Rita Henke
Sitzungen
Letzte Beiträge
Ich hätte Sie gern gefragt, ob Sie sich zu DDR-Zeiten dafür eingesetzt haben, dass die Ehekredite auch für Nichtverheiratete vergeben werden; denn die gab es nur für verheiratete Paare.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Herbst, der Antrag greift eigentlich ins Leere; denn wir haben bereits sehr viele kleine Klassen. Ausschlaggebend hierfür sind die Mindestschülerzahlen, die wir im Schulgesetz im § 4 festgelegt haben. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Mindestschülerzahlen in den Grundschulen 15 und in den Mittelschulen und Gymnasien 20 Schüler pro Klasse betragen. Wir werden auch künftig mit den Mindestschülerzahlen, die wir im Schulgesetz festgeschrieben haben, dafür sorgen können, dass wir kleine Klassen einrichten können.
Denn diese sind auch, Herr Herbst – nicht nur, aber auch –, Voraussetzung für die Mitwirkung des Freistaates an öffentlichen Schulen und damit für die Zurverfügungstellung des Lehrerpersonals durch den Freistaat, ebenso wie die Richtlinienwerte nicht allein den Ausschlag dafür geben, welche Lehrer wir einstellen können. Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir dies durch die Differenzierung zwischen dem ländlichen Raum und den urbanen Zentren bisher auch gut praktizieren. Es entspricht also nicht den Tatsachen, wenn Sie behaupten, dass die Richtwerte maßgeblich für die Klassengrößen und die SchülerLehrer-Verhältnisse verantwortlich sind, und schon gar nicht, Herr Herbst, beeinflussen sie die Qualität des Unterrichts; denn PISA hat eindeutig gezeigt, dass es keinen Zusammenhang zwischen Klassengrößen und dem
Erfolg des Systems gibt. Bei PISA haben wir gut abgeschnitten, auch wenn Ihnen das nicht passt. Ihre Behauptungen stehen unbewiesen im Raum.
Noch einmal: Die derzeitigen Klassengrößen liegen im Freistaat Sachsen durchschnittlich in den Grundschulen bei 19,1, in den Mittelschulen bei 21,9 und in den Gymnasien bei 23,1. Wenn Sie das im internationalen Maßstab vergleichen, liegt Sachsen mit 18,1 im Primarbereich und mit 22,5 im Sekundarbereich weit unter dem Durchschnitt der Bundesländer sowie der OECD-Länder.
Ich denke, das sollte man der Wahrheit halber an dieser Stelle einmal sagen. Es sind alles belastbare Daten. Wie vorhin bereits erwähnt, haben wir im Schulgesetz mit den Mindestschülerzahlen auch rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Um diese gute Situation beibehalten zu können, werden wir uns auch strikt an das Gesetz halten.
Ich vermute aber eher, dass Sie eine konzertierte Aktion der Opposition im Hause anbringen wollen; ich kann es auch verstehen. Es ist natürlich nicht schön, wenn wir sagen, dass wir zusätzlich Schulhausbaumittel hineingeben. Wenn wir über 50 Millionen Euro mehr, als im Haushalt steht, für den Schulhausbau bereitstellen, dann könnte man doch erwarten, dass dieses Plenum sagt: Das ist eine tolle Sache für unsere Kinder, aber vor allem auch als Voraussetzung für die Gemeinden. Aber ich glaube, dazu ist die Opposition nicht bereit. Man kann es auch an den Anträgen, die eingereicht wurden, nachvollziehen: Am Freitag will Herr Kollege Colditz noch einmal auf den Antrag der Linken eingehen, der auf die Fördermittelvergabe speziell mit Richtwerten ausgerichtet ist. Vorher haben die GRÜNEN noch eine Kleine Anfrage gestellt, was Klassengrößen, also Richtwerte, mit der Fördermittelvergabe zu tun haben. Ich denke, dies wird seitens der Staatsregierung noch einmal ganz eindeutig erklärt werden.
An dieser Stelle würde ich mir wünschen, dass wir aufhören zu klagen und zu jammern, und einmal sagen, an welcher Stelle wir sind, was Schulen im PISAWettbewerb betrifft.
Ja.
Frau Falken, das ist mir nicht bekannt. Aber ich bin keine Leipziger Abgeordnete und gehe davon aus, dass die Linken im Stadtparlament auch Abgeordnete haben. Wir beide wissen, dass die Kommunen für die Schulnetzplanung verantwortlich sind, und diese Verantwortung sollten sie wahrnehmen. Man kann dies sicherlich in Leipzig mit einer besseren Schulnetzplanung anders regeln. Im ländlichen Raum klappt das hervorragend, und was Leipzig betrifft, müssen Sie das mit Ihren Leipziger Abgeordneten klären.
In diesem Sinne würde ich Sie ermutigen: Sagen Sie doch ganz einfach einmal, was wir bisher in der Schulpolitik erreicht haben. Natürlich wissen wir, dass wir noch lange nicht das obere Ende der Fahnenstange erreicht haben; aber ich glaube, das Schlechtreden unserer Schulpolitik – –
Moment. – Auch die anderen Bundesländer schauen und sagen, dass wir viel erreicht haben. Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen. Herr Herbst, wenn man als FDP – das ist auch richtig und steht Ihnen zu – Anzeigen schaltet und sagt, die Klassenstärken sollten heruntergesetzt werden, dann kommt dies natürlich bei der Bevölkerung, vor allem bei den Eltern, an; denn es ist so wie mit der gefühlten Temperatur: Je länger man den Leuten etwas einredet, umso mehr glauben sie es auch. Aber in der Realität haben wir im ländlichen Raum doch gerade im Grundschulbereich sehr, sehr viele Klassen, die unter 20 Schülern liegen; und wir wissen doch beide, dass das stimmt.
Ja.
Also, dann gehe ich einmal davon aus: Es gibt Richtlinien oder es gibt Anregungen, wie Schulnetzpläne erstellt werden. Ich denke, im Interesse der Kinder wird vielleicht die Stadt Dresden – die Stadt Dresden möge mir verzeihen, weil ich es nicht kenne – eventuell doch ein paar Fehler gemacht haben,
die korrigiert werden müssten im Sinne dessen, was für die Kinder gut ist.
Selbstverständlich können Schulnetzpläne nur dann genehmigt werden, wenn sie dementsprechend, auf dem Schulgesetz basierend, auch korrekt sind.
In dem Sinne denke ich, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden, weil wir sehr wohl zu der Meinung stehen, dass das Schulgesetz mit den geringeren Schülerzahlen ausreichend Gelegenheit gibt, kleine Klassen zu bilden.
Dann müssen wir davon ausgehen: Wenn wir jetzt schon gerade im Grundschulbereich einen Großteil von Klassen mit 18 oder 19 Schülern haben und wir die Größen noch weiter nach unten setzen, ist noch lange nicht bewiesen, dass man besseren Unterricht abgeben kann, weil PISA ganz eindeutig gesagt hat, dass damit kein Zusammenhang besteht.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die NPD versucht, mit einem durchsichtigen Manöver in einem Bereich zu punkten, für den nun wahrhaftig der Sächsische Landtag keinerlei Zuständigkeit hat. Die Fragen der äußeren Sicherheit und der Verteidigungspolitik sind ausschließlich dem Bund zugewiesen. Dort besteht die Zuständigkeit und dort wird sie auch geführt.
