Ralf Georgi
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen, ich kann mich eigentlich den Äußerungen von Hermann Scharf anschließen.
Wir begrüßen, dass die Koalition nach so vielen Jahren nun endlich eine Erhöhung angehen will. Da rennen Sie bei mir wirklich offene Türen ein. Wir haben im Haushaltsausschuss eine Erhöhung des Mittelansatzes um 275.000 Euro im nächsten und um 215.000 Euro im übernächsten Jahr vorgeschlagen, was leider von CDU, SPD und AfD abgelehnt wurde. Darum freuen wir uns umso mehr über den Gesetzentwurf heute. Es ist nämlich ziemlich genau 15 Jahre her, seit die CDU-geführte Landesregierung die Blindheitshilfe deutlich gekürzt und die automatische Anpassung an die Rentenentwicklung gestrichen hat. Seit 15 Jahren ist der Betrag festgefroren. Die Preise, die blinde Menschen für ihre täglichen zusätzlichen Hilfsmittel zahlen müssen, sind aber nicht festgefroren, sondern seitdem erheblich gestiegen. Deshalb begrüßen wir die Erhöhung.
Wir wollen aber auch eine Verstetigung. Die Blindheitshilfe sollte sich wieder an der Rentenentwicklung orientieren. Das sollte im Gesetz festgeschrieben werden. Deshalb können wir schon jetzt ankündigen, dass wir im kommenden Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden, damit auch im Jahr 2022 und in den folgenden Jahren die Mittel erhöht werden. Der Blinden- und Sehbehindertenverein hat völlig recht, die Blindheitshilfe ist kein Almosen, um das blinde Menschen betteln müssen, es ist ein gesetzlich geregelter Nachteilsausgleich, den diese Menschen auch brauchen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern schon über das Blindengeld gesprochen, heute möchte ich noch ein paar Anmerkungen zur Behindertenpolitik machen. Es gibt den treffenden Satz, den haben wir hier auch schon öfter gehört: Behindert ist man nicht, behindert wird man. Tatsächlich werden viele Menschen tagtäglich behindert, wenn sie beispielsweise nicht zu einem Bahnhof gelangen können, weil die Zugänge nicht barrierefrei sind. Die Linksfraktion hat bei der letzten Haushaltsberatung daher ein Projekt für den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen vorgeschlagen, denn damit geht es ja nur sehr schleppend voran. In meiner Heimatstadt zum Beispiel ist der Bahnhof umgebaut, aber die Bahn verzögert den Einbau von Aufzügen und damit natürlich auch die Barrierefreiheit, das ist ein unmöglicher Zustand!
Rund ein Fünftel der Bahnhöfe ist noch nicht barrierefrei erreichbar, hier wird also gehbehinderten Menschen immer noch die Teilhabe und das Recht auf Mobilität verweigert. Ganz grundsätzlich sollte gelten: Fördermittel des Landes darf es nur noch dann geben, wenn in einem Bauprojekt auch volle Barrierefreiheit gewährleistet wird, sonst nicht.
Auch der barrierefreie Umbau von Wohnungen muss dringend vorangetrieben werden, das wurde ja schon angesprochen. Das ist auch gerade in einer älter werdenden Gesellschaft wichtig. Viele Behinderte finden überhaupt keine Wohnung. Wenn sie ortsgebunden sind, ist es sehr schwierig, außer sie sagen, dass sie außerhalb des Saarlandes gehen. Dort gibt es wohl Möglichkeiten, aber natürlich ist das gerade für diese Gruppe relativ schlecht.
Wir haben auch einen Lehrstuhl für Inklusion und Förderpädagogik vorgeschlagen, die Kollegin Spaniol hat das gestern intensiv vorgestellt. Ich finde, das
ist eine sehr gute Sache, denn es muss mehr geschehen, damit wirklich jedes Kind in einer Klasse entsprechend seiner Stärken gefördert werden kann.
Inklusion ist nicht dadurch abgehakt, dass sie im Gesetz steht, sie muss auch gelebt werden, und dafür müssen die Voraussetzungen stimmen. Wir erkennen ausdrücklich die Anstrengungen der Landesregierung in diesem Punkt an.
Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, der sehr wichtig ist: Durch die Corona-Krise sind heute 9,3 Prozent mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos als vor einem Jahr. Leider wird es bei diesen Menschen länger dauern, sie wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, wenn überhaupt. Aber auch schwerbehinderte Menschen wollen eine Arbeit, die Sinn stiftet und bei der sie sich einbringen können, Kollege Scharf hat es vorhin auch angesprochen, auch sie haben ein Recht auf Selbstverwirklichung. Deshalb wäre es grundsätzlich wichtig, dass Menschen mit Behinderungen und die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe sowohl bei den Corona-Maßnahmen als auch allgemein bei wichtigen Gesetzentwürfen auf Bundesund Landesebene von Anfang an eingebunden und ausreichend berücksichtigt werden, da wo es nicht schon geschieht. - Vielen Dank!
Kolleginnen und Kollegen! Im Saarland ist nicht einmal mehr jeder fünfte Baum noch gesund. Über alle Baumarten hinweg weist fast die Hälfte der Bäume deutliche Schäden auf. Dem Wald geht es nicht gut. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Waldzustandsbericht für dieses Jahr, den Minister Jost vorgestellt hat. Wir kennen die Gründe, zumindest denken wir das. Hitze und Trockenheit haben unserem Wald zu
gesetzt. Fichten, Buchen, Eichen und Eschen sind stark in Mitleidenschaft gezogen, teils ist der Zustand des Waldes dramatisch.
Alleine der Borkenkäferbefall bei den Fichten hat den Wäldern massiv geschadet. Nur noch 8 Prozent der Fichten gelten als gesund. Die Freiflächen durch den Borkenkäfer betragen mittlerweile 460 Hektar. Bei 58 Prozent der Buchen sind deutliche Schäden sichtbar. Wir haben daher auch die Ankündigung begrüßt, dass der Holzeinschlag nun reduziert werden soll. Die Linksfraktion hat seit Langem gefordert, dass ein deutlich größerer Anteil des Waldes von der Forstwirtschaft ausgenommen und vor Holzeinschlag geschützt werden muss.
Das Land hat bis heute keinen einzigen Quadratmeter Wald als Schutz- oder Erholungswald ausgewiesen. Jetzt soll ja wie gesagt mehr Wald von der Nutzung durch den SaarForst ausgeschlossen werden, was wir sehr begrüßen. Denn das bedeutet mehr wertvolles Totholz und Wildnis. Denn abgestorbene Bäume übernehmen als Lebensraum, Schattenspender, Wasser- und Nährstoffspeicher wichtige Funktionen. Wir hätten uns hier aber ein ehrgeizigeres Ziel und noch deutlich weniger Holzeinschlag und wirtschaftliche Nutzung gewünscht.
Meine Damen und Herren, für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sind Waldbeobachtung und Waldforschung von Bedeutung. Nur wer weiß, wie das komplexe Ökosystem Wald funktioniert und wie seine Entwicklung verläuft, kann es nachhaltig bewirtschaften und zielgerichtet erhalten, meine Damen und Herren. Darum haben wir eine Begleitforschung Waldentwicklung und Waldbewirtschaftung vorgeschlagen mit 30.000 Euro als Anschubfinanzierung. Denn neben dem Bundesforschungsprogramm zum Thema Wald können sich auch die Länder aktiv einbringen, wie es Bayern beispielsweise auch tut.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Förderung der regionalen Vermarktung. Äpfel aus Neuseeland, Knoblauch aus China, Biokartoffeln aus Ägypten. Der größte Teil unseres Nahrungsmittelangebots kommt über Großmärkte aus der ganzen Welt. Aber für einen Großteil der Grundnahrungsmittel ist regionale Produktion nicht nur möglich, sondern für ein nachhaltiges Wirtschaften auch geboten. Einige Erzeuger saarländischer Lebensmittel vermarkten bereits unter „Genuss Region Saarland“ oder unter „Ebbes von Hei!“ Dies möchten wir gerne stärker unterstützen und ausweiten und haben daher 80.000 Euro für die Förderung der regionalen Vermarktung veranschlagt.
Ein Blick nach Bayern bestätigt unser Vorhaben. Dort gibt es ein vom Bayerischen Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickeltes Internetportal „regionales-bayern.de“, wo bequem alles zu finden ist, wenn man regional produzierte Produkte einkaufen möchte - Bienenwachs, Brot, Backwaren, Fisch, Fleisch, Wurst, Geflügel und Eier, Gemüse, Getreide, Hülsenfrüchte -, Hofläden und vieles mehr. Warum sollte dies nicht auch den saarländischen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden? Alles auf einen Blick, unterstützt von der Landesregierung, das hilft nicht nur den Erzeugern, sondern auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kolleginnen und Kollegen, 23.000 Tiere mussten im Saarland im vergangenen Jahr für Tierversuche herhalten. Die Kollegin Spaniol hat gestern alles dazu gesagt. Ich möchte Ihnen Einzelheiten dieser zum Teil grausamen Tierversuche ersparen. Bundesweit sind es 2,9 Millionen, noch einmal 77.000 mehr. Gestern wurden die Zahlen veröffentlicht. Aber dass die Zahl der gequälten und getöteten Tiere Jahr für Jahr steigt, ist eine Zumutung und muss dringend geändert werden.
Da haben wir für die alternativen Forschungsmethoden für 2021 und 2022 Haushaltsmittel beantragt. Es wurde ja im Haushaltsplan 02 schon behandelt.
Kolleginnen und Kollegen, wir sehen genauso wie der NABU die Notwendigkeit einer Finanzierung der Fachstelle für die Wildvogel-Auffangstation und haben dafür zusätzlich 25.000 Euro jeweils für 2021 und 2022 beantragt. Wer jährlich 2.900 Vögel aufnimmt und versorgt - Tendenz steigend -, der muss unterstützt werden. Das ist zumindest einmal unsere Auffassung. Für die Vogelberingstation Lisdorf, die bundesweit anerkannt exzellente wissenschaftlich anerkannte Arbeit leistet, wollen wir ebenfalls einen Aufwuchs in Höhe von 50.000 Euro für eine Fachstelle. Viele Zugvogelstrecken führen über das Saarland und viele Zugvögel rasten hier. Die Möglichkeit einer wissenschaftlichen und fachlichen Bearbeitung der Erkenntnisse sollte auch in der Fachstellenbesetzung ihre Berücksichtigung finden. Auch dafür bitten wir um die Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen, für die Einrichtung eines Klimacampus Saar sowie für die Zusammenarbeit mit der saarländischen Klimabewegung beantragen wir einen neuen Titel in Höhe von 50.000 Euro jeweils für 2021 und 2022. Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz regelt zum einen ganz sinnvolle Dinge. So soll der Einsatz von Notfallsanitätern in Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes rechtssicher geregelt werden. Außerdem sollen die bestehenden Regeln für die Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals konkreter gefasst werden und es soll ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz digitaler Technik im Rettungsdienst, also der Telemedizin, geschaffen werden. All das ist nicht falsch, all das können wir mittragen.
In der Anhörung gab es aber in den Details teilweise deutliche Kritik und zahlreiche Abänderungsanträge. Wir haben in unserem Abänderungsantrag einige aufgegriffen und auch begründet. Dennoch möchte ich auf ein paar davon näher eingehen.
Ganz wichtig für die Qualität des Rettungsdienstes ist die Frage, wann die Retter am Unfallort sein können. In der aktuellen Fassung des Rettungsdienstgesetzes heißt es: „Die Notfallrettung ist so zu planen, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort innerhalb einer Hilfsfrist von 12 Minuten erreichen kann und die Hilfsfrist grundsätzlich in 95 von 100 aller an einer öffentlichen Straße zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann.“ Weiter heißt es: „Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bei der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort.“
Jetzt soll die Hilfsfrist nicht mehr ab Eingang der Notfallmeldung, sondern ab Einsatzentscheidung nach Eingang eines Hilfeersuchens bei der zuständigen Integrierten Leitstelle gelten. Das ist ein Unterschied, meine Damen und Herren! Vor allem, da es in Rettungsnotfällen auf jede Minute, sogar auf jede Sekunde ankommt. Auch die ADAC-Luftrettung kritisiert diese geplante Verlängerung der Hilfsfrist. Gemessen ab dem Zeitpunkt des Notfalleingangs in der Leitstelle rechnen die Hilfsbedürftigen mit dem Eintreffen der Hilfe. Idealerweise beginnt die Hilfsfrist daher mit dem Eingang des Notrufes in der Leitstelle.
