Jochen Hartloff

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Meine sehr verehrten Kollegen! Herr Dr. Martin, am ersten Sonntag im September findet in meiner Heimatstadt Kusel traditionell die Herbstmesse statt.
Das ist so etwas wie für die Münchner das Oktoberfest oder für die Bad Dürkheimer der Wurstmarkt.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil dann immer traditionell ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet. Der läuft gut, und die Innenstadt macht gute Umsätze.
Das Volksfest fällt aus wegen Corona. Was überlegen wir gemeinsam? Wir denken darüber nach, am Samstag einige Ereignisse zu machen und den Verkauf bis abends um 22 Uhr zuzulassen – das ist jederzeit möglich –, um ein anderes Ereignis zu haben und das Ziel zu erreichen, Herr Kollege Martin, welches Sie soeben genannt haben und wir auch unterstreichen.
Auch wir sehen in Zeiten von COVID-19, dass Innenstädte geschwächt sind, dass Standorte Schwierigkeiten haben und dass deshalb, genauso wie bei der Mehrwertsteuerabsenkung, versucht werden muss zu helfen. Ich wollte Ihnen nur auch einen anderen möglichen Weg aufzeigen.
Ja, samstags.
Warum nicht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten?
Herr Baldauf, das hat mit Gewerkschaft überhaupt nichts zu tun, sondern es ist absprachegemäß im Rahmen der Tarifverträge zulässig und machbar und auch im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes.
Aber lassen Sie mich doch zu Ihrem Thema kommen. Warum die Aufgeregtheiten? Lassen Sie mich doch zu Ihrem Thema kommen.
Herr Dr. Martin, Sie haben in Ihrer Rede gesagt: Die Umsetzung von Gesetzen abhängig machen von außenstehenden Stellen. – Damit meinen Sie ver.di und den Konflikt mit den Arbeitgebern, der vorhanden ist und zur Rechtsprechung und – geklagt haben damals die Kirchen – zu der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2009 geführt hat und zu den Folgeentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts in Rheinland-Pfalz, die die Rechtslage präzisiert haben. Ja, auf dieser Grundlage ergehen die Folgeentscheidungen.
Ob wir das so wünschen oder nicht wünschen, ist eine zweite Frage. Aber ich glaube, in Rheinland-Pfalz hat es gute Tradition, auch und gerade in Zeiten von COVID-19, dass man versucht, so gewichtige Partner wie die Beschäftigten und die Arbeitgeber konsensual zusammenzubekommen.
Ja, die Einzelhändler fürchten um ihre Existenz. Sie haben das Beispiel Galeria Karstadt Kaufhof genannt, ein großer Konzern, bei dem sicher auch andere Probleme eine Rolle spielen. Es fürchten sich aber genauso die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihre Existenzen, um ihre Arbeit. Deshalb müssen sich beide Partner ernst nehmen. Der Austausch von Parolen hilft da wenig weiter.
Und ja, wir verschließen uns gar nicht den Überlegungen, die hinter Ihrem Gesetzentwurf stehen. Wie kann man Regelungen schaffen, die ein Stück rechtssicherer sind und es den Kommunalen erlauben, unter solchen Rahmenbedingungen vernünftig eine Verordnung auszufüllen, und die das Ziel erreichen, dass wir überlegen, wie ein Sonntagsverkauf auch in schwierigen Zeiten möglich sein kann? Deshalb lehnen wir Ihr Gesetz nicht in Bausch und Bogen ab, sondern wir sagen, wir wollen die Partner im nächsten Ausschuss anhören. In der Sommerpause finden derlei verkaufsoffene Sonntage ohnehin nicht statt, sondern erst danach.
Wir sagen, lasst uns einmal schauen, welche Regelung wir dabei vernünftigerweise erreichen können, bei Betrachtung der Gesetzeslage und auch unserer Landesverfassung, in der der Sonntagsschutz ganz ausdrücklich verankert ist, weil er sich entwickelt hat aus einem Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heraus, aber auch aus einem Schutz für kirchliche Feiertage und Ähnliches.
Diese Abwägung – Sie haben es eingangs Ihrer Rede gesagt, Herr Martin – ist schwierig,
aber ich glaube, dass wir in rheinland-pfälzischer Manier miteinander solche Schwierigkeiten lösen können oder eine bessere Lösung finden als die vielleicht nicht ganz rechtssichere in Ihrem Gesetzesvorschlag.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, wie schätzen Sie die Chance ein, dass die Bundesregierung, sprich die Agrarministerin, ihren Widerstand gegen ein solches System bis zum Jahresende aufgibt und diesen Weg einschlägt? Die Bestrebungen, so etwas einzuführen, gibt es – ich bin versucht zu sagen – seit Jahrzehnten. Die CDU hat dem aber nicht zugestimmt.
Was für mich vielversprechend war, ist, dass in Aussicht gestellt wurde, zum Jahresende so etwas zu machen. Wie groß sind die Chancen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brandl, in vielen Punkten sind wir einig. Sonst hätten wir vor einem Jahr nicht einen gemeinsamen Beschluss zu dem Thema gefasst. Vieles, was Sie gesagt haben, trifft sicherlich zu. Wir sind in einem permanenten Gespräch mit den Verbänden. Herr Kollege Schweitzer hat gerade eine Rede auf einer Verbandsversammlung gehalten.
Es ist selbstverständlich, dass wir die Kontakte in den verschiedenen Fraktionen pflegen. Der Unterschied zu vielen anderen Ländern ist, dass wir ein Integrationsministerium haben, was es in anderen Ländern nicht gibt. Dass wir einen Beauftragten für Migration und Integration im Land haben, müssen Sie bedenken, wenn Sie solche Forderungen erheben.
Wir sind im Übrigen auch einig, wenn Sie so schön hin und her diskutieren, – – –
Ja, es gibt seit dem Jahr 2015 bundesweit einen Gedenktag. Auch wir sind der Auffassung, dass es keines weiteren Gedenktages bedarf, sondern man den vernünftig in Erinnerung bringen soll und wir uns alle bemühen sollten, das zum Anlass zu nehmen, über die Themen, die die Menschen interessieren, zu sprechen und sie in Erinnerung zu rufen.
Ich habe mich ein wenig mit den Beauftragten befasst, die es in den Ländern gibt. Es gibt den Bundesbeauftragten – letztes Jahr seit 30 Jahren –. In Bayern gibt es eine Beauftragte. Über das Internet kann man vieles finden und anklicken. Ich glaube, dass sie sich alle bemühen und eine vernünftige Arbeit machen.
Sie wissen, wir haben Beauftragte der Landesregierung.
Wir haben Beauftragte des Parlaments. Über einen, den wir neu eingerichtet haben, haben wir in der Debatte heute Nachmittag gesprochen. Ob wirklich immer ein Beauftragter oder eine Beauftragten notwendig sind,
ob diese Ausweitungen erforderlich sind, das bitte ich die Parlamente und Regierungen durchaus zu überlegen.
Bei dem Bundesbeauftragten haben wir zum Beispiel die Konstellation – das möchte ich Ihnen einfach einmal zur Überlegung geben –, dass es ein Bundestagsabgeordneter ist, der Vorsitzender der Vertriebenenverbände ist und gleichzeitig der Beauftragte der Bundesregierung für eben diese Arbeit. Ob diese Verschränkungen wirklich parlamentarisch und für das Regieren so sehr sinnvoll sind, mag ich einmal in den Raum stellen. Das sollten wir auch einmal selbstkritisch mit einem Fragezeichen versehen,
dies bei allem, was ich konzediere, dass er die Arbeit, für die er eingesetzt ist, vernünftig macht. In manchen Parlamenten sind es Abgeordnete. Bei uns ist es nicht üblich, dass Abgeordnete entsprechende Beauftragte sind. Auf der bayerischen Seite – die Kollegin ist seit einem Jahr im Amt – steht unter der Rubrik „Wissenswertes“ oder „Aussiedler und Vertriebene“ oder unter der Rubrik „Infopoint“: „Inhalte folgen in Kürze.“ Wenn ich mir die „Termine“ und „Aktuelles“ anschaue, sieht man, ja, es wird einmal ein Grußwort gehalten, ja, es wird einmal ein Blumenstrauß überreicht, ja, es wird einmal eine Ausstellung eröffnet und irgendwo mit hingegangen. Die Kontakte zu den Verbänden werden gepflegt.
Herr Brandl, ich möchte mich nicht lustig machen. Ich möchte ein wenig beschreiben, was ich gefunden habe, was sie alles machen. Ich glaube, wenn man das überlegt, muss ein Jahr, nachdem wir diesen gemeinsamen Antrag gemacht haben, nicht dieser Schritt folgen, bei dem Sie sagen: Jetzt ist der nächste Schritt notwendig, auch wir brauchen in Rheinland-Pfalz eine Beauftragte, weil es in fünf anderen Ländern auch welche gibt, und nur das drückt die Wertschätzung für die Verbände aus.
Nein. Man kann das so machen, aber man muss das beileibe nicht so machen. Man soll die Arbeit intensiv machen, im Austausch und mit Wertschätzung gegenüber den Verbänden, und soll schauen, dass man für die Menschen, die sich bei uns sehr gut integriert haben, wie Sie selbst auch schreiben, bei denen es die Pflege der Kultur gibt – so, wie es im Bundesvertriebenengesetz steht –, die Aufgabe übernimmt, dass man über Hürden, die entstanden
sind, hinweghilft, damit ein gutes Zusammenleben mit allen Menschen, die hier leben, auch in Zukunft möglich ist.
Wir haben die Weichenstellungen mit einem entsprechenden Integrationsministerium gestellt.
Wir werden Ihrem Antrag deshalb nicht zustimmen, auch nicht dem der AfD.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Humanität ist die Leitlinie der Politik, hat Herr Lammert gesagt. Ja, ich würde das ausdrücklich unterstreichen. Aber bei vielen Äußerungen in der Bundesrepublik, auch bei dem Streit zwischen CSU und CDU auf der Bundesebene, sind erhebliche Zweifel angebracht, ob die Humanität die Leitlinie der Politik ist.
Vor welchem Hintergrund diskutieren wir diese Fragen? Es sind schwierige Fragen. Es geschieht vor dem Hintergrund, dass die UNO uns gerade gesagt hat, dass noch nie so viele Menschen auf der Flucht waren wie heute
und dass in Deutschland weniger ankommen.
Die meisten Länder, die ganz viele Flüchtlinge aufnehmen müssen, sind Länder, die nicht die Ressourcen wie wir als Land und als Bund haben. Sie machen es.
Natürlich wissen sie, dass wir Exportweltmeister sind, dass wir Geschäfte mit der ganzen Welt machen und ein Teil unseres Wohlstands darauf beruht. Das beinhaltet auch, dass wir Lasten zu tragen haben. Das beinhaltet bei unserer politischen Vorstellung, dass man versucht, menschlich umzugehen.
Ich empfehle all denjenigen, die über Abschiebung sprechen – wir praktizieren sie in Rheinland-Pfalz, ja –, zu sehen, dass wir, wenn man bei aller Unsinnigkeit von Vergleichslisten die Länder vergleicht, allein bei den Abschiebungen an der vierten Stelle der Länder liegen, die abschieben.
Zusammen mit den freiwilligen Ausreisen liegen wir auf Platz 3. Herr Lammert, dann sagen Sie, in allen Ländern passiert das besser und anders als bei uns.
