erhielten Kundinnen und Kunden eine Mahnung, in der noch nicht einmal die Rechnung erwähnt wurde, und man wusste gar
nicht, welche Rechnung es betrifft und ob die Rechnung auch berechtigt war.
Ich denke, das sind wichtige Punkte, weil einerseits die Firmen berechtigte Forderungen eintreiben müssen – ich glaube, wir müssen so fair sein, es den Gewerbetreibenden zuzubilligen, dass sie ihre Forderungen auch bekommen –, andererseits die Informationspflicht jetzt ausgeweitet wurde und die Inkassounternehmen mehr Verantwortung haben.
Als weiterer Punkt – auch das finde ich sehr wichtig, und das haben wir schon bei anderen Dingen erlebt – muss die Aufsicht verstärkt werden. Die Inkassodienstleister werden also verstärkt auf Zuverlässigkeit und Eignung überprüft. Bei vielen Firmen ist es schon der Fall gewesen, dass wir festgestellt haben, manchmal gab es zu wenig Kontrolle. Mit diesem neuen Gesetz soll sie verstärkt werden.
Ich denke, wir können über den Bundesrat nochmals über den Betrag diskutieren – das ist der Hauptkritikpunkt, den Katharina Binz genannt hat –, aber aus unserer Sicht, nachdem wir schon über Jahre über dieses Thema diskutieren, ist es wichtig, dass dieses Gesetz jetzt vorliegt und auf den Weg gebracht wird. Im Moment läuft dazu die Anhörung, und ich denke, das ist eine wirkliche Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dann haben Sie das Kreditmoratorium angesprochen. Das Kreditmoratorium – ich komme aus der Sparkasse – hat aus meiner Sicht zwei Seiten. Es ist nicht so, dass die Schulden dann weg sind. Das heißt, das Ganze wird nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und muss dann doch bezahlt werden. Für die Banken und Sparkassen bedeutet das aber, dass sie in dem Moment keine Einnahmen haben. Sie sind genauso von Corona betroffen wie alle anderen.
Deswegen denke ich, dass das nächste Thema mindestens genauso wichtig ist, nämlich dass wir an die Restschuldbefreiung gehen. Das heißt also, wir verkürzen, wenn Schuldnerinnen und Schuldner wirklich so überschuldet sind, dass sie das gar nicht mehr zurückzahlen können, die Frist von sechs auf drei Jahre, damit sie nicht mehr sechs Jahre auf die Restschuldbefreiung warten müssen. Das ist für die Schuldnerinnen und Schuldner eine überschaubare Perspektive, um aus einer prekären Situation herauszukommen, und somit ein weiterer Beitrag, um eine verfestigte Armut zu vermeiden.
Es ist eigentlich für mich noch wichtiger, dass wir das aufbauen, damit Schuldnerinnen und Schuldner wirklich mit drei Jahren aus der Krise herauskommen können und somit beiden Seiten Rechnung getragen werden kann. Oft ist es ein schwieriger Teufelskreis aus familiären Schwierigkeiten und Arbeitslosigkeit, der sich jetzt während der CoronaKrise noch verstärkt hat.
Zusammengefasst sind das bereits große Fortschritte im Verbraucherschutz, die noch in diesem Jahr auf den Weg
gebracht werden. Somit kann man dies auch als Schutzschirm bezeichnen.
Der dritte Punkt im Schreiben an Ministerin Lambrecht hat sich aber erst während der Corona-Pandemie als Schwierigkeit entpuppt. Das war dann, dass diese Gutscheinlösungen angeboten wurden, insbesondere in der Reisebranche, nachdem dann – – – Sorry.
Es galt, zwischen Arbeitsplatz- und Existenzsicherung einerseits und geltendem Verbraucherrecht andererseits abzuwägen. Der dritte Punkt war also die Rückzahlung im Reiserecht.
Wichtig war dabei, dass wenn man zum Beispiel in Kurzarbeit ist und das Geld zum Leben braucht, statt dem Gutschein
sein Geld erhält. Die gesetzliche Regelung ist gut. Nicht gut ist, dass gerade in der Reisebranche manche nicht erreichbar waren, weder per Mail noch telefonisch, und darüber müssen wir auf jeden Fall nochmals reden. Da sind wir offen.
Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Eigentlich ist von meinen Vorrednern das meiste widerlegt worden, insbesondere die Rechnung von Herrn Lohr, dass sich bei 500 Euro der Betrag im Verhältnis nicht so hoch darstellt. Aber die meisten liegen unter 50 Euro. Da ist die Verhältnismäßigkeit zu den Gebühren eine ganz andere. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass eine Begrenzung bei den kleinen Beträgen stattfinden soll. Das ist im Gesetzentwurf vorgesehen.
Frau Binz hat das Moratorium angesprochen. Ich gebe Ihnen recht, dass man mit seinem Kreditinstitut reden muss, wenn man zum Beispiel in Kurzarbeit ist, um individuelle Vereinbarungen zu treffen, entweder die Reduzierung der Rate oder ein Aussetzen. Das kann individuell passieren. Aber ich denke, das ist noch einmal ein Unterschied zu einem Moratorium, das allgemein festgesetzt wird.
