Timo Mildau

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Themenfeld dieses Einzelplans ist ziemlich breit. Der Kollege Renner hat eben gesagt, er spannt den Bogen noch ein Stückchen weiter. Das werde ich jetzt auch tun, werde aber den Bogen natürlich nicht überspannen.
Das Saarland auf dem Weg zum Digitalland - daran arbeiten wir. Darüber werde ich in den nächsten Minuten sprechen. Herr Lafontaine hat heute Morgen in der Generaldebatte das Thema Pro-Kopf-Investitionen angesprochen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir über den ersten Zwischenbericht der Enquetekommission Digitalisierung gesprochen hatten - zwar nicht hier in diesem Hause, aber bei uns im Landtag -, dass wir darauf achten müssen, dass wir die Pro-Kopf-Investitionen im Bereich Digitalisierung ein wenig nach oben schrauben müssen. Gemeinsam mit dem Nachtragshaushalt und dem nun vorliegenden Doppelhaushalt für die nächsten beiden Jahre werden wir das ein gutes Stück weit erreichen. Ich glaube, das ist ein extrem gutes Signal.
Wir beobachten einen weltweiten Strukturwandel, dessen Entwicklungszyklen - der Ministerpräsident hat das bereits heute Morgen angesprochen - immer kürzer werden und der unseren Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft massiv fordert. Die Corona-Krise hat diesen globalen Trend einmal mehr offensichtlich werden lassen. Die Digitalisierung ist dabei mehr als eine reine Technik. Digitalisierung ist ein zentraler Baustein, um unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft konkurrenzfähig zu halten. Digitalisierung ist inzwischen zum Rückgrat für die Funktionsfähigkeit in Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung geworden, ohne die kein Rad mehr rundgeht.
Wir werden mit einer innovativen Digitalpolitik den Strukturwandel auch weiterhin erfolgreich gestalten,
dieses Land zum Vorreiter machen und den Weg für zukünftige Wertschöpfung bereiten. Wir wollen, dass unser Saarland 2030 die Herzkammer Europas für digitale Souveränität, Fortschrittlichkeit und digitale Innovation ist.
Mit diesem vorliegenden Haushaltsplan werden wir dazu weitere Akzente in der Digital- und Innovationsstrategie setzen. Ein Thema ist dabei E-Government als Grundlage für eine zeitgemäße staatliche Administration. Die Digitalisierung schafft Werkzeuge, mit denen die Verwaltung weiter verbessert werden kann. Wir verfolgen dabei insbesondere drei Ziele. Erstens eine Beschleunigung der Verfahren aus Sicht des Bürgers. Zweitens die Steigerung der Ressourceneffizienz der Verwaltung und drittens eine Verbesserung der Arbeitsfreundlichkeit im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein zentrales Element unserer Verwaltungsdigitalisierung wird eine zentrale digitale Prozessplattform der Landesverwaltung sein, deren Nutzung wir auch unseren Kommunen anbieten werden und auf der zukünftige Digitalisierungsangebote aufsetzen werden. Diese Plattform dient als sicherer Datenhort und Prozessinfrastruktur und ermöglicht so ein verfahrensübergreifendes Once-only-Prinzip.
Ferner bietet die Plattform die Einbindung essenzieller Dienste wie die eines einheitlichen Nutzerkontos und eines E-Payment-Dienstes. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schaffung einer Cyberagentur für die zentrale Landes-IT. Wir werden eine Cyber-Agentur schaffen, in der die bisherigen strategischen und operativen Aufgaben der Landes-IT zusammengeführt werden. Hierzu gehören der Betrieb der zentralen IT, die strategischen Dienstleistungsprojekte und die Projekte nach dem Onlinezugangsgesetz. Da wird in der Zukunft noch einiges auf uns zukommen. Ich glaube, dass wir mit dieser CyberAgentur gut aufgestellt sein werden.
Die Agentur wird im Sinne einer effizienten, hochprofessionellen Einheit der saarländischen Landesverwaltung Profi-IT anbieten und betreiben. Unseren Kommunen werden wir Angebote auf freiwilliger Basis machen und ihnen darüber Zugang zu Sicherheitsinfrastruktur, effizienten Produkten und zentralen Leistungen anbieten. Wir werden ebenfalls prüfen, ob die Kommunen von unseren günstigen Rahmenvertragsbeschaffungskonditionen profitieren können. Wir werden damit die erforderliche Flexibilität schaffen, um auf die sich ändernden Bedürfnisse schnell reagieren zu können und auch eine bedarfsgesteuerte Personalisierung zu ermöglichen.
Gleichzeitig bereiten wir mit der Cyber-Agentur das attraktive Umfeld, um die exzellenten Talente zu gewinnen, die wir für eine erfolgreiche Digitalisierung zwingend benötigen werden. Das wäre eine hervorragende Fortentwicklung. Aus diesen Gründen bitte
ich Sie ganz herzlich, dem Einzelplan und den zugehörigen Änderungsanträgen zuzustimmen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Müller, ich muss jetzt noch kurz auf Ihre Rede reagieren, weil es einen einfach fassungslos macht. Das Bild, das Sie hier von Frauen zeichnen, so von wegen eine Frau, die zu Hause ist und Apfelkuchen backt, so wie Sie hier über Jugendliche sprechen und die Arbeit der Jugendarbeit: Unfassbar, unanständig, ich habe keine Worte dafür! Sie haben auch die Frage gestellt, warum wir ‑ ‑
Es geht um die Art und Weise, wie Sie über Frauen denken und sprechen!
Schauen Sie sich Ihr Video noch einmal an und dann werden Sie es sehen und hören! Und Sie haben die Frage gestellt, warum wir den Landesjugendring fördern. Ich kann es Ihnen beantworten:
Weil uns die Jugendarbeit und die Jugend im Saarland enorm wichtig sind! Und genau deshalb fördern wir den Landesjugendring!
So, ich bin jetzt dran, Herr Müller! Ich will bei der Jugendpolitik bleiben.
Ich begrüße deshalb ganz, ganz herzlich die Freunde vom Landesjugendring: Lieber Tobias Wolfanger,
die neue Vorsitzende Hannah Meuler - herzlichen Glückwunsch! -,
Fabienne Eli und natürlich Georg Vogel! Ich freue mich sehr, dass ihr heute unserer Einladung gefolgt seid. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich und ausdrücklich im Namen der CDU-Fraktion, aber auch ganz persönlich, dir, lieber Tobias, danken! Vielen Dank für die Arbeit in den letzten Jahren, zuletzt warst du als Vorsitzender des Landesjugendrings tätig. Du hast das immer mit viel Herzblut, mit viel Engagement gemacht. Vielen Dank dir und deiner kompletten Mannschaft!
In den letzten Monaten der immer noch andauernden Pandemie war es nicht einfach, die gewohnte vielfältige Arbeit für die Jugendlichen in unserem Land zu verrichten. Vieles musste neu gedacht und umgestaltet werden, aber ihr, liebe Freunde des Landesjugendrings, wusstet jederzeit, dass ihr euch auf unsere Unterstützung verlassen konntet.
So haben wir es trotz allem geschafft, gemeinsam Gutes zu tun und den Kindern und Jugendlichen auch in dieser sehr, sehr schwierigen Zeit gute Angebote zu machen, egal, ob Ferienfreizeiten oder digitale Veranstaltungen, die kurzerhand ins Leben gerufen worden sind. Das war einfach klasse, vielen Dank!
Wir als Große Koalition, unsere Ministerin Monika Bachmann und unser Staatssekretär Stephan Kolling, wir alle haben Wort gehalten und den Koalitionsvertrag umgesetzt, denn wir haben eine weitere Jugendbildungsreferentenstelle geschaffen. Aber, ich bin noch nicht am Ende, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns als Koalition war es ein Herzensanliegen, noch darüber hin
auszugehen. Denn mit dem vorliegenden Änderungsantrag unserer Koalition werden wir noch eine weitere Jugendbildungsreferentenstelle schaffen und somit auf 11 Stellen erhöhen! Und das, meine Herren der AfD, ist ein wichtiges Signal der Anerkennung und Wertschätzung an die Jugend in unserem Land und schafft noch bessere Möglichkeiten für die Jugendverbände. Vielen Dank allen Beteiligten, allen voran auch vielen Dank, liebe Monika, lieber Stephan, liebe Koalition, das war nicht selbstverständlich, dass wir das so hinbekommen haben!
Wir werden außerdem noch - mein Fraktionsvorsitzender Alex Funk hat es gestern in der Generaldebatte ausgeführt - ein neues Projekt auf den Weg bringen, von dem alle Jugendlichen im Saarland in besonderer Art und Weise profitieren können, dem multimedialen Zeitzeugenprojekt. Ich bin gespannt, wie das Projekt anlaufen wird, und bin guter Dinge, dass viele davon profitieren werden.
Ich will aber auch noch zu einem anderen Thema in meiner Rede kommen, der Drogenpolitik. Jahr für Jahr steigen leider die Zahlen der Drogentoten, und das, obwohl wir im Saarland bei der Betreuung und Versorgung von Suchtkranken bereits heute sehr gute Arbeit leisten. Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten wir weiter daran, den Menschen Wege aus der Sucht aufzuweisen. Wir werden im Rahmen der Neustrukturierung der Suchtberatung und Suchtprävention eine beträchtliche Summe in die Präventions- und Aufklärungsarbeit investieren. Wir wollen an der Wurzel ansetzen, denn unser Ziel ist, zu verhindern, dass Menschen und gerade Jugendliche überhaupt zu Drogen greifen.
Ich will in diesem Zusammenhang auch die sehr wichtige Förderung des Projekts „Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien und Lebensgemeinschaften“ nennen, ein weiterer wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit.
Mir persönlich war es auch ganz wichtig, dass wir alle Mittel ergreifen, um auch die Streetworker in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Im Rahmen der Mittel aus dem Haushalt werden wir deshalb in eine Streetworker-App investieren, die im ganzen Saarland zum Einsatz kommen wird. In diesem Zusammenhang auch ein herzliches Hallo an Sven Schäfer, den Geschäftsführer der Drogenhilfe, den ich hiermit ganz herzlich begrüße.
Gemeinsam sind wir uns einig, lieber Sven, dass die App für die Arbeit aller Streetworker im Land einen Mehrwert bringen wird. Die App wird die Streetworker in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und ihnen gewisse Tätigkeiten erleichtern und sie wird ihnen Zeit schaffen, um sich noch intensiver um die Suchtkranken kümmern zu können, das ist ganz, ganz
wichtig. Auch wird die Zusammenarbeit mit den anderen Streetworkern mit dieser App vereinfacht und die Dokumentation von Schwerpunkten mittels einer digitalen Straßenkarte punktgenau ermöglicht.
Ich bin sehr glücklich, wenn wir den Einzelplan mit den Änderungsanträgen heute beschließen werden und Sven Schäfer die tollen Neuigkeiten zu den Kolleginnen und Kollegen in der Drogenhilfe mitnehmen kann.
Ich will auch noch ein Wort zur Wohnberatung sagen, Kollege Magnus Jung ist eben kurz darauf eingegangen: Wir haben auch hier den Koalitionsvertrag umgesetzt, vielen Dank an die Freunde vom VdK und an meine Kollegin Dagmar Heib!
Und, Herr Müller, Sie haben noch eine kurze Lüge aufgetischt: Sie haben gesagt, nach der Schließung der Klinik in Losheim, die wir als CDU-Fraktion auch sehr bedauern, wäre das nächste Krankenhaus 20 km entfernt. Das ist auch mal wieder eine Lüge, das nächste Krankenhaus ist 12 km entfernt, aber bleiben Sie ruhig bei Ihren Lügen, die Menschen werden das begreifen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich bitte herzlich um die Zustimmung zum Einzelplan und den dazugehörigen Änderungsanträgen. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit einem Zitat beginnen. „Die Zukunft hängt immer davon ab, was wir heute tun.“ Das war ein Zitat von Mahatma Gandhi, welches sehr gut zur Arbeit im Bereich der Digitalisierung passt.
In der Enquetekommission arbeiten wir gemeinsam an der Zukunft. Das haben wir schon zweimal gehört. In diesem Zusammenhang und an dieser Stelle will auch ich für unsere Fraktion den Experten und ausdrücklich allen anderen Abgeordneten ganz herzlich für ihre bisherige Arbeit danken.
Heute stellen wir Ihnen und der Öffentlichkeit zum ersten Mal unseren ersten Zwischenbericht vor. Er umfasst die Bereiche Infrastruktur, eGovernment und Verkehr. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass ich nicht alle Handlungsempfehlungen im Detail vorstellen kann und mich auf wenige, aber wichtige Handlungsempfehlungen beschränken werde. Andernfalls müsste ich, so glaube ich, meine Redezeit um zwei Stunden überziehen. Das will keiner, ich auch nicht. Deswegen beschränke ich mich auf einige wenige, aber wichtige Punkte.
Die fortschreitende Digitalisierung wird von zwei Faktoren maßgeblich getrieben: künstliche Intelligenz als Querschnittsthema, das alle Bereiche des Lebens und Arbeitens beeinflussen wird, und Cybersicherheit als Grundvoraussetzung, damit die Menschen den neuen technologischen Möglichkeiten auch vertrauen können. Beide Bereiche sind bereits heute im Saarland sehr gut aufgestellt. Wenn Sie sich heute am Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz hier in Saarbrücken umschauen ‑ ‑
Alles korrekt gemacht, ja? Sehr gut! - Wenn Sie sich heute am Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz hier in Saarbrücken umschauen und sich fragen: Künstliche Intelligenz, ist das alles sinnvoll? Braucht es diese künstliche Intelligenz? Dann lautet meine Antwort: KI ist keine Science-Fiction, sondern bereits heute Realität.
Wenn wir die Digitalisierung nutzen wollen, dann müssen wir investieren. Deshalb möchte ich die erste grundlegende Handlungsempfehlung an die Regierung, aber auch an uns alle hier im Hohen Hause richten: Ein auskömmliches Digitalisierungsbudget muss sich im kommenden Haushalt wiederfinden und muss unser aller Ziel sein, denn jeder Euro in
diesem Bereich sichert unsere Wettbewerbsfähigkeit.
Worin liegt der Grundstein zu künstlicher Intelligenz und Digitalisierung? - Richtig, in einer soliden Infrastruktur, denn den digitalen Wandel gibt es nicht ohne schnelles Internet. Aus diesem Grunde haben wir uns mit der Enquetekommission zunächst diesem Thema gewidmet. Die Landesregierung konnte uns gemeinsam mit Telekommunikationsunternehmen darüber berichten, beim Breitband spielen wir nicht Regionalliga, nicht dritte oder zweite Liga, wir spielen in der Bundesliga, und zwar ganz an der Spitze. Nirgendwo in den Flächenländern Deutschlands ist die Breitbandversorgung so gut wie im Saarland!
Aber uns jetzt zur Ruhe setzen, nein, das dürfen wir nicht, und nein, das möchten wir auch nicht. Es ist zwar erfreulich, wenn Homeoffice, beispielsweise in der Landesverwaltung, immer öfter praktiziert werden kann - und der Ausbau der E-Akte wird den Trend wahrscheinlich auch verstärken -, aber klar ist, das setzt voraus, dass die Beschäftigten beim mobilen Arbeiten nicht in ein Funkloch fallen. Gleiches gilt für alle anderen Saarländerinnen und Saarländer.
Das nächste Ziel muss aus diesem Grunde sein, im Mobilfunk mindestens genauso gut zu werden wie im Breitbandausbau. In Richtung einer Parteifreundin will ich an dieser Stelle rufen: Der Ausbau von 5G muss vielleicht in Nordrhein-Westfahlen nicht jede Milchkanne erreichen, aber im Saarland jeden Schwenker!
Als Enquetekommission empfehlen wir der Landesregierung die Schließung aller Versorgungslücken, grenznah, aber auch in der Fläche, in Abstimmung mit dem Bund und mit den Netzbetreibern. Als Ultima Ratio, und das will ich hier auch klar und deutlich sagen, darf auch nationales Roaming kein Tabu sein. Dabei sollen zudem alle Fördertöpfe aus Bund und EU in den Blick genommen werden. Und auch mit der Breitbandversorgung werden wir irgendwann an unsere Grenzen gelangen. Auf langfristige Sicht würde ich mir ein flächendeckendes Glasfasernetz wünschen, um den Unternehmen, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern, optimale Voraussetzungen in der digitalen Welt bieten zu können.
Das Saarland muss Labor für Forschung und Entwicklung werden. Deshalb sei in diesem Zusammenhang die Empfehlung angesprochen, den Rechtsrahmen für die Einrichtung einer Experimentalinfrastruktur, etwa in Form von Reallaboren, zu prüfen und, sofern noch nicht vorhanden, schnellstmöglich zu schaffen oder entsprechend anzupassen. Wenn wir dann die digitale Infrastruktur ausreichend geschaffen haben, müssen wir uns, wie auch in der Enquetekommission, dem Thema E-Government widmen. Andere Länder in Europa und auf der ganzen Welt haben vorgelegt. Wir im Saarland werden nachlegen. Wir wollen uns an die Spitze der digitalen Verwaltungen in Deutschland setzen.
Ich möchte meine Ausführungen zum E-Government allerdings nicht beginnen, ohne zunächst den engagierten und motivierten Angestellten, den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und der Beamtenschaft in unserem Land einen Dank auszusprechen. Sie sind alle das Rückgrat unseres Staates und füllen ihn mit Leben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Digitalisierung kann den Menschen nicht ersetzen. Auch eine leistungsfähige digitale Verwaltung braucht tatkräftige Männer und Frauen und wir sind stolz, dass wir diese im Saarland auch haben. Die Digitalisierung wird helfen, ermöglichen, beschleunigen und vereinfachen. Aber die Dienstleistungen der Verwaltungen sollen lieber heute als morgen digital angeboten werden können.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Lange Wartezeiten, komplizierte Verfahren und endlose Papierformulare, das darf uns als Hightech-Land nicht zufriedenstellen. Die Zukunft der Verwaltung ist digital. Künftig muss der digitale Weg zum Amt genauso selbstverständlich sein wie das Onlinebanking. Aber, und das möchte ich auch deutlich machen, es muss in einer Übergangsphase auch weiterhin möglich sein, die Angelegenheiten analog, das heißt vor Ort, zu klären.
Was heißt das nun konkret und wie soll das Ganze umgesetzt werden? Eine Erleichterung für den Bürger wird das Once-Only-Prinzip darstellen. Die Daten werden ein Mal erhoben und können dann unter den Behörden digital ausgetauscht werden. So sprechen wir hier von einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und parallel auch für unsere Verwaltungen. Eine Maxime und das zählt für alle Bereiche in dem großen Wort Digitalisierung - muss stets der Datenschutz und die Cybersicherheit sein. Nach dem Motto „einfach,
schnell und online“ soll die digitale Verwaltung für die Menschen im Saarland so bequem und leicht wie möglich gemacht werden, als Nächstes dann auch bitte mobil, ganz einfach per App.
Eine weitere Empfehlung aus diesem Bereich ist deshalb, dass man die E-Government-Angebote auch als mobilen Service konzipiert. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt an die Spitze der digitalen Verwaltung in Deutschland. Was am Ende funktionieren und leicht zu bedienen sein soll, muss vorher getestet werden. Wir empfehlen daher vorab einen Usability-Test für die digitalen Angebote. Was funktional gut sein soll, muss auch für den Bürger zu handhaben sein. Ich empfehle daher zudem, mit führenden UX-Design-Experten - UX steht für User Experience - an einer entsprechenden User-Experience-Strategie zu arbeiten. Denn was bringt uns ein kompliziertes digitales Angebot? - Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger für die Möglichkeiten begeistern. Eine gute User Experience wird auch sie überzeugen, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem liebe Saarländerinnen und Saarländer.
Lassen Sie mich nun zum dritten Teil des Zwischenberichtes kommen, dem Themengebiet Mobilität, Verkehr und Transport. Digitale Mobilitätskonzepte und innovative technologische Entwicklungen im Bereich Mobility prägen immer wieder die öffentliche Diskussion. Das automatisierte Fahren oder RideSharing-Dienste verändern unser Verständnis von Mobilität bereits heute. Die Mobilitätsbedürfnisse der Bürger ändern sich rasant, und zwar so sehr, dass Mobilität in Zukunft anders gedacht werden muss. Aber wie und in welche Richtungen? - Um diesen Fragen nachzugehen, muss die Landesregierung weiterführende Initiativen vorantreiben. Ziel muss es sein, in Zusammenarbeit mit starken Partnern für Stadt und Land Mobilitätskonzepte aufzubauen, die Rahmenbedingungen für automatisiertes und vernetztes Fahren vorantreiben.
Zusätzlich müssen Services für das vernetzte Mobilitätskonzept entwickelt werden. Das Saarland soll seine Position als Innovationsstandort für Mobilitätslösungen im internationalen Wettbewerb nicht nur erhalten, sondern auch weiter ausbauen. Ich denke, wir können vom Autoland zum Mobilitätsland werden. Wie können alle Anbieter von beispielsweise Ride-Sharing über den ÖPNV bis hin zum Taxi in einem gemeinsamen System zusammenwirken, um so das beste Angebot für Kommunen und Bürger zu machen? Welchen Beitrag zum Klimaschutz kann digitale Mobilität einer intelligenten Steuerung liefern? Welche Rolle spielt dabei das automatisierte und vernetzte Fahren? - Über diese Fragen und viele an
dere muss auch 2020 mit führenden Experten im Rahmen der Verkehrspolitik diskutiert werden.
Aber bereits heute will die Enquetekommission einige Handlungsempfehlungen an die Landesregierung aussprechen. So empfehlen wir der Landesregierung, gemeinsam mit unserer kommunalen Gemeinschaft eine umfangreiche standortbezogene Nutzerund Bedarfsanalyse hinsichtlich alternativer Mobilitätsangebote durchzuführen und darauf aufbauend eine Strategie zu entwickeln. Ein Baustein wäre die Durchführung eines Pilotprojektes zum Einsatz von On-Demand-Mobilitätsdiensten. Dies dient insbesondere der Verbesserung der Anbindung des ländlichen Raums.
Ich möchte das einmal an einem kleinen, konkreten Praxisbeispiel deutlich machen. Frau Peter aus Niedergailbach möchte heute um 14.15 Uhr am Saarbrücker Hauptbahnhof sein. Da sie aber gerade noch einen Arzttermin hat, kommt sie vor 13.30 Uhr zu Hause nicht los. Mit dem ÖPNV braucht sie Stand heute - mit zwei Umstiegen 1 Stunde und 14 Minuten und wäre erst um 14.45 Uhr am Hauptbahnhof in Saarbrücken. Mit dem Auto hingegen braucht sie nur 36 Minuten, müsste allerdings noch einen Parkplatz finden und den auch bezahlen. Wir kennen alle das Spielchen. Nun kommt unser vorgeschlagenes Pilotprojekt ins Spiel. Mit dem über die App bestellten und bezahlten Kleinbus braucht sie 40 Minuten. Unterwegs - so hat das die Künstliche Intelligenz berechnet - kann der Kleinbus noch die weiteren Nutzer des Dienstes mitnehmen, zum einen Herrn Kaufmann aus Bübingen, der ebenfalls in Saarbrücken am Hauptbahnhof aussteigen muss, und Herrn Klein, der mit seinen beiden Enkeln mitfahren und in Güdingen aussteigen wird. Der Kleinbus wird um 14.10 Uhr am Saarbrücker Hauptbahnhof sein. Alle steigen aus und erreichen pünktlich ihre Termine. Man hat Zeit, Geld und CO2 gespart. Weil dieses Pilotprojekt aber keine Konkurrenz zum ÖPNV und zum Taxi darstellen soll, ist das ÖPNVUnternehmen Hauptanbieter des On-DemandDienstes. Und auch die Taxi-Unternehmer können sich bei ihren Leerfahrten im System zuschalten. Das heißt, sie können ihre freien Kapazitäten zur Verfügung stellen. Uns ist allen klar, dass Digitalisierung kein Allheilmittel zur Verbesserung der Mobilität in unserem Land ist, aber sie ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige Verkehrsstrategie in unserem Land.
Ich komme zum Schluss und möchte noch einmal auf eine meiner anfänglichen Bemerkungen zurückkommen. Künstliche Intelligenz ist keine ScienceFiction, sondern Realität. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen heute anhand von
ein paar Handlungsempfehlungen aus den Bereichen Infrastruktur, E-Governement und digitalem Verkehr deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz und der Strukturwandel in Sachen Digitalisierung im Hier und Heute angekommen sind. Lassen Sie uns gemeinsam beherzt die Chancen angehen, die die Digitalisierung für gleichwertige Lebensverhältnisse, die Verbesserung der Wettbewerbsposition, das Wohl der Menschen in unserem Land und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes bietet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in die eigentliche Rede einsteige, muss ich hier eine Aussage weit von mir, und ich denke, auch von uns allen, weisen. Hier zu sagen, das Sozialministerium könnte mal mit Steuergeldern etwas Gutes tun, ist hier absolut lachhaft. Das haben Sie eben gesagt. Ich glaube, das Sozialministerium macht eine hervorragende Arbeit und an dieser Stelle vielen Dank an Frau Ministerin Bachmann und an das komplette Team des Sozialministeriums!
Hören Sie zu, Herr Kollege, vielleicht können Sie noch etwas lernen!
Sie haben hier wortwörtlich vom Sozialministerium gesprochen, Sie können es ja nachher im Protokoll nachlesen. Sie haben auch den Jugendring erwähnt, aber in erster Linie haben Sie vom Ministerium gesprochen, und dabei mag ich es jetzt auch belassen.
Shisha-Bars sind heute ein echter Hit. Zumindest in meiner Heimatstadt Saarbrücken gibt es ShishaBars schon seit über 15 Jahren. Sie sind ein beliebter Treffpunkt für viele junge Menschen unterschiedlicher Herkunft - natürlich über 18 Jahre alt - und häufig sogar beliebter als eine Disco. Die Shisha ist dabei buchstäblich in aller Munde. Auch die E-Zigaretten erfreuen sich einer immer stärker werdenden Beliebtheit.
Manchmal gibt es auch im Saarland Negativschlagzeilen zu diesem Thema, das haben Sie eben er
wähnt, Herr Kollege Müller, wie etwa die Schließung eines Shisha-Lokals wegen Kohlenmonoxidbelastung, und ich will sagen, das aus sehr gutem Grund.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, führen die Kommunen vor Ort, die sind nämlich zuständig, wirksame Kontrollen durch. Das hat auch die Anfrage Ihres Kollegen Hecker, und insbesondere dann auch die Antwort der Landesregierung, gezeigt. Außerdem wurden nach Beanstandungen, die es dort gegebenenfalls vor Ort gegeben hat, in diesen Gaststätten auch Auflagen erteilt, wie die Installation von CO-Warnmeldern und von Be- und Entlüftungsanlagen, die dann auch im Nachgang stets überprüft wurden. Des Weiteren wurde zu Recht auch von Medizinern - Sie haben das eben auch schon richtig angesprochen - wie dem Präsidenten der Ärztekammer, aber auch vom Drogenbeauftragten der Landesregierung immer wieder auf die Gefahren des Shisha-Rauchens und von E-Zigaretten aufgrund der zahlreichen Schadstoffe hingewiesen. Ich will die Schadstoffe jetzt nicht alle wiederholen.
Heute fordert die AfD-Fraktion eine Aufklärungskampagne über die Gesundheitsgefährdung durch das Shisha-Rauchen und das Rauchen von E-Zigaretten. Meine Herren der AfD, ich frage mich dabei mit Blick auf die Begründung: Geht es Ihnen wirklich um die Gesundheitsgefahren oder sind Ihnen etwa die Shisha-Bars und die sie Betreibenden ein Dorn im Auge? Aber ich will mich zunächst einmal mit Ihrem Antrag beschäftigen, ohne Ihre Begründung.
Shisha rauchen, E-Zigarette dampfen, Alkohol trinken, Zigaretten rauchen, all das ist gefährlich und nicht förderlich für die Gesundheit. Meine Damen und Herren, das wissen die Betroffenen aber! Bereits in der Schule, zumindest war es bei mir so gewesen, wird man über die Gefahren aufgeklärt und im weiteren Leben bleibt man auch stets über die Medien informiert, weil es da immer wieder entsprechende Informationen zu den Gefahren gibt.
Wenn wir nun über das Auflegen einer Kampagne sprechen, dann möchte ich entgegnen: Neben der Kampagne, die Sie eben angeführt haben, gibt es auch noch andere Kampagnen. So zum Beispiel die Rauchfrei-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier wird über die Gefahren des Shisha-Rauchens und über die der E-Zigaretten sehr gut aufgeklärt. Zudem - ich habe es eingangs gesagt - gibt es immer wieder auch entsprechende medienwirksame Erklärungen und Berichte und damit ein Stück weit auch Suchtprävention von angesehenen Medizinern und dem Drogenschutzbeauftragten der Landesregierung.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entscheidung, eine Shisha oder E-Zigarette zu rauchen, ist genauso meine eigene Entscheidung wie die, ob ich eine Zigarette rauche oder am Abend auch einmal ein Glas Wein trinke. Ich kann die Menschen nicht vor allem bewahren, was ich persönlich für schädlich halte, und das möchte ich auch nicht.
Manchmal, meine Herren der AfD, kann es aber auch ganz hilfreich sein, einmal Gast in einer Shisha-Bar zu sein. Sie ist ein Symbol der Gastfreundschaft aus der orientalischen Kultur. Der Ursprung der Shisha liegt übrigens in Indien, das kann man nachlesen. Wer möchte, darf diese Kultur erleben. Man kann dann in entspannter Atmosphäre diskutieren und man kann eben selbst entscheiden, ob man in diesen Lokalen mitraucht oder eben nicht. Sie begegnen in diesen Shisha-Bars vielen Gästen mit unterschiedlichen Hintergründen. Das Shisha-Rauchen kann verschiedene Kulturen, Generationen und Menschen zusammenbringen, und das, meine Damen und Herren, möchte ich den Menschen nicht verwehren!
Aber ich möchte dann doch noch einmal kurz auf meine Frage zurückkommen: Geht es der AfD wirklich um die Gesundheitsgefahren oder sind Ihnen etwa die Shisha-Bars und die sie Betreibenden ein Dorn im Auge? Es ist einfach unanständig, bei jedem Thema die Migration erneut zu verteufeln. Man sollte auch einmal auf die positive Entwicklung in unserer Gesellschaft blicken und sehen, wie viele Menschen sich in unsere Gesellschaft einbringen, an unserer Kultur teilhaben und wie viele Menschen beispielsweise in der Pflege arbeiten.
Aber das ist eben ein anderes Thema und passt auch nicht zum Shisha-Rauchen und E-ZigaretteDampfen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen und komme zum Schluss: Es gibt Kampagnen, die die Menschen vor Shisha-Rauchen und E-Zigaretten warnen und über die Gefahren aufklären. Wir wollen den Menschen nicht verbieten, ein Glas Wein zu trinken oder eine Shisha zu rauchen. Übrigens entsteht auch beim Schwenken giftiges Kohlenmonoxid und das wollen wir Saarländer uns ja wohl wirklich nicht verbieten lassen!
Wir lassen uns das Schwenken nicht verbieten, das gehört zu unserer Kultur dazu.
Wenn die AfD wirklich über die Gesundheitsgefahren aufklären möchte, dann müsste der Antrag anders aussehen. Das tut er aber nicht, stattdessen wird hier nur wild rumgeeiert. Das brauchen wir nicht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zum Ende meiner Rede noch einen sehr wichtigen Punkt benennen. Schwarze Schafe gibt es unter den Shisha-Lokal-Betreibern leider wie in allen anderen Lebensbereichen auch. Sofern sich diese nicht an Auflagen oder Gesetze wie das Jugendschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz et cetera halten, muss dieses widerrechtliche Verhalten natürlich auch durch die zuständigen Ordnungsbehörden geahndet und entsprechend sanktioniert werden. Das heißt, dass es bei wiederholten Verstößen gegen Recht und Gesetz auch zu Schließungen dieser besagten Shisha-Lokale kommen muss. Davor dürfen wir nicht zurückschrecken.
Noch eine kleine Reaktion auf die Rede des Kollegen Müller zu dem Thema. Sie haben Mundkrankheiten angesprochen. Ich habe es eben schon einmal in der Rede gesagt, besuchen Sie einfach einmal so ein Shisha-Lokal. Die Mundstücke sind einzeln eingeschweißt und jeder Gast erhält ein eigenes Mundstück. Von daher besteht diese Gefahr hier nicht. - In der Gänze lehnen wir den Antrag ab. - Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, danke ich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesentwurf greift die Debatte über das Wahlverfahren zum LMS-Direktor auf. Um ihr Ziel zu erreichen, schlägt die Linksfraktion einige Maßnahmen vor, auf die ich im Einzelnen gerne eingehen werde.
Beginnend mit der Ziffer 1 sehen Sie vor, dass künftig Personen, die als Organe der LMS arbeiten - gemeint ist hier wohl insbesondere der Direktor -, künftig keine Politiker mehr sein dürfen. Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, sind allerdings sehr pauschal gefasst und fachlich nun ja, nennen wir es einmal so - nicht zu Ende gedacht.
Sie verkennen bereits den aus dem Gesetz hervorgehenden Grundsatz zur Inkompatibilität. Die Aufgaben als Beamter, im vorliegenden Fall also LMS-Direktor, sind nicht mit dem Mandat in diesem Hohen Haus vereinbar. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 des saarländischen Abgeordnetengesetzes. In der Begründung zu Ziffer 1 - Sie haben es eben noch einmal ausgeführt - sprechen Sie zudem von einer Karenzzeit. Da setze ich mal den Fall, wir hätten einen Geschäftsführer einer privaten Rundfunkanstalt, der neuer LMS-Direktor werden möchte. Der hätte doch sicherlich ein ganz anderes Interesse am Amt des LMS-Direktors als beispielsweise ein ehemaliger Abgeordneter. Hier sehen Sie jedoch keine Karenzzeit vor. Warum sollen wir aber Politiker schlechter stellen als den Geschäftsführer einer privaten Rundfunkanstalt? Wir sollten doch hier das Grundrecht auf Berufsfreiheit stärker gewichten als Ihren Vorschlag, meine Damen und Herren von der DIE LINKE-Fraktion.
Außerdem verkennt Ihr Entwurf in Ziffer 1 bei den Punkten 5 - also Rundfunkveranstalter -, 6 - Betreiber einer Kabelanlage - und 7 - Inhaber, Gesellschafter, Organmitglieder und Beschäftigte von Unternehmen, die mit einem in den Punkten 4 oder 5 genannten Unternehmen verbunden sind -, wobei Nordrhein-Westfalen das übrigens auch falsch im
Gesetz stehen hat, es geht nämlich um die Punkte 5 und 6, dass genau das aufgrund einer Interessenkollision natürlich heute schon gemäß §§ 20 und 21 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt.
Ihr Gesetzesentwurf ist nicht zu Ende gedacht, denn neben dem Direktor gibt es auch noch andere Organe, zum Beispiel den Medienrat und außerdem die bundesweiten Organe ZAK, die GVK, die KEK und KJM. Schauen Sie einfach mal nach in § 55 Abs. 4 des SMG. In Ihrem Entwurf hingegen bleibt unklar, ob die vorgeschlagene pauschale Neuregelung über die Zusammensetzung der Organe im SMG auch Auswirkungen auf die gerade genannten bundesweiten anderen Gremien mit Vertretern aus allen Bundesländern haben soll. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es vorwegnehmen: Diese unklare Regelung ist mit den Vorgaben des abschließenden bundeseinheitlichen und bundesweit geltenden Rundfunkstaatsvertrages nicht vereinbar.
Apropos fachlich nicht zu Ende gedacht: Wenn Sie schon den Gesetzesentwurf, den Sie heute vorlegen, an einigen Stellen per copy and paste aus dem NRW-Gesetz kopieren, denken Sie bitte das nächste Mal daran, dass es im Saarland keine Beschäftigten der LFM gibt - so heißt die Anstalt in NordrheinWestfalen. Bei uns heißt die Landesmedienanstalt LMS. An dieser Stelle liebe Grüße an meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der LMS.
Kommen wir nun zu Ziffer 2 Ihres Gesetzentwurfs, die offenbar auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht, der sogenannten ZDF-Entscheidung vom 25. März 2014. Diese Entscheidung betraf Rundfunkanstalten und in diesem Fall speziell das ZDF. Heute sprechen wir über die Landesmedienanstalt, also keine Rundfunkanstalt. Sie wollen aber die Möglichkeit streichen, dass der Landtag zwei weitere Mitglieder des Medienrats der LMS wählt. Damit soll der Einfluss der Politik im Medienrat verringert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Streichung ist nicht notwendig. Schon heute ist die derzeitige Regelung absolut verfassungskonform. Zum einen gibt es - wie eben angedeutet - nur eine konkrete Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne bei den Landesrundfunkanstalten, bei uns also zum Beispiel dem SR, nämlich dass dort nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Gremiums - das haben Sie eben ausgeführt, Frau Kollegin Spaniol - politisch sein dürfen. Eine vergleichbare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für Landesmedienanstalten gibt es nicht. Von daher wäre es eigentlich gar nicht notwendig, dass das SMG - so wie es in
§ 56 fixiert ist - eine Begrenzung auf ein Drittel politische Mitglieder vornimmt. Die von der Fraktion DIE LINKE angegriffene Regelung stärkt insofern nur die schon heutige gewahrte Staatsferne der LMS. Man kann den Einfluss natürlich - wie vorgeschlagen durch die Möglichkeit der Entsendung zweier weiterer Mitglieder noch weiter zurückfahren. Verfassungsrechtlich ist die heutige Regelung jedoch absolut in Ordnung und über jeden Zweifel erhaben. Bei aktuell 39 Mitgliedern dürfen nicht mehr als 13 Personen politisch sein. Das haben wir also heute und auch in Zukunft auf jeden Fall unterschritten.
Mit der in Ziffer 3 vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass der LMS-Direktor künftig auf Vorschlag des Medienrats und nach einer öffentlichen Ausschreibung vom Landtag gewählt werden soll. Der Vorschlag, eine Ausschreibung vorzusehen, ist absolut richtig, es ist aber auch schon geübte Praxis wie bei der Wahl von Herrn Dr. Bauer und Herrn Conradt. Die aktuelle Ausschreibung ist meines Wissens kurz vor der Veröffentlichung und sollte morgen im Amtsblatt zu finden sein. Der Vorschlag, dass der Landtag auf Vorschlag des Landesmedienrats den Direktor wählt, finde ich schwierig. Er schränkt die Personalrekrutierungsmöglichkeiten des Landtages bei dieser wichtigen Aufgabe sehr ein. Meines Erachtens sollte dem Landtag und uns in dieser Frage mehr zugestanden werden, als ein bloß abnickendes Organ zu sein. Hier hat sich übrigens wieder ein kleiner Fehler eingeschlichen. Die Formulierung „Landesmedienrat“ ist falsch. Im Saarland haben wir einen „Medienrat“.
