Günter Becker

Sitzungen

14/10 14/13 14/15 14/16 14/20 14/26 14/28

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach diesem Vorredner reizt es natürlich, auf das Thema einzugehen. Wir haben aber intern vereinbart, dass meine Kollegin Helma Kuhn-Theis zu den kommunalen Finanzen sprechen wird. Herr Kollege Jung, manche können nur billig. Sie sind ein Paradebeispiel dafür.
Wir haben im Saarland nach Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum und einen überdurchschnittlichen Abbau der Arbeitslosigkeit. Das Defizit geht zurück und die Nettokreditaufnahme einschließlich der Nebenhaushalte geht ebenfalls erheblich zurück. Trotz all dieser guten Voraussetzungen bleibt die Haushaltslage des Saarlandes mehr als angespannt. Raum für Geschenke oder zur Erfüllung überzogener Forderungen bleibt keiner. In einer solchen Situation ist es natürlich verständlich, dass sowohl der öffentliche Dienst, allen voran die in den letzten Jahren arg gebeutelten Beamten, als auch die Kommunen an dieser positiven Entwicklung beteiligt werden wollen. Wir tun dies im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir werden, gerade was die Kommunen angeht, noch darauf zurückkommen.
Die Beamten und Beamten erhalten für das Jahr 2011 zum Jahresende eine Einmalzahlung von 360 Euro. Im kommenden Jahr folgt eine lineare Erhöhung der Gehälter von 1,9 Prozent. Die Forderungen der Gewerkschaften gehen allerdings ein gutes Stück über das hinaus, was wir im Moment zusagen können. Wir werden nicht umhinkommen, weitere Überlegungen gerade zugunsten unserer Beamtinnen und Beamten anzustellen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung - im Lehrerbereich gibt es ja Änderungen -, das Beförderungsbudget, der Zeitpunkt der Besoldungserhöhung, all dies sind Stellschrauben, sind auch Diskussionsgrundlagen für Gespräche mit Interessenvertretungen der Beamtenschaft.
Es darf und kann auf Dauer nicht hingenommen werden, dass die Beamten von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden, der Tarifbereich sich Verbesserungen erstreiten kann, die Beamten jedoch per Gesetz geknebelt werden. Dies schafft Unzufriedenheit in den Amtsstuben und fördert bestimmt nicht die Leistungsbereitschaft. Dieses Problem ist erkannt. Meine Damen und Herren, wir werden alles tun, was im Rahmen des Haushalts möglich ist. In den kommenden Monaten wird hierüber mit Sicherheit das eine oder andere Gespräch stattfinden müssen.
Meine Damen und Herren, Erfreuliches gibt es im Bereich der Feuerwehr. Beim Aufkommen der Feuerschutzsteuer können wir recht positive Entwicklungen verzeichnen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz wurde um über 500.000 Euro erhöht, wonach der kommunalen Seite jetzt wieder gut 2 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer überwiesen werden können. Dies schafft sicherlich mehr Zufriedenheit, der Unmut über das gesunkene Aufkommen der Steuer wird sich in Grenzen halten. Aber auch in diesem Bereich müssen Überlegungen angestellt werden, wie auf Dauer Planungssicherheit hergestellt werden kann.
Kolleginnen und Kollegen, die Polizeireform wird zu Beginn des nächsten Jahres umgesetzt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden in einem Begleitgesetz geschaffen, das wir heute Morgen beschlossen haben. Danach werden die bisherige Landespolizeidirektion und das Landeskriminalamt zu einem Landespolizeipräsidium zusammengefasst. Die Polizei in der Fläche bleibt erhalten. Es gibt Veränderungen in den Zuständigkeiten, in den Arbeitsabläufen, bei der personellen Ausstattung sowie bei der Dienst- und Fachaufsicht. Mit dem Haushalt 2012 schaffen wir die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Polizeireform.
Dabei liegt der Schwerpunkt für die notwendigen Stellenanpassungen nicht vordergründig in den oberen Gehaltsgruppen, sondern im Bereich der A 9 und A 10. Die ursprünglich geplante Streichung der Ausgleichszahlung bei Polizeibeamten, die diese bei
Erreichen der Altergrenze von 60 Jahren bei gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand bisher erhielten, wird so nicht erfolgen. Vielmehr wird es eine soziale Staffelung geben. Demnach wird im ersten Halbjahr 2012 die volle Ausgleichszahlung gewährt. Im zweiten Halbjahr werden noch 50 Prozent der Ausgleichszahlung gewährt. Ausgenommen von dieser Regelung sind bis zum 31.03.2014 die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 9 beziehungsweise diejenigen, deren in diesem Zeitraum liegende Beförderung in die A 10 nicht mehr ruhegehaltsfähig wird. Auch in diesem Bereich kommen wir den Forderungen der Gewerkschaften entgegen, die darauf gedrängt haben, dass diese Ausgleichszahlung nicht von heute auf morgen beseitigt wird, sondern sich die Bediensteten auf diese neue Regelung, also auf den Wegfall, vorbereiten können.
Im Bereich der sogenannten Cybercrime ist beabsichtigt, unabhängig von dem anerkannten Bedarf an IT-Fachleuten in der Vollzugspolizei, im Rahmen eines Projektes die konkreten Anforderungen an die Cybercrime-Dienststellen zu erarbeiten. Notwendig sind detaillierte Aufgabenbeschreibungen und Anforderungsprofile der Mitarbeiter sowie die Klärung von Fragen der organisatorischen und kommunikativen Verzahnung zwischen Fachlichkeit und Technik. Im Rahmen des Projektes ist auch die gewünschte Abstimmung mit der Justiz vorgesehen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen und werden uns diesem Problem der Internet-Kriminalität stellen, ja stellen müssen. Es reicht aber nicht nur hier nicht aus, lediglich Personal zur Bekämpfung von Kriminalität bereitzustellen. Wir müssen diesem Personal auch das notwendige Rüstzeug an die Hand geben, dass Verbrechen verhindert, aufgedeckt oder bekämpft werden können. Gerade die jüngste Straftatenserie diese unappetitlichen Straftaten von Rechtsextremisten - hat gezeigt, dass wir die Vernetzung und den besseren Datenaustausch innerhalb der Sicherheitsbehörden brauchen. Das darf nicht an datenschutzrechtlichen oder sonstigen vorgebrachten Bedenken scheitern, die nur dazu führen, dass nicht die Opfer, sondern die Täter geschützt werden. Für uns gilt nach wie vor: Opferschutz geht vor Täterschutz, und das in allen Bereichen.
Es ist schon bemerkenswert, wer sich zurzeit an die Spitze der Kontroll- und Überwachungsbewegung beim Thema Extremismus setzt, in der Vergangenheit aber stets blockierte, wenn die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen Instrumenten zur Verbrechensbekämpfung auszustatten waren. Datenschutz und übertriebener Liberalismus dürfen nicht zum Verbrecherschutz führen. Ich sage es noch einmal: Opferschutz geht vor Täterschutz! Und ich sage auch: Es darf keine Opfer noch Täter erster und zweiter Klasse geben. Wir dürfen auf keinem Auge
blind sein. Deshalb halte ich die Einrichtung eines umfassenden Extremismusregisters, das sowohl Rechtsextremisten als auch Linksextremisten sowie Islamisten erfasst, für dringend geboten.
