Uwe Albrecht

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles ist zum Doppelhaushalt schon gesagt worden, einiges mit Emotion. Ich möchte mich auf einen Aspekt beschränken, der bei mehreren Rednern angeklungen ist: die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen.
Ich kenne kein Bundesland, in dem auf diesem Gebiet von staatlicher und kommunaler Seite so konstruktiv zusammengearbeitet wurde, wobei man auch immer wieder
versucht hat, Gegensätze zu diskutieren und zu lösen. Über all die Jahre konnte das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich – oft nach schwieriger Diskussion – im Einvernehmen zwischen kommunaler und staatlicher Seite verabschiedet werden.
Grundlage dieses Dialogs war der Wille beider Seiten, mit den bestehenden Spielregeln auszukommen, und zwar über Parteigrenzen hinweg. Mag auch über die eine oder andere Frage Unzufriedenheit geherrscht haben, so ist es bisher keiner der beiden Seiten gelungen, systematische Verbesserungsvorschläge vorzulegen bzw. Korrekturen einzufordern, die mehrheitsfähig waren. Ich denke dabei auch an Fragen, die wir nicht zuletzt hier in den letzten Monaten diskutiert haben, an Stichwörter wie „Straßenlastenausgleich“, „Kosten für den Winterdienst“, „Haupteinsatzstaffel“, „Switch-Klausel“. Ich wünsche mir, dass diese konstruktive Diskussion, dieses konstruktive Miteinander in der Zukunft Spielregel bleibt. Ich jedenfalls würde mir das auch persönlich an anderer Stelle, an neuer Stelle so wünschen.
Das FAG stellt zwar mit rund 2,5 Milliarden Euro den größten Batzen der Kommunalfinanzierung dar; es darf allerdings nicht unterschlagen werden, dass aus dem Staatshaushalt noch an anderer Stelle in etwa die gleiche Summe über die verschiedensten Kanäle in die kommunalen Kassen gelangt. Als Beispiel seien hier genannt: die Städtebaufördermittel, Kita-Zuschuss, Straßenbauförderung oder kommunale Investitionspauschale. Insgesamt stehen im kommenden Jahr 5 Milliarden Euro des Haushalts, also nahezu ein Drittel, für die Kommunen bereit. Auch hierin zeigt sich nicht nur die Grundsätzlichkeit unserer Haushaltsdiskussion, sondern auch das partnerschaftliche Selbstverständnis, das zwischen der staatlichen und der kommunalen Ebene besteht.
Ganz besonders freue ich mich, dass den Kommunen für die kommenden beiden Jahre eine Investitionspauschale in Höhe von 82 Millionen Euro jährlich zur Verfügung steht. Verschiedene Redner sprachen dies an. Diese Mittel werden direkt in die Vermögenshaushalte eingespeist und für dringende Infrastrukturmaßnahmen verwendet. Die Infrastrukturpauschale ist somit auch eine Antwort auf die immer wieder geäußerte Feststellung, man könne staatliche Förderprogramme mangels eigener Kofinanzierungsmöglichkeiten nicht abnehmen. Dieser in einigen Städten bestehende Engpass wird durch die Infrastrukturpauschale abgefangen.
Dass die sächsischen Kommunen mit den zugewiesenen Staatsgeldern verantwortungsbewusst umgehen, zeigt nicht zuletzt die jährliche Bestandsaufnahme des Sächsischen Rechnungshofes. Diese hat unseren Kreisen, Städten und Gemeinden regelmäßig solide Fortschritte bei der Konsolidierung der Haushalte bestätigt. Seit einigen Jahren sinken der Schuldenstand der öffentlichen Kommunalhaushalte und – was besonders erfreulich ist – auch die Schulden in den ausgelagerten Einrichtungen, sprich
den Eigenbetrieben und kommunalen Eigengesellschaften, wenngleich der Rechnungshof die Einschränkung macht: bei den hundertprozentigen. Die darunterliegenden „Enkel“ werden nicht mehr genau analysiert und der Rechnungshof hat sicherlich seinen Grund dafür.
Dies beweist, dass die kommunal Verantwortlichen tatsächlich eine Trendumkehr erreicht haben. Ich muss zugeben, dass der Freistaat, der auf dem Gebiet der Entschuldung natürlich immer Vorbild gegenüber den anderen Bundesländern war, wenn er im direkten Vergleich mit den Kommunen bewertet wird, dieser Entwicklung ein Stück hinterherhinkt.
Wir tun deshalb gut daran, mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 ein deutliches Zeichen zu setzen und ebenfalls keine Schulden aufzunehmen. Die CDU-Fraktion hat dies intern schon vor etwa sechs Monaten als Zielstellung für die Haushaltsdiskussion für sich entschieden. Es sei hier erwähnt, dass auch viele andere Kollegen im Haus, nicht zuletzt vor einigen Tagen der Kollege Pecher, auf diese Zielstellung eingegangen sind.
Im Übrigen gibt es zehn Gemeinden in unserem Land – ich denke, das ist eine gute Gelegenheit, an dieser Stelle darauf hinzuweisen –, die überhaupt keine Schulden haben, und zwar einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Unternehmen.
Ich meine, dass es diese Gemeinden wert sind, einmal mit Namen genannt zu werden. Keine Schulden haben im Freistaat Sachsen: Weißenborn im Erzgebirge, Seelitz, Tauscha, Friedersdorf, Dürrhennersdorf, Leutersdorf, Stadt Dohna, Rathmannsdorf, Ziegra, Knobelsdorf.
Richtig, Sächsische Schweiz. Und Kitzen im Leipziger Land.
Ich denke, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn wir diesen Gemeinden für diese Leistung herzliche Glückwünsche übermitteln.
Aber ich denke nicht nur an diese Gemeinden, sondern insgesamt an die Bürger unseres Freistaates, an die Sachsen in Gänze, die in all den Jahren mit ihrer sprichwörtlichen Bescheidenheit auch schwierige Haushaltsentscheidungen mitgetragen haben. Dafür sollte man den Sachsen insgesamt danken.
Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu früheren Jahren sind bislang seitens der Landkreise, Städte und Gemeinden keine wesentlichen Unzufriedenheiten über den Haushaltsentwurf geäußert worden. Auch dies ist ein Zeichen dafür, dass insgesamt trotz aller nicht zu leugnenden Probleme das Gebiet der Kommunalfinanzen ordentlich bestellt ist.
Horrormeldungen wie ausufernde Kassenkredite und chronische Finanzierungsdefizite haben in Sachsen glücklicherweise keinen Raum. Das ist Beleg für die Kontinuität unserer Arbeit. Ich wünsche mir natürlich – das wird sicherlich niemanden verwundern –, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einige wenige persönliche Bemerkungen, und zwar nicht nur wegen der Redezeit, Kollege Porsch.
Es ist sicher ein Glücksfall, wenn man
das freiwillige Ausscheiden aus diesem Hause selbst bestimmen kann und wenn es im Angesicht von konkreten Ergebnissen und belegbaren Erfolgen möglich ist. Es fällt mir dennoch schwer. Ich erinnere mich sehr genau an meine erste Rede hier in diesem Hohen Haus. Und zwar stand ich – ich schaue hinüber – im unteren Foyer der Dreikönigskirche. Der Kollege Bartl kam mir zufällig entgegen und sagte dann so kameradschaftlich flapsig: Na, aufgeregt?
Ja, das war so. Ich war aufgeregt. Ich sage es einmal sentimental. Die ersten Jahre waren so etwas wie ein Rausch im Positiven, etwas völlig Neues, Spannendes und für mich nicht Dagewesenes machen zu dürfen. Ich habe diese Eindrücke mit vielen geteilt, die natürlich heute aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in diesem Hause sind. Ich denke da an Dr. Nowak, an den Kollegen Rade, an die Freifrau, an Dr. Kröber, an Karl-Heinz Binus und andere.
Und ich denke auch an den Kollegen Jurk,
der aber noch hier ist. Ich hoffe, das war jetzt kein Rücktrittsgesuch, Kollege Jurk.
Später war die Stimmung dann anders. Ich versuche es einmal so zu beschreiben: Normalität kann auch bedrückend sein, wenn Rituale zu einer gleichförmig unbeschleunigten Bewegung führen, um einmal diesen Begriff aus der Fahrzeugdynamik zu benutzen, aus der ich ja irgendwann gekommen bin.
Ich danke an dieser Stelle allen für ihre Unterstützung, für ihre Hilfe, die mir zuteil geworden ist, und wünsche Ihnen für die Zukunft ein segensreiches Handeln für Sachsen.
Danke.
Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Steter Tropfen höhlt den Stein, sagt der Volksmund. So möchte ich auch die Kernforderung des Rechnungshofes bewerten, die immer wieder auf dieselbe Stelle zielt.
Es ist richtig, wenn der Rechnungshof gleich im Vorwort auf die fatalen Folgen einer Schuldenspirale hinweist und fordert: „Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht übersteigen. Mehr noch: Die Ausgaben müssen unter den Einnahmen liegen, damit ein konsequenter Abbau der Staatsverschuldung angegangen werden kann. Dies mag für manchen altbacken klingen. Nachhaltige Finanzpolitik kann jedoch nur wertkonservativ sein. Sie nimmt die Ethik eines ordentlichen Kaufmanns zum Imperativ ihres Handelns. Einnahmen und Ausgaben sind mit Sorgfalt und Vorsicht zu schätzen. Die optimistische Einschätzung von wirtschaftlichen Entwicklungen und die damit verbundene Erwartung sprudelnder Steuereinnahmen haben sich allemal bald gerächt.
Auch allen Sparbemühungen zum Trotz dürfen soziale Gerechtigkeit und die Verwirklichung gleicher Lebenschancen nicht außer Acht gelassen werden. Dem dient auch, Kindern und Jugendlichen in Zukunft nicht die Versäumnisse der Gegenwart aufzubürden.“
Meine Damen und Herren! Dieser Forderung habe ich nichts hinzuzufügen. Nehmen wir sie als Richtschnur für die kommende Haushaltsberatung und als Bewertungsgrundlage für die vergangenen Jahre.
Ich verrate nichts Neues, wenn ich für die Koalition feststelle, dass wir im Großen und Ganzen diesen Leitlinien gefolgt sind. Trotz erheblicher Steuerausfälle konnte die Neuverschuldung zurückgeführt werden. Der notwendige, wenn auch schwierige Personalabbau findet sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene statt und sichert damit die Handlungsfähigkeit von Freistaat und Kommunen auch bei engerem Finanzrahmen.
Dass dies nicht alles selbstverständlich ist, zeigt uns der Rechnungshof in verschiedenen Ländervergleichen auf. Nehmen wir dies als Bestätigung auf den begonnenen Weg mit! Die Grundrichtung stimmt, doch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Einzelbereichen – auch hier in Sachsen – noch vieles besser machen können.
Stichwort Förderprogramme: eine präzisere Definition von Förderzielen über eine verbesserte Antragsprüfung
und Verwendungsnachweisprüfung bis hin zur Überprüfung, ob die Förderziele tatsächlich erreicht wurden. Das sind Punkte, die beim Vollzug unterschiedlicher Förderprogramme leider immer wieder auftauchen. Sympathie hege ich für den Vorschlag des Rechnungshofes, die Ziele von Förderprogrammen etwa in den Erläuterungen zum Haushaltsplan festzuschreiben, – –
Wie bitte?
Danke.
um eine zielgerichtete Förderung nach politischen Vorgaben zu erreichen. Dies sollten wir uns für die Beratung im Herbst vornehmen.
Einer anderen Anregung, bei nicht abgeschlossenen Prüfungen auch nach der Ausschussberatung zusätzliche Berichte zum Fortgang des Prüfverfahrens einzufordern, ist der Haushalts- und Finanzausschuss bereits in den letzten Jahren immer stärker nachgekommen. Wir dokumentieren damit, dass wir die Beanstandungen des Rechnungshofes tatsächlich ernst nehmen und von der Staatsregierung eine lückenlose Aufklärung zu den erhobenen Beanstandungen erwarten. Ich denke dabei an einen offenen Punkt aus dem Bereich Förderung des Landtourismus. Alle, die dabei waren, wissen, was ich meine. Nähere Peinlichkeiten möchte ich mir an dieser Stelle ersparen.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Dies trifft auch für den Beitrag Nr. 25, Stiftung Wald für Sachsen, zu. Ich bin froh, dass sich Finanz- und Umweltministerium nunmehr darüber verständigt haben, die Liegenschaften der ehemaligen Truppenübungsplätze Königsbrück und Zeithain wieder an den Freistaat zurückzuübertragen. Hierbei haben sicher auch die drastischen Schilderungen der derzeitigen Zustände und der Konflikte der handelnden Akteure durch den Rechnungshof erheblich nachgeholfen. Auch in verschiedenen Ausschüssen, nicht nur im Finanzausschuss, war dies wiederholt ein Thema.
Ein herzliches Dankeschön möchte ich für den ausführlichen Abschnitt über die sächsischen Kommunen sagen. Wenn man die Jahresberichte übereinander legt, so wird schnell deutlich, welche Anstrengungen die sächsischen Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte in den vergangenen Jahren bereits unternommen haben. Sicherlich hat da auch die Rechtsaufsicht etwas nachgeholfen. In erster Linie ist es jedoch ein Lob für unsere Gemeinde- und Kreisräte, unsere Bürgermeister, Landräte und ihre
Kämmerer. Dem schließen wir uns als Koalition sehr gern an.
Erstmalig hat der Rechnungshof die Anwendung des neuen kommunalen Wirtschaftsrechts überprüft. Bei den kommunalen Beteiligungsberichten, den Angaben zu Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und deren Beteiligungen fällt auf, dass die Lageberichte und Kennzahlen teilweise unzureichend sind. Mit dem Votum zu diesem Berichtspunkt wollen wir deutlich machen, dass uns als Landtag die ganzheitliche Betrachtung einer Kommune, das heißt sowohl ihres Kernhaushaltes als auch ihrer Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Gesellschaften und Stiftungen, am Herzen liegt. Wie wichtig es ist, dieses Thema zu beobachten, sehen wir im Grunde genommen bei allen Kommunen, auch in meiner Heimatstadt Leipzig. Ich kann also nur allen kommunal interessierten Verantwortungsträgern empfehlen: Weiten Sie den Blick auf die Aktivitäten Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Kreises als Ganzes, unabhängig von der jeweiligen Organisationsform. Am Ende zählt, ob die Gemeinde als Ganzes gut dasteht.
Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof, dass die finanzpolitischen Leitlinien richtig gesetzt sind und der Haushalt ordnungsgemäß vollzogen wurde, die sächsischen Kommunen auf gutem Weg sind und bei der detaillierten Ausgestaltung im Einzelfall noch Verbesserungspotenziale schlummern.
Deshalb möchten wir dem Sächsischen Rechnungshof, Herr Vizepräsident, für diesen Jahresbericht herzlich danken. Ich bitte Sie, diesen Dank auch allen Ihren Kollegen und Mitarbeitern zu übermitteln. Herzlichen Dank der Staatsregierung für die solide Haushaltsführung!
Ich bitte, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Jahresbericht und zugleich um Zustimmung zur Entlastung der Staatsregierung im nächsten Tagesordnungspunkt, für den meines Wissens, Herr Präsident, keine Redebeiträge geplant sind.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir mit diesem Antrag wollten, ist, das, was die Sächsische Haushaltsordnung zulässt, zu präzisieren, Verwaltungshandeln präzisieren. Was wir nicht wollten, ist, die Sächsische Haushaltsordnung außer Kraft zu setzen; nicht in diesem konkreten Fall, wo es um Schulen geht, aber auch nicht in Fällen – ich sage mal beispielsweise – im Gesundheitsbereich.
Deshalb können wir an der Aufweichung dieser Formulierungen in unserem Antrag kein Interesse haben, insbesondere durch die Formulierung „oder nicht verkauft werden können“. Das halte ich für derart schwammig formuliert, und ich kann nur die Gegenfrage stellen: Was passiert denn, wenn der Schulträger, durch diese Formulierung angereizt, seine Bemühungen zur Vermarktung dieses Gebäudes einstellt?
Herr Zastrow, Sie gelten ja nun als jemand, der sich immer für innovative Lösungen einsetzt.
Aber diese Lösungen müssen sich doch auch umsetzen lassen. Ich glaube, das ist hier nicht der Fall.
Außerdem glaube ich auch, dass wir mit dem Sächsischen Rechnungshof, der uns immer wieder auf die Einhaltung der Haushaltsordnung verweist, erhebliche Probleme bekommen würden und dass dessen Toleranz an dieser Stelle sehr begrenzt ist.
Ich spreche zum Antrag, Herr Präsident.
Nein, das will ich nicht.
Deshalb ist unserer Meinung nach der Sinn unseres Antrages nicht mehr in Übereinstimmung mit dem Änderungsantrag. Deshalb können wir ihn nur ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema unserer Aktuellen Debatte wäre geeignet, im positiven Sinne ein wenig Weihrauch zu verblasen; denn wir können mit positiven
Zahlen aufwarten. Allerdings gibt es durchaus Anhaltspunkte – auch darauf möchte ich in meinem Redebeitrag eingehen –, die es uns, gerade was die Zukunft und die Konsequenzen aus dem Bericht betrifft, als ratsam erscheinen lassen, die Dinge konsequent auszuwerten.