Ein Grund für dieses untaugliche Manöver der NPD mag auch in der Erkenntnis der Extremisten von Rechts liegen, dass die Bürger ihre völlige Ideenlosigkeit erkannt haben und diese Partei keinesfalls in den Deutschen Bundestag wählen werden,
wo sie eventuell diese Frage behandeln könnten. Aber nein, sie suchen einen Schauplatz, um ihre abenteuerlichen Vorstellungen irgendwo vorzustellen. Die NPD macht es sich hier sehr leicht, folgenlos zu schwadronieren, sie muss ja für ein wie auch immer geartetes Abstimmungsverhalten keinerlei Verantwortung übernehmen.
Verantwortung müssen seit Jahren unsere Kollegen im Bund übernehmen. Sie stellen sich dieser Verantwortung, sie treffen sie in sachlicher, ernster und ruhiger Abwägung: Entscheidungen über die Einsätze der Bundeswehr, über Einsätze unserer Soldaten. Ich weiß, dass sich unsere Kollegen im Bundestag diese Entscheidungen weiß Gott nicht leicht machen. Sie verdienen dafür unseren Respekt.
Vor allem aber verdienen unseren Respekt und unseren Dank die Soldaten der deutschen Bundeswehr,
die seit vielen Jahren die Gefährdung und Entbehrung der Auslandseinsätze gemeinsam mit ihren Familien tragen. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihren Angehörigen, ihren Familien, ihren Freunden und Partnern sollten wir an dieser Stelle ganz herzlich Dank sagen.
Sie haben es jedoch keinesfalls verdient, dass sich die Extremisten von Rechts mit billigen Ablenkungsmanövern auf ihrem Rücken ihr politisches Süppchen kochen.
Doch nun zur Sache selbst. Nach dem Sturz des TalibanRegimes einigten sich die größten ethnischen Gruppen Afghanistans im November und Dezember 2001 anlässlich der Petersberg-Konferenz auf eine Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen, die sogenannte Bonner Vereinbarung. Damit schufen sie die Grundlage für die internationale Truppe ISAF, deren Aufstellung der Weltsicherheitsrat der UN am 20. Dezember 2001 beschloss. Sie soll im Auftrag der Vereinten Nationen die afghanische Regierung bei der Wahrung der Menschenrechte sowie bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit unterstützen. Darüber hinaus unterstützt ISAF die afghanische Regierung bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der Regelung der Rückkehr von Flüchtlingen.
Der Kampf gegen das Terrornetz Al-Qaida und gegen die Taliban ist Aufgabe von Enduring Freedom. Mandat und Organisation der Friedenstruppe ISAF sind davon strikt getrennt, Herr Apfel, und das wissen Sie sicherlich selbst. Der Deutsche Bundestag hat am 22. Dezember 2001 erstmals das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr am ISAF-Einsatz erteilt. Neben dem Einsatz ISAF und dem Einsatz OEF sind nunmehr auch im Süden Afghanistans unterstützend Tornadokampfflugzeuge zur Luftabwehr eingesetzt.
Verteidigungsminister Jung betonte in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 20. September die Notwendigkeit der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Mit einem Appell an die Abgeordneten des Bundestages, der Verlängerung des Mandats zum Einsatz der Bundeswehr zuzustimmen, schloss der Verteidigungsminister seine Rede im Bundestag: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen aus Afghanistan und Afghanistan den Taliban überlassen. Das Land darf nicht wieder ein Ausbildungszentrum für Terrorismus werden“, so Jung.
Dies sei nicht nur für Afghanistan, sondern auch für unsere eigene Sicherheit wichtig. Jung verwies dabei auf die Bedeutung des Konzepts der Vernetzung „Keine Sicherheit ohne Wiederaufbau und kein Wiederaufbau ohne Sicherheit“, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Ferner erinnerte Jung an bereits zu verzeichnende Erfolge, wie den Aufbau einer medizinischen Grundversorgung, die Einrichtung von Schulen sowie die Etablierung von Parlament und Verfassung.
Es ist keinesfalls so, Herr Apfel, wie Sie ausgeführt haben, dass in den fünf Jahren bisher nichts passiert sei. Es gab vorher kein Gesundheitssystem.
Vor allen Dingen – das in Anbetracht der Diskussion, die wir gestern zum Antiterroreinsatz hatten oder meinetwegen auch zu Ihrem unsäglichen Ansatz heute Morgen, was das Eva-Prinzip betraf – haben die Frauen in Afghanistan so gut wie keine Rechte gehabt. Sie werden feststellen können, dass Frauen jetzt auch im Parlament von Afghanistan sitzen.
Man dürfe seine Freunde nicht im Stich lassen, fuhr Jung fort. Deshalb werde die Bundeswehr in Notsituationen auch weiterhin für Unterstützungsleistungen im Süden des Landes zur Verfügung stehen. Dies sei bereits in der Vergangenheit mit dem Einsatz von Fernmeldespezialisten im südafghanischen Kandahar geschehen.
In fünf Jahren wurde viel erreicht. Um die Lage dauerhaft zu stabilisieren, sind weitere Anstrengungen erforderlich. Aber schon jetzt hat sich das Leben vieler deutlich verbessert. Bis zum Jahr 2001 war Afghanistan die wichtigste Operations- und Trainingsbasis des internationalen Terrorismus.
Das Eingreifen der internationalen Gemeinschaft hat die Herrschaft der Taliban beendet und dem Terrorismus den Boden entzogen. Das, meine Damen und Herren von Rechts, sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen und nicht in Ihrer Begründung den Leuten erzählen, wir müssten Angst haben, dass die Bundesrepublik vom Terrorismus bedroht ist, weil die Bundeswehr in Afghanistan ist. Deutschland ist nicht deswegen vom Terrorismus bedroht. Wir sorgen auch durch den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan dafür, dass der Terrorismus nicht erstarkt. Ich glaube, genau das wollen Sie den Leuten nicht rüberbringen. Aber ich denke mir, die Menschen, vor allem die Sachsen, werden das begreifen. Ich hoffe, dass Sie im nächsten Parlament nicht wieder hier sitzen werden.
Das Land hat damit eine neue Chance bekommen. Diesen Erfolg müssen wir festigen und dauerhaft sichern. Leichtfertige Reden über den Abzug und ein Ende der Hilfeleistungen bringen uns nicht weiter. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: In Ihrer Begründung haben Sie auch geschrieben, „... um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“. Sie dürfen mir glauben, ich sage das aus Überzeugung: Um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, werden alle Demokraten dieses deutschen Vaterlandes dafür sorgen, dass Sie hier verschwinden werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Ernst, ich habe Ihrem Redebeitrag sehr interessiert und gespannt zugehört. Der Antwort auf Ihre Große Anfrage konnten Sie entnehmen – so haben Sie es auch herübergebracht –, dass all das, was Sie gern möchten, umgesetzt wurde und sehr wohl im Freistaat Sachsen in Arbeit ist. Ich danke Ihnen, dass Sie das anerkannt haben. Man muss ganz eindeutig sagen, dass in diesem Bereich sehr wohl ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Ich möchte, da Sie es angesprochen haben, in meinem Redebeitrag einmal keine Dankes- oder Lobeshymne anstimmen, sondern Bezug darauf nehmen, was wir in den letzten Jahren in diesem Bereich getan haben.
Die Liste der Fälle häuslicher Gewalt ist lang, und ich könnte sicher eine Reihe von Beispielen anführen, die auf gefährliche Körperverletzung nach § 5 Artikel 224 StGB hinauslaufen würden. Das heißt, meine Damen und Herren, neben gefährlicher Körperverletzung gibt es eine ganze Reihe subtiler Formen von Gewaltanwendung, insbesondere psychischer Gewalt gegenüber Frauen, Männern und Kindern, und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frau Ernst. Ich denke, das haben alle in diesem Hause und alle verantwortlichen demokratischen Politiker in diesem Lande auch so verstanden.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Frauen, Kinder und Männer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Hilfen für Opfer und Misshandlungen bereitzustellen. Das ist uns allen in diesem Fall sehr bewusst. Entscheidend ist zuallererst, dass wir auf der politischen Ebene die entscheidenden Impulse und Voraussetzungen für eine optimale und effektive Bekämpfung häuslicher Beziehungs- und sexualisierter Gewalt liefern. Auf diesem Feld haben wir in den letzten Jahren wichtige Dinge auf den Weg bringen können.
Mit dem Beschluss vom 1. April 2003 wurde durch die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ein institutionelles Koordinierungsgremium auf der Ebene der Staatsregierung geschaffen. Dieses initiiert, lenkt und koordiniert seitdem die Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auf staatlicher und Nichtregierungsebene. Wir haben dieses Organ geschaffen, um den Ausbau lokaler Netzwerke, Frau Ernst, voranzutreiben und deren Arbeit effektiver zu gestalten. Damit können heute abgestimmte Maßnahmen für einen verbesserten Opferschutz bzw. ein konsequentes Handeln gegenüber den Tätern sinnvoll umgesetzt werden. Diese sozialen Netzwerke fungieren als Bindeglied zwischen staatlicher Intervention bei häuslicher Gewalt und den Beratungs- und Betreuungsangeboten der freien Träger.
Neben der Einrichtung des Lenkungsausschusses haben wir eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, welche die Arbeit aller mit der Bekämpfung häuslicher Gewalt befassten Stellen auf eine solide rechtliche Basis stellen und beispielsweise die Polizei bei ihren Einsätzen flexibler handeln lassen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zwei wichtige Gesetze nennen. Erstens das Dritte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates vom 04.05.2004, welches eine Einfügung enthält, nach der nun die Polizei eine spezielle Befugnisnorm für die sogenannte Wohnungsverweisung besitzt.
Zweitens handelt es sich um das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor Gewalttaten und Nachstellungen sowie Erleichterung der Überlassung der
Ehewohnung, welches durch uns bereits 2002 in Kraft trat.
Mit der Schaffung eines eigenständigen zivilrechtlichen Gesetzeswerkes zum Schutz der von Gewaltanwendung Betroffenen und der damit verbundenen Herauslösung der Problematik aus dem Intimbereich der Familie haben wir zu einer Enttabuisierung und einer stärkeren Öffentlichkeitsarbeit beitragen können. Die gesellschaftliche Sensibilität für die Problematik hat sich dadurch erhöht. Wir können davon ausgehen, dass die gestiegene Wahrnehmung und Reflexion des Themas in der Bevölkerung vor allem auch der erfolgreichen Netzwerk- und Sensibilisierungsarbeit der vier in Sachsen arbeitenden Interventions- und Koordinierungsstellen zu verdanken ist. Den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, den Bediensteten der Polizei, ich denke, allen innerhalb der staatlichen Bereiche und der vor Ort operierenden Netzwerke, den freien Trägern und den vielen Frauen in diesem Bereich sei an dieser Stelle ein großes Dankeschön gesagt.
Des Weiteren wurde konsequent am Aufbau von Krisen-, Interventions- und Koordinierungsstellen in allen Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen gearbeitet. Sie sehen daran, dass sich unsere Fraktion nicht erst seit den neuesten Ereignissen dafür einsetzt, die Bekämpfung häuslicher Gewalt voranzubringen. Wir haben längst erkannt, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht. Ich denke, jeder Politiker hier muss im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt mit zur Verantwortung gezogen werden.
Wir haben erkannt, dass nur eine ganzheitlich ausgerichtete Kette von Interventionsmaßnahmen des Staates und der nichtstaatlichen Unterstützungseinrichtungen ein effektives Arbeiten möglich macht. Die früher eher differenziert geleistete und meist unvernetzte Unterstützung und Beratung der Opfer ist heute überholt. Sie ist immer noch ein sehr wichtiger Teil unseres Konzeptes, jedoch besser mit den anderen Maßnahmen verknüpft und daher leistungsfähiger.
Gerade diese Vernetzung – zusammen mit der Intervention und Prävention – hat zum Ziel, nicht nur die Gewalt oder Bedrohung in Akutsituationen zu beenden. Sie eröffnet dem betroffenen Menschen vor allem konkrete Perspektiven für ein dauerhaft gewaltfreies Leben. Ergänzend zu den Hilfsangeboten und dem bereits bestehenden
Hilfsnetz für Opfer häuslicher Gewalt unterstützen wir Projekte zur täterorientierten Antigewaltarbeit. Diese ist mittlerweile fester Bestandteil der Koordinierungs- und Beratungsnetze und hat sich als ein wesentlicher Beitrag zum aktiven Opferschutz etabliert.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich eines dieser Projekte hervorheben, und zwar die täterorientierte Antigewaltarbeit in Trägerschaft der Triade GmbH Markkleeberg. Kern dieses Projektes ist das konsequente Einschreiten gegen Täter. Gewalttätern wird gezeigt, wie sie Konflikte anders als ausschließlich mit Gewalt lösen können. Dazu gehören zum einen die Stärkung positiver Aspekte der Familiendynamik und zum anderen, wenn nötig und möglich, die Veränderung unbefriedigender Lebenssituationen. Das Staatsministerium für Soziales fördert dieses Projekt. Im Kontext der Interventionsarbeit hat sich dieses Projekt in Sachsen als wirksamste Reaktion zur Unterbrechung der Gewaltspirale in Fällen häuslicher Gewalt erwiesen. An dieser Stelle möchte ich Frau Staatsministerin Orosz, die heute dienstlich unterwegs ist, und ihrem Haus sehr herzlich dafür danken.
Durch das stetige Vorantreiben der Netzwerkbildung im Bereich der Interventionsangebote haben wir erreichen können, dass nun auch die freien, die Straffälligen- und die Opferhilfen ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.
Meine Damen und Herren! Festzuhalten bleibt, dass sich das im Freistaat bestehende Netz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt beständig weiterentwickelt. Der Freistaat fördert derzeit im sozialen Bereich 18 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, vier Interventions- und Koordinierungsstellen und drei Täterberatungsstellen. – Vielleicht könnte die so innovative FDP auch einmal zuhören; wir haben das heute Morgen auch über zwei Stunden bei Ihrer Gesetzeseinbringung gemacht. Ich denke schon, dass die FDP-Fraktion an diesem Thema interessiert sein sollte. Danke schön.
All diese Einrichtungen bieten aufeinander abgestimmte Hilfen an. Wir können es als einen großen Erfolg werten, dass wir es geschafft haben, intervenierenden und präventierenden Charakter der Hilfeleistung sinnvoll miteinander zu verknüpfen.
