Karl-Martin Kuntze
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht ganz einfach, zu diesem Antrag zu sprechen, aber das eigentliche Anliegen ist wichtig. In der Tat gibt es immer wieder Versuche, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsextremismus und Faschismus vom Linksextremismus sowie kommunistischen Regimes und deren Verbrechen abzulenken. Es fehlte und fehlt auch nicht an Versuchen, dem wiederum zu begegnen.
Die FDVP-Fraktion sollte sich deshalb fragen, ob sie mit einem Antrag in dieser Form und Formulierung tatsächlich dem Anliegen dient oder ihm nicht vielmehr schadet. Die Tatsache, dass dieser Antrag, der expressis verbis von der SED-Diktatur spricht - Sie haben in Ihrer Rede wer weiß wie oft den Begriff SED gebraucht; ich habe nicht mitgezählt -, ausgerechnet von Ihnen, Frau Wiechmann, eingereicht wird, wirft allerdings die
Frage auf, weshalb Sie dieser Partei einstmals selbst beigetreten sind.
Doch nun zu dem Anliegen. Ich möchte an eine Aussprache in diesem Hause erinnern, die zum Thema „Darstellung Deutschlands im Unterricht“ an einem 9. November, nämlich am 9. November 1995, in der 30. Sitzung des Landtages stattfand. Der damalige Abgeordnete Herr Ritter warnte vor einer Verharmlosung der DDR-Geschichte. Ich möchte - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - kurz aus seiner von persönlicher Betroffenheit als ehemaliger Häftling des Staatssicherheitsdienstes geprägten Rede zitieren:
„Wer eine kritische und selbstkritische Diskussion zur deutschen Geschichte in unserem Land unterdrückt, der tradiert willentlich oder unbewusst die verhängnisvolle Geschichtsverdummung der DDR-Ideologen. So wahr es ist, dass zum Beispiel die Geschichte der DDR nicht mit der Geschichte des deutschen Nationalsozialismus gleichgesetzt werden kann, so wahr ist es auch, dass die heute neu entstehenden Legenden über den Sozialismus - der war doch gar nicht so schlecht, wie man ihn heute macht falsch sind.“
Es ist erst zwei Monate her, dass die CDU-Fraktion in der Beratung zu dem Antrag „Ein Beitrag der Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“ den Versuch unternahm, auf eine ausgewogene Behandlung der Auswirkungen von politischem und religiösem Extremismus gleich welcher Prägung im Unterricht hinzuwirken.
Die Überschrift sollte in „Ein Beitrag der Bildung im Kampf gegen Terrorismus, Rechts- und Linksextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“ geändert und in diesem Sinne der gesamte Antragstext entsprechend überarbeitet werden. Bezeichnenderweise wurde unser Änderungsantrag, obwohl er bewusst maßvoll formuliert war - ich betone das mit Blick auf das uns vorliegende Papier - und ausdrücklich die Zustimmung aller demokratisch Gesinnten im Haus suchte, abgelehnt.
Wir halten es nach wie vor für unverzichtbar, dass man insbesondere bereits in der Schule anhand der langen Geschichte der Menschheit verdeutlicht, welche Gefahr davon ausgeht, wenn eine politische Ideologie oder auch eine Religion für sich den Anspruch auf letzte Wahrheit erhebt und diesen dann gewaltsam durchsetzt, gewissermaßen mit dem Anspruch, Andersdenkende nur zu deren eigenem Glück zu zwingen.
Dies ist nun einmal faschistischen Diktaturen genauso eigen wie kommunistischen Regimes oder totalitär-religiös motivierten Staatsgebilden. Ich denke, wir müssen diesen Zusammenhang deutlich machen und darauf aufbauend versuchen, etwas zu erreichen.
Deshalb ist es erforderlich, auch - ich betone: auch und nicht nur - die DDR-Geschichte aufzuarbeiten, ihre Wirkungsmechanismen aufzudecken und sich der Frage zu widmen, wie es zum Beispiel überhaupt möglich war, ein ganzes Volk gewissermaßen einzusperren. Das Ziel ist dabei ausdrücklich, junge Menschen zu befähigen, die oft verführerisch verpackten Werbemechanismen von Extremisten, egal welcher Art, zu durchschauen und
ihnen zu widerstehen. Dem dient der vorliegende Antrag nicht und deshalb stimmen wir ihm auch nicht zu.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung im Jahr 2001 - absolut und prozentual - von der Staatsanwaltschaft eingestellt?
2. Wie haben sich diese Zahlen seit 1998 entwickelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat alle Fraktionen intensiv beschäftigt. Es wurde um Inhalte und Formulierungen gerungen. Der Ursprungsantrag ist kaum noch wiederzuerkennen.
Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung enthält eigentlich nichts, dem man widersprechen muss. Aber sowohl der Ausgangsantrag als auch die jetzige Beschlussempfehlung greifen zu kurz. Deshalb unternehmen wir als CDU-Fraktion im Plenum nochmals den Versuch, die zu eng gefasste Zielrichtung des vorliegenden Papiers zu weiten.
Um ein Bild zu gebrauchen: Sie bemühen sich, von einem Baum einen Ast abzuschneiden, an dem zugegebenermaßen giftige Früchte sind. Unser Antrag zielt darauf ab, gewissermaßen die Wurzeln dieses Baumes offen zu legen und dort mit dem Kampf anzusetzen.
Falls unser Änderungsantrag nicht angenommen wird, sehen wir uns nicht in der Lage, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Aufgrund der begrenzten Redezeit kann ich nicht weiter in die Tiefe gehen. Ich muss mich auf eine stichpunktartige Begründung beschränken, warum wir die Problematik weiter fassen wollen, als es in dem vorliegenden Papier vorgesehen ist.
Bis zum 11. September 2001 war die Diskussion auf den Extremismus, ja sogar im engeren Sinne auf den Rechtsextremismus beschränkt. Der grauenhafte Terroranschlag in New York eröffnete eine neue Dimension, die bis dahin in der Öffentlichkeit kaum beachtet worden war, und zwar die Gefahr, die vom religiösen Fundamentalismus ausgeht. Der Terroranschlag passt nicht in ein Rechts- oder Linksschema. Er ist der extreme Auswuchs eines religiösen Fanatismus.
Damit kommen wir zu einer entscheidenden Schlussfolgerung: Man kann weder eine der großen Religionen noch einen politischen Ansatz, ob er nun links oder wie auch immer geartet ist, grundsätzlich für Gewalttaten verantwortlich machen. Gefahren gehen davon aus, dass sich eine Ideologie anmaßt, einen Anspruch auf die letzte Wahrheit zu haben, und diesen notfalls gewaltsam durchzusetzen versucht und
diejenigen, die dieser Ideologie nicht folgen wollen oder können oder die - wie die Juden unter den Nationalsozialisten - aufgrund der Rasse, der Volkszugehörigkeit, des Glaubens usw. von vornherein ausgegrenzt werden, zur Anhängerschaft zwingt oder sie beseitigt.
Die Geschichte lehrt uns, dass weder Religionen noch politische Ansätze vor derartigen Missbräuchen oder Entgleisungen sicher sind.
Das Christentum ist eine Religion der Liebe zum Nächsten. Dies ist auch ausdrücklich der Fremdling, wie er in der Bibel genannt wird; wir würden heute wohl eher vom Ausländer, vom Gastarbeiter, vom Asylbewerber sprechen. Dennoch wurden im Namen des Christentums Menschen verbrannt und Kriege geführt.
Marx und seine späteren Nachfolger strebten eine in ihren Augen gerechtere Ordnung an, aber bereits kurz nach der Oktoberrevolution setzten gewaltsame Verschleppung und Mord an der eigenen Bevölkerung ein.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden immer neue Verbrechen der faschistischen Diktaturen offenbar. Alle waren sich einig: Dies sollte sich nicht wiederholen; nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus. Nazi- und Kriegsverbrecher wurden zu Recht bestraft.
Aber wie rechtfertigt man die Verschleppung von Frauen zur Zwangsarbeit nach Sibirien, die Vertreibung der Zivilbevölkerung sowie die Misshandlung und Ermordung von Frauen und Kindern durch Angehörige der Sowjetarmee in diesem Zusammenhang?
Weil wir der Auffassung sind, dass wir dem Anliegen, über das wir beschließen wollen, im Sinne des Änderungsantrags besser entsprechen können, werben wir nochmals für ihn. Nur wenn jungen Menschen die Wurzel für Gewalt, für Fremdenfeindlichkeit, für Missachtung von Mitmenschen klar gemacht wird, wird es möglich sein, sie zu sensibilisieren und gegen jeglichen Versuch, sie mit noch so schön verpackten Werbungen durch
Extremisten jeglicher Couleur einzufangen, widerstandsfähig zu machen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zu folgen. Wir haben uns bewusst bemüht, weder den Aufbau noch die Struktur der Beschlussempfehlung zu verändern. Wir wollen nur die Zielsetzung erweitern, weil wir dies für unverzichtbar halten.
Frau Stolfa hat mir freundlicherweise schon das Wort eingeräumt, aber diszipliniert, wie ich bin, wollte ich warten, bis Sie es mir geben, Herr Präsident.
Frau Stolfa, Sie sagten in Ihren Ausführungen gerade, dieser Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus könnten Sie nicht folgen. Ich bitte Sie, mir zu sagen, wo
Sie in unserem Änderungsantrag diese Gleichsetzung sehen. Unserer Meinung nach haben wir das eben nicht gleichgesetzt. Wir behandeln nur mehrere voneinander scheinbar unabhängige Dinge gemeinsam. Wir setzen das ausdrücklich nicht gleich; denn wir setzen auch noch den religiösen Fanatismus und den Terrorismus hinzu.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Stellen für Lehrkräfte wurden zum Schuljahr 2001/2002 mit wie vielen Lehrkräften neu besetzt?
2. Wie viele dieser Stellen wurden durch Neueinstellungen besetzt, wie viele durch Entfristung befristeter Arbeitsverträge?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte nahtlos an die letzte Aussage des Ministers Harms, er freue sich auf die Diskussion im Ausschuss, anknüpfen, sodass ich mich schon auf den Weg gemacht hatte und übersehen hatte, dass die FDVP vorher dran war.
Etwas verblüfft bin ich von dem Antrag nur insofern, als er überhaupt gestellt wird. Ich hatte gedacht, dass Sie darauf auch eingehen. Der Hintergrund ist, Musikschulen in Sachsen-Anhalt haben eine erfreuliche Entwicklung genommen. Die Schülerzahlen steigen. Die kommunalen Träger haben, unterstützt durch die Landesförderung, viel dafür getan, dass sich auch die äußeren Bedingungen entscheidend verbessert haben. Dennoch besuchen weniger Kinder in den neuen Ländern den Unterricht an Musikschulen als in den westlichen Ländern.
