Pia Döring
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als SPD-Fraktion und Regierungskoalition ist es unser Ziel, die Lebensgrundlagen der Saarländerinnen und Saarländer zu schützen und ihre Lebensqualität zu steigern. In den Bereichen Umwelt-, Natur-, Tierund Verbraucherschutz schreiben wir seit 2012 eine Erfolgsgeschichte, die wir in den nächsten Jahren fortschreiben möchten und werden. Damit das gelingt, sind im Haushaltseinzelplan 09 für die Jahre 2021/2022 193,8 Millionen Euro eingestellt, eine Rekordzahl.
Ich kann nicht auf alle Projekte und Förderungen eingehen, möchte aber ein paar hervorheben. Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, wir wiederholen es trotzdem immer wieder, weil es eine Tatsache ist. Wir haben im Saarland dank der seit über 30 Jahren erfolgreich praktizierten naturnahen Waldbewirtschaftung mit einem Laubbaumanteil von 75 Prozent den Wald, den sich alle anderen Bundesländer wünschen und der nicht nur in der Corona-Pandemie der Rückzugs- und Naherholungsort vieler Saarländerinnen und Saarländer ist. Der Zustand unseres Waldes trägt nicht nur entscheidend zum Schutz unseres Klimas bei, sondern auch zu der großen Artenvielfalt im Saarland. Trotzdem leidet auch der saarländische Wald unter dem Klimawandel. Dafür müssen wir neue Wege wie zum Beispiel in der Aufforstung gehen.
In der Ökolandwirtschaft sind wir mit 20 Prozent bundesweit Spitzenreiter. Dies ist ein großer Erfolg, den wir weiter steigern werden. Gleichzeitig wollen wir noch besser werden in der Vermarktung unserer regionalen Produkte. Wir alle wissen, wer sich saisonal und regional ernährt, weiß genau, woher seine Lebensmittel kommen, wie sie angebaut wurden, bei Nutztieren, wie sie gehalten wurden, man schützt die Umwelt und unterstützt gleichzeitig unsere Landwirte. Ich bin deshalb froh, dass wir in diesem Doppelhaushalt auch die Vermarktung unserer regionalen Produkte stärker fördern. Dafür sind im Haushalt 135.000 Euro eingestellt. Es würde vielleicht Sinn machen, bevor man eine Haushaltsrede hält, auch den Haushalt zu lesen.
Wir lassen auch zukünftig die saarländischen Landwirte mit ihren Problemen, wie zum Beispiel zurzeit den schwierigen Wetterbedingungen, in der aktuellen Marktlage oder durch den Wegfall der Gastronomie als einer der größten Abnehmer, nicht alleine. Zusammen mit Mitteln vom Bund und der EU fördern wir die wirtschaftliche Entwicklung der saarländischen Bauernhöfe. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft, die wir in Kooperation mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vereinbart haben, nimmt Fahrt auf und ermöglicht den Landwirten zum Bei
spiel eine effiziente, nachhaltige, ressourcen- und klimaschonende Landbewirtschaftung sowie tierwohlfördernde Haltungsverfahren. Auch für einen Gewässerschutzbeauftragten für Landwirte unterstützen wir die Landwirtschaft. Mit den Förderrichtlinien bis zu 90 Prozent unterstützen wir Kommunen bei der Entwicklung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten.
Um unsere Artenvielfalt zu bewahren, schreiben wir die Biodiversitätsstrategie weiter. Uns treibt dabei besonders das Insektensterben um, sodass wir an dieser Stelle in diesem Doppelhaushalt noch einmal kräftig Geld in die Hand nehmen. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem die Förderung der Grünlandflächen, die Natura-2000-Gebiete, insektenfreundliche Blühstreifen, das Aufstellen von Bienenfutter-Automaten, die Unterstützung der saarländischen Imker, das Projekt „Eichelhäher“ und die Förderung der Streuobstwiesen, die ökologisch wichtig und erhaltenswert sind für Bienen, Vögel, die Artenvielfalt, den Naturschutz, für uns und unsere Kultur. Klar muss sein, dies fordert auch eine Veränderung im Umgang mit der Natur.
Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie ist die Grundlage unseres Handelns auf dem Gebiet des Natur- und Artenschutzes. Dies spiegelt sich auch hier im Haushalt wider. Gleichwohl befinden wir uns in einer großen Klimakrise und uns bleiben nur noch wenige Jahre, um die verheerenden Entwicklungen zu stoppen. Wir entscheiden heute darüber, wie die Welt morgen aussehen wird. Deshalb werden wir in den kommenden Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie von 2017 mit allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich daran beteiligen möchten, weiterentwickeln. Albert Einstein hat einmal gesagt, dass man Probleme niemals mit derselben Denkweise lösen kann, durch die sie entstanden sind. Übertragen auf das Thema Nachhaltigkeit bedeutet das für mich, dass wir ein anderes Bewusstsein schaffen müssen beginnend bei unseren Kleinsten. Deshalb sind unsere Projekte wie das Projekt Schulobst, die Schulgärten, „Urwald macht Schule“ des NABU, das wir mit 60.000 Euro fördern, so wichtig. Diese unterstützen wir in diesem Zukunftshaushalt. Wer früh lernt, sich ausgewogen und regional zu ernähren, Kontakt und den Bezug zu Natur und Tieren gewinnt, der ist ein Teil der Lösung, wie wir Umwelt und Natur besser schützen können. Ich bin fest überzeugt, dass wir jeden Euro, den wir in die Bildung im Bereich Ernährung und Umwelt stecken, in Zukunft mit Gold kaum aufwiegen können.
Auch die Sensibilität bei Bürgerinnen und Bürgern für den Umgang, die Haltung oder den Schutz von Tieren ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise kontinuierlich gestiegen. Wir unterstützen den Tierschutz im Saarland 2021 mit 314.000 Euro, 2022
mit 319.000 Euro. Wir haben im Haushalt zum Beispiel für den Tiernotruf 20.000 Euro eingestellt, für die Tierschutzstiftung 63.000, die Wildtierauffangstation in Eppelborn 150.000 und die Wildvogelstation, die wir seit Jahren kontinuierlich finanziell sehr gut ausstatten, haben wir auch bedacht. Wir werden 2021 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen und haben für die Umsetzung dafür im Haushalt 150.000 Euro eingestellt. Damit erleichtern wir die Arbeit in den Tierheimen und von Tierschützern.
Wir unterstützen das Fischerei- und Jagdwesen, die Beringungsstation des NABU in Saarlouis mit 60.000, also mit noch 10.000 Euro mehr. Wir werden weiterhin den Jugendtierschutzpreis mit 3.000 Euro und den Forschungspreis für tierversuchsfreie Forschung mit 5.000 Euro ausloben. Wir fördern im ländlichen Raum zum Beispiel Naturschutzmaßnahmen, Dorferneuerungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen, mit 70.000 Euro den Ausbau und die Sanierung von Wanderhütten. Dies sind nur ein paar Beispiele der riesigen Palette von Projekten und Fördermaßnahmen im Einzelplan 09. Unser Ziel ist ein zukunftsorientierter, nachhaltiger Umwelt-, Naturund Tierschutz. Das eine geht nicht ohne das andere. Dieses Ziel spiegelt sich in diesem Einzelplan wider.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch bei unserem Minister Reinhold Jost und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken, aber vor allen Dingen auch bei den vielen ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern im Bereich Natur-, Umwelt- und Tierschutz, ohne deren Engagement und selbstlosen Einsatz in diesen Bereichen vieles nicht machbar wäre. Uns alle eint der Wille, eine bessere Welt für unsere Kinder und Enkel zu hinterlassen und unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Gemeinsam haben wir es in den vergangenen Jahren geschafft, das Bewusstsein hierfür immer mehr in der Gesellschaft zu verankern. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und die Umsetzung der Beschlüsse unseres Doppelhaushalts und bitte um Unterstützung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrer Erlaubnis beginne ich mit einem Gedicht von Eugen Roth.
„Zu fällen einen schönen Baum braucht‘s eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.“ - Deshalb war vor 20 Jahren die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen. Die nächstbeste Zeit ist jetzt.
Wir haben hier im Saarland einen Wald, um den uns alle anderen Bundesländer beneiden. Dies ist der seit über 30 Jahren erfolgreich praktizierten Waldwirtschaft unter den vorher zuständigen Ministerinnen und Ministern und Reinhold Jost, der diese erfolgreiche Waldbewirtschaftung fortsetzt, zu verdanken. Aber darauf können wir uns nicht ausruhen. Der Klimawandel setzt dem Wald immer mehr zu. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen, die gleichzeitig hohe Kosten verursachen. Hier genügen keine Lippenbekenntnisse mehr. Es muss mehr Geld bereitgestellt werden. Die Erderwärmung hinterlässt jetzt schon ihre Spuren im Wald. Die Auswirkungen sind im ganzen Land bereits sichtbar und spürbar. Die Verbreitung von Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner nimmt zu. Darauf müssen sich Waldbesitzer und Forstwirtschaft einstellen.
In den kommenden Jahrzehnten wird es die Aufgabe vieler Waldbesitzer sein, den Wald mit seinen ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen zu erhalten, um auch in Zukunft eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft gewährleisten zu können. Die zunehmende Dynamik des Klimawandels und das sich potenzierende Schadniveau für den Wald durch Sturm, Dürre und Schadorganismen fordert Waldbesitzer und Forstleute weit über das normale Maß heraus.
Die Förster bauen den Wald seit vielen Jahren um. Sie setzen dabei auf standortangepasste Laub- und Nadelbaumarten, die sich möglichst natürlich aussamen sollen. Mittelfristig entstand so ein strukturreicher, stabiler Mischwald, der den Klimaextremen deutlich besser gewachsen ist. Der Laubbaumanteil im Saarland liegt bei 75 Prozent, bundesweit bei 44 Prozent. Die Forstleute setzen auf Vielfalt. Je größer die Zahl der Baumarten, die am Waldaufbau beteiligt sind, desto geringer ist das Risiko, das durch den zum Beispiel krankheitsbedingten Verlust einer einzigen Baumart entsteht. Das langfristige Ziel ist, den Laub- und Mischwaldanteil deutlich zu erhöhen, aber auch klimaangepasste Nadelbaumarten in der Mischung zu berücksichtigen.
Wenn in der naturnahen Waldbewirtschaftung außerdem immer nur einzelne Stämme, die reif für das Sägewerk sind, gefällt werden, entstehen unterschiedlich alte mehrstufige und strukturreiche Mischwälder. Die Förster haben Erlösausfälle durch das Absterben der Bäume und die damit geringen Erlöse sowie Mehrkosten durch die Wiederaufforstung. Damit diese Jahrhundertaufgabe gelingt, benötigen
Forstleute und Waldbesitzer eine breite Unterstützung und Wertschätzung ihrer Arbeit auch in der Gesellschaft. Außerdem kann der Umbau der Wälder hin zu klimaangepassten Wäldern nicht ohne erhebliche finanzielle Hilfen und Unterstützung aus der Politik gelingen.
Die Trockenheit hat zu einer Massenvermehrung der Borkenkäferarten geführt. In den vom Trockenstress geschwächten Bäumen haben die Borkenkäfer ideale Bedingungen für die Vermehrung gefunden. Die befallenen Bäume sind vor allem Fichten. Neben den Borkenkäfern, von denen jeder spricht, gibt es weitere Insektenarten, die durch den Klimawandel begünstigt zu Massenvermehrungen neigen und beispielsweise die Kiefer auf großen Flächen bedrohen.
Der Wald erfüllt zahlreiche Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Er ist ein wahres Multitalent. Wälder produzieren den wichtigen Roh-, Bau- und Werkstoff Holz, sichern die Lebensgrundlage für uns Menschen, sind eines der Ökosysteme mit der höchsten Artenvielfalt und bieten Raum für Erholung und Sport. Der Wald und seine vielseitigen Ökosystemleistungen stehen klimabedingt vor großen Herausforderungen. Um für die Gesellschaft und die Natur auch künftig den Erhalt dieses Ökosystems sicherstellen zu können, bedarf es einer Honorierung aller Waldleistungen. Dies ist gegenwärtig vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bewusst. Für sie ist der Wald unentgeltlich und wird oft kaum wertgeschätzt. Wälder sind unverzichtbar für den Klimaschutz und die Biodiversität. Die im Rahmen eines Konjunkturprogrammes des Bundes bereitgestellten 700 Millionen Euro sind ein guter Anfang, werden allerdings nicht zur Bewirtschaftung des Staatswaldes zur Verfügung gestellt. Dafür setzt sich unser Minister Reinhold Jost zurzeit im Bund ein.
Gerade der Wald steht neben seiner Funktion als nachhaltiger Rohstofflieferant auch aufgrund seiner vielfältigen Leistungen im Bereich des Klimaschutzes (CO2-Bindung) vermehrt im Fokus der Klimapolitik. Wir wollen zum Beispiel den Urwald vor den Toren der Stadt auf bis zu 2.000 ha vergrößern und unseren Holzvorrat weiter erhöhen. Entsprechend der Biodiversitätsstrategie wollen wir behutsam mit den Wäldern umgehen. Wir wollen eine naturnahe Waldwirtschaft mit Anpassungen hin zu klimaresistenten Wäldern, keine Experimente mit exotischen Bäumen, keine chemischen Mittel und die Waldkalkung beibehalten. Dazu wurde vom Ministerium ein 1‑Million-Bäume-Programm aufgelegt, damit wir in den kommenden Jahren, insbesondere durch den Umbau der Nadelbaumreinbestände in baumartreiche Mischwälder, durch händisches Pflanzen selbst dazu beitragen.
Akut haben wir Handlungsbedarf auf circa 90 bis 100 ha Staatswaldfläche, die in Angriff genommen werden müssen. Das, was wir dort über 30 Jahre an
Ergebnissen vorzuweisen haben, wollen wir fortschreiben. Es ist eine Erfolgsgeschichte mit Blick auf die Biodiversität und die Erhöhung der CO2-Speicherleistung. Die ökologische Stabilisierung des Waldinnenklimas ist dabei eines unserer Ziele. Wir fordern eine finanzielle Unterstützung durch den Bund für den Staatswald. Es macht Sinn, Kommunal- und Privatwaldbesitzer finanziell bei der Bekämpfung der Klimaauswirkungen auf die Wälder zu begleiten, aber das muss dann auch für den Staatswald der Länder gelten, insbesondere dort, wo man mit gutem Beispiel vorangegangen ist. Es geht darum, den Bund aufzufordern, dass mögliche Erlöse aus dem CO2-Zertifikatehandel für zusätzliche CO2Senkleistungen im Wald dem Waldeigentümer als Kompensation ihrer Mehraufwendungen und Mindererlöse in der Zeit der Umstellung zugutekommen. Unser Wald hat Klimastress und die Auswirkungen stellen wir auch im Saarland fest. Zusätzlich wird er noch durch zunehmende illegale Müllentsorgung belastet. Auch dem muss Einhalt geboten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben tolle Erfolge: 83 Prozent Anstieg der Waldholzvorräte im Saarland, fast eine Verdopplung. Wir haben eine Übererfüllung des Ziels, was den Holzvorrat pro Hektar angeht. Wir haben mit Blick auf die Naturverjüngung und die Vielschichtigkeit der Baumartenzusammensetzung überall positive Botschaften. Dafür geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SaarForsts, unser Ministerium und natürlich unseren Minister Reinhold Jost. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Anlass für das Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018, wonach äquivalente Gesetze aus anderen Bundesländern teilweise verfassungswidrig waren. Insbesondere ging es hierbei um die Regelung zur Fixierung, welche einen erheblichen Grundrechtseingriff und selbst unter den besonderen Sicherungsmaßnahmen eine Ultima Ratio darstellt, die eine Einordnung als eigenständige Freiheitsentziehung rechtfertigt. Es ist somit nicht von der richterlichen Unterbringungsanordnung gedeckt. Hier haben wir eine Notwendigkeit zum Handeln gesehen, da bei solchen schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte eines Menschen unbedingt rechtliche Klarheit und Verständlichkeit bei der Handhabe herrschen muss. Wir haben die vielen grundlegenden Probleme, welche von verschiedenen Stellen im Rahmen der ersten externen Anhörung eingebracht wurden, ernst genommen und auf deren Grundlage den ersten Entwurf noch einmal überarbeitet. Ich will nur ein oder zwei Beispiele nennen, da die Kollegin Dagmar Heib schon fast alles abgedeckt hat.
Die größte Änderung ist die Einführung eines § 11a, der besonders die Sicherungsmaßnahmen in Gefahrensituationen umfassend regelt. In diesem Paragrafen wird übersichtlich aufgezählt, welche Sicherungsmaßnahmen zulässig sein sollen. Bei der Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum, bei Fixierungen sowie sonstigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit darf die Einrichtung im Wege unmittelbaren Zwangs die Hilfe der Vollzugspolizei ersuchen. Die Rechte der untergebrachten Personen werden jedoch nicht unkontrolliert eingeschränkt, da bei einem Eingriff über einen längeren Zeitraum bei gewissen Sicherungsmaßnahmen eine richterliche Anordnung notwendig ist. Auch den gesetzlichen Anforderungen an den unmittelbaren Zwang wird das Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes durch den neu hinzugefügten § 11c gerecht, sowie dem Zitiergebot durch § 11d.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Umgang und die Betreuung sowie die Behandlung psychisch kranker Menschen stellt nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Menschen in ihrem persönlichen Umfeld, Behörden, Gerichte und die Polizei eine Herausforderung dar. Letztendlich verfolgen aber alle an diesem Verfahren Beteiligten ein Ziel: Im Sinne des kranken Menschen soll dessen optimale Betreuung und Heilbehandlung sichergestellt werden, wenn Gefahren für ihn selbst oder für Dritte drohen. Dazu kann auch eine stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer psychosomatischen Abteilung eines Krankenhauses durchaus notwendig sein. Hier
für bietet das geltende Saarländische Unterbringungsgesetz die Grundlage.
Mit der vorgelegten Änderung des Unterbringungsgesetzes schaffen wir Rechtssicherheit für Anordnungen besonderer Sicherungsmaßnahmen während einer Unterbringung. Das Folgende wird zum Beispiel dann zulässig: die ständige Beobachtung der untergebrachten Personen auch durch technische Hilfsmittel, wenn sichergestellt ist, dass nur befugte Personen den Überwachungsbildschirm einsehen können, die Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum ohne gefährdende Gegenstände, Fixierungsmaßnahmen, durch die die Bewegungsfreiheit der untergebrachten Person vollständig aufgehoben wird, und die sonstige Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch eine mechanische Vorrichtung. Da all diese Sicherungsmaßnahmen einen nicht unerheblichen Eingriff in die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte der untergebrachten Personen darstellen, wurde dem durch weitgehende Normierungen zum Schutz der Rechte der untergebrachten Personen im Gesetz Rechnung getragen. Die Maßnahmen sind des Weiteren hinsichtlich ihrer Anordnung, Begründung, Durchsetzung, Dauer sowie Überwachung je nach Zuständigkeit durch einen Arzt, eine Ärztin oder das Pflegepersonal der behandelnden Einrichtung zu dokumentieren. Gleichfalls zu dokumentieren sind die Nachbesprechungen und der Hinweis auf die gerichtliche Überprüfbarkeit. Damit wird sowohl für die betroffenen Menschen als auch für die behandelnden Ärzte Rechtssicherheit geschaffen. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Nach diesem wilden Ritt, den ich gerade erlebt habe, bin ich mir nicht mehr sicher, ob es Ihnen um die Unterstützung der saarländischen Landwirtschaft geht, denn sie wird seit Jahren unterstützt, und dies nicht nur mental, sondern auch finanziell und personell. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf all diese Ideen gekommen sind, aber es ist mir eigentlich auch egal. Ich will nur zwei oder drei Anmerkungen machen. Die Vermarktung von regionalen Produkten läuft im Saarland seit Jahren und wird seit Jahren vom Umweltministerium unterstützt. Es werden Broschüren herausgegeben, sogar für kleine Kinder, in denen steht, was es wann an Obst und Gemüse gibt, welche regionalen Produkte es gibt und was man damit machen kann.
Ich weiß auch nicht, wie Sie auf die Idee kommen, von einer drohenden Hungersnot zu sprechen. Womöglich meinten Sie gar eine Hungersnot bei uns im Saarland. Ich weiß auch nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass die Menschen jetzt vermehrt zu Fertigprodukten greifen. Ich weiß überhaupt nicht, woher Sie die Erkenntnis haben, dass sich die Menschen frisches Obst und Gemüse vom Bauern nicht leisten könnten. Wenn ich regionales Obst und Gemüse hier vor Ort kaufe, dann bekomme ich es eben nur zu der entsprechenden Zeit. Jetzt bekomme ich Erdbeeren, die ich im August nicht mehr bekomme. Im Moment bekomme ich Kohlrabi oder Salatgurken. Wenn die Zeit für diese Produkte ist, dann kosten sie nur wenige Cent, Kohlrabi zum Beispiel 39 Cent, eine Salatgurke 49 Cent. Da kann man sehr viel Salat machen, wenn man es mal mit dem vergleicht, was ein Fertiggericht kostet. Ich weiß ehrlich nicht, wohin Sie mit Ihrer Rede wollten. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Dieser Antrag ist wieder mal eine Katastro
phe, er besteht aus einem Satz. Heute Morgen haben Sie sich über unsere langen Texte beschwert. Das kann man bei Ihnen wirklich nicht.
Ich will an der Stelle ganz klar sagen: Ihr Antrag ist durch Handel erledigt, und zwar nicht nur durch unser Handeln in der Vergangenheit, sondern auch durch unser Handeln in Zukunft. Denn wir haben nicht nur in der Vergangenheit die Landwirte und die Landwirtschaft unterstützt, so gut wir konnten und so viel wie möglich, sondern wir werden dies auch in Zukunft tun. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Plenum haben wir ausgiebig über den Antrag „Landwirtschaft im Saarland hat Zukunft“ beraten. Ihr Antrag besteht aus genau zwei Forderungen in zwei Sätzen gefasst. Zur ersten Forderung: Ja, zur zweiten: Nein. Dabei könnte ich es eigentlich belassen, aber das wäre dem Thema nicht gerecht. Deshalb will ich dann doch ein paar Sätze sagen. Sie können uns an mancher Stelle viel vorwerfen. Aber was Sie nicht kritisieren können, ist die Unterstützung der Landesregierung für die Landwirtschaft, für die Bauern und für die Viehhaltung, denn da genießen sie unsere volle Unterstützung, weil die Landwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig im Saarland ist und für den Erhalt der Kulturlandschaft unverzichtbar. Weil wir Lebensmittel nachhaltig produzieren wollen, setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass auch in Zukunft die Landwirtschaft im Saarland bestehen kann.
Das Saarland ist eine gentechnikfreie Anbauregion mit einem Anteil von fast 20 Prozent an Ökolandwirtschaft und damit Spitzenreiter in der Bundesrepublik. Dies ist nur deshalb möglich, weil die Landwirtschaft die maximale Unterstützung der Landesregierung erhält, in der Vergangenheit, jetzt und auch in der Zukunft.
Zum zweiten Teil Ihres Antrags. Es geht nicht um die Düngemittelverordnung - die gibt es auch, aber darin werden die Vorgaben für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Ausgangsstoffe, Beschaffenheit, Grenzwerte et cetera geregelt -, sondern um eine Düngeverordnung. Dem Entwurf der Bundesregierung sollte das Saarland auf jeden Fall am 03. April zustimmen, da Deutschland ansonsten im Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen an die EUKommission leisten muss.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veranstaltet als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz morgen ein Sonder-Agrarministertreffen in Berlin zum Thema Düngeverordnung mit dem Ziel der konstruktiven Vorbereitung der Verhandlungen im Bundesrat. Deutschland verstößt derzeit gegen seine Verpflichtungen zum Schutz der Gewässer vor Einträgen aus der Landwirtschaft im Rahmen der Nitratrichtlinien und somit gegen EU-Recht.
Dies hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 21.06.2018 eindeutig festgestellt. Die EUKommission hat Deutschland verklagt, weil das Grundwasser seit mehreren Jahren an zahlreichen Stellen mit zu viel Nitrat belastet ist und sich dies in den letzten Jahren trotz der ergriffenen Maßnahmen nicht deutlich verbesserte. Außerdem gelangen nach wie vor zu viele Nährstoffe wie Stickstoff und auch Phosphor aus Dünger in das Grundwasser und die Oberflächengewässer und somit auch in die Nord- und Ostsee.
Das führt zur Störung des Gewässergleichgewichts, zu Algenblüten und letztlich dazu, dass die Gewässer umkippen. Wasserpflanzen wachsen zu üppig, wenn sie absterben, gibt es zu wenig Sauerstoff für Fische und andere Wasserorganismen. Die EU-Nitratrichtlinie sieht vor, dass verstärkt zusätzliche Maßnahmen zur Minderung des Eintrags von Nährstoffen wie Stickstoff ergriffen werden müssen, sobald deutlich wird, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine deutliche Verminderung der Gewässerbelastung zu erreichen. Dies hat Deutschland angesichts der bestehenden Belastung der Küstengewässer versäumt und muss daher schnellstmöglich handeln. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass einige Regelungen der Düngeverordnung nicht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie entsprechen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich zwar auf die Düngeverordnung von 2006, daraus ergibt sich aber dringender Überarbeitungsbedarf auch für die Düngeverordnung von 2017. Zwangsgelder von bis zu 857.000 Euro pro Tag bis zur Beendigung des Verstoßes werden fällig, wenn wir jetzt nicht reagieren.
Folgende wesentliche Ergebnisse wurden von der Bundesregierung für die Nitratrichtlinien der EUKommission erzielt: Der Nährstoffvergleich soll durch eine Aufzeichnungspflicht der Düngemengen ersetzt werden, die Sperrfristen, mit denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, soll verlängert werden, die Düngung auf gefrorenem Boden soll verboten werden, die Abstände zu Gewässern in geneigtem Gelände sollen vergrößert werden und in nitrat- und
phosphatbelasteten roten Gebieten werden bundesweit verpflichtende Maßnahmen ergriffen.
Der Schutz unseres Grundwassers ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Mit der aktuellen Novellierung der Düngeverordnung tragen wir diesem Anliegen Rechnung. Die weitere Verschärfung der Düngeregelung ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen. Die Düngung in Deutschland wird damit nachhaltiger, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden. Mit niedrigen Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt. Das nutzt allen. - Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Umwelt-, Natur- und Tierschutz gehören zusammen. Das eine geht nicht ohne das andere. In den letzten acht Jahren wurde hier im Saarland - gerade im Bereich Tierschutz - so viel Geld in die Hand genommen wie noch nie und auch so viel gemacht wie noch nie. Es wurden die Tierheime unterstützt, es wurden Auffangstationen für Wildvögel, Wildtiere und Exoten eingerichtet, geschaffen und gebaut, es wurden Tierschutzvereine und Tierschutzorganisationen unterstützt. Die saarländische Tierschutzstiftung, die auch Gelder zur Verfügung hat, hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten viele Organisationen unterstützt. Zuletzt wurden einen Tag vor Heiligabend in der Wärmestube Wurzellos Decken, Bettchen und Leinen für Hunde und auch Gelder für Tierarztkosten und Futterkosten übergeben.