Im Ergebnis heißt das, der Freistaat stellt zur Bekämpfung häuslicher, Beziehungs- und sexualisierter Gewalt eine lokale, leistungsfähige und effizient arbeitende Struktur zum Schutz der Opfer, zur Vernetzung aller Einrichtungen der Antigewaltarbeit und zur Inverantwortungnahme der Täterinnen und Täter bereit.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen uns mit der bisher geleisteten Arbeit in diesem Bereich nicht zu verstecken. Da aber häusliche Gewalt nach wie vor ein gesellschaftliches Problem darstellt, bleibt auch in Zukunft eine Menge zu tun. Dieses Argument bewegte uns
dazu, die Bekämpfung häuslicher Gewalt explizit im Koalitionsvertrag zu verankern. Wir dürfen uns nicht auf dem bisher Erreichten ausruhen. Wir sind gefordert, auch in Zukunft das Angebot an Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen zu erhalten. Es ist unsere Aufgabe, weitere Interventions- und Koordinierungsstellen sowie Täterberatungsstellen zu installieren.
Ein nächstes Ziel wird es sein, das bereits erfolgreich agierende Netzwerk um die Dienste und Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des allgemeinen sozialen Dienstes, der Staatsanwaltschaften und anderer wichtiger Einrichtungen zu ergänzen. Schwerpunktmäßig werden wir zukünftig das Gesundheitswesen stärker in die Netzwerke auf regionaler und überregionaler Ebene einbeziehen. Ab dem Jahre 2007 werden wir vermehrt – Frau Ernst, hören Sie bitte zu – Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter im sozialen Dienst der Justiz anbieten, um diese so für die Fälle häuslicher Gewalt zu sensibilisieren.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es bleibt eine Menge zu tun. Von daher sehen wir dem angedachten Landesentwicklungsplan der Staatsregierung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt mit Spannung entgegen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit des Lenkungsausschusses und damit aller anderen in diesem Netzwerk agierenden Einrichtungen. Da schon so oft von diesem Landesaktionsplan gesprochen worden ist und ich mich im Vorfeld persönlich kundig gemacht habe, möchte ich Ihnen hier gern bekannt geben, dass sich dieser Plan im Moment in der Überleitungsphase an das Kabinett befindet und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Ich denke, das ist eine gute Botschaft, die wir am Ende dieser Diskussion mit herüberbringen können.
An dieser Stelle möchte ich ganz konkret auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, Frau Ernst. Die Punkte 1 bis 6, die Sie aufgeführt haben – ich gehe davon aus, Sie haben mir zugehört, da dies ein Thema ist, das Sie stark vertreten –, habe ich alle in meinem Vortrag ausgeführt. Das sind alles Dinge, an denen wir arbeiten, die wir umsetzen werden und die sicherlich noch weiterentwickelt werden müssen. Es ist nicht so, dass sie nicht vorhanden sind. Das wären die Punkte 1 bis 6.
Zum Punkt 1, dem Landesaktionsplan, habe ich gesagt, dass er uns Ende des Jahres zur Verfügung stehen wird. Punkt 2, Finanzielle Unterstützung: Sicherlich kann man dem Ehrenamt immer danken, das tun wir auch, und nicht nur pro forma, sondern weil es unsere Pflicht ist, diesen Menschen an dieser Stelle wirklich unseren aufrichtigen Dank rüberzubringen. Aber wir haben auch – und, Frau Ernst, das wissen Sie und Ihre Fraktion – im Haushaltsplan eine Erhöhung von 150 000 Euro gerade in diesem Bereich bereitgestellt.
Ich bin schon fertig.
Ich denke, von daher kann ich für unsere Fraktion und für die Koalition sagen, dass wir diesen Entschließungsantrag ablehnen werden.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Herbst, der Antrag Ihrer Fraktion ist eben nicht zielführend. Sie hatten richtig erwähnt, dass schon mehrere Gutachten erstellt worden sind. Auch was Sie auf die Diskussion von heute Morgen mit einer „Watsche“ und einem „Zurückziehen“ bezogen haben, konnten wir klären. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.
Der Herr Minister hat das auch ausgeführt. Gerade die Formel, die in diesem Referentenentwurf steht, ist im allgemein bildenden Bereich so gehalten, dass die Schulen in freier Trägerschaft sich besser stellen als bisher.
Es gibt, wie gesagt, drei Gutachten, die den Versuch unternommen haben, Kosten öffentlicher Schulen zu berechnen: eines der TU Dresden, die Steinbein-Studie
und ein Gutachten des Deutschen Instituts für internationale pädagogische Forschung.
Keines dieser Gutachten, Herr Herbst und meine Damen und Herren, konnte trotz erheblichen Aufwandes abschließend verlässliche Aussagen treffen. Alle drei Verfasser haben mittlerweile auch Unsicherheiten einräumen müssen.
So sind beispielsweise nicht nur die Kosten der Schulverwaltung schwer zu berechnen. Auch wurde bei der Begutachtung durch die TU Dresden festgestellt, dass große Abweichungen zwischen den Schulen in Einklang gebracht werden müssen. Die Verzerrung der Ergebnisse durch so genannte Ausreißer ist zu befürchten. Gründe hierfür sind die Über- oder Unterfinanzierung von einzelnen Schulen durch Ineffizienz wie zum Beispiel geringere Auslastung wegen extrem rückläufiger Schülerzahlen oder unterschiedlicher Prioritätensetzung – was jetzt keine Kritik ist – der Kommunen bezüglich der Sachkosten. Es ist also problematisch, Durchschnitts- und Mittelwerte zu definieren.
Auch die Steinbein-Studie ist – wie von den Gutachtern selbst zugegeben – von Unsicherheiten behaftet. Sie geht von offiziellen statistischen Zahlen aus, muss dann aber durch pauschale Zuschläge und Anpassungen Korrekturen vornehmen. Diese Unterschiedlichkeiten können in absehbarer Zeit nicht behoben werden und sicherlich auch nicht dadurch, dass wir ständig diskutieren: Machen wir noch ein Gutachten und noch ein Gutachten.
Deshalb würde ein weiteres Gutachten unter diesen Umständen zu keinen neuen Erkenntnissen führen. Also, meine Damen und Herren, auch die „In-Auftrag-Gebung“ von zehn weiteren Gutachten würde keine abschließende verlässliche Auskunft geben können. Der Sachverhalt ist so weit aufgeklärt, wie er vor dem Hintergrund der Problematik, die ich eben benannt habe, überhaupt aufgeklärt werden kann.
Ein weiteres Gutachten würde – von erheblichen Kosten einmal ganz abgesehen – vom Zeitpunkt der Auftraggebung bis zur Vorlage des Endberichtes mindestens ein Jahr dauern. Es ist jedoch notwendig – das, meine Damen und Herren, hat die Diskussion heute Morgen gezeigt –, schnell politische Entscheidungen zu treffen. Denn es gibt nicht nur dringenden Handlungsbedarf für die notwendige Anpassung, sondern es stehen auch wesentliche Verbesserungen für Schulen in freier Trägerschaft auf dem Spiel, so zum Beispiel die von vielen freien Trägern geforderte Wartezeitverkürzung.
Wie gesagt, der Referentenentwurf wurde zurückgezogen. Wir haben uns darüber ausgetauscht. Ich bin aber trotzdem überzeugt, dass wir in den nächsten Monaten zu Gesprächen kommen werden, sodass ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht werden kann und das Gesetz zum 01.08.2007, so hoffe ich, an unseren Koalitionspartner gerichtet, in Kraft treten kann.
Denn, meine Damen und Herren, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich betonen: Die CDU
Fraktion war und ist ein leidenschaftlicher Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft.
Wir legen großen Wert auf die Vielfalt im Bildungsbereich, auf die hohe Qualität – mein Kollege Dulig hat das heute Morgen angesprochen –, die gerade von Schulen in freier Trägerschaft erbracht wird.
Der Herr Minister hat heute Morgen ausgeführt, wie wir uns im Freistaat Sachsen entwickelt haben. 11 % der Schüler sind in Schulen in freier Trägerschaft im Moment im Freistaat Sachsen beschult. Ich glaube, gerade vor diesem Hintergrund müssen wir so schnell wie möglich alle politischen Ungereimtheiten ausräumen und ein gutes Gesetz im Sinne unserer Schulen in freier Trägerschaft auf den Weg bringen.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass es die verfassungsrechtliche Lage nicht gebietet, Herr Herbst, Schulen in freier Trägerschaft entsprechend den Kosten öffentlicher Schulen zu finanzieren. Die Ausgestaltung des Finanzsystems obliegt ganz einfach dem Gesetzgeber. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jawohl, Herr Herbst, was Sie ausgeführt haben – dass es wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt –, ist richtig; das steht ja auch in Ihrer Begründung. Ihr Kollege Günther hat es vorhin angemahnt: Wir sollten hier wirklich sachlich arbeiten, und darüber müssten Sie vielleicht auch einmal in Ihrer Fraktion sprechen. Es gibt diese Regelungen, das ist sehr wohl richtig, es gibt auch die Absprachen mit der Lehrerkonferenz, der Schülerkonferenz und dem Schulträger. Das heißt, die Rahmenbedingungen, die im Freistaat Sachsen festgelegt werden, geben die Möglichkeit, die Schulöffnungszeiten von 07:00 bis 09:00 Uhr gleitend herzustellen.
Das sollte auch im Bewusstsein der Eltern und der Lehrerschaft sein. An dieser Stelle finde ich es nicht angebracht, Herr Herbst, dass Sie hier Lehrerschelte betreiben und sagen, die Schulen würden so zeitig öffnen, weil die Lehrer schnell wieder nach Hause wollen. Das haben unsere Lehrer so nicht verdient.
Ich gehe mal zurück zu dem, was wir in der letzten Anhörung im Schulausschuss zum PDS-Gesetz hören konnten. Meine Damen und Herren von der PDS, hören Sie jetzt noch einmal zu, weil Sie ja alle nicht anwesend waren zu der öffentlichen Sitzung. Frau Gerold, Vorsitzende der GEW, hat zu Ihrem Gesetzentwurf ausgeführt – selbstverständlich hat sie diesen auch begrüßt; das will ich hier nicht negieren –, dass das Gesetz zu viele Reglementierungen enthält und dass darin zu viel vorgeschrieben wird. Weiter führte sie aus, dass die Demokratie für einen Defizitabbau herhalten muss, und zu viel Bürokratie gewährt keine Chancengleichheit.
Das ist genau das, was wir auch nicht wollen. Wir möchten, dass die Schule in Selbstverantwortung arbeiten kann, dass die Eltern einbezogen werden, dass über die Schulkonferenzen der Unterrichtsbeginn festgelegt wird – also ganz einfach so, wie wir die Regelung jetzt haben – im Interesse der Kinder. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil er überflüssig ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Ich möchte nur noch einmal klarstellen. Ich habe das an der Stelle schon so oft gemacht: Wenn wir das als Außenwirkung im Rundfunk übertragen und die Leute unsere Debatte verfolgen, dann gibt es ein Gejammere und Geklage über unser Schulsystem. Man kann es ganz einfach nicht mehr ertragen.
Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, Herr Dr. Hahn. Ich weiß, dass Sie genauso wie ich im Kreistag sitzen. Sie wissen sehr wohl, dass die Schülerbeförderung dort beschlossen und mit den Trägern abgesprochen wird. In den Kreistagen sind die meisten Bürgermeister vertreten. Sie sind Schulträger. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, bleiben Sie doch einmal in der Realität!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zu meiner Vorrednerin: Unsere Schulpolitik ist nicht an der Finanzpolitik des Freistaates ausgerichtet,
sondern an den Schülern, an gut qualifizierter Bildung und Erziehung in den Schulen. Das können wir hier einmal so einfach festhalten.
Es ist richtig, Frau Bonk, da gebe ich Ihnen Recht, wir haben in diesem Hohen Hause sehr oft über die Schülerbeförderung gesprochen. Normalerweise könnten wir auf die anderen Landtagssitzungen zurückgreifen.
Es ist auch nicht so, dass wir das nicht ernst nehmen würden. Wir haben auch gestern über Schulpolitik debattiert. Herr Minister hat sehr wohl ausgeführt, dass dort noch einige Dinge sind, die verändert werden müssen. Wir sind auch dazu mit den Landkreisen in Gesprächen. Aber das, was Sie hier vorhaben, ist eigentlich das, was uns heute Morgen vorgeworfen worden ist. Man sollte mit der Schule bitte keine Politik betreiben, sondern man sollte sich als verantwortlicher Politiker in diesem Hohen Hause daran beteiligen, dass wir unsere Schule weiter qualifizieren.
Da Sie sich aufregen, habe ich Recht. Das ist in Ordnung. Also gehen wir davon aus, dass die Schulnetzwege – –
Ja.
Sicherlich war das im Zusammenhang mit den Haushaltsdiskussionen zu sehen, aber es ist nicht so, dass wir ausschließlich an der Finanzpolitik orientiert sind. Wir können aber in einem Land, das noch in der Aufbauphase ist, nicht die Finanzen aus dem Auge lassen. Das sagen wir immer und dazu stehen wir. Daraufhin sind auch die Tarifverhandlungen geführt worden. Darauf haben sich auch die Gespräche innerhalb des Kultusministeriums sowie in allen anderen Ministerien ausgerichtet. Aber selbstverständlich! Die Hauptaufgabe des Kultusministeriums – und auch wir sollten uns dafür einsetzen – ist das Voranbringen von qualifizierter Bildung und Erziehung an unseren Schulen im Freistaat.
Nun noch einmal zu den Schülerverkehrsregelungen. Ich habe hier schon sehr oft ausgeführt, dass dafür die Landkreise verantwortlich sind. Sie nehmen das auch wahr. An dieser Stelle sollten wir uns einmal bei den Landkreisen und bei den Abgeordneten der Kreistage dafür bedanken, dass sie diese schwierige Aufgabe sehr gut meistern. Sicherlich gibt es dort Ausfälle und, bedingt durch den ländlichen Raum, das will ich nicht negieren, größere Entfernungen. Der Kultusminister hat jederzeit zugesagt, dass wir hilfreich zur Seite stehen, wenn Problemfälle vorhanden sind. Die Aufgabe bleibt aber bei den Landkreisen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir inhaltlich richtig über Bildungspolitik sprechen würden, was manchmal an Grundsubstanz vorhanden ist, wie zum Beispiel, dass durch mehrere Fraktionen in diesem Hohen Haus darüber diskutiert wird, ob wir nicht die Lehrer kommunalisieren könnten … Ich finde das sehr, sehr gut. Der Minister hat darauf eine Antwort gegeben, die heute im „Pressespiegel“ zu lesen war. Ich stelle die Frage an diejenigen, die das gut finden und die Verantwortung an die kommunale Ebene geben wollen, ob sie der kommunalen Ebene nicht zutrauen, eine Schülerbeförderung auf die Beine zu stellen. Ich glaube, das ist ein bisschen scheinheilig.
Nein, danke.
Wir können davon ausgehen, dass wir alle mehr Freiheit haben wollen. Wir wollen der kommunalen Ebene mehr Freiräume gestatten. Dann müssen wir es an der Stelle auch tun. Wenn wir solche Festschreibungen machen, was würde dann mit den Landkreisen passieren, die schon eine geordnete Schülerbeförderung ohne große Entfernungen auf den Weg gebracht haben? Die müssten ihre Schülerbeförderung wieder ändern, weil der Staat eine Vorgabe
gemacht hat. Ich bitte Sie, das können Sie doch nicht im Ernst wollen!
Weiterhin haben Sie angeführt, die Schülerbeförderungszeiten wären nirgendwo festgeschrieben. Darauf zielt sogar der Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Ich habe in diesem Haus schon sehr oft betont, dass das sehr wohl im Landesentwicklungsplan festgeschrieben ist, und zwar für Grundschulen 30 Minuten und für Mittelschulen und Gymnasien 45 Minuten als Empfehlung. Diese Empfehlungen werden die Landkreise berücksichtigen.
Frau Bonk, selbstverständlich kann ich suchen und werde vielleicht auch in meinem Wahlkreis eine große Entfernung finden. Dann bin ich angehalten, vor Ort nachzufragen und gemeinsame Lösungen zu finden. Ich kann doch von hier aus nicht vorgeben, dass die Landkreise an Dinge gebunden werden, die für sie an der Basis Unsinn sind. Dafür kann keine vernünftige Politik stehen.
Nein, danke.
Zum zweiten Anliegen, der finanziellen Unterstützung der Landkreise, muss ich sagen, dass das auch sehr scheinheilig ist. Sie wissen aus den Finanzberatungen, die wir über viele Jahre durchgeführt haben, sehr wohl, dass bis 1994 eine Regelung bestand, dass die Schülerbeförderungskosten separat für die Landkreise ausgewiesen wurden, ab 1994 ist das in die allgemeine Schlüsselzuweisung überführt worden, und zwar – das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS, sehr genau, und wenn Sie es noch nicht wissen, Frau Bonk, dann müssen Sie sich aufklären lassen – auf Bitte des Landkreistages. Auch in den letzten Haushaltsverhandlungen ist das so gemacht worden.
Meine Damen und Herren, ich finde es sehr richtig, wenn die kommunale Ebene selbstbewusst sagt: Wir werden das selber in die Hand nehmen und kommen mit dieser Regelung besser hin. Dann sollte das auch dort bleiben. Die CDU-Fraktion steht dafür, mehr Freiheit zuzulassen anstelle von mehr Bürokratie. Jeder spricht von Bürokratieabbau, und was machen wir hier? Bei jeder Geschichte, die Sie politisch ausschlachten wollen, hauen Sie noch eins oben drauf in Form von mehr Bürokratie. Das ist mit uns nicht zu machen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweieinhalb Stunden Schulpolitik haben wir in diesem Hohen Hause gerade absolviert. Wir haben als Koalitionspartner diesen Antrag eingebracht, um zu evaluieren, wie das Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung hier aufgenommen worden ist. Ich gebe zu, dass ich eine umfangreiche Ausarbeitung gemacht habe; ich werde aber davon Abstand nehmen. Zum einen bin ich überzeugt davon, dass auch dem letzten hier in diesem Hause bewusst geworden ist, dass dieses Sonderprogramm für die Ganztagsbetreuung im Freistaat Sachsen sehr gut angenommen worden ist. Die 200 Millionen Euro, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden, sind mit 440 000 Euro schon ausgebucht und ich denke mir, der Zeitraum bis 2007 wird diesen Rahmen sprengen.
Die Koalitionsfraktionen haben also diesen Antrag gestellt, um die Staatsregierung zu bitten, sich mit der Bundesregierung in Verbindung zu setzen, um dieses Programm zu verlängern, damit wir die Möglichkeit haben, die Ganztagsangebote an unseren Schulen fortzuführen.
Über die Qualität der Ganztagsschulen – was wir mit Ganztagsangeboten verwirklichen möchten – haben wir schon sehr oft debattiert. Wir haben es im April, im Mai und auch vorher schon debattiert; das Anliegen ist hier allen bekannt.
Ich beziehe mich ganz einfach auf die Pressemitteilung der PDS-Fraktion im Vorfeld der heutigen Debatte. Frau Bonk hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die analog so läuft wie die Debatte der vergangenen zweiein
halb Stunden. Ich glaube, die PDS-Fraktion möchte sehr gern, dass das sächsische Schulwesen in Misskredit gerät. Sie möchte ganz gern dieses Wunschbild verinnerlichen – auch in der Bevölkerung –, aber ich glaube, es wird Ihnen nicht gelingen. Sicherlich wird es noch viel Arbeit geben – der Kultusminister hat es angeführt – und die Unterstützung der Koalitionsfraktionen ist ihm dabei gewiss.
Frau Bonk, Sie haben zum Beispiel geschrieben – Sie haben den Entwurf der Förderrichtlinie anscheinend schon studiert –: Es gibt nur eine neunzigprozentige Förderung. Meine Damen und Herren von der PDS, dann frage ich Sie, in welcher Wirklichkeit Sie eigentlich leben. Wo gibt es denn überhaupt eine hundertprozentige Förderung?
Das heißt, 10 % müssen vom Schulträger, der Schule oder dem jeweiligen Veranstalter erbracht werden. Im Entwurf der Förderrichtlinie – Frau Bonk, ich weiß nicht, worauf Sie sich beziehen – heißt es: Es besteht zwar die Möglichkeit, den Anteil von 10 % als Arbeitsstunden zu erbringen. Damit baut die Förderrichtlinie aber auf ehrenamtliche Arbeit der Lehrer und Erzieher vor Ort, also der eigenen Bediensteten. Es heißt, das sei nicht zumutbar. Meine Damen und Herren von der PDS, ich frage Sie: Wieso ist das nicht zumutbar?
Zum anderen muss ich Ihnen sagen, dass sich unsere Lehrer und Erzieher sehr gern in diesen Prozess einbringen. Frau Bonk, Sie sollten nicht immer nur Zeitungen lesen, sondern sich auch einmal vor Ort kundig machen. Oder Sie fragen Herrn Hahn. Er weiß es, möchte es aber wissentlich nicht weitersagen.
Sie bringen unsere Lehrer und Erzieher in Misskredit; denn sie bringen sich in den Prozess ein. Die Zumutbarkeit ist auch gegeben.
Ich erspare mir an dieser Stelle – vielleicht steige ich ein zweites Mal ein –, darauf einzugehen, wie im Einzelnen weiter vorgegangen werden muss. Die Koalitionspartner sind der Meinung, dass wir eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Schule mit autonomer Hoheit brauchen. Dieses Anliegen wird auch im Ganztagsprogramm deutlich. Wir wollen die einzelnen Träger, seien es Träger der freien Jugendhilfe, seien es kommunale Träger, auf die Hilfestellung des Staatsministeriums hinweisen. Wir wollen eine Verlängerung dieses Programms in Auftrag geben und das Ganztagsangebot im Sinne unserer Schüler weiterhin umsetzen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ganz kurz auf das Gesagte beziehen, um noch einmal einiges klarzustellen. Wir haben
uns im Freistaat Sachsen – mein Kollege Dulig hat es vorhin gesagt – für die Ganztagsbetreuung ausgesprochen. Das heißt, das Bundesprogramm war an und für sich erst auf eine Ganztagsschule in Vollzeitform angelegt, die wir für den Freistaat Sachsen nicht angenommen haben, sondern wir haben gesagt, wir machen eine Ganztagsbetreuung auf freiwilliger Basis. Ich denke, das ist in den Folgejahren, nachdem das Programm aufgelegt worden ist, schon angegangen und umgesetzt worden. Zum anderen ist es, Frau Günther-Schmidt, nicht so, dass dieses Programm ein reines Investitionsprogramm ist. Wir als Freistaat und vor allem der Koalitionspartner sehen das nicht so. Aus dem Grund haben wir im Haushalt die zusätzlichen Gelder mit eingeführt, einmal die 15 Millionen Euro und einmal die 30 Millionen Euro. Von einem Großteil dieses Geldes soll das Personal aufgestockt werden, um die Ganztagsangebote auch personell absichern zu können. Das heißt, wir haben das Programm der Bundesregierung mit eigenen Haushaltsmitteln modifiziert.
An dieser Stelle ist es mir wichtig, noch einmal zu vermitteln, dass wir außer im Förderschulbereich und im Bereich der Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis unsere Ganztagsangebote im Freistaat Sachsen anbieten und erweitern werden. Ich glaube, die Öffentlichkeit hat verdient, auch positive Gedanken zur Schulpolitik zu erfahren. Es kann nicht sein und niemand von uns dürfte es hinnehmen, dass wir jedes Mal im Plenum über Schulpolitik debattieren und ein Bild vermittelt wird, als ob wir gerade am Anfang unseres Schulwesens wären, denn das sind wir nicht.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zielstellung Ihres Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, heißt es: „Das öffentliche Bedürfnis einer Schule soll sich mehr am Bedürfnis der Schüler an kurzen Schulwegen als an bloßen Mindestschülerzahlen orientieren.“ – Schulwege sind sicherlich ein Kriterium, auf keinen Fall jedoch das alleinige und in Bezug auf „Pisa“ sicherlich nicht das Schlüsselkriterium. Wenn man nach „Pisa“ ernsthaft Veränderungen will, muss man Bildung ganzheitlich betrachten. Wichtig und im Interesse der Schüler ist eine qualitativ hochwertige Schule; eine Schule, die eigenständige Profile erarbeitet; eine Schule, die Ganztagsangebote auf hohem Niveau in enger Verbindung mit Region und Wirtschaft anbietet; eine Schule, die sowohl den Schülern in urbanen Zentren als auch denjenigen im ländlichen Raum gleiche Bildungschancen einräumt. All dies ist im Sächsischen Schulgesetz – das haben Sie, Herr Kollege, ausgeführt – und nochmals im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir müssen uns auf das Absinken der Schülerzahlen einstellen und uns auf eine Halbierung orientieren. Das macht eine Anpassung des Schulnetzplans unabdingbar. Dies darf aber auf keinen Fall auf die Qualität der Bildung Einfluss nehmen. Schulgesetz und Koalitionsvertrag vereinigen sachgerechte Konzepte sowohl zu „Pisa“ als auch zur demografischen Entwicklung und entwickeln somit das sächsische Schulsystem insbesondere qualitativ-inhaltlich weiter, ohne, meine Damen und Herren von der FDP, das berechtigte Anliegen einer möglichst ortsnahen Schulversorgung außer Acht zu lassen.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf. Beide Anliegen, sowohl die Schulwege als auch die Zügigkeit, sind jetzt schon festgelegt. Im Landesentwicklungsplan wird bezüglich der Schulwege dezidiert Stellung genommen. So heißt es: Eine effektive Abstimmung des ÖPNV mit Schulstandorten soll dazu beitragen, dass zumutbare Schulwege zu den jeweils nächstliegenden Standorten der jeweiligen Schulart einer öffentlichen Schule erreicht werden. Als Orientierung, meine Damen und Herren von der FDP, werden maximal 30 Minuten für Grundschulen und 45 Minuten für Mittelschulen und Gymnasien festgelegt. Ebenfalls ist eine Abstimmung mit Schulen in freier Trägerschaft gewährleistet. Wir halten diese Empfehlung für ausreichend. Die in Ihrem Gesetz vorgeschlagene Regelung ist daher abzulehnen.
Ja, bitte.
Wenn Sie mir zuhören, komme ich noch darauf zu sprechen. Verantwortlich für die Schulnetzplanung ist die kommunale Ebene und diese ist angehalten, im Planungsprozess für angemessene Schulwege Sorge zu tragen.
Jetzt komme ich auf Ihre Frage zu sprechen. Viele andere, aber auch ich, sind gleichzeitig kommunal tätig. Ich bin im Kreistag tätig. Wir haben die Übertragung der Schulnetzplanung auf die Landkreise ernsthaft umgesetzt. Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet, in der sich Vertreter der Schulträger, das heißt Bürgermeister, Elternsprecher, Vertreter aus allen Fraktionen des Kreistages versammeln. Dort haben wir die Schulnetzplanung vorgenommen, und zwar in Abstimmung mit dem ÖPNV und auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes.
Sie haben vorhin gerade gesagt, was die kommunale Selbsthoheit betrifft – auch Herr Zastrow hat das heute Morgen in der FAG-Debatte ausgeführt –, dass Sie für Deregulierung und Entbürokratisierung sind. Dafür ist der Vorschlag aus dem Landesentwicklungsplan als Orientierung doch sehr wichtig. Ich halte es nicht für richtig, sich für eine Festschreibung zu entscheiden, wie Sie sie hier machen, eine 30-prozentige Regelung im Gesetz festzuhalten, wenn Sie meinen, dort kommunale Hoheit wirken zu lassen, wo sie wirken soll.
Unsere Landräte und Bürgermeister sind sehr wohl in der Lage, gemeinsam mit den Schulträgern und mit den verantwortlichen Schulleitern die Schulnetzplanung in den Griff zu nehmen. In der Mehrzahl der Landkreise funktioniert das auch sehr gut. Ich weiß, es gibt auch Landkreise, die noch keinen bestätigten Schulnetzplan, durch ihren Kreistag verabschiedet, haben. Eine Bitte meinerseits an den Kultusminister wäre, dass wir dort noch einmal hinschauen. Die Schulleiter erwarten das auch von ihren Schulträgern, denn wenn sie keine abgeschlossene Schulnetzplanung haben, sind sie von jeglicher Förderung ausgeschlossen. Ich glaube, das möchte auch keiner.