Zusätzlich wird die Situation dadurch erschwert, dass die Unterrichtsversorgung im Schulfach Musik völlig unbefriedigend ist. Musiklehrer gehören zu den Lehrern in den so genannten Mangelfächern. Im Ergebnis werden Grundschullehrer im Sekundarschulbereich eingesetzt. Wie der Präsident des Landesmusikrates, Herr Dr. Werner, unlängst wieder einmal betonte, kann man fast, etwas überzeichnet, davon ausgehen, dass in den Grundschulen fast nur noch fachfremd Musikunterricht erteilt wird. Die „Löcher“ im Sekundarschulbereich werden dadurch gestopft, dass Grundschullehrer umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund steht die Absicht, die Herr Gebhardt zitierte, des Landesverbandes der Musikschulen, des Landesmusikrates, des Verbandes deutscher Musikschulen und der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, eine gemeinsame Initiative für musikalische Bildung zu starten und zu versuchen, die Grundschule mit festen Öffnungszeiten einzubeziehen.
Dazu gab es eine große Gesprächsrunde, zu der neben den Vertretern der Verbände auch Vertreter der Landtagsfraktionen eingeladen waren, die auch weitgehend gekommen waren. Genau darauf - Herr Gebhardt, Sie waren dort - wird mit dem Antrag Bezug genommen. Herr Dr. Harms, es waren auch Vertreter aus der Kulturund der Bildungsabteilung Ihres Ministeriums anwesend, die genau das zugesagt haben, was in dem Antrag steht. Insofern bin ich verwundert, dass wir diesen Antrag noch einmal bearbeiten. Im Grunde - um es salopp zu sagen - rennen wir damit offene Türen ein. Schädlich ist er nicht.
Man muss aber wissen, dass bestimmte Probleme in der Debatte eine Rolle spielen werden. Es kann nicht sein und es ist auch nicht das Ziel der Initiative, beispielsweise den Fachunterricht an Grundschulen durch Angebote der Musikschulen zu ersetzen. Umgekehrt machten die Musikschulvertreter von vornherein deutlich, dass die Initiative, wenn sie mit den Haken, die noch zu bearbeiten wären, klappen sollte, überhaupt nur in 10 % der Grundschulen wirksam werden kann.
Das ist für Bildungspolitiker sofort der Hinweis auf das Schlagwort „Modellversuch“. Damit könnte man eventuelle gesetzliche Schwierigkeiten zumindest punktuell außer Kraft setzen, sodass ich gute Chancen sehe.
Die Schwierigkeiten sind hauptsächlich die: Schule ist vom Inhalt her eine Landesveranstaltung, während
Musikschule eine kommunale Veranstaltung ist. Kurz und gut, die Zuständigkeiten könnten sich dabei etwas überlappen. Mit etwas gutem Willen ist dieses Problem lösbar. Die Finanzierungsfragen, die daraus resultieren, sind auch lösbar. Insofern, denke ich, gehört das in den Ausschuss hinein.
Ich komme zurück auf den Antrag. Wie gesagt, wir halten den Antrag nicht für unbedingt erforderlich. Aber niemand und nichts wird uns als CDU-Fraktion daran hindern, zu bekräftigen, was wir auch in der Beratung gesagt haben. Wir sind dafür, in diesem Sinne zu verfahren. Insofern freuen auch wir uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen dem Antrag natürlich zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einführung von Frau Knöfler bringt mich auf den Gedanken ich muss auch irgendwie auf das Tucholsky-Zitat eingehen -, an die Adresse der PDS zu sagen: Vielleicht hätte Frau Hein genau dieses tun sollen, bevor sie sich dazu äußert, ob die DDR ein Unrechtsstaat ist oder nicht.
Doch nun zu dem vorliegenden Antrag. Dem Antrag ist eine ganze Reihe von Kleinen Anfragen, die Frau Knöfler und Frau Ferchland gestellt haben und die etwa in die gleiche Richtung gingen, vorausgegangen. An sich ist der Antrag kein Antrag, sondern eher eine Art Große Anfrage. Aber das Anliegen, das Sie damit verknüpfen, wird von uns unterstützt; das sage ich gleich vorab. Deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag vorgelegt.
Ich möchte nicht auf alle Einzelheiten eingehen, sondern möchte das, da hier nicht nur Fachleute aus dem Justizbereich sitzen, einmal von einer anderen Seite beleuchten und mich dabei auf den Punkt „Frauen mit Kindern“ beschränken.
Auch der Freiheitsentzug bei Männern ist ein gravierender Einschnitt. Wenn man sich überlegt, dass damit auch Väter ihren Kinder entzogen werden, wird die Problematik deutlich. Aber sicherlich werden mir alle zustimmen, wenn ich sage, dass es ein ungleich schwererer Eingriff ist, wenn Kindern - vielleicht sogar sehr kleinen Kindern - die Mutter für längere Zeit entzogen wird.
Dem hat der Gesetzgeber Rechnung zu tragen versucht. Das Strafvollzugsgesetz regelt unter dem Stichwort „Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug“ in den §§ 76 bis 80 einige der damit verbundenen Fragen. Aber wenn man sich die gesetzestypisch dürren Worte des § 80 einmal anschaut, dann wird einem eigentlich klar: Die Probleme liegen nicht im juristischen Bereich, sondern im menschlichen Bereich. Die Gesetzgebung stößt automatisch auf Grenzen, wenn sie zu regeln versucht, unter welchen Umständen Kinder mit im Gefängnis untergebracht werden können oder warum das nicht geht, was das Jugendamt und dergleichen alles macht. Dieses eine Beispiel zeigt die Sensibilität des gesamten Themas.