Kommen wir noch zur Ziffer 4 Ihres Gesetzesentwurfs: Sie schlagen vor, dass der Direktor Erfahrungen im Medienbereich haben muss. Ja, da bin ich absolut d’accord, aber meines Erachtens überlegt sich doch der Kandidat, der sich bewirbt, ob er über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um die LMS als Direktor zu führen. Darüber hinaus hatten alle bisherigen Direktoren der LMS, die ich kenne, die angesprochene Medienerfahrung.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Ich habe heute hier zahlreiche Punkte hervorgebracht, die den Gesetzentwurf als zu pauschal bestätigen, und ein paar handwerkliche Fehler aufgezeigt. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Gesetzesentwurf ab und ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Und heute insbesondere: liebe Schülerinnen und Schüler, liebe angehende Studenten der Fachrichtung Medizin! Unsere Fraktion und ich sehen das ein wenig anders als die Kollegin Spaniol, weil für uns heute ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit im Saarland ist. Ja, ich sage das ganz bewusst. Heute wollen wir das Gesetz zur Hochschulzulassung in letzter Lesung verabschieden und damit mehr Gerechtigkeit beim Zugang zu Medizinstudiengängen schaffen.
Dass es sich vorliegend um ein gut vorbereitetes und sinnvolles Gesetz handelt, hat die öffentliche Anhörung im Ausschuss gezeigt. Die Meinungen zum Gesetz waren durchweg positiv. In der Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzes und auch heute wurde die Landarztquote bemüht und man wollte sie in Zusammenhang mit diesem Gesetz stellen. Da kann ich nur sagen: Das passt zum Thema Medizinstudium 2020 zu geeigneter Zeit an geeigneter Stelle, aber nicht hier im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden uns an geeigneter Stelle darüber unterhalten, wie wir es schaffen, dass sich die an unseren Hochschulen ausgebildeten Ärzte auch bei uns in der Stadt und auf dem Land niederlassen. Der geeignete Zeitpunkt ist aber nicht heute und nicht in diesem Zusammenhang.
Kommen wir zurück zum Thema der heutigen Debatte. Warum habe ich von Bildungsgerechtigkeit gesprochen und warum spreche ich künftige Medizinstudenten direkt an? Die Antwort ist relativ einfach: Die sich aus dem Gesetz ergebenden Änderungen und der Quoten- und Kriterienmix sorgen für mehr Gerechtigkeit im Zugang zum Medizinstudium. Das Kriterium der Abiturbestennote bleibt bestehen, die Quote wird auf 30 Prozent erhöht. Daneben bleibt das Auswahlverfahren der Hochschulen mit einer Quote von 60 Prozent erhalten. Dabei werden die Hochschulen nun neben der Abiturnote mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen, bei Medizin mindestens zwei Kriterien. Diesbezüglich haben wir im Ausschuss auch eine kleine Änderung - wir haben es eben schon gehört - in § 5 Abs. 3 beschlossen, um klarzustellen, dass die Zahnmedizin wie die Medizin behandelt wird. Vielen Dank an dieser Stelle dem AStA‑Außenreferenten in Homburg für die Anregung, der wir gerne gefolgt sind.
Mindestens ein unabhängiges Kriterium ist dabei erheblich zu gewichten. Ein fachspezifischer Studieneignungstest ist den Hochschulen als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben. Eine weitere Neuerung - und für viele Studieninteressierte sicher eine gute Nachricht - ist die Einführung der sogenannten zusätzlichen Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent. Für die Auswahl im Rahmen dieser Quote kommen nur schulnotenunabhängige Kriterien wie zum Beispiel Studierfähigkeitstests, einschlägige Freiwilligendienste oder Auswahlgespräche in Betracht, also genau die Punkte, die Sie eben angesprochen haben, Frau Kollegin Spaniol.
Es ist richtig und wichtig, dass wir heute dieses Gesetz im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verabschieden werden. Es wird mehr Gerechtigkeit im Zugang zu den Medizinstudiengängen geben.
Eines noch: Die Übergangszeit für die Altwartenden von zwei Jahren ist für mein Empfinden - und ich denke, ich darf insoweit auch für unsere Fraktion sprechen - vollkommen ausreichend. Aus den genannten Gründen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in letzter Lesung. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lliebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in meine eigentliche Rede einsteige, möchte ich einen Sachverhalt benennen und zwei Fragen aufwerfen: Alle Kolleginnen und Kollegen, die heute im Plenarsaal sitzen, schreiben ihre Re
den, ihre Mails und ihre sonstigen Dokumente mit Programmen.
Ab und zu auch noch mit dem Kugelschreiber, das mag sein. Diese Menschen gibt es auch noch, ich gehöre nicht dazu. Und ich glaube, auch nicht unbedingt allzu viele von uns hier.
Ja, die gibt es auch noch, Frau Kollegin. - Aber, meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wer von uns verwendet überwiegend Open-Source-Software? Warum benutzen schätzungsweise 90 Prozent der Mitglieder dieses Hohen Hauses fast ausschließlich proprietäre Software für ihre Arbeit? Die Antwort auf diese Fragen kann jeder für sich selbst geben.
Zunächst einmal darf ich aber der Fraktion DIE LINKE für diesen Antrag danken, denn diese Diskussion darf man im Zeitalter der Digitalisierung führen - und man sollte sie auch führen. Allerdings will ich vorwegnehmen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden.
Zu den Gründen hierfür möchte ich nun einige Ausführungen machen.
Wir schreiben das Jahr 2019, „Digitalisierung“ ist in aller Munde. Das Saarland ist im Bereich der IT-Forschung hervorragend aufgestellt, das haben auch Sie, Herr Kollege Lander, in Ihrer Rede und Ihrem Antrag zum Ausdruck gebracht. Das kann ich selbstverständlich eins zu eins so unterschreiben.
Nun sprechen wir heute über die von Ihnen geforderte verstärkte Umstellung in der öffentlichen Verwaltung auf sogenannte Open-Source-Lösungen. Sie begründen das mit einer Abhängigkeit gegenüber Microsoft und daraus folgend auch einer Abhängigkeit von etwaigen Kooperationsverträgen. Im Bereich der IT versteht man unter Kooperationsvertrag im Allgemeinen eine Vereinbarung zwischen Kooperationspartnern zur gemeinsamen Umsetzung eines Projektes oder zur Erarbeitung einer Lösung. Derartige Verträge seitens der Landesverwaltung mit Microsoft existieren allerdings nicht.
Zur Lizenzbeschaffung für Microsoft-Softwareprodukte ist das Land einem Lizenzbeschaffungsvertag des Bundes, namentlich des BMI, beigetreten und hat in diesem Rahmen auch einen Enterprise-Agreement-Vertrag abgeschlossen. Im Bereich der Polizei existiert zur Lizenzbeschaffung ebenfalls ein solcher Enterprise-Agreement-Vertrag mit Microsoft, bei allen anderen Behörden erfolgt der Lizenzerwerb zentral gesteuert über das IT-Dienstleistungszentrum im
Saarland. Selbstverständlich erfolgt dabei die Ausschreibung vergaberechtskonform.
Herr Lander, Sie sprechen in Ihrem Antrag einen wichtigen Punkt an: Hackerangriffe. Um den Datenschutz im Rahmen des Möglichen zu gewährleisten, werden die Daten auf unterschiedlichen IT-Infrastrukturen gespeichert. Bereits heute und auch schon seit einigen Jahren wird unter anderem bei der Bereitstellung zentraler Infrastrukturen und bei zahlreichen IT-Projekten und -Verfahren Open-Source-Software eingesetzt. Sie ist insoweit also, unter Nutzung offener Standards, bereits heute integraler Bestandteil. Einschlägige Open-Source-Lösungen werden also sehr wohl dann eingesetzt, wenn dies technisch sinnvoll ist und mit den Anwenderanforderungen im Einklang steht.
Die Entscheidung darüber, welches Produkt angeschafft wird, wird somit nicht ideologisch begründet gefällt. Das allerdings könnte man beim Antrag der LINKEN vermuten: Sie haben sich anscheinend schon auf eine Priorität bei der Softwareausschreibung festgelegt, denn Sie wollen proprietäre Angebote hintanstehen lassen. Wir sehen einen solchen Eingriff in die Vergabe sehr kritisch, denn es sollte nach den Fähigkeiten und der Wirtschaftlichkeit der Software entschieden werden, meine Damen und Herren.
Wir erreichen mehr Sicherheit eben nicht einfach durch den Einsatz von Open-Source, sondern durch eine Kombination aus proaktiven Maßnahmen und mehr Transparenz. Um Sicherheitslücken zu schließen und sich somit vor Hackerangriffen zu schützen, werden alle eingesetzten Produkte regelmäßig auf die aktuelle Gefährdungslage hin überprüft und durch sogenannte Patches angepasst. Hierzu untersucht unter anderem auch der von Ihnen kritisierte Konzern Microsoft seine eigene Software und teilweise auch die Komponenten der Zulieferer und gibt dann die gerade erwähnten Updates heraus, um die Gewährleistung der Sicherheit des Gesamtkonstrukts zu bewahren.
Ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Lander, dass bereits viele sehr gute Open-Source-Lösungen am Markt verfügbar sind. Aber für den professionellen Einsatz in unseren Verwaltungen bedarf es auch eines professionellen Supports, wie er eben bei gängigen Produkten, meist also proprietärer Software, üblich ist.
So gerne ich Sie, Herr Lander, für Ihr Eintreten für das Sparen beim Einsatz von Software loben würde, muss ich doch sagen, dass der Betrieb von OpenSource-Software nicht kostenlos ist, wenn auch oft dieser Eindruck entsteht. Zwar ist der Quellcode für alle offen, aber der Betrieb der Programme erfordert für unsere Bedürfnisse in der Regel einen Support durch darauf spezialisierte Unternehmen. Auch un
sere Administratoren brauchen verlässliche Partner, mit denen sie unsere komplexe Softwarearchitektur beherrschen können. Will man das reibungslose Arbeiten mit Open-Source-Software garantieren können, werden Kosten für professionellen Support fällig. Die Kosten für den Einsatz dieser Software finden wir also sozusagen im Kleingedruckten, meine Damen und Herren.
Nach der Frage des Supports komme ich zum nächsten wichtigen Thema, das anzureißen ist, wenn wir über den Softwareeinsatz in der Verwaltung sprechen: die Kompatibilität und Standardisierung. Die Landesregierung setzt im Zuge eines effizienten IT-Einsatzes auf größtmögliche Standardisierung. Essenziell bei der Software- und Betriebssystem-Auswahl ist die Kompatibilität mit anderen Programmen. Es wird eben nicht nur mit Microsoft Office gearbeitet, sondern in den unterschiedlichen Ressorts auch mit einer ganzen Reihe von kleinen und großen Fachprogrammen. Im Zusammenspiel von Open-Source mit anderen Applikationen, insbesondere mit kommerzieller Software, kann es aber zu erheblichen Problemen kommen.
Wir müssen zudem einen Blick auf die Vielzahl länderübergreifender fachlicher Entwicklungsverbünde werfen. Eine identische Softwareausstattung ist insoweit auch länderübergreifend notwendig hinsichtlich der Fachverfahren und Speziallösungen. Würden wir im Saarland ausschließlich Open-SourceProdukte anwenden, könnten wir eben nicht auf den Datenaustausch und die Entwicklungen anderer Länder zurückgreifen. Um noch einmal den Aspekt der vermeintlichen Einsparung aufzugreifen: Das Saarland profitiert finanziell sehr stark von diesen Entwicklungen, weil wir gemäß dem Königsteiner Schlüssel nur einen sehr geringen Beitrag zu den Kosten leisten müssen. Wir können somit häufig Kosten für die Planung und Entwicklung eigener Lösungen, die wir beim Einsatz von Open-Source-Software zwangsläufig entwerfen müssten, einsparen.
Lassen Sie uns auf die Performance von OpenSource-Lösungen blicken. In diesem Zusammenhang möchte ich auch mal erwähnen, dass die Bediensteten unserer Verwaltungen sehr gut ausgebildet sind und sich stets auch mit neuen Programmen arrangieren könnten. Aber unsere Bediensteten haben vor allem Vorkenntnisse im Umgang mit den Microsoft-Standardprodukten. Man sollte daher hier nicht außer Acht lassen, dass es beim erstmaligen Einsatz von Open-Source-Produkten zu erheblichen Beschwerden der Nutzer hinsichtlich der Bedienbarkeit, der Nutzerfreundlichkeit und der Interoperabilität, also der Fähigkeit zum Interagieren von verschieden Systemen oder Techniken, kommen würde. Ein hoher Schulungsaufwand wäre hier unabdingbar - und der ist, meine Damen und Herren, wieder zeit- und kostenintensiv.
Wenn wir heute Sicherheit gewährleisten wollen, dann gibt es eben keinen alleinigen Datenschutzschlüssel eines Herstellers für genau ein Schloss. Die Schlüssel zu mehr Sicherheit für unsere Daten bekommen wir nur durch eine Kombination von guten Produkten. Es kommt eben nicht darauf an, ob der Quellcode proprietär ist oder nicht. Wir achten beim Einsatz von Software darauf, ob es Schwachstellen gibt oder nicht, und wenn wir Schwachstellen erkennen, dann müssen diese lieber heute als morgen durch entsprechende Patches behoben werden.
Ich sage es in diesem Zusammenhang nochmal: Die Hersteller unserer Software haben in der Vergangenheit sämtliche Softwarekomponenten untersucht. Wenn Fehler aufgetreten sind, wurden diese im Rahmen der Lizenzverträge, die es gibt, durch Updates behoben. Auf diese Gewährleistung kommt es dann auch an. Vor diesem Hintergrund haben nahezu alle Bundesländer mit Microsoft Verträge über die Lizenzierung und Wartung von Software abgeschlossen. Auch das Saarland hat im November letzten Jahres ein solches „Enterprise Agreement“ unterzeichnet. Wir brauchen hier auch keinen Glaubenskrieg im Sinne von Microsoft gegen Open Source zu führen. Es ist doch egal, wie groß oder klein der Hersteller ist, Hauptsache er gewährleistet uns Sicherheit und gute Produkte, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Darauf kommt es an!
Zu guter Letzt möchte ich noch einen Ausblick auf unsere saarländischen IT-Errungenschaften geben, die haben Sie auch angesprochen. Die IT-Security ist eines der großen Aushängeschilder. Dabei ist der Firmenzusammenschluss des IT-Security-Clusters bei der Saaris ein gutes Beispiel, und auch die Gründung des IT-Security-Inkubators ist eine große Errungenschaft mit Blick in die Zukunft. Zudem wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - kurz BSI -, das haben Sie eben auch erwähnt, unterzeichnet. Weitere IT-Security-Unternehmen werden sich in naher Zukunft im Saarland ansiedeln. Symantec wird nur der Anfang gewesen sein, darauf wollen wir aufbauen.
Ein Standard für die ganze Welt „Security made in Saarland“ lässt sich aber nicht alleine am Label proprietär oder nicht proprietär festmachen. Schauen wir also nach vorne, lassen Sie uns die Diskussion nicht mit dem Blick auf vorangegangene Jahre führen, sondern mit dem Blick auf die Entwicklung der nächsten Jahre. Genau hier sehe ich die Möglichkeit, im Rahmen unserer gegründeten Enquêtekommission „Digitalisierung im Saarland“ über den Einsatz von Open Source zu sprechen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den Haushalt im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie sprechen, dann spielt auch die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Der Begriff der Digitalisierung hat mehrere Bedeutungen. Dies wird auch deutlich aus der Definition von Herrn Prof. Dr. Oliver Bendel von der FH Nordwestschweiz. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Der Begriff der Digitalisierung hat mehrere Bedeutungen. Er kann die digitale Umwandlung und Darstellung beziehungsweise Durchführung von Information und Kommunikation oder die digitale Modifikation von Instrumenten, Geräten und Fahrzeugen ebenso meinen wie die digitale Revolution, die auch als dritte Revolution bekannt ist beziehungsweise die digitale Wende.“ - Welche Folgen die Digitalisierung für das Saarland haben wird, das können wir heute noch nicht vollends voraussagen, weshalb uns dieser Prozess die nächsten Jahre und Jahrzehnte beschäftigen wird. Gerade deshalb war es richtig und wichtig, dass unser Ministerpräsident Tobias Hans das Thema zur Chefsache gemacht hat. Mit dieser Schwerpunktsetzung, die er bereits in der ersten Regierungserklärung im März 2018 verdeutlicht hat, hat er einen wichtigen Pfeiler gesetzt, an den wir den roten Faden spannen konnten.
Dieser rote Faden zog sich weiter durch die Haushaltsberatungen, heute werden wir erneut einen Pfeiler setzen, um den roten Faden weiter zu spannen. Mit dem vorliegenden Einzelplan 16 „Digitalisierung und Datenverarbeitung“ und weiteren Projekten in zahlreichen Einzelplänen zeigen wir, dass wir dieses Thema ernst nehmen und bereit sind zu investieren. Nicht verschweigen sollte man aber, dass 90 Prozent der Investitionen durch den nicht öffentlichen Sektor erfolgen. Die Digitalisierung kann daher nicht alleine durch Investitionen der öffentlichen Hand geleistet werden. Umso wichtiger ist es aber, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen haben wir mit dem flächendeckenden Breitbandausbau gestartet, wir gehen auch mit gutem Beispiel durch die Digitalisierung der Verwaltung voran.
Wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen wir in einem ersten Schritt unsere Verwaltungen ins digitale Zeitalter bringen. Dazu gehört beispielsweise die Onlineverfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen, aber auch Digitalisierungsvorhaben mit bundesweitem Vorbildcharakter wie der digitale Bauantrag und die Entwicklung einer SaarlandApp. Eine solche Digitalisierung unserer Verwaltung wie diese gibt es aber auch nicht umsonst. Aus diesem Grund stellen die Koalitionsfraktionen rund 1,5 Millionen Euro für die Entwicklung von voraussichtlich drei saarländischen Kommunen als Pilotprojekt als Abänderungsantrag in den Haushalt ein, das haben wir heute Morgen bereits vom Kollegen Alexander Funk gehört.
Zudem arbeitet unsere Landesregierung in allen Häusern mit Hochdruck daran, digitalisierte Verfahren voranzutreiben. Dazu gehört unter anderem die Zentralisierung der gemeinsamen IT-Ressourcen, die Einführung moderner IT-Managementsysteme und lnfrastrukturvorhaben wie das „Saarland-Netz", welches für die interkommunale Zusammenarbeit wichtig ist. Schließlich berät und unterstützt das Breitbandbüro eGo-Saar die saarländischen Kommunen vor Ort in allen Fragen des Ausbaus von modernen öffentlichen Telekommunikationsnetzen unabhängig und kostenfrei. Zudem, dies ist bundesweit einmalig, führt eGo-Saar landesweite Fördermaßnahmen im Auftrag der Kommunen von zentraler Stelle aus durch, was erhebliche Effizienzgewinne und eine starke Entlastung der kommunalen Verwaltungen bewirkt.
Zu einem erfolgreichen digitalen Wandel gehört es aber auch, das Saarland als Technologiestandort weiterzuentwickeln. Dies soll nicht zuletzt mit einer Stärkung des Medien- und Kreativstandortes Saarland geschehen. Getreu unserem Motto „Großes entsteht immer im Kleinen" werden wir - nachdem
wir im letzten Jahr die Weichen für eine erfolgreiche Games-Förderung im Saarland gestellt haben - in Zukunft weitere finanzielle Mittel für den Medienund Kreativstandort Saarland bereitstellen. Computerspiele sind Medien mit zunehmender gesellschaftlicher und kultureller Relevanz. Sie sind aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Mit einem Marktvolumen von rund 3 Milliarden Euro ist die Branche beim Umsatz bereits auf Augenhöhe mit der Filmindustrie. Das Saarland hat das wirtschaftliche Potenzial sehr früh erkannt, so werden wir heute durch einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Games-Förderung weiter ausbauen.
Lassen Sie mich einen Vergleich zur Filmförderung im Saarland aufzeigen. Hier ist die Fördersumme weit hinter denen in Berlin oder München. Doch auch die Filmförderung im Saarland hat sich bewährt, erst kürzlich konnten wir 20-jähriges Jubiläum feiern. Jedes Jahr wird der Filmstandort Saarland attraktiver und die Filmemacher erkennen das Potenzial und den Charme des Saarlandes. Es kommt also nicht immer auf die Größe des Topfes an, sondern vielmehr auf die Signalwirkung. Wir setzen mit diesem Haushalt ein weiteres deutliches Zeichen zur Förderung des Saarlandes als Medien- und Kreativstandort, meine Damen und Herren.
Denn neben der Kreativwirtschaft ist uns auch die Förderung der Medienkompetenz, also auch die Medienbildung und -fortbildung, ein großes Anliegen. Seit vielen Jahren ist die Landesmedienanstalt Saarland mit ihrem Medienkompetenzzentrum ein verlässlicher Partner in diesem Bereich.
Mit dem vorliegenden Haushalt und dem Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen investieren wir an der richtigen Stelle, denn die LMS unterbreitet und koordiniert Angebote zur Förderung des aktiven und bewussten Umgangs mit Medieninhalten für alle Saarländerinnen und Saarländer. Als Beispiel ist hier auch Onlinerland Saar zu nennen. Seit 2005 trägt die Kampagne dazu bei, dass sich niemand durch die Digitalisierung abgehängt fühlt, sondern ermutigt wird, sich in die digitale Gesellschaft einzubringen. Das Projekt wurde stets fortentwickelt und Technologien, die entstanden sind, wurden in die Schulungen integriert. Auch wenn dies dazu geführt hat, dass ich nun von dem Opa täglich Videos und Bilder über WhatsApp geschickt bekomme, kann ich, denke ich, damit sehr gut leben.
Schließlich gehört aber zu alledem auch, das Saarland als Technologiestandort mit einer exzellenten Forschung unter anderem im IT-Bereich - wir haben das eben schon gehört - regional sowie überregional bekannt zu machen. Nach dem Wegfall der CEBIT in Hannover wird künftig die HMI die bedeutende internationale Industriemesse sein, bei der auch die
saarländische Forschungslandschaft im Bereich KI und Industrie 4.0 vor einem Fachpublikum präsentiert werden wird. Des Weiteren wird auch über das Saarland-Marketing der Technologiestandort Saarland nach innen und außen weiterhin erfolgreich vermarktet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung und vielen weiteren Projekten wird der wirtschaftliche Erfolg des Saarlandes gesichert. Daher ist es auch richtig und wichtig, dass wir in diesem Doppelhaushalt in die mit der Digitalisierung zusammenhängenden Themen viel Geld investieren werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns als Parlament Hand in Hand mit unserer Landesregierung weiter an der Zukunft des Saarlandes arbeiten und die Digitalisierung zu einem Markenzeichen des Saarlandes machen, denn dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird das Saarland aus der Digitalisierung als Sieger hervorgehen. Packen wir es gemeinsam an! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für die erste Rede.
Dankeschön.