Günther Schneider

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag will die Fraktion DIE LINKE, dass die Bundesregierung mit den Ländern in Gespräche zur Änderung des Grundgesetzes eintritt. Weil es um eine Grundgesetzänderung geht, auf die Sie zielen, ist der Antrag unter Heranziehung der verfassungspolitischen Seite zu bewerten. Das will ich tun und deutlich machen, warum wir den Antrag aus diesem Grund ablehnen.
In der Ausgangslage, meine Damen und Herren, ordnet das Grundgesetz, Frau Falken, kein ausdrückliches Verbot einer Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich an. Das Grundgesetz enthält in dem Kontext, den Sie eben nannten – das war der Artikel 104 b Grundgesetz – eine Verteilung von Aufgaben und Lasten im Staatsgefüge zwischen Bund und Ländern. Es gilt der Grundsatz, dass die Kostentragung, also die Finanzlast, der Aufgabenwahrnehmung folgt. Der hier im maßgeblichen Zusammenhang stehende Artikel 104 a Abs. 1 Grundgesetz bestimmt, dass der Bund und die Länder die Aufgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, selbst tragen. Weil die Länder in Kultusangelegenheiten bekanntlich allein zuständig sind – das ist der wahre Grund für Ihren Antrag, das steht dahinter –,
obliegt den Ländern damit nach Artikel 104 Abs. 1 Grundgesetz auch die Kostentragung.
Zu Artikel 104 b noch ein Wort, Frau Falken: Der Bund kann nach dieser Regelung, soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen unter den dort näher genannten Voraussetzungen geben. Es geht also nicht um eine Verbotsregelung, wie Sie meinen. Das, meine Damen und Herren, ist die Ausgangslage. Dass die Bundesländer danach für ihre jeweiligen Schulsysteme allein verantwortlich sind, ist gut so.
Vor diesem Hintergrund ist der hauptsächliche Grund für die Ablehnung Ihres Antrags aus unserer Sicht, dass Verhandlungen, die eine andere Verteilung von Aufgaben und Lasten zwischen Bund und Ländern zum Gegenstand haben sollen, vor Kurzem tatsächlich zum Abschluss gekommen sind, und zwar gerade auch für den Schul- und Bildungsbereich.
Im Anschluss an den Bundestag hat der Bundesrat am 02.06.2017, also vor gut einem halben Jahr, ein Paket von insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung des Bund-Länder-Gefüges beschlossen. Die Neuregelung hat den bestehenden Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern abgeschlossen und damit wohl das größte Reformpaket der vergangenen Legislaturperiode zum Abschluss gebracht. Im Vorfeld der Beschlussfassung vom 02.06.2017 ging es neben anderen Maßnahmen bereits auch um eine Neuregelung der Aufgabenverteilung im Bildungsbereich.
Im Ergebnis haben sich alle Beteiligten, und zwar zunächst der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD, dann die Ministerpräsidentenkonferenz mit allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Kanzlerin – damit also mit der Bundesregierung – und schließlich Bundestag und Bundesrat einvernehmlich auf eine Neuregelung verständigt. Die verfassungsrechtliche
Antwort auf diesen Konsens, auf diese Beschlussfassung ist Artikel 104 c Satz 1 Grundgesetz, den Sie auch hätten zitieren sollen, wie ich meine.
Danach kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden oder Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Im Ergebnis dieser vor wenigen Monaten in Kraft getretenen Grundgesetzänderung werden den Ländern und damit auch dem Freistaat Sachsen im Bereich des Schulhausbaus zur Förderung von Investitionen solcher Kommunen insgesamt zusätzlich 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zugutekommen. Sachsen wird hiervon im Umfang von nicht ganz 180 Millionen Euro profitieren. Ich finde, das ist ein großartiger Erfolg, über den man auch einmal positiv reden sollte, meine Damen und Herren.
Mit dieser einvernehmlichen Klärung auch der Zusammenarbeit im Bildungssektor war die Debatte über eine weiterreichende Regelung abgeschlossen. Weiterreichen
de Forderungen im Bildungsbereich, wie die von Ihnen heute hier erhobenen, wurden fallengelassen. Das ist der Sachstand von vor wenigen Monaten.
Das bestreite ich nicht. Aber ich werde Ihnen, Herr Gebhardt, schon eine Antwort dazu geben. – Wenn nach alledem die Fraktion DIE LINKE mit einigen Bundesländern wenige Monate nach der gerade genannten Neuregelung erneut die Finanzfrage im Bildungsbereich thematisieren will, wären wir alle im Hause damit ausgesprochen schlecht beraten, und zwar aus folgenden beiden Gründen:
Erstens. Die vereinbarte Neuregelung der Bund-LänderBeziehungen ist einvernehmlich erfolgt und erst wenige Monate her. Es ist schon deshalb nicht nachvollziehbar, die Verteilung von Aufgaben und Lasten wieder auf den Prüfstand zu stellen. Das nenne ich nicht verlässliche Politik. Ich halte das Verhalten eher für unseriös.