Ich war etwas verwundert darüber, Frau Knöfler, dass Sie die Vielzahl der zu beteiligenden Ausschüsse in gewisser Weise wieder eingeschränkt haben. Aber Ihre Begründung ist nachvollziehbar. Deswegen werden wir dem nicht widersprechen. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass allein aufgrund der Vielzahl von Ausschüssen, die damit konfrontiert würden, eine etwas größere Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt würde; denn es ist in der Tat wert, sich diesen Fragen zu stellen bzw. sie zu untersuchen. Deshalb machen wir mit. Ich gehe davon aus, dass die von uns vorgeschlagene zehnte Frage bei den anderen Fraktionen nicht auf
Widerspruch stoßen wird. In dem Sinne tragen wir den Antrag mit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Minister Kuppe, Sie sind natürlich in die etwas undankbare Aufgabe hineingerutscht, das, was die Damen und Herren aus dem Kultusministerium Ihnen aufgeschrieben haben, hier vortragen zu müssen.
Eine bekannte Markenfirma warb einmal mit dem Slogan: Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin. -Ob die Landesregierung bei der Formulierung ihres Gesetzentwurfes daran gedacht hat, weiß ich natürlich nicht. Wenn ja, muss sie etwas verwechselt haben; denn man müsste in Anlehnung an diesen Slogan sagen: Wo Umgestaltung der Seminarlandschaft draufsteht, ist Änderung des Besoldungsgesetzes drin.
Was Sie eben an Möglichkeiten und Auswirkungen erklärt haben, Frau Dr. Kuppe, ist alles richtig, aber genau das regelt das Gesetz nicht.
Es ist uns - das hat Frau Hein deutlich gemacht - im Ausschuss eine Konzeption nachgereicht worden, die durchaus vernünftige Regelungen enthält, aber eben eine Konzeption, die die Regierung anschließend umsetzt oder es eben auch lässt.
Wenn Sie beispielsweise ein Gesetz unter der Überschrift „Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes“ eingebracht und in die Begründung hineingeschrieben hätten, warum Sie besoldungsrechtliche Vorschriften ändern wollen und was Sie tatsächlich vorhaben, dann hätte die CDU dem Ganzen sogar ein Stück folgen können. Diese Konzeption ist aber nicht Gegenstand des Gesetzes. Sie ist nicht einmal Teil der Begründung.
Folglich - um es ganz deutlich zu sagen - beschließen wir hier ein Gesetz, dem irgendwo eine Konzeption beigefügt wurde, mit der Möglichkeit für die Regierung, dieses Konzept umzusetzen, aber keineswegs mit der Pflicht, das auch nur ansatzweise zu tun.
Das ist uns als CDU ein bisschen zu viel Vollmacht. Deswegen werden wir unsere Bedenken anmelden.
Wir hatten bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt: Auch die CDU steht trotz sinkender Schülerzahlen für die Lehrerausbildung in unserem Land. Es zeichnen sich bereits jetzt Löcher ab. Die so
genannten Mangelfächer sind ein Problem. Eine unter Umständen stärkere Überalterung der Kollegien könnte ein weiteres sein.
Vor allem freuen sich andere Bundesländer über unsere hervorragend ausgebildeten Lehrer. Auch das kann nicht sein; denn es ist eine ziemlich teure Veranstaltung, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden - junge, engagierte Leute, die wir in unseren Schulen dringend brauchen.
Die einzelnen Schritte, die Sie beabsichtigen, etwa die Zusammenlegung der Ausbildungs- und Studienseminare zu staatlichen Seminaren für Lehrämter, sind richtig. Dass es zu Einsparungen kommen wird, behaupten Sie auch nicht ernsthaft. Wer sich in der Szene auskennt, weiß, dass es gegenwärtig 18 Ausbildungs- und Studienseminare und Spezialseminare gibt, die bereits jetzt an zwölf Standorten zusammengefasst sind. Nach der vorgelegten Konzeption sollen es zehn sein. Dies bedeutet eine Reduzierung von zwölf auf zehn. Ob dem drastischen Rückgang der Schülerzahlen und damit auch der Ausbildungsplätze hinreichend Rechnung getragen wird, wollen wir einmal offen lassen.
Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf den Vorschlag hin, universitätsnahe Standorte für diese Seminare zu wählen. Ob es nun exakt zwei oder drei sein sollen oder vielleicht nur ein einziger, darüber ließe sich streiten. Ob es denn zehn sein müssen, ist eine andere Frage.
Wenn Sie schon mehr Handlungsspielraum für die Regierung haben wollen, um unter Umständen wieder steigenden Bewerberzahlen Rechnung tragen zu können, stellt sich die Frage - hierzu haben wir im Ausschuss einen Vorschlag gemacht, der aber ebenfalls keine Mehrheit gefunden hat -, ob man in dem Gesetz nicht wenigstens die Anbindung an die Schulämter fixieren sollte. Damit hätte die Regierung, weil sie die Zahl der Schulämter verändern kann, immer noch genügend Spielraum. Lediglich die Absicht zu bekunden, das an Schulamtsstrukturen anzugleichen und gegebenenfalls mit der Reduzierung der Zahl der Schulämter auch dort eine Reduzierung vorzunehmen, scheint uns nicht hinreichend.
Die Verzahnung von Aufgaben der Lehrerausbildung mit der -fort- und -weiterbildung ist ein interessanter Gesichtspunkt. Wie sich das in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten; denn tatsächlich ist eher zu befürchten, dass durch die Zusammenführung bisher selbständiger Aufgaben statt einer Einsparung unter Umständen sogar ein Mehraufwand entsteht.
