Jörg Nickel
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur wenn es den Fischen gut geht, kann es auch den Fischern gut gehen. Das ist eine Binsenweisheit.
Trotzdem gelingt es uns nicht, die Fischbestände in Europa so zu bewirtschaften, dass diese stabil bleiben und so auch künftigen Generationen als Erwerbs- und Nahrungsgrundlage dienen können.
Ich freue mich, dass der Ausschuss weitgehend unserem Antrag gefolgt ist. Leider können wir dem Änderungsantrag von CDU und FDP nicht zustimmen. Bei Meeresschutzgebieten geht es doch gerade darum, den Zustand dieser Gebiete wieder zu
verbessern. Nicht immer wird man im Einzelfall jeden schädlichen Einfluss der Fischerei beweisen können. Dafür ist einfach der Forschungsaufwand zu hoch. Es ist doch aber naheliegend, dass ein Schutzgebiet, in dem keine Fischereifahrzeuge unterwegs sind, sich ungestörter erholen kann, als wenn es regelmäßig von Grundschleppnetzen durchpflügt wird.
Nichtsdestotrotz möchte ich trotzdem die Gemeinsamkeiten unserer Anträge betonen. Es geht um viel. Die Fischereipolitik hat Auswirkungen auf die Fischbestände in Nord- und Ostsee, auf die gesamte Meeresökologie, auf die Einkommenschancen der Fischer und damit auch auf das Gesicht unserer Hafenstädte und den Tourismus. Die Fischereipolitik in Europa wird jetzt reformiert. Der Gesetzentwurf der Kommission liegt auf dem Tisch. Jetzt haben wir die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und auf die Positionierung der Bundesregierung Einfluss zu nehmen. Die bisherige Fischereipolitik ist zu Recht in der Kritik. Fischereiwissenschaftler geben Empfehlungen für Fangquoten ab, die aber regelmäßig von den Fischereiministern missachtet werden. Gesunde Fischbestände sind die Grundlage jeder Fischerei. Daher scheint sich inzwischen auch bei der EU-Kommission die Einsicht durchgesetzt zu haben: Wir entziehen der Fischerei weltweit den Boden, wenn wir mit dem Raubbau so weitermachen.
Ein einziger europäischer Fischtrawler, der vor Mauretanien das Meer plündert, kippt so viel Beifang ins Meer, dass in Mauretanien 30.000 Menschen ein ganzes Jahr versorgt werden könnten. Das sind unhaltbare Zustände, und das müssen wir ändern.
Die EU-Kommission hat zur Situation der Fischbestände eine Analyse gemacht. Darin heißt es, dass 88 % der Fischbestände in den Gewässern der EU überfischt seien. 88 % - und das sagt die EUKommission, nicht Greenpeace. Auch wenn sich die Situation in Nord- und Ostsee für einige Bestände, wie offenbar den Hering, entspannt hat, ist das kein Grund, sich zurückzulehnen. Vor allem darf es nicht heißen, Empfehlungen, die Quoten aufzu
stocken, sofort umzusetzen, aber Empfehlungen, die Quoten herabzusetzen, zu ignorieren.
Hier ist nicht die Zeit, alle unsere Vorschläge zu erläutern. Drei Aspekte möchte ich aber hervorheben, die für Schleswig-Holstein von besonderem Interesse sind. Zum einen ist dies der Konflikt zwischen Fischerei und Naturschutz in den Meeresschutzgebieten. Wir müssen dafür Lösungen entwickeln. Es darf nicht sein, dass geschützte Arten wie der Schweinswal aus den eigens für ihren Erhalt eingerichteten Schutzgebieten verdrängt werden. Zum anderen liegt uns der Erhalt der handwerklichen Küstenfischerei am Herzen. Sie ist ein identitätsstiftendes Merkmal vieler Küstenorte, wichtig für den Tourismus und sichert so auch Menschen jenseits der Fischerei ein Auskommen. Um die Küstenfischerei langfristig absichern zu können, müssen die Fischer aber von ihrer Arbeit leben können. Von 1,30 € pro Kilogramm Krabben kann kein Fischer leben.
Ein Weg aus dieser Misere wäre: bessere Vermarktungsmöglichkeiten für die Fischer, indem ihre Stellung gegenüber dem Handel gestärkt wird. Zum Dritten haben wir in den deutschen Natura-2000-Gebieten die absurde Situation, dass manche Einschränkungen für die Fischerei nur für deutsche Schiffe gelten, nicht aber für die anderen, zum Beispiel für dänische Fischer. Das müssen wir dringend ändern.