Herr Lammert hat gesagt, das Land tut nichts. Dazu möchte ich einen Aspekt ergänzen. Frau Spiegel hat schon sehr viel widerlegt. Wir haben zum Beispiel im letzten Haushalt die Schuldnerberatung gestärkt. Das ist ein Zeichen, was auf Landesebene getan werden kann, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen. Das war mir besonders wichtig.
Alles andere, was die Verbraucherzentrale und die Stärkung betrifft, die wir uns vorgenommen haben, ist uns als SPD besonders wichtig. Wir haben seit Jahren darauf gedrungen, dass eine stetige Fortentwicklung im Rahmen des Haushalts möglich ist.
Mit Blick auf die Hotline hat uns besonders gefreut, dass wir eine so gut aufgestellte Verbraucherzentrale haben, die mit den zur Verfügung gestellten Mitteln so schnell reagieren konnte.
Danke schön.
.......... 6661 Abg. Matthias Lammert, CDU:...... 6662 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 6663, 6667 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 6664 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 6666, 6668 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6666
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/9798 –............... 6668
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/11135 –........... 6668
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/11137 –........... 6668
Einsatz von Lehrkräften in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/10175/10519/11106 –.. 6669
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Schlüsselnotdienste“, erweitert um Handwerkernotdienste, beschäftigt uns seit einem Jahr und wurde durch einen FDP-Antrag am 14. Januar 2019 in den Verbraucherschutzausschuss eingebracht. Aufmerksam wurden wir durch Gespräche mit der Verbraucherzentrale und den Bericht über die Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2018.
Sehr geehrter Herr Lammert!
Ah, er kommt.
Haben Sie nicht daran gedacht, dass Sie noch einmal reden müssen? Sehr geehrter Herr Lammert, Sie waren zwar Ende Februar 2019 sehr fleißig mit Kleinen Anfragen, aber der Eindruck, den Sie vermitteln wollen, dass ohne die CDU das Thema nicht aufgegriffen worden sei, ist schlichtweg falsch.
Ich habe gerade zitiert, dass die FDP den Antrag bereits im Januar gestellt hat.
Besonders irritiert mich, dass zwei Alternativanträge gestellt wurden, es der Opposition aber nicht gelungen ist, auch nur einen einzigen Anzuhörenden zu benennen,
außer der Verbraucherzentrale, die bereits benannt war. Hätten Sie mich gefragt, hätten wir zum Beispiel noch die Handwerkskammer oder auch die Innung einladen können. Hier hechelt auch die AfD hinterher, Herr Paul. Sie hatten vorhin gesagt, mit Alternativanträgen hechelt man hinterher. Das kam jetzt von der AfD genauso.
Bei der Anhörung wurde die Ist-Situation noch einmal sehr deutlich. Die Menschen befinden sich in einer Notsituation und suchen dann meist Hilfe über das Internet, und es soll schnell gehen. Dort tummeln sich aber auch Abzocker und Betrüger. Es ist dort schlecht möglich, zwischen seriösen und unseriösen Anbietern zu unterscheiden, da Betrüger durch vielfältige Tricks Seriosität vortäuschen.
Zu diesen Tricks gehören die Vortäuschung von Ortsansässigkeit, gefälschte Gütesiegel, gefälschte Bewertungen im Internet sowie ein gefälschtes Impressum. Man landet bei einem bundesweiten Callcenter, das dann scheinselbstständige Handwerker als Subunternehmer zu den Kunden schickt. Auf Nachfragen zum Preis gibt es entweder eine falsche oder eine ausweichende Antwort.
Ein Gerichtsverfahren in Kleve hat die organisierten mafiösen Strukturen offengelegt. Das Callcenter erhielt 60 % und der jeweilige Monteur 40 % der Einnahmen. Der Monteur hat entsprechenden Druck auf die Kunden aufgebaut und die Hilflosigkeit der Situation ausgenutzt. Die Kunden haben trotz des Wissens, dass die Preise – teilweise über 1.000 Euro – völlig überhöht sind, bar gezahlt, und dadurch ist das Geld weg. Das Verfahren kam dann wegen Betrugs, aber auch wegen Steuerhinterziehung in Gang.
Um diese kriminellen Strukturen einzudämmen, möchten wir gerne die Aufklärung und Prävention sowie die strafrechtliche Verfolgung in den Blick nehmen. Wir möchten
ein Preisverzeichnis initiieren, auch für andere Handwerkernotdienste, um den seriösen Firmen und den Kunden eine Orientierung zu geben. Wir wissen, dass dies keine kriminellen Strukturen zerschlägt. Es ist ein Baustein der Aufklärung.