Nichtsdestotrotz besteht Modernisierungs-, Novellierungs- und Konkretisierungsbedarf des Bundestierschutzgesetzes in allen Bereichen für alle Tierrassen. Es macht keinen Sinn, wenn wir hier im Saarland mit eigenen Verordnungen arbeiten wie andere Kommunen oder Bundesländer auch und die Verordnungen ein einziger Flickenteppich sind, in jeder
Kommune etwas anderes gilt und bundeseinheitlich nichts geregelt wird. Ganz viele Sachen können wir hier im Saarland auch nicht regeln.
Der Tierschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Durch Art. 20a im Grundgesetz wird er zum Staatsziel. Auch in Art. 59a der Saarländischen Verfassung spiegelt sich der hohe Stellenwert des Tierschutzes wider. Alle grundsätzlichen Regelungen, die den Tierschutz in Deutschland betreffen, werden im Tierschutzgesetz des Bundes geregelt. In § 1 heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
In diesem Satz bedarf es bereits einer ersten Konkretisierung. Was sind vernünftige Gründe und was sollen unvernünftige Gründe sein? Und in wessen Verantwortung liegt denn diese Definition?
Das deutsche Tierschutzgesetz wurde zwar an verschiedenen Stellen nachgebessert, wird aber seiner Aufgabe des Tierschutzes nicht gerecht, wenn man es ernst meint. Um das Gesetz den heutigen Anforderungen anzupassen, ist eine Modernisierung, eine Novellierung mit eingehenden Konkretisierungen dringend erforderlich, besonders im Bereich Hausund Nutztiere. Diese Meinung teilen auch der Deutsche Tierschutzbund und etliche Tierschutzorganisationen, die dies schon seit Jahren fordern und verlangen und die Vorschläge machen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass jetzt auch einmal etwas passiert.
Es handelt sich um ein weites Feld und eigentlich besteht bei allen Haustieren, bei allen Nutzieren und bei allen Tierrassen Novellierungs- und Korrekturbedarf. Ich will mich auf Hunde und Katzen beschränken; die Kollegin Petra Fretter wird nachher zu den Nutztieren etwas sagen, sonst schaffen wir es zeitlich nicht.
In deutschen Haushalten leben rund 14 Millionen Katzen und fast 10 Millionen Hunde. Viele davon werden oft nicht tiergerecht gehalten und ernährt. Im Haustierbereich gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, die aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber auch aufgrund einer erheblich geänderten Meinung unserer Bevölkerung einer kompletten Revision bedürfen. Verschiedene Bundesländer oder Gemeinden haben Katzenschutzverordnungen, Hundehalteverordnungen und Rasselisten von gefährlichen Hunden angelegt, die mit Aufla
gen belegt sind und höher besteuert werden. Das alles ist aber - wie ich eingangs schon erwähnt habe ein einziger Flickenteppich und macht keinen Sinn. Es muss eine einheitliche bundesweite Regelung per Verordnung oder per Gesetz für diese Fälle her, und zwar dringend. Einen amtlich vorgeschriebenen Führerschein für Tierhalter oder einen Hundeführerschein, der viele Probleme schon vor der Anschaffung eines Hundes lösen würde, gibt es nicht. Umso lobenswerter ist es, dass mittlerweile viele Tierheime, auch hier im Saarland, für die Gassi-Geher Schulungen anbieten, ohne die ihnen kein Hund zum Spazierengehen anvertraut wird. Unsere Tierheime nehmen damit eine Vorreiterrolle ein.
Auch die Tierhalter müssen für das Elend und die Qualen der Haus- und Heimtiere sensibilisiert werden. Sehr viel Tierleid entsteht durch Gleichgültigkeit, Unachtsamkeit, Unwissenheit von Züchtern wie von Haltern und durch das Sammeln von Tieren. „Animal Hoarding“ kann mit Tiersammel-Sucht oder Tierhorten übersetzt werden. Es beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl halten, sie aber nicht mehr angemessen versorgen. Es fehlt an Futter, Wasser, Hygiene, Pflege und tierärztlicher Betreuung. Die Halter erkennen nicht, dass es den Tieren in ihrer Obhut schlecht geht. Wenn es dann entdeckt oder angezeigt wird und die Tiere beschlagnahmt werden, müssen oft für an die oder über 100 Tiere, die entweder krank, unterernährt oder in schlechtem Zustand sind, Pflege- und Unterbringungsmöglichkeiten gesucht und Tierärzte konsultiert werden. Die dabei entstehenden Kosten sind immens.
Beim Begriff "Animal Hoarding" schüttelt jeder verständnislos den Kopf, aber der Übergang dahin ist fließend. Eine Forderung der Tierschutzverbände und Tierschützer an die Politik ist es, in Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Tierschutzes ein Heimtierschutzgesetz zu gestalten, welches Tierleid verhindert und die Lebens- und Haltungsbedingungen von Nutztieren, Haus- und Heimtieren, aber auch Exoten, Wildtieren und allen anderen umfassend und tiergerecht regelt. Ein Heimtierschutzgesetz könnte eine ganze Reihe von vor allem exotischen Tieren für die Haltung in Privatwohnungen verbieten und für die wirklich klassischen Haustiere wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Meerschweinchen und so weiter klare Haltungsbedingungen festlegen. Im Haustierbereich gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, die aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber auch aufgrund einer erheblich geänderten Meinung in unserer Bevölkerung einer kompletten Revision bedürfen. Diese Forderung wird allerdings nur zu erreichen sein, wenn
alle Tierschützer und die, die sich als solche bezeichnen, gemeinsam an einem Strang ziehen und sich gemeinsam für die Sache engagieren.
Tierhandel im Internet, Tiervermehrung im In- und Ausland, Bestrafung bei Tierquälerei sowie das Aussetzen von Tieren bedarf einer neuen gesetzlichen Betrachtung. Tierwohl muss absolute Priorität bleiben. Der Verkauf von Haustieren, Hundewelpen, Reptilien et cetera ist zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings nimmt der Missbrauch und die Tierquälerei in diesem Bereich immer mehr zu. Dies bedarf einer neuen, klareren, strengeren gesetzlichen Betrachtung und Regelung.
Nichtregierungsorganisationen gehen davon aus, dass der illegale Welpenhandel innerhalb Europas nach den Drogen- und Waffengeschäften der drittgrößte Geschäftsbereich von mafiaösen Strukturen ist. Tiere werden oft wie Wegwerfware behandelt und die Kontrollmöglichkeiten sind in diesem Bereich zurzeit noch sehr beschränkt, speziell im Internet. Die Klarnamen von Tierhändlern im Internet müssen genannt werden. Lebewesen im Internet zu bestellen wie ein Kleidungs- oder Möbelstück ohne Kenntnis der Herkunft, des Gesundheitszustandes, der Zuchtbedingungen, ist unverantwortlich und endet für die Tiere oft in einer Katastrophe. Im günstigsten Fall endet so ein Tier vielleicht in einem unserer Tierheime, die dadurch aber immer mehr finanziell an ihre Grenzen und Möglichkeiten geraten. Sicher glauben manche Tierhalter, sie würden diese Tiere damit retten und sehen nicht, dass die Produktion an den Orten, wo sie gezüchtet werden, erhöht wird, weil die Nachfrage immer größer wird. Hier bedarf es klarer Regelungen und Konsequenzen für Händler und Verbraucher, die sich auf solche dubiosen Geschäfte einlassen.
Intensive Aufklärungsarbeit, die seit Jahren bereits stattfindet und auch weiter stattfinden muss, wird allein jedoch zu keiner Verbesserung führen. Ein wichtiges Instrument, auch wenn es nicht die alleinige Lösung darstellt, ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde, die es bereits in 23 europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Belgien, Irland, Österreich und der Schweiz gibt. Deutschland tut sich schwer damit. Ich war im vorigen Jahr auf einer Veranstaltung zu diesem Thema, die international besetzt war. Es waren Vertreter aus sieben europäischen Staaten da. Sie konnten überhaupt nicht nachvollziehen, dass es bei uns nicht möglich ist, das bundesweit einzuführen.
In die 2016 angenommene EU-Verordnung 429/2016 zu Tierseuchen hatte das Europäische Parlament ebenfalls eine Änderung eingebracht, mit
der die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert werden, ein System zur Registrierung einzuführen. Das Europäische Parlament hatte außerdem darauf gedrungen, dass die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Strategie zum Tierschutz eine Studie zum Wohlergehen von Katzen und Hunden durchführt, die kommerziell gehandelt werden. Diese Studie bestätigt nun, dass eine stärkere Harmonisierung der Identifikations- und Registrierungssysteme von Haustieren notwendig ist. Betrügerische Züchter und Händler umgehen die Rückverfolgbarkeit, indem sie ihre Klarnamen im Internet nicht angeben, tierärztliche Kontrollen vermeiden, kennzeichnen, aber nicht registrieren, Heimtierausweise ersetzen oder tierärztliche Untersuchungsergebnisse fälschen.
Noch ist es einfach für illegale Händler. Neue Regelungen müssen her: einfach, kostengünstig und mit nur geringfügigen Belastungen für Transporte von Heimtieren, privat und gewerblich. Die Kennzeichnung und Registrierung muss rechtspflichtig werden. Dadurch können auch entlaufene Tiere wieder schneller ihrem Halter zurückgeben werden. Nur wenn die Herkunft des Tieres bekannt ist, kann der Halter informiert werden. Mit einer Kennzeichnung können Tierheime und Tierärzte schnell eine Verbindung zum Halter herstellen. Für Kommunen und Tierheime ist das auch eine große finanzielle Entlastung und dazu noch erfreulich für Tier und Halter. Und manch einer wird sich dann sehr gut überlegen, seinen Hund oder seine Katze auszusetzen, da der Halter dann ermittelt werden kann und für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Es bringt sowohl für Besitzer, Tierheime und die Tiere selbst Vorteile und führt in Städten und Gemeinden mittelfristig zu einer enormen Kostensenkung im laufenden Betrieb der Tierheime und der zuständigen Kommunen. Aber das Wichtigste ist, sie vermindert unendliches Tierleid. Wenn man überlegt, dass pro Jahr über 300.000 Hunde und Katzen alleine in Deutschland verloren gehen, kann man sich unschwer ausrechnen, welche Summen der deutsche Tierschutz einsparen könnte, vor allen Dingen aber welches Tierleid vermieden werden könnte, wenn dank einer einheitlichen Kennzeichnung und Registrierung die größte Zahl dieser Tiere an ihre Besitzer zurückvermittelt werden könnte. Die großen Gewinner einer solchen bundeseinheitlichen Regelungen wären unsere Tiere, gleichzeitige Gewinner wären allerdings auch die Tierbesitzer, die Tierheime, die Städte und Gemeinden und die Ortspolizeibehörden. Auch diejenigen, die ihre Tiere aussetzen, bei Nacht und Nebel im Wald anbinden oder ihre zu Tode gequälten Tiere einfach wegschmeißen, könnte man ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Dasselbe Problem haben wir bei der Qualzucht. Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind. Die dort definierte Qualzucht von Wirbeltieren ist nach § 11b Tierschutzgesetz verboten, außer sie ist für wissenschaftliche Zwecke nötig. Große Augen, kleine Nasen, nackte Haut - in Deutschland endet die Zucht von Hund, Katze und Co. immer öfter in Extremen. Viele Tiere leiden ein Leben lang. Tierärzte wollen die Qualzucht nun eindämmen. Dafür muss der § 11b novelliert werden. Der Tierschutzbund findet die Formulierungen dazu zu schwammig. Zudem müssen auch die Haltung und der Verkauf von Tieren aus Qualzucht gesetzlich verboten werden.
Im Tierschutzgesetz ist Qualzucht eigentlich verboten. Es ist demnach untersagt, Tiere zu züchten, wenn ihre Körperteile oder Organe für ihren artgemäßen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind. Trotzdem findet es statt. Auch hier wird es immer mehr. In den Niederlanden ist die Zucht von kurznasigen Hunden aller Rassen, einschließlich der Mischlinge, grundsätzlich verboten, soweit deren Nasenlänge nicht mindestens ein Drittel der Kopflänge beträgt. Dies betrifft dort 22 Hunderassen. Der Zuchtverband in den Niederlanden, den man mit dem deutschen VDH vergleichen kann, hat sofort die Züchtung dieser Rassen eingestellt und den Verkauf verboten. Wenn es gesetzlich geregelt ist, ist es auch möglich. Solange alles nur auf freiwilliger Basis stattfindet oder eine „Kann-Bestimmung“ ist, wird sich im Tierschutz nichts ändern.
Eine immer stärker wachsende Population an freilaufenden und verwilderten Katzen, die oft Nachkommen ausgesetzter Hauskatzen sind, sorgt für immer mehr Probleme. Neben den finanziellen Belastungen für Tierschutzvereine und Tierheime, die durch die zweimal jährliche Katzenschwemme von Jungtieren hoffnungslos überfüllt sind, kommen auch noch hygienische Belastungen und Gesundheitsgefahren für den Menschen dazu. Eine Lösung ist die Kastration von freilaufenden Katzen, die verhindert, dass eine Vielzahl weiterer Katzen geboren wird, die dann unnötigem Tierleid ausgesetzt sind. Zurzeit wird geprüft, wie die Kastration von Freigängerkatzen im Saarland gefördert werden kann. Vor allem im Frühjahr und Herbst gibt es bei unkastrierten Freigängerkatzen häufig Revierkämpfe, bei denen es zu Verletzungen und dadurch zur Übertragung von gefährlichen und auch tödlich endenden Krankheiten kommen kann. „Katzenaids“ und Leukose werden durch Speichel und Bissverletzungen übertragen. Das ist ein Grund, warum es wichtig ist, sei
ne Katze zu ihrem eigenen Schutz kastrieren zu lassen. Auch das Risiko von ungewolltem Nachwuchs, der am Ende im günstigsten Fall im Tierheim landet, wird dadurch minimiert, das erspart den Tieren viel Leid.