Die geplante Änderung stellt in meinen Augen keine Verbesserung für die Saarländerinnen und Saarländer dar und sie geschieht auch nicht unbedingt mit Blick auf das Wohl der Notfallpatienten, sondern mit Blick auf den Geldbeutel, um Kosten zu sparen. Das hat zumindest der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald im Oktober letzten Jahres ganz offen zugegeben. In der Saarbrücker Zeitung hat er gesagt: „Wenn die Hilfsfrist so bleibt, wie sie ist, werden wir zusätzliche Rettungswachen bauen müssen. Das wäre teuer für das Land, die Kommunen und die Krankenkassen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja leider so, dass die Rettungsfrist nicht in 95 Prozent der Fälle eingehalten wird, wie es das Gesetz seit Jahren vorschreibt, und deshalb gibt es zwei Möglichkeiten: Man investiert weiter, bis die Frist eingehalten werden kann - das wäre im Interesse der Notfallpatienten -, oder man dehnt die Frist so lange aus, bis es passt, das wäre im Interesse der Kostensenkung.
Wir sagen, Menschen gehen vor, deshalb sollte die Frist nicht ausgedehnt werden, was ja praktisch hier passiert.
Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist, ist die Qualität des Rettungsdienstes. Wenn Organisationen und Betriebe mit Notfallrettung und Krankentransport beauftragt werden, dann sollten dabei insbesondere die Kriterien Eignung und Qualität ausschlaggebend sein, also die Fragen der Versorgung der Patienten, der Sicherheit, der Ausbildung und der Ausbildungseinrichtungen, und nicht vorrangig die Kosten. Auch die ADAC-Luftrettung warnt hier vor Preisdumping, prekären Arbeitsverhältnissen und mangelnder Investitionsbereitschaft. Ich denke, das will keiner von uns.
Ein dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Datenschutz. Wenn wir neue digitale Möglichkeiten der Telemedizin nutzen wollen, dann sollte auch sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Patienten sicher sind. Deshalb sollte nur solche Hard- und Software zum Einsatz kommen, die auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Das fordert auch die Landesdatenschutzbeauftragte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Punkt sind wir uns einig: Die Fortbildung sollte für alle in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Kräfte gleich groß sein, mindestens 30 Unterrichtseinheiten im Jahr, das haben in der Anhörung auch viele Experten so gefordert. - Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag, vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD verweist mit ihrem Antrag auf eine Untersuchung von Forschern aus Norwegen, genauer gesagt auf eine an der Küste von Norwegen, auf der Insel Smøla, durchgeführte Untersuchung. Dort wurde bei vier Windkraftanlagen jeweils ein Rotorblatt schwarz angestrichen, vier benachbarte Anlagen blieben unverändert; Herr Müller hat das ja ausgeführt. Nach meinen Informationen wurde nach drei Jahren Bilanz gezogen: Unter den bemalten Anlagen lagen wesentlich weniger verendete Tiere, vor allem kamen deutlich weniger Greifvögel, etwa Seeadler, durch diese Anlagen ums Leben.
Insgesamt ging die Zahl der toten Tiere um 70 Prozent zurück. Das könnte an der erhöhten Sichtbarkeit der Rotoren liegen, denn das schwarze Rotorblatt erhöht die Kontrastwirkung und verringert die Bewegungsunschärfe des Rotors. Das klingt gut. Mir persönlich erscheint das auch durchaus nachvollziehbar. Aber: Wissenschaftlich erwiesen ist es nicht. Denn der mögliche Effekt wurde lediglich anhand einer sehr kleinen Zahl von Windrädern getestet, an vier Windrädern, wenngleich über einen etwas längeren Zeitraum von drei Jahren. Auch Ex
perten in Deutschland bemängeln eine unzureichende Aussagekraft, beispielsweise das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung in Leipzig, das erläutert, bei einer solch kleinen Stichprobe könnten die beobachteten Effekte auch rein zufällig eingetreten sein. Das Zentrum für Windenergieforschung der Universitäten Bremen, Hannover und Oldenburg ist zwar der Ansicht, dass die Studie ein glaubwürdiges Bild zeichne, erklärt aber ebenfalls, die Fallzahlen seien zu gering, um statistische Streuung ausschließen zu können.
Auch die Autoren der Studie fordern ja keineswegs, umgehend alle Windkraftanlagen zu bepinseln, sondern empfehlen eine Ausweitung der Tests. Sie erklären, die Wirksamkeit könnte durchaus standortund artenspezifisch sein. Nichts Genaues weiß man also nicht. Gewiss, es gibt Hinweise, die müssen nun aber intensiver untersucht werden.
Übrigens haben die norwegischen Forscher auch berichtet, es habe sich eine deutliche Wirkung der Bemalung des Turms einer Windkraftanlage gezeigt. Nachdem der untere Teil des Turms schwarz gefärbt worden sei, seien nur noch halb so viele tote Vögel zu Tode gekommen - - halb so viele tote Vögel -
hätten nur noch halb so viele Vögel unter dem Turm gelegen.
Es geht noch. - Aber die AfD fordert nun keineswegs, die Türme von Windkraftanlagen zu bemalen.
Kolleginnen und Kollegen, der Schutz von Tieren, insbesondere der Schutz gefährdeter Arten, sollte uns allen ein Anliegen sein. Deshalb sollten wir ernsthaft prüfen, wie diese Tiere am wirkungsvollsten geschützt werden können. Schnellschüsse hingegen, so gut sie auch gemeint sind, helfen leider nicht weiter. Wir brauchen daher weitere wissenschaftliche Untersuchungen.
Das Problem ist ein großes; ich zitiere die Deutsche Wildtier Stiftung: „Mit dem Bau von WEA wird das komplexe Ökosystem Wald mit all seinen wichtigen Funktionen als Lebensraum, Nahrungsquelle und Klimaregulator schwer beeinträchtigt.“ Jährlich sterben bis zu 250.000 Fledermäuse und 12.000 Greifvögel an Windrädern. Rotmilan und Mäusebussard beispielsweise stehen unter dem besonderen Schutz der Berner Konvention von 1979. Es ist verboten, diese Tiere zu fangen, sie zu beunruhigen oder sie zu töten. Sie gehören, wie alle heimischen Greifvögel, zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese rechtlichen Grundlagen können wir nicht einfach ignorieren, deshalb muss etwas geschehen.
Ein Mitarbeiter des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung in Leipzig betonte, dass ein schwarz ge
färbtes Rotorblatt nur einem Teil der Arten helfe, beispielsweise nicht Fledermäusen oder Insekten. Er plädiert stattdessen dafür, den Ausbau der Windkraft auf das Nötigste zu beschränken. - Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, Wälder sind wichtig im Kampf gegen Artenschwund und Klimawandel, sie sind unverzichtbar für den Grundwasserschutz. Wälder reinigen die Luft, produzieren Sauerstoff und dienen als Kohlenstoffspeicher. Sie sind ein bedeutender Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sie haben auch eine wichtige Erholungsfunktion für unsere Bevölkerung. Das „Waldbaden“ ist gerade in der Corona-Krise wieder sehr in Mode gekommen.
Mit 86 Prozent bewaldeter Fläche gehört das Saarland zu den waldreichsten Bundesländern. Der Wald hat vor allem auch eine wichtige Erholungsfunktion für unsere Bevölkerung und ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze. Daher wurde auch vor über 30 Jahre im Saarland nach dem Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft gewirtschaftet, ohne Einsatz von Chemie. Der Anteil von Laubbäumen ist mittlerweile im Bundesvergleich top, etwa dreiviertel des saarländischen Waldes sind Laubbäume.
Wir sind uns also einig: Der Wald muss geschützt werden! Er ist kein Industriebetrieb, mit dem man möglichst viel Profit machen sollte, sondern er hat zentrale Bedeutung für uns alle. Deshalb ist es auch gut, wenn der Bund Geld zur Verfügung stellt für die Forstwirtschaft, allerdings kann es nicht sein, dass dieses Geld nur für Privatwälder fließen soll. Der Staatswald darf nicht leer ausgehen. Er ist viel bedeutender. Deshalb unterstützen wir den vorliegenden Antrag. Ja, die Landesregierung sollte sich beim
Bund dafür einsetzen, dass die geplanten Fördermittel auch für den Staatswald fließen und dass die vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes für alle Waldbesitzer dauerhaft honoriert werden.
Kolleginnen und Kollegen, öffentliches Geld sollte es aber wirklich nur dann geben, wenn nachhaltig und naturnah gehandelt wird und wenn der Wald eben keinen Wirtschaftsbetrieb darstellt, der möglichst immer mehr Profit erbringen muss. Die Zukunft des deutschen Waldes ist ein naturnaher Wald, in den wir seltener und behutsam eingreifen. Nur noch einzelne Bäume und Baumgruppen werden geerntet, möglichst schonend für Boden und Tierwelt. Einige Bäume dürfen sogar so alt werden, dass sie natürlich sterben können, hat Greenpeace gefordert.
Leider sind wir davon weit entfernt. 87 Prozent des Landes und 88 Prozent des Kommunalwaldes im Land werden herkömmlich forstwirtschaftlich genutzt. Nur 4,7 Prozent des Staatswaldes sind als Naturwaldzellen ausgewiesen und kein einziger Wald als Schutz- oder Erholungswald. Ja, das Saarland gehört zu den waldreichsten Bundesländern, leider ist aber die Hälfte des Waldes jünger als 60 Jahre und der Bestand an alten Bäumen viel zu gering. Luftverunreinigung und Hitze setzen dem Wald schwer zu. Dazu kommen Extremwetterlagen infolge des Klimawandels wie die langanhaltende Dürreperiode und ein Orkan wie Sabine im Februar dieses Jahres, von dem vor allem der Norden des Saarlandes betroffen war. Insgesamt sind 5.000 m³ Sturmholz angefallen, besonders die durch den Borkenkäfer befallenen Fichten wehte es einfach um.
Geschlossene Waldflächen werden aber leider auch aus anderen Gründen zerstört, etwa für den Bau riesiger Windkraftanlagen. Wenn auch hier und da wieder neue Bäume gepflanzt werden, so sind das doch keine geschlossenen Waldflächen mehr. Naturnah ist es auch nicht. Der Lebensraum für viele Tiere, vor allem für geschützte Wildvögel wird gestört, alte Bäume kann keiner einfach so durch junge ersetzen.
Meine Damen und Herren, ja, es ist höchste Zeit für einen konsequenten Umbau unserer Wälder mit naturnaher Bewirtschaftung. Dieser Umbau kostet natürlich Geld. Ja, die vom Bund geplanten Fördermittel sollten auch dem Staatswald zur Verfügung stehen - für genau definierte Ziele einer umwelt- und naturgerechten ökologisch nachhaltigen Nutzung unseres Waldes. Uns muss grundsätzlich klar werden, dass ein Wirtschaftssystem, das auf immer mehr Produktion, Absatz und Konsum setzt, mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Wäldern nicht vereinbar ist.
Wir hätten uns gewünscht, dass im vorliegenden Antrag noch umweltfreundlichere und Wald und Boden schonendere Holz- und Ernteverfahren festgeschrie
ben worden wären. Wir sollten auf sanfte Betriebstechniken mit reduzierten Wirtschaftswegen und Rückegassen setzen. Obwohl noch Verbesserungsbedarf besteht, werden wir dem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf regelt ja gleich eine ganze Reihe von verschiedenen Punkten, der Minister hat es gerade angesprochen. So soll unter anderem ein Vorschlag des Städte- und Gemeindetags aufgegriffen werden, um die Größe eines Gemeinderates flexibler festlegen zu können. Es soll eine Sperrfrist von drei Monaten für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten mit gleichem Inhalt festgelegt werden. Wenn wir das auf Landesebene tun würden, hätte eine Fraktion kaum noch einen Tagesordnungspunkt. Hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit sollen im Falle eines freiwilligen Zusammenschlusses mit einer anderen Gemeinde ein Recht auf Weiterbeschäftigung erhalten. Die Kosten für eine notwendige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während einer Ratssitzung sollen auf Antrag übernommen werden. Schließlich soll noch eine ganze Menge anderer Punkte neu geregelt werden.
