Angelika Pfeiffer

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der sehnlichste Wunsch fast aller Ehepaare ist ein Kind. Das beglückendste Erlebnis von uns allen, die wir Kinder haben, ist die Geburt der Kinder und die gemeinsame Arbeit, wenn wir die Kinder erziehen können.
Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2009/2010 gestern durch den Sächsischen Landtag werden die Grundlagen für ein Novum geschaffen, das bundesweit einmalig ist:
nämlich die Verbesserung der Finanzierungssituation im Bereich der künstlichen Befruchtung. Wir Sachsen können stolz auf unseren Vorstoß sein, auf unseren sächsischen Haushalt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erinnern uns: Mit der Umsetzung der Gesundheitsreform von 2004 wurden auch die Regelungen für die Behandlung unerfüllter Kinderwünsche neu gestaltet. Das neue Gesetz bedeutet für die Betroffenen, dass sie nun 50 % der Behandlungskosten für die Befruchtung außerhalb des Körpers selbst zahlen müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die anderen 50 % für höchstens drei Behandlungszyklen; vorher waren es vier Behandlungszyklen, die voll erstattet wurden. Das bedeutet, meine Damen und Herren, dass die Kosten für solche Behandlungen zwischen 3 000 und 4 000 Euro schwanken. Die betroffenen Ehepaare müssten daher bei drei Versuchen bis zu 6 000 Euro selber zahlen. Das ist eine finanzielle Hürde,
welche für viele nicht ohne Weiteres stemmbar ist und auch nicht die endgültige Garantie vorweisen kann, dass sich der Kinderwunsch realisiert.
Die Folge davon ist ein Rückgang der Geburten nach künstlicher Befruchtung um circa die Hälfte. Das ist natürlich ein schlechtes Zeichen für uns alle. Dem steht der zunehmende Wunsch vieler Paare nach einem eigenen Kind gegenüber. Jedes siebente Paar in Deutschland bleibt ungewollt kinderlos. Nach einer Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach hätten 1,4 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren gern Kinder gehabt. Nur geklappt hat es leider nicht. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Stress, Umwelteinflüsse, Krankheiten. Es wäre zu viel, alle Ursachen aufzuzählen. Alle Ursachen sind auch noch nicht bekannt. Auch die Alternative einer Adoption ist in den wenigsten Fällen realistisch, da auf einen zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen circa zwölf mögliche Adoptiveltern kommen. Auch hier sind Ausnahmen möglich. Ich erinnere nur an den Bundeskanzler a. D., der schon weit über 60 war und bei dem dies trotzdem noch geklappt hat.
Meine Damen und Herren! Dem gilt es entgegenzuwirken. Mit dem vorliegenden Antrag und den finanziellen Mitteln, welche im Doppelhaushalt bereitgestellt werden, schaffen wir die Voraussetzungen, von denen nicht nur die Eltern profitieren, sondern die gesamte Gesellschaft. Angesichts der fallenden Geburtenziffern in den meisten Ländern erhält eine Behandlung, welche darauf abzielt, Störungen der natürlichen Empfängnis und Zeugungsfähigkeit mithilfe ärztlicher Kunst zu überwinden, auch gesellschaftspolitisch eine große Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Wir alle sind uns der demografischen Entwicklung bewusst, von der der Freistaat in den nächsten Jahren leider besonders betroffen sein wird. Junge Arbeitnehmer und Fachkräfte fehlen, und die sozialen Sicherungssysteme, so wie sie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten aufgebaut worden sind, lassen sich immer schwieriger finanzieren. Mit diesem vorliegenden Antrag können wir dem zu einem kleinen Teil
entgegenwirken, denn mehr Geburten bedeuten mehr Arbeitskräfte und bedeuten wiederum Produktivität, die den Wettbewerb erhöhen sowie ein günstiges Verhältnis von Rentenempfängern zur volkswirtschaftlichen Aktie herstellen. Aber das wichtigste Argument ist und bleibt: glückliche Eltern und glückliche Kinder!
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein wenig komisch ist es schon in diesem hohen Haus. Jetzt haben wir Sachsen einmalig Geld für eine solche tolle Sache eingestellt. Eigentlich erwarte ich von allen Rednerinnen und Rednern – auch von der Frauen der Opposition –, dass Sie ans Mikrofon gehen und sagen: Leute, das ist eine tolle Sache und deutschlandweit einmalig!
Darauf können wir Sachsen doch stolz sein, wir können doch stolz sein auf den sächsischen Haushalt. In einer zweiten Stufe könnten Sie, Frau Lauterbach oder Frau Herrmann, dann sagen: Dieses und jenes gefällt mir nicht, hier und da könnten wir etwas ändern. – Das ist alles möglich und alles richtig, aber in erster Linie sollten wir sagen: Wir Sachsen sind klasse. Wir leisten uns etwas, was sich die anderen Länder nicht leisten.
Mit dem vorliegenden Antrag setzen wir ein Signal für ein familien- und kinderfreundliches Sachsen.
Frau Schütz, wenn Sie mir das Wort im Mund herumdrehen und sogar fast mit erhobenem Zeigefinger warnen – ich habe meine Rede vor mir liegen –, so muss ich eines sagen: Es war e i n Argument, warum wir den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss beim Sozialhaushalt, aber auch im Parlament gesagt haben: Wir wollen Geld für die künstliche Befruchtung aus diesem und aus jenem Grund. Und hier war ein Grund die Demografie. Also bitte drehen Sie mir nicht das Wort im Munde herum. Wir sind stolz auf uns.
Dass diese Möglichkeit dabei nur für Ehepaare und nicht für Lebensgemeinschaften und für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gilt, ist durchaus legitim, durch das Bundesverfassungsgericht gut begründet und von unserer Fraktion auch so gewollt.
Die Ehe ist wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind anzusehen, in der den Kindeswohlbelangen besonders Rechnung getragen wird. Das soll auch so bleiben.
Die eheliche Bindung bietet einem Kind grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu werden.
Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses Doppelhaushaltes wurden die Grundlagen für den Freistaat geschaffen. Auf Bundesebene besteht noch Handlungsbedarf. Sie können sicher sein, dass wir Sachsen
beim Bund etwas nachhelfen. Das haben wir schon oft getan, und das werden wir wieder tun.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden die Punkte 1 bis 4 ablehnen; wir werden also nicht zustimmen.
Punkt 1. Wie ich vorhin ausgeführt habe, sind wir der Meinung, dass künstliche Befruchtung nur bei verheirateten Ehepaaren infrage kommt.
Punkt 2. Die Richtlinien sind von der Bundesärztekammer vorgegeben. Das kann in Sachsen nicht ausgehebelt werden.
Punkt 3, Rechtsanspruch für Menschen auf psychosoziale Beratung. Wer jemals in einer Kinderwunschpraxis war, weiß, dass, bevor überhaupt alles losgeht, er mindestens fünfmal an einem Beratungsgespräch teilnehmen muss. Die Beratung ist also gegeben.
Punkt 4. Es gibt bereits einige gute Studien. Wir werden uns im Gesundheitsausschuss sicher darüber unterhalten, sodass wir dann gemeinsam darüber diskutieren können.
Wir werden den Antrag ablehnen.
Danke.
Selbstverständlich werden wir diesem Antrag der Linksfraktion nicht zustimmen. Für uns ist die beste Beziehung Vater, Mutter, Kind in einer ehelichen Partnerschaft.