Nur durch ein umfassendes Extremismusregister, das allen Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen muss, können Informationslücken verhindert werden, wie sie bei den jüngsten abscheulichen Straftaten aufgetreten sind. Kolleginnen und Kollegen, ich war gestern Abend bei einer Veranstaltung, an der circa 40, 50 Polizeibeamtinnen und -beamte teilgenommen haben. Sie haben sich bitter beschwert, weil sie sich bei den CastorTransporten von der Politik allein gelassen fühlten. Ich habe dort sofort reagiert und möchte dies auch jetzt öffentlich tun. Es sind ja einige Interessenvertreter der Polizei im Zuschauerraum. Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in einer Demokratie und darf nicht angetastet werden. Aber das Demonstrationsrecht hört dort auf, wo gravierend in die Rechte anderer eingegriffen wird. Wer die Berichterstattung über den Transport gesehen hat, kann die Kritik der Polizei nachempfinden. Da wurde nämlich überwiegend der Erfindungsreichtum der Demonstranten lustig zur Schau gestellt. Nun mögen Wurstbuden an der Fahrstrecke noch lustig sein. Aber Schienen zu beschädigen, Schienen zu unterhöhlen, ist nicht mehr lustig. Das sind Straftaten. Hier nehmen Leute billigend in Kauf, dass eine Katastrophe passieren kann. Diese Leute gehören vor Gericht gestellt und müssen zu Schadenersatz herangezogen werden. So etwas darf nicht verharmlost werden nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“.
Unsere Polizei, die den Transport schützen musste, hat einen guten Job gemacht. Ihre qualifizierte Ausbildung hat sie sicherlich nicht, um irgendwelche Berufsdemonstranten durch den Wald zu tragen. Dennoch hat die Polizei sehr umsichtig gehandelt und viel mehr zur Deeskalation beigetragen als die eine oder andere mit großem Sendungsbewusstsein ausgestattete Politikerin - oder Politiker. Dafür gebührt ihr unser aller Dank.
Und - ich denke, ich kann hier für die Koalition sprechen, für die CDU auf jeden Fall - wir werden auch weiterhin zu unserer Polizei stehen.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Im Haushalt 2012 werden alle zurzeit sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Vieles wird umgesetzt und ermöglicht. Das Wünschenswerte und das Machbare stehen
sich auch in diesem Haushaltsjahr wieder als Konkurrenten gegenüber. Die Koalition wird auf jeden Fall dem Haushalt zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer Prozess zur Neuorganisation der saarländischen Polizei ist quasi abgeschlossen. Mit dem heutigen Gesetz zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Polizei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Neuorganisation geschaffen.
Zur Historie. Am 30.06.2010 wurde eine Arbeitsgruppe „Polizei 2020“ ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag erhalten, vor dem Hin
tergrund der perspektivischen Rahmenbedingungen, unter anderem Aufgaben und Personalentwicklung der Polizei, die Bevölkerungsentwicklung und die andauernde Haushaltsnotlage des Landes, eine optimale Nutzung der neuen Führungs- und Lagezentrale aufzuzeigen sowie Vorschläge zur Fortentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation der Vollzugspolizei des Saarlandes zu machen.
Wichtige Vorgaben für die Arbeitsgruppe waren der Erhalt der polizeilichen Präsenz in der Fläche sowie ein bedarfsorientierter Personaleinsatz bei den Dienststellen, Minimierung bestehender Schnittstellen, die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei durch eine bedarfsgerechte personelle und sächliche Ausstattung. Die Einstellungszahlen in der Zukunft sollten sich an den Ruhestandsversetzungen, aber auch der Aufgabenstellung und der demografischen Entwicklung orientieren. Nicht zuletzt sollte geprüft werden, inwieweit Polizeibeamtinnen und -beamte von polizeifremden Aufgaben entlastet werden können.
Nach Bekanntwerden des PwC-Gutachtens wurde der Auftrag der Arbeitsgruppe noch um die Prüfung der dortigen Vorschläge erweitert.
Kolleginnen und Kollegen, bemerkenswert ist, das die Vorschläge zur Polizeireform - wie bereits im Jahre 2000 - erneut aus der Polizei heraus kommen. Die Reform wird der Organisation nicht durch Fremde übergestülpt, sondern sie basiert auf den Ergebnissen, die die Polizei selbst erarbeitet hat. Es fanden zahlreiche Veranstaltungen zur Information und Diskussion statt, auch die Gemeinden und Landkreise wurden zu Infoveranstaltungen in den Diskussionsprozess einbezogen. Sicher sind nicht alle Beteiligten und Betroffenen mit allem zufrieden. Aber das Endergebnis wird von einer breiten Mehrheit getragen.
Danach werden die bisherige Landespolizeidirektion und das Landeskriminalamt zu einem Landespolizeipräsidium zusammengefasst. Innerhalb des Landespolizeipräsidiums werden vier Fachdirektionen - Gefahrenabwehr/Einsatz, die Kriminalitätsbekämpfung/ LKA, Personal/Recht und Zentrale Dienste - eingerichtet. Es würde zu weit führen, wenn ich an dieser Stelle alle Änderungen aufführen wollte, zumal der Minister später sicherlich zu einigen Fragen Stellung nehmen wird. Es gibt Veränderungen in den Zuständigkeiten, in den Arbeitsabläufen, bei der personellen Ausstattung sowie bei der Dienst- und Fachaufsicht.
Das Hauptziel, eine hochmoderne und effizient arbeitende Polizei mit ausreichender sächlicher und personeller Ausstattung, bei Beibehaltung der Präsenz in der Fläche, wird mit dieser Reform erreicht. Wir erreichen dieses Ziel auch, wenn es eine moderate Personalreduzierung gibt. Vorgesehen in
den nächsten zehn Jahren sind jährliche Einstellungen in einer Größenordnung von zirka 100 Polizeibeamtinnen und -beamten bei gleichzeitiger Ruhestandsversetzung von durchschnittlich 130 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Dies führt zu einer Reduzierung des Personalbestandes um rund 300 Personen in den nächsten zehn Jahren. Wir glauben, dass dies verantwortbar ist. Wir tragen damit sowohl haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten als auch den Gesichtspunkten der Funktionsfähigkeit der Polizei weiterhin Rechnung.
Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetz wird die Normensprache in Gesetzen und Verordnungen an die neue Polizeiorganisation angepasst. Weiter wird das saarländische Besoldungsgesetz geändert, in dem die bisherige Amtsbezeichnung Direktor der Landespolizeidirektion gestrichen wird. Gleichzeitig werden die Amtsbezeichnungen Landespolizeipräsident und Landespolizeivizepräsident eingeführt. Für die Personalvertretungen wird eine Übergangsregelung geschaffen, um die personalratslose Zeit zu überbrücken. Die in den Dienststellen der Vollzugspolizei mit den Personalvertretungen abgeschlossenen Dienstvereinbarungen gelten bis zu einer Neuregelung weiter.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition stimmt diesem Gesetz zu. Wir werden im Innenausschuss - voraussichtlich am 17. November - eine umfängliche Anhörung durchführen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz dann in Zweiter Lesung in der Dezembersitzung des Parlaments verabschiedet werden kann, damit es zum 01.01.2012 in Kraft tritt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Pauluhn hat eben mehrfach erwähnt, dass diese Vorschriften, um die es heute geht, in den letzten Jahren keine Rolle gespielt haben. Insofern ist die hier an den Tag gelegte Aufregung einfach unnötig und sicherlich auch gespielt. Nichtsdestotrotz möchte ich zum Hintergrund, zur Frage, weshalb wir das damals ins Gesetz geschrieben haben, festhalten, dass für die CDU gilt: Opferschutz geht vor Täterschutz. - Das wird auch in der Zukunft unsere Prämisse sein. Wir werden immer versuchen, der Polizei die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Mittel an die Hand zu geben. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, meine Damen und Herren.
Der Koalitionsvertrag wurde hier schon erwähnt. Er sieht Folgendes vor; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Bürgerrechte insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung werden wir die entsprechende Regelung aus dem Saarländischen Polizeigesetz streichen.“ Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor: „Außerdem werden wir die Möglichkeit der Bild- und Tonaufzeichnung (Video- überwachung) durch Ortspolizeibehörden im öffentli
chen Raum abschaffen. Infolge dessen werden wir § 27 Abs. 2 Satz 2 des Saarländischen Polizeigesetzes ebenso wie die entsprechende Rechtsgrundlage im Saarländischen Datenschutzgesetz streichen. Das Instrument der Bild- und Tonaufzeichnung (Videoüberwachung) soll der Vollzugspolizei im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten vorbehalten bleiben.“
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion vollinhaltlich das wiedergibt, was wir bereits im Koalitionsvertrag niedergeschrieben haben. Gleichzeitig deutet es darauf hin, dass gerade diese Rechtsgrundlagen in breitem Konsens hier im Parlament verändert werden können.
