Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 30. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kosel, Frau Klotzbücher, Herr Neubert, Frau Schaper, Frau Buddeberg und Frau Junge.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 festgelegt: CDU 75 Minuten, DIE LINKE 50 Minuten,

(Unruhe – Der Präsident unterbricht seine Ausführungen.)

SPD 40 Minuten, AfD 35 Minuten, GRÜNE 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe jetzt keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Doch. Kollege Scheel, was ist Ihr Begehr?

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Im Tagesordnungspunkt 17 liegt dem Hohen Haus eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten vor. Nach Drucksache 6/4471 soll über die Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtags entschieden werden. Ich würde für meine Fraktion nach § 114 der Geschäftsordnung eine Ausnahme von der Geschäftsordnung beantragen wollen, dass die betroffene Abgeordnete das Recht erhält, sich vor der Abstimmung hier im Hohen Haus gegenüber dem Hohen Haus zu äußern, damit auch Klarheit darüber herrscht, was die Beweggründe sind und was vielleicht auch gegen die Aufhebung der Immunität spricht.

Ich denke, es wäre ein guter Stil, wenn auch die Mehrheit in diesem Haus diesem Ansinnen Rechnung tragen würde. In der Vergangenheit war das öfter der Fall.

Meine Fraktion hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass angeblich – wie sagt man so schön – ein Missbrauch des Rederechts der Grund dafür sein soll, dass diese Möglichkeit nicht mehr eingeräumt wird. Aus unserer Sicht muss die Geschäftsordnung dringend angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die betroffenen Abgeordneten nicht die Möglichkeit haben, sich gegenüber dem Hohen Haus zu erklären. Insofern bitte ich, diesem Antrag unserer Fraktion stattzugeben, und hoffe auf Ihre Zustimmung.

Danke sehr.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Kollege Scheel, Sie beantragen eine Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114. Sie haben das auch begründet. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit des Hohen Hauses notwendig.

Ich sehe an Mikrofon 5 ein Widerwort vom Kollegen Piwarz, vermute ich.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wissen wir doch gar nicht!)

Ein Widerwort, vermute ich. Dass es Kollege Piwarz ist, das sehe ich.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Unterstützung erwarten wir! Unterstützung! – Christian Piwarz, CDU, erhebt sich von seinem Platz – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Herr Piwarz, zeigen Sie Größe!)

Herr Präsident, dann steht hier das Widerwort, und in der Tat: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich will das kurz begründen. Die Geschäftsordnung gibt aus guten Gründen vor, dass wir Immunitätsangelegenheiten inhaltlich im zuständigen Ausschuss beraten. Das haben wir getan, umfangreich, auch in Anwesenheit der betroffenen Abgeordneten.

Es ist durchaus sinnvoll, genau diese Debatte nicht hier im Plenum zu führen,

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das ist doch keine Debatte! Wir wollen keine Debatte!)

sondern in dem zuständigen Ausschuss.

Wir sind in der Tat, Herr Kollege Scheel, in der Vergangenheit, zumindest in den vorhergehenden Legislaturperioden, davon abgewichen und haben teilweise betroffenen Abgeordneten die Möglichkeit eingeräumt.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Aus gutem Grund!)

Aber es ist eben auch festzustellen, dass dies in der Tat dazu missbraucht wurde, nicht zur eigentlichen Frage der Immunität zu sprechen,

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das können Sie nicht aushalten!)

sondern dass man es genutzt hat, um politische Diskussionen vom Zaun zu brechen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das machen wir im Parlament, politische Diskussionen führen!)

Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn es um ein Strafverfahren geht, um die Aufhebung der Immunität, dann ist kein Platz für politische Diskussionen. Dann sollte man der Rechtspflege seinen Lauf lassen. Das werden wir tun.

Im Übrigen, Herr Kollege Scheel, wenn Sie darauf abstellen, dass man dringend die Geschäftsordnung ändern sollte: Sie waren mit dabei, als wir über die Geschäftsord

nung für diesen Landtag beraten haben. Von Ihrer Seite ist kein entsprechender Vorschlag gekommen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Mit so viel Kleingeistigkeit der CDU haben wir nicht gerechnet!)

Insofern sollten Sie beim nächsten Mal Ihre Hausaufgaben machen. Wir werden diesen Antrag aus guten Gründen ablehnen.

(Beifall bei der CDU – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Mit so viel Kleingeistigkeit haben wir nicht gerechnet! Eine erbärmliche Erklärung! Erbärmlich!)

Das war die Gegenrede vom Kollegen Piwarz. – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf zu diesem gestellten Antrag. Ich stelle ihn zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, gestellt von Herrn Kollegen Scheel, auf Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Die SPD mit dabei! – Christian Piwarz, CDU: Wahrung des Rechtsstaats! – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Jetzt komm‘ mir noch so!)

Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Abweichung von der Geschäftsordnung nach § 114 mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Jetzt sehe ich eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Dr. Bartl. Wollen Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären?

Den Doktor muss ich mir erst noch verdienen. Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Es war in diesem Hohen Haus

immer, seit dem Jahr 1990, gute Übung, dass dann, wenn ein Abgeordneter in ganz persönlicher Angelegenheit angegriffen wurde oder eben die Frage der Aufhebung der Immunität steht, er wenigstens die Möglichkeit hat, vor diesem Hohen Haus etwas dazu zu sagen, bevor die Abgeordneten abstimmen.

(Christian Piwarz, CDU: Spricht jetzt der Rechtsbeistand oder der Abgeordnete?)

Dass das nicht mehr gehen soll und dass das auch ohne die Verletzung parlamentarischer Gepflogenheiten nicht mehr gehen soll, das verschließt sich mir. Ich bin deshalb der Auffassung, dass diese Entscheidung auch nach außen schwer zu vermitteln ist. So kann man mit dem Immunitätsgehalt nicht umgehen.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich habe Ihnen gerade das Wort erteilt, Herr Bartl, und dabei einen Fehler gemacht. Jetzt kann ich ihn aber nicht mehr korrigieren. Erklärungen zum Abstimmungsverhalten sind nur nach Sachentscheidungen zulässig, nicht aber bei solchen Geschäftsordnungsanträgen.

(Christian Piwarz, CDU: Der Rechtsanwalt hat gesprochen!)

Man muss seine Fehler aber auch einräumen können. Es wird nicht noch einmal passieren.

(Christian Piwarz, CDU: Es klang gut! – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Richtig war es trotzdem!)

Ich sehe keine weiteren Änderungsanträge. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die Tagesordnung für die 30. Sitzung ist damit bestätigt und wir können eintreten in

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen