Klaus-Jürgen Jeziorsky
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich eine Änderung für erforderlich halte, setze ich sie auch durch. - So der Innenminister vor einigen Minuten. Ich habe in der „Volksstimme“ vom 23. Februar 2002 unter der Überschrift: „Püchel will die bröckelnde Rasterfahndung wieder kitten“ gelesen das finde ich auch richtig -,
die Terroristenfahndung solle auf einheitliche und auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.
Armer Herr Innenminister! Sie sehen ein, dass es notwendig ist, Polizeirecht auf ein gutes und rechtlich sicheres Fundament zu stellen. Für uns trifft das nicht nur auf die Terrorismusfahndung zu. Es geht auch um
die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und von Extremismus. Beides gehört zusammen.
Nicht nur die Rasterfahndung ist dabei zu berücksichtigen, sondern auch die Schleierfahndung sowie die Nutzung aller Möglichkeiten und Fähigkeiten unserer Verfassungsschutzbehörden, die gegen die organisierte Kriminalität gebraucht werden.
Wenn Sie die Diskussion hinsichtlich des Anliegens „einheitliche und rechtlich sichere Füße“ jetzt der Innenministerkonferenz oder einer Arbeitsgruppe zuweisen, tut es mir fürchterlich Leid. Die Innenministerkonferenz beschließt keine Gesetze. Eine Arbeitsgruppe auch nicht. Das machen die Landtage der Bundesländer.
Herr Innenminister, brauchen Sie denn die Unterstützung Ihrer Innenministerkollegen, die Sie vielleicht auch kriegen, weil Sie Ihre eigenen Kollegen in Ihrer Fraktion und in Ihrer Koalitionsfraktion nicht davon überzeugen können, was polizeilich notwendig ist, nämlich ein Rechtsinstrument für unsere Polizeibeamten?
Wir haben eine Rechtsgrundlage - darüber ist auch in der Anhörung gesprochen worden -, die - ich sage einmal: im Zweifel - unseren Polizeibeamten die Hände bindet, sodass sie der Polizeiarbeit, die sie erledigen wollen, nicht mehr ordentlich nachkommen können. Wenn wir unseren Polizisten mehr Möglichkeiten zubilligen, damit sie selbst vor Ort entscheiden können, welches Instrument polizeilich angewendet werden soll, dann sind die Polizisten rechtssicher und können ihre Arbeit ordentlich tun.
Das trägt dann auch zu einer guten Polizeistatistik bei. Dann müssten engere Mitarbeiter Ihres Hauses nicht in Gesprächen mit hohen Polizeibeamten sagen, es wäre schön, wenn unsere Polizeistatistik ein positives Bild zeichnete. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das die FDVP-Fraktion in Ihrem Antrag
aufgreift, ist nicht neu. Der explosionsartige Anstieg der Drogenkriminalität in Sachsen-Anhalt hat uns in den vergangenen acht Jahren wiederholt im Plenum beschäftigt.
Was der Herr Innenminister zur Statistik vorgetragen hat, entspricht mit Sicherheit nicht ganz der Wahrheit. Ich möchte an Folgendes erinnern: Während Ministerpräsident Höppner bei der Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 1994 noch eine vergleichsweise niedrige Zahl von 300 Rauschgiftdelikten pro Jahr vorgefunden hat, waren es nach Ablauf der ersten Legislaturperiode unter Höppner bereits mehr als 2 500 Fälle. Bei der zuletzt veröffentlichten Zahl des Jahres 2000 waren es fast 6 500 Fälle. Mit anderen Worten: Die Rauschgiftkriminalität in Sachsen-Anhalt ist mehr als 20mal höher als noch vor acht Jahren.
Meine Damen und Herren! Noch dramatischer stellt sich die Entwicklung der Drogenkriminalität im Verhältnis zur Einwohnerzahl in unserem Bundesland dar. Zu Beginn der Regierungszeit Höppners war Sachsen-Anhalt mit nur elf Rauschgiftdelikten auf 100 000 Einwohner das Bundesland mit der geringsten Belastung. Nur fünf Jahre später, im Jahr 1999, hatte Sachsen-Anhalt mit 217 Drogendelikten auf 100 000 Einwohner fast Bundesdurchschnitt erreicht.
Das ist die Zeit der Höppner-Regierung.
Zwar gab es auch in den anderen ostdeutschen Flächenländern Aufwüchse, allerdings in einem wesentlich geringeren Umfang. Der explosionsartige Anstieg in Sachsen-Anhalt folgte deshalb nicht nur dem allgemeinen Trend, sondern beruht maßgeblich auf einer falschen Regierungsarbeit.
Die größte Fehleinschätzung dieser Landesregierung war es, ihre Aktivitäten allein auf die - durchaus notwendige - Verfolgung von Drogendealern zu konzentrieren
und die Konsumenten zu schonen. Ich erinnere nur an den verhängnisvollen Drogenerlass des Justizministeriums aus dem Jahr 1995, der noch immer gültig ist. Wenn nach diesem Erlass selbst Wiederholungstäter mit einem Absehen von der Strafverfolgung rechnen können, kann es niemanden verwundern, dass Jugendliche diesen Erlass quasi als Freibrief für unbegrenzten Haschischkonsum verstehen.
Wir brauchen deshalb dringend einen Richtungswechsel in der Drogenpolitik.
Das erreichen wir aber nicht mit einem Antrag zum Ende der Wahlperiode, der eine Landesregierung zum Handeln auffordert, die sich bei der Lösung des Problems als inkompetent erwiesen hat.
Weil dies ein so wichtiges Thema ist, hat die CDU-Fraktion zu Beginn dieser Wahlperiode - und nicht erst in Wahlkampfzeiten - ihre Lösungsansätze in das Parla
ment eingebracht. Ich erinnere daran, dass die CDUFraktion bereits unmittelbar nach der Regierungsbildung im Juli 1998 in einem Entschließungsantrag ein Sofortprogramm gegen die dramatisch angestiegene Drogenkriminalität gefordert hat. Statt damals zu handeln, ist dieser Antrag von der Landtagsmehrheit in den Ausschüssen immer wieder hin- und hergeschoben und erst nach ziemlich langer Zeit in verwässerter Form verabschiedet worden.
Ich erinnere auch daran, dass die CDU-Landtagsfraktion ebenfalls im Jahr 1998 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der inneren Sicherheit vorgelegt hat. Einer der wesentlichen Kernpunkte war die Verbesserung der polizeilichen Befugnisse bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Nach der Vorstellung der CDU-Fraktion sollten gegen Drogendealer Aufenthaltsverbote über mehrere Monate ausgesprochen werden können, um ihnen das Handwerk zu legen. Erreicht wurde nur ein um wenige Tage erweiterter Platzverweis.
Sie können in unserem kürzlich verabschiedeten Wahlprogramm und in den zwölf Thesen für mehr innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt nachlesen, dass wir eine erfolgreiche Antidrogenpolitik wieder auf drei Grundsäulen stellen wollen: Einschränkung der Nachfrage nach Drogen durch Verbrechensvorbeugung, Hilfe für die Abhängigen und massive Bekämpfung des Drogenhandels.
In allen drei Bereichen hat die Landesregierung versagt.
Der vorliegende Antrag bringt uns zum Ende der Wahlperiode jedoch in der Sache nicht weiter. Wir, die CDU, werben stattdessen bei der Landtagswahl um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger für eine effektivere Antidrogenpolitik, die endlich das umsetzt, was die CDULandtagsfraktion aus der Opposition heraus bereits seit Jahren eingefordert hat. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Rehhahn, in Ihrem Redebeitrag zielten Sie auf die Hilfen für die Kommunen ab, die diejenigen Investitionsmittel ersetzen sollen, die bisher im FAG vorgesehen waren, aber gestrichen wurden. Diese 100 Millionen € - nur das Darlehen, wenn Sie so wollen - sind eine Finanzierung für das kommende Jahr. Die Kommunen haben diese Investitionshilfe für die bei ihnen anstehenden Investitionen nicht nur für ein Jahr, sondern für einen längeren Zeitraum geplant. Können Sie mir verraten, ob es Ihnen gelingen wird, im Haushaltsjahr 2003 erneut ein solches Ersatzinvestitionsprogramm aufzulegen, oder ob tatsächlich im FAG Mittel für Investitionen vorgesehen werden, die den Kommunen direkt zukommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Verständigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission am 17. Juli 2001, der die Länder zugestimmt haben, hat Deutschland gegenüber der EU die Verpflichtung übernommen, dass die Landesregierungen bis zum 31. Dezember 2001 „ihren jeweiligen Gesetzgebungsorganen Vorschläge für die notwendigen rechtlichen Maßnahmen“ machen. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2001 dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Abschaffung der Gewährträgerhaftung
und zur Modifizierung der Anstaltslast im Sparkassengesetz vorzulegen hat.
Ich frage heute, in der letzten Sitzung des Landtages in diesem Jahr, die Landesregierung:
Wann wird die Landesregierung dieser gegenüber der EU-Kommission eingegangenen Pflicht nachkommen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Festlegung des Landtages, diesen Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen, war zumindest mir klar, dass die Regelungen zur Kostentragung so getroffen würden, wie sie uns eben von Herrn Kollegen Sommerfeld vorgetragen wurden.
Der Innenausschuss - darauf hat der Berichterstatter hingewiesen - vertritt zu der Kostenregelung eine andere Auffassung. Genau diese Auffassung finden Sie in dem Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter wieder. Zwei Punkte zur Begründung hierzu:
Der Innenausschuss hat bereits vor mehr als einem Jahr mit dem Landwirtschaftsministerium über dieses Thema beraten, obwohl kein Gesetzentwurf vorlag. Damals ist durch das Ministerium angekündigt worden, dass eine Gesetzesänderung erfolgen wird, und zwar mit einer Drittelregelung bei der Kostentragung.
Der Gesetzentwurf sah dann diese Drittelregelung nicht mehr vor. Und, meine Damen und Herren -
- Ach, Herr Kollege Rehhahn, sehen Sie einmal in die Nachbarländer Sachsen-Anhalts. Die Drittelregelung gibt es in Thüringen, in Brandenburg, und in Sachsen haben die Tierhalter zwei Drittel der Kosten für die Tierkörperbeseitigung zu tragen. Insoweit würde sich das Land Sachsen-Anhalt mit einer Drittelregelung im normalen Maß befinden, wie es in anderen Bundesländern und in anderen europäischen Ländern üblich ist. Das heißt für mich, wenn wir fair miteinander umgehen, werden alle, die in diesem Zusammenhang beteiligt sind, die Tierhalter, das Land und die Landkreise, im angemessenen Rahmen beteiligt. Aufgrund der nunmehr vorgesehenen
Regelung haben das Land und die Tierhalter den Vorteil und die Kommunen den Nachteil.
Herr Minister Keller, Sie haben gesagt, dass, wenn der einzelne Tierhalter für die Kosten aufkommen muss, die relativ hoch sind, die Gefahr bestehe, dass er illegal entsorgt. Der Ursprungsentwurf Ihres Hauses - ich lasse einmal die Quotierungen weg - sah vor, die Tierseuchenkasse als zahlungspflichtigen Bereich ins Boot zu holen. Ich hätte es begrüßt, wenn die Tierhalter auf der Grundlage ihrer Tierbestände eine Umlage an die Tierseuchenkasse zu bezahlen hätten.
Meine Frage: Geben Sie mir Recht, dass in diesem Fall kein Anreiz mehr gegeben wäre, illegal zu entsorgen, weil ohnehin eine Beitragspflicht entsteht?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, ich bin Ihnen dankbar für Ihre Aussage: Die große Novelle des Sparkassenrechts steht uns noch bevor, und zwar aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union, und trotzdem wird jetzt eine kleine Novelle gemacht.
Auch die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen hat uns als Berichterstatterin nicht darauf hingewiesen, dass im Ergebnis der Anhörung der Betroffenen, des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der kommunalen Spitzenverbände, auf eine jetzt durchzuziehende kleine Lösung gepocht wird. Die Angehörten haben ihren Standpunkt deutlich gemacht, im Zusammenhang mit der großen Novelle des Sparkassenrechts mögliche landeseigene Regelungen zu treffen. Das ist hier zwar nicht gesagt worden, ist aber der Stand der Beratung.
Auch ist überhaupt nicht klar, Herr Finanzminister, wie der rechtliche Stand der Sparkassen demnächst, wenn die Veränderungen unter Rücksichtnahme auf die EUVorgabe erfolgt sein werden, sein wird. Sie regeln in diesem Gesetz Möglichkeiten immer unter dem Gedanken, dass die Landkreise und kreisfreien Städte noch Gewährträger sind. Das werden sie demnächst nicht mehr sein.
Das ganze Verfahren wird also kompliziert sein und es steht zu befürchten - jedenfalls für mich -, dass das, was Sie jetzt hier regeln, in gut einem Jahr, wenn die Gesamtregelung zum Sparkassenrecht ansteht, Makulatur sein wird.
Deswegen werden wir einer jetzigen Änderung des Sparkassengesetzes nicht zustimmen.
