Roland Wöller

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Ich kann zu dem Sachverhalt nichts sagen, würde ihn aber gern mitnehmen und prüfen. Ich gehe davon aus, dass er Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein wird.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begehrt mit ihrem Antrag eine Strukturveränderung als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines neuen Rundfunkstaatsvertrages. Nur der guten Ordnung halber müsste es hier heißen, eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages; denn wir haben bereits einen Rundfunkstaatsvertrag.
Mir scheint, dass einige Dinge, trotz aller berechtigten Punkte, die Herr Herbst genannt hat, durcheinandergebracht wurden. Ich versuche es etwas zu entzerren. Gegenstand der Verhandlungen ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Spannende am 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der 11. Rundfunkänderungs
staatsvertrag. Das heißt, diese Materie des Ländergemeinschaftsrechtes hat es aufgrund der dynamischen Entwicklung an sich, dass wir alle Jahre einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben. Dieses Jahr steht besonders unter dem Zeichen einer medienpolitisch interessanten Entwicklung in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen, die mit der EU-Kommission vereinbart worden sind.
Was ist jetzt Regelungsbestandteil des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages? Im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Definition der Rundfunkveranstalter vorgenommen werden, ebenso wie eine Definition der Plattformenbetreiber. Hier kommt das nächste Stichwort. Es ist eine Strukturveränderung bei den Landesmedienanstalten geplant, neben mehreren Kommissionen, die bereits bestehen, auch eine Kommission für die bundesweit einheitliche Zuweisung und Kontrolle der Frequenzen.
Meine Damen und Herren, zu den einzelnen Forderungen im FDP-Antrag.
Erstens, Herr Kollege Herbst, hatten Sie das Einsparpotenzial angesprochen. Das Einsparpotenzial überprüft im Rahmen des dreistufigen Verfahrens die KEF. Sie berichtet auch darüber. Diese Berichte müssten Ihnen zugänglich sein, wenn nicht, gebe ich Ihnen gern einen. Die KEF hat beim letzten Bericht richtigerweise darauf hingewiesen – und ich glaube, darauf wollten Sie hinaus –, dass es bei den Öffentlich-Rechtlichen ein erhebliches Einsparpotenzial gibt, und dieses auch beziffert. Das Problem war allerdings im Rahmen der Entwicklungsgarantie, dass neue Angebote aufgemacht worden sind, die auch verfassungsrechtlich zugestanden sind. Aber die KEF überprüft nur die Zulässigkeit bzw. die Sparsamkeit eines solchen Angebotes.
Zweitens. Qualität vor der Quote. Ihren Durchhänger bei den Hängebauchschweinen nehme ich zum Anlass, eine Qualitäts- und Quotendiskussion zu führen. Sie haben völlig recht, man muss immer aufpassen, inwieweit Quote vor Qualität oder Qualität vor Quote geht, aber die Frage ist: Was ist Qualität? Qualität ist das, was bleibt. Nur, wer entscheidet denn über diese Qualität? Zum Ersten natürlich der Rundfunkteilnehmer – nichts ist effektiver als das Regulierungsinstrument Fernbedienung –, und zum Zweiten ist das Gegenstand der Diskussion in den Rundfunkgremien. Es ist aufgrund der Rundfunkfreiheit keine Diskussion, die die Politik zu führen hat. Das geht nur insoweit, als Programmleitlinien im Rahmen des Auftrages gegeben werden können.
Hier bin ich offen, was die Diskussion darüber betrifft. Wir können uns auch darüber unterhalten, wie wirksam das jetzige System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkkontrolle ist; herzlich gern. Die Diskussion können wir im Ausschuss ausführlich führen, und wir haben sie auch bereits in Ansätzen geführt.
Zum dritten Punkt – Internetangebote. Hierzu muss ich Ihnen sagen, dass wir kein Problem mit Ihrer Forderung haben – wir haben sie bereits umgesetzt –, nämlich mit dem 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, bei
dem wir gesagt haben, Online-Angebote nur insofern, wie sie programmbegleitend und ausschließlich programmbezogen sind. Das Problem scheint mir eher zu sein, da jedes und alles des menschlichen Lebens Gegenstand des Programms sein kann, dass man natürlich auch in jedem Fall per Internet darüber programmbegleitend noch zusätzliche Angebote schaffen kann.
Zum vierten Punkt – Redebezogenheit. Darin stimme ich Ihnen zu. Das jetzige System ist ein System aus einer Zeit, in der die technische Entwicklung noch nicht so fortgeschritten war. Es ist überholt. Wir müssen daran arbeiten. Nur möchte ich hier auch der guten Ordnung halber anführen, dass Kriterien zu erfüllen sind, denn ein neues System muss aufkommensneutral sein, es muss EU-konform ausgestaltet sein, und es muss dem Verfassungsrecht genügen, was es nicht einfacher macht. Aber ich freue mich auf die Diskussion. Die Rundfunkkommission hat ja in Aussicht genommen, uns entsprechende Modelle vorzuschlagen, die wir dann auch diskutieren können.
Zusammengefasst: Die Strukturreform kann nicht zur Voraussetzung für die Zustimmung zu einem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht werden, sondern die Strukturreform muss Gegenstand der nächsten Rundfunkänderungsstaatsverträge sein. Hierbei bitte auch Vorsicht – deshalb können wir dem Antrag leider nicht zustimmen –: Sie dürfen die Strukturreform nicht zur Voraussetzung der Zustimmung für Rundfunkfinanzierungs- und Rundfunkgebührenstaatsverträge machen. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Das Bundesverfassungsrecht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die Strukturänderungen nicht zum Hebel für Gebührenentscheidungen gemacht werden, was natürlich nicht heißt, dass wir nicht über Strukturen diskutieren können. Hier müssen wir vorsichtig sein. Ich glaube auch, dass deswegen Ihr Antrag nicht konform ist. Dem können wir nicht zustimmen.
Die CDU-Fraktion in diesem Landtag – Sie hatten es gesagt – hat bereits Vorreiterfunktion übernommen. Wir würden uns freuen, Sie künftig an unserer Seite zu haben. Wir haben es bedauert, dass Sie den letzten Staatsverträgen nicht zugestimmt haben. Wir wollen weiter an dieser Aufgabe arbeiten. Die Aufgabe heißt in erster Linie eine präzise, eine eingrenzende Definition dessen, was öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten machen dürfen.
Herzlichen Dank.
Ich beschränke mich auf zwei Punkte. Erstens. Sie begehren, die Selbstbindungserklärung aufzuheben. Es handelt sich bei einer Selbstbindungserklärung darum, woran die Anstalten sich selbst gebunden haben. Dabei kann die Politik nichts machen.
Zweitens. Sie begehren eine ausführliche Befreiung bzw. weitreichende Befreiungstatbestände. Das bedeutet, dass die anderen wesentlich mehr bezahlen müssten. Die Gebühr ist kein Umverteilungsinstrument und entspricht eklatanter Gebührengerechtigkeit. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil eingangs der Kollege Gerstenberg auf die Berliner Zustände eingegangen ist, möchte ich auch ein Zitat eines Wahlberliners dem entgegensetzen, von Tucholsky, der gesagt hat: „Und hat ein Deutscher gar nichts, so hat er doch Bedenken.“
Ich denke, die Mängel, auf die Sie verwiesen haben, werden sich bei näherer Betrachtung durchaus differenziert auflösen lassen. Wir sollten uns noch einmal in Erinnerung rufen, was der eigentliche Kern dessen ist,
was den Bologna-Prozess ausmacht. Schließlich wird dieser Prozess uns hier im Hause und auch in den Hochschulen im Lande noch hinreichend beschäftigen.
Mehr als 40 Staaten haben beschlossen, einen europäischen Hochschulraum zu verwirklichen. Dabei sollten die beteiligten Staaten vier Ziele erreichen. Es geht um die Sicherung und die Verbesserung der Qualität aller Studienangebote. Die Hochschulen und die Hochschulpolitik haben durch geeignete Instrumente die Qualität im Lehrangebot zu gewährleisten.
Als zweites Ziel soll die Mobilität der Studierenden und Lehrenden im internationalen Raum geschaffen werden. Dazu dient der Austausch von Studierenden und Lehrenden, die internationale Vergleichbarkeit der Module, aus denen sich ein Studium zusammensetzt, sowie ein einheitliches System der Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Ein weiteres Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit der Hochschulen zu fördern. Hier sind vor allem die Hochschulen und damit die in Lehre und Forschung Tätigen gefordert.
Das vierte Ziel besteht schließlich in der Entwicklung und Ausprägung der innovativen Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Hochschulen, ein spezifisches Profil zu bilden.
Was ist für die Umsetzung der genannten Ziele zu tun und wo stehen wir in Sachsen? Ein Schritt zum Erreichen ist die Einführung einer grundsätzlichen Zweistufigkeit des Studiums. In Deutschland erwuchs hieraus die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master, die von vielen fälschlicherweise schlicht mit dem Inhalt des BolognaProzesses gleichgesetzt werden. Andere Länder haben diese Bezeichnung nicht eingeführt, so beispielsweise Italien, wo die Studenten nach wie vor ihre Studiengänge mit Vordiplom und Diplom beenden.
Es ist mithin keineswegs so, dass der Bologna-Prozess allein darin bestünde, europaweit eine Zweistufigkeit mit den Bezeichnungen Bachelor und Master einzuführen. Vielmehr ist die in Deutschland erfolgreiche Einführung der Zweistufigkeit lediglich der sichtbarste Ausdruck einer grundlegenden Veränderung durch Bologna. Das Grundanliegen besteht in der stetigen Sicherung und Verbesserung der Qualität des Lehrangebotes für Studierende sowie in der von Absolventen herbeigeführten Mobilität auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wir befinden uns inmitten der ersten Phase des Bologna-Prozesses, und das bedeutet, wir befinden uns in einer stark umwälzenden und erheblich arbeitsintensiven Phase der Hochschulentwicklung.
Das, was das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst an umfangreichem Material zusammengestellt hat, zeigt, welche beachtlichen Initiativen, welche beachtlichen dynamischen Prozesse die aktive Umsetzung der Bologna-Ziele an den Hochschulen des Freistaates Sachsen ausgelöst hat. Von den an sächsischen Hochschulen
und staatlichen Studienakademien im Wintersemester 2006/2007 angebotenen 754 Studiengängen entfallen 439 auf die Universitäten und von diesen wiederum sind 109 Bachelorstudiengänge und 51 Masterstudiengänge. Damit waren 36 % der Studiengänge auf die neuen Abschlüsse umgestellt.
Bei den 172 Studiengängen in den sächsischen Fachhochschulen beträgt die Umstellungsquote mithin 40 %. Die staatlichen Studienakademien der Berufsakademie in Sachsen liegen bei 22 %. Das ist im bundesweiten Vergleich kein schlechter Stand, da bei einem Bundesdurchschnitt von 48 % zu berücksichtigen ist, dass gerade Sachsen über ein besonders umfangreiches Lehrangebot verfügt und bei der Gesamtumstellung mehr Zeit als die Länder mit weniger Hochschulangeboten benötigt.
Dabei zeigt die Antwort auf die Große Anfrage zugleich, dass diese landesweiten Zahlen noch keine Aussage darüber treffen, in welcher Weise, in welcher Intensität und mit welchem Erfolg der Bologna-Prozess an den einzelnen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien angepackt und umgesetzt wird.
Es zeigen sich aber auch zugestandenermaßen, Herr Kollege Gerstenberg, Schwierigkeiten und Hürden in der Umstellung. Eine formale Umbenennung des bisherigen Abschlusses in Bachelor und Master nach dem Motto „Alter Wein in neuen Schläuchen“ führt zwangsläufig zum Scheitern.
Erfolgreich sind diejenigen Hochschulen, die ihr Angebot sehr kritisch an den Zielen des Bologna-Prozesses prüfen, auf Qualität Wert legen und eine kluge Modularisierung mit einer überzeugenden Gestaltung von Studienablauf und Prüfungsanforderungen entwickelten.
Welche Schlussfolgerungen können wir aus der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage ziehen? Das neue System ist für alle Beteiligten mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Dieser muss geleistet werden, wenn der Bologna-Prozess mit seinem Hauptziel der Qualitätssicherung und -steigerung zum Erfolg führen soll. Die Hochschulen haben einen erheblichen Aufwand bei der Modularisierung der Studiengänge, der Gestaltung der Studieninhalte, der Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen und der Profilierung ihres perspektivischen Studienangebotes. Dies erfordert Zeit, Hinwendung und Hingabe.
Für die Studierenden bedeutet der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss eine erhöhte Stoffdichte, einen deutlichen Zeitaufwand für das Studium und das Selbststudium sowie eine höhere Prüfungslast. Es bedeutet aber auch die frühzeitige, kritische Überprüfung der eigenen Studierfähigkeit, Studierwilligkeit und Eignung für das gewählte Fach. Diese muss der Studienwahl vorangehen und sie muss von der Hochschule unterstützt werden. Studenten werden die Studienwahl gezielter und selbstkritischer vornehmen. Dies bedeutet weniger Enttäuschung und eine höhere Motivation durch geringere Abbrecherquoten.
Wir können feststellen, dass mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses an sächsischen Hochschulen ein Paradigmenwechsel in der Gestaltung des Lehrangebotes vonstattengeht. Dieser Paradigmenwechsel ist getragen von den Bemühungen um die Qualität der Angebote, und dieser Paradigmenwechsel ist gewollt. Wenn dieser Paradigmenwechsel aber gewollt ist, dann muss man auch seine Ausprägungen und Facetten akzeptieren. Es gibt kein „Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass!“ Man muss sich aktiv den Herausforderungen des europäischen Hochschulraums stellen.
Ich bin ganz sicher, dass sich die Anstrengungen lohnen, und ich danke an dieser Stelle ganz ausdrücklich allen an den sächsischen Hochschulen, die sich aktiv und erfolgreich mit dem Bologna-Prozess auseinandergesetzt haben und sich ihm stellen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte nur in einigen wenigen Punkten darauf eingehen. Die Fraktion der GRÜNEN will mit dem Entschließungsantrag verdeutlichen, dass bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses formale Gesichtspunkte und eine zeitlich straffe Abfolge maßgeblich waren – und weniger inhaltlich-qualitative.
Herr Kollege Gerstenberg, wenn ich mich an Ihre Worte richtig erinnere, sagten Sie, es gehe alles nicht schnell genug. Jetzt sagen Sie, es sei doch etwas zu schnell gegangen. Ich weiß nicht genau, was Sie damit meinen; aber ich denke, es ist in der Diskussion deutlich geworden, dass es zügig geht, jedoch gerade auch um den Inhalt und die Qualität.
Zu einem weiteren Punkt, zu den zusätzlichen Hürden, die Sie bei der Aufnahme eines konsekutiven Masterstudienganges sehen, kann man sagen: Voraussetzungen für die Fortsetzung eines Masterstudienganges, der auf ein Bachelorstudium aufsetzt, sind natürlich Qualität und Leistung, und diese müssen gebracht werden. Ich kann nicht erkennen, worin die besondere Hürde besteht. Es ist sicher klar, dass nicht alle fortsetzen können; aber aus unserer Sicht ist es besser, einen Bachelor-Abschluss zu haben, der berufsqualifizierend ist, als einen Studienabschluss insgesamt ohne Abschluss abzubrechen.
In einem weiteren Punkt wollen Sie feststellen, dass es keine Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen in der Phase der Studieneingangskonzeption gegeben hat. Abgesehen von der Differenzierung, die man vornehmen sollte, ist es sicherlich nicht bei jedem Studiengang erforderlich, Unternehmen einzubeziehen. Ich gebe zu, dass ich während meiner beruflichen Zeit in der Bank Philosophen in der Wertpapierberatung hatte, die unter anderem nicht ganz schlecht waren. Bei aller Liebe: Wir können uns doch darüber unterhalten, es zu verbessern und zu intensivieren; aber ich denke, wir tun denjenigen Unrecht, die gerade auch bei wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen sehr, sehr eng und erfolgreich mit Unternehmen und Institutionen zusammenarbeiten.
Zum Controlling: Sie fordern das Ministerium, den Staat auf, Controllinginstrumente zu entwickeln. Ich denke, das ist in allererster Linie Aufgabe der Hochschulen. Diese haben bereits ein sehr differenziertes Instrumentarium entwickelt, wie zum Beispiel die Studenten, die erfolgreiche und qualitativ hochwertige Studiengänge wählen. Wenn es sich nicht um solche handeln würde, würden diese von Studenten auch nicht gewählt werden.
Zur Evaluation: Wir haben einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in vielen Studiengängen, auch bei der Lehre, die gut funktionieren. Nicht zuletzt sorgen die Akkreditierungsagenturen dafür, dass nur dann der Stempel draufkommt, wenn die Qualität und der Inhalt stimmen.
Zum personellen Mehrbedarf kann ich nur sagen: Die Klage ist des Kaufmanns Gruß. – Sicherlich sollte uns das alles etwas wert sein, aber die Anstrengungen sollten nicht unbedingt nur materiell belohnt werden. Wir haben gehört, es ist eine Phase, die zugegebenermaßen mit erhöhten Anstrengungen verbunden ist. Aber diese Phase ist irgendwann abgeschlossen und mündet in einen fortgesetzten Prozess, der bei den Studiengängen drei Jahre dauern soll, ein. Insofern denken wir, es sollte nicht notwendigerweise mit Stellen und zusätzlichen Finanzen verbunden sein.
Im Ergebnis sind die Dinge, die Sie fordern, nicht der Realität gemäß. Sie ziehen frühe und zum Teil falsche Schlussfolgerungen. Deshalb müssen wir den Antrag ablehnen.
Danke.
– Wir sind leider nicht bei „Deutschland sucht den Supermoppel“.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionspartner haben sich in der Koalitionsvereinbarung dazu bekannt, das Sächsische Hochschulgesetz zu novellieren. Ziel ist eine hervorragende Lehre und eine exzellente Forschung an unseren Hochschulen.
Dazu brauchen wir die Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen und ein klares fachliches Profil; denn Erfolg hat nur derjenige, der sich auf seine Stärken konzentriert und diese ausbaut. Des Weiteren brauchen wir schlanke, transparente Gremienstrukturen und eine größere Autonomie in der Auswahl der Studenten.
Die CDU-Fraktion hat der Koalition frühzeitig, bereits im Frühjahr 2006, ein Positionspapier zur Umsetzung dieser Leitgedanken vorgelegt und die Verhandlungen zu einer umfassenden Novelle aufgenommen. Bei der Erstellung unseres Positionspapiers und im Hinblick auf die Verhandlungen haben wir auf die Hochschulen gehört. Wir haben uns ihre Sicht auf die Herausforderungen an die sächsische Hochschullandschaft und ihre Erwartungen an einen neuen hochschulrechtlichen Gestaltungsrahmen sehr genau angehört und daraus Positionen entwickelt. Begleitet wurden diese Erwägungen durch die Stärkung der Länder und ihrer hochschulpolitischen Verantwortung.
„Der Bund zieht sich aus der Hochschulpolitik zurück“, titelte gestern die „F.A.Z.“ Das Hochschulrahmengesetz tritt im Vollzug der Föderalismuskommission am 1. Oktober 2008 offiziell außer Kraft. Die Länder müssen, die Länder dürfen endlich handeln, und diese Chance wollen wir konsequent nutzen. Dafür benötigen wir Mut, Mut zur Verantwortung. Wir haben den Mut, Verantwortung an die Hochschulen zu geben. In vielen Bereichen haben wir Einigungen gefunden, die sich sehen lassen können.
Die Verschlankung der Gremienstrukturen, die Schaffung transparent-verantwortlich handelnder Hochschulleitungen sowie die Einbindung externen Sachverstandes und die Übertragung von deutlich erweiterter Haushaltsautonomie durch globale Haushalte sind inzwischen Konsens und bringen die Hochschulen voran.
Zum Thema Zeit, Herr Kollege von der FDP: Für uns galt immer „Qualität vor Geschwindigkeit“. Die Zeit ist natürlich wichtig; aber wir wollen nicht nach Ihrem Motto handeln: „Wir wissen zwar nicht, wohin wir wollen; aber dafür sind wir ganz schnell da.“
Genauso wichtig ist es aber auch, dass der Kompromiss nur dann geschlossen werden kann, wenn er tragfähig, überzeugend, schlüssig und für unsere Hochschulen ein wirklicher Mehrwert ist. Formelkompromissen wird die CDU-Fraktion ihre Zustimmung verweigern.
Zur Eigenverantwortung der Hochschulen gehört nach unserer festen Auffassung auch die Verantwortung für den größten hochschulpolitischen Ressourcenbereich: den des Personals. Wir wollen den Hochschulen die Verantwortung für ihr Personal, seine Entwicklung und seine Einstellung sowie die Ausstattung überlassen. Damit bewegen wir uns durchaus im Kontext anderer Reformbestrebungen mit Bundesländern, mit denen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe stehen.
Im Vierten Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes wird die Körperschaft des öffentlichen Rechts Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität Frank
furt am Main mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als Hochschule des Landes in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. § 100 h) bestimmt – ich zitiere –: „Die Stiftungsuniversität besitzt Dienstherrenfähigkeit im Sinne des Hessischen Beamtengesetzes.“ Abs. 2 dieser Vorschrift legt fest, „... dass die Stiftungsuniversität das Recht hat, eigene Tarifverträge abzuschließen.“
Hier wird ein mutiger, konsequenter Schritt zur Verwirklichen der Hochschulautonomie gegangen.
Meine Damen und Herren! Ich weiß überhaupt nicht, was daran schlimm sein sollte, dass die Hochschulen, wenn sie dies tatsächlich wollen, am Verhandlungstisch sitzen und nicht der Finanzminister. Wer hat denn größeren Einfluss auf die Verhandlungen, wenn die Hochschulen und die Gruppen der Hochschulen Einfluss auf ihre Leitungen nehmen können, als Einfluss beim Finanzminister? Herr Dr. Gerstenberg, was Sie unter Modernität verstehen, ist bereits Realität. Die Modernität wird nicht nur in Sachsen durchgesetzt, sondern sie wird national und international durchgesetzt, und zwar genau auf diesem Wege; und modern ist nicht das, was Sie darunter verstehen, nämlich dass alle so lange mitreden, dass keine Entscheidung zustande kommt,
sondern dass wir mutig nach vorne gehen. Das ist entscheidend für Sachsen.
Wir sind davon überzeugt, dass bei der Übertragung der Eigenverantwortung von Autonomie auf die Hochschulen nicht auf halbem Wege stehen geblieben werden darf. Die entstehende neue Hochschulautonomie muss ihrem Namen und dem Inhalt gerecht werden. Ein Höchstmaß an Autonomie und Exzellenz ist Voraussetzung für Exzellenz in Forschung und Lehre. Wir sind bereit, den Hochschulen diese im vollen Umfang zu geben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten übrig gebliebenen Damen und Herren! Ohne herausragende Leistungen Einzelner in Wissenschaft und Wirtschaft gibt es keinen Fortschritt. Hervorragende Wissenschaftler, findige Unternehmer und kreative Köpfe bringen die gesamte Gesellschaft voran. Diese Leistungsfähigkeit und ihr Einsatz nützen allen und bringen unser Land voran.
Die GRÜNEN, Herr Kollege Gerstenberg, gehören nicht gerade zu denen, die diesen Zusammenhang verinnerlicht haben. Umso erfreulicher ist der bemerkenswerte Wandel, den die GRÜNEN vollzogen haben. Galten Elite und Exzellenz früher als Schimpfwörter, so sind sie heute zunehmend anerkannt. Nun scheinen sie sich förmlich mit der Forderung nach Exzellenz zu überbieten, aber nicht jede Initiative verdient das Prädikat „exzellent“. So ist es auch mit dem vorliegenden Antrag.
Die GRÜNEN wollen das Exzellenzprinzip zu einem ganzheitlichen Exzellenzverständnis erweitern.
Es soll neben der Forschung auch die Lehre umfassen. Sie wollen damit ein spezifisch für die Forschungsförderung entwickeltes Instrumentarium auf die Lehre übertragen. Sie sagen aber nicht, wie dies geschehen soll.
Der sogenannte Exzellenzbegriff wird in den Raum gestellt, aber nicht ausgefüllt. Stattdessen zünden Sie ein wahres Feuerwerk rhetorischer Nebelkerzen ab. Adjektive wie umfassend, ganzheitlich, übergreifend, nachhaltig, transdisziplinär erzeugen eine beeindruckende Kulisse von Pseudokompetenz. Wenn sich der Wortnebel gelichtet hat, sieht man, was fehlt, nämlich Substanz.
Was dieser schwammige und verwässerte Exzellenzbegriff verschleiern soll, ist einfach. Sie wollen lediglich mehr Geld in das bestehende System gießen. Die Antwort auf die Frage, woher die zusätzlichen Mittel kommen sollen, sind Sie in Ihren Ausführungen ebenso schuldig geblieben wie ein schlüssiges Konzept, wie die vorhandenen Mittel – die sind ja nicht knapp bemessen – besser eingesetzt werden können.
Der Begriff der Exzellenzförderung, der zwangsläufig mit einer Profilierung der Stärken verbunden ist, wird in Ihrem Antrag bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Sie fordern zu Recht – das ist löblich – eine Förderung der Lehre, auch innovativer Konzepte in der Lehre. Nun gilt
es, ungeachtet der Zusammenarbeit von Bund und Ländern – wir sind dankbar, dass diese Zusammenarbeit auch in der Föderalismuskommission im Grundgesetz Bestand hat – die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Lehre zunächst einmal Hochschulländersache ist. Das soll im Kern auch so bleiben.
Eine qualitativ gute Lehre gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Diese Kernaufgabe wird gut wahrgenommen, was nicht heißt, dass sie nicht besser wahrgenommen werden könnte. So sind schon verschiedene Initiativen für die Evaluation der Lehre an Hochschulen in Gang gesetzt, die ausgeweitet werden. Darüber hinaus haben wir in diesem Hohen Hause ja mit der Novellierung des Besoldungsgesetzes jetzt auch das leistungsbezogene Gehalt eingeführt, was zugegebenermaßen durch die jetzige Ist-Besoldung noch nicht in diesem Umfang wirksam werden kann, aber mit fortlaufender Zeit ein wirksames Instrument wird. Die Kriterien der Bemessung, wie dieses leistungsbezogene Gehalt ausgereicht wird, legen die Hochschulen selbst fest. Es besteht hier schon die Möglichkeit, auch innovative Lehre finanziell zu honorieren.
Die GRÜNEN fordern einen bundesweiten Wettbewerb zur Förderung innovativer und herausragender Lehre. Sie wollen eine Jury mit internationalen Wissenschaftlern darüber befinden lassen, was an deutschen Universitäten, also auch an sächsischen Universitäten, als innovative und gute Lehre gelten soll. Die Lehre, so wie wir sie verstehen, richtet sich aber in allererster Linie an die Studenten. Sie sind es, die maßgeblich über die Qualität der Lehre befinden können. Die Studenten finden in ihrer auch von gestern vorgetragenen demokratischen Wissensgesellschaft aber gar nicht statt. Ich denke, Studenten sind nicht unwichtiger als internationale Wissenschaftler.
Meine Damen und Herren! Wir wollen ebenfalls keine Integration einer Förderung der Lehre in die bestehende Förderlinie des Bund-Länder-Programms. Warum? Forschung und Lehre sind zwei getrennte Bereiche, die zwar zusammenwirken müssen, aber sie müssen nach unterschiedlichen Kriterien und, daraus resultierend, auch nach unterschiedlichen Maßnahmen bedacht werden. Deshalb wollen wir keine Abzweigung von Mitteln für die Forschungsförderung für die Lehre haben. Wir können gern darüber reden, wie wir eigene Anstrengungen landesweit unternehmen sollen, um die bestehende Forschung zu fördern. Das haben wir ja auch bei dem Doppelhaushalt klargemacht, dem Sie leider nicht zugestimmt haben. Wir haben hier als Koalitionsfraktionen die Mittel für die landesfinanzierte Forschungsförderung deutlich aufgestockt. Diesen Weg können wir gern gemeinsam weitergehen, wenn wir auch sagen, woher wir das Geld nehmen.
Zu den Fachhochschulen, meine Damen und Herren. Die Fachhochschulen sind wichtig. Ich bin dankbar, dass Sie sie in Ihrem Antrag berücksichtigt haben. Aber Sie haben eine regionale Aufgabe, sicherlich auch eine Forschungsaufgabe. Aber sie haben nichts im Bund-Länder
Programm zu suchen. Auch hier haben wir uns mit dem vergangenen Haushalt bemüht und in den Doppelhaushalt für die Forschungsförderung an den Fachhochschulen 2 Millionen Euro mehr eingestellt. Sie haben dem Hochschuletat die Zustimmung verweigert.
Meine Damen und Herren! Was macht die Koalition? Die politischen Rahmenbedingungen, mit denen sächsische Hochschulen als einzige ostdeutsche Hochschulen überhaupt am Exzellenzwettbewerb der Forschungsförderung erfolgreich teilnehmen, haben wir geschaffen. Der Freistaat hat mit dem Hochschulkonsens eine solide Finanzausstattung der Hochschulen geschaffen und gewährleistet eine langfristige Planungssicherheit. Die Staatsregierung hat darüber hinaus mit dem Bund den Hochschulpakt 2020 geschlossen. Wir erklären uns bereit, Kapazitäten in der Lehre weit über den Bedarf aufrechtzuerhalten.
Unter dem Deckmantel eines verwässerten sogenannten ganzheitlichen Exzellenzbegriffs wärmen Sie Ihre alte, abgedroschene Forderung nach schlicht mehr Geld auf. Im Übrigen wollen Sie einen auf die Forschung zugeschnittenen Begriff von Exzellenzförderung schwammig und ungenau auf die Lehre mit Ihren spezifischen Anforderungen übertragen. In der Stärkung der Lehre sind jedoch andere Kriterien und andere Instrumente erforderlich als in der Forschung. Die Hochschulen brauchen mehr Freiheit für ihre Verbesserung von Forschung und Lehre und die Möglichkeit, Ressourcen gezielt in Schwerpunkten einzusetzen. Nur so haben sie weiterhin eine gute Chance, erfolgreich an der bundesweiten Exzellenzförderung teilzunehmen.
Der Antrag der GRÜNEN enthält außer Wortgeklingel, Satzgirlanden und rhetorischen Schaufensterauslagen keine Substanz. Er ist daher alles andere als exzellent, und wir lehnen ihn daher ab.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen ist aufgrund der Neuregelung des Auswahlverfahrens bei der Vergabe von Studienplätzen nach dem Hochschulrahmengesetz erforderlich. Mit dem Staatsvertrag wird das Auswahlverfahren in bundesweit zulassungsbeschränkten ZVS-Studiengängen neu geregelt. Danach erhalten Studierende nach folgenden Kriterien einen Studienplatz: 20 %, so wie es üblich war, nach Leistung, also die Abiturbesten ihres jeweiligen Jahrgangs, 20 % werden nach der Wartezeit vergeben, wobei die Ortsverteilung wie bislang nach sozialen Gründen vorgenommen wird. 60 % – bei weitem Abstand die Mehrheit – werden in einem Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule zugeteilt. Die Auswahlkriterien werden nach Landesrecht konkretisiert, wobei der Grad der Qualifikation, also in erster Linie die Abiturnote, maßgeblich ist.
Aber es kommen andere Kriterien hinzu. So können auch gewichtete Einzelnoten hinzugezogen werden, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben. Darüber hinaus können Studierfähigkeitstests über die Eignung Auskunft geben und die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit mit in Ansatz gebracht werden. Die Hochschulen haben damit nicht nur ein sehr weitgehendes Auswahlrecht, sondern legen auch die Auswahlkriterien in weiten Bandbreiten selbst fest. Der Staatsvertrag regelt darüber hinaus Folgendes:
„Die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze kann auf Antrag für einzelne Hochschulen Serviceleistungen gegen Kostenerstattung erbringen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der obligatorischen elektronischen Antragstellung. Ziel ist hierbei ein Zeitgewinn für das Antragsverfahren bei den Hochschulen.“
Mit diesem Staatsvertrag stärken wir die Eigenverantwortung und das Auswahlrecht der Hochschulen. Die neuen Hochschulzulassungsregelungen sind bereits im Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz von 2005 umgesetzt.
Ein wichtiges Ziel ist dabei die Senkung der Studienabbrecherquoten. In Eignungstests kann die Motivation der Studierenden geprüft werden, Stärken und Schwächen des jeweiligen Kandidaten werden erkennbar. So werden Ressourcen geschont und zielgerichteter eingesetzt.
Aber, meine Damen und Herren, es geht noch um etwas Wichtigeres: Es geht um die wertvollste Ressource, nämlich die Lebenszeit von jungen Menschen. Sie kann besser eingesetzt werden und es kommt bei einer geringeren Studienabbrecherquote zu weniger Enttäuschungen und mehr Erfolgserlebnissen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen die Hochschulen ermutigen, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Die bislang gewonnenen Erfahrungen sind positiv und wir sind der Überzeugung, dass die Hochschulen mit den eingeräumten Freiheitsrechten verantwortungsbewusst umgehen.
Der Staatsvertrag enthält eine weitere wichtige Änderung: Das geltende Kapazitätsrecht für die örtlichen Zulassungsverfahren entfällt. Damit besteht die Möglichkeit der grundlegenden Weiterentwicklung des Kapazitätsrechtes in den Ländern. Wir wollen in einer Novelle des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes die Chance nutzen. Das Auswahlrecht für die Hochschulen soll auf die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge ausgeweitet werden. Drei Aspekte sind hierbei abschließend für uns wichtig:
Erstens. Wir streben eine hohe Auswahlquote an, denn dies stärkt die Eigenverantwortung in den Hochschulen.
Zweitens. Die Festlegung des Lehrbedarfes bei der Kapazitätsermittlung soll in Bandbreiten durch die Hochschulen selbst und möglichst nicht mehr durch Rechtsverordnungen erfolgen. Dies erleichtert die Schwerpunktsetzung und trägt entscheidend zur Profilbildung in den Hochschulen bei.
Drittens. Die Hochschulen sollen – wie bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Auswahlverfahren – auch hier eine größtmögliche Flexibilität bei den Auswahlkriterien haben. Das heißt, bei der Abiturnote sollen weitere
Kriterien, die im Benehmen der Hochschule liegen, zur Anwendung kommen.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Staatsvertrag stärkt die Eigenverantwortung und Flexibilität der Hochschulen. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP setzt gleich mehrere Punkte auf die Tagesordnung und versucht, durch eine wissenschaftliche Melange alles durcheinanderzuwerfen. Das schreit danach, zunächst einmal Ordnung in die Dinge zu bringen.
Das eine ist die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder, das andere die notwendige Arbeit am Hochschulgesetz und an der Hochschulreform.
Zunächst zur Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Das Ziel ist, wissenschaftlich herausragende Leistungen zu fördern, die auch international spitze sind. Der Bund und die Länder haben bis zum Jahr 2011 verabredet, insgesamt 1,9 Milliarden Euro für diese Exzellenzinitiative auszugeben. 75 % davon trägt der Bund. Ich bin namens der Koalitionsfraktionen froh, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in diesem wichtigen Bereich weiterhin möglich ist.
Diese Förderung soll in den drei bekannten Förderlinien erfolgen: Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Förderung von Zukunftskonzepten. Das ist das, was in der Öffentlichkeit verkürzt als Spitzenuniversität wiedergegeben wird.
Was ist das Wesen und das Wichtige dieser Exzellenzinitiative, meine Damen und Herren? Die Exzellenzinitiative bedeutet einen Paradigmenwechsel, weg von der Querbeetförderung mit der politischen Gießkanne, hin zur gezielten Förderung nach Qualitäts- und Leistungskriterien. Neu dabei ist, dass ausschließlich externer wissenschaftlicher Sachverstand aus Deutscher Forschungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat politikfern nach transparenten Qualitätskriterien entscheidet. Das war auch Stein des Anstoßes der Diskussion. Daran muss sich auch die Politik gewöhnen: dass dann Ergebnisse herauskommen, die unter Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen sind. Ich kann die Forderung nicht verstehen, dass alle auf dem Siegertreppchen auf Platz 1 stehen müssen und der Ruf nach der Politik laut wird, man möge auch dem Langsamsten in diesem Prozess, bitte schön, Rollschuhe unter die Füße schnallen. Das geht nicht.
Ein Blick auf Sachsen: Dresden hat in der ersten Förderrunde erfolgreich mit Exzellenzcluster und Graduiertenschule an diesem Wettbewerb teilgenommen. Ich schließe mich der Gratulation meines Kollegen Schmalfuß an die TU Dresden sehr herzlich an. Aber auch Leipzig hat sich in der zweiten Runde erfolgreich mit einer Graduiertenschule platziert.
Das ist ein wichtiger Erfolg, gerade im Jahr der Geisteswissenschaften, und er sollte auch einen Applaus in diesem Hohen Hause wert sein.
Meine Damen und Herren, die sächsischen Universitäten sind gut, aber wir können und müssen besser werden. Gerade der Abstand zu den Universitäten im Süden Deutschlands droht sich zu vergrößern. Wenn man nach den Ursachen forscht, dann ist insbesondere eines hervorzuheben: Diese Exzellenz im Süden der Republik ist das Ergebnis einer langfristig angelegten, gezielten Investition in die Spitzenforschung, die ein klares Profil voraussetzt.
Nun zum Punkt zwei, der Arbeit am Hochschulgesetz, das nur mittelbar mit der Exzellenzinitiative zu tun hat. Wir müssen die richtigen Antworten auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts finden. Demografischer Wandel, weltweiter Wettbewerb, wissenschaftlicher Fortschritt und wirtschaftliche Integration sind nur einige Herausforderungen. Verantwortungsbewusste Hochschulpolitik muss sich dem stellen.
Meine Damen und Herren, was ist zu tun? Erstens Freiheit und Verantwortung. Wir haben den Mut und das Vertrauen, den Hochschulen die Eigenverantwortung zu geben, die sie brauchen, um die Herausforderungen aus eigener Kraft zu meistern. Die Koalition hat ohne großes Feldgeschrei bereits in den vergangenen Jahren die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Ich nenne hier nur das Hochschulzulassungsgesetz, mit dem wir das Selbstauswahlrecht für Studenten an Hochschulen gestärkt haben, und die kleine Hochschulgesetznovelle, mit der wir die Eigenverantwortung gerade im Bereich der Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnung an die Hochschulen verlagert haben. Dieser Prozess geht weiter.
Meine Damen und Herren! Der Ruf nach Freiheit stellt auch die Frage: Wozu Freiheit? Die Hochschulen sind und bleiben eine staatliche Veranstaltung. Ziel muss es sein, eine hervorragende Qualität in Forschung und Lehre zu generieren. Aber zur Freiheit, über Personalressourcen und Strukturen zu entscheiden, gehört auch die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschulen und die Qualität der Leistungen. Das ist ihre Verantwortung und daran müssen sie gemessen werden. Dazu dient die Freiheit, die wir ihnen geben.
Zweitens Profilierung. Wir wollen unsere differenzierte Hochschullandschaft fortentwickeln. Dabei sind Qualität von Forschung und Lehre Maßstab für uns.
Spitzenleistung und Qualität in der Breite entstehen nur dort, wo man sich auf die Stärken konzentriert.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. – Wir handeln verantwortungsbewusst. Die Verhandlungen zum Sächsischen Hochschulgesetz sind auf gutem Wege. Für
uns gilt dabei Qualität vor Schnelligkeit: lieber später und handwerklich ein sauberes Ergebnis als schnell und Pfusch.
Was will die FDP? Sie ist ja berühmt dafür, sich in der Forderung nach Geschwindigkeit selbst zu überholen.
NRW braucht Tempo, Volldampf, 18 %. Das, was die FDP will, gleicht einem Sprung aus einem Flugzeug ohne Fallschirm. Dabei mögen Sie grenzenlose Freiheit und Geschwindigkeit genießen, aber die notwendige Exzellenz kommt dabei nicht heraus.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt keine strukturellen Veränderungen der dualen Rundfunkordnung, aber eine Weiterentwicklung der Medienordnung sowie Anpassungen an die aktuelle Entwicklung.
Zum Regelungsinhalt im Einzelnen. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Medien- und Teledienste unter dem zusammenfassenden Begriff „Telemedien“. Er ist damit eine sachgerechte Fortentwicklung des Rechts der elektronischen Medien in Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Für die Länder stehen beim Rundfunk und bei den Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, neben dem wirtschaftlichen Aspekt vor allem kulturelle Aspekte im Vordergrund. Es ist wichtig, das in diesem Hohen Haus zu betonen, weil es in der Auseinandersetzung mit der EU-Kommission immer wieder zu einem Konflikt zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Aspekten kommt. Für uns steht ganz klar der kulturelle Aspekt im Vordergrund. Wir wollen diesen nicht durch die wirtschaftliche Seite aushöhlen lassen.
Es geht um inhaltsbezogene Vorschriften bei Rundfunk und Telemedien. Diese werden in Abschnitt VI – Telemedien – geregelt. Die wirtschaftsbezogenen Vorschriften verbleiben in Bundeshoheit und werden im Telemediengesetz des Bundes geregelt. Es erfolgt damit eine Klarstellung von originären Zuständigkeitsbereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehören Rundfunkprogramme, aber grundsätzlich keine Telemedien. Das ist wichtig, weil wir keine Expansionsstrategie verfolgen. Wir wollen eine Qualitätsoffensive bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Im Weiteren werden Informationsrechte für Rundfunkveranstalter – gleichermaßen öffentlich-rechtliche und private – gestärkt. Es erfolgt eine einheitliche Regelung des Auskunftsanspruchs durch eine Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag, die wir begrüßen.
Ferner erfolgt eine Neuregelung der Drittsenderechte für unabhängige Dritte. Diese Regelung trägt entscheidend zur Stärkung der Medienvielfalt bei.
Ein wichtiger Punkt, für den wir uns in den Koalitionsfraktionen schon seit Jahren einsetzen, ist die durchgehende Kontrolle der Rundfunkaufsicht. Die Anhörung hat gezeigt, dass es kritische Äußerungen zur Effizienz der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls konstatiert, dass es auch hier ein sogenanntes institutionentypisches Expansionsinteresse gibt; das heißt, Aufgaben, die nicht originär zum Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehören, werden an Land gezogen.
Es fehlt eine effiziente Aufsicht über das ARDHauptprogramm, das immerhin mit einem Finanzvolumen von über 2 Milliarden Euro ausgestattet ist. Mit diesem Staatsvertrag schreiben wir eine durchgehende Gremienkontrolle fest. Damit sichern wir die durchgehende Kontrolle auch im ARD-Hauptprogramm. Das betrachten wir als Erfolg – als unseren Erfolg! – und einen der Hauptpunkte im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Mit dem Zustimmungsgesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, um dessen Annahme ich Sie gleich alle bitten werde, regeln wir aber auch noch Dinge, die in unserem Sächsischen Privatrundfunkgesetz regelungsbedürftig sind. Durch die dynamische Entwicklung im Medienbereich treten neue Anbieterformen auf: Plattformbetreiber, elektronische Navigatoren. Wir müssen uns die Fragen stellen: Wie lautet die rechtliche Definition? Wie sollen diese reguliert werden? Eine Antwort hierauf steht noch aus; auch der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt sie nicht.
Damit wir aber – gerade von Sachsen aus – an diesem Prozess weiterhin partizipieren können, ist es notwendig, unserer Medienanstalt, der SLM, das rechtliche Instrumentarium an die Hand zu geben, Erprobungen vornehmen zu können. Das tun wir, indem wir jetzt auch neben Nutzungsformen neue Anbieterformen in das Gesetz schreiben und damit die technische und wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen voranbringen. Ich erinnere Sie nur daran, dass die DVBH-Frequenzen vor einer Ausschreibung stehen, das heißt, wie Handy-TV in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden sollen. An dieser Entwicklung möchten wir partizipieren. Sachsen ist ein attraktiver Medienstandort, wo kreative Köpfe zu Hause sind und wirtschaftliche Innovation vorangebracht wird.
Meine Damen und Herren! Die eigentlichen medienpolitischen Antworten stehen aber noch aus. Medienpolitik ist eine äußerst spannende Angelegenheit. Dies bezeugt die jüngste Einigung mit der EU-Kommission. Wir haben Hausaufgaben zu erledigen, die uns fortlaufend beschäftigen werden. Im Mittelpunkt steht die weitere Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir müssen hier zu einem Kernauftrag kommen, der den öffentlichrechtlichen Rundfunk stärkt und seine Kompetenzen begrenzt. Wie soll dieser in der digitalen Zukunft aussehen? Auch hier lautet unser Motto: Qualität vor Expansion! Das schließt nicht aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an technischen Innovationen teilnehmen darf und soll.
Ferner steht ein neues Gebührenmodell im Mittelpunkt. Die letzten Diskussionen in diesem Hohen Hause haben es gezeigt: Wir brauchen ein neues tragfähiges Gebührenmodell, das gleichermaßen einfacher, transparenter und gerechter ist und dabei EU- und Verfassungsvorgaben erfüllt.
Ein weiterer Punkt – er betrifft auch uns als Medienstandort – betrifft die Medienkonzentration. Vielfaltsicherung ist eine Demokratie fördernde und mit Verfassungsauftrag
belegte Aufgabe, die wir erfüllen müssen. Es hat sich aber gezeigt, dass im bestehenden Rechtsrahmen verstärkt Inländer diskriminiert werden und Medienkonzernen vom Ausland hierbei der Vorzug eingeräumt werden soll. Das können wir nicht mittragen. Wir müssen auf medienrelevante Märkte Antwort geben, wie wir damit umgehen wollen. Bleiben wir beim Zuschaueranteilsmodell oder wollen wir es dynamisch fortentwickeln?
Zuletzt: Unsere Medienordnung knüpft am Rundfunkbegriff an. Das ist ein überkommener Begriff, den wir fortentwickeln müssen, und zwar dynamisch. Um nur ein Beispiel zu nennen:
Wenn Sie heute Abend die „Tagesschau“ sehen, dann ist das Rundfunk. Wenn Sie sich die „Tagesschau“ eine Viertelstunde später vom Internetportal der ARD herunterladen, dann ist das nicht mehr Rundfunk, sondern ein Dienst. Es hat sich also innerhalb der 15 Minuten eine „mediale Geschlechtsumwandlung“ vollzogen.
Wie gehen wir damit rechtlich um? Wie ist der Regulierungsrahmen? Auf all diese Fragen steht eine Antwort aus.
Zum Fazit: Medienpolitik ist eine spannende Angelegenheit. Sie bleibt spannend. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der Auftakt zu einem Jahr, das verstärkt im Fokus der Medienpolitik stehen wird. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein notwendiger und folgerichtiger Schritt. Die eigentlichen Herausforderungen stehen mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag an.
Ich freue mich auf die Debatte und darf Sie um Ihre Zustimmung bitten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir völlig klar, dass die Opposition die Erfolge als nicht weitgehend genug bezeichnet und dass Sie, Herr Hilker, gewissermaßen wieder medienpolitisches Rumpelstilzchen spielen müssen. Deshalb möchte ich auf einige wenige Punkte eingehen, die Sie genannt haben.
Ich komme zu den Landesmedienanstalten. Es ist richtig, dass mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die Landesmedienanstalten Anreize zum Fusionieren gesetzt werden. Die Fusion ist aber kein Königsweg. Es werden sogar Forderungen anderer Länder aufgemacht, alle Landesmedienanstalten auf Bundesebene zu einer
Medienanstalt der Länder zu fusionieren. Wir sagen: Wichtig ist zunächst die Funktion und dann die Institution. Wir müssen uns über den Aufgabeninhalt verständigen. Wenn Sie sich diesen genau anschauen, dann werden Sie feststellen, dass 80 % der Aufgaben, die beispielsweise die SLM erledigt, regionaler Natur sind. Das beginnt bei der Frequenzvergabe, über die Frequenzausschreibung, bis hin zur Überwachung. Nur 20 % sind überregional. Wir sehen deshalb keinen Grund, diesen mit Nachdruck vorgetragenen Fusionsforderungen zu folgen. Richtig ist, dass Anreize gesetzt werden müssen. Aber das ist eine freiwillige Entscheidung, der wir nicht folgen werden.
Im Übrigen ist die Zusammenarbeit der Medienanstalten der Länder gut geregelt. Diejenigen Aufgaben, die national überregional wahrgenommen werden müssen, werden bereits in den dafür zuständigen Kommissionen erledigt. Ich nenne hierzu beispielhaft die Kommission für Jugendmedienschutz in Erfurt, die hervorragende Arbeit in diesem Bereich leistet und den schlagenden Beweis dafür bietet, dass eine Fusion nicht erforderlich ist. Was wir allerdings brauchen, ist eine überregionale Stelle, die für die rechtsverbindliche nationale Ausschreibung und Zuteilung der DVBH-Frequenzen zuständig ist. Auch hierzu gibt es Vorschläge aus den Reihen der Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, die wir für diskussionswürdig halten.
Nun zum Punkt PC-Gebühr. Ich möchte nicht die Fehlinformationen aufgreifen, die uns Ende letzten Jahres erreicht haben. Diese werden dadurch, dass sie von Ihnen wiederholt werden, nicht richtiger. Im Übrigen wundert es mich, dass das Thema jetzt erst bei Ihnen eine Rolle spielt, obwohl das Auslaufen des PC-Moratoriums bereits 2004 verabredet worden ist. Ich habe von Ihnen keine Stimmen gehört, die eine Verlängerung gefordert haben. Es wundert mich sehr, Herr Hilker, dass Sie gerade im Bereich der Gebührengerechtigkeit hier keine Lanze für diejenigen brechen, die brav und ordnungsgemäß ihre Gebühren bezahlen.
Was ebenfalls verwunderlich ist: Herr Gerstenberg und Herr Herbst von der FDP stellen sich hin und sagen, es gehe ihnen alles nicht weit genug. Die technische Entwicklung ist schon so weit, dass die Politik gar nicht nachkommt. Gerade bei den internetfähigen PCs sagen Sie nein. Sie vertreten den Standpunkt, dass alles so bleiben soll, wie es ist. Das, was sich entwickelt hat, soll Ausnahmetatbestand sein. Dann gibt es die Ausnahmen, die zu einem sinkenden Gebührenaufkommen führen. Die Systematik der Finanzierung ist so, dass das Aufkommen derjenigen, die aufgrund von Ausnahmetatbeständen nicht bezahlen müssen, von den anderen erbracht werden muss. Wir sind dezidiert dagegen, dass zum Beispiel die Rentnerin bzw. der Rentner die Gebühren der Freiberufler, der Selbstständigen und Mittelständler mit bezahlen muss. Das ist nicht gebührengerecht, meine Damen und Herren.
Abgesehen davon zahlt man die Gebühr nur dann, wenn man kein anderes herkömmliches Rundfunkgerät vorhält.
Mir ist klar, dass Ihnen das nicht weit genug geht. Ich verweise nur auf die Erfolge, die ohne die Initiativen der CDU-Fraktion in diesem Hohen Haus gar nicht möglich gewesen wären. Wir haben mit dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die durchgehende Kontrolle des Rechnungshofes eingefordert und die jährlichen Berichte an den Landtag auch bekommen. Wir haben eine Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrages durchgesetzt, die dem Kernauftrag näherkommt, insbesondere Themen der Wissenschaft, der Information und der Kultur zu verbreiten. Das ist der Kernauftrag, an dem wir weiterarbeiten wollen.
Anstatt sich hinzustellen und zu sagen, dass Ihnen das nicht genügt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei den Bemühungen, die zugegebenermaßen noch weitergetrieben werden müssen, hilfreich unter die Arme greifen. Sie haben jetzt die Chance dazu, indem Sie dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Kollege Külow, ist Ihnen bekannt, dass während der Zeit der napoleonischen Besatzung in Deutschland Napoleon systematisch Kunstgegenstände auch in Sachsen hat einsammeln und in den Louvre nach Paris verbringen lassen, insbesondere die Quadriga auf dem Brandenburger Tor als Zeichen der Einheit unseres Volkes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Einzelplan ist klar erkennbar, wofür wir stehen: ein starkes Sachsen mit klarem Profil in Hochschule, Forschung und Kultur. Dieses Profil zeichnet den Freistaat Sachsen aus. Der Haushalt spiegelt dies deutlich wider. Beide Koalitionspartner gehen diesen Weg konsequent weiter.
Bereits der Koalitionsvertrag hat die Schneise geschlagen. Darin heißt es: „Der Freistaat hat nach seiner Wiederbegründung an die große Tradition Sachsens als Hochschulstandort angeknüpft. In einer von allen Beteiligten getragenen Um- und Ausbauleistung haben die sächsischen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien eine reichhaltige Hochschullandschaft entwickelt, die in Lehre und Forschung Anziehungskräfte entfaltet. Es kommt nun darauf an, Sachsens Hochschullandschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu bewahren und zu stärken und die Qualität von Forschung und Lehre weiter zu verbessern. Die Koalitionspartner wollen Forschungsleistungen auf Spitzenniveau, die sich im weltweiten Wettbewerb um Investoren und kluge Köpfe behaupten können. Das
macht eine Konzentration der Kräfte auf bereits ausgeprägte Stärken Sachsens erforderlich. Ebenso bekennt sich der Koalitionsvertrag zur einzigartigen Dichte der sächsischen Kulturlandschaft, die sich auf ein reiches kulturelles Erbe ebenso wie auf Innovationen in der Gegenwart gründet. Sie macht das Land unverwechselbar und gibt den Menschen Halt und Orientierung.“ – So weit der Kompass des Koalitionsvertrages.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Haushalt setzt den Koalitionsvertrag um. Versprochen ist versprochen, und der Anteil des Einzelplanes 12 am Gesamthaushalt ist hierfür der stärkste Ausdruck.
Rund 1,75 Milliarden Euro werden in den kommenden Jahren jährlich in diesen Einzelplan fließen. Das sind im Jahr 2007 rund 10,7 % und im Jahr 2008 11,1 % des Haushaltes des Freistaates Sachsen. Den größten Anteil bilden nach wie vor die Ausgaben für unsere Universitäten sowie Kunst- und Fachhochschulen. Rund 735 bzw. 746 Millionen Euro fließen – ohne die Ausgaben für die Hochschulkliniken – in diesen Bereich.
Meine Damen und Herren! Der Studienstandort Sachsen ist sehr attraktiv für Studentinnen und Studenten sowohl aus anderen Bundesländern als auch aus ganz Europa. Deshalb hat der Freistaat Sachsen einen positiven Wanderungssaldo von Studierwilligen. Es kommen junge Menschen nach Sachsen, weil unsere Hochschulen ein hohes
Ansehen genießen. Wir freuen uns auf diese jungen Menschen und heißen sie herzlich willkommen bei uns.
Sächsische Hochschulen sind aber nicht nur attraktiv, sondern sie schneiden hervorragend in der ersten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes ab. Bund und Länder sind übereingekommen, einen Paradigmenwechsel in der Forschungsförderung zu vollziehen. Die Mittel werden in einem fachlich fundierten Verfahren durch die DFG und den Wissenschaftsrat nach Leistung und Qualität vergeben. Ich gratuliere ausdrücklich der Technischen Universität Dresden zu ihrem guten Abschneiden.
Ich bin sicher, dass die TU Dresden und die Universität Leipzig auf Dauer weit vorn rangieren werden, wenn es um die Qualität ihrer Forschungsnetzwerke geht.
Der sächsische Hochschulkonsens, der mit dem Haushalt 2007/2008 solide finanziert ist, gibt den Hochschulen materielle Planungssicherheit, um Spitzenleistungen zu erreichen und auszubauen. Es zeigt sich jetzt schon, dass jene Universitäten und Fachhochschulen, die ihre Entwicklungsvereinbarung umsetzen, zur Spitze in Deutschland vorstoßen. Die TU Dresden und die Universität Leipzig sind trotz schwieriger Startbedingungen auf dem Weg in die Liga der Spitzenuniversitäten in Deutschland. Dies, meine Damen und Herren, ist ein Erfolg der sächsischen Hochschulpolitik der vergangenen Jahre. In den neuen Bundesländern sind es ausschließlich sächsische Universitäten, die dieser Zukunft entgegensteuern. Das ist ein Erfolg, den die Hochschulen auf der Grundlage solider politischer Rahmenbedingungen in Sachsen erringen konnten. Diesen sächsischen Weg in der Hochschulpolitik gehen wir konsequent weiter.
Meine Damen und Herren! Durch Vereinbarungen von Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 werden dem Freistaat Sachsen bis zum Jahre 2010 zusätzlich 27 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Studienplätze an unseren Hochschulen zu erhalten, den Studienstandort für Bewerber aus den alten Bundesländern noch anziehender zu gestalten und mit unseren exzellenten Universitäten und Fachhochschulen aktiv um die besten Köpfe zu werben. Wir werden die Mittel des Hochschulpaktes 2020 dort einsetzen, wo zur Exzellenz der Forschung die Attraktivität des Lehrangebotes hinzukommt. Es geht darum, mit den Mitteln aus dem Hochschulpakt die Stärken unserer Hochschulen zu festigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau diese haben wir mit dem Doppelhaushalt bereits angelegt. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung der landesfinanzierten Forschungsförderung. Hier werden wir im Ergebnis den ursprünglichen Ansatz des Planentwurfes verfünffachen und damit jährlich 4 Millionen Euro zusätzlich für diesen zukunftsträchtigen Bereich einsetzen. Wir nehmen uns dabei der Forschung an den Fachhochschulen an, die mit der regionalen Wirtschaft sehr gut vernetzt sind. Wir werden jene Bereiche stärken, die
aufgrund des Wegfalls des HWP-Programmes des Bundes ihre ausgezeichnete Forschungsarbeit so nicht fortsetzen können. Daher reservieren wir 2 Millionen Euro von den rund 4 Millionen Euro für die Forschung an Fachhochschulen. Auf unsere Pläne haben die Hochschulen positiv reagiert. Das zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.
Meine Damen und Herren! Mit den Entscheidungen zum Haushaltsbegleitgesetz schaffen wir die rechtliche Verankerung der Juniorprofessur im Freistaat Sachsen. Die Anhörung hierzu zeigte, dass unser Vorgehen richtig ist, die Juniorprofessur als einen weiteren gleichberechtigten Weg des Zugangs zur ordentlichen Professur zu etablieren. Wie die Hochschulen im Einzelnen diesen Weg zur ordentlichen Professur festlegen, liegt allein in ihrem Ermessen.
Meine Damen und Herren! Mit unserem Haushalt geben wir erneut ein klares Bekenntnis zum sächsischen Erfolgsmodell der Berufsakademien ab. In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2005/2006 ist es uns gelungen, die Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Berufsakademien um jährlich 2 Millionen Euro zu erhöhen. Diesen Betrag haben wir auch in den Doppelhaushalt 2007/2008 eingestellt. Das bedeutet, dass wir in einem Zeitraum von vier Jahren rund 8 Millionen Euro in den laufenden Betrieb der Berufsakademien in Sachsen investieren. Damit sind die vorhandenen 4 500 Studienplätze gut finanziert. Dennoch halten wir mittelfristig an unserem Ziel fest, die Kapazitäten der Berufsakademien auszubauen.
Besonders deutlich tritt unser Bekenntnis zum Erfolgsmodell der sächsischen Berufsakademien in der Festschreibung hervor, dass Plauen Standort der Staatlichen Studienakademie ist. Der Modellversuch war ein Erfolg und ist in der Region über die Parteigrenzen hinweg auf positive Resonanz gestoßen. Damit schaffen wir Klarheit. Praxispartner, Studenten und die Region wissen jetzt, dass die Staatliche Studienakademie auf Dauer in Plauen sein wird.
Die Berufsakademien in Sachsen haben damit sieben Standorte im Freistaat gesetzlich verankert.
Meine Damen und Herren! Kunst und Kultur sind im Freistaat Sachsen verfassungsrechtlich geschützte Werte. Es ist unsere Aufgabe, sie zu fördern.
Mit den staatlichen Investitionen konnte im laufenden Jahr das Historische Grüne Gewölbe wiedereröffnet werden. Wir werden weiterhin in die Bewahrung und Darstellung unserer kulturellen Schätze investieren. Wir werden sehr genau schauen, in welcher Rechtsform die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ihre weltweit beachteten Aufgaben wahrnehmen sollen.
Der Koalitionsvertrag ermöglicht es, den Kulturräumen einen Betrag von 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit tragen wir in der Fläche des Landes zur solidarischen Finanzierung kultureller Aufgaben bei. Die Konzentration der Kunst- und Kulturförderung neben dem fachlich versierten Förderungsinstrument bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen hat sich bewährt. Die Kulturstiftung und ihre Mitarbeiter sind die Ansprechpartner und Berater für Initiativen im Lande. Die Kulturstiftung genießt zu Recht aufgrund ihrer umsichtigen Förderpraxis hohes Ansehen bei den Kulturschaffenden im Land. Wir haben daher eine zusätzliche Stelle zur Fördersachbearbeitung in der Kulturstiftung geschaffen und sie damit personell verstärkt.
Meine Damen und Herren! Kunst und Kultur sind nicht nur Standortfaktoren, sondern sie helfen uns, uns selbst zu vergewissern, jeden Tag und überall. Kultur ist die Substanz, worum es im Leben, aber auch in der Politik geht. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf sichert das auch in Zukunft.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, dass die Ausführungen von Herrn Külow zeigen, unter welchem Realitätsverlust Sie leiden. Wenn man Sie als Fraktion durch das Historische Grüne Gewölbe führte, ich schätze, würden Sie es sicherlich noch als „mittelalterliche Rumpelkammer“ qualifizieren.
Das können wir so nicht stehen lassen. Ich möchte, der Zeitökonomie geschuldet, zu allen eingebrachten Anträgen namens der Koalitionsfraktionen gleich Stellung nehmen. Wir werden diese ablehnen. Sie sind ausführlich im Ausschuss erörtert worden.
Von daher sind hier nur noch zwei Punkte zu erwähnen.
Zu Ihnen, Frau Werner: Die Verweildauer als Langzeitstudentin und ehemalige Studentin des MarxismusLeninismus ist noch kein Kriterium, über die Qualität des sächsischen Hochschulsystems zu urteilen;
und die Tatsache, dass Sie die Koalition dafür verantwortlich machen, dass Studenten durch Prüfungen fallen, ist geradezu absurd. Es zeigt, dass Sie die angeblich katastrophalen Zustände an unseren Hochschulen mit Ihrem eigenen persönlichen Versagen verwechseln. Wir haben hervorragend ausgebildete Fachkräfte, und dies ist ein
Grund dafür, dass die Unternehmen gerade auch nach Dresden und Leipzig kommen, weil sie hervorragende Fachkräfte haben, die sie einstellen. Also, nach so viel Werner sehnt man sich geradezu nach Herrn Porsch zurück.
Zum Zweiten, dem Begehren der NPD, bei den landesfinanzierten Forschungsinstituten zu kürzen: Das betrachten wir als Anschlag auf die Wissenschaft in diesem Lande. Wenn man überlegt, welche hervorragenden landesfinanzierten Forschungsinstitute wir haben – und wir haben dies in diesem Jahr hier diskutiert und sie sind auch vom Wissenschaftsrat positiv evaluiert worden –, muss man sich schon fragen, wessen Geistes Kind Sie sind. Ich greife nur das Simon-Dubnow-Institut heraus, das in hervorragender Art und Weise jüdisches Leben und jüdische Kultur nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch für die Gegenwart erforscht. Wir sind dafür dankbar; denn jüdisches Leben hat immer zu Sachsen gehört und es gehört auch weiterhin zu Sachsen. Gerade auch der Chef dieses Institutes, Herr Diner, ist ein akademisches Kronjuwel in diesem Lande, und wir danken ihm ganz herzlich für seine Arbeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Hochschulrahmengesetz von 2002 wurde die Juniorprofessur eingeführt. Es ist das Ziel – Kollege Schmalfuß hat bereits darauf hingewiesen –, jungen Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine selbstständige Forschung und Lehre zu ermöglichen und damit die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland in Sachsen zu stärken.
Aber damals ist das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet worden. Ursprünglich sollte die Juniorprofessur ein Zugangsmonopol zum Hochschullehrerberuf erhalten, was dankenswerterweise das Bundesverfassungsgericht gekippt hat. Die Juniorprofessur ist ein Zugang zur Professur, aber nicht der alleinige. Die Habilitation und andere wissenschaftliche Qualifikationen und berufliche Leistungen bleiben für uns wichtig. Wettbewerb sichert auch hier die besten Lösungen. Nach den Hochschulrahmengesetzesänderungen sind wir gehalten, bis zum 31.12.2006, also bis zum Ende dieses Jahres, diese Regelung im Landesgesetz umzusetzen, und dem kommen wir auch nach.