Nun steht das Saarländische Polizeigesetz natürlich unter dauerhafter Überwachung durch die Verfassungsorgane und auch durch die Öffentlichkeit. Und im Spannungsfeld von persönlicher Freiheit und öffentlicher Sicherheit sind daher die polizeirechtlichen Normen immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob sie die für die Abwehr neuer Bedrohungen erforderlichen und geeigneten Instrumentarien sind.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Rechtsprechung bestimmt letztendlich den weitesten Rahmen zulässiger staatlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auch im Rahmen dieser Überprüfung sind wir gerade dabei, unter Vollziehung des Koalitionsvertrages das Saarländische Polizeigesetz zu evaluieren, zu überprüfen und zu verändern. Und das, was heute hier in diesem Gesetzesantrag der SPDFraktion vorliegt, ist Bestandteil unserer Änderungsabsichten.
Unsere Überarbeitung des Saarländischen Polizeigesetzes beschränkt sich allerdings nicht wie dieser Gesetzentwurf nur auf die Videoüberwachung durch die Ortspolizeibehörden beziehungsweise die automatisierte Kennzeichenerfassung, sondern wir werden das Polizeigesetz in der jetzigen Form grundsätzlich überarbeiten und werden Änderungen an der ein oder anderen Stelle vornehmen müssen, weil aktuelle Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.
Da es bei dieser Gesetzesänderung nicht darum geht, wer der Erste ist, der sie beantragt und durchführt, sondern da es bei dem Polizeigesetz um die Sache geht und viele andere Dinge ebenfalls noch geregelt werden sollen, werden wir, obwohl inhaltlich kein Dissens besteht zu dem, was die SPD hier beantragt, diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nur insoweit Rechnung tragen, als wir ihn in den Ausschuss verweisen. Darüber hinaus werden wir in absehbarer Zeit einen umfänglichen Änderungsantrag zum Saarländischen Polizeigesetz im
Parlament einbringen. Dort werden sicherlich auch die hier in Rede stehenden Punkte berücksichtigt werden, weil sie vollinhaltlich dem entsprechen, was wir verändern wollen.
Kurzum, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion springt zu kurz. Eile ist ebenfalls nicht geboten, da die praktischen Auswirkungen dieser Regelungen nahezu bedeutungslos sind. Wir verweisen den Änderungsantrag in den Innenausschuss mit dem Hinweis, dass er in einem umfänglicheren Gesetzesänderungsverfahren berücksichtigt wird, da er das beinhaltet, was wir ohnehin ändern wollen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Zu den Themen „Europa“ und „Kommunalfinanzen“ wird nachher meine Kollegin Helma Kuhn-Theis sprechen. Ich sage dazu nur, dass wir mit diesem Haushalt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die
zukünftige Finanzplanung auf sicheren Beinen steht. Das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Kollege Jung, entspricht nicht den Realitäten. Sie tragen aber nun einmal Ihr Menschenbild hier vor. Das sei Ihnen unbenommen. Tun Sie das, wir werden nachher durch die Kollegin für Aufklärung sorgen.
Der Haushalt des Innenministeriums ist, wie der Landeshaushalt insgesamt, geprägt durch die Schuldenbremse. Um sie umzusetzen, mussten in vielen Bereichen Kürzungen vorgenommen werden. Angesichts der Gesamtausgaben von 3,5 Milliarden Euro und einer Nettoneuverschuldung von rund 820 Millionen Euro haben wir es mit einer Situation zu tun, die keine großen Versprechungen zulässt.
Die größten Einschnitte muss im kommenden Jahr der öffentliche Dienst erfahren, vorneweg wieder einmal die Beamtinnen und Beamten des Landes. Eine Nullrunde bei Beamten und Versorgungsempfängern, die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe, die Absenkung der Eingangsbesoldung für den gehobenen und den höheren Dienst und eine Wiederbesetzungssperre für ein Jahr.
All dies sind keine Maßnahmen, für die man riesengroßen Beifall erntet. Als Beamtenlobbyist - je nach Blickwinkel werde ich so beschimpft oder gelobt fällt es mir besonders schwer, all diesen Maßnahmen einfach zuzustimmen. Es fällt mir nicht deshalb schwer, weil ich bei der Nullrunde und der Kostendämpfungspauschale, bei der Beihilfe als Abgeordneter selbst betroffen bin, sondern weil ich weiß, was das, was wir tun, für die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen bedeutet, auch vor dem Hintergrund der Einschnitte, die in den vergangenen Jahren zur Haushaltskonsolidierung vorgenommen werden mussten.
Ich stimme zu, weil ich davon überzeugt bin, dass es zur Schuldenbremse keine Alternative gibt. Ich weiß, dass wir uns als Nehmerland keine Standards leisten können, die sich Geberländer nicht leisten. Ich stimme zu, weil wir überall dort, wo es möglich ist, eine soziale Staffelung einführen. Das heißt, starke Schultern tragen mehr als schwache. Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Betroffenen gesprochen. Neben Kritik an den Maßnahmen haben die meisten aber signalisiert: Wir sind bereit, einen Beitrag zu leisten, aber wie geht es mit der Schuldenbremse weiter? Sind wir immer betroffen? An dieser Stelle sage ich, es kann mit Sicherheit im öffentlichen Dienst auf Dauer so nicht weitergehen. Wir müssen aufpassen, dass der öffentliche Dienst attraktiv bleibt und wir die bestehende hohe Qualität halten können. Der sichere Arbeitsplatz, den alle haben, ist ein wahnsinnig hohes Gut. Da haben es die Leute im öffentlichen Dienst - gerade die Beamtenschaft - sehr gut. Aber mit einem sicheren Arbeitsplatz allein kann ich auf Dauer kein Brot kaufen und auch keine Miete bezahlen, dafür brauche ich auch
etwas auf dem Gehaltskonto. Daran müssen wir auch in Zukunft denken, meine Damen und Herren.
Dass wir daran denken, sieht man bei der Gestaltung des Beförderungsbudgets. Dieses lag in den letzten zehn Jahren weit über dem Volumen des Budgets zu SPD-Regierungszeiten. Wir haben gegenüber dem im Haushalt vorgesehenen Ansatz von 1 Million eine Erhöhung um 300.000 Euro auf 1,3 Millionen Euro vorgenommen. Diese 300.000 Euro mehr sollen vor allem für Beförderungen im einfachen und im mittleren Dienst verwendet werden. Wir wissen, dass wir unseren Beamtinnen und Beamten immens viel zumuten, aber Leistung lohnt sich immer noch in diesem Land. Deshalb ist das Beförderungsbudget auch im elften Jahr nach der SPD-Regierung erheblich höher als zu SPD-Zeiten.
Meine Damen und Herren, trotz knapper Kassen hat die innere Sicherheit und alles, was damit zusammenhängt, nach wie vor oberste Priorität. Die Führungs- und Lagezentrale der Polizei ist in Betrieb und wird die Einsatzfähigkeit der Polizei entscheidend verbessern. Wir werden die saarländische Polizei in ihrer Organisationsstruktur weiterentwickeln und dabei gerade die Präsenz der Polizei in der Fläche nicht vergessen.
Es wurden in diesem Jahr wieder über 100 Polizeibeamtinnen und -beamte eingestellt. Im Jahr 2011 werden wir Einstellungen in etwa der gleichen Größenordnung vornehmen können. Dies geschieht zum einen, um die in den nächsten Jahren zu erwartenden Ruhestandsversetzungen zu ersetzen und zum anderen, um eine Verjüngung innerhalb der Polizei zu erreichen. Die Altersstruktur bei der Polizei ist nicht optimal, das ist bekannt. Dies ist auf die Einstellungspraxis der früheren SPD-Regierungen zurückzuführen.
