Protokoll der Sitzung vom 10.06.2015

als stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied in Nachfolge des Herrn Klaus Schurig und damit zugleich als dessen künftigen Vertreter vor.

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass der weitere Vorschlag des Präsidiums, Herrn Stefan Strewe zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied zu wählen, erst in Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden kann. Herr Strewe ist als Nachfolger von Herrn Thuge in dessen derzeitiger Funktion als Vertreter des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart nominiert. Wir müssen also das Ergebnis der Wahl von Herrn Thuge abwarten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in

Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung wählt der Sächsische Landtag auch die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ohne Aussprache in geheimer Wahl mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das sind wieder 84 oder mehr Stimmen.

Hierzu berufe ich wieder folgende Wahlkommission: Herrn Colditz als Leiter, Frau Lauterbach, Frau RaetherLordieck, Herrn Wendt und Herrn Günther. Ich bitte Sie, lieber Kollege Colditz, den Wahlaufruf in bewährter Weise vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Auch jetzt werden die Abgeordneten wieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmzettel, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache die Kandidaten für die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt sind. Sie können sich bezüglich der Kandidaten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wer mindestens die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also wiederum 84 Jastimmen, erhält, ist gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, befinden sich Abgeordnete im Raum, die nicht aufgerufen wurden? – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ist noch jemand im Raum, der nicht gewählt hat? Ich erneuere diesen Aufruf nochmals. – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Die Sitzung ist wieder für einige Minuten unterbrochen. Bleiben Sie aber bitte im Saal.

(Unterbrechung von 10:49 bis 11:00 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben

wurden wiederum 109 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Es wurde wie folgt abgestimmt:

Herr Klaus Kühlborn: 96 Jastimmen, 7 Neinstimmen, 6 Enthaltungen.

Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf: 103 Jastimmen, 4 Neinstimmen und 2 Enthaltungen.

Herr Stephan Thuge: 95 Jastimmen, 5 Neinstimmen, 9 Enthaltungen.

Damit sind folgende Personen als stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt: Herr Klaus Kühlborn, Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Herr Stephan Thuge.

(Beifall des ganzen Hauses)

Herr Kühlborn, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? – Ich muss mich jetzt korrigieren. Herr Kühlborn ist nicht da, er wird also ebenfalls schriftlich von seiner Wahl unterrichtet und wir werden ihn in der nächsten Sitzung vereidigen.

Deshalb frage ich jetzt Frau Prof. Dr. Frauke BrosiusGersdorf: Nehmen Sie die Wahl an?

(Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute im neuen Amt.

Ich frage nun Herrn Thuge: Nehmen Sie die Wahl an?

(Stephan Thuge: Ja, ich nehme die Wahl an. – Beifall des ganzen Hauses)

Ich gratuliere Ihnen ebenfalls sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

Ich weise erneut darauf hin, dass die Vereidigung nach der Wahl im Tagesordnungspunkt 3 vorgenommen wird.

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 2 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des

Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen

(gemäß § 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes)

Drucksache 6/1798, Wahlvorschlag des Präsidiums

Nachdem wir Herrn Thuge soeben zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Vertretung des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Schurig gewählt haben, können wir uns nun mit dem noch offenen Wahlvorschlag des Präsidiums

in Drucksache 6/1798 befassen. Das Präsidium schlägt Herrn Stefan Strewe als stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied in Nachfolge von Herrn Thuge als Vertreter des nicht berufsrichterlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Christoph Degenhart vor.

Meine Damen und Herren, auch dieses Mal ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung die Wahl ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Herr Strewe ist gewählt, wenn er die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Sächsischen Landtags – das sind 84 oder mehr Stimmen – erhält.

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass der weitere Vorschlag des Präsidiums, Herrn Stefan Strewe zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied zu wählen, erst im Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden kann.

(Christian Piwarz, CDU: Da sind wir doch schon!)

Entschuldigung, die vielfältigen Kausalitäten müssen alle Berücksichtigung finden. Ich muss das jetzt nicht noch einmal deutlich machen, weil wir das schon verschiedentlich getan haben.

Ich berufe nun die Wahlkommission: Herr Kollege Colditz ist wieder ihr Leiter, Frau Kollegin Lauterbach, Frau Kollegin Raether-Lordieck, Herrn Kollegen Wendt und Herrn Günther.

Ich bitte jetzt Herrn Colditz, den Wahlaufruf vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Zum heute letzten Mal werden die Abgeordneten wieder in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der Drucksache 6/1798 der Kandidat Stefan Strewe als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes aufgeführt ist. Sie können sich zu dem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Wenn mindestens die erforderlichen zwei Drittel der Mitglieder des Landtages, also 84 Mitglieder, mit Ja gestimmt haben, ist der Kandidat gewählt. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ist von den Abgeordneten jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen.

Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Auszählung der Stimmen und bitte Sie erneut, im Saal zu bleiben.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 109 Stimmscheine. Ungültig war keiner. Dem Wahlvorschlag haben 96 Abgeordnete zugestimmt. Vier Abgeordnete haben mit Nein gestimmt und neun Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Stefan Strewe als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt.

(Beifall des ganzen Hauses)