Astrid Schramm

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat uns allen eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig Medizin und Pflege sind und wie falsch die Politik des Kürzens und Streichens in den letzten Jahren war. Der Ministerpräsident hat vor Kurzem vor einem Kollaps der Kliniken gewarnt. Gestern haben Sie, Herr Ministerpräsident, ganz richtig darauf hingewiesen, dass Pflegekräfte nicht nur auf Intensivstationen fehlen, sondern auch eine Veränderung der Teststrategie in Altenheimen mit einem strikten Schnelltest-Programm aufgrund der Personalsituation unmöglich ist. Auch heute berichtet unsere Tageszeitung über eine Umfrage des Marburger Bundes im Saarland. Ärzte bestätigen, dass es nicht ausreicht, die Kapazitäten der Intensivbetten zu erweitern, wenn das ausgebildete Personal fehlt. Hier rächt sich natürlich die Kürzungspolitik der Landesregierung der vergangenen Jahre. Dabei haben schon vor zwei Jahren nach Angaben der Krankenhausgesellschaft rund 3.000 Pflegekräfte in den Kliniken unseres Landes gefehlt, und das ganz unabhängig von Corona.
Warum haben wir so große Probleme, ausreichend Pflegekräfte zu finden? - Weil die Bezahlung und Arbeitsbedingungen so schlecht sind. In unserem Nachbarland Luxemburg verdienen Pflegekräfte im Vergleich zum Saarland, so berichten die Medien, das Doppelte. Von 300.000 ausgebildeten Pflegekräften in Deutschland, die inzwischen in anderen Berufen arbeiten, wären 150.000 bereit, in den Pflegeberuf zurückzukehren, wenn denn die Bezahlung und Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden würden. Aber das geschieht ja nicht! Wir sagen, es reicht nicht aus, die Pflegekräfte zu beklatschen, es muss endlich bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung geben.
Eines erkennen wir natürlich an: Das Saarland steht bei der Pflegeausbildung besser da als andere Länder. Anfang des Jahres kam eine Untersuchung zum Ergebnis, dass hier ein Pflegeschüler auf 379 Einwohner kommt. In Bayern ist es ein Pflegeschüler auf 679 Einwohner und in Hessen sogar nur ein Pflegeschüler auf 809 Einwohner. Bezogen auf die Einwohnerzahl bilden die Pflegeschulen im Saarland also mehr als doppelt so viele Berufsanwärter aus. Es muss alles getan werden, damit diese ausgebildeten Pflegekräfte auch im Saarland bleiben und hier arbeiten. Ich glaube, das ist eine der wichtigsten Aufgaben, die die Landesregierung in Zukunft hat.
Trotzdem kann bei einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitspolitik, bei der die optimale Versorgung der Kranken im Vordergrund steht, nicht von Einsparung, Privatisierung und auch nicht von Gewinnorientierung die Rede sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine stimmige Gesundheitspolitik ist seit Jahren nicht erkennbar. Jahrelang hat die Gesundheitsministerin den Mangel an Pflegekräften geleugnet, jahrelang hieß es, es gebe zu viele Krankenhausbetten im Saarland, und ein Bettenabbau war angedacht. Dann kann die Kehrtwende - Gott sei Dank! Die Regierung rühmt sich, dass im Saarland keine Krankenhäuser im Besitz privater Konzerne sind. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber es wird völlig ausgeblendet, dass auch Stiftungen und Träger Krankenhäuser nicht aus reiner Nächstenliebe betreiben, sondern ebenfalls aufs Geld achten, wenn natürlich auch nicht so heftig, wie die Konzerne, die uns allen bekannt sind. Wenn man den freien Markt machen lässt, wird sich für die Bürgerinnen und Bürger die Situation weiter verschlechtern.
Es ist gut, dass die Cusanus Trägergesellschaft Trier wieder von ihren Schließungsplänen abgerückt ist und das Krankenhaus in Lebach nun doch weiterführen will. Aber in Losheim will Marienhaus nur noch eine kleine Tagesklinik führen. Vor allem die CDU weigert sich, eine Klinik für die Menschen im Nordsaarland in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, in Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auch nur zu prüfen.
Unseren Gesetzentwurf dazu haben Sie im Oktober hier abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesundheitsministerin hat es im Oktober selbst gesagt: „Wir hatten den Krankenhausplan gerade aufgestellt und zwar für sieben Jahre, nicht für fünf, um Planungssicherheit zu haben. Wir hatten ihn noch nicht ausgedruckt, da wurde das Krankenhaus in Wadern geschlossen (…) Unmittelbar danach wurde in Dillingen das Krankenhaus geschlossen vom gleichen Träger, der Marienhaus GmbH. Heute haben wir eine vollkommen andere Situation.“ - Aber die Frage ist doch folgende: Wenn wir eine vollkommen andere Situation haben, warum ist dann der Krankenhausplan nicht längst zumindest angepasst worden?
Warum will das Land dann nicht selbst aktiv werden und eine gute Gesundheitsversorgung für alle Saarländerinnen und Saarländer in allen Teilen unseres Landes sicherstellen? Warum vertraut sie dann stattdessen immer wieder auf dieselben Träger? Das Land ist doch in der Krankhausplanung kein hilfloser Zuschauer, im Gegenteil, die Landesregierung hat einen gehörigen Anteil an der jetzigen Situation.
Durch die starke Kürzung der Investitionsmittel - vor Jahren wurde das noch geleugnet, heute ist man zumindest auf dem Weg, es einzusehen - waren die Krankenhäuser in einer sehr schwierigen Situation. Die Situation wurde noch verschärft und so ein noch gewaltigerer Investitionsstau verursacht. Deshalb sagt die Krankenhausgesellschaft auch, dass die Kliniken jetzt eigentlich 80 Millionen Euro pro Jahr brauchen, um diesen Stau abzutragen. Deshalb sagt Dr. Jakobs von der Krankenhausgesellschaft, es macht keinen Sinn, dass wir in einigen Jahren über gut ausgebaute und sanierte Straßen fahren, um in marode Kliniken zu kommen. Wir haben deshalb 5,5 Millionen Euro jährlich mehr für die Krankenhäuser vorgeschlagen. Aber das haben CDU und SPD im Haushaltsausschuss leider abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Gesundheit ist keine Ware, sondern ein zentraler Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb muss dieser Bereich auch besser finanziert werden. Wir brauchen eine vorausschauende Planung mit mehr Engagement des Landes und der öffentlichen Hand. Die Pflegekräfte brauchen eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich klarstellen - Herr Jung hat mir vielleicht eben nicht richtig zugehört -, dass ich gerade die Ausbildung der Pflegeschüler hier im Saarland ausdrücklich erwähnt und gelobt habe, weil das tatsächlich ein Erfolg ist. Ich habe aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass alles getan werden muss, diese Pflegekräfte auch hier im Land zu halten. Das möchte ich hier noch einmal klarstellen. Aber ich möchte auch noch zwei oder drei Sätze zur Armut im Saarland und zur Sozialpolitik sagen. Ich habe mich eben gefreut, als ich gehört habe, wie mein Kollege Jung gesagt hat, dass wir für einen Sozialstaat stehen, und als der Kollege Hermann Scharf mitgeteilt hat, dass große Schultern auch mehr tragen müssen. Das ist natürlich ganz in unserem Sinne. Deswegen hoffen wir, dass in Zukunft auch nicht jeder sechste Saarländer in Armut leben muss und ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen im Saarland arm oder armutsgefährdet sind. In Saarbrücken lebt jedes drittes Kind von Hartz IV. Ich werde nicht müde, Ihnen immer wieder diese Zahlen zu nennen. Die Corona-Krise trifft diese benachteiligten Familien besonders hart.
Die Eltern arbeiten häufiger in Teilzeit oder als Minijobber und gehören zu den Ersten, die ihren Job verlieren und die kaum oder kein Kurzarbeitergeld erhalten. Gleichzeitig fallen viele Unterstützungsmaßnahmen weg. Arbeitslose sind in Deutschland
besonders oft und besonders schnell von Armut betroffen, eine Folge von Hartz IV. Im letzten Jahr waren laut der Europäischen Statistikbehörde 73,8 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland arm oder armutsgefährdet. Im Durchschnitt der 27 EU-Staaten waren es dagegen nur 48,5 Prozent. In Deutschland bestrafen wir seit 20 oder 25 Jahren die Arbeitslosen dafür, dass sie keinen Job bekommen, sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbandes VDK Armin Lang.
Wir im Saarland haben einen besonders hohen Anteil der Langzeitarbeitslosen. An den Schulen spüren wir die soziale Spaltung unserer Gesellschaft ganz besonders. Es gibt Schulen, da kommen 80 Prozent der Kinder aus einem so einkommensschwachen Elternhaus, dass sie vom Entgelt für die Schulbuchausleihe befreit sind. Im Frühjahr, als die Schulen geschlossen waren, waren es vor allem die Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Elternhäusern, die nicht beim Online-Lernen mitmachen konnten und weiter abgehängt wurden, weil nicht nur die Endgeräte fehlten. Da wurde ja zwischenzeitlich reagiert und auch Abhilfe geschaffen. Das ist gut so. Es fehlte auch an ausreichendem Datenvolumen für schnelles Internet und an Rückzugsmöglichkeiten zu ungestörtem Lernen von zu Hause aus, außerdem konnten die Eltern weniger unterstützend helfen.
Die Ungleichheit ist groß. Das reichste Prozent der Deutschen besitzt mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens. Die Corona-Krise hat diese Ungleichheit noch verschärft. Das Vermögen der Superreichen ist in Deutschland in den letzten Monaten um rund 20 Prozent gewachsen. Die Zahl der Milliardäre ist auf 119 gestiegen. Aber gleichzeitig sind die Einnahmen vieler Menschen zurückgegangen, in der Regel nicht diejenigen der Millionäre und Superreichen. Im Saarland ist diese Entwicklung noch deutlicher festzustellen. Laut Sparkassenverband haben hier 15 Prozent größere finanzielle Einbußen gehabt, während es auf der Bundesebene 10 Prozent sind. Nur 55 Prozent hatten keinen finanziellen Nachteil. Das heißt, es trifft eigentlich jeden Zweiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wichtigsten Entscheidungen, die hier etwas verbessern könnten, werden auf der Bundesebene getroffen. Das ist uns sehr bewusst. Hartz IV bedeutet für Arbeitslose ein schnelles Abrutschen in die Armut und wirkt auf alle Beschäftigten als eine Rutschbahn der Löhne nach unten. Deshalb muss es weg. Der gesetzliche Mindestlohn ist viel zu niedrig, weil er nicht vor Armut schützt. Das ist eigentlich der Hauptzweck einer gesetzlichen Lohnuntergrenze, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wissen doch alle, dass man mindestens 13 Euro pro Stunde braucht, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung zu erhalten.
Hier im Saarland können wir vor allem die Auswirkungen einer verfehlten Bundespolitik bekämpfen. Deshalb ist es erst einmal ein Fortschritt, Frau Ministerin, dass es einen Aktionsplan gegen Armut gibt. Aber - das muss ich auch sagen - der große Wurf ist er nicht, auch wenn er hier gelobt wird. 150.000 Euro für kostenfreies Mittagessen an Schulen ist beispielsweise ein sehr bescheidener Beitrag, wenn man weiß, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken einen ähnlichen Betrag für fünf Grundschulen auflegt. Auch die Verbände haben uns darüber informiert, dass sie kritisieren, dass eine konkrete und transparente Einplanung der Mittel zur Umsetzung des Aktionsplans im Haushaltsplan fehlt.
Zum sozialen Wohnungsbau - Herr Jung hat es eben erwähnt, das Thema gehört ja nicht in unsere Titelgruppe - ist zu sagen, dass in der Vergangenheit kaum oder so gut wie gar nichts passiert ist. Wir haben eben von dem Bauminister gehört, dass 412 Wohnungen in Planung sind und 205 bereits im Bau. Aber wir wissen alle, das wird nicht reichen. Ganz nüchtern betrachtet haben wir heute weniger Sozialwohnungen als vor Beginn des Wohnraumförderprogramms vor zwei Jahren. Die zusätzlichen Millionen, die wir jetzt zur Verfügung haben, können wir nur ausgeben, weil jahrelang überhaupt nichts passiert ist. Eine unabhängige professionelle Wohnberatung haben wir von Anfang an unterstützt. Der Haushaltsausschuss hat ja auch glücklicherweise mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, in den nächsten Jahren je 100.000 Euro dafür bereitzustellen. Dennoch ersetzt eine Beratung noch keine Förderung von barrierefreien Umbaumaßnahmen. Auch hier muss mehr passieren. Wir haben es heute schon gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss noch ein wichtiger Punkt. Wir beschäftigen uns im Untersuchungsausschuss derzeit sehr viel mit dem schlimmen Thema Kindesmissbrauch. Im Sozialausschuss haben bei einer Anhörung die AWO und das Kinderhaus Malstatt klargemacht, der beste Opferschutz ist Präventionsarbeit mit möglichen Tätern. In Berlin gab es dazu ein Beratungsangebot, an das sich Menschen wenden konnten, die ein unangemessenes sexuelles Interesse an Kindern haben und nicht zu Tätern werden wollen. Ich denke, solch ein Angebot wäre auch bei uns im Saarland wichtig. Wir werden versuchen, dies im Ausschuss zu diskutieren, und werden unseren Antrag dazu stellen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist die Zahl der Krankenhäuser deutlich gesunken. Im Jahr 2000 gab es noch 27 Häuser im Saarland, 2017 waren es noch 23 und bekanntlich sind die Standorte Ottweiler und Losheim bald ebenfalls geschlossen. Das bereitet uns große Sorgen. Seit Jahren sinken auch die Fallzahlen und die durchschnittliche Verweildauer, weil durch das verheerende System der Fallpauschalen Gesundheit zur Ware geworden ist. Je schwerwiegender die Diagnose, desto mehr bekommt ein Haus für einen Patienten, unabhängig davon, wie lange er in diesem Krankenhaus verbleibt.