Sachsen geht mit den umfassenden Solidarleistungen aller Deutschen zum Aufbau Ost verantwortungsvoll um. Das ist die zentrale Botschaft, die wir auch an dieser Stelle verkünden können. Das ist wichtig für diejenigen, die uns bei der Bewältigung der Schwierigkeiten in den vergangenen 15 Jahren geholfen haben. Ich denke, das sollte man in den Mittelpunkt rücken. Der Fortschrittsbericht 2004 zum Aufbau Ost bekräftigt dies positiv. Diese
Grundaussage ist gerade deshalb wichtig, weil mit dem Berichtsjahr 2004 der Solidarpakt I abgeschlossen wurde und damit die Schlussbilanz für die Jahre ab 1995 erstellt wird.
Wenn wir auf die Durchschnittszahlen schauen, haben wir Grund zur Freude; denn im vergangenen Jahrzehnt, über den gesamten Berichtszeitraum, konnte Sachsen eine Übererfüllung von 133 % bei den so genannten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen nachweisen. Lassen Sie uns deshalb von dieser Stelle aus ein deutliches Signal in Richtung Berlin setzen: Wir Sachsen sind in der Vergangenheit mit den uns anvertrauten Geldern sorgsam umgegangen und werden dies auch in Zukunft gewährleisten. Gebt uns dazu die nötige Handlungsfreiheit und sichert die strategischen Felder des Aufbaus Ost finanziell ab! Um nur einiges Wichtiges zu nennen: die Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Erhalt des Beihilfestatus für Ziel-1Regionen, die Investitionszulage und die überproportionalen Beihilfen für Straßen- und Schienenmodernisierung.
Meine Damen und Herren! Die Freude über das Erreichte darf allerdings den Blick auf die durchaus Besorgnis erregende Entwicklung der letzten Jahre nicht verstellen. Seit dem Jahre 2000 ist unsere Nachweisquote zur zweckentsprechenden Verwendung kontinuierlich gesunken, von damals 150 % auf nunmehr 94 %. Für das Jahr 2004 musste auch der Freistaat erstmals bekennen, dass 6 % der Zuweisungen – das sind etwa 150 Millionen Euro – fehlverwendet wurden. Mit diesem Geld haben der Freistaat bzw. seine Kommunen konsumtive Ausgaben statt Investitionen finanziert.
Noch deutlicher wird diese Entwicklung, wenn man die eigenfinanzierten Investitionen auf Landesebene betrachtet. Diese sind seit 1995 um 44 % oder 1,4 Milliarden Euro gesunken. Die laufenden Ausgaben sind dagegen um 8 % oder eine knappe Milliarde Euro gestiegen – bei nahezu unveränderten Einnahmen.
Auch wenn ich uns zugute halte, dass wir den Schuldenzuwachs abgebremst haben, muss dieser Rückgang von Investitionen als Alarmsignal gewertet werden. Schauen wir auf die Kommunen, so wird diese Einschätzung unterstrichen: Während unsere Gemeinden und Landkreise 1996 noch 51 % zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung von Solidarpaktmitteln beitrugen, ist dieser Anteil im vergangenen Jahr auf 20 % gesunken. Wir sollten und müssen deshalb alles tun, um die kommunale Investitionskraft wieder zu stärken. Ich denke, hierzu leisten die investiven Schlüsselzuweisungen des Finanzausgleichsgesetzes einen unverzichtbaren Beitrag. Ich empfehle, die Politik der goldenen Zügel, die den investiven Schlüsselzuweisungen innewohnt, wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
Was ist zu tun? Ich denke, die niedrigen Steuereinnahmen sind leider kein vorübergehendes Phänomen. Auch das konnten wir in den letzten Tagen aus Berlin wiederholt hören. Es ist eine dauerhafte strukturelle Niveauverschiebung nach unten. Bei den momentanen Haushaltslöchern
in Berlin ist es auch absurd anzunehmen, dass von etwaigen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung – wenn sie denn kommt – für den sächsischen Haushalt tatsächlich etwas abfällt. Nein, diese Entwicklung seit 2001 mit gesunkenen Einnahmen, den steigenden laufenden Ausgaben und den drastisch zurückgehenden Investitionsausgaben ist ein Fingerzeig. Der einzig vernünftige und auch gegenüber unseren Kindern und Enkeln verantwortbare Weg heißt, die konsumtiven Ausgaben des Landes zu begrenzen. Dies geht nur, wenn wir auch mit unbequemen durchgreifenden strukturellen Maßnahmen reagieren. Nur so wird es gelingen, Spielräume zu schaffen und den Aufbau Ost auch bei uns weiterzuführen. Deshalb meine drei Wünsche oder Empfehlungen an die Staatsregierung:
Erstens. Setzen Sie den beschlossenen Stellenabbau konsequent um!
Zweitens. Sorgen Sie dafür, dass gleichzeitig auch tatsächlicher Bürokratieabbau stattfindet, damit der „Paragrafenpranger“ wirklich seine Funktion erfüllt.
Drittens und letztens, Herr Präsident: Haben Sie einen langen Atem, um die Notwendigkeit der Funktionalverwaltungsreform allen Beteiligten zu verdeutlichen, und den Mut, notwendige Entscheidungen auch durchzuziehen.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Erstes stelle ich fest, dass sich alle Fraktionen angeboten haben, der Koalition bei der nächsten Haushaltsberatung zur Seite zu stehen.
Das ist ein Konsens, den ich in diesem Haus überhaupt nicht gewöhnt bin und den ich natürlich feststellen möchte.
Das Zweite, das natürlich doch schon in böser Weise eine Wiederholung ist: Wenn über Lücken gesprochen wird, habe ich leider die Sorge, dass es bei Ihnen eine Realitätslücke gibt; denn die Fortschrittsberichte – – Man kann sich über den Namen streiten. Sie können durchaus für sich einen anderen Namen wählen – für mich ist es ein Fortschrittsbericht. Die Realität geht eben davon aus, dass alles, was wir hier machen, irgendwo auf dem Einigungsvertrag fußt. In diesem Einigungsvertrag war leider nicht festzulegen, wie die Struktur der Wirtschaft in Sachsen gewesen ist. Keiner von uns wird sich heute hinstellen und sagen: Wir hätten uns gewünscht, dass die Wirtschaft so am Boden lag. Es ist aber leider so. Demzufolge können Sie hier anmahnen, was Sie wollen. Ausgangspunkt all dessen ist eine Wirtschaft, die zusammengebrochen war. Man sollte nicht darum herumreden.
Ja, bitte.
Kollege Porsch, wir können hier weiter Floskeln austauschen. Sie sind uns leider nicht zur Seite gesprungen. Sie haben uns höchstens in die Seite getreten.
Was dabei herauskommt, ist nichts anderes – um beim Fußball zu bleiben – als ein grobes Foul.
Zu den genannten Beispielen der Fortschrittsberichte aus den anderen Ländern: Natürlich ist es so, dass sich keiner freiwillig schlechter darstellt, als er ist, bzw. sich ein wenig beschönt. Wenn ich mir zum Beispiel den Fortschrittsbericht von Mecklenburg-Vorpommern anschaue,
da werden Lehrer über die Investitionsmittel bezahlt. Da nützt es mir nichts, wenn ich diesen Bericht ein Stück dicker mache, sondern im Grunde genommen ist es so: Wir haben ein Schema des Bundes. Das habe ich in dem Moment, in dem ich das Geld gern nehme, anerkannt. Da kann ich nicht so tun und sagen: Das ganze Schema der Abrechnung ist Mist. Ich rechne dieses noch hinein, ich rechne jenes noch hinein – am Ende bin ich genauso gut oder so schlecht wie die anderen. Nein, ich sage ganz klar: Die Konzeption über die Art und Weise, wie diese Berichterstattung erfolgt, hat der Bund vorgegeben. Diese Vorgabe sollte man auch einhalten, wenn man auf der anderen Seite das Geld gern einsackt und es im Land verraucht.
Was mir zum wiederholten Male aufgefallen ist, ist dann doch die Staatsgläubigkeit, Frau Kollegin Mattern. Natürlich sind wir – das haben wir schon tausendmal gesagt – dazu da, Rahmenbedingungen zu setzen. Aber dass zu jedem kritischen Punkt der Staat selbst die notwendigen Wege einlegen und durchführen kann, das ist, möchte ich noch einmal klarstellen, nicht der Fall. Dies ändert sich auch nicht durch eine Diskussion über den Fortschrittsbericht.
Wenn wir zum eigentlichen Kern der Aussage kommen: Über den Gesamtberichtszeitraum sind die Mittel so eingesetzt worden, wie es vorgesehen ist. Im Jahr 2004 haben der Freistaat und die Kommunen die Leine gerissen. An dieser Stelle muss man sagen, dass dies im Grunde genommen allen vorher klar war. Das hätte auch Ihnen klar sein müssen; denn wir haben uns bei der Diskussion zum FAG dem Vorschlag der kommunalen Seite nicht gebeugt, sind aber auf den Vorschlag eingegangen, der lautete: Wir wollen schwerpunktmäßig die Verwaltungshaushalte konsolidieren. Sie erinnern sich alle. Im ursprünglichen Entwurf des FAG war die Investitionsseite von uns höher veranschlagt. So überraschend und so traurig, wie dies einige hier darstellen, ist es nicht gewesen. Wir haben gewusst, was wir tun. Wir haben es nicht allein getan, sondern wir haben uns mit der kommunalen Seite abgestimmt.
Sehr viel halte ich davon, über Sanktionssysteme nachzudenken und zu sprechen; denn: Wenn jemand Geld bekommt, ist er meiner Meinung nach verpflichtet, die Spielregeln einzuhalten. Wenn wir heute hier gehört haben, wir sollten uns dafür einsetzen, den Korb II festzuschreiben – ich hoffe, zumindest an dem Punkt ist Gleichlauf in diesem Hause angesagt –, dann ist es völlig klar, wenn ich diese Forderung umsetzen will, dass ich mir gefallen lassen muss, dass diejenigen, die die Leine über den gesamten Berichtszeitraum reißen, dann in irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen werden. SachsenAnhalt als Beispiel – damit habe ich Bauchschmerzen.
Kollege Zastrow, es ehrt Sie, dass Sie, auch wenn Sie hier immer so elanvoll antreten, manchmal Ihre Unkenntnis eingestehen. Das ist irgendwie sympathisch. Wir haben 1994 – damals im Übrigen auch mit einer FDP-Fraktion – über eine Kreisreform gesprochen und diese durchgeführt.
Sachsen-Anhalt ist jetzt das erste Mal aus seinem kleinen Mäuseloch herausgekommen und hat sich der Diskussion gestellt. Warten wir ab, ob das Ganze heute so reibungslos über die Bühne geht.
Die Nachrichten, die wir aus Sachsen-Anhalt ab und an bekommen, sind, zumindest was Haushaltszahlen betrifft, so miserabel, dass ich sage: Ich schaue nur bis in den Leipziger Norden, aber nicht in Richtung Halle.
Meine Damen und Herren! Das wollte ich dazu noch sagen.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema ist ja leider schon sehr viel Porzellan zerschlagen worden, sodass ich hoffe, dass wir bei unserer heutigen Debatte das Thema behutsam und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen diskutieren. Man könnte es sich ja leicht machen und sagen, alle vorliegenden Anträge haben im Wesentlichen zum Inhalt, sich mit der Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu beschäftigen und dort Regelungsbedarf anzumelden bzw. die Beibehaltung der bisherigen Regelung zu fordern oder dafür einzutreten.
Ich halte den Beginn dieser Aussprache auch hier in diesem Hause für gut und notwendig, bin aber der Mei
nung, dass wir das mit der heutigen Aussprache sicherlich nicht allein bewerkstelligen können, sondern es auch in den nächsten Wochen weiter tun sollten.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat viele Emotionen geweckt, Wunden sind geschlagen worden und bei vielen – das sieht man auch, wenn man mit Betroffenen spricht – sind diese Wunden noch lange nicht verheilt. Ein Teil dessen, was an Emotionen außerhalb dieses Hauses geweckt worden ist, ist sicherlich auch von der Politik, von uns selbst verschuldet. Das sollte nicht wieder vorkommen. Wenn wir uns also jetzt diesen Anträgen nähern, fragen wir uns, worum es geht. Wir wollen schlicht und einfach mit unserem Antrag sicherstellen, dass bei der innerstaatlichen Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Geschäftsgrundlage vom vergangenen Jahr erhalten bleibt, die lautet: garantierte Entlastung der Kommunen für zirka 2,5 Milliarden Euro und dabei finanzielle Neutralität für die Länderhaushalte.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die bis jetzt noch amtierende Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Bundesbeteiligung bei Kosten für die Unterkunft und die Heizung bei Bezug von ALG II rückwirkend auf null setzen soll. Dies hat, wie nicht anders zu erwarten, einen Sturm der Entrüstung von Kommunen und Ländern verursacht. Wir sagen, dass es bei der zugesagten Gesamtentlastung bleiben muss. Dies ist die wesentliche Kernaussage unseres Ansatzes. Wie dies allerdings im Einzelfall erreicht wird, darauf wollen wir uns – im Gegensatz zu einigen anderen Anträgen, die heute zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen – nicht festlegen, und ich glaube auch, zu Recht, denn seriöserweise kann man bei der vorliegenden Zahlensituation kaum nachvollziehen, wie sich die Entwicklung im Einzelnen tatsächlich real vollzogen hat.
Insbesondere bei den Rechnungen des Bundes ist es zumindest bei mir so, dass ich sie kaum nachvollziehen kann. Die auch für unsere Fraktion und wohl auch für die Koalition unerwartet starke Steigerung der Fallzahl von ALG-II-Empfängern rechnet der Bund fast ausschließlich den Kommunen als fiktive Entlastung zu.
Bei Wohngeld geschieht dies auch gegenüber den Ländern, also auch gegenüber dem Freistaat, und hat zum Beispiel für den Freistaat Sachsen zur Folge, dass die Einsparung beim Wohngeld höher liegt als die tatsächliche Ist-Ausgabe 2004. Wenn man allein dieses Zahlenspiel betrachtet, stellt man fest, dass das nicht plausibel ist.
Fiktive Entlastungen zu qualifizieren, wenn derart viele unbekannte Größen im Spiel sind, ist nicht möglich und das versteht auch niemand, und es ist schon so, dass das zum Teil wie eine Theatervorstellung wirkt.
Was mich bedrückt, ist, dass bei dieser Diskussion die Betroffenen, die in ihrem Leben die konkrete Situation selbst spüren, dafür natürlich keinerlei Verständnis aufbringen können; dass sie sogar das Gefühl haben müssen, diese Diskussion wird auf ihrem Rücken ausgetragen.
All diesen Menschen – es sind in Sachsen nahezu 500 000 – möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen: Innerhalb der heutigen Debatte ist die Finanzverteilung zwischen den einzelnen staatlichen Ebenen so, wie wenn hinter einem Bankschalter gestritten wird, wer denn nun die Kontoführung oder die Kreditbearbeitung durchführt: Der Kunde selbst bekommt von dieser Diskussion in der Regel nichts mit. Deshalb noch einmal: Sie können davon ausgehen, dass Sie – unabhängig davon, wie dieser staatsinterne Streit gelöst wird – die Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen erhalten werden. Wir als Landtag sind hier ebenfalls eher Zuschauer, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz.
Die vorliegenden Anträge sind daher eher ein Aufhänger, eine Aufforderung für die Diskussion und weniger ein Beitrag zur Lösungsfindung.
Warum greift nun der Bund zu solch drastischen Maßnahmen wie dem Gesetzentwurf aus dem Hause Clement? Ein Blick in den Bundeshaushalt macht deutlich: Die Ausgaben für ALG II sind extrem aus dem Ruder gelaufen. Statt der geplanten 14,6 Milliarden Euro werden am Jahresende mindestens 26 Milliarden Euro nötig werden, die wir alle als Steuerzahler für das Arbeitslosengeld II aufwenden müssen. Die Ausgaben haben sich nahezu verdoppelt, und das, obwohl die meisten Betroffenen dies kaum spüren, ja, teilweise sogar weniger haben als vorher. Es ist also paradox: Die Allgemeinheit zahlt doppelt so viel wie geplant, doch die gefühlte Armut wächst. Kein Wunder, dass bei dieser Situation inzwischen viele kalte Füße bekommen haben.
Von den übrigen Löchern im Bundeshaushalt, die man bei solch einer Diskussion natürlich auch noch anführen könnte, will ich an der Stelle gar nicht sprechen.
Die Art und Weise der Hartz-IV-Gesetzgebung hat – das müssen wir unumwunden zugeben – Frust bei den Bürgern über den Staat und im Staat ausgelöst. Unseren Bürgern, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, ist kein Vorwurf zu machen, wenn sie die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes nutzen. Jeder Steuerzahler macht das genauso, wenn er seine eigene Steuererklärung fertigt und prüft.
Unabhängig von diesen inhaltlichen Fragen fordern wir umgehend Klarheit in der innerstaatlichen Finanzdebatte und die Beachtung des alten Grundsatzes: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.
Unsere Kommunen stellen jetzt ihre Haushalte für 2006 auf und müssen deshalb jetzt wissen, mit welchen Größen sie zu rechnen haben.
Das waren einige wichtige Punkte zu dem Thema und ich hoffe, dass die nun folgende Diskussion dies in aller Sachlichkeit bestätigt.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einigen Rednern ist in der Sache Konsens signalisiert worden. Ich denke, wenn man darauf aufbaut, muss man sich darüber verständigen, was dieser mögliche Konsens beinhalten soll.
