Protokoll der Sitzung vom 10.06.2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Es ist nur einer, Herr Kollege Sodann.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 11 festgelegt: CDU 105 Minuten, DIE LINKE 70 Minuten,

SPD 56 Minuten, AfD 49 Minuten, GRÜNE 35 Minuten und die Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe jetzt keine Änderungsvorschläge zur oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 14. Sitzung ist damit bestätigt worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1

Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

(gemäß § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)

Drucksache 6/1769, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Drucksache 6/1798, Wahlvorschlag des Präsidiums

(Die Abgeordneten der AfD-Fraktion verlassen den Plenarsaal. – Lachen des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE – Unruhe)

Gestatten Sie mir folgende Vorbemerkungen. Die Vorbemerkungen betreffen auch die folgenden Tagesordnungspunkte 2 und 3.

Das Verfassungsgerichtshofgesetz sieht vor, dass die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes neun Jahre beträgt. Die Amtszeit endet für nicht berufsrichterliche Mitglieder außerdem mit Ablauf desjenigen Monats, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.

Das bisherige Mitglied Herr Hans Dietrich Knoth hat die Altersgrenze überschritten. Zudem hat mittlerweile die neunjährige Amtszeit des Mitglieds Herrn Ulrich Hagenloch sowie der stellvertretenden Mitglieder Herrn Wilhelm-Henrich Vorndamme und Herrn Prof. Dr. Jochen Rozek geendet. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, den genannten Herren von dieser Stelle aus im Namen des Sächsischen Landtags recht herzlich zu danken, dass sie durch ihr langjähriges Wirken am Verfassungsgericht Verantwortung für den Freistaat Sachsen und die Menschen, die in ihm leben, getragen haben.

(Beifall des ganzen Hauses)

Wir haben nun in zwei Drucksachen Vorschläge der Staatsregierung sowie des Präsidiums für Neuwahlen bzw. für eine Wiederwahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes. Da die vorzunehmenden Wahlen auch Rotationen innerhalb der Richterschaft des Verfassungsgerichtshofes bewirken würden und einzelne Wahlvorschläge in Abhängigkeit zueinander stehen, sind insgesamt drei verschiedene

Wahlgänge notwendig, die wir unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 nacheinander durchführen.

In diesem Tagesordnungspunkt 1 rufe ich zunächst die Wahl zweier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes auf. Dazu liegt Ihnen in Drucksache 6/1769 ein Wahlvorschlag der Staatsregierung vor. Vorgeschlagen zur Wiederwahl als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes wird darin der Präsident des Oberlandesgerichtes Dresden, Herr Ulrich Hagenloch. In Drucksache 6/1798 nominiert ferner das Präsidium des Sächsischen Landtags als Nachfolger des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Oberlandeskirchenrat Hans Dietrich Knoth das bisherige stellvertretende nicht berufsrichterliche Mitglied Herrn Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Das sind 84 oder mehr Stimmen. Zur Durchführung der Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer als Wahlkommission die Abgeordneten Herrn Colditz als Leiter, Frau Lauterbach, Frau Raether-Lordieck, Herrn Wendt und Herrn Günther. Ich bitte jetzt Herrn Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in bekannter Weise in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich zu den Kandidaten durch Ankreuzen auf dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer

mindestens die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit an Jastimmen erhält – das sind 84 Stimmen –, ist gewählt.

Wir beginnen mit der Wahl. Ich beginne mit dem Namensaufruf.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, befindet sich ein Abgeordneter im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das ist nicht der Fall.

Vielen Dank, Herr Kollege Colditz. – Meine Damen und Herren Abgeordneten, ist noch jemand im Raum, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dazu unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, im Saal zu bleiben, damit wir anschließend rasch fortfahren können.

(Unterbrechung von 10:01 bis 10:33 Uhr)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 109 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Ulrich Hagenloch: 96 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 9 Enthaltungen. Herr Klaus Schurig: 97 Jastimmen, 5 Neinstimmen und 7 Enthaltungen. Damit sind folgende Personen als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt: Herr Ulrich Hagenloch und Herr Klaus Schurig.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich begrüße bei dieser Gelegenheit – ich habe mich noch einmal rückversichert, es ist durchaus möglich, auch nach unserer Geschäftsordnung – die auf der Besuchertribüne versammelten Damen und Herren Richter unseres Verfassungsgerichtshofes unter Führung von Frau Präsidentin Munz.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich frage Herrn Schurig: Nehmen Sie die Wahl an?

(Klaus Schurig: Ich nehme die Wahl an!)

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer Arbeit.

Herr Hagenloch kann heute leider nicht anwesend sein und wird schriftlich zu seiner Wahlannahme befragt.

Da wir in den folgenden Tagesordnungspunkten noch weitere Wahlen zum Verfassungsgerichtshof vornehmen werden, werde ich den Amtseid der gewählten Kandidaten, also auch von Ihnen, Herr Schurig, im Anschluss daran abnehmen.

Herr Hagenloch ist nach § 4 Abs. 3 des Verfassungsgerichtshofgesetzes nicht erneut zu vereidigen, da er in gleicher Funktion wiedergewählt wurde.

Meine Damen und Herren, Tagesordnungspunkt 1 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl der stellvertretenden Mitglieder des

Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

(gemäß § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)

Drucksache 6/1769, Wahlvorschlag der Staatsregierung

Drucksache 6/1798, Wahlvorschlag des Präsidiums

Die Staatsregierung schlägt in Drucksache 6/1769 Herrn Richter am Landgericht Klaus Kühlborn zur Wahl als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vor. Herr Kühlborn wäre damit Stellvertreter des berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Dr. Matthias

Grünberg.

Das Präsidium schlägt in Drucksache 6/1798 Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Wahl als stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied in Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Jürgen Rozek vor. Frau Prof. BrosiusGersdorf würde damit als nicht berufsrichterliches Mitglied Frau Prof. Dr. Andrea Versteyl vertreten. Weiterhin schlägt das Präsidium Herrn Ordinariatsrat Stephan Thuge

als stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied in Nachfolge des Herrn Klaus Schurig und damit zugleich als dessen künftigen Vertreter vor.