Das Gesundheitssystem ist kommerzialisiert und auf Kostensenkung und Gewinn getrimmt worden. Bis 1985 durften Krankenhäuser dagegen gar keinen Gewinn verzeichnen. Damals waren auch hier im Saarland noch deutlich mehr Kliniken in öffentlicher Hand, ich denke an das Kreiskrankenhaus Ottweiler oder an Neunkirchen, wo jetzt die Stadt die letzten Anteile am Diakoniekrankenhaus verkaufen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ökonomisierung unseres Gesundheitssystems macht die Krankenhauslandschaft kaputt.
In Ottweiler nennt Marienhaus als Grund für die Schließung vor allem den wirtschaftlichen Druck durch bundespolitische Vorgaben. Auch in Losheim, wo Marienhaus die 51 verbliebenen Betten in der Inneren Medizin aufgeben und sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung in Form einer Reha für junge und ältere Menschen konzentrieren will, spielt der wirtschaftliche Druck eine große Rolle.
Das Krankenhaus in Wadern hatte Marienhaus schon vor drei Jahren dichtgemacht wegen eines jährlichen Defizits in Millionenhöhe. Es geht also immer ums Geld und nicht um die bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Stiftungen und kirchliche Träger achten eben auch aufs Geld. Wenn man den freien Markt machen lässt, wird sich die Situation der Bürgerinnen und Bürger weiterhin verschlechtern. Und was macht die Landesregierung? - Abwarten, Gespräche führen, wieder abwarten und darauf hoffen, dass sich irgendwann vielleicht einmal freie oder private Träger für eine Klinik im Nordsaarland finden. Das ist zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben deshalb bei der Plenarsitzung im September eine öffentlich-rechtliche Lösung für das Nordsaarland vorgeschlagen. Wenn es nach den Schließungen der letzten Zeit im Nordsaarland Probleme gibt und eine wohnortnahe Versorgung für die Menschen dort nicht mehr gewährleistet ist, dann müssen das Land und die Kreise handeln.
Wir brauchen dabei eine echte, nachhaltige Landesplanung und eine Finanzierung der Landeskrankenhäuser, die dem Bedarf folgt und bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, nicht der Profit.
Die Bundesvorgaben können wir hier im Landtag nicht ändern, aber wir können in unserem Krankenhausgesetz deutlich machen, dass die Krankenhausversorgung für uns eine öffentliche Aufgabe ist. Wir schlagen deshalb vor, wie beispielsweise in Thüringen klarzustellen, dass die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung durch leistungsfähige Krankenhäuser eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und des Regionalverbandes ist, die bei der Erfüllung dieser Aufgaben eng miteinander zusammenarbeiten.
Wir nehmen also ausdrücklich die Kreise in die Verantwortung und betonen, dass die verantwortlichen Stellen sich selbstverständlich miteinander abstimmen müssen, genauso, wie wir im Punkt C der Änderung das Land in die Pflicht nehmen wollen, dass gemeinsam mit den Kreisen und dem Regionalverband die Krankenhausversorgung sicherzustellen
ist. Wir betonen, dass nicht irgendeine, also auch mangelhafte Krankenhausversorgung, gemeint ist, sondern eine, die sich am Bedarf der Bevölkerung orientiert und die leistungsfähige Kliniken schafft.
Eine landesweit gute wohnortnahe medizinische Grundversorgung muss das Ziel sein. Deshalb schlagen wir auch vor, dass das Land eine Krankenhausversorgung flächendeckend und wohnortnah für die Menschen in allen Regionen des Landes sicherstellen muss. In Brandenburg steht beispielsweise auch festgeschrieben, dass es eine patientenund bedarfsgerechte, regional ausgeglichene Versorgung der Bevölkerung geben muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was wir heute vorbringen, ist in anderen Bundesländern ebenfalls gesetzlich verankert. Man kann nur einwenden, dass diese Änderungen alleine nicht die Welt retten werden, das ist auch uns bewusst. Wir wollen heute aber ein Signal aussenden, dass die Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe ist, dass sich das Land hier nicht hinter freien und privaten Trägern verstecken darf, dass die öffentliche Seite, also Land und Kreise, sich abstimmen müssen, dass eine gute Versorgung aller Saarländerinnen und Saarländer auch im Nordsaarland das Ziel ist und auch in Ottweiler trotz der Schließung eine Notarztversorgung gewährleistet sein muss. Der Profit darf nicht ausschlaggebend sein. Deshalb bitten wir um Zustimmung, über die Details können wir dann gerne im Ausschuss reden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu einem anderen Thema, das aber sicherlich genauso wichtig ist, weil sich immer wieder Menschen beklagen, dass sie in einem Supermarkt keinen Zugang zu einem WC bekommen. Das ist vor allem für Familien mit kleinen Kindern ein Problem, die natürlich noch nicht so gut „anhalten“ können. Wenn die müssen, dann müssen sie, und zwar meistens sofort. Das ist auch für ältere und kranke Menschen ein Problem oder auch für schwangere Frauen. Es ist teilweise eine peinliche Notlage, wenn einen ein dringendes Bedürfnis überfällt, aber nirgendwo ein stilles Örtchen zu finden ist. Aus diesem Grund steht seit vier Jahren in der Berliner Bauordnung: Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² müssen einen Toilettenraum für die Kundschaft haben. - Aus diesem Grund soll nun auch in Bayern nach dem Willen der CSU die Landesbauordnung geändert werden. Konkret ist ein Rechtsanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger geplant. In Altbauten sollen sie einen Anspruch erhalten, das vorhandene Personal-WC zu nutzen, falls keine Kundentoilette zur Verfügung steht. Und bei Neubauten von Supermärkten soll der Bau einer barrierefrei zugänglichen Kundentoilette vorgeschrieben werden.
Natürlich bedeutet das für die Betreiber Mehrkosten, aber für die Menschen bedeutet es eine spürbare Verbesserung und auch mehr Kundenfreundlichkeit, die wiederum den Supermärkten viel nutzt.
Nicht umsonst rüsten einige große Supermarktketten langsam schon freiwillig nach. So hat zum Beispiel ALDI in Blieskastel, Merchweiler und Saarwellingen bereits Filialen mit Kunden-WCs geschaffen, dies hat eine Internetrecherche ergeben. ALDI würde wohl kaum Geld für einen solchen Service ausgeben, wenn es nicht auch der Meinung wäre, da
durch für die Kunden attraktiver zu werden. Aber drei Filialen mit WCs im ganzen Saarland erscheint uns doch ein bisschen zu wenig. Die Familie Albrecht als ALDI-Eigner wird auch mit einer Toilettenpflicht nicht ins Armenhaus kommen.
Um eine andere Kette zu nennen: Der Drogeriemarkt dm hat in der Saarbrücker Bahnhofstraße wie auch in Püttlingen ein behindertengerechtes Kunden-WC geschaffen, und das ist auch gut so. Ausreichend ist das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Weitem nicht. Eine Toilettenpflicht für Supermärkte ist wirklich kein parteipolitisches Thema. Die SPD hat es zusammen mit LINKEN und GRÜNEN in Berlin umgesetzt, die CSU will es nun in Bayern tun. Warum sollten wir hier im Saarland also nicht diesem Beispiel folgen? Auch wenn der Antrag hier von uns kommt, auf den Kunden-WCs wird keine Wahlwerbung für die LINKE stehen.
Wir haben uns mit unserem Antrag bewusst darauf beschränkt, die Landesregierung aufzufordern, einen Änderungsvorschlag für die Landesbauordnung einzureichen. Denn uns ist heute das grundsätzliche Signal wichtig, dass es Verbesserungen für Familien, Ältere und Kranke gibt. Über die Details können wir dann gerne später reden, so beispielsweise auch über die Frage, ob diese Pflicht erst ab einer gewissen Größe gelten soll. Eines ist uns aber wichtig: Kundentoiletten sollten künftig auch barrierefrei erreichbar sein. Dazu verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention, dazu verpflichtet uns auch eine älter werdende Gesellschaft. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und um Überweisung in den Innenausschuss. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen eignet sich eher für die Parteitage von CDU und SPD als für ein Parlament: seitenweise Selbstlob. Wenn man den Antrag fertig gelesen hat, glaubt man fast, man sei im Paradies. Die Bekämpfung von Armut ist demnach nicht nur schon seit Langem eines der prioritären Ziele unserer Sozialpolitik, nein, sie zeigt Erfolg. - So steht es im Antrag der Großen Koalition zu lesen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo zeigt sich denn der Erfolg? Etwa darin, dass im Saarland noch immer mehr Menschen von Armut bedroht sind als im Bundesdurchschnitt? Darin, dass mehr als jeder zweite erwerbslose Saarländer und fast jede zweite Alleinerziehende armutsgefährdet sind? Ist das ein Erfolg? Oder darin, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer im Saarland inzwischen atypisch beschäftigt ist, also befristet, zu Niedriglohn oder etwa als Leiharbeiter? Ist das ein Erfolg der Landesregierung? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist gut, dass nun einen Aktionsplan zur Armutsbekämpfung im Saarland vorliegt,
aber mit zweieinhalb Jahren Verspätung, Frau Ministerin. Das sollte man vor lauter Selbstlob nicht verschweigen. Es ist gut, dass im Beirat wichtige Akteure wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Armutskonferenz oder die AWO vertreten sind.
Das erkennen wir ausdrücklich an, ebenso wie wir anerkennen, dass zukünftig Strom- und Gassperren verhindert werden sollen, was wir als LINKE schon lange gefordert haben. Man darf aber die Kritik der Experten am Ergebnis auch nicht verschweigen. Armin Lang vom VdK hat die fehlende Verbindlichkeit der Maßnahmen kritisiert. Ich zitiere: An keiner Stelle steht, welches Ziel bis zu welchem Datum man mit welchem Ergebnis erreichen will und welche Maßnahmen man dazu ergreifen will. Wolfgang Edlinger von der Saarländischen Armutskonferenz hat erklärt, ich zitiere nochmals: Ich zum Beispiel kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn zu bestimmten Maßnahmen immer gleich kommt: nur unter Finanzierungsvorbehalt. Dann können wir einpacken.
Recht haben sie alle beide.
Auch die vielgepriesene Sozialquote von Neubauten steht wieder einmal unter einem Vorbehalt, ausschlaggebend ist die Angemessenheit aller wirtschaftlichen Belastungen. - Dann können wir einpacken, um Wolfgang Edlinger noch einmal zu zitieren.
Um einmal die Verhältnisse etwas geradezurücken: 150.000 Euro will diese Landesregierung ausgeben, um Kindern von Geringverdienern ein kostenfreies Mittagessen zu ermöglichen. Allein die Landeshauptstadt Saarbrücken gibt rund 100.000 Euro für ein kostenfreies Schulessen an fünf Schulen aus. Der Unterschied: Dort ist für alle Schülerinnen und Schüler das Essen kostenfrei, eine Auslese zwischen armen und reichen Kindern findet dort nicht statt. Der Kollege Renner von der SPD weiß das besonders gut, er hat das selbst mit ausgehandelt.
Gemessen daran ist das, was die Landesregierung plant, nicht wirklich beeindruckend. Da müssen Sie, Herr Renner, mir eigentlich zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die grundlegenden Probleme gehen CDU und SPD aber wieder einmal nichts an, etwa die Frage der wachsenden Ungleichheit, denn während immer mehr Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen, machen sich ein paar die Taschen immer voller. Die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer ist jetzt so dringend wie nie zuvor.
Auch Erbschaften müssten stärker besteuert werden, fordert deswegen der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Als saarländischer DGB-Vorsitzender würde der Kollege Eugen Roth jetzt zustimmen, als SPD-Abgeordneter schweigt er.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch ein Problem, dass viele Beschäftigte schon zu Beginn ihres Berufslebens wissen, dass sie im Alter wieder auf staatliche Hilfe angewiesen sein werden. Ich denke da etwa an die Gebäudereiniger. Denn um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, braucht es einen Stundenlohn von 13 Euro. Auch viele der Menschen in den systemrelevanten Berufen bekommen weniger. Was nutzt ein gesetzlicher Mindestlohn, wenn er nicht armutsfest ist? Wieso bekommt ein Durchschnittsrentner in Deutschland monatlich 800 Euro weniger als in Österreich? - Die Antwort ist einfach: Weil dort alle in die Rentenkassen einzahlen, Selbstständige, Beamte und auch die Politiker.
Auch bezahlbarer Wohnraum fällt nicht vom Himmel. Es waren die CDU-geführten Landesregierungen der letzten Jahre, die hier versagt haben, die jahrelang keine neuen Sozialwohnungen gebaut haben, während alte Wohnungen aus der Mietpreisbindung fielen. 2005 gab es noch 5.000 Sozialwohnungen bei uns im Land, Ende Mai waren es noch 571.
Herr Funk, hören Sie zu. Der Bauminister wirft hier gerne ständig mit neuen Zahlen um sich. Es ist aber
ein Fakt, dass wir auch nach seinen Zahlen heute weniger Sozialwohnungen haben als vor seinem Wohnungsbauprogramm. Da waren es nämlich 701.
Wenn man dann liest, dass der Bauminister hofft, dass Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung fallen, - jetzt kommt es, Herr Funk - nicht teurer werden, dann muss man wirklich feststellen, er hat ganz offenbar den Sinn von sozialem Wohnungsbau nicht verstanden und Sie, Herr Theobald, wohl auch nicht!
Ein gutes Beispiel, das können Sie jetzt auch einmal mitnehmen, liefert dagegen die Stadt Wien, die mit Hundertausenden städtischen und städtisch geförderten Genossenschaftswohnungen der größte Immobilieneigentümer der Stadt ist und wo deshalb die Mieten nicht explodieren.
Wien wird regelmäßig unter die liebenswertesten Städte der Welt gewählt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Probleme sind groß, darum brauchen wir mehr als das ständige Eigenlob der Regierung und mehr als nur ganz kleine Korrekturen!
Wir brauchen mehr sozialen Wohnungsbau. Das Ziel ist ganz einfach formuliert: Die Zahl der neuen Wohnungen mit Mietpreisbindung muss größer sein als die Zahl der Wohnungen, die im selben Jahr aus der Bindung herausfallen. Wir brauchen eine gerechte Verteilung von sozialem Wohnungsbau, um zu verhindern, dass in den einen Stadtvierteln vorrangig die Einkommensschwachen leben und in den anderen ausschließlich wohlhabende Menschen. Wir brauchen einen armutsfesten Mindestlohn von 13 Euro und sollten dabei im Land den Anfang machen mit der Änderung eines saarländischen Tariftreuegesetzes. Wir müssen den Aktionsplan gegen Armut ausbauen, die vorgestellten Maßnahmen können allerhöchstens ein ganz bescheidener Anfang sein. Wir brauchen höhere Löhne und bessere Renten und gerechte Steuern auf Millioneneinkommen, Vermögen und Erbschaften ebenso wie ein Verbot von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen. Hier muss das Land auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen und auf sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen endlich verzichten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist sicher keine soziale Lösung gegen Armut: ein Eigenheimprogramm. Denn das nutzt den richtig Armen überhaupt nichts, freut aber die Immobilienbesitzer. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab, dem Antrag von CDU
und SPD können wir schon wegen des ausufernden Selbstlobs nicht zustimmen. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hoffen wir mal, dass die Debatte über diesen Punkt sachlicher verläuft als die zum Thema Armut. Es ist schon beschämend, dass der Vertreter der Regierungsfraktionen und der SPD Herr Magnus Jung - er ist bei diesem wichtigen Thema nicht da - dieses Thema, an dem so viele leiden, ausschließlich für seine persönlichen Angriffe und Eitelkeiten nutzt.
Jetzt zum Thema Krankenhausversorgung im Saarland. Bis 1985 durften Krankenhäuser keine Gewinne machen, heute müssen sie es regelrecht tun, denn unser Gesundheitssystem ist kommerzialisiert und auf Kostensenkung und Gewinn getrimmt worden. Früher wurden die Krankenhäuser für jeden Tag bezahlt, den ein Kranker dort verbracht hat. Heute erfolgt die Bezahlung nach Fallpauschale. Je schwerwiegender die Diagnose, desto mehr bekommt ein Haus für einen Patienten, unabhängig davon, wie lange er in diesem Krankenhaus bleibt. Die Folge ist also - ganz wirtschaftlich gedacht -, eine möglichst schwerwiegende Diagnose zu stellen und den Patienten dann so schnell wie möglich aus dem Krankenhaus zu entlassen.
Früher gab es vor allem öffentliche Krankenhäuser wie etwa das Landeskrankenhaus, Kreiskrankenhäuser oder städtische Kliniken. In Ottweiler hat der Kreis Neunkirchen erst vor relativ kurzer Zeit sein Krankenhaus verhökert und - was für eine Überraschung - der neue Eigentümer denkt an Kostensenkung und Profit und macht den Laden nun dicht. Als schwärzesten Tag des Landkreises hat der damalige Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag Neunkirchen Jörg Britz den Verkauf bezeichnet. Die Veräußerung der Klinikgesellschaft war nicht am Gemeinwohl orientiert. Ja, da hat Herr Britz recht. Das hat sich gezeigt.
Als Grund für die Schließung nennt Marienhaus vor allem den wirtschaftlichen Druck durch bundespolitische Vorgaben. Auch in Losheim spielt der wirtschaftliche Druck eine große Rolle. Die Marienhausklinik wird die 51 verbliebenen Betten in der Inneren Medizin aufgeben und sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung, eine Art Reha, für junge und ältere Menschen konzentrieren. Das Krankenhaus in Wadern hat Marienhaus schon vor drei Jahren wegen eines jährlichen Defizits in Millionenhöhe dichtgemacht. Es geht also ums Geld, nicht um die bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Stiftungen oder kirchliche Träger achten eben auch aufs Geld, wobei ein privater Krankenhauskonzern wie AMEOS hier natürlich noch viel übler agiert. AMEOS würde wohl gerne in der Nähe von Wadern eine Nordsaarlandklinik mit 200 Betten bauen, aber die Erfahrung an anderen Orten zeigt, der Konzern
will die Häuser vor allem durch hohe Auslastung und Personalabbau möglichst schnell profitabel machen. Einen einheitlichen Konzerntarifvertrag gibt es dort nicht. Servicebereiche werden an eine Tochtergesellschaft ohne Tarifvertrag ausgelagert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesundheit ist keine Ware. Das Gesundheitssystem darf keine profitorientierte Industrie sein. Die Vorhaltung von Krankenhäusern ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und keineswegs ein Gnadenakt des Staates, der zur politischen Disposition steht oder etwa wirtschaftlichen Nützlichkeitserwägungen unterliegen könnte - so hat es der Kaufmännische Direktor des Krankenhauses in Reinbek in der Deutschen Ärztezeitung bereits vor Jahren auf den Punkt gebracht. Auch das Saarländische Krankenhausgesetz ist hier ganz eindeutig: Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche Aufgabe, die das Land sicherzustellen hat und die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung gewährleisten müssen, wenn sich kein freigemeinnütziger, privater oder anderer geeigneter öffentlicher Krankenhausträger findet. Das Land ist also keineswegs unbeteiligter Zuschauer, sondern muss hier endlich handeln. Wenn es nach den Schließungen der letzten Zeit im Nordsaarland Probleme gibt und eine wohnortnahe Versorgung für die Menschen dort nicht mehr gewährleistet ist, müssen das Land oder der betroffene Kreis handeln.
Wir brauchen im Saarland keinen ausbeuterischen Krankenhauskonzern oder Träger, der nur aufs Geld schaut. Wir brauchen eine öffentlich-rechtliche Lösung, die eine gute Versorgung der Menschen im Nordsaarland sicherstellt. Wir brauchen eine echte nachhaltige Landesplanung und Finanzierung der Krankenhausstandorte, die dem Bedarf folgt und bei der der Mensch und nicht der Profit im Mittelpunkt steht. Die Gewerkschaft Verdi fordert dazu schon seit Jahren ein Verbundklinikum in öffentlicher Hand. Darüber sollten wir ernsthaft reden, und nicht über einen Krankenhauskonzern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern heute, dass die Landesregierung im Rahmen der Krankenhausplanung gemeinsam mit dem Kreis Merzig-Wadern und den Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Lösung für eine gute und nachhaltige Versorgung der Menschen im Saarland findet. Die Kollegen der SPD Martina Holzner - sie ist ja da - und Magnus Jung - er ist nicht da - haben schon vor einiger Zeit vorgeschlagen, dass die Landkreise Merzig-Wadern und St. Wendel gemeinsam eine Nordsaarlandklinik bauen und den Betrieb anschließend einem regionalen Träger überlassen sollten. Das hat auf kommunaler Seite bekanntlich für Kritik gesorgt, weil Städte und Gemeinden finanziell schon mit dem Rücken an
der Wand stehen. Eine gemeinsame Lösung von Land, Kreisen und Gemeinden wäre machbar und fair. Vor allem wäre es im Sinne der Menschen im Nordsaarland. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir im Saarland endlich ein Instrument gegen die Vermietung von Schrottimmobilien bekommen, ist richtig und längstens überfällig. Ich möchte nicht noch einmal auf die lange Vorgeschichte dieses Gesetzes eingehen. Wir wissen ja alle, dass wir schon seit fünf Jahren eine solche Regelung haben könnten, wenn CDU und SPD unsere Entwürfe nicht immer abgelehnt hätten. Es ist gut, dass das Gesetz nun kommt, wir werden dem natürlich auch zustimmen, es ist ja auch in gewisser Weise unser Kind. In der Anhörung haben wir neben viel Zustimmung auch einige gute Verbesserungsvorschläge gehört, und die haben wir zur Grundlage unseres vorliegenden Abänderungsantrages gemacht.
Ich möchte kurz erläutern: Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die im Gesetzentwurf vorgeschriebene Min
destgröße einer Wohnung viel zu klein ist. 9 m² pro erwachsene Person und 6 m² pro Kind, das ist zu wenig. In Hessen beträgt die förderfähige Wohnfläche bei zwei Personen 60 m² und für jede weitere Person 12 m². Das sollten wir auch festschreiben. Das empfiehlt die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, das haben wir deshalb auch in unserem Antrag übernommen, wobei es natürlich auch immer mehr sein könnte. Im Saarland gelten zum Beispiel bei der Wohnraumförderung 15 m² je weiterem Haushaltsangehörigen ab vier Personen. 15 m² sind nicht 9 und auch nicht 6 m². Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt eine Mindestwohnfläche von 15 m².
Vor allem aber sollten wir beim Wohnraum nicht unterscheiden zwischen kleineren Kindern und Erwachsenen, denn nur weil Kinder kleiner sind, brauchen sie nicht weniger Platz zum Rückzug. Auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht das so, ich zitiere: Eine Mindestwohnfläche von 6 m² inklusive der Allgemeinräume läuft im Zweifel gar den Bemühungen der saarländischen Landesregierung zum Kinderschutz zuwider. - Und wir, so denke ich, sollten auf die Empfehlungen der Experten hören und hier nachbessern.
Die Arbeitskammer hat vorgeschlagen, dass die Gemeinden ein Initiativrecht bekommen sollten, denn sie kennen die Wohnraumsituation vor Ort am besten und sollten auch bei Missständen über die untere Wohnungsaufsichtsbehörde tätig werden können. Das halten wir für sinnvoll und auch machbar. Die Arbeitskammer hat aber auch auf ein weiteres Problem hingewiesen: Anders als im nordrhein-westfälischen Wohnungsaufsichtsgesetz wurde in dem uns vorliegenden Entwurf in § 5 der Zusatz „jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigung“ aufgenommen. Damit kann die Wohnungsaufsichtsbehörde nur bei erheblicher Beeinträchtigung tätig werden. Es bleibt aber unklar, wer eine erhebliche Beeinträchtigung feststellt und ab wann eine Beeinträchtigung genau erheblich genug ist.
Die Arbeitskammer sagt, ich zitiere noch einmal: „Zu befürchten ist, dass die Bewohner vom Vermieter unter Druck gesetzt werden können und sie die Beeinträchtigung herunterspielen. Damit könnte die Wirksamkeit dieses Gesetzes erheblich beeinträchtigt werden.“
Um das zu verhindern, sollte der Zusatz gestrichen werden. In Nordrhein-Westfalen funktioniert das Gesetz auch ohne diese Einschränkung bestens. Die Arbeitskammer hat auch darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf unter den Mindestanforderungen an Wohnraum eine Heizungsanlage fehlt. Das sollte unserer Meinung nach ergänzt werden. Schließlich wollen wir, dass die Auswertung dieses Gesetzes nicht nur die Gesamtzahl der Maßnahmen, sondern auch die Maßnahmen selbst sowie ihre Wirkung erfasst und dass dem Landtag und der Öffentlichkeit
über die Ergebnisse dieser Auswertung berichtet wird, wie es die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaft NGG fordern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass heute verbindliche Mindeststandards für würdevollen Wohnraum im Saarland festgelegt werden und gegen Schrottimmobilien endlich vorgegangen werden kann. Denn wir kennen ja seit Langem die Berichte über eigentlich unbewohnbare Wohnungen, in denen Bad und Elektrik kaum noch nutzbar sind und die zum Wucherpreis vermietet werden, über Häuser, in denen deutlich mehr Menschen gemeldet sind, als eigentlich Platz ist, damit der Hausbesitzer noch mehr Profit machen kann, über skrupellose Vermieter, die ihre Mieter mit Schimmel im Flur, Ratten und Kakerlaken in den Räumen oder einem völlig vermüllten Innenhof alleine lassen, über Vermieter, die die Nebenkosten, die die Mieter an sie zahlen, selbst behalten und nicht weiterleiten mit der Folge, dass den Menschen, die in diesen Wohnungen leben, Heizung, Strom und Wasser abgestellt werden.
