Jörg Markert
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Thema „Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im Freistaat Sachsen“. Damit soll nach der Botschaft der GRÜNEN
für den Bereich des Freistaates endlich eine Innovation umgesetzt werden und Sachsen – ich zitiere – „auch einmal Vorreiter und nicht immer nur Nachzügler sein“. Der Schutz von sogenannten Whistleblowern im öffentlichen Dienst soll dafür herhalten, dass Sachsen nun vorangeht.
Wenn man das will, meine Damen und Herren, dann muss man sich aber ein anderes Thema suchen, bei dem man zielführend agiert und nicht ins Leere läuft. Zudem ist Sachsen in vielen Bereichen bereits Vorreiter, wie zum Beispiel bei Innovationen; aber das nur am Rande. Durch die grüne Brille ist die Welt eben eine andere.
Nun zur Sache. Im Deutschen Bundestag wurde bereits ein Gesetzentwurf in ähnlicher Form behandelt – und mit guten Gründen abgelehnt, letztendlich deshalb, weil man keinen Regelungsbedarf sieht.
Die vielfachen Bedenken gegen das Vorhaben sind deutlich. Der Richterbund der Arbeitsgerichtsbarkeit zum Beispiel hält den Schutz von Hinweisgebern derzeit für gewährleistet. Arbeitgeberverbände und Wirtschaft haben sich dem angeschlossen. Die Neuregelung sorge nicht für mehr Rechtssicherheit, sondern unterstelle ein Misstrauensverhältnis. Die Thematik sei stark an den Einzelfall gebunden und müsse dies im Verfahren auch bleiben.
Ihr Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Personen, die insbesondere in einem dienstlichen Verhältnis zum Freistaat Sachsen stehen, keine schweren Sanktionen mehr befürchten müssen, wenn sie den Dienstweg nicht einhalten, sondern sich unmittelbar an höhere Vorgesetzte oder an außerdienstliche Stellen wenden können – und damit auch an die Öffentlichkeit. Dazu wollen Sie auch Vertrauensanwälte beauftragen und veranschlagen dafür jährlich 100 000 Euro Kosten. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangen Sie von den Unternehmen einen Whistleblower-Schutz, der nachgewiesen werden muss. Für ein elektronisches Meldesystem im Freistaat Sachsen für anonyme Hinweisgeber sollen „geringe Mehrkosten“ entstehen.
Schon rein fiskalisch müsste man an dieser Stelle Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Dieses Land steht finanzpolitisch auf soliden Füßen, und genau deshalb, weil wir nicht jede politische Nische finanziell bedienen können und wollen.
In Ihrem Gesetzentwurf räumen Sie bereits ein, dass die wesentlichen Regelungen durch den Bundesgesetzgeber erfüllt werden müssen und nicht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Freistaates Sachsen liegen. Für die verbleibende Nische des Freistaates, wie zum Beispiel das Disziplinarrecht, die Ermächtigung zur Strafverfolgung oder das Haushalts- und Vergaberecht, sehen Sie dennoch Ihre Chance gekommen, den Freistaat als Vorreiter zu etablieren. Wie der Bundesgesetzgeber das sieht, hatte ich bereits gesagt: Er sieht keinen Regelungsbedarf. Der
Schutz von Hinweisgebern wird in der momentanen Rechtslage als ausreichend angesehen. Die einschlägige Rechtsprechung zum Thema wurde weiterentwickelt.
In der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf wurde klar, dass die Sachverständigen, wenn man sich einmal mit den Details auseinandersetzt, Grenzen sehen in dem, was geht und was gut ist. Ein Alleingang Sachsens steht auf wackeligen Füßen. Selbst die Fraktion DIE LINKE findet, dass hier eine juristische Krücke zur Anwendung kommt.
Weiterhin kam dort zur Sprache, dass dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen sei, warum die bestehende straffreie Möglichkeit eines Beamten, sich bei Korruptionsstraftaten bei obersten Dienstbehörden und Strafverfolgungsbehörden zu offenbaren, weniger Schutz bieten soll als eine Anzeige gegenüber einem Vertrauensanwalt. Jeder Beamte hat das Recht, sich gegenüber seinem Anwalt zu offenbaren und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen bei einem Anfangsverdacht gegen eine Amtsperson von sich aus tätig werden. Beamte sind auch heute schon zur Anzeige geplanter Straftaten und zur Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet. Im Bereich der Polizei wurde eine Beschwerdestelle geschaffen, an die man sich wenden kann. Sie sehen also, es gibt mehrere Optionen.
Es bleibt festzuhalten, dass es in unserem Land Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz ist, festzustellen, ob es sich bei den Inhalten der Hinweise der Hinweisgeber um eine Straftat handelt und welche Konsequenzen dies hat. Der Hinweisgeber kann im Einzelfall allein nicht mit Sicherheit feststellen, ob es sich um einen Verstoß, um eine Straftat oder um eine erhebliche Straftat handelt.
In allen Dienststellen des Freistaates Sachsen gilt die Dienstordnung. Demnach ist der Dienstweg einzuhalten. Aber was bedeutet das? Das heißt im Klartext, dass sich der Beamte zunächst einmal an seinen dienstlichen Vorgesetzten zu wenden hat. Dieser hat dann als Vorgesetzter und Führungskraft die Pflicht, etwaiges Fehlverhalten an die nächsthöhere oder die dafür zuständige Stelle, zum Beispiel Personalreferate, weiterzuleiten.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch einen anderen legalen Weg, sich Gehör zu verschaffen. Das sind die Personalräte vor Ort in den Behörden. Die Vorsitzenden der Personalräte haben in der Regel ein direktes Vorspracherecht beim Behördenleiter.
Jeder Beschäftigte kann sich vertrauensvoll an die Personalvertretung wenden und sein Anliegen dort vorbringen. Dies kann dann von der Personalvertretung im direkten persönlichen Gespräch mit der Behördenleitung vertraulich angesprochen und beraten werden. Dieser Weg ist gängige Praxis.
Der Dienstherr ist im Übrigen in Ausübung seiner allgemeinen Fürsorgepflicht zur Achtung der Persönlichkeitsrechte des Beamten verpflichtet. Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen ist grundsätzlich
geprägt von dem Vertrauen in eine funktionierende Verwaltung, die sich an Recht und Gesetz hält. Dies richtet sich natürlich an jeden Einzelnen, aber im Besonderen an alle Führungskräfte. Wir vertrauen ihnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überall im Freistaat leisten jeden Tag aufs Neue ganze Arbeit, und dafür danken wir ihnen.
In der Anhörung wurde auch die Auffassung vertreten, dass dieser Gesetzentwurf nicht geeignet ist, den gewünschten Schutz von Hinweisgebern in irgendeiner Weise sicherzustellen, da der wesentliche Regelungsinhalt einer bundespolitischen Lösung bedarf. Es wurde auch deutlich, dass mit der beabsichtigten Regelung im § 68 a und dem Tatbestandsmerkmal „nach ihrer Auffassung“ dem Thema Denunziation Tür und Tor geöffnet ist. Ich möchte in diesem Hohen Hause ganz deutlich sagen, dass wir als CDU-Fraktion allen Forderungen nach Regelungen, die diesen Charakter tragen, klar entgegentreten, egal in welchem Bereich. Wir fördern in unserer Gesellschaft das Miteinander.
Letzter Punkt, der mich besonders bewegt: Mit diesem Gesetz wollen Sie bei der öffentlichen Auftragsvergabe die teilnehmenden Firmen zwingen, ein unternehmens- und betriebsinternes Hinweisgebersystem nachzuweisen. Sie schaffen damit einen weiteren zwingenden Ausschlussgrund für die Vergabe. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, an dieser Stelle muss ich Ihnen leider sagen, dass Sie die Bodenhaftung für die echten Probleme in unserem Land völlig verloren haben.
In einer Zeit, in der der bürokratische Aufwand für die Unternehmer – und damit meine ich die vielen fleißigen Mittelständler und Handwerker in unserem Land – ein inakzeptables Maß erreicht hat, kommen Sie mit solch einem Vorschlag um die Ecke. Aus meiner Erfahrung haben unsere Firmen in Sachsen eine interne Führungs- und Unternehmenskultur, die ein von außen künstlich aufgestülptes System – wie Sie es wollen und letztendlich hier fordern – nicht benötigen.
Es wird im vertrauensvollen Umgang miteinander besprochen, wenn etwas nicht stimmt, und selbstverständlich gibt es auch Konsequenzen, wenn dem so ist. Ihr Gesetz braucht man dafür nicht. Es gilt der alte Handelsbrauch des Kaufmanns: Ein ordentlicher Kaufmann verhält sich auch ordentlich.
Sie aber schränken in Ihrem Gesetzentwurf nicht ein auf größere Unternehmen, sondern Sie wollen alle treffen. Das ist ein Angriff auf das sächsische Handwerk und den Mittelstand, und das dulden wir nicht.
Wir wollen keine neuen grünen bürokratischen Hürden. Meine Damen und Herren! Aus diesem Grund werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der aus dem Jahr 2015 stammt. Die Staatsregierung hat im Oktober 2015 eine Stellungnahme dazu abgegeben. Seither fand der Antrag keine parlamentarische Betrachtung mehr.
Zum Inhalt des Antrags. Richtig ist, dass der Unterrichtsausfall in den Fächern Musik und Kunst auch heute noch leicht über dem sächsischen Durchschnitt liegt. Dies ist vor allem damit begründet, dass es durch krankheitsbedingte Ausfälle nicht immer einfach ist, adäquaten Ersatz zu stellen. Damit sehen sich zuallererst die Schulleiter konfrontiert. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, um den Schulleitern für ihr tägliches Engagement in diesem Sinne und für ihre Mühen zu danken.
An den sächsischen Schulen wird schulorganisatorisch Gesundheitsmanagement vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes realisiert. Dabei werden ab diesem Jahr Mittel für ein schulisches Qualitätsbudget zur Verfügung gestellt. Jede Schule wird einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 80 Euro pro Lehrkraft, Referendar und pädagogische Unterrichtshilfe erhalten. Diese Maßnahmen dienen auch der Gesunderhaltung der Lehrerinnen und Lehrer. Dem Unterrichtsausfall wird so bereits in einem Teil entgegengewirkt.
Mit dem neuen Handlungsprogramm der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen soll mittelfristig der Unterricht wieder grundständig auch in Kunst und Musik abgesichert werden. Hierzu geben uns Instrumente wie die Verbeamtung Anreize an die Hand, die dies begünstigen. Mit den Universitäten wurden Zielvereinbarungen geschlossen, um ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen, damit der Lehrerbedarf in den Fächern Musik und Kunst für die Zukunft gedeckt ist. Hierbei sind wir auf einem guten Weg.
Die Staatsregierung handelt und der Sächsische Landtag stellt die dafür erforderlichen Ressourcen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Von einer reinen Reduzierung aus Kostengründen kann daher keine Rede mehr sein; bereits hier ist Ihr Antrag von der Wirklichkeit überholt.
Meine Damen und Herren, kulturelle Bildung an sächsischen Schulen ist heute mehr als die Unterrichtsfächer Kunst und Musik. Bereits in den Eckwerten zur musischkünstlerischen Bildung aus dem Jahr 2004 heißt es: „Musisch-künstlerische Bildung wird als Aufgabe der gesamten Schule verstanden.“ Dieser Gedanke wird mit Aufnahme in die Bildungs- und Entwicklungsziele des neuen Sächsischen Schulgesetzes gestärkt.
Kulturelle Bildung ist also per se schon Aufgabe der gesamten Schule. Darüber hinaus gilt es, viele Ansatz
punkte und Fähigkeiten zu entwickeln, die von den Schulen genutzt werden. Ich denke insbesondere an die Programme „PEGASUS – Schulen adoptieren Denkmale“ oder „LernStadtMuseum in Sachsen – Schüler entdecken Museen“.
Am 23. Oktober 2018 hat das Kabinett ein landesweites Konzept zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung beschlossen. Darin ist die schulische Bildung, aber auch die außerschulische Bildung ein wesentlicher Bestandteil. Diese sollte bei der Gesamtthematik nicht vergessen werden. Kulturelle Bildung ist eine Gesamtaufgabe für die Gesellschaft. Damit meine ich neben dem Staat die Eltern, Familien, Verbände, Kirchen, Musikschulen und Vereine. Die Angebote sind vielfältig. Ich denke insbesondere an die Musikschulen, die vom SMWK als öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen gefördert werden oder auch an das Programm „Jedem Kind ein Instrument“, das Landesprogramm „Theater und Schule“, und ich könnte das fortsetzen. Viele Chöre, kleine Theater, private Musikschulen, Museumsvereine und Initiativen bieten begabten und interessierten Kindern viele Möglichkeiten. Kulturelle Bildung ist daher nicht nur schon lange eine Querschnittsaufgabe der Schule, sondern in einem Land wie Deutschland auch lebenslange Freude und Aufgabe aller.
Auch wenn die aktuellen Lehrpläne aus dem Jahr 2004 sind, haben sie doch nichts an ihrer Aktualität verloren. Dennoch steht eine Überarbeitung der Lehrpläne an. Dabei wird man auch im Bereich Kunst, Kultur und Musik auf die aktuelle Entwicklung wie die Digitalisierung achten. In einer Stellungnahme des SMK wurde darauf verwiesen, dass insbesondere der Lehrplan für Musik als Vorbild auch für andere Lehrpläne in anderen Bundesländern genutzt wurde. Diese Einschätzung wurde in der Anhörung des Ausschusses für Schule und Sport im August 2017 zu einem Antrag der Linksfraktion von den Sachverständigen bestätigt. Der Lehrplan für das Fach Musik gehört demnach zu den anerkanntesten in Deutschland.
Wichtig ist, dass kulturelle Bildung den Kindern Freude bereitet und in der Schule wie im außerschulischen Bereich ein Angebot für jeden gefunden werden kann, je nachdem, wie die Interessen liegen. Dazu stehen eben auch die Ganztagsangebote in den Schulen zur Verfügung. Dieses Hohe Haus hat gerade erst die Mittel für GTA wesentlich erhöht. Damit können weitere Angebote in den Schulen geschaffen werden.
Abschließend kann man festhalten, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE überholt ist. Bis heute hat sich viel getan, was zu einer Verbesserung der kulturellen Bildung an sächsischen Schulen bereits beiträgt oder beitragen wird. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Markert. Das war nach Ihrem jüngsten Eintritt Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede und weiterhin viel Kraft für Ihre Arbeit!
Es schließt sich die SPD-Fraktion an, Frau Friedel, bitte.
Herr Präsident, vielen Dank. Ja, liebe Frau Falken, ich muss etwas dazu sagen. Bei den Lehrplänen ich bin der Meinung, dass die Lehrpläne die grundsätzliche Akzeptanz haben,. Das heißt ja nicht, dass man sie nicht weiterentwickeln soll und muss. Dieser Logik kann ich nicht ganz folgen; denn das würde bedeuten, dass wir heute nach den Lehrplänen unserer Eltern und Großeltern unterrichten würden.
Ich meine, es kann etwas Gutes geben – das, was man im Laufe der Zeit an die modernen Entwicklungen und an unsere heutige Zeit anpassen muss. Wir wollen eine moderne Schule und Kinder, die auf dem aktuellen Stand ausgebildet werden. Deshalb ist es gang und gäbe und richtig, dass man Lehrpläne weiterentwickelt. Das braucht natürlich Zeit. Diese werden wir uns nehmen.
Trotzdem bleibe ich dabei: Der Lehrplan für das Fach Musik aus dem Jahr 2004 ist eine vernünftige Grundlage, auf der wir aufbauen können und die wir weiterentwickeln.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Frau Falken möchte erwidern.