Dieter Heckmann
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsatzsteuersenkung war, wie meine Vorredner bereits erläutert haben, schon Thema vor drei Monaten. Die Argumente sind vor drei Monaten schon ausgetauscht worden, ich habe heute nichts Neues zu diesem Thema gehört, insbesondere auch nicht von der AfD. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass man im Juni 2020 sehr bewusst eine Befristung der steuerlichen Maßnahmen vorgenommen hat. Allerdings hat die Senkung der Umsatzsteuer, insoweit bin ich anderer Meinung als der Kollege Flackus, bei einkommensschwachen Familien schon gewirkt. Es ist bekannt, dass gerade bei einkommensschwachen Familien und Haushalten die Konsumquote sehr hoch ist. Deshalb war diese 3-prozentige Senkung der Mehrwertsteuer durchaus richtig. Ich erwähne beispielhaft die Energiekosten, auch die Spritkosten, die hierdurch deutlich gesenkt wurden. Auch konnten wir die wirtschaftliche Erholung deutlich beschleunigen, insbesondere in der Zeit der Lockerung. Auch die Vorzieheffekte, die bereits angesprochen wurden, haben ihre Wirkung gezeigt.
Das IMK hat als Ergebnis seiner August-Umfrage 2020 festgestellt, dass die Umsatzsteuersenkung nur bei einem Viertel der Privathaushalte zu Verhaltensänderungen geführt habe. Würden wir die Steuersenkung fortführen, würde sich das nicht ändern. Auch dann werden sich die Verhaltensweisen der Privathaushalte nicht ändern.
Das Für und Wider wurde heftig diskutiert. Vonseiten der Ökonomen wurde diese Maßnahme befürwortet, die Bundestagsfraktion der AfD hat sie abgelehnt.
Ich glaube, wir müssen uns für die kommende Zeit auf das Erfordernis weiterer Konjunkturhilfen einstellen. Wir sollten dabei allerdings andere Schwerpunkte setzen und nicht einfach nur populistisch die Fortführung der Umsatzsteuerabsenkung fordern. Der Kollege Flackus ist auf die fiskalischen Auswirkungen bereits eingegangen, ich möchte das nicht vertiefen. Die Steuerschätzung im November wird uns neuere Zahlen liefern, die dann zu beurteilen sein werden. Ich möchte allerdings schon darauf hinweisen, dass beim Steueraufkommen im September 2020 ein Rückgang um 12,8 Prozent gegenüber dem September 2019 zu verzeichnen war.
Bei all diesen Diskussionen dürfen wir uns nicht auf Einzelmaßnahmen fixieren, wie es die AfD mit ihren immer wiederkehrenden Anträgen zu diesem Thema macht. Wir sollten uns im Land und auf Bundesebene einig sein, was wir für diejenigen tun wollen und
müssen, die unserer Hilfe in der Pandemie am dringendsten bedürfen. Letztlich sollte unsere Aufgabe darin bestehen, kleine und mittlere Unternehmen mit wirksamen Instrumenten durch die Pandemie zu begleiten, zugleich aber auch die Transformationsprozesse im Land voranzubringen, um ein Überleben der Unternehmen auch nach der Pandemie zu gewährleisten. Das sichert nämlich Arbeitsplätze und damit auch Löhne und Gehälter und gibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Zukunftsperspektive. - Vor dem Hintergrund des Gesagten werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann nur das Folgende sagen. Die Wundertüte der AfD mit einem Satz: Man weiß nie so genau, was drinsteht und was dabei herauskommt. Auch die mündliche Begründung, Herr Dörr, hinterlässt bei mir wenig Struktur und ist in vielen Punkten für mich einfach unrealistisch. Ich möchte jetzt keine Struktur in Ihren Antrag bringen, jedoch möchte ich Ihnen in kurzen Worten näherbringen, was die Landesregierung und das Parlament im Saarland zurzeit umsetzen und welche Unterstützung wir von der Bundesebene einfordern beziehungsweise erwarten.