Zweitens. Bislang gilt der Grundsatz, dass die Aufgabenwahrnehmung auch die Finanztragung bedingt. Dieses Argument wiegt viel schwerer.
Mit dem vorgelegten Antrag wollen Sie nur den Bund bezahlen lassen. Stanislav Tillich hat als Ministerpräsident hierzu im Bundesrat ausgeführt. Ich zitiere: „Wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch, was gespielt wird.“ So ist es. Glauben Sie denn allen Ernstes, Herr Gebhardt, der Bund würde weitere Finanzlasten im Bildungsbereich übernehmen, ohne sich Mitspracherechte einräumen zu lassen? Das beste Beispiel ist doch geradezu Artikel 104 c Grundgesetz, in dem der Bund finanziert und zugleich mitspricht.
Wer im Bildungsbereich andere die Musik bezahlen lassen will, der muss auch in Kauf nehmen, dass der Bund bestimmt, was gespielt wird. Das berücksichtigen Sie mit Ihrem Antrag nicht.
Aus diesen Gründen werden wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Der Antrag ist nicht sinnvoll. Es wäre sinnvoller gewesen, den Antrag zumindest jetzt nicht zu stellen. Im Bundesrat wird es voraussichtlich eine Vertagung dieses Antrags geben. Oder man hätte wenigstens den Abschluss der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abwarten sollen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich möchte nur zu bedenken geben – Grünhainichen kenne
ich recht gut, Frau Kollegin Lang, ich wohne dort –: Die Gemeinde verfügt über einen Hausarzt, über eine Zahnärztin; wir haben eine Apotheke. Und wir haben sogar eine kreisübergreifende Kooperation mit der Nachbargemeinde Leubsdorf hinsichtlich unter anderem medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung; das funktioniert also dort ganz gut.
Ich denke, das Anliegen unseres Antrags ist richtig. Wir müssen die medizinische Versorgung in Sachsen stärken, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Wir müssen uns allerdings die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort genau anschauen, um zu erfahren, wo wir mit konkreten Maßnahmen ansetzen müssen. Insofern sind wir am Ende mit unseren Anliegen beisammen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten wie folgt erklären: Der Antrag der AfD erfüllt tatbestandlich die Voraussetzung für eine abstrakte Normenkontrolle
nicht. Einem Antrag, dem mithin die erforderliche verfassungsrechtliche Qualität fehlt, kann ich nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Mann, ich stimme Ihren Ausführungen ausdrücklich zu, soweit es um die juristische Fakultät in Dresden und deren Behandlung geht. Es gibt in der Tat Alternativen – und nicht nur das, was bislang publiziert worden ist und auf eine Schließung hindeutet.
Bevor wir eine Debatte über die Schließung der juristischen Ausbildung in Dresden führen, bedarf es der inhaltlichen Klärung, ob und inwieweit objektive gesellschaftliche Bedarfe bestehen. Unter diesem Eindruck bin ich gern bereit, auch die Diskussion mit Ihnen zu führen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Stange, ich muss Ihnen hinsichtlich der letzten Äußerung widersprechen. Die Hochschulvereinbarung aus dem Jahr 2003 hat in der Tat die Schließung der Juristischen Fakultät in Dresden vorgesehen. Im Folgenden kam es allerdings auch zum laufenden, derzeit aktuellen Hochschulentwicklungsplan. Darin ist von einer Schließung der dortigen Fakultät, die nach wie vor existiert, nicht die Rede. Auch wird, allerdings nicht grundständig, sondern im Rahmen einer Ausbildung Law and Context ausgebildet. So gesehen gibt es eine Juristenausbildung am Standort Dresden weiterhin.
Zudem haben sich gegenüber dem Jahr 2003 die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bekanntlich enorm und massiv verändert. Aus diesem Grund kann – anders, als Sie hier glauben machen wollen – die Hochschulentwicklungsvereinbarung aus dem Jahr 2003 politisch nicht als Begründung für eine heutige Schließungsabsicht dienen.
Was wir brauchen, ist – damit bin ich beim Kollegen Mann – eine Debatte über die tatsächliche Fundierung der Belange bzw. juristischen Bedarfe in Sachsen. Diese Debatte ist allerdings, anders, als Sie hier glauben machen wollen, Frau Stange, in der Tat ergebnisoffen zu führen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bartl, seriös ist das nicht, uns eineinhalb Stunden vor diesem Teil der Tagesordnung wissen zu lassen, dass Sie hier sprechen wollen.
Aber bitte, die Antwort werden Sie bekommen.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion im Ganzen, aber auch für die Koalition, glaube ich, steht außer Frage, dass die Richterinnen und Richter und unsere Staatsanwälte einen Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung haben. Das ist gut so. Ich möchte damit an die ganze Richterschaft und an alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den ausdrücklichen Dank der Koalition für ihre verantwortungsvolle und wichtige Tätigkeit, die sie im Freistaat ausüben, richten.
Meine Damen und Herren! Wir stehen natürlich zur amtsangemessenen Besoldung. Das haben wir auch als Haushaltsgesetzgeber letztlich zu gewährleisten und zu erfüllen. Wir wollen das.
Wo stehen wir derzeit? Erstens. Es gibt – Herr Bartl, Sie haben das ausgeführt – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015. Herr Bartl, dieses Urteil bezieht sich ausschließlich auf die R1-Besoldung, nicht auf die Richterbesoldung in Gänze.
Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht im Sinne einer Grundsatzentscheidung offensichtlich konkrete Vorgaben entwickelt, aus denen die Amtsangemessenheit letztlich herzuleiten ist. Was Sie, Herr Bartl, nicht deutlich gemacht haben, ich mir aber gewünscht hätte, ist, dass es
ein weiteres Verfahren in Karlsruhe gibt. Das ist meines Wissens ein Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Halle zur sogenannten A-Besoldung. Dieses Verfahren betrifft unter anderem – interessanterweise, möchte ich sagen, weil es Halle vorgelegt hat – den Freistaat Sachsen. Jenes Verfahren ist im sogenannten Zustellungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Eine Entscheidung dazu steht noch aus.
Drittens fand eine Anhörung im Sächsischen Landtag statt. Darauf haben Sie eben Bezug genommen. Dort wurden Meinungen der Sachverständigen geäußert, die wir alle gehört und – mit jeweils anderen Worten – analysiert und bewertet haben. Ich persönlich mache mir die Ausführungen, die Prof. Wolff von der Universität Bayreuth in der Anhörung dargelegt hat, zu eigen.
Was möchten wir? Natürlich möchten wir die Amtsangemessenheit der Besoldung. Das ist klar. Es liegt insoweit kein Dissens zwischen uns vor. Uns geht es aber um das Verfahren und dessen Seriosität. Wir benötigen mit Blick auf den derzeitigen Stand, um die Amtsangemessenheit – gerade auch mit Blick auf den Bereich der gesamten Richterschaft in Sachsen – abschließend beurteilen zu können, natürlich auch das noch ausstehende Verfahren, das im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung aussteht. Wir brauchen das. Sie als Jurist sollten sich damit auch ein Stück seriöser auseinandersetzen.
Aber gerne.
Es hat in der Anhörung eine Reihe von Sachverständigen gegeben, die jener Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai natürlich einen Grundsatzcharakter beigemessen haben. Sie haben aber gleichzeitig ausgeführt, dass sich die Entscheidungskriterien auf R1 bezogen und, das sagte Prof. Wolff, natürlich auch das Verfahren zur A-Besoldung maßgebend ist. In eine Zählweise, wer von welchen Sachverständigen wie viel geäußert hat, Herr Bartl, möchte ich mit Ihnen nicht eintreten.
Meine Damen und Herren! Wir benötigen im Übrigen auch neben der noch ausstehenden Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts das erforderliche Zahlenmaterial, das die Staatsregierung natürlich herausgeben wird und im Übrigen herauszugeben hat. Dazu besteht auch keinerlei Dissens. Sie haben, Herr Bartl, soeben den Besoldungsbericht angesprochen. Die Vorlage des Besoldungsberichts ist nicht zwingend. Es geht um das Datenmaterial. Das werden wir zu gegebener Zeit noch bekommen.
Ich komme zum Schluss. Für eine abschließende Beurteilung der Amtsangemessenheit ist es zum heutigen Zeitpunkt zu früh. Tatsächlich – ich schließe mich der Meinung der Staatsregierung an – ist es momentan so, dass den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten insgesamt kein Nachteil entsteht, wenn wir sorgsam im Rahmen eines noch durchzuführenden Prozesses beraten und entscheiden werden.
Herr Bartl, der Antrag ist verfrüht, vorschnell und vor der Zeit. Den erforderlichen Sachstand, um Amtsangemessenheit zu gewährleisten, haben wir zurzeit noch nicht. Ich hätte mir gewünscht, ein wenig seriöser von Ihnen zu hören, dass wir zum heutigen Zeitpunkt inmitten eines politischen Meinungsfindungsprozesses sind. Damit
haben Sie sich nicht auseinandergesetzt. Das, was Sie heute dargestellt haben, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als Populismus.
Mit einem Satz, Herr Präsident! Es ist weder seriös noch schlüssig, noch sorgsam, wie hier DIE LINKE, Herr Bartl, mit einem wesentlichen Teil dieser Staatsgewalten umgeht.
Ja, mit Gottes Hilfe.