Ob es Ihnen nun passt oder nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, man muss immer wieder darauf hinweisen: Uns fehlt eine ganze Polizeigeneration! Wir sind diejenigen, die wieder eingestellt haben. Die ganze Generation ist nicht zu ersetzen, aber wir haben eingestellt und stellen auch in Zukunft ein.
Auch im technischen Bereich hat sich viel getan. Die Erneuerung des Fuhrparks geht weiter. Es wird ein Fernlenkmanipulator angeschafft, der gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung der Polizei eine große Hilfe sein wird. 100.000 Euro geben wir für die Körperschutzausstattung der Sondereinsatzeinheiten aus. 60.000 Euro stehen für Schutzwesten zur Verfügung, die wir seit Jahren in vermehrtem Maße be
schaffen. Die Sicherheit unserer Einsatzkräfte hat eben oberste Priorität. In einer Zeit, in der viel Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt wird, ist es umso notwendiger, unsere Mitarbeiter zu schützen.
Im Bereich des Zivilschutzes wird die Einrichtung der Integrierten Leitstelle vorangetrieben. Nächste Woche erfolgt die Grundsteinlegung. Es freut mich, dass es da weitergeht. Im Bereich des BOS-Digitalfunks stehen wir vor der baulichen Fertigstellung des Netzabschnittes Saarland. Jetzt geht es noch darum, die Ausstattung mit den Endgeräten zum Abschluss zu bringen.
Kolleginnen und Kollegen, wir hatten kürzlich eine Debatte über die Landesaufnahmestelle Lebach. Wir werden dort Verbesserungen für die Menschen vornehmen. Das hatten wir angekündigt. Wir werden den Ansatz im Haushalt zur Förderung der Integration und Betreuung von Flüchtlingen nochmals um 100.000 Euro erhöhen. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Kritikern, die uns unterstellen, wir würden in diesem Bereich nichts tun, ein paar Zahlen entgegenhalten. Ich beschränke mich dabei auf Gesamtzahlen, Einzelheiten kann ich aber gerne noch erläutern. In diesem Jahr gibt das Land rund 5,6 Millionen Euro für Asylbewerber aus. Der Mittelansatz für 2011 beträgt insgesamt rund 6 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, wer sieht, welche Einschnitte wir in anderen Bereichen vornehmen müssen, der muss anerkennen, dass dies einer enormen Kraftanstrengung des Landes bedarf. Deshalb erteilen wir an dieser Stelle weiteren finanziellen Forderungen eine entschiedene Absage.
Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt des Innenministers ist alternativlos! Bei den Haushaltsberatungen sind auch keine gravierenden Anträge seitens der Opposition gestellt worden. Der Änderungsantrag, den Ansatz für Abschiebungen von 1,8 Millionen auf 800.000 Euro zu reduzieren, ist lächerlich. Er zeugt von wenig Sachkenntnis, obendrein ist er unseriös. Wenn ich nicht abschiebe, muss ich auf der anderen Seite die Beträge, die für den Lebensunterhalt der Menschen notwendig sind, in den Haushalt einstellen. Das ist in dem Fall nicht passiert.
Wir wissen, dass dieser Haushalt vielen etwas abverlangt. Wir sagen auch offen und ehrlich, wo wir sparen wollen, auch wenn wir dafür Kritik ernten. Die Opposition lehnt grundsätzlich die Sparvorschläge ab, die in Zusammenarbeit mit den Ministerien in langwierigen Beratungen zustande gekommen sind. Der Lösungsansatz der Opposition heißt, globale Minderausgabe. Das bedeutet, die Ministerien müs
sen schauen, wo sie Ausgaben reduzieren können, damit diese Minderausgaben erreicht werden. Im Grunde ist es nichts anderes als das, was wir auch machen. Es hat nur den Vorteil, dass sich die Opposition auf keine konkrete Maßnahme festlegen muss und damit auch niemandem grundsätzlich wehtut. Das ist feige, weil Sie sich damit aus der Verantwortung stehlen. Wir stellen uns der Verantwortung für die Menschen und das Land. Wir werden unsere Politik weiterhin sachlich und offen gestalten. Deshalb wird die CDU diesem Haushalt zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Beitrag von Herrn Jung habe ich noch versucht mich zurückzuhalten, aber der Kollege Pauluhn hat mir doch Anlass gegeben, noch einmal ans Mikrofon zu treten.
Er hat uns zwar am Schluss die Hand hingehalten, aber vorher hat er mit dieser Hand kräftig draufgeschlagen. Das bedarf einer Antwort.
Er wirft uns vor, zu sehr in der Vergangenheit zu wühlen. Ich kann verstehen, dass die Opposition sehr viele Probleme damit hat, wenn es um die Vergangenheit geht.
Die einen starten als SED, taufen sich drei Mal um, kommen als LINKE her und tun so, als wären sie eine Absplitterung der Heilsarmee.
Die SPD möchte nicht daran erinnert werden, dass sie 15 Jahre lang regiert und uns das eingebrockt hat, was wir heute haben. Man wirft uns Personalabbau bei der Polizei vor. Personalabbau im Saarland hat einen Namen: Lafontaine und SPD, meine Damen und Herren.
Wenn ich Polizisten - die von Ihnen ja so sehr unterstützt werden - den Namen Dr. Mandelartz nenne und den selbst ernannten Schulexperten Strube hinzufüge, dann gehen bei ihnen die Nackenhaare hoch.
Wir müssen heute ausbaden, was Sie angerichtet haben. Wir stellen in diesem Jahr mehr Polizeibeamte ein, als Sie in 15 Jahren insgesamt eingestellt haben. Auch das möchte ich hier feststellen.
Es werden Anforderungen gestellt, dass Kosten und Dienststellen erhalten werden sollen. Diese Stellen
haben wir wieder eingeführt, im Gegensatz zu Ihnen in den letzten Jahren. Dass die Situation bei der Polizei jetzt so ist, dass es wieder Posten gibt, haben wir zu verantworten!
Bevor weitere Forderungen aufgestellt werden, sollten wir einfach abwarten, was die Polizeistrukturreform bringt. Wir werden die Reform aus der Polizei heraus machen. Das war zu Ihren Zeiten anders, da wurde von oben oktroyiert. Wir haben dafür Polizeibeamte abgestellt, die die Strukturen von innen kennen. Sie werden sie ordentlich organisieren und alle Aspekte in Erwägung ziehen, die die Strukturkommission vorbringt. Dann werden wir entscheiden. Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Um mit dem letzten Punkt anzufangen: Für die Christdemokraten bleibt der Sonntag ein Sonntag. Er wird kein Arbeitstag, er wird immer ein Sonntag bleiben, solange wir in der Verantwortung stehen, und auch daran wird sich nichts ändern!
Deswegen werden wir auch der Gesetzesänderung zustimmen. Aber dem Abänderungsantrag der SPDFraktion werden wir unsere Zustimmung aus folgenden Gründen verweigern: Nach Artikel 140 Grundgesetz bleiben der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Artikel 41 der Verfassung des Saarlandes trägt dem Rechnung. Dort heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten kirchlichen Feiertage sind als Tage der religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe gesetzlich geschützt“. Umgesetzt wurde dies auch im Saarländischen Feiertagsgesetz. Nach den §§ 1 und 4 des Feiertagsgesetzes sind der Ostersonntag und der Pfingstsonntag bereits in ihrer Eigenschaft als Sonntage im Schutzkonzept des Feiertagsgesetzes geschützt.
§ 4 Abs. 1 schreibt fest, dass die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. In Bezug auf das allgemeine Arbeits- und Tätigkeitsverbot an Sonntagen und Feiertagen unterscheidet das Feiertagsgesetz nicht zwischen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Das heißt, die Schutzwirkung an diesen Tagen ist absolut die
gleiche. Das heißt, einen Sonntag muss ich nicht zum Feiertag machen, es sei denn, ich verfolge andere Ziele. Das sind zum Beispiel Eingriffe ins Tarifrecht.
