Raphael Schäfer
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute Nachmittag eine persönliche Erklärung zu einem einzelnen Haushaltstitel beziehungsweise Abänderungsantrag abgeben. Ich rede insoweit als frei gewählter Abgeordneter.
Es geht um den Bereich des sogenannten E-Sports. Die E-Sport-Förderung war heute Morgen schon im Rahmen der Generaldebatte Thema. Deswegen ist mir wichtig zu sagen - viele Kolleginnen und Kollegen wissen das -, dass ich über mehrere Jahre Berufssportler gewesen bin, mehrere Jahre der Sportfördergruppe der Bundeswehr angehört habe und für kurze Zeit im Olympiakader beziehungsweise im A-Kader des Deutschen Leichtathletikverbandes Mitglied war. Ich habe als Leistungssportler und Mittelstreckenläufer sehr hart trainiert, geackert und - wie man so schön auf Saarländisch sagt - geschuftet, viel geschwitzt und geblutet. Deswegen muss ich an dieser Stelle sagen, dass ich dem Sport im Allgemeinen, meiner olympischen Kernsportart, der
Leichtathletik, und meinem Heimatverein LC Rehlingen, der eine ganz hervorragende gemeinwohlorientierte Kinder- und Jugendarbeit leistet, sehr viel zu verdanken habe, unter anderem auch, dass ich heute zu Ihnen sprechen darf.
Für viele ist das Thema E-Sport - offen gesagt - ein wichtiges Thema, für andere ein weniger wichtiges Thema. Ich muss Ihnen sagen, dass es für mich ein zentrales, sensibles und emotionales Thema ist. Insgesamt muss man feststellen, dass der Themenkomplex - das ist heute auch mehrfach in der Generaldebatte gesagt worden - des sogenannten ESports zwischenzeitlich eine sehr hohe gesellschaftspolitische, aber auch wirtschaftspolitische Relevanz erlangt hat. Über 34 Millionen Menschen spielen in Deutschland Videospiele, übrigens liegt das Verhältnis von Männern und Frauen bei 50 zu 50 - ein interessanter Aspekt. Die überwiegende Anzahl tut das nur aus reinem Zeitvertreib, es gibt aber auch einige, die tatsächlich in organisierten Strukturen unterwegs sind und in sogenannten Ligen spielen. Es gibt auch den sogenannten Bereich der Profi-Gamer. Insoweit muss man tatsächlich konstatieren, dass dieser Bereich der Video- und Computerspiele ein gesellschaftliches Phänomen ist, das man durchaus ernst nehmen muss und mit dem man sich auseinandersetzen muss. Ich will nicht in Abrede stellen, dass dieser Themenkomplex beispielsweise mit Blick auf die Teilhabe von behinderten Menschen und das Gegeneinanderspielen wichtige Teilaspekte beinhalten kann.
Mir geht es aber heute darum, ganz klar deutlich zu machen, dass der sogenannte E-Sport eben kein Sport im klassischen Sinne ist. Das belegen verschiedene Rechtsgutachten, unter anderem ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags und ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses Berlin. Auch der organisierte Sport, also der Dachverband Deutscher Olympischer Sportbund, sieht das genauso. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der autonome Sport, also der DOSB - bei uns im Saarland der LSVS -, in seinen Gremien entscheidet, ob man die sogenannte Gamer-Szene unter das Dach des Sports aufnimmt. Die Haltung ist aktuell ablehnend. Ich persönlich teile diese Haltung. Gleichwohl muss man sagen, dass der DOSB kleinere Arbeitsgruppen eingerichtet hat, um sich mit diesem gesellschaftlichen Phänomen auseinanderzusetzen und die weitere Entwicklung im Sinne eines Monitorings tatsächlich zu beobachten.
Für mich persönlich - und das sage ich in sehr klaren Worten - ist aber ein Punkt entscheidend: Wenn wir auf die E-Sport-Community blicken, ist zu erkennen, dass sie noch eine Vielzahl an Hausaufgaben zu machen hat und viele Probleme zu lösen sind: Erstens. Eine ganz klare Abgrenzung von soge
nannten Ego-Shooter-Spielen und Baller-Spielen muss stattfinden. Jeder kennt die Problematik. Zweitens. Es müssen konkrete Konzepte gegen die Suchtgefahren vorgelegt werden. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Drittens. Sie müssen ethische und moralische Grundsätze beachten. Viertens. Ich verlange eine klare Abkehr von Markt- und Gewinnorientiertheit hin zu einer Gemeinwohlorientiertheit. Das sind wesentliche und zentrale Punkte.
Trotzdem sage ich, dass ich auch Respekt und Anerkennung für diese sogenannte Gamer-Szene habe. In meiner Heimatstadt Saarlouis kenne ich zwei wirklich sehr engagierte junge Männer, die mit ganz viel Herzblut und Leidenschaft am Arbeiten sind. Das respektiere ich und erkenne ich an. Für mich als ehemaligen Leistungssportler steht jedoch fest, dass im sogenannten Gaming-Bereich mit Blick auf die Definition, was Sport ist und was nicht, der zentrale Punkt einer eigenen motorischen sportartbestimmenden Bewegung - man denke hier einmal an den Purzelbaum - nicht gegeben ist und es sich deswegen nicht um Sport handelt. Der gesellschaftspolitischen Debatte schaue ich gleichwohl mit Interesse entgegen.
Ich kann deshalb sagen, dass ich heute aus persönlichen Gründen aus einer tiefen Gewissensüberzeugung heraus der sogenannten E-Sport-Förderung in diesem einzelnen Haushaltstitel nicht zustimmen kann. Ich glaube im Übrigen auch - das ist heute Morgen auch mehrfach angesprochen worden -, dass sich dieser Bereich aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz durchaus aus privaten Sponsorengeldern finanzieren kann.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt, weil ich natürlich auch der saarländischen Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen muss: Ich werde dem gesamten Einzelplan 02 heute guten Gewissens zustimmen können - der Ministerpräsident und viele andere Redner haben es ausgeführt -, denn dieser Teilhaushalt beinhaltet ganz zentrale und wichtige Initiativen, nicht nur im wissenschafts- und hochschulpolitischen Bereich, sondern auch im Bereich Ehrenamtsförderung für das Saarland und Förderung im Bereich der politischen Jugendverbände, wofür mehrere hunderttausend Euro ausgegeben werden. Insofern komme ich im Rahmen einer Gesamtabwägung zu dem Ergebnis, dass ich dem Einzelplan guten Gewissens zustimmen kann, aber gegen den einzelnen Punkt der E-Sport-Förderung bin. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und aufgrund des Umstandes, dass wir heute die Zweite Lesung haben, werde ich mich bemühen, mich kurz zu fassen. Gleichwohl, die Frau Ausschussvorsitzende ist darauf eingegangen, handelt es sich hier wirklich um ein wichtiges Artikelgesetz, das zahlreiche einzelne Rechtsbereiche ändert und wesentliche Änderungen für unsere kommunale Familie, für die kommunalen Mandatsträger, aber auch für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beinhaltet.
Ich will einen Punkt herausgreifen und schaue dabei zu unserer Sozialministerin, weil es deren wesentli
ches Anliegen war. Ich hatte schon in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, es gibt mit Blick auf Betreuungen während Rats- und Ausschusssitzungen künftig die Regelung, dass Mandatsträger und Mandatsträgerinnen bei einer entgeltlichen Kinderbetreuung, aber auch bei der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen einen Erstattungsanspruch gegenüber der Kommune haben. Ich glaube, das ist wirklich ein ganz zentraler Punkt, der die Situation der einzelnen Betroffenen stärkt.
Ein zweiter, ebenfalls wichtiger Punkt, ist angesprochen worden, es ist das Thema Rücktrittsrecht für Bürgermeister. Wir hatten leider Gottes, auch darauf habe ich in der Ersten Lesung hingewiesen, die tragischen Vorkommnisse in Duisburg anlässlich der Love Parade. Die damalige Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hat es eben nicht ermöglicht, dass der damalige Oberbürgermeister mehr oder minder die politische Verantwortung für mögliche Fehler übernommen hat, weil er dadurch seine Pensionsansprüche verloren hätte. Wir schaffen jetzt hier eine klare Regelung: Wenn Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen im Saarland künftig das für die Amtsführung erforderliche Vertrauen der Bevölkerung nicht mehr haben, besteht die Möglichkeit eines Rücktritts auf Antrag.
Weil die Linksfraktion das in der Ersten Lesung etwas kritisch gesehen hat, möchte ich das gerne noch einmal aufgreifen. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt. Man muss da unterscheiden. In der Regel haben solche Personen ja eine berufliche Vergangenheit. In Duisburg war es so, dass Oberbürgermeister Sauerland Oberstudienrat gewesen war, er war lange Zeit Lehrer gewesen, im Grunde genommen wie Sie, Herr Dörr. Er hat dann in seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister möglicherweise einen Fehler gemacht. Wenn er deswegen zurückgetreten wäre, hätte das dazu geführt, dass er seine Pensionsansprüche komplett verloren hätte. Ich glaube, man muss das wirklich sachlich betrachten und eine ganze Lebensleistung im Kontext sehen. Wenn jemand beispielsweise 30 Jahre Lehrer gewesen ist und dann noch acht Jahre irgendwo ein hauptamtliches Mandat bekleidet hat, sollte ihm daraus, auch wenn er einen politischen Fehler begeht, kein Nachteil mit Blick auf seine Lebensleistung entstehen. Deswegen diese entsprechende Regelung.
Ein zweiter wichtiger Punkt. Wir haben als Koalition auch das Thema demografischer Wandel und Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Blick. Wir wollen den Kommunen im Satzungsrecht die Möglichkeit einräumen, die Gemeinderäte zu verkleinern, sodass künftig weniger Mandatsträger in den kommunalen Räten, sei es im Gemeinderat oder im Ortsrat, sitzen. Wir haben das Thema intensiv in der Koalition beraten, ich kann auch sagen, dass wir das rückgekoppelt haben mit unseren kommunalpolitischen Vereinigungen in bei
den Parteien. Wir haben wirklich überlegt, ob es zielführend ist, mit einer starren Regelung zu arbeiten, indem wir pauschal alle Räte verkleinern, oder ob es vielleicht besser ist, individuell auf die heterogenen Gegebenheiten in den Kommunen Rücksicht zu nehmen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das, was der Gesetzentwurf der Regierung vorsieht, eine gute Regelung ist, nämlich den Kommunen vor Ort die Optionen an die Hand zu geben, den Gemeinderat oder die Ortsräte zu verkleinern, wenn der Gemeinderat vor Ort das möchte. Wenn sich entsprechende Mehrheiten vor Ort finden, kann von diesem Recht Gebrauch gemacht werden. Gleichwohl ziehen wir eine Untergrenze ein, Gemeinderäte müssen mindestens 21 Mitglieder haben und Ortsräte mindestens 5. Wie gesagt, wir halten das im Sinne eines selbstbestimmten kommunalen Handelns für einen wichtigen Punkt, dass individuell vor Ort mit dieser Thematik umgegangen werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den die Ausschussvorsitzende auch kurz rekurriert hat, sind Übertragungen von öffentlichen Ratssitzungen durch Rundfunk, Medien oder die Kommunen selbst. Ich glaube, das ist gerade in der heutigen Zeit, in Zeiten von Corona, ein wichtiger Punkt, dass wir die Möglichkeit gesetzlich normieren, dass Ratssitzungen öffentlich übertragen werden können, dass die Bürgerinnen und Bürger das, was sich im öffentlichen Teil der Sitzungen in den Räten abspielt, nachvollziehen und mitverfolgen können. Aber natürlich müssen wir das Persönlichkeitsrecht der Einzelnen wahren. Ich glaube, es ist deswegen auch wichtig und richtig, dass wir jedem Einzelnen die Möglichkeit einräumen, dem mit Blick auf seine Person zu widersprechen, wenn er nicht möchte, dass sein Redebeitrag übertragen wird oder sein Gesicht gezeigt wird.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen noch auf den Abänderungsantrag von CDU und SPD zu sprechen. Ein Antrag greift einen Wunsch des Städte- und Gemeindetages auf, den er in der Anhörung vorgetragen hat, hierbei geht es um die Besetzung der Ausschüsse. Aktuell ist ja immer, wenn ein Ratsmitglied aus welchen Gründen auch immer ausscheidet, die Frage, was dann mit der Ausschussbesetzung passiert. Das ist aktuell relativ problembehaftet. Wir wollen jetzt eine klare Regelung, die besagt, dass sich das Stärkeverhältnis, wie es im Gemeinderat gegeben ist, in den Ausschüssen abbildet. Deswegen wollen wir hier den Fraktionen ermöglichen, im Rahmen eines Entsendungsverfahrens nach dem mathematischen Zuteilungsverfahren nach D`Hondt Mitglieder in die Ausschüsse zu entsenden. Ich halte das für einen sehr wichtigen Punkt, weil es die Stabilität erhält und im Ausschuss das Abbild der Mehrheiten klar widerspiegelt.
Schließlich wollen wir auch noch eine Sanktionsregelung einführen. Wenn ein Ratsmitglied wiederholt
unentschuldigt in Rats- oder Ausschusssitzungen fehlt, muss das unserer Meinung nach sanktioniert werden können, wir wollen ein Ordnungsgeld bis maximal zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung vorsehen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Man muss sagen, ein Ratsmitglied hat auch Pflichten, die es im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger bestmöglich wahrnehmen muss. Wenn man unentschuldigt dagegen verstößt, muss das sanktioniert werden können.
Dabei will ich es belassen; ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung. Es ist wirklich ein wichtiges Gesetz für die Handlungsfähigkeit unserer kommunalen Familie. Ich hoffe, es stößt auf Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde im Verlauf meiner Rede auf die Kritik des Kollegen Lander detailliert eingehen. Direkt zu Beginn will ich jedoch einen Hinweis geben: Ist Ihnen aufgefallen, was der Kollege Lander bei der Beratung zum Einzelplan 03 völlig ausgeblendet hat? - Zwei wesentliche Bereiche, der komplette Bereich Sport genauso wie der wichtige Bereich der Bauinvestitionen wurden mit keiner Silbe erwähnt. Dazu werde ich in meinen Ausführungen einige Worte sagen.