Ein Punkt, über den in den Medien vorab bereits größer berichtet wurde, ist die Erleichterung eines Rücktritts für Bürgermeister. Zum einen soll ein Rathauschef, der das Vertrauen der Bevölkerung und des Gemeinderates verspielt hat, selbst seine Versetzung in den Ruhestand beantragen können. Zum anderen soll er seine Pensionsansprüche nicht mehr ganz verlieren, falls er frühzeitig zurücktritt oder aus dem Amt enthoben wird. Das Ziel ist klar: Man will verhindern, dass sich Amtsinhaber an ihr Amt klammern aus Angst, ihre Pensionsansprüche zu verlieren.
Man kann auch ganz nüchterne Haushaltsgründe für diese Regelung nennen, denn für eine Gemeinde kann es sehr teuer werden, einen langjährigen Amtsinhaber nachträglich gesetzlich zu versichern, falls er seine Pensionsansprüche verliert. Das macht also Sinn. Andererseits fragen sich viele Bürger natürlich, warum es Sonderrechte für Bürgermeister geben sollte, die gravierende Fehler begangen haben, und deshalb in der Bevölkerung und im Rat kein Vertrauen mehr haben. In diesem Zusammenhang steht auch das sogenannte Klaus-Lorig-Gesetz, der Vater der Völklinger Meeresfischzucht, also ein Spezialgesetz für Amtsinhaber. Warum sollte ein Bürgermeister, der das Vertrauen verspielt und gravierende Fehler gemacht hat, wegen denen andere ihren Arbeitsplatz verloren haben, noch mit einem goldenen Handschlag verabschiedet werden? - Gerade angesichts zunehmender Politikverdrossenheit und eines wachsenden Misstrauens in die politische Klasse sollten wir alles tun, um den Eindruck zu vermeiden, Politiker erhielten Sonderrechte. Wenn es tatsächlich darum geht, zu verhindern, dass sich Amtsinhaber weigern zurückzutreten, könnte man auch die Abwahlmöglichkeiten vereinfachen. Warum können nicht beispielsweise die Einwohner mit entsprechenden Unterstützungsunterschriften die Abwahl beantragen?
Kolleginnen und Kollegen, es gibt gute Gründe für diese Regelung und es gibt gute Gründe dagegen. Wir sind daher gespannt auf die Anhörung der Experten im Ausschuss. - Wir stimmen der Überweisung des Entwurfs in den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Schaffung eines inklusiven Wahlrechts begrüßen wir natürlich. Das ist lange überfällig. Eine ganze Personengruppe pauschal vom Wahlrecht auszuschließen, ohne hinreichenden sachlichen Grund, in gleichheitswidriger Weise, das wird unserem demokratischen Selbstverständnis nicht gerecht. Es ist sehr traurig, dass dies erst vom Bundesverfassungsgericht nach so vielen Jahren klargestellt werden musste.
Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse waren nicht nur verfassungswidrig, sie haben zudem im eindeutigen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention gestanden. In Artikel 29 der Konvention heißt
es; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, „(…) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden (…).“ - Es ist auch insoweit bedauerlich, dass dieses Urteil nicht schon früher umgesetzt wurde, rechtzeitig zur Kommunalwahl.
Hier im Saarland galt ja eine Übergangsregelung. Die Betroffenen, also Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, und Schuldunfähige im psychiatrischen Maßregelvollzug, mussten erst einen Antrag stellen, um das Wahlrecht zu erhalten. Das ist eine Hürde, die so hoch war, dass kaum jemand vom neuen Wahlrecht Gebrauch gemacht hat: Im Saarland waren es von rund 850 Betroffenen gerade einmal fünf.
Umso besser, dass dies mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf behoben wird. Aber: Obwohl wir hier und heute über ein inklusives Wahlrecht reden, gibt es keine verpflichtenden Regelungen, wonach auch wirklich für alle Wähler alle Wahlräume barrierefrei erreichbar und ausgestattet sein müssen. Das widerspricht dem Ziel, allen ein gleiches Wahlrecht zu ermöglichen. Das hat in der Anhörung auch der BSK-Landesverband Saarland kritisiert. Ich zitiere, erneut mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Die weitere Zulassung nicht barrierefreier Wahlräume und orte, in denen das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann, konterkariert das formulierte Ziel zur Schaffung eines inklusiven Wahlrechts, wenn durch bauliche Barrieren weiterhin eine Benachteiligung von Menschen mit Mobilitätsbehinderung bei der Ausübung ihres Wahlrechts im gleichen Wahlbezirk zu nicht behinderten Bürgern aufrechterhalten wird.
Wir haben uns deshalb in unserem Abänderungsantrag an den Vorschlägen des BSK orientiert. Wenn wir allen Menschen die Teilhabe an unserer Demokratie und an demokratischen Wahlen ermöglichen wollen, muss sichergestellt sein, dass alle den Ort der Abstimmung erreichen können und vor Ort Materialien zur Wahl vorfinden, mit denen sie umgehen können. Bei der letzten Landtagswahl waren landesweit 162 Wahlräume nicht barrierefrei erreichbar. Das muss sich ändern. Ziel muss sein, dass bei der nächsten Wahl wirklich alle Räume barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestattet sind.
Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns mit diesem Thema auch weiterhin beschäftigen müssen. Denn auch mit diesem Gesetz ist noch nicht alles in trockenen Tüchern. Nötig ist zum Beispiel die Klarstellung, was eine erlaubte technische Hilfe bei der Wahl ist. Der Sozialverband VdK hat in der Anhörung geeignete Strategien gefordert, dieses näher zu definieren, um Missbrauch beziehungsweise Ein
flussnahme zu verhindern. So hat er angeregt, dass eine Vertrauensperson aus dem Kreis der Wahlhelfer bestimmt wird, um die technische Hilfe im Wahllokal umzusetzen und die Unabhängigkeit des Verfahrens zu gewährleisten. Wird nicht näher definiert, was erlaubte technische Hilfestellungen sind, bleibt eine rechtliche Grauzone. Dann werden auch weiterhin viele Menschen daran gehindert, an Wahlen teilzunehmen, so befürchtet der BSK Landesverband.
Wenden Wahlvorstände und Wahlhelfer die Regelungen konsequent an, wird es beispielsweise für die Assistenz verboten sein, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in den Wahlkabinen daran zu erinnern, dass beispielsweise die CDU die Partei von Angela Merkel oder AKK ist. Es wird aber Menschen geben, die eine solche Erinnerung brauchen, um sich an die Entscheidung zu erinnern, die sie vielleicht zu Hause getroffen haben. So hat uns das der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter erklärt. Und das Amtsgericht Saarbrücken bestätigt auch, dass dieser Aspekt intensiv diskutiert werden muss, gerade auch mit Blick auf die Briefwahl, um die Unabhängigkeit des Verfahrens zu gewährleisten.
Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz bedeutet also einen Fortschritt, und zwar einen überfälligen Fortschritt, der große Wurf aber ist es noch nicht. Der große Wurf wird es aber mit unserem Abänderungsantrag.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen muss mit noch viel mehr Schwung und Ehrgeiz vorangetrieben werden. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und bitten um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtags darf und soll der Ausschuss für Eingaben einmal im Jahr dem Hohen Haus über seine Tätigkeit Bericht erstatten. Dieser Aufgabe komme ich gerne nach. Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen heute über die Tätigkeiten dieses Ausschusses, der vermutlich am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist, zu berichten.
Das Grundgesetz und auch unsere Verfassung geben den Menschen in unserem Land das Recht, sich jederzeit mit ihren Bitten und Beschwerden an den saarländischen Landtag zu wenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Ausschuss werden die Sorgen und Nöte der Bürger konkret, erhalten Namen und Gesichter, hier wird auch Politik konkret! Meine Kollegin Sylvia Stiersdorfer vom Bayrischen Landtag bezeichnete den Ausschuss für Eingaben in Ihrem Bericht als Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger, er sei gleichermaßen Seismograf für die Stimmung in der Bevölkerung - ein, wie ich finde, sehr treffendes Bild.
Wir Abgeordnete sind nach Artikel 66 der Verfassung des Saarlandes Vertreter des ganzen Volkes. Das Volk steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Damit ist auch der Ausschuss für Eingaben und das damit verbundene Recht, Petitionen zu behandeln und zu bescheiden, ein zentraler Aufgabenbereich dieses Hauses. Daher werbe ich gerne im Hohen Hause für die Arbeit dieses wichtigen Ausschusses und berichte gerne über seine Tätigkeit.
Ich bin, wie meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, bei denen ich mich auch an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken möchte, ein „Überzeugungstäter“. Es ist schön,
wenn man den Menschen bei ihren berechtigten Einwänden helfen kann. Besonders erfreulich ist es, wenn sich dann jemand bedankt. Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich einen Petenten zitieren: „Sehr geehrter Herr Georgi, ich möchte mich bei Ihnen und Ihrem Ausschuss recht herzlich für die schon geleistete Arbeit bedanken. Ich habe, dank Ihnen und Ihrem Ausschuss, meinen Glauben an die Politik/Politiker, die ja als Volksvertreter auch meine Vertreter sind, wieder zurückgefunden.“ Darum muss es uns doch gerade in diesen Zeiten gehen, die Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit im und durch den Dialog mit den Menschen.
Grundsätzlich ist der Ausschuss für Eingaben für Anliegen, die die öffentliche Verwaltung oder die Gesetzgebung des Landes betreffen, zuständig. Zivilrechtliche Fragen oder Fragen, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, liegen außerhalb seiner Zuständigkeit.
In meinem mündlichen Bericht möchte ich anhand von aufbereiteten Daten und ausgewählten Beispielen das Petitionsgeschehen des abgelaufenen Kalenderjahres 2019 beleuchten. Sie finden in der als Drucksache 16/1338 vorliegenden Statistik des Berichtsjahres 2019 Zahlenangaben zu verschiedenen Aspekten des Petitionsgeschehens. Die Statistik umfasst zu einem das Gesamtaufkommen der vom Ausschuss im Berichtsjahr beratenen Eingaben. Zum anderen gliedert die Statistik die behandelten Eingaben nach drei Merkmalen auf: nach der Zuordnung zu den Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, nach der Art der Einbringung in den Landtag und nach der Art der Erledigung durch den Ausschuss.
Im Jahr 2019 hat der Ausschuss insgesamt 182 Eingaben behandelt, das ist eine minimale Steigerung von 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2018, als 180 Eingaben gezählt wurden. In den letzten 10 Jahren hat der Ausschuss zwischen 90 und 270 Petitionen pro Jahr behandelt. Die Aufgliederung nach den Geschäftsbereichen zeigt, dass die minimale Steigerung des Gesamtaufkommens ein Ergebnis recht unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen ist. Bemerkenswert ist der stark überdurchschnittliche Rückgang im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport um ein Drittel sowie im Bereich der Staatskanzlei um über 50 Prozent. Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport unter allen Ressorts noch die höchsten Anteile aufgewiesen. Demgegenüber lag der stärkste Anstieg mit über 50 Prozent im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das damit einen Teil des Vorjahresrückgangs kompensieren konnte. Damit kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa
milie auf den höchsten Wert, den die Aufschlüsselung nach Ressorts im Jahr 2019 ergibt.
Ein Blick auf die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Einbringung in den Landtag. Hier hat sich das Stärkeverhältnis zwischen elektronischen und nicht-elektronischen Zuschriften zugunsten der nicht-elektronischen verlagert. Insbesondere das auf der Netzseite des Landtages angebotene Format der Online-Petition weist im Berichtsjahr eine um rund 50 Prozent geringere Nutzungsquote auf.
Knapp zwei Drittel aller Eingaben haben im Jahr 2019 dadurch ihre Erledigung gefunden, dass der Ausschuss die zu ihnen eingeholten Stellungnahmen der obersten Landesbehörden bestätigt hat. In 11 Prozent aller Fälle hat das Prüfungsverfahren zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den eher nüchternen Zahlen der statistischen Betrachtung möchte ich Ihnen unsere Arbeit anhand ausgewählter Eingaben veranschaulichen. In den ausgesuchten Fällen konnte dem Petitum entsprochen werden.