Tarifrechtliche Zuschläge für Sonn- und Feiertage werden aber nicht im Feiertagsgesetz geregelt. Das Feiertagsgesetz ist auch nicht dazu da, tarifrechtliche Voraussetzungen für Zuschläge zu schaffen. Dies ist einzig und allein Aufgabe der Tarifpartner, meine Damen und Herren. Wenn also für Ostersonntag und -montag, sowie Pfingstsonntag und -montag die gleichen Zuschläge gezahlt werden sollen, so ist dies im Tarifvertrag zu vereinbaren und nicht im Feiertagsgesetz.
Wir greifen nicht in die Tarifautonomie ein. Es wird an anderer Stelle immer wieder von Ihnen zu Recht gefordert, dass keine Eingriffe erfolgen sollen. Sie können die Tarifautonomie nicht einfach aushebeln, wenn es Ihnen gerade in den Kram passt. Aus diesem Grunde werden wir dem vorgenannten Gesetz zustimmen, den Abänderungsantrag aber ablehnen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich ein paar Vorbemerkungen machen. Zum einen ist vom Kollegen Jung mehrfach von „Lager“ gesprochen worden. Der Antrag spricht von „Landesaufnahmestelle“. Es handelt sich dort um die Landesaufnahmestelle. Was das Wort „Lager“ betrifft, da haben wir böse Zeiten erlebt, sowohl im Nationalsozialismus als auch in der Sowjetunion. Da gab es Lager. Das, was wir in Lebach haben, ist mit dem nicht zu vergleichen!
Nächste Bemerkung: Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen und die Regierungskoalition hat darum gebeten, heute dieses Thema nicht zu behandeln, aus zwei Gründen. Zum einen ist der Innenminister, der gerne an dieser Debatte teilnehmen würde, auf der Innenministerkonferenz. Bei der derzeitigen Sicherheitslage ist es sicher auch verständlich, dass er heute dorthin gefahren ist. Zum anderen haben wir erklärt, dass wir nach wie vor in Verhandlungen stehen mit dem Städte- und Gemeindetag, mit dem Landkreistag, mit Institutionen, um Verbesserungen für die Menschen, die in Lebach wohnen, zu erreichen. Wir haben deshalb gebeten, nicht schon vorab Schnellschüsse zu machen, sondern abzuwarten, bis diese Verhandlungen abgeschlossen sind.
Das war nicht gewollt. Die SPD hat im Präsidium durchgesetzt, dass das heute auf die Tagesordnung kommt. Ich sage nur, Ihnen sind die Menschen dort und Verbesserungen für diese Menschen offenbar nicht so wichtig. Sie wollen heute hier Theater machen oder wollen die Regierungskoalition vorführen. Es ist ja angeklungen, wir wären untereinander uneins. Ich sage Ihnen: Die Koalition arbeitet hier Hand in Hand, wir arbeiten zusammen. Wir wollen etwas für die Menschen erreichen, nichts anderes.
So weit die Vorbemerkungen. - Meine Damen und Herren, bei einer Podiumsdiskussion vor einigen Monaten, veranstaltet durch den Flüchtlingsrat, wurde ich vom Moderator gefragt: Würde der Günter Becker gerne in Lebach wohnen? Da habe ich geantwortet: Der Günter Becker wohnt mit seiner Familie in einem sehr schönen Haus. Das Haus zahlt er seit Jahren mit seiner Frau ab. Er wohnt in einer schönen Umgebung. Ich würde mein schönes Haus nicht gegen Lebach austauschen. - Ich habe
weiter gesagt: Würde ich aber in einem Land wohnen, in dem ich Angst haben müsste, dass nachts eine Miliz oder irgendwer in mein Haus einbricht, meine Frau vergewaltigt, umbringt, meine Kinder umbringt, mich umbringt, wäre ich froh, wenn ich aus diesem Haus flüchten könnte. Wenn ich nach Lebach kommen könnte, hätte dort ein Dach über dem Kopf, hätte Kleider und Essen, könnte dort in Ruhe und Frieden schlafen und leben, dann würde ich gerne tauschen.
Genau dies, meine Damen und Herren, ist die Ausgangslage. Die Menschen, die in Lebach wohnen, sind nach Deutschland gekommen und haben angegeben, dass sie in ihrem Heimatland an Leib und Leben bedroht sind. Von den rund 850 Bewohnern der Landesaufnahmestelle sind zurzeit 270 Personen in einem laufenden Asylverfahren. Das heißt, über deren Asylantrag wurde noch nicht abschließend entschieden. Bei rund 500 Personen, die dort wohnen, ist die Entscheidung getroffen, nach mehreren Instanzen. Diese Leute sind ausreisepflichtig, vollziehbar ausreisepflichtig. Das heißt, ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass sie in ihrem Heimatland nicht an Leib und Leben bedroht sind, sondern aus anderen Gründen nach Deutschland gekommen sind. Deshalb kann kein Asylrecht gewährt werden.
Rund 60 Personen wohnen aus den unterschiedlichsten Gründen in der Aufnahmestelle, obwohl sie dort nicht wohnen müssten. Zur Länge der Verfahren kann man sagen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet derzeit in der Regel innerhalb von drei Monaten über einen Asylantrag. Das heißt, bei gewissen Herkunftsländern haben wir innerhalb von drei Monaten eine positive Entscheidung. Das sind die anerkannten Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Sie können sich innerhalb des Landes ihren Wohnsitz frei wählen. Werden Asylanträge aber abgelehnt, ist es in der Regel so, dass Klagen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht angestrengt werdend, die normalerweise jeweils ein halbes Jahr dauern, sodass in fast allen Fällen nach etwa zwei Jahren das Asylverfahren abgeschlossen ist. Allein schon diese Zeitfolge - zwei Jahre - führt dazu, das Ihre Forderung, die Menschen sollen spätestens nach einem Jahr die Landesaufnahmestelle verlassen, schon aus praktischen Gründen Unsinn ist. Sie wissen genau wie ich, dass über 90 Prozent der Asylanträge abgelehnt werden und die Verfahren sich deshalb so lange hinziehen.
Zur Aufenthaltsdauer ist Folgendes zu sagen. Rund 360 Personen befinden sich seit zirka zwei Jahren in der Landesaufnahmestelle. Dieser Personenkreis befindet sich noch im Asylverfahren oder ist kurz vor
Beendigung des Asylverfahrens. Darüber hinaus leben dort bis zu drei Jahre 50 Personen, bis zu vier Jahre 62 Personen, bis fünf Jahre 29, bis sechs Jahre 64, bis sieben Jahre 53, bis acht Jahre 79, bis neun Jahre 38, bis zehn Jahre 63, bis elf Jahre 16, bis 12 Jahre 12 Personen, bis dreizehn Jahre 1 Person und über dreizehn Jahre sind es zwei Personen. Dazu muss man sagen, dass diese Personen zum größten Teil das Land verlassen müssten. Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, sind aber nicht gewillt auszureisen. Ihr Aufenthalt kann durch eine Abschiebung nicht beendet werden, weil in der Regel keine Pässe vorliegen. Ohne Pass kann niemand abgeschoben werden. Man muss auch feststellen, dass die meisten Personen selbst dazu beigetragen haben, dass keine Papiere vorhanden sind. Und sie wissen genau, dass sie deshalb nicht abgeschoben werden können. In dem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, ob diejenigen, die nach einem abgelehnten Asylverfahren das Land wieder verlassen, die Gelackmeierten sind, und diejenigen, die unser Land an der Nase herumführen, indem sie ihre Pässe verstecken oder wegwerfen, die Gewinner. Müssen die nachträglich belohnt werden? Diese Frage müssen wir uns stellen.
