Jürgen Renner
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Spaniol, wir hatten die Debatte über Bildungspolitik in Corona-Zeiten in der letzten Sitzung des Landtages an diesem Ort, glaube ich. Es ist klar, dass wir in der Bildung wie auch in allen anderen Themenfeldern, die wir zu beackern haben, in dieser Zeit immer nur Entscheidungen treffen können, deren Grundlagen vielleicht morgen oder übermorgen schon nicht mehr gegeben ist, weil das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist. Ich glaube, deshalb sollte man etwas Zutrauen in die Verantwortlichen und in die Bildungsministerin haben, dass zu jedem Zeitpunkt und zu jedem neuen Erkenntnisstand jederzeit die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden. Mit Plan A, B und C, wie ich es schon in den Ferien gehört habe, kommt man nicht weit. Da scheitern Sie unter Umständen schon nach drei Tagen. Deswegen ist das Fahren auf Sicht in der Pandemie geradezu erforderlich. Das tun wir.
Aber was wir mit dem Haushalt machen, ist, die Grundlage dafür zu schaffen, dass wir in der Bildung und in der Kultur aus dieser Krise möglichst schnell herauskommen und möglichst die Flurschäden, die das Virus geschlagen hat, auch begrenzen können. Hier ist für mich jedenfalls im Moment deutlich erkennbar, dass - ich will mit dem Kulturbereich anfangen - die Kultur derzeit ein Sorgenkind darstellt, denn sie steht fast alles still. Das ist für viele von uns, die eine Affinität zur Kultur haben, eine nahezu unerträgliche Situation.
Das Theater ist zu, die Museen sind zu, das Weltkulturerbe ist zu. Festivals waren nur eingeschränkt möglich wie etwa das Festival Resonanzen. Es gibt Onlinestreaming-Formate, ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass diese das Zukunftsfeld sind. Wenn Künstler und Kulturschaffende ihre Angebote online streamen, ist das aller Ehren wert, aber ich glaube, wir wollen wieder die Situation haben, dass die Künstlerinnen und Künstler vor Publikum auftreten können. So sind sie wieder im Austausch mit
dem Publikum und werden für ihre Leistungen angemessen bezahlt.
Für uns war als Ausgangspunkt für die Haushaltsberatungen noch schlimmer, dass die vielen ehrenamtlich getragenen Initiativen derzeit nicht stattfinden können. Deshalb wollen wir alles daransetzen, dass unsere oftmals ehrenamtlich getragenen Kulturinitiativen möglichst unbeschadet aus der Corona-Situation hervorkommen, neu starten und sich weiterentwickeln können.
Es ist vorhin angesprochen worden und ich wiederhole es gerne, weil ich sehr stolz darauf bin: In vielen verschiedenen Bereichen nehmen wir sehr viel Geld in die Hand und satteln auf. Es geht nicht nur um das Erhalten, sondern auch um Weiterentwicklung wie etwa im Bereich der Leseförderung mit zusätzlichen 18.000 Euro und im Bereich der Museumspädagogik für neue Modelle der Kunstvermittlung für Kinder und Jugendliche. Das war im Übrigen ein direkter Ausfluss eines Besuchs von Kindern und Jugendlichen bei uns in der Landtagsfraktion. Ein zehnjähriger Junge hat damals ein Bild von einem Museumskabinett gemalt und gesagt, dass er gerne öfter ins Museum gehen würde, aber er könne es sich nicht leisten. Wir haben dann mit den Kindern vom Kinderbildungszentrum Malstatt in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Kunstvermittlungsangebote wahrgenommen. Daraus sind Überlegungen zu einer Neukonzeption resultiert. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir im Zeitraum des Doppelhaushaltes 60.000 Euro in die Hand nehmen können und vielleicht am Ende nach einer Auswertung ein solches Angebot als Paket für andere Einrichtungen zur Verfügung stellen. Ich glaube, das ist ein sinnvolles Projekt.
Wir werden die Festivallandschaft stärken. Wir werden die kulturelle Infrastruktur vor Ort mit 300.000 Euro sichern. In der Breitenkultur gehen wir mit der Professionalisierung des Ehrenamtes mit insgesamt 510.000 Euro voran. Projekte der Soziokultur sind genannt worden. Wenn ich das ad hoc zusammenrechne, komme ich auf 170.000 oder 180.000 Euro. Dazu kommen das Saarländische Künstlerhaus, Theater Überzwerg und so weiter. Es war wichtig, dass wir vor zwei Jahren erstmals einen Titel für die Unterstützung der freien Szene an der Saar geschaffen haben. Dort satteln wir mit 80.000 Euro noch einmal ordentlich auf. Mich freut außerdem der Ankauf von Kunstwerken für den Landtag. Früher war es grenzwertig, wenn weder ein Ausstellungshonorar bezahlt, noch ein Katalog finanziert wurde. Jetzt wird die Landtagsverwaltung in die Lage versetzt, im Rahmen ihrer Reihe Werke der ausstellenden Künstler anzukaufen. Ich glaube, es wäre eine Überlegung wert, in den nächsten anderthalb Jahren auf den Weg zu bringen, dass alle Häuser der Landesregierung sich am Ankauf von Kunstwerken be
teiligen. Wir unterstützen damit freischaffende Künstlerinnen und Künstler und sichern das Kunstwerk für das Saarland.
Ich will einen Gedanken aufgreifen, der schon zu Beginn der Legislaturperiode vom Kollegen Zehner in die Diskussion gebracht wurde. Er fragte, ob wir es nicht gerade im Bereich der bildenden Kunst schaffen, dass wir dort, wo die öffentliche Hand, insbesondere das Land, als Aussteller tätig ist, Künstlerhonorare zahlen. Gerade die bildenden Künstler sind bei der Einkommensskala am unteren Ende des Einkommenslevels, wenn man sich die Statistiken der Künstlersozialkasse anschaut. Sie sind in prekären Verhältnissen. Ich glaube, wir würden damit ein gutes Werk schaffen. Vielleicht können wir in den nächsten Monaten den Gedanken noch einmal aufgreifen und vor Ende der Legislaturperiode zu Lösungen kommen. Die Künstler würden es uns danken.
Es ist auch kein Geheimnis, bei all dem, was ich jetzt angesprochen habe: Am besten wäre es, wenn wir den Aufwuchs über den Doppelhaushalt hinaus verstetigen könnten.
Die Industriekultur ist ebenfalls angesprochen worden. Das Land wird seine Mittel für das Weltkulturerbe Völklinger Hütte erhöhen. Wir bekommen vom Bund eine erhebliche Summe dazu, plus rund 20 Millionen Euro bis 2025. Es sind also insgesamt rund 30 Millionen Euro für die Sicherung und Weiterentwicklung des Herzstücks unserer Industriekultur. Dafür gebührt natürlich allen Beteiligten Dank. Das sind die Bundestagsabgeordneten, die das gefördert haben, und die Kultusministerin, die in Berlin dafür geworben hat. Es ist schön, dass es so gekommen ist.
Vorhin war die Rede davon, nicht nur auf das Weltkulturerbe, sondern auch nach vorne zu blicken. Ich glaube, man darf es nicht gegeneinander ausspielen. Der Charakter der Saarländerinnen und Saarländer besteht darin, dass sie grundsätzlich offen für Neues sind. Es gibt eine Neugierde für spannende Projekte, Ausgründungen und Start-ups. Der Charakter der Saarländerinnen und Saarländer besteht aber eben auch darin, dass sie ihre Traditionen pflegen. Ich glaube, wenn wir mit diesen Mitteln das Weltkulturerbe Völklinger Hütte zum einen in den Dienst der Bewahrung des industriekulturellen Erbes und zum anderen in den Dienst des weiteren Strukturwandels stellen können, haben wir eine gute Mischung. Deshalb ist es eine gute Entscheidung.
Meine Damen und Herren, im Globalantrag ist die HfM erwähnt. Ich war im Frühjahr beim Rektor der HfM, Herrn Nonnweiler. Wir waren uns einig, dass möglichst noch in diesem Jahr die Entscheidung
über die Sanierung der Hochschule für Musik Saar getroffen werden sollte. Ich bin froh, dass wir dies in der Haushaltsklausur der Regierungsfraktionen und im Ausschuss betont haben. Die jetzige Situation an der HfM ist einer Hochschule, die über so viel internationales Renommee verfügt, unwürdig. Ich glaube, wir machen da etwas Gutes und schaffen angemessene Rahmenbedingungen für dieses besondere Werk in unserer Kultur, denn die HfM ist nicht nur Ausbildungsstätte, sondern auch ein herausragender Kulturträger in unserem Land.
Wenn in diesem Zusammenhang von Sanierungen die Rede ist, will ich das Augenmerk auf den Pingusson-Bau richten. Ich glaube, wir werden auch hier in den nächsten Monaten alles daransetzen müssen, dass auch dieses Stück saarländisches und europäisches Erbe erhalten bleiben kann. Ich glaube, da ist jeder Schritt und jedes Engagement aller Ehren wert. Wir müssen an dieser Stelle vorankommen. Wir sollten den Pingusson-Bau als Beispiel dafür nehmen, wie es nicht geht. Ein Land muss auf seine Liegenschaften und Gebäude achten und sie unterhalten, sodass solche Sanierungsstaus, wie wir sie verschiedentlich haben, nicht entstehen. Jede unterlassene Unterhaltung kommt das Land am Ende teuer zu stehen.
Frau Spaniol hat über die Bildung gesprochen. Ich kann nicht alles noch einmal durchgehen. Ich bin stolz darauf, dass wir es bei den multiprofessionellen Teams geschafft haben. Wir haben es im Koalitionsvertrag festgelegt. Wir haben die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit als Kernbereich der multiprofessionellen Teams im Februar im Bildungsministerium angesiedelt. Mir war immer völlig klar, dass, wenn sich das Land in die Pflicht nehmen lässt, es auf Augenhöhe mit den Landkreisen finanzieren muss. Deswegen bin ich froh, dass wir das geschafft haben. Wir nehmen in den beiden Jahren der Laufzeit des Haushaltes 10 Millionen Euro in die Hand. Das wird zu Entlastungen von Schulsituationen vor Ort führen. Jetzt gilt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dazu haben wir uns in den Verträgen mit den Landkreisen verpflichtet. Wir wollen die multiprofessionellen Teams in der Mitbestimmung verankern, damit wir auch hier Augenhöhe herstellen. Darüber sind wir gerade in Gesprächen. Wenn uns das gelingt, hätten wir ein wirklich gutes Stück auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit zurückgelegt.
Bildungsgerechtigkeit ist das Oberziel der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Ich habe letzte Woche im Rahmen einer Studie zur Bildungsgerechtigkeit dieses Schaubild gefunden.
Hier sehen Sie zwei Grafiken in blau und orange. Hierbei geht es darum, welcher Anteil der Grund
schüler die jeweils nächste Bildungsstufe erreicht. Die zwei Farben stehen für unterschiedliche Gruppen, nämlich Kinder von Nicht-Akademikern und Kinder von Akademikern. Obwohl wir jahrzehntelang darüber diskutieren - da geht es mir ähnlich wie dem Kollegen Commerçon, den das Thema Gebührenfreiheit schon jahrelang begleitet -, sehen wir immer noch dasselbe. Warum erreichen so wenige NichtAkademikerkinder am Ende einen Hochschulabschluss? - Immerhin noch 74 Prozent der Akademikerkinder werden Studienanfänger, 63 Prozent Bachelorabsolventen, 45 Prozent Masterabsolventen und 10 Prozent Promotionsabsolventen. Die Zahlen bei den Kindern der Nicht-Akademiker sind nach wie vor erschreckend. Von 100 Prozent erreichen 21 Prozent den Studienanfang, 15 Prozent erreichen den Bachelor, 8 Prozent sind Masterabsolventen und gerade einmal 1 Prozent geht in die Promotion. Ich finde, das sind Zustände, die wir nicht dulden können.
Uns geht es nicht darum, Nicht-Akademikerkinder zum Studium oder zur Promotion zu bewegen, sondern, dass wir Verhältnisse schaffen müssen, in denen die Unterscheidung nach sozialer Herkunft überhaupt nicht gemacht werden muss. Das ist die Herausforderung. Ich habe es auch in der letzten Sitzung gesagt. Corona legt schonungslos den Finger in die Wunde - auch hier im Saarland, wenn man die gestiegenen Zahlen der Inobhutnahmen und der Fälle von Gewalt in Familien beachtet. Deswegen glaube ich, dass wir bei Bildungspolitik nicht an die vermeintlich höheren Klassenstufen oder an andere Schulformen denken müssen, sondern dass wir bereits vorher ansetzen müssen. Wir brauchen ein integriertes Verständnis von Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik.
Ich komme zu einem Gedanken, dem wir mehr Beachtung schenken sollten, nämlich dem der kommunalen Bildungslandschaften. Ich glaube, dass wir in der Situation vor Ort im Gemeinwesen und im Umfeld einer Schule schauen müssen, wo Kooperationspartner sind und wo wir Netzwerke mit der Jugendhilfe, Stadtteilbüros und Gemeinwesensarbeit schaffen können, um vor der Schulzeit oder sogar vor der Kitazeit frühe Hilfen anbieten zu können. So soll sich die Frage der sozialen Herkunft auf dem weiteren Bildungsweg erst gar nicht stellen. Wir haben hier ein großes Potenzial und es wird wenig Geld kosten. Die Strukturen sind meistens schon vor Ort vorhanden, aber wir müssen sie besser vernetzen. Wir können hier im Sinne von Bildungsgerechtigkeit viel bewirken.
Frau Spaniol hat die Stellensituation angesprochen: 351 Stellen mehr als geplant. Dazu kommt im Übrigen - das wird gerne übersehen - noch einmal ein Budget mit dem Umfang von 100 Vollzeitäquivalenten, um vorübergehende Ausfälle aufgrund von Vul
nerabilität oder Schwangerschaft ausgleichen zu können. Wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre sehen, werden wir feststellen, dass der Stellenabbau eigentlich eine Fiktion war. Es gab immer vor Beginn jedes Schuljahres den Kampf um 30, 40 oder 50 Stellen. Wenn man das aber zurückverfolgt, wird man sehen, dass der Stellenabbau nicht wirklich in dem Maße erfolgt ist, wie er nach den Vorstellungen von 2010 hätte erfolgen sollen. Das ist eine große Leistung sozialdemokratischer Bildungspolitik - das sage ich hier ganz bewusst -, aber natürlich auch eine große Leistung der Bildungspolitik der Koalition. Wir können Zeiträume von zehn Jahren bei Stellenprognosen und Personalbedarfsprognosen nicht überblicken. Wir können nur die Zahl der Kinder überblicken, die gerade geboren wurden und in fünf oder sechs Jahren in die Schule kommen. Für sie müssen wir die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellen. Das heißt, wir müssen sozusagen den Horizont an der Stelle verringern, damit wir schneller in der Lage sind, nachjustieren zu können.
Ich will noch einen Punkt anführen. Das sind die Studien, die es gibt. Wir haben in den Studien immer wieder das Ergebnis, dass der Bildungserfolg im Saarland weniger abhängig von der sozialen Herkunft ist als anderswo. Das hat natürlich mit dem Aufbau der Gemeinschaftsschulen, ihrem individuellen Profil und der individuellen Förderung, aber auch mit dem Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen zu tun. Der echte Ganztag ist in ganz anderer Weise in der Lage, auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kindes einzugehen. Es hat weiterhin mit der individuellen Lernbegleitung zu tun, die wir am Gymnasium installiert haben.
Ich glaube, wenn es um die Ressourcen geht, sollten wir nicht den Fehler machen, anzunehmen, wir hätten ein Endstadium von Ausbau erreicht. Wir sehen es gerade in dieser Situation. Ich bin der Meinung, dass wir auf diesem Weg weitermachen müssen. Wir müssen die erforderlichen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen. Im Bereich des Ganztags haben wir ein Unverhältnis zwischen dem echten und dem freiwilligen Ganztag. Wir haben kein echtes Auswahlangebot. Ich möchte, dass wir irgendwann dazu kommen, dass wir echte Auswahlangebote zur Verfügung stellen können. Überall da, wo die echten Ganztagsschulen an den Start gegangen sind, waren sie ein Erfolg, auch wenn es vorher Diskussion gab. Qualität setzt sich durch. - In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung für diesen Haushalt. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einige Punkte eingehen, die genannt worden sind. Frau Spaniol hat die Zahlen der Entwicklung der Lehrkräftestellen im beruflichen Bereich genannt. Wir müssen dann aber schon sehen, glaube ich, dass in den letzten Jahren die Schülerzahlen massiv nach unten gegangen sind und die Anzahl der Lehrkräfte gleich geblieben ist. In der Tat, Herr Wagner, sollten wir uns genauer anschauen, was die Einführung des Vorbereitungsjahres und die Reform der Übergangssysteme in dem Bereich gebracht haben, gebracht haben werden. Und dann können wir uns gerne noch mal über die Anzahl der Lehrkräftestellen im beruflichen Bereich unterhalten. Ich meine, wo ist das Problem? Wenn beide Fraktionen sich einig sind, dann suchen wir das Gespräch mit dem Finanzminister, und dann machen wir das so. Insofern begrüße ich Ihre Initiative und unterstütze dies nachdrücklich.
Das verhält sich genauso mit der Qualitätsverbesserung an den Kindertagesstätten. Ich bin allerdings schon dagegen, dass die Qualität gegen die Beitragssenkung gestellt wird. Die Beitragssenkung ist nämlich dringend notwendig. Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz hat seine Beiträge auf null gesenkt. Wir sprechen über die Ansiedlung von hochqualifizierten Mitarbeitern für CISPA, Helmholtz und weitere und müssen natürlich auch die entsprechenden Bedingungen vorhalten. Wir werden alleine schon als Standortvorteil die Beitragssenkung vorantreiben müssen, in Richtung null. In der Landeshauptstadt
wurde in diesem Jahr oder im zweiten Jahr eine Senkung für den Regelkindergartenplatz um ein Drittel erreicht. 32 Prozent machen für eine Familie für den Regelkindergartenplatz 700 oder 800 Euro im Jahr aus. Das ist schon ein riesiger Fortschritt. Ich glaube, es wird kein Weg daran vorbeiführen, dieses Angebot für alle gebührenfrei zu halten.
Was die Qualität anbetrifft, sind wir auch im Gespräch. Wir hatten bereits Runden über Qualitätsverbesserung des SKBBG, die Novellierung ist im Gange, wir beraten auch schon darüber. Wenn wir uns koalitionsübergreifend einig sind, in der SPD und CDU, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Landesregierung und diese Koalition Qualitätsverbesserungen bis hin zu mehr Fachkräften für die Kitas nicht voranbringen. Im Gegenteil, wenn wir uns einig sind, machen wir das.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch die praxisintegrierte Ausbildung für den ErzieherInnenberuf ansprechen. Wir sind mit knapp 93 Plätzen gestartet. Ich glaube, wir müssen auch darauf hoffen, in der mittelfristigen Perspektive zu einem auswahlfähigen Angebot zu kommen und die praxisintegrierte Ausbildung in die Fläche zu bringen.
Ich möchte noch den DigitalPakt ansprechen. Wir sind mittlerweile bei vier DigitalPakten in diesem Bereich, glaube ich. Der Grundfehler, warum uns das heute auf die Füße fällt, liegt eigentlich in der Entstehungsgeschichte des DigitalPaktes, der 2016 hier in Saarbrücken beim IT-Gipfel ausgerufen wurde, ohne dass irgendwelche konzeptionellen Grundlagen gelegt worden wären, geschweige denn, dass Finanzen hinterlegt worden wären. Ich kann mich erinnern, dass der Bundesfinanzminister Schäuble irgendwann gesagt hat: Sorry Leute, so geht das nicht, wenn Ihr 5 Milliarden für einen DigitalPakt ausgeben wollt, dann müsst Ihr auch seitens des Parlamentes, also des Bundestages, das Geld bereitstellen. - Das hat dann gedauert. Im Übrigen waren wir im Herbst 2019 eines der ersten Bundesländer, das die Vereinbarung mit dem Bund abgeschlossen hat. Und dann kam Corona! Ja, wir müssen vorankommen, wir dürfen aber nicht übersehen, dass der DigitalPakt bei der Finanzierung und Umsetzung auf das Jahr 2024 angelegt ist. Das ist die Ausgangsvoraussetzung. Wenn wir jetzt aber schneller vorankommen und die Gelder schneller einsetzen, dann wollen wir das auch tun. Wir haben im Nachtragshaushalt insgesamt über 124 Millionen Euro für diesen Bereich bereitgestellt. Wichtig ist mir in dem Zusammenhang aber auch die Feststellung: Das Endgerät alleine macht es nicht, die digitalen Kompetenzen, der Umgang, die digitale Souveränität und die Medienkompetenz müssen dazukommen, und dann, glaube ich, kann daraus ein Stück werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Vorrednerin dankbar, dass sie versucht hat, einen größeren Bogen bei diesem Haushalt und bei diesem Thema zu schlagen, als es zuvor gemacht wurde. Ich bin nämlich der Meinung, das passt sich gut an die Generaldebatte von heute Morgen an, als es um den Strukturwandel ging. Wenn wir über Wissenschaft, Forschung und Technologie sprechen, dann ist die wesentliche Erkenntnis für uns, dass wir aktiv Strukturpolitik betreiben müssen und Dinge in die Wirtschaft umsetzen können, damit Arbeitsplätze entstehen und damit das Saarland sowie die Saarländerinnen und Saarländer eine gute Zukunft haben.
In den letzten Tagen gab es gute Nachrichten, die ein Spotlight auf den Wissenschaftsstandort Saarland geworfen haben. Das hat auch Frau SchmittLang angesprochen. Das ist der Ausbau des Helmholtz-Zentrums für Pharmazeutische Forschung mit 70 Millionen. Dabei wird gerade in Corona-Zeiten deutlich, wie wichtig Medizinforschung und die Entwicklung dieser Forschung in Deutschland ist und welchen großen Beitrag das Saarland dazu leisten kann. Die Bekämpfung multiresistenter Keime ist genannt worden. Ich glaube, das macht deutlich, dass die Universität des Saarlandes insgesamt mit ihrem Schwerpunkt der Stärkung von NanoBioMed völlig richtig liegt.
Aber auch bei der Informatik und der Künstlichen Intelligenz sowie der Digitalisierung haben wir in den letzten Tagen gute Botschaften bekommen. Im KI
Ranking der Uni Würzburg wird eindrucksvoll bestätigt, dass das Saarland bei der Forschung zur Künstlichen Intelligenz sowohl national als auch im europäischen Vergleich Spitzenplätze belegt.
Wir haben bereits bei einem anderen Schwerpunkt im Sommer mitbekommen, dass die Universität des Saarlandes im zweiten Anlauf erfolgreich war bei ihrem Ansinnen, zur europäischen Universität oder Hochschule ernannt zu werden - im Verbund mit sechs weiteren Hochschulen. Innerhalb dieser Kooperation wird sie die Schwerpunkte Digitalisierung, Ökologie, Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher Wandel und Inklusion bearbeiten.
Natürlich kommt zu alldem auch Geld hinzu. Das ist wichtig. Wenn wir hören, dass bei anderen Ansiedlungsentscheidungen wie SVOLT ausdrücklich betont wird, dass das Umfeld im Saarland die Künstliche Intelligenz und die Fortschritte der Prozessautomation betreffend ausschlaggebend war für die Ansiedlung, dann zeigt das, wie wichtig diese Aktivitäten in Forschung und Entwicklung sind. Nicht ganz zufällig entsprechen diese Bereiche, die ich gerade genannt habe, auch noch den Schwerpunktbereichen der Universität des Saarlandes, was auch zeigt, dass die Universität mit ihrem Universitätsentwicklungsplan und mit ihren Schwerpunkten richtig liegt.
Deshalb sind wir alle gut beraten, diese Schwerpunktsetzungen und diese Aktivitäten zu unterstützen. Die Zahlen der Zuführungen des Landes zu den Globalhaushalten sind genannt worden. Frau Schmitt-Lang hat darauf hingewiesen, dass wir die Tarifkostensteigerung übernehmen. Es sind 3,8 beziehungsweise 7,4 Millionen Euro, denn alleine diese Zahlen verdeutlichen, welche Last in den letzten Jahren von den Hochschulen zu tragen war. Es ist gut, dass wir aus dieser Situation herauskommen. Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist genannt worden. Auch bei der Situation der Befristungen erwarte ich mir eine deutliche Verbesserung gerade beim Beschäftigungsstatus des Personals. Frau Spaniol hat es angesprochen.
Das alles hat mit Strukturwandel zu tun und zeigt auch, dass sich die Hochschulen in den Dienst des Strukturwandels stellen. Das zeigt aber auch, dass wir einen langen Atem brauchen - das ist heute Morgen angeklungen -, und dass wir nicht nur die Perspektive einer Legislaturperiode einnehmen sollten, sondern dass wir manchmal sogar die Entwicklung über die Dauer einer Generation betrachten müssen.
Ich war im Jahr 2019 bei der Festveranstaltung anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Landeshauptstadt Saarbrücken an Professor Wahlster. Sein Vortrag dort war sehr erhellend, als er geschildert hat, wie Anfang der Achtzigerjahre die Beschäftigung mit Digitalisierung und Künstlicher Intel
ligenz, die ja jetzt erst richtig und mit aller Macht durchschlägt, begonnen hat. Der Vortrag hat zweierlei deutlich gemacht. Zum einen müssen wir über Risiken und Chancen der Digitalisierung beim Einsatz von KI diskutieren. Da stimme ich Frau Spaniol völlig zu. Dabei steht aber nicht mehr die Frage des Ob im Vordergrund, sondern das Wie. Wie schaffen wir es, dass möglichst viele von der Entwicklung profitieren? Deshalb komme ich an dieser Stelle zum Schluss, dass Digitalisierung keine Option ist, sondern eine Notwendigkeit.
An dem Beispiel wird zum anderen deutlich, dass wir uns bei solchen Transformationen immer auch an der Schnittstelle von Wissenschaft, Forschung, Entwicklung und Wirtschaft - Stichwort Industrie 4.0 -, Arbeit und Bildung befinden. Deshalb müssen wir in eine gute Infrastruktur investieren, etwa in die Mobilität, auch in die Datenmobilität - Stichwort Breitbandglasfaser -, in der Bildung, in der Hochschullandschaft, in der außeruniversitären Forschung. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte. Deshalb muss das ausgerufene Jahrzehnt der Investitionen aus meiner Sicht all diese Bereiche abdecken.
Wenn bekannte Strukturen verschwinden und sich neue auftun, dann braucht es auch eine aktive Strukturpolitik, um einerseits negative Folgen des Wandels abzufedern und andererseits neue Strukturen zu stützen und auszubauen. Das hat natürlich auch Folgen für die in unserer Wirtschaft vorhandenen Tätigkeitsfelder und Berufsbilder. Mit dem Stichwort Digitalisierung werden sie einem massiven Wandel und einer Transformation ausgesetzt sein.
