Christina Baltes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem jetzt schon viel über Frankreichstrategie, Schiffsbrüche und vieles mehr geredet wurde, möchte ich mich damit begnügen, erneut auf die Dinge aufmerksam zu machen, die mir im Landeshaushalt 2021/2022 wichtig erscheinen. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 hatten wir eine hervorragende Basis geschaffen, um in das Jahrzehnt der Investitionen aufzubrechen. Durch Corona jedoch wurden unsere Anstrengungen und Maßnahmen für das Jahrzehnt der Investitionen verschleiert, aber es gibt sie noch. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sie auf den Weg zu bringen, damit den Saarländerinnen und Saarländern eine gute Zukunftsperspektive aufgezeigt werden kann.
Die Aussetzung der Schuldenbremse aufgrund der Notlage, die wir als Parlament beschlossen haben, hilft uns in dieser Situation und ergibt einen Sinn. Die steuerabhängigen Einnahmen brechen für die Jahre 2021 im Gegensatz zu 2019 ein und werden nach den Prognosen erst wieder 2022 das Niveau von 2019 erreichen, wobei die Steuermindereinnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung nicht vorübergehend sein werden. Trotz dieser Prognose wird sich das Haushaltsvolumen in den Jahren 2021 und 2022 wesentlich erhöhen, wobei die Zinsausgaben demgegenüber zurückgehen.
Hier ist für mich der erhebliche Personalaufwuchs im Stellenplan um 360 Stellen netto besonders hervorzuheben, wobei alleine im Bereich von Hoch- und Tiefbau sowie bei den Genehmigungsbehörden 132 neue Stellen geschaffen werden, die der Investitionsoffensive zugutekommen. Es werden unter anderem auch 43 Stellen im Bereich des Finanzministeriums zur Gestaltung der Grundsteuerreform geschaf
fen, eine wichtige Einnahmequelle unserer Kommunen.
Investieren heißt auch, Zukunft schaffen. Hier sind wir mit dem Doppelhaushalt gut aufgestellt, da wir die Investitionsausgaben im Kernhaushalt Jahr für Jahr steigern und im Jahr 2022 rund 440 Millionen Euro bereitstellen. Dabei sind die Investitionsausgaben in den Extrahaushalten wie Pandemie, Krankenhausfonds und Zukunftsinitiative nicht eingerechnet, die nochmals insgesamt rund 430 Millionen Euro ausmachen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, zukunftsweisende Projekte in Angriff zu nehmen. Viele dieser Projekte sind heute schon angesprochen worden beziehungsweise werden morgen noch ausführlich vorgestellt, sei es die Digitalisierung oder die Verbesserung des Gesundheitssystems.
Nachhaltigkeit steht im Haushalt des Umweltministeriums an vorderster Stelle, es sind bereits große Erfolge vorzuweisen. Im Bildungsbereich werden weitere Lehrerstellen geschaffen, die multiprofessionellen Teams werden strukturell aufgebaut, die Kosten der Eltern für Kitas und Krippen werden weiter sinken. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Investitionen in den Bereich der Kultur, gerade in der heutigen Zeit, die für die Kulturschaffenden sehr schwer ist. Dass wir im Wirtschaftsbereich gute Arbeit geleistet haben, wird durch die zukunftsweisende Ansiedlung von Helmholtz in Überherrn und Heusweiler mehr als deutlich. Durch die zusätzliche Förderung von Start‑ups erhoffen wir uns größere Effekte zur Schaffung weiterer neuer Arbeitsplätze im Saarland. Zum Schluss möchte ich noch meine Herzensangelegenheit, den ÖPNV erwähnen. Wir haben im Haushalt die Möglichkeit geschaffen, dass nächstes Jahr eine umfangreiche Tarifumstrukturierung stattfinden kann, die die Nutzung des ÖPNV einfacher und für die Saarländerinnen und Saarländer günstiger macht, dies in der Hoffnung, dass mehr Menschen vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen werden.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Steigerung der kommunalen Finanzausstattung um 10 Prozent. Zur Ehrlichkeit dazu gehört aber auch ein Blick auf die Nettokreditaufnahme. Diese steigt durch die pandemiebedingte Neuverschuldung, die im Nachtragshaushalt beschlossen wurde, sowie die im Kernhaushalt zulässige konjunkturbedingte Neuverschuldung doch erheblich. Was die guten Ansätze im Haushalt 2019/2020 zunichtemacht. Wir werden jedoch den beschlossenen Tilgungspfad nicht aufgeben und gemäß den Tilgungsauflagen des Sanierungsgesetzes sowie des Saarlandpaktgesetzes jährlich 100 Millionen Euro zurückzahlen. Des Weiteren wurden Maßnahmen zum Haushaltsausgleich getroffen, die die Neuverschuldung etwas abmildern. Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung steht über allem die Frage, wie lange die coronabedingte
Ausnahmesituation noch andauert und wie schnell wir zur Normalität zurückkehren können.
Ich jedenfalls bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt eine solide Grundlage für unser Saarland und für die Saarländerinnen und Saarländer geschaffen haben. Ich bitte um Zustimmung zu Einzelplan 04 für Finanzen und Europa. - Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schließen Sie einmal für 2 Sekunden die Augen. Was sehen Sie? Nichts! Nichts sehen zu können, ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Blinde Menschen müssen lernen, in der Welt zurechtzukommen, ohne zu sehen. Sehbehinderungen und Blindheit treten aus unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren, die Folge von Krankheiten sein oder es handelt sich um eine angeborene Blindheit. Das ganze Leben verläuft anders, wenn man die Umgebung nicht oder schlecht sehen kann. Um diesen Alltag selbstständig meistern zu können, sind blinde und sehbehinderte Menschen auf Hilfsmittel angewiesen, und diese kosten Geld. So behelfen sich blinde und sehbehinderte Menschen im Alltag. Alle Dinge im Haushalt müssen ihren festen Platz haben, damit sich betroffene Menschen sicher bewegen und immer wieder alles finden können. Wenn sich blinde Menschen draußen bewegen, müssen
sie erst einmal lernen, in der Welt zurechtzukommen. Dazu brauchen sie auch Hilfsmittel. Die meisten brauchen einen Blindenstock, einen Blindenführhund oder ein Leitsystem am Boden, um sich alleine zurechtzufinden und unterwegs Hindernisse zu erkennen. Viele blinde Menschen lernen zum Ausgleich, auch ihre anderen Sinne besser zu nutzen. Wenn sie zum Beispiel eine Straße überqueren, schätzen sie anhand der Motorengeräusche erst ein, wie weit ein Auto entfernt ist. All diese Dinge bewältigen sehende Menschen mühelos, ohne darüber nachzudenken. Von Menschen mit eingeschränkter Sehkraft erfordert es viel Geduld, Übung, Zeit und Unterstützung, um diese Selbstständigkeit zu erreichen.
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir wollen erreichen, dass blinde Menschen ein Leben ohne fremdbestimmte Beschränkungen führen können. Barrierefreiheit bedeutet aber auch vor allem, Barrieren im Kopf abzubauen und die Gesellschaft für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Bei etlichen Sachen sind aber blinde Menschen dennoch auf Hilfe angewiesen, in Zeiten von Corona mehr denn je. Oft sind es ehrenamtliche Helfer, die die Hilfe anbieten. Hier ist für den Raum Saarbrücken stellvertretend Heinz-Peter Engels zu nennen. Er engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland und wurde dieser Tage mit der Bürgermedaille ausgezeichnet. All diesen ehrenamtlichen Helfern gilt es, an dieser Stelle einmal Danke zu sagen.
Im Saarland wird das Blindengeld als Blindheitshilfe bezeichnet. Die monatliche Leistung beträgt ab Vollendung des 18. Lebensjahres 438 Euro und für minderjährige blinde Menschen 293 Euro. Die finanzielle Unterstützung soll Mehrausgaben ausgleichen, die aufgrund der Behinderung entstehen. Dazu zählen Kosten für Haushaltshilfen, Begleitung, Assistenz, für höheren Verschleiß an Schuhen oder Mehrausgaben für spezielle Hilfsmittel.
In der nun vorliegenden Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe geht es um die Aufstockung bei den Erwachsenen um 12 Euro auf 450 Euro und bei den minderjährigen Menschen um 24 Euro auf 317 Euro Ich bitte Sie, der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir machen Klick, legen den Schalter um und aktivieren eben mal wieder die Wehrpflicht, so der Antrag der AfD. Meine Herren der AfD, so funktioniert das nicht. Der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 ging eine jahrelange gesellschaftliche Debatte voraus. In dieser Debatte wurde sehr ernsthaft und verantwortungsvoll über die Bedeutung der Bundeswehr und ihre Verankerung in der Bevölkerung diskutiert und mit dem Eingriff in das Leben eines jungen Menschen, das ist die Wehrpflicht zweifelsfrei, abgewägt. Einig waren und sind sich alle demokratischen Parteien über die notwendige Professionalisierung der Bundeswehr, dazu gehört auch ganz zentral ihre Ausstattung.
Für die SPD-Landtagsfraktion gibt es drei zentrale Gründe, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden. Erstens, wir fühlen uns der Bundeswehr verpflichtet. Gerade in diesen Tagen wird für viele noch einmal deutlich, was die Bundeswehr für unsere Gesellschaft leistet. Auch durch ihre logistische und operative Unterstützung kommen wir bisher vergleichsweise gut durch die COVID-19-Pandemie. Ich will mich an dieser Stelle bei allen Personen in Uniform hier einmal herzlich bedanken.
Über die Zukunft der Bundeswehr, dazu gehört natürlich auch der Baustein der Wehrpflicht zur Personalgewinnung, diskutieren wir gerne jederzeit mit der Bundeswehr, aber auch mit der breiten Öffentlichkeit. Wir nehmen Ihnen aber einfach nicht ab, dass Sie diese Debatte ernsthaft führen wollen. Ihnen geht es doch darum, schnelle Schlagzeilen zu pro
duzieren. Hierfür stehen wir nicht zur Verfügung aus Verantwortungsgefühl auch gegenüber der Bundeswehr.
Zum zweiten Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen. Die Wehrpflicht stellt einen großen Eingriff in die Lebensplanung eines jungen Menschen dar. Nicht zu Unrecht sprechen wir bei den jungen Menschen, die kurz vor dem Schul- oder Ausbildungsabschluss stehen, von der „Generation Corona“. Ihre freie Entfaltung und Lebensgestaltung sind aufgrund der COVID-19-Pandemie ohnehin schon stark eingeschränkt. Es braucht aus unserer Sicht deshalb eine besondere Begründung, warum man dieser Generation nun auch noch den Wehrdienst auferlegen will.
Drittens. Sie begründen Ihren Antrag damit, dass Deutschland international mehr Verantwortung übernehmen müsse. Für Sie scheint mehr Verantwortung gleich mehr Militär zu sein. Das ist für uns als SPDFraktion mehr als befremdlich. Für uns ist die Friedenspolitik Teil unserer politischen DNA. Wenn es um mehr Dialog, mehr Diplomatie oder auch mehr zivile Friedensarbeit geht, sind wir gerne bereit, unseren Einfluss im Bundesrat auszuüben, nicht jedoch, um eine aggressivere Außenpolitik unter dem Deckmantel der Debatte um die Wehrpflicht zu befördern. Ich frage Sie ganz ernsthaft: Was soll denn das? - Und noch eine Nebenbemerkung: Wir sind stolz darauf, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr unter strengem Parlamentsvorbehalt stehen. Wenn Sie also eine Debatte über mehr Auslandseinsätze führen wollen, dann bitte im Bundestag und nicht im saarländischen Landtag.
Wir befinden uns inmitten einer Pandemie, die die bisherigen Problemlagen wie den Strukturwandel oder soziale Verwerfungen in unserer Gesellschaft verschärft. Das sind alles Themenbereiche, in denen Sie als AfD-Fraktion nicht mit Lösungsansätzen aufgefallen sind. Da wir gerade alles tun, um den Schaden der Pandemie so gering wie möglich ausfallen zu lassen und die Gesundheit der Saarländerinnen und Saarländer zu schützen, müssen Sie es uns also nachsehen, dass wir nicht bereit sind, mit Ihnen über populistische Nebelkerzen zu diskutieren. Es schockiert mich zunehmend, dass Sie keinerlei Gespür dafür haben, was gerade wirklich wichtig ist. Für uns als SPD-Fraktion steht eines fest: So machen wir keine Politik. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schramm, Sie haben recht, aus einem natürlichen Bedürfnis kann ganz schnell eine Notlage werden. Nicht nur Kinder müssen im Supermarkt plötzlich dringend mal auf die Toilette, auch Erwachsene stehen öfters vor dem Problem. Es ist dieser kleine unangenehme Notfall: Man steht zwischen Obst- und Kühlregal und verspürt den Drang, eine Toilette aufzusuchen. Ich glaube, jeder von uns war schon in so einer brenzligen Situation. Fragt man nach einer Kundentoilette, bekommt man die Antwort, das Geschäft verfüge nicht über ein Kunden-WC. Wie reagiert man in dieser für beide Seiten unangenehmen Situation? In manchen Supermärkten darf man vielleicht noch durch das Lager bis zum Personalraum, um die Toilette aufzusuchen. Dort liegen Waren, interne Daten, private Gegenstände, eigentlich kein Ort, an dem Kunden etwas zu suchen haben, und schon gar nicht alleine.