Danke, Frau Vorsitzende. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lay, ich hätte mir gewünscht, Sie wären zur Debatte hier im Saal gewesen und hätten die Reden gehört, dann hätten Sie – –
Sie sind vorhin gerade gekommen; wären Sie hier gewesen, hätten Sie jetzt anders argumentieren können.
Wir bleiben bei unserer Meinung. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Petitionsausschuss gerade zu dieser Petition sehr lange diskutiert. Die Petition ist mehrheitlich abgelehnt worden, im Übrigen auch mit den Stimmen der Koalition. Ich wundere mich schon sehr über den Beifall heute. Sie ist trotz intensiver Diskussion abgelehnt worden, und wir sind auch der Meinung, dass das richtig war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn zwei kurze Bemerkungen machen.
Erstens. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der NPD-Fraktion – Sie sagten es selbst –, setzt eine Kette von Aussprachen zum Thema Ärztemangel fort, wie wir sie fast zu jeder Plenarsitzung haben. Mit Reden allein kann jedoch überhaupt nichts erreicht werden. Sie selbst, Herr Delle, sprachen Ihren Maßnahmenkatalog an, der auf keinen Fall so, wie Sie ihn vorgestellt haben, umsetzbar ist.
Zweitens. Die Antworten auf Ihren Antrag finden Sie bereits in der Stellungnahme der Staatsregierung auf die Anfrage der FDP: Modellprojekte gegen Medizinermangel in Sachsen. Normalerweise müssten Sie, wenn Sie das alles lesen, Ihren Antrag für erledigt erklären.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen handelt, und das seit Jahren. Sachsen war eines der ersten Bundesländer, das konkrete Maßnahmen gegen den Ärztemangel entwickelt und auch umgesetzt hat.
Die Staatsregierung berichtet nicht nur im Plenum, sondern ebenfalls im Fachausschuss, wo Sie alle, meine Damen und Herren Kollegen, auch Sie von der NPD, Fragen stellen können. Nun habe ich mir die Arbeit gemacht und die Protokolle der letzten zwei Jahre durchgelesen. Herr Delle, Ihre Kollegen, die dort vertreten sind, haben nicht nur zum Thema Ärztemangel, sondern generell nicht einmal eine einzige Frage gestellt.
Die NPD fordert unter Punkt II einen Maßnahmenkatalog; einen solchen gibt es ja schon längst. Das müssten Sie
Sechstens: Auch für die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses sind erfolgreich Aktivitäten in Anspruch genommen worden. Es gibt jährliche Informationsveranstaltungen aller Medizinstudenten. Es gibt das Leipziger Patenschaftsmodell. Das heißt, es werden Hospitanten in den Landarztpraxen gefördert, um sie für diese Tätigkeit zu interessieren. Die Förderung beträgt in den ersten zwei Jahren 300 Euro monatlich, im dritten Jahr 400 Euro und im vierten Jahr 600 Euro. Und diese Förderung braucht nicht zurückgezahlt zu werden.
wissen, das wissen Sie auch. Aber ein bisschen Polemik, so denken Sie, schadet ja nichts.
Die Staatsregierung hat eine breit angelegte Initiative gestartet, um die medizinische Versorgung in Sachsen zu verbessern. Das gilt auch für den ländlichen Raum. Lassen Sie mich einige Fakten aufzählen.
Erstens: Stichwort Sicherstellungszuschläge. In Gebieten mit einer Unterversorgung oder einer drohenden Unterversorgung mit Ärzten erhalten Mediziner eine Zulage. Diese Zulage ist gestaffelt. Bei der Übernahme einer Praxis bekommen sie beispielsweise 60 000 Euro, bei der Neueröffnung 30 000 Euro und für die Einrichtung einer Zweitpraxis 7 000 Euro. Außerdem erhalten verbliebene Ärzte im Planungsgebiet eine Bonuszulage.
Es geht nicht allein ums Geld, dass wir mit Ärzten Probleme haben. Das wissen wir selbst. Es ist eine Sache, die nicht nur in Ostdeutschland, in den neuen Bundesländern Probleme macht. Es gibt in ganz Europa – zumindest in großen Teilen Europas – dieses Problem.
Zweitens: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Errichtung von Arbeitsplätzen in Höhe von bis zu 200 000 Euro wird Hausärzten, Kinderärzten und Nervenärzten vom Wirtschaftsministerium gewährt. Darüber hinaus können Ärzte, die sich in offenen Planungsgebieten niederlassen wollen, für eine Übernahme oder Neugründung ein zinsverbilligtes Darlehen bei der SAB erhalten. Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung muss in diesem Zusammenhang dringend erwähnt werden.
Siebtens: die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um gerade Ärztinnen die berufliche Verwirklichung zu erleichtern. Auch hier gibt es schon Modellprojekte.
Meine Damen und Herren! Man kann nicht auf alle aktuellen Aktivitäten und noch geplanten Projekte in Sachsen eingehen, die der Sicherung der ärztlichen Versorgung in unserem Land dienen sollen. Eines ist aber sicher: Es bedarf nicht eines Antrages der NPD.
Drittens: Daneben gelten verschiedene kommunale Unterstützungsmaßnahmen.
Das schaffen wir auch ohne Sie. Denn in der Zwischenzeit weiß auch die Bevölkerung, wie Sie einzuschätzen sind.
Der Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. August 2008 sieht die Erhöhung der Ärztehonorare von 2,5 Milliarden Euro doch schon vor.
er ist auch grottenschlecht gemacht.
Frau Lauterbach ist aber angekündigt. – Gut, dann die Fraktion GRÜNE. Frau Herrmann, bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hermenau, ob Sie mit dieser engagierten Rede den Frauen hier allzu viel Gutes getan haben, weiß ich nicht.
Herr Lichdi, da können Sie schreien, wie Sie wollen; Sie sind keine Frau, zumindest äußerlich nicht.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Förderung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Freistaat Sachsen war und ist ein sehr wichtiges Anliegen, welches uns in der Vergangenheit beschäftigt hat und auch in Zukunft beschäftigen wird.
Nicht umsonst haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass neben der Verfolgung gleichständig politischer Ziele auch die Benachteiligung der Frauen an den Entscheidungsprozessen, an Erwerbsarbeit, Einkommen und sozialer Absicherung dringend abgebaut werden muss.
Meine Damen und Herren! Neben der Verbesserung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt liegt unser Hauptaugenmerk darauf, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen. Das geht nicht mit dem Holzhammer, sondern nur mit viel Politik und Geschick.
Der Dritte Frauenförderungsbericht zeigt, dass wir in einigen Bereichen bereits auf dem richtigen Weg sind. So ist beispielsweise bei der Besetzung von Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst eine positive Entwicklung zu sehen. So hatten in dem Antrag zugrunde liegenden Zeitraum 2004 43,4 % der Frauen eine oberste Leitungsfunktion inne, bei den Beschäftigten in leitenden Funktionen sind es sogar 62 %.
Dieser Anteil, meine Damen und Herren, ist ein erster Erfolg. Es gilt jedoch, an diesem Erfolg dringend weiter zu arbeiten.
Im Bereich der Besetzung von Gremien durch Frauen besteht Handlungsbedarf, das sehen wir auch;
wir kommen uns nur auf dem Weg nicht ganz so nah. Der vorliegende Antrag sowie die Stellungnahme der Staatsregierung machen jedoch deutlich: Es gilt auf dem aufzubauen, was bereits getan wurde, und weiterhin Maßnahmen anzustrengen, um den Anteil der Frauen in den Aufsichtsratspositionen mit Landesbeteiligung zu erhöhen.