Wichtig ist für uns eine stärkere Einbeziehung der Bundesnetzagentur, um die Vortäuschung von Ortsansässigkeit zu unterbinden. Wir möchten die gute Arbeit der Verbraucherzentrale bei der Aufklärung unterstützen. Die Menschen sollen sich vorher darüber Gedanken machen, was sie in einer Notsituation tun können. Entweder sie legen sich die Karte der Verbraucherzentralen mit den entsprechenden Kontaktdaten unter die Fußmatte, oder sie hinterlegen einen Ersatzschlüssel bei Bekannten oder den Nachbarn. Jedenfalls ist uns wichtig, dass man nicht erst wartet, bis der Notfall eintritt.
Wir können uns auch vorstellen, dass bei Einbruchschutzmessen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechende Informationen gegeben werden. Ganz wichtig ist uns aber auch die strafrechtliche Verfolgung, die dann natürlich nur länderübergreifend erfolgen kann, wie der Fall in Kleve zeigt. Herr Lammert, an dieser Stelle zitieren Sie aus unserer Sicht falsch aus dem Bericht der Verbraucherschutzministerkonferenz. Dort heißt es, der Bund gemeinsam mit den Ländern und nicht, die Länder sollen schon einmal anfangen.
Wir haben noch eine Bitte. Es gibt einen ganz aktuellen Fall, der mir mitgeteilt wurde, bei dem jemand in einer Notlage war und 1.200 Euro bar gezahlt hat. Er hat anschließend eine Strafanzeige erstattet, die aber niedergeschlagen wurde. An dieser Stelle geht auch die Bitte an das Justizministerium, noch einmal die Staatsanwaltschaften für das Thema zu sensibilisieren. Ich glaube, dadurch könnten wir mehr erhellen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen einen Grund nennen, warum wir die Alternativanträge ablehnen. Wir sehen erstens keine Kapazitäten bei den Verbraucherzentralen, um ein Prüfsiegel einzuführen. Zweitens sehen wir es auch nicht als deren Aufgabe an. Das wäre vielleicht eher mit den Kammern zu besprechen. Die Verbraucherzentrale hat aus unserer Sicht eine Beratungs- und Marktwächterfunktion.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Pilotstudie Kinderrechte-Index vom Deutschen Kinderhilfswerk liegt auf dem Tisch. Als ich die Studie gelesen habe, habe ich mich erst einmal riesig gefreut, dass Rheinland-Pfalz so gut abschneidet.
In drei von fünf Feldern liegen wir deutschlandweit über
dem Durchschnitt, in einem Feld im Durchschnitt und in einem unter dem Durchschnitt. Mein erster Reflex war natürlich zu schauen, wo wir unterdurchschnittlich sind. Da schlägt mir als Allererstes das Wahlalter 16 entgegen bei den Beteiligungsrechten.
Liebe CDU, wenn Sie Anfang dieses Jahres den Weg mit uns gegangen wären, wären wir auch in dem Bereich in der Spitzengruppe gelandet.
Wir wären dann nicht nur unter den ersten fünf, sondern unter den ersten zwei im Gegensatz zu Hessen, das auch immer gern zitiert wird.
Diese Studie wurde nicht von uns in Auftrag gegeben, und – das haben Sie vorhin gesagt – alle Landesregierungen stellen sich dar, aber das geschieht im Vergleich, sodass wir uns bestimmt nicht überdurchschnittlich besser dargestellt haben als alle anderen Bundesländer, sodass es dann wieder vergleichbar wird.
Wir sind am besten beim Recht auf Gesundheit – das haben Sie schon aufgeführt –, hier sind wir am besten in ganz Deutschland. Wir sind beim Recht auf Bildung in der Spitzengruppe. Das ist das, was Ihnen besonders wehtut. Deswegen haben Sie vorhin auch so elegant viele Bögen geschlagen, die eigentlich nichts mit der Studie zu tun haben.
Es wurde erwähnt, der Betreuungsschlüssel in der Kita ist mit am besten. Wir haben die kleinsten Klassen in der Grundschule.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis aus der Studie von Seite 192 zitieren: „Bei Rheinland-Pfalz sind verschiedene Spitzenwerte auffällig: so etwa der hohe Personalschlüssel von nur 3,8 Kindern pro Fachkraft
Positiv ist weiter die Verankerung der Kinderrechte als
normativer Rahmen in den Empfehlungen zur Qualität Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten. Sie haben vorhin die Qualität angesprochen. Auch das wurde hier gelobt.
Demgegenüber ist der Entwicklungsbedarf in erster Linie dahin gehend zu bemängeln, dass asylsuchende Schulkinder erst dann schulpflichtig sind, wenn sie der Kommune zugewiesen werden. Wir haben die ganze Zeit eigentlich sehr zeitnah in die Kommunen zugewiesen. Eigentlich nur durch das neue Gesetz sind wir jetzt gezwungen, die Kinder länger in der Erstaufnahme zu halten, aber auch dort werden sie beschult, nur nicht in der Schule.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt zitieren, das Gesamtergebnis auf Seite 3 der Zusammenfassung: „Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden.“
Man kann nur sagen, Rheinland Pfalz ist spitze – Sie haben es leider wieder relativiert, so wie ich das erwartet habe. Das gilt auch beim Recht auf angemessenen Lebensstandard. Die Familienferien für einkommensschwache Familien sind besonders erwähnt.