Ein pauschales Gesetz zur Toilettenpflicht im Einzelhandel gibt es bisher nicht. Grundsätzlich glauben Experten aber, dass der Einzelhandel nicht mehr um das Thema Kunden-WC herumkommt. Der Service entscheidet im Handel über den Erfolg. Ist es zeitgemäß, dass der Kunde in einem Supermarkt kein WC findet? Der Konkurrenzmarkt ist riesig und wird nicht mehr nur über Angebote und Preise geführt, sondern auch über Servicequalität. Dazu gehören oftmals auch Kundentoiletten.
Liebe Kollegen der Fraktion DIE LINKE, was aber in Ihrem Antrag zu kurz kommt, ist die Angabe der Verkaufsfläche, ab wie viel Quadratmeter Verkaufsflä
che es sinnvoll ist, eine Kundentoilette zu installieren. Während ein größerer Supermarkt oder ein Kaufhaus schon über Kundentoiletten verfügen sollte, hat der örtliche Lebensmittelmarkt oder der kleine Laden um die Ecke oft nicht genügend Platz, um ein Kunden-WC zu installieren. Die großen und teuren Umbaumaßnahmen machen auch alleine aus finanzieller Perspektive für kleine Geschäfte wenig Sinn. Grundsätzlich ist der Antrag nicht schlecht, und wir wollen ihm auch nicht im Wege stehen, aber eine Änderung der Landesbauordnung will gut überlegt sein und sollte gut vorbereitet werden. Uns wäre es auch sehr wichtig, sich zuerst mal von dem dafür zuständigen Ministerium in dem dafür zuständigen Ausschuss darüber informieren zu lassen, was hinsichtlich einer Neuregelung beziehungsweise Einführung von Kundentoiletten in Supermärkten geht oder nicht. Wir werden uns deshalb heute zu dem von Ihnen gestellten Antrag bei der Abstimmung enthalten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lander, die Landtagsfraktion DIE LINKE kann hier jederzeit Anträge einbringen. Unser Antrag hat ganz bestimmt nichts mit Scheinheiligkeit zu tun. Das möchte ich klarstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich bin Besitzerin eines Blutspendeausweises. Wenn ich die Aufforderung bekomme: „Sehen wir uns bald? Ihr Blut wird gebraucht!“, versuche ich natürlich, wenn es zeitlich möglich ist, dieser Aufforderung nachzukommen.
Wie Kollege Scharf eben schon gesagt hat: Täglich werden in Deutschland circa 15.000 Blutspenden benötigt. Im Einzugsgebiet sind es bis zu 3.500. Das Saarland gehört mit Rheinland-Pfalz und NordrheinWestfalen zum DRK Blutspendedienst West. Dieser deckt 70 Prozent des Bedarfs der Krankenhäuser und Praxen in seinem Versorgungsgebiet ab. Die freiwillige und unentgeltliche Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz sichert die Versorgung der Patienten in Deutschland, die auf Transfusionen von Blutpräparaten angewiesen sind. Unterstützt wird der DRK Blutspendedienst West durch 1.200 Mitarbeiter im Hauptamt und unzählige im Ehrenamt. All diesen Helfern gilt es, an dieser Stelle einmal Danke zu sagen.
Man kann es nicht oft genug sagen: Blutspenden können Leben retten. Immer wieder weisen Mediziner darauf hin, dass nicht genügend Freiwillige zum Spenden kommen. Gerade während der CoronaPandemie sind Blutkonserven knapp. Spender bleiben aus Angst vor Ansteckung zu Hause. Meine Da
men und Herren, bei jeder Blutspende wird separat in einem kleinen Röhrchen eine Blutprobe entnommen, denn jede Blutspende wird im Labor auf bestimmte Krankheitserreger untersucht. Die Blutspende wird zum Beispiel auf Infektionen mit HIV, Syphilis oder Hepatitis getestet. Das gibt sowohl Sicherheit für die Spenderinnen und Spender als auch für die Empfängerinnen und Empfänger. Glauben Sie mir, keine Blutspende ist überflüssig, jede Blutspende ist nötig. Aufgrund heute verfügbarer und zwingend angewendeter Testverfahren bei jeder einzelnen Spende ist es nicht vermittelbar beziehungsweise unverständlich, dass schätzungsweise 10 Prozent der Bevölkerung pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. Nach der 2017 formulierten Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen homo-, bi- und transsexuelle Männer Blut spenden, sofern sie ein Jahr lang keinen Sex hatten. Das ist unabhängig davon, ob die Personen ungeschützten Sexualverkehr praktizieren oder nicht. Wie zeitgemäß oder sinnvoll ist ein solcher Ausschluss in Ihren Augen?
Nun frage ich mich, was die sexuelle Orientierung mit dem sexuellen Verhalten zu tun hat. Als Mann, der mit einem Mann zusammen ist, kann man ebenso monogam leben, wie es heterosexuelle Menschen tun. Wiederum können heterosexuelle Menschen mehrere wechselnde Partner und dadurch ein höheres Risiko einer sexuell übertragbaren Krankheit aufweisen. Daher ist es für mich entscheidend, dass nicht die sexuelle Orientierung, sondern das individuelle Verhalten bei Blutspendeterminen abgefragt wird. Das Risiko bemisst sich danach, ob Sexualpraktiken safe oder unsafe sind, nicht danach, ob sie homo- beziehungsweise heterosexuell sind. Die gleiche Sicherheit von Blutkonserven lässt sich auch ohne Diskriminierung gewährleisten.
Gibt es gutes und schlechtes Blut? Um es einmal mit anderen Worten zu beschreiben: Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung, sowohl für seine Spende als auch für die Gesellschaft. Es gilt, verantwortungsvolles Handeln zu ermöglichen und nicht pauschal abzuweisen. Besonders in Zeiten, in denen die Gewinnung von Blutspenden zunehmend eine Herausforderung wird, sehen wir eine Erweiterung des Kreises der Spender und Spenderinnen als zielführende Lösung.
Aber nicht nur Effizienz sollte im Vordergrund stehen, sondern in erster Linie Menschlichkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Blutspender sind ganz besondere Menschen, denn sie übernehmen mit ihrer Blutspende gesellschaftliches Engagement und damit Verantwortung. Ihnen gilt ein ganz besonderer Dank - Tag für Tag!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, wie wichtig das Blutspenden ist. Es kann jeden von uns treffen,
dass wir in eine Situation geraten, in der wir auf eine Blutspende angewiesen sind. Schluss mit Diskriminierung! Es ist möglich, die Sicherheit von Blutkonserven mit dem Anspruch auf Diskriminierungsfreiheit zu verbinden. Andere Länder haben es bereits vorgemacht. Es ist an der Zeit, dass Deutschland nachzieht. Die Überarbeitung der HämotherapieRichtlinien darf nicht mehr weiter verschleppt, sondern sollte bald in Angriff genommen werden. Deshalb lautet unsere Bitte an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transfusionsgesetzes vorzulegen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Herren der AfD mit ihrem Antrag bezwecken wollen, ist für mich unbegreiflich und auch nicht nachvollziehbar. Seit April gibt es im Saarland die Pflicht, dass Personen ab sechs Jahre einen Mund-NasenSchutz beim Einkaufen im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, im ÖPNV, beim Besuch eines Restaurants und so weiter tragen müssen. Das ist gut so, Herr Hecker. Warum ist es gut? - Wir tragen eine Mund-Nasen-Maske nicht, weil sie besonders schön aussieht und angenehm zu tragen ist. Nein! Wir tragen diese Maske aus Fürsorge für uns selbst und für den Schutz anderer Personen, besonders, Herr Dörr, um ältere Personen zu schützen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Ich habe ein paar Schaubilder mitgebracht, so habe ich es meiner fünfjährigen Enkeltochter erklärt.
Herr Hecker, das ist das Coronavirus. Es ist ganz klein, man kann es nicht sehen und es hält uns seit Anfang März in Atem. Es wird von Mensch zu Mensch übertragen.
Es treffen sich zwei Personen. Die erste Person ist mit COVID-19 infiziert, weiß es aber nicht. Beide Personen tragen keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch. Das zweite Schaubild zeigt, dass die zweite Person einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Die erste Person hustet. Was passiert? - Die Ansteckungsgefahr ist immer noch hoch, aber schon nicht mehr so hoch. Das dritte Schaubild zeigt, dass die Person, die infiziert ist und es nicht weiß, hustet, aber einen Mund-Nasen
Schutz trägt. Jetzt ist die Ansteckungsgefahr nur noch mittelhoch. Das letzte Bild zeigt, dass beide Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jetzt ist die Ansteckungsgefahr gering.
Herr Hecker, der Mund-Nasen-Schutz kann beim Sprechen, Niesen oder Husten infektiöse Tröpfchen teilweise zurückhalten. Der Einsatz von einfachen Mund-Nasen-Schutzmasken kann als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Kennen Sie die derzeitigen Infektionszahlen im Saarland? - Seit dem Tragen von Mund-NasenSchutzmasken haben sich die Infektionszahlen verringert. Es ist natürlich nicht nur mit dem Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken getan. Es gilt auch weiterhin, die Abstandsregelungen einzuhalten, sich gründlich die Hände zu waschen und Massenveranstaltungen zu vermeiden.
Von der AfD hat man seit Ausbruch von Corona nicht viel gehört. Es gab keine konkreten Vorschläge von der AfD, wie man die Pandemie bekämpfen beziehungsweise eindämmen könnte. Im Gegenteil: Jetzt kommen Sie mit dem Antrag, die Maskenpflicht abzuschaffen. - Einfach unfassbar!
Unser aller Leben ist seit März eingeschränkt, aber das, was wir seit Ausbruch der Pandemie erreicht haben, ist sehr viel. Das sollten wir durch einen Antrag der AfD nicht über den Haufen werfen. Ich traue den Saarländerinnen und Saarländern sehr wohl Eigenverantwortung zu, aber noch viel mehr Vernunft, vor allem die Vernunft, sich an die Hygienevorschriften zu halten. Meine Herren der AfD, die Krise ist nicht vorbei und wir wollen das, was wir erreicht haben, nicht gefährden, deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Saarland fehlt bei der Kranken- und besonders bei der Altenpflege nach wie vor Personal. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich ansteigen. Der Pflegeberuf ist wichtig. Er soll und muss attraktiv sein. Er muss den Belastungen der Pflegenden gerecht werden und Lösungen für neue Herausforderungen bieten. Für die erfolgreiche Umsetzung brauchen wir die Unterstützung einer breiten Basis. Es gilt, Menschen für die Tätigkeit in der Alten- und Krankenpflege zu gewinnen und ihnen zu vermitteln, dass sie bei der Pflege im Saarland eine gute Zukunft haben, wenn sie sich für dieses Berufsfeld entscheiden.
Ab Oktober 2020 wird das Saarland Vorreiter in der Berufsausbildung zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten sein. Als Zugangsvoraussetzung gelten der mittlere Bildungsabschluss beziehungsweise der Hauptschulabschluss mit einem mindestens vierwöchigen Praktikum. Für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die nicht die Voraussetzungen für die Pflegefachkraftausbildung nach dem Pflegeberufsgesetz besitzen, wird mit einer Ausbildung zur generalistischen Pflegeassistenz
die Möglichkeit geschaffen, eine Grundqualifikation für den Pflegeberuf zu erwerben. Aber auch Quereinsteigern und Umschülern ist die Möglichkeit gegeben, den Beruf der Pflegeassistenz zu erlernen.
Die Frage nach der Ausbildungsdauer ist noch umstritten. Die Vollzeitausbildung von 23 Monaten ist durch die Förderrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit begründet, da bis 23 Monate eine vollumfängliche Finanzierung möglich ist, während bei einer Ausbildungszeit von 24 Monaten nur zwei Drittel der Ausbildungszeit finanziert werden können. Darüber hinaus könnte nach Abschluss einer zweijährigen Ausbildung die anschließende Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht mehr gefördert werden. Deshalb tendieren wir von SPD-Fraktion für eine 23-monatige Ausbildungszeit.
Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, wird ein gesetzlicher Anspruch der Auszubildenden auf eine angemessene Ausbildungsvergütung festgeschrieben. Diese wird bei den Trägern der Altenpflege über eine Umlage finanziert. Zugleich wird gesetzlich verankert, dass die Ausbildung für die Auszubildenden weiterhin kostenfrei ist. Der Unterricht findet an staatlich anerkannten Pflegeschulen nach dem Pflegeberufsgesetz statt, wodurch die bundesrechtlichen Anforderungen auch für die Ausbildung der Pflegeassistenz gelten.
Verbunden mit dieser Attraktivitätssteigerung wird ein Anstieg der Auszubildendenzahlen angestrebt. Der anspruchsvolle und oftmals im Schichtdienst ausgeführte Beruf erfordert neben dem notwendigen Fachwissen besonders viel menschliches Einfühlungsvermögen. Es geht darum, Menschen gemessen an ihrem individuellen Gesundheitszustand so gut wie möglich zu betreuen. Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich. Die Gesundheits- und Pflegeassistenz umfasst auch Aufgaben von der Haushaltsführung über die Unterstützung der Körperpflege bis hin zur Kontrolle des Gesundheitszustandes. Aufgrund der Bandbreite der Tätigkeiten umfasst der Arbeitsbereich sowohl Pflege als auch Betreuungsaufgaben. Der Beruf Pflegeassistenz verlangt sehr viel Eigenverantwortung ab.
Gestern war der Tag der Pflegenden. Alle Beschäftigte im Pflegebereich zählen zurzeit, wie Herr Scharf gesagt hat, zu den Helden des Alltags. Aber wenn ich mich mit Personen, die in der Pflege beschäftigt sind, unterhalte, sagen sie, sie brauchen keinen Titel. Sie brauchen die Anerkennung, die Wertschätzung und eine angemessene Bezahlung in den Pflegeberufen. Was sie noch mehr benötigen, ist mehr Zeit, aber nicht mehr Zeit für sich selbst, sondern mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten oder für die zu Pflegenden in den Seniorenheimen. Dies gelingt uns nur mit einer Personalaufstockung.
Will man Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, unterstützen, will man Pflegebedürftigen helfen, den Alltag leichter zu gestalten, dann ist die Berufswahl zur Pflegeassistentin beziehungsweise zum Pflegeassistenten wohl die richtige. Wir wollen das Gesetz zügig voranbringen, damit im Oktober mit der Ausbildung begonnen werden kann. - Wir bitten um Zustimmung zur Gesetzesvorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Kassenmanipulation entsteht dem Bund, wie eben schon von Herrn Flackus und Herrn Oberhausen erwähnt, ein jährlicher Steuerschaden von bis zu 10 Milliarden Euro. In Restaurants, Kiosken und auf Wochenmärkten spielt sich Deutschlands größter Steuerskandal ab. Vor den Augen aller versickern Umsätze, die nie in einer Steuererklärung stehen. Der Handel war vorgewarnt, das Gesetz wurde bereits vor drei Jahren verabschiedet. Ausnahmen von der Belegausgabe hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es steht den Händlern jedoch frei, wie sie die Quittungen ausgeben. Die Belegausgabepflicht ist bewusst technologieoffen ausgestaltet. Wege aus der Papierflut gibt es dennoch zum Beispiel über das Bonussystem Payback, an dem viele Verbraucherinnen und Verbraucher teilnehmen. Die Quittung
kann per E-Mail zugesandt oder über QR-Strichcode übermittelt werden.
Meine Herren der AfD, kann sich das unser Land leisten? Um was es geht es denn bei der Kassenbonpflicht? - Es geht um nicht mehr oder weniger als um Umsatzsteuereinnahmen in Milliardenhöhe. Kassen werden manipuliert, Umsätze nicht richtig verbucht oder später wieder ausgebucht. Die Kassenbonpflicht garantiert Steuerehrlichkeit für alle. Sie ist ein Gebot der Fairness gegenüber den ehrlichen Geschäftsinhabern, denn nur ein Beleg mit Transaktionsnummer und elektronischer Signatur des Kassensystems schließt Manipulation aus.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die entgangenen Steuereinnahmen beziffert der Bundesrechnungshof auf 10 Milliarden Euro pro Jahr. Er sieht die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe als nicht sichergestellt. Steuern werden hinterzogen, indem die Umsätze nach unten manipuliert werden. Manipulierte Kassen können aber auch zur Geldwäsche verwendet werden, indem Umsätze nach oben gesetzt werden. Fair und korrekt abrechnende Einzelhändler haben einen riesigen Wettbewerbsnachteil gegenüber den unehrlichen Wettbewerbern. Wie sagt man so schön? „Der ehrliche ist der Dumme“, eben weil es unfaire Wettbewerber gibt, die die Mehrwertsteuer hinterziehen, die Lieferkette manipulieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwarz oder prekär beschäftigen.
Dreh- und Angelpunkt des Betrugs sind die manipulierten Kassen. Deshalb ist das Gesetz ein wirksamer Beitrag, um Steuerhinterziehung zu vermeiden und den ehrlichen Wettbewerb zu stärken. Deshalb hat auch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die Frage des FDP-Bundestagsabgeordneten Christian Dürr in der Regierungsbefragung am 18. Dezember 2019 im Deutschen Bundestag auf die Frage, wann die Bundesregierung die Bonpflicht abschaffe, folgendermaßen geantwortet - ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Ich fürchte, gar nicht. Schließlich geht es darum, den Steuerbetrug an der Ladenkasse stärker zu bekämpfen. Wir können nicht sehenden Auges einfach akzeptieren, dass dem Staat Milliarden an Steuergeldern verloren gehen.“
Sehr geehrte Herren der AfD, wie die Kanzlerin in ihrer Antwort im Deutschen Bundestag möchte auch ich Sie auf die WirtschaftsWoche vom 13. Dezember 2019 hinweisen, wo in einem sehr lesenswerten, umfangreichen Artikel die Problematik beleuchtet wird. Dabei ist die WirtschaftsWoche nicht verdächtig, unkritisch über Gesetze zu berichten. Ich möchte ein Beispiel geben. Der Schaden über die Jahre wird
dort als weitaus höher gesehen als der Steuerskandal bei den Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktienbetrügereien. In diesem Artikel wird auch auf die Erfolge im europäischen Ausland hingewiesen, dass zum Beispiel in Österreich branchenübergreifend das Umsatzsteueraufkommen um 3 Prozent stieg.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit meinen Ausführungen hoffe ich, dass ich Sie von der Wichtigkeit der Bonpflicht überzeugen konnte. Ich bin ebenso hoffnungsvoll, dass sich recht schnell technische Lösungen finden werden, die die Flut der Bons eindämmen und Steuergerechtigkeit gewährleisten. In diesem Sinne werden wir den Antrag der AfD ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, was stört Sie an einer gendergerechten Sprache? Die gendergerechte Sprache ist weder umständlich noch unnötig lang, wenn die richtigen sprachlichen Strategien verfolgt werden. Natürlich bedarf es der Bereitschaft, sich von ein paar bestehenden Formulierungsgewohnheiten zu verabschieden und mit der Sprache kreativ und bewusst umzugehen. Aber anscheinend fehlt es den Herren der AfD an dieser Kreativität. Ich habe Ihnen deshalb einen Würfel mitgebracht. Dort können Sie dann in Zukunft, wenn Sie möchten, auswürfeln, welche Form Sie nehmen, neutral, beide Formen, /innen, mit Sternchen, ohne. Ich stelle Ihnen den Würfel gerne zur Verfügung.
Die Herren zu meiner Rechten sind löblicherweise so konsequent im Dienste der sprachlichen Vereinfachung, dass sie den Frauenanteil in ihrer Fraktion auf null Prozent gehalten haben. Der Kollege Hecker spricht von jeher uns alle nur als „liebe Kollegen“ an und geht so konsequent einer nicht gendergerechten Sprache nach.
Es gibt noch das Landesgleichstellungsgesetz. Falls Sie davon auch noch nicht gehört haben sollten, zitiere ich § 28 des Landesgleichstellungsgesetzes, der besagt: „Die Dienststellen haben beim Erlass von Rechtsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben, in der Öffentlichkeitsarbeit, im Marketing und bei der Stellenausschreibung dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dadurch Rechnung zu tra
gen, dass geschlechtsneutrale Bezeichnungen gewählt werden, hilfsweise die weibliche und die männliche Form verwendet wird.“
Nicht zuletzt bedeutet gendersensible Sprache, einen Beitrag zu mehr Gleichberechtigung zu leisten, denn Geschlecht war und ist nach wie vor eine wichtige Ordnungskategorie, die Hierarchien erzeugt, an deren Aufbrechen wir aktiv mitwirken können.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach sprachlicher Sichtbarkeit wirkt ja nicht erst seit ein paar Jahren, nein, diese Forderung wurde schon im Kontext der zweiten Feminismus-Welle in den Sechziger- und Siebzigerjahren laut.
Schon in den Siebzigerjahren kritisierten feministische Sprachwissenschaftlerinnen wie Luise Pusch, dass es sich bei der deutschen Sprache um eine „Männersprache“ handele, und setzten sich für eine nichtdiskriminierende Sprache ein.
Wir können nicht sagen: „Und der Gewinner ist (...)“, ohne Assoziationen an einen Mann zu wecken. Täglich hören wir Sätze wie „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” und stellen uns dann automatisch Männer vor. Die vielen Ärztinnen und die 70 Prozent Apothekerinnen werden automatisch ausgeblendet nicht aus bösem Willen, sondern weil unsere Grammatik Männer bevorzugt. Noch einmal zur Verdeutlichung: Gendersensible Sprache bedeutet Eindeutigkeit, das heißt, Sprache ist so zu verwenden, dass aus dem jeweiligen Text hervorgeht, wer gemeint ist, auch Repräsentation, das bedeutet, sprachliche Formen sind zu finden und zu verwenden, die alle Geschlechter adäquat repräsentieren und durch die sich alle angesprochen fühlen.
Zum Schluss ist die Anti-Diskriminierung zu nennen, was wiederum heißt, Sprache ist so einzusetzen, dass sie nicht diskriminierend ist. Es ist naiv, Sprache und Realpolitik voneinander zu trennen. Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil der Politik und der Realität. Wir verändern die Sprache, damit verändern wir die Vorstellungen, die Bilder im Kopf, das Bewusstsein und den ganzen Rest.
Noch eine kleine Anmerkung, die bitte nicht als Kritik zu verstehen ist. Die Besucherausweise im saarländischen Landtag sind leider auch nur in der männlichen Form geführt. Es wäre schön, wenn man auch sie der gendergerechten Sprache anpassen könnte.
Meine Damen und Herren! Man sollte aber auch nicht hinter den gesellschaftlich anerkannten Status quo zurückfallen, wie es dieser Antrag versucht.
Wenn schon eine Doppelnennung unsere nationale Identität gefährden kann, dann müsste es um unser Land wahrlich schlecht bestellt sein. Ich darf Ihnen als Frau versichern, Gleichberechtigung gefährdet nicht die Kulturnation und auch nicht die Männer. Wir lehnen den Antrag der AfD natürlich ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPDLandtagsfraktion wird den vorliegenden Antrag ablehnen. Herr Müller, was Sie hier von sich gegeben haben, ist unter aller Würde und das kann man so nicht hinnehmen.
Jetzt spreche ich! - Der Antrag ist inakzeptabel und seine Annahme können wir nicht ernsthaft in Erwägung ziehen. In diesen Sätzen, die Sie offenbaren, wird das nationalistische Gedankengut deutlich, da weiß man, aus wessen Feder das stammt. Um es in aller Deutlichkeit hier einmal zu sagen: Nationalistische Positionen wird sich dieses Haus, solange wir hier die parlamentarische Mehrheit haben, niemals zu eigen machen!
Es stellt sich mir hier die Frage: Was wollen Sie überhaupt mit Ihrem Antrag? Was wird durch Beflaggung an Schulen gestärkt? Wird dadurch das Nationalbewusstsein gestärkt? Hat unsere Jugend das nötig? - Definitiv nicht.
Meine Herren der AfD, ich darf Ihnen folgende Definition von Nationalismus an die Hand geben: „Im Gegensatz zum Nationalbewusstsein und zum Patriotismus glorifiziert der Nationalismus die eigene Nation und setzt andere Nationen herab.“
Ihr Antrag ist einzig und allein darauf gerichtet, die eigene Nation gegenüber anderen zu überhöhen. Mit Ihrem Antrag wollen Sie nämlich gerade nicht nur eine gesunde Verbundenheit zu unseren Symbolen erwirken. Es wäre unverantwortlich, Schülerinnen und Schüler einer solchen Belehrung auszusetzen.
