Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

gemäß § 3 Abs. 2 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes

Drucksache 6/4512, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Diese neunjährige Amtszeit hat für die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Frau Vizepräsidentin des

Oberlandesgerichtes Dresden Birgit Munz, am

13. März 2016 geendet. Weiterhin wird die Amtszeit für das berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Vizepräsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Dr. Matthias Grünberg, am 31. Mai 2016 enden.

Wir haben nun über den in der Drucksache 6/4512 vorliegenden Vorschlag der Staatsregierung zur Wiederwahl von Frau Munz mit Wirkung vom 14. März 2016 als Präsidentin und von Herrn Dr. Grünberg mit Wirkung vom 1. Juni 2016 als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu befinden.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei

Dritteln seiner Mitglieder. Das sind 84 oder mehr Stimmen.

Zur Durchführung der Wahl berufe ich folgende Abgeordnete als Wahlkommission: Herrn Colditz als Leiter, Frau Lauterbach, Frau Raether-Lordieck, Herrn Wendt und Herrn Günther. Ich bitte Herrn Kollegen Colditz, in bewährter Art und Weise den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten werden wieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der vorgegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mindestens zwei Drittel der erforderlichen Stimmen – das sind 84 Stimmen – erhält, ist gewählt. Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren! Ist noch jemand von Ihnen im Saal, der nicht gewählt hat, der nicht aufgerufen wurde oder nicht gerade wählt? – Das ist nicht der Fall. Ich darf noch eine kleine Korrektur zu unserer Wahlkommission anmerken: Nicht Frau Lauterbach hat für ihre Fraktion DIE LINKE mitgewirkt, sondern Herr Kollege Sodann. Das nehmen wir natürlich auch ins Protokoll auf.

Meine Damen und Herren! Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können; denn unsere bewährte Wahlkommission wird sehr zügig auszählen.

(Unterbrechung von 10:23 bis 10:32 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 119 Stimmscheine. Auf Frau Birgit Munz entfielen 114 Jastimmen,

(Beifall des ganzen Hauses)

vier Neinstimmen und eine Stimmenthaltung. Damit ist Frau Munz als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes wiedergewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Auf Herrn Dr. Matthias Grünberg entfielen 112 Jastimmen, 3 Neinstimmen und 4 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Dr. Grünberg als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes wiedergewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich darf Frau Munz und Herrn Dr. Grünberg nun zu mir in den Plenarsaal bitten.

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

Frau Munz, nehmen Sie die Wahl an?

Birgit Munz: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

(Beifall des ganzen Hauses)

Herr Dr. Grünberg, nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Matthias Grünberg: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

(Beifall des ganzen Hauses – Der Präsident, die Staatsregierung und die Vorsitzenden aller Fraktionen gratulieren und überbringen Glückwünsche.)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Da beide Richter in gleicher Funktion wiedergewählt wurden, brauchen sie nach § 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes nicht erneut vereidigt zu werden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Wahl des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen

Republik gemäß § 2 Abs. 2 des Landesbeauftragtengesetzes

Drucksache 6/4511, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Landesbeauftragtengesetzes wählt der Sächsische Landtag mit den Stimmen von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder auf Vorschlag der Staatsregierung den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR für die Dauer von fünf Jahren.

Mit dem anstehenden Ablauf dieser Amtszeit für den gegenwärtigen Landesbeauftragten, Herrn Lutz

Rathenow, liegt Ihnen als Drucksache 6/4511 der Vorschlag der Staatsregierung für eine Wiederwahl von Herrn Rathenow vor.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich auf die Durchführung einer geheimen Wahl verständigt,

sodass ich für die Durchführung der Wahl noch einmal die Wahlkommission mit den folgenden Mitgliedern des Landtags berufe:

Herrn Colditz als Leiter, Herrn Sodann, Frau RaetherLordieck, Herrn Wendt und Herrn Günther.

Ich übergebe das Wort erneut an den Leiter der Wahlkommission.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein. Sie können auf diesem Stimmschein in dem entsprechenden Feld über Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind 64, erhält. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ist jetzt jemand im Saal noch nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbrechen wir die Sitzung für einige Minuten. Ich bitte Sie aber wiederum, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.

(Kurze Unterbrechung)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor. Notwendig war hier eine Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also 64 Stimmen. Abgegeben wurden 120 Stimmscheine, ungültig war keiner.

Es wurde wie folgt abgestimmt: Für den Wahlvorschlag stimmten 76 Abgeordnete,