Auf den Antrag der AfD will ich nur kurz eingehen. Es ist für mich darin nicht wirklich ersichtlich, wer wo wie handeln soll. Er kommt auch unserem Antrag sehr nahe, aber das ist bestimmt reiner Zufall. Es ist für mich nicht ersichtlich: Wer soll denn nun ein Gesetz ändern? Es sind Dinge aufgeführt, für die die Kommune zuständig ist. Es sind Dinge aufgeführt, für die das Land zuständig wäre. Der Bund kommt gar nicht vor. Die meisten Dinge, die wir hier kritisieren und die geändert werden müssen, müssen aber im Bundestierschutzgesetz geändert werden. Nur das macht Sinn.
Deshalb fordert der saarländische Landtag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Novellierung und Konkretisierung des deutschen Tierschutzgesetzes einzusetzen, sich für die Einrichtung eines runden Tisches unter Einbeziehung von Vertretern aller Bundesländer und aller Landestierschutzbeauftragten sowie der anerkannten Tierschutzverbände einzusetzen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, weiterhin alles dafür zu unternehmen, die Zahl der Laborversuche mit Tieren zu reduzieren beziehungsweise sie zu vermeiden, sowohl Tierschutz als auch Tierwohl im Saarland weiterhin verstärkt in den Fokus zu nehmen und aktiv gegen Tierleid vorzugehen. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, weitere Projekte im Sinne der regionalen Vermarktungsstrategie von tierischen Produkten zu fördern. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang wäre auch die Förderung von regionalen Schlachthöfen zur Vermeidung von Lebendtransporten.
Abschließend möchte ich mich noch recht herzlich bei allen Tierschutzvereinen, den Mitarbeitern in den Tierheimen und bei Privaten, die sich ehrenamtlich im Tierschutz engagieren, bedanken für ihren Einsatz und ihr Durchhaltevermögen und ihr Engagement. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, die auch mit dem Tod nicht endet. Deshalb steht für uns die Würde des Menschen auch nach seinem Tod mit im Vordergrund. Jeder Mensch hat das Recht, würdig beerdigt zu werden, und jeder Angehörige hat das Recht, den Verstorbenen unter Berücksichtigung seiner zu Lebzeiten geäußerten oder niedergeschriebenen Wünsche würdig zu bestatten. Auch wenn Friedhöfe wichtige Orte der Erinnerungskultur unserer Gesellschaft und Orte, die die engsten Angehörigen, Freunde, Bekannte, Kolleginnen und Kollegen der Verstorbenen gern zum Gedenken und zur Erinnerung aufsuchen, sind und bleiben, ist die Zeit nicht stehen geblieben, sodass es auch heute schon andere Möglichkeiten der Bestattung gibt. So bieten Friedwälder eine Begräbnisform, die dem Wunsch auf individuell gestaltete Bestattung entspricht, als Alternative zu einem Begräbnis auf einem Friedhof. Wert, Würde und ein pietätvoller Umgang mit dem Verstorbenen müssen unbedingt geachtet werden.
Die Bestattungsgesetze der Länder regeln die Bestattungspflicht, Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht. Außerdem werden Themen wie die Bestattungsfrist, die Erstellung eines Totenscheins, die Feststellung des Todes durch einen Arzt sowie die Durchführung einer Leichenschau festgeschrieben. Die Bestattungsgesetze sind aufgrund des Föderalismus in Deutschland Sache der Länder. Jedes Bundesland erlässt sein eigenes Gesetz. Das Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen soll nun in acht Punkten novelliert werden. 15 Jahre nach der letzten Neufassung ist das vonnöten, da sich gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen ergeben haben.
In § 6a, der das Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr betrifft, soll geregelt werden, dass das Saarland die Kosten der Grabnutzung und -unterhaltung zur Sicherstellung eines andauernden Ruherechts für Soldatinnen und Soldaten übernimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund ihres außerordentlichen Einsatzes ist es mehr als selbstverständlich, dass Soldatinnen und Soldaten, die ihr Leben bei Auslandseinsätzen lassen mussten, so eine letzte Würdigung seitens des Landes erfahren.
Die Änderungen in § 8 tragen den in den vergangenen Jahren festzustellenden gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen Rechnung. Den Friedhofsträgern wird dadurch ermöglicht, auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Es soll die Möglichkeit bestehen, die festgelegten Bestattungsarten, vor allem aber auch die Bestattungsformen zu erweitern. Das schafft die Möglichkeit, Baumbestattungen beim Baumbestand eines bestehenden Friedhofs, anonyme Bestattungen, Bestattungen in Erinnerungsgärten und sarglose Bestattungen anzubieten.
In § 8 Abs. 4 wird die Satzungsbefugnis der Friedhofsträger hinsichtlich der Verwendung von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus Naturstein aus fairem Handel geregelt. Damit soll besser gewährleistet werden, dass nicht Grabmale und Grabeinfassungen aus Naturstein errichtet werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.
Einer bereits seit Längerem bestehenden Forderung kommen die Änderungen in § 14 Abs. 6 und § 16 Abs. 2 nach: Verbesserung der ärztlichen Leichenschau und der Totenbescheinigung. Grundlage dieser Änderungen ist eine Studie, die saarländische Todesbescheinigungen ausgewertet hat, um bestehende Defizite zu untersuchen. Sie kam zum Ergebnis, dass Ärzte, die Leichenschauen durchführen, regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen sollten, um auf das Arbeiten in diesem sensiblen Bereich vorbereitet zu sein und sich auf dem neuesten Stand zu halten.
In den §§ 12, 22 wird ein Sachverhalt neu geregelt, der mir persönlich, wie wohl uns allen, sehr am Herzen liegt, und zwar der würdevolle Umgang mit früh verstorbenen Kindern, mit den sogenannten Sternenkindern, und der rücksichtsvolle Umgang mit den Eltern dieser früh verstorbenen Kinder. Gemeint sind Kinder, die tot geboren werden, kurz nach der Geburt verstorben sind, aber auch Fehlgeburten. Für diese Fälle wird die Möglichkeit geschaffen, eine Bestattung durchzuführen. Damit wird den Eltern ein würdevoller Umgang ermöglicht, der es erleichtert, mit den großen emotionalen Herausforderungen, die ein solches Ereignis mit sich bringt, klarzukommen.
§ 29 passt die Bestattungsfristen an die neuen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten an. Dies ist besonders wichtig, da sich familiäre, aber auch religiöse Strukturen in den zurückliegenden 20 Jahren stark verändert haben. Deshalb müssen die bisherigen Bestattungsfristen angepasst werden, damit zum Beispiel auch weiter weg wohnende Angehörige an einer Beisetzung teilnehmen und dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen können.
Des Weiteren müssen einige verwaltungstechnische Änderungen vorgenommen werden. Alles in allem kann man sagen, dass diese Novellierung sinnvoll und notwendig ist, um den gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Veränderungen gerecht zu werden. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das Risiko für einige lebensbedrohliche Erkrankungen kann mit einer gesunden und nachhaltigen Ernährung gesenkt werden. Eine gesunde Ernährung beeinflusst den Körper in positivem Maße. Eine gesunde und ökologisch nachhaltige Ernährungsweise kann auch die Leistung und das Wohlbefinden fördern und sich positiv auf unsere Umwelt auswirken. Ernährungsbildung ist der Schlüssel zu gesundem Essverhalten. Viele Familien nehmen sich schlichtweg nicht mehr die Zeit, frisch und ausgewogen zu kochen. Gemeinsame Mahlzeiten verkommen viel zu häufig zur Nebensache.
Dass ausgewogen und lecker zu kochen kinderleicht sein kann, zeigt das Projekt „schmeckt. einfach. gut“, welches das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem AdipositasNetzwerk Saar und der IKK Südwest den saarländischen Schulen anbietet. An den meisten Schulen wird großer Wert darauf gelegt, den Kindern neben dem Wissen um ausgewogene Ernährung auch Alltagskompetenzen im Hinblick auf die Zubereitung von Obst und Gemüse zu vermitteln. So lernen die Kinder und Jugendlichen nicht nur, wie man Obst und Gemüse wäscht, schält und zerteilt, sondern auch, wie man die Abfälle umweltgerecht entsorgt.
Das EU-Schulobst-Programm wird seit 2009 im Saarland durchgeführt. Die finanzielle Förderung durch die EU wurde in den vergangenen Jahren drastisch reduziert. So stellte die EU für das Schuljahr 2016/2017 noch Mittel in Höhe von 675.000 Euro zur Verfügung und für das Schuljahr 2018/2019 nur noch 325.026 Euro. Dank der Bestrebungen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz konnten die fehlenden Aufwendungen aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden. Das Saarland stellt für das aktuelle Schuljahr Mittel in Höhe von 554.974 Euro bereit. Evaluationen belegen regelmäßig den Erfolg des Programms im Hinblick auf Ernährungsbildung sowie hinsichtlich einer positiven Veränderung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern.
Wir brauchen eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung für alle Lebensmittel. In mehreren EU‑Ländern werden Lebensmittel schon mit Nährwerttabellen ausgezeichnet. Vielen ist gar nicht bewusst, was in Lebensmitteln enthalten ist, zum Beispiel welche Mengen an Zucker, Fetten und chemischen Zusätzen. Wir brauchen die Kennzeichnung auf besonders beliebten und verkaufsstarken Produkten wie zum Beispiel Tiefkühlpizza, Paprikachips oder Schokolade.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Chance haben, sich selbst ein Bild von unterschiedlichen Lösungen zu machen. Es gibt bereits mehrere wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass Personen, die häufig Lebensmittel mit niedrigem NutriScore einkaufen, weniger Energie, gesättigte Fettsäuren und Zucker, aber mehr Ballaststoffe, Vitamine, Mineralstoffe und ungesättigte Fettsäuren verzehren. Nutri-Score erleichtert die gesündere Wahl beim Einkauf. Auch die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung einer verbindlichen europaweiten Nutri-Score-Kennzeichnung.
Wie kann eine Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland aussehen? Wir brauchen ein bundes
weit einheitliches Modell. Nur wirklich ausgewogene Lebensmittel, die nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation als gesund gelten, sollten als Kinderprodukte bezeichnet und vermarktet werden dürfen. In zuckergesüßten Getränken, die insbesondere von Kindern getrunken werden, muss der Zuckergehalt um mindestens die Hälfte reduziert werden. Das erleichtert den Familien eine gesündere Ernährung. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im letzten Jahr auf Initiative des Saarlandes den Beschluss gefasst, auf Bundesebene prüfen zu lassen, welche rechtlichen Maßnahmen gegen an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- und Zuckeranteil ergriffen werden können. Wir fordern die Landesregierung auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Möglichkeiten steuerlicher Anreize zur Reduzierung von Zucker in gesüßten Getränken geprüft werden.
Wir haben im Saarland eine Vernetzungsstelle Kitaund Schulverpflegung. Um den Schulen die Entscheidung für die qualitativ hochwertigen Angebote einfacher zu machen, haben sich einige saarländische Speiseanbieter Menülinien von der DGE zertifizieren lassen. Aktuell gibt es im Saarland 17 Anbieter mit zertifizierten Menülinien. Schulen, die keine von der DGE zertifizierte Menülinie erhalten, werden vom MBK kontrolliert.
Die Zahl der Kinder, die in den Schulkantinen essen, wächst infolge des Ausbaus der Gebundenen Ganztagsschulen immer weiter an. In den Schulen findet Ernährungs- und Verbraucherbildung statt. Das Thema ist in unseren Schulen fest etabliert und wird fächerübergreifend unterrichtet. Schulen arbeiten mit außerschulischen Partnern zusammen, beispielsweise mit der Verbraucherzentrale. Es gibt Angebote der Verbraucherzentrale des Saarlandes: Workshops für Schülerinnen und Schüler über Zusatzstoffe und ihre Wirkung in Lebensmitteln und Getränken sowie interaktives Lernen an Stationen, beispielsweise über das eigene Einkaufs- und Essverhalten. Ich kann die Initiativen und Aktionen, die das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz ständig durchführt und darin sehr aktiv ist, nicht alle aufzählen, weil die Zeit dazu gar nicht reicht. Deshalb reiße ich bestimmte Projekte nur kurz an.
Seit Kurzem gibt es eine Vernetzungsstelle zur Seniorenernährung. Mangelernährung im Alter ist ein weit verbreitetes Problem. Studien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung aus dem Jahr 2008 zeigten, dass 11 Prozent der Seniorinnen und Senioren in stationären Einrichtungen an Mangelernährung leiden. 48 Prozent haben ein Risiko von Mangelernährung. 2016 zeigt eine weitere Umfrage der DGE, dass die DGE-Qualitätsstandards für die Verpfle
gung in stationären Senioreneinrichtungen nur in 15,9 Prozent aller Einrichtungen in Deutschland umgesetzt werden. Es wurde eine Vernetzungsstelle unseres Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz eingerichtet. Wir sind das erste Bundesland, das diese eingeführt hat. Die erste Aufgabe ist es, Daten über die Verpflegungssituation der Menschen in Seniorenheimen zu erfassen. Eine weitere Aufgabe ist es, für die Bündelung und Strukturierung bestehender Aktivitäten im Bereich Seniorenernährung im Saarland und die Vernetzung aller Akteure zu sorgen. Die DGE-Qualitätsstandards werden bekannter gemacht und für eine Umsetzung im Saarland verankert. Es gibt Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Informationsangebote. Das sind einige Mittel, wie man diese Angebote in die Breite trägt. Es gibt keine Einschränkung auf stationäre Einrichtungen. Das gilt auch für Anbieter von Tageseinrichtungen, Anbieter von Essen auf Rädern sowie Speiseanbieter.
