Hans-Gerhard Jene
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Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich traue mich bei der fortgeschrittenen Zeit gar nicht mehr, ans Mikrofon zu treten. Ich will mich kurz fassen. Das darf ich Ihnen versichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Oktober des Jahres steht
fest, dass wir auf unserem Planeten 7 Milliarden Menschen haben. Das ist eine gigantische Zahl und ein Ende des Bevölkerungswachstums ist noch nicht in Sicht. Wenn man bedenkt, dass diese Menschen auch ausreichend ernährt werden müssen, wird sehr schnell klar, dass dazu riesige Kraftanstrengungen vonnöten sind. Gleichzeitig wissen wir, dass der Flächenverbrauch gerade landschaftlicher Nutzflächen in der westlichen Welt, aber nicht nur dort, unaufhaltsam weitergeht. In Deutschland werden täglich circa 90 Hektar landwirtschaftliche Flächen für Verkehrstrassen, Siedlungen und Infrastrukturmaßnahmen verbraucht. Das entspricht einer Fläche von umgerechnet 130 Fußballfeldern.
Damit aber noch nicht genug. Für die von uns allen gewünschte Energiewende werden ebenfalls neue Flächen gebraucht. Fachleute sprechen von rund 4.000 Kilometern neuen Stromleitungen zu den bereits bestehenden 20.000 Kilometern, die deutschlandweit dafür zusätzlich vonnöten sind. Hier wird deutlich, neue, umweltfreundliche Energien sind nicht zum Nulltarif zu haben. Sie erfordern Eingriffe in die Landschaft. Damit ist es aber immer noch nicht genug. Auch die derzeit praktizierte Ersatzausgleichspflicht für Maßnahmen des Umweltschutzes, zum Beispiel beim Bau von Windrädern, Kläranlagen und so weiter, trägt zu einer weiteren Verkleinerung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen bei. Aus diesem Grund, so glaube ich, sind wir gefordert, die bisherige Praxis zu überdenken und nach neuen Lösungen zu suchen.
Ob eine Bundesratsinitiative vonnöten ist, um dieser kontraproduktiven Regelung entgegenzuwirken, muss geprüft werden. Eine immer größer werdende Weltbevölkerung und immer weniger landwirtschaftliche Nutzflächen passen nicht zusammen. Auch wenn durch Ertragssteigerungen noch eine gewisse Zeit überbrückt werden kann, können wir so nicht weitermachen. Das Tempo des Landschaftsfraßes muss gedrosselt werden. Hier bedarf es in der Zukunft auch in unserer Region intelligenter Lösungen.
Meine Damen und Herren, unsere heimische Landwirtschaft trägt mit ihrer bäuerlichen Familienstruktur zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln in erheblichem Maße bei. Dafür an dieser Stelle Dank und Anerkennung, auch im Namen meiner Fraktion.
Die saarländische Landesregierung und natürlich auch der Landtag werden alles daran setzen, dass die bäuerlichen Familienbetriebe auch in Zukunft ihre Arbeit fortsetzen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle nicht nur die heile Welt beschwören, sondern auch auf die Schattenseiten eingehen. Der aktuelle Fall des Auffindens von mehreren Tierkadavern in den letzten Tagen ist, wie es aussieht, nicht vergleichbar mit den Vorfällen eines anderen Tierhalters in Eft-Hellendorf vor einiger Zeit. Dennoch machen diese Fälle deutlich, dass Tierhaltung, ob kommerziell oder Hobbyhaltung, ohne ausreichende Kontrolle amtlicherseits nicht verantwortbar ist. Die weitaus überwiegende Zahl der saarländischen Tierhalter versorgt ihre Tiere ordentlich und, soweit es geht, auch artgerecht. Dennoch sind amtliche Kontrollen ein absolutes Muss. Da der Tierschutz dieser Landesregierung ein Herzensanliegen ist, müssen wir Kontrollen in solchen