Den Weg bezüglich der Projekte zur Schul- und Unterrichtsentwicklung können wir auch mitgehen.
Wie gesagt, hätten Sie den etwas wahrhaftigeren Weg gewählt und das Gesetz als das bezeichnet, was es ist, nämlich ein Gesetz zur Änderung des Besoldungsrechtes, und uns in Aussicht gestellt, auf dieser Grundlage Veränderungen in der Seminarlandschaft vornehmen zu können, könnten wir zustimmen. Gegen eine solche Änderung des Besoldungsrechts ist nichts einzuwenden.
Aber allein die Tatsache, dass Sie uns aufgrund des schwungvollen Titels etwas suggerieren, was mit dem Gesetz gar nicht beschlossen werden soll, lässt die CDU zu dem Schluss kommen, dass wir dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen können.
Meine Damen und Herren! Ich fange damit an, dass ich sage, ich bin offensichtlich der Dritte in diesem Bunde, der dem Antrag namens seiner Fraktion zustimmen wird - nach dem Herrn Minister für die Landesregierung.
Wir werden aber erleben - das ist das Spannende an der Diskussion, die sich abzeichnet -, dass auch ich - wie Sie, Frau Dr. Hein, und wie der Minister- die Punkte - das werden Sie merken -, die in diese Diskussion hineingehören, aufgreifen werde. Sie werden jetzt durch mich wahrscheinlich die dritte Interpretation dazu hören, wie man das werten kann.
Gäbe es auch in der Politik eine Institution wie etwa die Gema, die sich mit Urheberrechten befasst, könnte die
CDU-Fraktion für den Antrag der PDS Tantiemen kassieren. Das erst einmal vorab.
Die Bemühungen um eine grundsätzliche Lösung des Problems des Lehrereinsatzes reichen in der CDU bis in unsere Regierungszeit zurück. Seit wir in der Opposition sind, fordern wir die Landesregierung auf, für Lehrerinnen und Lehrer ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen und von der Praxis der Augenblickslösung in dieser Frage abzukommen.
Wir wissen, dass dies schwierig ist und sicher auch mit schmerzlichen Entscheidungen verbunden wäre. Stattdessen haben Sie in der Regierungsfraktion sich von Jahr zu Jahr und von Einzelentscheidung zu Einzelentscheidung durchgehangelt. Ihre politischen Freunde von links außen haben dabei mitgemacht - toleriert, wie Sie das nannten und nennen - und haben sich dies mit manchem Zugeständnis für Klientelinteressen bezahlen lassen. Stichworte sind zum Beispiel Staatsbürgerkundelehrer und Pionierleiter.
Der Antrag der PDS lässt erkennen, dass ihr inzwischen aber dämmert, wohin die bisherige Personalpolitik geführt hat.
In der kurzen Redezeit kann ich nur stichpunktartig andeuten, wo die CDU-Fraktion notwendige Ansatzpunkte sieht. Auf den ersten Blick ist festzustellen, dass wir insgesamt zu viele Lehrer im Verhältnis zur dramatisch gesunkenen Schülerzahl haben; das hat der Minister auch angedeutet. Andererseits haben wir trotzdem eine kontinuierlich schlechte Unterrichtsversorgung. Wir haben reichlich 8 % Unterrichtsausfall in den Sekundarschulen. Rechnete man hierzu noch den fachfremd erteilten Unterricht hinzu, sähe es noch schlechter aus.
Die Schlussfolgerung ist, dass wir rein zahlenmäßig wohl eher zu viele Lehrer haben, aber nicht immer in der erforderlichen Fachkombination, nicht immer in der erforderlichen Schulform und wohl hier und da auch nicht am richtigen Ort.
Der Ausfall von ca. 600 000 Unterrichtsstunden im Jahr - in der Zahl sind alle Schulformen zusammengefasst -, der sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage errechnen lässt, entspricht dem Bedarf von etwa 600 Lehrkräften. Man könnte theoretisch sagen, dass diese fehlen. Das wäre aber in der gegenwärtigen Situation absurd.
Nun möchte ich etwas zu den bisherigen Lösungsversuchen sagen. Ich gehe dabei auf das, was Frau Dr. Hein auch schon anklingen ließ, ein. Ein Lehrertarifvertrag wurde im Namen der Solidarität und der Arbeitsplatzsicherung abgeschlossen. Berufsschullehrer haben Sie gleich ausgenommen und das Problem der Mangelfächer wurde gar nicht erst behandelt.
Bildlich gesprochen haben Sie das Problem des Lehrerüberhangs mit der Rasenmähermethode zu lösen versucht. Die CDU hatte hierbei zu differenzierten Ansätzen geraten.
Zu den Abfindungsregelungen und dem Vorruhestand ist zu sagen, dass oft gerade die Lehrer als Erste gehen
wollten, deren Fachkombinationen am dringendsten gebraucht wurden, und dass man sie aus diesem Grund mühsam zurückhielt.
Im Ergebnis haben wir im Land zu wenig Einstellungsmöglichkeiten. Junge Lehrkräfte sind aber in mehrfacher Hinsicht für ein Schulwesen unverzichtbar.
Wir verfügen in unserem Land über eine hervorragende und auch teure Lehrerausbildung. Zu der haben wir uns erst neulich im Zusammenhang mit der Seminarlandschaft parteiübergreifend bekannt. Über die Ergebnisse dieser hervorragenden Ausbildung freuen sich aber vorzugsweise andere Bundesländer.
Damit komme ich zu einem weiteren Lösungsversuch, dem Lehrergleichstellungsgesetz. Um nicht missverstanden zu werden: Eine Einordnung unter Anerkennung der beruflichen Leistungen in das bundesdeutsche Lehrergefüge und eine angemessene Besoldung sind völlig unstreitig gewesen. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag will ich aber ein Detail aufgreifen, auf das die CDU schon seinerzeit hingewiesen hatte und das uns jetzt einholt.
Neu ausgebildete Lehrkräfte für Sekundarschulen werden schlechter bezahlt als Diplomlehrer mit DDR-Ausbildung. Was nimmt es da wunder, wenn ein Vertreter des Landespersonalrates jungen Lehrern empfiehlt, statt BAT-Ost und reichlich 80 % Beschäftigung, zusammen also etwa zwei Drittel der Besoldung in den alten Ländern, in Kauf zu nehmen, für 100 % Westtarif in selbige zu gehen?
Hinzu kommen in immer dichterer Folge bildungspolitische Experimente, die zunehmend Eltern und auch Schüler auf den Plan rufen. Stichworte sind das 13. Schuljahr und die Grundschule mit festen Öffnungszeiten. Auch das macht jungen Lehrern nicht gerade Mut.
Wie gesagt, wir unterstützen den Antrag, werden in der Diskussion aber an unseren Zielen festhalten, die ich abschließend noch einmal nennen möchte: Eine stabile Unterrichtsversorgung, also fachgerechter, qualifizierter Unterricht in möglichst jeder Unterrichtsstunde und in allen Fächern - dazu gehört zum Beispiel, um es in Erinnerung zu rufen, auch Religion -; Lehrerinnen und Lehrer, die eine sichere Perspektive in ihrem Beruf sehen und ihren Beruf deshalb mit Liebe und Engagement ausüben - das setzt eine auf einer gründlichen Analyse basierende Personalentwicklungskonzeption voraus und nicht ein von Wünschen und Hoffnungen diktiertes Wursteln -; ein Schulwesen, das verlässlich verfasst und nicht ständigen bildungspolitischen Experimenten ausgesetzt ist. Die Zahl unserer Schulgesetzänderungen dürfte rekordverdächtig sein.
Das ist das, was Eltern und Schüler zu Recht erwarten. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die jetzige Minderheitsregierung die Kraft dazu hat, das alles um
zusetzen; aber lassen Sie uns einen ersten Schritt in die richtige Richtung tun.
Sehr gern.
Gut, ich werde es versuchen. Da ohnehin im Wesentlichen nur noch Bildungspolitiker anwesend sind, wird das vielleicht auch auf hinreichendes Interesse stoßen.
Frau Mittendorf, Sie wissen genau wie ich sehr gut, dass wir in der Diskussion um das Lehrerbesoldungsgesetz eifrig hin und her diskutiert haben. Ich betone an dieser Stelle vorab, dass ich die Auffassung des Ministers unterstreiche. Insbesondere werden wir aus der Opposition heraus nicht die Verantwortung für reines Regierungshandeln übernehmen. Die Tarifvertragsgestaltung ist Sache der Tarifparteien und nicht der Opposition.
- Das weiß ich doch genauso gut wie Sie. Wir haben zwar nicht den Lehrertarifvertrag beschlossen, aber wir haben ihn begleitend diskutiert, um es vorsichtig zu umschreiben. In diesem Zusammenhang haben wir natürlich auch Meinungen geäußert. Herr Harms hat auch die Thüringer Variante anklingen lassen, die wir damals zumindest als sehr nachdenkenswert empfohlen haben. Sie wurde vom Tisch gewischt. Das spielte ja keine Rolle.
Ich kann nur noch einmal stichpunktartig andeuten, was wir gesagt haben. Wichtig ist eine gründliche Analyse - ich ließ es ja schon anklingen - erstens darüber: Wie sieht die Verteilung der Lehrer auf die verschiedenen Fachkombinationen aus?
Das liegt irgendwo vor. Aber es gibt diesbezüglich auch Unterschiede. Es wird Schulen geben, in denen vielleicht
noch zwei Musiklehrer sind. Diese Schulen haben dann unter Umständen einen Überhang, während an drei anderen Schulen überhaupt kein Musiklehrer mehr ist. Kurz und gut, eine Analyse muss das doch erst einmal beleuchten.
Dann müsste man überlegen, wie sich Vorruhestandsregelungen und anderes auswirken. Warum haben Sie denn die Berufsschullehrer aus dem Tarifvertrag herausgenommen? Ein großer Teil dieser Berufsschullehrer ist freiwillig in die Wirtschaft abgewandert, weil er meinte, dort besser verdienen zu können. Ob das so aufgegangen ist, ist eine zweite Frage. Sie waren aber erst einmal weg. Ich habe dies anklingen lassen.
Also kurz und gut - ich versuche, mich wieder auf Ihre Frage zu konzentrieren -, man müsste Folgendes bedenken: Wer wächst ganz normal aus Altersgründen in Rentenregelungen hinein? Wie kann ich den Übergang durch Regelungen, wie auch Sie in der Regierung sie anzustreben versucht haben, Vorruhestand und Ähnliches, gewissermaßen beschleunigen und ein Stück begleiten?
Es wäre aber auch unverzichtbar gewesen, unter Umständen Kündigungen auszusprechen. Ich sage das in dieser Klarheit. Das hätte beispielsweise für Neueinstellungen Luft geschafft. Sie können - das wissen Sie als Gewerkschafterin mindestens so gut wie ich - bei Kündigungen nicht schwerpunktgenau kündigen. Da greifen diese berühmten Punktekataloge: Sie werden am Ende Lehrer entlassen müssen, die Sie aus anderen Gründen brauchen, aber Sie können einstellen, wen Sie wollen. Sie können ganz gezielt die Fachgruppen nehmen, die Sie brauchen.
Sie schütteln beide den Kopf. Sie haben die Gelegenheit, etwas dazu zu sagen.
Darf ich nicht mehr weitermachen? - Okay.
Ich frage die Landesregierung:
1. Müssen bei einer Öffnungszeit von schultäglich fünfeinhalb Zeitstunden alle Grundschulen mit festen Öffnungszeiten eine warme Vollwertmahlzeit anbieten?
2. Welche Befreiungsmöglichkeiten sind für Kinder vorgesehen, wenn Eltern für ihre Kinder eine warme Mahlzeit außerhalb der Schule wünschen?
Frau Kollegin - vielleicht räumt Ihnen das noch einmal Redezeit ein -, Sie haben kurz die Verordnung gestreift. Wenn man Ihrer Argumentation im ersten Teil der Rede folgt, muss man feststellen, dass das mit der Verordnung kollidieren würde.
Sie haben den integrativen Charakter des gesamten Verfahrens betont und im Grunde genommen auf die Zeit, die dafür erforderlich ist, hingewiesen. Wie soll denn nach Ihrer Meinung dieses Konzept realisiert werden, wenn die Verordnung im geplanten Sinne tatsächlich wieder einen weiten Zeitraum in die Beliebigkeit stellt. Wäre es dann nicht konsequenter, unserem Entwurf zu folgen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mit mir selbst ein bisschen gewettet, um es etwas salopp zu sagen, ob der Herr Minister dieses Projekt kühn als eines der großen Reformprojekte vorstellen würde oder nicht.
Ich muss sagen, es spricht für ihn, dass er es nicht getan hat, sondern sich bemüht hat, in sachlicher Weise zu diesem Gesetzentwurf mit dem kühnen Titel „Umgestaltung der Seminarlandschaft“ etwas zu sagen. Damit hat er mir natürlich ein ganzes Stück Wind aus den Segeln genommen. Das muss ich hier einräumen.
Trotzdem wird es Sie nicht wundern, dass wir all diese Auffassungen nicht ganz uneingeschränkt teilen.
Auch die CDU-Fraktion hält Lehrerausbildung im Land Sachsen-Anhalt für notwendig und richtig und wichtig und dazu brauchen wir auch diese Seminare. Das ist erst einmal unstrittig.
Aber der dramatische Rückgang der Schülerzahl und ein Blick auf das Tarifsystem für Lehrer macht jungen Leuten nicht unbedingt Mut, ausgerechnet in SachsenAnhalt den Lehrerberuf anzustreben. Das ist ein Fakt und dem muss man natürlich Rechnung tragen, weil sich das automatisch auch in einer Veränderung der Seminarlandschaft widerspiegeln wird.
Wenn es im Jahr 1995 noch 981 Personen im Referendariat gab, waren es im vergangenen Schuljahr nur noch 406. Nach unseren Kenntnissen sind es im Moment noch 360. Woher die Zahl 700 kam, weiß ich nicht, dass sollten wir hier auch nicht vertiefen. Jedenfalls müssen Veränderungen kommen.
Wenn man die Auslastung der Seminare sieht, dann wird das noch dramatischer. Diese knapp 190 künftigen Grundschul-, Sekundarschul- und Gymnasiallehrer verteilen sich im Moment auf 17 Seminarstandorte. Ich habe bewusst die Berufsschul- und Sonderschullehrer herausgenommen, weil das noch eine verhältnismäßig große Gruppe ist, die im Moment eigentlich von einem einzigen Seminar betreut wird, was zeigt, dass das auch ganz anders geht. Damit deute ich die Richtung an, die wir in der Diskussion verfolgen.
Ich hoffe, wir werden im Ausschuss hinreichend offen sein, bei dem Gesetzentwurf auch die Zahl zu diskutieren. Denn es gibt genügend fachliche Bedenken dage
gen, einfach zu sagen, ein möglichst breit gefächertes Angebot an Seminaren verbessert die Qualität. Die Frage, ob es bei relativ wenigen Referendaren Sinn macht, diese auf möglichst viele Seminare und damit immer kleinteiliger zu streuen und damit auch den internen Austausch immer weiter einzuschränken, denke ich, sollte Anlass sein, einmal darüber nachzudenken.
In der Zeitschrift des Philologenverbandes wird in Ausgabe 3/2000 ebenfalls ausführlich Stellung genommen. Die Philologen gehen noch weiter als wir und sagen: Eigentlich sollten die Ausbildungsseminare universitätsnah vorgehalten werden. Das würde im Klartext bedeuten, dass es nur noch zwei im Land Sachsen-Anhalt gäbe.
Ich denke, wir sollten mit der hinreichenden Offenheit herangehen. Denn es gibt jetzt Seminare, die, wenn ich es als mathematisch Gebildeter sagen soll, uneigentliche Seminare sind, weil die Teilnehmerzahl Null ist. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Selbst das gibt es.
Wenn man auf den Gesetzentwurf sieht, erschließt sich Nichtfachleuten erst auf den zweiten Blick, dass es tatsächlich um die Umgestaltung der Seminarlandschaft geht. Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck gewinnen, es gehe um besoldungs- und personalrechtliche Fragen.
Dass im Hintergrund Seminare, die ohnehin schon körperlich an einem Ort stattfinden, nunmehr gewissermaßen unter einem Dach zusammengefasst werden, ist eigentlich das, was dann die Umgestaltung der Seminarlandschaft ist, aber im Grunde doch mehr oder weniger ein Festschreiben des Status quo darstellt.
Ich denke, wir haben genügend Bedarf für die Diskussion im Ausschuss. Ich bitte die Landesregierung bereits an dieser Stelle, vielleicht im Ausschuss etwas detaillierter auszuführen - in Ihrer Rede, Herr Minister klang es an -, welche Nebenwirkungen man sich davon verspricht. Es wäre hilfreich, wenn ein Konzept erkennbar würde, wie man die verschiedenen Formen der Lehreraus- und -fortbildung tatsächlich gemeinsam gestalten will. Aus dem Gesetz und seiner Begründung geht das nicht hervor. Das würde die Ausschussdiskussion befruchten und in diesem Sinne sollten wir, denke ich, in die Diskussion einsteigen.
Wir sind für die Ausschussüberweisung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drogenmissbrauch und die daraus stets folgende Drogenkriminalität sind ein ernstes Problem und eine Bedrohung, die die Gesellschaft im Kern trifft, nämlich Kinder und Jugendliche, die besonders gefährdet sind.
Die CDU steht für einen Dreiklang in der Auseinandersetzung mit Drogenmissbrauch:
Erstens die Prävention. Es ist immer aussichtsreicher, den Einstieg in Drogen zu verhindern, als den Ausstieg zu erreichen.
Zweitens die Hilfe für Rauschgiftabhängige. Dies ist, wie gesagt, sehr schwer; deshalb sind alle Möglichkeiten - das sind leider nur wenige - auszuschöpfen und das Therapieangebot zu erweitern.
Drittens - darin unterscheiden wir uns wahrscheinlich zumindest von einzelnen Fraktionen hier - die konsequente Bekämpfung des Rauschgifthandels unter Ausnutzung des gesamten polizeilichen und juristischen Spielraumes.
Unser Antrag griff diesmal insbesondere das dritte Anliegen auf. Nach emotionaler Diskussion im Plenum kam der Antrag in den Rechtsausschuss. Wie damit umgegangen wurde, wird schon in der Beschlussempfehlung deutlich: Aus dem von uns im Jahr 1998 geforderten Sofortprogramm wurde nach sage und schreibe zwei Jahren ein Programm für... usw. usw.
Dass es so lange dauerte, lag daran, dass die PDS die anderen Parteien geradezu beschwor, sich bei einem so wichtigen Thema möglichst auf einen einvernehmlichen Beschluss zu verständigen, und immer wieder Klärungs- und Diskussionsbedarf sah. Was dabei herausgekommen ist, liegt Ihnen als Beschlussempfehlung vor.
Dieser kleinste gemeinsame - das auch nur scheinbar - Nenner ist gewissermaßen so weichgespült, dass er zahnlos ist. Scheinbar gemeinsam nenne ich ihn deshalb, weil die PDS letztlich trotzdem die Zustimmung versagt; es ist eben schon wieder angekündigt worden.
Wahrhaft im Sinne eines Bekenntnisses ist, dass wir nicht auch noch in der Beschlussempfehlung den Anspruch auf ein Sofortprogramm erheben.
Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, nicht weil wir begeistert sind und annehmen, damit ein Zeichen zu setzen, sondern weil sie so neutral ist, dass man ihr nicht widersprechen kann.
Ich möchte dennoch auf einige ernüchternde Fakten verweisen. War bis zum Jahr 1994 - zum Regierungswechsel, um es deutlicher zu sagen - die Drogenkriminalität bezogen auf die Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt niedriger als in allen anderen Bundesländern,
liegen wir inzwischen mit deutlichem Vorsprung zumindest vor den neuen Ländern. In zehn Jahren haben sich nur - ich betone: nur - 33 süchtige Straftäter in eine Therapie begeben, mehr als die Hälfte davon hat abgebrochen. Die Zahl der Tatverdächtigen ist von 41 im Jahr 1991 auf 4 774 - für die, die in statistischen Größen denken: um 10 000 % - gestiegen. Wenn das nicht dramatisch ist, dann weiß ich nicht, welches Wort man wählen soll.
Um es ironisch und als Schlusssatz zu sagen: Die Steilheit dieser Kurve wird nicht einmal vom Euro-DollarVerhältnis erreicht, und diese Kurve ist absteigend; doch das ist leider bedauerlich.
Herr Harms, Sie sprachen davon, daß die Grundschule mit festen Öffnungszeiten nicht in das Recht der Eltern auf einen Hortplatz im Rahmen der Jugendhilfe eingreift. Meine Frage ist, wie Sie sich die Lösung praktisch vorstellen.
Der Hort wird in aller Regel nicht im Bereich der Schule angesiedelt sein, sondern der Träger wird ihn irgendwo anders organisieren. Dies kann insbesondere im ländlichen Raum dazu führen, daß die Kinder nach der Grundschule sogar in einen anderen Ort fahren müssen, um in einen Hort zu kommen. Durch die längere Verweildauer in der Schule - ich sage es einmal etwas salopp - ist die Zeit für den Hort relativ kurz.
Insbesondere im Hinblick auf freie Träger frage ich Sie, wie Sie sich das vorstellen. Es bleibt eine relativ kurze Zeit für die Hortbetreuung. Meinen Sie, daß das für einen freien Träger zu organisieren ist? Gleiches gilt natürlich für die öffentliche Hand.