Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 65. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Klotzbücher, Herr Wurlitzer und Herr Horst Wehner.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 6 und 8 bis 12 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 95 Minuten, DIE ´LINKE 66 Minuten, SPD 50 Minuten, AfD 35 Minuten, GRÜNE

35 Minuten, fraktionslose MdL je 4,5 Minuten, Staatsregierung 64 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 14, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung der 65. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Drucksache 6/11453, Wahlvorschlag der Staatsregierung (Ziffer 1)

Bei dieser Gelegenheit begrüße ich die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, ganz besonders natürlich Frau Präsidentin Munz.

Gestatten Sie mir aber noch einige Vorbemerkungen; diese betreffen auch den nachfolgenden Tagesordnungspunkt 2. Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für berufsrichterliche Mitglieder außerdem, wenn diese aus dem Amt als Berufsrichter ausscheiden.

Das berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichthofs Herr Ulrich Hagenloch ist mit Ablauf des Monats November aus seinem Amt als Präsident des Oberlandesgerichts Dresden in den Ruhestand getreten. Wir haben daher nun auch über seine Nachfolge als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu entscheiden.

Ulrich Hagenloch hat die sächsische Justiz mehr als 25 Jahre lang geprägt, darunter mehr als 10 Jahre in seinem Amt als Präsident des Oberlandesgerichts Dresden und mehr als 20 Jahre lang als berufsrichterliches Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Für seine beeindruckenden Verdienste um die Justiz im Freistaat Sachsen danke ich ihm im Namen des Sächsischen Landtags ganz, ganz herzlich.

(Beifall)

In der Drucksache 6/11453 liegt Ihnen ein Vorschlag der Staatsregierung für die Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes – Ziffer 1 – und für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds – Ziffer 2 – vor. Da die Wahl des stellvertretenden Mitglieds in Abhängigkeit zur

zunächst anstehenden Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes steht, sind insgesamt zwei Wahlgänge notwendig, die wir in den Tagesordnungspunkten 1 und 2 nacheinander durchführen.

In Tagesordnungspunkt 1 rufe ich zunächst die Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf. Vorgeschlagen zur Wahl als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ist darin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Herberger.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder; das sind 84 oder mehr Stimmen.

Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer als Wahlkommission die Abgeordneten: Herrn Colditz, CDU, als Leiter, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau Raether-Lordieck, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Frau Meier, GRÜNE. Ich bitte jetzt die Genannten nach vorn. Dann bitte ich Thomas Colditz, in bewährter Weise den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidatin als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn sie mindestens die

erforderliche Zweidrittelmehrheit – das sind, wie gesagt, 84 Jastimmen – erhält, ist sie gewählt.

Wir beginnen mit der Wahl, und ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, befinden sich noch Abgeordnete im Raum, die ich noch nicht aufgerufen habe? –

Meine Damen und Herren! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten und bitte Sie, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 122 Stimmen, ungültig war kein Stimmschein. Es ist wie folgt abgestimmt worden: Mit Ja stimmten 117 Abgeordnete.

(Beifall des ganzen Hauses)

Es gab drei Neinstimmen und zwei Stimmenthaltungen. Damit ist Frau Simone Herberger als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt worden. Frau Herberger, nehmen Sie die Wahl an.

Simone Herberger: Ja, ich nehme die Wahl an.

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit.

Da wir im folgenden Tagesordnungspunkt noch eine weitere Wahl zum Verfassungsgerichtshof vorzunehmen haben, werde ich den Amtseid im Anschluss daran abnehmen.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des

Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

Drucksache 6/11453, Wahlvorschlag der Staatsregierung (Ziffer 2)

Nachdem wir Frau Herberger soeben zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt haben, ist nunmehr ihr innegehaltenes Amt als Vertreterin des berufsrichterlichen Mitglieds Herr Prof. Dr. Berlit neu zu besetzen. Unter Punkt 2 der Drucksache 6/11453 liegt Ihnen auch dazu ein Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Vorgeschlagen als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ist Frau Richterin am Oberlandesgericht Susanne Luderer.

Meine Damen und Herren! Auch diesmal ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung die Wahl ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Frau Luderer ist gewählt, wenn sie die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags erhält. Das sind 84 oder mehr Stimmen.

Ich berufe zur Durchführung der Wahl wieder die bewährte folgende Wahlkommission aus Herrn Colditz als Leiter, Herrn Sodann, Frau Raether-Lordieck, Herrn Wendt und Frau Meier. Ich bitte Thomas Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Sie werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der Drucksache 6/11453 die Kandidatin Susanne Luderer

als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags vorhanden ist, also 84 Stimmen, dann ist die Kandidatin gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Befindet sich noch ein Abgeordneter im Saal, den ich nicht aufgerufen habe?

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat? – Da dies nicht der Fall ist, schließe ich die Wahlhandlung und bitte unsere Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Auszählung. Bitte bleiben Sie aber im Saal.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 122 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Dem Wahlvorschlag haben 113 Abgeordnete zugestimmt. Vier Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Fünf Abgeordnete haben sich