Fällen auch bei Bedarf noch verstärken. Tierschutz endet nicht an den Grenzen unseres Landes, sondern ist eine ständige, wenn man so will, grenzenlose Aufgabe. Die Landesregierung trägt diesem Ansatz Rechnung. In der letzten Bundesratssitzung am vergangenen Freitag gehörte unsere Landesregierung zu denen, die sich massiv für ein Wildtierverbot von Wanderzirkussen eingesetzt haben. - Ein weiterer Beweis für die Ernsthaftigkeit der Bemühungen in Sachen Tierschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte abschließend noch einige wenige Ausführungen zum SaarForst Landesbetrieb machen. Seit 01. September dieses Jahres ist die Reform des SaarForsts in der Umsetzung. Die Zahl der Reviere ist von bisher 7 auf 33 mit einer durchschnittlichen Größe von 1.500 Hektar erhöht worden. Gleichzeitig ist der sogenannte Revierförster, der alle Aufgaben wahrnimmt, wieder eingesetzt worden. Hier ist den Betroffenen, aber auch den Kunden und damit unserer Bevölkerung Rechnung getragen worden. Zu den Aufgaben des SaarForsts gehört nach meiner Ansicht darüber hinaus aber auch die Verpflichtung, bei strukturpolitischen Maßnahmen für unser Land mitzuhelfen. Das bedeutet für mich konkret auch die Mithilfe in den Regionen unseres Landes, wie zum Beispiel im Warndt. Dort können und dürfen wir uns nicht aus der Fläche verabschieden, sondern müssen gemeinsam mit anderen Partnern nach Lösungen für die Weiterentwicklung suchen. Ansätze sind für mich dort der Tourismus und die Bioenergie. Die Verantwortung für unser Land und damit für unsere Regionen sehe ich bei uns allen gemeinsam. Gehen wir diesen Weg konsequent weiter. In diesem Sinne Glückauf und Waidmannsheil.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um einen umfassenden und konsequenten Naturschutz und damit auch um einen besonderen Schutz für unsere Tiere ist nicht neu. Jahrelange Diskussionen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen haben dazu geführt, dass der Tierschutz seit 2002 in unserem Grundgesetz verankert ist. Folgerichtig fand dies dann auch seinen Niederschlag in unserer Landesverfassung. Trotz dieser zusätzlichen Festschreibung in unserer Verfassung bleibt das Tierschutzrecht aber ganz überwiegend Bundesrecht.
Den Ländern bleiben hierbei nur geringe Spielräume. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über das Verbandsbeschwerde- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wollen wir genau diese Spielräume nutzen. Wir ermöglichen mit diesem Gesetz anerkannten Tierschutzvereinen, -verbänden und -stiftungen im Saarland, die Interessen der Tiere, die sich im Wesentlichen auf eine artgemäße Haltung, das Vermeiden von Leiden und die Vermeidung der Zerstörung ihrer Lebensräume erstrecken, wahrzunehmen. Die anerkannten Verbände werden damit zu den gesetzlichen Vertretern unserer Tiere. Die Anerkennung selbst obliegt der obersten Tierschutzbehörde, die auf Antrag nach entsprechenden Kriterien - darüber hat die Ministerin schon berichtet - entscheidet. Den Verbänden wird damit das Recht der Feststellungsklage an ordentlichen Gerichten mit vorangeschalteter Verbandsbeschwerde zugestanden. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, wie ich finde, gilt es doch die Interessen aller Beteiligten, nämlich der Tiere, der Tierhalter beziehungsweise -nutzer, aber auch die Interessen unseres Landes - auch da hat die Ministerin schon die Forschung und die Wirtschaft angesprochen - angemessen zu berücksichtigen. Konflikte werden dabei nicht ausbleiben, das kann man an dieser Stelle schon sagen.