Wir beginnen mit dem für mich wichtigen Thema Sport. Sport und Ehrenamt sind von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch für das gesundheitliche Wohlergehen. Ich will gerne ins Gedächtnis rufen, dass wir dazu auch einen konkreten verfassungsrechtlichen Auftrag haben. Artikel 34a unserer Landesverfassung besagt, dass der Sport wegen seiner gesundheitlichen und herausragenden sozialen Bedeutung der Förderung des Landes bedarf. Weil das gestern ein großes Thema bei der Generaldebatte war, will ich erwähnen, dass wir im Saarland einen sehr guten Weg gehen. Wir haben nämlich das sogenannte Sportachtel. Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass aus den Spieleinsätzen der Saarland Sporttoto GmbH, also dem Bereich Sportwetten und Lotterien, 12,5 Prozent - immerhin rund 13 Millionen Euro pro Jahr - an den Saarsport fließen. Das ist ein wesentlicher Punkt, den ich bewusst in den Fokus rücken möchte.
Insgesamt möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, mich bei der gesamten Sportfamilie im Saarland, also bei den ganzen Ehrenamtlern, den Vereinsfunktionären, Trainern, Kampf- und Linienrichtern zu bedanken. Gerade in der aktuellen Corona-Krise ist das Sport-Ehrenamt sicherlich kein einfacher Job. Deswegen ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Ich will mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken sowie bei der Landesregierung. Sie alle haben im Rahmen des Nachtragshaushalts dafür gesorgt, dass die wichtigen Vereinshilfen auf den Weg gebracht worden sind. Man kann für alle gesellschaftspolitischen Bereiche sprechen. Ich schaue rüber zur Sozialministerin, in deren Haus wichtige Gelder für soziale Vereine auf den Weg gebracht wurden, dies gilt aber auch für den Sportbereich. Diese Hilfen waren unbürokratisch und schnell. Ich gehe davon aus, dass der Sportminister nachher das eine oder andere Wort dazu verlieren wird. Über 1.700 Anträge gab es im Sportministerium und über 3 Millionen Euro wurden an die Sportvereine im Saarland verausgabt.
Ich will kurz auf die wesentlichen Eckpunkte der Sportpolitik in diesem Doppelhaushalt eingehen. Ein Aspekt ist sehr wichtig: Sport und Prävention. Dafür wenden wir je Haushaltsjahr 30.000 Euro auf, insbesondere für das Projekt „Innwurf“, ein Fanprojekt im Fußball, wir wenden aber auch erhebliche Mittel für die Förderung der Integration durch Sport auf. Ich schaue rüber zur AfD-Fraktion. Ich werde nachher zum Thema Integrationspolitik noch einiges zu Ihrem Abänderungsantrag sagen. Gerade im Bereich Integration von Migranten in den Sport wenden wir pro Haushaltsjahr über 50.000 Euro auf. Ich mache weiter mit dem Bereich Spitzensport. Dort investieren wir pro Jahr über 80.000 Euro. Ich habe es gestern gesagt: Sport ist bei mir Leidenschaft und Herzblut. Ich habe selbst an der Hermann-NeubergerSportschule gewohnt. Es ist völlig richtig, dass wir mit diesen Mitteln den Trägerverein des Olympiastützpunktes und das Haus der Athleten mit erheblichen Mitteln bezuschussen.
Zum entscheidenden Punkt in diesem Haushalt für die Sportpolitik: Wir wenden über 500.000 Euro jährlich für große Sportveranstaltungen mit überregionalem Charakter auf. Ich will an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes an den Sportminister sagen. Vor drei Jahren hat Klaus Bouillon in den Landtagsfraktionen der Koalition eindringlich dafür geworben, dass wir diese Mittel brauchen. Er ist beharrlich geblieben, er ist sprichwörtlich am Ball geblieben. Diese Mittel werden jetzt verstetigt, diese 500.000 Euro werden sehr gut investiert für den Bereich des Sports, sie dienen aber auch der Wirtschafts- und Regionalpolitik und der Imageförderung. Deswegen, Herr Bouillon, ein herzliches Wort des Dankes.
Ich möchte zum wichtigen Themenbereich Innenpolitik, zur inneren Sicherheit kommen. Ich glaube, jeder in diesem Hohen Hause weiß, dass dies ein ganz wesentlicher Teil der Kern-DNA christdemokratischer Politik ist. Ohne Sicherheit keine Freiheit, ohne Freiheit keine Sicherheit. Unser Fraktionsvorsitzender Alexander Funk ist gestern in der Generaldebatte schwerpunktmäßig auf das Thema Verfas
sungsschutz eingegangen. Deswegen will ich an dieser Stelle nicht vertiefen, was wir im Rahmen der Abänderungsanträge auf den Weg bringen, nämlich die Nachbesserungen zum guten Haushaltsplanentwurf der Regierung, wo über 500.000 Euro nachträglich für die Ausrüstung und Ausstattung, aber auch für zusätzliches Personal bei Zeitangestellten beim Verfassungsschutz hinzugekommen sind.
Im Haushalt selbst setzen wir ganz andere Schwerpunkte: Zehn neue Stellen im Bereich des Verfassungsschutzes. Herr Kollege Lander, wir bekennen uns ganz klar dazu. Wir werden im Polizeibereich 35 Stellenhebungen im Bereich A 9 und A 10 vornehmen. Jeder kennt die Problematik. Wir haben den Auftrag, den jungen Kommissarinnen und Kommissaren eine Beförderungsperspektive zu bieten. Ich glaube, das ist ganz wichtig und ein positives Signal an die Polizei, dass es dort auch weitergeht.
Wir werden 59 zusätzliche Anwärterstellen im Doppelhaushalt ausweisen, damit wir die erhöhten Einstellungszahlen, in diesem Jahr 150, im nächsten 140 und 130 im Jahr 2022, realisieren können. Wir werden aber auch erhebliche Mittel aufwenden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. 200.000 Euro werden wir für neue Geschwindigkeitsmessanlagen investieren. Jeder kennt die sogenannten Blitz-Panzer, die teilstationär am Straßenrand stehen. Das ist ein wesentlicher Punkt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Ich komme zum Thema Ausstattung der Polizei. Ich will nur einen Komplex herausgreifen: Wir werden über 300.000 Euro pro Jahr für Schutzhelme investieren, weil wir auch da einen ganz klaren Auftrag haben, weil wir hinter der Polizei stehen und alles Erdenkliche dafür tun müssen, um die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Deshalb sind auch diese 300.000 Euro sehr gut investiertes Geld, meine Damen und Herren!
Ein weiterer wesentlicher Punkt, den auch der Kollege Lander angesprochen hat: Wir werden über 3 Millionen Euro im Bereich Nachrichtengeräte und nachrichtentechnische Anlagen investieren, um die Überwachung von terroristischen Extremisten und Schwerstkriminellen zu verbessern. Auch das ist ein richtiger und wichtiger Ansatz in diesem Haushalt.
Ich gehe nun auf die in den Abänderungsanträgen vorgetragenen Vorschläge der Opposition ein. Ich beginne mit der AfD, sehr geehrter Herr Kollege Dörr. Die AfD fordert Folgendes: Sie möchte im Bereich der Landesaufnahmestelle die Mittel zur Integration von Asylbewerbern um über die Hälfte kürzen. Meine Damen und Herren, ich sage in aller Deutlichkeit, dass die AfD nun ihr wahres Gesicht zeigt. Sie zeigt, welch Geistes Kind sie ist, sie lässt sprichwörtlich die Maske fallen. Meine Damen und Herren, das ist ein sehr sensibles Thema, man muss
den Blick dafür sehr genau schärfen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn Menschen politisch verfolgt sind und einen Anspruch auf Asyl haben, dann müssen wir diesen Menschen im Saarland auch helfen.
Jeder in diesem Hohen Hause, abgesehen von der Ecke rechts von mir, weiß, dass wir gut und klug beraten sind, bei der Integration von Menschen dort anzufangen, wo es Sinn macht, und das ist in der Landesaufnahmestelle Lebach. Sehr geehrter Herr Kollege Dörr, Ihre Ausführungen dazu sind in sehr deutlichen Worten zurückzuweisen.
Ich komme zu Linksfraktion. Auch die Kollegen der LINKEN haben ihr wahres Gesicht gezeigt, auch sie haben mit Blick auf den Verfassungsschutz die Maske fallen lassen. Wir sind in einer Zeit, in der wir einen ganz starken und konsequenten Rechtsstaat brauchen, in der wir unsere Sicherheitsbehörden stärken müssen, in der wir bedroht sind von terroristischen und extremistischen Anschlägen, nicht nur in Europa und Deutschland, sondern auch bei uns im Saarland! Wenn dann jemand weniger Personal und eine schlechtere Ausstattung bei unserem Verfassungsschutz, bei unseren Sicherheitsbehörden insgesamt fordert, spielt er mit der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Als Christdemokrat sage ich deutlich, dass dies für uns unverständlich ist. Das ist unanständig! Derjenige versündigt sich am Wohlergehen und der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Deswegen ist dieser Vorschlag in aller Deutlichkeit zurückzuweisen, Herr Kollege Lander.
Ich komme zum letzten Punkt meiner Ausführungen, nachher wird der Kollege Sascha Zehner weiter vortragen. Ich komme zum wichtigen Baubereich. Auch darauf wird der Minister in seinem Beitrag sehr detailliert eingehen. Ich möchte jedoch vorab schon einige Schwerpunkte nennen. Wir haben gesagt, dass wir das Jahrzehnt der Investitionen im Baubereich ausrufen. Deswegen, Herr Kollege Lander, nenne ich Ihnen einige Zahlen aus dem Bereich der Hochbaumaßnahmen. Dort werden wir allein in der Zuständigkeit des Bauministeriums in diesem Doppelhaushalt über 75 Millionen Euro investieren. Ich mache weiter mit den Hochschulen. An der Universität des Saarlandes werden wir in diesem Doppelhaushalt über 51 Millionen Euro in Hochbaumaßnahmen investieren. An der htw werden es 13 Millionen sein. Ich schließe mit dem Uni-Klinikum in Homburg, wo wir über 23 Millionen Euro investieren werden.
Wir wissen, dass der Personalbestand im Bauministerium angespannt ist, und wir sind uns sehr bewusst, dass es in den nächsten Monaten und Jahren sehr viel Arbeit für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauministerium sein wird, aber
auch für den Minister, der einen zusätzlichen Ressortteil mit bearbeitet. Ich wünsche an dieser Stelle viel Fortune, damit wir - das ist unser festes Ziel die eingestellten Gelder auch einsetzen können, damit wir die PS also auf die Straße bekommen. Damit können wir Stein auf Stein bauen und am Ende auf ein gelungenes Gesamtbauwerk schauen. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Zustimmung zum Einzelplan 03 und heute Abend natürlich auch um Zustimmung zum gesamten Haushalt. - Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe noch einmal in die Debatte, weil ich das Vorgehen der Linksfraktion wirklich sehr bedauere die Kollegin Berg ist darauf eingegangen -, weil ein völlig falscher Eindruck suggeriert wird, nämlich dass die Menschen von den Rettungsfahrzeugen später erreicht werden. Dieser Eindruck ist völlig daneben, er ist inhaltlich auch völlig falsch, Rettungsdienstfahrzeuge werden nach wie vor zur gleichen Zeit bei den hilfeersuchenden Menschen eintreffen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der noch mal klargestellt werden musste, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum letzten Punkt, denn ich habe nur noch wenig Redezeit. Herr Kollege Lafontaine, blicken Sie doch mal nach Thüringen, wo die LINKE Regierungsverantwortung trägt: Dort beträgt die Hilfsfrist 14 Minuten, in ländlichen Bereichen sogar 17 Minuten, und es wird auch mit Blick auf die Fahrzeit unterschieden. Man sieht, in Thüringen ist die LINKE ganz seriös unterwegs. Diesen Appell möchte ich auch an die Fraktion DIE LINKE richten: Tragen Sie diesen Gesetzentwurf bitte mit, er wird die Situation der Menschen im Saarland nämlich deutlich verbessern. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen den Darstellungen des Kollegen Lander ist heute ein guter Tag für die saarländische Polizei, es ist ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Denn gemeinsam mit unserem Koalitionspartner werden wir heute zwei moderne und zukunftsweisende Polizeigesetze auf den Weg bringen, zum einen, ich blicke einmal rüber zum Kollegen Eugen Roth, eine Überarbeitung des bestehenden Saarländischen Polizeigesetzes, des SPolG, zum anderen ein neu geschaffenes Polizei-Datenverarbeitungsgesetz.
Ich will auch nicht rasten und ruhen, Herr Kollege Lander, sondern direkt zu Beginn meiner Rede um eine breite Zustimmung für dieses Gesetz werben. Denn durch Ihre Ausführungen bekommt man tatsächlich ein falsches Bild vermittelt, das nicht berücksichtigt, dass es uns genau darum geht, das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Datenschutz bestmöglich in Einklang zu bringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist genau unser Anliegen, das wir mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf verfolgen.
Ich halte es für wirklich bedeutsam, dass wir in dieser Debatte zu diesem wichtigen Polizeigesetz noch einmal die unterschiedlichen Positionen der Parteien und der Fraktionen dieses Hohen Hauses herausarbeiten. Ich will aufzeigen, wofür die Große Koalition steht, wofür wir als CDU-Landtagsfraktion stehen, wofür die Opposition, wofür die LINKE-Fraktion steht.
Herr Kollege Lander, ich blicke direkt in Ihre Richtung: Ihren Ausführungen eben konnte man sehr gut entnehmen, dass Ihr Verhältnis zur Polizei beziehungsweise auch zu unseren Sicherheitsbehörden generell von Misstrauen geprägt ist. Ginge es nach Ihnen, würde der Verfassungsschutz abgeschafft. Sie würden unsere Polizei gerne mit Befugnissen ausstatten, die von anno Tobak sind, die aus dem vergangenen Jahrhundert stammen. Um zu erkennen, wohin ein solches Denken führen kann, muss man nur einmal den Blick nach Berlin richten: Dort ist ja eine rot-rot-grüne Regierung, ein rot-rot-grüner Senat, am Ruder. Ich erinnere noch einmal daran, dass vor einigen Monaten das Thema Antidiskriminierungsgesetz in aller Munde war. Daran kann man erkennen, wohin solches Denken führt: Dort ist die Beweislast umgekehrt worden, dort werden unsere Beamtinnen und Beamten unter einen Generalverdacht gestellt. Ich sage in aller Klarheit für die CDULandtagsfraktion: So etwas wird es mit uns nicht geben!