Da kann ich nahtlos die Verbindung zur Enquetekommission Digitalisierung im Saarland ziehen. Herr Funk, Sie haben es schon geahnt. Sie hat gerade ihren dritten Zwischenbericht zum Cluster Wirtschaft und Arbeit abgeschlossen. Auf insgesamt 60 Seiten werden die Entwicklungen in diesen Bereichen abgeklopft; 35 Handlungsempfehlungen wurden formuliert. Es wäre jetzt mit Sicherheit fehl am Platz, erschöpfend darauf einzugehen. Aber die Digitalisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz werden Folgen für die heute klassischen Berufe haben, etwa in der Industrie. Die Berufsbilder und die einhergehenden Tätigkeiten werden sich wandeln. Manche werden auch verschwinden.
Wer auch immer sich mit Digitalisierung und KI beschäftigt, der wird sich auch dieser Themenstellungen annehmen müssen, denn viele Menschen werden auf Sicherheit im digitalen Wandel angewiesen sein. So wichtig es ist, den digitalen Strukturwandel aktiv zu gestalten, wird es auch eine herausfordernde Aufgabe sein, sich um die Menschen, die davon in negativer Art und Weise betroffen sind, zu kümmern.
Wenn wir schon annehmen, dass es eine große Entwicklung und eine Transformation sein wird, dann
behaupte ich, das wird im Umfang und in der Tragweite der Bewältigung des Kohleausstiegs an der Saar in nichts nachstehen. Von daher braucht es Sicherheitsgarantien, Anstrengungen in der Beschäftigungspolitik, beim Arbeitsschutz, in der Mitbestimmung, bei der Aus- und Weiterbildung, zum Beispiel ein Recht auf Weiterbildung, oder auch die Einführung eines Transformationskurzarbeitergeldes. Das sind jedenfalls zwei Punkte, die die Kommission in die Diskussion einbringt.
Nicht zuletzt möchte ich heute anmerken, die Corona-Krise hat viele Studierende in unserem Land hart getroffen. Frau Spaniol, es ist richtig, dass Sie das angesprochen haben. Ich stimme dem zu. Vielen ist die finanzielle Grundlage für ein erfolgreiches Studium weggebrochen. Das Hilfsprogramm des Bundesbildungsministeriums war und ist unzureichend, auch wenn es jetzt verlängert wurde. Wir haben gerade im Saarland eine hohe Ablehnungsquote zu verzeichnen, die nicht nur auf formale Dinge zurückzuführen ist, sondern die auch auf ein massives soziales Problem hinweist.
Viele Studierende kamen nicht in den Genuss der Förderung, weil ihre soziale Problemlage nicht erst durch Corona entstanden war, sondern schon vorher. Ich glaube, es ist ein bisschen zynisch in einer solchen Situation, die erst recht verhindert, dass ich meine Lage verbessern kann, den Studierenden zu sagen: Deine Armut war schon vorher vorhanden, deshalb bekommst du nichts. - Ich bin nach wie vor der Meinung, es wäre besser gewesen, das BAföG zu öffnen. Unbürokratisch und schnell wäre es gegangen, aber es ist halt so, wie es ist. Das Programm wurde verlängert. Es ist den Hochschulen und auch dem Land nicht hoch genug anzurechnen, dass sie hier eingesprungen sind.
Corona hat auch hier offengelegt, wie weit die soziale Schere in unserer Gesellschaft auseinandergeht. Deshalb bin ich der Meinung, wir alle sind gut beraten, uns in die Diskussion auf Bundesebene über eine sachgerechte Ausgestaltung des BAföG einzubringen. Hier ist eine Reform überfällig. Die Trendwende beim BAföG ist nicht eingetreten, auch wenn es einzelne Verbesserungen gab. Wir brauchen eine krisenfeste, elternunabhängige Förderung, die den Studierenden nicht schon beim Eintritt in das Berufsleben finanziell den Hals zuschnürt.
Wir sind aber auch gut beraten, mit unseren Instrumenten, die die Landespolitik bietet, die soziale Lage der Studierenden in den Blick zu nehmen. Eines dieser Instrumente ist das Studierendenwerk. Deshalb werden wir die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, den Verein in die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Für diese Aufgabe übernehmen wir für die Dauer des Doppelhaushaltes 300.000 Euro.
Das tun wir nicht nur, weil der Rechnungshof die bisherige technische Konstruktion bemängelt hat, sondern wir tun dies vor allem, weil wir wollen, dass das Studierendenwerk seiner Aufgabe, die Studierenden, so gut es geht, zu unterstützen, gerecht werden kann. Das wird uns auch noch beschäftigen. So die Lage es will, werden wir noch in diesem Monat die Anhörung zu diesem Gesetz durchführen. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum Einzelplan 02 - Wissenschaft, Forschung und Technologie. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Im Zuge der coronabedingten Schulschließungen wurde die saarlandweite Bildungscloud Online-Schule Saarland vom Ministerium für Bildung und Kultur implementiert. Die Online-Schule verfügt über ein pädagogisches Identitätsmanagement und bietet Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften eine Lehr-LernPlattform sowie eine Anbindung an die Online-Mediendistribution Saarland. Darüber hinaus kommen an den Schulen alternativ oder ergänzend weitere digitale Plattformen und Dienste zum Einsatz, die das Erreichen der in der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der daraus abgeleiteten, im Basiscurriculum „Medienbildung und informatische Bildung an saarländischen Schulen“ niedergelegten Unterrichtsziele ermöglichen. Das Angebot an digitalen Lehr-LernArrangements über Online-Schule Saarland und die übrigen Plattformen wird durch die Lehrkräfte sukzessive ausgebaut und erweitert. Derzeit findet die Einführung digitaler Schulbücher und ergänzender Materialien als Pilotprojekt statt. Kurzfristig bedarf es jedoch einer Änderung des Schulordnungsgesetzes, um für den Regelfall gerüstet zu sein. Daneben wurden durch die Verordnung zur Änderung von Ausbildungs-, Schul- und Prüfungsordnungen im Bereich des Ministeriums für Bildung und Kultur aufgrund der Corona-Pandemie vom 29. April 2020 Regelungen geschaffen, die es ermöglichten, abweichende Regelungen von den bestehenden Vorschriften in den Rechtsverordnungen im Bereich des Schulrechts durch Verwaltungsvorschrift zu erlassen.
Das Schulmitbestimmungsgesetz sieht in § 3 Abs. 2 für die Durchführung von Wahlen die gleichzeitige räumliche Anwesenheit der aktiv und passiv Wahlberechtigten vor. Für die derzeitige Wahlperiode konnten die Wahlen auf der Schulebene aufgrund der stagnierenden beziehungsweise rückläufigen Infektionszahlen noch derart vorgenommen werden. Allerdings stehen in nächster Zeit die Wahlen auf Schulregions- und Landesebene an, deren jeweilige Durchführung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Wahlberechtigten aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen möglicherweise nicht vertretbar sein wird.
Dann kommen wir zur Lösung, die im Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Da die formale Einführung digitaler Schulbücher und dieser ergänzenden Materiali
en derzeit lediglich als Pilot-Projekt möglich ist und bei zunehmenden Online-Angeboten und dem Lernen von zu Hause die Verwendung digitaler Bildungscontents mehr und mehr zum Regelfall wird, wird durch eine Ergänzung des § 17a des Schulordnungsgesetzes, der die Einführung und Verwendung von Schulbüchern regelt, die Verwendung digitaler Schulbuchsubstitute ermöglicht. Daneben soll der Schulaufsichtsbehörde ermöglicht werden, abweichende Regelungen durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift zu erlassen, wenn einzelne Vorschriften insbesondere zum Inhalt und der Gestaltung von Bildungsgängen sowie zu Abschlussprüfungen aufgrund der pandemischen Situation keine oder nur eingeschränkt Anwendung finden können. Hierfür wird ein neuer § 52a geschaffen.
In das Schulmitbestimmungsgesetz wird mit dem neuen § 3 Abs. 2a eine Regelung aufgenommen, die die derzeit anstehenden Wahlen der Schulregions- und Landesebene in schriftlicher oder digitaler Form ermöglicht, da bei hohen Infektionszahlen eine gleichzeitige räumliche Anwesenheit der aktiv und passiv Wahlberechtigten nicht erfolgen soll, um der Weiterverbreitung des Virus entgegenzuwirken. Damit werden notwendige Rahmenbedingungen geschaffen bei der weiteren Bekämpfung der CoronaPandemie im Bereich des Schulrechts.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und als Drucksache 16/1491 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in seiner 44. Sitzung am 11. November 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen soll der htw saar mit der neuen Personalkategorie der Nachwuchsprofessoren ein Instrument zur Personalgewinnung an die Hand gegeben werden. Dadurch erhalten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für eine Fachhochschulprofessur die Möglichkeit, noch ausstehende berufspraktische Erfahrungen neben dem Beschäftigungsverhältnis mit der Fachhochschule in privaten Unternehmen zu sammeln.
Zum anderen werden in Zeiten der Corona-Pandemie Online-Prüfungen angeboten, um den Studierenden einen möglichst ordnungsgemäßen Prüfungsbetrieb zu gewährleisten. Der Ausschuss für
Wissenschaft, Forschung und Technologie hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 beraten und empfiehlt dem Plenum einstimmig, das heißt bei Zustimmung aller anwesenden Fraktionen, die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, heute ist der 11.11. Das haben Sie richtig erkannt. Das ist auch normalerweise der Auftakt zur Narrensaison. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Beitrag!
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Wahrnehmung studentischer Angelegenheiten ist eingebracht worden. Ich glaube, das ist eine Gelegenheit, Frau Spaniol, auch einmal darauf hinzuweisen, dass die Studierendenwerke den Grundpfeiler der Chancengleichheit im Hochschulbereich darstellen. Deswegen ist es gut, dass heute dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde und es ist gut, dass wir darüber beraten können, weil die Chancengleichheit uns allen, glaube ich, ein großes Anliegen ist. Deshalb vielen Dank für den Gesetzentwurf.
Es ist gesagt worden, die Studierendenwerke in Deutschland tragen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, auch zum Ausgleich fehlender finanzieller Voraussetzungen für Studierende bei. Denn oftmals sind preiswerte Verpflegung, ausreichend bezahlbarer Wohnraum, Beratungsangebote, Kinderbetreuung, kulturelle und finanzielle Förderung Grundlagen zur Bewältigung eines erfolgreichen Studiums. Wir wollen, dass das unabhängig von der sozialen Herkunft möglich ist.
Wir hatten den Umstand, dass der Rechnungshof sich 2015 zu Wort gemeldet hatte. Normalerweise stehen ja Rechnungshöfe immer unter dem Generalverdacht, die Aufgabenwahrnehmung dem Primat der Sparsamkeit zu unterwerfen und einer etwas wirklichkeitsfernen Betrachtung zu unterziehen. Aber ich will hier ausdrücklich sagen, dass dies nicht der Fall war, denn der Rechnungshof hat in seinem Bericht ausdrücklich die Perspektive der Studierenden eingenommen.
Ich möchte aus dem Bericht zitieren: „Im Sinne der Studierenden ist es jedoch erforderlich, umfassende soziale Rahmenbedingungen mit einem breiten Leistungsangebot in den Kernbereichen Verpflegung, studentisches Wohnen, Ausbildungsförderung, Kinderbetreuung sowie ergänzende Beratungsdienste, kulturelle und sonstige Dienstleistungsangebote vorzuhalten. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, dass Rechtssicherheit geschaffen wird.“
Das war der Appell an die Landesregierung. Denn die privatrechtliche Organisation des Studierendenwerkes im Saarland als Verein wurde problematisiert und daraus auch die Schlussfolgerung gezogen, dass damit komplexe rechtliche Fragestellungen einerseits verbunden sind, aber andererseits auch die wichtige Aufgabenwahrnehmung des Studierendenwerks erheblich beeinträchtigt werden kann. Deshalb ist es gut, dass wir heute diesen Gesetzentwurf haben, der eine rechtssichere Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Hochschulen und Studierendenwerk als unabhängiger juristischer Person und die finanziellen Verpflichtungen des Landes neu formiert. Das ist die andere Seite. Denn wenn wir über Design reden, so glaube ich, wird das dem Anliegen nicht gerecht. Denn die neue Organisationsform als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet das Land, das Studierendenwerk, diese Anstalt, dann auch entsprechend der Aufgaben, die es wahrzunehmen hat, finanziell und personell auszustatten. In diesem Sinne ist das ein guter Tag.
Ich will nicht alles vorwegnehmen. Parlamentarische Beratungen, Frau Spaniol, sind in der Tat dazu da, die Entwürfe noch einmal einer eingehenderen Betrachtung zu unterziehen und Verbesserungsvorschläge, wo sie denn erforderlich sind, zu machen. Das wollen wir auch tun. Aber es ist auch gesagt worden, dass das mit dem ganzen Vorlauf ein schwieriges Unterfangen ist, weil die Struktur eben historisch gewachsen ist, weil damit auch eine entsprechende Organisationskultur einhergeht und weil natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich Sorgen machen um ihren Status, um ihre Arbeitsverhältnisse, um ihre Rechte. Frau Schmitt-Lang hat gesagt, es gibt keine Blaupause für dieses Unterfangen, auch das Bundesumwandlungsgesetz sieht eine Umwandlung von einem Verein in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht vor.
Um all das bewerkstelligen zu können, waren im Vorfeld viele Gespräche erforderlich. Ich will, weil wir ja danken - danken ist nicht nur Höflichkeit, sondern hat auch etwas mit Respekt vor der Leistung von Menschen zu tun -, deswegen auch ausdrücklich der Frauschaft rund um Frau Dr. Groh danken, die sich wirklich - so jedenfalls mein Eindruck - sehr bemüht hat, dass es hier keine Friktionen gibt, dass alle mitgenommen werden können, dass alle die Chancen, die in dieser Neuorganisation liegen, sehen und sie auch aufgreifen im Sinne einer konstruktiven Arbeit.
