Wolf-Dietrich Rost

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Kampagne „Ringen um Olympia“, bei der sich die deutschen Ringer für den Erhalt ihrer Sportart als olympische Disziplin einsetzen, mit Respekt und Sympathie zur Kenntnis genommen. Für uns kann dieses Thema jedoch nicht Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung sein.
Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass dieser Antrag im Spannungsverhältnis zwischen politischen Befugnissen und Souveränität anderer Gremien steht.
Die Sportart Ringen, die bisher stets zu den Kernsportarten von Olympia gehörte, weist eine lange Tradition auf. Immerhin ist sie seit der Antike Bestandteil der Olympischen Spiele. Kollegin Meiwald ist ja sehr poetisch, auf Homer bezogen, darauf eingegangen.
Die Nachricht, dass Ringen aus dem olympischen Programm gestrichen werden soll, war schon eine kleine Sensation. Grundlage dieser Entscheidung vom 12. Februar dieses Jahres war ein von der Programmkommission des IOC anhand von 39 Kriterien und weiterer über 70 Fragestellungen durchgeführter Vergleich zwischen den verschiedenen Sportarten. Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses ist die Tatsache, dass auch andere Sportarten beachtliche Traditionen vorweisen, sich aber im Vergleich der verschiedenen Kriterien besser behaupten konnten.
Vergleichskriterien waren unter anderem die Popularität der Sportart, die Repräsentanz der Sportart, Antidopingprogramme, die Einbeziehung von Frauen und die Jugendattraktivität. Die angesprochenen Vergleichskriterien zum Maßstab genommen, haben sich die Ringer, die es gewohnt sind, zu kämpfen, auf den richtigen Weg begeben, um sich für den Verbleib ihrer Disziplin bei Olympia stark zu machen. Mit ihrer Kampagne „Ringen um Olympia“ haben sie es geschafft, ein breites gesellschaftliches Engagement für sich zu gewinnen. Zudem haben sie begonnen, an den vom IOC geäußerten Kriterien zu arbeiten. Alle, im Besonderen auch traditionelle Sportarten, müssen sich an moderne Entwicklungen und Anforderungen anpassen, wenn sie bestehen wollen.
Für den Ringersport heißt das unter anderem, das Regelwerk an moderne Anforderungen wie Zuschauertransparenz anzupassen, die Athleten in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, Wettkampfprogramme zu verbessern und attraktiver zu gestalten.
Im Mai erstellt die IOC-Exekutive in Sankt Petersburg eine Shortlist, auf der die Kandidaten stehen, die für Olympia infrage kommen. Bei der 125. IOC-Mitgliederversammlung, die im September in Buenos Aires stattfindet, werden die auf der Shortlist vermerkten Sportarten erneut bewertet. Dabei werden diejenigen per Abstimmung festgelegt, die am besten zu den Olympischen Spielen passen. Das sind die Etappen, die es für die Ringer vorerst zu meistern gilt.
Um dies zu erreichen, bedarf es starker Partner. Starke Partner im Freistaat sind die Ringkämpfer selbst und alle, die direkt oder indirekt diesem Sport nahestehen: die Vereine, die Fachverbände aller Ebenen, der Landessportbund Sachsen, die Gesellschaft, das heißt die Menschen, die sich diesem Ziel verbunden fühlen. Kollegin Meiwald ist auf meine eigene Position eingegangen. Als die Nach
richt uns erreichte, dass das IOC über die Veränderung der Zusammensetzung der Sportarten nachdenkt und Ringen vorschlägt, habe ich mich mit dem Präsidenten des Sächsischen Ringerverbandes in Verbindung gesetzt und auch mit einer Reihe von Vereinsvertretern Gespräche geführt. Ergebnis dieser Kontakte war, dass wir uns im Landesfachausschuss Sport unter Einbeziehung des Landessportbundes mit dieser Problematik auseinandergesetzt und dort unsere Position formuliert haben, dass wir Ringen gern als Sportart im olympischen Programm belassen wollen.
Aber, meine Damen und Herren, im Interesse der Autonomie des Sports kann es nicht sein, dass es einer Entscheidung der Staatsregierung, einer Entscheidung des Landtages bedarf. Dem Freistaat und dessen Institutionen ist es geboten, die Autonomie der Gremien des organisierten Sports, wie des IOC, des DOSB und des Landessportbundes, zu respektieren. Vor diesem Hintergrund hat der Freistaat Sachsen nicht die Freiheit, eine Sportart bevorzugt zu unterstützen. Wir können die Rahmenbedingungen unterstützen, meine Damen und Herren. Da haben wir bei der Sportart Ringen im Freistaat Sachsen einiges vorzuweisen.
Wir haben entsprechende Ringerzentren in Leipzig, Chemnitz-Gelenau und in Markneukirchen, die vom Freistaat Sachsen nachhaltig und intensiv unterstützt werden. Wir haben vor wenigen Jahren erst in Leipzig die Leplayhalle nach langjähriger Renovierung wieder in Betrieb genommen, insgesamt ein Projekt, bei dem über 7 Millionen Euro für die Sanierung zur Verfügung gestellt wurden, ein Teil städtische Mittel, aber im Wesentlichen fast 4 Millionen Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen. Das ist aktive und praktische Politik des Freistaates, diese Sportart nachhaltig zu unterstützen.
Es kann aber nicht sein, wie es im Punkt 2 des Antrages aufgeführt ist, die notwendige Umstrukturierung des Ringersports als Freistaat finanziell zu unterstützen. Meine Damen und Herren, das geht gar nicht. Ich höre sofort die Vorschläge von 20 oder 25 anderen Sportarten, die wir hier auf den Tisch legen können, wo wir auch eine Umstrukturierung begleiten, unterstützen und fördern sollen, und dann vielleicht in einer anderen Dimension, als es jetzt für die Ringsportler erforderlich wäre. Das habe ich auch in den letzten Tagen und Wochen mit den Vertretern dieser Sportart und dem Präsidenten des Sächsischen Ringerverbandes kommuniziert. Ich bin mit meiner Argumentation, Kollegin Meiwald, auf großes Verständnis und auf großes Nachdenken der Sportler, der Vertreter der Vereine und des Präsidenten des Ringerverbandes gestoßen in der Richtung: Macht der Antrag, wie er heute auf dem Tisch liegt, Sinn oder schadet er nicht letztendlich der Sportart? Das ist mit zu bedenken. Ich habe von den Vertretern sehr nachdenkliche Zeichen erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Entscheidung darüber, ob Ringen den Olympischen Spielen erhalten bleibt, trifft die Mitgliederversammlung
des IOC. Hilfreich ist sicherlich – Sie sind darauf eingegangen, Kollegin Meiwald –, dass in der nächsten Zeit eine Erklärung des Bundestages in Vorbereitung ist. Die Bundespolitik ist die Ebene, auf der der Leistungssport in erster Linie angesiedelt ist. Wir hatten gestern über das Sportfördergesetz gesprochen. Als ich den Leistungssport mit ansprach, gab es gleich die Bestätigung, dass das nur auf Bundesebene passieren kann. Der Bundestag ist die richtige Adresse. Der Sächsische Landtag kann sich nicht mit einem Beschlusspunkt dazu befassen.
Meine Damen und Herren! Im Sinne der Werte wie Fairness und Respekt vor anderen, die auch dem Ringkampf eigen sind, und des Grundsatzes der Autonomie des Sports kann ich diesem Antrag nicht zustimmen und empfehle daher die Ablehnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sportförderung im Freistaat Sachsen ist beispielhaft. Das Konzept dieser Sportförderung wurde mit den Akteuren im Sport entwickelt und an die spezifischen Anforderungen angepasst.
Nun an diesem Konzept der sächsischen Sportförderung in Form eines Sportfördergesetzes herumzubasteln würde bedeuten, Bewährtes infrage zu stellen.
Meine Damen und Herren, im Jahr 2010 beschloss der Landesvorstand der sächsischen Union, ein neues Grundsatzprogramm zu erarbeiten. Maßgabe hierbei war ein zukunftsfähiger und nachhaltiger Freistaat Sachsen. Neben vielen anderen Aufgaben hat dann 2011 in diesem Grundsatzprogramm auch der Sport mit dem Artikel „Sachsen ist Sportland“ jene gesellschaftliche Stellung eingenommen, die ihm auch zusteht. Für uns als CDUFraktion war es die Basis – die Basis, Kollegin Kliese –, der Sportförderung im Haushalt das notwendige Gewicht zu geben. Im Ergebnis wurden für den Doppelhaushalt 2013/2014 investive Mittel in Höhe von 27 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Doppelhaushalt – ich bin stolz, das sagen zu können – ist die sächsische Sportförderung gut aufgestellt und findet sowohl in den Verbänden und Vereinen als auch unter den Sportlerinnen und Sportlern eine breite Zustimmung.
Diese bewährte Sportförderung in Sachsen basiert im Wesentlichen auf drei Säulen: Die erste Säule besteht aus den Kommunen und Landkreisen. Die Kommunen und Landkreise unterstützen die Vereine in verschiedenen Bereichen und sind häufig die Träger der kommunalen Sportanlagen. Die Kommunen und Landkreise entscheiden im Sinne der Subsidiarität auch, ob die Sportförderung bei ihrer Haushaltsgestaltung einen Schwerpunkt bildet oder eben nicht.
Das heißt, Kommunen und Landkreise, die den Sport bewusst fördern, werden auch vom Freistaat unterstützt. Wir hatten gerade am Montag in Leipzig Gelegenheit, eine neue Drei-Felder-Halle im Leipziger Osten in Betrieb zu nehmen, die Sporthalle am Rabet – ein Projekt, das ich persönlich jahrelang mit verfolgt habe. Ich weiß, wie schwierig es gewesen ist, dieses Projekt einzuordnen
und zu realisieren. Hier war es so, dass die Stadt Leipzig erhebliche Mittel – 2 Millionen Euro – zur Verfügung gestellt hat, und dann war der Freistaat als Partner mit im Boot und hat hierfür aus der Städtebauförderung entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, und das Projekt konnte realisiert und am Montag mit vielen Akteuren eingeweiht werden – mit vielen Partnern in der Stadt Leipzig –
sicherlich –, die dazu mit beitragen haben.
Die zweite Säule in unserer Sportförderung ist der Landessportbund. Der Landessportbund, durch den die sächsischen Vereine gemeinsam aufgestellt sind, vertritt die Interessen des organisierten Sports im Freistaat. Dieser formuliert im Wesentlichen vier Kriterien, an denen sich die Sportförderung messen lassen muss. Diese sind:
1. Sie muss planbar und nachhaltig sein.
2. Auf die Fördermittel sollte so unbürokratisch wie möglich zugegriffen werden können.
3. Die Kommunen müssen bei ihrer Finanzierung unterstützt werden.
4. Die Sportförderung darf nicht durch Einschränkungen des Haushaltes zum Erliegen kommen.
Die dritte Säule der Sportförderung bildet der Freistaat. Der Freistaat hat sich auf der Basis des angesprochenen Grundsatzprogramms der sächsischen Union für eine breite und nachhaltige Sportförderung in Sachsen ausgesprochen und die Regierungskoalition hat diese mit ihren Anträgen und Beschlüssen im Doppelhaushalt 2013/2014 auch entsprechend umgesetzt. Die Zuwendungshöhe von 27 Millionen Euro jährlich im investiven Bereich zeigt, welch hohen Stellenwert das Thema Sport innerhalb des Freistaates einnimmt.
Aber nicht allein der finanzielle Aspekt ist hier entscheidend, meine Damen und Herren; die Würdigung, die ideelle Unterstützung des Sports ist auch ganz entscheidend. Frau Kliese hat es sehr dezent anklingen lassen, ich will es noch einmal besonders ins Wort heben: Ich freue mich sehr und bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei der Staatsregierung, beim Ministerpräsidenten, dass in diesem Jahr der Neujahrsempfang des Ministerpräsidenten des Freistaates dem Thema Sport gewidmet war.
Viele Mitglieder des Hohen Hauses haben die Gelegenheit auch genutzt und waren dort zugegen. Wir haben in der Margon-Arena zu Beginn des Jahres die sportlichen Leistungen gewürdigt und das Thema „Sport in Sachsen auf breiter Basis spitze“ hat dort sehr authentisch eine
Botschaft herüberbringen können. Noch einmal herzlichen Dank an dieser Stelle an die Staatsregierung.
Aus diesen drei Säulen wurde und wird die aktuelle sächsische Sportförderung entwickelt. Der Zuwendungsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landessportbund Sachsen ermöglicht dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure der genannten Bereiche eine laufende Überprüfung auf Aktualität. Somit zeichnet sich diese Konzeption durch ihre Fähigkeit aus, sich unkompliziert an sich verändernde Bedingungen anzupassen.
Ich möchte an dieser Stelle den Zuwendungsvertrag gesondert erläutern. Wir hatten in den Doppelhaushalt 2011/12 16,9 Millionen Euro für den Zuwendungsvertrag eingestellt. In den Verhandlungen mit dem Landessportbund konnten wir feststellen, dass insoweit Handlungsbedarf besteht und weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die neue Zahl im Haushalt lautet: 18 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben also 1,1 Millionen Euro draufgelegt. Damit senden wir ein beachtliches Zeichen aus.
Damit wird einer positiven Entwicklung im Freistaat Sachsen entsprochen. Wir haben nicht nur aktuell eine offensive und kreative Sportförderung, sondern schon in der Vergangenheit hatte die Sächsische Union den Sport immer im Mittelpunkt gesehen. Das zeigt sich an der Entwicklung der Mitgliederzahlen der sächsischen Sportvereine: Anfang der 1990er Jahre waren es 300 000 Mitglieder, aktuell sind es 600 000.
Den Kollegen der Opposition zur Erläuterung: Wenn sich eine Struktur entwickelt, dann ist diese Entwicklung immer von den Rahmenbedingungen abhängig. Da wir hier aufwachsende Mitgliederzahlen verzeichnen, heißt das, dass sich über die vielen Jahre hinweg eine gut geförderte, gut unterstützte Vereinsstruktur entwickelt hat. Das ist wirklich ein positives Ergebnis.
Der Entwurf eines Sportfördergesetzes, wie er uns heute zur Beschlussfassung vorgelegt wird – das haben wir schon in der sehr sachlich geführten Diskussion im Ausschuss deutlich gemacht –, geht an der Praxis vorbei. Das bisher erfolgreich praktizierte Verfahren der Sportförderung würde erschwert, wenn wir diesen Entwurf verabschiedeten.
Ein Kernpunkt des Entwurfs – Kollegin Kliese ist darauf eingegangen – ist die Verteilung der Sportfördermittel. Diese sollen nach dem Willen der Antragsteller nach der Einwohnerzahl auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt werden. Im ursprünglichen Entwurf waren es zunächst einmal die Vereinsmitglieder. Das ist aus unserer Sicht problematisch. Der Grund ist einfach: Dann käme das Gießkannenprinzip zur Anwendung. Wir könnten die Spezifika der Sportanlagen und die konkreten Investitionsbedarfe vor Ort nicht mehr berücksichtigen. Beim Einsatz der Sportfördermittel ist es aber wichtig, dass wir die Struktur betrachten und dass nach der Notwendigkeit der Veränderung in der Struktur die Mittel ausgereicht werden.
Weiterhin ist kritisch anzumerken, dass im Gesetzentwurf der Leistungssport schlicht und einfach unterbelichtet und nicht reflektiert wird. Der Leistungssport ist aber eine wesentliche Säule des sportlichen Lebens, der sportlichen Aktivitäten im Freistaat. Die vielen Leistungssportanlagen, die wir erfreulicherweise bei uns haben, wollen wir auch in Zukunft unterstützen.
Einig sind wir uns darin, dass die Förderung des Leistungssports in erster Linie Aufgabe der Bundespolitik ist – keine Frage. Aber auch wir profitieren von den Erfolgen sächsischer Sportler. Sieben Medaillengewinner der Olympischen Spiele in London im vergangenen Jahr kamen aus Sachsen. Das war eine sehr erfolgreiche sportliche Veranstaltung.
Im Gesamtvergleich aller deutschen Bundesländer sind wir immerhin auf dem sechsten Platz. Diese positive Entwicklung wollen wir weiter unterstützen, weil sächsische Sportler auch Botschafter des Freistaates sind und von dieser Seite her unsere Unterstützung auch in Zukunft bekommen sollten.
Meine Damen und Herren! Das aktuelle Konzept der Sportförderung geht demgegenüber auf die Bedürfnisse der Kommunen und Landkreise besser ein. Es beachtet auch die Interessen des Leistungssports. Die Fördermittelvergabe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landessportbund. Ein wesentliches Kriterium ist, dass beim Landessportbund viel fachliche Kompetenz konzentriert ist. Daher ist es sinnvoll, diesen als zuständigen Akteur einzubinden.
Ich kann also feststellen: Dieses Verfahren hat sich über die Jahre hinweg bewährt. Wir sollten es fortschreiben.
Jedes Konzept, das in der Praxis zur Anwendung kommt, braucht im Laufe der Zeit die eine oder andere Veränderung. Ein Punkt ist besonders wichtig: die rechtliche Stellung des Sports in der Gemeindeordnung. Wir sehen vor, im Rahmen der nächsten Novellierung der Gemeindeordnung dem Sport mehr Gewicht zu verleihen. In § 2 sind die Aufgaben der Gemeinden beschrieben: wirtschaftliche, soziale, kulturelle. Wir wollen das um den sportlichen Aspekt erweitern und damit dem Sport die ihm gebührende Rolle geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf zuzustimmen würde bedeuten, die aktuell praktizierte enge und fruchtbare Zusammenarbeit der Akteure aufzugeben. Der in der Verfassung verankerte Grundsatz der Subsidiarität würde zugunsten einer stark dirigistischen Tendenz infrage gestellt. Anstatt eine unflexible Regelung von oben herab und am Bedarf vorbei zu beschließen, empfehle ich, diesen Gesetzentwurf im Sinne eines weiterhin erfolgreichen Miteinanders abzulehnen.
Herzlichen Dank.
Mit welchem Buchstaben?
Ich beginne mit dem Aufruf.
Die obligatorische Frage: Habe ich jemanden nicht aufgerufen? Ist jemand nicht berücksichtigt worden? – Frau Friedel, Entschuldigung. Dann schlagen wir noch einmal das F auf. Friedel, Sabine? – Nein. Dann hatte ich mich geirrt; ich hatte hier keine Teilnahme registriert.
Gut. Gibt es noch weitere Meldungen? Ist noch jemand nicht berücksichtigt? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Aufruf.