Sie sehen, dass wir sehr wohl mit den Regelungen des Landesentwicklungsplanes, aber auch mit den Regelungen des Schulgesetzes und der Vereinbarung im Koalitionsvertrag Ihrem Anliegen Rechnung tragen.
Außerdem ist das Kultusministerium beauftragt – Sie haben es vorhin erwähnt, Herr Herbst –, laut Koalitionsvertrag eine Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten, die der Präzisierung der gesamten Ausnahmetatbestände auch bezüglich des § 4a dienen soll. Daher ist auch Ihr Vorschlag, die Muss-Regelung zur Zügigkeit von Schulen in eine Sollvorschrift umzuwandeln, um Ausnahmen auch über die bisherige Regelung der in § 4a Schulgesetz ausdrücklich genannten Ausnahmetatbestände hinaus zu er
möglichen, abzulehnen. Die jetzige Regelung lässt über die im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmeregelungen die Nennung von weiteren besonderen Gründen von Ausnahmen zu. Dies ist über den Begriff „insbesondere“ gewährleistet. Das Wort „soll“ bedeutet juristisch nichts anderes als Ausnahmen von der Regel, vor allem bei besonderen Fällen. Meine Damen und Herren! Die Regelung, die wir laut Schulgesetz und laut Koalitionsvertrag getroffen haben, die Absprachen, die auch in den Landkreisen durchgeführt werden, und die Übertragung der Schulnetzplanung werden sehr gewissenhaft vorgenommen. Ich glaube, mit der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift haben wir noch ein Instrument, um gerade diese Ausnahmetatbestände besser zu definieren. Ich denke, dass damit die Schulnetzplanung und auch die Entwicklung unserer Schulen auf einem guten Weg sind, den wir selbstverständlich auch weiter kontrollierend im Auge behalten. Ihren Gesetzentwurf werden wir ablehnen.
Danke.
Wir werden diesen Änderungsantrag ablehnen. Zum einen muss man sagen – und das weiß die PDS-Fraktion auch –, dass wir im Mittelschulbereich keine Binnendifferenzierung haben, sondern eine so genannte äußere Differenzierung. Das hat auch etwas mit der Abschlussbezogenheit zu tun. Sie von der PDS-Fraktion wissen auch sehr wohl, dass es dazu auch eine Anerkennung über die Kultusministerkonferenz gibt, so dass wir in diesem Punkt auf keinen Fall zustimmen können. Wenn man der Meinung ist, dass Schulträger das allein bestimmen können, hinterfragt man die gesamte Schulnetzplanung. Wir werden den Antrag also ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wichtig ist, dass wir uns an und für sich in jedem Plenum in den vergangenen Jahren über Schule unterhalten haben. Das werte ich schon einmal als positives Zeichen.
Wichtig ist auch, dass wir die Pisa-Auswertung so ernst nehmen, dass wir uns ihr heute widmen. Von „Pisa I“ zu „Pisa II“ sind leichte positive Veränderungen zu verzeichnen, was uns nicht ausruhen lassen kann. Das ist richtig. Das wurde vom Kultusminister, aber auch von Herrn Colditz und dem Koalitionspartner hier schon vorgetragen. Es ist aber ein Beginn, ein Einstieg, „Pisa“ zu bewerten. Wir werden diesen Weg auch weiter fortsetzen – der Koalitionsvertrag untermauert das – durch unsere zwei Schulgesetzgebungen, die auf den Koalitionsvertrag großen Einfluss genommen haben und jetzt die Ausgangsgrundlage dafür bilden, dass wir mit den Modellversuchen und mit den Ergebnissen der Leseund Rechtschreibkompetenzen, aber auch den naturwissenschaftlichen Fächern den richtigen Weg im Freistaat Sachsen gehen.
Aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, ist für die Bildung und für die schulische Weiterentwicklung die Kultur eines Landes wichtig und ausschlaggebend. Herr Gansel, da muss ich Ihnen sagen, die Bundesrepublik Deutschland – da sollten auch Ihre Kollegen zuhören – und auch der Freistaat Sachsen sind ein kulturvolles Land und wir Demokraten werden dafür sorgen, dass das auch so bleibt.
Die soziale Herkunft spielt im Freistaat Sachsen nicht die marginale Rolle, auch wenn das die PDS ständig wie eine Monstranz vor sich herträgt. Es kann uns natürlich nicht loslassen, dass selbstverständlich auch dort Veränderungen vorgenommen werden sollen. Eltern haben eine große Verantwortung nicht nur im Erziehungsbereich, sondern auch im Bildungsbereich. Dort, wo das Eltern nicht leisten können, haben wir die Verantwortung, sie zu unterstützen, und das tun wir auch.
Wir haben ein hervorragendes Konzept für die Vorschulen. Wir haben ein hervorragendes Konzept im Grundschulbereich, das ausgebaut und umgesetzt werden muss.
Ich möchte der Vertreterin der PDS mit den entsprechenden Lehrern und der Lehrerschaft sagen: Was Sie hier vorgetragen haben und was der Brief des Regionalschulamtes Leipzig noch einmal untermauert, muss uns sicherlich wach machen und fragen lassen, wo die Ursachen liegen und was die Gründe sind. Ich gehe davon aus, dass auch der Kultusminister dem nachgeht. Aber
das Bild, das Sie hier gezeichnet haben, ist nicht die Realität im Freistaat Sachsen. Wenn Sie bisher als Lehrerin tätig waren,
müssten Sie das auch wissen.
Ich habe gesagt, dass wir dem hundertprozentig nachgehen werden. Das ist ja auch in unserem ureigensten Interesse.
Für die FDP möchte ich meinen, sie müsste sich, genau wie ein anderer Kollege, noch einmal umschauen, was bisher im Bildungswesen im Freistaat Sachsen passiert ist. Herr Herbst, wenn Sie sagen, wir sollen einen sächsischen Weg einschlagen, dann muss ich Ihnen sagen: Den haben wir schon mit der Verabschiedung des Schulgesetzes 1992 eingeschlagen. Wir werden ihn auch weiter verfolgen und qualifizieren.
Sie müssten sich vielleicht einmal an die Schulen bewegen, dort umschauen und – sage ich vielleicht auch einmal – aus Ihren Wahlkampferfahrungen zurücktreten und die Realität zur Kenntnis nehmen.
Das wäre für uns alle sehr hilfreich.
Ich denke, dass wir innerhalb dieser Diskussionen in Bezug auf die Freiheit der Schulen, in Bezug auf die Lernmethoden der Schulen, in Bezug auf die Einbeziehung der Elternschaft vor allem eines nichts aus dem Blick lassen sollten: Es geht hier um die Schüler.
Für eine gute Entwicklung der Schüler sind erst einmal die Schüler selbst verantwortlich. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir – wir sprechen sehr oft davon – eine Wertediskussion anfangen müssen. Denn ein Lernerfolg macht sich auch an der Einstellung der Schüler fest; und das steht aus meiner Sicht sogar an erster Stelle. Ich glaube, da muss man ganz einfach über solche Werte diskutieren, was Fleiß, was Ordnung und was Disziplin ist. Ich denke, dort haben wir großen Nachholbedarf. Das müssen wir an den Schulen mit unseren neuen Konzepten, die im Koalitionsvertrag festgelegt sind, umsetzen.
Danke schön.