Das ist nicht die Tatsache. Ich empfehle Ihnen allen eine Dokumentation von Hauke Wendler, „Protokoll einer Abschiebung“ im NDR. Es ist am 1. August 2016 gesendet worden und hat den Grimme-Preis 2017 bekommen. Dort wird im Übrigen ein Satz zitiert: „‚Jeder Asylbewerber sollte aus diesen Bildern lernen‘, ist einer der zahlreichen und eher hilflosen Sätze, die hier von einem Politiker zu Protokoll gegeben werden.“
Der Grimme-Preis wird für den Film so begründet: „Er
befördert das Nachdenken und die Entwicklung einer eigenen Position. Das ist Aufklärung und Bildung im besten Sinne. Davon wünscht sich die Jury mehr im deutschen Fernsehen.“
Ich glaube, unsere Aufgabe ist es nicht, den Menschen, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern Angst zu machen, sondern Verständnis zu wecken und für den Rechtsstaat zu werben. Alle Menschen haben einen Anspruch, dass sie rechtsstaatlich behandelt werden.
Das gilt auch für Flüchtlinge. Das gilt auch dafür, dass wir nicht mit zweierlei Maß messen. Um zu Ihren konkreten Forderungen zu kommen, möchte ich sagen, wir haben natürlich in Rheinland-Pfalz Maßnahmen ergriffen. Es ist positiv, wenn das Innenministerium abschätzt, von welchen Menschen möglicherweise ein Stück mehr Gefährdung ausgeht. Es sind aber nicht Gefährder im Sinne dessen, was wir auf Bundesebene für Begrifflichkeiten vereinbart haben. Man darf nicht fahrlässig mit so etwas umgehen. Solche Einschätzungen über Menschen kann man auch nicht in die Öffentlichkeit bringen. Der Pranger ist irgendwann abgeschafft worden. Das ist eine Errungenschaft im deutschen Rechtssystem.
Ja, wir lassen auch die Kreise, die Ausländerbehörden und die Städte nicht allein, sondern es gibt unser Zentrum bei der ADD. Dieses hilft bei Abschiebungen. Sie schauen, wie Pässe besorgt werden, wie Flüge besetzt werden und so weiter, das im Übrigen sehr erfolgreich, wissend, dass es mitunter beispielsweise bei einem Land wie Pakistan mindestens ein halbes Jahr dauert, bis ein Pass da ist.
Lassen Sie mich einen letzten Satz zur Frage der Zentralisierung der Duldung sagen. Ich habe den Eindruck, die Landkreise und Städte gehen gewiss unterschiedlich in den Einschätzungen mit ihrem Ermessen verantwortlich vor.
Zur Wahrheit gehört dazu, dass viele Menschen sagen, ja, hier versuchen wir, jemandem eine Chance zu geben, auch uns eine Chance, wenn wir eine Duldung geben.
Ich kenne etliche Fälle, in denen die Leute nachher eingebürgert worden sind, weil sie vielleicht als Krankenschwester in einem Krankenhaus eine gute Arbeit gemacht haben, wo uns die Menschen fehlen, oder weil sie sich sozial eingebracht haben und ausgezeichnet worden sind. Deshalb sind sie in dem Sinne geduldet worden, wie es rechtsstaatlich vernünftig ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Durch die Kurzinterventionen habe ich noch die Möglichkeit, ein wenig zu antworten.
Herr Kollege Baldauf, Besonnenheit in der Politik ist eigentlich eine Errungenschaft. Diese sollte man auch in solchen Fragen, gerade in solchen Fragen behalten.
Blind. Ich zitiere Ihnen aus der Antwort: Bei den ermittelten Personen handelt es sich auch nicht zwangsläufig um Intensivtäter. Eine Vielzahl der Personen usw., usw. Es gibt Erkenntnisse.
Sie sagen, das sind allesamt Intensivtäter.
Dann sagen Sie, Sie agieren verantwortlich. Ich glaube nicht, dass das der Fall ist, wenn Sie so sprechen.
Aber lassen Sie mich auf einige Fragen weiter eingehen, zunächst auf die Frage der sicheren Herkunftsländer. Aus Afghanistan flüchten nach wie vor mit die meisten Menschen. Ja, die Bundesregierung hat eine Einschätzung dazu abgegeben, dass Afghanistan sicher sei.
Andere Experten sagen, es gibt ein Gebiet von etwa 8 Millionen Bewohnern, da ist Talibangebiet, sie sind dort an der Macht.
Rund 20 Millionen Menschen leben in einem Gebiet, in
dem gekämpft wird
und zu dem Fachleute sehr wohl sagen, in diesem Gebiet des Landes ist es so, dass es nicht der Realität entspricht, von Sicherheit zu sprechen.
Gleichwohl schiebt das Land Rheinland-Pfalz auch nach Afghanistan Straftäter ab. Das ist in der Vergangenheit geschehen, das wird in der Zukunft geschehen, und das machen wir. Das praktizieren wir.
Natürlich trifft es nicht zu, dass die Ausländerbehörden bei der Frage alleingelassen sind, wie eine Abschiebung organisiert wird, sondern wir haben in Trier die entsprechende Unterstützung organisiert. Das Zusammenspiel klappt,
wenn Sie die Ländervergleichszahlen gehört haben, in Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich. Es klappt besser als die Zusammenarbeit zwischen CSU und CDU bei dieser Einschätzung.
Es klappt in der Praxis besser, als es diejenigen sagen, die in der Politik in Europa meinen, wir könnten um Europa oder um ein einzelnes Land in Europa herum einen hohen Zaun ziehen, und keine Menschen kommen mehr herein.
Das wäre eine Lösung der Probleme, wie Sie vielleicht auch Herr Trump praktiziert, wenn Kindern von ihren Eltern getrennt werden,
und man glaubt, in der übrigen Welt könnte man dann für Demokratie und Rechtsstaat mit solchen Vorgehensweisen werben.
Ich halte das für einen Trugschluss.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Einschätzung, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat eine Errungenschaft ist, dass man sich gegen staatliche Entscheidungen bei einer unabhängigen Justiz beschweren kann und dagegen klagen kann?
Frau Staatssekretärin, können Sie mir zustimmen, dass das Land Rheinland-Pfalz 2015, als die Flüchtlinge kamen, eines der wenigen Länder war, das im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die Flüchtlinge in Unterkünften unterbringen konnte?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Leistung und Geschichte von Aussiedlern wertschätzen“ steht über dem Antrag, und es ist in der Tat so, dass wir die Leistung der Menschen, die zu uns gekommen sind, wertschätzen.