Wofür stehen unsere Symbole, die der AfD so wichtig zu sein scheinen, noch? In der Bundesrepublik Deutschland verbinde ich sie vor allem auch mit Demokratie, die gemäß unserer 70 Jahre alten Verfassung, dem Grundgesetz, in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen zum Bundestag und den Landtagen ihren Ausdruck findet.
Was macht dagegen die AfD, um ihrem so wichtigen Anliegen im Landtag Gewicht zu verleihen? Sie kopiert die falsche Bezeichnung des zuständigen Ministeriums aus der Saarländischen Hoheitszeichenverordnung und fügt sie in ihren Antrag ein. Und uns wollen Sie dies jetzt als Druckfehler verkaufen. Ich helfe Ihnen aber gerne auf die Sprünge. Seit mittlerweile drei Jahren ist die richtige Bezeichnung „Ministerium für Inneres, Bauen und Sport“.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es respektlos, wie häufig die AfD fehlerhafte Vorlagen einreicht. Auch darin spiegelt sich die Verachtung der AfD gegenüber unserer parlamentarischen Demokratie wider. Und Verachtung gegenüber unserer parlamentarischen Demokratie steht in krassem Widerspruch zu dem, was unsere Symbole ausdrücken. Wer den Landtag verachtet, darf nicht die Unterstützung der Mehrheit seiner Mitglieder erwarten, sondern vor allem seine entschiedensten Gegnerinnen und Gegner. Ich bitte um Ablehnung dieses Antrages. - Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte das Thema Altersarmut einmal aus Frauensicht beleuchten. Die meisten Erwerbstätigen eint der Wunsch, im Alter das Leben zu genießen und in Würde ihren Ruhestand zu leben. Leider ist das nicht für alle möglich, insbesondere nicht, wenn es die finanzielle Situation nicht zulässt. Das Armutsrisiko von Frauen über 65 Jahre ist im Saarland von 16,1 Prozent im Jahr 2005 auf 20,4 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. Die Bestandsrenten wegen Alters lagen Ende 2018 im Saarland bei den Männern im Durchschnitt bei 1.284 Euro, bei den Frauen bei 558 Euro. Laut Aussage der Arbeitskammer sind Frauen im Saarland besonders stark von Altersarmut betroffen.
Die Altersarmut wird sich zukünftig verschärfen. Zeiten familiärer Sorgearbeit und Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger sowie Teilzeitarbeit, Minijob und niedrige Löhne führen am Ende des Erwerbslebens zu sehr geringen eigenständigen Rentenansprüchen. Im Saarland befinden sich erwerbstätige Frauen überdurchschnittlich häufig im Niedriglohnsektor und in geringfügiger Beschäftigung.
Vor allem ältere Arbeitnehmerinnen werden auf dem Arbeitsmarkt oft diskriminiert, sodass nur wenige einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. Ist das alles richtig? - Auch die alleinstehenden beziehungsweise alleinerziehenden Frauen haben das Risiko, von Altersarmut betroffen zu sein. Fast jede dritte alleinstehende Neurentnerin könnte zukünftig auf Grundsicherung angewiesen sein.
Wie ist das Leben, wenn man kein Geld hat? Der Alltag ist öde und grau, zu hohe Mieten, kein Geld fürs Restaurant, für Zoobesuche mit den Enkeln oder auch für eine neue Brille. Manchmal reicht das Geld am Monatsende nicht einmal mehr für den nötigen Einkauf. Um noch mehr zu sparen, heizen viele Frauen nur noch ein Zimmer. Es entsteht eine nicht ausreichende Versorgung mit Lebensnotwendigem.
Ob Friseurin, Kellnerin, Kassiererin, Altenpflegerin, Putzfrau oder Verkäuferin hinter der Fleischtheke all diese Frauen leisten wertvolle Dienste und arbeiten oftmals hart. Aber was passiert? - Dass sie dafür zu wenig Lohn erhalten, ist meines Erachtens nicht gerecht. Wer in seinem Leben lange einen Job mit niedrigem Verdienst hatte, der oft mit schwerer körperlicher Arbeit einhergeht, dem reicht in diesem Land die Rente später meist nicht aus.
Frauen, die nach ihrem Erwerbsleben im Alter arm sind, haben damit meist bis zum Ende ihres Lebens zu kämpfen. Aus eigener Kraft können sie im Ren
tenalter der Armut kaum entkommen. Die wenigsten können sich genug dazuverdienen, um ein gutes Alterseinkommen zu erreichen. Altersarmut ist für den Einzelnen fast immer ein dauerhaftes Problem. Von Altersarmut betroffen sind vor allem alleinstehende Frauen. Wie viele Frauen in unserem Land arm sind, ist oftmals gar nicht sicher festzustellen. Einige beziehen im Rentenalter Grundsicherung. Allerdings beantragen die wenigsten anspruchsberechtigten Rentnerinnen die Grundsicherung. Mögliche Gründe dafür sind Scham oder auch Unwissenheit. Diese verdeckte Armut sollte bei der Einschätzung der Altersarmut berücksichtigt werden. Im Juni 2019 bezogen im Saarland 8.313 Frauen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nun frage ich Sie: Was haben diese Frauen falsch gemacht? - Nichts! Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung.
Wollen wir, dass die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird? - Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen eine solidarische und gerechte Gesellschaft, die Chancengleichheit für alle Menschen - ob arm oder reich - bietet. Einige Grundsteine sind gelegt. Durch das Gute-KiTa-Gesetz sind nicht nur Eltern, die Sozialleistungen beziehen, von den Kitagebühren befreit. Auch wer einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, darf seine Kinder von nun an beitragsfrei zur Betreuung schicken.
Kommen wir zur Einführung der Grundrente. Durch die Einführung der Grundrente werden 1,2 bis 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter mehr als die Grundsicherung haben. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Vor allem Frauen nutzt die Grundrente. Vier von fünf Berechtigten werden weiblich sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die ersten Schritte sind getan, die Grundsteine sind gelegt, aber es gibt noch vieles zu tun, damit die Rente im Alter zum Leben reicht. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fragen richten sich an Herrn Dörr. Warum dem Kind einen anderen Namen geben und was hat die Umbenennung einer Ortsvorsteherin beziehungsweise eines Ortsvorstehers mit „mehr Demokratie wagen“ zu tun? Noch einmal für Sie, da Sie es ja nicht verstanden haben: Die Aufgaben der Ortsvorsteherinnen und der Ortsvorsteher sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind ganz klar im KSVG geregelt. Eine Ortsvorsteherin beziehungsweise ein Ortsvorsteher wird aus den Reihen des Ortsrates gewählt und ist gleichzeitig dessen Vorsitzender oder Vorsitzende. Sie vertreten als Ehrenbeamte die Interessen des Ortsrates gegenüber der Gemeinde. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in der Direktwahl gewählt.
Nicht der Titel, sondern die Aufgaben vor Ort sind wichtig. Dem Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherin obliegt die repräsentative Vertretung des Gemeindebezirks. Sie oder er ist befugt, Anträge entgegenzunehmen sowie amtliche Beglaubigungen und Lebensbescheinigungen auszustellen. Ich bin auch schon seit fast zehn Jahren Ortsvorsteherin in einem Ort mit 2.300 Einwohnern. Meine Aufgaben belaufen sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Vereinen, der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz vor Ort, Gratulationen bei runden Geburtstagen ab 90 Jahren oder bei goldenen, diamantenen und eisernen Hochzeiten, Durchführung einer Bürgersprechstunde, die Organisation des Seniorennachmittags, der letzten Sonntag war, die Organisation des Dorffestes, Ortsbegehungen und Leitung der Ortsratssitzung. Das sind die Probleme, mit denen sich Kommunalpolitiker tagtäglich beschäftigen, nicht Strukturdebatten und nicht Titelbezeichnungen.
Wo sind Ihre kommunalpolitischen Initiativen? Schaut man sich in unserem Land um, findet man wenig. Entweder nehmen Ihre Vertreter in den Kommunalparlamenten an den Sitzungen nicht teil oder sie sind zwar körperlich anwesend, aber das war es dann auch.
Nur exemplarisch ein Beispiel aus meinen Landkreis Neunkirchen, genauer gesagt aus dem Ortsrat Furpach-Kohlhof. Bei der Kommunalwahl erzielte die AfD dort 7,5 Prozent der Stimmen und damit einen Sitz im Ortsrat. Schön und gut. Bei der ersten Sitzung des Ortsrates fehlte die AfD-Vertreterin unentschuldigt und legte später ihr Mandat nieder. So was kann vorkommen, das gibt es auch mal in unserer Partei. Aber es geht weiter: Gleiches geschah bei der zweiten Sitzung mit dem AfD-Nachrücker. Und auch der dritte Vertreter war nicht bereit, sein Ortsratsmandat anzunehmen. Das muss man sich mal vorstellen! 275 Wählerinnen und Wähler haben in diesem Ort die AfD gewählt und erwartet, dass sie sich an der Politik beteiligt, und die ersten drei AfDVertreter auf der Liste sind wenige Wochen nach der Kommunalwahl nicht mehr bereit, ihr Mandat anzunehmen!
So sinn se! Vorläufiger Höhepunkt Furpach-Kohlhof. Aber auch der letzte AfD-Vertreter verzichtete auf sein Mandat, wodurch die Liste der AfD am Ende ist und der Ortsrat von 13 auf 12 Mitglieder schrumpft.
Lassen Sie mich Ihnen ernsthaft sagen: Diese Form der bedingungslosen Kapitulation
mag für die anderen Parteivertreter zum Schmunzeln sein. Ich halte es für eine maßlose Frechheit gegenüber den Wählerinnen und Wählern.
Deshalb: Nehmen Sie Ihre Verantwortung in den Parlamenten wahr, anstatt Etikettenschwindel zu betreiben. Solange Sie sich solche Peinlichkeiten leisten, schreiben Sie lieber noch ein paar Mundart-Anträge, anstatt hier mit Ein-Satz-Anträgen den parlamentarischen Betrieb ad absurdum zu führen.
„Mehr Demokratie wagen“ heißt heute zu allererst, Interesse an der Gestaltung des Zusammenlebens zu wecken und vor allem junge Menschen mit gut durchdachten und fachlich qualifizierten Vorstellungen in politischen Ämtern im Alltag stärker zu beteiligen. Für uns ist Demokratie untrennbar verbunden mit dem aktiven Schutz der Würde jedes Menschen, dem Schutz von Minderheiten, mit der Achtung der Menschenrechte, mit der Toleranz und dem Respekt für vielfältige Lebensentwürfe und mit der aus der deutschen Geschichte resultierenden Verantwortung. Dieses Demokratieverständnis ist auch die
Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Um es noch einmal ganz banal zu sagen: Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind die Kümmerer vor Ort. Nicht der Titel, sondern die Arbeit vor Ort ist wichtig. Aber da die AfD in keinem Ortsteil hier im Land eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher stellt, kann sie das ja auch nicht wissen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Sie haben mit Ihrem Antrag erneut bewiesen, dass Sie mehr an der Nationalität von Menschen - oder hier Tatverdächtigen - interessiert sind als an der Bekämpfung der Ursachen von Straftaten, denn Sie haben, wie wir es hier gewohnt sind, keine Lösungen für die Probleme vorzuweisen. Zuerst stellt Ihre Partei eine Anfrage, um die Namen der Straftäter zu erfahren - was bundesweit für Aufsehen sorgte, weil es gewaltig nach hinten losging -, dann wollten Sie in der Sitzung des Landtages am 15. März 2019 die Identität von Migranten lückenlos feststellen. Nun debattieren wir heute über die Nationalität von Strafverdächtigen.
Wenn es neben den wortgleichen wiederkehrenden Anträgen im Bildungsbereich ein Leitmotiv für die AfD im saarländischen Landtag gibt, dann ist es die Stigmatisierung und Bekämpfung von Ausländern. Die AfD möchte den Erlass über die Öffentlichkeitsund Medienarbeit der Polizei dahingehend ändern, dass bei Presseauskünften der Polizei die Nationalität aller Tatverdächtigen genannt wird. Die Frage gehört zum täglichen Brot von Nachrichtenjournalistinnen und -journalisten. Doch gibt es immer wieder Anlass zur Diskussion. Soll die Nationalität von Tätern und Opfern in der Medienberichterstattung genannt werden? Bei der Diskussion solcher Fragen bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Information und dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung.
Mit Ihrem Vorstoß wollen Sie erreichen, dass sichtbar wird, wie vermeintlich hoch der Anteil an Ausländern, an Tatverdächtigen ist. Sie, die AfD, zeichnen das Bild der kultivierten deutschen und westlichen oder wie Sie sagen, der abendländischen - Bevölkerung gegenüber den vermeintlich „Wilden“ aus dem Orient. In der 30. Sitzung des Landtags im August sprachen Sie sogar von „Unkulturen“. Das ist die Sprache der AfD, aber nicht die unsere, Herr Dörr.
Welche Informationen könnten vielmehr dazu beitragen, einen Zusammenhang zwischen den Lebensumständen und dem Tatmotiv herzustellen und werden dennoch nicht veröffentlicht? Wohl beruflicher Status oder Einkommen. Wenn Tatverdächtige im Bereich der Gewalt und Straßenkriminalität über die Nationalitäten hinweg etwas gemeinsam haben, dann ist es doch eine schlechte sozio-ökonomische Situation. Außerdem sind es überwiegend männliche Tatverdächtige. Dabei ist gar nicht ausgeschlossen, dass die Nationalität eines Tatverdächtigen ge
nannt wird, wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang zur Tat steht, wenn ohne Nennung der Nationalität der Bericht nicht verständlich ist, zum Beispiel bei politisch motivierter Kriminalität, oder wenn dies bei der Fahndung nützlich sein kann. Was aber in die Öffentlichkeit gehört und was nicht, sollte man meiner Meinung nach sorgsam abwägen. Insofern ist immer die Frage, was mit diesen Informationen gemacht werden kann. Stellen Sie sich vor, die Polizei legt sich bei einem Täter sofort auf eine bestimmte Nationalität fest und am Ende stimmt das nicht. Was passiert dann?
Grundsätzlich sind die Pressestellen gehalten, das Datenschutzrecht zu beachten und sich an den Grundsätzen des Pressekodexes zu orientieren. So sollen Nationalität oder Herkunft von Tatverdächtigen nur in Fällen genannt werden, in denen ein begründetes Interesse besteht oder es zum Verständnis eines Sachverhaltes beiträgt. Die Kommunikation der Polizei muss also nach innen und außen genügen und Tat, Opfer und Ermittlungsarbeit im Blick haben. Das gebietet in vielen Fällen einfach Zurückhaltung. Wenn jeder danach schreit zu wissen, wer es war, bis in welchen Abstammungsgrad gehen wir dann zurück? Wenn wir sagen, dass die Eltern aus Land A stammen, müssen wir dann auch sagen, das ist ein Migrant? Oder müssen wir sagen, dass es bei den Großeltern aufhört? Sollen wir jetzt Namensbestandteile nennen, die möglicherweise einen Rückschluss darauf geben, dass mal jemand aus einem anderen Land gekommen ist? Es gibt Ausländer, die seit zehn Jahren oder länger in Deutschland wohnen und hier voll integriert sind. Was ist an denen Ausländer, außer dass sie woanders geboren wurden? Für die Betroffenen hat eine solche Berichterstattung nicht nur eine erhebliche Einschränkung ihrer Privatsphäre zur Folge, nicht selten geht mit der Meinung der Medien und der daraus resultierenden einseitigen Berichterstattung eine öffentliche Vorverurteilung beziehungsweise Verurteilung einher, die später nur schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren ist.
Unser aller Interesse ist doch in erster Linie ein friedliches Zusammenleben. Ist dies nicht der Fall, ist uns selbstverständlich daran gelegen, dass alle Strafdelikte verfolgt werden und dass Straftäter, die ein Verbrechen begangen haben, dementsprechend verurteilt werden. Wir haben auch keine Toleranz gegenüber Gewaltverbrechern und anderen Kriminellen, egal welcher Nationalität. Dass Sie aber für das vermeintliche Problem mit ausländischen Tatverdächtigen keine adäquate Lösung parat haben, bestätigt nur, dass Ihnen daran auch gar nicht gelegen ist. Sie betreiben wieder eine Politik, die den
Namen nicht verdient und die erst recht nicht den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dient. Die AfD möchte die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei für ihre eigenen politischen Zwecke missbrauchen. Das ist für uns inakzeptabel und dem widersetzen wir uns. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren entstand das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland, kurz HIPS. Es wurde vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und der Universität des Saarlandes gegründet. Es ist das erste und bis heute einzige öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungsinstitut in Deutschland, das den Forschungsschwerpunkt im Bereich der Pharmazie hat.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Antiinfektiva. Der Fokus liegt auf Antibiotikaresistenzen, die weltweit eine große Herausforderung sind. Besonders in ärmeren Ländern sind Resistenzen ein Problem, weil sich die Menschen dort die neuen, oft teuren Medikamente nicht leisten können. Aber auch wir hier in Deutschland kämpfen gegen resistente Bakterien.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich das einmal vor, jeder kennt
das: Kaum niest jemand hinter oder neben uns, zucken wir zusammen. Auf öffentliche Toiletten gehen wir sehr ungern, und wenn wir rohes Fleisch in den Händen hatten, waschen wir sie danach penibel mit Seife, denn wir wissen, wir können uns anstecken.
Zu einer Infektion kann es kommen, wenn ein Krankheitserreger in den menschlichen Körper eindringt. Und jetzt stellen Sie sich einmal vor, solche Bakterien sind in unserem Körper, sie fühlen sich wohl und breiten sich ganz schnell aus und bringen unseren Organismus ganz schön durcheinander. Wir fühlen uns matt, schlecht, bekommen Fieber und der ganze Körper spielt verrückt. Und das Schlimmste: Die Medikamente, die wir bekommen, zeigen keine Wirkung, sie schlagen nicht an.
Man kann diese Bakterien nur dann bekämpfen, wenn neue Medikamente entwickelt werden, gegen die die Bakterien nicht resistent sind, und genau hier kommt das HIPS ins Spiel. Wir brauchen zum einen neue Medikamente, die auch resistente Bakterien bekämpfen können. Zum anderen muss diese Forschung zwingend öffentlich gefördert sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch Menschen in ärmeren Ländern von den neuen Medikamenten profitieren.
Das HIPS nimmt dabei als Standort des HelmholtzZentrums für Infektionsforschung in Braunschweig eine einzigartige Position in Deutschland und ganz Europa ein. Ziel der Forschung ist die schnellere Überführung der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in den klinischen Alltag. Es ist ein Teil des Programms Infektionsforschung der Helmholtz-Gesellschaft. Das Programm konzentriert sich auf molekulare Mechanismen, die für die Entstehung und den Verlauf von übertragbaren Krankheiten verantwortlich sind. Die Erkenntnisse des Programms sind die Grundlage für neue Strategien zur Prävention und Therapie von Infektionskrankheiten.
Auch im Bereich der tierversuchsfreien Forschung ist das HIPS aktiv. In einem Projekt wurden Zellmodelle entwickelt, die die Erforschung von entzündungshemmenden Wirkstoffen in einer weniger komplexen Umgebung als am lebenden Tier oder am Menschen möglich macht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nutzen in diesem Projekt menschliches Gewebe zur Erforschung. Sie bauen dafür Lungengewebe oder Darmwände aus menschlichen Zellen nach. Dafür wurde das Modell auch schon ausgezeichnet: mit den Tierschutzpreisen des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Im April gab das HIPS darüber hinaus eine neue Kooperation mit der Globalen Antibiotika Forschungsund Entwicklungsgesellschaft und dem Calibr, einem einzigartigen gemeinnützigen translationalen Forschungsinstitut, bekannt. Sie verfolgen gemeinsam das Ziel, neue Antibiotika zu entwickeln und sie weltweit allen Patienten zur Verfügung zu stellen.
Das Saarland und insbesondere die Universität haben in den vergangenen zehn Jahren das HIPS ebenfalls unterstützt. 2015 wurde der Neubau des Laborgebäudes des HIPS fertiggestellt. Gefördert wurde der Bau unter anderem mit Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Im aktuellen Doppelhaushalt sind für die Jahre 2019 und 2020 1,7 Millionen Euro für das HIPS eingestellt. Für die kommenden Jahre ist zudem ein Erweiterungsbau geplant, der auch im Zusammenhang mit der nationalen Wirkstoffstrategie steht.
Die beispielgebende Zusammenarbeit mit der Universität - Herr Flackus hat es eben schon genannt zeigt sich in der jüngeren Vergangenheit besonders im Bereich des Forschungsschwerpunktes NanoBioMed. In diesem Bereich arbeitet die Universität am Aufbau eines Exzellenzclusters. Das HIPS als Partner ist in diesem Bereich ein wichtiger Baustein. Das HIPS arbeitet aber nicht nur mit der Universität zusammen, auch mit der HTW erforschten die drei Institutionen von 2014 bis 2016 das Transportverhalten von Nanopartikeln durch den Bronchialschleim, gefördert mit Landesmitteln.
Diese erfolgreichen und gewachsenen Strukturen müssen und wollen wir weiter fördern. Daher ist es essenziell, dass das HIPS weiter auf die Unterstützung von Land und Landesregierung bauen kann, sei es in finanzieller, räumlicher oder personeller Hinsicht. Auch auf Bundesebene werden wir für die Belange des HIPS eintreten, denn das HIPS bereichert - wie die zahlreichen Forschungsinstitute auch - die saarländische Forschungslandschaft in jeder Hinsicht. Es reiht sich zudem in die erfolgreiche Forschung der Helmholtz-Gemeinschaft ein. Vor allem im Bereich der Gesundheitsforschung leistet die Helmholtz-Gemeinschaft einen wichtigen Beitrag. Dabei stehen die Ursachen von Volkskrankheiten im Vordergrund: Krebs, Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen oder auch Lungenerkrankungen.
Ziel der Gemeinschaft ist die Entwicklung neuer Strategien für die wirksame Vorbeugung, die rechtzeitige Diagnose und die effektive Therapie. Das HIPS trägt maßgeblich zum Erfolg und zur Erreichung dieses Ziels bei. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es zu Beginn zusammenzufassen: Die AfD beweist mit ihrem Antrag, dass sie die Probleme nicht richtig benennen kann, dass sie keine Lösungen anbietet und schließlich auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Ich möchte es hier begründen.
Der Antrag der AfD hat ein gewichtiges Problem. Die Zahlen und Fakten, die die AfD in ihrem Antrag verwendet, werden in einem konstruierten Zusammenhang dargestellt. Die Folge ist, dass sie bereits an der sachgerechten Darstellung des Problems scheitert. Das Lagebild Stichwaffen- und Messervorfälle, das von der AfD verkürzt als Lagebild Messerangriffe bezeichnet wird, hat im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.04.2018 1.490 Vorfälle registriert.
Wenn man aber zur Aufklärung der Bevölkerung beitragen will, erwähnt man auch, dass ebenfalls Ladendiebstähle im Lagebild erfasst wurden. Voraussetzung dafür war das Mitführen einer Stichwaffe, auch wenn sie beim Ladendiebstahl nicht benutzt wurde. Für die AfD ist das eine Randnotiz. Für uns ist es wichtig, um ein möglichst vollständiges Bild der Lage zu zeichnen.
In Bezug auf die 1.490 Vorfälle schreiben Sie im nächsten Satz: Von den ermittelten Tätern waren 289 unbekannter Nationalität. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Aussage ist von vorne bis hinten falsch. Die AfD verdreht an dieser Stelle die Zahlen zugunsten ihrer Ideologie. In 1.201 der 1.490 Vorfälle wurden die Tatverdächtigen ermittelt. Folglich konnte die Polizei in 289 Vorfällen eben keine Tatverdächtigen ermitteln. 289 Vorfälle sind nicht gleichbedeutend mit 289 Tatverdächtigen unbekannter Nationalität.
Rational gesehen kann man für ein und denselben Vorfall eine Gruppe von Tatverdächtigen verantwortlich machen. Genauso kann eine kleine Gruppe Tatverdächtiger für eine Vielzahl von Vorfällen verantwortlich sein. Das ist die erste bewusste Verdrehung der Zahlen.
Zum zweiten Punkt. Wenn es keine Tatverdächtigen gibt, so gibt es auch keine Identität. Verbunden mit der Identität, die in offiziellen Papieren ausgewiesen wird, ist die Feststellung der Nationalität. Wie soll die
Nationalität einer Person bekannt sein, wenn noch nicht einmal der Name des Täters bekannt ist und wenn Informationen der Identität der einzelnen Täter in Gänze fehlen? So kommt die Falschaussage der AfD zustande.
In 289 Vorfällen gibt es keine Tatverdächtigen. Also ist die Nationalität von 289 ermittelten Tätern unbekannt. Liest man nun den Antrag und setzt die 289 Tatverdächtigen unbekannter Nationalität ins Verhältnis zu den 1.490 Vorfällen, könnte man meinen, dass Pi mal Daumen bei einem Fünftel der Vorfälle die Nationalität der Täter unbekannt ist. Das ist genau das, was die AfD will: Die Bürgerinnen und Bürger glauben machen, in 20 Prozent der Vorfälle sei die Nationalität unbekannt, was suggeriert, dass ein Ausländer der Täter ist.
Diese Vorgehensweise der Rechtspopulisten ist nicht nur unredlich, sie lässt auch durchdringen, welches verheerende Bild sie von der Mündigkeit der Saarländerinnen und Saarländer haben. Aber nicht nur das: Sie lässt auch durchdringen, welches Vertrauen sie der Arbeit der saarländischen Polizei entgegenbringen. Die Polizei, die die Zahlen mühsam aufgearbeitet hat, ist die gleiche Polizei, in deren Interesse die AfD vorgibt, Politik zu betreiben. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich Alice Weidel zitieren, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag. Sie sagte in einer Plenardebatte am 16.05.2018: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ Solche Äußerungen verurteilen wir Sozialdemokraten aufs Schärfste.
Rechtspopulisten landauf, landab zeichnen mit Vorliebe das Bild des ausländischen Messermannes, der Deutsche, insbesondere Frauen, attackiert. Was sagen die Zahlen der saarländischen Polizei? Falsch, Täter und Opfer gehören häufig der gleichen Nationalität an. Ausländische Mitbürger schädigen sich gegenseitig, aber deutsche auch. Im Übrigen sind 70 Prozent der Tatverdächtigen laut dem Lagebild Deutsche.
Welche Schlüsse ziehen wir? Wenn bei einer Straftat ein Ausländer der Täter ist, kann man meiner Meinung nach folgende Frage aufwerfen: Werden Menschen aus anderen Regionen dieser Welt grundsätzlich schneller gewalttätig? Oder gibt es einen Zusammenhang zwischen Gewaltstraftaten und der sozioökonomischen Situation der Täter? Ich glaube, Letzteres ist zutreffend. Ist ein Angehöriger eines EU-Drittstaates der Täter, so hat das in erster Linie Konsequenzen für den Aufenthalt des Täters in Deutschland. In Verbindung mit grundsätzlichen Informationen wie aktuelle Anschrift, tägliche Anlaufpunkte des Täters etc. könnte die Nationalität und
der Aufenthaltstitel Aufschluss darüber geben, was man im Rahmen der Integrationspolitik verbessern kann.
Natürlich wollen auch wir, dass alle Straftaten mit Messerattacken aufgeklärt werden, dass die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden, dass die Täteridentifizierung hergestellt wird. Wir Sozialdemokraten stehen für null Toleranz bei Gewaltdelikten. Wir wollen aber der AfD nicht durchgehen lassen, dass sie ein Bild des Saarlandes zeichnet, dass von ständiger Angst und Unsicherheit geprägt ist. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache, die die AfD für ihre populistische Hetze fehlinterpretiert und instrumentalisiert.
Die Koalition und dieses Hohe Haus können sich einen solchen Antrag nicht zu eigen machen. Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Eckdaten des Einzelplans 02 wurden bereits ausführlich dargestellt. Wir haben erfahren, dass es einen Anstieg der Mittel im Bereich Wissenschaft, Forschung und Technologie geben wird. Das ist auch wichtig, denn unsere Hochschulen brauchen zusätzliche Mittel. Ich werde mich auf den Bereich Wissenschaft und Forschung am Campus Homburg beschränken. Am Campus Homburg werden jedes Jahr zahlreiche Studierende zu Medizinerinnen und Medizinern ausgebildet. Das UKS steht für Patientenversorgung auf höchstem Niveau und für innovative Forschung.
Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt zeigen wir, dass wir den Campus Homburg weiterentwickeln wollen. Deshalb werden die Mittel zur Unterstützung der Medizinischen Fakultät um 1 Million Euro aufgestockt. Darüber hinaus sind Mittel für mehrere Baumaßnahmen im Haushalt festgeschrieben. Eine davon ist der Abschluss des neuen Hörsaal- und Seminargebäudes. Diese Maßnahme ist zwar nicht Bestandteil des Einzelplans 02, aber für den Campus Homburg essenziell.
Die Große Koalition hat mit dem Doppelhaushalt 2016/17 die Voraussetzungen für den Neubau des neuen Hörsaal- und Seminargebäudes am Campus Homburg geschaffen. Mit dem heute zu verabschiedenden Doppelhaushalt für die Jahre 2019/20 können die Baumaßnahmen voraussichtlich wie geplant abgeschlossen werden. Somit können die Studierenden und Lehrenden vor Ort bald in das lang ersehnte Gebäude zum kommenden Wintersemester 2019 einziehen. Das neue Hörsaal- und Seminargebäude soll die zentrale Stelle auf dem Campus werden, der Treffpunkt und die Anlaufstelle für Lehrende und Studierende. So etwas gab es bisher dort nicht.
Die Einrichtung eines Simulationshospitals in diesem Gebäude ermöglicht den Medizinstudierenden eine praxisnahe Ausbildung; denn für sie ist es von großem Vorteil, die Realität in einem Krankenhaus während des Studiums simulieren zu können. Zusätzlich zu den neuen Ausbildungsräumen wird es auch Räume für eine Bibliothek geben, welche zurzeit in der sanierungsbedürftigen Mensa untergebracht ist. Mit diesem Neubau wird damit endlich der räumliche Engpass aufgelöst.
Eine weitere wichtige Baumaßnahme ist der Neubau der Inneren Medizin. Der erste Bauabschnitt wurde am 23. November 2015 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Der zweite Bauabschnitt ist seit vergangener Woche fertiggestellt. Der Umzug in die neuen Räumlichkeiten begann letzte Woche. Die Notaufnahme und der neue Hörsaal haben bereits geöffnet. Die Gesamtbaukosten liegen bei rund 160 Millionen Euro.
In diesem Gebäude sind nun 12 Abteilungen untergebracht, welche bisher über den gesamten Campus verteilt waren. Damit werden die Funktionsabläufe der inneren Medizin verbessert, und es gibt zusätzlich noch zwei neue Hörsäle. Für die Rückzahlung des Darlehens stellen wir der UKS 2020 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein letzter erwähnenswerter Punkt ist die tierversuchsfreie Forschung. Ich möchte in dem Zusammenhang noch kurz auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen eingehen. Im Jahr 2020 werden wir den Betrag von 10.000 Euro für einen Forschungspreis unter dem Titel Tierversuchsfreie Forschung bereitstellen. Dieser Preis soll alle zwei Jahre von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vergeben werden. Die Zahlen zeigen uns, wie wichtig tierversuchsfreie Forschung ist. 2016 wurden mehr als 2 Millionen Tiere für Tierversuche eingesetzt. Leider sind sie noch nicht völlig ersetzbar. Gerade in der medizinischen Forschung werden Tiere noch immer benötigt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium vergibt bereits seit 1980 den Preis für Tierschutzforschung. Er ist mit 25.000 Euro dotiert. Umso wichtiger ist es, dass wir im
Saarland weitere Maßnahmen für den Tierschutz ergreifen und die tierversuchsfreie Forschung unterstützen.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Haushalt sind wichtige Mittel für unsere Wissenschafts- und Forschungslandschaft eingestellt. Sowohl an den saarländischen Hochschulen als auch in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird jeden Tag wertvolle Arbeit geleistet. Diese Arbeit müssen wir weiter unterstützen. Mit den zusätzlichen Mitteln können wir sie auch voranbringen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu Einzelplan 02. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt sowohl für den Einzelnen als auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen ist das größte Potenzial, das wir hier in Deutschland haben. Dieses Wissen möchten wir natürlich auch an ausländische Studierende, die zu uns kommen, weitergeben. Eine gute Ausbildung, vor allem an den Hochschulen, bringt aber auch immer eine finanzielle Belastung mit sich. Deswegen wurde bereits 1970 das Schüler-BAföG und 1971 das Studenten-BAföG von der damaligen sozialliberalen Regierung unter Willy Brandt eingeführt. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz schreibt unter anderem fest, welche Ausbildung gefördert wird, wer die Förderung und welche Leistungen erhält. Gefördert wird zum Beispiel der Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs sowie der Besuch höherer Fachschulen und Akademien, aber eben auch der Besuch von Hochschulen. Neben Studierenden aus Deutschland können auch Studierende aus dem EU-Ausland und
dem Nicht-EU-Ausland eine Förderung erhalten. Die Berechnung der zu erhaltenden Leistungen ist - wir wissen das alle - durchaus sehr kompliziert und bezieht viele Faktoren mit ein.
Mit dem BAföG für Schülerinnen und Schüler und für Studierende wurde ein umfassendes und einheitliches System der individuellen Förderung der Ausbildung in allen Ausbildungsbereichen eingeführt. Damit wurde erstmals ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung gesetzlich festgeschrieben. Ziele der sozialliberalen Regierung waren, die Herstellung gleicher Startchancen und der Abbau von Bildungsschranken. Ziele, die das BAföG nach wie vor heute noch prägen. Mit der großen Reform des BAföG 2001 unter der rot-grünen Bundesregierung wurde der Kreis der Förderberechtigten deutlich ausgeweitet. Durch die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie durch die Nichtanrechnung des Kindergeldes konnte der Empfängerkreis um rund 80.000 Förderberechtigte gesteigert werden. Nach jahrelangem Rückgang konnten so erstmals die Empfängerzahlen wieder steigen. Darüber hinaus begrenzte die rot-grüne Bundesregierung die Gesamtdarlehensbelastung auf 10.000 Euro, sodass die Menschen, die die höchste Fördersumme benötigten, seitdem nicht automatisch auch diejenigen sind, die die Ausbildung oder das Studium mit dem höchsten Schuldenberg abschließen.
Ich halte also fest: BAföG ist eine Förderung für alle. BAföG ermöglicht mehr Chancengleichheit, mehr soziale Gerechtigkeit und gleiche Startchancen. Ein Stipendium fördert dagegen immer nur eine kleine Gruppe von Studierenden und Auszubildenden. Es gibt natürlich auch eine Vielzahl verschiedenster Stipendien, aber sie sind, wie schon gesagt, auf eine kleine Gruppe, meist die Spitzengruppe, beschränkt. Mit Stipendien können eben nicht alle unabhängig ihrer Herkunft gefördert werden.
Der Grundgedanke Ihres Antrags, Herr Lafontaine, ist aber nicht schlecht. Darüber hinaus frage ich mich, warum Sie den Antrag auf die afrikanischen Staaten beschränken. Natürlich gibt es auf diesem Kontinent die am wenigsten entwickelten Länder, aber in Asien oder anderen Teilen der Welt gibt es weitere Staaten, die als am wenigsten entwickelte Länder gelten wie zum Beispiel Haiti oder Myanmar.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, ist nicht ausgereift. Wir können doch nicht Menschen aus Afrika anwerben, ihnen eine Ausbildung bezahlen und sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zwingen, in ihr Heimatland zurückzukehren. Wie stellen Sie sich das vor? Ihr Antrag springt einfach zu kurz. Der Aufbau von Kompetenzen in den am wenigsten entwickelten Ländern erfolgt nicht über ein Saarland-Entwicklungsstipendium. Natürlich müssen vor Ort die jeweiligen Kompetenzen aufgebaut werden, aber das
kann man nicht isoliert von allem betrachten. Entwicklungszusammenarbeit kann ja nicht erst mit dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums einzelner Menschen starten und mit dem jeweiligen Abschluss enden. Wenn dem so wäre, wäre Entwicklungszusammenarbeit ziemlich einfach. Nein, Entwicklungszusammenarbeit ist sehr viel mehr.
Am Ende der letzten Legislaturperiode wurden einstimmig die entwicklungspolitischen Leitlinien des Saarlandes verabschiedet. Sie erinnern sich bestimmt. Damit wurde die Grundlage für die Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes gelegt. Ein Teilbereich der Leitlinien bezieht sich auf Forschung und Lehre, aber eben nur ein Teilbereich. Entwicklungszusammenarbeit bedeutet wirtschaftliche Zusammenarbeit, Agrarpolitik und noch vieles mehr. Sie sehen, Entwicklungszusammenarbeit ist eine Querschnittsaufgabe und nicht auf den Bereich Ausbildung und Studium zu begrenzen. Damit die Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes auch gelingen kann, sind im Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2019 96.000 Euro und für das Jahr 2020 noch einmal 10.000 Euro mehr eingestellt.
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz ist BAföG auch einem ständigen Anpassungsprozess ausgesetzt. Nach der Reform 2001 stiegen die Empfängerzahlen zunächst wieder an, der Höhepunkt war im Jahr 2012 mit rund 671.000 Studierenden, die BAföG erhielten. Leider sinken die Zahlen seither wieder; 2007 waren es nur noch 556.000. Diesem Trend gilt es, entgegenzuwirken. Die Einkommensgrenze für BAföG-Bezug muss gesenkt werden. Während die Löhne in den vergangenen Jahren gestiegen sind, wurde die Grenze für die Inanspruchnahme von Leistungen nicht angehoben. Wir brauchen auch eine Anhebung der Altersgrenzen und flexiblere Förderansprüche, zum Beispiel für Teilzeitstudien oder Weiterbildungsmaster.