Meine Damen und Herren, die Jamaika-Koalition setzt mit der heutigen Vorlage konsequent einen weiteren Punkt ihres im Herbst 2009 vereinbarten
Koalitionsvertrages um. Wir stärken mit diesem Gesetz den Tierschutz in unserem Land, der in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert einnimmt. Wir alle wissen, dass kein Gesetz der Welt verhindern kann, dass auch in Zukunft Tiere gequält, unter jämmerlichen Umständen gehalten oder gar grausam umgebracht werden. Fälle von nicht artgerechter Haltung hatten und haben wir auch in unserem Land zu beklagen. Ich erinnere nur an die Vorkommnisse in Eft-Hellendorf. Tierschutz auf dem Papier ist gut und richtig, er gehört aber in erster Linie in unsere Köpfe und Herzen. Wenn wir das erreichen, sind wir auf einem guten Weg. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung für das vorliegende Gesetz. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit in aller Kürze zu den Punkten Land- und Forstwirtschaft noch einige wenige Ausführungen machen. Alle wesentlichen Punkte sind bereits abgearbeitet - die Nordsaarland-Straße, die schützenswerten Orchideen und auch die Unken, sodass ich mich auf das Wesentliche konzentrieren kann.
Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist ein zentrales Anliegen saarländischer Politik und damit auch unserer Jamaika-Koalition. Die Herausforderungen für den ländlichen Raum sind angesichts der Globalisierung, der demografischen Entwicklung und des Strukturwandels in der Landwirtschaft nach wie vor immens. Wenn man bedenkt, dass ein Großteil unserer landwirtschaftlichen Produktion in den Weltmarkt geht - von der deutschen Milcherzeugung gehen über 40 Prozent aus der EU hinaus -, wird jedem sehr schnell klar, dass auch unsere saarländischen Landwirte einem enormen Preisdruck unterworfen sind - und dies mit allen Folgen für unsere heimische Landwirtschaft.
Verantwortungsvolle Politik muss deshalb langfristig dafür sorgen, dass unsere Landwirtschaft analog den mittelständischen Betrieben in Handwerk und Gewerbe über eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln und Energie Gewinne erwirtschaftet und so dauerhaft ihre Existenz sichern kann. Nur so ist es der Landwirtschaft möglich, unsere heimische Kulturlandschaft als zusätzliche gesellschaftliche Leistung zu pflegen und zu erhalten.
Dabei gilt es, die Unterstützung für den ländlichen Raum von der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung über die Verkehrs- und Infrastrukturverbes
serung bis zur Tourismusförderung aufeinander abzustimmen. Dabei hilft das Land mit Unterstützung von Bund und EU mit einem vielfältigen Angebot an unsere Landwirte. Ich möchte beispielhaft das ELER-Programm nennen und auch die verschiedenen LEADER-Programme für Dorferneuerung und Förderung des Fremdenverkehrs beziehungsweise Erhaltung des ländlichen kulturellen Erbes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine ideale Ergänzung ist in diesem Zusammenhang auch der Ausbau der erneuerbaren Energien. Hier hat sich die Jamaika-Koalition ehrgeizige Ziele gesetzt. Für das Jahr 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch der Saarländer verfünffacht werden, von jetzt 4 auf 20 Prozent. Hierbei kann und muss die heimische Landwirtschaft ihren Beitrag leisten mit dem Anbau von so genannten Energiepflanzen und einer verstärkten Güllenutzung für den Ausbau von Biogasanlagen. Dies ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich.
Von den erneuerbaren und damit nachwachsenden Energien den Bogen zur heimischen Forstwirtschaft zu schlagen, fällt an dieser Stelle sicherlich nicht schwer. Unser Saarland ist das waldreichste Bundesland in Deutschland. Auch dieses Potenzial muss stärker für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden. Hier gilt es, die bereits vorhandenen vielen guten Ansätze in unserem Land voranzubringen. Dies gilt natürlich auch für die weltweit propagierten Klimaschutzziele. Auch hier kann die wohnortnahe und damit umweltfreundliche Nutzung unseres Rohstoffes Holz hilfreich sein. Dem SaarForst Landesbetrieb als größtem Waldbesitzer, wenn man so will, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der Landesbetrieb ist gerade in einer so genannten Umbauphase, manche sagen in einer Reform, die im kommenden Jahr abgeschlossen sein wird. Dabei werden die bestehenden bisherigen 8 Kooperationsreviere wieder auf 30 bis 35 Reviere alter Prägung zurückgeführt. Der Umstand, dass der Holzabsatz auf absehbare Zeit steigend ist, kann der Reform nur dienlich sein.