Ich werde nicht im Einzelnen darlegen, was bislang alles schon passiert ist und wie das geschieht. Ich hoffe ein wenig darauf, dass Frau Staatssekretärin Dr. Rohleder dazu noch ausführen wird.
Ich will mich auf die Systematik konzentrieren und Dank sagen all denjenigen, die daran mitgewirkt haben, dass die Parteien CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam diesen Antrag tragen – natürlich mit unter
schiedlichen Gewichtungen, wie das bei unterschiedlichen Parteien immer der Fall ist, aber mit dem Impetus, ja, wir wollen diese Menschen wertschätzen, die unter uns sind.
Wie schätzt man Menschen eigentlich wert? Indem man sie als Menschen würdigt, sie als Nachbarn anerkennt, um die Schwierigkeiten weiß, die sie vielleicht hatten, hierherzukommen, um ihre Geschichte weiß. Sie wurden damals gerufen, teilweise von Katharina der Großen, um ein Land zu besiedeln, und wurden von den Nachfolgern damals dort vielleicht wertgeschätzt, dann irgendwann nicht mehr wertgeschätzt.
Sie waren Flüchtlinge von Kriegswirren, Flüchtlinge nach dem Hambacher Fest, Flüchtlinge nach der Revolution von 1848 und wanderten in den Osten, genauso wie in den Westen aus. Sie waren Auswanderer aus bitterer Not, die sich dann anderswo eine Existenz gesucht haben. Wenn dort alles gut gewesen wäre, wären sie vielleicht auch glücklich und zufrieden gewesen. Aber es hat sich nicht alles gut entwickelt in der neuen Heimat. Sie wurden im Krieg wieder woandershin vertrieben, umgesiedelt, und kamen wieder zurück. Sie hatten damit zu kämpfen, hier Fuß zu fassen.
Das gilt für Menschen wie meinen Vorgänger als Abgeordneter, Detlef Bojak, der aus Schlesien hierhergekommen ist,
und der erzählt hat, wie er betteln musste, weil die Menschen in der Pfalz, die dort ihre Bauernhöfe hatten, auch nicht alle so großzügig waren und denen alles gegeben haben und begeistert davon waren, dass die Menschen in ihre Wohnungen gesetzt wurden. Daraus kann man manches lernen und sich fragen, ob es heute anders ist.
Sie nennen in Ihrem Antrag Miro Klose. Auch Helene Fischer wäre zu nennen. Sie mussten sich durchbeißen. So einfach war es für die auf der Schule nicht, als sie hierher gekommen sind, eine Sprache erlernen zu müssen. Gerade Familie Klose kenne ich gut. Und es war auch nicht alles eitel Freude, als die Spätaussiedler kamen, als wir sie angesiedelt haben, insbesondere in Regionen wie dem Hunsrück, aber auch bei mir zu Hause, wo viele Menschen aufeinander saßen, wo viele Russisch gesprochen haben. Bei uns waren sie „die Russen“, und in Russland waren sie „die Deutschen“, nämlich jeweils die Anderen.
So geht es vielen Menschen, die in andere Länder kommen, nach wie vor. Das gilt auch für die, die jetzt aus anderen Gründen zu uns kommen. Daraus kann man natürlich lernen. Zu denken ist auch an die Probleme, die wir beispielsweise mit Jugendlichen hatten, die gar nicht hierherkommen wollten, die die Sprache gar nicht lernen wollten, weil sie entwurzelt waren und von heute auf morgen alle Freunde verloren hatten. Die Familie hatte entschieden, wir wandern wieder zurück und suchen uns eine neue Stadt. Sie taten sich schwer, und natürlich gab es Probleme in den Gefängnissen. Aber wir haben sie miteinander bewältigt.
Welche Lehren kann man aus meiner Sicht daraus ziehen?
Das Erste ist, dass man Menschen menschlich begegnet. Das Zweite ist, wenn Massen kommen, reagiert der Staat offensichtlich immer damit, dass er die Gesetze ein wenig mehr zuschraubt. Das war bei den Aussiedlern auch so.
Als die Spätaussiedler gekommen sind, kamen Wohnsitzauflagen, es kam die Forderung nach Deutschkenntnissen usw. Vergleichen Sie das einmal mit der Verschärfung der Asylgesetzgebung in den letzten Jahren. Das sind Massenphänome. Daraus können Sie lernen.
Sie können natürlich auch daraus lernen, wie Menschen ihre Kultur bewahren wollen. Sie haben davon gesprochen. Es geht manchmal über Hunderte von Jahren. Die deutschen Aussiedler in Südamerika und woanders
bewahren ihre Kultur. Wir sollten wissen, wenn wir mit mit Menschen anderer Kulturen umgehen, dass Menschen, wenn sie in der Fremde sind, gerne auch ihre Kultur bewahren, weil sie dort beheimatet sind.
Es gehört zum menschlichen Umgang, dass man das weiß. Deshalb können wir von den Aussiedlern lernen.
Das wollen wir. Wir wollen ihnen menschlich begegnen.
Herr Minister, stimmen Sie dem zu, dass der Grundatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind, auch einzuhalten ist, wenn er Mühe und Aufwand bedeutet und es uns selbst manchmal nicht gefällt, und dass dies ein wichtiger Grundsatz ist?
Vielen Dank, Herr Präsident.
Frau Binz hat es eben noch einmal in Erinnerung gerufen. Made in Germany, früher geboren – das wissen Sie – als ein Begriff, mindere Qualität aus Deutschland in England bekannt zu machen, hat sich in über 100 Jahren zu einem Qualitätsbegriff entwickelt. Die deutsche Autoindustrie ist dabei, dies mutwillig mit ihrem Verhalten zu zerstören, das sie in der Dieselaffäre an den Tag gelegt hat und bis heute an den Tag legt, wenn es um Verbraucherinnen und Verbraucher geht, meine Damen und Herren.