Es muss Schluss damit sein, dass die Armut und die Not der Menschen so schamlos ausgenutzt werden. Deshalb haben wir bereits zweimal ein solches Gesetz eingebracht, deshalb werden auch wir heute zustimmen. Wir bitten aber auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der auf den Vorschlägen der Experten in der Anhörung beruht. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein großes Problem, auf das wir im Untersuchungsausschuss zu den Missbrauchsvorwürfen am Uniklinikum in Homburg immer wieder stoßen, ist die Aufsicht. Wer ist eigentlich für die Rechtsaufsicht zuständig und welche Sanktionsmöglichkeiten hat sie? Wie sieht es mit der Fachaufsicht aus?
Der Gesundheitsstaatssekretär, Herr Kolling, hat bei seiner Befragung am 09. Juni auf die verschiedenen und sehr unübersichtlichen Regelungen hingewiesen. Er hat klar gesagt, dass eine Fachaufsicht fehlt, sein Haus nur eine nachgeordnete Rechtsaufsicht über die Uniklinik hat und die Rechtsaufsicht insgesamt kaum Sanktionsmöglichkeiten hat.
Wir greifen diese Kritik des Staatssekretärs natürlich gerne auf. Schließlich fahren wir keine Kampagne gegen ihn, sondern setzen uns für den Opferschutz ein. Die Skandale am Uniklinikum haben leider gezeigt, dass eine Aufsicht fehlt und dass sich anschließend die verschiedenen Stellen gern die Verantwortung zuschieben.
Im Gesetz über das Universitätsklinikum steht zurzeit, ich zitiere: Das Universitätsklinikum steht unter der Rechtsaufsicht der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten. Aufsichtszuständigkeiten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.- Und andere Zuständigkeiten gibt es ja reihenweise.
Es gibt aktuell die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer im Referat D1 des Gesundheitsministeriums, die Aufsichtsfunktionen des Landesamtes für Soziales als Approbationsbehörde, wenn es um die Berufserlaubnis der ärztlichen Tätigkeit geht, die Abteilung Wissenschaft, Hochschulen und Technologie in der Staatskanzlei, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Krankenhausaufsichtsbehörde nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz. Hier ist festzuhalten, dass Krankenhäuser der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterliegen. Weiterhin gibt es die Rechts-und Fachaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörden über die Hochschulen aus dem Hochschulgesetz und es gibt den Aufsichtsrat, der laut Gesetz und Satzung zuständig ist für alle Angelegenheiten des Universitätsklinikums, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.
Es gibt also sehr viele verschieden Aufsichtsorgane, aber keine funktionierende Aufsicht. Der Aufsichtsrat wurde nicht einmal informiert über den anonymen Hinweis auf sexuellen Missbrauch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 2011. Er wurde auch nicht informiert darüber, dass in der Folge ein Assistenzarzt Untersuchungen nur noch im Beisein Dritter durchführen durfte. Über eine Strafanzeige und fristlose Kündigung dieses Assistenzarztes aufgrund des Verdachts auf sexuellen Missbrauch: keine Information. Und über die Beschlagnahmung von Patientenakten 2014 sowie die Nichtinformation der betroffenen Eltern und ihrer Kinder wurde der Aufsichtsrat auch nicht informiert.
Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende und damalige Leiter der Staatskanzlei, Jürgen Lennartz, hat immer wieder bekräftigt, nicht informiert worden zu sein. Auch seine damalige Chefin, die Ministerpräsidentin
und Wissenschaftsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, sei nicht informiert worden und weiß auch nichts. Die Krankenhausaufsichtsbehörde, also das Gesundheitsministerium, will ebenfalls nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, auch wenn es hier bekanntlich erhebliche Zweifel gibt. Schließlich sagen zwei Zeugen etwas ganz anderes. Die Justizstaatssekretärin Anke Morsch, die zwischenzeitlich sogar kommissarische Justizministerin war, wusste ab 2015 Bescheid und hat geschwiegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn am einzigen Universitätsklinikum des Landes etwas so Schlimmes passiert, dann muss es doch funktionierende Mechanismen der Aufsicht geben. Aber die verschiedenen Stellen der Aufsicht haben hier offensichtlich versagt. Deshalb hat ja auch die Landesregierung selbst im letzten Jahr Veränderungen erwogen. In einem Vermerk vom 19. Juli letzten Jahres heißt es, dass das Gesundheitsministerium eine Ergänzung des Krankenhausgesetzes prüfe. Wer künftig Verdachtsfälle nicht melde, solle dann mit hohen Strafzahlungen rechnen müssen. Das ist jetzt fast ein Jahr her. Wir haben seitdem nichts mehr davon gehört. Das zeigt auch, wie schleppend die Aufarbeitung der Vorgänge durch die Regierung läuft und wie wenig sich am System geändert hat.
Der Ministerpräsident und Wissenschaftsminister wollte ebenfalls etwas verändern als Folge dieser Missbrauchsfälle in Homburg. Er wollte prüfen lassen, ob und welche Gesetze oder Vorschriften geändert werden müssen, damit ein Mitglied der Landesregierung andere Ressorts über einen derartigen Verdacht informieren darf. Das war Anfang August letzten Jahres. Die Prüfung könnte ja langsam mal abgeschlossen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen heute einen Vorschlag, wie die Aufsicht über das Uniklinikum konkret verbessert werden kann. Unser Entwurf mag nicht in allen Punkten perfekt sein, aber er würde eine erhebliche Verbesserung darstellen. Wir wollen die Zuständigkeit der Aufsicht beim Wissenschaftsminister bündeln und auch die Eingriffsmöglichkeiten klarstellen. Ähnliche Vorschriften gibt es ja bereits im Saarländischen Hochschulgesetz. Aber solange in verschiedenen Gesetzen ganz verschiedene Stellen für die Aufsicht auftauchen, wird sich nichts verbessern.
Über die Details können wir gerne im Ausschuss beraten, auch nach einer Anhörung von Experten. An Änderungen im Detail soll es von unserer Seite aus auch nicht scheitern. Aber wir bitten Sie, verweigern Sie sich nicht grundsätzlich einer Vereinheitlichung und Stärkung der Aufsicht über unser Uniklinikum. Die hat ja auch Herr Kolling gefordert, und wie hat Herr Lennartz es sinngemäß ausgedrückt: Ich hätte mir gewünscht, ich wäre informiert worden.
Wir wollen das Wünschen und Daumendrücken ersetzen durch eine klare gesetzliche Vorgabe, deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung! - Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich sind wir uns ja einig. Die meisten Menschen wollen auch im Alter in den eigenen Wänden wohnen bleiben. Damit man aber auch dann in der vertrauten Umgebung bleiben kann, wenn man krank oder gebrechlich wird, muss die Wohnung oder das Haus oft umgebaut werden. Es gibt inzwischen glücklicherweise viele Möglichkeiten, dass Menschen möglichst lange zu Hause wohnen bleiben können, auch als Pflegefall. Aber nicht jeder kennt diese Möglichkeiten. Deshalb fordern Experten und Verbände schon seit Jahren eine unabhängige Wohnberatung. Dass die Landesregierung nun aufgefordert werden soll, eine solche Wohnberatung flächendeckend auf den Weg zu bringen und Vorschläge für den Ausbau der Förderung für pflegegerechte Umbaumaßnahmen zu entwickeln, unterstützen wir. Aber: Diese Wohnberatung steht seit 2012 im Koalitionsvertrag von CDU und SPD, also seit über acht Jahren. CDU und SPD hatten also mehr als acht Jahre Zeit, dieses Versprechen umzusetzen. Es ist schon etwas kurios, wenn die Fraktionen von CDU und SPD dem Landtag nun vorschlagen, die eigene Regierung aufzufordern, ihr langjähriges Versprechen umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertag haben CDU und SPD 2012 vereinbart: „Die Pflegestützpunkte wollen wir zu regionalen Kompetenzzentren für die älter werdende Gesellschaft (Ansiedlung Wohnberatung, Beratung technischer Assistenzsys- teme, Beratung Gesundheits- und Pflegeprävention) und zu zentralen Koordinierungsstellen für ambulante Dienste ausbauen.“ Am 27.03.2015, also vor mehr als fünf Jahren, hat Staatsekretär Kolling dann erklärt: „Die vorhandenen und von der Landesregierung mitfinanzierten Pflegestützpunkte sollen zu regionalen Kompetenzzentren für die älter werdende Gesellschaft im Saarland mit der Ansiedlung von Wohnraumberatung, Beratung für technische Assistenzsysteme und einer Beratung zur Gesundheitsund Pflegeprävention ausgebaut werden.“ Passiert ist natürlich wieder nichts.
Aber weil es so schön klingt, haben CDU und SPD das Ganze auch in ihrem Koalitionsvertrag 2017 wieder festgeschrieben. Dort steht: „Die Landesregierung wird daher den Wiedereinstieg in den sozialen Wohnungsbau vorantreiben, indem sie die professionelle Wohnungsberatungsstruktur (mit bau- fachlicher, technischer, gerontologischer und förder- rechtlicher Kompetenz) zugehend und landesweit ausbaut.“ - Die unabhängige Wohnberatung ist also ein wahrer Dauerbrenner. Und jetzt, weniger als zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl, soll die Regierung noch einmal an ihr altes Versprechen erinnert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um eine Koalitionsposse. Es geht hier um viele Menschen, die dringend Hilfe brauchen. Frau Heib, Sie haben eben den VdK genannt. Der VdK Sozialverband hat bereits 2015 eindeutig erklärt: „Beim Thema ´Wohnen im Alter´ besteht angesichts einer alternden Gesellschaft akuter Handlungsbedarf, aber im Saarland sind die Hilfen zum barrierefreien Wohnen nach wie vor unzureichend.“ Schon damals, also 2015, fehlten laut VdK rund 32.000 altersgerechte Wohnungen im Saarland. Neue Studien rechnen damit, dass bis zum Jahr 2030 bundesweit 3 Millionen altersgerechte Wohnungen neu oder umgebaut werden müssten. Es wird also wirklich allerhöchste Zeit, dass hier etwas passiert. Eine gute Beratung aus einer Hand ist deshalb wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber auch eine ausreichende Förderung, damit sich die alten Menschen die Umbaumaßnahmen auch wirklich leisten können. Das Pestel Institut rechnet damit, dass bundesweit mindestens 500 Millionen Euro jährlich an Fördermitteln für den barrierefreien Bau und Umbau erforderlich sind. Das ist viel Geld, aber es kommt die Gesellschaft deutlich billiger als die oft nicht gewollte stationäre Pflege im Heim. Im Schnitt kostet es laut Experten rund 16.000 Euro, eine Wohnung barrierearm umzubauen. Die stationäre Pflege kostet rund 8.500 Euro mehr als die ambulante, und das pro Jahr. Deshalb muss im Land nun endlich etwas passieren. Die
Landesregierung sollte ihre langjährigen Versprechen endlich einhalten. Wir stimmen dem Antrag zu, er ist längst überfällig, und wir erwarten bald konkrete Verbesserungen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man sagen. Es ist längst überfällig, dass auch wir im Saarland ein Instrument gegen die Vermietung von Schrottimmobilien bekommen. Seit Langem kennen wir die Berichte über skrupellose Vermieter, die ihre Mieter mit Schimmel im Flur, Ratten und Kakerlaken in den Räumen oder einem völlig vermüllten Innenhof alleinlassen. Wir wissen von Vermietern, die die Beträge für Nebenkosten, die ihre Mieter an sie zahlen, selbst behalten und nicht weiterleiten, mit der Folge, dass den Menschen, die in diesen Wohnungen leben, Heizung, Strom und Wasser abgestellt werden. Eigentlich unbewohnbare Wohnungen, in denen Bad und Elektrik kaum noch nutzbar sind, werden zu Wucherpreisen vermietet - an Menschen, die sich nicht auskennen und die sich nicht wehren können. Es gibt Häuser, in denen deutlich mehr Menschen gemeldet sind als eigentlich Platz ist, damit der Hausbesitzer einen größeren Profit erzielen kann. Dabei werden die Armut und die Not der Menschen schamlos ausgenutzt.
Deshalb fordert die LINKE-Fraktion seit vielen Jahren ein Wohnungsaufsichtsgesetz, wie es nun auch vorgelegt wird. Wir haben bereits zwei Mal hier ein solches Gesetz eingebracht, das beide Male von der CDU und von der SPD abgelehnt wurde. Der Kollege Theobald hat uns, als wir uns hier vor acht Monaten mit dem Thema Wohnungsaufsichtsgesetz beschäftigt haben, noch erklärt; ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Ja, in Saarbrücken sind 50 Häuser betroffen von 100.000 Haushalten. Es ist also nicht an der Tagesordnung (…).“ „Die tatsächlichen Probleme betreffen im Saarland (…) etwa 2 Prozent der Wohnungen. Es ist also noch nicht so gravierend.“ Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles halb so wild, wenn man den Worten von Herrn Theobald glauben könnte! Er hat allerdings auch angefügt: „(…), aber es ist ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen.“ Immerhin.