Da von interessierter Seite oftmals so getan wird, als wären wir Unmenschen und würden willkürlich handeln, wollte ich noch einmal auf diese Fakten und Tatsachen hinweisen. Ich vergesse dabei nicht, dass es sich um Menschen handelt und dass Kinder dabei sind, die dort wohnen und für ihre Situation nichts können und dass Menschen dort wohnen, die unverschuldet in diese Lage gekommen sind. Denen muss man, zumindest solange sie hier sind, im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen und wir helfen auch.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verbesserungen vorgenommen. Gestatten Sie mir, dass ich ein paar Beispiele hier anführe. Bis 1999 lebten bis zu sechs Einzelpersonen oder Familien in einem Zimmer. Seit 2009 sind es noch zwei Personen pro Zimmer. Jede Familie hat ihre abgeschlossene Wohneinheit. Dies ist natürlich auch möglich geworden - das will ich hier nicht verschweigen -, weil die Belegungszahlen zurückgegangen sind. Aber die Verbesserungen, die tatsächlich für die Menschen, die dort wohnen, eingetreten sind, sind gegenüber 1999 enorm. Familien haben Anspruch auf eine abgeschlossene Wohnung. Je nach Anzahl der Familienmitglieder erhalten sie Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern, Küche, WC und Flur.
Die ausgegebenen Essenspakete sind wesentlich variabler, als das in den früheren Jahren der Fall war. Die Zusammenstellung der Verpflegung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernähung. Diese Empfehlungen sind speziell für Asylbewerber erarbeitet worden.
Der Verpflegung liegt ein Vier-Wochen-Plan zugrunde, wonach sich die aus den Lebensmitteln zubereiteten Mahlzeiten nicht wiederholen. Es werden auch Menüvorschläge gemacht, auf Anregung er Bewohner werden auf Wunsch zusätzliche Nahrungsmittel wie zum Beispiel Öl, Mehl, Zucker, Reis, Bulgur und Getränke ausgegeben. Wir haben individuelle Verpflegungsformen. Ich will hier einmal einige nennen, um mit einer Mär aufzuräumen: Es gibt Kost für Moslems speziell für alleinstehende Personen, es gibt Kost für Hindus ohne Rindfleisch speziell für alleinstehende Personen, Kost für Christen für alleinstehende Personen, Kost für europäische Christen, Kost für Christen aus Vietnam, Sri Lanka, Ostasien, Kost für europäische Moslems, Kost für afrikanische Moslems, Kost für Moslems aus Ostasien, Kost für Moslems aus arabischen Ländern, Kost für Moslems speziell für große Familien, Kost für Christen speziell für große Familien, Kost ohne Fleisch mit Fisch speziell für Vegetarier, Kost für Kinder von ein bis drei Jahren, Kost für Kinder von vier bis fünf Jahren, Zusatzkost für Kinder bis 12 Jahre, Zusatzkost für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren, Kost für Stillende, Kost für Schwangere, Kost für Babys bis vier Monate, Kost für Babys von fünf bis 15 Monaten nach Bedarf, Schon- und Diätkost usw. usw. Auf Wunsch der Bewohner wurde die Zusammenstellung der Nahrung immer wieder angepasst. Es steht der Vorschlag im Raum, einen Beirat zu installieren, der dafür Sorge tragen soll, dass den Bewohnern ein erweitertes Mitspracherecht bezüglich der Zusammenstellung der Lebensmittel eingeräumt werden kann. Darüber hinaus soll das Warenangebot noch erweitert werden. Bei all dem von einseitiger Ernährung zu sprechen oder davon, dass man den Bewohnern dort irgendetwas vorsetzt, ist völlig absurd und aus der Luft gegriffen und entspricht absolut nicht den tatsächlichen Gegebenheiten in der Aufnahmestelle.
An diesem Sachleistungsprinzip werden wir auch weiterhin festhalten. Es gibt gute Gründe, die uns dazu bewegen, weiterhin keine Geldleistungen, sondern Sachleistungen zu geben.
Ich möchte hier einmal erwähnen, dass die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen in den Neunzigerjahren passiert ist. Das war also zu einer Zeit, als diejenigen regiert haben, die heute hier die Sachleistungen abschaffen und wieder Geldleistungen einführen wollen. Es war keine Erfindung der CDU, von Geld- auf Sachleistungen umzustellen, aber ich sage heute noch - obwohl wir es nicht gemacht haben, sondern die damalige SPD-Landesregierung unter Führung von Herrn Lafontaine -, es war richtig, was damals gemacht wurde, weil gute Gründe dafür sprachen und diese Gründe gibt es heute immer noch. Die Geldleistungen wurden nämlich nicht für
den vorgesehenen Zweck der Versorgung verbraucht. Die Versorgung von Frauen und Kindern war nicht mehr gewährleistet, weil das Geld an Clanchefs abgegeben wurde. Das war einer der wesentlichen Gründe, warum wir Anfang der Neunzigerjahre von Geld- auf Sachleistungen umgestellt haben. Unsere Nachfrage in der Anhörung, ob dies heute noch der Fall ist, hat man uns im Ausschuss eindeutig beantwortet. Die Strukturen sind heute noch genauso, wie sie damals waren. Durch die Sachleistung stellen wir sicher, dass Frauen und Kinder vom ersten Tag bis zum letzten Tag des Monats versorgt sind.
Die Bewohner in der Landesaufnahmestelle sind so verunsichert, dass sie sich nicht an Sicherheitskräfte wenden, sondern an die Bediensteten. Sie wenden sich vertrauensvoll an die Bediensteten, weil sie Angst haben vor Repressalien der Clanchefs. Das ist in der Aufnahmestelle gang und gäbe. Es ist schlimm! Wir können wenig dagegen tun, aber eines können wir tun. Wir können verhindern, dass Geld an andere zwangsweise abgeführt wird. Und das Sachleistungsprinzip hilft uns das zu verhindern. Aber, meine Damen und Herren, neben der wohnlichen Verpflichtung und dem Sachleistungsprinzip gibt es noch einen weiteren Aspekt von besonderer Art in Lebach, und zwar die Arbeit der Wohlfahrtsverbände, die dort Großartiges leisten.
Und da meine ich nicht den Flüchtlingsrat, dessen Aufgabe sich offensichtlich darauf beschränkt, miese Bilder zu machen, Leute aufzuwiegeln oder Demonstrationen zu veranstalten. Hilfe für die Menschen, insbesondere für Kinder, das machen andere wie Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder das Diakonische Werk. Die engagieren sich wirklich dort. Und obwohl für Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber kein gesetzlicher Anspruch auf Integrationsmaßnahmen besteht, werden diese Institutionen tätig und helfen den Menschen in ausgezeichneter Weise. Zum Beispiel in der Kindergartenbetreuung mit Sprachförderung. Derzeit besuchen 38 Kinder aus der Einrichtung die Kindertagesstätte der Caritas, davon 35 den Kindergarten, zwei davon die Kindertagesstätte und ein Kind die Kinderkrippe. Wir haben die Hausaufgabenhilfe für alle Schulkinder. Derzeit nehmen alle Kinder, die die Grund- und Hauptschule besuchen, auch an der Hausaufgabenhilfe der Caritas teil. Im Gegensatz zum landesweiten Trend, wonach 45 Prozent aller türkischen Kinder im Saarland ohne Hauptschulabschluss sind, führt diese Förderung zu guten Hauptschulabschlüssen, mittleren Bildungsabschlüssen und sogar zur Fachhochschulreife.
Das ist eine Besonderheit, die im Saarland vorhanden ist und vor allen Dingen den Strukturen in Le
bach zu verdanken ist. Wir erreichen berufliche Qualifikation für Jugendliche, Sprach- und Alphabetisierungskurse für Erwachsene werden durchgeführt. Es gibt Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Im Rahmen der Altfallregelung, die Ende 2009 ausgelaufen ist, erhielten 650 Personen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Das heißt, der Lebensunterhalt der Personen war zu dem Zeitpunkt nicht mehr gesichert. Auf Initiative des Landesverwaltungsamtes startete die Caritas ein Projekt Saarbene - Saarländisches Beratungsnetzwerk -, in dessen Rahmen die Arbeitsaufnahme durch Einzelberatung gefördert wird. Klar ist, die Integrationsangebote der Wohlfahrtsverbände innerhalb der Landesaufnahmestelle sind oft nicht auf einen kurzfristigen Aufenthalt abgestimmt. Das kann gar nicht funktionieren. Das Erlernen der Sprache, die schulische Unterstützung, das Heranführen an eine berufliche Ausbildung, alles wichtige Integrationsmaßnahmen. Sie bedingen aber einen längerfristigen Aufenthalt, um die Ziele auch erreichen zu können.
