Andreas Hähnel

Sitzungen

5/25 5/34 5/35 5/36 5/43 5/52 5/65 5/71 5/78

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union hat 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger ausgerufen. Hierdurch sollen die individuellen Rechte der Unionsbürger in den Mittelpunkt gerückt und wieder ins Bewusstsein der Menschen in Europa gebracht werden.
Im Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1993 wurde die Unionsbürgerschaft ins Leben gerufen. Diese Unionsbürgerschaft ist keine leere Hülle, sondern gibt den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union konkrete Rechte. Viele dieser Rechte sind inzwischen selbstverständlich für uns geworden. Ich nenne beispielhaft das Recht auf Freizügigkeit und die freie Wahl des Wohnortes innerhalb der Europäischen Union. Jeder Unionsbürger kann innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend reisen, arbeiten oder einkaufen.
Dies wird mittlerweile als selbstverständlich hingenommen und nicht als Vorteil des europäischen Einigungspro
zesses erkannt. Im Gegenteil, sowohl die Europäische Union als auch der europäische Gedanke leiden unter einem massiven Ansehens- und Vertrauensverlust.
Hierzu möchte ich Sie auf die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage vom Mai hinweisen. Nur noch 45 % der befragten Bürger stehen der Europäischen Union positiv gegenüber. Im Vorjahr waren es noch 60 %. Warum ist das Vertrauen in weiten Kreisen der Bevölkerung verloren gegangen?
Der Grund ist natürlich in erster Linie in der scheinbar endlos wirkenden Euro- und Staatsschuldenkrise zu sehen, die seit Jahren die öffentlichen Debatten über Europa dominiert. Daneben gibt es aber noch Kritikpunkte, die schon jahrzehntelang immer wieder auftauchen, wenn von der Europäischen Union die Rede ist: angeblich überbordende Bürokratie, unübersichtliche Entscheidungsprozesse und damit auch mangelnde Transparenz, zu hohe Kosten für die Brüsseler Institutionen.
Ungeachtet dessen, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen, muss man diese Meinungen natürlich ernst nehmen. Der Präsident der Europäischen Kommission, Manuel
Barroso, hat in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union 2012 zu Recht festgestellt, dass die Zeiten, in denen die europäische Integration mit der stillschweigenden Zustimmung der Menschen vorangebracht wurde, vorüber sind. Europa darf kein Europa der Technokraten, Bürokraten oder gar Diplomaten sein. Europa muss Zug um Zug demokratischer werden. So Barroso.
Ich möchte ergänzen: Europa muss ein Europa der Bürgerinnen und Bürger werden. Das ist unser Ziel.
Wenn aus der Europäischen Union mehr werden soll als ein in erster Linie ökonomisches Projekt, müssen wir erreichen, dass dieses europäische Bewusstsein bei den Bürgern entsteht bzw. wächst. Deshalb müssen wir Projekte und Maßnahmen anstoßen, die dazu führen, dass der europäische Einigungsprozess nicht nur als Projekt der Staats- und Regierungschefs und der Institutionen der Europäischen Union gesehen wird.
Dazu gehört, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, dass ihre gemeinsamen Wertevorstellungen, die gemeinsame Kultur und Geschichte die Fundamente der Europäischen Union bilden. Dazu müssen grenzüberschreitende Dialoge ermöglicht und das gegenseitige Kennenlernen erleichtert werden. Die Lebensumstände der europäischen Nachbarn müssen erfahrbar sein.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, ein Freiwilliges Europäisches Jahr für alle Interessierten zu ermöglichen, da uns dies hierfür geeignet erscheint.
Die Forderung nach einem Freiwilligen Europäischen Jahr für alle Bürger ist nicht neu. Sie war in der Vergangenheit beispielsweise Gegenstand des Europamanifestes, ohne dass hierdurch tatsächlich weitere Umsetzungsschritte erfolgten.
Wir halten aber gerade das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger für geeignet, jetzt erneut einen ähnlichen Vorstoß zu starten. Wir wollen damit engagierte Europäer unterstützen, die freiwillig in gemeinnützigen europäischen Projekten tätig werden wollen.
Aus unserer Sicht macht es aber keinen Sinn, wieder etwas Neues zu erfinden. Wir sollten bestehende Strukturen nutzen und weiterentwickeln.
Deshalb lautet unser Vorschlag, den Europäischen Freiwilligendienst hierfür zu nutzen. Seit seiner Gründung haben über 70 000 junge Menschen im Rahmen des EFD Erfahrungen in und mit Europa gesammelt. Allerdings ist eine Teilnahme nur im Alter von 18 bis 30 Jahren, in bestimmten Fällen ab 16 Jahren möglich. Warum sollen
wir nicht die Altersbegrenzung fallen lassen? Es kann doch keinen Unterschied machen, ob jemand 30 oder 31 Jahre ist, wenn er sich in Europa engagieren will.
Uns ist natürlich bewusst, dass es auch beim Europäischen Freiwilligendienst immer wieder Probleme bei der Umsetzung gab und gibt. Jetzt und auch zukünftig werden sich immer wieder verschiedene Fragen stellen, beispielsweise hinsichtlich der Beurlaubung von der derzeitigen Arbeitsstelle. Auch wird immer wieder der Vorwurf erhoben, dass durch den Europäischen Freiwilligendienst kostengünstige Arbeitskräfte aktiviert werden. Diese Gefahr besteht bei Freiwilligendiensten grundsätzlich immer. Deshalb müssen Mechanismen gefunden werden, um dies zu verhindern.
Wir haben deshalb in unserem Antrag auch deutlich gemacht, dass dies nicht zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt führen darf. Gleichzeitig darf es für den Teilnehmer keine beruflichen Nachteile geben. Deshalb wird es erforderlich sein, sich Gedanken darüber zu machen, wie der bestehende Europäische Freiwilligendienst umgestaltet werden kann, um die skizzierten Probleme zu lösen.
Natürlich ist das Ziel unseres Antrages nur ein Mosaikstein auf dem sicherlich mühsamen Weg, wieder eine größere Zustimmung zum Einigungsprozess in Europa zu erreichen. Dennoch sollten wir diesen Prozess beginnen. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank.