Nur wenn wir behutsam mit dem Meer und seinen Ressourcen umgehen, können wir langfristig das erreichen, was wir alle wollen: Gesunde Meere, sichere Beschäftigung für die Fischerinnen und Fischer und leckeren Fisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 31. Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte der Blogger Markus Beckedahl auf seiner Seite netzpolitik.org einen Artikel mit dem Titel: „Der Schultrojaner - Eine neue Innovation der Verlage“. Dieser Artikel hat eine Empörungswelle ausgelöst - wie wir meinen zu Recht.
Der Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen, den die Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen im Dezember 2010 geschlossen hatte, ist seit Januar 2011 in Kraft. Der Text steht im Netz. Er wäre nicht so interessant, wäre da nicht § 6 Abs. 4. Dort wird vertraglich vereinbart, dass jährlich 1 % der Schulrechner mithilfe eines sogenannten Schultrojaners auf digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke untersucht werden sollen. Schulen sollen Ansprechpartner nennen, und die Bundesländer verpflichten sich beim Bekanntwerden von Verstößen, gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.
Wir halten es für falsch und gefährlich, dass Schleswig-Holstein zugestimmt hat, solche Software auf Schulcomputern zuzulassen.
Damit fühlen sich alle Lehrkräfte unter Generalverdacht gestellt. Während beispielsweise der Einsatz von Späh-Software durch die Polizei sehr hohe rechtliche Hürden nehmen muss, soll die Plagiatsoftware eingesetzt werden, ohne dass überhaupt ein Verdacht vorliegt. Das sehen wir extrem kritisch.
Ob Lehrerinnen und Lehrer disziplinarisch belangt werden, steht normalerweise im Ermessen. In diesem Fall eine Verpflichtung zu Disziplinarmaßnahmen festzuschreiben, ist völlig verfehlt.
Man muss bedenken: Es handelt sich nicht um Kriminelle, die sich am illegalen Download von Musik- und Videodateien bereichern wollen, sondern um Lehrerinnen und Lehrer, die ihr Bestes geben, um ihren Schülern etwas beizubringen.
Wir begrüßen die Ankündigung der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2011, die in § 6 des Vertrages beschriebene Scansoftware bis auf Weiteres nicht - jedenfalls nicht im Jahr 2012 - zum Einsatz kommen zu lassen.
In der gleichen Pressemitteilung wird angekündigt, im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch zu führen, um mögliche Alternativen zu diskutieren. Dieses Quartal endet nächste Woche. Herr Dr. Klug, hat dieses Gespräch stattgefunden? Wir wären sehr neugierig zu erfahren, was dort besprochen wurde, und wir hoffen, Sie berichten uns heute darüber.
Dabei wäre es auch interessant zu erfahren, inwieweit andere offene Fragen inzwischen geklärt wurden. Warum werden die Datenschutzbeauftragten nicht schon bei der Entwicklung der Software hinzugezogen, anstatt später über das fertige Produkt urteilen zu müssen?
Werden die 16 Datenschutzbeauftragten der Länder separat konsultiert? - Der Bildungsföderalismus lässt grüßen! Wer soll eigentlich die Installation und den technischen Support für die Plagiatsoftware bezahlen? Das kostet schließlich Personal, und das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Schulbuchverlage bezahlen das sicherlich nicht. Die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auch nicht über eine weitere administrative Aufgabe, die sie davon abhält, ihre Zeit den Schülerinnen und Schülern zu widmen.
Herr Dr. Klug, haben Sie sich schon Gedanken gemacht, welche zukunftsweisenden Konzepte der freien Nutzung von Lehrmaterial für die Schulen sinnvoll wäre - Stichwort: Open Educational Resources?
Wir hoffen, dass Sie uns zu alldem Erhellendes zu sagen haben.
Herr Dr. Klug, ich glaube, Sie haben gar nicht genau gewusst, was da im Vertrag steht. Das Ganze ist Ihnen durchgerutscht. Nun fliegt es Ihnen um die Ohren. Das kann passieren.
Aber jetzt begrenzen Sie den Schaden und setzen sich für eine Änderung des Vertrags ein. Urheberrecht ist richtig und wichtig, aber Schnüffel-Software ist keine Lösung.