Nichtsdestotrotz hat die CDU unseren Entwurf, der dem nun vorgelegten Entwurf zu 90 Prozent entspricht und zum großen Teil sogar wortgleich ist, abgelehnt. Warum? Weil, ich zitiere erneut den Kollegen Theobald: „Wir wollen Lösungen, die den Problemen gerecht werden und nicht ein Gesetz, das möglicherweise neue Ungerechtigkeiten schafft.“ Herr Theobald meinte auch, man würde schnell merken, dass es, „auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf im Großen und Ganzen nützlich erscheinen
mag, doch einiges gibt, das man besser machen kann und besser machen muss.“ Und der Kollege Jung von der SPD meinte, man könne auch nicht einfach den Gesetzentwurf „aus Nordrhein-Westfalen nehmen und abschreiben, sondern man muss sich genau anschauen, wie die Rechtslage im Saarland ist und was wir an sonstigem Landesrecht haben und wie man das, was man hier im Parlament zu beschließen hat, an die Rechtslage im Saarland anpasst.“
Ja, wenn man das so hört, könnte man wahrlich Großes erwarten, ein völlig neues Gesetz mit ganz anderen Schwerpunkten, angepasst an das, was wir so an Landesrecht haben. Aber Fehlanzeige! Die einzige zentrale Änderung der Großen Koalition ist, dass das Innen- und Bauministerium zur Wohnaufsichtsbehörde werden soll, während es in NRW die Gemeinden sind, die die Aufsicht über die Wohnungen haben. Das konnten Sie in der damaligen Situation nicht einfach sagen? Wir hätten das doch übernommen! Nein, für diese Änderung haben Sie allen Ernstes fast acht Monate gebraucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der hier vorgelegte Entwurf entspricht im Wesentlichen dem nordrheinwestfälischen Gesetz. Die meisten Punkte sind sogar wortgleich übernommen aus dem nordrheinwestfälischen Vorbild.
Damit das nicht ganz so auffällt, wurden noch ein paar kleinere Änderungen eingefügt, die inhaltlich ohne Bedeutung sind. Es handelt sich um Änderungen allein sprachlicher Natur. So wurde, ich zitiere das hier, man kann es nachlesen, in § 4 das Wort „Anforderungen“ durch „Mindestanforderungen“ ersetzt. Und in § 10 zur Mitwirkungs- und Duldungspflicht, der im Übrigen wortgleich zum Gesetz in NRW ist, haben Sie beim Recht der Wohnungsaufsichtsbehörde, Wohnungen ohne vorherige Erlaubnis zu betreten, wenn es um konkrete Anhaltspunkte für eine Unbewohnbarkeit gibt, noch den schwammigen Einschub „nur zu angemessenen Tageszeiten“ eingefügt.
Dabei ist natürlich nirgends festgehalten, was „angemessene Zeiten“ sind. Auch in Nordrhein-Westfalen wird wohl kein Vertreter der Gemeinde nachts um 03.00 Uhr in eine Wohnung gehen. Das sind also Taschenspielertricks, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition!
Insgesamt sind wir heute nicht viel weiter als am 18. September des vergangenen Jahres oder auch
weiter als schon im Mai 2015. Es ist geradezu beschämend, Herr Jung, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, Ihnen sei bereits im Jahr 2018 vom Städte- und Gemeindetag mitgeteilt worden, wie die Situation in dieser Frage sich darstellt. Beide Male haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich ebenfalls am Vorbild Nordrhein-Westfalens orientiert hat. Beide Male haben CDU und SPD diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Heute nun verkaufen Sie uns den alten Wein in neuen Schläuchen. Wir müssen uns fragen, warum Sie nicht bereits vor fünf Jahren gesagt haben: Jawoll, wir teilen die Absicht. Das Gesetz ist gut. Wir würden lediglich gerne das Innenund Bauministerium zur Wohnungsaufsichtsbehörde bestimmen. - Darüber hätte man doch reden können! Wir könnten bereits seit fünf Jahren ein gutes Instrument gegen Schrottimmobilien hier im Saarland haben.
Im Jahr 2015 hat der heutige Finanzminister Strobel über das Wohnungsaufsichtsgesetz noch gesagt; ich zitiere: „Es entspricht doch Ihrer Auffassung von staatlicher Kontrolle bis hinein in den letzten Winkel des Wirtschafts- und Privatlebens. (…)
Im Geiste organisieren Sie wahrscheinlich schon das erste saarländische Blockwarttreffen nach DDRVorbild.“ - Ja, das stimmt, ich habe es nachgelesen. Es stimmt, Sie haben das gesagt. - Herr Strobel, heute müssen Sie hier erklären, warum Sie selbst ein solches „Blockwarttreffen nach DDR-Vorbild” wohl gar nicht mehr so schlimm finden.
Aber das passt schon irgendwie, denn bekanntlich hat sich die CDU in Westdeutschland mit der Blockpartei Ost-CDU vereinigt. Und 1990, nach der ersten freien Wahl der Volkskammer, war es die CDU-Fraktion, die mit Abstand die meisten inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi in ihren Reihen hatte.
Im Jahr 2015 war der Kollege von der SPD noch ganz verwundert über das Anliegen eines Wohnungsaufsichtsgesetzes. Ich zitiere: „Das Gesetz mag wohl in NRW angebracht und sinnvoll sein (…). Aber bei uns im Saarland halte ich es für eine weitere Verstaatlichung und Bürokratisierung (…).“ Und heute wollen Sie sich dafür ernsthaft feiern lassen?
Ärgerlich ist ja nicht so sehr, dass CDU und SPD nicht die Größe haben, einem Anliegen zuzustimmen, das von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wird. Das ist bekannt, das ist auch den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland bekannt. Das kennen wir, daran sind wir hier schon gewöhnt. Wirklich empörend ist aber, dass Vertreter der Regierungsfraktionen in Sonntagsreden gegen Schrottimmobilien wet
tern und auf „sozial“ machen. Das ist das Schlimme! Dann wird aber zwei Mal ein Gesetz abgelehnt, das dieses Problem abgestellt hätte.
Das geschieht, ohne dass Sie überhaupt in Erwägung ziehen zuzugeben, dass dieses Gesetz schon damals im Ausschuss hätte diskutiert und beraten werden können. Ein solches Vorgehen macht Politik unglaubwürdig. Das führt dazu, dass sich immer mehr Menschen enttäuscht von der Politik abwenden. Dass dem so ist, dazu leisten Sie von der Großen Koalition Ihren Beitrag!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es um die Sache.
Wir wollen, dass die Menschen wirksam vor skrupellosen Vermietern und menschenunwürdigen Wohnverhältnissen geschützt werden. Deswegen haben wir das, Herr Jung, schon zwei Mal eingebracht! Deshalb stimmen wir nun auch dem von CDU und SPD vorgelegten Entwurf zu.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig gute Pflege ist, haben wir alle jetzt in der Corona-Krise vor Augen geführt bekommen. Kollege Scharf hat es eben gesagt. Auf einmal wurde das Pflegepersonal als systemrelevant beklatscht. Diejenigen, die jahrelang einen noch radikaleren Abbau von Krankenhausbetten gefordert haben, waren auf einmal ganz leise. Kluge und humane Behandlung des Patienten ist der beste Schutz vor Infektionen, hat Florence Nightingale gesagt, eine der berühmtesten Krankenschwestern der Welt. Voraussetzung für eine kluge und humane Behandlung ist natürlich gut ausgebildetes Personal in ausreichender Stärke. Mit dem Gesetz soll eine neue Ausbildung - die Ministerin hat es eben gesagt - unterhalb der neuen Pflegefachperson geschaffen werden, nämlich die Pflegeassistentin oder der Pflegeassistent. Damit soll ein modernes Berufsbild entstehen, das den gewachsenen Ansprüchen besser gerecht wird.
Im Grundsatz ist das zu begrüßen. Tatsächlich haben sich in der Vergangenheit viele Altenpflegehelfer nach bestandener Ausbildung dazu entschieden, eine Ausbildung als Altenpfleger aufzunehmen. Insofern ist ein solch niedrigschwelliger Ausbildungsberuf gut, um Nachwuchs für den Beruf der Pflegefachkraft zu finden.
Über die Details werden wir im Rahmen der Anhörung noch einiges von Experten und Verbänden hören und diskutieren können. Grundsätzlich gilt aber, neue Berufsbilder bringen nur dann etwas, wenn auch wirklich ausreichend Personal eingestellt und der Pflegenotstand beendet wird. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren schon vor zwei Jahren deutschlandweit rund 40.000 Stellen in der Pflege unbesetzt. Es wird eine viel höhere Dunkelziffer vermutet.
Im letzten Jahr hatten 78 Prozent der Krankenhäuser Probleme, Fachpersonal zu finden, wie eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts gezeigt hat. Laut der Gewerkschaft Verdi fehlen 70.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern. In den Pflegeheimen sind es sogar 120.000, wie ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministers Spahn festgestellt hat. In deutschen Krankenhäusern muss eine Pflegekraft im Schnitt 10,3 Patienten versorgen.
Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit hinten. In anderen Ländern wie der Schweiz und Polen versorgt eine Krankenschwester im Schnitt nur fast halb so viele Patienten.
Um das zu ändern, muss unser Gesundheitssystem insgesamt vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Bis 1985 durften Krankenhäuser keine Gewinne machen. Heute geht es zu einem Großteil um Kostensenkungen und Profitsteigerungen, aber Gesundheit ist nun einmal keine Ware. Es reicht nicht aus, Pflegekräften zu applaudieren. Man muss sie gut bezahlen und für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Frau Ministerin, Sie haben gestern entsprechende Unterstützung bei der Demo zugesagt. Das hat diesen Pflegekräften sehr gut getan.
Ausgebrannte Pflegekräfte bringen keine Wärme mehr. Wem nutzt ein Leuchtturm, wenn keine Lampe brennt? So hat die Schweizer Ordensschwester und Krankenschwester Liliane Juchli gesagt. Ausgebrannte Pflegefachpersonen und Pflegeassistenten werden keine Wärme mehr bringen können. Dem Entwurf werden wir in Erster Lesung zustimmen, damit wir im Ausschuss über die Details besser beraten können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Saarland fehlen uns Hausärzte, vor allem auf dem Land. Saarlandweit sind es inzwischen mehr als 70, das hat die Kassenärztliche Vereinigung im Februar mitgeteilt. In sechs Städten und Gemeinden ist dieser Mangel besonders spürbar: in Wadern, Nonnweiler, Weiskirchen, Lebach, Eppelborn und Schmelz. Von 36,5 Hausarzt-Sitzen sind in Lebach und Umgebung nur 25,5 besetzt, 11 sind nicht besetzt. Und die Aussichten für die kommenden Jahre sind auch nicht rosig, wenn man sich die Altersstruktur der Hausärzte anschaut. Von den rund 665 niedergelassenen Hausärzten sind fast 38 Prozent älter als 60 Jahre. Im letzten Jahr sind 23 Hausärzte in den Ruhestand gegangen, aber nur 16 neue kamen dazu. Auf der einen Seite fehlen also Ärzte, auf der anderen Seite gibt es nach wie vor deutlich mehr junge Menschen, die sich für ein Medizinstudium interessieren, als wirklich zugelassen werden.
In Zeiten des Ärztemangels leistet sich das Land also den Luxus, Bewerberinnen und Bewerber abzuweisen, weil zum Beispiel die Abiturnoten in Sport, Religion und Geschichte nicht so gut waren. Deshalb begrüßen wir es, dass nun auch andere Kriterien als die Abiturnoten zur Voraussetzung gemacht werden sollen. Es ist überfällig, dass wir jungen Menschen, die geeignet sind für den Beruf des Mediziners, Chancen bieten, auch wenn der Notendurchschnitt nicht so perfekt ist. Wir LINKE haben diese Abkehr von der Fixierung auf die Abiturnote schon lange gefordert. Man muss kein guter Schüler in Musik, Erdkunde und Religion gewesen sein, um ein guter Arzt sein zu können. Daher muss aus unserer Sicht der Numerus clausus generell fallen, nicht nur für angehende Landärztinnen und Landärzte.
Wir müssen weg von dieser Elite-Gläubigkeit und dem Standesdünkel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tragen das Landarztgesetz grundsätzlich mit, halten aber Änderungen im Detail, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben, für wichtig, ebenso wie die grundsätzliche Meinung, dass das Gesetz alleine die Situation nicht heilen wird. So hat der Sozialverband VdK im Rahmen der Anhörung klargemacht, dass Land, Kommunen, Klinikträger und Ärzteschaft hier gemeinsam abgestimmt vorgehen müssen, um das medizinische Angebot in unterversorgten Regionen aufrechterhalten zu können. Denn wie der VdK sagte, bleibt die Versorgung nur gewährleistet durch die Förderung von Gesundheitszentren, in denen Ärzte angestellt sowie Pflegedienste und Therapieangebote präsent sind. Auch die insbesondere im ländlichen Bereich ansässigen Rehabilitationskliniken sollten in die Sicherstellung der ambulanten Versorgung mit einbezogen werden. Der VdK hat auch dargelegt, wie wichtig ein kurz ge
takteter, barrierefreier und bezahlbarer öffentlicher Personennahverkehr ist, damit Menschen auch in ländlichen Gebieten Zugang zur medizinischen Versorgung haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir heute beschließen, wird aber erst in einigen Jahren, vermutlich nicht vor dem Jahr 2032 greifen, wenn man Regelstudienzeit und Weiterbildungszeit zusammenrechnet. Der AStA der Universität hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Förderung der aktuellen Medizinstudenten deutlich mehr möglich wäre, auch sie sollten nicht vergessen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Studierende es versuchen, aber durch Prüfungen fallen und ihren Prüfungsanspruch verlieren, sind sie eigentlich schon gestraft genug. In diesem Fall, das wurde eben nochmals aufgenommen, sollten sie nicht noch zusätzlich bestraft werden. Herr Schäfer hat eben mitgeteilt, dass genau der Punkt in der Anhörung von Bedeutung war. Wir wollten mit unserem Gesetzentwurf eine Klarstellung, denn im Gesetz steht an keiner Stelle, dass es eine Notlage ist, wenn ein Student durch die Prüfung fällt. Die Bedenken bei den Studierenden waren gerade in dieser Hinsicht sehr groß. Wir haben diesen Aspekt aus der Anhörung mitgenommen. Wenn Sie es aber jetzt geklärt haben, ist es so weit in Ordnung, wir hoffen, dass es den Studenten dann auch wirklich hilft.