Warum ist das Thema so wichtig? In Seniorenheimen erhalten die Menschen eine Vollverpflegung. Die Menschen leben meist mehrere Jahre dort. Daher muss das Angebot vielfältig sein, um den verschiedenen Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. Es ist Rücksicht zu nehmen auf Abneigungen und Vorlieben sowie altersspezifische Besonderheiten wie beispielsweise Kauund Schluckbeschwerden.
Ich möchte die erfolgreiche Kampagne des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gegen Lebensmittelverschwendung nennen, die seit einigen Jahren läuft. Wir haben dazu zweimal im Jahr einen runden Tisch. Natürlich muss und wird diese Kampagne weitergeführt werden. Wir brauchen eine staatliche, einheitliche und verpflichtende Tierwohlkennzeichnung, die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf tierischer Produkte transparent über die Haltungsbedingungen der Nutztiere informiert, und zwar mit Kriterien, die sich vom gesetzlichen Mindeststandard bis zum biologischen Erzeuger erstrecken. Wir brauchen auch Maßnahmen, die geeignet sind, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Bewusstsein für weniger Fleischkonsum zu bilden und durch ökologische Anreize Änderungen herbeizuführen.
Unsere Gesellschaft ist vielfältig und bunt. Jeder Mensch hat seinen eigenen Fingerabdruck, seine eigenen Spuren, die er hinterlässt, seine eigene Geschichte und seinen eigenen Plan. Es gibt große und kleinere, vollschlanke, kräftige, dicke, schlanke, dünne, magersüchtige Menschen und Menschen, die von der Gesellschaft als normal definiert werden. Es gibt Menschen, die aus Frust essen, die essen,
weil es ein Stück Lebensqualität für sie bedeutet, und die, die sich bewusst gesund ernähren, Sport treiben, nicht rauchen, nicht trinken und diejenigen, die nicht darüber nachdenken, was sie alles konsumieren und was ihnen Spaß macht. Viele ernähren sich aber auch so, wie sie als Kinder geprägt wurden.
Wir können jetzt mit erhobenem Zeigefinger immer wieder darauf hinweisen, dass die Haupttodesursachen in Deutschland Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs sind und Faktoren für all diese Erkrankungen Übergewicht, falsche Ernährung, keine Bewegung, Rauchen, Trinken und vieles mehr sein können. Aber damit werden wir nicht viel ändern und auch nicht viele Menschen erreichen. Wir müssen Alternativen aufzeigen und fördern sowie kontinuierliche Aufklärungsarbeit leisten, beginnend vom ersten Schultag an. Das muss unser Anspruch sein, denn jeder entscheidet irgendwann selber, wie er leben möchte. Unsere Aufgabe ist es, Alternativen zu schaffen und aufzuzeigen, zu beraten und die Menschen dort abzuholen, wo sie stehen.
Beratung, Aufklärung, Sensibilisierung und Wertschätzung - das sind die Wege, die die Menschen erreichen. Was kommt woher? Wie groß ist der Umweltrucksack von importierten Lebensmitteln? Man sollte stärker auf regionale Produkte verweisen. Was wird wann geerntet? Muss ich im Dezember Erdbeeren haben? Nein, Erbsen und Möhren wachsen nicht in Dosen. Selbst frische Nahrungsmittel zubereiten muss nicht zwangsläufig zeitaufwendiger und teurer sein, als Fertiggerichte zuzubereiten. Zudem schmecken sie auch noch viel besser.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Saarland ist in diesen Bereichen mit verschiedensten Kampagnen, Initiativen, Konzepten und Programmen sehr gut aufgestellt und finanziell gut ausgestattet. Aber die Zeit reicht nicht. Was wir brauchen, ist ein langer Atem, damit ein Umdenken in der Gesellschaft möglich wird und unsere Kinder eine bessere Zukunft haben. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Populistischer geht es ja wohl nicht mehr! Ich will zu Anfang sagen, dass wir gegen den Klimawandel wie auch gegen das Arten- und Insektensterben seit Jahren aktiv sind, nicht nur im Saarland und in der Bundesrepublik, sondern überall auf der Welt, weil es auch ein weltweites Problem ist. Es ist nicht so, dass dieses Thema vor vier Wochen vom Himmel gefallen wäre und wir fassungslos davor stehen würden.
Die Gründe für das Insektensterben - ich will an dieser Stelle nicht alles wiederholen, was wir in den vergangenen Jahren schon dazu gesagt haben sind vielfältig und auch bei uns vielfach diskutiert und benannt. Genauso vielfältig sind unsere Bestrebungen und Maßnahmen, dem entgegenzuwirken. Es begleitet unsere Arbeit und unser Handeln seit vielen Jahren. Vor allem müssen wir nicht nur in fünf Tagen am Weltbienentag handeln, sondern das ganze Jahr über. Dies tun wir durch aktives Handeln und kontinuierliche Aufklärung.
Ich will zwei Beispiele nennen: Zurzeit gibt es in vielen Gärten wieder richtige Giftorgien wie in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Auch der Modetrend, Kiesgärten anzulegen, und die Versiegelung von Grünflächen vernichten Lebensraum von Insekten und Vögeln. Insektenschutz ist für jeden umsetzbar und fängt vor der eigenen Haustür an, zum Beispiel indem auf Steingärten oder Pestizide in den eigenen Gärten verzichtet wird.
In der Biodiversitätsstrategie des Saarlandes ist eine Reihe von Handlungsfeldern und Maßnahmenpaketen dargelegt, die auf die Erhaltung der Biotope als Lebensräume für verschiedenste Tierarten und Artengruppen und als wichtigste Gruppe auch für Insekten abzielen. Dies gilt es, in den nächsten Jahren weiter konsequent abzuarbeiten. Viele bundesweit bedeutsame und bedrohte Arten wie zum Beispiel die Gestreifte Quelljungfer-Libelle oder der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind im Saarland noch häufig zu finden. Dies bietet die besten Voraussetzungen für ihren Schutz.
Mit dem Programm „Dem Saarland blüht was“ zur Förderung innerörtlicher Blühflächen wandeln wir noch zusätzlich ungenutzte, ökologisch wertlose oder regional untypische Flächen in ökologisch wertvolle um und geben Insekten somit Nahrung und Lebensraum, genauso wie wir die Streuobstwiesen fördern. All dies ist sehr erfolgreich.
Es wäre wirklich begrüßenswert gewesen, wenn die AfD mit dem Naturschutz ausnahmsweise mal eine unterstützenswerte Forderung für sich entdeckt hätte, aber Klima- und Artenschutz gegeneinander auszuspielen ist kein Naturschutz. Was Sie hier fordern, unterstreicht die klimapolitische Linie, die Sie fahren, indem Sie den vom Menschen gemachten Klimawandel entgegen aller Fakten und Studien von Wissenschaftlern leugnen. Als Deckmantel missbrauchen Sie dafür nun auch noch den Artenschutz. Was Sie hier tun, ist ein Ausspielen des Klimaschutzes gegen den Artenschutz.
Ja, Windkraftanlagen töten Insekten. Die von Ihnen benannte Modellanalyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt beziffert die Zahl der durch Windräder in Deutschland getöteten Fluginsekten auf mindestens 1.200 Tonnen pro Jahr. Allerdings basiert diese Studie nicht auf genauen Messungen, sondern vielmehr auf Hochrechnungen, Kalkulationen, Vermutungen, wie Herr Müller mehrmals betont hat. Es sind also keine belastbaren Zahlen. Hier sind weitere Studien mit echten Fakten notwendig.
Der BUND nannte Ihren Antrag zu Recht völlig absurd, weil er von den eigentlichen Ursachen ablenkt. So erschreckend die Zahl - wenn sie stimmen würde - auch klingen mag: 400.000 Tonnen Insekten werden jährlich von Vögeln gefressen. Laut Lars Lachmann vom NABU wird die ungefähr gleiche Menge zusätzlich von Spinnen getötet. Sie alleine erklären das große Sterben der Insekten nicht. Gerade die Insekten, die in Höhen ab 20 Meter gar nicht fliegen, sind gravierend vom Aussterben bedroht, und nicht, weil wir denken, dass sie nicht so hoch fliegen, sondern weil sie nicht fliegen können.
Natürlich gibt es Insekten, die über 1.000 Meter Höhe fliegen, also ab 150 Meter Höhe. Mehr als 99 Prozent der Höhenwanderer sind winzige Tiere wie Blattläuse oder kleine Fliegen. Es gibt sehr viel mehr Insektenarten, die diese Höhen tatsächlich nicht erreichen oder gar flugunfähig sind und dennoch vom Aussterben bedroht sind, wie zum Beispiel Laufkäfer, Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und Libellen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, die Liste der bedrohten Insekten anzuschauen. Den deutlichsten Populationsschwund weisen leider Insekten auf, die in der Nähe von Gewässern leben. Vor allem konnten Forscher belegen, dass die Arten stärker zurückgegangen sind, die auf sehr begrenztem Raum leben und keine großen Strecken zurücklegen.
Der Ausbau von Windenergieanlagen wurde erst in den letzten 10 bis 15 Jahren stark vorangetrieben. Der Insektenschwund ist leider genau wie der Klimawandel schon weltweit seit mehreren Jahrzehnten also 40 bis 50 Jahre - zu verzeichnen, übrigens
auch in Regionen, in denen wenig oder gar keine Windräder stehen. Die Hauptursache des Insektensterbens liegt also - das sehen auch die Insektenforscher so - in der Verwendung gerade von wasserlöslichen Pestiziden in der Nähe von Gewässern, Monokulturen, dem Verlust von Lebensraum, dem Absondern von Abgasen, vor allem Stickoxiden, aber auch der Lichtverschmutzung und nicht zuletzt dem Klimawandel.
Ich will Ihnen noch ein Beispiel nennen, von dem ich sagen kann, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein einziges Windrad daran schuld ist, dass es dort keine Insekten oder Bienen mehr gibt - China. Es ist ein Land, das von der Fläche und von Masse, um die es dort bei den Insekten geht, nicht zu vernachlässigen ist. Dort werden Obstbäume von Hand von Landarbeitern bestäubt. Das alles wissen wir.
Wie kam es dazu? China war der Meinung, dass es eine Sperlings- und Vogelplage hätte, die zu viel Samen von den Feldern frisst. Also hat man sich entschlossen, diese Vögel der Natur zu entnehmen, so der Fachjargon. Das heißt töten. Nachdem man das sehr sorgfältig gemacht hatte, war China der Meinung, es hätte ein Insektenproblem. Da kaum noch Vögel da waren, war auch nichts mehr da, was die Insekten wegfraß. Also entschloss man sich, das vermeintliche Insektenproblem zu bekämpfen - sehr erfolgreich mit Pestiziden. Es war so erfolgreich, dass man damit nicht nur die Insekten, sondern auch die Bienen vernichtete. Das ist letztendlich der Grund, warum die Arbeiter heute mit kleinen Puscheln in den Obstbäumen herumsteigen und ihre Obstbäume selbst bestäuben. Dazu sage ich, dass kein einziges Windrad im Spiel war.
Wenn Sie also die Insekten schützen möchten, dann engagieren Sie sich bei der Suche nach echten Alternativen zu den wahren Gefahren für deren Population und berufen Sie sich nicht auf Vermutungen. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Energiemarkt ist im Umbruch. Das geschieht aber nicht von allein und nicht zum Nulltarif. Traditionell ist er in Deutschland hochgra
dig von fossilen Energieträgern und Atomenergie geprägt. Im Jahr 2000 lag der Anteil erneuerbarer Energien gerade mal bei rund 6 Prozent.
Das war ein so schlechter Wert, dass sich die Bundesregierung gezwungen sah, einzuschreiten. Noch im selben Jahr verabschiedete sie das ErneuerbareEnergien-Gesetz, kurz EEG genannt. Es ist ein wichtiger Motor und erfolgreichstes Instrument beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Es fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Wasser, Wind und Sonne, indem es den Erzeugern feste Vergütungen garantiert. Zudem gibt das Gesetz ein konkretes Ziel vor: Der Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2025 bei 40 bis 45 Prozent und 2050 bei mindestens 80 Prozent liegen. Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und in der Regel deutlich über dem Marktpreis zu vergüten. Das Gesetz regelt zu diesem Zweck den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Zudem liegt es fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält. Der Preis am deutschen Strommarkt orientiert sich derzeit an den Stromgestehungskosten für alte, abgeschriebene fossile Kraftwerke. Daher basiert der Strompreis auf den laufenden Kosten, insbesondere Brennstoffkosten, und berücksichtigt nicht die Investitionskosten.
Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fast keine laufenden Kosten haben. Dafür sind aber die Investitionskosten vergleichsweise hoch, sodass eine Finanzierung allein über den Strommarkt nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass für das Erreichen der Ziele der Energiewende der Anteil an fluktuierender Windenergie und Solarenergie weiter steigen muss. Die fluktuierenden Energieträger senken aber zugleich bei starkem Wind oder Sonnenschein den Strompreis, der „Merit-Order-Effekt“. Damit wird eine Refinanzierung der Investitionskosten für neue Wind- und Solaranlagen über den Marktpreis nahezu unmöglich, da bei starkem Wind und viel Sonne der Strompreis und damit die Einnahmen aus dem Stromverkauf immer niedrig sind. Vor diesem Hintergrund erhalten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem EEG für ihren Strom eine feste Vergütung oder eine sogenannte Marktprämie. Dies schafft für die Anlagenbetreiber eine hohe Investitionssicherheit und führt zugleich dazu, dass die Risikoaufschläge für Neuinvestitionen gering sind. Der verlässliche Stromabsatz ermöglicht daneben ein Bestehen am Energiemarkt, der bislang von vier Großkonzernen geprägt gewesen war. Ohne die hohe Investitionssicherheit und die anderen regulatorischen Vorgaben im EEG stünde sehr viel weniger Kapital für die
Energiewende zur Verfügung. Ihre Umsetzung wäre erheblich gefährdet.