Der erste Fall ist aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur. Eine junge Mutter aus Baden-Württemberg, die gerade ihr Lehramtsstudium abgeschlossen hat, möchte der Liebe wegen ihr Referendariat im schönen Saarland absolvieren. Um sich aber neben dem Referendariat noch um ihr Kind kümmern zu können, möchte sie dies in Teilzeit durchführen, was bisher im Saarland nicht möglich war. Das Ministerium für Bildung und Kultur steht dem Anliegen wohlwollend gegenüber. Die Thematik sei auch bereits von der Arbeitsgruppe „Zukunftsorientierte Referendarausbildung“ aufgegriffen worden. Aber bereits vor einer umfassenden Reform sollten Teilzeitlösungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen möglich werden. Ein entsprechender Entwurf sei in Vorbereitung. Somit konnte dem Anliegen der Petentin entsprochen werden und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden.
Im zweiten Fall, den ich heute erwähnen möchte und der den Ausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigte, bedurfte es einer interministeriellen Klärung zwischen den Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Finanzen und Europa, um dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Bei dem Petenten handelt es sich um einen Menschen mit Behinderung, der Grad der Behinderung beträgt unbefristet 40 Prozent. Dies wurde ihm nach § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom Landesamt für Soziales so bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung kann der Petent beim Finanzamt eine Steuerermäßigung geltend machen. Allerdings erkannte das zuständige Finanz
amt diese Bescheinigung nicht an. Sie sei fehlerhaft gewesen, da nicht eindeutig daraus hervorgehe, ob die Behinderung zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt habe oder auf einer typischen Berufskrankheit beruhe. Der Petent wurde bei dem Versuch der Aufklärung wechselweise an das Landesamt für Soziales beziehungsweise an das Finanzamt verwiesen und wandte sich schließlich an den Ausschuss für Eingaben.
Nach erfolgten Stellungnahmen der beteiligten Ministerien für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie für Finanzen und Europa wurde der Klärungsbedarf zur Schaffung von Rechtsklarheit deutlich. Man verständigte sich auf eine interministerielle Klärung, die Bescheinigungen des Landesamtes für Soziales wurden entsprechend abgeändert. Somit konnte dem Anliegen des Petenten entsprochen werden und vermutlich vielen weiteren Menschen mit Behinderung diese Mühen erspart werden.
Bei der nächsten Petition, die ich Ihnen schildern möchte, geht es um das ganz aktuelle Thema e-Mobilität. Ein Petent beschwerte sich, dass mehrere Ladestationen in Saarbrücken defekt seien und er daher sein Auto nicht aufladen könne. In seiner Stellungnahme konnte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr berichten, dass mehrere der vom Petenten beanstandeten Ladesäulen in Saarbrücken nun wieder funktionsfähig seien. Somit konnte auch diese Petition positiv beschieden werden.
Erfolgreich war der Ausschuss für Eingaben auch im Falle eines Petenten mit Behinderungen, der eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades wegen Verschlimmerung erreichen wollte. Der Petent hatte bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit und somit das Merkzeichen G und Grad der Behinderung 80 Prozent. Aufgrund der Tatsache, dass sein Zustand sich verschlimmert habe und er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sei, beantragte er eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades mit dem Ziel, ihm zum Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - zu verhelfen. Er wandte sich an den Ausschuss für Eingaben, monierte den Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Grades der Behinderung und beklagte, dass ein von ihm eingereichter Widerspruch nicht bearbeitet werde.
Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen bestätigt den Eingang des Antrages auf Neubewertung und erläutert die Gesetzeslage für die Anerkennung des Merkzeichens „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Das Landesamt habe den Grad der Behinderung von 80 auf 90 Prozent erhöht, habe aber die Voraussetzungen für die Anerkennung des Merkzeichens aG als nicht gegeben erachtet. Die Widerspruchsstelle des LAS hat nach einem Hausbesuch und weiteren angeforderten ärztlichen Befundberichten
dem Begehren des Petenten stattgegeben, das Merkzeichen aG anerkannt, den Grad der Behinderung auf 100 Prozent erhöht und das Merkzeichen B für Begleitung vergeben. Damit konnten wir einen beachtlichen Erfolg verbuchen.
Im letzten Fall, den ich Ihnen heute schildern möchte, handelt es sich um eine Eingabe aus dem Beihilferecht. Ein Petent beklagte eine Schlechterstellung saarländischer Beihilfeberechtigter im Bereich der Heilmittelaufwendungen. Diese seien beihilfefähig, allerdings im Rahmen festgelegter Höchstgrenzen. Nach 15 Jahren hätten der Bund und verschiede Länder eine Anpassung der Höchstgrenzen vorgenommen, das Saarland allerdings nicht. Dies führe dazu, dass Physiotherapeuten dazu übergingen, die erhöhten Preise zu berechnen. Somit komme es zu immer mehr Kürzungen der Beihilfeanträge. Der Petent führte aus, dass er krankheitsbedingt in großem Umfang ärztlich verordnete Heilbehandlungen in Anspruch nehmen müsse. Daher habe er monatlich immense zusätzliche Belastungen.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bestätigte diese Schlechterstellung aufgrund der Erhöhung der Höchstgrenzen beim Bund und anderen Ländern. Daher habe man bereits einen Entwurf zur Herstellung des Einvernehmens dem Ministerium für Finanzen und Europa zugeleitet. Ein paar Monate später informierte das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport den Ausschuss, dass die Anpassungen nunmehr vorgenommen würden. Somit hat sich auch im letzten der heute angesprochenen Fälle die Einschaltung des Ausschusses für Eingaben für den Beschwerdeführer bezahlt gemacht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende meiner Berichterstattung über die Tätigkeit des Ausschusses für Eingaben im Jahr 2019 möchte ich mich nochmals bei meinen Kolleginnen und Kollegen und der Landtagsverwaltung bedanken. Insbesondere möchte ich mich bei Dr. Reinhard Schwickert, der nach langjähriger Tätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand versetzt worden ist, bedanken. Gleichzeitig möchte ich mich bei unserem neuen Ausschusssekretär Thomas Thiel bedanken, der mit seiner Tätigkeit und seinem Engagement einen wertvollen Beitrag für die Arbeit des Eingabenausschusses leistet.
Bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedanke ich mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise hat auch hier im Landtag Einiges ins Rollen gebracht und uns beispielsweise die OnlineTeilnahme an Fraktions- und Ausschusssitzungen beschert. Es ist daher völlig folgerichtig, dies auch auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, deshalb wird die Fraktion DIE LINKE dem Gesetz auch zustimmen, meine Damen und Herren. Allerdings wollen wir noch auf ein paar Schwachpunkte hinweisen.
Bei der Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung in Ton und Bild in einem öffentlich zugänglichen Raum, der in der Bekanntmachung der Sitzung benannt wird - so heißt es im § 51a Abs. 6. Warum sollten die Sitzungen dann nicht öffentlich im Internet für jeden zugänglich sein? Warum sollen sich interessierte Bürger auch im Falle einer Pandemie in einen öffentlich zugänglichen Raum - sozusagen - zwängen, in dem die Sitzung übertragen wird, während die Gemeinderäte aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Sitzung vom heimischen Computer aus führen?
In Tübingen hat der Stadtrat am 14. Mai das erste Mal per Videokonferenz getagt. Ergebnis: In der ersten Stunde gab es mehr als 500 Zuschauer. „Eine Gemeinderatssitzung im Rathaus mit 500 Zuschauern gab es noch nie“, sagte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Deshalb sollten auch die Saarländerinnen und Saarländer den Online-Sitzungen ihrer Stadt- und Gemeinderäte folgen können. Was in Baden-Württemberg möglich ist, kann im Saarland kein Ding der Unmöglichkeit sein.
Der zweite Punkt, den ich heute ansprechen will, ist der Schutz unserer Daten und die Abhängigkeit von US-Internetkonzernen. Es gibt genug Kritik an Datenschutzpannen von Skype, Zoom und anderen Firmen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg empfiehlt: Bei der Auswahl von Video- oder Telefonkonferenzsystemen sollte aus technischer Sicht darauf geachtet werden, dass der Anbieter weder Metadaten - zum Beispiel: Wer hat mit wem kommuniziert? - noch die Inhaltsdaten der Kommunikation für eigene Zwecke auswertet oder an Dritte weitergibt. Dies können datenschutzrechtlich Verantwortliche am besten sicherstellen, wenn sie oder ihre Dienstleister eine entsprechende Softwarelösung im eigenen Rechenzentrum bereitstellen oder aufbauen. Dazu bieten sich zahlreiche Lösun
gen auf Basis von Open-Source-Software an, die prinzipiell datenschutzgerecht eingesetzt werden können. Hier würden wir uns auch im vorliegenden Gesetzentwurf eine entsprechende Klarstellung wünschen, dass also sichergestellt werden muss, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Diese Änderung des KSVG hat die Landesregierung bereits im April im Corona-Ausschuss angekündigt. Kollege Schäfer, es ist also nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Es wäre durchaus möglich gewesen, diesen Entwurf vor der Sommerpause ganz ordentlich in zwei getrennten Lesungen zu beraten, wenn die Regierung ihn rechtzeitig eingebracht hätte.
Wir sehen also durchaus Verbesserungsbedarf, aber aufgrund der entstandenen Zeitnot durch die anstehende Sommerpause und die Ungewissheit, ob wir im Herbst eine zweite Corona-Welle erleben, werden wir uns dem Anliegen nicht entziehen, Online-Sitzungen zu ermöglichen. Deshalb stimmen wir dem Entwurf zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD schreibt in ihrem Antrag, dass es keine hinreichenden Belege dafür gibt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Risiko einer Anste
ckung für gesunde Personen, die eine solche tragen, tatsächlich verringert.
Es gibt dafür nicht nur keine hinreichenden Belege. Im Gegenteil. Die Maskenpflicht wurde von Anfang an damit begründet, dass sie die Mitmenschen vor einer Infektion schützt und nicht den Träger selbst. Niemand behauptet, dass eine normale Mund-Nasen-Bedeckung den Träger vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt, aber der Virus überträgt sich nun mal über die Atemwege. Diese Masken sind ein einfaches Mittel, um andere vor einer Infektion zu schützen. Wenn in einem Bus alle Fahrgäste bis auf einen Mundschutz tragen, ist keiner bis auf denjenigen ohne Maske geschützt. Deshalb gilt hier Solidarität und Gemeinwohl vor Eigennutz. Eine Maskenpflicht macht in engen Räumen Sinn. Dass der Weltärztepräsident Montgomery im April eine Maskenpflicht abgelehnt hat, ist bekannt. Vorher hat er auch schon Zweifel am Lockdown geäußert.
Wir sind doch aber heute deutlich weiter. Kollege Theobald hat es angesprochen: Forscher aus Mainz, Darmstadt, Kassel und Dänemark haben in einer Untersuchung bestätigen können, dass der Rückgang der Infektionen tatsächlich eine Folge dieser Maskenpflicht ist. In der Stadt Jena, die als erste eine solche Pflicht eingeführt hat, gab es demnach in den ersten drei Wochen nach Einführung viermal weniger neue Fälle als in den Vergleichsstädten.
Es ist nachvollziehbar: Speicheltröpfchen, die beim Niesen oder Sprechen versprüht werden, bleiben zu einem großen Teil in der Maske hängen. - Die Maske dient außerdem als Schutz gegen versehentliche Berührungen. Viele Infektionen mit grippalen Erregern entstehen, weil sich Menschen unbewusst mit verunreinigten Händen ins Gesicht fassen. Im Schnitt macht das jeder Mensch fast 300-mal am Tag, das haben Studien herausgefunden. Mit einer Maske geht das nicht. Jeder, der in normalen Grippezeiten in Bus oder Bahn unterwegs war, wird sich erinnern, wie unangenehm es ist, wenn auf engem Raum gehustet oder geniest wird. Viele besitzen eben nicht die Eigenverantwortung, in die Armbeuge zu niesen, stattdessen niesen sie ungeniert in den Rücken oder - noch schlimmer - ins Gesicht des Vordermanns. Dort machen Masken durchaus Sinn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt schlimmere Plagen als das Tragen von Schutzmasken in Bussen, in Bahnen, an Bahnhöfen und in Supermärkten. Beim Joggen, Spazierengehen oder Sitzen im Auto muss man keine Maske tragen. Das muss man manchen vielleicht noch mal sagen. Es gab in Zeiten mit deutlich höheren Infektionszahlen deutlich gravierendere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen. Auch in Thüringen, wo die verbindlichen Kontaktbeschränkungen gegen Empfehlungen ausgetauscht wurden, gibt es weiterhin eine Pflicht zum
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften.