In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass der SaarForst Landesbetrieb in den vergangenen Jahren leider nur bescheidene Gewinne ausgewiesen hat - immerhin waren es Gewinne -, was seiner Reputation landesweit nicht geschadet hat. Dies ist geschehen unter Einhaltung aller Ziele des Naturund Umweltschutzes. Der SaarForst Landesbetrieb ist ein zertifizierter Betrieb mit hohen Standards für Mensch und Umwelt. Ihn behutsam mit den Bediensteten weiterzuentwickeln, ist unsere Aufgabe. Deshalb gilt heute im Namen meiner kompletten Fraktion mein besonderer Dank allen Mitarbeitern des SaarForst Landesbetriebes. In diesem Sinne Ihnen allen vielen Dank und Waidmannsheil auf allen Wegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über die Beratungen des Einzelplanes 04 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen, außerdem über die Kapitel 17 04 und 20 04 sowie den Einzelplan 21.
Der Regierungsentwurf zum Einzelplan 04 sieht Einnahmen in Höhe von 16,3 Millionen Euro vor. Das sind 480.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben belaufen sich auf rund 92,4 Millionen Euro, was eine Steigerung um rund 3,5 Millionen Euro bedeutet. Das Stellensoll verringert sich um acht Stellen von 2.175 im Jahre 2009 auf nunmehr 2.167 Stellen. An wesentlichen Änderungen im Bereich des Einzelplanes ist zu nennen, dass sich die Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke um 2,8 Millionen Euro erhöhen, die Ausgaben für Investitionen
um mehr als 400.000 Euro. Ich spreche nun die einzelnen Kapitel an.
In Kapitel 04 04 (Finanzämter) gehen die Gesamtausgaben um rund 680.000 Euro zurück, dies trotz erheblicher Investitionen, die beispielsweise beim Finanzamt Saarlouis vorgenommen werden. Bei Kapitel 04 11 (Landesamt für Zentrale Dienste) kommt es aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs zu einer Steigerung um mehr als 1,7 Millionen Euro. In Kapitel 04 12 (Landesamt für Zentrale Dienste - Amt für Bau und Liegenschaften) steigen die Ausgaben um insgesamt 2,8 Millionen Euro. Diese Steigerung ist der Zuführung zum Wohngeld - Titel 682 01, Zuführungen des Landes an den Landesbetrieb zu den laufenden Aufwendungen - auf jetzt insgesamt 10,1 Millionen Euro geschuldet. In Kapitel 04 13 (Landes- amt für Zentrale Dienste - Statistisches Amt) steigen die Gesamtausgaben lediglich um etwas mehr als 150.000 Euro auf nunmehr rund 6,4 Millionen Euro.
Im Kapitel 17 04 (Zentrale Dienstleistungen im Be- reich des Ministeriums der Finanzen) erhöhen sich die Gesamtausgaben um knapp 800.000 Euro auf nun rund 22 Millionen Euro, bedingt durch Instandhaltung und Modernisierung im Bereich der Universität.
Bei Kapitel 21 02 (Allgemeine Bewilligungen) ergibt sich ein Einnahmeplus von 250 Millionen Euro, der Ansatz beträgt nunmehr mehr als eine Milliarde Euro. Dem steht eine Reduzierung um 57 Millionen Euro auf rund 92 Millionen Euro bei den Gesamtausgaben gegenüber. Kapitel 21 03 (Forderungen und Schulden) weist bei den Einnahmen ein Minus in Höhe von 2 Millionen Euro auf, der neue Ansatz liegt bei rund 11 Millionen Euro. Demgegenüber steigen die Ausgaben um rund 16 Millionen Euro auf nunmehr 490 Millionen Euro. Im Kapitel 21 04 (Versor- gung) steigen die Ausgaben, die Versorgungsaufwendungen für die Landesbediensteten, um mehr als 22 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich, was die Abänderungsanträge betrifft, kurzfassen und nur zwei Anträge nennen, die von der Opposition vorgelegt wurden. In einem Antrag sah die Opposition bei den Finanzämtern eine Verdoppelung des Mittelansatzes bei den Stundungs- und Verzugszinsen und den Säumniszuschlägen auf insgesamt 12 Millionen Euro vor. Dies geschah vor dem Hintergrund der als Folge der Auswertung der so genannten „Steuer-CD“ erwarteten Einnahmen. Des Weiteren wurde vonseiten der Opposition zu Kapitel 04 12 (Landesamt für Zentrale Dienste - Amt für Bau und Liegenschaften) beantragt, die veranschlagten Mittel für den Erweiterungsbau unseres Fraktionsgebäudes in der Talstraße auf Null zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen liegt Ihnen vor. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen den Bericht über die Beratungen des Einzelplans 09 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr sowie den Einzelplan 17 Kapitel 17 09 und den Einzelplan 20 mit den Kapiteln 20 09 und 20 31 in Vertretung meines erkrankten Kollegen Edwin Kütten vortragen.
Die Einnahmen in Einzelplan 09 erhöhen sich in diesem Jahr um rund 13 Millionen Euro auf insgesamt 52,2 Millionen Euro. Die Ausgaben dagegen erhöhen sich um rund 17 Millionen auf nun 186 Millionen. Das Stellensoll verringert sich um insgesamt 27 Stellen auf nunmehr 1.629 Stellen.
Im Ministerium selbst, Kapitel 09 01, stehen den Einnahmen in Höhe von 3,5 Millionen Euro Ausgaben in Höhe von 18 Millionen gegenüber. Auf der Einnahmeseite entspricht das einer Steigerung von mehr als 2,6 Millionen Euro, auf der Ausgabenseite einer Steigerung von fast 2,7 Millionen Euro.
Im Kapitel 09 02 (Allgemeine Bewilligungen) haben sich die Gesamtausgaben um 6,2 Millionen auf 18,5 Millionen Euro verringert.
Im Kapitel 09 03 (Energie und Klimaschutz) haben wir erstmals Einnahmen in Höhe von 2,6 Millionen Euro, denen Ausgaben in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegenüberstehen.
Im Kapitel 09 04 (Förderung des Verkehrs) sind die Einnahmen um über 10,6 Millionen Euro auf nunmehr 33 Millionen Euro angestiegen. Die Ausgaben dagegen erfuhren eine Steigerung um über 13 Millionen Euro auf 58,3 Millionen Euro.
Im Kapitel 09 05 (Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Forsten) verzeichnen wir ein Einnahmeminus von 970.000 Euro auf rund 5 Millionen Euro. Dieses Kapitel beinhaltet unter anderem die Kosten für die Durchführung des Schulobstprogramms. Auf der Ausgabenseite haben wir ein Minus von 2,4 Millionen Euro auf insgesamt 8,9 Millionen Euro.
Das Kapitel 09 11 (Landesamt für Kataster-, Ver- messungs- und Kartenwesen) verzeichnet Mehrausgaben von 2,5 Millionen Euro und schließt nun mit 19,5 Millionen Euro ab.
Wir kommen dann zum Kapitel 09 13 (SaarForst Landesbetrieb). Dort finden wir im Wirtschaftsplan einen Jahresüberschuss von knapp 200.000 Euro.
Der Landesbetrieb für Straßenbau - Kapitel 09 22 schlägt auf der Ausgabenseite mit etwas mehr als 51 Millionen Euro zu Buche, das entspricht einer Steigerung um 2,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Im letzten Kapitel des Einzelplanes, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, finden wir bei den Ausgaben eine Steigerung um 270.000 auf jetzt 16,2 Millionen Euro vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme damit zum Einzelplan 17 Kapitel 17 09 (Zentrale Dienstleistungen im Bereich des Umweltministeri- ums). Die Gesamtausgaben haben sich um 2,1 Millionen Euro auf 6,6 Millionen Euro erhöht. Im Einzelplan 20 Kapitel 20 09 und 20 31 sind keine nennenswerten Veränderungen vorgenommen worden.
Ich will es an dieser Stelle nicht versäumen, auf die Abänderungsanträge hinzuweisen. Alle Parteien haben Abänderungsanträge gestellt. Ich möchte einen herausgreifen. In Titel 544 - Durchführung von Maßnahmen des Tierschutzes - ist eine Steigerung um 100.000 Euro beantragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussfassung des Haushaltsausschusses liegt Ihnen vor. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.