Das möchte ich gern, Herr Präsident. Herr Gansel, Sie haben es nicht ganz mitgeschnitten: Die Vertretung in Europa machen die gewählten Volksvertreter des Europäischen Parlamentes, die wir in freien Wahlen hier in Sachsen und in Deutschland wählen. Sie setzen dort unseren Volkswillen durch. Was noch einmal diese ewige Eierei der NPD betrifft, diese falschen Meinungen habe ich vor meiner Rede angesprochen. Die falsche Meinung, dass wir als Deutsche in Europa das meiste bezahlen und nichts dabei herauskommt usw. stimmt nicht, ebenso wenn Sie sagen, Europa hätte ein überbürokratisches System, das nicht gehandelt werden kann.
Ich habe das einmal herausgezogen. Wenn man sich anschaut, wie viele Bürger pro Land in Europa wohnen, pro Deutschland, pro Frankreich usw., und wie viel jeder einzelne Bürger bezahlt, kann ich Ihnen das genau sagen. Wir liegen als Deutschland nur im Mittelfeld. Zum Beispiel zahlt Deutschland pro Bürger nur 259 Euro an die Europäische Union. In Schweden zum Beispiel sind es
317 Euro pro Bürger. Die bezahlen also etwas mehr als wir. Nimmt man Belgien, sind es 393 Euro pro Bürger. Man muss auch die Größe des Landes rechnen und was eingezahlt wird. Luxemburg als kleines Land zahlt knapp 600 Euro pro Bürger. Man kann also sagen: Wir in Deutschland liegen mit dem, was wir der Europäischen Union geben, im Mittelfeld, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zu Ihrem dritten Einwand, weil Sie sagen, Europa wird nicht beherrscht oder hat zu viel Bürokratie, zu viele Beamte usw. – das bringt die NPD immer wieder. Das habe ich mir auch einmal angeschaut. In Deutschland gibt es 1,6 Millionen Beamte im Bund, den Ländern und den Kommunen für 82 Millionen Einwohner. Das ist also ein Beamter pro 54 Einwohner hier in Deutschland.
Die Europäische Union hat 30 000 Beamte für rund 500 Millionen Einwohner.
Das ist ein Beamter pro 16 433 Einwohner. Ich habe es einmal ganz genau berechnet. Die Europäische Union ist viel effektiver, als Sie hier darstellen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 8. Februar haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 geeinigt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Vor dem Hintergrund der noch nicht vollständig bewältigten Euro- und Schuldenkrise war dies genau das richtige Signal. Damit beweist die Europäische Union ihre Handlungsfähigkeit auch in diesen schwierigen Zeiten.
Natürlich muss diese Einigung noch vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Ich hoffe, dass dies zügig geschieht. Ein erneutes Aufschnüren des Finanzpakets könnte zu einem neuen Aufflammen der Eurokrise führen. Deshalb hoffe ich, dass alle Beteiligten, also der Rat, die Kommission und das Parlament, einen Weg finden, um den Mehrjährigen Finanzrahmen schnell in Kraft treten zu lassen.
Dann erhält die Europäische Union Planungssicherheit über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in den Jahren 2014 bis 2020. Die Mitgliedsstaaten können langfristig Maßnahmen zum Beispiel im Energiebereich oder zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur planen.
Natürlich stellt diese Einigung einen Kompromiss dar. Alle Länder der Europäischen Union mussten Zugeständnisse machen, auch Deutschland. Dieser Kompromiss ist aber eine gute Grundlage, um in Europa mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.
In einer Vielzahl der EU-Mitgliedsstaaten laufen Konsolidierungsmaßnahmen, um die öffentliche Verschuldung in den Griff zu bekommen. Deshalb ist es richtig, dass der jetzt vom Europäischen Rat verabschiedete Haushalt keine Steigerung im Vergleich zum vorhergehenden Finanzrahmen in der Förderperiode von 2007 bis 2013 enthält. Deshalb war die Herangehensweise der Bundeskanzlerin richtig, klar und deutlich zu sagen, dass eine Erhöhung des EU-Haushalts mit Deutschland nicht zu machen sei.
Positiv ist zu vermerken, dass es trotz der Einsparungen gelungen ist, zusätzliche Mittel für Forschung und Bildung aufzubringen.
Auch die deutlich bessere Ausstattung der Transport- und Energienetze ist richtig. Gegenüber der laufenden Periode ist ein Aufwuchs von mehr als 50 % vereinbart worden. Aus meiner Sicht müssen wir in der kommenden Förderperiode die Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Forschung und Bildung unterstützen. Von dieser Herangehensweise wird auch der Freistaat profitieren.
Der Ministerpräsident hat bereits ausgeführt, welche Auswirkungen die Einigung auf den Freistaat Sachsen haben werden. Die Regionen Chemnitz und Dresden werden auch in der nächsten Förderperiode im Rahmen des sogenannten Sicherheitsnetzes Mittel in Höhe von deutlich mehr als 60 % der bisherigen Förderung erhalten.
Da sich die Region Leipzig stärker entwickelt hat, gibt es einen geringeren Fördersatz von der Europäischen Union. Künftig wird eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Millionen Euro erfolgen. Der Kofinanzierungssatz wird von 75 % auf 80 % angehoben. Es ist besonders erfreulich, dass wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen eine positive Lösung für die Region Leipzig erreicht haben. Dies war anfangs nicht zu erwarten, da sich Leipzig in verschiedenen Bereichen hervorragend entwickelt hat.
Damit hat nun auch Leipzig die Chance, noch bestehende strukturelle Probleme mit EU-Mitteln anzupacken. Diese Erfolge sind das Ergebnis monatelanger Bemühungen der Staatsregierung und vor allem unseres Ministerpräsidenten.
Hierfür möchte ich mich im Namen der CDU-Fraktion herzlich bedanken.
In Anbetracht der Gesamtumstände ist ein äußerst positives Ergebnis erreicht worden. Für uns steht fest: Diese Erfolge wären ohne das Engagement und den Einsatz des Ministerpräsidenten auf Bundes- und europäischer Ebene nicht zu erreichen gewesen.
