Torsten Albig

Sitzungen

18/70 18/89 18/119 18/132

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die freundliche Kommentierung dessen, was wir mit den Kommunen verhandelt haben. Wenn ich zusammenfassen und den Unterschied herausarbeiten darf zwischen dem, was Regierung vor uns getan hat, und dem, was wir tun, dann möchte ich feststellen: Wenn ich ein Dokument bekomme, auf dem alle vier Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände unterschrieben haben, dann ist es ein Vertrag, auf den wir uns geeinigt haben. Als Sie so etwas bekommen haben, war es eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht.
Das beschreibt präzise den Unterschied in der Herangehensweise, wenn wir unterschiedliche Auffassungen haben.
Ich lasse mich von allen Vieren nicht verklagen, sondern ich sitze zum dritten Mal mit ihnen zusammen - im Kommunalpaket III - und bewältige die anstehenden Herausforderungen.
Sicherlich mag man sagen: Sie hätten vielleicht mehr verhandelt, wenn Sie Kommune gewesen wären. Aber Sie sind nicht Kommune. Die vier Landesverbände der Kommunen in Schleswig-Holstein haben verantwortlich unterzeichnet, dass das, was wir miteinander verhandelt haben, dem entspricht, was sie erwarten, dem entspricht, was sie für fair halten, und dem entspricht, von dem sie glauben, dass sie damit die Herausforderungen in der Zukunft im Bereich Integration, im Bereich Schulbegleitung, im Bereich Konnexität, im Bereich Infrastruktur, im Bereich Krankenhausfinanzierung abbilden können. Mehr als diese vier Unterschriften bei allem Respekt - brauche ich nicht; denn das sind die Partner, mit denen ich das in diesem Land organisiere.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei der kommunalen Familie, die in allen drei Kommunalpakten gezeigt hat, dass es ihr nicht darauf ankommt, sich zu streiten, sondern zu einigen, dass sie konstruktiv ist, dass sie versucht, auch nachzuvollziehen, was die Position des Landes ist und dass wir jeweils in der Lage waren, immer wieder Lösungen zu erarbeiten. Das haben wir hier auch getan, meine Damen und Herren.
Alle Zahlen sind genannt worden. In der Summe bleibt bestehen, dass wir für die kommunale Fami
lie noch einmal über 100 Millionen € bis 2030 vereinbart haben. Das war weder gönnerhaft, noch ist es irgendwie ein Geschenk des Landes, sondern wir haben vereinbart, dass das eine kluge Lösung ist auch aus Sicht der Kommunen. Wenn der Oberbürgermeister aus Norderstedt mir sagt: „Ich weiß nicht, worüber ich mit Ihnen noch streiten soll, alle unsere Fragen sind positiv beantwortet“, dann gibt mir das einen Hinweis, dass wir gar nicht so falsch davor sind, wenn wir mit den Kommunen verhandeln.
Aber - Herr Garg hat darauf hingewiesen - natürlich ist ein solcher Vertrag nur dann sinnvoll, wenn er immer unter dem Vorbehalt geschlossen ist, dass wir immer wieder neu justieren, dass wir immer wieder schauen. Natürlich weiß ich, dass das, was wir im Paket II beschlossen haben - 90/10, so lange nicht anerkannt, dann 70/30, 30/70 -, für die Kommunen eine Last ist. Dass sie es aber trotzdem im Paket II mit mir vereinbart haben, zeigt, dass sie das für ein gutes Angebot gehalten haben. Aber sie wissen, dass wir immer wieder reinschauen werden, wenn wir feststellen, dass unsere Grundannahmen, dass man es tragen kann, dass man es aushalten kann, dass man damit das Leben organisieren kann, nicht stimmen, und dass wir uns dann wieder zusammensetzen werden, wenn sich die Grundzahlen verändern sollten.
Genauso aber haben wir den Streit beigelegt, den wir zu dem Thema Krankenhausfinanzierung hatten. Ich weiß, dass das ärgerlich ist, dass wir das beigelegt haben, aber wir haben ihn beigelegt.
Die kommunale Familie hat ihre Position, dass sie es, wir es vorgeschlagen haben, für nicht gangbar hielt, mit der Unterschrift unter das Kommunalpaket III beigelegt und anerkannt, dass die Finanzierung aus IMPULS über das Krankenhausfinanzierungsgesetz hälftig mitgetragen wird.
Das mag man für falsch oder für richtig halten, aber ich weise darauf hin, dass die kommunale Familie es akzeptiert. Damit gehen wir in die Zukunft.
Langer Rede kurzer Sinn: Es war ein guter Tag für die Kommunen, es war ein guter Tag für das Land, nicht weil wir beschenken, nicht weil wir Gönner
sind, sondern weil wir Verträge schließen, und so macht man das, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über einem Jahr reden wir über Glauben, über Werte, die aus unserem Glauben folgen, und wir reden über die Verantwortung als Folge von Glauben und Werten. Es ist gut, dass wir dies miteinander tun. Ich möchte mich bei allen, die sich an dieser Debatte - auf einem, wie ich finde, wundervollen Niveau - beteiligen, von Herzen dafür danken. Das tut unserem Land gut, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema befassen und sagen: „Wir wollen über unsere Verbundenheit zu unserem Glauben und dem, was das für uns bedeutet, miteinander reden. Es ist uns wichtig, dass dies Platz findet in der Verfassung, die wir uns neu geben.“ Wir reden nicht über die alte Verfassung, sondern über die Verfassung, die wir in Zukunft haben wollen.
Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass die Formulierung aus der ersten Beratung von mir war. Ich bin aber sehr dankbar, dass sich so viele bemühen, Brücken zu bauen für andere Formulierungen, die mehreren die Möglichkeit geben, Kompromisse einzugehen und auszuhalten.
Ist es eine Demutsformel? Ist es eine Bekenntnisformel? Für mich ist es eine Verantwortungsformel. Die Formulierung „in Verantwortung vor“ hat für mich großen Anmut, auch wenn der Text, der darauf folgt, natürlich nicht anmutig oder gar von literarischer Anmut ist. Aber sich darauf zu besinnen, dass es so eine Verantwortung gibt und uns dies in der Formulierung mitzugeben, die in meinem christlichen Glauben und dem vieler anderer verwurzelt ist - bei wieder anderen ist sie anderweitig verwurzelt -, scheint mir jede Diskussion wert zu sein. Die Formulierung macht uns bewusst, dass wir Grenzen haben, die wir uns selbst geben.
Ich glaube, diese Formulierung sagt eben nichts darüber aus, ob es Gott gibt oder nicht. Sie sagt nichts über die Bedeutung der Amtskirche aus und was diese in den letzten 2.000 Jahren getan oder nicht getan hat. Sie sagt etwas über mich aus. Wie verorte ich mich? Was sind die Rahmenbedingungen, unter denen ich handle? Darüber reden wir bei dieser Formulierung.
Deswegen finde ich die Formulierung geeignet, da sie versucht, Sie mitzunehmen. Wir sollten versuchen, es miteinander hinzubekommen.
Da wir viel über Kompromisse reden, möchte ich denjenigen, die die Formulierung heute noch nicht tragen können, mitgeben: Sollten wir nicht zu einer solchen Formulierung kommen, wäre auch das ein Kompromiss.
Eben ist aber davon gesprochen worden, wir sollten den größtmöglichen Kompromiss suchen. Wenn meine Position mit meinen Wurzeln in der Präambel gar nicht auftaucht, dann wäre das nicht der größtmögliche Kompromiss; denn dann wäre der Teil, für den ich stehe und der mir wichtig ist, völlig verschwunden, und es wäre nicht einmal versucht worden, ihm einen Platz zu geben.
Darum bitte ich in dieser Debatte. Auch ich möchte, dass sich meine Überzeugung in diesem Kompromiss wiederfindet. Wäre dem nicht so, dann wäre das der kleinstmögliche Kompromiss. Der vorliegende Kompromissvorschlag ist sicherlich größer als der kleinstmögliche Kompromiss.
Darum bitte ich in der Debatte. Danke an alle, die so wertvoll diskutieren. - Danke.
Sehr gern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute über die Änderung der Landesverfassung abzustimmen. Das ist eine gute neue Landesverfassung. Wir haben drei Varianten abzustimmen, weil wir drei Varianten von Präambeln haben. Vielleicht werde ich am Ende der Abstimmung meine Hand dreimal für Ja gehoben haben. Ich werde dies allerdings mit sehr unterschiedlich großer Freude tun.
Ich habe in unserer ersten sehr emotionalen, aber wie ich fand - auch sehr inhaltsstarken Lesung im Juli sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, was meine Position ist: Ich wünsche mir eine Landesverfassung mit Gottesbezug; keine Verfassung im Namen Gottes, sondern eine Verfassung in Verantwortung vor Gott. Das bringt für mich die Vorlage der CDU-Fraktion am besten zum Ausdruck, die
das aufnimmt, was wir seit 1949 in unserem Grundgesetz finden; der - wie ich finde - besten Verfassung, die unser Land je gesehen hat.