Falsch ist der Eindruck des vorliegenden Antrages, meine Damen und Herren, dass durch die Staatsregierung bisher überhaupt nichts unternommen worden sei, um den Anteil von Frauen zu erhöhen.
Die verbesserte Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft wie auch bei der Vergabe von Aufsichtsratspositionen ist ein langwieriger Prozess, für den die Staatsregierung bereits einiges geleistet hat.
Diese Maßnahmen reichen nicht aus, das habe ich gesagt, aber, meine Damen und Herren, Gender muss in die Köpfe – bei Frauen und vor allem bei Männern. Übrigens auch bei der Gewerkschaft, Herr Brangs, muss Gender in die Köpfe.
Meine Damen und Herren! Frauen in Aufsichtsräten oder anderen oberen Leitungsfunktionen werden ein neues Denken ermöglichen.
Nicht alles wird von uns anders gemacht, aber vieles wird durch den Blick und die Erfahrung einer Frau einer anderen, einer fraulichen Bewertung unterzogen.
Lassen Sie mich noch eine ganz persönliche Anmerkung machen. Frau sein ist eine wunderbare Sache. Es ist auch eine ganz wunderbare Sache, in Leitungsfunktionen und auch im „Aufsichtsrat“ der eigenen Familie zu sein, hier Chef zu sein.
Da können Sie sich umdrehen und mit den Augen rollen. – Wer sich für Familie entscheidet, leistet ebenso eine tolle Arbeit wie Frauen in Aufsichtsräten.
Ich habe ja gewisse Sympathien für Sie. Natürlich haben Sie auch einige Dinge in Ihrem Antrag, die richtig sind. Aber so, wie Sie das machen, verschrecken Sie nur alle Männer.
Trotzdem werden wir den Antrag ablehnen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist der Bericht. Wir haben ihn alle.
Frau Simon hat schon aufgefordert, ihn zu lesen. Er ist wirklich interessant.
Die CDU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion freuen sich sehr, dass wir den Jahresbericht der Petitionen zu dieser Zeit hier lesen dürfen. Es ist eine sehr angemessene Zeit. Wir sind sehr froh über das Interesse.
Ich freue mich besonders, dass dadurch gerade auch die Besucher auf der Tribüne die Gelegenheit haben, von der Arbeit des Petitionsausschusses direkt erfahren zu können. Die Arbeit des Ausschusses verdient diese Aufmerksamkeit sehr und hat das öffentliche Interesse zu Recht.
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Dem Präsidium möchte ich noch einmal danken, dass wir den Petitionsbericht jetzt auf der Tagesordnung des Plenums haben.
Liebe Kollegen! Der vorliegende Bericht gibt in eindrucksvoller Weise wieder, was über das Jahr 2007 an Bitten und Beschwerden beim Petitionsausschuss eingegangen und wie der Bearbeitungsstand der Petitionen ist.
Frau Simon hat es erwähnt: Der Petitionsausschuss hatte 722 Beschlüsse zu Petitionen gefasst, die vom Landtag auch verabschiedet werden konnten. Viele Beispiele sind darunter: von einem Bauern, der seine Kuh nicht verkaufen konnte, von einem Rentner, dem zum dritten Mal die Kur abgelehnt worden ist, von Sozialleistungen, die den Petenten ungenügend erscheinen. Wir bekommen auch viele Gnadengesuche von Inhaftierten, die sich an den
Petitionsausschuss wenden, um vielleicht doch ihrer Strafe eher entfliehen zu können.
Nach unserer Erfahrung ist die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger hoch, sehr hoch. Sie möchten qualifizierte Antworten auf ihre Petitionsschreiben und sie bekommen sie auch. Die Bürger gehen zu Recht davon aus, für ihre Anliegen eine sachgerechte und auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Prüfung zu erhalten. Für den Petitionsausschuss ist es der ausdrückliche Sinn des Petitionsrechts, dass die Bürger in ihrem Bedürfnis nach Aufklärung transparente und kompetente Aufklärung von uns bekommen und wir sie vehement unterstützen.
Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Daher sind wir als Mitglieder des Petitionsausschusses auch immer wieder gefordert, jede einzelne Petition mit Sorgfalt zu prüfen und Aufklärung zu schaffen. Im Ergebnis legen wir einen Bericht vor, der den Erwartungen einer sachgerechten Prüfung auch standhält. Dass dieser Anspruch umgesetzt wird, belegt die Inanspruchnahme der den Mitgliedern des Petitionsausschusses per Gesetz zustehenden Befugnisse. Frau Simon sagte es auch schon. Wir haben Akteneinsichten genommen und waren bei 19 Ortsterminen zugegen.
Die Frage nach dem Anteil der positiven Erledigung der Eingaben, also derjenigen, bei denen etwas für den Petenten erreicht wurde, ist berechtigt und mehr als verständlich. Im Berichtszeitraum war festzustellen, dass 165 Petitionen erledigt werden konnten und bei weiteren 34 Petitionen eine Überweisung an die Staatsregierung erfolgte. Damit waren 27 % der Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich. Allein die Einschaltung des Petitionsausschusses bewirkt, dass bereits mit der Stellungnahme der staatlichen Stellen die Grundlagen der Entscheidungsfindung und die Argumente eines Für oder Wider erläutert und Lösungswege aufgezeigt werden.
Der vorliegende Bericht zeigt aber auch, dass bei 495 Petitionen nicht geholfen werden konnte. Das hat viele Gründe. Oftmals sind es gesetzliche Vorgaben, die wir nicht einfach ändern können. Hier muss aber bitte auch darauf hingewiesen werden, dass dem Bürger trotzdem ein Stück weit geholfen worden ist, wenn er mit dem ihm zugesandten Bericht sehr umfänglich über die Sachlage aufgeklärt wird und wenn er nachvollziehen kann, dass man sich um seinen Fall ganz besonders bemüht hat.
Liebe Kollegen! Das Recht der Bürger, Eingaben an das sächsische Parlament zu richten, ist in Artikel 35 unserer Verfassung fest verankert und es ist ein Grundrecht. Die Bürgerinnen und Bürger machen rege davon Gebrauch, obgleich das Petitionsaufkommen gesunken ist. Aber das ist auch ein positives Zeichen und ich stelle fest, dass es in Sachsen vorwärtsgeht, und daher brauchen wir vielleicht nicht mehr ganz so viele Beschwerden wie in den Anfangsjahren.
Ich möchte immer wieder dafür werben, dass jeder Abgeordnete in diesem Hohen Haus über die Tätigkeit des Petitionsausschusses in seinem Wahlkreisbüro oder auch in vielen Gesprächen mit den Bürgern vor Ort informiert.
Noch immer ist Aufklärung über das Petitionsrecht vonnöten. Dafür soll auch der vorliegende Bericht, der als Broschüre zur Verfügung steht – ich habe ihn Ihnen gezeigt, Sie haben ihn alle vorliegen –, eine gute Grundlage sein.
Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie bereits im vergangenen Jahr, berührten auch 2007 viele Petitionen wieder die eingeführte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sofern es Beschwerden über die Arbeitsweise und die Antragsbearbeitung sowie über Entscheidungen der zuständigen örtlichen Arbeitsgemeinschaften waren, konnten diese Vorgänge ausführlich geprüft werden. Betrafen die Beschwerden gesetzliche Regelungen, so wurden sie an den Bundestag weitergeleitet.