Aus meiner Sicht ist das einer der größten wirtschaftspolitischen Skandale in der Nachkriegszeit. Natürlich leiden wir als Verbraucherinnen und Verbraucher alle darunter, wenn die Umweltgesetze nicht beachtet werden und mit Tricksereien, die etwas anmuten, als wenn ich Schwarzgeld in die Schweiz bringe oder Steuern betrüge, indem ich Cum-Ex-Geschäfte mache, so haben sich Konzerne darauf verlegt, Software zu manipulieren, um gesetzliche Regelungen auszuhebeln. Die Politik muss sich sicher auch an die eigene Nasenspitze fassen, dass dem nicht in dem gehörigen Maß nachgegangen worden ist.
Wenn ich Ihnen ein Zitat des Präsidenten des Kraftfahrtbundesamts mitgeben darf, der irgendwann in seinem Amt gesagt hat, aus Umweltgründen nehme ich keine Autos von der Straße, dann ist das ein Skandal für sich, und es
rechtfertigt die Verbrauchersicht, dass beim Kraftfahrtbundesamt eine Trennung in die Sparte Zulassung und in die Sparte Überwachung erfolgt, weil die Industrienähe dieses Amtes zu dicht ist, gedeckt von dem Verkehrsministerium, als dass dort wirksam die Aufgaben erfüllt werden können, wie sie erfüllt werden sollen.
Im Mittelpunkt der heutigen Debatte steht, was für Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht werden könnte. Was sind die Forderungen? Zum einen ist zu fordern, nachdem für Mängelgewährleistungsansprüche mit Ablauf des Jahres die Gewährleistungsfrist ausläuft, dass die Autokonzerne aufgefordert werden, die hier Verstöße vorgenommen haben, dass sie einen weiteren Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären. Dies wäre Aufgabe für den nächsten Dieselgipfel, und zwar mit aller Intensität, die darauf zu setzen ist.
Was wäre weiter zu fordern? Dass die Verbraucherinnen, welche die Autos gekauft haben, natürlich auch in Europa so gestellt werden, als wenn sie nicht betrogen worden wären.
Es ist nicht zu ertragen, dass die Autoindustrie bis heute sagt, ja, wir haben hier nur die guten Gelegenheiten interpretiert, und wir sorgen auch dafür mit Deckung der Bundesregierung, dass Software-Updates gemacht werden, und da werden eure Autos wenigstens nicht von der Straße kommen, aber den Schaden, sprich den Minderwert, den habt ihr, und damit müsst ihr leben.
Frau Merkel sagt dann im SPIEGEL-Interview dazu, Hardware-Updates sind teuer und technisch enorm aufwendig. Wir müssen uns genau überlegen, ob eine solche Nachrüstpflicht für Motoren wirklich die Resultate bringt, die wir brauchen, weil wir damit der Automobilindustrie viel finanziellen Spielraum für Investitionen in andere Technologien nehmen würden.
Sind denn die betrogenen Autokäuferinnen und Autokäufer diejenigen, die den technologischen Fortschritt bei der Automobilindustrie mit diesen Betrugsmitteln finanzieren müssen?
Das kann nicht der Fall sei sein, sondern wir haben verdammt noch einmal die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Entschädigungen oder eine sorgfältige Nachrüstung der Hardware erfolgen, dass diese Vehikel auch in der Lage sind zu fahren, ohne Umweltschäden zu verursachen, der Handwerker, die Handwerkerin ihn nutzen kann, derjenige, der sein Geld auf den Tisch gelegt hat, um ein solches Auto zu kaufen, eben nicht fürchten muss, ich darf mit meiner Kutsche nicht mehr nach Mainz, Stuttgart oder München fahren, weil es der Umwelt nicht entspricht, weil zu viel NO2 ausgestoßen wird. Das kann
nicht Sinn und Zweck der Übung sein.
Auf die Vorschläge, was an weiteren Forderungen zu stellen ist, werde ich in der zweiten Runde eingehen.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! In vielem kann ich mich meinen Vorrednern anschließen, auch hinsichtlich der Forderun
gen. Herr Baldauf, ich glaube, niemand geht es darum, die Automobilindustrie in Bausch und Bogen zu verdammen.
Aber dadurch, wie sie sich im Dieselskandal verhält, bringt sie eine ganze Technik in Verruf, von der in RheinlandPfalz und weit darüber hinaus Tausende von Arbeitsplätzen abhängig sind. Das ist ein Vorwurf, der auch stehen muss. Das ist der Skandal im Skandal, weil auch ich davon überzeugt bin, wir brauchen diese Technik noch für eine Übergangszeit, weil wir so schnell gar nicht neue Mobilität generieren können.
Bei den Forderungen war – Sie haben aus meinem Munde schon welche gehört, wie die Verlängerung der Verjährung – auch die Musterklage. Frau Huth-Haage, Sie haben hineingerufen: Warum hat der Herr Maas das nicht gemacht? – Ich kann Ihnen sagen, warum. Weil sich bei den Koalitionsverhandlungen letztes Mal die CDU gesperrt hat, dass wir so etwas mit reinverhandeln. Ich war selbst dabei.
So einfach ist das. Ja, ich halte eine Musterklage für notwendig und auch für sinnvoll in diesen Fällen. Das ist besser, als wenn sie googeln und sehen als Erstes die Annonce „Wir sind der Spezialist für Klagen gegen VW, zahlen Sie das und das, und die Erstberatung ist kostenlos“ oder die Plattform, die das gegen eine Provisionsbeteiligung von 30 % oder 40 % macht und das dann auch nutzt.