Ich möchte dies unter zwei Gesichtspunkten beleuchten: Erstens. Was wollen wir als Saarland? Zweitens. Was tun wir bereits? - Das Saarland benö
tigt - das ist eben schon in beiden Vorträgen genannt worden - die Mithilfe des Bundes zur Beseitigung unserer Altschuldenproblematik. Wir brauchen eine höhere Beteiligung des Bundes an den Sozialleistungen wie zum Beispiel der KdU. Wir brauchen natürlich auch Investitionshilfen für den Sanierungsund den Instandhaltungsstau im öffentlichen Bereich. Zu guter Letzt brauchen wir die Hilfen zur Überwindung des anstehenden Strukturwandels.
Zu Punkt 1, den Altschulden, will ich nur sagen, dass sie das Schicksal vieler finanzschwacher Kommunen sind, und zwar nicht nur im Saarland. Die Kassenkredite bilden dabei die Finanz- und Strukturschwäche der betroffenen Kommunen deutlich ab. Wie prekär die Lage im Saarland ist, zeigt die ProKopf-Verschuldung, die im Saarland bei 1.952 Euro pro Einwohner liegt. Der Bundesdurchschnitt lag Ende 2018 bei nur 465 Euro pro Einwohner.
Jetzt hat auch die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, auch das wurde eben erwähnt, in ihrem Bericht gesagt, dass finanzschwache Kommunen eine Unterstützung benötigen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Bedingung dabei ist die Mitwirkung der jeweils betroffenen Bundesländer. Diese Mitwirkung haben wir mit dem Saarland-Pakt bereits erfüllt, denn mit dem Saarland-Pakt haben wir uns ja vorgenommen, die kommunalen Kassenkredite abzubauen und darüber hinaus den Kommunen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen.
Herr Dörr, fischen Sie immer so im Dunkeln, ohne Zahlen, ohne tatsächliche Beispiele? Ich will Ihnen ein Beispiel anhand meiner Kommune, mit tatsächlichen Zahlen hinterlegt, vortragen. Die Summe der Kassenkredite der Stadt Sulzbach betrug Ende 2017 20 Millionen Euro. Von diesen Kassenkrediten übernimmt das Land nun 9,8 Millionen Euro an Schulden. Die Stadt bekommt jährlich zusätzlich 256.000 Euro für Investitionsmittel. Auf die Laufzeit des Saarland-Paktes hochgerechnet sind das 11,5 Millionen Euro. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage zwischen 500.000 und 700.000 Euro bleibt ebenfalls bei der Kommune Sulzbach. Somit, das zusammengerechnet, verfügt die Stadt Sulzbach über Investitionsund Haushaltsmittel in Höhe von rund 1 Million Euro. Stemmen muss die Kommune lediglich die Mindesttilgung, das ist eine Forderung zu den verbleibenden Kassenkrediten, und die belaufen sich im Falle der Stadt Sulzbach auf 228.000 Euro im Jahr. Das sei genannt, um hier einmal ein echtes Zahlenbeispiel vorzutragen. Ich glaube, dass das durchaus in einem Haushalt darzustellen ist.
Die Anstrengungen und Bemühungen des Saarlandes werden verdeutlicht und verstärkt durch einen
Brief an den Bundesinnenminister und den Bundesfinanzminister, der vor ein paar Tagen, unterzeichnet vom Ministerpräsidenten, der Wirtschaftsministerin, unserem Finanzminister, dem Innenminister des Saarlandes, aber auch vom Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages und dem Vorsitzenden des Landkreistages des Saarlandes nach Berlin geschickt wurde. Dieser Brief enthält die Forderungen, die das Land nochmals formuliert hat und die ich Ihnen eben vorgetragen habe.