Ich halte es persönlich für wichtig, dass wir uns die Grenzen unseres Handelns bewusst machen. Anfang September hat Professor Di Fabio in dem schon erwähnten Vortrag im Landeshaus sehr faszinierend vorgetragen und sich dazu geäußert. Ist dies ein theologischer Begriff? - Nein, er hat deutlich gemacht: Der Gottesbezug in der Verfassung ist kein theologischer Begriff. Er ist eine staatsrechtliche Formel, mit der wir als Verfassungsgeber unsere Bescheidenheit und unsere Demut ausdrücken. Wir drücken damit unser Verständnis von dem, was wir tun, aus.
Es ist etwas völlig anderes, ob ich auf ein Koppel schreibe: Gott mit uns. Das tue ich in dem Verständnis, dass ich dies missbrauchen will. Wenn wir es tun, dann tun wir als Verfassungsgeber dies in einem Verständnis von Demut. Das ist eine Formel, in der wir mitgeben und beschreiben würden: Wir sind fehlbar, unser Wissen ist endlich. Wir treffen damit gerade keine religiöse oder weltanschauliche Festlegung. Niemand in Schleswig-Holstein wäre künftig verpflichtet, deshalb an Gott zu glauben. Wir sagen nur, es besteht die Möglichkeit, dass da noch etwas ist, was jenseits unseres menschlichen Erkenntnisvermögens liegt; jenseits unserer Vernunft.
Sollte sich im Hohen Haus hierzu keine Zweidrittelmehrheit finden, so ist das demokratische Realität. Demokratie heißt, Kompromisse zu finden. Ich finde, der Vorschlag der fünf Abgeordneten ist ein guter und geeigneter Kompromiss. Er öffnet die Zugänge zu einer solchen Verfassung. Er gibt auch mir, für den es aus meinem Wertekorsett heraus wichtig ist, dass es so eine Beschreibung gibt, die Möglichkeit mitzugehen. Er gibt auch mir einen identitätsstiftenden Anker und nimmt ihn mir nicht, ohne dass er andere zwingt, das genauso zu sehen. Das Wort „auch“, das dort aufgenommen ist, gibt uns allen die Möglichkeit, diesen Weg zu gehen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sehen dies so wie ich. Ich bitte Sie herzlich: Nehmen Sie uns nicht diese Möglichkeit, diese identitätsstiftende Wirkung in unseren Alltag aufzunehmen, indem Sie dies nicht mittragen können. Es ist wichtig, dass wir alle mitgenommen werden können. Dieser Änderungsantrag gibt diese Möglichkeit, und ich finde ihn unterstützenswert.
Sollte keiner der beiden Anträge die notwendige Mehrheit gefunden haben, bleibe ich dabei, dass ich mir als Bürger kaum vorstellen kann, dass sich eine Landesverfassung, die sich eine Präambel gibt, was sie nicht muss, in ihr die Begrenztheit unserer Möglichkeiten nicht zum Ausdruck bringt. Als Bürger bleibe ich dabei. Als Ministerpräsident kann ich mir hingegen nicht vorstellen, einer Verfassung nicht zuzustimmen, die von diesem Hohen Hause erarbeitet wurde; eine Verfassung, die das Fundament unserer Rechtsordnung ist, die den Menschen in diesem Land Freiheit und Sicherheit garantiert. Ich war und bin nach wie vor sehr dafür, dass wir unsere Landesverfassung modern und immer aktuell halten und dass wir sie an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Die Rahmenbedingungen für politisches Handeln ändern sich in den Jahrzehnten. Manche Vorgaben unserer jetzigen Verfassung sind nicht so, wie wir sie uns vorstellen, und sie hindern uns vielleicht daran, unser Land so zu gestalten, wie wir es für die Bürgerinnen und Bürger am besten halten.
Ich glaube, wir sind uns alle einig - und das freut mich sehr -: Wir brauchen diese Änderung. Mein Dank, auch mein Dank als Ministerpräsident, gilt all denen, die daran mitgewirkt haben. Das war eine gute Arbeit an einer zeitgemäßen Verfassung. Ich werde mich dem nicht verschließen und dem gern zustimmen, auch wenn ich mich sehr freuen würde, wenn ich heute nur einmal die Hand heben müsste. - Vielen Dank.