Wir unterstützen den Antrag der LINKEN. Der identische Antrag ist bereits im Berliner Abgeordnetenhaus von Grünen, LINKEN und Piraten gemeinsam gestellt worden. Wir meinen nicht, dass das vollständig erledigt ist. Durch die häufige Verschiebung ist er nicht mehr ganz aktuell. Nichtsdestotrotz beantragen wir Ausschussüberweisung. Herr Dr. Klug, vertrauen Sie unseren Lehrerinnen und Lehrern, verhindern Sie einen Einsatz von „Schultrojanern“ an unseren Schulen!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausbau des schnellen Internets muss kommen. Kein Unternehmen, kein Privathaushalt und selbst keine Windkraftanlage kann heute auf den schnellen Datenstrom verzichten. Ein schneller Breitbandausbau ist die Voraussetzung für eine Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Er ist daher ganz besonders im ländlichen Raum wichtig. So weit sind wir uns wohl alle einig.
Was ist das aber für ein Lobhudelantrag, den Sie uns hier vorlegen? - Der Landtag soll die Maßnahmen der Landesregierung anerkennen, so schreiben Sie in Ihrem Antrag. Ist das Aufgabe eines Parlaments? - Ich bin ja noch neu hier, aber die Aufgaben eines Parlaments hatte ich bisher anders verstanden.
In der Netzcommunity würde man das als einen ,,Troll-Antrag“ bezeichnen, also als etwas, was keinen konstruktiven Beitrag leistet. Ich würde es am 6. Mai 2012 lieber den Wählerinnen und Wählern überlassen, die Arbeit dieser Landesregierung anzuerkennen oder nicht. So lange sollten Sie sich noch gedulden.
Sie können derweil einmal aufs Land fahren, zum Beispiel nach Nordfriesland, und die Menschen dort fragen, ob sie die Leistungen der Landesregierung beim Breitbandausbau anerkennen. Dort gibt es noch viele Orte, in denen die Daten Bit für Bit durch die Leitungen tröpfeln. Seit Jahren erzählt uns die Bundesregierung, es gäbe keine weißen Flecken mehr. Die Realität in Schleswig-Holstein ist eine andere; das wissen Sie, und das wissen wir.
Die für den Breitbandatlas herangezogenen Daten stammen von exakt den Unternehmen, die sich verpflichtet haben, neben den lukrativen Ballungsgebieten auch den ländlichen Raum mit schnellem Internetzugang auszustatten. Die Erfahrung lehrt uns: Da werden fleißig Zahlen geschönt, und es wird suggeriert, man hätte seine Hausaufgaben gemacht. Die Unternehmen investieren aber zunächst dort, wo sie satte Gewinne erwarten. Als Landesregierung wäre es Ihre Aufgabe, sich gegen dieses Marktversagen und für die Breitbandversorgung der abgehängten kleinen Gemeinden einzusetzen. Stattdessen legen Sie uns heute diesen Lobhudelantrag vor. Das hilft uns nicht weiter.
Die Menschen haben es satt, sich seit Jahren an der Nase herumführen zu lassen. Sie nehmen die Breitbandversorgung neuerdings selbst in die Hand. Die Breitbandnetzgesellschaft in Nordfriesland oder Snellstar in Waabs, ich nenne hier nur einige Beispiele, tun das, was die Landesregierung immer wieder versprach, aber nicht lieferte. Sie bauen das Netz selbst. Das ist eine tolle Initiative, die häufig von Windmüllern geleistet wird. Sie ist ein Ausdruck von Gemeinwohlorientierung, denn hohe Renditeerwartungen allein dürften dieses Engagement nicht ausgelöst haben.
Ich komme noch einmal zu Ihrem Antrag: Warum soll dieser Landtag bereits heute über den Doppelhaushalt 2013/2014 sprechen? - Wollen wir das nicht dem neugewählten Landtag überlassen? - Ich bin sicher, dass auch der kommende Landtag den Ausbau des schnellen Internets ganz oben auf seine Prioritätenliste schreiben wird, wie auch immer dieses Parlament dann zusammengesetzt sein wird. Schaufensteranträge wie der Ihrige Antrag helfen uns hier nicht weiter.
Das Internet gehört für uns zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom und Müllabfuhr. Darum fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Breitbandversorgung zum Universaldienst erklärt wird. Die grüne Bundestagsfraktion hat kürzlich eine Studie vorgelegt, die zeigt, wie das gehen kann.
Dabei gilt das Internet als Grundbedarf. Das ist bei der Bundesregierung aber bisher noch nicht angekommen. Dort ist die Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft, die Demokratie und die Bildung offenbar noch nicht ausreichend ins Bewusstsein vorgedrungen. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, machen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin Dampf! Das schnelle Internet muss schnell kommen. Es muss auch schnell bleiben, wenn die Technologie sich fortentwickelt. Dafür müssen wir auf Bundes- und Landesebene gemeinsam kämpfen. Um diese Gemeinsamkeit zu betonen, werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten.