Egon Sommerfeld

Sitzungen

3/33 3/46 3/49 3/56 3/66 3/69 3/72

Letzte Beiträge

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde von der Kollegin Hajek schon gesagt, dass der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dieser Thematik im Januar dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt hat. Diese ergab, dass die Grundwasserabsenkung bereits seit einigen Jahren zunehmend zu bemerken ist.
So gipfelte die Absenkung des Grundwassers - es wurde eben von Herrn Mertens gesagt - nach dem Austrocknen vieler kleiner Gewässer und der Absenkung des Wassers im Deetzer Teich darin, dass beispielsweise die dort angesiedelte über hundertjährige Fischwirtschaft kaum noch zu betreiben ist.
Es gab mehrere negative Berichte in der Anhörung. Die Problematik wurde sehr sachlich abgewogen und diskutiert.
Meine Damen und Herren! Wir haben im mittleren und südlichen Teil von Sachsen-Anhalt, im Raum Magdeburg/Halle, drei große Trinkwasserressourcen, die den Trinkwasserbedarf in diesen Teilen des Landes abdecken: das System der Rappbodetalsperre als Oberflächenwasser sowie die Colbitz-Letzlinger Heide und den Fläming als unterirdische Wasserreserven. Dabei unterliegt die Colbitz-Letzlinger Heide auch noch der militärischen Nutzung, auch wenn sich abzeichnet, dass es dort besser wird.
Es liegt nahe, dass die TWM wegen des geringen technischen Aufwandes natürlich sehr gern auf das saubere Flämingwasser zurückgreift. Das ist durchaus verständlich. Allerdings sind die Auswirkungen für die Umwelt bei der Voruntersuchung ungenügend einkalkuliert worden. Das kann man sicherlich so sagen.
Trotz umfangreicher Fluruntersuchungen, aber bei einer nicht einmal vollständigen Ausschöpfung der geplanten Fördermengen, wie dort angegeben wurde, ist es im Fläming zu einer sich so gravierend auswirkenden Grundwasserabsenkung gekommen. Man hat sich also bei der Planung verrechnet.
Jetzt müssen neue Möglichkeiten überdacht und Untersuchungen über die mögliche Wasserabgabe unter dem jetzigen Zustand irgendwann - wenn es geht bald - trotz bestehender Verträge und trotz des großen Wertes des Wassers vor allem als Trinkwasser veranlasst werden.
Meine Damen und Herren! Eine Möglichkeit, auf die die CDU in der Vergangenheit bereits mehrmals hingewiesen hat, wäre die bessere Nutzung des mitteldeutschen Versorgungsringes. Eine vollständige Schließung dieses Ringes ist zwar nach der Auskunft des Ministeriums noch zu kostenaufwendig; wenn es aber solche negativen Auswirkungen auf die Umwelt hat, wie es bei der Anhörung berichtet wurde, können auch kostenintensive Möglichkeiten der Entlastung der Ressourcen im Fläming nicht ausgeschlossen bleiben. So weit sind wir zurzeit leider noch nicht. Zunächst sollte diese Situation noch einmal exakt überprüft werden.
Sicherlich wird den Damen und Herren Abgeordneten der vierten Wahlperiode dieses Anliegen erneut vorgelegt werden müssen zur Herbeiführung einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung, vor allem für die Bewohner des Westflämings. Ich möchte Sie daher im Namen meiner Fraktion bitten, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Problem Schächten. Was ist Schächten? Beim Schächten wird das Tier gefesselt und es wird ihm mit einem langen Messer die Kehle durchgeschnitten.
- Ja, bei vollem Bewusstsein. Aber ich meine, so wird das gehandhabt, und wir müssen auch der Tatsache ins Auge sehen, dass bei vielen Völkern geschächtet wurde. Lesen Sie im alten Testament nach. Schon bei Mose wurde geschächtet.
- Ja, er lebt nicht mehr, aber trotzdem muss ich Ihnen sagen: Als praktizierender Tierzüchter - ich bin mein Leben lang Tierzüchter gewesen - lehne ich jede Tierquälerei ab, ganz gleich wie sie aussieht. Alles, was Tieren wehtut, würde Menschen auch wehtun. Das lehne ich ab. Ich bin auch von meiner Einstellung und Erziehung her nicht bereit, Tiere ohne Betäubung zu töten.
Andere sehen das natürlich ganz anders.
Die CDU ist im Gegensatz zur Bundesministerin Frau Künast der Auffassung, dass mit dem Urteil die Integration nicht erleichtert, sondern im Gegenteil erschwert
wird, weil aufgrund einer lange gewachsenen Tradition die hier Aufgewachsenen diese Prinzipien nicht akzeptieren.
Bei dem Studium des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hat mich überrascht, dass das Gericht seine Urteilsfindung in erster Linie mit der Berufsfreiheit des Klägers begründet.
Ich kann aber aus dem Urteil nicht schließen, dass das Urteil anders hätte ausfallen können, wenn der Tierschutz im Grundgesetz verankert wäre, obwohl dies heute von vielen Tierschützern behauptet wird.
Meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, in der Bundesrepublik wurde in der Vergangenheit ein guter Kompromiss ausgehandelt. Ihm zufolge durfte nur nach vorheriger Betäubung, ob mit Elektroschock oder wie auch immer, geschächtet werden. Damit wurden die notwendigen Rahmenbedingungen für die Integration einer bestimmten Gruppe ausländischer Mitbürger geschaffen.
Nach dem Urteil ist nun zu prüfen, wie den Interessen des Tierschutzes weiterhin Rechnung getragen werden kann. Unter anderem haben einige unionsgeführte Länder bereits angekündigt, dass sie auch in Zukunft sehr restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen für das Schächten von Tieren umgehen werden. Aber was heißt „sehr restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umgehen“?
Diese Länder haben außerdem die Bundesregierung aufgefordert, die Anforderungen zur Durchführung des Schächtens im Rahmen einer bundesweiten Rechtsverordnung zu regeln, um den Vorgang des Schächtens so schonend und tierschutzkonform wie möglich nach unserem Verständnis ablaufen zu lassen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Parlamentarier auf Bundesebene die Frage des Schächtens und die Argumente und Erkenntnisse der letzten Jahre noch einmal sehr genau prüfen.
Tierschutz kann aber nicht allein durch Rechtsetzungen gewährleistet werden. Es kommt ganz entscheidend darauf an, wie sich der einzelne Mensch zum Tier verhält. Das betrifft Verbraucher ebenso wie Tierhalter.
Frau Wiechmann, zu dem Beispiel, das Sie genannt haben: Ich weiß nicht, wo das gewesen ist. Sie sagten, es sei im Spreewald gewesen. Das klang mir so nach einer Schwarzschlächterei.
Bei Schwarzschlachtungen ist es sicherlich so, dass auch bei Leuten, die unserem Kulturkreis angehören oder in ihm aufgewachsen sind, Sachen passieren, die zu verurteilen sind.
Meine Damen und Herren! Die Forderung der FDVP in dem Antrag, das Schächten den Strafnormen des Tierschutzgesetzes zu unterstellen, geht nach meinem Dafürhalten zu weit. Eine Ausübung der Religionsfreiheit im Rahmen des Kompromisses, der eine vorhergehende Betäubung vorsieht, und nicht eine strafrechtliche Einordnung sollte das Ziel der anstehenden parlamentarischen Bemühungen sein. Nur dies gewährleistet die Integration von ausländischen Zuwanderern in unserem Lande.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDVP wird daher von der CDU-Fraktion abgelehnt.
In eigener Sache noch zwei Sätze. Meine Damen und Herren! Das ist mein letzter Auftritt vor diesem Hohen Hause. Ich bedanke mich bei allen Abgeordneten für die gute Zusammenarbeit in den letzten acht Jahren. Sollte ich irgendjemandem weh getan haben, bitte ich das zu entschuldigen. Ich bedanke mich vor allem bei den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bei Herrn Minister Keller und seinen Leuten, die uns immer sachlich zur Seite standen.
Ich möchte mich ansonsten dem anschließen, was Frau Leppinger sehr treffend gesagt hat. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Hohen Hause schon sehr oft über nachwachsende Rohstoffe diskutiert. Wir haben uns Betriebe und Ausstellungen angesehen und uns sachkundig gemacht. Wir haben Anhörungen durchgeführt.
Jedoch habe ich bei dieser Beschlussvorlage den Eindruck gewonnen, lieber Kollege Barth, dass die SPDFraktion derzeit ihre Schreibtische und Computer leert und in der laufenden Wahlperiode noch ein paar vielleicht „vergessene“ Anträge einbringen will.
Meine Damen und Herren! Bereits im Jahr 1992 hatte es die damalige CDU-Regierung verstanden, mit dem Förderkonzept „Nachwachsende Rohstoffe“ einen entsprechenden Rahmen zur Unterstützung des Anbaus in Sachsen-Anhalt zu geben. Ungeachtet der hervorragenden Startbedingungen auf diesem Gebiet hat die CDU in den vergangenen Jahren alles getan, damit die gute Position auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe im Ländervergleich zumindest erhalten bleibt und in der Zukunft weiter verbessert wird. In unserer letzten Initiative, dem Änderungsantrag der CDU vom 13. Oktober 2000 zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde ganz konkret darauf eingegangen.
In dieser Legislaturperiode wurde allen Fraktionen mehrfach die Gelegenheit gegeben, der Land- und Forstwirtschaft bei der Förderung von Investitionen zum Anbau, zur Vermarktung und zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe helfend unter die Arme zu greifen. Das geschah nicht erst seit dem im April 1999 durchgeführten Gespräch mit Vertretern der Beratungs- und Informationsservicegesellschaft „Nachwachsende Rohstoffe“ und mit den Vertretern des Landesbauernverbandes.
Meine Damen und Herren! Jetzt, am Ende der Legislaturperiode, kurz vor den Wahlen ist der Zeitpunkt, um etwas zu bewegen, einfach falsch gewählt. Wir haben den Antrag vom 13. Oktober 2000 zur Nutzung der Chancen regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe, bei dem auch die Vertreter der Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft beratend mitwirkten, im Landwirtschaftsausschuss in fünf Sitzungen behandelt. Eine Anhörung dazu fand am 10. Mai des vergangenen Jahres statt.
In der vorläufigen Beschlussempfehlung vom 20. Dezember 2001 - also aus der letzten Sitzung unseres Ausschusses - an die mitberatenden Ausschüsse, die mit 8 : 0 : 1 Stimmen beschlossen worden ist, heißt es unter anderem - ich zitiere, Herr Präsident -:
„Der Landtag der dritten Wahlperiode empfiehlt dem Landtag der vierten Wahlperiode, sich der Thematik regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe anzunehmen und die weitere Etablierung damit verbundener Technologien zu
unterstützen. Das von der Landesregierung an die ESA in Auftrag gegebene Entwicklungskonzept ist mit den betroffenen Akteuren abzustimmen und zielorientiert umzusetzen.“
Obwohl der besagte Antrag noch nicht abschließend behandelt worden ist - er soll am 28. Februar dieses Jahres erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden -, bringt die SPD-Fraktion in der gegenwärtigen katastrophalen Finanzsituation des Landes erneut einen Antrag zu dieser Problematik ein, der in dieser Wahlperiode, wie gesagt, nicht mehr wirksam werden kann. Das Anliegen der Förderung nachwachsender Rohstoffe ist notwendig und richtig, weil diese für die Zukunft einer modernen Agrarwirtschaft unerlässlich sind. Aus diesem Grund kann ich nur sagen: Es ist ein schöner Antrag, aber zum falschen Zeitpunkt eingebracht. Mein Fraktionsvorsitzender Herr Professor Böhmer würde sagen: Schade ums Papier!
Meine Fraktion ist der Meinung, dass ein Beschluss erst gegen Ende des Jahres 2002 bzw. Anfang 2003 zu den Haushaltsberatungen zum Tragen kommt, wenn im Rahmen der Beurteilung der Halbzeitbilanz der Agenda 2000 die Notifizierungsanträge der Länder möglich werden. Ob dann das Land das Geld dafür hat, ist natürlich von ausschlaggebender Bedeutung.
Bereits in der Sitzung am 7. Juni 2001 hat Herr Minister Keller auf die Finanzprobleme des Landes hingewiesen und ausgeführt, dass eine weitergehende Unterstützung im Haushalt zugunsten der nachwachsenden Rohstoffe im Zusammenhang mit der Errichtung eines Kompetenzzentrums vonseiten des Landes zurzeit nicht möglich sei. Wenn aber trotzdem die Einbringung in die Landesprogramme, den EAGFL erfolgt und wenn eine Aufstockung der veranschlagten Mittel unterbleibt, dann gehen die bisherigen Empfänger mit weniger Geld nach Hause. Ob dies angesichts von BSE und erhöhten Energiepreisen der Agrarwirtschaft gut tut, bezweifle ich.
Derzeit ist die Landesregierung nicht in der Lage, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe in dem notwendigen Umfang kozufinanzieren. Ich frage Sie: Soll mit diesem Antrag bereits das Geld der nächsten Landesregierung ausgegeben werden?
Der vorliegende Antrag kann deshalb nicht ganz ernst gemeint sein. Aus diesem Grund ist er überflüssig. Wir lehnen ihn ab. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Tierkörperbeseitigungsgesetz wurde in der ersten Wahlperiode am 20. Dezember 1990 in den Landtag eingebracht und nach einmaliger Beratung in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Naturschutz bereits am 31. Januar 1991 im Landtag ohne Debatte einstimmig verabschiedet. Das war ein Beispiel für schnelle Landtagsarbeit.
Es bestand damals dringender Handlungsbedarf, um die unschädliche Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern zu gewährleisten, nicht zuletzt um eine unzulässige Beseitigung, eine Vernichtung, eine Vergrabung usw. endgültig zu vermeiden. Wegen dieses grundsätzlichen Interesses der Kommunen an einer schadlosen Beseitigung wurden diese dafür in die Verantwortung genommen.
Heute ist dringender Handlungsbedarf geboten, da den Kommunen aufgrund der BSE-Krise usw. eine Belastung droht, die sie nicht allein bewältigen können.
Wir betrachten mit diesem Gesetz bei der Tierkörperbeseitigung den Normalfall, nicht den Seuchenfall, nicht staatlich angeordnete Maßnahmen wie bei BSE. Deshalb ist es erst einmal fachlich richtig gewesen, entgegen dem Entwurf der Landesregierung die Tierseuchenkasse nicht an der Finanzierung zu beteiligen.
Meine Damen und Herren! Durch die vorliegende Novelle wird neben den Landkreisen und dem Land der Tierhalter zusätzlich mit 25 % der Kosten belastet. Das sind Kosten, die für die ohnehin stark belasteten landwirtschaftlichen Betriebe zu der Kostenexplosion nach der BSE-Krise durch die hausgemachten Probleme - ich will sie jetzt nicht aufzählen - einfach hinzugekommen sind. Diese zusätzlichen Kostenbelastungen für unsere Landwirte sind in der derzeitigen Situation kaum mehr zu vertreten.
Es ist uns im Ausschuss schwer gefallen, diesen Kompromiss so zu fassen. Aber die gefundene Regelung wird auch dazu beitragen, dass es wieder zu einwandfreien Abrechnungen in der Tierkörperbeseitigung kommt, zu der der Tierkörperbeseitigungsverband entsprechend seinen eigenen Ausführungen vor dem Ausschuss nicht immer in der Lage war.
Zu der Anhörung, die der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt hat, waren leider die Mitglieder des Innenausschusses trotz Einladung nicht erschienen.
Die vorgetragene Kritik der kommunalen Spitzenverbände, dass es eine ungleiche Belastung der Landkreise gebe, ist bekannt. Doch für die Landkreise hat sich durch die Änderung des Gesetzes keine finanzielle Schlechterstellung gegenüber den Vorjahren ergeben.
Das Problem, welches die Landkreise deutlich machten, liegt an der Verteilung der Kosten unter den Landkreisen. Einige Landkreisen in viehstarken Regionen, vor allem im Norden unseres Landes, beispielsweise in der Altmark, zahlen weitaus mehr als die anderen Regionen des Landes. Sollte es künftig für eine gerechte Kostenaufteilung zu Ausgleichszahlungen zum Beispiel im FAG kommen, könnten so auch die kreisfreien Städte mit in die Verantwortung genommen werden. Damit wären die Lasten gleichmäßiger zwischen den Landkreisen und den Großstädten verteilt. Aber dies muss gesetzlich in anderen Bereichen gelöst werden und nicht auf dem Rücken der Landwirte.
Eine weitergehende Belastung der Landwirte mit einer Drittel-Lösung, wie sie einige Innenpolitiker anstreben, muss abgelehnt werden.
Das neue Verfahren, dass Landwirte direkt für ihre gefallenen Tiere zahlen müssen, wird aufgrund des Eigeninteresses zu einer genaueren Dokumentation bzw. zu einem genauen Nachweisverfahren zur Entsorgung führen. Nicht zuletzt werden auch Landwirte mit vielen gefallenen Tieren, im Klartext mit zu hohen Tierverlusten, zur Veränderung ihrer Tierhaltung und ihrer Wirtschaftsweise angeregt. Das war ein weiterer wesentlicher Umstand, der dazu beigetragen hat, sich für die vorliegende Fassung zu entscheiden. Aus diesem Grund stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu.
Verehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Im Titel „Forschung und sonstige Förderung“ war insbesondere die Förderung und Durchführung praxisorientierter Forschungs-, Entwicklungsund Modellvorhaben auf den Gebieten nachwachsende Rohstoffe, pflanzliche Erzeugnisse, Agrarökologie, Tierzuchtforschung, Betriebs- und Marktwirtschaft sowie Agrarpolitik enthalten. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Projektförderung.
Während die finanziellen Mittel noch in den Jahren 1997 und 1998 je 1,5 Millionen DM betrugen, wurden sie
im Jahr 1999 um 400 000 DM gekürzt und im Haushalt 2000 auf Entscheidung der Landesregierung aus dem Kapitel 09 02 Titelgruppe 64 vollständig herausgenommen und in die Bereiche des Wirtschafts- und des Kultusministeriums verlagert, sodass eine Zuordnung heute nicht mehr eindeutig möglich ist.
Meine Damen und Herren! Die Situation der letzten Monate hat gezeigt, dass das für Forschungsgelder derzeit geforderte langfristige wissenschaftliche Evaluierungsverfahren unnötig wertvolle Zeit kostet. Kurzfristig zu erstellende Gutachten können so nicht finanziert werden.
Gerade die BSE-Krise und die Maul- und Klauenseuche haben in besonderer Weise deutlich gemacht, dass dem Verbraucherschutz ein hoher Stellenwert zukommt. Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Fachgebiete, in denen kurzfristig anstehende Entscheidungen zügig mit wissenschaftlicher Arbeit und Fachkenntnissen untermauert werden müssen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich vor zwei Wochen bei einem Besuch an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität über die bisherige Entwicklung und die Probleme des Agrarbereichs informiert. Dort wurde auch der Widerspruch aufgezeigt, dass zwar die Kapazitäten wie Personal und Ausstattung vorhanden sind, aber ein zeitaufwendiger Antragsprozess bei kleineren Projekten und Gutachten im Rahmen eines wissenschaftlichen Evaluierungsverfahrens durchzustehen ist. Dies hat sich seit der Verlagerung der Gelder aus dem Landwirtschafts- in das Wirtschafts- bzw. Kultusministerium verstärkt. Vorhandene Forschungskapazitäten werden so kaum ausgelastet und unnötig verschenkt.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit kurzfristig zu ermöglichender Forschungsprojekte ist der Wegfall wertvoller tierischer Eiweißressourcen als Nahrungsmittel im Rahmen der Tierernährung durch das vollständige Tiermehlverbot. Kurzfristig müssen nun andere hochwertige Eiweißfutterquellen erschlossen werden.
Der Anbau von Leguminosen und anderen eiweißhaltigen Pflanzen muss in verstärktem Maße erfolgen, das heißt auch hinsichtlich der Vorarbeit durch Forschung und Lehre; denn in den letzten Jahren wurden rund zwei Drittel des pflanzlichen Eiweißes in die EU importiert. Um künftig nicht weiter in eine solche Abhängigkeit zu geraten, ist eine flexible Agrarforschung unerlässlich.
Auf Nachfrage wurde uns von den Vertretern der Landwirtschaftlichen Fakultät erklärt, dass bei zwei vergleichbaren landwirtschaftlichen Projekten der Zeitraum zwischen der Beantragung beim Landwirtschaftsministerium und der Entscheidung etwa drei Monate umfasste, während durch das Auswahlverfahren im Kultusministerium rund elf Monate benötigt wurden, ehe es zur Bewilligung kam - ein Unterschied, der in der Forschungsarbeit zum Beispiel bei Freilandversuchen zu erheblichen Verzögerungen führen kann.
Meine Damen und Herren! Mit dem Vorschlag der CDU ist nicht die Forderung nach einer Aufstockung in diesem Jahr verbunden, sondern es ist nur eine Entscheidung der Landesregierung nach § 50 der Landeshaushaltsordnung erforderlich. Danach kann die Landesregierung Mittel und Planstellen umsetzen, wenn Aufgaben von einer Verwaltung auf eine andere Verwaltung übergehen. Eines Beschlusses des Landtages, wie von uns heute angeregt, bedürfte es eigentlich nicht, wenn sich
die Ministerien über diese Umsetzung der Finanzen einig sind.
Ob der bisherige Etat für Agrarforschung in diesem Bereich auf Dauer ausreichend ist, darüber soll heute nicht debattiert werden. Das müssen die aktuellen Situationen bzw. die Entwicklung im Agrarbereich und die Ansprüche der Verbraucher ergeben.
Verbesserung der Agrarforschung, Optimierung des Verwaltungshandelns, erhöhter Verbraucherschutz und eine Neuausrichtung der Landwirtschaft werden künftig nicht nur die Landwirte als Berufsstand, sondern auch die Landwirte im Parlament, die Wissenschaftler und die Finanzleute beschäftigen müssen. Das steht ohne Frage fest.
Meine Damen und Herren! Nun zu dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Unser Antrag wird durch den Punkt 1 des Änderungsantrags der PDS-Fraktion ergänzt. Sicherlich ist die Forderung der PDS-Fraktion zum Thema nachwachsende Rohstoffe in den Punkten 2 und 3 nicht unmittelbar mit dem Anliegen unseres Antrages hinsichtlich der landwirtschaftlichen Fakultäten verbunden. Es ist ein wichtiges Aufgabengebiet, das aber aus unserer Sicht mehrfach im Parlament behandelt wurde und im Agrarausschuss laufend weiter begleitet werden muss.
Zusammenfassend soll der Antrag der CDU-Fraktion die Möglichkeiten und Kapazitäten der landwirtschaftlichen Fakultäten im Bereich der Agrarforschung, insbesondere in den Bereichen Tiergesundheit und Verbraucherschutz, hervorheben und unterstützen. Diesbezüglich gibt es, meine Damen und Herren, noch einen sehr großen Diskussionsbedarf.
Ich beantrage deshalb die Überweisung unseres Antrages und des Änderungsantrages der PDS-Fraktion in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich hierzu nichts mehr sagen. Ich will die Diskussion nicht in die Länge ziehen. Aber der Antrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Forschung ist vor allem in Auswertung des Besuches des Agrarausschusses bei der Landwirtschaftlichen Fakultät der Martin-LutherUniversität zustande gekommen.
Ich glaube, Herr Mertens, Sie haben am Thema vorbeigeredet. Deshalb muss ich sagen, Sie haben ein völlig anderes Thema aufgegriffen. Das war in meinem Konzept gar nicht angesprochen.
Ich möchte auch nichts wiederholen, was meine Vorredner bereits gesagt haben. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. - Schönen Dank.
Geben Sie mir Recht, dass für die dünn besiedelten Gebiete des Nordens unseres Landes - zum Beispiel in der Altmark - bei der sehr unterschiedlichen Bevölkerungsdichte im Lande die Zahl 160 zu hoch ist? Dazu sind Sondergenehmigungen erforderlich oder wir müssen alle Landschulen schließen.
Geben Sie auch darin Recht, dass die Massenkinderhaltung in den Städten unsere guten Schüler vom Lande auch noch verdirbt?
Wir haben in unserem - -
Ich möchte nur noch einen Satz dazu sagen. Wir hatten in unserer Schule in Pretzier in zehn Jahren acht Kinder, die keinen Abschluss bekommen haben. Ich habe mir erzählen lassen, dass das in den Schulen der Großstädte bis zu 30 % sind.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit über 50 Jahren bin ich Rinderzüchter in der Altmark. Ich habe auf einem hohen Niveau mit viel Engagement und großer Freude Rinder gezüchtet. Ich bin auch heute noch der Überzeugung, dass SachsenAnhalts Bauern ihre Tiere so füttern, dass sie sich nicht mit einem schlechten Gewissen zu quälen brauchen. Gleichzeitig bin ich aber auch sehr froh darüber, dass das so genannte Azorenrind doch nicht - und das bestätigt meine Meinung - aus unserem Lande stammt.
Meine Damen und Herren! Mir ist das teilweise unbegreiflich, was sich im Rahmen der BSE-Diskussion alles
abspielt. Jeder spricht von Sachen, von denen er keine Ahnung hat. Das ist das Schlimmste.
Die Hysterie, die bei diesem Thema ausgebrochen ist, ist aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen und schadet allen Bauern. Das ist das Schlimme. Es handelt sich erst einmal bei BSE nicht um eine Seuche - so ist es aber in dem Antrag der PDS formuliert -, sondern um eine Einzelerkrankung der Rinder. Sicherlich fehlen dazu Grundlagenforschungen, aber diese Erkrankung wird nicht durch ansteckenden Kontakt von einem Tier auf das andere übertragen. Darum bitte ich auch um eine sachliche Diskussion. Nur diese wird vor allem die Verbraucher nicht weiter verunsichern und kann dem Erzeuger hilfreich sein.
Die Anzahl der Erkrankungen spricht gegen jede Panikmache von Journalisten und - das habe ich schon gesagt - von Leuten, die gar nichts davon verstehen, von Politikern und anderen.
Ein Rind von 15 Millionen Rindern in Deutschland ist dennoch eines zu viel, meine Damen und Herren. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich will hier nicht Tatbestände ignorieren oder unter den Teppich kehren, aber ich will, dass dieses Thema auf einer sachlich fundierten Grundlage behandelt wird und die richtigen Schlussfolgerungen daraus abgeleitet werden.
Entscheidend sind die derzeitigen Maßnahmen, die auf politischer Ebene eingeleitet wurden, um alle aus dieser Krankheit resultierenden Gefahren weitestgehend zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in die Produzenten, sprich in die Bauern zu erhalten bzw. wiederzugewinnen.
Insgesamt möchte ich dazu sagen, dass ich das Management unseres Landwirtschaftsministeriums in den letzten Tagen sehr richtig finde. Ich habe es aufmerksam verfolgt. Sein pragmatisches Handeln ist für die Bauern, die Rinderproduzenten und die Züchter dieses Landes sehr dienlich gewesen.
Ob nun aber die Begründung zu dem Antrag, den die PDS gestellt hat, den Rinderzüchtern und Rinderhaltern hilft, möchte ich stark bezweifeln. Ich glaube im Übrigen nicht, dass diese Begründung die Bauern in Ihrer Fraktion, Herr Krause und Herr Czeke, geschrieben haben. Herr Krause hat den Antrag sehr sachlich eingebracht.
Meine Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat bereits in der Sitzung des Agrarausschusses am 8. Dezember dieses Jahres, soweit es ihm möglich war, deutliche und wichtige Ausführungen zu BSE und zum Stand der Untersuchungen gemacht. Er hat heute auch im Plenum sehr sachlich darüber berichtet. Bei der Lösung dieses Problems kann und darf es nur eine sachliche und saubere Arbeit geben, die hilfreich ist und bei der auch eine Reihe von Auflagen helfen müssen. Zum Beispiel kann man nicht oft genug sagen: Tiermehl darf nicht weiter verfüttert werden, schon gar nicht an Wiederkäuer. Bei uns ist dies zum Beispiel seit dem Jahr 1994 verboten. Die Frage ist nur, wie wir das Verbot kontrolliert haben.
Es muss aber auch den Tierkörperbeseitigungsanstalten geholfen werden, damit sie ihre Aufgaben erfüllen und damit sie leben können. Tote Tiere und große Mengen Abfälle aus den Schlachthöfen fallen täglich an. Es muss
also sachgerecht entsorgt werden. Dies kann kein einseitiges Problem der Produzenten sein. Die Gesellschaft insgesamt, also alle, das Land und der Bund müssen an den Kosten beteiligt werden.
Meine Damen und Herren! Man kann nicht - sicherlich ist das eine Diskussion; der Herr Minister hat es vorhin gesagt - die Umlage den Kreisen auferlegen, in denen die Tiere gehalten werden. Dabei kommen wir nämlich ganz schlecht weg. Die beiden altmärkischen Kreise haben die größten Rinderbestände in diesem Land. Dagegen haben die Kreise der Börde sehr wenig Rinder. Sehen Sie sich das Statistische Jahrbuch an. Dort steht es drin. Die Kreise, in denen die meisten Tiere gehalten werden, dürfen deshalb nicht doppelt bestraft werden. Was macht der Kreis? Er macht eine Umlage auf die armen Gemeinden, die ohnehin schon nichts haben.
Ich komme bald zum Schluss, Herr Präsident.
Ich habe zwar noch einiges aufgeschrieben, was ich noch sehr gern gesagt hätte - -
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass insbesondere die Verbraucher immer niedrigere Preise für das Fleisch wollen. Sie müssen umdenken. Hochwertiges Fleisch kann nicht zur Ramschware in den Supermärkten werden.
Das soll alles klar gesagt werden. Der Verbraucher muss bereit sein, für sehr gute Qualität, für frische und gesunde Ware so viel zu bezahlen, dass der Produzent, also der Bauer, finanziell bestehen kann und nicht nur der Handel reich wird.
Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krause hat eben zu einem Thema gesprochen, zu dem ich für die Fraktion der CDU sprechen will. Die drastisch gestiegenen Energiepreise der jüngsten Vergangenheit betreffen den gesamten Bereich der Landwirtschaft. Auf einen Wirtschaftsbereich ging mein Vorredner ein, denn ganz besonders hart ist der Unterglasgartenbau betroffen.
Diese Unternehmen, meine Damen Herren, müssen bekanntlich im Winter ihre Gewächshäuser heizen. Bei den meisten Betrieben geschieht dies mit Heizöl und Erdgas, worauf vor etwa zehn Jahren fast alle Betriebe
umgestellt worden sind. Seit Februar 1999 bis zum heutigen Tage sind aber die Kosten für diese Energieträger um über 200 % gestiegen.
Ein durchschnittlicher Betrieb dieser Branche benötigt in der Heizperiode ca. 400 000 l Heizöl bzw. 100 000 m³ Erdgas. Die daraus resultierenden Mehrkosten gehen in die Hunderttausende.
Bei einem Heizölpreis von durchschnittlich etwa 90 Pfennig pro Liter sind die Unterglasbetriebe im Marktwettbewerb - vor allem mit den Niederlanden - hoffnungslos unterlegen. Die holländischen Gärtner zahlen für die Heizung ihrer Gewächshäuser nur ein Drittel des Preises, der in Deutschland gilt. Herr Krause sprach eben von der Hälfte, aber es ist weniger.
Die Verdreifachung der Energiekostendifferenz ist unerträglich, besonders für den Unterglasgartenbau in Sachsen-Anhalt, und kann von unseren Betrieben mit ihrer sehr geringen Kapitaldecke nicht aufgefangen werden. Zudem ist ein Großteil unserer Gartenbaubetriebe aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre hoch verschuldet.
In Deutschland gelten etwa 14 000 Gartenbaubetriebe mit über 5 000 ha beheizter Grundfläche als betroffen. Allein in Sachsen-Anhalt - das sagte mein Vorredner auch - sind es ca. 1 000 Mitarbeiter auf rund 40 ha überdachter Fläche, die dort beschäftigt sind.
Meine Damen und Herren! Es ist für einen gärtnerischen Unterglasbetrieb unmöglich, Energiemehrkosten, die sich in der Größenordnung von Hunderttausenden von D-Mark bewegen, durch höhere Preise am Markt wettzumachen. Dies bedeutet: Ohne Hilfe müssen diese Betriebe den Anbau einstellen, verbunden mit der dramatischen und schmerzlichen Folge der Betriebsaufgabe.
Ich möchte Ihnen noch einmal vor Augen führen, wie drastisch diese Situation ist. Während in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Landesverbandes Gartenbau etwa 870 DM für 1 000 l Heizöl bezahlt werden müssen, sind es in den Niederlanden nur etwa 320 DM für die gleiche Menge, also bei uns 550 DM je 1 000 l mehr.
Der Reinertrag der Gartenbaubetriebe liegt im Jahr 2000 ohnehin - auch nach Angaben des Verbandes - schon sehr deutlich im negativen Bereich. Nun noch diese zusätzliche Belastung!
Herr Minister Keller hat bereits vor wenigen Tagen - das wurde vorhin auch gesagt - in Cobbelsdorf hierzu einiges gesagt und auch erwähnt, welche Überlegungen es hierzu in ersten Ansätzen gibt. Es ist davon die Rede gewesen, dass die Bundesregierung zurzeit erstens ein Hilfsprogramm zur Sicherung der Liquidität von Unterglasgartenbaubetrieben in Höhe von jeweils 10 Millionen DM in den Jahren 2001 und 2002 auflegen wird, welches auch noch von den Ländern zur Hälfte mitfinanziert werden soll, und dass zweitens die Aufstockung des Bundesanteils zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe auf 15 Millionen DM festgelegt werden soll.