Meine Damen und Herrn, wir alle wünschen uns bald wieder Normalität. Wir alle hoffen, dass alle Menschen eigenverantwortlich sozial handeln, aber Corona ist nicht harmlos geworden. Einen Impfstoff gibt es immer noch nicht und wie schnell die Zahl der Infektionen wieder steigen kann, sieht man aktuell in der Fleischwarenindustrie. Niemand kann derzeit sicher sagen, ob und wann es eine zweite Corona-Welle geben wird. Deshalb lehnen wir den AfDAntrag ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es wirklich sehr kurz machen und kann mich über den Antrag der AfD wirklich nur wundern. Da wird die Regierung aufgefordert, die heimische Landwirtschaft und die heimischen Gärtnereien verstärkt zu fördern. Wer sollte etwas dagegen haben? Ich denke, niemand in diesem Haus.
Aber wie genau eine solche Förderung aussehen soll, bleibt wieder einmal im Unklaren. Dabei haben wir an dieser Stelle erst im Februar ausführlich über die Landwirtschaft diskutiert und darüber, wie die saarländischen Landwirte am besten unterstützt werden können. Damals haben wir uns ganz klar gegen das Mercosur-Abkommen positioniert, denn dieses Abkommen fördert nicht nur die Überproduktion von Milch und Fleisch und den Einsatz von Monokulturen und Pestiziden, sondern schadet auch den heimischen Landwirten durch unfaire Billigkonkurrenz aus Südamerika.
Wir haben außerdem für eine bessere Vermarktung regionaler Produkte geworben, was im letzten Tagesordnungspunkt ausführlich diskutiert wurde, und für die kartellrechtlichen Maßnahmen, die verhindern, dass Konzerne durch ihre Marktmacht den Landwirten Preise diktieren, die kein ausreichendes Einkommen ermöglichen. All das hätte dazu beigetragen, die Landwirtschaft zu fördern. All das hat die AfD abgelehnt.
Jetzt, nur zwei Monate später, kommt also auch die AfD zur Erkenntnis, dass die heimische Landwirtschaft und die heimischen Gärtnereien verstärkt zu fördern seien. Das ist wenig überzeugend, Herr Dörr, zumal konkrete Maßnahmen und Vorschläge ausbleiben. Es ist auch nicht notwendig, die Regie
rung aufzufordern, etwas zu tun, um die Nahrungsmittelgrundversorgung in Krisenzeiten nachhaltig zu gewährleisten, denn die Versorgung hat ja auch in der Corona-Krise funktioniert. Sie war nicht gefährdet.
Es war zwischenzeitlich einmal schwer, Toilettenpapier oder Hefe zu kaufen, aber alles andere wie Salat, Brot, Wurst und Käse und so weiter war in ausreichenden Mengen vorhanden. Auch in den Ländern, die deutlich stärker von Corona betroffen waren, waren diese Sachen vorhanden. Wir werden den Antrag der AfD deshalb ablehnen. Wir wollen vor allem die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe wirklich unterstützen und sie vor der erdrückenden Marktmacht der Konzerne schützen. Dafür brauchen wir keine Schaufensteranträge wie diesen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viel über die Zustände und die Bundesgesetzgebung gehört. Die Kollegin Schramm hat unsere Position dargelegt. Ich möchte noch etwas als Ottweiler Bürger und Abgeordneter aus dem Kreis Neunkirchen ergänzen. Was viele Bürgerinnen und Bürger im Raum Ottweiler richtig ärgert, ist, dass es keine verlässlichen Planungen für das 110 Jahre existierende Krankenhaus gibt und sich Zusagen und Versprechen ganz schnell wieder in Luft auflösen. Der Vorstandsvorsitzende der Marienhaus Stiftung, Dr. Heinz-Jürgen Scheid, hat 2017 noch erklärt: Wir sind froh, dass wir Ottweiler haben und stolz auf das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten. Die Marienhausklinik Ottweiler sei ein Paradebeispiel dafür, dass auch kleinere Krankenhäuser eine reelle Chance haben, im Wettbewerb zu bestehen, wenn sie spezialisierte Leistungen anbieten. So hieß es damals, also vor nicht einmal drei Jahren. Noch im Dezember letzten Jahres hat Marienhaus-Geschäftsführer Dr. Klaus-Peter Reimund im Ottweiler Stadtrat allen Gerüchten über eine teilweise oder vollständige Schließung des Ottweiler Krankenhauses widersprochen. Der Verbund zwischen
den Häusern in Ottweiler und St. Wendel sei gut aufgestellt und es werde in bestimmten Bereichen auch eine engere Zusammenarbeit angestrebt. „Aber hier und jetzt gibt es keine Beschlusslage für eine Schließung des Standortes Ottweiler und deshalb auch keinen Zeitplan.“ - Diese Aussage war schnell wieder überholt.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem solchen Träger sieht sicher anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für die Menschen in Ottweiler stellt die Schließung unseres Krankenhauses einen tiefen Einschnitt dar. Zuerst wurde die Gießerei Werle dicht gemacht, was 100 Menschen um ihren Arbeitsplatz gebracht hat. Jetzt folgt das Krankenhaus, in dem 370 Menschen arbeiten. Es wurde gesagt, dass es ohne betriebsbedingte Kündigungen gehe. Ich habe im Ausschuss gefragt, wie es mit den Zeitverträgen aussehe. Ich denke nicht, dass man die Reinigungskräfte oder die Haustechnik et cetera in St. Wendel doppelt braucht. Ich habe die Hoffnung, dass die Leute nicht arbeitslos werden, habe aber auch Bedenken.
Die Menschen im Raum Ottweiler haben den Eindruck, dass sie immer weiter abgehängt werden. Neue, größere Ansiedlungen, von denen sie profitieren könnten, bleiben aus. Der Stadtrat Ottweiler hat deshalb einstimmig eine Resolution verabschiedet, die ich hier gerne einmal verlese: Der Ottweiler Stadtrat fordert die Marienhaus GmbH auf, das Ottweiler Krankenhaus auch weiterhin zu erhalten und ihren Schließungsentschluss rückgängig zu machen. Wir fordern weiterhin die Marienhaus GmbH auf, für das Ottweiler Krankenhaus ein tragfähiges Zukunftskonzept zu entwerfen und dabei auch endlich die Belegschaft miteinzubeziehen. Wir erwarten vom Landkreis Neunkirchen und der saarländischen Landesregierung, dass sie alle Bemühungen zum Erhalt des Ottweiler Krankenhauses unterstützt. Zudem wird die saarländische Landesregierung aufgefordert, einen überarbeiteten tragfähigen Krankenhausplan aufzustellen, der das Überleben der Klinik in Ottweiler garantiert. Außerdem kritisiert der Ottweiler Stadtrat die bisher erfolgte unehrliche Informationspolitik der Marienhaus GmbH gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, der Bevölkerung sowie den politischen Gremien. Die Tatsache, dass der Stadtrat, die Bevölkerung und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Schließungsentschluss aus der Presse erfahren haben, ist aus unserer Sicht inakzeptabel.
Der Ottweiler Stadtrat fordert daher endlich eine transparente Informationspolitik. - So weit die Reso
lution. Dem Stadtrat in Ottweiler gehören CDU, SPD, LINKE, GRÜNE, AfD und Freie Wähler an. Dem können wir uns hier nur anschließen. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man könnte es ganz kurz machen. Der Antrag der AfD-Fraktion ist abzulehnen, weil er sich längst erledigt hat. Sie haben es ja selbst gerade gesagt: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich eindeutig zu äußern und entsprechende Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen - so heißt es im Antrag. Das ist längst geschehen. Grundsätzlich handelt es sich bei den Äußerungen von David Maaß um einen Verstoß gegen das Saarländische Beamtengesetz - das hat das Innenministerium erklärt. Das Innenministerium hat entschieden, dass Herr Maaß zu einem Dienstgespräch beim Polizeipräsidenten Norbert Rupp antreten muss. Wenn es der AfD also tatsächlich um die Sache selbst gehen würde, hätte sie diesen Antrag so nicht gestellt. Sie hätte vielleicht eher den Innenminister gelobt, aber ich will es nicht übertreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, David Maaß hat sich in Facebook klar und eindeutig positioniert. Ich zitiere: „Der alte Hass in neuen Parolen erreicht augenscheinlich eine Vielzahl an Personen in der Bevölkerung. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, wenn aus hasserfüllten Worten grausame Taten werden. Es ist an der Zeit, dass sich der Kern der Bevölkerung sowie die verunsicherten Protestwähler mit den demokratischen Kräften unserer Gesellschaft solidarisieren und ein klares Zeichen gegen den rechten Terror setzen.“ - Damit hat David Maaß recht.
Wir als LINKE stehen inhaltlich hinter diesem klaren Appell. Es ist gut, dass ein Gewerkschaftler in Zeiten von rechtem Terror hier eine eindeutige Position bezieht. Dafür hat er unseren Respekt. Ja, wir brauchen viel mehr Menschen, die in ihren Bereichen eindeutig gegen Hass und Vorurteile, rechte Hetze und Terror Stellung beziehen, aber David Maaß hätte das auch tun können, ohne ein Bild von sich in Polizeiuniform darzustellen. Beamte müssen politisch neutral sein. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Polizisten, Lehrer oder Staatsanwälte unabhängig sind und sich bei der Ausübung ihres Dienstes nicht an parteipolitischen Vorlieben orientieren. Aus diesem Grund heißt es im Beamtenstatusgesetz: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgabe unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.“ - Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung die Mäßigung und Zurückhaltung
zu bewahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
Im Saarländischen Beamtengesetz heißt es: „Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte dürfen sich in der Öffentlichkeit in Dienstkleidung nicht politisch betätigen.“ - All denjenigen, die nun lauthals fordern, das Gesetz zu ändern, möchte ich sagen, dass der Schuss nach hinten losgehen würde. Wenn sich Beamte in Uniform politisch äußern dürften und wenn sie keine Mäßigung und Zurückhaltung mehr wahren müssten, dann gäbe es nicht nur den einen oder anderen AfD-kritischen Facebook-Post eines Sozialdemokraten, sondern auch Werbemaßnahmen, parteipolitische Statements und Verhalten in alle Richtungen, auch in die ganz klar rechte Ecke.
Wer unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat vor extremen Rechten schützen will, muss sich auch an Recht und Gesetz halten. Der Rechtsstaat und die Beachtung des Rechts sind unverzichtbare Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb lehnen wir Gewalt ab, auch wenn sie gegen rechte Hetzer verübt wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, auch nicht im Namen einer noch so guten Sache. Wer sich wie Herr Maaß in Uniform politisch äußert, muss dann eben ein Gespräch mit dem Polizeipräsidenten führen. Ich denke, es gibt Schlimmeres. Mehr ist zu dieser Angelegenheit nicht zu sagen. Den AfD-Antrag lehnen wir natürlich ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf den Antrag der AfD werde ich nur mit ein paar kurzen Sätzen eingehen. Die Lage der saarländischen Landwirte wurde im letzten Plenum ausführlich behandelt. Daher muss an dieser Stelle nichts mehr wiederholt werden. Zur geforderten Ablehnung der geänderten Düngemittelverordnung im Bundesrat im April 2020 wurde inhaltlich vier Mal im zuständigen Umweltausschuss berichtet und diskutiert, zuletzt am Freitag, dem 28. Februar 2020. Da fehlte der AfD-Vertreter leider. Das ist kein Vorwurf. Ich bin mir sicher, wenn er dabei gewesen wäre, würden wir über diesen Antrag heute nicht diskutieren.
Nur noch so viel: Bei der Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie hat es die Bundesregierung versäumt, frühzeitig entsprechende Regelungen einzuführen. Die Düngeverordnung wurde dann zwar 2016 verschärft, das reichte aber nicht aus. Daher wurde Deutschland im Juni 2018 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Bis April 2020 muss nun eine Düngemittelverordnung beschlossen werden, die die EU-Richtlinie vom Dezember 1991 vollständig um
setzt. Ansonsten drohen Geldstrafen in Höhe von etwa 860.000 Euro am Tag. Diese Strafzahlungen, die dann auf die Bundesländer verteilt werden, sollten natürlich vermieden werden. Daher sollte die neue, geänderte Düngemittelverordnung so schnell wie möglich in Kraft treten. Wenn die AfD dies nicht will, muss sie auch sagen, woher sie das Geld für die Strafzahlungen nehmen will. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe schon in der letzten Sitzung gesagt, leider hat die Landesregierung hier zwei ganz unterschiedliche Punkte in einem Gesetzentwurf zusammengepackt, ansonsten hätten wir einem Teil sogar zustimmen können, nämlich der Tourismusabgabe. Das ist eine alte Forderung von uns LINKEN - seit fast zehn Jahren. Ja, Städte und Gemeinden sollten die Möglichkeit haben, eine Abgabe auf Hotelübernachtungen einzuführen, um so etwas von dem Geld, das die Städte und Gemeinden für ihre Infrastruktur ausgeben, erstattet zu bekommen.
Die Bundesregierung hat bekanntlich noch unter Schwarz-Gelb den Steuersatz für Hoteliers um 12 Prozent gesenkt - Stichwort Mövenpick-Steuer. Unser leider verstorbener Landesvorsitzender Rolf Linsler hat darum für eine Bettensteuer gekämpft. Ich zitiere ihn: Wir wollen nur einen Teil der Steuergeschenke der schwarz-gelben Bundesregierung zurückfordern, denn schließlich kommt die Stadt - also wir alle - etwa für Straßenbau und Sanierungen, für Infrastruktur, Freizeit und Kulturangebote auf, die wiederum Hotelgäste anlocken.
Nach also fast zehn Jahren wurde das, was im Saarland maßgeblich von Rolf Linsler angestoßen wurde, auf den Weg gebracht; es wird jetzt endlich Realität. Das hat zwar lange gedauert, aber es ist ein Erfolg. Es ist ganz egal, ob man das nun Bettensteuer, Beherbergungsabgabe oder Tourismusabgabe nennt. Das grundsätzliche Ziel teilen wir. Deshalb würden wir diesem Teil zustimmen.
Den zweiten Teil des Gesetzentwurfes lehnen wir aber ab - die berühmte Straßenausbausatzung. CDU und SPD wollen, dass die Städte und Gemein
den wiederkehrende Abgaben dafür verlangen, ganz unabhängig von Bauvorhaben.
Das halten wir für grundfalsch. Für den Straßenbau und andere Infrastrukturprojekte gibt es Steuern. Das hat auch die Arbeitskammer in der Anhörung im Innenausschuss klargestellt. Ich zitiere: Die Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen sowie der Infrastruktur als Teil der Aufgabe allgemeiner Daseinsvorsorge ist über Steuern der Allgemeinheit zu gewährleisten und damit nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Bürger. Insgesamt ist die Steuereinnahmekraft der saarländischen Kommunen als besorgniserregend zu bezeichnen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit.
Ein zentrales Problem der Straßenausbaubeiträge ist die ungünstige Verteilungswirkung. Die Lasten alleine auf die Anlieger zu beschränken, unabhängig davon, wie deren soziale Lage sich darstellt, ihre Einkommenssituation oder ihr Mobilitätsverhalten, lehnt die Arbeitskammer ab. Das können wir, DIE LINKE, nur unterschreiben.
Man muss es immer wieder klarmachen: Seit dem Jahr 2000 haben die saarländischen Städte und Gemeinden rund 240 Millionen Euro jährlich durch Steuergeschenke für Reiche, Großkonzerne und Millionenerben verloren. 240 Millionen jährlich. Wenn dieses Geld den Städten und Gemeinden wieder zur Verfügung stünde, müssten Straßen, Brücken und Kanäle nicht verrotten. Aber statt Millionäre, Millionenerben und Großkonzerne stärker zur Verantwortung zu ziehen, soll lieber den einfachen Bürgerinnen und Bürgern in die Tasche gegriffen werden. Das ist ungerecht und das lehnen wir ab, meine Damen und Herren!
CDU und SPD im Saarland sind in dieser Frage auch bundesweit isoliert. In Baden-Württemberg gab es die Straßenausbaubeiträge noch nie, in Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie abgeschafft. In Hessen und in Schleswig-Holstein wurde aus einer verpflichtenden Soll- eine Kannregelung gemacht,
mit dem Erfolg, dass in 80 Prozent der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein gar keine Abgaben mehr fällig sind.
Kolleginnen und Kollegen - Sie können ja gleich etwas dazu sagen -, mit den wiederkehrenden Beiträgen beschreiten CDU und SPD im Saarland einen Sonderweg, der die Bürgerinnen und Bürger mehr belastet und die Reichen wieder einmal schont.
Nicht mit uns, diesen Punkt lehnen wir ab! - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Starkregen, verheerende Hochwasserschäden, längere Dürreperioden, steigende Waldbrandgefahr, die Folgen des Klimawandels sind nicht zu bestreiten. Wir erleben sie täglich. Die Anzahl der heißen Tage im Saarland hat deutlich zugenommen. Die längeren Dürreperioden haben negative Folgen zum Beispiel für den Weizenanbau und verursachen massive Schäden im Wald, Stichwort Borkenkäferbefall. Das alles hat die Antwort auf unsere Große Anfrage eindrücklich bestätigt. An dieser Stelle auch vielen Dank an diejenigen, die unsere Fragen so ausführlich beantwortet haben.
Gab es im Jahr 1990 keinen Starkregen und kein extremes Unwetter, wurde das Saarland allein im vergangenen Jahr von fünf Starkregen und extremen Unwettern mit extremen Stürmen und Überflutungen heimgesucht. Heftige Niederschläge haben für Überschwemmungen wie in Kleinblittersdorf, in Heusweiler oder im Mandelbachtal gesorgt. Die Feuerwehren waren Tag und Nacht im Einsatz.
Die Schäden, die diese Extremwetterereignisse hier bei uns im Saarland verursachen, gehen in die Millionen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schäden an der Infrastruktur im Wert von rund 12 Millionen Euro haben die Städte und Gemeinden dem Land im Jahr 2018 gemeldet. Den Versicherungen wurden Elementarschäden in Höhe von 19 Millionen Euro und Sturm- und Hagelschäden in Höhe von 24 Millionen Euro gemeldet. Im Wald gab es im selben Jahr Schadholzmengen von 104.118 m³, der Klimawandel und seine Folgen werden also richtig teuer für unser Land.
Wir sehen, wie Arten sterben, heimische Tierarten weiter zurückgehen oder von Tieren, die bislang in anderen Gebieten heimisch waren, verdrängt werden, wie der Tigermücke oder dem asiatischen Marienkäfer.
Sollte der Klimawandel so wie bisher weitergehen, würden die mittleren Temperaturen im Saarland zwischen 2031 und 2060 11,8 Grad betragen. Das sind noch einmal rund 2 Grad mehr als in den vergangenen Jahren. Das alles lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass wir eine grundlegende Umkehr brauchen. Das heißt, wir müssen das Wirtschaftssystem, das immer mehr produzieren, immer mehr verkaufen, immer mehr wachsen will, auch einmal infrage stellen. Wir müssen diejenigen in die Pflicht nehmen, die für den Dreck und die CO2-Belastung in erster Linie verantwortlich sind, nämlich die großen Unternehmen und Konzerne.
Ihnen müssen wir klare Vorgaben machen. Aber auch die Verbraucher müssen sich Gedanken über ihr Verhalten machen. Es ist doch bemerkenswert, dass in Zeiten einer weltweiten Klimabewegung bei uns die SUVs und Spritfresser boomen. Zum Thema Verkehr wird der Kollege Flackus nachher noch einiges sagen. Es ist doch keine Lösung, die kleinen Leute, die schon jetzt jeden Euro zweimal umdrehen müssen, noch weiter zur Kasse zu bitten. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und geringen Einkommen dürfen nicht stärker mit Steuern und Abgaben belastet werden.
Wir brauchen auch hier im Saarland verbindliche Klimaziele. Einen verbindlichen Klimaschutzplan oder ein Klimaschutzgesetz wie in anderen Bundesländern fordert die LINKE schon seit vielen Jahren. Und wir brauchen ein wirksames Förderprogramm zum Ausbau der Solarenergie im Land, wie es das unter dem Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine schon einmal gab.
Noch kurz etwas zum Blackout-Antrag der AfD. 2018 ist der Strom bundesweit im Schnitt rund 14 Minuten ausgefallen, im Saarland etwa 10,5 Minuten. Nach Angaben der Bundesregierung aufgrund einer Anfrage ist die Wahrscheinlichkeit für einen größeren Stromausfall sehr gering. Wir werden Ihren Antrag daher auch ablehnen. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz geht uns alle an. Ferkel müssen ungefähr die Hälfte ihres Lebens in Metallkäfigen verbringen, die nur so groß sind wie sie selbst, von der Industrie als Kastenstand bezeichnet. Männliche Ferkel werden ganz ohne Betäubung kastriert, männliche Küken werden geschreddert. Tiere leiden unter langen Transporten in engen Wagen, in denen manche Tiere nur gebeugt hocken können, oftmals ohne ausreichend Luft.
Es wurden 2018 im Saarland mehr als 24.000 Tiere für Versuche getötet, deren Nutzen in der Fachwelt äußerst umstritten ist. Die Zahl der Versuche ist angestiegen, obwohl eigentlich die Hochschulen seit 2016 verpflichtet sind, die Entwicklung von Methoden und Materialien zu fördern, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tiere verringern oder ganz ersetzen können. Angesichts dieser Zahlen kann die Aufforderung im vorliegenden Antrag, die Landesregierung soll weiterhin alles dafür unternehmen, Laborversuche mit Tieren zu reduzieren, nur überraschen. Es sollte gerade nicht so weitergehen wie bisher mit einer Steigerung der Versuchszahlen, sondern es sollte mehr in tierversuchsfreie Alternativen investiert werden, Kolleginnen und Kollegen.
Auch Haustiere leiden, auch bei uns im Saarland. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die mehrmaligen Inobhutnahmen von Tieren in Nunkirchen. Mit unserer Anfrage an die Landesregierung zu Hunde- und Welpenhandel aus dem Ausland ins Saarland haben wir den Internettierhandel thematisiert. Denn das Geschäft mit Hunden aus dem Ausland boomt. Gerade vor Weihnachten wurden im Internet etwa bei Ebay-Kleinanzeigen oder Facebook vermehrt Hunde und Welpen zum Kauf im Saarland angeboten. Es wurde ja auch schon gesagt, laut Medienberichten stecken hinter derlei Handel teilweise Händlerringe mit mafiösen Strukturen. Der illegale Welpenhandel soll hinter Waffen- und Drogenhandel zu den lukrativsten Geschäftszweigen des organisierten Verbrechens gehören. Die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hoch. Die Behörden erfahren in der Regel erst durch Straßenverkehrskontrollen der Polizei oder durch Hinweise aus
der Bevölkerung von derartigen Fällen. Die Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ geht von 1 Milliarde Euro Umsatz im Jahr aus. Die Regierungsparteien sprechen in ihrem Antrag von einer Novellierung und Konkretisierung des deutschen Tierschutzgesetzes. Dazu gehört für uns auch ein Verbot des Tierhandels im Internet. Eine nie enden wollende Geschichte ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Auch der unseriöse Online-Handel mit Tieren könnte dadurch leicht reguliert und der illegale Welpenhandel bekämpft werden.
Fachleute wie unser Landestierschutzbeauftragter Dr. Willimzik fordern seit Jahren eine solche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. So würden endlich Transparenz und Klarheit über Herkunft und Besitz eines Tieres geschaffen. Wir haben allerdings unsere Zweifel, ob diese Forderung beim dafür zuständigen CDU-geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch Gehör findet. Die zuständige Ministerin Klöckner hat nämlich eine ganz andere Meinung. Das hat sie schon in einem Schreiben an Umweltminister Jost Ende 2018 klargestellt. Daher fordern wir Sie auf, auch weiterhin im zuständigen CDU-geführten Bundesministerium zu intervenieren, damit den Tieren und den vielen Tierfreunden in unserem Land zuliebe endlich das Bundestierschutzgesetz erneuert wird. Wir werden diesem Antrag zustimmen, denn auch wir sind der Meinung, dass das Tierschutzgesetz dringend verbessert werden muss.
Zum AfD-Antrag. Wir werden uns enthalten, ihn aber nicht ablehnen, denn es gibt Punkte, die durchaus unsere Unterstützung finden, wie zum Beispiel eine Überarbeitung der EU-Transportverordnung, damit Rinder nicht bei Temperaturen über 35 Grad bis zu 29 Stunden kreuz und quer durch Europa transportiert werden können. Einige Forderungen sind aber überholt. So hat das Saarland im Bundesrat mehrfach ein Verbot von Wildtieren im Zoo formuliert. Hier ist die Haltung des Bundesrats eindeutig. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat heute ein Thema auf die Tagesordnung gebracht, das wir LINKEN schon seit Jahren verfolgen. Wir haben im Landtag schon wiederholt die 10H-Regelung beantragt, die Regelung, dass zwischen einer Windkraftanlage und der Wohnbebauung ein Abstand liegen muss, der mindestens das Zehnfache der Höhe der Anlage beträgt. In Bayern gibt es diese Regelung seit Langem. Wir haben es ja schon gehört. Wir sind natürlich auch für bezahlbare Energiepreise, keine Frage. Wir haben auch immer darauf hingewiesen,
dass durch die derzeitige Politik der wahllosen Förderung neuer Windkraftanlagen die Belastung der Verbraucher weiter steigt. Es wäre erheblich sinnvoller, in die weitere Entwicklung neuer Netztechnologien und in den Bau neuer innovativer Energiespeicher zu investieren, als immer neue Anlagen zu bauen.
Die AfD greift hier also einen Punkt auf, den wir schon seit Langem fordern. Aber wir können dem vorliegenden Antrag schon aus einem ganz einfachen Grund nicht zustimmen. Die AfD fordert in der Begründung dieses Antrags die Landesregierung auf, ihren Standpunkt zum französischen Kernkraftwerk Cattenom zu überdenken. Das können wir niemals unterstützen. Der Ausstieg aus der Atomkraft war längst überfällig und richtig. Eine Technik, die im Notfall ganze Regionen unbewohnbar macht und Tausende von Leben zerstören kann, darf keine Zukunft haben.
Wir haben wiederholt gefordert, dass die Bundesregierung mit unseren französischen Freunden Verhandlungen über eine Schließung des PannenAKWs Cattenom aufnimmt, Verhandlungen, in denen natürlich faire Lösungen gefunden werden müssen für die Fragen des notwendigen Ausfallstroms, der Netze und der Finanzierung der dabei entstehenden Kosten.
Leider stehen diese Verhandlungen noch immer aus. Es stimmt natürlich, dass die saarländische Industrie Versorgungssicherheit braucht. Ebenso wie alle Saarländerinnen und Saarländer brauchen sie bezahlbare Strompreise, aber Versorgungssicherheit darf nicht zulasten der Sicherheit gehen, nicht im Ernstfall so viele Existenzen gefährden. Deshalb kann und darf die Atomkraft keine Lösung sein. Es wäre schon viel getan, wenn sich die energiepolitische Debatte an Fakten orientieren würde und sachlich geführt würde. Denn nach wie vor gibt es weder ausreichend Leistungen noch entsprechende ausreichende Speicherkapazität. Nach wie vor liefern Windräder bei zu wenig oder zu starkem Wind keine Energie und sind damit vor allem im windarmen Saarland keine verlässlichen Energielieferanten. Bekanntlich können mit einem ähnlichen Mitteleinsatz wie dem zur Förderung immer neuer Windkraftanlagen in anderen Bereichen eine größere Menge CO2 eingespart werden, etwa im Bereich der Wärmedämmung von Häusern und modernen Heizanlagen.
Auch die Förderung der Solarenergie würde im Saarland, das bekanntlich im Sommer die meisten Sonnenstunden bundesweit hat, weit mehr bringen. Kolleginnen und Kollegen, es gab in den vergange
nen Tagen ja widersprüchliche Meldungen darüber, ob im Kohleausstiegsgesetz nun eine Abstandsregelung von 1.000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung enthalten sein wird oder nicht. Zuerst hieß es, die Abstandsregelung sei vorerst vom Tisch, am Montag hat der Bundeswirtschaftsminister dann erklärt, dass er natürlich an diesen Regelungen festhält, weil es eine klare Beschlusslage der gesamten Koalition gibt. So oder so, 1.000 Meter Abstand wäre für viele Anwohner natürlich ein Fortschritt. Wir reden ja hier nicht über die erneuerbaren Energien im Allgemeinen, wir reden nur über die Windkraft. Es ist kein Stopp der erneuerbaren Energien insgesamt. Aber eine 10H-Regelung wäre aus unserer Sicht besser.
Die Saarländerinnen und Saarländer sollten ebenso wie die Bayern geschützt werden. Deshalb ist die Forderung richtig, dass die Länder von einer eventuell im Kohleausstiegsgesetz festgelegten Regelung abweichen können. Kolleginnen und Kollegen, die DIE LINKE ist seit Langem für eine 10H‑Regelung zum Schutze der Anwohner. Wir sind für bezahlbare Energiepreise, weil die ständigen Preiserhöhungen vor allem die belasten, die schon jetzt den Euro zweimal umdrehen müssen. Wir sind aber gegen eine Wiederbelebung der Atomkraft. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum nicht gleich so, könnte man sagen. Jetzt soll endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt und eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beendet werden. Das ist gut und lange überfällig. Als wir im April dieses Jahres vor der Europa- und Kommunalwahl den Antrag vorgelegt haben, die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse zu streichen für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Schuldunfähige in einem psychiatrischen Krankenhaus, haben CDU und SPD das abgelehnt.
Stattdessen hat man als Übergangsregelung eine Art Wahlrecht zweiter Klasse eingeführt. Nur auf Antrag haben die Betroffenen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Nur auf Antrag wurden sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Das war für die Betroffenen eine zusätzliche Hürde, zu ihrem Wahlrecht zu kommen. Ich habe damals gesagt: Nur ein wenig Gleichberechtigung gibt es nicht. Frau Kollegin Meyer, wir sehen das anders, ich habe auf das Beispiel anderer Bundesländer verwiesen, etwa Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg, wo bereits zu den Kommunalwahlen die Wahlrechtsausschlüsse keine Anwendung mehr gefunden haben, und zwar automatisch, ohne dass man das erst beantragen musste. Wozu die saarländische Sonderregelung geführt hat, haben wir erlebt. Von den 850 Betroffenen im Saarland haben gerade einmal fünf einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt, und zwei haben Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erhoben.
Meine Damen und Herren, diese Übergangsregelung war keine Glanzleistung, genauso wie der ganze Weg bis zum Ende der Wahlrechtsausschlüsse keinen Grund zur Zufriedenheit darstellt. Ohne das Bundesverfassungsgericht hätte sich wohl nichts geändert. Kolleginnen und Kollegen, jetzt soll die Übergangsregelung beendet und stattdessen die bundesweite Regelung übernommen werden. Die bundesweit rund 81.000 betroffenen Menschen sind bei künftigen Wahlen nicht mehr vom Wahlrecht und damit von unserer Demokratie ausgeschlossen, und das ist auch gut so. Das Wahlrecht ist und bleibt ein unveräußerliches Menschenrecht, jeder muss es in gleicher Weise ausüben können. Wir werden der Regelung daher zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man kann den vorliegenden Entwurf optimistisch kommentieren. Dann würde man sagen: Es passiert etwas, es geht voran bei der Besetzung eines hauptamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Jetzt soll zumindest einmal die Grundlage für eine gute Entlohnung geschaffen werden. Man könnte aber auch sagen, dass es viel zu langsam geht. Die vielen Menschen mit Behinderungen brauchen endlich wieder eine starke, unabhängige Stimme, die sich für ihre Belange einsetzt. Viel zu viel Zeit ist schon vergangen seit dem Rückzug von Frau Rupp und noch immer ist nicht erkennbar, wen sich CDU und SPD für dieses wichtige Amt wünschen.
Kolleginnen und Kollegen, wir werden der Änderung des Besoldungsgesetzes zustimmen, weil wir es ja begrüßen, dass wir künftig eine hauptamtliche Beauftragte oder einen hauptamtlichen Beauftragten
für die Belange der Menschen mit Behinderungen haben. Natürlich soll diese Position auch gut bezahlt werden. Was wir allerdings nicht verstehen, ist, warum diese Besetzung so viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir hoffen, dass diese Zeit genutzt wird, um mit den Experten der Verbände und mit dem Behindertenbeirat ganz intensiv zu sprechen. Denn diejenigen, die wissen, wo der Schuh drückt, wo die großen Baustellen sind und was für Menschen mit Behinderungen im Saarland ganz besonders wichtig ist, sollten an der Entscheidung über die neue Beauftragte oder den neuen Beauftragten schon beteiligt werden.
Wir haben vor der Sommerpause einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir genau diese Beteiligung festschreiben wollten. Wir wollten den Landesbehindertenbeirat bei der Besetzung des Behindertenbeauftragten mit einbinden. Wir wollten durchsetzen, dass diese/dieser Landesbeauftragte die Landesregierung und den Landtag nicht nur in Grundsatzangelegenheiten, sondern in allen Angelegenheiten berät, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Das wurde leider von CDU und SPD abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, vertun Sie diese Chance nicht und sprechen Sie die Neubesetzung mit dem Beirat und den Verbänden ab. Behindert ist man nicht, behindert wird man. Wir sollten alles tun, damit die Behinderungen von Menschen mit Behinderungen systematisch abgebaut werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann auch immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand rennen.
Nichts anderes tut die AfD in diesem Fall. Herr Dörr, im August sind Sie mit Ihrem Antrag gescheitert, Ortsvorsteher direkt, also nicht vom Ortsrat wählen zu lassen. Jetzt wollen Sie, dass die Ortsvorsteher
die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen. Bürgermeister werden im Saarland direkt gewählt. Das ist im Kommunalselbstverwaltungsgesetz festgeschrieben. Ich zitiere: „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt.“ Sie werden es nicht glauben, wir haben Ihren Trick bemerkt. Es wäre schon viel gewonnen, wenn es die AfD-Fraktion endlich einmal anerkennen würde, wenn sie mit ihren Forderungen keine Mehrheit im Parlament findet. Das geht uns LINKEN meist ja ähnlich, obwohl unsere Anträge eine hohe Qualität haben und eigentlich immer zustimmungswürdig sind.
Aber trotzdem stellen wir ein und dieselben Anträge nicht sinngemäß in jeder Sitzung immer und immer wieder. Um es kurz zu machen: Wenn es dem Antragsteller ernst wäre, hätte er hier einen Entwurf für eine Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vorlegen müssen, in dem Bezeichnung und Funktion der Ortsvorsteher gesetzlich festgelegt sind. Aber auch inhaltlich hat sich seit August nichts an der Situation geändert. Ein Ortsvorsteher, auch wenn er Bürgermeister hieße, bekommt nicht mehr Einfluss, wenn er direkt gewählt wird oder eine andere Amtsbezeichnung erhält.
Ich habe die Argumentation ja schon im August vorgebracht, aber ich wiederhole gerne einige Argumente noch einmal. Die Menschen in einem Ort kennen ihre Politiker im Ortsrat. In den wenigsten Fällen kandidieren hier parteiunabhängige Bewerberinnen und Bewerber. Es würden sich also auch bei Direktwahlen meist diejenigen durchsetzen, die eine größere Partei im Rücken haben und im Ort bekannt sind.
Viel wichtiger wäre ein Konzept für mehr Demokratie in den Kommunen insgesamt. Dazu gehören Einwohner-Entscheide, Einwohner-Fragestunden, öffentliche Sitzungen der Gremien und insgesamt mehr Transparenz. Dazu gehören auch ein Wahlrecht für Menschen ab 16 und Jugendbeiräte mit Mitspracherecht. Das würde „mehr Demokratie wagen“ bedeuten, nicht eine Änderung der Amtsbezeichnung. Ihre Anträge helfen dabei nicht weiter. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und werden das auch immer wieder ablehnen, auch wenn der AfD-Fraktionsvorsitzende vielleicht irgendwann die Amtsbezeichnung Fürst oder König tragen möchte. Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Deshalb ist es gut, wenn sich der Landtag damit immer wieder ernsthaft beschäftigt. Übermorgen wird die Bundesregierung ihr Klimaschutzpaket vorstellen. Einiges davon wird schon diskutiert. Der zentrale Punkt ist aber, wen die Regierung in die Pflicht nehmen wird, ob die großen Konzerne, die endlich mehr in klimafreundliche Technologien investieren müssen, oder wieder einmal die normalen Bürgerinnen und Bürger? - Das ist eine ganz wesentliche Frage.
Wir LINKEN sind der Überzeugung, dass die Normal- und Geringverdiener nicht noch weiter belastet werden dürfen. Hier verbinden sich Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit. Der Familienvater, der sich kein teures neues Auto leisten kann, die Rentnerin, die schon jetzt jeden Euro zweimal umdrehen muss und nicht weiß, wie sie mit weiteren Abgaben noch über die Runden kommen soll, die alleinerziehende Mutter, die sich den Einkauf in einem Bioladen nicht leisten kann, sondern auf den Discounter angewiesen ist, diese Menschen dürfen nicht be
straft werden, denn sie haben gar keine Alternative. Herr Müller, eine vorausschauende Klimapolitik muss bei den Verursachern ansetzen, also bei den Produzenten und Konzernen.
Kolleginnen und Kollegen, es muss ungesteuert werden, wenn wir unseren Planeten retten wollen. Das wird Geld kosten und es wird nicht einfach, aber es ist nötig. Solange es dabei gerecht zugeht, werden wir LINKE es unterstützen. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab.
Die aktuellen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die für den Klimaschutz notwendigen Einsparziele auch nur annähernd zu erreichen. Hier bringt es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und zu behaupten, es gebe keinen Klimawandel und daher brauche man auch kein Geld für den Klimaschutz. Das ist verantwortungslos, Kolleginnen und Kollegen. Auch wir müssen viel mehr für den Klimaschutz tun. Das haben wir in diesem Hause schon mehrmals vorgebracht.
Wir müssen endlich eine Verkehrswende schaffen. Zurzeit liegt das Saarland beim ÖPNV hoffnungslos zurück, nirgendwo werden Bus und Bahn so wenig genutzt wie hier, auch weil es gerade im ländlichen Raum nur eine sehr schlechte Anbindung gibt und weil die Fahrpreise viel zu teuer sind, um eine attraktive Alternative zu sein. Unsere Nachbarn in Luxemburg testen gerade den ticketfreien und kostenlosen Nahverkehr, Staatssekretär Barke hat gestern im Aktuellen Bericht das Jahr 2021 für eine Reform genannt. Diese Reform ist dringend nötig.
Wir brauchen mehr Güterverkehr auf den Schienen und eine bessere Anbindung von großen Firmen an das Schienennetz oder zumindest an Umladestationen. Das wurde heute bei Tagesordnungspunkt 17, den Bahnverbindungen, besprochen. Wir brauchen mehr Radwege, aber die saarländischen Städte und Gemeinden sind so verschuldet wie sonst nirgendwo in Deutschland und investieren deshalb viel weniger in Infrastruktur. Das Land hat zwischen 2011 und 2018 gerade einmal 25 km Radwege gebaut. Kein Wunder, dass nirgendwo sonst in Deutschland so wenig Rad gefahren wird wie an der Saar. Das muss geändert werden. Zu einer modernen Fahrradinfrastruktur gehören überdachte und abschließbare Fahrradabstellanlagen, ebenso eine Elektroladeinfrastruktur, ein öffentlicher Fahrradservice und Pumpstationen.
Auch bei der Solarenergie hinken wir hinterher. Es ist doch bemerkenswert, dass das Saarland zwar in diesem Sommer das sonnenreichste Bundesland war, trotzdem aber kein richtiges Förderprogramm des Landes existiert, wie wir es in den Neunzigerjah
ren noch hatten. Natürlich muss bei Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen die energetische Gebäudesanierung konsequent mitgedacht werden. Hier könnte das Land ein eigenes Förderprogramm auflegen, wie es das in Bayern gibt. Investitionen, die Erforschung und der Ausbau klimafreundlicher Technologien können Arbeitsplätze in der Industrie sichern und neue schaffen. Es gibt also viel zu tun, ohne dass dabei die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet werden müssen. Wir bitten daher, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal herzlich gratulieren. Es ist jetzt ziemlich genau ein Vierteljahr her, dass der vorliegende Antrag der AfD hier im Landtag abgelehnt wurde. Es ist also eine Art Geburtstag. Man kann davon ausgehen, Sie haben es ja bereits gesagt, dass er uns in einem Vierteljahr, also in der Dezembersitzung, wieder aufgetischt wird. Vermutlich wird er da wieder abgelehnt.
Nachdem es hier im Hause schon so oft keine Mehrheit für eine Abschaffung der Kreise gab, kommt jetzt also zum wiederholten Mal die Idee auf, Städte und Gemeinden die Kreisfreiheit zu ermöglichen. Und schon wieder einmal steht dahinter kein passendes Konzept, nur eine spontane Idee. Im Juni hat der Kollege Dörr gesagt, ich zitiere: „Überverwaltung ist unproduktiv, hemmend und kostenschaffend.“ Das Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft darf auch nicht auf Kosten und Nutzen reduziert werden. Menschen sind nicht bloße Kostenstellen. Im Übrigen kann von Überverwaltung wirklich nicht die Rede sein und ebenso wenig davon, dass es zu früheren Zeiten weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst gegeben hat, wie Kollege Dörr behauptet hat. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 1991 sind in Deutschland über eine halbe Millionen Stellen im öffentlichen Dienst der Kommunen abgebaut worden. Über eine halbe Millionen Stellen.
Meine Damen und Herren, der immense Schuldenberg unserer Städte und Gemeinden wird durch eine Abschaffung der Kreise ja nicht abgetragen. Heute wurde ja schon der Saarland-Pakt als erster Schritt auf den Weg gebracht. Auch der Bund ist gefordert, wenn es um eine Altlastenregulierung für die Kommunen geht. Die Argumente sind nun schon öfter ausgetauscht worden. Wir lehnen den Antrag der AfD ab, ganz egal wie oft Sie ihn hier noch stellen werden. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt viele gute Gründe, darüber nachzudenken, wie mehr demokratische Mitbestimmung in den Städten und Gemeinden und in den Kreisen erreicht werden kann. Die vergangenen Wahlen haben aber leider gezeigt, dass hier noch viel Luft nach oben ist. In der Landeshauptstadt zum Beispiel regiert ab Oktober ein Oberbürgermeister, der sich auf die aktive Zustimmung von gerade einmal 16 Prozent der Wahlberechtigten berufen kann.
Vor vier Jahren bei der Stichwahl um den Landkreis Neunkirchen haben nur 26 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.
Direktwahlen alleine sind also offensichtlich nicht die Lösung. Eine Demokratie ohne Wähler funktioniert nicht. Wenn nun künftig die Ortsvorsteher direkt gewählt werden sollen, wie es die AfD vorschlägt, ist das auf der einen Seite durchaus nachvollziehbar. In einem kleinen Ort kennen sich die Menschen besser, sie können die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber deutlich besser einschätzen, als es in einer größeren Stadt der Fall ist. Andererseits, Herr Dörr, erhält ein Ortsvorsteher, der direkt gewählt wird, deshalb nicht mehr Einfluss. Der Ortsvorsteher ist ja meist der erste Ansprechpartner in einem Ortsteil. Egal, was in einem Ort nicht funktioniert oder bemängelt wird, der Ortsvorsteher bekommt es als einer der Ersten zu hören. Man erwartet, dass er sich der Sache annimmt und sich kümmert.
Die Möglichkeiten eines Ortsvorstehers sind begrenzt. Meist ist er der Vermittler zwischen dem Bürger und der Stadtverwaltung. Er kennt die Ansprechpartner und weiß, wen er in welchen Fällen kontak
tieren muss. Aber schon jetzt kennen die Menschen vor Ort ihre Politiker im Ortsrat. Und in den wenigsten Fällen kandidieren hier parteiunabhängige Bewerberinnen und Bewerber. Ich bezweifele auch, dass sich unabhängige Bewerber als Ortsvorsteher bewerben würden, wenn man die Möglichkeiten sieht, die ein Ortsvorsteher hat, und zwar erst recht, wenn er nicht einmal eine Partei in den Räten hinter sich hat. Es würden sich also auch bei Direktwahlen meist diejenigen durchsetzen, die eine größere Partei im Rücken haben und im Ort bekannt sind.
Die Parteien sagen ja auch meist schon vor den Wahlen, wen sie als Ortsvorsteher aufstellen wollen. In der Regel wird auch mit diesen Personen auf Plakaten geworben, wie zum Beispiel „Stefanie Busch Ihre neue Ortsvorsteherin“ oder „Thomas Wolf - Ihr Ortsvorsteher“. Den ganz großen Vorteil durch eine Neuregelung erkenne ich deshalb nicht. Viel wichtiger wäre ein Konzept für mehr Demokratie in den Kommunen insgesamt. Es wurde ja schon angesprochen. Dazu gehören zum Beispiel EinwohnerEntscheide, Einwohner-Fragestunden und öffentliche Sitzungen der Gremien. Dazu gehören auch ein Wahlrecht für Menschen ab 16 Jahren und Jugendbeiräte mit Mitspracherecht. Wir werden den Antrag aus diesen Gründen ablehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Verbandsvertreter der Behindertenverbände begrüßen. Schön, dass Sie da sind!
Herr Kollege Scharf, ich möchte an Herrn Igel erinnern, der sich hier im Saarland durch alle Instanzen sein Recht hat einklagen müssen. Das war wohl auch eine Sache, die durch das Land besser hätte geregelt werden können. Er hat jetzt Gott sei Dank recht bekommen. Es ist immer schön, wenn Sommerfeste stattfinden, aber die richtige Hilfe sollte im Saarland auch stattfinden.
Das ist so. Frau Ministerin, das ist so. Er hat ja recht bekommen. - Man könnte sagen, was lange währt, wird endlich gut. Schließlich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit zehn Jahren rechtsverbindlich. Ein zentraler Bestandteil dieser Konvention ist das Recht auf eine barrierefreie Teilhabe. Jetzt soll dieses Recht auf Landesebene geändert werden. Leider wird auch jetzt mit dem neuen Gesetz nicht alles gut, denn nach wie vor gibt es viel zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher.
Da erklären CDU und SPD, sie wollen die Förderrichtlinien in der sozialen Wohnraumförderung zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen verbessern. Gleichzeitig legen sie hier einen Abänderungsantrag vor, der die Pflicht zum barrierefreien Bauen wieder aufweicht. Die Landesbehörden sollten nämlich laut dem ursprünglichen Entwurf verpflichtet werden, „bauliche Anlagen nur dann zu fördern, wenn sie die in § 4 formulierten Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllen.“ Diesen Punkt möchte die Große Koalition um den Satz ergänzen: „Dies gilt nicht, wenn die Förderung ausschließlich private Nutzer begünstigt.“ Das ist eine weitere Ausnahme, ein weiteres Schlupfloch. Das ist ganz sicher nicht dazu angetan, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen.
Es spricht nichts dagegen, die Familie, die ein kleines Häuschen baut und selber nutzen will und die Fördermittel bezieht, von dieser Pflicht auszunehmen. Aber private Wohnungsbauunternehmen, die für Privatleute Wohnraum schaffen, sollen eben gerade nicht ausgenommen werden. Genau das ist aber das Ziel von CDU und SPD. Ich zitiere aus der Begründung: „Die Ergänzung (…) soll insbesondere sicherstellen, dass bei der Förderung von Projekten der sozialen Wohnraumförderung im Saarland weiterhin auch Baumaßnahmen gefördert werden können, die explizit nur die Reduzierung von einzelnen baulichen Barrieren zum Ziel haben, sowie Baumaßnahmen, bei denen die Reduzierung von Barrieren nicht stattfindet.“
Es ist doch ein Versäumnis gewesen, dass in den letzten Jahren keine einzige neue Sozialwohnung gebaut worden ist. Es wurde tatenlos zugeschaut, wie immer mehr geförderte Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind und wie die Wartelisten für bezahlbaren Wohnraum immer länger wurden. Und Ihre Antwort darauf soll also sein, dass private Wohnungsbauunternehmen keine Barrieren mehr abbauen sollen. Was ist denn bitte schön mit Menschen mit Behinderungen und mit den Älteren, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind? Ich finde, das ist beschämend.
Natürlich kostet ein barrierefreies Bauen und ein konsequentes Beseitigen bestehender Barrieren Geld. Aber das kann kein Argument sein, Menschen mit Behinderungen und auch älteren Menschen die Teilhabe zu verweigern. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Die Steuergeschenke für Reiche und Großkonzerne kosten das Land seit dem Jahr 2000 jährlich rund 130 Millionen Euro, die Städte und Gemeinden weitere rund 240 Millionen jährlich. Wer kann da behaupten, für barrierefreies Wohnen wäre kein Geld da?