Auch haben Sie sicherlich in der letzten Zeit gehört und das wurde auch nochmals bestätigt -, dass nun der Bundesfinanzminister in Aussicht gestellt hat, 50 Prozent der Kassenkredite der verschuldeten Kommunen zu übernehmen. Das bedeutet in unserem Fall den zweiten Teil der Schulden unserer Kommunen. Wir als SPD werden uns auf Länderebene dafür einsetzen, dass auch diese zweite Hälfte zur Entlastung unserer Kommunen ins Saarland fließen wird. Wir setzen uns so mit Nachdruck beim Bund für eine Altschuldenlösung zugunsten des Saarlandes und unserer Kommunen ein. Angesichts dessen lehnen wir auch Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will heute auf den Antrag der LINKEN nicht mit Zahlen argumentieren, obwohl ich das sonst sehr gerne tue. Ich möchte vielmehr auf unsere grundsätzliche Einstellung zu diesem Thema abstellen. Ja, Herr Lander, wir haben die blau-weiß-rote Sicherheitsschleife als Symbol der Solidarität, aber auch als Bekenntnis zur finanziellen Absicherung unserer Polizei und Rettungskräfte eingeführt. Ich glaube allerdings, dass wir alle hinter diesem Bekenntnis stehen. Deshalb müssen wir uns auch ständig mit den besonderen Arbeitsbedingungen und Gefahren des Polizeiberufes auseinandersetzen und diese gebührend berücksichtigen. Die Zahlung der Polizeizulage gehört dazu und soll zum Ausgleich bei risikobehafteten Tätigkeiten dienen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD steht: „Die Koalition bekennt sich zu dem Grundgedanken, dass die saarländische Polizei bei gestiegenen Anforderungen eine wesentliche und wertvolle Arbeit zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit leistet und hierfür einen berechtigten Anspruch auf angemessene Entlohnung hat.“ Hierzu zählt natürlich auch die Zulage für besondere Erschwernisse und Risiken.
Die GdP hat in einer Pressemitteilung auf die miese Stimmung in der Organisation, Unteralimentation und Überlastung hingewiesen und gebeten, dies durch ein finanzielles Mehr, also eine Erhöhung der Polizeizulage, abzufedern. Dazu hat in seiner Pressemitteilung am 07. Mai 2019 der Innenminister Klaus Bouillon wie folgt Stellung bezogen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Auch die Erhöhung der Polizeizulage ist seit Langem ein Thema, welches bereits vonseiten des Ministeriums mit der Polizei besprochen wird und über das wir unter den gegebenen Haushaltsbedingungen weiter diskutieren werden. - Ich bin mir sicher, dass der Innenminister, Herr Klaus Bouillon, die geforderte Einbindung der Mitarbeiter unter Beachtung der Beteiligungsrechte von Personal- und Interessenvertretungen sowie Gewerkschaft sehr ernst nimmt und darüber hinaus auch die Gespräche mit dem Finanzminister Herr Peter Strobel führt, um eine Finanzierung im nächsten Haushalt darstellen zu können - und zwar im Sinne seiner Mitarbeiter, der Polizei. Die Er
gebnisse dieser Gespräche sind dann Basis für eine umfassende, gerechte und in die Zukunft gerichtete Umsetzung der Polizeizulage auch unter Berücksichtigung von Dynamisierung sowie Ruhegehaltsfähigkeit.
Gestern hat der Stabilitätsrat - das hat Herr Strobel uns gerade mitgeteilt - uns bescheinigt, dass wir die Kreditobergrenze einhalten. Vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt keine Schnellschüsse bei der Erhöhung der Polizeizulage umsetzen, sondern die Erarbeitung eines schlüssigen und soliden Finanzierungskonzeptes durch den Finanzminister abwarten und dann unsere Entscheidung dazu treffen. Deshalb lehnen wir als SPD den heute eingebrachten Antrag der LINKEN ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Annahme des gerade vorgetragenen Antrags der AfD würden wir uns von Teilen des Hamburger Abkommens verabschieden. Grundlage für viele länderübergreifende Regelungen der Kultusministerkonferenz ist allerdings das Hamburger Abkommen, das 1964 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet wurde. Das Abkommen ist bis heute die wesentliche Grundlage der gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland. Inhalt sind allgemeine Bestimmungen über das Schuljahr, Beginn und Dauer der Schulpflicht und der Ferien, Regelungen für einheitliche Bezeichnungen im Schulwesen sowie für Organisationsformen.
Bei Ihrem Antrag geht es ja explizit um die Ferienregelungen. Diese sind im § 3 festgelegt. Dort heißt es: „(1) Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. (2) Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage. (…) (4) Die Sommerferien sollen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen. Sie werden regional gestaffelt. Über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die ständige Konferenz der Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung“ und regelt damit die Kernzeit der Ferien.
Die pädagogischen Gesichtspunkte spielen dabei eine wichtige Rolle, denn für Schülerinnen und Schüler müssen kontinuierliche Lernzeiträume und ein Lernrhythmus ermöglicht werden, Prüfungsabläufe müssen gesichert sein, nach längeren Unterrichtsphasen müssen Entspannungsphasen festgelegt werden und die beiden Schulhalbjahre sollen in Bezug auf ihre Länge in etwa vergleichbar sein.
Die längerfristige Festlegung der Sommerferientermine wurde 1971 erstmals nach einer Anhörung aller interessierten Gruppen und Verbände beschlossen und seitdem regelmäßig fortgeschrieben. Alle Länder haben sich für die Beibehaltung des rollierenden Systems für die Ländergruppen I - IV ausgesprochen. Jede Ländergruppe deckt in etwa einen gleich großen Anteil an der Bevölkerung ab.
Betrachtet man die Ferientermine aller Bundesländer im Hinblick auf die Feriendichte - Feriendichte sagt dabei aus, zu welchen Zeiten besonders viele oder wenige Schüler Ferien haben -, so ist die Feriendichte in Deutschland im August am höchsten, nämlich zwischen 60 und 90 Prozent. Hinzu kommen dann noch die Ferientermine unserer europäischen Nachbarländer, die ebenfalls bevorzugt im August liegen. Welche Auswirkungen das für eine Familie mit zwei Kindern auf die Urlaubsplanung zum Beispiel in Frankreich hat, brauche ich nicht weiter zu erläutern.
Ich kann absolut keine Vorteile der Ferienplanung außerhalb der bundesweit festgelegten und bewährten Strukturen erkennen. Im Gegenteil, ich denke, eine Regelung wie von Ihnen beantragt hätte nur erhebliche Nachteile für alle saarländischen Schüler und Schülerinnen sowie deren Familien. Abschließend möchte ich festhalten: Das System wurde bislang nie infrage gestellt, im Gegenteil, das System hat sich bewährt.
Meine Herren der AfD, Sie haben heute wörtlich den gleichen Antrag gestellt, den Sie schon am 13.06.2018 ins Plenum eingebracht haben. Ich gehe davon aus, dass Sie meiner Rede wachsam und konzentriert zugehört haben. Dann konnten Sie mit Sicherheit feststellen, dass auch ich Ihnen im glei
chen Wortlaut meine Rede vom 13.06.2018 vorgetragen habe.
Es bleibt nun zu hoffen, dass Sie es beim zweiten Mal endgültig verstanden haben, sodass Sie im nächsten Jahr nicht nochmals den gleichen Antrag stellen müssen. Ich empfehle Ihnen aber schon heute, lesen Sie vor Ihrem Antrag im Jahr 2020 einfach die Plenarprotokolle von 2018 und 2019. - Wir lehnen Ihren Antrag auch heute ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Meine Vorredner sind bereits auf die grundlegenden Probleme, aber auch die Ziele und Lösungen zur gesetzlichen Schuldenbremse eingegangen. Die Finanzlage des Saarlandes hat sich in den letzten Jahren verbessert. Ausschlaggebend, das hat Herr Lafontaine eben auch schon gesagt, waren unter anderem die stark wachsenden Steuereinnahmen und die niedrigen Zinsen.
Allerdings konnte das Saarland im Vergleich zu allen anderen Bundesländern noch keine strukturellen Überschüsse erzielen. Jedoch können wir durchaus Konsolidierungserfolge vorweisen. Im Ländervergleich bestehen allerdings weiterhin erheblich Unterschiede. Seit 2009 ist in Artikel 109 des Grundgesetzes die Schuldenbremse verankert und sie verpflichtet die Länder - das haben wir eben auch gehört -, spätestens bis 2020 die Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten zu gestalten. Das haben wir in unserem Doppelhaushalt 2019/20 bereits berücksichtigt.
Die Risiken für diesen Landeshaushalt zur Einhaltung der Schuldenbremse sind allerdings bekannt. Die Lohnentwicklungen, die den Haushalt prägen, die Zinsentwicklung, hier genauer gesagt die Befürchtung vor einer Normalisierung der Zinsen, die bei unserem hohen Schuldenstand besonders stark auf den Haushalt wirken könnte, und die allgemeinen Schwankungen, die nicht oder nur wenig von uns zu beeinflussen sind, und natürlich das Eintreten von Ausnahmesituationen.
Aus vorgenannten Gründen ist unsere Haushaltspolitik auf die zukünftigen Entwicklungen und Gesetzesvorgaben abzustellen. Wir befinden uns derzeit zum einen in der Übergangsphase von Konsolidierungs- zu Sanierungshilfen und müssen zum anderen heute hier die gesetzliche Schuldenbremse in eine landesrechtliche Regelung mit entsprechenden Handlungsspielräumen für das Saarland umsetzen. Das entsprechende Gesetz liegt heute in Zweiter und Dritter Lesung vor.
Bereits in meiner Haushaltsrede am 06.12.2018 habe ich auf die Kriterien des Stabilisierungsrates hingewiesen, vor allem auf die Kennziffer des Finanzierungssaldos, der die Grundlage der gesetzlichen Schuldenbremse bildet. Zur Bewertung der Haushaltslage wird als zentraler Indikator der Finanzierungssaldo, also die Differenz zwischen bereinigten Einnahmen und Ausgaben, herangezogen. Laut Stabilitätsgesetz gilt der Schwellenwert für den strukturellen Finanzierungssaldo im Gegenwartszeitraum als überschritten, wenn der Wert der betroffenen Länder um mehr als 200 Euro je Einwohner im Länderdurchschnitt überschritten wird. Für den Finanzplanungszeitraum darf er nicht mehr als 100 Euro pro Einwohner überschritten werden.
Seit dem Haushalt 2018 erfüllen wir diese Vorgaben sowohl im Gegenwartszeitraum als auch in der Finanzplanung. Bei den Stabilitätskriterien der Zinssteuerquote und dem Schuldenstand pro Einwohner ist die Luft allerdings äußerst dünn. Dazu vielleicht ein Zahlenbeispiel: Der Schuldenstand pro Kopf im Saarland beträgt 14.000 Euro pro Einwohner. Der Stabilisierungsrat gibt einen Schwellenwert von rund 9.000 Euro pro Einwohner vor und der Länderdurchschnitt, das muss man auch wissen, liegt bei rund
6.000 Euro pro Einwohner. Gleiche Schwellenwertüberschreitungen weist auch die Zinssteuerquote auf. Beide Kennziffern liegen also weit über den vorgenannten Schwellenwerten des Stabilitätsrates und werden sich auch in Zukunft trotz Schuldentilgung von 80 Millionen Euro pro Jahr nicht wesentlich verbessern.
Heute habe ich schon mehrfach die hohe Kunst der Verschiebung von Verantwortlichkeiten erleben dürfen. An dieser Stelle müssen wir uns dann tatsächlich ehrlich machen: Ohne Hilfe von außen, also vom Bund, werden wir diese Entwicklung auch auf Jahre hin nicht wesentlich verändern können. Der Gesetzentwurf zur Verankerung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, die Haushaltsstabilisierung und die Einhaltung des Sanierungshilfegesetzes beziehen sich in der vorliegenden Fassung auf den vorgenannten strukturellen Finanzierungssaldo. Dabei ist aus meiner Sicht eine stringente und nachvollziehbare Haushaltsüberwachung von zentraler Bedeutung.
Mit dem § 8, Unterrichtung des Landtages und des Landesrechnungshofes, werden dem Landtag die notwendigen Werkzeuge zur Kontrolle der Schuldenbremse eingeräumt, ebenso bei den Gesetzen zum Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage und zum Sondervermögen Zinsausgleichsrücklage. Hier ist die Überwachung durch die Einrichtung von Kontrollkonten und zusätzlich in § 7 der jeweiligen Gesetze die Verpflichtung zur Aufstellung eines Wirtschaftsplanes und einer Jahresabschlussrechnung vorgegeben. Dies ermöglicht dem Landtag einen jährlichen Abgleich zur Entwicklung der Sondervermögen.
Eine Schlüsselrolle kommt dem Stabilitätsrat zu. Sollte der Stabilitätsrat einen Regelverstoß diagnostizieren, hätte dies zwar keine unmittelbaren rechtlichen oder finanziellen Folgen, es wäre aber ein deutliches Signal an die saarländische Landesregierung, den Landtag zu informieren, die Vorgaben zum Haushalt zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, auch im Hinblick auf eventuelle gerichtliche Verfahren. Spätestens hier, Herr Lafontaine, wäre dann die Schuldenbremse als solche wieder zu diskutieren, auch im Hinblick auf Investitionen für Strukturprojekte.
Für die SPD ist klar: Mit dem vorliegenden Gesetz zur Umsetzung der Schuldenbremse haben wir eine Rechtsgrundlage erarbeitet, die uns momentan die notwendigen Handlungsspielräume gewährt. Wir richten zusätzliche Kontrollkonten ein, wir regeln die Extrahaushalte, wir haben eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung und wir haben Abweichungen vom Verschuldungsverbot für Ausnahmesituationen definiert.
Aus den vorgenannten Gründen stimmen wir als SPD der Gesetzesvorlage zu. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Einzelplan 04 wurde bereits in vielen Redebeiträgen vorgestellt und die dazugehörigen Zahlen und Fakten mehrfach ausführlich erläutert. Ich will auf weitere Zahlen verzichten. Nicht nur wir beschäftigen uns intensiv mit den Zahlen, auch der Stabilitätsrat interessiert sich für die Finanzplanung und deren mittelfristige Entwicklung. Aus dem Stabilitätsbericht 2018 des Saarlandes an den Stabilitätsrat vom 06.12.2018 geht hervor: Wie bereits in den vergangenen Jahren weisen auch die im vorliegenden Bericht 2018 dargestellten finanzwirtschaftlichen Da
ten in ihrer Summe auf eine drohende Haushaltsnotlage hin. - Das ändert sich nun beginnend mit dem Haushaltsentwurf 2019 und 2020. Diese Entwicklung ist ein Grund dafür, dass wir den Doppelhaushalt mit den Aussagen „Meilenstein“, „historisch“, „motiviert“ und „richtungsweisend“ versehen. - Ja, der Haushalt enthält ohne Zweifel einige richtungsweisende und strukturelle Projekte. Jedoch ist ein Projekt im Haushalt 2019/20 besonders hervorzuheben, nämlich der Saarland-Pakt. Dieses Projekt macht den Doppelhaushalt tatsächlich einzigartig.
In den vergangenen Plenarsitzungen wurde zur Erläuterung immer der Vergleich vom Bau oder der Sanierung eines Hauses herangezogen. Ich möchte im Bild bleiben und den Doppelhaushalt 2019/2020 gerade wegen des Saarland-Paktes als Fundament der Zukunft bezeichnen. Der Kollege Magnus Jung hat eben die Schwerpunktthemen der SPD bei den Verhandlungen zum Saarland-Pakt schon erläutert. Die kommunale Teilentschuldung, die Stärkung der kommunalen Finanzkraft - wir geben den Kommunen also die Möglichkeit, dort zu investieren, wo es notwendig und dringend ist - und die Entlastung der Familien beginnend mit dem Jahr 2019 sowie die Halbierung der Elternbeiträge ab dem Jahr 2022. Diese Maßnahmen kommen direkt bei den Kommunen und damit bei den Bürgern und den Familien an.
Um allerdings auf dem Fundament der Zukunft auch Häuser wie den Saarland-Pakt bauen zu können, ist eine solide Finanzplanung unabdingbar. Es soll und darf nicht nur bei Ankündigungen ohne die dazugehörige Umsetzung bleiben. Das kann und darf nicht unser Anspruch sein. Das heißt, die Finanzierung muss über die Jahre 2019 und 2020 hinaus gesichert sein. Können wir das nicht gewährleisten, bleibt es, wie eben erwähnt, nur bei einer Ankündigung. Das nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch „ein Luftschloss bauen“.
Aus vorgenannten Gründen hat aus meiner Sicht die mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2022 einen hohen Stellenwert für den vorliegenden Doppelhaushalt. Denn der Finanzplan gibt die Leitplanken vor und zeigt auf, in welchem finanziellen Rahmen wir uns bewegen können beziehungsweise bewegen müssen. Beobachtet und überprüft wird dies wie eingangs gesagt durch den Stabilitätsrat. Der Stabilitätsrat prüft die Einhaltung von Schwellenwerten bei den Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung. Ab 2019 können wir zum ersten Mal zwei der vier Schwellenwerte zur aktuellen Haushaltslage einhalten, nämlich den Finanzierungssaldo und die Kreditfinanzierungsquote. Auf die Anerkennung durch den Stabilitätsrat hat Minister Strobel eben hingewiesen. Es gilt also weiterhin, die Risiken Lohnentwicklung, Zinsentwicklung und allgemeinkonjunkturelle Ent
wicklungen der mittelfristigen Finanzplanung nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Fundament der Zukunft ist mit der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung aus meiner Sicht allerdings auf solide Zahlen aufgebaut. Ich glaube deshalb, dass wir unsere geplanten und richtungsweisenden Projekte umsetzen können und somit unserem Anliegen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bürger in unserem Land ein Stück näher kommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Weg hierher bin ich wieder im Hier und Heute, in der Realität angekommen. Zu dem Vortrag der AfD darf ich feststellen: Wir würden mit Teilen Ihres Antrages uns aus dem Hamburger Abkommen ver
abschieden. Grundlage für viele länderübergreifende Regelungen der Kultusministerkonferenz ist allerdings dieses Hamburger Abkommen, das 1964 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet wurde. Das Abkommen ist bis heute die wesentliche Grundlage, gemeinsame Gesamtstruktur des Bildungswesens in Deutschland. Inhalt sind allgemeine Bestimmungen über das Schuljahr, Beginn und Dauer der Schulpflicht und auch der Ferien.
Kommen wir auf Ihren Antrag, da geht es ja explizit um die Ferienregelung. Diese ist in § 3 festgelegt. Dort heißt es: Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgelegt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage. Sie sollen zwischen dem 01. Juli und dem 10. September liegen und sie sind regional gestaffelt.
Die pädagogischen Gesichtspunkte spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Für die Schülerinnen und Schüler müssen kontinuierliche Lernzeiträume und ein Lernrhythmus ermöglicht werden. Prüfungsabläufe müssen gesichert sein. Es müssen für die Schülerinnen und Schüler nach längeren Unterrichtsphasen auch Entspannungsphasen festgelegt werden. Zudem sollen die beiden Schulhalbjahre in Bezug auf ihre Länge in etwa vergleichbar sein.
Die längerfristige Festlegung der Sommerferientermine wurde 1971 erstmals nach Anhörung aller interessierten Gruppen und Verbände beschlossen und seitdem regelmäßig fortgeschrieben. Alle Länder haben sich für die Beibehaltung des rollierenden Systems für die Ländergruppen 1 bis 4 ausgesprochen. Das Saarland bildet zusammen mit Hessen und Rheinland-Pfalz eine Gruppe. Jede Landesgruppe deckt einen etwa gleich großen Anteil der Bevölkerung ab.
Betrachtet man nun die Ferientermine aller Bundesländer hinsichtlich der Feriendichte - die Feriendichte besagt, zu welchen Zeiten besonders viele oder besonders wenige Schüler Ferien haben -, stellt man fest, dass die Feriendichte gerade im August in Deutschland am höchsten ist; betroffen sind zwischen 60 und 90 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Hinzu kommen die Ferientermine unserer europäischen Nachbarländer, die ebenfalls bevorzugt im August liegen. Welche Auswirkungen das für eine Familie mit zwei Kindern auf die Urlaubsplanung zum Beispiel für einen Urlaub in Frankreich hat, muss ich wohl nicht weiter erläutern.
Ich kann also absolut keine Vorteile für eine Ferienplanung außerhalb der bundesweit festgelegten und bewährten Strukturen erkennen. Im Gegenteil - ich denke, eine Regelung, wie von Ihnen beantragt, hätte nur erhebliche Nachteile für alle saarländischen Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien. Abschließend möchte ich noch festhalten, dass das
System bislang nie infrage gestellt wurde. Das System hat sich eben bewährt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die beiden Anträge haben die kostenlose Bereitstellung von Lernmaterialien zum Inhalt. Für die SPD ist die Lernmittelfreiheit eine Frage der Verantwortung, aber auch eine Frage der Ausgabenpriorität im Bildungssystem. Die Versuchung ist oft groß, Veränderungen im System zu fordern. Man sollte allerdings keine schnelle Lösung versprechen oder ein System ständig infrage stellen, das sich seit Jahren bewährt hat und gut funktioniert. Die Forderungen nach Kostenbefreiung im Bildungssystem sind zwar populär, führen aber nicht zwangsläufig zu Verbesserungen und verursachen oftmals zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten im Landeshaushalt und bei den Schulträgern.
Ich will ein paar Daten und Fakten zur aktuellen Schulbuchausleihe nennen. Das System der Schulbuchausleihe wurde im Saarland zum Schuljahr 2009/2010 eingeführt und hat sich wie eben erwähnt nachweislich bewährt. An der Ausleihe nehmen von rund 100.000 Schülerinnen und Schülern im Saarland 87.000 teil. Die Teilnehmerquote liegt somit bei sehr hohen 87 Prozent.
Es stellt sich daher die Frage, was die Forderung nach einer echten Lernmittelfreiheit in Bezug auf den Landeshaushalt eigentlich bedeutet. Eine echte Lernmittelfreiheit bedeutet nicht nur, dass Familien von den Kosten für die Schulbücher befreit werden, echte Lernmittelfreiheit bedeutet auch, dass die Arbeitsmaterialen wie beispielsweise Schreibhefte, Stifte oder Taschenrechner vom Land übernommen werden müssen. In der Endstufe ist die digitale Ausstattung ebenfalls zu berücksichtigen. Echte Lernmittelfreiheit ist also im Hinblick auf die finanziellen Belastungen viel mehr als nur eine kostenlose Schulbuchausleihe. Wir sind der Meinung, dass die aktuelle Schulbuchausleihe die zurzeit richtige Variante für unser Bildungssystem ist, denn alle Schüler, ausgenommen die Schüler der Berufsschulen, können an der Ausleihe teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, Bücher, Arbeitshefte und Lektüren sind im Paket enthalten. Zur optimalen Umsetzung liegt die Zuständigkeit für die Organisation der Schulbuchausleihe bei den Schulträgern.
Wir haben uns im Saarland darüber hinaus für eine wichtige Sozialkomponente entschieden, nämlich für die Möglichkeit zur Freistellung vom Leihentgelt. Mit der Förderung haben alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Voraussetzungen, wenn es um die Bereitstellung von Lernmitteln geht. Eine Bildungshürde wird damit verhindert. Den Kreis der Förderbe
rechtigten möchte ich im Einzelnen nicht aufführen, aber mehr als ein Viertel der Teilnehmer an der Ausleihe sind Förderberechtigte, in Zahlen ausgedrückt sind das rund 26.000. Dies führte im Haushalt 2017 zu einer Erstattung für entgangene Leihentgelte in Höhe von rund 2 Millionen Euro. Hinzu kommt der Kostenblock der sonstigen Kosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro im Haushalt 2017. Hier waren der größte Anteil die Verwaltungskosten in Höhe von 756.000 Euro.
Vom Ausleihsystem profitieren alle Teilnehmer. Weil das Ausleihsystem angenommen wird, in seiner jetzigen Form funktioniert und auch betriebswirtschaftlich darstellbar ist, werden wir die eingebrachten Anträge ablehnen. Denn eine Lernmittelfreiheit in Form einer kompletten Kostenübernahme für alle Schülerinnen und Schüler ist nicht finanzierbar. Man muss davon ausgehen, dass der Landeshaushalt in der Summe aller anfallenden Kosten einer echten Lernmittelfreiheit, wie sie von Ihnen gefordert wird, einen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellen müsste. Zum anderen gibt es drängendere Aufgaben im Bildungssystem, die in den nächsten Haushalten ausfinanziert werden müssen. Dies haben die Redebeiträge zu Tagesordnungspunkt 9 deutlich gemacht. Aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen. - Danke.
Danke schön.