Ich will auch in aller Offenheit sagen: Den Ausführungen des Kollegen Lander kann man meines Erachtens klar entnehmen, dass es der DIE LINKEFraktion nicht um ein Miteinander, um ein gemeinsames Arbeiten mit unserer Polizei geht, sondern dass sich die DIE LINKE-Fraktion gegen unsere Polizei stellt. Das finde ich sehr verwerflich, denn unserer Polizei geht es ausschließlich darum, unseren Rechtsstaat tagtäglich durchzusetzen. Angesichts dessen wird durch Sie ideologisch ein völlig falsches Bild unserer Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit geschaffen.
Davon müssen wir als CDU-Fraktion uns in aller Deutlichkeit distanzieren. Wir stehen nämlich an der Seite unserer Polizei, wir stehen an der Seite unserer Sicherheitsbehörden, die tagtäglich einen sehr wertvollen Dienst für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat leisten. Deswegen haben die Sicherheitsbehörden unsere Anerkennung, deswegen haben sie unsere Solidarität verdient. Ich möchte an dieser Stelle auch den Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich im Einsatz sind, ein herzliches Wort des Dankes sagen, und ich möchte unser Bild aufzeigen, das Bild, das wir von der Polizei haben: Die Polizei ist nämlich unser Freund und unser Helfer. Das ist ein entscheidender Unterschied zum Bild, das von der DIE LINKE-Fraktion vertreten wird. Diesen Unterschied möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit betonen.
Mit dem heute eingebrachten Artikelgesetz setzen wir tatsächlich nahezu alle Vereinbarungen des zwischen SPD und CDU bestehenden Koalitionsvertrags um. Ich sage ausdrücklich, dass wir als CDULandtagsfraktion am heutigen Tage sehr froh sind, weil damit natürlich zentrale Forderungen, zentrale Positionen unserer Partei, meiner Partei, umgesetzt werden. Kern-DNA christdemokratischer Politik ist es nämlich, für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Diesbezüglich kommen wir mit dem heute eingebrachten Gesetz ein gutes Stück nach vorne, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal deutlich machen, wofür die Koalition in den vergangenen Jahren eingetreten ist, wofür insbesondere auch unser Innenminister Klaus Bouillon mit uns gemeinsam eingetreten ist, welche Säulen der Sicherheitsarchitektur unseres Landes gestärkt wurden. Eine erste Säule ergibt sich mit dem Thema Personal. Herr Minister, dafür zunächst einmal ein herzliches Wort des Dankes! Minister Bouillon hat nämlich dafür gesorgt, dass in den drei vor uns liegenden Jahren, also von 2020 bis 2022, 420 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt werden. Im Zeitraum 2015 bis 2022 reden wir damit über nahezu
1.000 Neueinstellungen. Das muss man sich wirklich einmal vor Augen führen.
Herr Kollege Lafontaine, nun möchte ich einmal zu Ihnen blicken: Wie hat denn die Situation in der Regierungszeit eines Oskar Lafontaine ausgesehen? Ich nenne Ihnen gerne die statistischen Werte für den Zeitraum von 1985 bis 1999: In diesem Zeitraum wurden im Durchschnitt pro Jahr 38 Polizistinnen und Polizisten eingestellt, und in Klammern sei angemerkt, dass es auch zwei Jahre, nämlich die Jahre 1993 und 1995, mit Nullrunden gab. Und wie sieht es im Zeitraum einer CDU-geführten Landesregierung aus? Im Zeitraum von 2000 bis 2020 wurden sage und schreibe pro Jahr durchschnittlich 99 Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Ich glaube, die Fakten sind klar, die Statistik spricht hier für sich. Ich muss so gesehen eigentlich gar nicht erst erwähnen, dass neben diesen Einstellungen weitere personelle Schwerpunkte im Bereich der Polizei gesetzt wurden: Wir haben einen polizeilichen Ordnungsdienst eingerichtet und zahlreiche Ermittlungshelfer eingestellt.
Ich komme zur zweiten Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Damit angesprochen sind die Ausstattung und die Ausrüstung unserer Beamtinnen und Beamten. Man muss ja leider sagen, dass in den zurückliegenden Monaten das Thema der Gewalt gegen Polizeibeamte wieder sehr negativ in den Fokus gerückt ist. Die Gewalt gegen unsere Beamtinnen und Beamten nimmt leider immer mehr zu. Angesichts dessen müssen wir selbstverständlich an der Seite unserer Beamten stehen und sie bestmöglich ausstatten. Ich will in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass es leider am vergangenen Wochenende in Saarwellingen einen solchen Vorfall gegeben hat: Bei einer Geburtstagsfeier kam es zu Auseinandersetzungen, dabei wurde einer Polizistin mehrfach ins Gesicht geschlagen. Sie musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche an diese Kollegin!
Daran zeigt sich, dass jeder Euro, den wir in Personal und Ausrüstung bei der Polizei investieren, gut investiertes Geld ist. Auch dafür, Herr Minister, noch einmal ein herzliches Dankeschön. Der Finanzminister hat uns vorhin ja die Zahlen dargelegt: Wir werden im Bereich Personal und Ausstattung auch in den kommenden drei Jahren fast 50 Millionen Euro investieren. Ich glaube, auch diese Zahl spricht eine deutliche Sprache.
Ich komme zur dritten Säule unserer Sicherheitsarchitektur. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das betrifft uns alle, denn wir alle sind als Landesgesetzgeber gefordert, wenn es darum geht, die gesetzlichen Grundlagen, die gesetzlichen Befugnisse unserer Polizei zu definieren. Ich glaube, dabei ist es ein
zentraler Punkt, unsere Polizei mit einem Rechtsrahmen zu versehen, der sie in die Lage versetzt, der organisierten Kriminalität, der Schwerstkriminalität, auf Augenhöhe begegnen zu können.
Ich möchte dazu beispielhaft einige der Neuregelungen erwähnen. Ein Punkt wurde bereits angesprochen, der sogenannte Durchsetzungsgewahrsam. Diesbezüglich ziehen wir nun mit 14 anderen Bundesländern gleich und geben unserer Polizei eine neue Befugnis an die Hand, mit der Platzverweise und Aufenthaltsverbote angemessen durchgesetzt werden können. Ein anderes Thema ist die Videoüberwachung bei Großveranstaltungen und an öffentlichen Orten, sie regeln wir neu. Entsprechendes gilt für die automatische Kennzeichenerfassung.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch den ganz besonders wichtigen Punkt des Bodycam-Einsatzes in Wohnungen. Der Kollege Lander hat dazu schon ausgeführt, er hat aber geflissentlich verschwiegen, dass dabei die Datenweiterverarbeitung ganz klar unter einem Richtervorbehalt steht. Neu geregelt wird ebenfalls der Einsatz von Fußfesseln, das ist wichtig für die Überwachung von Schwerstkriminellen und Terroristen. Und auch dazu möchte ich deutlich machen: Es gilt hier der Richtervorbehalt. Ich gehe weiter zur Quellen-TKÜ. Es ist ein ganz wichtiger Aspekt, dass verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Diensten überwacht und nachvollzogen werden können. Und, Herr Kollege Lafontaine, was gilt hier? Genau: der Richtervorbehalt. Gleiches bei der Online-Durchsuchung, bei der es darum geht, Festplatten und Server von Schwerstkriminellen durchsuchen zu können. Herr Kollege Lafontaine, was gilt? Genau: der Richtervorbehalt. - Man sieht hieran, Herr Lafontaine, dass von Ihrer Fraktion wirklich ein falsches Bild gezeichnet wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erwähnen: Sie haben in den vergangenen Tagen Kritik aus Ihren eigenen Reihen, auch bundesweit, angesichts Ihres Umdenkens in der Migrationspolitik geerntet. Ich muss sagen: Chapeau, Herr Kollege, dass Sie diese deutlichen Worte dazu gefunden haben! Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass die DIE LINKE-Fraktion ihre ideologische Brille hier im Saarland abzulegen scheint - ich betone „scheint“ - und möglicherweise Realpolitik betreiben möchte. Nun bringen wir heute ja zwei wichtige Polizeigesetze auf den Weg, und ich lade Sie, Herr Kollege Lafontaine, ganz herzlich ein, heute gemeinsam mit uns Realpolitik umzusetzen, die Polizei mit angemessenen Befugnissen auszustatten, dieses natürlich auf dem Boden unserer Verfassung. Dazu von uns die herzliche Einladung!
Allerdings habe ich diesbezüglich, wenn ich mir die Ausführungen des Kollegen Lander vor Augen halte, schon gewisse Bedenken. Bei seinen Ausführungen kann man wirklich immer sehr schnell einen anderen Eindruck gewinnen, weil er ein düsteres Bild von un
serer Polizei zeichnet. Man könnte fast meinen, in seinen Augen seien unsere Polizisten die Bösewichte, die Polizisten, die viel zu viele Befugnisse haben und in völlig unverhältnismäßiger Art und Weise ständig in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Diesen Eindruck könnte man fast gewinnen. Ich habe nun aber noch einmal dargelegt, dass bei zentralen Punkten, bei denen es um die Einschränkung von Grundrechten geht, der Richtervorbehalt gilt. Angesichts dessen ist die Auffassung der DIE LINKE-Fraktion zurückzuweisen.
Für uns, die CDU, ist es ein zentraler Aspekt, dass Freiheit und Sicherheit zwei elementare Grundbedürfnisse der Menschen sind. Es handelt sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, die sich keineswegs widerstreitend gegenüberstehen, sondern sich gegenseitig bedingen. Wenn wir über das Gewaltmonopol des Staates sprechen, muss man auch klarstellen, dass daraus die Verpflichtung des Staates entsteht, die Freiheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Ein Staat nämlich, Herr Kollege Lafontaine, der sich nicht gegen seine Feinde verteidigt, verspielt die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Derjenige, der die Sicherheit vernachlässigt, setzt die Akzeptanz gegenüber dem Staat aufs Spiel. Das kann man weder wollen noch akzeptieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatzprogramm unserer Union zitieren, denn darin, Herr Kollege Lafontaine, findet sich sehr viel Wahres: „Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hierfür notwendigen Informationen zu beschaffen. Datenschutzinteressen sind mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen.“ Und jetzt kommt das Entscheidende, Herr Kollege Lafontaine: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“
Auch das Bundesverfassungsgericht hat nach den schlimmen und verabscheuenswürdigen terroristischen Anschlägen im Nachgang zum 11. September umgedacht. Ich zitiere hierzu aus einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, einem Artikel von Prof. em. Dr. Erhard Denninger. Darin wird ausgeführt, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass das Polizeirecht jeweils nach den Erkenntnissen neuartiger Gefährdungs- und Bedrohungssituationen fortzuentwickeln ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir genau das tun. Wir wollen also die richtige Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und Datenschutz neu austarieren. Wir sind der Auffassung, dass wir Ihnen diesbezüglich einen guten Gesetzentwurf vorlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen ist es mir wichtig, noch einen Punkt anzusprechen: Ich möchte ein herzliches Wort des Dankes an unseren Koalitionspartner, die SPD, richten. Uns ist durchaus bewusst, dass die eine oder andere Regelung nicht ganz einfach für unseren Koalitionspartner gewesen ist. Ich glaube aber, Herr Kollege Commerçon, mit den beiden Abänderungsanträgen haben wir den vorgelegten Gesetzentwurf noch einmal nachgeschärft, wichtige Änderungen haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich bin wirklich fest davon überzeugt, dass wir in Verbindung mit diesen beiden Abänderungsanträgen ein Gesetz präsentieren, das verfassungskonform ist und das unserer Polizei einen wichtigen Rechtsrahmen an die Hand gibt. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!
Dabei will ich es belassen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu den beiden Abänderungsanträgen. Ich sage auch ein herzliches Dankeschön an die Polizei. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der Ersten Lesung ein sehr umfangreiches Artikelgesetz, wodurch eine Vielzahl an Regelungen im Bereich des Kommunalrechts, aber auch weitere dienstrechtliche Vorschriften eine Anpassung erfahren sollen. Zunächst möchte ich ein herzliches Wort des Dankes an den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium aussprechen. Ich glaube, es wird deutlich, dass die Landesregierung auch unter der coronabedingten sehr hohen Arbeitsbelastung, die in jedem Ministerium vorherrscht, nicht nur wichtige Gesetzespakete ankündigt, sondern sie auch umsetzt und dementsprechend in den Landtag einbringt. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Ich habe mich im Vorfeld der Sitzung mit dem Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages in Verbindung gesetzt und mir bestätigen lassen, dass tatsächlich eine Vielzahl der Anforderungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der kommunalen Familie in diesen Gesetzentwurf eingeht. Das zeigt, dass die Landesregierung in Gänze, aber insbesondere das Innenministerium und die Große Koalition, in zentralen Fragestellungen, die die Kommunen anbelangen und bei denen es um konkrete Verbesserungen geht, an der Seite der kommunalen Familie stehen. Der Kollege Georgi, aber auch der Minister sind schon auf eine Vielzahl von Aspekten eingegangen. Ich will meine Rede auf vier zentrale Punkte beschränken.
Der erste Punkt ist die Verbesserung der Betreuungssituation. Ich glaube, das ist für die kommunalen Mandatsträger eine ganz wichtige Verbesserung. Wenn es um die Teilnahmemöglichkeit an Sitzungen der Räte und Ausschüsse geht, ist es wichtig, dass die Betreuungssituation verbessert wird. Gelder, die für eine entgeltliche Betreuung der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger aufgewendet werden müssen, müssen erstattet werden. Ich glaube, es ist gerade aus der Sicht der Familie ein ganz wichtiger Aspekt, dass unsere Mandatsträger gewissenhaft ihr Mandat für uns alle, für das kommunale Gemeinwesen erfüllen können. Sie haben aber auch die Gewissheit, dass die Betreuung der Familie, der Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger sichergestellt ist.