Ich glaube, ich brauche auf die Details jetzt nicht mehr einzugehen. Es sind einige genannt worden. In der Tat gibt es Fragen. Ich habe mich auch gefragt, ob vier Ministerien vertreten sein müssen. Ich glaube, es gibt aber auch eine Übergangsklausel. Wir werden das alles noch einmal prüfen. Das ist so. Es gilt das „Struck‘sche Gesetz“: Ein Gesetzentwurf geht nie so aus dem Parlament, wie er hineinkam. Insofern liegt mir aber daran, dass wir konstruktiv an
diese Sache herangehen. Die Studierenden sind es wert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerkes sind es wert, dass wir hier im Sinne von Chancengleichheit auch ein gutes Werk machen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es praktisch darzustellen: Der Präsident der htw, Professor Leonhard, hat im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie vor geraumer Zeit im Zusammenhang mit der Akademisierung der Hebammenausbildung darauf aufmerksam gemacht, dass es schwierig ist, hier entsprechende Personalisierungen im Professorenbereich vorzunehmen, weil drei Kriterien erfüllt werden müssen, nämlich zum einen der wissenschaftliche Ausweis, der in der Regel durch die Promotion nachgewiesen wird, zum Zweiten die fünfjährige berufliche Erfahrung, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, und zum Dritten die praktische Hebammenausbildung, die zu übernehmen ist mit der entsprechenden Anleitungsaufgabe, und das auf einem Arbeitsmarkt, der noch gar nicht vorhanden ist.
Insofern war schon alleine aus dieser Situation heraus Handlungsnotwendigkeit gegeben, bei den Voraussetzungen etwas mehr Flexibilität zu beweisen. Das machen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf, indem die berufspraktischen Erfahrungen und Leistun
gen in einem strukturierenden Verfahren erworben werden können und dabei gleichzeitig an der Fachhochschule auch das wissenschaftliche Profil weiterentwickelt werden kann. Das heißt, wir haben es mit einem dualen Charakter zu tun, indem die Nachwuchsprofessorinnen und -professoren sowohl ein Beschäftigungsverhältnis mit der Fachhochschule als auch ein Arbeitsverhältnis mit einem Privaten eingehen. Das ist eine wichtige Aufgabe.
Frau Kollegin Schmitt-Lang hat das Programm der htw „FutureProf@htw saar“ erwähnt. 2,5 Millionen Euro Förderung sind in Aussicht gestellt beziehungsweise zugesagt. Auch für die Inanspruchnahme dieses Programms, damit die htw daran partizipieren kann, müssen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Von daher wirklich eine gute Sache, die jede Unterstützung verdient hat. Ja, wir werden auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Online-Prüfungen schaffen. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten. Ich bitte Sie heute um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, eines müssen Sie mir verraten: Wie können Sie bei einem der vorangegangenen Tagesordnungspunkte sagen, dass Sie gegen den Lockdown sind, hier nun aber wegen genau dieser Pandemiesituation die Aufhebung der Schulpflicht beantragen? Das geht meines Erachtens nicht zusammen. Das ist ein Widerspruch, den Sie für sich zunächst einmal auflösen müssten.
Zur letzten Aussage, die Sie getätigt haben, muss ich Ihnen nun aber doch eines sagen: Staatliche An
gestellte und Beamte aufzufordern, gegen geltendes Recht zu handeln, gehört sich ausgerechnet für einen Parlamentarier nicht! Die Schulpflicht besteht, und sie ist einzuhalten!
Ich habe es in anderen Debatten zu Ihren unsäglichen Anträgen auch schon betont: Die Schulpflicht ist ein wertvolles Instrument zur Gewährleistung des Rechts auf Bildung. Sie ist kein Schönwetterinstrument, auf das man nicht mehr zurückgreifen muss, wenn nicht alles gut läuft. Wie wichtig und wertvoll die Schulpflicht gerade in diesen Zeiten ist, wie wichtig die Schulpflicht gerade in Zeiten der Pandemie ist, das zeigt doch die in diesen Tagen geführte Debatte!
Nach dem Ende des ersten Lockdowns habe ich mich beteiligt, mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Eltern, an einer kleinen Kampagne „Wir vermissen dich!“. Sie war gerichtet an Schülerinnen und Schüler. Es gab Schüler, die nach dem Lockdown wieder mit strahlenden Augen in die Schule gekommen sind. Die wollen Sie heute wirklich wieder nach Hause schicken? Schämen Sie sich, Herr Dörr!
Das ist die Konsequenz aus Ihren Worten, diese Konsequenz müssen Sie tragen. Natürlich, wir leben in bewegten Zeiten, wir leben in bewegenden Zeiten. Sie sind geprägt von Unsicherheiten und dem Bedürfnis nach Sicherheit, auch und gerade in Kitas und Schulen. Die Schärfe der Auseinandersetzungen in den zurückliegenden Tagen und Wochen zeigt uns das doch. Es geht dabei um Infektionsschutz, es geht um Maskenpflicht, es geht um FFP2Masken. Diese Diskussionen zeigen uns das jeden Tag, und das ist emotional, und auch ich bin nicht frei davon. Aber wer ist das denn schon?
Wir alle müssen aber doch darauf achten, dass wir uns auch nach dieser Debatte noch in die Augen schauen können. Ich habe nach dem ersten Lockdown die Worte von Jens Spahn wohl vernommen: Wir werden einander vieles verzeihen müssen. - Ich hoffe, dass wir in dieser Debatte künftig so miteinander umgehen, dass wir das, liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich auch können.
Wer den vorliegenden Antrag aufmerksam liest, der wird feststellen, dass sich die Betonung des sozialen Miteinanders, des sozialen Lernens, der Persönlichkeitsentwicklung wie ein roter Faden durchzieht. Das war uns ein großes Anliegen. Und in den letzten Jahren haben wir doch vielfältige Bemühungen un
ternommen, um die individuelle Förderung zu stärken.
Es gibt Studien, die besagen, dass das Saarland das dynamischste Bundesland in der Bildung ist, dass es im Ranking nach oben geht, dass hierzulande die soziale Herkunft den Bildungserfolg geringer als anderswo beeinträchtigt, ich muss das nicht alles aufzählen! Aber die Erfahrungen mit Corona legen im Hinblick auf die sozialen Implikationen genauso schonungslos die negativen Folgen von Strukturbrüchen im Saarland offen, das muss man zur Kenntnis nehmen!
Ich bekomme mit, dass sich die Anzahl der Fälle von Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen im Lande erhöht, ich bekomme mit, dass Fälle von Gewalt in den Familien zunehmen, vorwiegend betroffen sind Kinder, Jugendliche und Frauen! Darauf hat die Ministerin im Bildungsausschuss hingewiesen und wurde von Ihnen dafür gescholten! Es war doch nach meiner Wahrnehmung nach dem ersten Lockdown der gesellschaftliche Konsens, dass wir bei einer nochmaligen Verschärfung des Infektionsgeschehens die Schulen nicht wieder als Erstes schließen, sondern möglichst als Letztes! Das ist doch auch die Konsequenz, die die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in ihrer Zusammenkunft gezogen haben: Die Schulen aufhalten, so gut und so lange es unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes geht. Danke dafür!
Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen, auch heute wieder, Forderungen lese wie „Schluss mit der Fahrt auf Sicht!“, ausgerechnet auch von Lehrergewerkschaften, von Verbänden, oder es ginge darum, „die Schulen offen zu halten, komme, was da wolle“ - Zitat heute -, dann entsetzt mich das! Käme man diesen Forderungen nach, würde dies bedeuten, dass wir diese gesellschaftliche Übereinkunft, die ich eben genannt habe, aufkündigen. Das hieße, dass wir die Schulen schließen und dass diejenigen, die diese Forderungen erheben, eigentlich von den Konsequenzen und der Verantwortung, die daraus zu ziehen wären, völlig unbeleckt wären. Ich glaube, das geht so nicht.
Ich will ausdrücklich das Verdienst der Bildungsministerin hervorheben, dass sie bei allen auch erforderlichen Diskussionen über Infektionsschutz, über Maskenpflicht ganz bewusst die Belange der Familien, der arbeitenden Eltern und auch der Frauen anführt, dass sie die Belange der Kinder in diese Debatte einbringt. Das macht auf der Landesebene in der Politik sonst kaum jemand so deutlich wie Christine Streichert-Clivot!
Sie betont, dass Kinder Rechte haben, soziale Rechte, das Recht auf Bildung, dass Kinder und Ju
gendliche nicht Objekte staatlichen Handelns sind, sondern Subjekt ihres eigenen Handelns! Diesen Ansprüchen muss politisches Handeln, muss auch Regierungshandeln gerecht werden.
Die Ministerin macht wie kaum jemand anderes sonst deutlich, dass Bildungspolitik auch Sozialpolitik ist. Es ist ihr nicht hoch genug anzurechnen, dass sie die Perspektive der von den Strukturbrüchen besonders betroffenen Kinder und Jugendlichen und Familien einnimmt und ihnen auch eine Stimme in diesem Debattenwahnsinn gibt, der da draußen läuft!
Frau Ministerin, darin verdienen Sie jede Unterstützung. Von unserer Fraktion haben Sie die auf jeden Fall! Sie haben nicht verdient, dass man Ihnen Knüppel zwischen die Beine wirft. Wie in kaum einer anderen Situation in den vergangenen Jahren wird in der Corona-Zeit deutlich, dass Bildung die soziale Frage berührt und dass Bildung einen wesentlichen, wenn nicht sogar entscheidenden Beitrag zur Antwort auf die soziale Frage gibt! Das wird hier deutlich.
Deshalb müssen wir auch im Nachgang zu dieser Pandemie und auch jetzt schon alles dafür tun, dass solche Ereignisse nie wieder darüber entscheiden dürfen, wer Zugang zur Schule hat und wer nicht.
Manchmal liegen ja auch in den Krisen Chancen. Deshalb ist der Appell an die gemeinsame Verantwortung wichtig. Wir müssen die Verantwortung übernehmen, alle miteinander. Ich habe in der Aussprache zur Regierungserklärung darauf hingewiesen, dass wir es mit einer geteilten Verantwortung zu tun haben. Das heißt aber nicht, dass jeder für sich alleine läuft und macht oder nicht macht, sondern dass wir diese gemeinsame Verantwortung auch gemeinsam tragen und gemeinsam in Abstimmung handeln. Und da komme ich zu den Quarantänemaßnahmen.
Ich habe es am Wochenende einmal überprüft, in Rheinland-Pfalz haben sie, im Verhältnis zur Schülerzahl, zur Einwohnerzahl ähnliche Verhältnisse, was festgestellte Infektionen bei Lehrern und Schülern anbetrifft. Aber die Quarantänemaßnahmen sind bei uns unverhältnismäßig hoch. Deswegen ist es doch wichtig, dass man da noch einmal genau hinschaut, dass man zielgenauer definiert. Das ist doch keine Lockerung von Quarantänemaßnahmen, sondern das ist auch ein Beitrag zur Entlastung von Lehrpersonal, wenn wir unnötige Quarantänemaßnahmen verhindern, die zur Belastung anderer Lehrkräfte führen!
Bei der Forderung nach FFP2-Masken wird so getan, als sei die Bildungsministerin zuständig für die Gesundheitsämter. Ich kenne bislang nur die Haltung des zuständigen Ministeriums, dass FFP2-Masken dem medizinischen und dem pflegerischen Personal und den vulnerablen Gruppen vorbehalten sind. Wenn man das ändern will, dann muss man sich mit dieser Seite unterhalten und muss dort den Konflikt austragen, aber doch nicht an dieser Seite, die die Stimme für die Kinder und Jugendlichen in diesem Lande erhebt! Das alles bewegt mich und ich könnte jetzt noch viel mehr sagen, aber wir gehen ja auch noch in eine Aussprache.
Meine Damen und Herren, gehen Sie denen nicht auf den Leim, sorgen wir dafür, dass alle mitkönnen. Manchmal ist dafür als Voraussetzung auch ein deutliches Wort erforderlich. Das ist meine Bitte und mein Anliegen heute, dass wir uns da nicht auseinanderdividieren lassen, dass wir die Verantwortung gemeinsam tragen im Sinne der Kinder und Jugendlichen, dass hoffentlich alle wieder gesund aus dieser Situation herauskommen und dass wir dann den Blick auf das richten, was wir aus dieser Corona-Erfahrung als Konsequenz im bildungspolitischen Bereich ziehen. Denn ich bin es leid, an anderer Stelle im Sommer immer um zehn Lehrerstellen oder um sonst was kämpfen zu müssen. Ich bin das leid! Wir müssen die Konsequenzen auch für den Bildungsbereich ziehen, am besten haben wir das jetzt schon im Blick, dann kann das was werden. - Vielen Dank!
Herr Dörr, im Ausschuss haben Sie die Bildungsministerin - ich formuliere es jetzt zurückhaltend - darauf hingewiesen, dass nicht nur Frauen Opfer von familiärer Gewalt sind, sondern auch Männer. Sie
sind sie deshalb in einer Art und Weise angegangen,
die nicht zu dulden ist.
Wie der Zufall es so will, kamen heute Morgen in der Tat die Zahlen. Ich will nur eine Zahl nennen. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Partnerschaftsgewalt 2019 geht hervor, dass von den Betroffenen den Angaben zufolge 81 Prozent Frauen sind und 19 Prozent Männer. Nun gestehe ich zu, dass man sich auch um die 19 Prozent Männer kümmern und beides im Blick behalten muss, aber diese Form der „Äquidistanz“ sorgt dafür, dass wir die Probleme nicht angehen, dass wir die Hauptbetroffenen in der Aufmerksamkeit nach hinten schieben. Ich glaube, das kann nicht sein! Wir müssen das Thema Gewalt gegen Frauen auch in Familien hier im Parlament hochhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass wir Instrumente an die Hand bekommen, dass erstens die Gewalt abgestellt und zweitens den betroffenen Frauen und auch den Kindern Hilfe ermöglicht wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, wissen Sie, bei Ihren Anträgen frage ich mich immer, was eigentlich Ihre Leitlinie in der Bildungspolitik ist. Es wäre schön, wenn Sie das auch einmal hier im Haus kundtun würden, denn Sie haben kein einziges positives Bild, auf das Sie sich in der Bildungspolitik beziehen. Sie gehen sogar an das Mikrofon, haben einen Antrag gestellt und können noch nicht einmal für Ihren Antrag selbst sprechen, sondern nehmen Gegenargumente vorweg, um sie zu widerlegen. Ich glaube, kein Vorgang hat besser
geschildert, dass Sie in der Bildungspolitik total blank sind, total!