Das ist natürlich dürftig und wird nicht ausreichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass allein der erste Teil dieses Programms noch der EU-beihilferechtlichen Genehmigung bedarf. Somit ist noch nicht klar, ob diese Initiative überhaupt Erfolg haben wird bzw. wann sie entsprechend der Länge des bürokratischen Weges wirksam werden kann.
Den akut bedrohten Betrieben kann nur geholfen werden, wenn die Hilfe sofort kommt. Deshalb fordere ich
die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass mithilfe eines Überbrückungsprogramms der Kostensprung bei der Energie voll ausgeglichen wird und des Weiteren ein fünfjähriges Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz bei den Unterglasgartenbaubetrieben aufgelegt wird.
Ich warne davor, sich hinter dem Argument zu verstecken, neben den eben dargestellten Maßnahmen habe die Bundesregierung inzwischen ausreichende Maßnahmen getroffen. Von endgültigen Entscheidungen kann noch nicht die Rede sein.
Meine Damen und Herren! Zur grundsätzlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gärtner gehört neben den von mir formulierten Forderungen der CDU-Fraktion auch, dass sich die Landesregierung im Bundesrat verstärkt dafür einsetzt, dass es auf europäischer Ebene zu einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen kommt. Hier muss bewiesen werden, dass man nicht nur bei Versprechungen gut ist, sondern auch beim Handeln. Es muss endlich Schluss gemacht werden mit den Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Energiepreise zulasten der deutschen Gartenbaubetriebe entstanden sind.
Ich bitte Sie, der Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuzustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte es sehr kurz machen. In meiner Einbringungsrede habe ich die drei Punkte dargelegt, die bei unserem Antrag schwerpunktmäßig im Vordergrund stehen.
Das ist erstens die Soforthilfe für die Unterglasgartenbaubetriebe, die durch die Explosion der Energiepreise - ich muss das noch einmal sagen, auch wenn es schon oft genug gesagt worden ist - ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind.
Zweitens ein fünfjähriges Förderprogramm zum Erhalt und zur Stabilisierung dieser Betriebe in Sachsen-Anhalt.
Drittens fordern wir, dass sich die Bundesregierung bei der EU energisch für eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für die Unterglasgartenbaubetriebe einsetzt.
Meine Damen und Herren! Zu den Anträgen der PDS möchte ich sagen, dass wir Ihren ersten Antrag betreffs des Umsatzsteueraufkommens nicht mittragen können, weil dies nach unserer Meinung der falsche Verfahrensweg ist. Ich bin zwar kein Finanzexperte, doch meines Wissens ist aufgrund der komplizierten Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens eine solche Lösung kaum möglich. Sie würde auch viel zu lange dauern. Das sollte man dabei bedenken. Es geht hierbei um den Verfahrensweg.
Dem zweiten Antrag der PDS in der Drs. 3/3762 stimmen wir zu. Ich würde auch hierzu für eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten plädieren. Dort sollte dieses Thema, weil es so brisant und wichtig ist, gemeinsam mit unserem Antrag noch im November behandelt werden. Ich erwarte, dass die Landesregierung ihre Vorschläge schnellstens fixiert, präzisiert und darlegt, wie den betroffenen Unternehmen schnellstmöglich geholfen werden kann.
Herr Minister Keller hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, die sich sicherlich auftun werden, die aber durchaus zu überwinden sind. Er hat auch vernünftige Lösungswege aufgezeigt. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Ich habe gesagt, dass der Antrag nach unserem Dafürhalten nicht umsetzbar ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es so kurz wie möglich machen. Die Fraktion der CDU schließt sich der Intention der Anträge an. Zur Thematik ist schon genügend gesagt worden, und das, was gesagt worden ist, sehe ich als Bauer als richtig an. Mir wäre ein gemeinsamer Antrag am liebsten gewesen,
weil in diesem Zusammenhang im Interesse der betroffenen Landwirte und der Investoren des Verarbeitungsbereiches - ich spreche speziell von der Altmark und Gardelegen - ein Handeln dringend erforderlich ist.
Eigentlich wollte die CDU dem SPD-Antrag direkt zustimmen. Aber nach unserem jetzigen Kenntnisstand und nach dem Vortrag von Herrn Minister Keller ist festzustellen, daß die Landesregierung diesbezüglich bereits tätig geworden ist. Nun hoffen wir, daß hierbei etwas Vernünftiges für die Landwirtschaft herauskommt.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Situation natürlich nicht so kritisch, wie es uns vor Weihnachten erschien. Es fehlt jetzt natürlich die erfolgreiche Durchsetzung der wichtigen Erzeugung und Verarbeitung von Hanf im Interesse der Landwirtschaft.
Deshalb beantragen wir eine Überweisung der Anträge in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; denn im Ausschuß haben wir die Möglichkeit, über diesen neuen und wichtigen Produktionszweig zu beraten, die Entwicklung parlamentarisch weiter zu begleiten und uns von der Landesregierung über die Ergebnisse der Verhandlungen, die beim Bund und auch bei der EU noch anstehen - Herr Minister Keller sagte es -, berichten zu lassen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.