Außerdem halten wir es für wichtig, dass bei den Auswahlgesprächen nicht doch wieder eine Rangfolge anhand der Noten vorgenommen wird. Die Kassenärztliche Vereinigung hat sich in der Anhörung ebenfalls gegen diese Priorisierung gewandt. Wir wollen den entsprechenden Satz deshalb streichen. Übrigens hat die Kassenärztliche Vereinigung auch zu Recht darauf hingewiesen, dass im Gesetzestext unklar bleibt, wer ein strukturiertes Gespräch, ein Auswahlgespräch, wie führen soll. Das muss natürlich noch verdeutlicht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag. Da wir das Gesetz insgesamt für einen guten Schritt halten, werden wir zustimmen. Wir wissen aber auch, dass weitere Schritte folgen müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Epidemie, die seit ihrem Ausbruch im Dezember des letzten Jahres die Welt in Atem hält, ist auch im Saarland angekommen. Beinahe täglich werden neue Infektionsfälle bekannt. Gerade eben erst hat der SR online informiert, dass die Zahl von 9 auf 13 Personen gewachsen ist. Die Dunkelziffer - also Fälle, bei denen Menschen das Virus in sich tragen, aber mangels Symptomen bislang noch nicht getestet wurden - wird von Experten als sehr hoch eingeschätzt.
Die Menschen in unserem Land sorgen sich um ihre Gesundheit und vor allem um ihre Versorgung, falls sie erkranken sollten. Diese Angst ist aus unserer Sicht nicht völlig unbegründet, weil zum einen die Bundesregierung die Entwicklung wochenlang unterschätzt hat und zum anderen sich der Bundesgesundheitsminister schlichtweg täuscht, wenn er feststellt, dass das deutsche Gesundheitssystem für den Kampf gegen die Epidemie gut gewappnet sei. Die jüngsten Meldungen über die Klinikschließungen in Ottweiler und Lebach zeigen nicht zuletzt, dass sich das deutsche Gesundheitssystem, die deutsche Gesundheitsvorsorge und -versorgung in den letzten Jahren unter dem zunehmenden Ökonomisierungsdruck immer weiter verschlechtern.
Ich will hier auf vier Punkte eingehen und aufzeigen, warum diese für einen erfolgreichen Umgang mit einer Epidemie wichtig sind. Zum einen wäre es gerade für die Versorgung von Corona-Patienten in Kran
kenhäusern wichtig, dass diese in einem Einzelzimmer mit Vorschleuse behandelt werden. Solche Zimmer sind allerdings aus Kostengründen in den letzten Jahren weitgehend abgeschafft worden ebenso wie die sogenannten Einzelboxen auf Intensivstationen, die bei dringendem Behandlungsbedarf notwendig sind, um die Übertragung zu minimieren. Die Bundesärztekammer hält die Krankenhäuser schon aus diesem Grund für nicht ausreichend auf das Coronavirus vorbereitet.
Dazu kommt dann die allgemeine Knappheit an Schutzanzügen und Masken, an Hygiene- und Desinfektionsmitteln, die auch die Kliniken und Krankenhäuser betreffen. Ebenfalls aus Kostengründen verzichten Krankenhäuser seit Jahren darauf, größere Mengen an entsprechender Schutzausrüstung vorzuhalten. Nach Ausbruch der Epidemie besteht nun weltweit eine riesige Nachfrage nach diesen Mitteln und dieses Handeln rächt sich. Da die meisten Hersteller von Schutzmasken und -kleidung in asiatischen Ländern ansässig sind, die nun nicht mehr oder nur noch stark begrenzt lieferfähig sind, funktioniert das beliebte Just-in-time-Prinzip nicht mehr. Hier hat die Landesregierung mittlerweile reagiert das war auch richtig so - und eine große Bestellung aufgegeben. Nun muss dafür Sorge getragen werden, dass alle Häuser wissen, wohin sie ihren Bedarf adressieren müssen.
Drittens wird in einem solchen Krisenfall auch der Personalmangel in der Pflege offensichtlich. Denn nur mit genügend Personal in unseren Krankenhäusern können die hohen Hygienestandards, die für das Begrenzen der Ausbreitung von Viren unerlässlich sind, eingehalten werden. Um die in den Kliniken geboten Hygiene zu gewährleisten, braucht es neben den Hygienebeauftragten und den professionellen Reinigungskräften auch genügend Pflegekräfte.
Aber durch die mit der Ökonomisierung der Gesundheitsversorgung einhergehenden Effizienzsteigerungen der letzten Jahre fehlen tausende Pflegerinnen und Pfleger. Und die im System verbliebenen Fachkräfte arbeiten auch schon ohne Corona-Fälle am Limit und darüber hinaus.
Es war, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein großer Fehler, Krankenhäuser aus kommunaler Trägerschaft an private Träger zu verkaufen. Gesundheit ist keine Ware und eignet sich nicht für die Erwirtschaftung von Gewinnen.
Sie muss als Teil des Sozialstaats öffentlich organisiert werden. Denn unser alleroberstes Ziel darf nicht die Wirtschaftlichkeit von medizinischer Hilfe sein, sondern muss die effektive Versorgung auch in kritischen Situationen wie der jetzigen Epidemie sein. Wir müssen unsere Krankenhausplanung und unser Gesundheitssystem neu ordnen und krisenfest machen, denn das Coronavirus wird nicht das letzte Virus sein, das unser Gesundheitssystem herausfordert.
Frau Ministerin, es ist richtig, dass Sie eine landesweite Regelung gefunden haben, wonach Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abgesagt werden müssen. Das war die richtige Entscheidung, und es war nun auch Eile geboten, damit diese Entscheidungen schnellstmöglich umgesetzt werden kann. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass auch hinsichtlich der Quarantäneanordnungen und der Schließung öffentlicher Einrichtungen mit den Kommunen und mit den Ortspolizeibehörden gesprochen werden muss, damit eine Gemeinde genauso wie die andere Gemeinde reagiert, damit es nicht dazu kommt, dass der eine Quarantäne anordnet und sich der andere von diesem Gedanken verabschiedet.
In diesem Sinne wünschen wir uns, dass wir diese Herausforderung in den Griff bekommen, dass wir nicht noch mehr Fälle haben werden. Gewiss werden wir, Sie haben es eben gesagt, ein Problem haben. Wir werden aber alles dafür tun, das in den Griff zu bekommen, und, das sehen wir in den Sitzungen des Gesundheitsausschusses, die Landesregierung ist hierbei in einer guten Rolle unterwegs und engagiert sich sehr. Dafür auch von unserer Seite ein herzliches Dankeschön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem uns in den vergangenen Tagen die Meldungen über die geplanten Klinikschließungen in Ottweiler und Lebach erreicht haben, sorgen sich die Menschen im Saarland vor allem im ländlichen Raum zunehmend um ihre Versorgungssituation. Sie zweifeln daran, dass das Land seinem Auftrag, eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für die saarländische Bevölkerung sicherzustellen, weiterhin gerecht werden kann. Wir halten diese Sorge auch für berechtigt, nicht weil die Landesregierung, nicht weil das saarländische Gesundheitsministerium dieser Aufgabe nicht die gebotene Aufmerksamkeit zukommen lässt, sondern weil auf Bundesebene entschieden wurde, dass sich Gesundheit rechnen muss. Wenn aber Gesundheitsvorsorge und -versorgung, wenn Pfleger ein- oder zweistellige Renditen einbrin
gen müssen, dann sind die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Patientinnen und Patienten letztendlich verheerend.
Sie alle bekommen das täglich auch zu spüren. Der Arbeitsdruck und die Überlastung der Pflegekräfte steigen stetig. Die Grenzen der zumutbaren Arbeitsbelastung werden Tag für Tag brutal überschritten, weil sich die Renditen eben am leichtesten steigern lassen, wenn man beim Personal einspart. Darunter leidet natürlich die Pflegequalität. Fließbandabfertigung, schlechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern werden in Kauf genommen, solange bei den Betreibern am Ende die Kasse stimmt. Diesem Ökonomisierungsdruck und den damit verbundenen Effizienzsteigerungen können gerade kleinere Krankenhäuser nicht mehr standhalten, vor allem nicht, wenn der immense Sanierungsstau dazukommt, der in den meisten Krankenhäusern im Land besteht.
Bundesweit ist in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau in einer Größenordnung von 50 Milliarden Euro entstanden, eine Summe, die allein von den Ländern nicht gestemmt werden kann. Vor diesem Hintergrund halten wir fest: Die Kürzungen der Investitionsmittel des Landes über Jahre hinweg waren ein Fehler, man ist nun aber gleichzeitig durch den Bund in der Pflicht, zu handeln und eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser zu gewährleisten. Zum einen müssen Länder und Kommunen durch eine geänderte Steuer- und Umverteilungspolitik handlungsfähig gemacht werden, damit sie ihren Aufgaben bei der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen und -ausstattung nachkommen können. Denn die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten liegt nicht in erster Linie am Willen der Länder, sondern an deren fehlenden Mitteln, die sie zum Sparen zwingen.
Darüber hinaus fordern wir die Abkehr von den Fallpauschalen, den DRGs, denn sie führen dazu, dass Entscheidungen über Behandlungen nicht mehr allein nach medizinischen Kriterien getroffen werden, sondern auch danach, was sich gewinnbringend abrechnen lässt. Oder anders ausgedrückt: Nur das Krankenhaus, das mit möglichst geringen Kosten in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Fälle abfertigt, macht Gewinne. Wer sich aber auf zeitraubende, emphatische Medizin einlässt, wer einen hohen Personalschlüssel vorhält, macht Verluste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine fatale Entwicklung!
Günther Jonitz, der Präsident der Berliner Ärztekammer, hat einmal gesagt: Wären die DRGs ein Medikament, so müsste man sie mit sofortiger Wirkung vom Markt nehmen. Alle versprochenen Wirkungen sind ausgeblieben, aber alle Nebenwirkungen sind eingetreten. - Dieser Diagnose schließen wir uns vollumfänglich an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben nun zum wiederholten Male, dass Krankenhausstandorte in unserem Land geschlossen werden müssen, weil sie sich für den Betreiber einfach nicht mehr rentieren, und dies ohne dass zumindest das Gespräch mit dem Land oder der betroffenen Kommune gesucht wurde, ohne dass man sich gemeinsam über mögliche Lösungsansätze austauscht. Die Träger rechnen ihre Bilanzen durch und heben oder senken den Daumen für die Klinik, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Patientinnen und Patienten und stellen das Land letztendlich vor vollendete Tatsachen. Das ist nicht nur ein schlechter Stil der Verantwortlichen, solch ein Vorgehen macht auch eine verlässliche Krankenhausplanung schlichtweg nicht mehr möglich. Kurzfristig muss daher der aktuelle Krankenhausplan dringend überarbeitet und es muss in einem offenen und vor allen Dingen ehrlichen Dialog mit den Betreibern die Zukunft der saarländischen Krankenversorgung diskutiert werden.
Langfristig muss das oberste Ziel aber sein, Gesundheit und Pflege wieder in öffentliche Verantwortung und in kommunale oder freigemeinnützige Hände zu überführen. Gesundheit ist keine Ware, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine neue Tarifstruktur ist schon länger angekündigt, sie war Thema in den Ausschüssen und erst vor Kurzem, Herr Dörr, auch hier im Landtagsplenum. Das bisher hier Diskutierte stimmt uns nicht unbedingt hoffnungsfroh. So, wie es derzeit aussieht, bleibt es bei sehr kleinen Schritten hin zu einer MiniTarifreform, ohne dass sich strukturell etwas ändern würde. Darauf möchte ich aber gleich noch eingehen.
Zunächst kurz zum Antrag der AfD. Wie so oft kommt sie mit wenigen Sätzen hinterherspaziert, schreibt das Wort „Antrag“ drüber und schießt ein paar Forderungen aus der Hüfte, mit denen sie noch schnell punkten will. Ja, über ticketfreie Verkehre sollten wir reden. Stellt man aber die größte Benutzergruppe, die Schülerinnen und Schüler, frei, hat das natürlich Folgen für die Struktur und die Finanzierung des ÖPNV. Auch über diese Folgen sollten Sie ein paar Worte verlieren, auch in Ihren Eckpunkten sollte das zumindest angerissen werden. Gegen eine Preissenkung bei Zeitkarten wird ebenfalls niemand etwas einwenden, Sie deuten aber nicht an, welche Senkung Ihnen dabei vorschwebt. Weder verraten Sie irgendetwas über die finanziellen Dimensionen noch sagen Sie, ob Sie im Gegenzug an anderer Stelle kürzen wollen. Ihr Antrag belässt es wieder bei vagen Absichtsbekundungen, daher werden wir ihm auch nicht zustimmen.
Das Saarland liegt bei der Nutzung von Bus und Bahn schon lange deutlich zurück. Deshalb begrüßen wir es natürlich, dass sich überhaupt etwas tut. Es ist schön, dass das Land ankündigt, bei der Tarifgestaltung in den kommenden Jahren 10 Millionen
bis 15 Millionen Euro zusätzlich einzusetzen. Dass dabei auf die Kreise und die Kommunen zugegangen wird, das ist der richtige Weg.
Wir sind auch keineswegs grundsätzlich gegen Flatrate-Tickets und die Entlastung bestimmter Nutzergruppen. Wieso aber ausgerechnet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Berufspendlerrinnen und Berufspendler aus der Regelung herausfallen sollen, weil die entsprechenden Tickets nämlich erst ab 09.00 Uhr am Morgen gelten, das verstehe wer will.
Langfristiges Ziel könnte ein komplett ticketloser Nahverkehr sein. Das ist nicht von heute auf morgen machbar und auch nicht ohne Weiteres finanzierbar. Als ersten Schritt hatten wir daher vorgeschlagen, landesweit einen ticketlosen Samstag zu testen oder aber sich andere Tarifmodelle, etwa das Wiener Modell, näher anzuschauen.
Auch die kleinteilige Wabenstruktur halten wir nach wie vor für hinderlich. Wir sind daher gespannt, ob es bei den Tarifen noch zu einer echten Reform kommen wird oder ob schlechte Tarife letztlich nur schönere Bezeichnungen erhalten. Wenn wir uns nicht im Klein-Klein verlieren wollen, müssen wir auch über die Strukturen reden. Kleine kosmetische Korrekturen reichen nicht aus. Wir halten es nach wie vor für richtig, das Kompetenzwirrwarr zu beenden und den ÖPNV stattdessen in einem Landesbetrieb zu organisieren.
Wenn aber wie bisher 17 öffentliche und private Verkehrsunternehmen mit Bussen und Bahnen im Land unterwegs sind, dann wird ein abgestimmter ÖPNV mit sinnvoll getakteten Fahrplänen, bezahlbaren Preisen und ordentlichen Arbeitsbedingungen nahezu unmöglich. Hinzu kommen teure Preise und eine besonders schlechte Anbindung im ländlichen Raum. Für uns ist klar, ohne Investitionen in den Ausbau des ÖPNV insbesondere auf dem Land bringen auch bessere Tarife wenig. Selbst ticketfreie Busse und Bahnen werden nur dann von den Menschen genutzt, wenn es halbwegs attraktive Verbindungen gibt. Wir brauchen vor allem zusätzliche Linien und die Reaktivierung von Strecken. In den letzten Wochen und Jahren ist das Land aber vor allem durch Reduzierungen, Stilllegungen und Zugausfälle aufgefallen. Bislang erkennen wir kein stimmiges Konzept der Landesregierung zur Wiederbelebung des saarländischen Nahverkehrs. Das, was bisher zur Tarifreform bekannt ist, bleibt vor allem Flickwerk, an den Strukturen ändert sich zu wenig. Das ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Notwendigkeit einer echten Verkehrswende fahrlässig. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eben gesagt worden, fast 38 Prozent unserer Hausärztinnen und Hausärzte haben das 60. Lebensjahr überschritten, knapp jeder Fünfte ist älter als 65 Jahre. Schon jetzt gehen mehr Allgemeinmediziner in den Ruhestand als neue Mediziner anfangen. Die Altersstruktur unserer niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte lässt erahnen, dass sich dieses Ungleichgewicht noch verschlimmern wird, und das, obwohl sich das Medizinstudium nach wie vor größter Beliebtheit erfreut. Es bewerben sich immer noch wesentlich mehr junge Menschen um einen Studienplatz in der Humanmedizin, als Plätze an den Universitäten frei sind. Auch an der Universität des Saarlandes beginnen jedes Jahr zum Wintersemester etwa 275 Medizinstudentinnen und Medizinstudenten ihr Studium, aber nur die wenigsten unter ihnen entscheiden sich am Ende für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt fest, dass das Fach Imageprobleme habe, und folgert in erster Konsequenz, dass die Allgemeinmedizin stärker beworben werden müsse. Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der auf Antrag Interessentinnen und Interessenten generieren möchte.
Die Landesregierung möchte 7,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze an Menschen vergeben, die sich bereit erklären, im Anschluss an ihr Studium und die Facharztausbildung für zehn Jahre als niedergelassene Allgemeinmediziner als sogenannte Landärztin beziehungsweise Landarzt in einer unterversorgten Region des Saarlandes tätig zu sein. Dafür ist man bereit, die Zugangsvoraussetzungen für diese Studienplätze abzuändern, denn für diese Plätze soll die Abiturnote künftig nur noch eine nebengeordnete Rolle spielen. Neben dem No
tendurchschnitt sollen in einem Bewerberverfahren auch die fachliche und persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, ihre Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie ihre Ergebnisse in einem fachspezifischen Fähigkeitstest und in einem Auswahlgespräch über die Vergabe der vorgehaltenen Studienplätze entscheiden.
Wir begrüßen diese Abkehr von der Fixierung auf die Abiturnote ausdrücklich. Für uns bleibt nicht nachvollziehbar, warum jungen, interessierten Menschen der Weg zum Medizinstudium nur deswegen verwehrt wird, weil sie zum Teil nicht ausreichende Leistungen in Schulfächern erbracht haben, die weder etwas mit Medizin noch mit ihrer sozialen Kompetenz für Gesundheitsberufe zu tun haben. Man muss kein guter Schüler in Musik, Erdkunde oder Religion gewesen sein, um ein guter Arzt sein zu können. Daher muss aus unserer Sicht der Numerus clausus generell fallen, nicht nur für angehende Landärztinnen und Landärzte.
Zurück zum vorliegenden Antrag. Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir ihn als einen Baustein zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung anerkennen. Aber alleine wird es die Landarztquote wahrscheinlich auch nicht richten. Wir müssen mittelfristig und langfristig deutlich mehr Studienplätze vorhalten und die Aus- und Weiterbildung in der Medizin reformieren.
Wir müssen uns auch fragen, warum seit 2017 erst 17 Mediziner das Förderprogramm der Landesregierung für Praxisübernahmen und Neuzulassungen in Anspruch genommen haben. Eventuell muss an diesem Programm etwas nachjustiert werden, damit es mehr angehende Ärztinnen und Ärzte anspricht und somit stärker in die Bevölkerung hineinwirken kann.
Zu guter Letzt müssen wir auch etwas für die Attraktivität in unseren ländlichen Regionen tun, wenn wir wollen, dass sich junge Ärztinnen und Ärzte hier niederlassen. Das fängt bei der Nahversorgung und der Verkehrsinfrastruktur an und setzt sich bei Fragen der Krippen-, Kindergarten- und Schulplätze fort. Wenn wir beobachten, dass junge Menschen die für sie unattraktiven Regionen unseres Landes schon jetzt verlassen, weil sie sich dort abgehängt fühlen, dann können wir nicht erwarten, dass sich angehende Medizinstudenten mit 18 oder 19 Jahren für eine zehnjährige Tätigkeit dort verpflichten. Es bleibt also noch viel zu tun, wenn wir eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung sicherstellen wollen.
Wir warten die Anhörung ab und werden uns dann entsprechend äußern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wiedereinführung der dritten Sportstunde ist eine langjährige Forderung unserer Fraktion. Seit es die LINKE-Fraktion im saarländischen Landtag gibt, also seit 2009, stellen wir immer wieder diese Forderung. Wir haben auch immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Wiedereinführung der dritten Sportstunde mehr als notwendig ist.
Trotz knapper öffentlicher Haushalte dürfen Investitionen in Bildung und Gesundheit nicht vernachlässigt werden. Die Ärztekammer hat im Jahr 2017 davor gewarnt, dass sich der Anteil der übergewichtigen Kinder im Vergleich zu den 1980er- und den 1990erJahren um 50 Prozent erhöht hat und dass ein immer größerer Teil der Kinder den Großteil der Freizeit vor Bildschirmen verbringen. Der Schulsport ist für sie oftmals die einzige Möglichkeit, sich zu bewegen. Ein wichtiger Schritt hier im Saarland wäre es daher, wieder eine dritte Sportstunde einzuführen, hat der Chef der Ärztekammer Mischo erklärt.
Der Kollege Ulrich Commerçon hat im Jahr 2013 als Bildungsminister mit Blick auf den weiterführenden Bereich angekündigt: „Daher werden wir bei den Ganztagsschulen, wo auch die notwendige Zeit vorhanden ist, die verlässliche dritte Sportstunde gewährleisten.“ Das klang gut, ist aber bislang meines Wissens nicht gewährleistet.
So gesehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat die AfD hier ein Thema aufgegriffen, das schon lange unser Thema war und es immer noch ist. Die grundsätzliche Forderung teilen wir ja auch. So allerdings, wie der Antrag verfasst ist, geht es nun wirklich nicht! Das ist nicht seriös. Will man eine dritte Sportstunde einführen, muss man auch wissen, dass man dafür geeignetes Personal in ausreichender Zahl benötigt. Das kostet nun einmal Geld. Will man die Schulen baulich ertüchtigen, braucht man auch dafür ein Konzept und wiederum Geld. Im Antrag der AfD wird aber nicht einmal ansatzweise dargelegt, welche Maßnahmen und was an Stellenaufwuchs erwartet werden. Ich halte es immer für etwas unseriös, wenn die Abgeordneten über etwas abstimmen sollen, ohne zumindest ungefähr die damit verbundenen Folgekosten zu erfahren.
Wir kritisieren, wenn sich die Landesregierung mal wieder im Ungefähren verliert und keine konkreten Konzepte und Planungen vorlegen kann. Jetzt kritisieren wir aber auch, dass eine Oppositionsfraktion mit einem solch schwammigen Antrag ins Plenum kommt. Das gilt umso mehr, da die AfD bei den Haushaltsberatungen noch keinen einzigen Antrag zugunsten einer Erhöhung der Zahl der Sportlehrer oder für ein Investitionsprogramm bezüglich Turnhallen und Sportplätze vorgelegt hat.
Angesichts des Gesagten sind wir weiterhin für die dritte Sportstunde. Gerade, weil wir es ernst damit meinen, lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich begrüßt DIE LINKE konkrete politische Maßnahmen zur Stärkung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs, und vor allem halten wir eine Bahnlinie mit Direktverbindung nach Luxemburg nach wie vor für sehr sinnvoll. Unsere Anträge zur Reaktivierung der Bahnstrecke Dillingen-Bouzonville und der Perspektive einer Fortführung nach Thionville und Luxemburg haben die Regierungsfraktionen in der Vergangenheit leider immer wieder abgelehnt. Ich will jetzt nicht alle Debatten der letzten Monate und Jahre widerkäuen, aber gerade bei der Niedtalbahn gibt es ja auch ökonomische Gründe, die für eine Reaktivierung sprechen. Wir als LINKE befürworten also die Reaktivierung, den Ausbau und die Elektrifizierung dieser Strecke. Das wird auch in unserem vorliegenden Antrag bekräftigt, zumal sich die Chancen dafür auf der französischen Seite offenbar verbessert haben, wie man der Berichterstattung der letzten Wochen und Monate entnehmen konnte.
Wir sind aber zugleich der Meinung, dass jetzt langsam mal die Landesregierung am Zug ist. Sie muss endlich darlegen, wie sie sich die saarländische Verkehrsentwicklung in Zukunft vorstellt. Und da warten wir mittlerweile ja schon eine ganz schön lange Zeit. Vor Jahren bereits, im August 2016, wurde angekündigt, dass im Frühjahr 2018 ein neuer Verkehrsentwicklungsplan vorliegen solle. Der kam dann nicht.
Später hieß es, es wird Frühjahr 2019, aber da lag auch nichts vor. Und jetzt, in der letzten Erklärung vom Dezember 2019, haben Sie ihn erneut angekündigt, aber schon kein Datum mehr genannt.
Tatsache ist, es gibt bis heute keinen neuen Verkehrsentwicklungsplan!
Der letzte ist über 20 Jahre alt, der neue sollte schon lange fertig sein. Deshalb fordern wir Sie auf, dem Warten ein Ende zu bereiten und im ersten Quartal 2020 endlich den neuen Verkehrsentwicklungsplan vorzulegen.
Natürlich gehört in diesen Gesamtkomplex dann auch die Zukunft der Niedtalbahn! Es wäre nur schön, wenn endlich einmal die Basis bekannt wäre, auf der wir diskutieren. Die Landesregierung ist bislang eine klare Entwicklungsplanung im Verkehrsbereich schuldig geblieben und hat keinerlei Planungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Sie muss jetzt mal liefern, sonst reden wir nämlich weiter über einzelne Streckenabschnitte, während die Koalition immer wieder Ankündigungen macht, ohne dass am Ende etwas passiert. Dieser Aspekt zum Beispiel kommt im AfD-Antrag leider gar nicht vor.