Anders ausgedrückt könnte ich sagen, der Mist, den Sie hier vor einem Jahr hier ausgegraben haben, stinkt heute noch. Ich will in der Debatte gar nicht mehr das voll umfängliche Bild aufmachen. Die Kollegin Johann - herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede - hat es ausführlich getan. Auch die Kollegin Spaniol hat es getan.
Ich will auf drei Aspekte eingehen, die mir wichtig erscheinen. Frau Spaniol hat gesagt: kurze Wege für kurze Beine gerade bei den Grundschulkindern. Ich glaube, das sollte insgesamt unsere Maxime sein. Der Faktor Mobilität bei den Grundschulen ist nicht zu unterschätzen, denn wenn wir die Schulbezirke oder die Schulbezirksgrenzen aufheben und der Schultourismus in Gang kommt, dann hat das nichts mit freier Schulwahl zu tun, sondern es ist nur eine freie Schulwahl für diejenigen, die erstens die Zeit mitbringen und die zweitens die Ressource mitbringen, nämlich den Pkw. Ich glaube, das kann nicht im Sinn der Schülerinnen und Schüler sein. Wer da noch von freier Schulwahl spricht, der macht sich oder anderen etwas vor.
Ein zweiter Aspekt ist ebenfalls angesprochen worden. Für uns sind gerade die Grundschulen ein wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens vor Ort. Wir wollen Stadtteilschulen. Wir wollen eine Schule, die im Gemeinwesen verankert ist, die kooperiert mit den Vereinen vor Ort, mit anderen Initiativen, die sich um Gemeinwesenarbeit kümmern, und auch mit der Jugendhilfe. Nicht zuletzt sollen auch die Kinder untereinander jenseits des Schulunterrichts möglichst viele soziale Kontakte pflegen können. Auch hier ist die Schulbezirksgrenze ein wichtiges Steuerungsinstrument, auf das wir nicht verzichten wollen.
Zum Dritten. Sie haben gesagt: mehr Wettbewerb. Die Schulbezirke sind natürlich ein Steuerungsinstrument auch für die Schulträger, sprich für die Kommunen und die Landkreise. Das ist immer eine Daueraufgabe. Wir haben bei vielen bildungspolitischen Vorhaben die Situation, dass die Schulträger mit im Boot sind und mitbestimmen. Aber wenn man die Nachfrage nach einem Schulstandort zum alleinigen Kriterium erhebt, dann frage ich mich, wie das gelingen soll, wenn die Schulbezirksgrenzen abgeschafft werden und die Nachfrage das alleinige Kriterium darstellt für die Frage, welche Schulen erhaltenswert sind und welche nicht. In dem Fall glaube ich, dass die Auslastung nicht wirklich die einzige Antwort sein kann. Es gibt vielfältige andere Aspekte, die hier eine Rolle spielen.
Ein Aspekt ist auch bei Frau Spaniol angeklungen. Es ist die Frage des Schulstandortes und die Frage einer intakten Schule. Das ist auch ein Strukturargument für den Zusammenhalt vor Ort. Wenn wir dies
dem Wettbewerb überlassen, dann haben wir gar nicht - und Sie erst recht nicht - die Schülerinnen und Schüler im Blick, sondern wir vernachlässigen dadurch ein großes Stück den Zusammenhalt vor Ort. Das ist ein Wettbewerb zulasten von Schülerinnen und Schülern.
Damit bin ich bei einem Punkt, von dem ich glaube, dass ich ihn in meiner ersten Rede, die ich hier im Haus gehalten habe, auf einen Antrag von Ihnen hin erwähnt habe. Ich bleibe dabei, dass Schulen keine Unternehmen sind, dass Schülerinnen und Schüler keine Kunden sind und dass Bildung keine Ware ist, sondern dass Bildung ein Menschenrecht ist, dem wir zur Durchsetzung verhelfen wollen. In diesem Sinn lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um das Gymnasium in acht Jahren gibt es schon so lange, wie ist es das Gymnasium in acht Jahren gibt. Die Gesetzesänderung wurde, so glaube ich, im Jahr 2001 vorgenommen, damit sind wir nun im zwanzigsten Jahr des Bestehens des G8, und schon so lange gibt es die Diskussion darüber, ob das G8 den Erfordernissen gerecht wird und ob es eine zu große Belastung für Kinder und Jugendliche darstellt.
In den vergangenen Jahren haben wir - ich spreche nun für meine Fraktion - aus gutem Grund die Debatte etwas zurückgehalten. Denn die wichtige Herausforderung bestand seit 2012 darin, die Gemeinschaftsschule aufzubauen und ihr zum Erfolg zu verhelfen. Heute nun können wir im neunten Jahr des Bestehens der Gemeinschaftsschule zurückblickend feststellen, dass wir gemeinsam etwas Gutes aufgebaut haben, dass wir diesbezüglich gute Fortschritte erzielt haben. Die Gemeinschaftsschule steht mittlerweile sehr stabil da, die Übergangsquoten sind geradezu wie aus Beton gegossen: Aus dem Grundschulbereich wechseln immer 55 Prozent an die Gemeinschaftsschule, knapp 43 Prozent ans Gymnasium, der Rest an die privaten Schulen. Das zeigt, dass wir Stabilität im System haben, dass es gelungen ist, diese Stabilität zu erreichen.
Vielleicht ist nun, im zwanzigsten Jahr des G8 und im neunten Jahr der Gemeinschaftsschule, die nun ja auch in der Oberstufe angekommen ist, genau der Zeitpunkt erreicht, um sich auch der Zeit-Debatte bezüglich des Gymnasiums zu stellen. Insofern begrüße ich die Bewegung, die nicht nur vom Saarländischen Philologenverband ausgeht, sondern auch hier im Plenum deutlich wahrzunehmen ist.
Diese Bewegung ist natürlich auch deshalb ins Plenum gekommen, weil der Philologenverband auf der Grundlage gewisser Erwägungen zu einer Schlussfolgerung gelangt ist. Der Philologenverband hat nämlich nicht den Zeitaspekt in den Mittelpunkt ge
rückt, sondern hat offenbar diskutiert, was am Gymnasium gebraucht wird, und hat daraus eine Schlussfolgerung gezogen: Wir brauchen auch mehr Zeit. Es stellt auch den qualitativen Unterschied zu den in den vergangenen Jahren geführten Debatten dar, dass diese Diskussion eingebettet ist in die Erwägung, welche Veränderungen sich ergeben haben, welche Kompetenzen die Jugendlichen für die Zukunft brauchen, welche Möglichkeiten diesbezüglich beim Gymnasium geboten werden - und welche weiteren Möglichkeiten es noch bieten sollte. Der Philologenverband kommt dabei zum Schluss, dass am Gymnasium - auch am Gymnasium! - mehr Zeit zum Lernen benötigt wird. Vor diesem Hintergrund öffnet er sich der Diskussion um das Abitur in acht Jahren. Darin liegt auch der Grund, weshalb ich von einem konstruktiven Debattenbeitrag gesprochen habe: Die Frage der Zeit wird nicht zum Ausgangspunkt der Debatte gemacht, vielmehr ist die Frage der Zeit Schlussfolgerung einer Überlegung.
Wir stimmen ja auch in vielen Punkten überein, jedenfalls nach dem, was ich dem Interview mit Herrn Hahn entnehmen konnte. Ja, wir wollen mehr individuelle Förderung auch am Gymnasium. Wir wollen die Stärkung der MINT-Fächer, insbesondere der Informatik. Wir wollen die Verbesserung der Mehrsprachigkeit, der interkulturellen Kompetenzen. Wir wollen auch eine Verbesserung der Studierfähigkeit erreichen.
Bezüglich der Studierfähigkeit möchte ich aber doch eine Anmerkung machen: Sie wird ja immer als das qualitative Unterscheidungsmerkmal zur Gemeinschaftsschule herangezogen. Eigentlich ist mir aber doch gleichgültig, woher der Abiturient kommt, sei es vom Gymnasium, sei es von der Gemeinschaftsschule. Beide müssen studierfähig sein! Das ist der entscheidende Aspekt. Daher sage ich: Wenn wir bezüglich des Gymnasiums über Zeit sprechen, haben wir bitte schön auch immer die Balance des Zwei-Säulen-Systems zu beachten und müssen immer die Gleichwertigkeit zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium sicherstellen.
Eine weitere Anmerkung zur Studierfähigkeit: Das ist nicht nur Aufgabe der Schulen, der allgemeinbildenden Schulen oder der beruflichen Oberstufengymnasien! Ich glaube, diesbezüglich müssen sich auch die Hochschulen bewegen. Wir müssen Anpassungsfähigkeit auch von dieser Seite ermöglichen, weil wir es mit Persönlichkeitsentwicklungen zu tun haben, weil wir es mit Jugendlichen zu tun haben, die - jedenfalls nach acht Jahren Gymnasium - in der Erkenntnis, wohin sie sich entwickeln wollen, und in der Fähigkeit, sich Dinge zu erarbeiten, noch nicht so weit fortgeschritten sind, wie das unter Umständen ein Jahr später der Fall sein mag.
Die Thematik dieser Diskussion ist also sehr umfassend. Ich finde, wir sollten die Diskussion dann auch umfassend führen. Die Frage der Zeit, die angeschnitten wurde, weist mehrere Facetten auf. Ich frage mich dabei, warum wir uns hinsichtlich der Dauer des Lernens alleine auf die Frage beschränken, wie lange der Weg zum Abitur dauern soll. Noch einmal: Diese Diskussion muss man führen, ich begrüße es, dass sie nun auch offensiv geführt wird. Warum aber beschränken wir uns darauf? Warum widmen wir uns nicht auch der Frage, wie diese Lernzeit gefüllt wird? Warum machen wir uns auch nicht darüber Gedanken, wie lange gemeinsames Lernen stattfinden kann? Am Gymnasium, an der Gemeinschaftsschule - diese Überlegung macht vor den Schulformen nicht halt. Wenn wir schon die Frage der Zeit ansprechen, warum lassen wir dabei hinsichtlich des Gymnasiums den Aspekt des gebundenen Ganztags, des echten Ganztags, außen vor? Herr Wagner, diesbezüglich sind, das muss ich schon so sagen, doch deutliche Unterschiede zu verzeichnen. Den Wunsch der Eltern, ob echtes Ganztagsangebot oder freiwilliges Angebot gewollt ist, werden wir erst dann erkennen können, wenn wir auch gleichwertige Angebote vorhalten. Zurzeit ist das nicht der Fall.
Angesichts dessen plädiere ich auch in der Debatte um ein neunjähriges Gymnasium für die Einbeziehung der Frage des Ganztags. Ich vermeide dabei übrigens ausdrücklich die Formulierung „Rückkehr zum G9“, weil wir etwas Neues schaffen wollen, weil wir nach vorne diskutieren wollen, weil wir eine Zukunftsdiskussion führen. Nichts wäre schlimmer, als Debatten der Jahre 2000 und 2001 zu führen. Deshalb sollten wir auch die Frage des Ganztags einbetten.
Ich glaube, im Ziel einig sind wir auch, dass wir ein möglichst durchlässiges und flexibles Bildungssystem haben wollen - weiterhin haben wollen; ich glaube, bereits heute ist das System von einer hohen Flexibilität durchdrungen -, das den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird, das Bildungswege eventuell auch nicht Jahre im Voraus festlegt, sondern sie solange als möglich offenhält. Wir wollen ein Bildungssystem, das die Gleichwertigkeit der beiden Säulen sicherstellt, das Übergänge vereinfacht, das die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche verschieden sind, positiv aufnimmt.
Und ja, zu dem, was der Philologenverband genannt hat und was auch heute hier angesprochen wurde, treten Erkenntnisse aus der Pandemiezeit hinzu. Dabei spielt natürlich auch die Digitalisierung in der Bildung eine Rolle. Das ist eine Frage der Ausstattung, auch des Geräts, aber eben nicht nur eine Frage der Ausstattung. Und das reduziert sich auch nicht einfach nur auf die Frage, ob man den Lernort per Online-Anwendung von der Schule nach Hause verlagern kann. Vielmehr geht es auch darum, wie
die Schülerinnen und Schüler in der digitalen Welt zurechtkommen, wie wir sie befähigen können, in dieser digitalen Revolution, die nicht erst auf uns zukommt, sondern in der wir uns tatsächlich schon befinden, möglichst selbstbestimmt ihren Weg zu finden.
Daher lautet mein Appell heute: Führen wir doch diese große Zukunftsdiskussion über die Schule, über die Frage der Zeitdauer, dies aber in allen ihren Facetten, und beziehen wir die beiden Säulen, die Gemeinschaftsschule und das Gymnasium, ein! Die Ministerin hat ja einen Vorschlag gemacht: Weshalb sollte es nicht bei beiden Säulen eine Wahlmöglichkeit geben, in welcher Zeit das Abitur gemacht werden kann? - Mehr Zeit in der Schule, mehr Zeit zum Lernen - auch zum Lehren, auch das sollte man berücksichtigen -, mehr Zeit zum gemeinsamen Lernen, das kann eine weitere gute Antwort auf die Frage sein, wie wir uns die Schule der Zukunft vorstellen. Das beinhaltet sicherlich auch den Aspekt der konkreten Zeitdauer, acht oder neun Jahre, aber eben nicht nur diesen Aspekt.