Mein Dank gilt aber auch allen anderen, die uns unterstützt haben. Insbesondere sind die sächsische Europaabgeordneten zu nennen, die sich auf den jeweiligen Ebenen, sei es in den Parlamenten, in den Ministerien oder bei der Kommission intensiv für sächsische Belange eingesetzt haben. Dieses Ergebnis ist deshalb so wichtig, weil hierdurch eine angemessene Übergangsförderung bis zum Jahr 2020 gewährleistet ist.
Zur Erinnerung: Seit dem Jahr 1991 sind erhebliche Fördermittel nach Sachsen geflossen. Die hiervon finanzierten Investitionen und Maßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der Strukturwandel an vielen Stellen im Freistaat erfolgreich eingeleitet bzw. durchgeführt wurde. Arbeitsplätze konnten geschaffen oder gesichert werden. Investitionen in Forschung, Bildung und Wissenschaft wurden gefördert und hierdurch Wachstumsimpulse gesetzt.
Es war abzusehen, dass aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der sächsischen Regionen eine Kürzung der EU-Fördermittel in der nächsten Förderperiode erfolgen wird. Wir sehen hierin eine Bestätigung unserer erfolgreichen Arbeit in den letzten Jahren. Diese hat dazu geführt, dass das Bruttoinlandsprodukt in Sachsen gestiegen ist und daher die Fördermittel der EU abgesenkt wurden. Um den erfolgreichen wirtschaftlichen Aufholprozess fortzusetzen, brauchen wir auch in der nächsten Förderperiode diese EU-Mittel. Wir werden Sie in der neuen Förderperiode gezielt so einsetzen, dass die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft gestärkt wird.
Bei der Umsetzung der Einigung in die konkreten Vorschriften sollten wir allerdings darauf achten, dass sächsische Interessen gewahrt werden. Die Förderverfahren müssen vereinfacht und kundenfreundlicher werden. Es kann nicht sein, dass man aufgrund des Umfangs der beizubringenden Unterlagen Antragsteller abschreckt. Die Förderung muss flexibel und auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sein. Soweit möglich dürfen keine zusätzlichen, über die Anforderungen der Europäischen Union hinausgehenden Bedingungen oder Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln im Freistaat Sachsen geschaffen werden.
Wichtig ist für uns in der nächsten Förderperiode aber auch die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit unseren polnischen und tschechischen Partnern. Bereits jetzt findet eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen sächsischen, tschechischen und polnischen Institutionen, Firmen und Verbänden und nicht zuletzt zwischen Bürgerinnen und Bürgern statt. Dies ist gelebtes Europa.
Die Förderverfahren für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit müssen wir einfacher gestalten. Dadurch werden wir eine große Anzahl potenzieller Ansprechpartner erreichen, die bereit sind, grenzüberschreitende Projekte durchzuführen. Deshalb sollten Maßnahmen zur Vereinfachung bei der Antragstellung getroffen, die Abrechnungsmodalitäten auf die nötigsten Schritte beschränkt und eine weitgehende Harmonisierung der Fördervorschriften erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Einigung des Europäischen Rates am 8. Februar in Brüssel schafft die Voraussetzungen für eine berechenbare und nachhaltige Haushaltspolitik der Europäischen Union. Ich gehe davon aus, dass das Europäische Parlament dieser Einigung zustimmen wird. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten und Chancen werden wir für den Freistaat Sachsen nutzen und damit unseren Wachstumskurs für mehr Beschäftigung und Wohlstand auch in den nächsten Jahren fortsetzen.
Herzlichen Dank.
Also, Herr Schimmer, ich weiß nicht, anscheinend sind Sie blind. Ich habe die Entwicklung in Sachsen seit der friedlichen Revolution miterlebt. In Sachsen hat sich wirklich viel bewegt. Wir sind ein Land, das sich immer weiter entwickelt. Sie verwechseln vielleicht die Bundesrepublik mit Sachsen. Sie werfen alles durcheinander. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen.
Sachsen hat von der Europäischen Union wirklich intensiv profitiert. Das soll auch so weitergehen. Wir lassen uns den europäischen Gedanken von Ihrer Partei nicht kaputt reden!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Europa ist an der sächsisch-tschechischen und an der sächsischpolnischen Grenze näher zusammengewachsen. Es ist normal, dass die Menschen über diese Grenze gehen oder fahren, ohne es zu merken. Wo früher ein Zaun stand, ist heute zum Beispiel ein Radweg. Handwerksbetriebe erhalten Aufträge aus dem Nachbarland und Menschen gehen grenzüberschreitend arbeiten.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren beiden Nachbarn Tschechien und Polen hat in Sachsen Verfassungsrang. Im Artikel 12 unserer Verfassung wurde festgelegt: „Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist.“
Meine Damen und Herren! Die Freundschaft mit unseren Nachbarn ist die Grundlage für den europäischen Friedensprozess, und wir sind aktiv. Ich möchte noch einmal an den von der CDU- und der FDP-Fraktion eingebrachten Antrag „Jugendaustausch zwischen Sachsen und seinen europäischen Nachbarn ausbauen – Verständigung und Zusammenarbeit fördern“ erinnern.
Es gibt viele Städtepartnerschaften zwischen Sachsen, Polen und Tschechien. Meine Heimatstadt Chemnitz hat zum Beispiel Partnerschaften zu Łódź und Ústí nad Labem, Dresden zu Breslau und Ostrau und Leipzig zu Krakau und Brünn.
Im Laufe der Jahre sind zwischen sächsischen und polnischen Gemeinden 92 Partnerschaften und zwischen sächsischen und tschechischen Gemeinden 81 Partnerschaften entstanden. Mit der Eröffnung der beiden neuen sächsischen Verbindungsbüros in Breslau und in Prag gehen wir einen weiteren Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit diesen beiden Ländern.
Wir haben die Errichtung der Verbindungsbüros in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, und nun ist ein weiteres Ziel dieser Legislaturperiode erreicht.
Am 16. Mai 2012 wurde das erste Verbindungsbüro in Breslau eröffnet. Breslau ist die Hauptstadt Niederschlesiens. Mit der Errichtung des Verbindungsbüros in Breslau signalisieren wir die Beständigkeit der Regionalpartnerschaft zwischen Sachsen und Niederschlesien, die seit dem Jahr 1999 besteht.
Polen ist einer der wichtigsten sächsischen Handelspartner. Im Jahr 2011 wurden Güter und Dienstleistungen im Wert von 1,5 Milliarden Euro nach Polen exportiert und im Wert von 1,2 Milliarden Euro nach Sachsen importiert. Das ist eine Steigerung um 20 % im Vergleich zum Jahr 2010.
Wir sind bestrebt, diese Wirtschaftsbeziehungen weiter auszubauen. Deshalb war es eine sinnvolle Entscheidung, dass die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH ihr Büro in die Räume des sächsischen Verbindungsbüros in Breslau verlegt hat. Dadurch entstehen neue Synergieeffekte.
Auch die Tschechische Republik ist ein wichtiger Handelspartner für Sachsen. Der Austausch von Waren und Dienstleistungen betrug im Jahr 2011 circa 4,4 Milliarden Euro. Somit werden circa 9 % des gesamten sächsischen Außenhandels mit der Tschechischen Republik durchgeführt. Mit der Eröffnung der Verbindungsbüros in Prag im Juni 2012 haben wir gleich zwei Signale gesetzt: Dieses Büro ist das erste Verbindungsbüro eines deutschen Bundeslandes in Tschechien. Mit dem Einzug in das Gebäude des ehemaligen Lausitzer Seminars wird ein Stück positiver deutsch-tschechischer bzw. deutschsorbischer Geschichte wiederbelebt. Das tschechische Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport ist Eigentümer dieses historischen Gebäudes. Es hat uns ermöglicht, das Verbindungsbüro in diesem Gebäude einzurichten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal der tschechischen Regierung für ihre Unterstützung danken.
Die Aufgaben der beiden Verbindungsbüros sind die Repräsentanz des Freistaates Sachsen, die Erstinformation und die Kontaktanbahnung für Institutionen, Unternehmen und gesellschaftliche Akteure, die mit Sachsen zusammenarbeiten wollen, die Unterstützung für sächsische Institutionen bei ihren Aktivitäten in diesen beiden Ländern und die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Aber die Verbindungsbüros sind noch mehr: Sie sind ein Schaufenster, das Sachsen als vielseitigen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort präsentiert. Ich freue mich, dass uns die Etablierung dieser beiden Verbindungsbüros gelungen ist. Ich grüße unsere europäischen Nachbarn in Polen und in der Tschechischen Republik. Ich wünsche unseren sächsischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Breslau und in Prag viel Erfolg bei ihren Aufgaben und kann Ihnen die maximal mögliche Unterstützung der CDU- und der FDP-Fraktion zusichern.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen liegt mitten in Europa.
Sachsen ist Teil Europas. Wir Sachsen reichen den europäischen Völkern die Hand, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erfolge zu erzielen.
Der Freistaat und seine Bürger profitieren von der Europäischen Union.
Ein Europa ohne innere Grenzen, ein gemeinsamer Wirtschaftsraum und auch eine gemeinsame Währung – das alles bringt großen Nutzen für uns als Exportnation mit sich. Europa hat zu dem Wohlstand beigetragen, den wir heute in Deutschland haben.
Auch in der Geschichte gibt es mit Polen und Tschechien viele Gemeinsamkeiten. Darauf möchte ich kurz eingehen. Sachsen ist sich seiner Rolle in Europa bewusst und pflegt regionale Partnerschaften mit der Bretagne in Frankreich, mit der Slowakei, mit Ungarn, der Tschechischen Republik und der Republik Polen, hier besonders mit der Region Niederschlesien. Die beiden Letztgenannten sind sehr wichtige Partner, da sie direkt an Sachsen angrenzen.
Es gibt auch eine gemeinsame Geschichte, die Polen und Tschechien mit Sachsen verbindet. August der Starke war
sächsischer Kurfürst und regierte gleichzeitig als König in Polen. Durch den Silberbergbau im 16. Jahrhundert erlangte Sachsen Ansehen und Wohlstand, was zur intensiven Besiedlung des Erzgebirges, also auch Böhmens auf der tschechischen Seite, führte. Heute gibt es viele Verträge und Kooperationen mit unseren beiden Nachbarn.
Um den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu fördern und die gemeinsamen Interessen auszubauen, ist es wichtig, grenzüberschreitende Begegnungen von jungen Menschen zu fördern. Unsere Jugendlichen sind die Zukunft einer gefestigten europäischen Nation.
Durch persönliche Kontakte entstehen Freundschaften. Man bekommt einen Einblick in die Lebensart anderer europäischer Länder. Fremdsprachenkenntnisse werden gefördert, die Kommunikationsfähigkeit wird ausgebaut. Deshalb ist es notwendig, den Jugendaustausch zwischen Sachsen und unseren Nachbarn, der Republik Polen und der Tschechischen Republik, zu fördern.
Dazu eignen sich in erster Linie Begegnungsstätten, die besonderen historischen Wert haben und die in der Geschichte von Sachsen, Polen und Tschechien eine bedeutende Rolle spielen. Ich konnte mich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen in der Gedenkstätte Kreisau von der vorbildlichen Arbeit im Rahmen des Austauschs von deutschen und polnischen Jugendlichen überzeugen. Die Stiftung Kreisau für Europäische Verständigung bringt den Jugendlichen die Geschichte Deutschlands und Polens in der Zeit der Diktaturen des 20. Jahrhunderts näher, damit wir nicht vergessen und damit so etwas nie wieder geschieht.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich der internationale Jugendaustausch fast ausschließlich auf nicht behinderte junge Menschen beschränkt und dass ihm in vielen Fällen die europäische Dimension fehlt.
Hier setzt das Kreisauer Modell an, das sich an die Ideen des sogenannten Kreisauer Kreises anschließt. Das Projekt trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderung in den internationalen Austausch integriert werden. Hier können Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam über ihre persönliche Zukunft, die Zukunft ihrer jeweiligen Gesellschaft und wie beides miteinander verknüpft werden kann, diskutieren. Diese Integration aller Jugendlichen ist mir wichtig und das ist auch das Anliegen des eingereichten Antrages.
Auch die Jugendbegegnungsstätte Theresienstadt ist ein Ort der Aufarbeitung und Mahnung. Heute setzen sich dort die Jugendlichen mit der Geschichte des Zweiten Weltkrieges und den Unmenschlichkeiten des Konzentrationslagers auseinander. Ziel sind die Versöhnung und der Aufbau einer grenzüberschreitenden Gemeinschaft. Die Koalition möchte mit diesem Antrag den Besuch von Schulklassen an diesen Orten anregen und fördern; denn
diese beiden Orte sind ein vorbildliches Beispiel für grenzüberschreitende Jugendarbeit und tragen zur europäischen Verständigung bei.
Ziel ist, dass alle Organisationen, Vereine, Institute und Förderer, die sich für die Verständigung der Jugend in Europa einsetzen, eingebunden werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und um Zustimmung für die Zukunft Europas.
Herzlichen Dank.
Liebe Kollegin, geben Sie mir recht, dass in meiner Rede vorkam, dass der Ansatzpunkt des Kreisauer Kreises beinhaltet, Jugendliche mit Behinderung mit anderen Jugendlichen, die nicht behindert sind, am Schüleraustausch teilnehmen zu lassen? In diesem Antrag steckt die gute Absicht. In Kreisau als Austauschstätte findet dann automatisch, wenn das gefördert wird, dieser Austausch mit statt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal bedanke ich mich für diese konstruktive Debatte. Dass wir über dieses Thema endlich einmal gemeinsam gesprochen haben, hat mich sehr gefreut. Es gibt vielleicht noch einiges zu diesem Thema, was für die Zukunft zu besprechen wäre.
Unser Antrag ist ein Signal unserer Generation an die Jugend, um den europäischen Gedanken weiter auszubauen, egal, ob es der NPD passt oder nicht.
Er ist auch ein Signal an unsere Nachbarn für eine weitere Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Wir schaffen damit die Möglichkeit für ein Zusammenwachsen Europas und für mehr Verständnis füreinander. Die Erfahrungen, die aus diesem Jugendaustausch entstehen, kann die junge Generation an ihre nächste Generation weitergeben.
Unser Antrag kommt auch zum richtigen Zeitpunkt. Denn der Ausgang der polnischen Parlamentswahlen ist aus meiner Sicht eine gute Voraussetzung für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der Republik Polen und dem Freistaat Sachsen.
Ich freue mich sehr, dass viele Fraktionen eine positive Reaktion auf diesen Antrag gezeigt und darauf reagiert haben. Deshalb bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag und um Zustimmung für unsere europäische Jugend.
Herzlichen Dank.
Unser Antrag ist ein erster Anstoß gewesen und ist als ein erneuter Anstoß zu verstehen, mehr als bisher für den Jugendaustausch mit unseren Nachbarn zu fordern und zu fördern. Die Ausweitung auf den Änderungsantrag ist deshalb aus unserer Sicht nicht notwendig und wir lehnen daher diesen Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einigung
Europas ist ein historischer Erfolg. Frieden und Freiheit stehen für Europa. Der Binnenmarkt, die gemeinsame Währung und die Integration der europäischen Länder haben uns Wohlstand, Sicherheit und wirtschaftlichen Erfolg gebracht.
Ostdeutschland profitiert besonders von der Europäischen Union. Nach dem Mauerfall 1989 wurden die neuen Länder sofort Mitglied der Europäischen Gemeinschaft. Seit der friedlichen Revolution hat Sachsen circa 11 Milliarden Fördermittel von der Europäischen Union erhalten. Die Vorteile des gemeinsamen Marktes sind die vier Grundfreiheiten. Diese bestehen aus erstens der Warenverkehrsfreiheit, zweitens der Dienstleistungsverkehrsfreiheit, drittens der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit und viertens der Personenverkehrsfreiheit.
Personenverkehrsfreiheit heißt: Die EU-Bürger dürfen sich frei bewegen. Es gibt keine Grenzkontrollen zwischen den Schengenstaaten und es gibt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Im Jahr 2004 kam es zum Beitritt von zehn weiteren EU-Staaten. Aufgrund von Unsicherheiten wurde damals die „2-3-2-Jahresformel“ eingeführt. Die alten Länder hatten Angst, dass eine neue Marktpolitik geschaffen wird. Das heißt, jedes Land konnte sieben Jahre lang die Arbeitnehmerfreizügigkeit verzögern. Die meisten Länder sind in kurzer Zeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit beigetreten, Deutschland und Österreich haben den maximalen Rahmen ausgeschöpft.
Am 1. Mai 2011 ist nun diese Frist abgelaufen. Jeder EUBürger kann sich drei Monate in Deutschland aufhalten. Wenn er Arbeit findet oder Privatvermögen hat, von dem er leben kann, dann kann er dauerhaft in Deutschland bleiben. Dies gilt nicht für Bürger aus Rumänien und Bulgarien, weil diese Länder erst nach dem Jahr 2004 beigetreten sind.
Vor dem 1. Mai 2011 wurden auch in Sachsen Ängste geschürt. Es wurde gesagt, dass eine Völkerwanderung stattfinden und Billigarbeitskräfte nach Sachsen kommen würden. Wir schreiben heute den 25. Mai 2011. Ich habe vorhin mehrmals durch die Fenster des Plenarsaals geschaut, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich kann keine Völkerwanderung feststellen!
Vielen Dank!
Die alternden Bevölkerungsstrukturen bringen einen Fachkräftebedarf mit sich. Das kann sowohl im qualifizierten Bereich als auch im Dienstleistungsbereich passieren. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine von vielen Maßnahmen, die diese Lücke schließen wird.
Die Europäische Union und die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind aber keine Einbahnstraße. Nicht nur die Arbeitnehmer aus der EU können nach Deutschland kommen, sondern auch unsere jungen Leute können in anderen Ländern arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich kenne junge Menschen aus Leipzig und aus meiner Heimatstadt Chemnitz, die seit einigen Jahren in Holland arbeiten, mittlerweile dort wohnen und in ihrem Job erfolgreich sind.
Denn eine Arbeit in anderen Ländern vergrößert die Chancen auf Karriere, auf Qualifikation, auf Wissen und auch die Sprachkenntnisse werden vertieft.
Im Chinesischen besteht das Wort „Krise“ – wer von Krise hier sprechen sollte, der sollte es ruhig tun – aus zwei Zeichen: erstens aus dem Zeichen für „Bedrohung“ und zweitens aus dem Zeichen für „Chance“.
Sehen wir die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Chance für Deutschland, für Sachsen und für die Europäische Union. Nutzen wir diese Chance, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag erhalten 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein größeres Gewicht bei der Gestaltung der europäischen Politik.
Eine Neuerung ist, dass erstmals auch die Regionen und Kommunen in diesem Vertrag ausdrücklich Erwähnung finden und damit die Stellung der Regionen und Städte im politischen System der Europäischen Union aufgewertet wird.
Die nationalen Parlamente erhalten mehr Rechte. Wird das Subsidiaritäts- bzw. Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt, können die betroffenen Länderparlamente in einer Frist von acht Wochen bei den Gesetzgebungsorganen der EU gegen einen Legislativvorschlag protestieren. Der Widerspruch geht an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Diese
haben die Stellungnahme zu prüfen und ihr weiteres Vorgehen zu begründen. Gegebenenfalls wird auch auf das Gesetzgebungsvorhaben verzichtet. In diesem Verfahren hat jedes Parlament bis zu zwei Stimmen. Somit verfügen der Bundestag und der Bundesrat über je eine Stimme. Der Freistaat Sachsen ist durch die Staatsregierung im Bundesrat vertreten und kann somit seinen Einfluss geltend machen.
Außerdem hat jeder Mitgliedsstaat das Recht auf Klage beim Europäischen Gerichtshof, wenn das Subsidiaritätsprinzip verletzt wird.
Wie die Einbindung unseres Parlaments in dieses Verfahren zu erfolgen hat, wird nun in einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Staatsregierung geregelt. Wir haben den Inhalt mehrfach als Gegenstand im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss behandelt. Ich danke besonders dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Martin Modschiedler, für seine Kommunikation und Koordinierung zur Gestaltung des Vertrages.
Diese Vereinbarung ist Gegenstand des eingereichten Antrages mit der Drucksache 5/4979. Es handelt sich hier um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In dieser Vereinbarung ist unter anderem festgelegt, wie die Übermittlung aller Unterlagen des Bundesrates im Rah
men des Subsidiaritätsfrühwarnsystems zu erfolgen hat, in welcher Weise die Staatsregierung den Landtag auf EUGesetzgebungsakte hinweisen muss, wie mit den betreffenden EU-Dokumenten weiter zu verfahren ist und in welcher Weise die Staatsregierung die vom Landtag abgegebenen Stellungnahmen zu berücksichtigen hat. Weiterhin wird die Staatsregierung den Landtag halbjährlich über europapolitische Entwicklungen informieren. Nach einer Erprobungsphase von einem Jahr soll das Verfahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Mit dieser Vereinbarung wird eine neue Qualität der Einbringung von sächsischen Interessen in die Europapolitik erreicht. Darum war es uns wichtig, diese Vereinbarung gemeinsam im Plenum mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und dem genannten Antrag zu beschließen.
Heute ist ein historisches Datum für Sachsen. Der Ministerpräsident und der Präsident des Sächsischen Landtages werden heute gemeinsam diese Vereinbarung unterzeichnen. Diese wird nicht nur im Sächsischen Amtsblatt, sondern auch in der Geschäftsordnung veröffentlicht werden. Die CDU-Fraktion bedankt sich beim Präsidenten des Sächsischen Landtages, beim Ministerpräsidenten, der Staatsregierung und den beteiligten Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn ich in Deutschland unterwegs bin, mich mit den Menschen unterhalte und sage „ich komme aus Sachsen“, dann höre ich meist positive Worte. Viele sagen: Ihr habt in Sachsen viel geschafft, ihr seid in Sachsen wirtschaftlich erfolgreich, bei euch in Sachsen ist die Welt noch in Ordnung. – Dann bin ich selbstverständlich stolz auf meine sächsische Heimat.
In diesem Zusammenhang darf man die Unterstützung der Europäischen Union nicht vergessen. Nur mit den EUFördermitteln war diese wirtschaftliche Erfolgsgeschichte
möglich. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Danke, Europa, und danke, Europäische Union!
Nun wurden schon viele Zahlen genannt. Von der NPDFraktion hieß es: „… ein paar Euro an Sachsen gegeben“. Ich wollte deshalb noch einmal zusammenfassen, denn das stimmt nicht. In der Förderperiode 1991 bis 2006 waren es genau 11 Milliarden Euro und in dieser Förderperiode sind es, wenn man alles zusammenrechnet, noch einmal 5 Milliarden Euro, nämlich 1 Milliarde Euro aus dem ESF, 3 Milliarden Euro aus dem EFRE und 1 Milliarde Euro aus dem ELER. Das ergibt zusammen rund 16 Milliarden Euro.
Da kann man sagen, dass die Europäische Union uns einen gesamten sächsischen Jahreshaushalt komplett finanziert hat, und das ist bemerkenswert.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. – Das Geld wurde auch intelligent eingesetzt, zum einen für die großen industriellen Ballungszentren um diese weiterzuentwickeln. Da denke ich an Dresden, an Leipzig und an meine Heimatstadt Chemnitz. Wenn ich an Chemnitz denke, dann denke ich an eines der letzten großen EU-Projekte, nämlich an den Smart System Campus auf dem Gebiet der Technischen Universität Chemnitz. Dort wurden das Fraunhofer-Institut ENAS und das Physikinstitut mit EU-Mitteln und Mitteln des Freistaates Sachsen gefördert. Es wurden aber auch EUMittel und weitere Gelder für die strukturschwachen Gebiete eingesetzt, wie zum Beispiel für Hoyerswerda und für Teile des Erzgebirges, der Lausitz und des Vogtlandes.
Wichtig ist es nun, diesen Erfolg nach 2013 weiterzuführen. Jetzt sagen einige: 90 % des Bruttoinlandsprodukts im Durchschnitt der Europäischen Union? – Wir sind in Sachsen vorangekommen, eigentlich brauchten wir gar nicht mehr so viele Fördermittel.
Aber wir wissen, dass wir aufgrund des statistischen Effekts, weil wir leider – Sie kennen auch meine Meinung dazu – viele arme Länder in die Europäische Union aufgenommen haben, etwas reicher gerechnet wurden, als wir eigentlich sind. Sachsen hat noch immensen wirtschaftlichen Nachholbedarf. Deshalb brauchen wir Übergangsregelungen ab 2014.
Eine gute Förderkulisse ist die Voraussetzung für Investoren. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung müssen unsere sächsische Position bei den Verhandlungen
immer wieder klarstellen. Das hat der Herr Ministerpräsident bei seiner jüngsten Reise nach Brüssel auch schon getan. Dafür danke ich, aber ich möchte es noch einmal intensiv betonen: Wir brauchen selbstverständlich auch Verbündete, die in derselben Situation sind wie wir, die eventuell auch aus dem Ziel-1-Gebiet herausfallen und die gemeinsam mit uns unsere Interessen vertreten. Wir sichern dem Ministerpräsidenten und der Staatsregierung – das kann ich bestimmt im Namen fast aller sagen –
die volle Unterstützung für dieses schwierige Unternehmen zu.
Herzlichen Dank.
Auf solche Sachen, die erzählt werden, zu antworten lohnt sich einfach nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am
1. Dezember 2009 trat der Lissabon-Vertrag in Kraft. Durch diesen erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein größeres Mitspracherecht in der Ausrichtung Europas. Auch die nationalen Parlamente erhalten durch das Subsidiaritäts- bzw. Verhältnismäßigkeitsprinzip mehr Rechte.
Aus diesem Grund wurde am 20. April 2011 eine Subsidiaritätsvereinbarung zwischen der Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag geschlossen. In dieser Vereinbarung wurde unter anderem festgelegt, wie die Staatsregierung den Landtag über EU-Gesetzgebungsakte zu informieren hat, wie die Übermittlung der Unterlagen des Bundesrates in der Frage des Subsidiaritätsfrühwarnsystems erfolgen soll und wie die Stellungnahmen des Landtages zu diesem Thema von der Staatsregierung zu behandeln sind.
Weiterhin hat die Staatsregierung den Landtag halbjährlich über die Entwicklung der sächsischen Europapolitik zu informieren. Dieser Bericht liegt nun dem Parlament in der Drucksache 5/7986 vor. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der Koalition bei der Staatsregierung recht herzlich bedanken.
Im Folgenden möchte ich kurz auf die wichtigsten Inhalte der in diesem Bericht enthaltenen Punkte eingehen. Die Europäische Union definiert sechs Schlüsseltechnologien,
die sogenannten KET. Die dazu erarbeiteten Strategien sind für Sachsen besonders im Bereich der Mikro- und Nanoelektronik und dem Maschinenbau von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Von einer ausgewählten Sachverständigengruppe wurden Empfehlungen erarbeitet. Bei deren Umsetzung im Rahmen dieser Schlüsseltechnologien würde der Freistaat mit deutlich höheren Fördermitteln überproportional profitieren können. Ich als Chemnitzer Abgeordneter freue mich besonders über die Chance, da viele Unternehmen in meiner Heimatstadt im Maschinenbau weltweit führend sind. Sie würden von dieser Entwicklung profitieren. Ich bitte die Staatsregierung, die sächsischen Interessen in dieser Richtung weiterhin intensiv voranzutreiben.
Weiterhin wird über den aktuellen Stand der transeuropäischen Netze und der TEN-V-Leitlinien berichtet. Da Sachsen mitten in Europa liegt, ist der Ausbau einer leistungsfähigen, grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Sachsen hat hierbei die Möglichkeit der Wegweisung bzw. der Empfehlung an den Bund. Die Bundesregierung meldet die Prioritäten der Verkehrsinfrastruktur bei der Europäischen Union an.
Im Schienenverkehr sind das die Strecken Prag über Dresden, Leipzig, Berlin mit der Anbindung der Häfen Hamburg, Bremen und Rostock, die Strecken Dresden– Görlitz–Breslau und die Verkehrsanbindung Berlin– Halle–Leipzig–Erfurt weiter nach Süddeutschland, im Bereich der Straße die sächsischen Autobahnabschnitte der A 13, A 4, A 17 und A 14, weiterhin der Flughafen Leipzig und im Bereich der Wasserstraßen die Elbe und der Hafen Dresden. Für den Ausbau des TEN-Verkehrs
hat die Europäische Union eine Investitionssumme von 31,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Weiterhin wird auf Änderungen zum Schengener Abkommen hingewiesen. Die Zuständigkeit für die Entscheidung der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen soll bei der Kommission liegen. Sachsen mit seinen Außengrenzen zu der Tschechischen Republik und der Republik Polen wären davon betroffen. Wir sind davon überzeugt, dass die Entscheidung bei den einzelnen Ländern liegen sollte. Aus diesem Grund hat Sachsen, gemeinsam mit Bayern, im Bundesrat einen Antrag eingereicht, der auf unsere Bedenken im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Vollzugsprobleme hinweist. Leider war dieser Antrag ohne Erfolg.
Als sehr wichtig erachte ich die im Punkt 4 genannte EUKohäsionspolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020. Obwohl wir in Sachsen aufgrund des Fleißes unserer Bürger und aufgrund der richtigen politischen Entscheidungen der Koalition wirtschaftlich überdurchschnittlich erfolgreich sind, ist der Nachholbedarf gegenüber den alten Bundesländern immer noch sehr groß.
Alle sächsischen Regionen benötigen die Unterstützung der Europäischen Union durch europäische Fördermittel. Ich ermutige die Staatsregierung hiermit wiederholt, sich weiter für eine maximale Fördermittelhöhe für die kommenden Förderperioden einzusetzen.
Besonders hervorheben möchte ich die europapolitische Entwicklung im Rahmen des EU-Bildungsprogramms für den Zeitraum 2014 bis 2020. Der Freistaat profitiert von verschiedenen Programmen im Bereich der Schule, Hochschule und beruflichen Bildung. Es wird hier eine neue Bündelung bestehender Programme geplant. Die neuen Programme sollen nicht nur die Bildung, sondern auch die Jugend und den Sport umfassen. Hier müssen wir die genauen Vorschläge abwarten, aber ich sehe dieser Entwicklung zunächst positiv entgegen. Ich hoffe, man kann einen Teil dieser Mittel für den von der Koalition angestrebten Jugendaustausch mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen nutzen.
Ich weise in diesem Zusammenhang auf den von der CDU und FDP am 13.10.2011 eingebrachten Antrag „Jugendaustausch zwischen Sachsen und seinen europäischen Nachbarn ausbauen – Verständigung und Zusammenarbeit fördern“ hin. Die weiteren Ausführungen der Unterrichtung umfassen das Forschungsprogramm „Horizont“, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Lebensmittelkennzeichnung und die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Dies ist der erste Bericht, und ich denke, dass dieser für uns als Entscheidungsträger aufschlussreich war. Selbst
verständlich gibt es immer die Möglichkeit für Verbesserungen. Ich würde mir für den nächsten Bericht etwas mehr Ausführlichkeit wünschen, zum Beispiel in der Hervorhebung sächsischer Interessen. Beim Punkt Verkehrsinfrastruktur hätte ich gern gewusst, wie sich Sachsen zum Flughafen Leipzig, zum Hafen Dresden oder auch zur Elbe positioniert. In welche Richtung sollte die weitere sächsische Europapolitik aus den Erkenntnissen dieses Berichtes verstärkt gehen?
Aber alles das kann die Staatsregierung in die nächsten Berichte einarbeiten. Nach einem Jahr ist die vertraglich festgelegte Erprobungsphase für diesen Bericht beendet. Ich gehe davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Verbesserung erfolgen wird.
Ansonsten haben wir die Möglichkeit, das Verfahren gegebenenfalls anzupassen. Wir werden diesem Bericht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in meiner Rede schon verschiedene Verbesserungsvorschlä
ge erwähnt. Es ist der erste Bericht in dieser Form. Der Staatsminister hat selbst schon Verbesserungen zugesagt, und man sollte der Staatsregierung auch eine Chance zur Verbesserung geben.
Inhaltlich habe ich mit dem Entschließungsantrag auch noch einige Probleme, zum Beispiel zu I.1. Die Feststellung trifft nicht zu. Sehen Sie dazu die Antwort der Staatsregierung unter Ziffer 2 zu unserer Großen Anfrage „Der Freistaat Sachsen in der Europäischen Union“ unter Drucksache 5/6367.
Auch der Punkt I.2 der Feststellung trifft nicht zu. Das Justizministerium berichtet regelmäßig und aktuell im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Unter II.1 „Inhalt, Form und zeitlicher Abstand für die Vorlage des Berichtes“ sind in Ziffer II.8 der Subsidiaritätsvereinbarung geregelt. Änderungswünsche würden eine Neuverhandlung der Vereinbarung erfordern.
Unter II.1: Mit der Anpassung an den Ratsvorsitz wäre kein Informationsgewinn für den Landtag verbunden. So sehe ich das jedenfalls. Warten wir den nächsten Bericht doch erst einmal ab, um dann gemeinsam darüber zu entscheiden.
Aus den von mir genannten Gründen lehnen wir diesen Entschließungsantrag ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich als junger Abgeordneter im Jahr 2004 in den Sächsischen Landtag kam, interessierte ich mich für Europapolitik und wurde Mitglied im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Damals gehörte der Freistaat noch zu den Regionen, die unter 75 % der Wirtschaftskraft des Durchschnitts der Länder der Europäischen Union lagen. Dadurch bekam Sachsen die hohe Ziel-1-Förderung.
Gleich zu Anfang sah ich ein Problem für Sachsen. Das war die Osterweiterung der EU. Damals habe ich alle Bundestagsabgeordneten angeschrieben und aufgefordert – die Kollegen der letzten Legislaturperiode werden sich sicher daran erinnern –, gegen den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu stimmen. Leider ist der Deutsche Bundestag meiner Aufforderung nicht gefolgt.
Nun haben wir die Sorge, dass die Ziel-1-Förderung ab 2014 eventuell abgesenkt werden könnte. Ich kann nicht akzeptieren, dass Sachsen in der nächsten Förderperiode keine maximale Förderung mehr bekommt, weil noch ärmere Regionen in die EU aufgenommen wurden. Der wirtschaftliche Nachholbedarf im Freistaat Sachsen ist immer noch immens. Das wird an der Steuerdeckungsquote im innerdeutschen Vergleich deutlich.
Alle Regionen benötigen diese Unterstützung der EU, damit die Aufholprozesse weitergeführt werden, und so auch hier im Freistaat Sachsen.
Ich gestatte keine Zwischenfragen.
Sachsen hat sich beim Abruf der EU-Mittel durch gut strukturierte Programme immer sehr positiv hervorgetan. Europäische Beihilfen, die nach Sachsen gehen, werden zweckdienlich verwendet und zahlen sich aus für unsere Wirtschaft, unsere Arbeitsplätze, die Infrastruktur und natürlich für unsere Menschen in Sachsen.
Dem Freistaat Sachsen kommt eine Brückenfunktion zwischen Ost- und Westeuropa zu, und der führt diese zusammen mit seinen Nachbarn, der Republik Polen und der Tschechischen Republik, in vorbildlicher Weise aus. Diese Funktion muss weiter gefördert werden, damit die Regionen in Ost- und Westeuropa weiter zusammenwachsen können.
Wir haben noch Zeit, um für eine Maximalförderung bei der Europäischen Union etwas zu bewegen. Mit diesem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, schnell zu handeln. Aus den von mir genannten Gründen hat die Koalition diesen Antrag eingebracht und deshalb werden und müssen wir für eine weitere angemessene Förderung nach 2014 kämpfen. Das ist eine Aufgabe und eine Verpflichtung für jeden sächsischen Abgeordneten in diesem Haus, und deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Ich möchte ganz kurz darauf reagieren. Natürlich kann ich nicht irgendwelchen Anträgen der NPD mit ihren menschenfeindlichen Einstellungen zustimmen. Das lehne ich automatisch ab. – Danke.