Natürlich ist nicht alles gut in dieser Studie. Wir haben durchaus gesehen, dass die Sanktionierung bei den Hartz-IV-Empfängern bei uns besonders hoch ist. Deshalb haben wir uns mit dem Thema „Kinderarmut“ intensiver auseinandergesetzt.
Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, aber auch die Kindergrundsicherung umgesetzt wird.
Diese Studie zeigt uns schwarz auf weiß, in RheinlandPfalz lebt man gut, und wir tun viel für unsere Kinder und Familien. Dies trägt die Handschrift der von der SPD geführten Landesregierungen der letzten Jahre, also weit über die Legislaturperiode hinaus. Ich nenne die gebührenfreie Bildung und die Qualität, die wir ansetzen, auch in der Schule – die von Ihnen vorhin zitierten Daten waren falsch.
Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass wir in dieser Spitzengruppe bleiben. Ich darf Herrn Baldauf zitieren: „Nicht loben, sondern machen“, hat er gesagt. Wir machen es einfach.
Vielen Dank.
Wenn er mal fertig ist.
Herr Frisch, ich wollte mich noch einmal zu dem Punkt melden, den Sie immer wieder nennen. Vielleicht hören Sie dann auch zu, wenn ich mit Ihnen rede.
Ja, ja, aber ich denke, wir reden hier vom Pult aus.
Sie haben mal wieder die Mär erzählt, dass Eltern durch den Staat beschnitten werden. Ich kann nur betonen: In Rheinland-Pfalz haben wir eine Wahlfreiheit. Wir haben weder eine Kindergartenpflicht noch die Pflicht, in eine Ganztagsschule zu gehen, oder die Pflicht bei der Inklusion. In allen drei Bereichen haben wir eine Wahlfreiheit.
Nein, Sie haben eben die Kita angesprochen, und ich wollte noch einmal darauf eingehen, dass Sie immer wieder sagen, der Staat würde die Eltern von der Betreuung her beschneiden.
Sie können das gerne im Protokoll nachlesen. Das ist, wie ich es schon oft betont habe, einfach falsch.
Es hängt mit der guten Arbeit zusammen, ob Eltern eine Wahlfreiheit haben oder nicht. Wir machen Angebote, damit sie das machen können.
Dann muss ich ehrlich sagen, es tut Ihnen, glaube ich, ziemlich weh, dass wir einen Spitzenplatz in dieser Studie einnehmen. Diese Studie ist auch von der UNKinderrechtskonvention abgeleitet.
Wenn Ihnen dann die Studie fragwürdig erscheint, scheint das eher mit Ihrer Ideologie zusammenzuhängen.
Danke schön.
.......... 6194 Abg. Peter Lerch, CDU:.......... 6195 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 6196 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 6197 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6198 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 6199
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 6200
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Minsterpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken; Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Hans-Josef Bracht, Vizepräsident; Abg. Marcus Klein, CDU, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
92. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13.11.2019
B e g i n n d e r S i t z u n g : 1 4 : 0 0 U h r
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute den 6. Landesbericht zum Thema „Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz“. Lassen Sie mich am Anfang einige Feststellungen treffen.
Erstens: Hilfe zur Erziehung ist eine originäre Aufgabe der
Kommunen.
Zweitens: Der Bericht bedeutet eine fortlaufende Evaluierung über die Entwicklung der Hilfe zur Erziehung, an der die Jugendämter, das heißt also die Kommunen, sich beteiligen und dadurch seit 2002 gemeinsam die Qualität weiterentwickelt haben. Somit kann man eigentlich davon ausgehen, dass dies auch einen großen Einfluss auf unser Landeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2008 und auch auf das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2011 hatte. Wir erinnern uns, dass damals einige Fälle von Kindestötungen in Deutschland stattfanden, sodass wir dadurch aufgefordert wurden zu handeln, wofür dieser Bericht eine gute Grundlage darstellt.
Drittens: Das Land unterstützt die Kommunen freiwillig jedes Jahr mit ca. 50 Millionen Euro sowie besonders sozial belastete Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich in der Säule C 3.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Bericht zeigt, die Fallzahlen stiegen in den ersten Jahren des Berichts massiv an und bewegen sich in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau weiter. Bei genauerem Hinsehen erkennen wir, dass vor allem bei den ambulanten Hilfen große Zuwächse zu verzeichnen sind und diese mehr als die Hälfte aller Fälle ausmachen. Das bedeutet aber für uns auch, das Jugendamt unterstützt die Familien frühzeitig beratend, um eine Wegnahme aus der Familie zu verhindern. Wo dies nicht möglich war, wurden verstärkt Pflegefamilien eingesetzt, sodass eine Heimunterbringung, die die einschneidendste Form ist, verhindert werden konnte.
Hier gilt unser besonderer Dank allen Pflegefamilien, die diese nicht einfache Aufgaben annehmen. Wir haben eben gerade ausführlich darüber diskutiert. Natürlich haben die öffentlichen Diskussionen um Kindesmissbrauch oder Gewalt in der Familie alle sensibilisiert, sodass Hinweise aus der weiteren Familie, der Nachbarschaft, den Kitas, Schulen und Ärzten nicht nur ernst genommen, sondern auch dokumentiert werden und sich daran natürlich auch die Hilfen ausrichten.
Wir begrüßen, dass die Jugendhilfe hier mit einem sehr ausdifferenzierten Angebot reagiert hat. Uns liegt die Beratung und die Unterstützung der Familien sehr am Herzen; gleichwohl muss immer der Blick vor allem auf das Kindeswohl gerichtet werden. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Prävention, zum Beispiel auch durch die frühen Hilfen, mit dem Programm „Guter Start ins Kinderleben“, und daher, denke ich, kommen auch die höheren Zahlen der unter Dreijährigen zustande sowie auch durch den konsequenten Ausbau der Kitas, sodass ein genaueres Hinsehen stattfindet und auch früher gehandelt wird.
Des Weiteren haben wir uns die Ursachen an sich näher angeschaut und begrüßen es, dass auch im Sozialministerium die Bekämpfung der Kinderarmut, die auch Elternarmut ist, in Angriff genommen wurde.
Hilfe zur Erziehung geht oft mit Armut, Arbeitslosigkeit und Alleinerziehenden einher.
Zum Schluss möchte ich mich sehr herzlich bei den Jugendämtern, beim ism, dem Institut für Sozialpädagogi
sche Forschung Mainz, und bei dem zuständigen Ministerium für die Erstellung des fundierten Berichts bedanken. Es ist bestimmt auch für die Beteiligten ein gutes Instrument der Qualitätsentwicklung und für uns Parlamentarier eine Steuerungshilfe. Am Ende steht für uns das Kindeswohl und die Unterstützung der Familien an erster Stelle.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Übernahme des Themas „Gemeinschaftsverpflegung“ von Dorothea Schäfer findet ihre Fortsetzung. Ich dachte, dass eigentlich Frau Kollegin Huth-Haage heute spricht. Ich finde es spannend, dass es noch in einem anderen Ausschuss stattfindet und Herr Wäschenbach heute gesprochen hat.
Wir haben das schon mehrmals im Plenum diskutiert.
Selbstverständlich ist uns die Einhaltung der Hygienestan
dards sehr wichtig, da die Gesundheit nicht durch Erreger gefährdet werden darf. Ich glaube, wir waren uns da in diesem Hohen Hause immer einig.
Selbstverständlich fordern wir von allen Einrichtungen, dass sie nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kochen und gerade bei Kindern eine Reduktionsstrategie bezüglich Zucker und Fett verfolgt wird. Hier hätten wir uns von der CDU gewünscht, dass sie zum Beispiel der Zuckersteuer zugestimmt hätte, die wirklich effektiv gewesen wäre.
Wir widmen uns dem Thema „Senioren“ noch einmal stärker. Wir führen folgende Maßnahmen in Rheinland-Pfalz durch: Beratung der Einrichtungen durch die Verbraucherzentrale anhand des Speiseplan-Checks, das heißt, hier wird eine konkrete Beratung schon angeboten, bei der konkret der Speiseplan durchgegangen wird und gerade diese DGE-Empfehlungen besprochen werden.
Wir haben eine Vernetzungsstelle für die Schulverpflegung. Wir haben eine Vernetzungsstelle für die Kita-Verpflegung. Neu wird eine Vernetzungsstelle für Senioren beim DLR Montabaur eingerichtet.
Es gibt Leitlinien von der Diakonie und der Caritas zur Lebensmittelhygienepraxis in sozialen Einrichtungen sowie das Merkblatt vom Bundesinstitut für Risikobewertung.
Wir haben schon IKER beschlossen, eine risikoorientierte Abfolge von Maßnahmen, wenn etwas passiert. Das war nach EHEC der Fall. Wir haben schon viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unseren Kindern, Schülern und Senioren, die in Gemeinschaftseinrichtungen untergebracht sind und dort verpflegt werden, sicheres und gesundes Essen zu bieten.
Wir haben die Aktion „Kita isst besser“. Auch da ist vieles auf den Weg gebracht worden.
Warum wir Ihren Antrag ablehnen: Wir haben gerade die Maßnahmen aufgezählt. Es fehlt eine Differenzierung zwischen Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen. Wir gehen davon aus, dass, wenn jemand im Krankenhaus ist, er eine Ernährung erhält, die zu seiner Krankheit passt, also das beispielsweise bei Diabetikern entsprechend darauf geachtet wird. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dazu brauche ich nicht noch einmal eine Beratung.
