Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Nacht vom 13. auf den 14. November richtete eine Gruppe islamistischer Terroristen im Zentrum von Paris ein Massaker an. Wir beklagen über 120 Tote und Hunderte zum Teil schwer verletzte Menschen, darunter deutsche Mitbürger.
Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Ermordeten. Ihnen drücken wir uns tief empfundenes Beileid aus. Den Verletzten wünschen wir Genesung. Allen Überlebenden wünschen wir die Kraft, das Geschehene zu verarbeiten. Dem französischen Volk sagen wir: Wir trauern mit Ihnen und stehen unverbrüchlich an Ihrer Seite.
In der vergangenen Woche haben wir einen brutalen Angriff auf Freiheit und Menschlichkeit in Europa erleben müssen. Der islamistische Extremismus hat unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft den Krieg erklärt.
Wir verurteilen die grausame Tat und den erbärmlichen Versuch, den Massenmord zu legitimieren. Wir werden uns den mörderischen Feinden von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat entschlossen entgegenstellen. Keinesfalls werden wir uns den Angriffen auf unser Wertesystem, unser Denken und unsere Lebenskultur beugen.
Meine Damen und Herren! Jemand, der uns in beeindruckender Weise – im sogenannten Deutschen Herbst 1977 – gezeigt hat, dass sich eine offene Gesellschaft, dass sich eine Demokratie unter keinen Umständen Terroristen beugen darf, war Bundeskanzler Helmut Schmidt. Sein Tod am 10. November ist ein herber Verlust. Für die deutsche Demokratie und Gesellschaft hätte Helmut Schmidts Lebenswerk kaum größer sein können. Der Sozialdemokrat war ein deutscher Staatsmann ersten Ranges, ein überzeugter Europäer, anerkannt über Landes- und Parteigrenzen hinweg. Helmut Schmidt wirkte mit aller Kraft für das Wohl unseres Landes sowie für ein friedliches und vereintes Europa. Er handelte hierbei auch in schwersten Zeiten mit Mut, Augenmaß und Vernunft. Er bewies Standfestigkeit ebenso wie moralische Autorität, wenn es die Stunde gebot.
Verehrte Abgeordnete, ich bitte Sie sowie unsere Gäste auf der Besuchertribüne, sich von den Plätzen zu erheben und der Opfer der Terroranschläge sowie des großen Deutschen und visionären Europäers Helmut Schmidt durch einen Moment des Schweigens zu gedenken.
Meine Damen und Herren! Ich gratuliere unserem Kollegen Svend-Gunnar Kirmes ganz herzlich zum Geburtstag.
Meine Damen und Herren! Frau Annekatrin Klepsch, die zum 1. November ihr Amt als Bürgermeisterin für Kultur und Tourismus der Landeshauptstadt Dresden angetreten hat, hat mir gegenüber den Verzicht auf ihr Landtagsmandat mit Ablauf des 31. Oktober 2015 erklärt. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst.
Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Heiko Kosel als Listennachfolger seit dem 16. November 2015 Mitglied des Landtags ist. Auch für ihn gilt also zukünftig die in § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedermann dem Frieden dienen werden.“
Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Ich bitte also Herrn Heiko Kosel zu mir nach vorn und die übrigen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich. – Präsident Dr. Matthias Rößler verpflichtet Heiko Kosel, DIE LINKE, durch Handschlag.)
Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Bartl, Herr Schmidt und Herr Lehmann.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 und 6 bis 11 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 105 Minuten, DIE LINKE
70 Minuten, SPD 56 Minuten, AfD 49 Minuten, GRÜNE 35 Minuten, Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten können wie immer von den Fraktionen und der Staatsregierung je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keine Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. – Die Tagesordnung der 23. Sitzung ist damit bestätigt.
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen – Sächsisches Datenschutzgesetz – wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Sächsischen Datenschutzbeauftragten auf sechs Jahre. Entsprechend § 69 Satz 2 der Geschäftsordnung findet die Wahl ohne Aussprache in geheimer Abstimmung statt.
Wir kommen jetzt zur Wahl. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtags: Herrn Colditz, CDU, als Leiter, Herrn Sodann, DIE LINKE, Frau RaetherLordieck, SPD, Herrn Wendt, AfD, und Herrn Günther, GRÜNE.
Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass wir wie gewohnt verfahren, und ich sehe, die Wahlkommission hat sich schon eingefunden.
Übrigens, um gleich vorzugreifen, schlage ich Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals in Saal 2 vornimmt und wir, um der Bedeutung dieser Wahl Rechnung zu tragen, das Ergebnis abwarten. Ich sehe keinen Widerspruch, also verfahren wir so.
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat zur Wahl als Sächsischer Datenschutzbeauftragter aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in den Feldern Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Erhält der Kandidat mindestens 64 Stimmen, dann ist er gewählt. Wir beginnen mit der Wahl und dem Namensaufruf.
Wir fragen noch einmal: Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht abgestimmt haben? – Das kann ich so nicht feststellen. Einige sind aber noch bei der Abstimmung.
Ich bitte jetzt die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten, bis wir das Ergebnis der Wahl festgestellt haben. Bleiben Sie bitte im Saal. Es geht gleich weiter. Wir werden gleich fortfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor.
Abgegeben wurden 121 Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: 110 Ja-, 5 Neinstimmen und 6 Enthaltungen.
Damit erhielt Herr Andreas Schurig deutlich mehr als die erforderlichen 64 Jastimmen der Mitglieder des Landtages und ist somit als Sächsischer Datenschutzbeauftragter gewählt.
Ich beglückwünsche Sie zur Wahl als Sächsischer Datenschutzbeauftragter und wünsche Ihnen in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit weiterhin viel Erfolg und Schaffenskraft.
(Beifall des ganzen Hauses – Übergabe von Blumen und Glückwünsche durch den Präsidenten und Mitglieder des Landtags)
Meine Damen und Herren, die Blumensträuße sind überreicht, die Glückwünsche sind überbracht. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.