Wichtig ist mir, dass wir uns zum Beispiel darüber einig sind, dass das Projekt Hartz IV – man kann den Namen zwar als „verbrannt“ bezeichnen und ihm in Zukunft einen neuen Namen geben – richtig und nicht, wie es Herr Dr. Friedrich bezeichnete, Unsinn ist. Das möchte ich hier ganz deutlich klarstellen. Sinn und Zweck dieser Reform können nicht strittig sein.
Des Weiteren halte ich es für wichtig, dass wir, wenn wir über die Angleichung von ALG II oder, wie Sie es ausgeführt haben, über den Grundregelsatz sprechen, dennoch die Gesamtsituation nicht aus den Augen verlieren. Damit meine ich nicht unbedingt die Situation der Haushalte im Bund oder im Land, sondern auch die Situation für die Betroffenen selbst, für die Betroffenen im engeren Sinne, sprich die Empfänger, aber auch für diejenigen, die im Moment einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von keinerlei Förderung im positiven Sinne betroffen sind und im Vergleich zu demjenigen, der auf diese Leistung Anspruch hat, am Ende weniger in der Tasche haben.
Stellen Sie sich folgende Situation vor, die Sie möglicherweise alle kennen: eine Verkäuferin, die über ein sehr niedriges Einkommen verfügt, allein für ihre Mietkosten aufkommt und am Ende des Monats 800 Euro oder etwas mehr zur Verfügung hat, und denjenigen, der beim ALG II anspruchsberechtigt ist, eventuell noch aus anderen Kassen gefördert wird, und am Ende 900 Euro übrig hat. Ich denke, das kann nicht der richtige Weg sein, sondern es sollten diejenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die gefördert werden.
Ich frage weiterhin: Warum soll der Wohnungswechsel ausgeschlossen werden? Ich kann das nicht nachvollziehen, Kollege Friedrich. Ich meine damit nicht das kleinkarierte Nachrechnen von ein oder zwei Euro oder von zwei oder drei Quadratmetern Wohnfläche.
Das obliegt aber dann Ihrer kommunalen Verantwortung vor Ort, Herr Kollege.
Ich meine, dass sich jemand, der über dieses Gesetz gefördert wird, auch fragen lassen muss, ob er in einem angemessenen Wohnraum lebt oder nicht. Das ist auch in der Gegenüberstellung zu demjenigen, der für die Kosten seiner Wohnung allein aufkommt, zu sehen.
Ich teile die Meinung, dass die Auswirkungen von Hartz IV kein ostdeutsches Problem sind. Ich werbe im Gegenteil dafür, das Ganze als Regionalproblem zu sehen. Dabei denke ich beispielsweise an die Unterschiede der Wirkung dieses Gesetzes zwischen Kreisfreien Städten und Landkreisen. Das ist nicht nur auf Sachsen beschränkt. Schauen Sie sich die Entwicklung im Ruhrgebiet an. Es ist dort so, dass die großen Kommunen mit dem Gesetz weitaus weniger zufrieden sind und die Entlastungswirkung in den Landkreisen erheblich ist.
„Keine Nachteile für Kommunen“ ist und bleibt die Kernaussage unseres Antrages. Das heißt nicht, dass wir in der gegenwärtigen Haushaltssituation gegenüber dem Bund aufsatteln können. Es gilt das, was ausgemacht ist, in beide Richtungen. Deshalb werbe ich dafür, dass es jetzt im Nachgang nicht dazu führen kann, wenn wir diese
Diskussion in diesem Haus ehrlich führen, dass wir quasi die „Chance“ nutzen, gegenüber dem Bund neue Forderungen zu stellen. Das halte ich auch im Sinne des fairen Miteinanders der Ebenen für nicht gerechtfertigt.
Danke.
Ich mache das gleich von hier.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir haben uns jetzt noch mit der FDP zu einem weiteren Punkt verständigt. Dazu wird der Kollege Morlok noch Ausführungen machen.
Wichtig ist mir, noch einmal eines festzustellen: Dieser Antrag der Regierungskoalition ist kein Minimalantrag, sondern er formuliert das, was zu diesem Thema wirklich gesagt werden muss. Dass wir bei der Gesamtproblematik wissen, dass erst die notwendigen Daten vorliegen müssen, bevor wir zu Rückschlüssen kommen, ist dabei klar. Wir glauben auch, dass alle weitergehenden Forderungen, beispielsweise die Forderung, Probleme einer einzelnen Kommune herausgelöst aus der Gesamtproblematik zu betrachten, nicht zielführend sind.
Im Übrigen stelle ich immer wieder fest, dass bei Themen dieser Art entweder die Variante gefahren wird, dass man das Ganze am Allgemeinen festmacht, um unbedingt von der Regierungskoalition abzuweichen, oder man nimmt eine einzelne Kommune, in der sich zugegebenermaßen extreme Zahlen darstellen, um Änderungen zu erwirken.
Also klar ist, dass wir dem PDS-Antrag mit diesen Formulierungen und diesen Forderungen so nicht zustimmen werden.
Wir gehen bei diesem Änderungsantrag davon aus, dass dies nicht nur der Stichtag 31.12.2005 ist, sondern dass diese Daten mit denen des Bundes abgeglichen werden; sonst macht der Antrag keinen Sinn. Dies bitte ich festzuhalten. Unter dieser Voraussetzung werden wir als Koalition dem zustimmen.
Nein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als dieser Antrag in den Geschäftsgang kam, habe ich sehr interessiert auf die verschiedenen Fragen geschaut und im Stillen gedacht: Mal sehen, wie der Finanzminister sie beantworten wird; denn es gibt ja vielleicht diesen oder jenen, der beim Erscheinen von Zahlen sehr interessiert reagieren könnte.
Der Finanzminister hat dann getreu dem Motto: „Der Staat bin ich“ seiner Pflicht zur rechtskonformen Tätigkeit eine Antwort gegeben, die nicht nur durch die Rechtslage gedeckt ist, sondern auch durch das praktische Handeln der Finanzminister in den anderen Bundesländern. – Das ist das eine.
Das andere, was ich – sicher mit Ihrer Zustimmung – hier sagen kann: Wenn man sich dem Thema nähern will, dann hat es auf jeden Fall nichts Positives, wenn man es an einem Beispiel, am Beispiel einer Beteiligung in diesem Land, festmacht und daraus ableitet, dass in allen anderen Beteiligungen genauso gehandelt werden muss. Im Übrigen ist es ja nicht so, dass Sie – zumindest ich nicht; wie es bei Ihnen ist, weiß ich nicht – bei der Sachsen LB in eine Blackbox schauen. Schlagen Sie Seite 90
das ist auch für Sie möglich, Herr Scheel; Sie sind ja jemand, der viel liest – des Geschäftsberichts auf, und Sie werden staunen, was Sie alles an Offenlegungen nachlesen können. Das heißt also, Ihre Sorge ist zum Beispiel überhaupt nicht berechtigt, und ich kann Ihnen sogar die Chance der „gespielten“ Blackbox an dieser Stelle aus den Händen nehmen.
Was ist eigentlich gewollt? Ist vielleicht der Kern der Diskussion: Fährt mein Nachbar ein größeres Auto? Warum fährt Familie X oder Y schon zum zweiten Mal in den Urlaub? Erhöhen sich die Abgeordnetendiäten zu Recht oder nicht, und warum bekommen sie eine steuerfreie Pauschale? – Aus all diesen Beispielen atmet natürlich der Geist des Neides,
wobei es an dieser Stelle durchaus populär ist, diese Geschichte so aufzuziehen. Ob es allerdings der Wahrheit in dieser Gesellschaft dient, daran habe ich meinen Zweifel.
Ich denke, Transparenz an dieser Stelle ins Feld zu führen ist nichts weiter als ein populistisches Mäntelchen. Wenn schon die Vorstände – das hatten Sie angesprochen – der börsennotierten Aktiengesellschaften, also die wirklichen Spitzenverdiener dieser Republik, ihre Einkünfte offen legen sollen, dann muss dies erst recht für die Vorstände staatlicher Beteiligung gelten, machen Sie in Ihren Ausführungen zum Mittelpunkt. Der Neidfaktor wäre bedient, die Welt in den Augen der Populisten wieder ein Stück gerechter – was kann uns Besseres passieren? Kann das die Zielstellung sein?
Wenn man sich Unternehmen mit Beteiligung des Freistaates oder private Unternehmen ansieht: Wie wird dort gehandelt? Personalangelegenheiten werden in all diesen Firmen bewusst ganz diskret behandelt, und zwar deshalb, weil sowohl Firmen als auch Mitarbeiter bei diesen Fragen kein Interesse an der Öffentlichkeit haben können. Ich möchte hinzufügen: Sowohl eine Firma als auch ein Mitarbeiter haben ein Recht auf Privatsphäre, auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und ich denke, das sollte respektiert werden.
Herr Porsch, Sie können sich gern ans Mikro schwingen und eine Frage stellen.