Das EEG 2017 läutet die nächste Phase der Energiewende ein: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern erfolgt seit dem 01. Januar 2017 grundsätzlich durch Ausschreibungen am Markt, denn die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen. Dabei gilt, wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage fordert, wird gefördert. Am Wettbewerb sollen deshalb möglichst viele verschiedene Betreiber teilnehmen können - von großen Firmen bis zu Bürgerenergiegesellschaften.
Für Haushalte und Kleingewerbe ist der Börsenstrompreis nur einer von mehreren wichtigen Faktoren für den zu zahlenden Strompreis. Steuern und Abgaben sind ein besonders wichtiger Kostenblock. Insbesondere gilt dies für die Umsatzsteuer, die auch auf den Anteil der EEG-Umlage erhoben wird, und für die Stromsteuer. Allerdings ist zu beachten, dass der Verzicht auf diese Steuereinnahmen voraussichtlich Steuererhöhungen an anderen Stellen erforderlich machen würde. Da die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert wird, wird auch der Einfluss von steigenden Weltmarktpreisen auf die Stromerzeugung reduziert. Eine wesentliche Kostenbelastung ist die EEG-Umlage, die benötigt wird, um die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien zu finanzieren.
Die Energiewende macht einen stärkeren Ausbau der Stromnetze notwendig. Die Kosten hierfür sind allerdings sehr moderat, für Kleinverbraucher kaum spürbar. Neue Hochspannungsleitungen sind kein sehr wesentlicher Kostenfaktor, wenn man die Kosten pro transportierter Kilowattstunde betrachtet. Anpassungen in den Verteilernetzen sind meist mit relativ einfachen Maßnahmen möglich, ohne Verlegung neuer Leitungen.
Es werden diverse externe Kosten reduziert, die zwar definitionsgemäß nicht am Strompreis erkennbar sind, für die Bevölkerung insgesamt jedoch Entlastungen bringen, beispielsweise bei den Gesundheitskosten wegen reduzierter Abgasbelastung und bei Umweltschäden. Weitere externe Effekte sind die direkten und indirekten positiven Wirkungen auf die Steuereinnahmen des Staates, die Steuererhöhungen an anderen Stellen vermeiden helfen, und vor allem die Beschäftigungseffekte.
Man beachte auch, dass das EEG einen wichtigen Klimaschutzeffekt erzielt. Würde dieser mit anderen Methoden geschaffen, würden auch dort Kosten auftreten, die unter Umständen höher sein könnten. Wenn also die Klimaschutzziele als gegeben betrachtet werden, müssten Einschnitte beim EEG, wie
sie von manchen gefordert werden, durch andere Maßnahmen kompensiert werden. Die Kosten dieser Maßnahmen wären dann selbstverständlich auch zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Ob eine Strompreisbremse insgesamt die volkswirtschaftlichen Kosten reduziert, ist zumindest sehr ungewiss. Wenn Sie eine Senkung der Stromsteuer fordern, dann heißt das eine Senkung der Mehrwertsteuer, diese Steuer ist aber eine Bundessteuer. Ich hätte dann von Ihnen wenigstens einen Satz erwartet, was das für den Landeshaushalt im Saarland bedeutet.
Die Strompreisbremse trifft insbesondere die erneuerbaren Energien, das würde dem Verbraucher nicht viel bringen. Eine sogenannte Strompreisbremse könnte aber zu einer Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden. Was übrig bliebe, wären alte Kohlekraftwerke und noch laufende Atomkraftwerke. Es stellt sich zudem die Frage, welche Betriebe vielleicht künftig wieder die EEG-Umlage bezahlen sollten, damit zum Beispiel die Massentierhaltung nicht von Stromkunden subventioniert wird.
Natürlich ist mir bekannt, dass Heiko Maas 2012 öffentlich über eine sogenannte Strompreisbremse nachgedacht hat. Aber auch diese Variante, die damals erwogen wurde, wäre nur auf Bundesebene umzusetzen.
Ihr Antrag zielt darauf ab, dass das Saarland 50 Prozent der Belastungen der regionalen Haushaltskunden aus der Umlage des EEG fiskalisch in Form von direkten Zuschüssen kompensiert. Nach dem EEG des Bundes werden die Kosten der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern in Form der EEG-Umlage auf die Stromkunden überwälzt. Energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen des produzierenden Gewerbes können dabei auf Antrag anteilige Umlageentlastungen erhalten. Der von den privaten Stromverbrauchern zu entrichtende Regelsatz der EEG-Umlage liegt für die Jahre 2017, 2018 und 2019 bei 6,9, 6,8 und 6,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Gesamtbelastung der deutschen Stromkunden beträgt auf der Basis dieses EEG-Regelsatzes für das Jahr 2017 24 Milliarden Euro, für 2018 23,8 Milliarden Euro und für 2019 22,6 Milliarden Euro. Diese Kennziffern sind somit aktuell rückläufig. Hierzu beigetragen haben die wieder steigenden Strombörsenpreise und die Ausschreibungen der Mindesteinspeisevergütungen des EEG. Gegenläufige Entwicklungen mit steigenden Kosten sind allerdings bei den staatlich regulierten Stromnetzentgelten zu verzeichnen.
Das EEG wurde vom Bund als nationales Förderinstrument veranlasst und entzieht sich somit der rechtlichen Entscheidungskompetenz der Länder. Der Bund prüft derzeit entlang der Vorgaben des
Berliner Koalitionsvertrages gesetzgeberische Optionen für eine Dämpfung der staatlich geregelten oder beeinflussten Strompreisbestandteile.
Der Vorschlag, dass das Saarland die Hälfte der Belastungen der regionalen Haushaltskunden aus der EEG-Umlage übernehmen soll, ist mit dem föderalen Kompetenzgefüge und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar. Die entsprechende gesetzgeberische Verantwortlichkeit liegt beim Bund. Eine hälftige Kostenübernahme könnte im Übrigen vom Land auch nicht geschultert werden, da ein regionales Zuschussvolumen von derzeit circa 40 Millionen Euro pro Jahr aufzubringen wäre. Mir fehlt in beiden Anträgen auch ein Konzept beziehungsweise ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Selbst wenn es in unserer gesetzgeberischen Verantwortung liegen würde - wo und bei wem sollten wir im Haushalt denn diese circa 40 Millionen Euro pro Jahr einsparen?
Es war für Sie bestimmt eine immense Arbeitserleichterung, den Antrag der AfD Brandenburg zu übernehmen. Solche Übernahmen führen allerdings meistens dazu, dass man sich inhaltlich damit nicht wirklich auseinandersetzt.
Jetzt noch kurz zum Antrag der LINKEN. Zum Thema Strompreisbremse habe ich schon einiges erläutert, diesbezüglich haben Sie sich ja am AfD-Antrag orientiert. Dann haben Sie aber noch so ein wichtiges Thema wie „Stromsperren bei Haushalten mit Kindern“, für das ein separater Antrag angebracht wäre, um dem Thema gerecht zu werden, mal noch schnell unten angehängt.
Seit 2012 beschäftigt sich die Landesregierung intensiv mit dieser Problematik. Es gibt einen Runden Tisch, der sich am Saarbrücker Modell orientiert, mit dem man auch Erfolge verzeichnet. Eine erste Überprüfung für das Saarland kam zu dem Ergebnis, dass zwischen Juli 2015 und Juni 2016 knapp 88.000 Stromsperren angedroht wurden, aber nur 1 Prozent der angedrohten Sperren auch umgesetzt wurde. Mittlerweile findet ein funktionierender Informationsfluss zwischen Stromversorgern, Sozialbehörden und Verbrauchern statt, wobei auch nichtbehördliche Beratungsstellen einbezogen werden. Die Zahl der Stromsperren ist rückläufig.
Die Landesregierung plant einen Notfallfonds zur Abwendung von Stromsperren. Mit Hilfe des Fonds soll in Ausnahmesituationen denjenigen finanziell unter die Arme gegriffen werden, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und denen deshalb eine Stromsperre droht. Dazu wurde im März eine Arbeitsgruppe einberufen, die im Sommer konkrete Ergebnisse bekanntgeben wird. Wie viel Geld das Verbraucherschutz- und das Sozialministerium in den Fonds einzahlen werden, ist noch in der Beratung. Eingerichtet werden soll auch eine Clearingstelle,
die über die Vergabe der Zuwendungen aus dem Fonds entscheidet.
Unabhängig davon, dass wir seit 2012 kontinuierlich daran arbeiten, Stromsperren einzudämmen und Betroffenen zu helfen, können diejenigen Verbraucher, die Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt beziehen, ihre Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen. Bei Beziehern geringer Renten und geringen Einkommens lohnt es sich zudem zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung besteht. Bei Bedarf bekommt man auch Unterstützung bei örtlichen Sozialberatungsstellen oder bei der Verbraucherzentrale.
Ich weiß eigentlich nur von einem Energieversorger sicher, dass er noch einen Laufkassierer hat, der säumige Zahler besucht, mit ihnen Raten vereinbart, abhängig davon, wie hoch der Rückstand ist. Manchmal ist das auch eine Rate von 10 oder 20 Euro pro Monat. Auch dieser Kassierer versucht immer wieder, den Menschen zu helfen und Wege zu finden. - Bei der ersten Mahnung muss man aber natürlich auch die Post öffnen und selbst tätig werden, auch das muss ich einmal sagen.
Es gibt mittlerweile so viele Hilfsangebote, wir sind ja jetzt bei diesem Vorlauf, ich denke, über kurz oder lang kriegen wir dieses Problem in den Griff, aber man wird es nie ganz eindämmen können. Wir stimmen natürlich beiden Anträgen nicht zu. - Vielen Dank.
Ganz kurz. - Diese 40 Millionen pro Jahr müsste das Land aufbringen, nicht der Bund.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie die ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen. „Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. Einen entscheidenden Einfluss haben
gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln.“ - Dies ist der erste Leitsatz der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, deren Herausgeber die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. und die Bundesärztekammer sind.
Palliativmedizin ist keine Sterbemedizin. Die palliativmedizinischen Methoden und Einstellungen sind auch schon in frühen Stadien der Erkrankung gefordert, zum Teil schon, sobald die Diagnose bekannt wird. Ziel ist es, dem Patienten trotz seiner schweren Erkrankung ein beschwerdearmes, erträgliches Leben zu ermöglichen. Das Behandlungsziel ist eine möglichst umfassende Symptomkontrolle zum Beispiel von Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe, psychischem Leid, Übelkeit, Erbrechen, offenen Wunden und vielem mehr.
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft der Palliativmedizin dient die Palliativmedizin der aktiven ganzheitlichen Behandlung von Menschen mit einer fortschreitenden oder fortgeschrittenen lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei ist nicht die Verlängerung der Lebenszeit um jeden Preis angestrebt, vielmehr gilt es, den Tagen, die bleiben, die höchstmögliche Lebensqualität zu schenken. Die klassische Medizin verfolgt das Ziel, den Patienten von seinen Krankheiten zu heilen. Die Palliativmedizin kommt ins Spiel, wenn die Mittel dieser klassischen Medizin nicht ausreichen. Sie legt den Fokus weg von den Behandlungen, stattdessen will sie unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wochen und Tage mit möglichst hoher Lebensqualität und selbstbestimmt und ohne unnötiges Leid zu erleben, eben den Tagen mehr Leben zu geben. Nicht das technisch Machbare steht im Vordergrund, sondern das, was der Patient will. So besprechen die Ärzte mit diesen beispielsweise das Für und Wider einer Operation und überlegen, ob der Eingriff überhaupt sinnvoll ist. So verlängert eine aggressive Chemotherapie möglicherweise das Leben nur kaum, verursacht aber weitere Leiden. Es gilt, den Patienten in solchen Situationen den Mut zu geben, sich bewusst zu entscheiden. Im bundesweiten Vergleich nimmt das Saarland in der Palliativ- und Hospizversorgung eine führende Position ein.
Ein würdevolles Lebensende bis zur letzten Stunde ist für die politisch Verantwortlichen im saarländischen Landtag von elementarer Wichtigkeit. Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ist im Saarland mittels eines engmaschigen Netzes ambulanter und stationärer Versorgungsund Unterstützungsangebote sichergestellt. Ein großes Augenmerk liegt dabei auch auf einer guten Ausbildung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter. Allen, die hierbei, ob haupt- oder ehrenamtlich, eine hervorragende Arbeit leisten, gebührt unser besonderer Dank und unsere Anerkennung.
Es ist wichtig, den Dialog mit allen Akteuren im Bereich der Palliativ- und Hospizarbeit sowie eine enge Verzahnung von Haupt- und Ehrenamtlichen weiter zu intensivieren, die Möglichkeiten moderner Kommunikation und digitaler Technik auch im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung weiter auszubauen, sich dafür einzusetzen, dass die Palliativund Schmerzmedizin im Rahmen der Ausbildung sowohl im medizinischen als auch im pflegerischen Sektor einen noch größeren Stellenwert erhält und das Bemühen um weitere haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer fortzuführen, damit die Versorgung im Saarland auch zukünftig vorbildlich bleibt.