Bei Pflege- und Seniorenheimen sehe ich eine andere Herausforderung als bei Kindern und Jugendlichen. Wenn ich in einem Alter bin, auf die letzten Tage zugehe, dann möchte ich mein Mettbrötchen oder meinen Lachs essen dürfen. Ich glaube, das gehört zur Lebensqualität dazu. Wenn nicht die Krankheit dagegen steht, möchte ich mir das Recht auch im Alter nicht nehmen lassen. Deswegen sehen wir die Träger in der Verantwortung. Wir gehen davon aus, dass Köche kochen gelernt haben, ihr Handwerk verstehen und die ganzen Gesetze kennen, die sie zu beachten haben. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Danke schön.
Herr Wäschenbach, ich möchte auf eine Bemerkung von Ihnen eingegangen, und zwar auf das, was Sie zum Schluss zur Verteilung der Ministerien gesagt haben.
In der letzten Legislaturperiode hatten wir es anders. Da haben Sie das auch kritisiert. Eigentlich kann man es Ihnen nicht recht machen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein beeindruckendes Bild, das Sie jetzt gerade den Besucherinnen und Besuchern bieten.
Wir behandeln hier nun den Einzelplan 07, und ich werde mir die Redezeit mit meiner Kollegin Rauschkolb teilen.
In Rheinland-Pfalz sind wir mit dem Verbraucherschutz gut aufgestellt und bringen oft die Themen auch bundesweit voran. Gerade das Thema „Digitalisierung“, das in den verschiedenen Haushaltsreden schon eine bedeutende Rolle spielte, erfordert beim Verbraucherschutz, dass wir auf der Höhe der Zeit und Entwicklung sind, um somit auch Verbraucherinnen und Verbraucher zu unterstützen, zu informieren und zu schützen.
Ein weiteres gutes Beispiel ist, dass es endlich möglich ist, eine Musterfeststellungsklage anzustrengen. Das ist ein großer Fortschritt, um als Verbraucher auf Augenhöhe mit Konzernen zu sein.
Eine große Rolle spielt für uns die Verbraucherzentrale, mit der wir einen engen Kontakt und Austausch pflegen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für ihre engagierte und kompetente Arbeit. Um das weiterhin zu sichern,
haben wir die institutionellen Mittel erhöht und die Personalkostensteigerungen eingepreist. Außerdem freuen wir uns, dass das bewährte Format des Verbraucherdialogs weitergeführt wird.
Die CDU hat keine eigenen verbraucherpolitischen Aussagen getroffen.
Wenn Sie als einziges Thema das Herumgenörgel an der Ministerin und einem nicht mehr aufgelegten Bericht haben – den Sie übrigens früher immer verrissen haben, das haben wir im Ausschuss schon alles ausführlich behandelt –, haben wir ansonsten alles richtig gemacht.
Von der AfD kam bisher zum Verbraucherschutz nichts. Auch das ist für mich vielsagend.
Zum Thema „Familien“. Familien können in RheinlandPfalz gut leben. Dafür tun wir viel, und das wird auch in den anderen Haushaltsplänen sichtbar, wie bei Kitas, Ganztagsschule und Wohnen. Prävention, Schutz und Unterstützung sind die drei Säulen unserer Familienpolitik, und ich denke, darin sind wir uns einig, nur die Wege sind unterschiedlich.
Lassen Sie mich einige Punkte herausgreifen; den Rest haben wir ja im Entschließungsantrag dargestellt. Wir haben die Mittel für die Stiftung „Familie in Not“ verdoppelt, damit sie weiterhin ihrer Aufgabe gerecht werden kann. Wir geben mehr Geld an die Jugendämter, statt 7 Euro nun 10 Euro pro Kind für den Kinderschutz – das ist fast die Hälfte mehr –, und wir stärken die Familienzentren.
Über die Deckblätter der CDU war ich doch sehr überrascht: Sie haben sie einfach vom letzten Mal kopiert. Das heißt, entweder nehmen Sie unsere Debatte nicht ernst, oder es fällt Ihnen nichts mehr ein.
Die Zusammenführung der Familientitel in zwei geht nicht, da verschiedene Rechtsgrundlagen hinterlegt sind, und zweitens reklamiert gerade Herr Dr. Weiland immer Transparenz und Haushaltswahrheit und -klarheit. Die geht hier verloren.
Außerdem habe ich mir die Mühe gemacht, die Deckblätter zusammenzuzählen. Ich komme auf einen nicht kompletten Deckungsvorschlag, und es fehlen Deckblätter.
Bei der AfD hat sich ein Lieblingsthema herausgebildet:
die frühkindliche Bindung. Dabei ist aber aus meiner Sicht nicht die Anzahl der Stunden entscheidend, sondern die Qualität und Intensität.
Wenn Kinder vor dem Fernseher oder Computer geparkt werden oder Eltern ihr Kind ignorieren, weil sie mehr mit Telefonieren oder ihrem Smartphone beschäftigt sind,
kann die Kita ein Ausgleich sein. Außerdem können Eltern dort auch Tipps zum Umgang mit ihren Kindern erhalten. Die Kitas sind gute Angebote. Es wird keiner gezwungen, sein Kind in die Kita zu geben. Wir wollen Familien auf ihrem Weg unterstützen.
Auch das Thema „Jugend“ ist für uns schon länger ein eigenes Thema, das wir insbesondere durch unsere Jugendstrategie JES! voranbringen. Wir haben nochmals 1 Million Euro in das Projekt gegeben, um die Jugendarbeit insbesondere im ländlichen Raum zu stärken.
Hier stehen wir an der Seite der Kommunen, um ein attraktiveres Angebot zu ermöglichen. Wir möchten, dass auch junge Menschen gern auf dem Land leben. Aber auch soziale Brennpunkte können wir hiermit stärken.
Des Weiteren erhöhen wir die Mittel für den Landesjugendring, weil wir überzeugt sind, dass er eine gute Arbeit für die Verbände leistet.
Genau.
Wir wären auch gern bei der Forderung der Jugendverbände nach dem Wahlalter von 16 Jahren weiter. Wir halten unser Gesprächsangebot an die CDU weiterhin aufrecht. Das alles sind Maßnahmen, die wir im Rahmen der Demokratiebildung sehen. Leider hat die CDU zu diesem Thema nichts. Die AfD hat nur die bekannten Angriffe: Alles linksverseucht. – Die Koalition hat die Jugend im Blick. Ihre Anträge werden wir ablehnen.
Ich möchte mich auf diesem Weg bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums bedanken und insbesondere bei Anne Spiegel und Christiane Rohleder für die gute Zusammenarbeit.
Danke.
.......... 3976, 3980 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 3976 Abg. Simone Huth-Haage, CDU:..... 3977, 3981 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 3978
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Modellphase gingen vor zehn Jahren 48 Häuser der Familie flächendeckend in Rheinland-Pfalz – oft gemeinsam mit Mehrgenerationenhäusern – an den Start. Sie sind in einer Zeit entstanden, in der auch der Ausbau der Kitas und deren Beitragsfreiheit ab zwei Jahren auf den Weg gebracht wurden. Ein verändertes Familienleben brauchte neue Antworten, um Familien in vielfältiger Form zu unterstützen. Dies übrigens unter der damaligen Familienministerin Malu Dreyer.
Die Häuser der Familie haben sich zu einem wichtigen Baustein unserer Familienpolitik entwickelt. Eine maßgebliche Rolle spielt dabei die Servicestelle „Netzwerk Familien stärken“, wie das vorhin Herr Kollege Daniel Köbler schon
ausführlich dargestellt hat, die den Austausch der Häuser untereinander koordiniert und fördert und darüber hinaus auch Fortbildungen anbietet.
Das Zertifizierungsverfahren und die neuen Förderprogramme „Prävention von Armutsfolgen – Familien vor Ort stärken“ und „Zeit für Familien“ zeigen, dass man sich nicht auf dem Erreichten ausruht, sondern sich ständig weiterentwickelt. Die Häuser der Familie haben ihren festen Platz in der Gemeinde mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten und ebenso als Treffpunkt und Ort des Austauschs. Auch da verweise ich auf die Ausführungen von Daniel Köbler. Ich möchte jetzt nicht alle Zahlen wiederholen, die Sie bereits gehört haben. Auch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage ist das alles sehr schön nachzulesen.
Viele Häuser haben das kleine Jubiläum gefeiert. Daher möchte ich an dieser Stelle nicht nur meinen herzlichen Glückwunsch zum zehnjährigen Bestehen aussprechen, sondern vor allen Dingen die Gelegenheit nutzen, um allen Haupt- und Ehrenamtlichen sowie den Kooperationspartnern ein großes Dankeschön für ihren Einsatz, ihre Zeit und auch ihre Ideen zu sagen. Die SPD-Fraktion wird diese Arbeit weiterhin positiv begleiten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe mir noch ein bisschen Zeit aufgehoben, um auf die Kolleginnen und Kollegen einzugehen, aber ich denke, wir streiten oft über den richtigen Weg und wir können jetzt als Botschaft an die Häuser der Familie mitnehmen, dass wir selten so einmütig im Plenum gesprochen haben, dass die Häuser der Familie die Einrichtung ist, die auch den Familien vor Ort weiterhilft und alle hier begrüßt haben. Ich finde, das ist noch einmal eine Botschaft an sich wert.
Das Einzige, was ich lustig fand, war im Endeffekt: Frau Huth-Haage, wer hat es erfunden? – Darüber können wir uns gern noch einmal unterhalten.
Ich habe gesagt bekommen, Häuser der Familie in Rheinland-Pfalz wären die Blaupause für die Mehrgenerationenhäuser gewesen, aber da waren wir beide nicht dabei.
Ich denke, im Endeffekt hat der Erfolg viele Mütter.
Ob Väter auch, weiß ich nicht. Aber Malu Dreyer und Frau von der Leyen, dann waren es in dem Moment einmal Mütter.
Anne Spiegel ist schon darauf eingegangen. Das fand ich jetzt ein bisschen schade. Ich glaube, als Opposition muss man dann doch noch einen Krümel finden. Sie hat es eigentlich schon beantwortet: Ich habe mir auch gesagt, diese Kernelemente festlegen. Wir haben ein dreijähriges
Zertifizierungsverfahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendetwas zertifiziert wird, das vorher nicht irgendwo einen Rahmen hat, auf dessen Grundlage die Zertifizierung erfolgen soll.