Der zweite Punkt ist die Ruhestandsversetzung auf Antrag aus besonderem Grund. Der Kollege Georgi hat sich dazu an der einen oder anderen Stelle kritisch geäußert. Ich will sagen, dass es ein guter Vorschlag ist. Jeder kann sich an die tragischen Vorkommnisse im Jahr 2010 anlässlich der Loveparade in Duisburg erinnern. Damals ist der Duisburger Oberbürgermeister Sauerland in die Kritik geraten, weil die Stadt die damalige Veranstaltung genehmigt hatte. Es gab - wie Sie eben angesprochen haben in Nordrhein-Westfalen Rechtsunklarheiten, wie man damit umgeht, wenn ein Amtsinhaber nicht mehr das Vertrauen der Menschen genießt, und wie es um eine mögliche Ruhestandsversetzung steht. Da war es so - und das gehört auch zur Wahrheit dazu, Herr Kollege Georgi -: Der damalige Duisburger Oberbürgermeister war in der Zeit zuvor in einem Beamtenverhältnis, er war Lehrer und Oberstudienrat gewesen. Wenn er unmittelbar die politische Verantwortung übernommen hätte und sich auf eigenen Antrag in den Ruhestand hätte versetzen lassen, hätte er auch die Pensionsansprüche verloren, die mit seiner politischen Tätigkeit überhaupt nicht in Verbindung gestanden haben.
Deswegen glaube ich, dass der vorgeschlagene Weg des Innenministeriums für unsere hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten im Saarland wich
tig ist. Wenn sie das Vertrauen der Menschen verloren haben, beziehungsweise es ihnen nicht mehr entgegengebracht wird, können sie ihre Versetzung in den Ruhestand beantragen. Ich halte das für richtig, weil die im Rahmen eines Berufslebens erworbenen Pensionsansprüche erhalten bleiben können und der Weg für einen Neuanfang auf der kommunalen Ebene möglich gemacht wird. Es kann dann eine neue Stadt- oder Gemeindespitze gewählt werden. Das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt.
Der dritte Punkt ist ebenfalls wichtig, es geht um die künftigen Größen der Gemeinde- und Ortsräte. Ich glaube, da ist der Vorschlag, der jetzt im Raum steht, sehr praktikabel. Die Gemeinden sollen durch Satzungen die Größe des Gemeinderates bestimmen können, in Anlehnung an die nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse. Sie soll maßgeblich sein. Ich glaube, wenn wir da in die Praxis gucken, ist das von zentraler Bedeutung, weil wir eine heterogene Situation im Saarland haben. In den Kommunen gibt es individuelle Gegebenheiten. Es gibt kleine Gemeinden, wo es ausschließlich einen Gemeinderat gibt. Dort gibt es keine Ortsräte oder Ortsvorsteher. Es gibt Gemeinden, die flächenmäßig sehr groß sind, mit einer Vielzahl an Ortsteilen. Es gibt Städte wie zum Beispiel meine Heimatstadt Saarlouis, die zwar Stadtteile haben, aber wo es weder Ortsvorsteher noch Ortsräte gibt. Das wird von den Stadtverordneten mit erledigt.
In der Praxis gibt es tatsächlich das Problem, dass es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Mandatsträger für die Mitarbeit in Ortsräten, Stadt- und Gemeinderäten zu finden. Es ist kein spezifisches Problem, das es nur im kommunalen Ehrenamt gibt. Es ist eine Problematik, die sich im gesamten Ehrenamt stellt. Deswegen ist es richtig - wie es der Vorschlag jetzt vorsieht -, dass wir den Kommunen flexibel aufgrund der individuellen Gegebenheiten vor Ort durch Satzungsrecht ermöglichen, die Größenklassen im Gemeinderat und in den Ortsräten anzupassen. Richtig ist auch, dass eine Untergrenze eingezogen wird. Auch bei den kleinsten Gemeinden muss die Mindestanzahl der Gemeinderatsmitglieder bei 21 und der Ortsräte bei 5 liegen.
Ich komme zu dem letzten der in meinen Augen wesentlichen Punkte. Es geht um die Übertragung und Aufzeichnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen. Eben sind der Umgang mit Medien und die transparente Berichterstattung angesprochen worden. Hier soll die Möglichkeit der Übertragung und Aufzeichnung von Ratssitzungen und von Ausschusssitzungen - sofern sie abschließend entscheiden - durch die Änderung der Geschäftsordnung geschaffen werden. Ich glaube, auch das schafft Rechtsklarheit in einer ganz wichtigen Fragestellung. Zuletzt gab es die eine oder andere Diskussion im Landkreis Saarlouis. Künftig wird es möglich sein, dass Ratssitzun
gen gestreamt werden und Debatten für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Frage ist, dass die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Mandatsträgers gewahrt bleiben. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen uns als hauptberuflichen Politikern und den Ehrenamtlern. Sie muss man in besonderer Weise schützen. Das Persönlichkeitsrecht wird dahingehend ausgestaltet, dass der Einzelne es untersagen kann, dass sein Redebeitrag veröffentlicht wird. Ich halte das für einen wirklich wichtigen Punkt. Hier wird dem Anspruch auf Transparenz, Information der Öffentlichkeit und dem Minderheitenschutz eines Ehrenamtlers Rechnung getragen. Das ist eine gute Lösung.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Innenausschuss. Ich denke, im Fachausschuss müssen wir uns noch mit einer Vielzahl an Detailregelungen auseinandersetzen, die der Gesetzentwurf beinhaltet. Darauf freue ich mich genauso wie auf die Diskussion. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung, an den Innenminister für die Einbringung des heutigen Gesetzentwurfes, denn eines ist völlig klar. Es handelt sich heute nicht um eine gewöhnliche, normale Anpassung unseres kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes. Nein, wir müssen betonen, dass wir heute ein Stück Neuland betreten. Wir betreten digitales Neuland, was die Gremienarbeit in unseren Kommunen anbelangt. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
Herr Kollege Hecker, ich werde später detailliert auf Ihre vorgetragene Kritik eingehen - ganz klar. Weil viele neben dem Abgeordnetenmandat ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Mandat bekleiden, hat jeder von uns erfahren müssen, dass leider coronabedingt viele Sitzungen - Sitzungen der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, aber auch der wichtigen Ortsräte - tatsächlich leider nicht stattfinden konnten und dass die Termine verschoben wurden. Dementsprechend konnten wichtige Beschlüsse, die notwendig gewesen wären, nicht getroffen werden.
Ich glaube, wir sind alle an der Seite unserer Kommunalpolitiker. Das muss uns doch gerade als Landtagsabgeordnete nachdenklich stimmen. Wir müssen verschiedene Fragen stellen. Wir müssen zum Beispiel die Frage stellen, ob unser KSVG in der gegenwärtigen Form einer solchen Krisenzeit mit Blick auf die Gremienarbeit überhaupt noch gerecht wird. Wir müssen auch die Frage stellen, ob die den einzelnen Mandatsträgern zustehenden organschaftlichen Rechte ausreichend gewahrt werden. Wir müssen genauso die Frage stellen, ob der einzelne kommunale Mandatsträger seine Rolle, so wie es die Kommunalverfassung vorsieht, ausüben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da kann die Antwort nur lauten: Leider nur bedingt, Herr Kollege Hecker.
Insoweit will ich die vom Minister vorgetragenen Details des Gesetzentwurfs nicht wiederholen, will aber schon klar sagen, dass es wichtig ist, der kommunalen Seite einen Rechtsrahmen an die Hand zu geben, der es in außerordentlichen Notlagen ermöglicht, auch rechtskonforme Beschlüsse in Videokonferenzen treffen zu können. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Ich blicke in die Runde. In den vergangenen Tagen und Wochen hat jeder von uns mehrfach täglich irgendwelche Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt, sei es auf Webex, Microsoft Teams und wie die ganzen Anwendungen heißen. Wenn man es ehrlich sagt, hat dabei jeder festgestellt, wo die Vorzüge dieser digitalen Konferenzmöglichkeiten liegen, aber natürlich auch, wo deren Grenzen sind. Unter dem Strich ist eines wichtig. Es ist in Krisensituationen eine sinnvolle und wichtige Ergänzung, wenn es eben nicht möglich ist, an irgendeinem Sitzungsort zusammenzukommen.
Ein Punkt ist wichtig zu erwähnen. Der Gesetzentwurf sieht ganz bewusst nur die Möglichkeit vor, Videokonferenzen durchführen zu können, also keine Telefonkonferenzen, sondern bewusst Videokonferenzen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Wenn man sich nämlich die Brille der jeweiligen Sitzungsleiter aufsetzt - also überwiegend der Landrätinnen und Landräte und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ‑, dann ist es ein wichtiges Indiz, um eine Einschätzung der Stimmungslage in einer Versammlung zu haben, wenn die Mimik und Gestik der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Video nachvollzogen werden können.
Es gibt aber noch einen anderen entscheidenden Punkt. Kollege Hecker, darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Es gibt nämlich auch einen vorgegebenen Verfassungsrahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen müssen, wenn wir digitale Gremienarbeit voranbringen wollen. Es gibt zwei entscheidende Verfassungsprinzipien. Das ist zum einen der Öffentlichkeitsgrundsatz und zum anderen Seite der Sitzungszwang. Wir - der saarländische Landtag - tagen heute ganz bewusst in einer öffentlichen Sitzung. Das ist nämlich sehr wichtig, damit die Bevölkerung unsere Entscheidungsprozesse ganz transparent nachvollziehen kann und damit sie verstehen kann, wie wir zu Schlussfolgerungen und Abstimmungsverhalten kommen. Deswegen ist ein wichtiger Punkt im Gesetz, dass eine Übertragung einer stattfindenden Videokonferenz parallel und zeitgleich in einen öffentlich zugänglichen Raum sichergestellt wird.
Zum Sitzungszwang sind wir uns alle einig. Es ist immer viel besser, wenn man terrestrisch an irgendeinem Ort zusammenkommt und sich gegenseitig in die Augen schauen kann. Das ist einfach das Nonplusultra. Das ist absolut klar. Trotzdem muss dieser verfassungsrechtliche Rahmen ausgefüllt werden können, denn wir wollen die digitale Gremienarbeit voranbringen.
Insoweit ist es wichtig, dass, wenn Videokonferenzen stattfinden sollen, zwei kumulative Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die erste ist, dass eine außerordentliche Notlage existieren muss und das physische Zusammenkommen der Mandatsträger insoweit erheblich erschwert ist. Die zweite Vor
aussetzung ist, dass ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss gegeben sein muss, also eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des jeweiligen Rates. Diese müssen zustimmen. Nur dann kann eine Videokonferenz durchgeführt werden.
Der andere Punkt ist auch völlig klar. Wenn wir uns in einer aktuellen pandemischen Lage befinden und noch keine Videokonferenz eingerichtet wurde - der Minister ist eben darauf eingegangen -, dann muss natürlich die Möglichkeit bestehen, sozusagen in einem Umlaufverfahren schriftlich oder elektronisch oder auch mittels Boten diese Videokonferenz einrichten zu können. Auch das ist Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Ein Punkt ist eben vom Kollegen Hecker beziehungsweise vom Minister angesprochen worden. In der Tat haben sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen in der Vergangenheit und auch ganz aktuell sehr eng und vertrauensvoll mit den kommunalen Spitzenverbänden im Austausch gestanden, also mit dem SSGT und dem LKT. Ich kann sagen, dass sowohl der Landesregierung gegenüber, aber auch uns als Koalitionsfraktionen gegenüber zwei zentrale Wünsche und Anregungen seitens der kommunalen Familie vorgetragen worden sind. Der erste Punkt wurde vom Städte- und Gemeindetag vorgebracht. Da muss ich Ihnen, Herr Kollege Hecker, insoweit deutlich widersprechen. Es war nämlich der ausdrückliche Wunsch des SSGT, neben der Möglichkeit von Videokonferenzen auch in Anlehnung an eine Regelung in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Angelegenheiten, die grundsätzlich dem Rat vorbehalten sind, an einen Ausschuss zu übertragen und durch diesen Ausschuss beschließen lassen zu können. Insoweit haben wir im Gesetzentwurf einem ganz konkreten Wunsch der kommunalen Familie entsprochen.
Der zweite Punkt war auch ein Wunsch der kommunalen Familie. Wenn schon Videokonferenzen durchgeführt werden, soll man dann die Angelegenheiten, die dort beraten werden können, nicht auf wichtige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, begrenzen, sondern es sollen alle Angelegenheiten behandelt werden können, wenn man zusammenkommt. Insofern hat die Landesregierung aus meiner Perspektive völlig richtig den ersten Gesetzentwurf, der damals in die externe Anhörung gegangen ist, angepasst und auch diesem Wunsch der kommunalen Familie entsprochen. Ich glaube, auch das ist ein gutes Signal, dass wir eng an der Seite des Städte- und Gemeindetags und des Landkreistages stehen.
Ich komme zum zentralen Kritikpunkt des Kollegen Hecker. Völlig richtig ist, wir beraten den heutigen Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung. Völlig richtig ist auch, das soll grundsätzlich nur in Ausnah
men passieren. Aber wir haben eine aktuelle Corona-Krise und eine Pandemie-Lage. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle nicht, ob eine zweite oder dritte Welle kommt, wann sie kommt, in welchen Ausprägungen sie kommt. Genau dann muss man sagen, dass es nur redlich ist, wenn man in einer solchen Ausnahmesituation in Erster und Zweiter Lesung final der kommunalen Seite automatisch einen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt, damit in dieser außerordentlichen Notsituation Videokonferenzen durchgeführt werden können.
Insoweit muss ich die Kritik aufgreifen. Ich bin der Frau Kollegin Berg als Vorsitzender des Innenausschusses sehr dankbar, auf deren Bitte der Innenausschuss sich im Vorfeld der heutigen Plenardebatte mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat. Herr Kollege Hecker, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht. Der Gesetzentwurf ist relativ spät durch die Landtagsverwaltung zugestellt worden. Er ist aber zugestellt worden. Es waren auch Vertreter der Landesregierung, zum Beispiel der Abteilungsleiter Kommunales, im Ausschuss anwesend. Jeder hat die Möglichkeit gehabt, Fragen, die Sie jetzt aufgeworfen haben, dort zu stellen. Insofern sage ich, es war ein guter und wichtiger Diskussionsprozess im Innenausschuss. Dazu stehe ich auch.