Wie ist die Lage? Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor: einmal der Regierungsentwurf im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2007/2008 und zum anderen der vorliegende FDP-Gesetzentwurf. Nun behandeln wir den FDPGesetzentwurf. Das Haushaltsbegleitgesetz, das diese Regelungen beinhaltet, werden wir erst nächsten Monat, also im Dezember, behandeln.
Der zuständige Wissenschaftsausschuss hat sich darauf verständigt, beide gleichzeitig zu behandeln, was nicht nur aus verfahrenstechnischen und zeitlichen Gründen gut war. Diese Behandlung ist in eine gemeinsame Anhörung gemündet, in der die Unterschiede beider Entwürfe deutlich zum Tragen gekommen sind. Im Regierungsentwurf ist eine Zwischenevaluierung erst nach vier Jahren vorgesehen. Damit nimmt der Entwurf Rücksicht auf die notwendige Zeit, um ein eigenständiges Forschungsprogramm zu erarbeiten. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die Juniorprofessoren von mehreren Aufgaben entlastet werden, um sich auf die Dinge zu konzentrieren.
Es ist viel Lob ausgesprochen worden für den Regierungsentwurf, für die Tenure-Track-Regelung. Es ist die
Möglichkeit, einen besonders herausragenden Juniorprofessor zum Professor an der Hochschule zu berufen, auch wenn dieser an der Hochschule promoviert wurde und nicht außerhalb zwei Jahre wissenschaftlich tätig war.
Darüber hinaus sind klare Kriterien im Rahmen einer harten Zwischenevaluation verankert. Diese Kriterien stehen im Vorhinein fest und sind transparent. Darauf können sich die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren klar einstellen. Dem Ziel, besonders befähigte Bewerber zu gewinnen, ist mit dem Regierungsentwurf in besonderer Weise Rechnung getragen worden.
Die FDP will mit ihrem Gesetzentwurf diese Evaluation bereits nach drei Jahren und damit zu früh. Selbst der Sprecher der sächsischen Juniorprofessoren, der zu der Anhörung geladen war, führte dazu aus, dass der FDPGesetzentwurf an dieser Stelle zu knapp ist, insbesondere was die Tenure-Track-Regelung betrifft. Mit der Einführung der Juniorprofessur ist auch eine Vereinfachung und Umgestaltung der Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter notwendig. Wie werden die Rechtsverhältnisse begründet? Was sind die Voraussetzungen dafür? Wie ist die dienst- und kooperationsrechtliche Stellung der jeweiligen Hochschulgruppenmitglieder? Das regelt der FDP-Gesetzentwurf nur am Rande.
Zum Titel ist Folgendes zu sagen: Wir haben natürlich Verständnis für das Begehr, den Professorentitel möglichst rasch auszubringen. Aber mit der Juniorprofessur ist ein Prozess in Gang gesetzt, der in eine unbefristete Professur mündet. Die Professur ist das Ende des Prozesses, aber nicht gleichzeitig die Krönung der wissenschaftlichen Anstrengungen während dieses Prozesses.
Wir wollen die rechtliche Umsetzung der Juniorprofessur mit dem Regierungsentwurf. Er kommt zugegebenermaßen spät, aber nicht zu spät. Wir setzen die erforderlichen Regelungen rechtzeitig um. Bis dato sind alle sächsischen Juniorprofessoren in den Genuss aller Regelungen gekommen. Mit den Vorgriffsjuniorprofessuren sind keinerlei Nachteile entstanden; das möchte ich hier noch einmal festhalten.
Der Regierungsentwurf, den wir im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes regeln wollen, ist ein solides, rechtlich tragfähiges Fundament. Damit stellen wir Sicherheit für die 45 Juniorprofessoren in Sachsen her und eröffnen die notwendigen wissenschaftlichen Entwicklungsperspektiven. In großer Übereinstimmung haben alle vier Sachverständigen im Rahmen der Anhörung dem Regierungsentwurf vor dem Gesetzentwurf der FDP den Vorzug gegeben. Tempo ist nicht alles, Herr Kollege Schmalfuß. Wir würdigen ausdrücklich den Versuch Ihrer Fraktion, es möglichst recht schnell zu machen. Allerdings setzen wir auf Qualität. Der FDPGesetzentwurf greift zu kurz, lässt wesentliche Fragen offen und ist mit heißer Nadel gestrickt.
Ich greife auf das Anhörungsprotokoll zurück. Einer der Gutachter, Prof. Gramlich, hat ausgeführt: „Mich hat der Entwurf, obwohl ich von der FDP ernannt worden bin,
nicht unbedingt überzeugt.“ Uns auch nicht und deswegen lehnen wir ihn ab.
Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut ausgebildete Fachkräfte und qualifizierte Wissenschaftler sind Schlüsselfaktoren für die gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung unseres Landes. Humankapital ist der Treibstoff und die Hauptquelle für Wohlstand, Wachstum und auch für die kulturelle Entwicklung – das Wort Humankapital ist in den vergangenen Jahren zu Unrecht, wie ich meine, zum Unwort des Jahres erklärt worden –, eben weil es den Menschen nicht auf einen Produktionsfaktor reduziert, sondern seine einzigartigen Fähigkeiten und Kenntnisse in den Mittelpunkt stellt, die natürlich wirtschaftlich wichtig sind.
Der Teil der Wirtschaftsleistung, der auf Wissen und Können basiert, wächst. So steigt die Nachfrage nach Hochschulabsolventen und qualifizierten Fachkräften. Aber auch die Zahl der Studienanfänger in Deutschland wächst aus zweierlei Gründen: erstens aufgrund der demografischen Entwicklung und zweitens aufgrund der
doppelten Abiturjahrgänge insbesondere in den westlichen Ländern.
Hierzu ist Folgendes zu sagen: Das zwölfjährige Abitur, das Sachsen modellhaft vorgelebt hat, wird Modell in ganz Deutschland. Sachsen macht Schule und auch hier, denke ich, können wir ein gutes Plus in unserer Bildungspolitik an sächsischen Schulen machen.
Diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen. Wir begrüßen, dass sich der Bund hier in die Verantwortung nehmen lässt. Es handelt sich um eine nationale Herausforderung. Zusätzliche Kapazitäten sind erforderlich. Diese müssten zeitlich befristet und finanziell aufwendig in den westlichen Bundesländern aufgebaut werden. Es ist daher besser und kostengünstiger, vorhandene Kapazitäten in Sachsen und in anderen östlichen Bundesländern zu nutzen.
Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, die noch in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss kommen sollen. Der Bund hat ein konkretes Angebot auf den Verhandlungstisch gelegt. Die Länder verpflichten sich bis zum Jahre 2020 zur Aufnahme von 90 000 zusätzlichen Studienanfängern. Hierfür stellt der Bund 565 Millionen Euro zur komplementären Finanzierung bereit. Was erfreulich ist: Der besonderen Situation der ostdeutschen Länder wird dabei Rechnung getragen. 15 % der in Rede stehenden Summe sollen, ohne Berlin, bis zum Jahre 2010 zur Verfügung gestellt werden. Für Sachsen heißt das 27 Millionen Euro für besagten Zeitraum.
Voraussetzung ist, dass die Studienanfängerzahlen auf der Basis 2005 auch in den Folgejahren sichergestellt werden. Die Komplementärfinanzierung gilt damit als erbracht. Das bedeutet: Sachsen erhält bei einer Einigung im Hochschulpakt zusätzliche Mittel in Höhe von 27 Millionen Euro. Dieser Pakt muss ein Erfolg für Sachsens Hochschulen werden. Es geht um einen gezielten Mitteleinsatz. Die Gießkanne kann kein geeignetes Instrument sein, um den akademischen Humus im Garten der Wissenschaft zum Blühen zu bringen.
Wir wollen, dass die Mittel zur Stärkung jener Bereiche eingesetzt werden, die Erfolg in den kommenden Runden der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder versprechen. Wir wollen die Konzentration auf die Stärken und die konsequente Profilierung im Rahmen des sächsischen Hochschulkonsenses. Die Mittel sollen denjenigen Hochschulen zugute kommen, die die Profilbildung am weitesten vorangetrieben haben.
Zum Antrag der GRÜNEN. Die Forderung der GRÜNEN nach einem Hochschullastenausgleich nach tatsächlicher Inanspruchnahme unterstützt die Position unseres Ministerpräsidenten und den Vorstoß der Wissenschaftsminister von Sachsen und Rheinland-Pfalz. Der langsame Umstieg von einer Teilkosten- auf eine Vollkostenfinanzierung entspricht ebenso unseren Vorstellungen wie die unbüro
kratische und kostenneutrale Umsetzung und Koordinierung des Hochschulpaktes.
Insgesamt unterstützt der Antrag die Verhandlungsposition der Staatsregierung und wir werden ihm daher zustimmen.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Museen sind das kulturelle Gedächtnis unserer Nation, sind gemeinnützige Institutionen, die Studien-, Bildungs- und Wissenschaftszwecken und daneben selbstverständlich auch der Unterhaltung dienen. Sachsen hat eine sehr reiche Landschaft an Museen. Dazu gehören 400 kommunale Museen und Museen in privater Trägerschaft sowie 17 staatliche Museen.