Wie gesagt, ich freue mich, dass die Häuser der Familie einhellig einen solchen guten Anklang finden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hatte bereits im Ausschuss das Fehlen des Verbraucherschutzberichts moniert, ein Bericht, den Sie, wie Sie eben noch einmal betont haben, insbesondere Frau Kollegin Dorothea Schäfer, regelmäßig hier im Parlament verbal angegriffen haben. Sie hatte kritisiert, dass das nur eine Selbstdarstellung der Landesregierung sei.
Nun betrachten wir aber doch einmal, was einen Bericht ausmacht: Zahlen, Daten und Fakten über das, was die Regierung getan hat, vor allem wenn es ressortübergreifend stattfindet. Aus meiner Sicht war das immer eine gute Gelegenheit, den Verbraucherschutz als Ganzes in den Mittelpunkt zu stellen.
Wir haben in den vergangenen Jahren viel erreicht: Bezahlbutton im Internet, Marktwächter Digitales und Finanzen eingeführt, die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht und eine schnelle Unterstützungsstruktur im Krisenfall installiert, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Wir müssen aber auch feststellen, dass sich die Welt ein bisschen weitergedreht hat und die Themen, zum Beispiel bei der Digitalisierung, einfach eine schnellere Dynamik erhalten. Da werden wir mit einem Bericht, in dem zurückgeblickt wird, was wir alles getan haben, nicht viel anfangen können, weil wir, bis er gedruckt ist, schon ein Stückchen weiter sind. Ein gutes Beispiel ist für mich das Thema Alexa, weil da der Datenschutz im Vordergrund steht. Das Thema müssen wir angehen. Das kommt aber dann im Bericht nicht vor, weil wir da eigentlich schon ein Stück weiter sind.
Nun komme ich konkret zu Ihrem Antrag. Sie fordern ein neues Konzept, aber der Bericht soll bis Ende 2018 fertig sein. Das wäre noch nicht einmal mit dem alten Konzept möglich gewesen und ist nicht zu leisten.
Daher bezweifle ich, ob Sie den Bericht wirklich wollen, oder frage, ob das nur ein Schauantrag ist. Die Fragen, die Sie in dem neuen Bericht beantwortet haben wollen, arten schon eher in eine Studie aus. Die Intention, dass die Landesregierung praktisch die Arbeit der Abgeordneten machen soll, betrachte ich als ein wenig schwierig.
Zu den anderen Berichten kommen wir noch.
Ich denke, dass gerade im Verbraucherschutz eine neue Form möglich ist.
Ich möchte einmal die Fragen zitieren, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben.
Das ist eigentlich das Spannende für mich, weil dort steht: „In welchem Umfang und in welcher Art benötigen und erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher Verbraucherberatung und Verbraucherinformation?“
Das ist unsere Aufgabe, mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kontakt zu treten und denen als Abgeordnete zu sagen: Bitte Landesregierung, das hast Du zu tun. –
„Inwieweit besteht Entwicklungs- und Verbesserungsbedarf?“ Das ist eigentlich für mich eher eine Intention einer Studie und nicht eines Berichtes, der das, was die Landesregierung ressortübergreifend getan hat, dann auch darstellen soll.
Da liegen wir ganz auseinander. Den Bericht, den wir früher vorgestellt haben, war wirklich ein Bericht, was die Landesregierung getan hat. Ich sehe nicht, dass die Landesregierung die Arbeit der Abgeordneten – insbesondere der Opposition – hier leisten soll.
Im nächsten Jahr findet unter anderem auch die Verbraucherschutzministerkonferenz in Rheinland-Pfalz statt.
Die Regierung wird dort darstellen, wo sie ihre Akzente setzt.
Des Weiteren weise ich auf Berichte zum Verbraucherdialog hin, die ein spezifisches Thema intensiv beleuchten. Hier wird auch die Verbraucherschutzzentrale ihren Bericht vorlegen, sodass wir eigentlich nicht an Informationsmangel leiden, sondern verschiedene Berichte schon vorliegen haben, aber nicht in der Form, wie es früher war. Ich denke, wir können im Parlament die anderen Fragen, die wir noch haben, mit GOLT-Anträgen im Ausschuss oder gern auch im Plenum öfter in den Mittelpunkt stellen, was wir
in der letzten Zeit auch getan haben. Ich glaube, das ist ein besserer Ansatz, als einmal im Jahr den Verbraucherschutzbericht zu thematisieren, und ansonsten im Plenum darüber zu schweigen, wie wir das vielleicht früher – da fasse ich mir selbst an die Nase – getan haben.
Danke schön.
Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage. Es gab am 6. Dezember die Empfehlung auf Bundesebene. Warum war es notwendig, einen Runden Tisch in Rheinland-Pfalz auf Landesebene einzuführen?