Wie ich heute in der SZ lesen konnte, soll der BAföG-Satz wieder deutlich steigen. Die individuellen Bedarfssätze sollen bis 2020 um 7 Prozent ansteigen. So kann ich es nur für positiv befinden, dass zukünftig wieder mehr Schülerinnen und Schüler und Studenten Anspruch auf BAföG erhalten. Zurzeit sind bei uns knapp 4.400 ausländische Studierende, davon erhalten 858 BAföG. Die Ausbildungsförderung für Auszubildende und Studierende in Deutschland folgt dem Prinzip, für alle die gleichen Startchancen zu bieten und Bildungsschranken abzubauen. Stipendien dagegen sind Förderungen für kleine Gruppen von Auszubildenden und Studierenden. Der Aufbau von Bildungsschranken ist definitiv nicht in unserem sozialdemokratischen Sinne, deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der Leitungsstrukturen des Universitätsklinikums des Saarlandes. Diese Reform hat Änderungen bei der Besetzung der Position des Ärztlichen Direktors oder der Ärztlichen Direktorin zur Folge. Meine Kollegen haben den Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen Änderungen bereits erläutert.
Anlass für die vorliegende Reform ist die Erfahrung aus der Vergangenheit. Da wurde deutlich, dass Änderungen bezüglich der Position des Ärztlichen Direktors beziehungsweise der Ärztlichen Direktorin notwendig sind, um die Handlungs- und Entschei
dungsfähigkeit des Universitätsklinikums zu gewährleisten. Und die brauchen wir!
Das Universitätsklinikum steht seit über 70 Jahren für eine hervorragende Patientenversorgung. Antrieb der täglichen Arbeit der Menschen vor Ort ist immer die bestmögliche Versorgung aller Patienten, der einzelne Patient steht immer im Vordergrund. Das UKS steht nach wie vor für eine Versorgung auf höchstem Niveau und das müssen wir weiterhin garantieren. Das heißt: Der Mensch steht im Mittelpunkt. Aber nicht nur im Bereich der Patientenversorgung genießt das UKS höchste Anerkennung. Auch die Forschung bewegt sich auf Spitzenniveau: innovativ und auf breiter wissenschaftlicher Basis sind hier die Stichwörter. Diese Forschungsarbeit garantiert den rund 250.000 Patienten im Jahr die beste Behandlung, die medizinisch zurzeit möglich ist.
Neben Patientenversorgung und Forschung leistet das UKS auch einen großen Beitrag als Ausbilder. Die Medizinische Fakultät bildet jedes Jahr angehende Mediziner aus. In den zahlreichen Kliniken wird jedes Jahr dringend benötigtes Pflege- und Fachpersonal ausgebildet. So hat das UKS einen großen Anteil an der medizinischen Versorgung des Saarlandes.
Ich fasse zusammen: Das UKS steht für Patientenversorgung auf höchstem Niveau sowie für innovative Forschung und ausgezeichnete Lehre und Ausbildung. Das wissen auch viele Menschen außerhalb des Saarlandes. Diese Reputation muss weiterhin Verpflichtung sein. Das ist unser Ziel.
Das schaffen wir aber nur, wenn wirtschaftliche Belange nicht im Vordergrund stehen. Wir sind entschieden gegen eine Ökonomisierung des Universitätsklinikums des Saarlandes.
Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Vorstandsvorsitzende auch nach der Novellierung des Gesetzes eine ärztliche Ausbildung hat. Dieses Anliegen ist auch unser Anliegen. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen nimmt dies auch auf. Aber warum ist das so wichtig? Sollten Unternehmen nicht immer zuerst einen Blick auf die Zahlen haben? Da sagen wir definitiv Nein. In Universitätskliniken ist es gängige Praxis, dass der Vorstandsvorsitzende der Ärztliche Direktor oder die Ärztliche Direktorin ist. Lediglich an wenigen Universitätskliniken in Deutschland ist der Vorsitz nicht an die entsprechende Position gebunden.
Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren am saarländischen Universitätsklinikum bewährt. Das wollen wir auch so beibehalten. Außerdem muss der Vorstandsvorsitzende die Entscheidung
des Universitätsklinikums nach außen vertreten und dafür geradestehen. Ein Arzt genießt in der Gesellschaft hohe Anerkennung. Das Renommee einer Klinik hängt auch davon ab, wie sie sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Das UKS will auch weiterhin seinem hervorragenden Ruf in ganz Deutschlands gerecht werden, diesem Anliegen wollen wir nachkommen.
Zuletzt der entscheidende Punkt, warum ein Mediziner an der Spitze des Vorstands stehen muss. Dem UKS stellt sich immer wieder die Frage: Wie versorgen wir unsere Patienten gut? Diese Frage kann von niemandem qualifizierter und umfassender beantwortet werden als von einem Mediziner. Da genügt der Blick auf die Zahlen allein definitiv nicht. Da müssen andere Ressourcen im Vordergrund stehen, und vor allem sollte man den Patienten im Blick haben. Hinzu kommt, dass es im Klinikalltag auch einmal zu einer Pattsituation im Vorstand kommen kann. Für solche Situationen ist es zwingend erforderlich, dass letztendlich ein Mediziner die Entscheidung trifft. Das Universitätsklinikum ist schließlich ein medizinisches Unternehmen, und dort steht - ich kann es nur wiederholen - der Patient im Vordergrund. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Vorstandsvorsitz weiterhin von jemandem wahrgenommen wird, der eine ärztliche Ausbildung hat.
Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass die harmonische und kooperative Leitung der letzten Jahre fortgeführt werden kann. Mit unserem Abänderungsantrag ermöglichen wir der Klinikumskonferenz, die Positionen des Ärztlichen Direktors oder der Ärztlichen Direktorin sowie des Kaufmännischen Direktors oder der Kaufmännischen Direktorin im Benehmen mit dem Aufsichtsrat zu bestellen. Gleiches gilt für die Konferenz der leitenden Pflegekräfte bei der Bestellung des Pflegedirektors. Das UKS ist das Aushängeschild im medizinischen Bereich hier im Saarland. Als größtes Krankenhaus der Region übernimmt es mit seinen spezialisierten Hochschulambulanzen zahlreiche Aufgaben jenseits der klassischen Maximalversorgung und das muss es auch weiterhin, für mindestens weitere 70 Jahre oder - wie der Lateiner sagt - „ad multos annos“ tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich erteile als Nächstem in der Aussprache dem Abgeordneten Rudolf Müller, AfD-Landtagsfraktion, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Als neue Abgeordnete der 16. Legislaturperiode des Landtages habe ich das Vergnügen, wohl in einem der interessantesten Themenfelder der saarländischen Politik tätig zu sein. Ich bitte Sie daher auch gleichzeitig um Nachsicht, wenn ich nicht auf jede Verästelung der saarländischen Hochschullandschaft eingehen kann. Dennoch habe ich in den letzten Wochen und Monaten meiner parlamentarischen Arbeit zumindest den Eindruck gewinnen können, dass dieser Landtag sich in den letzten Jahren doch sehr intensiv mit der Frage der Entwicklung der Hochschullandschaft und der einzelnen Hochschulen im Saarland auseinandergesetzt hat. Die SPD-Fraktion würdigt daher nochmals ausdrücklich die vielfältigen Leistungen der Universität des Saarlandes mit dem Universitätsklinikum des Saarlan
des, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule für Musik Saar, der Hochschule der Bildenden Künste Saar sowie der privaten Hochschulen und Berufsakademien und wird auch in den kommenden Jahren deren Weiterentwicklung und Leistungsfähigkeit mit aller Kraft unterstützen.
Die schwierige finanzielle Situation der Universität ist nicht neu und bereits länger bekannt. Die Haushaltslage unseres Landes hat auch dort zu Problemen bei der Grundfinanzierung und den Investitionen in die Gebäude geführt. Die Schuldenbremse darf aber auf keinen Fall eine Investitionsbremse sein oder werden, werte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden baufälligen Gebäude C5.2 und C5.3 auf dem Uni-Campus haben uns das diesen Sommer noch einmal verdeutlicht. Das oberstes Gebot für die nächsten Jahre muss im Interesse der Studierenden also lauten: Es reicht nicht, nur einzelne Löcher zu stopfen. Die durch die Universität des Saarlandes und die HTW erbrachten und noch zu erbringenden Sparleistungen werden daher ausdrücklich gewürdigt. Wir sind uns auch in der Koalition einig, dass die Zuführungen zu den Globalhaushalten der Hochschulen ab Beginn 2020 erhöht werden müssen. Der Campusentwicklungsplan ist zudem eine gute Grundlage für beide Beteiligte, Politik und Universität, auf der wir in den nächsten Jahren zusammenarbeiten können. Selbstverständlich werden wir diesen Prozess aktiv positiv begleiten, damit unsere Uni weiterhin mit guten Lehrbedingungen und einem lebendigen Campus attraktiv für unsere Landeskinder, aber auch für die große Zahl ausländischer Studierender bleibt.
Ein weiterer Aspekt ist hierbei die Einführung einer Verwaltungsabgabe ab dem Wintersemester 2018/2019. Für die Studierenden ist die Vorstellung, in einem Semester noch weitere 50 Euro zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu entrichten, gewiss nicht schön. Die Hochschulen müssen von uns aber dennoch zumindest in die Lage versetzt werden, in stärkerem Umfang eigene Einnahmen auch durch Verwaltungskostenbeiträge zu generieren. Die saarländischen Hochschulen müssen über den Lehrbetrieb hinaus umfangreiche Leistungen bei der Betreuung ihrer Studierenden und der Vorhaltung effizienter Verwaltungsinfrastrukturen erbringen. An der Universität des Saarlandes, der HTW Saar, der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste Saar fallen allein in den Bereichen der allgemeinen Studienberatung, des Immatrikulations- und Beurlaubungswesens, der Prüfungsorganisation, der Auslandsämter und der Schnittstellen zum Berufsleben Personal- und Sachkosten von insgesamt 4 Millionen Euro an. Für jeden einzelnen Studierenden erbringen die Hochschulen daher Ver
waltungsdienstleistungen, die deutlich über 50 Euro liegen. Um das bisherige Leistungsspektrum in Forschung und Lehre aufrechterhalten zu können beziehungsweise um zielgerichtet das Leistungsangebot der Hochschulen für die Studierenden verbessern und erweitern zu können, soll den Hochschulen daher die Möglichkeit eröffnet werden zur ergänzenden Deckung ihres Finanzbedarfs Studierende an solchen Servicekosten zu beteiligen, die die wissenschaftliche Ausbildung unterstützen.
Wir wollen also der Hochschule zumindest die Möglichkeit eröffnen, sich in einer schwierigen Finanzsituation einen gewissen Handlungsspielraum zu verschaffen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Auch gibt es bereits jetzt an vielen Fachhochschulen und Unis im gesamten Bundesgebiet die Möglichkeit, solche Verwaltungskosten zur Verbesserung der Grundfinanzierung zu erheben. Darüber hinaus haben wir in den letzten Tagen im Haushaltsbegleitgesetz noch einmal nachgesteuert, um soziale Härten adäquat abfedern zu können. Diese sogenannte Härtefallklausel schützt betroffene Studenten vor unbilligen Härten, insbesondere können zum Beispiel Bafög-Bezieher nach Einzelfallprüfung der Vermögenslage von der Entrichtung der Verwaltungsgebühr befreit werden. Ich denke, da ist uns ein halbwegs guter Kompromiss gelungen.
Jetzt möchte ich mich aber noch einmal einem etwas angenehmeren Thema widmen. Trotz allem sind Erfolge im Wissenschaftsbereich zu verzeichnen. Das im Wissenschaftsbereich momentan wichtigste und auch am meisten in der Öffentlichkeit diskutierte Thema ist wohl nach wie vor die Ansiedlung des Helmholtz-Zentrums für Cybersicherheit, eines der renommiertesten Forschungszentren weltweit, das sich in der Gründung befindet. Hier werden substanzielle Grundlagen für die Sicherheit künftiger ITSysteme gelegt. Das Institut für Cybersicherheit hat es geschafft, ein Helmholtz-Zentrum, neben bundesweit 18 anderen Instituten, im Saarland zu gründen. Ein toller Erfolg unserer IT-Landschaft, in diesem Fall in erster Linie von Professor Backes, aber auch von dessen Vorgängern im Bereich IT, von Herrn Professor Scheer und Herrn Professor Wahlster. Ebenso haben viele weitere beteiligte Personen dazu beigetragen, den nationalen IT-Gipfel letztes Jahr ins Saarland zu holen. Das waren schlussendlich alles Gründe für die Helmholtz-Gesellschaft und insbesondere für den Präsidenten, Professor Wiestler, das Saarland als künftigen Standort dieses Zentrums auszusuchen. Quasi ein Sechser im Lotto für das Image der Landeshauptstadt Saarbrücken und das Saarland als IT-Forschungsstandort. Bis zu 500 Forscher sollen am neuen Zentrum arbeiten. Ein echter Standortfaktor also. Mit Abschluss des Kaufvertrages und dem damit verbundenen Erwerb des
Geländes Stuhlsatzenhaus wurde bereits im Oktober die erste entscheidende Weichenstellung für die Realisierung dieses wichtigen Projektes gestellt. Wenn alles planmäßig läuft, kann bereits 2019 mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
So wichtig solche Leuchttürme auch sind, müssen wir dennoch ebenso für ein breites Angebot an Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengängen an den saarländischen Hochschulen sorgen, damit diese in die Lage versetzt werden, auch künftig ihre Funktion als akademische Ausbildungsstätten für studieninteressierte Saarländerinnen und Saarländer zu erfüllen. Diese Studiengänge wirken zugleich national und international als Anziehungspunkt für Studierende und für Wissenschaftler. Ihr Studienangebot soll entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bedarfen der Gesellschaft ausgebaut werden. Dies geht einher mit dem Erfordernis, für einzelne bislang nicht akademische Berufe die Ausbildung im Rahmen eines Studiums vorzusehen.
Sowohl die Universität als auch die Hochschule für Technik und Wirtschaft konnten in den vergangenen Jahren zielgerichtet ihre Leistungsfähigkeit in der Forschung auf einer breiten Basis ausbauen. Die erfolgreichen Drittmitteleinwerbungen im letzten Jahr sind Beleg sowohl für die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftler als auch für den Erfolg dieses strategischen Vorgehens der Profilbildung und gezielten Schwerpunktsetzung.
Die Zahl der Studienanfänger an der Universität des Saarlandes liegt mit aktuell rund 2.250 Studenten nur leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Gesamtzahl der Studentinnen und Studenten an der SaarUni wird sich in diesem Wintersemester voraussichtlich auf rund 17.000 belaufen, das sind nur rund 200 weniger als 2016. Angesichts der zunehmenden Konkurrenz und der insgesamt sinkenden Bewerberzahlen ist dies durchaus positiv zu bewerten.
Aufgrund der Stabilität der Studienanfängerzahlen im Saarland konnten den Hochschulen im Jahr 2017 im Rahmen des Hochschulpakts 2020 zusätzlich fast 12 Millionen Euro zugewiesen werden. Auch erhöhen sich sowohl für die Universität als auch für die HTW Saar die Globalhaushalte um 1,5 Millionen Euro. Daraus, dass wir in den vergangenen Jahren ab und an auch mal rückläufige Zahlen bei den saarländischen Studienanfängern hatten, aber gleichzeitig prozentual mehr Studierende im Saarland, konnte man schließen, dass mittlerweile auch Studierende aus anderen Bundesländern hier im Saarland angekommen sind und dass sie bei uns studieren wollen.
Seit März 2017 ist nunmehr Prof. Dr. Manfred Schmitt, Professor für Molekular- und Zellbiologie, neuer Präsident der Universität des Saarlandes. Der
neue Uni-Präsident war ein sogenannter Kompromisskandidat zwischen Rat und Senat. Nachdem ich Herrn Professor Schmitt bereits persönlich kennenlernen durfte, finde ich diese Formulierung nicht so recht passend. Ich halte ihn nach meinen ersten Eindrücken keineswegs „nur" für einen guten Kompromiss. Er sieht es nach den schmerzhaften Einschnitten und Restrukturierungen der vergangenen Jahre als vordringliche Aufgabe an, innerhalb der Universität verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Er möchte wieder das Wir-Gefühl wecken, das in seinen Augen die Saar-Uni lange Zeit auszeichnete und das auch für ihre künftige Entwicklung von zentraler Bedeutung ist.
Dieser Auffassung kann ich nur beipflichten und die SPD-Fraktion wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Präsidenten bei diesen ambitionierten Vorhaben auch nach Kräften unterstützen.
Die wissenschaftspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre haben wir also fest im Blick. Wir werden weiterhin unsere exzellente Hochschullandschaft bestmöglich unterstützen. Mit der bereits erfolgten Novellierung des Universitätsgesetzes haben wir die Saar-Uni demokratischer, transparenter und effizienter aufgestellt. Wir werden dafür Sorge tragen, dass wichtige Investitionen in die Infrastruktur erfolgen.
Zum Ende meiner Rede möchte ich nun noch auf einen von uns gemeinsam mit der CDU eingebrachten Abänderungsantrag zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beziehungsweise zum Ausbau der Digitalisierung hinweisen. Der GamingBereich spielt weltweit eine immer bedeutendere Rolle. Computer- und Videospiele bewegen sich mittlerweile auf Spielfilmniveau und sind ein mediales Abbild des digitalen Zeitalters geworden. Wir wollen den Medien- und Kreativstandort Saarland durch die Etablierung einer Games-Förderung stärken und finanzieren daher diesen Bereich mit 100.000 Euro. Ich halte das für gut investiertes Geld, denn das Saarland kann sich so in einem äußerst dynamischen Markt früh und nachhaltig positionieren, die Synergieeffekte des gut aufgestellten ITStandortes im Land nutzen und diese Wachstumsindustrie anschieben. Des Weiteren werden die Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung der Arbeitswelt um 10.000 Euro erhöht.
Abschließend möchte ich nochmals ein herzliches Dankeschön für den Einsatz und das Engagement der Studierenden, der Professorinnen und Professoren sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen. Ungeachtet aller finanziellen Engpässe fahren sie Erfolge für die Forschung ein und kämpfen damit auch für die von mir eben erwähnten, dringend benötigten Drittmittel. Ihr Einsatz ist nicht selbstver
ständlich und verlangt mir großen Respekt ab. Hier spreche ich sicherlich auch im Namen unseres wissenschaftspolitischen Sprechers Sebastian Thul, dem ich von hier aus gute Besserung wünsche. In diesem Sinne auch von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Studierenden, die Professorinnen und Professoren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr unablässiges Engagement.
Ich bitte um Zustimmung zum Einzelplan 02 und danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. Danke schön.
Schulsport, Breitensport, Spitzensport - das sind die Pfeiler unseres Saarsports. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das haben wir im Koalitionsvertrag Ende April manifestiert. Damit wird die große Bedeutung des Sports für die Gesellschaft und deren inneren Zusammenhalt von uns deutlich anerkannt. In seiner Rede hat mein Kollege Raphael Schäfer schon sehr umfangreich den Bereich Spitzensport dargestellt. Die Hermann-Neuberger-Sportschule als Ort des Olympia- und Bundesstützpunktes sowie als paraolympischer Trainingsschwerpunkt genießt in unserem Land einen hohen Stellenwert. Nicht nur der Spitzensport, sondern auch der Breitensport nutzen die hochmodernen Sportanlagen sowie die funktionellen Tagungs- und Konferenzräume in der herrlichen Lage.
Im Saarland sind rund 400.000 Saarländerinnen und Saarländer in etwa 2.100 Sportvereinen organisiert. Die saarländischen Sportlerinnen und Sportler sind im Landessportverband des Saarlandes organisiert. Damit ist der Breitensport eine wichtige Säule in unserer Gesellschaft. Hier werden Toleranz und Respekt gegenüber anderen gelebt. Von klein auf werden Zusammenhalt, Hilfsbereitschaft und Fairness gelehrt sowie das Einhalten von Regeln und das Austesten von Grenzen praktiziert. Dies ist wichtig für die Entwicklung der Gesellschaft sowie für die körperliche und geistige Gesundheit der Menschen insgesamt.
Die Vereine sind auch ein Stück Heimat. Sie bilden die Grundlage für eine funktionierende Gemeinschaft in den Städten und Dörfern. Es gilt deshalb, in erster Linie all den ehrenamtlich Tätigen zu danken. Ohne sie könnte diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht aufrechterhalten werden. Es gilt, sie von unserer Seite aus zu unterstützen.
Wir haben dies im Koalitionsvertrag festgehalten. Das möchte ich hier noch einmal herausstellen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich den
Koalitionsvertrag zitieren: „Wir unterstützen die Initiative des Landessportverbandes, die Vereine in rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Fragen zu beraten, um ihnen eine möglichst rechtssichere und risikofreie Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu ermöglichen. Das Kompetenzzentrum Ehrenamt des LSVS stellt ein Netzwerk an versierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Versicherungsexperten beratend zur Seite. Dieses Kompetenzzentrum möchten wir ausbauen.“
Der Landessportverband bündelt alle Kräfte des Saarsports und bildet dessen Vielfalt ab, über Vereinssport, Freizeitsport, Kinder- und Jugendsport, Gesundheitssport bis hin zum Leistungssport. Das spiegelt sich auch in den Aktivitäten des Landessportverbandes wider wie zum Beispiel im Erfolgskonzept des Sportabzeichens, der Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports, an der altersübergreifend jeder teilnehmen kann, um so seine körperliche Fitness aufrechtzuerhalten.
Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist die Saarländische Sportjugend. Als Jugendorganisation des Landessportverbandes stellt sie einen wichtigen Baustein in der Entwicklung des Breitensports im Saarland dar. Sie legt den Grundstein für die Ausbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die später die Arbeit in den Vereinen übernehmen.
Von der Nacht des Sports, die vom Landessportverband organisiert wird, konnte ich mich selbst schon überzeugen. Sehr viele Sportinteressierte konnten auf dem gesamten Gelände der Hermann-Neuberger-Sportschule die Vielfalt des Saarsports kennenlernen und sich aktiv in über 30 Sportarten ausprobieren. - Leider hatte ich meine Turnschuhe vergessen, sonst hätte ich das eine oder andere selbst ausprobiert. Aber was nicht ist, das kann ja noch werden.
Um auf die Verdienste des Breitensports aufmerksam zu machen, richtet der Landessportverband die Veranstaltung „Sterne des Sports" aus. Ausgezeichnet werden Vereine, die sich sozial engagieren. Dabei zählt nicht sportliche Höchstleistung, sondern der gesellschaftliche Einsatz der Vereine. Dieser Wettbewerb würdigt kreative und innovative Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Jugendarbeit, Gleichstellung und Integration, Aspekte, die für unsere Gesellschaft von immenser Bedeutung sind.
Den Aspekt der Integration durch Sport möchte ich ausdrücklich erwähnen. Im Saarland leben schon seit vielen Jahren Menschen mit Migrationshintergrund und in den letzten Jahren ist ihre Zahl nochmals gestiegen. Der Sport bietet wohl die beste Gelegenheit, Vorurteile und Ängste auf beiden Seiten zu überwinden, um ein konstruktives und harmonisches Miteinander zu ermöglichen.
Die Kraft des Sports überwindet Vorbehalte und ermöglicht gemeinsames Erleben von Emotionen, gepaart mit körperlichen Anstrengungen, die auch für die persönliche Entwicklung bedeutend sind. Es muss für uns selbstverständlich sein, die Vereine in dieser wichtigen Arbeit weiterhin zu unterstützen.
Diese Wirkkraft des Sports lässt sich auch in einem anderen Bereich eindrucksvoll erkennen, im Bereich des Sports von Menschen mit Behinderungen. Im Saarland sind sie im Behinderten- und Rehabilitationssportverband organisiert, der auch Mitglied im Landessportverband ist. Sehr erfolgreich im Spitzensport - durch die Leichtathletin Claudia Nicoleitzik oder die Bogenschützin Katharina Schett - ist seine Bedeutung auch im Breitensport nicht geringzuschätzen. In vielen Vereinen halten sich Menschen mit Behinderung fit und nehmen so am gesellschaftlichen Leben teil.
Im Vordergrund steht das Motto „Inklusion leben gemeinsam und gleichberechtigt Sport treiben". Die UN-Behindertenrechtskonvention, in der die Inklusion als verpflichtend festgeschrieben ist, hat uns die Aufgabe gestellt, Menschen mit und ohne Behinderung die selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Denn Sport ist besonders geeignet, das gegenseitige Kennenlernen und Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern, den Gedanken der selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Bewusstsein zu verankern und Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zu stärken. Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert das Miteinander sowie die Mobilität. Er verbessert das körperliche und geistige Wohlbefinden, stärkt das Selbstbewusstsein und macht vor allem Spaß.