Darüber hinaus wären die in der Landesaufnahmestelle vorhandenen hohen Integrationsstandards bei einer Verteilung der Bewohner auf 52 Kommunen niemals erreichbar. Das muss man wissen, wenn man fordert, dass die Menschen aus der Landesaufnahmestelle raus sollen, dass sie einzeln in den verschiedensten Gemeinden untergebracht werden sollen. Wir erweisen weder den Kindern noch den Erwachsenen einen Dienst, indem wir sie in die Anonymität irgendeiner Kommune schicken. Die Kommunen sind auch gar nicht in der Lage, diese Leistungen so zu erbringen, wie sie in Lebach komprimiert erbracht werden können.
Des Weiteren würde eine Verteilung auf die Kommunen einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten, da die bestehenden Strukturen in der Landesaufnahmestelle nur noch erheblich unwirtschaftlicher betrieben werden könnten, aber dennoch erhalten werden müssten.
Auch die Kommunen haben diesen Vorschlag entschieden abgelehnt. Eine zusätzliche Kostenerstattung durch das Land kann angesichts der Lage des Landes kein verantwortungsbewusster Politiker fordern. Die Opposition fordert ja bei jeder Gelegenheit, das Land solle sparen. Wenn es aber konkret wird, werden immer nur Mehrausgaben gefordert. Wir werden für das Jahr 2011 einen Sparhaushalt vorlegen. Wir werden vielen Menschen in diesem Land einiges abfordern. In einer solchen Situation nun Mehrausgaben im Asylbereich zu verlangen, das ist schlicht unrealistisch und auch unverantwortlich.
Wir werden in den kommenden Wochen die Beratungen fortführen. Wir werden Verbesserungen bei der Verpflegung anstreben, die vielfach kritisierten Duschzeiten verbessern. Das Besuchsrecht wird
überprüft. Wir werden mit Blick auf die bisherige Handhabung der Wohnverpflichtungen Lockerungen anstreben und vieles mehr. Dies alles werden wir mit allen Beteiligten, aber in Ruhe beraten. Wir tun dies aus Verantwortung für diejenigen, die dort leben. Wir nehmen dabei aber auch unsere Verantwortung gegenüber denjenigen wahr, die das Ganze bezahlen müssen, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei dem Gesetz kurz fassen. Das Landesverwaltungsamt verfügt seit dem 01. Juli 2009 über eine eigene Vollstreckungsstelle. Diese ist bislang für die Vollstreckung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Da die Vollstreckungsstelle des Landesverwaltungsamtes diese erste umfangreiche Aufgabe inzwischen erfolgreich bewältigt, spricht sich das Landesverwaltungsamt für eine Ausdehnung der Tätigkeit ihrer Vollstreckungsstelle auf alle Aufgabengebiete des Landesverwaltungsamtes aus. Eine Entlastung der aktuell mit Vollstreckungsaufgaben für das Landesverwaltungsamt befassten Stellen wie Gerichts
vollzieher, Vollzugspolizei und Finanzämter wäre die Folge davon.
Demnach soll das Landesverwaltungsamt ab dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes mit seiner eigenen Vollstreckungsstelle nicht nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten tätig werden, sondern künftig auch in allen seinen Aufgabenbereichen selbst vollstrecken können. Zu diesem Zweck wird § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes aufgehoben. Weiterhin soll zu diesem Zweck § 1 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über die Zuständigkeit von Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz aufgehoben werden; ebenso soll § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung aufgehoben werden.
Änderungen erfolgen also im Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz, in der Verordnung über die Zuständigkeiten von Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz und in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Konkret werden die Ausnahmebestimmungen in diesen Regelungswerken, die die Aufgabe der Vollstreckung wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Wirkung zum 01. Juli 2009 dem Landesverwaltungsamt übertragen haben, aufgehoben. In der Folge ist die Vollstreckungsstelle des Landesverwaltungsamtes nach dem Regelfall des § 29 Abs. 2 letzter Halbsatz des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für alle seine Aufgaben zuständig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einfacher ausgedrückt: Es geht um mehr Effizienz in der Verwaltung und um sinnvolle Zuständigkeitsregelungen. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Ich bitte um Ihre Zustimmung und um Überweisung in den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherheit in unserem Land ist eine grundlegende Voraussetzung für die Lebensqualität, die hier herrscht. Die saarländische Polizei ist gut ausgebildet, hervorragend ausgestattet und ein Garant für die innere Sicherheit in unserem Land. Die Polizeibeamtinnen und -beamten leisten Tag für Tag einen anspruchsvollen und häufig auch gefährlichen Dienst für unsere Gesellschaft.
Seit dem Regierungswechsel 1999 hat die Landesregierung, hat die politische Mehrheit in diesem Lande, durch massiv erhöhte Einstellungen und weitreichende Verbesserungen bei der Sachausstattung die Leistungsfähigkeit der Polizei auf ein hohes Niveau gebracht und dieses Niveau auch über all die Jahre gesichert. So weit der Sachstandsbericht über den derzeitigen Zustand der saarländischen Polizei, meine Damen und Herren.
Aber - ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, Herr Kollege Pauluhn - es gab auch andere Zeiten in diesem Land. Darauf muss ich eingehen, weil man das nicht losgelöst voneinander sehen kann. Damals regierten die, die heute hier immer wieder nach Verbesserungen für die Polizei rufen. Was war in dieser Zeit? In den Neunzigerjahren, also zu Zeiten der SPD-Regierung unter Lafontaine, wurde nur auf ganz niedrigem Niveau eingestellt. Oft weniger als die Hälfte dessen, was wir an Ruhestandsversetzungen zu verzeichnen hatten. 1993 und 1995 gab es überhaupt keine Neueinstellungen. 1992, 1994, 1996 waren jeweils nur 24 Neueinstellungen zu verzeichnen.
Diese Lücken, meine sehr verehrten Damen und Herren, die in den Neunzigerjahren entstanden sind, sind nicht mehr zu schließen. Es fehlt uns eine ganze Einstellungsgeneration von 1992 bis 1998. Deshalb reicht es auch nicht aus, wenn heute die Opposition, wie es in Ihrem Antrag steht und auch eben wieder vorgetragen wurde, sagt, sie sehe diese Einstellungspolitik, die damals gelaufen ist, heute auch sehr kritisch. Das ist nicht nur kritisch zu sehen, das war Mist, was da gebaut wurde, und wir haben heute damit zu kämpfen.
Sie können sich auch nicht damit herausreden, dass das damals so war, und sagen, wir müssen jetzt nach vorne schauen und brauchen den Blick in die Zukunft. Wir, die CDU, hätten ja genug Zeit gehabt, in den zehn Jahren diese Lücken zu schließen. Nein, die haben wir nicht gehabt, diese Lücke ist nicht zu schließen. Wir bemühen uns aber seit 1999, größeren Schaden hier abzuwenden. Mit dem Re
gierungswechsel 1999 erfolgte ein Anstieg der Einstellungen. In der Regel waren dies zwischen 60 und 125 Neueinstellungen. Einen Spitzenwert gab es im Jahre 2002 mit 125 Neueinstellungen. Wir werden einen Spitzenwert in diesem Jahr mit 115 Neueinstellungen haben.
Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass sich das Problem innerhalb der Personalstruktur nicht weiter vergrößert, weil uns die Polizei wichtig ist. Die Polizeistruktur muss stabil bleiben und muss sich weiterentwickeln. Ein weiterer Aspekt, weshalb Ihr Antrag, über den wir heute hier auch diskutieren, unredlich ist, ist der, dass Fehler der Vergangenheit nicht beseitigt werden können, indem man für die Zukunft überzogene Forderungen stellt. Und die Forderung, zukünftig durchschnittlich 150 Polizeibeamtinnen und -beamte pro Jahr einzustellen, um die Ruhestandsversetzungen auszugleichen, ist utopisch. Sie entspricht auch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
In den kommenden Jahren gehen voraussichtlich jedes Jahr zwischen 80 und 130 Polizeibeamtinnen und -beamte in Ruhestand, nicht 150, wie Sie das im Antrag dargelegt haben. Das werden wir voraussichtlich nur einmal haben, und zwar im Jahre 2019. Dass die Lücke nicht zu groß wird, dafür haben wir allerdings in den Jahren 1999 bis 2009 bereits gesorgt. Wir haben nämlich 328 Polizeibeamtinnen und -beamte mehr eingestellt, als in den Ruhestand gegangen sind. Das waren 926 Einstellungen bei 598 Ruhestandsversetzungen. Aber auch hier kommt die Lücke der Neunzigerjahre zum Tragen, die es uns unmöglich macht, die stärkeren Ruhestandsversetzungen ganz abzufangen. Zu den stärkeren Ruhestandsversetzungen möchte ich auch sagen, das waren starke Einstellungsjahrgänge. Auch die wurden zu Zeiten der CDU-Landesregierung eingestellt und nicht zu Zeiten der SPD. Darüber hinaus werden wir sicherlich auch, was die Verlängerung der Lebenszeit angeht, einiges tun.
Wir haben ein Interesse daran, dass Polizeibeamtinnen und -beamte auf freiwilliger Basis ihre Lebensarbeitszeit verlängern. Zum einen, weil sie Berufserfahrung mitbringen, und zum anderen, weil wir uns ihre Fachkompetenzen erhalten wollen. Die personelle Ausstattung und Sachausstattung der Polizei ist im Übrigen die beste, die es jemals gab. Das ist der Originalton von Hugo Müller, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei. Noch nie war die Polizei so gut ausgestattet wie heute. Neben der personellen und der sächlichen Ausstattung bedarf es natürlich auch einer Überprüfung der Strukturen der Polizeiorganisationen, wobei ich allerdings direkt sagen möchte, dass wir keine neue Strukturreform brauchen, wie sie im Antrag der SPD gefordert wird, sondern wir müssen die vorhandenen Strukturen überprüfen.
Immerhin sind diese Strukturen seit zehn Jahren so, wie sie heute sind. Es haben sich neue Aufgaben ergeben. Das wissen wir. Das heißt, dass immer wieder einmal zu überprüfen ist, inwieweit wir mit der Struktur, die vor zehn Jahren geschaffen wurde, den heutigen Anforderungen noch genügen. Insofern werden wir mit Sicherheit alles daran setzen, die Polizei so aufzustellen, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. Ich betone es noch einmal: Es geht nicht um eine grundlegende Reform, es geht hier um eine Fortentwicklung der Organisation. Hier denken wir insbesondere an die Erhaltung der Polizeipräsenz in der Fläche und an einen bedarfsorientierten Personaleinsatz in den Dienststellen.
Auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen spielt eine große Rolle. Die Präsenz vor Ort kann hierzu einen großen Beitrag leisten. Wir müssen reagieren. Das Umfeld, die Straftaten, die Täter haben sich geändert. Unsere Polizei muss darauf reagieren können. Rechtsradikalismus, linksradikale Gewalt gegen Polizeibeamte, Internetkriminalität, der verstärkte Islamismus, all dies sind Herausforderungen, denen unsere Polizei begegnen muss und für die sie ausgestattet und ausgebildet sein muss.
Auch muss die Polizei damit kämpfen, oder besser gesagt darauf reagieren, dass man es mit veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun hat. Der Bedarf an Teilzeitverwendungen und Elternteilzeit hat stark zugenommen.
Wenn Sie richtig zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich Rechtsradikalismus genannt habe. Aber wenn es um Linksradikalismus geht, sind Sie auf einem Ohr total taub und auf einem Auge völlig blind. Ich habe beide genannt und wir bleiben auch dabei.
Wenn ein Linksradikaler den Pflasterstein auf die Polizisten schmeißt, ist das genauso verwerflich, wie wenn ein Rechtsradikaler dies tut.
Das ist für uns so. Da können Sie noch viel lernen von uns in der Richtung.
Der Bedarf an Teilzeitverwendungen und Elternteilzeit hat stark zugenommen. Wir brauchen auch verstärkt Polizeianwärter mit Migrationshintergrund. Gerade der Anteil der Menschen in unserem Land mit Migrationshintergrund steigt. Auch hier kann die Polizei durch entsprechende Einstellungen positive Signale setzen. All dies werden wir in den kommenden
Monaten überprüfen, wir werden mit der Organisation, mit Polizeibeamtinnen und -beamten darüber reden, wo Schwachstellen sind, wo Verbesserungen eintreten können.
Dies geschieht nicht über die Köpfe der Polizei hinweg, wie das in Zeiten der SPD-Regierung unter Lafontaine der Fall war, sondern wir werden versuchen, das mit der Polizeiorganisation zusammen auf den Weg zu bringen, wie wir es im Jahr 2000 gemacht haben. Wir werden in den nächsten Jahren sicherlich die entsprechenden Weichenstellungen treffen. Klar ist und bleibt: Wir werden weiterhin so viele einstellen, wie wir tatsächlich in diesem Lande brauchen. Wir werden die Polizeibeamtinnen und beamten so ausstatten, wie es sich für diesen schwierigen und gefährlichen Beruf gehört. Und wir werden auch die finanziellen Rahmenbedingungen, zum Beispiel das Beförderungsbudget, weiterhin so hoch halten wie bisher. Auch das möchte ich noch mal erwähnen: Seit der Regierungsübernahme durch die CDU in diesem Land ist das Beförderungsbudget enorm hoch. Wir haben sehr viele Polizeibeamtinnen und -beamte befördern und ihnen damit auch ein Dankeschön sagen können für ihren schweren Dienst. Das motiviert, fördert Zufriedenheit und die Leistungsbereitschaft. Wir werden das auch in Zukunft so halten. Nicht zuletzt ist auch im Haushalt 2010 neben anderen Sicherheitsbehörden die Polizei von Sparmaßnahmen ausgenommen, für ein Haushaltsnotlagenland sicherlich ein Kraftakt.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Die Zukunftsfähigkeit der saarländischen Polizei ist durch eine solide Politik, die in den letzten Jahren betrieben wurde, gesichert. Die Sicherheit der Menschen, die damit einhergeht, ist ebenfalls gewährleistet. Wir werden den Anforderungen, die sich uns und der Polizei stellen, gerecht werden, werden entsprechende Evaluierungen in der Struktur bei den Rahmenbedingungen für die Polizei durchführen. Die Polizei weiß, dass die Mehrheit in diesem Lande an ihrer Seite steht, das war nicht immer so. Da mussten sich Polizeibeamte schon einmal im Namen der Deeskalation von Chaoten treten und bespucken lassen. Dies werden wir nicht zulassen. Die Polizei ist kein Freiwild für Chaoten und solche Demonstranten, die nichts im Sinn haben, als Krawall zu machen. Und die Polizei kann auch sicher sein, dass wir uns nicht - wie Herr Thierse - von den Polizeibeamtinnen und -beamten rumtragen lassen und Sitzblockaden anzetteln.
Das werden wir nicht tun, sondern wir werden auch weiterhin auf der Seite unserer Organe, die für unsere Freiheit und unsere Sicherheit kämpfen, stehen.
Meine Damen und Herren von der SPD, es ist gut, dass Sie heute zwar einsehen, dass Ihre Einstellungspolitik, die Sie in den Neunzigerjahren betrieben haben, kritisch zu sehen ist. Aber Sie können sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir haben auch in Zukunft noch daran zu knabbern, was Sie damals angerichtet haben. Aber seien Sie versichert: Wir werden unseren Weg konsequent weitergehen im Interesse der Polizei und im Interesse der Menschen in unserem Land. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.