Noch ein Punkt ist mir wichtig. Ich habe gesagt, dass es wirklich von zentraler Bedeutung ist, dass wir uns eng abstimmen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir alle wissen, dort sind natürlich überwiegend die hauptamtlichen Vertreter präsent, also die Bürgermeister. Ich glaube, es ist aber auch wichtig, die kommunale Basis zu hören, also die einzelnen Fraktionen in den Räten vor Ort. Ich kann sagen, ich bin meinem Kollegen Marc Speicher sehr dankbar. Wir als CDU in Saarlouis haben dort einen Diskussionsprozess angestoßen und haben Ideen und Vorschläge für eine Digitalisierung der Gremienarbeit erarbeitet und haben bewusst alle Bürgermeister und den Landrat angeschrieben und gebeten, diesen Prozess in die Fraktionen vor Ort zu geben, damit dort wirklich eine Diskussion stattfindet.
Viele haben davon Gebrauch gemacht und haben sich auch öffentlich dazu geäußert. Unter dem Strich muss man sagen, dass die allermeisten berechtigten Anliegen der kommunalen Mandatsträger, insbesondere eine Stärkung der Mitwirkungsrechte, durch diesen Gesetzentwurf realisiert werden.
Abschließend kann ich sagen, dass wir nach BadenWürttemberg das zweite Bundesland sein werden, das entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringt. Das heißt, wir können zum einen sagen, dass wir mit Blick auf die Digitalisierung kommunaler Gremienarbeit bundesweit mit Baden-Württemberg an der Spitze der Bewegung stehen und dass wir auf der anderen Seite - das habe ich mehrfach aus
geführt - in einer Krisenzeit wirklich eng an der Seite unserer Kommunalpolitiker und der kommunalen Spitzenverbände stehen und die entsprechenden Instrumente, unter anderem die Videokonferenz, auf den Weg bringen. Insofern muss ich die Kritik des Kollegen Hecker zurückweisen und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Kollege Hecker, ich empfehle Ihnen, noch einmal detailliert den Gesetzentwurf zu lesen. Wir haben ganz klar den Grundsatz Sitzungszwang, man kommt irgendwo zusammen. Die zweite Möglichkeit - da gebe ich Ihnen recht, genau deswegen hat man die Videokonferenzen eingeführt - soll die Mitwirkungsrechte aller kommunalen Mandatsträger stärken. Als zusätzliche Rückfallebene besteht eben die Möglichkeit, einen Notausschuss einzurichten oder die Zuständigkeiten des Notausschusses auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dem ist ausreichend Rechnung getragen. Der Grundsatz, wenn man nicht zusammenkommen kann, ist die Videokonferenz. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen auf kommunaler Ebene ist. Die meisten Kolleginnen und Kollegen dort haben entsprechende iPads. Ich habe da überhaupt keine Bedenken, dass der Datenschutz nicht
sichergestellt werden kann. Insoweit glaube ich, dass das eher an den Haaren herbeigezogen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. Ich kann die Kollegin Helma Kuhn-Theis in ihren Ausführungen nur absolut bestätigen und bekräftigen. Wenn jemand an der Seite unserer Polizei im Saarland steht, sind es wir, die Große Koalition und die Landesregierung. Wir tun an ganz vielen Stellen ganz viel, um das auch immer wieder zum Ausdruck zu bringen.
Herr Kollege Lander, ich habe mir einige Worte von Ihnen ganz genau notiert. Deswegen muss ich das hier noch mal auf das Tablett bringen. Sie haben die Gewalt gegen Polizeibeamte mit der Gewalt, die im Einzelfall von Polizeibeamten ausgeht, verglichen. Sie haben gesagt, dass diese Gewalt, die im Einzelfall - das ist ein wichtiger Punkt - von Beamten ausgehen kann, mindestens genauso übel sei wie Gewalt gegen Polizeibeamte. Was hat der Kollege Lander damit getan? - Er hat also einen Einzelfall, in dem Beamtinnen und Beamte in einer Stresssituation, einer Drucksituation sind und möglicherweise übers Ziel hinausschießen, mit einem Angriff auf Leib und Leben von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verglichen. Das ist eine ganz andere Dimension. Insoweit sind Ihre Ausführungen definitiv in aller Deutlichkeit zurückzuweisen.
Das ist nicht lustig, Herr Kollege Lander. Da kann man wirklich nur die Augen verdrehen und den Kopf schütteln, denn unterm Strich machen Sie Folgendes: Sie versuchen, linksextreme, linksautonome Gewalt salonfähig zu machen und sie zu beschwichtigen. Hier wird mit Steinen auf Beamtinnen und Beamte geworfen - die Kollegin Helma Kuhn Theis hat es ausgeführt. Diese Beamten versuchen, Recht und Ordnung in unserem Land sicherzustellen. Das wollte ich in aller Klarheit noch einmal sagen. Unser Dank gilt den Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag einen hervorragenden Job in diesem Land für uns alle leisten. Sie haben unsere Solidarität. Vielleicht würde es Ihnen, Herr Lander, gut zu Gesicht stehen, die Solidaritätsschleife zu tragen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzliches Dankeschön an Sie alle. Ich glaube, wir haben in der für uns alle wirklich schwierigen Zeit trotzdem ein ordentliches parlamentarisches Verfahren durchgeführt. Wir haben uns in der Auswertung der Anhörung - der Vorsitzende ist darauf eingegangen - ausführlich mit den entsprechenden Positionen
auseinandergesetzt. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken. Das zeigt, dass wir als Parlament in dieser Phase wirklich entscheidungs- und handlungsfähig sind.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich mich in meinen Ausführungen auf das Wesentliche beschränken. Ich will aber trotzdem etwas zum Ausdruck bringen, was der Kollege Magnus Jung auch schon gesagt hat. Es ist für uns alle ein wirklich wichtiges Gesetz, weil die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich dauerhaft gesichert werden soll. Deswegen bin ich der Frau Ministerin auch wirklich dankbar, dass dieser Gesetzentwurf vor wenigen Monaten in dieser Form vorgelegt wurde.
In der Anhörung ging es im Grunde genommen hauptsächlich um die Problematik der Sanktionen, also der Vertragsstrafe. Hierzu liegt uns ein Abänderungsantrag des Ausschusses vor, der Vorsitzende hat schon darauf hingewiesen. Wir wollen diese Vertragsstrafe, die bisher im Gesetzentwurf mit 250.000 Euro festgeschrieben war, so abändern, dass es bis zu 250.000 Euro sind, damit die zuständige Stelle, die durch die Rechtsverordnung bestimmt wird, ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben kann.
Natürlich haben wir auch die Kritikpunkte des AStA, also der Studierendenvertretung, wirklich ernst genommen, auch das ist schon angesprochen worden; hierzu gibt es auch einen Abänderungsantrag der Linksfraktion. Vonseiten des AStA wurden insbesondere Bedenken vorgetragen, ob ein Student, der aus welchen Gründen auch immer das Studium vorzeitig beendet, es abbrechen muss oder in den Klausuren scheitert, mit einer Vertragsstrafe rechnen muss. Das ist, das will ich ausdrücklich an dieser Stelle sagen, nicht der Fall! Wir haben das wirklich explizit abgeklärt. Ich will auch gerne den entsprechenden Paragrafen aus dem Gesetz zitieren, der das regelt, denn das ist ein wirklich wichtiger Punkt. Es handelt sich um § 2, letzter Satz. Dort ist ausgeführt, dass die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 mit einer Vertragsstrafe nach Maßgabe von § 4 abgesichert ist. Dort steht explizit drin, dass diese Vertragsstrafe erst nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium greift.
Frau Schramm, Ihre Fraktion hat einen entsprechenden Abänderungsantrag vorgelegt. Wir müssen den Antrag leider ablehnen, weil er inhaltlich falsch ist. Dieser Fall ist wirklich abgesichert. Ein Student muss auf keinen Fall mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn er das Studium abbricht oder die Prüfung nicht besteht. Das war uns allen aus sozialpolitischer Sicht ein ganz wichtiges Anliegen.
Es gibt noch einen aktuellen Abänderungsantrag der AfD-Landtagsfraktion, der Ausschussvorsitzende hat schon ganz kurz darauf rekurriert. Der Kollege Müller hat schon im Ausschuss vorgetragen, dass sei
ner Meinung nach die Höchstsumme indexiert werden sollte, sie soll an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, damit der Geldwert dauerhaft der gleichen Höhe entspricht. Herr Kollege Müller, wir haben uns mit Ihrem Abänderungsantrag sachlich auseinandergesetzt. Ich will darlegen, warum wir den Antrag ablehnen müssen. Der erste Punkt: 250.000 Euro ist ein sehr hoher Geldbetrag, er entspricht in etwa dem durchschnittlichen jährlichen Honorarumsatz eines Hausarztes. Das halten wir für wirklich angemessen, dies auch in die Zukunft gerichtet. Der zweite Punkt ist die Frage, ob tatsächlich eine Kopplung dieser Vertragsstrafe an den Index der Steigerung der Lebenshaltungskosten angebracht ist. Wir sind der Meinung, es ist systematisch ungeeignet, einen solchen Vergleich heranzuziehen. Aus diesen Gründen können wir Ihrem Vorschlag nicht folgen.
Der dritte Punkt ist: Wir sind der Meinung, dass Studentinnen und Studenten von Anfang an centgenau wissen sollten, wie hoch die maximale Vertragsstrafe ist. Das ist ein wichtiger Punkt im Sinne der Rechtsklarheit und der Nachvollziehbarkeit. - Ein letzter Punkt: Herr Müller, Sie können sich darauf verlassen, wenn auf der Zeitachse ein entsprechender Anpassungsbedarf beim Landarztgesetzt besteht, wird sich die Große Koalition natürlich damit auseinandersetzen. Wenn dann auch ein Anpassungsbedarf bei der Höhe der Vertragsstrafe gesehen wird, können Sie davon ausgehen, dass wir uns auch dieser Sache annehmen werden. Aber ich darf sagen, wenn wir hier Änderungsbedarf sehen würden, würden wir für eine einmalige Änderung der Summe eintreten und nicht für eine Indexierung.
Ich komme zum Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Landarztquote leistet wirklich einen sehr wichtigen Beitrag, um die hausärztliche Versorgung hier im Saarland bestmöglich sicherzustellen. Es ist, glaube ich, auch aus sozialpolitischen Erwägungen heraus ein wirklich gutes Gesetz; es gibt jungen Menschen, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, den Medizinerberuf zu ergreifen, weil sie den Numerus clausus nicht erfüllt haben, die Möglichkeit, den Beruf zu ergreifen, wenn sie bereit sind, sich an gewisse Bedingungen zu binden. Deswegen ist es aus sozialpolitischer Sicht ein wichtiges Gesetz. Ich darf Sie ganz herzlich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf inklusive des Abänderungsantrages des Sozialausschusses bitten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich möchte Ihre abschließenden Worte aus der Regierungserklärung gerne aufgreifen. Wir stehen an Ihrer Seite, wir stehen an der Seite der Landesregierung und wir stehen an der Seite der Menschen in unserem Land. Wir versprechen, dass wir unseren möglichen Beitrag leisten werden, die CoronaProblematik zu entschärfen beziehungsweise ihr bestmöglich zu begegnen. Dessen können Sie sich gewiss sein. Darauf können Sie sich verlassen.
Frau Ministerin, ich möchte Ihnen und allen Beteiligten, allen beteiligten Behörden, Institutionen, aber
auch den zahlreichen Ärzten und Rettungskräften in unserem Land ein herzliches Wort des Dankes für das bisher gezeigte Engagement in dieser Problematik sagen. Sie haben uns und natürlich insbesondere der Öffentlichkeit - und man muss ja sagen, dass tatsächlich viele Menschen verunsichert und besorgt sind - soeben die verschiedenen Maßnahmen der Landesregierung, aber auch der beteiligten Behörden noch einmal explizit dargelegt. Ich muss sagen, dass das ein Stück weit gutgetan hat. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir hier im Saarland gut aufgestellt sind, wir uns nicht zu viele Sorgen machen müssen und aktuell die Lage gut im Griff ist. Ich denke, dass das eine gute Botschaft ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist natürlich völlig klar, dass oberste Maxime für uns alle sein muss, die Gesundheit aller Menschen in unserem Land bestmöglich zu bewahren. Wir haben die aktuellen Zahlen ja eben noch einmal gehört. Wenn wir nach Italien schauen, dann sehen wir, dass es über 10.000 Menschen gibt, die bereits erkrankt sind, und auch zahlreiche Todesfälle, die leider zur Kenntnis zu nehmen und zu bedauern sind. Auch in unserer Nachbarregion - das ist angesprochen worden - in Grand Est haben wir bereits über 300 Fälle zu verzeichnen und leider auch schon den einen oder anderen Todesfall. In Deutschland gibt es aktuell etwa 1.300 Fälle. Bei uns hier im Saarland waren es gestern Abend, glaube ich, 9 Fälle. Das ist noch eine einstellige Zahl, aber auch das ist natürlich keine einfache Situation.
Die aktuelle Lagebeurteilung des RKI, des RobertKoch-Instituts, ist auch klar. Es handelt sich um eine sich dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Das ist völlig klar. Ich glaube allerdings, dass es genauso wichtig ist, noch einmal zu erwähnen, dass das RKI auch gesagt hat, dass eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen aktuell mäßig einzuschätzen ist. Rund 80 Prozent oder über 80 Prozent der Fälle verlaufen Gott sei Dank mild, also mit milden Symptomen, ich sage einmal, vergleichbar mit der normalen Influenza, der Grippe.
Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es natürlich auch sogenannte Risikogruppen. Ich glaube, dass wir da genau hinschauen müssen. Es sind überwiegend ältere Menschen. Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist. Es sind Menschen, die eine Behinderung oder sonstige Einschränkungen haben. Ich glaube, dass wir ein besonderes Augenmerk darauf legen müssen, genau diese Bevölkerungsgruppen in besonderer Weise zu schützen. Das heißt ganz konkret für uns alle - auch hier im
Hohen Hause -, dass wir jedwede Kraftanstrengung unternehmen müssen, also nicht rasten oder ruhen dürfen. Wir haben den ganz konkreten Auftrag, die Gesundheit aller Menschen - also auch insbesondere die Risikogruppen in unserem Land - bestmöglich zu schützen.