Ich glaube auch, wir müssen überlegen, ob es strafrechtlich eine Konzernhaftung gibt. Das gibt es bei uns in Deutschland nicht. Da haftet der Einzelne. In solchen revolutionären Ländern wie der Schweiz ist so etwas lange etabliert – nur, dass Sie das einmal wissen. Ich will es am Rande ansprechen. Dieser Skandal bringt einen auf den Gedanken, dass das notwendig ist, dass so etwas passiert. Und wir brauchen eine Stärkung des allgemeinen Verbraucherschutzes durch mehr Abgaben, weil das diejenigen sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher noch helfen können. Schauen Sie sich die Plattformen einmal an.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, entsinne ich mich richtig, dass ich diese Fragen und Beantwortungen alle oder nahezu alle in der letzten Ausschusssitzung des Auschusses für Gesellschaft und Integration schon einmal in großer Ausführlichkeit gehört habe, oder täusche ich mich?
Herr Minister, ich habe gelesen, dass 13 von 16 Straftaten gegen das Leben sich gegen andere Ausländer gewendet
haben. Trifft es zu, dass dies in der Statistik so aufgeführt ist?
Ich habe eine ähnliche Frage. Hat es in der Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Schwankungen in der Nachfrage gegeben? Hat sich das langsam aufgebaut, oder ist es relativ stabil? Kann man etwas dazu sagen, oder liegen keine Erkenntnisse vor?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren über die beiden Anträge der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich vorausschicke, dass wir die Anträge ablehnen werden, und zwar nicht, Herr Lammert, weil wir keine Haltung hätten. Die Haltung ist eindeutig.
Kein Mensch in diesem Parlament sagt, dass irgendwelche
Verbrecher, die Verbrechen begehen, die schwerwiegend sind, nicht verfolgt werden sollen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Das machen wir, und das machen wir in diesem Rechtsstaat gut. Das will ich vorab festhalten.
Die Kriminalstatistik, die alljährlich vorgelegt wird, enthält seit zwei Jahren auch die Daten für Menschen, die zuwandern, weil wir mehr wissen wollen. Ich rufe in Erinnerung, dass die Kriminalstatistik eine Statistik ist, die die Tatverdächtigen ins Auge fasst. Man muss wissen, dass Verdacht nicht gleich Verurteilung ist und unterschiedliche Menschen in Verdacht kommen, unterschiedlichen Risiken zu unterliegen.
Das sind Sachen, die auch als Erkenntnis für uns insoweit normal sind, dass es Gruppen gibt, die mehr zu Delikten neigen. Das sind – klassisch gesagt – jüngere Männer, ob das Ausländer, Inländer oder andere sind. Nach der Statistik liegt die Gruppe, die deliktisch auffällig wird, zwischen 18 und 29 Jahren. Deshalb muss man sich dieser im Rahmen der Prävention genauso wie in der Repression besonders widmen.
Wenn ich mir Ihre Forderungen anschaue, dann ist es ein bisschen so, wie wenn alter saurer Wein in neuen Schläuchen verpackt ist. Wie oft haben wir die Diskussion um die Maghreb-Staaten geführt? Es ging immer wieder in diesem Punkt um die konsequente Abschiebung.
Meine Damen und Herren, dann müssen wir sehen, dass wir uns in einer politischen Diskussion bewegen, die seit einigen Jahren quer durch die Bundesrepublik erfolgt. Kein Mensch aufseiten meiner Partei und der Koalition verschweigt die Probleme, die bestehen, wenn Zuwanderer deliktisch auffällig werden.
Dabei gibt es Delikte, über die wir gar nicht so sehr diskutieren, weil sie ausländerrechtlich bedingt sind oder es um Schwarzfahren oder sonstige Sachen geht, die näher an der sozialen Gruppe hängen wie bei uns mit deliktisch werdenden Menschen auch.
Herr Lammert, es gibt die von Ihnen genannten hervorgehobenen Gewalttaten, wie sexualisierte Taten etc. Hier kann ich aber Ihren Schlussfolgerungen nicht folgen, beispielsweise der, dass man in jedem Fall abschiebt.
Ich nenne Ihnen einen Beispielfall. Ich glaube, dass es in dem Fall, in dem der Mensch in Freiburg verdächtig ist, Frauen vergewaltigt zu haben, auch den Strafanspruch des deutschen Staates gibt, der vollstreckt werden muss und bei dem man vielleicht später bei der Vollstreckung darüber sprechen kann, ob diese auch im Ausland fortgesetzt werden kann. Ich glaube, dass es in einem solchen Fall nicht angemessen wäre, wenn wir eine solche Strafe nicht in Deutschland vollstrecken würden, wenn sie denn dann nach einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen wird. Diese Verfahren brauchen wir.
Hinsichtlich der Prävention darf ich Ihnen aus eigener Erfahrung und der Erfahrung der verschiedenen Einrichtungen, die wir eingerichtet haben, als die Flüchtlinge gekommen sind, also die Erstaufnahmeeinrichtungen, sagen, dass die Polizei konzentriert und intensiv mit den Leitungen vor Ort zusammenarbeitet. Sie macht das sehr gut. Sie geht auf die Menschen auch menschlich zu, sodass sie gute Erfahrungen über den Rechtsstaat machen können, und zwar in seiner Härte, seiner Konsequenz und den Anforderungen, die er an die Menschen stellt, die für viele – zugegeben – nach den Erfahrungen, die sie gemacht haben, eine andere Kultur sind, oder wenn sie gelernt haben, sich daheim nur mit Gewalt oder anderen Methoden auseinandersetzen und durchsetzen zu können. Das müssen Sie hier ablegen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, mir begegnet im Wahlkreis relativ oft, dass sich viele Menschen und Kirchen parteiübergreifend dafür einsetzen, dass die Kreisverwaltung Menschen duldet, weil die Asylrechtsprechung inzwischen relativ eng ist, die Verhältnisse in den Heimatländern schwierig sind und die Kinder in der Schule sind, dort ausgesprochen gut arbeiten und in Vereinen integriert sind. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen das auch bekannt und begegnet ist und das nicht auch ein Ausdruck dessen ist, warum es im Land Duldungen für Menschen gibt, die hier Sicherheit gefunden haben.
Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend,
Integration und Verbraucherschutz:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hartloff, ich stimme Ihrer Aussage vollumfänglich zu, dass es nach wie vor eine beträchtliche Zahl von Menschen in Rheinland-Pfalz gibt, die sich haupt- und ehrenamtlich um Asylsuchende und Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz kümmern und sich mit großem Engagement ihrer Integration, ihrer weiteren Bleibeperspektive und auch ihrer Geschichte, die sie jeweils mitbringen – es sind alles Einzelfälle, und jeder Einzelfall bringt seine eigene Geschichte mit –, annehmen und ihnen eine Hand reichen, damit sie gut in Rheinland-Pfalz ankommen.
Ja, mir ist diese Situation bekannt. Sie ist bisweilen eine sehr belastende, nicht nur für die betroffenen Duldungsinhaberinnen und Duldungsinhaber oder Ausreisepflichtigen selbst, sondern auch für die Menschen, die sich um diese betroffenen Personen haupt- und ehrenamtlich kümmern. Die Situation ist bisweilen sehr belastend, weil viele Kinder im Spiel sind. Ein Drittel der zu uns kommenden Menschen ist unter 18 Jahre alt.
Diese Kinder und Jugendlichen haben bisweilen auf ihrer Flucht und in ihren Herkunftsländern Schreckliches erlebt, sind traumatisiert und brauchen Unterstützung. Wenn es aber um die Frage geht, welche Perspektive sie haben, merken wir, dass gerade in den Momenten, in denen sich die Person vom ersten Tag an in einer Kommune engagiert, in der Kirche, in Sportvereinen, in Bildungsinstitutionen, beim Dolmetschen usw., sie hoch motiviert ist, sich zu integrieren. Mein Haus erreichen viele Zuschriften, Nachfragen und Bitten, dass diese Menschen aus den genannten Gründen hier auch eine weitere Perspektive bekommen.
Das ist etwas, was mir im Alltag sehr, sehr oft begegnet, auch bei Besuchen vor Ort. In der ganzen Debatte um Paragrafen des Ausländerrechts sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, dass es am Ende des Tages bei diesen ganzen Zahlen, über die wir hier sprechen, um einzelne Schicksale geht, um Familienmitglieder, um Frauen und Kinder, die Schreckliches erlebt haben und sich nur eines wünschen, dass sie ein Leben in Frieden haben.
Herr Staatssekretär, das Thema ist in verschiedenen Ausschüssen behandelt worden. Mein Eindruck war, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten der Auffassung war, dass es vernünftig ist, dass man diese Verhandlungen aussetzt und weitere Klärungen herbeiführt. Hatten Sie einen anderen Eindruck?
Herr Frisch, gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu Ihrer Rede. Wir haben uns über einen Antrag über Kinderehen und wie wir damit umgehen unterhalten. Unser Politikansatz ist der, dass wir Probleme lösen wollen, um Menschen zu helfen.
Sie in Ihrer Rede haben aus meiner Sicht einen ideologischen Überbau, wenn man das so bezeichnen kann, daneben gestellt. Ich halte ihn für falsch. Ich will gar nicht inhaltlich auf die vielen Punkte, die Sie genannt haben, eingehen.
Ich halte ihn schon für grundfalsch, weil sich Gesellschaft immer verändert, wir immer Wanderungsbewegungen haben und man das vom Grunde – und das wollen Sie aufhalten – nicht aufhalten kann. Das können wir gestalten als Politik.
Das hat immer versagt. Es entspricht im Übrigen auch überhaupt nicht unserer Geschichte.
Natürlich stehen wir auf dem Boden des Grundgesetzes.
Sie können Fakten ignorieren. Sie können Wanderungsbewegungen, die wir in Europa hatten, die wir von Asien nach Europa haben, ignorieren. Das können Sie alles ignorieren. Ich halte mich gerne an Fakten und an historische und verbürgte Wahrheiten.
Darüber können wir sprechen. Das will ich aber nicht in diesen drei Minuten machen.
Es geht mir darum, dass ich sage, auf dem Boden des Grundgesetzes sind unsere Gesetze entwickelt. Unsere Gesetze in der Gesellschaft dienen oftmals dem Schutz von Minderheiten. Sie dienen oftmals dazu, dass die Mehrheit nicht die Minderheit erdrückt.
Das sind Errungenschaften, die die Mütter und Väter des Gesetzes aus mühseligen Erfahrungen des Dritten Reiches, wo das nicht gemacht worden ist, mit unserem Grundgesetz erarbeitet haben.
Deshalb halte ich viel davon, dass wir in der ganz konkreten Frage darauf vertrauen, dass wir eine Arbeitsgruppe auf der Bundesebene eingesetzt haben, die schaut, wo im Detail die Probleme sind, wie man sie lösen und menschenwürdig damit umgehen kann, die Intention verfolgend, natürlich jugendliche Kinder zu schützen – das ist überhaupt keine Frage –, aber auch nicht brachial darüber hinwegzugehen, was vielleicht an Fakten da ist oder wie es aussieht – um Ihnen nur ein kleines Beispiel an Problemlage zu nennen –, wenn ich so etwas aufheben würde, und am nächsten Tag schiebe ich die Menschen ab. Auch das müssen Sie mit bedenken, wenn Sie so etwas machen.
Sie müssen bedenken, wie wir vernünftig mit solchen Herausforderungen umgehen, und nicht ideologisiert, wie Sie es uns vorgetragen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Brandl, die Absicht der CDU sehen wir doch alle und wohl. Sie wollen nach einem Strohalm greifen, etwas Angebliches aufwärmen und werfen ein Stück mit Schmutz.
Das ist es. Nicht mehr und nicht weniger. Oder haben Sie in der Telefonleitung gesessen? – Ich glaube es nicht.
Also da war ein Konflikt über juristische Fragen, und die von Ihnen zitierte Äußerung von Herrn Generalbundesanwalt Range, das sei ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz gewesen, trifft nachweislich nicht zu. Auch das wurde in der Vergangenheit diskutiert, bei allem, was man rechtspolitisch diskutieren kann.
Also bleibt es bei unterschiedlichen Einschätzungen – nicht mehr und nicht weniger –,
was in der Politik so ist.
Ich will Ihnen aber sagen, dass ich Frau Dr. Hubig langjährig kenne, schätzen gelernt habe als Leiterin der Strafrechtsabteilung hier im Justizministerium, bevor sie in Berlin war, dass ihr der Umgang mit den Staatsanwaltschaften geläufig ist, dass sie das jederzeit zuverlässig auch von der Resonanz der Staatsanwaltschaften gemacht hat und sehr wohl weiß, wie man etwas formuliert. Dass dann in der Hitze eines Nachgefechtes auch von der Bundesanwaltschaft aus unterschiedliche Interpretationen zu einem schwierigen Vorgang erhoben worden sind – – –
Herr Baldauf, Sie wissen, dass unter Juristen immer nur eine Meinung besteht.
Also lassen Sie das liegen. Es war ein untauglicher Ver
such, und die Art und Weise, wie Sie das hier vorgetragen haben, finde ich unsäglich. Das will ich Ihnen auch noch mitgeben.
........ 119 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 120 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 122, 125 Abg. Monika Becker, FDP:........ 123 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 123 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 124
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/137 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 125
Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Ingelheim am Rhein und der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein mit ihren Ortsgemeinden Heidesheim am Rhein und Wackernheim Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/138 – Erste Beratung............... 125
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Abgeord
neten des Wahlkreises Kusel sind sicher froh, dass dieses Gesetz vorliegt und die Fusion der drei Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr mit dem Gesetz eine Grundlage bekommen wird und dann im Kreis Kusel alle Verbandsgemeinden fusioniert sind. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen für die Kommunalreform.
Ich will Dank sagen dem Ministerium für die vorbereitende Arbeit, nicht verleugnend, dass wir in der letzten Legislaturperiode als Abgeordnete das auch schon ganz gern gehabt hätten. Wenn wir als Gesetzgeber jetzt aber schnell arbeiten, ist es möglich, dass dort die Wahlen noch in diesem Jahr stattfinden können und nicht Interimslösungen notwendig werden. Das wäre von der Sache her von allen Beteiligten gewünscht, die dort kommunalpolitisch verantwortlich sind, und von uns – ich glaube, ich kann auch für zwei Kollegen sprechen, die sich gleich selbst äußern – ist das eine ähnliche Intention.
Solche Fusionen sind keine Liebesheiraten, sondern das sind Zweckbündnisse. Sie wissen, welchen Beruf ich gelernt habe. Ich weiß, dass Zweckbündnisse oftmals viel, viel länger halten als feurige Liebesheiraten.
Die Kommunalpolitik im Kreis Kusel hat sich auf den Weg gemacht, dass das erreicht wird, was die Landesregierung schon seit einiger Zeit verfolgt, dass man, weil die kommunalpolitischen Strukturen in Rheinland-Pfalz relativ kleinteilig sind, sie neu ordnet und schaut, wie man vernünftige Größenverhältnisse bekommt. Da gibt es immer verschiedene Lösungen, wenn ich in der Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 89 ff. von Herrn Professor Junkernheinrich die Punktebewertungen nach einem Schema gelesen habe, wenn Bruchmühlbach und wenn Ramstein und wenn Weilerbach sich mit dem einen oder dem anderen zusammenschließen – ja, man braucht Kriterien. Es gibt verschiedene Lösungen. Es gab im Vorfeld auch die eine oder andere Verwirrung und die einen oder anderen Gespräche – wenn ich zum Kollegen Schäffner hinüberschaue –, ob man das kreisübergreifend machen kann oder nicht. Der Wunsch der Beteiligten war zuerst bei Waldmohr und Schönenberg-Kübelberg: Wir wollen gemeinsam zusammengehen.
Auf diesen Zug, der dann schon ein bisschen im Fahren war, ist dann Glan-Münchweiler etwas in der Furcht „Wir bleiben vielleicht übrig und können keinen Wunschpartner mehr finden“ mit aufgesprungen. Das fügt sich vernünftig zusammen. Es gibt im Kreis Kusel dann eine Verbandsgemeinde im Norden – die wurde als erste gebildet, Lauterecken-Wolfstein –, eine in der Mitte – das Gesetz ist beschlossen, die Vollziehung kommt auch im nächsten Jahr, Altenglan-Kusel – und jetzt im Süden das die Verbandsgemeinde Oberes Glantal.
Das ist eine vernünftige Entwicklung. Die Herausforderung wird darin liegen, wie das auf der Kreisebene aussieht. Der Kreis Kusel hat dann drei Verbandsgemeinden. Da muss man sicher schauen, ob es Möglichkeiten gibt, dass man an der Grenzsituation in Kleinheit effizienter arbeiten kann, oder ob auch dort aus den Gutachten folgend Handlungsbedarf Richtung Fusion gegeben ist.
Die Landtagsfraktionen haben sich in der letzten Periode
gemeinsam auf den Weg begeben, dass solche Gutachten eingeholt werden. Als langjährig in der Kommunalpolitik und in der Landespolitik Reisender habe ich eine gewisse Skepsis dem gegenüber, was den Erkenntniswert der Gutachten anbelangt. Das werden wir aber sehen, wenn sie vorliegen. Wir werden das in aller Nüchternheit behandeln.
Ich denke, wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist, dass die Verwaltung, die für sie arbeitet, gut funktioniert, schnell erreichbar ist und sie gute und exzellente Arbeit machen kann. Auf diesen Weg begeben sich die Verbandsgemeinden im Süden des Kreises. Darin wollen wir sie unterstützen.
Es gibt noch ein bisschen einen Wunsch, ob man nicht den Flächennutzungsplan in der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg noch etwas später beschließen könnte. Aber da ist das Baugesetzbuch auch aus meiner Sicht davor. Dies sagt, die neue Kommune ist dann zuständig. Also gilt es, entweder noch vorher fertig zu werden, oder die neue Kommune kann das dann auch für diesen Teilbereich vollziehen, und das Geld wäre sicherlich nicht hinausgeworfen.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf bitten, dass wir ihn gemeinsam zügig verabschieden können.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.