Ein zweiter Punkt, der uns wichtig war und weswegen wir einen eigenen Antrag vorgelegt haben: Wir brauchen einen nachvollziehbaren Investitionsplan, in dem der Gesamtkomplex von Investitionen in den Schienenverkehr und ihre Finanzierung für die nächsten Jahre dargestellt wird. Bund und Bahn haben erst gestern eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet, wonach bis 2030 insgesamt 86 Milliarden Euro in den Erhalt und in die Modernisierung der Schieneninfrastruktur investiert werden. Und der Bund will in den nächsten zehn Jahren zusätzlich 5,2 Milliarden Euro in den Schienennahverkehr investieren und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz deutlich erhöhen. Das Land muss sich um diese Bundesmittel natürlich bemühen. Diese können gezielt für die Reaktivierung oder die Elektrifizierung von Schienenstrecken eingesetzt werden.
Das ist eine Chance für das Saarland, die auch genutzt werden muss. Wir sehen in der aktuellen Situation also drei wichtige Ansätze, die wir mit unserem Antrag aufgreifen wollen. Erstens: Die Regierung muss ihren Verkehrsentwicklungsplan vorle
gen, damit geklärt wird, wo denn grundsätzlich die Basis ist und wie wir weiter diskutieren. Zweitens: Über konkrete Projekte wie die Direktverbindung nach Luxemburg sollen natürlich trotzdem Verhandlungen mit den Nachbarländern geführt werden.
Gerade bei der Niedtalbahn scheint es auf französischer Seite etwas Bewegung zu geben. Der Präsident des Departements, Herr Weiten, hat sich kürzlich zur Zukunft der Niedtalbahn bekannt. Drittens: Allen Projekten muss ein nachvollziehbares Paket für investive Maßnahmen und deren Finanzierung zugrunde gelegt werden. Deshalb fordern wir einen Investitionsplan, aus dem klar hervorgeht, welche Projekte Sie planen, wann diese beginnen, in welchem Zeitraum sie umgesetzt und mit welchen Mitteln beziehungsweise Fördermitteln sie finanziert werden sollen. - Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte etwas klarstellen. Ich habe eben in der Begründung unseres Antrages mitgeteilt, dass der Verkehrsentwicklungsplan noch nicht vorliegt. Dabei ist Unruhe bei Frau Berg aufgekommen; er würde schon lange vorliegen. Er liegt eben nicht vor. Ich erinnere hier an die Presseerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, in der die Ministerin klar mitgeteilt hat, er sei noch nicht abgeschlossen. Er ist in der Bearbeitung, aber es gibt keinen Verkehrsentwicklungsplan, den wir abgeschlossen haben und der vorliegt. Wir haben immer noch den Verkehrsentwicklungsplan von 1998.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Eigentlich wollten wir uns gar nicht erst zum Antrag der AfD äußern. Ich will aber doch kurz begründen, warum. Sie bleiben wirklich jeden Inhalt schuldig! In Ihrem Antrag steht einfach überhaupt nichts drin! Weder sagen Sie, was notwendige Schritte sein sollen, noch was Sie unter zukunftssicheren und zukunftsweisenden Industrien verstehen. Auch in Ihrer Rede, Herr Müller, war das nicht zu erkennen. Ihr Antrag ist so dehnbar und auslegungsfähig, dass kein einziger Industriearbeiter etwas davon hat. Würden wir ihn beschließen, würden wir hier überhaupt nichts beschließen, weil er nämlich keinen Inhalt hat. Dabei sind wir als Fraktion immer gerne bereit, über Industriepolitik zu debattieren. Wir haben in der Vergangenheit selbst einige Debatten angestoßen und über manche unserer Vorschläge - ich nenne hier mal die Enteignungsdiskussion bei den Gusswerken - wurde auch lebhaft diskutiert.
Gerade momentan kann man zur Industriepolitik einiges sagen. Wir haben dazu Vorschläge gemacht, die hier im Hause bekannt sind. Ein Projekt unserer Fraktion ist zum Beispiel seit Jahren der Saarlandfonds, den wir schon mehrmals vorgeschlagen haben, um Unternehmen in Schieflage eine Art Schutzschirm anzubieten, bis sie sich wieder einigermaßen am Markt behaupten können. Wir wollen eine aktive und innovative Industriepolitik und haben beispielsweise ein Stahlforschungszentrum unter Beteiligung der Industrie vorgeschlagen, um die Stahlindustrie im Land zukunftsfest aufzustellen.
Auch zum Thema Gusswerke Saarbrücken ist unsere Position klar bekannt. Wir haben uns für eine aktive Rolle des Landes im Wege einer direkten Beteiligung ausgesprochen, bis das Vertrauen der Kunden wiederhergestellt ist. Wir wollen aber nicht nur ein stärkeres Engagement der öffentlichen Hand, sondern setzen uns auch für stärkere Einbeziehung der Beschäftigten durch Belegschaftsbeteiligung ein. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass man durch Stiftungslösungen oder Belegschaftseigentum viele Probleme hätte verhindern können, weil einzelne Unternehmen dann nicht mehr durch ständig wechselnde Eigentümer ausgeplündert und massenhaft Arbeitsplätze vernichtet werden könnten.
Zu all diesen Fragen gab es hier im Hause lebhafte Debatten. Anreize für Ihren Antrag hätte es also genug gegeben. Aber Sie legen hier einen einzigen inhaltsleeren Satz vor, aus dem nicht einmal hervorgeht, was Sie überhaupt beantragen wollen! Mein Kollege Jochen Flackus hat in der letzten Plenarsitzung schon gesagt, dass wir nicht mehr bereit sind, auf diesem Niveau Debatten mit Ihnen zu führen.
Sie müssen schon mehr als ein Stichwort liefern. Unsere Fraktion wird nicht über ganze Themenkomplexe diskutieren, zu denen Sie selbst überhaupt nichts beitragen, weil Sie sich scheuen, einen Inhalt zu formulieren, an dem man Sie messen kann. Mit Ihrem schwammigen Satz, den Sie als Antrag bezeichnen, verschaukeln Sie alle, die sich ernsthaft um ihre Arbeitsplätze sorgen oder diese sogar schon verloren haben.
Ich bin sicher, jeder saarländische Industriearbeiter, der Ihr heutiges Papier liest, stellt umgehend fest, dass Sie ihm wirklich nichts zu bieten haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildungschancen dürfen nicht vom sozialen Status und vom Geldbeutel der Eltern abhängen und auch nicht davon, ob man aus einem armen oder einem reichen Bundesland stammt. Wir brauchen überall in Deutschland vergleichbare Standards, Prüfungen und gleiche Chancen, denn ansonsten wird ein Wechsel von Familien von einem Bundesland in ein anderes ganz unnötig erschwert. Finanzschwache Bundesländer sehen besonders alt dabei aus. Es ist ja kein Zufall, dass mit Baden-Württemberg und Bayern zwei reiche Bundesländer aus dem Bildungsprojekt Bildungsrat ausgestiegen sind. Ganz offensichtlich ist die Solidarität dieser Länder mit den weniger finanzstarken Nachbarländern nicht sonderlich ausgeprägt, ganz unabhängig davon, ob der Ministerpräsident nun ein CSU-Politiker ist oder ein Grüner. Nicht umsonst sind gerade diese beiden Bundesländer auch stur, wenn es um die Ferienzeiten geht, und verteidigen ihre Besserstellung.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2017 ja den klaren Auftrag gegeben, eine Regelung zu finden, die eine annähernde Vergleichbarkeit der Noten praktikabel ermöglicht. Denn anders sei das Recht auf gleiche Teilhabe nicht gewährleistet. Der Bildungsrat war ein Versuch, die verschiedenen Regelungen, Leistungen und Abschlüsse in den einzelnen Bundesländern auszugleichen und vergleichba
re bundesweite Standards zu schaffen, und zwar ohne dass die Länder ihre Bildungshoheit aufgeben müssten. Ironischerweise war es ja wohl vor allem die CSU, die diesen Bildungsrat zuerst in den Koalitionsvertrag mit CDU und SPD hineinverhandelt hat, um dann später auszusteigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir LINKE sind nach wie vor der Auffassung, auf Lehrermangel, Inklusion, Integration und Digitalisierung brauchen wir als Länder dringend mehr gemeinsame Antworten. Die Länder müssen mehr und nicht weniger zusammenarbeiten. Deshalb ist es bedauerlich, dass dieser Versuch wohl gescheitert ist. Warten wir einmal den morgigen Tag ab.
Man darf auch bezweifeln, dass Bayern und BadenWürttemberg in einer anderen Form zu Gesprächen über eine verstärkte Zusammenarbeit untereinander bereit sein werden. Zurzeit wird ja diskutiert, ob der Bildungsrat trotzdem irgendwie gerettet werden kann oder ob es einen Staatsvertrag geben soll.
Der Antrag der AfD, dass auch das Saarland aus dem Bildungsrat aussteigen soll, ist jedenfalls keine zufriedenstellende Lösung. Nur aussteigen würde überhaupt nichts bringen. Die Frage ist doch, wie wir eine Vereinheitlichung der Bildungschancen und Lernbedingungen schaffen. Es reicht eben nicht aus, wenn alle Bundesländer weiterhin ihr eigenes Süppchen kochen. Vielmehr müssen wir jetzt schauen, wie wir eine bessere Vergleichbarkeit hinbekommen und wirklich gleichwertige Lebens- und Lernbedingungen erreichen. Ein Bildungsrat hätte den Vorteil, dass auch Experten mit am Tisch sitzen würden, die die ehrgeizigen Vorgaben der Politik jeden Tag in der Praxis umsetzen, und dass auch Gewerkschaften und Bildungsforscher mitreden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja leider Tatsache, dass Deutschland insgesamt immer noch weniger in Bildung investiert als der Durchschnitt der OECD-Länder, nämlich 4,2 Prozent der Wirtschaftsleistung, während es im Schnitt der OECD 5 Prozent sind. Wir stehen in Deutschland vor großen Herausforderungen. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft werden für die Digitalisierung bundesweit 21 Milliarden Euro benötigt. Der Digitalpakt sieht aber nur 5,5 Milliarden vor. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau beziffert den Investitionsstau im Bereich Schule auf 42,8 Milliarden Euro. Aber bekanntlich möchte die CDU im Bund lieber zusätzliche 35 Milliarden Euro für Rüstung und Krieg ausgeben, 10 Milliarden für Steuergeschenke für Superreiche durch vollständige Abschaffung des Soli
und weitere Milliarden für neue Unternehmenssteuersenkungen, und wohl nicht dort, wo es am dringendsten gebraucht werden würde, nämlich bei der Bildung und den Zukunftschancen unserer Kinder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erkennen durchaus an, dass der frühere Bildungsminister Commerçon Verbesserungen auf den Weg gebracht hat, auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle etwas mehr gewünscht hätten.
Und wir wissen, dass es für ein Haushaltsnotlageland nicht einfach ist, das nötige Geld für die Bildung bereitzustellen. Gerade deshalb brauchen wir aber eine gemeinsame bundesweite Anstrengung für mehr Bildung und für mehr Investitionen in die Bildung. Den Antrag der AfD halten wir dabei nicht für zielführend und lehnen ihn deshalb ab. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in diesem Haus sollte etwas gegen eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung haben? Es ist völlig richtig - eben ist es gesagt worden -, dass wir integrierte gemeinsame Ausbildungsabschlüsse brauchen und eine bessere Anerkennung der grenzüberschreitenden Ausbildung und dass die Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung und die Task Force Grenzgänger auch künftig unterstützt und gefördert werden sollen. Ja, wir leben mitten in Europa und sollten die Chancen, die uns diese europäische Großregion bietet, stärker nutzen.
Es ist gut, dass junge Menschen heute ihre Ausbildung grenzüberschreitend machen können, dass sie in ihrem Heimatland die Berufsschule besuchen und im Nachbarland den Betrieb für die Praxisphasen nutzen können, dass sie einen Abschluss im Heimatland und einen Abschluss aus dem Partnerland erwerben können. Für die Auszubildenden erweitert dies den Horizont, verbessert die Sprachkenntnisse und erhöht die Karrierechancen. Und für die Betriebe ist es auch von Vorteil, weil sie so zweisprachige Mitarbeiter gewinnen und den eigenen Fachkräftebedarf sichern können. Wir stimmen hier also durchaus überein, dass diese Möglichkeiten über die Grenzen hinweg positiv sind und ausgebaut werden sollen.
Es gibt allerdings einen Punkt, den man dabei nicht vergessen darf: Für eine verstärkte Zusammenarbeit in der Großregion brauchen wir auch einen besseren grenzüberschreitenden ÖPNV. Es ist auch angesichts des Klimawandels und der nötigen Verkehrswende überhaupt nicht zeitgemäß, diejenigen, die eine grenzüberschreitende Ausbildung machen, mehr oder weniger in das Privatauto zu drängen. Die Wirtschaftsministerin, die ja nebenbei auch noch Verkehrsministerin ist, hat bisher leider keine Planung und Konzepte für eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Nahverkehrs vorgelegt. Es reicht eben nicht aus, nur die Großregion in Sonntagsreden zu beschwören, sondern es muss auch montags noch gute Bus- und Bahnverbindungen vom Saarland nach Luxemburg oder nach Lothringen geben, natürlich zu bezahlbaren Preisen.
Auch der Verweis im Antrag auf die sogenannte Frankreichstrategie des Landes irritiert uns da schon etwas. Schließlich hat die Bildungsministerin, Frau Streichert-Clivot, hier ja völlig zu Recht ein paar Fragezeichen gemacht und gesagt: Das Ziel der Zweisprachigkeit ist gut. Ob es realistisch ist, bezweifle ich stark. - Ich glaube, das war ehrlich.