Die Ausführungen der Frau Ministerin haben noch einmal deutlich gemacht, dass das Virus leider Gottes an uns sozusagen nicht vorbeiziehen oder vorbeigehen wird, dass aber - und das ist, glaube ich, das Entscheidende - von behördlicher Seite wirklich alles Erdenkliche getan wird, um eine weitere Verbreitung des Virus bestmöglich zu bekämpfen, um Zeit zu gewinnen, um auf der Zeitachse bestmöglich vorbereitet zu sein und natürlich auch um den Verlauf abzumildern, um Zeit zu gewinnen, mehr über dieses Virus zu erfahren, um Zeit zu gewinnen, bestmögliche Schutzmaßnahmen - ich habe es angesprochen - insbesondere für die Risikogruppen treffen zu können, und natürlich auch um Zeit zu gewinnen, entsprechende Medikamente und Impfstoffe entwickeln zu können.
Summa summarum ist das Ziel, den Zeitraum möglichst lange auszugestalten, damit unser Gesundheitswesen in der Lage ist, für eine geordnete Behandlung eines jeden Einzelnen sorgen zu können, wenn es zu Erkrankungen kommt. Insoweit ist unsere Strategie ein stetiger Prozess, der längerfristig angelegt ist und immer wieder angepasst werden muss. Wenn wir ganz ehrlich sind - die Ministerin hat es auch angesprochen -, müssen wir sagen, dass keiner von uns heute die Auswirkungen und Krankheitsverläufe exakt darlegen kann. Wir müssen die künftige Situation mit Besonnenheit abwarten und entsprechende Maßnahmen daraus ableiten. Die wichtige Botschaft, die wir heute von der Regierung erhalten haben, ist, dass wir alle ganz transparent und zeitnah informiert werden. Wir verharmlosen also in keiner Weise die Auswirkungen dieses Virus, aber - das ist auch für mich ein sehr wichtiges Anliegen - es gibt überhaupt keinen Grund für Hysterie oder Panik. Wir haben die Lage im Saarland aktuell wirklich gut im Griff.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss in der Zukunft auch so bleiben. Die Ministerin hat über viele Maßnahmen, die zwischenzeitlich schon auf den Weg gebracht wurden, wie etwa den Krisenstab, die Taskforce, die Hotline und das heute Morgen erst verabschiedete Sofortprogramm der Landesregierung berichtet. Deswegen will ich nicht noch einmal explizit darauf eingehen. Es ist aber natürlich völlig
klar, dass weitere Maßnahmen auf der Zeitachse folgen werden, weil es ein kontinuierlicher Prozess ist.
Zwei Aspekte sind mir besonders wichtig, die ich noch einmal explizit erwähnen möchte. Ich glaube, wenn wir die innere Sicherheit in unserem Land in den Blick nehmen, ist es wichtig, dass wir an die Einsatzfähigkeit unserer saarländischen Polizei denken. Es ist gut, dass wir einen starken Innenminister an unserer Seite wissen. Die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass unser Innenminister ein ganz besonderes Augenmerk darauf richten wird, dass die Einsatzfähigkeit unserer Polizei und Sicherheitsbehörden insgesamt gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass unsere Einsatzkräfte im Hinblick auf die Schutzausrüstung bestmöglich ausgerüstet sind. Ich glaube, mit Minister Bouillon sind wir gut aufgehoben und wissen uns in guten Händen. Er wird für die Sicherheit sorgen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Globalisierung. Darüber haben wir heute noch gar nicht gesprochen. Jeden Tag loben wir die positiven Effekte unserer globalen Welt, aber durch das Coronavirus sind wir mit den negativen Seiten ganz konkret konfrontiert. Sie treten deutlich zutage. Ich sage es ganz bewusst: Wir sind ein Stück weit verwöhnt und es gewöhnt, sämtliche Produkte rund um die Uhr weltweit bestellen zu können und diese zeitnah geliefert zu bekommen. Wenn wir uns vor Augen führen, wo Produkte teilweise hergestellt werden wie etwa Arzneien in China, dann ist es ein Problem, wenn viele Grundstoffe dort hergestellt werden. Wir sind hier für die weitere Produktion von Medikamenten auf Lieferungen aus China angewiesen. Das muss uns nachdenklich machen. Wir brauchen hier Lösungen und ein Umdenken. Wir müssen zu einer ordentlichen Bevorratungspolitik kommen, insbesondere wenn es um lebensnotwendige Verbrauchsgüter geht. Ich glaube, hier müssen wir Lösungen finden, um unserer Verantwortung gerecht zu werden. Sie können sich darauf verlassen, dass das die Bundesregierung genauso tun wird.
Wir im saarländischen Landtag sind natürlich durch den Gesundheitsausschuss und verschiedene Sondergremien immer bestens informiert. Das ist gut und richtig, aber es ist auch wichtig - die Ministerin hat es angesprochen -, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Dazu gehören nicht nur die Abgeordneten, sondern auch jeder Einzelne, die gesamte Bevölkerung. Insbesondere wir müssen natürlich Vorbild sein und einen besonderen Beitrag leisten. Ich glaube, das ist klar. Die Ministerin hat es angesprochen: Jeder Einzelne kann einen wichtigen Beitrag durch Hygienemaßnahmen treffen. Der Bei
trag jedes Einzelnen ist entscheidend, um die Corona-Eindämmung bestmöglich zu realisieren.
Ich komme zum Ende. Wir befinden uns gerade in einer Ausnahmesituation. Wir haben aber schon ganz andere Ausnahmesituationen gemeistert. Ich bin guter Dinge, dass wir die aktuelle Ausnahmesituation rund um Corona bestmöglich meistern werden. Ich bin absolut zuversichtlich. Ich bitte im Interesse aller Menschen in unserem Land, dass wir alle an einem Strang ziehen. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam hinbekommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ehrlich sagen, ich hätte mir heute Morgen lieber eine andere Aussprache zur Regierungserklärung gewünscht, denn - auch das muss ich sagen die Kollegin Schramm hat aus meiner Sicht heute Morgen mit ihren Wortbeiträgen das Thema verfehlt. Das war unterirdisch. Hier wird versucht, politisches Kapital aus einer für uns alle wirklich schwierigen Situation zu schlagen. Das ist in meinen Augen verantwortungslos. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Hier wird alles in einen Topf geschmissen, hier werden Probleme angesprochen, die sicherlich da sind, Pflegemangel und so weiter. Es ist aber unverantwortlich, in dieser gegenwärtig schwierigen Situation so zu argumentieren und den Versuch zu unternehmen, politisches Kapital aus so einer schwierigen Lage zu schlagen, meine Damen und Herren.
Was macht den Unterschied aus? - Den Unterschied macht aus, dass wir und insbesondere die saarländische Landesregierung - es ist ausgeführt worden bemüht sind, wirklich in jeder Hinsicht für eine Eindämmung dieses Virus zu sorgen. Wir müssen Zeit gewinnen, auch das ist angesprochen worden. Ganz viele Schutzmaßnahmen werden auf den Weg gebracht und wurden bereits auf den Weg gebracht. Sie kommen dann mit Ihrer Argumentation und stellen quasi unser Gesundheitssystem infrage. Das ist lächerlich. Diesen Vorwurf muss ich ganz klar zurückweisen. Wir haben nachweislich weltweit eines der besten Gesundheitssysteme. Die Menschen werden bestmöglich versorgt, nicht nur im stationären Bereich, sondern durch die vielen Ärzte vor Ort, durch die Hausärzte, natürlich auch im ambulanten Bereich.
Wir haben in diesem Hohen Hause aktuell ein Gesetz in der Pipeline, das Landarztgesetz, das dort noch einmal für ganz konkrete Verbesserungen im ländlichen Raum sorgen soll. Deswegen kann ich Sie eigentlich nur noch einmal bitten und dazu aufrufen, konstruktiv - die andere Oppositionsseite hat das in meinen Augen weitgehend getan - diesen Prozess zu begleiten und uns auch aktiv zu unterstützen. Ich habe gesagt, wir sitzen in diesem Punkt alle in einem Boot. Wir haben alle eine gemeinsame
Verantwortung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will es damit eigentlich weitgehend bewenden lassen. Ich möchte nur noch kurz auf den Kollegen Dörr von der AfD eingehen. Sie können sich natürlich darauf verlassen, der Ministerpräsident ist ja in einem ständigen Austausch auch mit den französischen Freunden, damit dort alles Mögliche unternommen wird, natürlich in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium, um in unserer Großregion oder in der Nachbarschaft zu Frankreich gemeinsame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Wir handeln, wir nehmen unsere Verantwortung ernst und wir sind wirklich bemüht, durch eine Vielzahl an Maßnahmen die bestmögliche Sicherheit für die Bevölkerung hier in unserem Land, im Saarland, sicherzustellen. Lassen Sie uns dabei bitte an einem Strang ziehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gibt es von mir ein herzliches Wort des Dankes an die Gesundheitsministerin. Ich glaube, der heutige Gesetzentwurf, der soeben von der Regierung eingebracht wurde, zeigt, dass die Gesundheit das wichtigste Gut ist, das wir alle haben. Deswegen kann ich die Ministerin in ihrer Kritik, die sie soeben an dem einen oder anderen Journalisten, der dieses Vorgehen mit Romantik bezeichnet, geübt hat, mit den gleichen Worten unterstützen. Gesundheit ist das wichtigste, was wir alle haben. Deswegen steht die Gesundheitspolitik an oberster Stelle.
Ich habe den aktuellen Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung mitgebracht. Dort wird ganz klar ausgeführt, dass die fachärztliche und insbesondere die hausärztliche ambulante medizinische Versorgung eine der zentralen Zukunftsaufgaben für uns alle in diesem Land sein wird. Ich glaube, wenn uns eine Sache in diesem Hohen Hause eint, dann ist es der Umstand, dass wir uns alle eine bestmögliche, wohnortnahe und natürlich ambulante medizinische Versorgung wünschen.
Wenn man den Blick auf die Zuständigkeiten wirft, dann ist es in der Tat so, dass der Sicherstellungsauftrag eben nicht bei der Landesregierung liegt, sondern bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Aber ich habe es eben schon angedeutet, wir sitzen bei diesem wichtigen Thema doch alle in einem Boot: wir als Landesparlament, die Landesregierung und eben auch die Kassenärztliche Vereinigung. Ich glaube, deswegen müssen wir losgelöst von irgendwelchen formaljuristischen Betrachtungsweisen an einem Strang ziehen. Ich hoffe, dass wir das mit dem heutigen Gesetzentwurf - ich darf sozusagen schon im Vorfeld um Zustimmung bitten - gemeinsam tun werden.
Die aktuelle Versorgungslage - die Ministerin ist auch schon ausführlich darauf eingegangen, ich rekurriere noch einmal auf den entsprechenden Versorgungsbericht der KV - stellt sich wie folgt dar: Wir haben landesweit über 2.000 Fachärztinnen und Fachärzte, die im ambulanten Bereich die Versorgung sicherstellen. Davon sind über 608 als Haus
ärzte zugelassen. Wenn man das damit vergleicht, wie es fünf Jahre vorher ausgesehen hat, also in dem Fall im Jahr 2013, sieht man, dass es noch 55 Hausärzte mehr gab.
Die Ministerin ist auch auf die demografische Entwicklung eingegangen, aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Altersdurchschnitt liegt jetzt schon bei über 55 Jahren bei allen Hausärztinnen und Hausärzten. Ein weiterer Umstand ist, dass bereits fast 40 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten haben. Insoweit zeigt diese statistische Betrachtungsweise noch einmal, vor welchen großen Herausforderungen wir tatsächlich in Zukunft stehen und welche gemeinsamen Kraftanstrengungen erforderlich sind, um diese Problemlage zu lösen.
Von einer Unterversorgung spricht man ab einem Versorgungsgrad von 75 Prozent. Wenn man den aktuellen Blick in einzelne Bereiche wirft, sieht man, dass es tatsächlich so ist, dass wir im Bereich Lebach, also in meinem Heimatlandkreis, bereits jetzt schon von einer akuten Unterversorgung bedroht sind. Dort beträgt der Versorgungsgrad 85 Prozent. Wenn man den Blick Richtung Wadern wirft, erkennt man, dass es dort leider noch schlechter aussieht.
Deswegen, Frau Ministerin, möchte ich Ihnen auch ein herzliches Wort des Dankes sagen für die Maßnahmen, die Sie bisher getroffen haben. Das ist eine ganze Reihe, das sind Maßnahmen, die haben Sie als Landesregierung getroffen, die wurden aber auch gemeinsam mit oder flankierend von der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen.
Ich will nur einige wenige noch einmal nennen, beispielsweise die finanzielle Förderung von Praxisübernahmen oder auch Neuzulassungen, die mit bis zu 20.000 Euro von der Regierung gefördert werden, aber natürlich auch flankierend von der KV mit, glaube ich, bis zu 60.000 Euro. Ein Stipendienprogramm wurde von der Landesregierung aufgelegt. Junge Studenten erhalten 300 Euro pro Monat, gedeckelt auf maximal vier Jahre, wenn sie sich im Nachgang verpflichten, fünf Jahre als Hausarzt tätig zu sein. Es wurde auch gemeinsam mit der KV ein Kompetenzzentrum Weiterbildung für die Allgemeinmedizin eingerichtet. All das sind ganz wichtige Bausteine - die Kollegin Schramm ist auch darauf eingegangen -, um die Problematik zu entschärfen beziehungsweise Verbesserungen herbeizuführen.
All das reicht natürlich noch nicht. Deswegen ist der heutige Tag ein guter Tag für die ambulante Versorgung in unserem Land, denn das Landarztgesetz setzt ja genau dort an. Die Ministerin ist auf die Einzelheiten schon eingegangen, deshalb nur in aller Kürze: 7,8 Prozent aller Studienplätze im Saarland
werden im Rahmen einer Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, die sich eben für die Dauer von zehn Jahren verpflichten, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Bereichen als Hausarzt tätig zu sein. Das Ganze muss natürlich auch in einen rechtlichen Rahmen gerückt werden, deswegen muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem einzelnen Bewerber, der einzelnen Bewerberin und dem Land abgeschlossen werden. Ganz klar ist natürlich auch, dass am Ende der ärztlichen Ausbildung auch der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung im hausärztlichen Bereich stehen muss.
Dass das Ganze auch mit Sanktionen bewehrt sein muss, liegt auf der Hand. Jungen Menschen wird es ermöglicht, losgelöst von einem Numerus clausus diesen Beruf zu ergreifen. Ich glaube, es ist richtig, wenn die Regierung dort einen gewissen Rahmen festsetzt. Wenn auf der Zeitachse der eine oder andere vertragsbrüchig werden sollte, dann muss das auch entsprechend sanktioniert werden. Die Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ist da ein richtiger Ansatzpunkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die eine Seite für mich. Die andere Seite der Landarztquote ist für mich aber auch die sozialpolitische Betrachtungsweise. Ich glaube, und die Ministerin ist auch darauf eingegangen, dass es wirklich eine sinnvolle Maßnahme für ganz viele junge Bewerberinnen und Bewerber darstellt, die diesen Beruf ergreifen möchten, denen es aber bisher verwehrt gewesen ist, weil sie eben kein Top-Abitur abgelegt haben, weil sie eben den Numerus clausus nicht erfüllt haben. Insoweit kann man es aus sozialpolitischer Betrachtungsweise nur absolut begrüßen, dass bis zu 22 Studienplätze von den insgesamt 280 eben künftig jungen Menschen zur Verfügung stehen, die sich durch andere Fähigkeiten, durch andere Qualifikationen in ihrem bisherigen Leben ausgezeichnet haben und von denen ich sicher bin, dass sie am Ende wirklich sehr gute Hausärztinnen und Hausärzte sein werden und eine Bereicherung für die Versorgungsstruktur in diesem Land darstellen werden.
Insoweit darf ich auch jetzt schon um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten und natürlich um die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Ich möchte die heutige Sitzung aber auch nutzen, ein paar Worte zur stationären medizinischen Versorgung sagen zu dürfen. Ich glaube, in den vergangenen Wochen sind da ja die einen oder anderen Ideen, so möchte ich es einmal nennen, unterbreitet
worden, der Öffentlichkeit vorgestellt worden, unter anderem ein Vorschlag des Kollegen Dr. Magnus Jung und der Kollegin Martina Holzner. Der dortige Vorschlag sieht vor, dass die beiden Landkreise, in dem Fall Merzig-Wadern und St. Wendel, den Bau einer Nordsaarland-Klinik realisieren sollen. Hintergrund ist, dass von den Kollegen wohl das Engagement eines privaten Betreibers infrage gestellt beziehungsweise negiert wird. Deswegen möchte ich dazu ein paar Bemerkungen machen.
Erstens. Das Interessenbekundungsverfahren, das im Auftrag unseres Ministerpräsidenten durch die Gesundheitsministerin initiiert wurde, ist der absolut richtige Weg. Es ist richtig, mit einer Vielzahl potenzieller Interessenten, mit einer Vielzahl potenzieller Träger dort das Gespräch zu suchen.
Zweitens. Für uns als CDU und auch für mich persönlich ist es ganz wichtig, dass wir die stationäre medizinische Versorgung im Nordsaarland sicherstellen. Sicherlich wünschenswert ist es, dass dort ein freigemeinnütziger oder ein caritativer Träger analog zu unserer bestehenden Trägerstruktur hier im Saarland den Zuschlag erhalten wird. Aber sollte sich kein Träger oder keine Trägergemeinschaft finden, darf natürlich auch kein privater Träger ausgeschlossen werden. Das wäre der falsche Weg. Unser Ziel muss es sein, die medizinische Versorgung dort stationär sicherzustellen.
Drittens. Die Standortfrage. Diese muss natürlich offen bleiben, ganz klar. Als Saarlouiser Abgeordneter sage ich, es ist für mich inakzeptabel, dass ein Standort wie Lebach im Vorfeld einer etwaigen Entscheidung infrage gestellt wird. Deswegen möchte ich noch einmal in aller Klarheit für meine Person als Abgeordneter aus dem Landkreis Saarlouis sagen, dort gilt es, insgesamt die stationäre medizinische Versorgung im Landkreis Saarlouis flächendeckend sicherzustellen.
Viertens. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage ansieht und in § 3 des Krankenhausgesetzes schaut - ich zitiere: „Sie“, also die Landkreise, „müssen die Pflichtaufgabe“, Errichtung eines Krankenhauses, „nur dann erfüllen, soweit sich kein freigemeinnütziger, privater oder anderer geeigneter öffentlicher Krankenhausträger findet“. Das muss insoweit erst einmal abgewartet werden. Die zweite Voraussetzung: „und ohne die Übernahme eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gefährdet wäre.“ Insoweit ist klar, dass der gemachte Vorschlag abzulehnen ist und dass vielmehr das Interessenbekundungsverfahren der richtige Weg ist. Das muss man abwarten. Dabei wünschen wir der Ministerin viel Fortune in unser aller Interesse, vor allem im Inter
esse der Menschen im Nordsaarland, damit dort die medizinische Versorgung auch in Zukunft sichergestellt ist. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Anwärter der FH für Verwaltung herzlich begrüßen. Vor vielen Jahren hatte ich die gleiche Ehre wie Sie, diese Ausbildung genießen zu dürfen. Ich glaube, Sie haben die richtige Berufswahl getroffen. Deswegen möchte ich Sie in diesem Hohen Hause herzlich willkommen heißen. Gleich
zeitig möchte ich die Vertreter des organisierten Sports willkommen heißen: Herrn Zöhler, den Präsidenten des Landessportverbandes, und Herrn Blank, den Sanierer. Ich sehe auch viele weitere Gesichter aus dem organisierten Sport. Schön, dass Sie heute Morgen da sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein ganz wichtiger, ein ganz besonderer Tag für den Saarsport. Nachdem die Koalitionsfraktionen im Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Landessportverbandes im Landtag eingebracht haben, sind wir heute sozusagen am Ende des parlamentarischen Verfahrens in der Zweiten und letzten Lesung. Ich glaube, wir haben heute die einmalige Chance, das deutliche Signal nach außen zu geben, dass wir als Landtag geschlossen hinter dem Saarsport stehen und dass wir die Weichen in die richtige Richtung stellen wollen, damit es in Zukunft wieder einen erfolgreichen und starken Saarsport gibt. Ich möchte schon im Vorfeld mit Blick auf das heutige Gesetz und die Änderungsanträge um Zustimmung bitten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen heute ein Symbol aus dem Sport mitgebracht.
Es ist eine Silbermedaille. Ich hatte die große Ehre und Freude, vor wenigen Wochen bei den Deutschen Seniorenmeisterschaften in der Leichtathletik mit meinen Teamkameraden vom LC Rehlingen, LAC Saarlouis und TV Dillingen in München starten zu dürfen. Wie man sieht, ist dabei eine Silbermedaille rausgekommen. Deswegen möchte ich einen herzlichen Gruß und ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen aussprechen, weil jeder eine ordentliche Leistung bringen musste, damit es am Ende für die Vizemeisterschaft gereicht hat.
Warum habe ich Ihnen diese Medaille mitgebracht? Diese Medaille steht symbolisch dafür, was den Sport ausmacht und wie wichtig der Sport gesellschaftspolitisch in unserem Land ist. Ich möchte es an ein paar Beispielen deutlich machen: Was sind die wesentlichen Tugenden, die man im Sport mit auf den Weg bekommt? - Man lernt zielorientiert zu arbeiten und mit einem festen Fokus eine Leistung abzurufen. Die Medaille steht aber auch gleichermaßen für einen festen Team Spirit, für einen Mannschaftsgeist, dass man in der Lage ist, über die eigenen Grenzen hinaus zu wachsen, wenn man sich gegenseitig pusht und an einem Strang zieht. Auch dafür steht diese Medaille. Ein weiterer wichtiger
Punkt, für den die Medaille steht, ist Fairness, ein kollegiales Miteinander im Sport. Das ist auch eine wichtige Tugend, die jedem Einzelnen, der Sport treibt, jeden Tag mit auf den Weg gegeben wird.
Und ja: Eine Medaille hat natürlich zwei Seiten. Auf der einen Seite steht die Medaille für den Leistungssport, auf der anderen Seite für den Breitensport. Leistungssport und Breitensport sind kommunizierende Röhren, bedingen sich gegenseitig. Die Medaille steht aber auch für den Sport der Aktiven auf der einen Seite, auf der anderen Seite für den Sport der Senioren. Sie steht mit einer Seite für die Profis, mit der anderen Seite für die Amateure. Und sie steht, auch das ist mir, Frau Ministerin, ein ganz wichtiger Punkt, ebenso für die Menschen ohne Handicap, die Sport treiben, wie für die Menschen mit einem Handicap, die bei Paralympics und Special Olympics ihre Leistung abrufen und ihren Landessportverband beziehungsweise ihre Länder repräsentieren. Angesichts all dessen ist es mir wichtig, mit der Medaille symbolisch zum Ausdruck zu bringen, was den Sport insgesamt und was insbesondere auch unseren Saar-Sport auszeichnet: Das ist die gesellschaftspolitische Vielfalt, das ist der gesellschaftliche Zusammenhalt.
Deswegen meine herzliche Bitte: Wir haben heute Morgen die Möglichkeit, ein ganz klares Statement nach außen zu geben für einen starken Saar-Sport. Wir haben die Möglichkeit, gemeinsam die Weichen zu stellen für eine erfolgreiche Zukunft des SaarSports. Dafür bitte ich bereits jetzt um Ihre Zustimmung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen - fast hätte ich gesagt: liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden ‑, wir haben natürlich, die Frau Ausschussvorsitzende ist schon darauf eingegangen, eine Anhörung durchgeführt, eine Anhörung, die wichtig war. Im Rahmen dieser Anhörung haben wir mit vielen Personen gesprochen. Das waren ebenso Vertreter von Institutionen wie auch Einzelpersonen, das waren auch die Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbandes, des LSVS, mit Herrn Zöhler, aber auch die Vertreter der Sportfachverbände.
In diesem Zusammenhang ist mir ein Punkt sehr wichtig: Wir als Koalitionsfraktionen haben uns im Anschluss an die Anhörung wirklich tiefgehende Gedanken gemacht, was im Rahmen dieser Anhörung an wichtigen und sinnvollen Änderungen vorgeschlagen worden ist. Das ist, so meine ich, ein ganz zentraler Punkt, mit dem wir das Signal nach außen geben, dass diese Koalition, wenn sie mit einem Gesetzentwurf ins Rennen geht, durchaus bereit ist,
sinnvolle Änderungen oder Ergänzungen, die vorgeschlagen werden, ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Ich werde gleich noch auf die entsprechenden Änderungen zu sprechen kommen, kann aber jetzt schon festhalten, dass wir wirklich auf das gehört haben, was uns „aus dem Bauch des Sports“ vorgetragen wurde. Wir haben das ernst genommen und in unseren Abänderungsanträgen entsprechend formuliert, um insoweit das Gesetz sinnvoll abzuändern.
Frau Kollegin Berg ist bereits kurz darauf eingegangen: Ein wichtiger Punkt ist natürlich, wie wir künftig mit der Neuaufnahme beziehungsweise dem Ausschluss von Mitgliedern umgehen sollten. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes wurde diese Kompetenz dem Kontrollgremium und dem Aufsichtsrat zugewiesen. Wir wollen diese Aufgabe nun aber an die Sportbasis geben, an die Mitgliederversammlung.
Ich möchte Ihnen kurz begründen, warum wir diese Entscheidung so treffen, und zwar anhand des Beispiels des E-Gamings beziehungsweise des ESports. Der eine oder andere von Ihnen wird die Diskussion verfolgt haben. Der DOSB hat dazu die klare Haltung vertreten, dass E-Sport eben kein Sport sei. Ich für mich persönlich kann sagen, dass ich das genauso sehe. Aber wenn man sich die Frage stellt, ob E-Gaming in die Familie des Sports aufgenommen werden sollte, kann es doch nicht sein, dass ein neunköpfiges Gremium wie ein Aufsichtsrat, ein Kontrollgremium, über diese Frage befindet und sie entscheidet. Nein, eine solch weitreichende Entscheidung muss die Sportbasis treffen, müssen die Sportfachverbände treffen. Deswegen ist es die richtige Entscheidung, über die Frage, wer Neumitglied im Landessportverband werden kann, die Mitgliederversammlung entscheiden zu lassen.
Ein weiterer Punkt - ich persönlich halte ihn für den zentralen Punkt unseres Abänderungsantrages - ist das Thema Wirtschaftsplan. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war diese Kompetenz dem Aufsichtsrat, dem Kontrollgremium, zugewiesen. Wir haben aber ernst genommen, was stellvertretend von Stefan Louis, dem Präsidenten des Karateverbandes, vorgetragen wurde: dass das eine Kernkompetenz der Sportbasis, der Sportfachverbände ist, also der Mitgliederversammlung. Darüber zu befinden und zu entscheiden, wie der finanzielle Kuchen des Landessportverbandes aufgeteilt werden soll, darum geht es hierbei. Jedem ist klar, dass dieser Kuchen in seinem Umfang durch das Sportachtel vorgegeben ist.
Die Sportfachverbände haben aber dann die Möglichkeit, im Rahmen der Gesamtmasse dieses Kuchens die einzelnen Stücke aufzuteilen, Schwerpunkte zu setzen. Das ist eine ganz zentrale Entscheidung, und deshalb ist es richtig, die Kompetenz dafür der Mitgliederversammlung zu übertragen.
Ein weiterer Aspekt: Breitensport und Leistungssport. Die Kollegin Berg hat das angesprochen, ich will es nun nicht noch weiter vertiefen. Ich bin Herrn Prof. Dr. Tim Meyer jedenfalls sehr dankbar, der uns diese Anregung gegeben hat. Ich halte es für richtig, dass beide Seiten des Sports, sowohl der Leistungssport als auch der Breitensport, Berücksichtigung in unserem Gesetzentwurf finden. Wir haben, so denke ich, eine Formulierung gefunden, die diesem Gedanken Rechnung trägt.
Die Bezahlung der beiden hauptamtlichen Vorstände ist ein weiterer Punkt, den es anzusprechen gilt. Der Landessportverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es muss jedem klar sein, dass bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Strukturen der Bezahlung der beiden hauptamtlichen Vorstände auch der Rahmen des öffentlichen Dienstes gelten muss. Den entsprechenden Vorschlag des Landessportverbandes und des einen oder anderen Sportfachverbandes haben wir aufgegriffen und wollen Leitplanken einziehen beziehungsweise dem Aufsichtsrat eine Richtschnur an die Hand geben zu dem Rahmen, innerhalb dessen vom Aufsichtsrat die Bezahlung geregelt werden muss.