Unser Staat aber respektiert dieses Recht auf Privatsphäre und unterscheidet sich damit fundamental von totalitären Regimes, die es auf diesem Boden auch schon gegeben hat.
Das sollten wir bei populären Anträgen wie diesem auch im Hinterkopf behalten.
Ja, gern.
Frau Abgeordnete, leider ist es eben – oder manchmal vielleicht Gott sei Dank – so, dass wir Geschäftsführern nicht gleichgestellt werden. Wir
erhalten unser Mandat durch Wahl, sprich vom Wähler. Die Bestellung eines Geschäftsführers sollte nach Qualifikation erfolgen,
und ich glaube, auch das gehört zur Wahrheit, dass wirklich qualifiziertes Personal nicht auf dem offenen Markt zu finden ist, sondern dass dann schon eine notwendige Diskretion erforderlich ist.
Die vorliegende Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen hat hoffentlich auch bei Ihnen Nachdenklichkeit erzeugt. Da wird zum einen das im Sommer verabschiedete Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz erörtert – ein Bandwurmwort. Dennoch ist es lohnenswert, sich damit zu beschäftigen. Vorstände von börsennotierten Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Bezüge offen zu legen. Ziel dieser Neuregelung war es, die Informationsrechte von Aktionären, die ihr privates Geld in Unternehmen investiert haben und damit an diesen Unternehmen beteiligt und somit direkt betroffen sind, zu stärken und dadurch das Vertrauen des Kapitalmarktes in eine geordnete Unternehmensverfassung zu stärken. Es ging also bei diesem Gesetz keinesfalls darum, den Neidfaktor der Gesellschaft zu bedienen, sondern ganz konkret Personen, die an einem Unternehmen mit ihrem eigenen Vermögen über Aktien beteiligt sind, in ihren Rechten zu stärken.
Dieses Schutzziel wird nochmals daran deutlich, dass die Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit beschließen können, von einer individuellen Offenlegung abzusehen. Wenn man sich dies vor Augen führt, wird klar, dass eine Übertragung dieser Grundsätze auf andere Rechtsformen nicht ohne weiteres möglich ist. Als Mindestvoraussetzung müsste eine vergleichbare Ausgangslage vorliegen. Wie Staatsminister Metz in seiner Stellungnahme ausführt, liegt eine solche Vergleichbarkeit bei Beteiligungsunternehmen des Freistaates in der Regel nicht vor, denn diese werden überwiegend in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die Einflussrechte des Gesellschafters einer GmbH sind rechtsformbedingt und ohnehin stärker als die des Aktionärs ausgestaltet. Im Umkehrschluss heißt dies: Der Schutz und das Informationsbedürfnis eines GmbHGesellschafters sind weit geringer als die eines Aktionärs.
Einflussrechte auf Vergütungen der Geschäftsführer und Vorstände sind dem SMF als Gesellschaftsvertreter bei den Beteiligungsunternehmen des Freistaates grundsätzlich bekannt. Auch der Sächsische Rechnungshof – eine ganz wichtige Aussage – hat als Anwalt der Steuerzahler Prüfungsrechte bei staatlichen Beteiligungen und nimmt sie, wie wir im Zusammenhang mit der Sachsen LB erst vor kurzem festgestellt haben, auch wahr. Sind aber die Ausgangslagen so unterschiedlich, verbietet es sich, Äpfel und Birnen über einen Kamm zu scheren. Für eine generelle Veröffentlichungspflicht und demzufolge für die Zustimmung zu diesem Antrag sehe ich daher keinen Raum.
Danke.
– Kollege Porsch, solange es nicht die ÖVP ist, die sich in diesem Antrag wieder findet,...
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Weichert hat ja eine ganze Reihe von Gesichtspunkten ausgeführt, die eins – wie wir es gehört haben – auf jeden Fall belegen: Das Thema ist sehr vielfältig, es ist sehr umfänglich und es ist im Grunde genommen einfach schade, dass wir jetzt an dieser Stelle darüber reden können und werden, aber dann in irgendeiner Weise nach der Geschäftsordnung verfahren. Zumindest was den Landtag betrifft, haben wir dann das Thema in der Öffentlichkeit beendet. Ich glaube, es wäre wert gewesen, dass wir es auf eine andere Art und Weise besprechen. So umfänglich, wie es ist, hätte es durchaus im Finanzausschuss oder im Innenausschuss länger erörtert werden können. Die Anzahl der vorliegenden Anträge, also der Grundantrag durch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die zwei anderen Anträge, zeigt ja, dass das Interesse bei den Fraktionen zu diesem Thema sehr groß ist.
Wie gesagt, einige Punkte sind ausgeführt worden. Vielleicht fange ich einmal damit an, dass die Erwartungen, so wie ich sie bei einigen Veranstaltungen in den letzten acht, zehn Wochen gehört habe, doch sehr groß sind. Ich teile Ihre Meinung, Kollege Weichert, dass sicherlich bei diesem oder jenem die Risiken im Moment auch etwas verdrängt werden, gerade die kommunalaufsichtlichen Risiken. Das heißt also auch, dass zwar alle, die darin Hoffnung sehen, berechtigte Interessen haben; aber ob sich diese berechtigten Interessen tatsächlich mit dem Haushaltsrecht in Übereinstimmungen bringen lassen, ist von Fall zu Fall zu prüfen.
Auf jeden Fall ist erkennbar, dass es bei der Zunahme von Gesprächsrunden ein Thema sein sollte, mit dem wir uns
hier auseinander setzen müssen. Wie schwierig dies ist, beginnt beim Namen. Gefragt, was das Wort PPP bedeutet, würde dem altsprachlich gebildeten Mitbürger das Partizip Perfekt Passiv einfallen. Jugendliche würden vielleicht an den Parlamentarischen Patenschaftsdienst oder das Parlamentarische Patenschaftsprogramm, das Jugendaustauschprogramm des Bundestags mit den USA, denken. Moderne Zeitgenossen, deren Wurzeln im deutschen Sprachraum schon längst vertrocknet sind, kämen auf die Idee, dass mit PPP tatsächlich „Public Private Partnership“ gemeint ist.
Die rot-grüne Bundesregierung hat – und das ist schon einmal ein Riesen-Verdienst – beim Verständnis dieses Problems insoweit Vorarbeitet geleistet, dass sie den Begriff „Öffentlich-Private Partnerschaft“ in ihr Gesetz einbezogen hat, und ich glaube, es ist wichtig, um sich der ganzen Problematik zu nähern und sich sprachlich nicht ständig zu verbiegen, dass man diesen Begriff tatsächlich – wie Kollege Weichert es einmal verschämt getan hat – durchaus öfter benutzen sollte.
Dass wir Ihrem Anliegen, uns den Öffentlich-Privaten Partnerschaften zuzuwenden, nicht verschlossen sind, dokumentieren wir mit unserem Änderungsantrag. Ganz konkret bedrängt uns natürlich die Bauwirtschaft, aber die Frage zurückgehender öffentlicher Haushalte ist ein weiterer Gesichtspunkt, der uns Sorgen macht.
Natürlich hat jeder von uns schon Präsentationen von Unternehmensberatungen erlebt – gute, aber auch weniger gute in bunten Bildern, die sowohl werben als auch informieren. Sicher kann unter den Bedingungen der Privatwirtschaft vieles einfacher und natürlich vor allem kostengünstiger gestaltet werden. Ein privater Investor ist zum Beispiel nicht an das öffentliche Auftragsrecht gebunden, und woher ein Generalauftragnehmer seine Bauarbeiter organisiert und zu welchen Konditionen er sie beschäftigt, interessiert auch nicht an erster Stelle. Doch auch da ist eine Interessenabwägung geboten, was beispielsweise bei kleineren Projekten der örtliche Mittelstand beiträgt.
Im staatlichen Hochbau war es beispielsweise guter Brauch, auch und gerade heimische Betriebe am Auftragskuchen teilhaben zu lassen. Geht dies auch in öffentlich-privater Partnerschaft? Ist es beispielsweise so, dass dies bei den Projekten, die wir aus Sachsen kennen, umgesetzt worden ist? Oder wie ist es, wenn Änderungen – wie die gegenwärtige Straffung des Schulnetzes – die bisherige Planung über den Haufen werfen? Was ist, wenn sich beispielsweise eine Kommune über Jahre für die Errichtung und den Betrieb von Schulgebäuden vertraglich gebunden hat und nun diese Schulen geschlossen werden? Sicher ist dies kein besonders schönes Beispiel, aber es ist für jeden nachvollziehbar. Als Haushälter interessiert uns natürlich auch, wie die zum Teil langjährigen Verträge haushaltsrechtlich abgesichert werden. Wird da nicht der bisher schon stetig kleiner werdende Handlungsspielraum von uns als Budgetgesetzgeber noch
weiter eingeengt? Sind die langjährigen Miet- oder Pachtzahlungen letztlich nicht zusätzliche Kredite?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sehen also, das Instrument der öffentlich-privaten Partnerschaft ist vielschichtig und muss tiefgehend untersucht werden, und ich muss gestehen: Bevor man dieser in Mode gekommenen Verfahrensweise flächendeckend näher tritt – im Gegensatz zu Ihnen, Kollege Weichert –, sind wir als CDU-Fraktion hier und heute zu einer umfassenden Wertung noch nicht bereit. Wir sehen öffentlich-private Partnerschaft als ein sinnvolles und geeignetes Instrument zum Abbau des öffentlichen Investitionsdefizits, sind aber rechtlich noch nicht so weit, dass wir sagen, es sei das Allheilmittel.
Deshalb wäre unser Vorschlag, in aller Ruhe Vor- und Nachteile öffentlich-privater Partnerschaft zu diskutieren, insbesondere die schon konkreten Beispiele. Dabei können sich durchaus Bereiche herausbilden, in denen aus unserer Sicht die Vorteile überwiegen. Dabei sollten wir dem, wo das der Fall ist, auf jeden Fall näher treten, und zwar ohne Zeitverzögerung. Es wird sicher auch einiges geben, bei dem die bereits von mir angedeuteten Bedenken von erheblichem Gewicht sind, und wir hoffen, dass wir diese Belange in unserem Änderungsantrag umfassend angesprochen haben.
Abschließend noch eine Bitte: Wenn wir bei diesem Thema – aber vielleicht auch bei einigen anderen Themen – merken, dass die Thematik längerfristig und umfassend ist, wäre es gut – und das wäre auch unser Angebot an dieser Stelle –, wenn wir insoweit Absprachen unter den Fraktionen treffen, damit wir uns verfahrensmäßig nicht selbst ein Ende der Diskussion einhandeln. Das, was ich am Anfang sagte, trifft hier zu. Ich hätte großes Interesse daran, dass wir zu diesem Thema inhaltlich weiter in der Diskussion bleiben und es nicht nur der Staatsregierung überlassen, zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich nicht falsch, neue Institutionen zur Lösung eines Problems vorzusehen. Ich
glaube aber, man sollte nicht so tun, als ob wir noch nie an diesem Thema gearbeitet hätten.
Es gibt in Sachsen die Kommunalaufsicht und die Rechtsaufsicht. Insofern ist es völlig klar, dass dort die Genehmigungen vorgenommen werden und die inhaltliche Begleitung stattfindet.
Es gibt eine zweite Grundlage, die hier offensichtlich etwas zu kurz gekommen ist. Wir müssen uns am Haushaltsrecht orientieren und an nichts anderem. Das ist völlig klar.
Dass es bei aller Gemeinsamkeit im Wesentlichen hier auch ein unterschiedliches Verständnis gibt, sieht man daran, dass wir beispielsweise im Antrag der Kollegen von der FDP von Eckpunkten lesen. Dann werden allerdings im Antrag Regelungen hinterfragt, wird die Kommunalaufsicht nachgefragt und auf einen PPP-Leitfaden verwiesen. Das geht bis hin zu einer konkreten Festlegung der Anzahl von notwendigen Projekten. Das sind im Grunde genommen keine Eckpunkte, sondern es ist eine relativ beliebige Aufzählung von Gedanken, die natürlich zu dem Thema passen, die aber nicht ordnungspolitisch in irgendeiner Weise positiv zur Diskussion führen werden.
Wenn man von Eckpunkten spricht, möchte ich die Diskussion ein Stück konkretisieren und noch einmal vier klare Eckpunkte nennen, die wichtig sind. ÖPP-Projekte verlangen erstens eine langfristige Planungssicherheit. Das sollten schon zwanzig Jahre oder mehr sein. Öffentliche Investitionen in die Basisinfrastruktur müssen gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zwingend diesen Planungshorizont gewährleisten.
Zweitens. ÖPP-Projekte müssen in einem Wirtschaftlichkeitsvergleich auf der Basis belastbarer Zahlen – ich habe hier schon verschiedene Veranstaltungen erwähnt, das war dort immer das Problem – tatsächlich einen messbaren Bauwertvorteil erbringen, in den auch die Vorlaufkosten eingerechnet werden. Es bringt nichts, Studien, Erschließungskosten oder Ähnliches einfach wegzulassen, diese bei der öffentlichen Hand zu lassen und sich dann in schwarzen Zahlen zu reiben. Das heißt, die Investitionsrechnungen sind komplett offen zu legen.
Drittens. ÖPP-Projekte im kommunalen Bereich setzen zwingend eine finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune voraus. Ich sage das jetzt dezidiert: Für diejenigen, die außerordentliche Schwierigkeiten haben, ihren Haushalt zuzukriegen, ist ÖPP nicht geeignet.
Viertens. ÖPP-Projekte führen zu einer langfristigen Beschneidung der Flexibilität der Politik im Investitionsbereich. Durch die langfristige Bindung steigt die Vorwegbelastung der Haushalte und engt natürlich die Entscheidungsfindung ein.
Das sind vier Eckpunkte, die tatsächlich Eckpunkte sind. Sie mögen heute noch nicht ausgereift sein, aber ich denke, über diese Eckpunkte sollte man nachdenken.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche vor fast leerem Haus. – Frau Dr. Höll, nachdem ich den Antrag gelesen hatte, habe ich mir nicht nur überlegt, was er inhaltlich soll, sondern auch, wer aus Ihrer Fraktion dazu sprechen könnte.
Sie haben den Antrag vorgelegt und begründet. Da es sich um ein rein bundespolitisches Thema handelt, stellt sich die Frage, ob das ganze Teil die persönliche Empfehlung für das von Ihnen angestrebte Amt ist. Das würde mich interessieren.
Ich schließe die nächste – rein rhetorische – Frage an: Ist es in Ordnung, dass wir uns mit einem Thema befassen, das wir von diesem Hause aus nicht recht beeinflussen können, nur weil Sie sich für Ihr neues Amt profilieren müssen? Das haben Sie im Übrigen selber zugegeben.
Ja, bitte.
Frau Dr. Höll, man kann immer über die Steuerpolitik, auch über die Vermögensteuer, diskutieren. Das mache ich selbst auch. Der Zeitpunkt,
zu dem Sie das tun, ist aber interessant. Wir befinden uns im Grunde genommen kurz vor der Bundestagswahl. Sie hätten mit dem Thema durchaus ein halbes Jahr später in das Haus ziehen können. Möglicherweise wäre Ihnen das nicht gegönnt, weil Sie sich auf einem sicheren Listenplatz Ihrer Partei befinden. Insofern ist klar, warum Sie heute hier gesprochen haben.
Ja, bitte.
Ich sehe diesen Zusammenhang durchaus. Noch ein paar Anmerkungen zur Sache selbst! Man fragt sich wirklich, ob die Wiedererhebung der Vermögensteuer oder die Anhebung der Erbschaftsteuer ein drängendes Problem ist, insbesondere für uns in Sachsen bzw. in Ostdeutschland insgesamt. Dazu will ich die tatsächliche Lage reflektieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo sind in Sachsen die Superreichen, die man in Ihrem Sinne, Frau Dr. Höll, zur Kasse bitten könnte? Welche Beträge werden in Sachsen tatsächlich vererbt? In diesem Hause sollte so viel Konsens herrschen, dass es im Westen unserer Republik durchaus Regionen gibt, die eine solche Debatte als wirklichkeitsnah empfinden würden. In Sachsen ist das, auch wenn ich es mir durchaus wünschen würde, nicht der Fall. Zwei Punkte möchte ich klarstellen. Das Steueraufkommen hängt bekanntlich nicht nur vom Steuertarif, sondern vor allem von der Bemessungsgrundlage ab. Beispiel: 50 % ergeben nach Adam Riese 50, 25 % von 200 ergeben ebenfalls 50. Mit einer allein auf den Steuertarif ausgerichteten Diskussion führen wir den Bürger an der Nase herum. Wer seriös diskutieren will, muss Bemessungsgrundlage und Tarif immer in einen Zusammenhang stellen. Ob das etwas mit Redlichkeit oder mit Diskussionen im Interesse des Bürgers zu tun hat, weiß ich nicht. Zum Zweiten zahlen die oberen 10 % der Einkommensteuerzahler – trotz Steuerreform und Tarifsenkung – heute anteilig mehr als vor 15 Jahren. Im Jahre 2004 schulterten die oberen 10 % der Einkommensteuerzahler fast 53 % des Einkommensteueraufkommens, 1989 waren es 51,5 %. Das sind nicht unsere oder meine Zahlen, sondern die des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Also Vorsicht, wenn man mit Zahlen agiert. Damit will ich es inhaltlich bewenden lassen. Die Koalitionspartner haben die Regelung getroffen, Anträge, die
sich auf Fragen beziehen, zu denen sie unterschiedliche Ansätze verfolgen, im Landtag abzulehnen. Wir werden das auch hier tun.
Da kommt der Pleitegeier geflogen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war es.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Aktuellen Debatte, eingebracht durch die NPD-Fraktion, stellt sich grundsätzlich die Frage, wozu wir eigentlich Ausschüsse in diesem Landtag brauchen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich seit längerem mit der Zukunft der Sachsen LB beschäftigt, hat dies als komplexes Thema erkannt und mit der Zustimmung – meines Wissens – aller Mitglieder gesagt: Das Thema ist uns zu wichtig, wir brauchen dazu mehr Zeit, wir wollen dieses Thema im Unterausschuss behandeln. – Das ist auch so erfolgt.
In diesem Unterausschuss ist mehrfach getagt worden, das letzte Mal in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss in der vorigen Woche. An dieser Sitzung haben Herr Holtmann, Geschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Herr Süß, Vorstandsvorsitzender der Sachsen LB, und die Unternehmensberatung Droege und Partner teilgenommen. In dieser Sitzung haben alle anwesenden Fraktionen ihr Fragerecht ausgenutzt. Ich erinnere mich, dass am Ende des Fragenteils der Vorsitzende allen Fraktionen die Möglichkeit gegeben hat, bei Bedarf weitere Fragen zu stellen. Es gab keine weiteren Fragen. Das heißt, das Thema ist voll inhaltlich besprochen worden. Dabei sind einzelne Facetten sehr, sehr detailliert vorgetragen worden, zum Beispiel die Frage der Arbeitsplatzentwicklung.
Hier möchte ich eine sehr wichtige Klarstellung vornehmen. Wenn dieses Unternehmen Sachsen LB, SachsenFinanzgruppe so aufgestellt wird, dass wir die notwendigen Forderungen der Rating-Agenturen erfüllen und damit wieder in die höhere Rating-Klasse rutschen, dann hat das für die Arbeitsplätze folgende Konsequenzen. Erstens werden die bisherigen Arbeitsplätze erhalten. Zweitens ergibt sich durchaus die Möglichkeit, für andere Geldinstitute Leistungen – zum Beispiel Belegwesen – zu übernehmen. Das heißt also, es ist bei weitem nicht so, dass Arbeitsplätze wegfallen sollen, sondern das Ziel dieser Veranstaltung ist unter anderem auch, Arbeitsplätze dazuzugewinnen. So weit zu dieser Mär.
Völlig falsch dargestellt und grober Unfug ist ein weiterer Punkt, nämlich die Verteilung zwischen dem Inlandsgeschäft und dem Auslandsgeschäft. An dieser Stelle ist mehrfach diskutiert worden, dass das Ziel der Sachsen LB ist, auch für den sächsischen Mittelstand zu arbeiten und ihm die Leistungen der Bank anzubieten. Sinn und Zweck dieser Bank ist obenan, Gewinne für die Anteilseigner zu erzielen. Diese Gewinnerzielung ist gewollt und für die Anteilseigner notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beispielsweise die kommunale Seite als Eigentümer der Bank damit einverstanden wäre, wenn diese Bank in Zukunft keine positiven Zahlen mehr schreibt.
Deshalb halte ich die Diskussion in dieser Form für völlig falsch. Sie gehört dorthin, wo sie geführt worden ist: in den Unterausschuss bzw. in den Haushalts- und Finanzausschuss. Die dort vorgetragenen Fakten, wie Kapitalerhöhung, verstärkte Zusammenarbeit zwischen Landesbank und Sparkassen in der Sachsen-Finanzgruppe, neues Geschäftsmodell für die Sachsen LB als Verbund- und Spezialbank und Liquiditätsausgleich zwischen Sparkassen und Sachsen LB, halten wir für geeignet und notwendig.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fange vielleicht einmal mit der Debatte von heute früh an. Wie dringlich sind denn nun eigentlich diese Anträge? Ich mache das nicht an der Geschäftsordnung fest, sondern am Umgang mit dem Thema, und zwar würde ich es gern ableiten am Engagement der einzelnen Fraktionen im Unterausschuss. Da tut es mir schon ein bisschen weh, wenn wir erst relativ gemeinsam gesagt haben: Wir wollen uns dem Thema auch positiv zuwenden, wir wollen über die Zukunft dieser Bank diskutieren.
Das geht schon damit los, dass große Teile der Oppositionsfraktionen außerordentliche Schwierigkeiten mit ihrem Stehvermögen haben, die Sitzungen überhaupt bis zum Ende durchzuhalten. Da meine ich alle.
Nein, Herr Vorsitzender, Sie nicht.
Das Nächste ist: Wenn es darum geht, dass wir diese Sitzung gemeinsam vorbereiten, dann hat es doch erheblich lange gedauert, bis die Kollegen in die Spur gekommen sind. Zumindest zu den ersten beiden Sitzungen kamen die Vorschläge ausschließlich von der Koalition.
Sehr gern.
Herr Kollege Morlok, wie ich die Dinge bewerte, das müssen Sie mir schon überlassen. Wenn Sie die Abwesenheit Ihres Vertreters beklatschen, dann müssen Sie sich schon einmal fragen, ob das Stil hat.
Ich fahre also fort. – Am Ende der zweiten Sitzung habe ich auch in Anbetracht der öffentlichen Diskussion den Vorschlag gemacht, dass wir uns mit Blick auf den 20.06.2005 unmittelbar davor – und mit davor meinte ich
eindeutig den 17.06.2005 – treffen sollten, um uns über den dann aktuellen Diskussionsstand in den verschiedenen Gremien der Anteilseignerversammlung und den Arbeitsgruppen auszutauschen und die notwendigen komplexen Informationen für diesen komplizierten Vorgang mit dem Sachstand 17.06.2005 zu hören.
Ja.
(Lacht) Herr Kollege Schmalfuß, Sie haben zeitweilig die Sitzung verlassen, beide verlassen. In der ersten Sitzung sind Sie meines Wissens doch wesentlich eher gegangen, als das Ende der Sitzung gewesen ist.
Ja.
Herr Schmalfuß, ich bin auf jeden Fall bereit festzustellen, dass die beiden Regierungsfraktionen immer handlungsfähig waren, dass immer Vorschläge für die weitere Arbeit vorgetragen wurden und dass wir immer bereit waren, mit Ihnen zu diskutieren. Das können Sie sehr schwer widerlegen. Ich stelle also fest: Am 17.06. habe ich diesen Vorschlag gemacht, und dann kam es zu meinem großen Erstaunen plötzlich dazu, dass kein Bedarf bestand. Herr Zastrow,
es bestand plötzlich kein Bedarf an Informationen mehr, und heute Morgen wird mit Vehemenz ein Dringlicher Antrag eingebracht. Geschäftsordnungsmäßig ist das nicht mein Thema, das ist in Ordnung. Ich mache es am bisherigen Verfahren fest. Das stört mich, und wenn Sie oft genug – was ich Ihnen ja abnehme – sagen, Sie wollen sich ausschließlich auf die Zukunft dieser Bank konzentrieren, dann müssen Sie das natürlich auch durch die Art und Weise, in der Sie hier mitarbeiten, demonstrieren. Sonst funktioniert das mit unserer Zusammenarbeit nicht. – Dies vielleicht zum Vorspiel.
Dringlich oder nicht dringlich – die geschichtliche Abfolge der gesamten Entwicklung ist durchaus wichtig und aufschlussreich.
Als 1992 die Bank mit dem Ziel gegründet wurde, als ostdeutsche Landesbank zu fungieren, war das ein wichtiger Punkt, der sich aber aufgrund der sich schon damals andeutenden schwierigen Marktlage so nicht umsetzen ließ. Ich erinnere an weitere Meilensteine: das Sparkassengesetz und – ganz wesentlich – Basel II und den Wegfall der Gewährträgerhaftung.
Ja, sie ist erlaubt, wir haben viel Zeit.
Zur ersten Frage: Ich habe insofern Ihnen persönlich gegenüber einen Vorteil, als ich im Haushalts- und Finanzausschuss natürlich – wie alle anderen Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses – über die jeweiligen aktuellen Stände informiert worden bin. Damit habe ich Ihnen gegenüber natürlich einen Vorsprung. Dies muss jedoch für Sie kein Nachteil sein; Sie brauchen sich ja nur bei Ihrem links von Ihnen sitzenden Kollegen zu informieren oder sich informieren zu lassen.
Zur zweiten Frage: Das liegt aber nun wirklich nicht an unserer CDU-Fraktion, sondern an Ihrer eigenen Regie. Natürlich gab es sehr, sehr viele wichtige und interessante Informationen im Unterausschuss. Wie Sie diesen jedoch besetzen, ist Ihre Entscheidung. Ich will mich dazu nicht aufdrängen, ob es besser gewesen wäre, wenn Sie dabei gewesen wären.
Ich würde gern fortfahren. Wichtiger Punkt: Basel II – Wegfall der Gewährträgerhaftung zum 19.07.2005.