Meine Damen und Herren! Auch ich darf mich an dieser Stelle recht herzlich bei allen bedanken, die die Arbeit im Petitionsverfahren durch ihre Tätigkeit unterstützen: Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes, Dank an die Sächsische Ausländerbeauftragte, Dank aber auch an alle Fraktionsmitglieder, die im Petitionsausschuss mitarbeiten; denn es ist eine umfangreiche Fleißarbeit, die hinter den Kulissen stattfindet und die man in vielen Tagen Vorbereitung leisten muss. Nicht zuletzt möchte ich der Staatsregierung danken für die vielen Stellungnahmen. Wir machen es der Staatsregierung nicht immer leicht. Wir sind auch nicht dafür da, es ihr leicht zu machen, sondern um zu hinterfragen und gute Antworten zu erhalten.
Zwei kleine Probleme, die ich persönlich sehe, möchte ich noch ansprechen. Ich sehe ein Problem darin, dass in letzter Zeit vermehrt Petitionen von Rechtsanwälten eingehen. Nun habe ich nichts gegen Rechtsanwälte. Aber wenn Rechtsanwälte ihr Amt nutzen, um durch Petitionen an Informationen zu gelangen, die sie vielleicht anders nicht bekommen würden, sehe ich das als eine Frage an, die wir dringend klären müssen.
Ich möchte ein weiteres Problem ansprechen: die Politisierung des Petitionsrechtes. Auch da müssen wir aufpassen, dass wir für die Bürger arbeiten und das Petitionsrecht nicht nutzen, um Massenpetitionen selbst zu initiieren. Auch wenn wir das Recht auf Petitionen auf die politische Schiene schieben, ist das eine gefährliche Angelegenheit. Wir werden alle daran arbeiten, das nicht zu tun.
An alle Damen und Herren auf der Tribüne und auch an alle Kollegen hier im Saal gerichtet, möchte ich sagen: Nehmen Sie alle Ihr Petitionsrecht wahr! Die Mitglieder des Petitionsausschusses freuen sich, Ihnen helfen zu können. Trauen Sie sich, eine Petition zu schreiben! Die Mitglieder des Ausschusses sind ein Topteam. Wir sind gut ausgebildet, sind gut motiviert und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum auf der Tribüne!
Ich spreche zum Änderungsantrag in der Drucksache 4/10965 und bringe diesen hier im Hohen Hause ein, und ich bitte aus all Ihren Reihen um starke Unterstützung.
Im Antrag heißt es: Im Artikel 1 Abschnitt 1 § 3 Nr. 4 wird die Ortsangabe des zukünftigen Kreissitzes Borna durch Grimma ersetzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzgeber hat nach eigener Darstellung die Entscheidung zu den Kreissitzen in einzelne wichtige Punkte untergliedert. Drei dieser Punkte werde ich mir heraussuchen und mich ein wenig daran orientieren: Es sind die landesplaneri
schen Kriterien, historische Kriterien und wirtschaftliche Kriterien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den landesplanerischen Kriterien. Laut Staatsregierung erhält von mehreren möglichen Städten diejenige den Kreissitz, die aus landesplanerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Kreissitz der jeweiligen Region am besten geeignet ist. Hierbei lässt der Gesetzgeber erkennen, dass dazu die jeweils stärkere Stadt sehr gut geeignet ist. Richtig so!, meine Damen und Herren, so ist es richtig: Grimma ist die stärkere Stadt.
Schon im Landesentwicklungsplan 2003 wurde Grimma als starkes Mittelzentrum ausgewiesen. Borna ist auch Mittelzentrum, aber als Ergänzungsstandort im ländlichen Raum beschrieben, da in Borna die Einstufungskriterien nicht immer erfüllt wurden. Andere raumordnerische Gegebenheiten sind in dieser Begründung der Staatsregierung nicht zu finden.
Meine Damen und Herren, historische Aspekte finden insoweit Berücksichtigung, als dies für die Integration und Gesamtidentifikation der Bewohner des zukünftigen neuen Landkreises große Bedeutung hat – das trifft auf beide Städte zu.
Sehr wichtig sind dem Gesetzgeber und uns allen die wirtschaftlichen Aspekte. Während sich im Gesetz die Tendenz erkennen lässt, bereits starke Mittelzentren, die sogenannten Leuchttürme, weiter zu stärken, wird ausgerechnet im neuen Landkreis Leipziger Land von diesem Prinzip abgewichen.
Ich zitiere aus der Stellungnahme der Staatsregierung, die eigentlich für Borna sprechen sollte; aber hören Sie: „Die Große Kreisstadt Borna ist innerhalb des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zukunftsweisend zu profilieren und als Träger der Region zu entwickeln. Ihre noch bestehenden Defizite in der Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Fremdenverkehrszentralität sind schrittweise abzubauen. Ihr im Vergleich zum Mittelzentrum Grimma sehr niedriger Anteil am Arbeitsplatzbesatz muss dringend erhöht werden und ihr negatives Pendlersaldo durch eine zunehmende Arbeitsplatzzentralität muss dringend erhöht werden.“
Meine Damen und Herren, nach diesem Papier der Staatsregierung hat Grimma die weitaus besseren Voraussetzungen für die Kreissitzvergabe.
Ich reagiere ganz schnell auf ein paar Punkte, die mein Kollege Bandmann genannt hat. Kollege Bandmann sprach von Bürgernähe – die Entfernung zum Landratsamt ist sehr wichtig. Das ist richtig. Ich habe eine Karte von Grimma, die ich aber nicht hochhalten darf.
Grimma liegt zentral, Grimma liegt mitten in dem neuen Landkreis, und es wurde ausgerechnet, dass weniger als 1 000 Einwohner des künftigen Landkreises für die Pkw
Fahrt in die Stadt Grimma mehr als 45 Minuten einplanen, und nach Borna müssen mehr als 45 000 Einwohner weit über diese 45 Minuten fahren. 10 000 Einwohner haben sogar eine Anfahrtszeit bis über eine Stunde.
Es ist, wie es ist: Grimma ist die starke Stadt – es sei denn, Sie vergeben den Kreissitz nach anderen Kriterien –; Grimma ist Lokomotive und Leuchtturm. Damit der Kreis von einer starken Lokomotive gezogen und einem großen Leuchtturm beleuchtet wird, bitte ich Sie, dem Änderungsantrag von Pfeiffer und Schmidt zuzustimmen.
Frau Präsidentin, ich beantrage die Auszählung der Stimmen, damit wir genau wissen, wie abgestimmt wurde.
Danke.
Frau Präsidentin, ganz kurz dazu, was mein Kollege Bandmann gesagt hat. Wer aufmerksam die „Leipziger Volkszeitung“ liest – das tun wir alle, wir haben das alle aufmerksam gelesen –, hat im Teil Muldental gelesen, dass DIE LINKE – wie immer Ihr Büro heißt, Frau Köditz,
es wird immer wieder umbenannt, mal LINKE, mal PDS oder wie auch immer – auf dem Weg nach Borna sei, weil dort die Mieten preiswerter seien. Man verabschiedete sich schon ein wenig, obwohl – –
Ich werde Ihnen die Adresse nachliefern, wenn das alles so gekommen ist – bei der nächsten Rede.
Danke.
Herr Kollege Dulig, können Sie mir zusichern, dass, wenn wir diesen bedürftigen Familien mehr Geld geben, dieses Geld auch den Kindern zugute kommt, damit sie mit Frühstück in die Schule gehen können und durch ihre Eltern optimal betreut werden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen jetzt darauf antworten, weil es so, wie es dargestellt ist, nicht stimmt. Zumindest in Gänze stimmt es nicht.
Dass es ärgerlich ist, ist verständlich. Aber im Schuljahr 2005/2006 sind nur noch sieben Schüler der Klassenstufe 5 angemeldet gewesen. Nur 4 Kilometer entfernt ist die sorbische Mittelschule Räckelwitz und 7 Kilometer entfernt die sorbische Mittelschule Ralbitz. Dort können die Schüler aufgenommen werden. Die Schulen stehen allen zur Verfügung. In beiden Schulen besteht Kapazität, sodass überhaupt keine große Schwierigkeit aufgetreten ist.
Der Petitionsausschuss hat sogar einen Termin vor Ort durchgeführt. Die Petition ist von einer Kollegin der Linkspartei bearbeitet worden. Die Kollegin hat dem Petitionsausschuss vorgelegt, dass der Petition aus Sicht des Landtages nicht abgeholfen werden kann. Die abschließende Beurteilung zur Petition konnte auch nicht durch den Ortstermin verändert werden. Das alles wurde dem Petitionsausschuss vorgelegt und mit großer Mehrheit so beschlossen.
Ich habe eine Erklärung abgegeben; da muss ich keine Zwischenfrage gestatten. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein Tag des Dankes. Das ist schön. Man muss sich ja nicht immer streiten, man kann auch wie heute vielen Danke sagen.
Gemäß der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages legt der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vor.
Hier ist er, meine Damen und Herren. Sie haben ihn alle und wie ich Sie kenne, haben Sie schon interessiert darin gelesen und alle Beispiele wohlwollend verarbeitet.
Dass wir den Jahresbericht des Petitionsausschusses erstmals vor der Sommerpause im Plenum behandeln können, verdanken wir zum einem dem Referat Petitionsdienst – Frau Simon sagte es schon –, das unter der Leitung von Manfred Scholz die wichtigsten Daten für den Berichtszeitraum zusammengetragen und den Bericht dem Petitionsausschuss schon sehr frühzeitig zur Beratung vorgelegt hat.
Zum anderen danke ich heute den Parlamentarischen Geschäftsführern, die trotz der Fülle der Tagesordnung einen so angemessenen Platz, eine so gute Uhrzeit für die Behandlung des Jahresberichts innerhalb der Tagesordnung gefunden haben. Vielen Dank, liebe Geschäftsführerkollegen.
Aber ich danke auch der Fraktion der CDU. Ich glaube – das heißt, ich glaube nicht, ich weiß es –, wir sind die einzige Fraktion, die einen eigenständigen Arbeitskreis Petition hat – mit einer Kollegin, die den Arbeitskreis leitet. Das ist ein Novum bei uns in der CDU. Dafür bedanken wir uns recht herzlich. So wird uns die Arbeit sehr leicht gemacht.
Der vorliegende Bericht belegt sehr eindrucksvoll das jährliche Arbeitsaufkommen eines jeden Mitglieds im Petitionsausschuss. Zu fast 900 Petitionen hat der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum dem Landtag Beschlussempfehlungen vorgelegt. Das sind über 30 abgeschlossene Petitionen pro Berichterstatter. Auch hier kann ich allen Kollegen, die daran mitarbeiten, recht herzlich Danke sagen.
Für den Bürger spielen die Zahlen keine Rolle. Für ihn zählt: Wann bekomme ich eine Antwort? Hoffentlich fällt diese Antwort auch noch positiv aus. – Hier muss allerdings festgestellt werden, dass nicht in allen Fällen den Petitionen abgeholfen werden kann. Der Bericht weist hierzu aus, dass 20 % der im Jahr 2006 abgeschlossenen Petitionen als erledigt erklärt werden konnten. Das heißt, dass von exakt 847 Petitionen 179 im Sinne des Petenten abgeschlossen werden konnten, viele Petitionen aber als
nicht abhilfefähig beendet werden mussten. Sieht man dann aber die persönlichen Schicksale, die sich hinter jeder einzelnen dieser Petitionen verbergen, so ist dieser Anteil wiederum als noch viel zu hoch einzuschätzen.
Das Recht der Bürger, Eingaben an das sächsische Parlament zu richten, ist in Artikel 35 unserer Verfassung fest verankert und ein Grundrecht. Die Bürgerinnen und Bürger machen davon rege Gebrauch, und das ist gut so. Das belegt das Petitionsaufkommen, das seit dem Tiefstand im Jahr 2002 mit 680 Petitionen kontinuierlich gestiegen ist.
Über das breite Spektrum der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hat die Vorsitzende, Frau Simon, schon gesprochen. Lassen Sie mich bitte an dieser Stelle Folgendes anmerken.
Die Tätigkeit im Petitionsausschuss war nach meinem Verständnis meist von einer sachlichen und kooperativen Arbeit geprägt. Ich möchte an dieser Stelle den Wunsch ausdrücken, dass wir die Arbeit in diesem Sinne fortsetzen werden. Weitere Verbesserungen in unserer Arbeit sind ausdrücklich erwünscht.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses sehen sich in erster Linie als Anwalt der Bürger und sind bemüht, berechtigte Interessen der Bürger engagiert zu vertreten. Berechtigte Interessen der Bürger – liebe Kolleginnen und Kollegen, das sage ich dazu – sind keine Parteiinteressen. Auch wenn eine Fraktion in diesem Hohen Haus dies immer wieder mal für sich in Anspruch nehmen möchte – wir passen da auf und lassen das nicht zu.
Wenn dieses Engagement also über Parteigrenzen hinweg wirkt, dann können wir im Sinne der Bürger zufrieden sein.
Ich weiß, dass die Abgeordneten in ihren Wahlkreisbüros oder Bürgerbüros in Gesprächen mit den Bürgern vor Ort über die Tätigkeit des Petitionsausschusses informieren. Auch dazu sind wir da und wir helfen auch, mehrere Petitionen einzubringen. Trotzdem ist der Anteil der im Petitionsreferat eingegangenen Schreiben, die nicht als Petitionen im Sächsischen Landtag behandelt werden können, relativ hoch. Zwischen 20 und 25 % der eingegangenen Schreiben betreffen Anliegen, für die der Sächsische Landtag nicht zuständig ist, zum Beispiel Bundestagsangelegenheiten oder Gerichtsurteile.
Die Petitionen, Gerichte betreffend, bei denen schwebende Verfahren anhängen, haben für mich in erschreckendem Maße zugenommen. Da müssen wir gegenüber den Bürgern noch sehr viel Aufklärungsarbeit leisten. Wenn irgendwo schon ein Gerichtsverfahren anhängig ist, kann man mit einer Petition dieses Gerichtsverfahren nicht einfach beenden oder sogar beeinflussen. Das Verständnis dafür zu erhöhen – dazu soll dieser Bericht dienen, der allen, auch den Bürgern, öffentlich vorliegt. Jeder kann darin lesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! In den zurückliegenden Jahren stellten Fragen zu Angelegenheiten des Rechts der Ausländer in Sachsen einen erheblichen Anteil an den Petitionen dar. Seit der Arbeitsaufnahme der sächsischen Härtefallkommission und dem Inkrafttreten der neuen Bleiberechtsregelung ist das Petitionsaufkommen in dieser Frage deutlich zurückgegangen. Im vergangenen Jahr hatten wir eine Zahl von unter 25. Das hat möglicherweise auch noch andere Gründe. Ein Grund ist die Arbeit der Ausländerbeauftragten Friederike de Haas, bei der wir uns ganz herzlich für die gute Arbeit und für die gute Zusammenarbeit bedanken wollen.
Meine Damen und Herren! Ihnen allen also noch einmal recht herzlichen Dank, auch für Ihre Aufmerksamkeit. Wenn Sie ein Problem haben: Ich kann Ihnen guten Gewissens eine Petition empfehlen.
Danke schön.
Herr Günther, ist Ihnen bekannt, dass wir E-Mail-Petitionen zulassen werden, aber erst mit der Umsetzung des neuen Petitionsgesetzes? Wir sind ja auf dem richtigen Wege. Wir wollen das alles gemeinsam so machen, wie Sie es gesagt haben. Ist Ihnen das bekannt?
Frau Präsidentin, liebe Kollegin Schmidt, liebe Kollegin … – ich wollte Sie eigentlich alle namentlich benennen. Aber da recht wenige im Saal sind, begrüße ich Sie recht herzlich zu diesem Thema. Alle anderen am Lautsprecher begrüße ich auch.
Thema „Häusliche Gewalt“ – ich hoffe, es besteht eine nicht ganz so große Interesselosigkeit. Herr Weichert, dass Sie da sind, finde ich toll. Bei Ihnen setze ich ja auch voraus, dass es wie bei uns allen keine Gewalt gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt endlich liegt der lang erwartete Landesaktionsplan von der Staatsregierung zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt vor. In ihm sind alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt zusammengefasst. Wie wir wissen, bildet er die Grundlage für die Arbeit des für diesen Bereich bereits im April 2003 eingesetzten Lenkungsausschusses.
Wir haben dieses Organ damals geschaffen, um den Ausbau lokaler Netzwerke voranzutreiben und deren Arbeit effektiver zu gestalten. Damit können heute abgestimmte Maßnahmen für einen verbesserten Opferschutz und ein konsequentes Handeln gegenüber den Tätern sinnvoll eingesetzt werden. Diese lokalen Netzwerke
fungieren als Bindeglied zwischen staatlicher Intervention bei häuslicher Gewalt und den Beratungs- und Betreuungsangeboten der freien Träger.
Neben der Einrichtung des Lenkungsausschusses haben wir eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die die Arbeit aller mit der Bekämpfung häuslicher Gewalt befassten Stellen auf eine solide Basis stellen und die Polizei bei ihren Einsätzen flexibel handeln lassen.
Konsequent wurde am Aufbau von Kriseninterventions- und -koordinierungsstellen in allen Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen gearbeitet. Mit der Schaffung eines eigenständigen zivilrechtlichen Gesetzeswerkes zum Schutz vor häuslicher Gewalt haben wir zu einer Enttabuisierung und einer stärkeren Öffentlichkeitsarbeit beigetragen. Leider gibt es das Thema häusliche Gewalt schon immer. Jetzt ist es in der Öffentlichkeit, jetzt wird darüber diskutiert, und es werden Maßnahmen ergriffen. Das ist gut so.
Die gesellschaftliche Sensibilität für diese Problematik hat sich sehr stark erhöht. Die gestiegene Wahrnehmung und Reflexion des Themas in der Bevölkerung ist aber auch in besonderem Maße der erfolgreichen Netzwerk- und Sensibilisierungsarbeit zu verdanken. Immer, wenn wir dieses Thema diskutieren, wird es wahrgenommen, und es wird daran gearbeitet. Viele, viele machen eine engagierte Arbeit in den regional operierenden Netzwer
ken. Viele freie Träger arbeiten sehr gut. Ihnen ist der Erfolg zuzuschreiben.
Alle bisher von uns geleisteten Anstrengungen unterstreichen den vollzogenen Paradigmenwechsel im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Nur eine ganzheitlich ausgerichtete Kette von Interventionsmaßnahmen des Staates und der nichtstaatlichen Unterstützungseinrichtungen machen ein effektives Arbeiten möglich. Die früher geleistete und meist unvernetzte Unterstützung der Beratung der Opfer ist heute Gott sei Dank überholt. Sie ist immer noch ein sehr wichtiger Teil in unserem Konzept; doch ist sie jetzt besser mit allen anderen Maßnahmen vernetzt und dadurch viel leistungsfähiger.
Gerade diese enge Vernetzung und die enge Zusammenarbeit hat zum Ziel, nicht nur Gewalt oder Bedrohung in Akutsituationen zu beenden; sie eröffnet den betroffenen Menschen vor allem Perspektiven für ein dauerhaft gewaltfreies Leben.
Ergänzend zu den Hilfsangeboten und dem bereits bestehenden Hilfenetz für Opfer häuslicher Gewalt unterstützen wir Projekte zur täterorientierten Antigewaltarbeit. Dies ist mittlerweile fester Bestandteil des Beratungsnetzes und hat sich als ein wesentlicher Beitrag zum aktiven Opferschutz etablieren können.
Meine Damen und Herren, durch das stetige Vorantreiben der Netzwerkbildung im Bereich der Interventionsangebote haben wir erreicht, dass nun auch die freie Straffälligen- und Opferhilfe ineinander übergreifen und sich gegenseitig ergänzen.
Es bleibt festzuhalten, dass sich das im Freistaat bestehende Netzwerk zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beständig weiterentwickelt.
Wir können es als einen großen Erfolg werten, dass wir es geschafft haben, intervenierenden und präventiven Charakter der Hilfeleistungen sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Im Ergebnis heißt das: Der Freistaat stellt zur Bekämpfung von häuslicher Beziehungs- und sexualisierter Gewalt eine leistungsfähige und effizient arbeitende Struktur zum Schutz der Opfer bereit.
Nun ist – wie auch immer – Kritik laut geworden, der Landesaktionsplan beschränke sich lediglich auf schöne Worte, die finanziellen Mittel würden gekürzt, obwohl der Bedarf gegeben ist. Dazu kann ich nur sagen – die nachfolgenden Kolleginnen werden dies sicherlich ansprechen –: Die Aufgaben des Freistaates sind gegenüber kommunalen Zuständigkeiten klar abgegrenzt. Die Bedarfsermittlung, Einrichtung und Schließung von Schutzeinrichtungen liegt nun einmal in kommunaler Hand. In diesen Punkten haben wir als Regierungsfraktion gehandelt und entscheidend zur Verbesserung beigetragen können. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Allein an der Zahl der Frauenhäuser können die Erfolge unserer Arbeit in diesem Bereich nicht gemessen werden;
das wäre zu kurz gesprungen. Ich möchte ein Beispiel aus meinem Wahlkreis bringen. Wir haben in Wurzen das Frauenhaus geschlossen – nicht, weil wir gegen eine solche Einrichtung sind, sondern weil die Nutzung sehr vage war. Die Frauen und Männer aus dieser Region, die bedroht sind, gehen natürlich in die Großstadt nach Leipzig, weil sie dort anonym sind, und werden sich in der Kleinstadt wenig Hilfe suchen. Somit unterstützen wir Leipzig mit, haben aber in Wurzen eine Notwohnung, die ab und an auch belegt ist. Ein Frauenhaus hat sich aber nicht bewährt.
Natürlich ist es besonders wichtig für jene Schutzsuchenden, dass wir die Kommunen auch in Zukunft bei der Erhaltung der Frauenhäuser und solcher Schutzeinrichtungswohnungen unterstützen. Dieser Pflicht sind wir uns bewusst.
Darüber hinaus müssen wir – das sieht auch der Landesaktionsplan vor – die Einrichtung von Interventions- und Koordinierungsstellen in jeder Polizeidirektion vorantreiben; denn diese weisen die nötigen Kompetenzen auf, Opfern wie Tätern die Hilfsangebote sozialer Dienste zu vermitteln. Allen voran die zuständigen Ministerien, aber auch wir als CDU-Fraktion werden weiterhin alle gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen unterstützen, die zur Verbesserung der Stellung von Opfern häuslicher Gewalt beitragen,
sei es die Etablierung eines Frühwarnsystems zum Schutz der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder oder die Sensibilisierung des Themas an unseren Schulen.
Eines ist auch wichtig, meine Damen und Herren: Lehrer können, sollen und müssen im Rahmen einer Sexual- und Familienerziehung häusliche Gewalt und deren Bekämpfung im Unterricht thematisieren. Unsere Unterstützung verdient darüber hinaus der Auftrag der Justiz, ein flächendeckendes Netz an Sonderdezernaten zu errichten, um häusliche Gewalt noch besser verfolgen zu können.
Weiterhin sieht der Landesaktionsplan die Erarbeitung eines Leitfadens für Mitarbeiter des Gesundheitswesens vor und trägt somit unserer Forderung nach stärkerer Einbindung des Gesundheitswesens in das Präventionsnetzwerk des Freistaates Rechnung.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Es ist viel getan worden und es bleibt noch viel zu tun, um die bewährten Maßnahmen fortzuführen und neue notwendige Schritte einzuleiten, um dem steigenden Handlungsbedarf bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt gerecht zu werden.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Herrmann, die Frauen wissen schon, wo sie sich beraten lassen können, aber sie gehen von Wurzen – –
Ja. Haben Sie während meiner Rede mitbekommen, dass die Frauen deshalb nach Leipzig gehen, weil sie dort anonym sind und sich besser geschützt fühlen als in einer kleinen Stadt, in der jeder jeden kennt? Deshalb gehen sie nach Leipzig und nicht, weil in Wurzen irgendetwas nicht funktioniert. Im Gegenteil, es funktioniert alles bestens.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen waren wir uns alle einig: Über alle Parteigrenzen hinweg waren wir uns einig, dass wir häusliche Gewalt bekämpfen müssen.
Natürlich gibt es unterschiedliche Wege. Dass die Opposition das anders sieht als die Regierungsfraktionen, ist auch klar; denn dazu sind Sie in der Opposition und deshalb bekommen Sie auch das Geld, um anderer Meinung zu sein.
Wichtig ist, dass wir uns darüber einig sind, dass wir häusliche Gewalt bekämpfen müssen.
Es leiden Frauen darunter, es leiden Männer darunter und es leiden Kinder und Jugendliche darunter. Bei alledem, was wir noch tun müssen, und bei alledem, was wir schon getan haben, können wir eine positive Bilanz ziehen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die BE-Petition, die der Staatsregierung als Material überwiesen wurde, war die Meinung des Petitionsausschusses, aber leider nicht die BE von Ihnen, Frau Schüßler. Sie hatten eine andere, haben sich aber von uns überreden lassen, hier zuzustimmen, was natürlich eine sehr gute Sache ist.
Im Übrigen ist den Mitgliedern des Petitionsausschusses sehr wohl bewusst gewesen, wer diese Petition geschrieben hat. Aber da wir Demokraten sind, haben wir diese natürlich dementsprechend beantwortet.
Frau Kollegin Schütz, ist Ihnen bekannt, dass in Wurzen das Frauenschutzhaus geschlossen wurde, weil es nicht genügend ausgelastet war, und dass Wurzen eine Notwohnung bereitstellt, die jetzt regelmäßig und gut ausgelastet ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Simon! Die Petition hat natürlich auch uns betroffen gemacht. Das geht an keinem so einfach vorbei, auch an uns nicht.
Das Einzige, was Sie als Linksfraktion.PDS ärgert, ist, dass wir mit großer Mehrheit nicht zugestimmt haben, dass die Petition auch an die Kreistagsfraktionen ging. Das haben wir mit Bedacht so gemacht und wir werden auch bei den nächsten Fällen genau prüfen, ob wir zu
stimmen oder nicht, weil wir wissen, dass Ihre Kollegen vor Ort dann Politik mit dieser Sache machen. Das wird es nur in Ausnahmefällen geben.
Bei dieser Petition, die schlimm genug war, ist die große Mehrheit des Ausschusses nicht dem Willen der Linksfraktion.PDS gefolgt. So ist das. Das ist Demokratie. Das müssen auch Sie verstehen. Sie sind die Vorsitzende des Ausschusses. Sie müssen das an erster Stelle gut verstehen.
Im Übrigen hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt große Auflagen erteilt, die jetzt zeitnah überprüft werden. Dass uns das vielleicht nicht befriedigt, ist eine andere Sache. Aber demokratische Abstimmungen haben ergeben, dass wir das nicht an den Kreistag überweisen, und dabei bleibt es auch.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jahr für Jahr verzeichnet die Fleischbranche Milliardenumsätze. Allein 2003 lag der Umsatz bei mehr als 23 Milliarden Euro. Um uns allen das zu verdeutlichen: Das entspricht fast dem gesamten Wehretat der Bundesrepublik.
Diese Umsätze gehen auf Kosten der Verbraucher, wenn das gehandelte Fleisch nicht einwandfrei ist. Dagegen müssen wir etwas tun. Dass es zum Skandal kommen konnte, hat mehrere Ursachen. Ein zunehmender Preisdruck, eine unüberschaubare Arbeitsteilung innerhalb der Branche, ein zum Teil mangelhaftes Kontrollsystem und auch die Mitverantwortung des Verbrauchers durch seine Forderung nach guter Qualität – aber bitte zum billigsten Preis – sind allesamt Punkte, die uns dieses Dilemma brachten.
Halten Sie, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich das bitte vor Augen: 1970 gaben die Bundesbürger im Durchschnitt rund 30 % ihres Einkommens für Lebensmittel aus. Heute sind es lediglich noch 15 %. Andere Dinge sind uns wichtiger geworden: ein schickes Auto, ein toller Urlaub, eine gute Wohnung. An anderen Sachen wird gespart. Wir alle sind angehalten, ein Umdenken der Menschen in den Köpfen zu fordern. Qualität kostet Geld. Das müssen wir alle wissen. Das soll keine Verbraucherschelte sein. Ich möchte, dass wir darüber nachdenken, dass billiges Fleisch nicht immer das beste ist, obwohl ich mir dessen bewusst bin, dass auch billiges Fleisch eine gute Qualität haben muss.
Der weitgehend gesättigte Markt, das Überangebot in bestimmten Produktkategorien und der Überhang an Verkaufsflächen im Lebensmitteleinzelhandel führen zu einem unakzeptablen Preisdumping. Natürlich freut sich der Verbraucher, wenn er für billiges Geld immer mehr Fleisch bekommen kann.
Im Fernsehen kam kürzlich ein Bericht über Leipzig. In Leipzig-Lindenau hat ein Geschäft aufgemacht: alles zum Billigpreis, alle Lebensmittel zum Discount-Preis. Dort
kann man, sage und schreibe, ein Kilo Wiener Würstchen für 1,38 Euro kaufen.
Herr Pellmann, ich lasse auch keine Frage zu. Nun kommen Sie mir nicht mit dem Hartz-IV-Empfänger, der ein Kilo Wiener Würstchen für 1,38 Euro kaufen muss! Ein Kilo Wiener Würstchen sind 48 kleine Wiener. Dabei frage ich uns alle, wer für dieses wenige Geld diese vielen Würstchen essen soll!
Dasselbe ist mit Joghurt. Fünf Paletten Joghurt für knapp 80 Cent. Also, liebe Leute, wenn wir so billig mit unseren Lebensmitteln umgehen, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn der Skandal an der Ecke lauert.
Nein, gestatte ich nicht. – 2004 lag der Anteil des losen Fleisches bei 60 %. Die Tendenz ist sinkend. Die Verbraucher kaufen mehr abgepacktes Fleisch, mehr billiges Fleisch. Die wiederholten Fleischskandale in Deutschland bekommen wir nur in den Griff, wenn wir schärfere Kontrollen machen und wenn wir auch an uns selbst arbeiten. Ein potenzieller Täter schaut nicht erst ins Gesetz. Er überlegt vielmehr, wie hoch sein Risiko ist, erwischt zu werden. Das Strafrecht kann erst dann greifen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, wenn also verdorbenes Fleisch im Handel ist.
Viele von Ihnen – hauptsächlich von PDS und GRÜNE habe ich es gehört – fordern, Namen freizugeben. Ich bin fest der Meinung, dass das nicht der richtige Weg ist. Das beruhigt ein bisschen des Volkes Seele und vielleicht beruhigt es auch uns, alles getan zu haben, aber es ändert nichts am Skandal. Ich wünschte mir die Freigabe der Namen nicht nur im Fleischskandal, sondern ich wünschte mir, dass alle Stasi-Leute und alle sexuellen Straftäter freigegeben werden.
Also nicht nur die eine Sorte. Vorsicht bitte, wenn die große Tageszeitung mit den vier Buchstaben Namenslisten druckt! Wir können nicht sicher sein, ob es die richtigen Namen sind.
Wir alle können etwas dagegen tun, meine Damen und Herren. Essen wir lieber ein wenig mehr Berliner und weniger Hamburger! Da geht es vielleicht der Figur nicht so gut, aber uns allen mit weniger Fleisch etwas besser.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 vor. Gemäß Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Dass wir heute zu dieser angenehmen Stunde den Bericht abgeben, ist eine gute Sache. Ich bedanke mich recht herzlich beim Präsidium.
Der vorliegende Bericht mit dem entsprechend aufgearbeiteten Zahlenmaterial belegt sehr eindrucksvoll das jährlich zu bewältigende Arbeitsaufkommen eines jeden Mitglieds dieses Ausschusses. Der Petitionsausschuss hat immer viel Arbeit. Dafür möchte ich an dieser Stelle allen, die daran mitwirkten – Frau Simon hatte es auch schon getan –, insbesondere bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Petitionsdienstes unter der Leitung von Manfred Scholz, recht herzlich Dank sagen.
Ich möchte den Mitgliedern aller Parteien des Petitionsausschusses Dank sagen. Ferner möchte ich der Parlamentarischen Beraterin der CDU und des CDU-Arbeitskreises Dank sagen, denn ohne Frau Franke hätten wir es manchmal ganz schön schwer gehabt. Sie hilft uns wirklich sehr. Ich weiß nicht, ob sie gerade zuhört: Vielen Dank, Frau Franke!
Meine Damen und Herren! Das Recht der Bürgerinnen und Bürger, Eingaben an das sächsische Parlament zu richten, ist in Artikel 35 unserer Verfassung verankert und ein Grundrecht. Die Bürgerinnen und Bürger machen rege von diesem Grundrecht Gebrauch. Das belegt das Petitionsaufkommen, das in anschaulicher Weise in diesem Bericht dargestellt wird. Wie vielseitig die Petitionsarbeit ist, stellt der Bericht deutlich heraus. Im Bericht sind Vorgänge aufgezeigt, die die Petitionsarbeit beispielhaft darstellen. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass jede Petition als Einzelfall angesehen wird und im Sinne der Petenten alle Möglichkeiten zur Sachaufklärung, die der Gesetzgeber bereithält, ausgeschöpft werden.
Gleichwohl muss festgestellt werden, dass den Petitionen nicht in allen Fällen abgeholfen werden kann. Wesentlich ist aber, dass in diesen Fällen der Bürger sieht, dass man sich ganz besonders um seinen Fall gekümmert hat und dass er sehr umfänglich über die Sachlage unterrichtet wird. Oftmals bekommen wir Petitionen, in denen die Gerichte schon ein Urteil gesprochen haben. Es ist selbstverständlich, dass diesen Petitionen nicht entsprochen werden kann. Wir sind nicht in der Lage, Urteile aufzuheben. Das können wir nicht und das machen wir auch nicht. Jeder Petent müsste eigentlich wissen, dass die Petition nicht abhilfefähig ist, wenn ein Urteil gesprochen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle Folgendes anmerken: Die Arbeit im Petitionsausschuss war in den letzten Jahren – ich spreche aus persönlicher Erfahrung – weitgehend von einer sachlichen und kooperativen Arbeit geprägt. Ich möchte an dieser Stelle den Wunsch äußern, dass die Arbeit in diesem Sinn fortgesetzt wird. Ich bin überzeugt, dass wir das alle zusammen machen werden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Petitionsausschusses sehen sich in erster Linie als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind darum bemüht, das berechtigte Interesse – die Betonung möchte ich hierbei auf das Wort „berechtigt“ legen – engagiert zu vertreten. Wenn dieses Engagement über Parteigrenzen hinaus wirkt, dann können wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zufrieden sein. Hüten wir uns – das sage ich auch sehr deutlich – aber bitte vor parteilichem Missbrauch. Hier haben wir alle die Augen und die Ohren offen und werden das nicht zulassen.
In meinen Ausführungen möchte ich noch kurz auf die Darstellung des Petitionsausschusses in der Öffentlichkeit eingehen. Der Petitionsausschuss nutzt sehr intensiv
verschiedene Möglichkeiten, um die Bürgerinnen und Bürger über ihr in Artikel 35 Sächsische Verfassung verankertes Petitionsrecht zu informieren. Wir haben Flyer, wir veranstalten am 3. Oktober einen Tag der offenen Tür und wir sind im Internet zu erreichen. Es muss aber auch eines klar gesagt werden: Die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses ist mit der Präsentation über die Medien nicht abgeschlossen, sondern sie beginnt beim täglichen Umgang mit den Petenten. Das heißt, jedes Telefonat und jede Beschlussempfehlung stellen eine Form der Öffentlichkeitsarbeit dar. Jeder Abgeordnete dieses Hohen Hauses sollte in seinem Wahlkreis- bzw. Bürgerbüro in Gesprächen mit den Bürgern vor Ort über die Tätigkeit des Petitionsausschusses informieren. Dafür sollte unser Bericht, der in Kürze wieder als Broschüre erscheint, genutzt werden.