Zur Qualifikation der Vorstände, auch das ein ganz wichtiger Punkt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, ausschließlich ökonomische Fachkenntnisse einzufordern. Ich glaube aber, es ist für jeden nachvollziehbar, gerade, da es sich um einen Sportdachverband handelt, dass eben auch eine sportfachliche Komponente, eine sportfachliche Kompetenz vorhanden sein muss. Insoweit ist es angezeigt, für die Positionen der beiden Vorstände sowohl ökonomische als auch sportfachliche Kenntnisse einzufordern.
Ein weiterer Punkt, bei dem ich nun einmal zu Ihnen, Herr Kollege Flackus, rüberblicke: die parlamentarische Kontrolle. Das ist ein ganz zentrales Thema. Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse, im Rückblick auf das finanzielle Debakel, das sich beim LSVS ereignet hat, ist es absolut richtig, die parlamentarische Kontrolle zu stärken, diese Kontrolle fest in den Blick zu nehmen. Dabei haben wir - das gilt für alle Fraktionen - ein klares Bekenntnis zur Organisationsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts abgegeben. Wenn man sich für eine solche Körper
schaft entscheidet, ist damit auch eine gewisse Autonomie, eine gewisse finanzielle Autonomie, verbunden.
Ich will aber auch noch ergänzen, dass es uns, den Koalitionsfraktionen, sehr wichtig war, Politik und Sport ganz klar zu trennen. Deswegen war es uns, Herr Kollege Flackus, natürlich auch nicht möglich, Ihrem Vorschlag zu folgen, wonach sozusagen ein separater Landtagsausschuss eingerichtet werden sollte, der über die Gelder des Sports entscheiden würde. Das wäre eine klare Durchmischung von Politik und Sport gewesen, unser Ziel, die klare Trennung, wäre ad absurdum geführt worden. Deswegen konnten wir Ihren Vorschlag nicht mittragen.
Gleichwohl ist - es ist mir wichtig, das zu betonen die Anregung der Opposition in ihrer Zielrichtung durchaus berechtigt gewesen. Ich bin daher sehr froh, dass es uns von der CDU und der SPD gelungen ist, einen, wie ich finde, guten Kompromissvorschlag zu präsentieren. Nach diesem Vorschlag werden künftig im Haushalts- und Finanzausschuss, in dem der Kollege Flackus ja für die Opposition den Vorsitz hat, Vorstand und Wirtschaftsprüfer mindestens einmal pro Jahr anwesend sein und den Jahresabschluss, aber auch den jeweils aktuellen genehmigten Wirtschaftsplan vorstellen. Dazu wird natürlich auch eine Debatte stattfinden können. Das ist, so glaube ich, eine parlamentarische Kontrolle, wie sie sich jeder wünscht. Ich halte diesen Kompromissvorschlag, den wir gefunden haben, für gelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Alexander Funk hat bei seiner Einbringungsrede zum LSVS-Gesetz im Juni eine sehr schöne Metapher aus dem Sport gefunden, mit der sozusagen die Gesamtsituation der vergangenen beiden Jahre beschrieben wird: Er hat den Vergleich mit einem Staffellauf gewählt. Wir stehen nun am Ende eines parlamentarischen Verfahrens und sind sozusagen im Wechselraum, in dem die Politik, in dem der saarländische Landtag das Staffelholz weitergibt, es zurückgibt an den Saar-Sport. In diesem Zusammenhang ist mir eine Sache sehr wichtig, Kollegin Berg hat es angesprochen: Wir haben im Innenausschuss sehr gut debattiert, und wir als Koalitionsfraktionen haben uns auch mit der Opposition sehr gut auseinandergesetzt. Ich glaube, es ist schon eine erwähnenswerte Besonderheit, dass ein Innenausschuss mit Blick auf Abänderungsanträge der Koalitionsfraktionen, aber auch mit Blick auf den Gesetzentwurf insgesamt ein einstimmiges Votum an das Plenum abgibt.
Deswegen möchte ich ein herzliches Dankeschön an die Oppositionsfraktionen sagen. Ich glaube, das ist eine Besonderheit und ein ganz wichtiges Zeichen nach außen an den Saarsport. Ich habe die feste Hoffnung, dass es auch heute im Plenum eine einvernehmliche Entscheidung geben wird. Ich glaube, etwas Besseres könnte gar nicht passieren. Deswegen vorab ein herzliches Dankeschön an die Opposition, an die Kollegen Hecker und Flackus, die ja in die Beratungen eingebunden waren, und natürlich ein herzliches Dankeschön an die SPD- und CDU-Landtagsfraktion für den persönlichen Bewegungsspielraum, den man in der ein oder anderen Beratung gezeigt hat.
Es geht jetzt darum, das Staffelholz weiterzugeben. Der Saarsport kann jetzt durch Satzungsrecht und viele andere Dinge, durch die Aufteilung des finanziellen Kuchens, weitermachen. Ich möchte dem Saarsport die Daumen drücken, dass er das Staffelholz jetzt ganz sicher über die Ziellinie bringt. Ich kann versichern, dass die Koalitionsfraktionen diesen Prozess gerne begleiten werden, dass sie gern an der Seite des Saarsports stehen werden. Ich bin absolut optimistisch, dass der Saarsport jetzt wieder in eine erfolgreiche Zukunft blicken kann, dass dort wieder ein positiver Spirit auf allen Ebenen, bei den Vereinen und den Verbänden, Einzug halten wird. Deswegen noch mal ein herzliches Dankeschön. Ich bitte um Zustimmung zu den Abänderungsanträgen und zum gesamten Gesetzentwurf. Ich möchte schließen mit dem olympischen Kernmotto: citius, altius, fortius! - Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zuerst auf den Kollegen Müller zurückkommen. Es war ein echter Affront, was er eben gesagt hat. Er hat unsere Regierung auf Bundes- wie auf Landesebene beschimpft. Er hat gesagt, dass unser Staat von Wahnsinnigen regiert wird. - Herr Kollege Müller, das weise ich in aller Deutlichkeit zurück. Das ist unparlamentarisch und undemokratisch. So kann man in diesem Hohen Hause nicht reden und agieren. Ich weise diese aberwitzige Kritik in sehr deutlichen Worten zurück.
Es waren Ihre Worte gewesen und ich weise sie zurück.
Ich komme zu dem uns vorliegenden Antrag. Die AfD-Fraktion möchte die Landesregierung auffordern, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit unsere saarländischen Städte und Gemeinden kreisfrei werden können. Nun ist es so, dass wir in der Vergangenheit schon viele gleich gelagerte Anträge dieser minderen Art und Güte vorliegen hatten. Ich muss das in dieser Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, denn auch diesen Antrag kann man nur mit einem gewissen Befremden lesen. Herr Kollege Dörr, Sie wissen ganz genau, die gesetzlichen Grundlagen, die Gesetze werden nicht von der saarländischen Landesregierung gemacht, sondern von uns als Parlament, von diesem Hohen Hause - und Sie sind Teil dieses Hohen Hauses.
Sie sind hier eine Fraktion. Deshalb die herzliche Bitte und die Aufforderung, in der Zukunft ordentliche Gesetzentwürfe vorzulegen, damit wir auch mal eine Begründung vorliegen haben und uns ordentlich auf die Debatte vorbereiten können, um Ihren Argumenten entgegenzutreten. - So viel dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte so fortfahren. Mal will die AfD einen saarlandweiten Landkreis schaffen, mal will sie die gesamte Verwaltungsebene der Landkreise abschaffen. Der Kollege Dörr hat das eben noch einmal ausgeführt. Aber Sie wissen doch auch, dass dieser Vorschlag verfassungswidrig ist mit Blick auf die Bundesverfassung wie auch auf unsere saarländische Landesverfassung. Deswegen sollten Sie sich einmal überlegen, was Sie in diesem Hohen Hause vertonen. Man könnte es unter dem Strich auch so ausdrücken: Mal will die AfD-Landtagsfraktion hü, mal will sie hott, heute so, morgen wieder anders.
Was muss uns als Parlament denn wichtig sein? Wir müssen unseren Städten und Gemeinden gegenüber verlässliche Partner sein, wir müssen eine verlässliche Politik machen, damit unsere Städte und Gemeinden ordentlich planen und agieren können. Deswegen, sehr geehrter Herr Kollege Dörr, lehnen wir Ihren heute vorliegenden Antrag natürlich ab.
Wir lehnen ihn aber auch aus inhaltlichen Erwägungen ab, denn er geht tatsächlich vollkommen an der
Realität vorbei. Sie möchten die saarländische Landkreisebene schwächen, Sie möchten dieser Ebene die ihr zugewiesenen Kompetenzbereiche wieder wegnehmen und diese Kompetenzen den Städten und Gemeinden zuweisen. Jetzt muss man einmal genau hinschauen: Wenn Sie das tun wollen, so gibt es doch gewisse Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen, dass dies überhaupt möglich ist. Eine gewisse Einwohnerzahl und eine gewisse Verwaltungskraft sind notwendige Voraussetzungen. Ich will es gar nicht an einer konkreten Einwohner- oder Mitarbeiterzahl einer Kommune festmachen, aber wenn man den Bundesvergleich heranzieht, so erkennt man ganz klar, dass hier im Saarland maximal die Landeshauptstadt infrage käme, kreisfrei zu sein.
Blicken wir noch einmal in die Vergangenheit. Das Ganze würde nur Sinn machen, wenn es einen konkreten Vorteil oder Mehrwert gäbe. Dazu gab es im Jahr 1974 - Sie haben selbst auf die Gebiets- und Verwaltungsreform rekurriert - entsprechende Überlegungen. Damals hat man der Landeshauptstadt Saarbrücken, die kreisfrei war, die Kreisfreiheit weggenommen, und das aus gutem Grund. Man wollte den Dualismus zwischen einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis mit dann gleich gelagerten Aufgaben auflösen. Man wollte diesen Dualismus innerhalb eines gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraums im Großraum Saarbrücken auflösen. Der saarländische Landtag hat sich damals aus guten Gründen dafür entschieden, diesen Dualismus aufzuheben.
Herr Kollege Dörr, Sie wollen jetzt anscheinend die Rolle rückwärts machen, Sie wollen Doppelstrukturen, die damals abgeschafft worden sind, neu etablieren. Blicken wir doch auf die Landeshauptstadt. Welche konkreten Auswirkungen hätte das dort? Es gäbe einen deutlichen Aufgabenzuwachs. Die Landeshauptstadt führt ihre normalen Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten aus. Sie wollen ihr die überörtlichen Angelegenheiten, die momentan vom Regionalverband durchgeführt werden, zuweisen, beispielsweise die Zuständigkeit für weiterführende Schulen oder auch für den Bereich der Jugend- und Sozialhilfe. Genau das wollen Sie. Das hätte einen Personalmehrbedarf und auch deutliche Kostenmehrungen bei der Landeshauptstadt zur Folge. Jeder kennt die prekäre und finanziell angespannte Situation der Landeshauptstadt. Deswegen ist dieser Vorschlag wirklich an den Haaren herbeigezogen. Ich muss ihn in aller Deutlichkeit zurückweisen.
Zum letzten Punkt. Wir haben eine Sozial- und Solidargemeinschaft innerhalb des Regionalverbandes.
Auch hier würden Sie durch Ihren Vorschlag erheblichen Unfrieden säen. Ich glaube, das Miteinander im Regionalverband zwischen der Landeshauptstadt und den ländlich geprägten Umlandgemeinden ist gut. Wir sollten es dabei belassen. Deswegen kann ich für meine Fraktion sagen: Wir lehnen diesen Antrag ab und weisen ihn in aller Entschiedenheit zurück.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfDLandtagsfraktion hat für die heutige Sitzung einen Gesetzentwurf mit der Drucksache 16/728 vorgelegt. Sie will die saarländischen Landkreise abschaffen und für das gesamte Saarland nur einen einzigen
Landkreis mit dem Namen Regionalverband Saarland einrichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte es mir an dieser Stelle wirklich sehr einfach machen und den Vorschlag Ihrer Fraktion, Herr Kollege Dörr, als inhaltlich unzureichend und rein populistischer Natur ohne große inhaltliche Debatte zurückweisen. Aber das machen wir natürlich nicht. Im Gegenteil, Herr Kollege, ich habe mir wirklich die Mühe gemacht und mich inhaltlich mit Ihrem Entwurf im Detail auseinandergesetzt.
Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber insbesondere auch der saarländischen Öffentlichkeit heute anhand von Sachargumenten darlegen, weshalb wir als CDU-Fraktion, aber auch als Große Koalition in diesem Hohen Hause Ihren Gesetzentwurf zurückweisen und auch einer Überweisung an den zuständigen Innenausschuss nicht zustimmen werden.
Ich will mit einer verfassungsrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Würdigung dieses Vorschlages beginnen. Blicken wir also in den Artikel 28 des Grundgesetzes und in Artikel 118 unserer saarländischen Verfassung. Dort ist die institutionelle Bestandsgarantie der Ebene der Landkreise und Gemeindeverbände verbrieft. Herr Kollege Dörr, Sie haben in der Vergangenheit schon einmal den Vorschlag gemacht, die komplette Ebene abzuschaffen. Ich rekurriere hier auf einen Zeitungsartikel vom August 2017 und muss feststellen, dass Sie wissentlich - man kann diese Ebene aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht abschaffen - diesen Vorschlag unterbreitet haben.
Heute liegt uns wie gesagt ein Gesetzentwurf vor, in dem Sie nur noch einen Landkreis ausweisen möchten. Deswegen will ich den Artikel 118 unserer saarländischen Landesverfassung ganz genau in den Blick nehmen und zitieren: „Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“ Ich weiß nicht, ob Ihnen etwas aufgefallen ist. Dort ist die Rede von „Gemeindeverbänden“. Es ist also von Mehrzahl, von Plural die Rede. Das heißt ganz konkret, dass Ihr heutiger Vorschlag zur Änderung oder Neugliederung der Verwaltungsebene der Landkreise vom Wortlaut her von unserem eigenen Verfassungstext nicht gedeckt ist. Er ist mithin - das sage ich in aller Deutlichkeit verfassungswidrig. Er steht nicht in Einklang mit unserer saarländischen Landesverfassung. Deswegen sage ich, Sie wollen in einer verfassungswidrigen Art und Weise unsere identitätsstiftenden, wertvollen und ganz wichtigen Landkreise abschaffen. Ich sage im Namen unserer CDU-Landtagsfraktion: Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das werden wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen!