Thomas Colditz

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Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufrufen, erhalten einen Stimmschein für den ersten Wahlgang, auf dem die vorgeschlagenen Kandidaten für die Nachwahl eines Sachverständigen des Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien aufgeführt sind. Es darf auf dem Wahlschein nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 84 Stimmen oder mehr, erhalten hat. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Das Verfahren ist das gleiche wie vorhin. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass Sie eine Stimme haben und auch nur ein Kreuzchen setzen sollten, sonst sind die Zettel ungültig. Bitte, achten Sie darauf.
Meine Damen und Herren! Es ist wie immer: Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem sie entsprechend der angegebenen Drucksache den Kandidaten als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes finden. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wie der Präsident schon gesagt hat, muss der Kandidat die erforderliche Zweidrittelmehrheit – das heißt, es sind 84 Stimmen – erhalten, um gewählt zu sein. Wir beginnen mit der Wahl und ich beginne mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren! Wir treten in die Wahl des berufsrichterlichen Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ein. Die Formalitäten wurden Ihnen eben erklärt. Ich beginne mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren! Ich beginne mit dem Namensaufruf zum dritten Wahlgang.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidatin als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn sie mindestens die
erforderliche Zweidrittelmehrheit – das sind, wie gesagt, 84 Jastimmen – erhält, ist sie gewählt.
Wir beginnen mit der Wahl, und ich beginne mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren, befinden sich noch Abgeordnete im Raum, die ich noch nicht aufgerufen habe? –
Meine Damen und Herren! Sie werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der Drucksache 6/11453 die Kandidatin Susanne Luderer
als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu der Kandidatin durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags vorhanden ist, also 84 Stimmen, dann ist die Kandidatin gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Befindet sich noch ein Abgeordneter im Saal, den ich nicht aufgerufen habe?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen unseres Antrags ist es, die aktuelle Entwicklung des Fahrradwegebaus in Sachsen einmal zu analysieren und Rahmenbedingungen zu befördern, die diesen Prozess weiter beschleunigen.
Ich will mich zunächst in meinen Ausführungen auf die Entwicklungen im ländlichen Raum, auch unter Beachtung der touristischen Relevanz des Vorhabens konzentrieren. Dabei kann ich mich auf Sichtweisen und auf Aufgabenstellungen, die von kommunalen Aufgabenträgern immer wieder benannt werden, beziehen.
Meine Damen und Herren! In der Analyse der bisherigen Entwicklung müssen wir schon vorab selbstkritisch feststellen, dass eine selbstgefällige Nabelschau für dieses Thema wohl ausfällt. Fakt ist, dass es auf der regionalen Ebene oft ein sehr ausgeprägtes Engagement gibt, derartige Vorhaben auf der Grundlage von existierenden konzeptionellen Vorstellungen auf Landesebene auch praktisch umzusetzen. Im konkreten Vollzug ergeben sich aber
offensichtlich Hemmschwellen, die es zu überwinden gilt. Kommunal tätige Akteure haben das bislang auch getan, stoßen jedoch bei allem vorhandenen Idealismus an Grenzen und es bleibt ganz einfach zu befürchten, dass das damit bereits vorhandene Engagement zunehmend abebbt.
Handlungsbedarf ist also gegeben, denn, meine Damen und Herren, der schrittweise Ausbau eines möglichst flächendeckenden Radwegenetzes befördert zum einen eine nachhaltige Verkehrspolitik und trägt zum anderen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und schließlich auch zur Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur bei. Im Jahr 2014 wurde seitens der Staatsregierung eine novellierte Fassung der Radwegekonzeption vorgelegt. Sie stellt die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Fahrradverkehrs im Land dar. Dabei wurden Maßnahmen und Ziele benannt, wie die Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen diese gemeinsame Aufgabe umsetzen sollen und können.
Die Radwegekonzeption formuliert in ihren Leitsätzen unter anderem, dass die Angebote zum Radfahren in der Freizeit und besonders im Fahrradtourismus auf allen Ebenen, also auf der Ebene des Freistaates, auf der regionalen Ebene und auf der Grundlage von Zusammenschlüssen von Einzelkommunen, zu verbessern sind und
das enge Zusammenwirken aller jeweiligen Beteiligten zu optimieren ist. Laut der Konzeption sind die Vorausschau des Bedarfs, die Flexibilität bei der Entwicklung touristischer Radverkehrsangebote, die Bekanntheit und die Attraktivität der Ziele bzw. auch die Routen und ihre Erreichbarkeit auch in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzuentwickeln.
Ebenso wie der systematische Ausbau der Wanderwegekonzeption hat damit auch die Qualifizierung des Radwegenetzes eine hohe tourismuspolitische Bedeutung für den Freistaat. Ich denke, die touristische Wettbewerbsfähigkeit Sachsens macht sich schon aktuell am Vorhandensein qualitativ hochwertiger Radverkehrsstrecken fest. Mittlerweile gibt es gute Beispiele, wie auf regionaler Ebene konkrete Projekte entwickelt und umgesetzt wurden. Im Erzgebirge waren es zum Beispiel der Muldentalradweg oder auch der grenzüberschreitende Fernradweg Karlsroute. Beide Projekte haben meines Erachtens exemplarisch deutlich gemacht, wo Chancen, aber auch Risiken und Probleme beim Ausbau des Radwegenetzes liegen.
Im ländlichen Raum hängt der Erfolg zunächst erst einmal von einem gemeinsamen Miteinander kommunal abgestimmten Handelns ab. Radwege sind Linienprojekte und damit gemeindeübergreifend. Sobald Radwege über Gemeindegrenzen hinweggehen, trifft deren Entwicklung auf unterschiedliche Interessenlagen, aber auch auf unterschiedliche fachliche Kompetenzen in den jeweiligen Kommunen. Deshalb ist es sinnvoll, die Kommunikation und die Organisation, aber auch den Informationsaustausch zwischen den Akteuren zu befördern.
Gute Beispiele kommunalen Zusammenwirkens gibt es dabei mittlerweile und diese guten Erfahrungen gilt es zu verallgemeinern. Auf diesem Weg können auch finanzielle Probleme einzelner Gemeinden sowie Eigentums- und Genehmigungsprobleme gelöst werden. Aber dieses Zusammenwirken bedarf in der Folge eines unbürokratischen Zusammenwirkens mit den staatlichen Stellen, insbesondere mit der Straßenbauverwaltung. Auch die fand zum Beispiel beim Bau des Muldentalradweges statt, bedenklich muss dennoch im Nachgang stimmen, dass für den Bau eines 10 Kilometer langen Radweges von der Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens bis zur Übergabe dieses Radweges ganze vier Jahre vergangen sind. Hier muss unseres Erachtens gefragt werden, wie durch die schnellere Ausreichung von Fördermitteln oder auch durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen eine Beschleunigung dieses Prozesses erreicht werden kann.
Was am konkreten Beispiel verdeutlicht wurde, trifft sicherlich landesweit generell zu. Trotz der zur Verfügung stehenden Mittel wurden laut einer Mitteilung des ADFC von 1992 bis 2005 circa 50 Kilometer Radweg pro Jahr fertiggestellt. Im Zeitraum 2006 bis 2015 waren es noch 30 Kilometer pro Jahr und im Jahr 2014 nur noch 14 Kilometer. Das ist eine Bestandsaufnahme, die die rasche und engagierte Umsetzung der Radwegekonzepti
on und des Radwegenetzes konterkariert, meine Damen und Herren. Staatsminister Dulig hat im September dieses Jahres völlig zu Recht festgestellt: „Die notwendigen Planungen werden immer komplexer und langwieriger. Einen Radweg zu bauen ist weder einfacher von der Planungszeit her noch schneller zu bewältigen als der Bau einer Straße.“
Lassen Sie mich diese völlig zutreffende Aussage anhand von konkreten Problemlagen noch ein Stück weiter untersetzen. Derartige Probleme werden von sehr engagierten Kommunalpolitikern wie folgt benannt:
Erstens. Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil der Planung führt dazu, dass die Kommunen Ausgleichsflächen vorhalten müssen, die aber nur begrenzt oder oftmals gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Es stellt sich also die zu prüfende Frage, wie die Umweltverträglichkeitsausgleichspflicht gegebenenfalls entfallen
kann. Wenn man sich die umweltverträgliche Infrastruktur beispielsweise in Bayern oder in Südtirol anschaut, dann wird deutlich, dass es dort sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten gibt.
Zweitens. Der touristische Charakter von Radwegen bringt es mit sich, dass auch Forstflächen bzw. Flächen der Landestalsperrenverwaltung mitgenutzt werden
müssen. Der Erwerb solcher Flächen überfordert die Kommunen zunehmend. Eine vernünftige Alternativlösung könnten deshalb unbegrenzte und unkomplizierte Gestattungsverträge sein. Mittlerweile kommen die zwar zustande, aber oft nach sehr zeitraubenden Gesprächen und nach intensiven Interventionen auf unterschiedlichen Ebenen. Wir brauchen hier meines Erachtens eine verbindliche und vereinfachte Abstimmung zwischen den Ressorts sowie die Nutzbarmachung von Kompetenz. Warum sollen Radwege, die im Wald verlaufen, nicht zukünftig auch von der Forstverwaltung gegebenenfalls mit Mitteln des SMWA gebaut werden können?
Damit könnten drittens langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die Auseinandersetzung mit der Forst- oder Wasserbehörde entfallen. Ich denke hier an die Verständigung auf interministerieller Ebene, die wieder ganz neu ins Blickfeld gerückt werden muss. Wir haben auch bei der Überarbeitung der Wismut-Strategie herausgestellt, dass gerade der Aspekt der interministeriellen Abstimmung in solchen Fragen zu intensivieren ist.
Viertens schließlich bleibt bei allem vorhandenen kommunalen Engagement die Frage zu bedenken, wie es gelingen kann, dass überregionale Radwege, also die Radwege der Kategorie 1, möglicherweise durch das Land selbst realisiert werden können, so wie das in Bayern schon längst der Fall ist. Natürlich kenne ich den schnell zitierten Einwand staatlicher Verwaltung, dass das nicht zu leisten sei, aber eine genauere Analyse dieser Vorstellungen bleibt bislang aus. Fakt ist zudem, dass kommunales Engagement bei aller Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit bei dieser Frage an Grenzen stößt oder an Grenzen stoßen muss. Hier ist also wesentlich mehr Kreativität und Ideenreichtum, auch von
der Straßenbauverwaltung, zu erwarten. Wenn dies nicht passiert, wäre die ehrliche Alternative, solche überregionalen Radwege aus der Konzeption zu streichen, meine Damen und Herren. Ich denke, das kann nicht gewollt sein.
Fünftens. Radwege müssen attraktiv sein. Dies muss sich unter anderem in der landschaftlichen Einbindung und in der Durchgängigkeit dieser Radwege niederschlagen. Insofern ist die Kopplung von Radverkehrsangeboten mit dem regionalen ÖPNV zwar sicherlich eine sinnvolle und wünschenswerte Lösung, die es weiter zu befördern gilt, aber diese Lösung darf den Vorrang von Lückenschlüssen in vorhandenen Radwegenetzen nicht ausblenden.
Oft lassen sich solche Lückenschlüsse schon durch kleine Unterführungen oder auch durch Radbrücken realisieren. Die Ermöglichung solcher Sonderbauwerke setzt das Verständnis der Genehmigungsbehörden in der Planungsphase voraus, wirkt sich aber auch attraktiv auf die Angebote selbst aus.
Attraktivitätssteigernd sind zudem natürlich auch durchgängig einheitliche Beschilderungen. Wir haben diesem Anliegen schon im aktuellen Haushaltsplan Rechnung getragen. Mit Blick auf den Prozesscharakter dieses Anliegens erwarten wir auch künftig eine Verstärkung dieser Mittel. Das ist schon ein Blick auf die vor uns liegende Haushaltsdiskussion.
Meine Damen und Herren! Die Vision vom Fahrradland Sachsen lebt. Wie in kaum einem anderen Bereich treffen sich dabei die Interessen verschiedener Ebenen. Das mag insbesondere auch daran liegen, dass Entscheidungsträger, auf welcher Ebene sie auch tätig sind, selbst mit dem Fahrradfahren verbunden sind.
Ich denke, das kann eine gute Grundlage dafür sein, vorhandene Umsetzungsprobleme in der Radwegekonzeption mit noch mehr Kreativität, mit noch mehr Ideenreichtum und mit viel weniger Bürokratie, aber mit viel mehr Herzblut umzusetzen.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich wiederhole es zur Sicherheit: Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem sie entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag abstimmen. Sie können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht; das sind mindestens 64 Jastimmen.
Ich beginne mit dem Namensaufruf. Wir beginnen mit der Wahl.
Befindet sich jemand im Raum, der wahlberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Frau Dr. Maicher, wenn Sie den Rechnungshofbericht in Gänze gelesen hätten, auch die Stellungnahmen der Staatsregierung zu den Punkten, die Sie genannt haben, wenn Sie Ihre Kleinen Anfragen richtig studiert und sich möglicherweise auch den Haushalt daneben gelegt hätten, dann hätten Sie sich diesen Antrag sparen können, weil dort viel Transparenz enthalten ist und viel Aufklärung vorhanden war und ist.
Herr Kollege Dr. Meyer hat bereits darauf hingewiesen, dass der vorliegende Antrag einen Bezug zur Darstellung des Rechnungshofes 2016 beinhaltet. Gerade befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Rechnungshofbericht 2016. Ich muss voranstellen, dass die Beratungen zum Rechnungshofbericht noch nicht abgeschlossen sind. Es mutet deshalb etwas merkwürdig an, wenn man aus diesem Rechnungshofbericht zwei Nummern herauszieht und dann mit einem monströsen Titel einen Antrag formuliert, der zu den Beratungen im Ausschuss zum Rechnungshofbericht überhaupt keinen Zusammenhang herstellt und der auch die Stellungnahmen der Staatsregierung zum vorliegenden Rechnungshofbericht nur ausblendet.
Zudem werden auch Sachverhaltsdarstellungen des Rechnungshofes meines Erachtens unzulässig verkürzt dargestellt. Es wurde eine polemische Verallgemeinerung vorgenommen, die so nicht nachvollziehbar ist. Ich möchte insbesondere auf das verweisen, was Kollege Dr. Meyer schon im Blick auf das Investitionsengagement der letzten Jahre zum Ausdruck gebracht hat, nämlich, was wir in den letzten Jahren an Investitionen schon getätigt haben, nicht nur im Hochschulbereich, sondern auch in anderen Bereichen. Ich bin gespannt, ob das eingeforderte Engagement der Opposition, was Investitionen anbelangt, auch in der nächsten Haushaltsverhandlung Widerhall findet.
Meine Damen und Herren, die Antragstellerin hat eine vorgefasste Meinung, die sie aber nur dann wirklich behaupten kann, wenn sie Stellungnahmen anderer, insbesondere der Staatsregierung, einfach ignoriert.
Als Berichterstatter im Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Punkt des Rechnungshofberichtes möchte ich deshalb Folgendes darstellen:
Richtig ist, dass der Rechnungshof von einem Sanierungsbedarf an der Uni Leipzig in Höhe von 140 Millionen Euro ausgeht. Eine analoge Bewertung gibt es auch für die TU Dresden. Das Finanzministerium, von dem diese interne Rechengröße selbst benannt wird, bestreitet und verschleiert diese Zahl nicht. Aber das Finanzministerium weist auch auf Rahmenbedingungen hin, die der vorliegende Antrag leichtfertig ausblendet. So kann man diesen solcher Art ermittelten Sanierungsbedarf nicht automatisch in dem Jahr mit einem scheinbar unauskömmlichen Bauunterhalt gleichsetzen, zumal Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen als große und kleine Baumaßnahmen im Zusammenhang zu sehen sind. Das hat der Kollege Mann bereits ausgeführt.
Darauf weist übrigens aber auch das Finanzministerium in seiner Stellungnahme auf Ihre Kleine Anfrage hin, Frau Dr. Maicher. In der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/10007 wird festgestellt – ich zitiere –: „Die Veranschlagung des Bauunterhaltsbedarfes und die Bereitstellung der Mittel berücksichtigt vorrangig Erfordernisse des Personenschutzes, unter anderem der Standsicherheit, den vorbeugenden Brandschutz, die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Gewährleistung einer uneingeschränkten Funktionstüchtigkeit und des Bausubstanzerhalts. Außerhalb des veranschlagten Bauunterhalts werden darüber hinaus Instandsetzungsleistungen auch im Rahmen von Investitionsmaßnahmen (große Baumaß- nahmen, kleine Baumaßnahmen) mit umgesetzt und über entsprechende Haushaltsstellen finanziert.“
Häufig sind Baumaßnahmen zur Bauwerkserhaltung bzw. zur Erneuerung auch mit Änderungen der Zweckbestimmung und der Nutzung von Gebäuden verbunden. Völlig zu Recht wird deshalb darauf hingewiesen, dass es im Einzelfall eben nicht sinnvoll ist, Finanzmittel des Bauunterhalts zur Beseitigung von Mängeln an Gebäuden zu verwenden, die für die bereits großen Baumaßnahmen im Haushalt veranschlagt sind.
Ist mittelfristig eine Grundsanierung vorgesehen, kann es durchaus wirtschaftlich geboten sein, baufachlich sinnvolle Bauunterhaltungsmaßnahmen zunächst einmal zurückzustellen. Das hat aber nichts mit Verzögerungen oder Verschleierungen oder bewusster Provozierung eines Sanierungsstaus zu tun, sondern ist letztlich diesen baufachlichen Überlegungen, die ich eben nannte, geschuldet.
Der dem Antrag zugrunde liegende Sanierungsbedarf für die Uni Leipzig – analog auch für die Uni Dresden – lässt sich demnach nicht per se auf den tatsächlich zu veranschlagenden Bauunterhalt übertragen. Da sind wir uns auch mit dem Rechnungshof einig. Das sehen sowohl wir als auch die Staatsregierung anders.
Darüber hinaus können die Antragsteller auch an etwaigen anderen Beispielen nicht belegen, wo demgegenüber der Bauunterhalt zu gering ausgefallen ist. Am Rande sei
vermerkt, dass diese Kosten einrichtungsbezogen auch in der Beantwortung der beiden Kleinen Anfragen aufgelistet sind. Ebenfalls sind in der Beantwortung der beiden Kleinen Anfragen die drei Haushaltstitel benannt, die die Mittelbereitstellung für den Sanierungsbedarf an Hochschulen und Berufsakademien ermöglichen. Dies sind neben den Mitteln des Bauunterhalts auch die Mittelansätze für große und kleine Baumaßnahmen für Hochschulen bzw. Berufsakademien im Einzelplan 14, wie wir das schon gehört haben. Auch die Summe nannte Kollege Meyer bereits. Wir reden im aktuellen Haushalt über eine Summe von 200 Millionen Euro.
Diese Bedarfe, meine Damen und Herren – auch das ist Gegenstand des Rechnungshofberichtes – sind mit dem SIB abgestimmt. Insofern ist die Behauptung in der Begründung des vorliegenden Antrags, dass die Auskunft von Bedarfszahlen verweigert wurde, sachlich nicht zutreffend, ebenso falsch und unzutreffend wie die Feststellung, dass der Landeshaushalt lediglich 99,5 Millionen Euro Baumittel für Hochschulen und Berufsakademien beinhalte.
Wenn die Antragsteller zudem feststellen, dass die Bewältigung der Sanierungsaufgaben nicht innerhalb einer einzigen Haushaltsperiode zu leisten ist und dass es gründlicher Planung und großzügiger Umsetzungszeitabläufe bedarf, kann man dem nur zustimmen. Nur ist auch das bereits vollzogene Realität. Ein Blick auf die bisher getätigten Ausgaben und auf den aktuell bereitgestellten Mittelansatz, dem auch in den Folgejahren in zukünftigen Haushalten entsprochen werden wird, bestätigt das. Deshalb hat das Finanzministerium in seiner Stellungnahme zum Bericht des Rechnungshofes festgestellt, dass die Hinweise zur Aufstellung eines langfristigen Instandhaltungs- und Investitionsplanes aufgegriffen werden. Derartige Untersuchungen – auch das ist im Rechnungshofbericht so vermerkt – sind jetzt schon Gegenstand regelmäßiger Einschätzungen des Finanzministeriums in Abstimmung mit dem SIB.
Wir können demnach den vorliegenden Antrag mit Blick auf die postulierten Sanierungsstaus nicht nachvollziehen. Dem Sanierungsbedarf an unseren Hochschulen und Berufsakademien wird kontinuierlich, aber auch in einem wirtschaftlich und baufachlich vertretbaren Maße entsprochen. Unser Ziel ist und bleibt es, auch künftig – wie das Kollege Meyer bereits ausführte – den Wissenschafts- und Hochschulstandort Sachsen mit einer guten Infrastruktur auszustatten. Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu jedem Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden.
Der Präsident hat eben schon darauf hingewiesen: Wer mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das sind mindestens 84 Jastimmen, erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Befindet sich noch jemand im Raum, der nicht aufgerufen wurde?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.
Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 123 Stimmen, ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Dr. Jürgen Rühmann 118 Jastimmen, eine Neinstimme, drei Enthaltungen.
Prof. Dr. Markus Jäger 118 Jastimmen, drei Neinstimmen, keine Enthaltung.
Simone Herberger 118 Jastimmen, zwei Neinstimmen, zwei Enthaltungen.
Prof. Dr. Arnd Uhle 116 Jastimmen, drei Neinstimmen, zwei Enthaltungen.
Damit sind als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag Herr Dr. Jürgen Rühmann, Herr Prof. Dr. Markus Jäger, Frau Simone Herberger und Herr Prof. Dr. Arnd Uhle gewählt.
Meine Damen und Herren! Ich darf die gewählten Kandidaten zu mir in das Rund des Plenarsaals bitten.
Wir beginnen mit Herrn Dr. Rühmann. Nehmen Sie die Wahl an?
Dr. Jürgen Rühmann: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.
Meine Damen und Herren! Ich beginne gleich mit dem Namensaufruf – heute mit einer Besonderheit – mit dem Buchstaben B.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem die entsprechenden Listenvorschläge der Fraktionen aufgeführt sind. Sie haben, wie schon gesagt, eine Stimme und können sich durch Ankreuzen für jeweils eine Liste entscheiden. Stimmzettel ohne oder mit anderen Kennzeichnungen sind ungültig.
Nach der erfolgten Auszählung der Stimmscheine werden die Sitze der Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverhältnis nach d‘Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei Höchstzahlen erforderlichenfalls das vom Präsidenten des Landtags zu ziehende Los. Wir beginnen mit der Wahl.
Befindet sich noch jemand im Saal, der stimmberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?
Meine Damen und Herren! Das gleiche Prozedere wie immer: Die Abgeordneten werden
in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein für den ersten Wahlgang, auf dem die vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl von Sachverständigen des 5. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien aufgeführt sind. Sie dürfen auf dem Wahlschein maximal fünf Namen ankreuzen. Es darf keine Stimmenhäufung geben. Gewählt ist, wer die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags, also 84 Stimmen, auf sich vereinen kann. Wir beginnen mit der Wahl.
Befindet sich noch jemand im Saal, der stimmberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein für den zweiten Wahlgang, auf dem diejenigen vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zu Sachverständigen des 5. Medienrates der Landesanstalt für privaten Rundfund und neue Medien in Sachsen aufgeführt sind, die nicht bereits im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erlangt haben.
Es dürfen auf dem Wahlschein maximal zwei Namen angekreuzt werden. Gewählt ist, wer die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags, also 84 Stimmen, erhalten hat. Wir beginnen mit der Wahl.
Befindet sich noch jemand im Saal, der wahlberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am kommenden Montag begehen wir bereits zum 26. Mal unseren deutschen Nationalfeiertag. Sachsen ist der diesjährige Ausstatter der zentralen Feierlichkeiten. Ich stelle voran: Wir wollen und wir werden gute Gastgeber sein, meine Damen und Herren.
Daran können auch Gewaltaufrufe kleiner radikaler Gruppen nichts ändern. Ausgehend von dieser Debatte wäre es eine gute Botschaft, wenn wir uns von derartigen Gewaltaufrufen deutlich distanzieren – und zwar alle Fraktionen.
Meine Damen und Herren! Die übergroße Mehrheit der Menschen in diesem Land tickt ganz anders als jene Chaoten, die zu Gewalt aufrufen oder diese sogar praktizieren und die bis heute nicht begriffen haben, welche grundsätzlichen gesellschaftlichen Veränderungen seit mittlerweile 26 Jahren in diesem Land vollzogen worden sind – hin zu Freiheit, Demokratie und einem friedvollen
Miteinander nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa.
Meine Damen und Herren! Auf diese Entwicklung, die am 3. Oktober 1990 eingeleitet wurde, können wir stolz sein. Wir können diesen Tag ehrlichen Herzens miteinander feiern. Wir sollten dies mit Freude und mit Selbstbewusstsein tun, trotz aller Probleme, die noch zu lösen sind. Wir können stolz sein auf unser Land. Wir können stolz sein auf unseren Freistaat, und das ohne falsches Pathos, sondern ganz einfach ehrlichen Herzens. Ich denke, nur aus diesem souveränen Selbstverständnis, diesem souveränen Selbstbewusstsein heraus wird es uns gelingen, die Aufgaben, die noch zu lösen sind, zu lösen. Meine Damen und Herren, es ist im Kleinen wie im Großen: Wer sich selbst nicht annimmt, kann auch andere nicht annehmen. Das gilt zwischenmenschlich genauso wie gesellschaftlich.
Auch Brücken in die Zukunft, meine Damen und Herren, kann man nur dann bauen, wenn das Fundament bewehrt ist und steht. Wer das Fundament untergräbt und infrage stellt, kann darauf zwar Brücken bauen, aber diese Brücken werden nicht halten.
Meine Damen und Herren! Der Tag der Einheit ist ein Tag der Erinnerung, ein Tag der Freude, ein Tag der Dankbarkeit. Er ist ein Tag der Erinnerung an grundlegende gesellschaftliche Veränderungen, die stattgefunden haben. Diese Erinnerung gilt es wachzuhalten, nicht nur, weil wir damit ein bedeutsames gesellschaftliches Ereignis würdigen, sondern weil dieses Ereignis exemplarisch dafür steht, wie Solidarität in der Gesellschaft, wie gemeinsames gesellschaftliches Engagement diese Gesellschaft auch verändern kann. Das haben wir damals erlebt. Das sollte – bei aller Kontroverse, die wir auch hier im Haus erleben – auch zukünftig die Grundlage einer demokratischen Verständigung zwischen uns sein.
Meine Damen und Herren! Wir haben auch Grund zur Freude. Wir alle erinnern uns an die Freude, die 1990 in Ost und West über dieses wiedervereinte Vaterland geherrscht hat. Die Freudentränen von damals sind sicherlich getrocknet und neue Probleme sind auf die Tagesordnung getreten. Dennoch, ohne die Wiederherstellung unserer nationalen Einheit wäre die erfolgreiche Entwicklung, die wir jetzt erlebt haben, nicht möglich gewesen. Das ist Grund zu ehrlicher, aufrichtiger Freude.
Ich las heute früh ganz zufällig einen Satz, den ich an dieser Stelle einfach einmal zitieren möchte und den man vielleicht ein Stück weiterdenken sollte. Dort hieß es: „Woran hängt unser Herz? An den Dingen selbst oder an der Freude, die wir erleben, wenn wir sie mit anderen Menschen teilen? Ein Stück Brot sättigt den Magen. Ein Stück Brot, das wir miteinander teilen, sättigt auch unser Herz.“ Ich denke, aus dieser Freude heraus können wir möglicherweise auch darüber nachdenken, wie wir im gesellschaftlichen Miteinander Probleme, die noch auf der
Tagesordnung stehen und die wir sehr kontrovers diskutieren, lösen können.
Der 3. Oktober, meine Damen und Herren, ist auch ein Tag der Dankbarkeit. Es geht nicht darum, dass dies eine politische Kategorie sein muss. Es geht darum, jenen zu danken, die die politischen Rahmenbedingungen geschaffen haben, damit dieser Prozess möglich war. Es geht darum, den Dank wachzuhalten für die Solidarleistungen, die dazu beigetragen haben, dass gerade bei uns in den ostdeutschen Ländern der Wiederaufbau so gelungen ist, wie er stattgefunden hat. Es gilt, auch jenen zu danken, die sich – sicherlich unter nicht unkomplizierten persönlichen Verhältnissen, unter gesellschaftlichen und beruflichen Herausforderungen und Veränderungen gestellt haben, diese angenommen haben und sie dann auch bewusst in Angriff nahmen.
Meine Damen und Herren! Wenn es uns am 3. Oktober, am kommenden Montag gelingt, in diesem Dreiklang von Erinnerung, Freude und Dankbarkeit diesen Tag zu begehen, dann geht ein gutes Signal von Sachsen aus. Es ist auch notwendig, dass ein positives Signal ausgeht, nicht nur für uns, sondern für Deutschland insgesamt. Wenn wir diesen Tag in ehrlicher, aufrichtiger Dankbarkeit und in ehrlicher Erinnerung feiern, dann ist das eine Grundlage dafür, dass wir die Herausforderungen, die noch vor uns stehen, mit Optimismus angehen können. Ich wünsche uns einen guten 3. Oktober.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur kurz auf einige Redebeiträge eingehen, weil mir das notwendig erscheint.
Ich glaube, ich habe auch in meinem Redebeitrag deutlich gemacht, dass wir die Probleme, die nach 26 Jahren der Wiedervereinigung in diesem Land noch vorhanden sind, nicht leugnen. Auch ich denke, wir tun gut daran – und es war meine Absicht, auch das deutlich zu machen –, dass wir nicht nur die Probleme benennen, sondern gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die vor uns stehen, deutlich machen, was dieses Land in den letzten Jahren an Entwicklung vollzogen hat, und zwar nicht allein durch politische Entscheidungen, sondern durch das Engagement der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren! Was hilft es denn den Leuten, die noch unter diesen Problemen leiden und möglicherweise ein Stück weit resigniert haben, wenn wir in den Mittelpunkt der Aussage immer diese Negativdarstellungen bringen und sagen, dass alles darnieder liegt und wir die Probleme nicht in den Griff bekommen können? Das hilft niemandem, meine Damen und Herren!
Wir müssen die Probleme aufgreifen. Diese Probleme nur zu benennen und keine Lösungen aufzuzeigen, keinen Optimismus in die Bevölkerung, die wir brauchen, um die Probleme zu lösen, hineinzutragen, ist nicht der richtige Ansatz. Das sollten wir uns vergegenwärtigen, bei allem Verständnis dafür, dass man sich mit solchen Darstellungen natürlich politisch profiliert. Hier geht es nicht darum, eine bestimmte Politikrichtung oder die Politik einer Partei zu rechtfertigen. Hier geht es darum, einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess zu würdigen, den wir in 26 Jahren vollzogen haben und auf den wir stolz sein können, meine Damen und Herren.
Lieber Herr Gebhardt, wir kommen aus dem gleichen Wahlkreis im Erzgebirge. Rufen Sie sich doch einfach einmal die Bilder vor 1990 in unserer ehemaligen Wismut-Region in Erinnerung und vergleichen Sie das mit heute. Schauen Sie sich allein die Entwicklung von Bad Schlema an. Es gibt mittlerweile Bildbände, wie der Uranbergbau der SDAG Wismut vor 1990 diese Region zugrunde gerichtet hat. Es gibt jetzt Bildbände vom Kurort Schlema, der sich daraus entwickelt hat. Das in Bezug zu blühenden Landschaften zu setzen, ist vollkommen gerechtfertigt. Helmut Kohl hatte genau an dieser Stelle recht, meine Damen und Herren.
Herr Zschocke, noch eine letzte Sache: Ich verstehe Ihre Interpretation, was bestimmte Initiativen anbelangt. Ich kann auch verstehen, dass Sie sich möglicherweise mehr
Demokratie oder demokratische Einflussnahme wünschen. Aber ich kann Ihrem Ansatz nicht ganz folgen. Auch in mein Wahlkreisbüro kommen Bürger. Deren Grundaussage ist: Demokratie ist dann vorhanden und funktioniert dann, wenn ich recht habe. Wenn ich mit meiner Position nicht durchkomme, dann gibt es die Demokratie nicht mehr. Das ist der falsche Ansatz.
Sie wissen es ebenso gut wie ich, dass Demokratie von Mehrheiten lebt. Wichtig ist doch, dass diese Mehrheiten im Meinungsstreit entstehen. Das ist sicherlich richtig und da gebe ich Ihnen recht. Da haben wir auch Probleme bei der Verständigung, wenn es um politische Kultur geht. Das ist völlig in Ordnung. Aber zu meinen, dass nur, wenn die eigene Position zum Tragen kommt, die demokratischen Verhältnisse in Ordnung sind, halte ich doch für sehr problematisch.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns als Botschaft aus dieser Aktuellen Debatte hinaus in die Öffentlichkeit tragen, dass wir am 3. Oktober alle miteinander, egal, in welcher Verantwortung wir standen, ob in der Regierungsverantwortung, in der Opposition oder ob wir möglicherweise gar nicht im Parlament vertreten waren, stolz sein können, diesen Tag am 3. Oktober gemeinsam feiern zu können. Das sollten wir miteinander ehrlichen Herzens tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Namensaufruf für die Abstimmung zur Drucksache 6/1398, Gesetzentwurf der LINKEN. Ich beginne mit dem Buchstaben A.
Befindet sich jemand im Raum, der stimmberechtigt ist und nicht aufgerufen wurde?
Hirche, Frank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wurlitzer, Sie versetzen mich jetzt in die angenehme Lage, meine Rede doch etwas zu kürzen. Nach Ihren Eingangsbemerkungen und Ihrer Richtigstellung zur Rolle des Rechnungshofes in Sachsen ersparen Sie mir, diesen peinlichen medialen Ausfall jetzt noch einmal aufzugreifen und zu korrigieren. Sie haben sich beim Rechnungshofpräsidenten entschuldigt. Ich denke, das zu tun war dringend notwendig; denn an der Objektivität und Verfassungskonformität der Arbeit des Rechnungshofes zu zweifeln, ist meines Erachtens wirklich echt deplatziert und insofern auch zurückzuweisen. Ich denke, das haben wir im Ausschuss getan. Sie haben heute noch einmal klargestellt, dass Ihre Fraktion mittlerweile offensichtlich ein objektiveres Bild vom Rechnungshof hat, wobei man sicherlich sagen muss, dass dieser Antrag, so wie er jetzt vorliegt, möglicherweise nicht zustande gekommen wäre, wenn es denn nicht diese Auseinandersetzung gegeben hätte. Aber das machen Sie einfach mit sich selber aus.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag selbst. Auch dazu will ich nicht allzu viele Worte verlieren.
Was ist der Gegenstand Ihres Antrages? Sie beziehen sich auf den aktuellen Rechnungshofbericht. Ich will Sie nicht belehren. Sie sind relativ neu im Parlament. Aber ich will Ihnen in Erinnerung bringen, wie das Beratungsverfahren eines Rechnungshofberichtes ist. Der Rechnungshofbericht wird durch den Rechnungshof dem Parlament zugeleitet. Gegenstand des Rechnungshofberichtes sind zum einen die Kritikpunkte des Rechnungshofes, zum
anderen sind es die Stellungnahmen der jeweiligen Fachressorts. Dann hat der Ausschuss – und genau in dieser Phase befinden wir uns zurzeit beim Haushalts- und Finanzausschuss – die Möglichkeit, sich mit beidem auseinanderzusetzen, das heißt, sowohl die Kritikpunkte des Rechnungshofes als auch die Stellungnahmen der Fachressorts zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben dann die Möglichkeit, im Haushalts- und Finanzausschuss Rückfragen zu stellen, die Sachverhalte zu erörtern, uns selbst eine Meinung zu bilden und darauf aufbauend eine Beschlussvorlage zu erstellen, ob wir den Punkten der Kritik zustimmen oder ob wir diese ablehnen. Das ist das Verfahren.
Was machen Sie mit Ihrem Antrag? Sie greifen einzelne Sachverhalte aus dem Rechnungshofbericht heraus und verlangen, dass die Staatsregierung zu diesen Punkten – Sie haben einige davon zitiert, es ging nicht nur um das Paulinum, sondern auch um andere Sachverhalte – Stellung bezieht. Für mich ist das ein Stück weit ein Konterkarieren der Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir sind zurzeit in diesem Ausschuss in einem laufenden Verfahren. Wir haben weder den Band 1 noch den Band 2 des Rechnungshofberichtes abschließend beraten. Das heißt, wir sind mitten im Beratungsverfahren.
Sie haben alle Möglichkeiten, im Haushalts- und Finanzausschuss – wovon Ihre Fraktion richtigerweise auch Gebrauch macht – Nachfragen zu stellen, sich eine Meinung zu bilden. Am Schluss dieser Beratungen – das wird irgendwann im August/September sein – werden wir uns gemeinsam eine Meinung bilden und uns entsprechend dem Votum diesen Rechnungshofbericht und diese einzelnen dort aufgeführten Punkte vornehmen.
Nun können Sie sicherlich sagen – auch das können wir kurz noch einmal diskutieren –, dass der Rechnungshofbericht teilweise nur Auszüge der Stellungnahmen der Staatsregierung enthält – das ist sicher zutreffend. Aber Ihre Kollegen aus dem Haushalts- und Finanzausschuss wissen, dass dem Ausschuss am 4. März dieses Jahres eine Beratungs- und Informationsvorlage zugearbeitet wurde. In dieser Vorlage wurden alle Stellungnahmen der Staatsregierung zu den Kritikpunkten des Rechnungshofes ausführlich beschrieben und dargestellt. Dort haben Sie auch noch einmal die Möglichkeit nachzulesen, was an Kritikpunkten aufgetreten und wie die Stellungnahme der Staatsregierung ist.
Ich denke, es ist durchaus legitim, dass wir bei aller berechtigten Kritik durch den Rechnungshof diesem nicht immer in allen Punkten zustimmen. Es gehört zu dem demokratischen Verfahren der Befassung mit dem Rechnungshofbericht, dass man durchaus Voten oder Kritikpunkte, die der Rechnungshof vorgibt, auch anders sehen oder interpretieren kann. Das schlägt sich dann in entsprechenden Beschlussvorlagen nieder. Es hat aber nichts damit zu tun, dass wir die Aussagen des Rechnungshofes ignorieren oder die Bedeutung des Rechnungshofes infrage stellen.
Die Botschaft, die wir Ihnen anhand dieser Debatte zum vorliegenden Antrag gern mitgeben wollen, ist folgende: Sagen Sie ganz einfach Ihren Kollegen, die im Haushalts- und Finanzausschuss vertreten sind, dass sie den Rechnungshofbericht in seiner ganzen umfänglichen Darstellung zur Kenntnis nehmen sollen, dass sie die zu beratenden Beschlussvorlagen bzw. Informationsvorlagen in die Betrachtungen einbeziehen, dass wir dann im Haushalts- und Finanzausschuss eine konstruktiv-kritische Diskussion führen, so wie wir das über Jahre hinweg getan haben, gemeinsam mit dem Rechnungshof, gemeinsam mit dem Finanzministerium, gemeinsam mit den Fachressorts. Das ist das gängige Verfahren. Das ist auch das Verfahren, das sich bewährt hat. Ich denke, wenn wir das praktizieren, sind solche Anträge, wie Sie sie hier vorgelegt haben, in Zukunft nicht mehr nötig.
Danke schön.
Herr Wurlitzer, trotzdem noch einmal abschließend eine Frage. Wir haben jetzt Ihren Antrag Drucksache 6/5390 auf der Tagesordnung stehen. Dabei geht es ganz konkret um den Rechnungshofbericht
2015, und da haben Sie Nachfragen zu den dort ausgeführten Feststellungen. Jetzt haben wir versucht, das von den verschiedenen Fraktionen her zu thematisieren. –
Sie sprechen jetzt über Steuerverschwendung, über kriminelles staatliches Handeln usw. usf. Sagen Sie mir einfach bitte einmal die Stelle – ich will es nur begreifen, damit ich mich in Zukunft besser auf Redebeiträge vorbereiten kann für Ihren Beitrag –: Wo ist die Stelle, die Sie jetzt erwähnt haben, in Ihrem Antrag? Normalerweise haben wir Anträge auf der Tagesordnung stehen und darüber diskutieren wir. Wir machen zurzeit keine Aktuelle Debatte über Steuerverschwendung, so wie Sie sie führen.
Wir hätten das dann einfach besser vorbereiten können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Scheel, um es gleich voranzustellen: Die Imagekampagne muss nicht wiederbelebt werden – sie lebt! Sie wird auch weiterleben, auch wenn Sie das nicht wollen.
Meine Damen und Herren, die kontroverse Diskussion um die Imagekampagne ist nicht neu. Sie erlebt sicherlich angesichts der geschilderten Entwicklungen eine neue Qualität.
Sicherlich muss über die Imagekampagne geredet werden, auch über die Weiterentwicklung und die Profilierung der
Imagekampagne. Aber sie infrage zu stellen – da gebe ich dem Herrn Staatsminister vollauf recht und bin auch dankbar für sein Interview – wäre zu diesem Zeitpunkt ein völlig falsches Signal.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Diskussion um die Imagekampagne in der Vergangenheit mehrfach geführt, oftmals wenig sachlich, aber immer – gerade aus Sicht der Opposition – ohne einen realen Bezug zum Anliegen und zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Kampagne. Bei aller Kontroverse im Detail muss man sich doch einmal fragen lassen, ob es nicht nachvollziehbar ist oder was dagegen spricht, dass die Attraktivität eines Standorts in die öffentliche Wahrnehmung gerückt wird, noch dazu, wenn sich dieser Standort im Wettbewerb mit anderen Standorten befindet, die übrigens auch für sich Imagekampagnen entwickelt und am Markt etabliert haben.
Das, was Sie als Selbstläufer dargestellt haben, sind keine Selbstläufer. Andere Regionen haben diese Attraktivität möglicherweise auch, aber sie sorgen über Imagekampagnen dafür, dass diese Attraktivität in der öffentlichen Wahrnehmung zum Tragen kommt. Da befinden wir uns mit anderen Regionen ganz einfach in einem Wettbewerb, lieber Herr Scheel.
Meine Damen und Herren! Es geht um nichts anderes als um unser Land. Es geht um unsere Identität, und es geht auch um unser Selbstbewusstsein im Wettbewerb mit anderen nationalen und internationalen Standorten. Es geht nicht nur um den Bereich Tourismus, sondern es geht auch um den Wirtschaftsstandort Sachsen, es geht um den Handels- und Messestandort Sachsen, es geht um den Wissenschaftsstandort Sachsen, und es geht um einen attraktiven, überregional bedeutsamen Kulturstandort Sachsen.
Nun ist es sicherlich richtig – damit komme ich zu Ihrer Argumentation, Herr Scheel –, dass das Image von Sachsen nach dem Lichterleuchten im Erzgebirge, nach Clausnitz und Bautzen national und international gelitten hat.
Auch Heidenau, richtig.
Daraus müssen auch zweifellos Konsequenzen abgeleitet und Maßnahmen zur Behebung dieses entstandenen Schadens eingeleitet werden. Dies muss, meine Damen und Herren – das ist Verantwortung der Politik – sachlich, mit dem richtigen Augenmaß, nachhaltig, aber auch ohne Hysterie, sondern mit einer gewissen Nüchternheit geschehen, nicht, um damit das Geschehene zu verharmlosen oder zu relativieren, sondern um Sachsen generell und seinen Menschen objektiv gerecht zu werden.
Aber – auch das darf ich an dieser Stelle einmal sagen – Sachsen ist kein brauner Fleck auf der deutschen Landkarte, so wie das mittlerweile in der öffentlichen Wahrnehmung darzustellen versucht wird. Ich meine, die
Menschen, die dieses Land in den letzten 25 Jahren aufgebaut haben, müssen sich in ihrer übergroßen Mehrheit auch angesichts der jüngsten Entwicklungen, die hier stattgefunden haben, nicht verschämt wegducken,
schon gar nicht in Erinnerung daran, dass vor 25 Jahren in diesem Land, hier in Sachsen, die Grundlagen dafür gelegt wurden, dass es ein friedliches Zusammenleben in Deutschland und Europa jetzt geben kann.
Auch das – dies darf man nach 25 Jahren auch angesichts dieser aktuellen Entwicklung durchaus einmal darstellen – gehört zum Image von Sachsen in dieser Situation. Nein, es sollen die tagesaktuellen Probleme von Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhass nicht relativiert und kleingeredet werden, ganz bestimmt nicht. Im Gegenteil, diese Probleme müssen, wie gesagt, gelöst werden, und sie werden gelöst. Sie können nicht nur durch die Politik gelöst werden, sondern auch und gerade müssen sie durch die Menschen gelöst werden, die in den letzten Jahren und noch weitaus früher dieses Land geprägt und aufgebaut haben – wissenschaftlich, wirtschaftlich, kulturell, sportlich, künstlerisch, also sehr vielgestaltig.
Meine Damen und Herren! Wenn dies auch in Zukunft so sein soll, wenn sich unsere Menschen auch zukünftig gemeinwohlorientiert und weltoffen engagieren sollen, so wie sie das bisher schon getan haben, dann dürfen wir ihnen den Stolz auf das Erreichte und das Selbstbewusstsein nicht nehmen.
Meine Damen und Herren! Gewaltexzesse und Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen und zu verabscheuen, aber dennoch stolz auf das eigene Land zu sein und seine positive Entwicklung zu würdigen, das schließt einander nicht aus.
Im Gegenteil, meine Damen und Herren, hilft ein derartiges nüchternes Selbstbewusstsein, sich auch individuell viel schärfer und konsequenter abzugrenzen von Fehlentwicklungen im Land, aber auch im eigenen Umfeld.
Die Imagekampagne hat von Anfang an zwei Zielorientierungen gehabt, eine nach innen und eine nach außen. Die Wirkung nach innen habe ich eben noch einmal herzuleiten versucht. Aber auch die Außendarstellung ist meines Erachtens in der Grundintention der Kampagne bedeutsamer denn je.
Wir müssen einer Vereinseitigung des Blicks auf Sachsen konsequent entgegentreten, nicht nur, indem wir den Ursachen dieser zunehmend einseitigen, negativen Wahrnehmung entgegenwirken, sondern vor allem auch dadurch, dass wir die helle Seite Sachsens, die bei objektiver Wahrnehmung den größeren Teil der Projektion ausmacht, am Leuchten halten. Schließlich ist das ja auch die Philosophie der Imagekampagne.
Im April letzten Jahres haben wir hier im Parlament schon einmal über Ziel und Ausrichtung der Kampagne diskutiert. Ich kann deshalb an das anknüpfen, was ich damals bereits gesagt habe und was auch bei der Bedeutung der Kampagne nichts verloren hat, nicht nur tagespolitisch, sondern auch zukunftsorientiert. Die Dachmarke wollte von Anfang an die Attraktivität unserer Region im nationalen und internationalen Maßstab verdeutlichen, die Bekanntheit Sachsens, seine Stärken und regionalen Vorzüge vermarkten. Die Kampagne stand von Anfang an auch und gerade für Weltoffenheit, Toleranz und Gastfreundschaft.
Nun hat diese Attraktivität in letzter Zeit, wie gesagt, Blessuren erlitten.
Aber es ist immer noch das Land mit den Vorzügen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und mit der Leistungskraft, die es in den zurückliegenden Jahren geprägt hat.
Und, meine Damen und Herren, es ist ein Land, das von der übergroßen Mehrheit anders gesehen und gelebt wird, als dies in Gewaltexzessen der letzten Zeit zutage getreten ist. Die Koalition hat sich dazu verständigt, die Bekanntheit Sachsens im positiven Sinne im In- und Ausland weiterzuentwickeln, dabei alle Akteure und Partner von Wirtschaft und Bildung, von Kultur und Wissenschaft einzubinden und typisch sächsische Tugenden wie Pragmatismus, Machermentalität, Innovationsfreude, Herzlichkeit und Weltoffenheit sichtbar werden zu lassen.
Noch vor Kurzem wäre es schwülstig gewesen, solche Werte, wie ich sie eben genannt habe, politisch zu benennen. Angesichts der Bilder, die jetzt von Sachsen national und international entworfen werden und wie sie auch zum Teil Realität geworden sind, macht es Sinn, das andere Sachsen ins Blickfeld zu rücken, nicht, um damit vorhandene Probleme zu leugnen, sondern um authentisch zu verdeutlichen, dass Sachsen anders ist, als dies ein Teil der hier lebenden Menschen zurzeit vermittelt.
Meine Damen und Herren! Auch dies muss gesagt werden: Sachsen ist kein Missionsland, wenn es um Demokratieverständnis und Weltoffenheit geht. Sachsen hat Demokratie und Weltoffenheit gelebt – in der zurückliegenden geschichtlichen Entwicklung, in den letzten 25 Jahren und auch heute durch eine vergleichsweise übergroße Gruppe von Menschen, die sich in diesem Land engagieren. Eine politisch gepflegte Skandalkultur wird demgegenüber dem Engagement dieser Menschen und auch dem Gesamtbild von Sachsen nicht gerecht.
Meine Damen und Herren! Nicht vergessen kann man auch, dass es im Bereich unserer sächsischen Tourismuspolitik ein artverwandtes Projekt gibt, nämlich das Programm „Sachsen – Land von Welt“, angesiedelt bei dem TMBS. Damit werden die globaleren Ansätze der Image
kampagne für den Tourismusbereich noch weitreichender untersetzt und ausgeformt. Auch das ist richtig und notwendig. Wer also, meine Damen und Herren, die Imagekampagne für tot erklärt oder für deren Beendigung votiert, muss sich fragen lassen, warum er mit so unterschiedlichen Maßstäben an die Bewertung zweier sich ergänzender Projekte herangeht.
Zudem leistet die Kampagne „So geht sächsisch“ ja auch einen guten Beitrag dazu, den Wirtschaftsstandort Sachsen besser zu vermarkten. Ich denke, nach den Entwicklungen bei Bombardier und nach dem Weggang der AMI aus Leipzig sind wir gut beraten, solche Initiativen viel intensiver zu pflegen, damit wir auch in dieser Richtung den Handlungsbedarf umsetzen, was die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts anbelangt.
Also, meine Damen und Herren: Anstatt das Menetekel vom Niedergang einer auf Imagepflege orientierten Kampagne an die Wand zu malen, sollten wir eher Kreativität, Visionen und Maßnahmen entwickeln, wie wir genau dieses Image wieder im alten Glanz zum Strahlen bringen. Die Kampagne war und ist inhaltlich breit angelegt. Sie beschränkt sich nicht auf das touristische Marketing, sondern ist auf die Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens von der Kultur über Wirtschaft und Wissenschaft bis hin zu ehrenamtlichem Engagement unserer Menschen ausgerichtet. Sie vermittelt vordergründig auch keine politischen Botschaften, sondern stellt auch und gerade, meine Damen und Herren, Repräsentanten der eben benannten Bereiche, also die Menschen unseres Landes, quasi als Botschafter in den Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Scheel, ich weiß nicht, ob Sie in der Semperoper waren. Ich weiß nicht, ob Sie dort Norbert Lammert gehört haben.
Norbert Lammert hat am 4. März zum Festakt des Kreuzchores in der Semperoper dazu aufgefordert, dass die Sachsen, also die Mehrheit derer, die dieses Land aufgebaut und zu dem gemacht haben, was es ist, sich wieder viel deutlicher und viel selbstbewusster zu Wort melden.
Wenn die übergroße Mehrheit schweigt,
dann ist das Brüllen einer Minderheit überlaut. Auch deshalb, meine Damen und Herren, bietet die Weiternutzung einer wenn auch vielleicht modifizierten Kampagne die Chance, die Vielfalt des gesellschaftlichen Engagements und den damit verbundenen Wertekanon wieder aufleuchten zu lassen – für jene, die auf uns schauen und uns, wenn auch sicherlich gerechtfertigt, kritisieren oder gar versuchen, uns zu demütigen, aber auch für jene, die
zu uns kommen, die bei uns bleiben wollen und mit uns in unserer Wertegemeinschaft leben wollen.
Weltoffenheit, meine Damen und Herren, kann man zwar politisch postulieren, Realität wird sie aber in vielfältigen kleinen Schritten von Menschen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Dies kann durch die Kampagne auch zukünftig gut unterstützt und vermittelt werden.
Meine Damen und Herren! Die Kampagne weiterzuentwickeln und gegebenenfalls umzustrukturieren ist richtig und ehrlich. Dass dies möglich ist, haben die Akteure durch eine Vielzahl von Maßnahmen und innovativen Projekten unter Beweis gestellt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle seitens der CDU-Fraktion ein herzliches Dankeschön an die Staatskanzlei, an Herrn Staatsminister Jäckel, aber auch an den Regierungssprecher und sein Team weitergeben: für das Engagement in der Ausgestaltung, dem Aufbau und der Weiterentwicklung dieser Kampagne.
Meine Damen und Herren! Meines Erachtens ist es sinnvoll, die Kampagne, wie schon gesagt, inhaltlich weiterzuentwickeln und aktuellen Erfordernissen anzupassen. Es macht aber keinen Sinn, sie generell infrage zu stellen. Die inhaltliche Neuausrichtung beim Erhalt des visuellen Erscheinungsbildes garantiert die Kontinuität, die Wiedererkennbarkeit und damit auch den Fortbestand von laufenden Projekten. Kooperation und Werbepartnerschaften können fortbestehen. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion eine qualitative, inhaltliche Weiterentwicklung der Kampagne und tritt einer Infragestellung konsequent entgegen.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten werden wieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der vorgegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mindestens zwei Drittel der erforderlichen Stimmen – das sind 84 Stimmen – erhält, ist gewählt. Ich beginne mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein. Sie können auf diesem Stimmschein in dem entsprechenden Feld über Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind 64, erhält. Wir beginnen mit der Wahl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schubert, Sie haben gerade die Rechtsgrundlage beschrieben, auf der der Beteiligungsbericht zu erfolgen hat. Das ist die Sächsische Haushaltsordnung, und ich stelle zunächst fest, dass der Finanzminister in keinster Weise gegen diese Rechtsgrundlage verstoßen hat – weder formell noch inhaltlich.
Meine Damen und Herren! Eine formale Vorbemerkung: Ihr Antrag, Frau Schubert, begründet sich unter anderem aus der Kritik des Rechnungshofes zum Bericht 2015 bezüglich der staatlichen Beteiligung des Freistaates. Nun haben wir vor gar nicht allzu langer Zeit – meines Wissens sogar in der letzten Haushalts- und Finanzausschusssitzung – den Beratungsplan für den Rechnungshofbericht beschlossen. Wenn man berücksichtigt, dass es Gepflogenheit in diesem Parlament ist, nicht nur den Beratungsplan zu beschließen, sondern auch festzulegen, dass neben dem Rechnungshofbericht jeweils auch die Stellungnahmen der Staatsregierung mit Grundlage der Beratung sind, hätte ich mir schon gewünscht, dass wir diese Diskussion zunächst einmal abwarten, uns auf dieser Grundlage mit der Kritik des Rechnungshofes auseinandersetzen. Vielleicht wäre dann diese Debatte, die wir jetzt zu relativ
fortgeschrittener Zeit hier führen müssen, nicht nötig gewesen.
Aber, meine Damen und Herren, auch inhaltlich ist der vorliegende Antrag in seinen Forderungen und gemachten Annahmen so nicht nachvollziehbar. Sie haben es selbst schon gesagt, er blendet auch Debatten, die wir hierzu schon mehrfach geführt haben – ich denke, darauf wird der Minister vielleicht auch noch einmal selber eingehen –, ganz einfach aus.
Wir haben zunächst die Forderung nach Transparenz über Beteiligungen und Stiftungen. Ich denke, wir können einvernehmlich davon ausgehen, dass es bei der Transparenz nicht um die Form der Darstellung geht, sondern um inhaltliche und möglichst leicht zugängliche und auch leicht nachvollziehbare Informationen. Das ist Transparenz. Da ein Blick auf die Homepage des Finanzministeriums geworfen, ermöglicht beides. Dort sind nicht nur die Beteiligungen des Freistaates gegliedert nach Unternehmen mit wissenschaftlicher oder kultureller Zielsetzung, nach Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, nach Produktionsunternehmen und Unternehmen im Kreditwesen aufgelistet – nein: Zu jedem dieser Unternehmen werden neben der Bedeutung für den Freistaat, neben dem öffentlichen Interesse des Freistaates auch Unternehmenszweck, die Vorstands- und Aufsichtsratsstruktur und über eine Verlinkung auch die Darstellung von Geschäftskennzahlen und Lageberichten aufgezeigt.
Meines Erachtens hat der Minister auch in zurückliegenden Debatten auf diese beabsichtigte Form der Veröffentlichung mehrfach hingewiesen. Beteiligungen werden auch nicht im Hinterzimmer oder in einem Hinterzimmer des Finanzministeriums analysiert und geheimnisvoll beraten, sondern mit einem eigens dafür zuständigen eigenständigen Referat des Ministeriums, das auch das öffentliche Interesse des Freistaates an diesen Beteiligungen sorgsam überwacht.
Meine Damen und Herren! Wie gesagt, Rechtsgrundlage ist die vom Landtag beschlossene Haushaltsordnung. Die Abstimmung und Analyse der Entwicklung erfolgt aber nicht nur hausintern, sondern – und da bin ich wiederum bei der Transparenz – auch über den Haushalts- und Finanzausschuss, über die dort stattfindenden Erörterungen und Informationen an die Abgeordneten.
Wer hier mangelnde Transparenz benennt, Frau Schubert, sollte zumindest einmal an einem Beispiel deutlich machen, dass der Minister auch nur an einer Stelle hier in irgendeiner Weise eine öffentliche Auskunft gegenüber den Abgeordneten versucht hat zu vertuschen oder nicht gegeben hat. Ich glaube, das dürfte so nicht gelingen.
Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte ist ebenso transparent in der Sächsischen Haushaltsordnung geregelt und wahrt auch wiederum die Transparenz – nicht nur durch besondere Vertretungen in den Aufsichtsräten, sondern auch durch die Fachkompetenz, die durch externen Sachverstand damit realisiert wird. Ich denke, Kolle
ge Rohwer wird im zweiten Beitrag darauf noch einmal besonders eingehen.
Noch einmal: Die Transparenz, die der Antrag fordert, ist bereits Realität und entzieht sich weder der öffentlichen Einsichtnahme noch der parlamentarischen Kontrolle. Meine Damen und Herren, einen Mehrwert durch Übersendung etwa einer gedruckten Vorlage an den Landtag kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Aber bei aller notwendigen öffentlichen Wahrnehmung müssen wir uns wohl auch die Grenzen einer zu breiten öffentlichen Publikation und öffentlichen Diskussion der infrage stehenden Unternehmensdaten bewusst machen. Auch diese Unternehmen befinden sich zum Teil im unternehmerischen Wettbewerb. Damit verbietet es sich, alle möglichen Informationen öffentlich zu machen oder öffentlich zu diskutieren.
Ich möchte es einmal ganz einfach und plastisch deutlich machen: Die betriebswirtschaftlichen Herausforderungen der Porzellanmanufaktur kann man wohl nicht auf dem Marktplatz von Meißen erörtern. Damit kann man auch dem im Antrag geäußerten Vorwurf, der Antrag sei wegen der jüngsten Ereignisse in der Porzellanmanufaktur nötig, nicht folgen. Der Finanzminister hat in der jüngsten Sitzung des HFA ausführlich über die Situation in der Manufaktur berichtet. Ich kann mich nicht erinnern, dass er Fragen ausgewichen ist oder unbeantwortet gelassen hat.
Die Gründe, warum manches nur unter Geheimhaltung berichtet werden konnte, sind nachvollziehbar. Meine Damen und Herren, sie wurden über alle Fraktionen hinweg im Ausschuss unwidersprochen akzeptiert. Die Geheimhaltung wurde unwidersprochen akzeptiert, meine Damen und Herren. In der öffentlichen Auseinandersetzung nun daraus eine verdunkelnde Geheimniskrämerei herzuleiten, – entschuldigen Sie, wenn ich das einmal so persönlich anführe –, ist für den Minister in gewisser Weise ehrrührig. Es ist verantwortungslos auch gegenüber dem Unternehmen und den dort Beschäftigten.
Meine Damen und Herren! Wenn der Ausschuss diese Geheimhaltung nicht nur akzeptiert, sondern sich sogar dazu verpflichtet, dann ist klar, dass er damit ebenso anerkennt, dass der öffentliche Zugang im Hinblick auf Detailfragen beschränkt – und zwar objektiv beschränkt – bleiben muss, und das zu Recht. Das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Verdunkelungsabsichten zu tun.
Wer allerdings im Nachgang und vielleicht auch vor dem Hintergrund einer damit verbundenen beabsichtigten Öffentlichkeitswirkung diese Vorgehensweise wieder infrage stellt, sollte sich zukünftig nicht auf diese vertrauensvolle Informationsverständigung einlassen. Man sollte dann aber im Ausschuss die Geheimhaltung gar nicht erst mittragen. Wir können dann solche Debatten, wie wir sie bisher geführt haben, möglicherweise nicht mehr führen. Das kann nicht unsere Absicht sein.
Vor dem Hintergrund des eben Beschriebenen können wir weder aus formalen noch aus inhaltlichen Gründen dem Antrag zustimmen.
Meine Damen und Herren! Es ist wie immer, die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat zur Wahl als Mitglied des Sächsischen Landtages für den Landesnaturschutzbeirat aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung
entscheiden. Erhält der Kandidat mehr Ja-, als Neinstimmen, ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, es ist gut und richtig, dass sich die Parlamente ab und zu einmal über die Wirkung dessen, was sie gesetzlich verabschieden, verständigen und analysieren: Wie kommt das in der Bevölkerung an, wie ist die Wirkung dessen, was sie gesetzlich verabschiedet haben?
Insofern wäre es gerade auch mit Blick auf diese Debatte eigentlich wünschenswert – es ist natürlich nicht realistisch –, wenn heute hier am Rednerpult oder vielleicht sogar im Auditorium nicht nur Abgeordnete und Politiker vertreten wären, sondern vielleicht auch Arbeitgeber, Unternehmer und auch Arbeitnehmer, die gemeinsam das, was wir als Mindestlohn festgelegt haben, erst einmal erwirtschaften müssen. Dann hätten wir möglicherweise eine sachlichere, intensivere und auch differenziertere Diskussion, als wir sie zurzeit führen.
Ich will aber trotzdem voranstellen, meine Damen und Herren, auch aus politischer Sicht: Ich meine, angesichts des Themas verbietet sich Euphorie genauso wie fundamentales erneutes Infragestellen. Beides ist sicherlich nicht zielführend. Wir sollten bei aller positiven Entwicklung des letzten Jahres aber trotzdem auch davon ausgehen, dass es Probleme gibt, und uns davor hüten, die Situation nur gesundzubeten. Da hilft zum Beispiel auch keine Stellungnahme der gewerkschaftsnahen HansBöckler-Stiftung, die da original schreibt – ich zitiere –: „Alle Studien haben sich blamiert. Nun sehen wir in Wirklichkeit: Er, der Mindestlohn, hat keine negativen Auswirkungen gehabt.“
Meine Damen und Herren! Ich kann dies aus meinem Wahlkreis und auch aus dem, was ich sonst aus Gesprächen mit Arbeitgebern zu hören bekomme, so nicht bestätigen. Das entspricht so nicht der Realität.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur drei Punkte ganz kurz benennen, ohne dies zu vertiefen und ohne damit erneut eine Fundamentaldiskussion zu führen. Aber ich meine, dies sollten wir einfach im Blick haben. Wir reden – das ist zunächst einmal das, was wir feststellen wollen, es steht ja auch so in der Überschrift der Debatte – über einen Zeitraum von einem Jahr. Das ist eine Momentaufnahme. Dieses eine Jahr war geprägt von einer konjunkturell positiven Situation. Ob sie sich so fortsetzt, wissen wir nicht. Das heißt, auf den Punkt gebracht: Die Feuertaufe für den Mindestlohn steht uns möglicherweise noch bevor.
Das Zweite: Die Umsetzung der Mindestlohnregelung hat auch branchenspezifisch – darauf komme ich kurz noch zu sprechen – durchaus unterschiedliche Wirkung entfaltet.
Drittens, und das ist eigentlich das Anliegen meines Redebeitrags: Die Umsetzung dieser Mindestlohnregelung ist mit vielfältigen bürokratischen Begleiterscheinungen verbunden, die wir nicht einfach ausblenden können, zumal sie auch im Hinblick darauf, was für die Unternehmen daraus erwächst, eine negative Wirkung mit sich bringt. Das größte Problem dabei ist sicherlich die Dokumentationspflicht im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes. Davon sind verschiedene Wirtschaftszweige betroffen; ich denke hier insbesondere an die Tourismuswirtschaft und an das Gaststättengewerbe.
Meine Damen und Herren, natürlich können Sie mir sofort entgegenhalten, das sei ja keine neue Regelung und gelte schon immer – richtig. Aber ich denke, wir müssen im Blick behalten, dass dieses Problem durch die Mindestlohngesetzgebung noch viel stärker in den Fokus getreten ist. Das konfrontiert die Unternehmen mit Herausforderungen, die sie bisher noch nicht gewohnt waren und die sie zum Teil an die Grenzen des Machbaren bringen.
Die Politik verdonnert die Unternehmen dazu, Mindestlohn zu zahlen, engt aber – und damit sind wir beim Arbeitszeitgesetz – gleichzeitig die Flexibilisierung von Arbeitsabläufen ein. Mit dem Arbeitszeitgesetz wird klar vorgegeben, wie die tägliche Arbeitszeit auszusehen hat, wie sie dokumentiert werden soll. Das schafft natürlich zusätzlichen Aufwand – nicht nur zeitlich, sondern auch hinsichtlich damit verbundener Kosten, meine Damen und Herren.
Brechen wir das einmal auf ein kleines Familienunternehmen herunter – ich komme aus dem nach wie vor ländlich geprägten Raum des Erzgebirges, wo es gastronomische Einrichtungen gibt, die Familienbetriebe sind und die darüber hinaus möglicherweise noch Arbeitnehmer angestellt haben. Mit Blick auf die Regelung, wie sie hierzu jetzt vorhanden ist, sind die Betriebe verpflichtet, Mindestlohn zu zahlen, andererseits haben sie aber auch die bürokratischen Hürden zu bewältigen. Da ist nicht nur die Dokumentation der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Wenn Sie mit einem Gastronomen reden, wird er Ihnen erzählen, dass er für das, was er in seiner Gaststätte anbietet, mittlerweile zwölf verschiedene Dokumentationsordnungen einzuhalten hat.
Das kulminiert zusammen mit dem, was der Mindestlohn ohnehin schon vorgibt. Damit sind natürlich auch Aufwendungen verbunden, die ganz einfach nicht zu stemmen sind. Das führt laut der Befragung der DEHOGA zu negativen Konsequenzen. Das sollten wir auch nach einem Jahr nicht einfach ausblenden. Es wurde teilweise schon angedeutet, ich spreche es jetzt einmal in Zahlen an.
Bei knapp zwei Drittel der Unternehmen musste die gewohnte Arbeitszeit geändert werden.
Die Änderung der Arbeitszeiten ist also auch eine Folge. 43 % der Unternehmen mussten ihre Öffnungszeiten ändern. 77 % benennen einen deutlichen Aufwuchs an Dokumentationspflichten. Daraus ergibt sich auch, dass in 49 % der Unternehmen die Preise erhöht werden mussten.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist beendet, aber ich denke, auch dies sollten wir nach einem Jahr Mindestlohn thematisieren und im Blick behalten. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Ich denke, diese Debatte, sollte auch dazu führen, dass wir darüber nachdenken, wie wir diese Probleme lösen.
Meine Damen und Herren! Es ist wie immer: Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmzettel, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat zur Wahl als Mitglied des Sächsischen Landtags für den Landesnaturschutzbeirat aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Erhält der Kandidat mehr Ja- als Neinstimmen, ist er gewählt.
Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden wiederum in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat zur Wahl als Mitglied des Sächsischen Landtags für den Landesnaturschutzbeirat angeführt ist.
Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthal
tung entscheiden. Erhält der Kandidat mehr Ja- als Neinstimmen, ist er gewählt.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat zur Wahl als Sächsischer Datenschutzbeauftragter aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in den Feldern Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Erhält der Kandidat mindestens 64 Stimmen, dann ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl und dem Namensaufruf.
Befindet sich ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete im Raum, der oder die nicht aufgerufen wurde?
Herr Minister, Sie hatten bereits darauf hingewiesen: Es handelt sich um bergbauliche Folgeeinrichtungen. Es gab in der jüngeren Vergangenheit Veröffentlichungen dahin gehend, dass anderswo teilweise verheerende Rutschungen an diesen Tagebaurestlöchern stattgefunden haben. Daraus ergibt sich die Frage: Sind ähnliche Schäden auch an den neu erschlossenen touristischen Tagebauseen zu erwarten? Viel wichtiger wäre noch: Was ist an Präventionsmaßnahmen vorgesehen, um solchen Rutschungen und solchen Gefahren entgegenzuwirken?
Ich würde gern noch einmal das Thema Schifffahrt ansprechen. Sie hatten schon die Schifffahrtsverordnung angesprochen. Im Haushalt haben wir darüber hinaus auch Mittel zur Ertüchtigung der Seen für die Schifffahrt und für die touristische Erschließung bereitgestellt.
Die Frage wäre, ob Sie vielleicht noch etwas zu konkreten Maßnahmen sagen können, um die touristische Erschließung auch in Richtung Schifffahrt ein Stück weit voranzubringen.