Ein großer Wunsch vieler Menschen ist es, im häuslichen Umfeld im Kreise der Familie möglichst schmerzfrei versterben zu dürfen. Dies stellt Angehörige oftmals vor große Herausforderungen und erfordert professionelle Unterstützung in Pflege und Versorgung. Ergänzt wird die allgemeine ambulante Versorgung im Saarland durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese spezialisierten Teams kommen dann zum Einsatz, wenn eine besonders aufwendige Versorgungssituation vorliegt, die die Möglichkeiten der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung übersteigt. Sie ermöglichen auch bei sehr aufwendigem Versorgungsbedarf den Verbleib in der vertrauten Häuslichkeit und sind für eine angemessene Versorgung unverzichtbar.
Um dies zu gewährleisten, wurde im Saarland ein flächendeckendes Netz mit Hospiz- und Palliativzentren geschaffen. Viele hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 500 Ehrenamtliche leisten in unserem Land tagtäglich großartige unverzichtbare Arbeit am Mitmenschen in der Versorgung Schwerstkranker und in der Begleitung und Unterstützung ihrer Bezugspersonen. Durch die enge Zusammenarbeit von Hausarzt, Pflegediensten und dem Hospizdienst können auch Schwerstkranke bis zuletzt in ihrer Häuslichkeit verbleiben. Deshalb fordern wir die saarländische Landesregierung in unserem Antrag auf, auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die LAG Hospiz eine gute finanzielle Ausstattung erhält und die allgemeine ambulante Palliativversorgung sowie die stationäre Palliativversorgung landesweit mit den dafür zuständigen Akteuren weiterentwickelt wird.
Die LAG Hospiz Saarland e. V. wurde im Januar 2000 gegründet. In ihr sind bislang alle im Saarland tätigen Hospiz- und Palliativeinrichtungen zusammengeschlossen. Die wachsende Zahl der Initiati
ven, Gruppen und Vereine der Hospizarbeit machen es notwendig, Hospizarbeit durch Kooperation und Vernetzung in ihren Kräften zu bündeln. Die LAG Hospiz Saarland arbeitet aktiv an Kooperationen mit öffentlichen Organisationen und für Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Sie handelt Rahmenvereinbarungen aus, fördert und unterstützt die Tätigkeit der Ehrenamtlichen und vieles andere mehr.
In den Abteilungen für Schmerztherapie und Palliativmedizin der saarländischen Krankenhäuser werden Schwerkranke und Sterbende im engen Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams, das in der Lage ist, den physischen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen der betroffenen Menschen hilfreich zu begegnen, optimal betreut. Das PalliativPortal ist speziell für palliativmedizinisch, pflegerisch und hospizlich betroffene Menschen und ihre Angehörigen, Familie und Freunde entwickelt worden, um in kritischen Phasen des Lebens ausreichende Unterstützung zu finden.
Wichtig ist es hierbei, eine Hilfestellung zu geben, wenn es darum geht, Palliativmediziner, Stationen oder ambulante Pflegedienste oder SAPV-Teams mit Palliativ-Fachkompetenz sowie Hospizvereine und stationäre Hospize zu finden, die in der Lage sind, kompetent an ihrer Seite zu sein, um sie zu begleiten. Auch sind die Schmerztherapien mittlerweile so wirkungsvoll, dass der Patient bis zum natürlichen Lebensende nicht unnötig leiden muss und das Netz an Hospizdiensten so dicht ist, dass das Sterben menschenwürdig gestaltet werden kann.
Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase alle mögliche Unterstützung durch eine qualifizierte Palliativmedizin und Hospizbegleitung erhält. Das ist Schwerpunkt unserer Gesundheitspolitik. Wir setzen uns im Saarland und auch auf Bundesebene für den weiteren Ausbau, die strukturelle und finanzielle Sicherstellung und den dauerhaften Zugang zu qualitativ hochwertigen palliativmedizinischen Angeboten ein und das seit Jahren.
Eine gute und flächendeckende Versorgung im Bereich der Palliativmedizin garantieren die Palliativstationen der Krankenhäuser sowie der palliativmedizinische Konsiliardienst. Der Konsiliardienst im stationären Bereich übernimmt die palliativmedizinische Mitbehandlung von schwerstkranken Patienten, die nicht auf einer Palliativstation aufgenommen werden können. Der Konsiliardienst wird per Konsil von den Stationen angefordert, auf der der Patient liegt. Er bietet Ärzten und Fachgruppen im Krankenhaus sein Fachwissen bezüglich Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosoziale Begleitung an mit der Zielsetzung, die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. Vorrangig sind dabei die rasche Linderung belastender Beschwerden und die Entlassung des Patienten in seine ver
traute Umgebung. Der neue Krankenhausplan sieht hier einen weiteren Aufwuchs vor, um dem zunehmenden Versorgungsbedarf gerecht zu werden.
Die meisten Menschen versuchen, den Gedanken an die Endlichkeit des eigenen Lebens so lange wie möglich von sich fernzuhalten. Es gibt aber Situationen, in denen das nicht mehr geht, zum Beispiel bei der Diagnose einer unheilbaren Krebserkrankung. Die Palliativmedizin versucht, die Menschen so zu begleiten, dass ihnen ein guter Umgang mit der Situation gelingt. Eine tödlich endende Krankheit kann jeden von uns zu jeder Zeit treffen. Tod gehört zum Leben, auch wenn wir uns nicht gerne damit auseinandersetzen.
Deshalb ist in diesem Zusammenhang auch das 2009 in Kraft getretene Gesetz, das den Umgang mit Patientenverfügungen regelt, ein wichtiger Pfeiler. In ihr können Menschen für den Fall vorsorgen, wenn sie einmal nicht mehr selber Entscheidungen treffen können, etwa, wenn sie im Koma liegen oder dement sind.
In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Eingriffe sie wünschen und welche nicht. Demnach müssen sich Ärzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten. Leider gibt es immer noch zu viele, die sich oft zu spät mit der Notwendigkeit einer Patientenverfügung auseinandersetzen. Sterben ist keine Frage des Alters. Ich halte es für wichtig, zum Themenkreis Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wieder eine Aufklärungskampagne zu starten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Umgang, die Aufklärung und, wo erforderlich, die Beseitigung von rasant zunehmenden invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten bei uns werden in den kommenden Jahrzehnten eine wichtige Herausforderung im Tierund Umweltschutz sein. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Aufklärungsarbeit in Bezug auf gesundheitliche Gefahren durch einzelne invasive Arten und der Schutz und Erhalt einheimischer Arten.
Immer mehr Tiere und Pflanzen werden durch den Menschen aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet verschleppt. Durch den weltweit zunehmenden Warenverkehr und Fernreisen gelangen absichtlich, unabsichtlich oder als blinde Passagiere eine Vielzahl fremdländischer Tiere und Pflanzen in unser Land, Tendenz steigend. Viele dieser Arten können sich bei uns nicht fortpflanzen oder überleben den Winter nicht. Viele der gebietsfremden Arten verschwinden schnell wieder oder aber fügen sich problemlos in Tier- und Pflanzenwelt ein. Eine Beseitigung dieser weitverbreiteten Tiere und Pflanzen aus dem Ökosystem wird häufig nicht mehr möglich sein. Weit über 600 eingschleppte Neophyten und an die 300 Neozoen haben sich bei uns fest etabliert. Stellenweise kann dadurch die Artenvielfalt zunehmen. Oft aber haben Neozoen und Neophyten negative Auswirkungen.
Die EU hat einheitliche Mindeststandards definiert, um eine bessere Vorbeugung und Früherkennung und Reaktionen auf invasive Arten zu ermöglichen. Die gelisteten Arten sind von Region zu Region unterschiedlich verbreitet. Es bleibt daher den Mitgliedsstaaten überlassen, wie sie gegen diese vorgehen. Bei bereits etablierten Arten ist es oft ein
Kampf gegen Windmühlen, sodass das Ziel darin besteht, eine weitere Verbreitung zu unterbinden.
Worum geht es? Manche Arten verdrängen einheimische oder lassen sogar ganze Ökosysteme kippen. Da gilt es, frühzeitig einzugreifen. Asiatische Marienkäfer verdrängen die einheimischen, der Kamberkrebs den europäischen Flusskrebs, das Grauhörnchen das europäische Eichhörnchen. Die nordamerikanische Rippenqualle hat im Schwarzen Meer Sardellen und Sprotten nahezu ausgerottet. Jetzt siedelt sie sich in Nord- und Ostsee an. Wenn es einmal so weit gekommen ist, kann man die Verbreitung nur noch versuchen einzuschränken.
Die chinesischen Wollhandkrabben wandern über Flüsse und Kanäle in unsere Flussmündungen ein. Der Signalkrebs ist resistent gegenüber der ebenfalls aus Nordamerika stammenden Krebspest und brachte einen neuen, hochvirulenten Stamm des Erregers nach Europa. Zusätzlich ist der Signalkrebs aggressiver als einheimische Flusskrebse und wird im Vergleich zu Steinkrebs und Dohlenkrebs auch deutlich größer und produziert mehr Nachkommen. Er ist den heimischen Arten damit in direkter Konkurrenz überlegen und verdrängt diese vollständig aus ihren Lebensräumen. Der Signalkrebs, der ursprünglich als Speisekrebs aus Amerika eingeführt wurde, ist Überträger der Krebspest, eine todbringende Gefahr für unseren einheimischen Edelkrebs.
Bei invasiven Pflanzenarten ist der Riesenbärenklau wohl jedem bekannt. Der Riesenbärenklau, auch Bärenkralle, Herkulesstaude oder Herkuleskraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Familie der Doldenblütler. Ursprünglich stammt sie aus dem Kaukasus und ist in Europa ein invasiver Neophyt. Der Riesenbärenklau bildet photosensibilisierende Substanzen aus der Gruppe der Furocumarine, die in Kombination mit Sonnenlicht und auch stärkerem Lampenlicht phototoxisch wirken. Berührungen in Verbindung mit Tageslicht können beim Menschen und anderen Säugetieren zu schmerzhaften Quaddeln und Blasen führen, die schwer heilen und wie Verbrennungen erscheinen. Der Umgang mit der Pflanze ist deshalb nur mit vollständiger Schutzbekleidung und Gesichtsschutz möglich. Die Bekämpfung ist mühsam. Allerdings werden bei uns durch großflächige Beweidung mit Schafen und Ziegen mittlerweile beachtliche Erfolge erzielt.
Der aus Nordamerika stammende Waschbär sieht zwar putzig aus, stellt aber besonders für Greifvögel eine ernste Gefahr dar. Der Waschbär ernährt sich von Pflanzen, Wirbellosen und Wirbeltieren. Das sich in Deutschland rasant verbreitende Tier macht sich gerne über die Nester gefährdeter Vögel her, wobei der Waschbär selbst ja nicht weiß, dass sie bei uns gefährdet sind.
Zur Vermeidung von Schäden gilt es, die Bevölkerung über passive Abwehrmechanismen und die Vermeidung von Fütterung zu informieren. Falsch verstandene Tierliebe führt dazu, dass sich beispielsweise durch Füttern die Lebensbedingungen für den Waschbären weiter verbessern und die Tiere vermehrt in den Siedlungsbereich gezogen werden. Gleiches gilt für leichte Zugänglichkeit von Nahrungsressourcen. Auch zur Prävention von Schäden an Gebäuden ist ein verstärkter Informationsfluss vonnöten.
Der Waschbär ist extrem anpassungsfähig in Bezug auf Nahrung und Lebensraum und er erobert in Ökosystemen bisher unbesetzte Nischen. Der Waschbär wird beispielsweise für den Niedergang der stark gefährdeten europäischen Sumpfschildkröte verantwortlich gemacht. Gefährdet sind Reptilien und auch deren Eier. In Sachsen-Anhalt hat der Waschbär Europas größte Graureiherkolonie, die circa 420 Brutpaare zählte, nahezu ausgelöscht. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Thüringen, hat der Waschbär bereits jeden fünften Horst des Uhus erobert. Bei der Eroberung von Baumhöhlen steht er in Konkurrenz zu Wildkatze, Waldkauz, Baummarder und vielen anderen. Auch wenn das Saarland derzeit noch keine größeren Waschbärbestände verzeichnet, ist davon auszugehen, dass der Bestand in den nächsten Jahren vehement zunehmen wird.
Der Waschbär unterliegt im Saarland dem Jagdrecht und hat eine Schonzeit vom 01. März bis 31. Juli. Der größte Teil der getöteten Waschbären fiel in den letzten 10 Jahren bei uns dem Straßenverkehr zum Opfer. Natürliche Feinde wie Rotluchse, Wölfe, Riesenschlangen, Bären und andere Raubtiere spielen keine entscheidende Rolle als Todesursache, zumal größere Räuber in vielen Gebieten durch den Menschen ausgerottet wurden oder es sie in unserem Land einfach nicht gibt. De facto hat der Waschbär bei uns keine natürlichen Feinde.
Die bundesländerübergreifend abgestimmten Maßnahmen zur Bekämpfung der gelisteten Tier- und Pflanzenarten wurden unter Beachtung der EUEmpfehlung in Managementmaßnahmenblättern zusammengefasst. Das Saarland hat die abgestimmten Maßnahmenblätter für Arten der Unionsliste, wonach sich die Bundesländer bei der Bekämpfung der Arten vom Grundsatz her richten sollen, veröffentlicht und hat parallel dazu durch das Ministerium für Umwelt auch eine Broschüre über die im Saarland vorkommenden invasiven Arten über die Unionsliste hinaus erarbeitet. Professionell tätige Saatguthändler im Saarland werden sensibilisiert, um den Einsatz von heimischen Pflanzenarten zu fördern.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Umweltministerium hier schon frühzeitig tätig wurde und dafür Sorge trägt, dass jetzt schon in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten die Bekämpfung inva
siver Arten erfolgt. Außerhalb dieser Gebiete sind allerdings Gemeinden und private Grundstücksbesitzer verantwortlich. Wichtig ist auch der verstärkte Schutz heimischer Arten, das Umsetzen konkreter Maßnahmen, die über die allgemein beschriebenen Maßnahmen in den Maßnahmenblättern hinausgehen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die saarländische Landesregierung sich im Rahmen der saarländischen Ratspräsidentschaft in der Großregion dafür einsetzen wird, regelmäßig Informationen auszutauschen, und sich über Maßnahmen bezüglich invasiver Arten abstimmt. Das Bestreben der saarländischen Landesregierung, die Problematik der invasiven, gebietsfremden Arten in den Biologieunterricht zu integrieren und damit für dieses Problem schon Schulkinder zu sensibilisieren und ein Verantwortungsgefühl in den nachfolgenden Generationen zu wecken, ist wichtig und zukunftsorientiert. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rückgang der Honigbienen, der Wildbienen sowie generell aller Insekten und auch heimischer Vogelarten war in den letzten Jahren ein ständig diskutiertes Thema bei uns und wird es auch weiterhin bleiben. Klar muss sein, ein besserer Artenschutz fordert auch eine Veränderung unseres Umgangs mit der Natur. Mit der Biodiversitätsstrategie des Saarlandes realisieren wir einen elementaren Teil der Natur
schutzoffensive 2020 im breiten Dialog und Konsens mit den relevanten Naturschutzverbänden und Interessengruppen.
Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie ist Grundlage unseres Handelns auf dem Gebiet des Naturund Artenschutzes. Mit dem Sonderprogramm „Dem Saarland blüht was“ zur Förderung innerörtlicher Blühflächen wandeln wir noch ungenutzte, ökologisch wertlose oder regionaluntypische Flächen in ökologisch wertvolle um und geben Insekten somit Nahrung und Lebensraum, genau wie mit der Förderung von Streuobstwiesen.
Natur- und Artenschutz kann ohne Naturpädagogik nicht funktionieren, denn nur so können Abläufe in Natur und Tierwelt vermittelt und verstanden werden. Naturpädagogik eröffnet vor allem Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten, um ihre Verbindung, ihre Sensibilisierung und ihr Verständnis für Natur und Tiere zu stärken und zu fördern, und zwar unabhängig von ihren wirtschaftlichen oder sozialen Voraussetzungen.
Damit Kinder Natur- und Umweltschutz bereits in jungen Jahren lernen und praktische Erfahrungen machen, etwa wie man Gemüse und Früchte pflanzt, pflegt und erntet, fördern wir das Anlegen weiterer Schulgärten. Sie vermitteln Nachhaltigkeit und tragen dazu bei, das Bewusstsein bei Kindern und Jugendlichen für unsere Umwelt zu schärfen. Je 35.000 Euro stellen wir dafür in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung.
Noch nie wurde so viel für Tierschutz und Umweltschutz im Saarland getan und investiert wie in den vergangenen sechs Jahren. Auch zukünftig wollen wir den Natur- und Tierschutz weiter und nachhaltig stärken. Wir messen dem Natur- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert bei.
In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für Tierwohl in der Forschung zugenommen. Es wurde eine Fülle an tierversuchsfreien Forschungsverfahren entwickelt. Das Engagement für eine tierversuchsfreie Forschung möchten wir würdigen und stellen für die Auslobung eines Preises für tierversuchsfreie Forschung alle zwei Jahre, beginnend im Jahr 2020, 10.000 Euro zur Verfügung. Wir unterstützen weiter die saarländische Tierversuchskommission bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit, die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchsvorhaben zu unterstützen.
Wir haben seit 2012 den Stellenwert des Tierschutzes konsequent ausgebaut. Artgerechte Tierhaltung und aktiver Tierschutz werden im Saarland großgeschrieben. So wurden bereits wesentliche Punkte des Tierschutzes in das Jagd- und Fischereigesetz
überführt. Der saarländische Fischereiverband mit seinen 17.000 Mitgliedern wird weiter finanziell unterstützt. Zum Beispiel erhält er durch das 2017 in Kraft getretene Fischereigesetz von der jährlichen Fischereiabgabe in Höhe von 140.000 Euro 80 Prozent unter anderem zur Qualifizierung und Weiterbildung der Mitglieder sowie für die Förderung von Besatzmaßnahmen mit Aalen und Kleinfischarten zur Verbesserung des Artenschutzes in unseren Gewässern.
In zahlreichen Projekten kümmern sich haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer um Natur-, Umwelt- und Tierschutz. Diese Arbeit, insbesondere die der Tierheime, möchten wir auch in den nächsten zwei Jahren mit 100.000 Euro unterstützen, damit auch in Zukunft das Wohl der Tiere im Vordergrund steht und der Sanierungsstau in den Tierheimen abgearbeitet werden kann. An dieser Stelle möchte ich mich bei all den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit, die sie tagtäglich in den Tierheimen leisten, bedanken.
Wir werden die Tierschutzstiftung Saar für ihre Unterstützung von Tierschutzvereinen, ihre Öffentlichkeitsarbeit, Werbekampagnen und Informationsveranstaltungen mit 63.000 Euro fördern. Die Wildtierauffangstation in Eppelborn, die Wildvogelauffangstation in Püttlingen, die Förderung des Tierschutzes und investive Maßnahmen zum Tierschutz, um nur einige zu nennen, werden wir in den nächsten Jahren unterstützen und fördern.
Seit Februar 2014 bekleidet der Tierarzt Dr. HansFriedrich Willimzik das Amt des saarländischen Tierschutzbeauftragten. Für sein ehrenamtliches Engagement stehen wie in den vergangenen Jahren jährlich 6.000 Euro zur Verfügung. An dieser Stelle möchte ich mich bei ihm recht herzlich für seinen unermüdlichen Einsatz, sein Engagement und die gute Zusammenarbeit bedanken!
Darüber hinaus etablierte unser Minister Reinhold Jost einen Jugend-Tierschutzpreis, um den Wert von Tierwohl und Tiergesundheit bereits im Jugendalter zu vermitteln. Der Jugendtierschutzpreis hat dazu beigetragen, dass man sich mit dem Thema Tierschutz bereits in der Schule beschäftigt. Daher wird er auch weiter jährlich mit 3.000 Euro ausgelobt.
Der ethische Tierschutz genießt heute Verfassungsrang. Dem sich daraus für alle Träger der staatlichen Gewalt ergebenden ständigen Schutzauftrag tragen wir unter anderem dadurch Rechnung, dass wir für die Jahre 2019 und 2020 fast 500.000 Euro im Haushalt für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzes, insbesondere Ersatzvor
nahmen, veranschlagt haben. Darunter sind auch Maßnahmen der zuständigen Behörden zu verstehen, die angeordnet werden müssen, um festgestellte Verstöße bei Tierhaltungen zu beseitigen beziehungsweise künftige Verstöße zu verhindern.
Wir haben im Umwelt- und Tierschutz in den vergangenen sechs Jahren schon viel erreicht und auf den Weg gebracht. Das wird auch so fortgeführt werden. Dafür vielen Dank an Minister Reinhold Jost und seine Mitarbeiter im zuständigen Ministerium.
Ich persönlich wünsche mir einen zukunftsorientierten und nachhaltigen Tier-, Umwelt- und Naturschutz.
Zum Schluss möchte ich noch etwas anmerken. Es geht um die betäubungsfreie Kastration von Ferkeln. Dadurch, dass Minister Jost im Bundesrat gegen die Verlängerung gestimmt hat und der Bundesrat in Gänze alle Anträge zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration abgelehnt hatte, hatten wir für ein paar Tage geglaubt, das Thema wäre erledigt. Leider war es das nicht. Mir ist sehr wohl bewusst, wer das im Bundestag beschlossen hat. So ist es nicht.
Aber die Diskussion rund um die betäubungsfreie Kastration von Ferkeln hat uns gezeigt, dass es nicht nur wichtig ist, wie wir mit unseren Tieren umgehen, sondern dass auch ein Umdenken in der Gesellschaft und bei den Verbrauchern stattfindet. Das ist gut so. Auch dieser Aspekt bildet den moralischen Stand einer Gesellschaft ab. Deshalb hat Minister Jost im Bundesrat gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist gestimmt, uns ist eben nicht egal, wie wir mit unseren Nutztieren umgehen und nicht nur mit denen, die uns zuhause als treue Begleiter im Leben dienen. Hier wurden Tierschutz und Tierwohl mit Füßen getreten. Ich kann das nicht akzeptieren, weil ich es nicht verstehen kann. Es gibt Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Mir erschließt sich nicht, was noch als wirkliche Alternative entwickelt werden soll. Wir stehen dabei an der Seite der Tierschutzverbände. Es ist gut, dass wir im Saarland eine andere Meinung dazu haben und für uns immer der Tierschutz und das Tierwohl im Vordergrund stehen.
Ich bitte um Zustimmung für den Einzelplan 09. Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Streuobstanbau prägt große Teile der saarländischen Kulturlandschaft. Streuobstflächen sind reich strukturierte Biotope, die zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum bieten. Darüber hinaus weisen die saarländischen Streuobstbestände ein umfangreiches Spektrum an selten gewordenen, alten regionalen und standortangepassten Obstsorten auf. Streuobstwiesen stellen mit ihrer Struktur ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinstlebewesen dar und sind auch aufgrund ihres Nutzungscharakters wichtig für viele zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Streuobstwiesen gelten als artenreichste Lebensgemeinschaft in Mitteleuropa. Studien gehen von bis zu 5.000 Arten bei Flora und Fauna aus, die hier ihren Lebensraum finden können, wenn sie regelmäßig gepflegt werden. Das Sich-selbst-überlassen von Streuobstwiesen führt oftmals unweigerlich dazu, dass die Areale verbuschen und verwildern. Das Problem ist, dass die meisten der gefährdeten und bedrohten Arten nicht Waldbewohner, sondern Arten des offenen Landes sind. Das Sich-selbst-überlassen und nicht regelmäßige Pflegen von Streuobstwiesen bringt meistens nicht eine Erhöhung der Artenvielfalt, sondern eine Verringerung mit sich.
Wir setzen uns dafür ein, bestehende Streuobstwiesen zu erhalten und neue zu pflanzen. Diese benötigen allerdings meist 10 Jahre und mehr, um den ökologischen Wert alter Obstbäume zu erreichen. Wo immer möglich, sollten Imker zur Blütezeit ihre Bienenstände in den Streuobstwiesen aufstellen. Den vielen Vogelarten, die dort leben, können zu
sätzlich künstliche Nisthilfen angeboten werden. Wichtig sind regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Für die Artenvielfalt ist das Pflegen und Mähen der Streuobstwiesen existenziell. Nicht überall macht es Sinn, die Natur sich selbst zu überlassen. Bei Streuobstwiesen sind die Auswirkungen für die Artenvielfalt verheerend, wenn sie nicht gepflegt werden.
Die Biodiversität einschließlich der Artenvielfalt vieler landschaftlich genutzter Standorte ist insbesondere durch Änderungen der Nutzungssysteme unbefriedigend. Veränderungen der wirtschaftsund energiepolitischen Rahmenbedingungen induzieren einen Strukturwandel, der mit einer intensiveren Nutzung der Agrarlandschaften oder der Aufgabe unwirtschaftlicher Landschaftsteile verbunden ist. Im Falle einer zu intensiven Bewirtschaftung ist der Biodiversitätsverlust unter anderem zurückzuführen auf die Verringerung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft und damit auf eine mangelnde Biotopvernetzung. In Fällen flächendeckender intensiver Grünlandbewirtschaftung führt die Stickstoffdüngung zu artenärmeren Standorten.
In Regionen wie dem Saarland, das vielerorts einen hohen Anteil an Strukturelementen wie Streuobstwiesen oder aufgegebenen landschaftlichen Flächen aufweist, ist die Aufrechterhaltung einer Bewirtung und Pflege Voraussetzung für die Erhaltung der Biodiversität. Dabei können Streuobst aus regionalem Anbau und die daraus hergestellten Produkte wie Viez, Obstsäfte, Konfitüren etc. die Wertschöpfung im ländlichen Raum steigern.
Hauptziel einer Fördermaßnahme ist der Erhalt, die Pflege und die Inwertsetzung beziehungsweise Vitalisierung von saarländischen Streuobstbeständen. Bereits aufgegebene Streuobstwiesen sollen wieder in sachgerechte Nutzung gebracht werden. Den derzeitigen Tendenzen, Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zu pflegen und sie entweder der Verwilderung preiszugeben oder der Intensivierung wegen zu beseitigen, sollte entgegengewirkt werden.
Allerdings weist diese Maßnahme daneben auch die Zielsetzung auf, die Streuobstwiesen, die derzeit noch gepflegt werden, weiterhin in Pflege zu halten und hierfür einen wirtschaftlichen Anreiz zu bieten. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt das bestehende Risiko der Aufgabe der extensiven Streuobstwiesen sehr deutlich. Zeitweise wurden beziehungsweise werden Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. Sie werden also nicht mehr gepflegt und genutzt, sodass sie der Verwilderung preisgegeben sind, oder aber sie werden komplett beseitigt, um eine intensive Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche zu ermöglichen.
Die vorgesehenen Verpflichtungen sollen Quantität und Qualität des Obstbaumbestandes im Saarland und somit auch den zu erwartenden Umweltnutzen sicherstellen, der in der Biodiversität, dem Boden-, Wasser- und Klimaschutz zu sehen ist. Die Maßnahme trägt damit zu allen Unterprioritäten der ELERPriorität „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme“ sowie zum Querschnittsziel „Umweltschutz“ bei. Umweltminister Reinhold Jost setzt sich schon seit Jahren für ein stärkeres Engagement zur Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen im Saarland ein und hat dafür auch Förderprogramme aufgelegt.