Führen wir diese Zukunftsdiskussion! Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir wollen die Diskussion führen. Wir wollen angesichts der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen künftig noch stärker darauf eingehen, dass Schule individuell, inklusiv, sozial integrativ sein soll und ganztags und gemeinsam stattfinden kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegt in der Aussprache zur Regierungserklärung daran, einige grundlegende Gedanken zu formulieren und auf einige Aspekte besonders einzugehen. Die Bildungsministerin Frau Streichert-Clivot hat am Anfang eher beiläufig darauf hingewiesen, dass es in einer solchen Situation, wie wir sie derzeit erleben, auf ein verantwortungsvolles Handeln nach bestem Wissen und Gewissen ankommt. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Kommentar von Detlef Esslinger aus der Süddeutschen Zeitung vom Wochenende zitieren. Er bezieht sich auf die unterschiedlichen Corona-Regelungen sowohl innerhalb der Bundesrepublik im Schulbereich, was die Maskenpflicht angeht, aber auch international. Er schreibt: Vielleicht wird sich in ein paar Monaten erweisen, dass diese Vorkehrungen übertrieben, in der Sache also nicht nötig und damit nicht richtig waren, aber es wäre gewiss falsch, Entscheidungen, die Politiker während der Pandemie treffen, überhaupt anhand dieses Maßstabs als falsch oder richtig zu sortieren. Immer noch bewegen sich Politik und Wissenschaft auf weitgehend unbekanntem Terrain. Der einzig seriöse Maßstab bleibt: Wird nach bestem Wissen und Gewissen entschieden? - So Esslinger. Nach fünf Mo
naten Krisenmanagement, auch im Bildungsbereich, glaube ich, sagen zu können: Sie, Frau StreichertClivot, haben, sowohl was Ihre Entscheidungen in der Sache angeht, aber auch was die Art der Entscheidungsfindung, die Umsetzung und die Kommunikation betrifft, das Vertrauen der großen Mehrheit dieses Hauses.
Und Sie haben jede Unterstützung für Ihren in der Regierungserklärung skizzierten Kurs verdient. Ich interpretiere auch den Wortbeitrag der Kollegin Spaniol so, auch wenn ihr manche Dinge zu langsam oder nicht umfangreich genug sind. Im Grundsatz gibt es keinen Widerspruch zu dem, was Sie heute hier vorgetragen haben. Dieses Vertrauen und diese Unterstützung sind kein Selbstzweck im politischen Betrieb. Beides ist vielmehr die Grundlage dafür, dass Sie den Ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule, den Eltern, den Erzieherinnen und Erziehern, den weiteren Professionen und beteiligten Akteuren im Bildungswesen Orientierung geben können. In den Zeiten erneut steigender Infektionszahlen, großer Unwägbarkeiten und großer Verunsicherung ist das Vertrauen oftmals die einzige Währung, auf die Kinder, Jugendliche und Eltern zählen können.
Vorgestern schrieb eine Mutter auf Twitter - ich zitiere: Ich habe Angst, wenn die Tochter zur Schule geht, und gleichzeitig Angst, dass die Schulen bald wieder komplett schließen. Es ist merkwürdig. Es ist scheiße, dass sie in die Schule gehen muss, und gut, dass sie in die Schule muss. - Das beschreibt meines Erachtens ganz gut die Bandbreite der vorhandenen Emotionen. Der Tweet beschreibt aber auch ganz gut die Spannung zwischen der Ungewissheit, was mögliche Gefahren durch COVID-19 angeht, und der Gewissheit, dass junge Menschen langfristige Beeinträchtigungen erleiden können, wenn sie nicht die Schule besuchen.
Es wird uns in unseren Entscheidungen nicht gelingen, dieses Unbehagen zu beseitigen und diese Spannung vollends aufzulösen. Was ist richtig und was falsch? - Das wird sich erst im Nachhinein erweisen. Nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge zu tragen, dass im Sinne der Zukunftschancen junger Menschen der bestmögliche Gesundheitsschutz unter Corona-Bedingungen auch in den Kitas und Schulen gewährleistet werden kann, ist der einzige seriöse Maßstab für unsere Entscheidungen.
Die Verantwortung, die hier wahrzunehmen ist, ist eine geteilte Verantwortung: die Verantwortung der Ministerin durch ihre Entscheidungen und ihr Handeln in dem Bestreben, dem Recht der Kinder auf
Bildung Geltung zu verschaffen, die Verantwortung des Parlaments durch die Begleitung des Vorhabens, die Verantwortung der Regierung insgesamt mit all ihren Ministerien und den nachgeordneten Behörden, die Verantwortung der Gesundheitsämter, die ihre Expertise beitragen, die Verantwortung der Kommunen als Schulträger und Träger der Kitas und die Verantwortung der Wissenschaft, auf deren Erkenntnisse wir uns stützen. Und hier, Frau Spaniol, bin ich vor allem dem Homburger Virologen Rissland dankbar dafür, dass er sich zu Beginn der Woche noch einmal geäußert hat und betont hat, dass das gewählte Vorgehen in Sachen Unterricht und Infektionsschutz sinnvoll und richtig sei.
Ich sage ganz bewusst: Das ist eine geteilte Verantwortung. Vieles ist zu regeln: Wo ist die Maske zu tragen, auf dem Schulhof, im Gebäude, nicht im Klassenzimmer? Wie sind die Wegeführungen auszugestalten? Was ist im Falle einer festgestellten Infektion zu unternehmen? Können wir Cluster ausmachen, wie können wir die Verbreitung eindämmen? Bei alledem, was insoweit nach bestem Wissen und Gewissen zu regeln ist, dürfen wir nicht vergessen, dass die Verantwortung, die hier wahrzunehmen ist, auch über die Verantwortung der Minister, der Parlamentarier, der Institutionen und der sie tragenden Menschen hinausreicht.
Die Schule kann die Pandemie nicht bekämpfen. Schule und Kita sind keine Anstalten zur Pandemiebekämpfung, sie sind Bildungseinrichtungen. Mit der Öffnung der Einrichtung kommt das Virus ja nicht aus der Kita oder aus der Schule heraus in die Gesellschaft, vielmehr wird in der Schule und wird in der Kita sichtbar, was sich draußen tut. Das Virus ist da, es ist überall, es kann überall in unserem Alltag präsent sein - in der Familie, am Arbeitsplatz, beim Sport, in der Gastronomie, beim Einkaufen, kurz: in allen Lebensbereichen.
Erinnern wir uns zurück an die Tage im März, als die Landesregierung die Ausgangsbeschränkungen erlassen hatte. Damals haben, wie auch im übrigen Bundesgebiet, saarländische Pflegerinnen und Pfleger, ärztliches und weiteres Personal der Krankenhäuser Fotos in den sozialen Netzwerken geteilt, mit selbst geschriebenen Plakaten mit der Aufschrift: „Wir bleiben für euch hier, bleibt ihr für uns zu Hause!“ - Das geschah unter dem Hashtag „Flatten the curve“. Es ging darum, durch die Einhaltung der Beschränkungen den Anstieg der Infektionskurve flach zu halten und eine Überlastung der Kliniken zu verhindern. Eine saarländische Lehrerin hat nun vor Kurzem gepostet: Vielleicht sollten LehrerInnen auch einmal solche Plakate schreiben, wie es die Pflegekräfte getan haben. Ich wandele das Zitat etwas ab: Bittet haltet Abstand, tragt die Masken, beachtet Hygieneregeln - damit wir für eure Kinder da sein können.
Aus diesem Grund spreche ich von einer „geteilten Verantwortung“. Wir alle haben es in der Hand und wir alle müssen nun etwas üben, was einer demokratischen, aufgeklärten und vielleicht zu sehr auf die Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen ausgerichteten Gesellschaft offenbar so schwerfällt: Vertrauen. Wir müssen darauf vertrauen, dass nicht nur wir selbst, sondern auch der und die jeweils andere das Richtige tut. Es geht um Rücksicht, es geht um Fürsorge, es geht um das Aufeinanderachten, kurz: es geht um den großen Wert der Solidarität, um nichts weniger.
In den Umfragen der zurückliegenden Monate bejahen 80 bis 85 Prozent der Befragten die Sinnhaftigkeit der sogenannten AHA-Regeln. Umgekehrt gibt es die 15 bis 20 Prozent Unbeirrbaren, die die Corona-Pandemie leugnen und diese Regeln bekämpfen. Befördert durchaus von rechten und rechtsextremen Kreisen ist diesbezüglich ein wahrer Kulturkampf ausgebrochen. Meine Bitte: Lassen wir nicht zu, dass diese Unbeirrbaren den öffentlichen Diskurs bestimmen! Schenken wir nicht ständig den 15 bis 20 Prozent unsere Aufmerksamkeit! Wir müssen die 80 bis 85 Prozent bestärken, ermuntern und ihnen die Stange halten. Geben wir also nicht den Wenigen die Deutungshoheit, sondern beweisen wir unsere Solidarität den Vielen, die das Richtige tun!
Das Ziel eines souveränen Umgangs mit der Pandemie, die Durchsetzung des Rechts auf Bildung, das ist meines Erachtens größer als die kleinliche Frage, wer gerade meint, recht zu haben.
Lassen Sie mich nun noch auf einzelne Aspekte der Regierungserklärung eingehen. Es gab in der vergangenen Woche, Frau Spaniol hat es angesprochen, Probleme mit der Schülerbeförderung. Die Busse waren voll, der Abstand konnte nicht eingehalten werden. Zu Beginn der Woche habe ich wahrgenommen, dass ausgerechnet zwei Parteien spitzfindige Schuldzuweisungen ausgesprochen haben, die gerade hier in meinem Wahlkreis in Saarbrücken beim mutmaßlich größten Verkehrsunternehmen in unmittelbarer politischer Verantwortung stehen. Mein Rat: Lassen wir das sein!
Identifizieren wir die Probleme, rufen wir uns gegenseitig die Probleme zu, sorgen wir für Lösungen! Alles andere befördert in dieser Situation eher den Verdruss und fördert Verunsicherung, es schafft keine Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen.
Deshalb sage ich auch: Danke Anke! Danke Anke Rehlinger! Die Wirtschaftsministerin hat hier auf die Schnelle ein Problem gelöst, als andere noch Schuldige gesucht haben. Das Land übernimmt die Kosten für zusätzliche Transportmöglichkeiten. Nun kön
nen wir allerdings auch von den zuständigen Aufgabenträgern erwarten, dass sie das schnellstmöglich umsetzen. Sie werden auch damit rechnen müssen, dass wir sehr genau hinschauen, ob dies auch geschieht. Vielen Dank also an die Wirtschaftsministerin!
Es wurde die Digitalisierung angesprochen. Die Online-Schule Saar ist binnen weniger Tage an den Start gebracht worden. Daran wäre ja, Frau Spaniol, nicht zu denken gewesen, hätte es nicht zuvor bereits Arbeiten daran gegeben! Ich bin auch sehr froh, dass sich über den Sommer hinweg mehrere hundert Lehrkräfte, 500 an der Zahl, fortgebildet haben. Diese Fortbildung wird, darüber bin ich sehr froh, nun auf der Strecke auch verstetigt. Die Kompetenzen, die Lehrkräfte brauchen, die das Lehrpersonal braucht, können wir nun dort vermitteln.
Dass wir in Sachen Digitalisierung gar keinen so schlechten Stand haben, auch in einem bundesweiten Vergleich, das hat der Bildungsmonitor noch einmal bestätigt. 12.000 Geräte sind unterwegs, 1.000 werden als Reserve vorgehalten. 120 Millionen Euro fließen in den nächsten Jahren in die Digitalisierung, 50 Millionen Euro davon hat das Land zusätzlich draufgelegt. Wir weiten das Personal aus, wir halten eine Personalreserve vor. Frau Spaniol, es wird von Ihnen ein Corona-Bildungsfonds gefordert, wir haben ihn aber schon. Die Kunst allerdings wird darin bestehen, dieses Engagement auch finanzieller Art über den Termin einer Landtagswahl hinaus zu verstetigen.
Ich wäre auch etwas vorsichtig mit Überschriften, die dann in Presseerklärungen zitiert werden. Ich weiß, sie stammt nicht von Ihnen, Sie haben sie sich aber eben in Ihrer Rede zu eigen gemacht. Ja, wir müssen Befürchtungen und Besorgnisse ernst nehmen. Ja, wir müssen dort, wo Probleme auftauchen, an den Problemen arbeiten. Das alles ist keine Frage. Ich glaube, es kann hier auch niemandem vorgeworfen werden, dass das nicht getan würde. Wird aber in einer Überschrift geschrieben, Lehrkräfte und Schüler sind Versuchskaninchen - sind! -, so unterstellt das einen gewissen Vorsatz der politisch Handelnden. Das können wir, so glaube ich, wirklich guten Gewissens von uns weisen. Die politisch Verantwortlichen in den Ministerien, die Mitglieder der Regierungsfraktionen, sie alle tun alles dafür, dass ein geordneter - ein relativ geordneter - Schulbetrieb auch unter Corona-Bedingungen stattfinden kann.
Es wurde der Ganztag angesprochen. Ich möchte dazu nun nur einen Aspekt einbringen, bei dem es auch in der Praxis des Regierungshandelns des Öfteren einmal hakt. Ein gemeinsames Projekt dieser
Landesregierung ist der Ausbau des Ganztags, des freiwilligen, aber auch des gebundenen Ganztags. Das ist ein gemeinsames Projekt, und das ist auch gemeinsam geteilte Verantwortung. Angesichts dessen, so finde ich, kann man auch dafür sorgen, dass ein Landesamt für Verwaltung den Ausbau von Gebundenen Ganztagsschulen nicht als abweisbare Aufgabe begreift. Bildung ist keine abweisbare Aufgabe, Bildung ist ein Menschenrecht, dem wir zur Durchsetzung verhelfen müssen, auch im Ganztag!
Was die Testung betrifft, Frau Spaniol: Ja, wir haben das Testprogramm aufgelegt. Stand heute haben sich 1.024 Lehrkräfte und 94 Erzieherinnen und Erzieher testen lassen. Ganz ehrlich, ich finde, da ist noch Luft nach oben. Wir sollten alle ermuntern, dieses Angebot auch wahrzunehmen.
Frau Ministerin, ich habe drei Schlüsselbegriffe erwähnt: Vertrauen, Verantwortung, Solidarität. Am Ende, auch wenn es wahrscheinlich noch lange dauern wird, werden wir sehen, was richtig war und was falsch war. In dieser für uns alle aber noch nicht dagewesenen Situation bleibt uns nur, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Sie können sich unserer Unterstützung sicher sein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind in der Tat in einer ungewöhnlichen Situation, die viele Belastungen mit sich gebracht hat, aber es gibt in diesen Zeiten noch Zeichen der Hoffnung. Einer meiner Vorredner hat am Wochenende geheiratet. Herzlichen Glückwunsch dazu! Der Abgeordnete Speicher hat ebenfalls geheiratet, also beide getrennt voneinander.
Ich glaube, hier ist der herzliche Glückwunsch des ganzen Hauses angebracht.
Es ist eine nie dagewesene Situation für die Schülerinnen und Schüler, die nicht im gewohnten Umfeld und in der Tagesstruktur in die Schule gehen und lernen konnten, wie sie es gewohnt waren. Es war natürlich auch für die Eltern eine ungewohnte Situation, die viele Rollen miteinander vereinbaren mussten: Homeschooling, Betreuung und Homeoffice. Das ist schon eine Angelegenheit, die viele Familien aus dem Tritt gebracht hat. Natürlich war es auch eine schwierige Situation für die Lehrerinnen und Lehrer, die ad hoc dafür Sorge tragen mussten, dass Aufgaben zu den Schülerinnen und Schülern kommen. Sie mussten sich damit beschäftigen, wie sie auf digitalem Weg unterrichten konnten. Es war auch eine ungewohnte Situation für die Beschäftigten des Bildungsministeriums und des Landesinstituts für Pädagogik und Medien, die quasi aus dem Boden heraus eine Online-Plattform gestampft haben, um auf digitalem Weg - so gut es ging - den Unterricht zu ermöglichen. Ich glaube, unser aller
Dank und Respekt gilt heute ihnen, weil sie diese herausfordernde Zeit gemeistert haben. Diesen Dank will ich auch aufgrund des Krisenmanagements, das von heute auf morgen zu regeln war, an die Ministerin richten. Das ist eine Situation, die man nicht lernt. Sie kommt auf einen zu und dann muss man handeln. Ich finde, Frau Streichert-Clivot, Sie haben all das mitgebracht, was es in einer solchen Situation braucht. Sie waren angemessen vorsichtig, aber trotzdem haben Sie Zuversicht ausgestrahlt. Sie waren in dem, was Sie getan haben, bestimmt.
Heute können wir sagen, dass wir diese Situation bis hierher relativ gut überstanden haben. Wir wissen aber auch - und das ist heute Morgen auch gesagt worden -, dass die Pandemie und die mit ihr verbundene Ungewissheit noch nicht beendet sind. Ich wünsche mir, dass wir in unserer Entschlossenheit, dem Engagement und der Kreativität, die bewiesen wurden, nicht nachlassen, damit wir im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen weiterhin gut mit den Herausforderungen umgehen können.
Zur Wahrheit gehört heute auch das Folgende: Wie es nach den Ferien mit dem Wiedereinstieg in den Regelbetrieb weitergeht, steht unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Viele Eltern sehnen den Schritt der Regelbeschulung herbei, gleichzeitig treibt sie die Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder um. Ich glaube, das ist die Balance, die wir in den nächsten Monaten wahren müssen. Es ist die Balance zwischen dem Wunsch zur Rückkehr in die Normalität und dem bestmöglichen Gesundheitsschutz.
Um eine weitere Wahrheit auszusprechen: Es ist richtig, dass Gesundheitsschutz in Zeiten einer Pandemie auch Aufgabe des Staates und der Schule ist, aber es ist nicht ihre alleinige Aufgabe. Deshalb sind wir alle gefordert. Wir, wie wir hier sitzen, alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, jede und jeder von uns ist gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die Gesellschaft als Ganzes muss Verantwortung übernehmen. Deshalb kann man nicht oft genug betonen, dass die Hygieneregeln weiter zu beachten, Masken zu tragen und große Versammlungen zu vermeiden sind sowie die Corona-App zu benutzen ist. Ich glaube, dass dies das Gebot der Stunde ist. Am Ende hängt das, was in den Schulen stattfindet, von uns allen ab. In den nächsten Wochen wird es darum gehen, die Hygienepläne anzupassen, Testkonzepte zu entwickeln und die laufend gewonnenen Erkenntnisse aus der Wissenschaft und die Analyse der pädagogischen Lernausgangslage bei dem einzubeziehen, was wir dann zu Beginn des Schuljahrs veranlassen.
Heute Morgen sind konkrete Maßnahmen genannt worden, die mit dem Nachtragshaushalt verbunden sind und in den Folgejahren weitergeführt werden.
Wir gehen darüber hinaus, denn der Nachtragshaushalt ist ein Schritt zum Doppelhaushalt. Beide sind miteinander verbunden. Mir ist es wichtig zu betonen, dass Krisen immer auch Zeiten des Wandels sind, aber wir dieser Krise nicht hinterherlaufen dürfen. Wir müssen der Krise nach vorne entkommen, wir müssen dem mit ihr verbundenen Wandel eine Richtung geben. Ich glaube, dass wir hier wirklich große Schritte machen.
Das Stichwort Digitalisierung ist mit den Landesund Bundesanteilen von 123,4 Millionen Euro genannt worden. Meine Bitte bei diesem Thema ist, nicht nur auf Endgeräte fixiert zu sein, sondern das Ganze in den Blick zu nehmen. Man muss den ganzen Prozess des Lernens, die pädagogische und didaktische Herausforderung in den Blick nehmen. Was nutzt es uns, ein Gerät in der Hand zu haben, aber nicht zu wissen, wie man damit umgeht? - Deshalb müssen wir noch mal an die digitalen Kompetenzen ran, die wir vermitteln wollen und die sich die Schülerinnen und Schüler selbst aneignen können. Ich glaube, das ist die Herausforderung der nächsten Wochen. Wir müssen Medienkonzepte der Schulen anpassen, wir müssen das Landeskonzept Medienbildung à jour bringen.
Die Digitalisierung spielt auch in einem anderen Zusammenhang eine Rolle. Wir haben es in der Zeit des Lockdowns gemerkt. Viele Menschen haben die digitalen Möglichkeiten genutzt. Sie haben damit im Homeoffice gearbeitet, sie haben sie für Konferenzen, für das Homeschooling und für die Online-Beschulung genutzt. Am Ende sind wir aber oft an die Grenzen der Möglichkeiten der Infrastruktur gestoßen. Deswegen ist der Gigabit-Ausbau wesentlich.
Eines bitte ich dabei aber zu bedenken: Im Wissenschaftsausschuss hatten wir eine Berichterstattung über die Abdeckung beim Mobilfunk. Der Berichterstatter hat dabei dargelegt: Wir haben große Erfolge erzielt, sie sind nur noch nicht jedem bewusst. Und wir werden in einigen Monaten, wenn nicht in wenigen Jahren, so weit sein. - Hört auf mit diesem Marketing-Sprech, den sich irgendwelche WortDrechsler ausdenken! Wir müssen das nun endlich auch machen! Wir müssen in die Zukunft unserer Infrastruktur investieren, die unterlassenen Investitionen von heute sind die Schulden von morgen! Daher ist das, was wir nun mit dem Nachtragshaushalt angehen, auch generationengerecht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag gelesen habe, war ich ehrlich gesagt etwas verwundert, wie man nach der Vernehmung eines Zeugen, die in der elften Stunde der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses unterbrochen wurde und die am 02. Juli fortgeführt werden soll, die Fragen, die dort noch nicht eingehend besprochen worden sind, hier ins Plenum tragen kann und den weiteren Gang des Untersuchungsausschusses damit faktisch aushebeln würde, wenn man denn dem Antrag zustimmen würde. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich empfinde das als unmöglichen Vorgang im Parlament. Das Parlament hat den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses einen Auftrag gegeben. Diesen Auftrag haben wir im Untersuchungsausschuss wahrzunehmen, und zwar jeder und jede, egal, welcher Fraktion sie angehören und egal, ob Opposition oder Regierungsfraktionen.
Ich nehme für mich und mein Handeln im Untersuchungsausschuss in Anspruch, dieses Handeln auch daran auszurichten. Man muss auch sagen, dagegen ist das Agieren der Oppositionsfraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss doch relativ bescheiden. Wenn ich heute hier eine Begründung höre, man habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber vielleicht noch nicht perfekt sei, dann muss ich sagen, da kuckt man, dass es vorher perfekt ist, sodass man auch darüber beraten kann.
So jedenfalls geht es nicht.
Zur Frage der Rechtsaufsicht oder der Krankenhausaufsicht auf der einen Seite und der Rechtsaufsicht durch die Staatskanzlei auf der anderen Seite. Die Krankenhausaufsicht ist in § 15 Abs. 5 geregelt: Bei Verstoß gegen Berichtspflicht ist zu informieren. Jetzt hat es die Information nach Aussagen aller Beteiligten nicht gegeben.
Jetzt wäre es doch an uns, Frau Schramm, im Untersuchungsausschuss die Fragen zu stellen, warum es diese Information nicht gegeben hat, warum sie nicht erfolgt ist oder - man weiß es ja nicht - warum sie nicht angekommen ist. Das sind die Fragen, die wir zu klären haben. Es geht nicht darum, mit einem Schaufensterantrag in die Öffentlichkeit zu gehen und solche Dinge aufzustellen.
Im Übrigen stellt sich mir bei der Krankenhausaufsicht eine ganz andere Frage, die von Ihnen noch gar nicht gekommen ist. Wenn es so ist, dass es was heute alle betonen - ein Verstoß gegen § 15 Abs. 5 Krankenhausaufsicht ist, dass kein Bericht erfolgt ist, warum hat das erkennbar keine Folgen für die Leitung des Universitätsklinikums?
Herr Lafontaine, Ihre Fraktion überhaupt nicht. Dann setzen Sie sich mal in den Untersuchungsausschuss. Ich weiß doch seit mehreren Sitzungen, wer hier das tragende Element von Aufklärung ist und wer nicht.
Da platzt mir die Hutschnur. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Die Arbeit Ihrer Fraktionäre im Untersuchungsausschuss ist manchmal nicht von Sachkenntnis getrübt. Folgende Frage ist doch zu klären: Warum soll die UKS-Leitung heute Teil der Aufklärung sein, wenn sie sich einen Verstoß gegen die Berichtspflicht vorwerfen lassen muss? Umgekehrt steht die Frage im Raum: Wenn es keine Folgen hatte, warum? Gibt es da doch so etwas wie Absprachen? - An dem Punkt sind wir. Und an dem Punkt machen wir am 02. Juli weiter. Ich lasse mir doch nicht in diesem Parlament in dieser Art und Weise irgendein Präjudiz geben, sodass wir mit der Aufklärung nachlassen.
Von daher, meine Damen und Herren, bitte ich Sie eindringlich, diesen Antrag abzulehnen, auf den Untersuchungsausschuss zu setzen, der im Übrigen meines Erachtens bisher schon einige Erkenntnisse gebracht hat. Vier bis fünf Wochen nach der Anstellung des Assistenzarztes gab es die erste Besprechung der Oberärzte, in der es um das Thema ging,
ob der Assistenzarzt pädophil sein könnte. Vier bis fünf Wochen nach der Einstellung! Dann hieß es, die Unschuldsvermutung würde gelten, man habe eine Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern. - Ja, die hat man, aber man hat offenbar nicht in gleichem Maße den Kinderschutz hochgehalten. Wenn ich dann noch alle weiteren Hinweise, die in der Folge kamen, zusammenzähle, dann muss ich mich schon fragen, ob es eine Kultur des Wegschauens und Ignorierens gab. Wenn ich sehe, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie und das weitere Klinikpersonal, das noch aktiv beschäftigt ist, im Untersuchungsausschuss handeln und aussagen, teilweise verschüchtert am Papier klebend, dann muss ich mich fragen, ob es dort eine Kultur oder „vermachtete“ Struktur zwischen dem Ärztestand und anderen Ständen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gibt, die verhindert, dass man offen miteinander umgeht. Das sind doch alles Fragen, die zu stellen sind und denen man nachgehen muss. Wir sind doch dabei. Es ist nicht so, dass wir nichts tun, wie es hier zwischen den Zeilen so rauskommt.
Ich bin bereits heute der festen Überzeugung, dass es nicht weniger als einen Kulturwandel im Universitätsklinikum braucht im Umgang mit solchen Fällen und mit solchen Hinweisen. Warum kommen die Hinweise erst dann, wenn die Leute aus dem Beschäftigungsverhältnis raus sind wie jetzt beispielsweise bei der HNO?
Das sind doch alles Fragen, aber es sind Fragen, denen Sie im Untersuchungsausschuss kaum nachgehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass Sie heute einen solchen Antrag bringen, ist ein echtes NoGo. Das geht nicht. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Abgeordneter Lafontaine, Sie können sagen, es sei geschlampt worden und so weiter. Deshalb haben wir doch einen Untersuchungsausschuss. Ich kann mich derzeit nicht auf diesen Standpunkt stellen, weil wir untersuchen. Was die Aufsicht anbetrifft, ist doch Fakt, dass die Regelung klar ist: Es ist bei Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten zu informieren. Jetzt ist doch die Frage, warum das nicht passiert ist oder ob es eine andere Möglichkeit des Einwirkens gegeben hätte. Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, dass die Krankenhausaufsicht im Nachgang, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, keinen Vermerk gemacht hat, dass ein Verstoß gegen die Berichtspflicht vorliegt, den rüberschiebt in die Staatskanzlei, wo die Rechtsaufsicht über Wissenschaft, Forschung und Lehre und das beamtete Personal ist, mit der Bitte, disziplinarrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Das ist nicht passiert. Die Frage ist doch, warum. Das können wir auch heute an diesem Rednerpult in diesem Saal mit Ihrem Antrag nicht klären!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wagner hat es vorhin gesagt: Wir haben in den zurückliegenden Monaten mehrfach über die Auflockerung der Schulpflicht, so möchte ich das einmal nennen, und über die Auflockerung der Kriterien betreffend die Errichtung von Privatschulen gesprochen. Heute nun geht es um den Aspekt der Heimbeschulung. Ich möchte nun alles weglassen, was dazu heute hier schon gesagt wurde. Denn ich glaube, mit allen diesen Argumenten wird faktisch nur die wahre Motivation verdeckt, mit der solche Punkte hier beantragt werden.
In den Begründungen von Herrn Dörr ist immer wieder dasselbe zu hören: Die Schulpflicht sei ein Relikt der Vergangenheit; heute mussten die Fürsten als Argument herhalten. Die Schule sei ein Zwangssystem. Die Schule sei etwas, das Eltern entmündige und Schülerinnen und Schüler indoktriniere. Vor dieser von Ihnen angenommenen Indoktrination wollten Sie die Kinder beschützen.
Man muss wohl sagen, dass Ihr Weltbild genau so ist, wie Sie das hier vortragen. Ich finde das auch nicht lustig, denn alles, Herr Dörr, was diesseits von Ihnen sitzt, ist aus Ihrer Sicht „linksgrün versifft“. Es gibt viele Gemeinschaften, die sich in diese Sichtweisen eingemauert haben und für sich gewisse Schlussfolgerungen ziehen: Gegen diese Übermacht, gegen diesen Einheitsbrei - den ich demokratischen Konsens nenne und von dem Sie sich selbst ausnehmen -, gegen diesen Konsens muss man ein Widerstandsrecht geltend machen. Das ist der Kerngedanke, der hinter Ihren Anträgen hier steckt.
Ich will Bezug nehmen auf verschiedene Berichte in den zurückliegenden anderthalb Jahren, in denen es um Projekte der sogenannten Landsitznahme geht, von denen es in Deutschland 17 Fälle gibt. 17 Projekte sind es, in denen Gemeinschaften sich ein Anwesen oder Grundstücke gekauft haben, auf denen sie weitgehend abgeschottet vom öffentlichen Leben ihr tägliches Leben verbringen. Deren Kinder sollen auch die öffentlichen Schulen möglichst nicht besuchen, sondern sollen in der Gemeinschaft, in dieser sektenähnlichen Gemeinschaft, oder in einer eingerichteten Privatschule, die solche Gemeinschaften einrichten wollen, unterrichtet werden. Wenn ich „sektenähnlich“ sage, so entspricht das tatsächlich der Realität: Diese Gemeinschaften beteiligen sich am öffentlichen Leben, machen Dorffeste, betreiben eigene Veranstaltungen, leben aber ansonsten zurückgezogen. Was spielt sich dort ab? Was gibt es dort? Dort wird die Notwendigkeit des Widerstandes gegen die „herrschenden Verhältnisse“ betont. Es geht gegen Zuwanderung, es geht gegen „Bevölkerungsaustausch“ und „Umvolkung“. Diese ganze völkische Ideologie, die Sie ja auch hier in diesem Haus seit drei Jahren mitvertreten, wird dabei offenbar.
Ihr Ziel ist es eben nicht, Kinder vor Indoktrination zu schützen, vielmehr ist das Ziel genau die Indoktrination von Kindern und Jugendlichen in Ihrem Sinne. Um das bewerkstelligen zu können, brauchen Sie die von Ihnen angestrebten Gesetzesänderungen.
Schaut man sich an, wer sich in diesen Projekten trifft, welches Umfeld das ist, so kommt einem das schon bekannt vor: Rechtextreme, Reichsbürger, Holocaust-Leugner, Identitäre, Angehörige der EinProzent-Bewegung. Wir konnten dieser Tage lesen, dass ein Lehrer hier im Saarland, der sich bewaffnet hat und dem schließlich gekündigt wurde, ebenfalls Angehöriger der Ein-Prozent-Bewegung ist - aber auch in Ihrer Partei engagiert ist. So jedenfalls konnte man das der Presseberichterstattung entnehmen. Es tummeln sich Angehörige der verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ im Umfeld dieser Gemeinschaften. Herr Kalbitz, der ebenfalls einen Bezug zu diesem Thema hat, ist ja heute auch noch einmal in der Presse erwähnt; auch er ist
übrigens bei Ihnen wohlgelitten, jedenfalls war er vor der Corona-Krise bei Ihnen im Landtag zu Gast. Auch der Jugendbund „Sturmvogel“ tummelt sich in diesem Umfeld, eine Abspaltung der verbotenen „Wiking-Jugend“. In diesem Kontext trifft sich also das ganze Netzwerk, in das Sie eingebunden sind und dessen Nähe Sie suchen.
Daher werden Sie doch von uns nicht wirklich erwarten, dass wir eine sachliche Auseinandersetzung mit Ihren Anträgen hier führen, die ja nur zum Ziel haben, die Schulpflicht aufzuheben und solche Zustände zu ermöglichen. Das können Sie von uns nicht erwarten!
Die AfD macht sich natürlich auch, quer durch alle Bundesländer, zum parlamentarischen Arm dieser Bestrebungen, indem sie solche Gesetzesänderungen beantragt und einschlägige Vorstöße unternimmt. Das ist nichts weniger als ein Angriff auf die innere Verfasstheit unserer Republik, insbesondere natürlich ein Angriff auf die demokratische und humane Schule, wie wir sie kennen und auch weiterentwickeln wollen. Das ist ein Angriff auf die Chancengleichheit, und es ist ein Angriff auf die Demokratie selbst.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt, der aus der aktuellen Corona-Situation herrührt, benennen. Ich will darlegen, welche irren Dinge wir eigentlich veranstalten würden, wenn wir Ihren Vorstößen folgen würden. Im Moment haben wir die Situation, dass wochenlang die Schulen und die Kitas geschlossen blieben und auch jetzt nur ein Teil der Kinder und Jugendlichen unterrichtet wird. Wir haben aber auch Kinder und Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen, die Misshandlungen ausgesetzt sind. Weiter will ich die Vorstellungskraft nicht bemühen, erinnere aber daran, dass wir einen Untersuchungsausschuss haben, der sich mit möglichem sexuellem Missbrauch an einer Klinik auseinandersetzt. So etwas gibt es aber auch im häuslichen Bereich.
Ich weiß um die Bemühungen und die Schwierigkeiten aufseiten der Lehrkräfte und der Erzieherinnen und Erzieher, auch im Zusammenhang mit der Jugendhilfe, in dieser schwierigen Situation ein Auge auf diese Kinder zu werfen, um zu sehen, was dort eigentlich passiert und ob die Kinder geschützt sind. Ich möchte nicht eine Situation erleben, in der ein von Ihnen gewünschtes System der Heimbeschulung ermöglicht wird und wir in der Konsequenz nicht wissen, was in diesen Familien und mit den Kindern geschieht. Die Schulpflicht stellt insoweit auch einen Schutz für Kinder und Jugendlich dar. Der Staat, auch im Saarland - das hat uns der Verfassungsgerichtshof klar aufgegeben -, hat einer Schutzpflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen zu genügen. Im Saarland hat der Kinderschutz Ver
fassungsrang. Ich möchte mir nicht ausmalen, welche Zustände möglich wären, würde Ihr Vorschlag umgesetzt.
Also: Alles, was für Sie diesseits von Adolf ist, ist für Sie linksgrün-versifft. Sie meinen, dagegen ein Widerstandsrecht geltend machen zu dürfen und Ihre Erziehungsmethoden und Ihre Weltsicht Kindern überstülpen zu müssen, damit auch diese Ihre Ansichten teilen und sich gegen diesen Staat und diese Gemeinschaft stellen. Dazu werden wir Ihnen die Hand nicht reichen. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sitzung vom 19. September 2018 hat der Landtag einstimmig die Einsetzung der Enquetekommission „Digitalisierung im Saarland - Bestandsaufnahme, Chancen und Maßnahmen“ gemäß der Verfassung des Saarlandes beschlossen. Am 15. Februar 2019 hat die Enquetekommission ihre Arbeit aufgenommen. Neben den sieben Mitgliedern des Landtags gehören dieser Kommission sechs externe Sachverständige an.
Ziel der Kommission ist es, die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Saarland, die Chancen und Risiken infolge der technischen Entwicklungen sowie geeignete Fördermaßnahmen zu ermitteln. Dabei sind sowohl die wirtschaftlichen als auch sozialen Aspekte in Erfahrung zu bringen, die die Herausforderungen durch die Digitalisierung in den Bereichen Mobilität, Bildung, Arbeitsmarkt, Medien, Gesundheit, Landwirtschaft, Forschung, Verwaltung, Polizei und Justiz darstellen. Auf dieser Basis soll ein Digitalisierungskonzept erarbeitet werden, um das Saarland als innovative Region fit zu machen.
Der Auftrag des Parlaments an die Kommission sieht unter anderem vor, die Auswirkungen der Digitalisierung auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben im Saarland zu untersuchen, die sozialen Aspekte der Digitalisierung aufzuzeigen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in Bezug auf ihre Teilhabe, Qualifizierung und Mitbestimmung zu beleuchten, die infrastrukturellen Voraussetzungen darzustellen, Vorschläge zur Standortentwicklung zu unterbreiten, Potenziale der digitalen Mobilität aufzuzeigen, die Auswirkungen auf den Gesundheitssektor und die Landwirtschaft zu betrachten, Chancen und Risiken im Hinblick auf die Kultur- und Medienlandschaft aufzuzeigen, Vorschläge zur Weiterentwicklung ei
ner digitalen Lernumgebung zu unterbreiten, Auswirkungen auf die saarländische Forschungslandschaft zu untersuchen, datenschutzrechtliche Herausforderungen transparent zu machen, Möglichkeiten für neue Formen der Teilhabe und Nutzung neuer Partizipationsformen zu prüfen und Entlastungsmöglichkeiten für Verwaltung, Polizei und Justiz sowie die Herausforderungen für die Verwaltung aufzuzeigen. Das ist eine ganze Menge.
Heute legt also die Kommission ihren ersten Zwischenbericht vor. Dieser fasst die Beratungen von Februar bis September 2019 zusammen. In dieser Zeit fanden insgesamt sieben Sitzungen statt, hinzu kamen fünf Obleutebesprechungen.
Zur Verfahrensweise der Kommission. Die Kommission entschied, die Thematik in zwölf Cluster zu untergliedern. Einen Übersichtsplan hierzu finden Sie im Zwischenbericht.
Zur Behandlung dieser Themen hat die Kommission konzeptuelle und strategische Grundsatzpositionen formuliert, welche im Zwischenbericht nachgelesen werden können. Wir betonen insbesondere, dass bei einer politischen Gestaltung der Digitalisierung der Mensch als Gestalter des gesellschaftlichen Wandels wie auch als betroffenes Individuum im Mittelpunkt stehen muss.
Ebenso dringt die Kommission auf die Führung einer Wertedebatte über eine neue Sozialethik. Da es in vielen Fragen hierzu keine regulatorischen Maßnahmen geben kann und geben wird, unterstreicht die Kommission die Notwendigkeit der entsprechenden Bildung und Information.
Demografische und strukturpolitische Themen sind nach Auffassung der Kommission im Saarland von zentraler Bedeutung. Wir sehen es als gegeben, dass das Land einen erneuten Strukturwandel zu meistern haben wird. Ich füge einmal hinzu, nicht nur einen neuen Strukturwandel zu meistern haben wird, sondern sich im Prinzip permanent im Strukturwandel befinden wird. Ein vorrangiges Interesse der Kommission ist daher die Stärkung des Saarlandes als Wirtschafts- und Produktionsstandort.
Ziel ist es hierbei auch, digitale Prozesse möglichst ressourcenschonend zu gestalten. Eine Einbindung und Beteiligung der von Digitalisierungsprozessen Betroffenen scheint der Kommission zentral zu sein. Die Umsetzung der Digitalisierung braucht daher geordnete Prozesse, die von Betriebs- und Personalräten und Interessenvertretungen begleitet werden können, und zwar nicht in Form einer nachlaufenden Mitbestimmung, sondern als echte Sozialpartnerschaft. Strategisch legt die Kommission Wert auf die
Schaffung einer Vertrauenskultur sowie darauf, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen auch operationalisierbar, agil und skalierbar sind. Wichtigster strategischer Grundsatz bei der Arbeitsplanung war jedoch die Erkenntnis, dass Digitalisierung keine vorübergehend oder einmalig zu klärende Frage ist, sie ist eine Daueraufgabe und ihre Parameter sind stets erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Prinzipiell entschied sich die Kommission für die Behandlung der Cluster in Form von leitfragengestützten öffentlichen Anhörungen, jedoch wurden je nach Thema auch Impulsreferate von Sachverständigen sowie Pitch-Präsentationen und geführte Informationsbesuche in die Beratungen eingebunden. So viel zur Verfahrensweise der Kommission.