Ich komme zu einer anderen Geschichte, nämlich zu dem Verfahren. Ich bin, seitdem es den Landtag von Sachsen-Anhalt gibt, Vorsitzender des Innenausschusses. In den elf Jahren haben wir auch viel darüber geredet, wie die Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen funktioniert. Da gibt es geschriebenes Recht und da gibt es vereinbartes Recht. Das hat bisher immer funktioniert. Wenn man in Zeitdruck war, war es nie ein Thema, dass mitberatende Ausschüsse dem Wunsch von federführenden Ausschüssen gefolgt sind und auch zwischendurch Sondersitzungen gemacht haben, um die Beratung voranzutreiben. - In diesem Fall ist alles ganz anders gelaufen.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen hat darauf hingewiesen, dass im September die erste Beratung im Finanzausschuss stattgefunden hat. Dort wurde gesagt, wir verändern an dem Gesetzentwurf nichts. Das war die vorläufige Beschlussempfehlung. Gleichzeitig wurde aber gesagt: Wir hören die Betroffenen an.
Meine Damen und Herren! Folgendes gilt für alle, die nicht im Finanzausschuss sitzen: Im Laufe der Jahre sind schon in allen Ausschüssen einmal Anhörungen durchgeführt worden. Es ist üblich, die Betroffenen einzuladen, wenn man noch Beratungsbedarf hat, um sie anzuhören. Man beginnt danach mit der Beratung über die Sache und kommt danach zu einer vorläufigen Beschlussempfehlung, nicht vor der Anhörung.
Das habe ich auch am Ende der Anhörung in der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Innenausschusses gesagt.
Das, was uns jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, ist aus meiner Sicht - auch wenn rechtlich geprüft ist, dass die Fristen, wie sie in unserer Geschäftsordnung stehen, eingehalten worden sind - die vorläufige Beschlussempfehlung, die im Finanzausschuss erstellt worden ist, nachdem man die Anhörung ausgewertet hat. Soweit mir gesagt worden ist, ist in der Sitzung in der vergangenen Woche auf das Ergebnis der Anhörung eigentlich gar nicht eingegangen worden. Wenn es richtig ist, lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal das Protokoll über die Anhörung vor.
Frau Fischer, wenn Sie den angehörten Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am Ende der Anhörung sagen, dass viele Gesichtspunkte zur Sprache gekommen seien und dass dies eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen bilden würde, dann war das ein netter, honigsüßer Satz für die Angehörten, aber wohl nicht ernst gemeint.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Aber ich würde, um das Verfahren wieder in Ordnung zu bringen, den
Landtag gern um Folgendes bitten: Rücküberweisung an die Ausschüsse, sodass der mitberatende Ausschuss für Inneres eine eigenständige Stellungnahme zu dem Vorschlag des Finanzausschusses abgeben kann. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Becker, der Grund erschließt sich mir nicht. Wenn ich die Ausführungen des Herrn Finanzministers von eben reflektiere - Sie alle haben diese Ausführungen auch gehört -: Ein Grund, warum diese kleine Novelle vorgezogen, ganz schnell gemacht werden muss, obwohl jeder weiß, dass im nächsten Jahr eine große Novellierung des Sparkassenrechts ansteht, hat sich auch aus den Ausführungen des Herrn Finanzministers nicht ergeben.
Herr Kollege Rehhahn, es mag sein, dass es in Ihrer Fraktion eine Verabredung dahin gehend gab, diese Novelle bis November 2001 zu verabschieden. Herr Becker fragte mich vorhin, worin der Zeitdruck begründet ist. Vom Verfahren her - ich habe es vorhin auch gesagt - ist das möglicherweise alles durch die Geschäftsordnung gedeckt.
Aber wenn es die Eile nicht gibt - sehen Sie in den Gesetzentwurf hinein: Das Gesetz soll vier Wochen nach der Veröffentlichung in Kraft treten; einige Regelungen,
zum Beispiel zur Frage der Anstellungsverträge, sind erst Ende 2002 in Abstimmung mit dem Verband zu treffen, wirken also frühestens 2003; die Frage der Gewinnausschüttung stellt sich frühestens im Sommer nächsten Jahres, wenn die Bilanzen für das Jahr 2001 fertig sind; auch die Frage der Prüfung stellt sich erst dann -, weshalb dann der Zeitdruck im November? Das hätten wir auch im Dezember beschließen können.
Im Hinblick auf die praktische Anwendung des Gesetzes ändert sich dadurch überhaupt nichts. Deswegen frage ich Sie: Warum die Eile? Warum nicht einfach sagen, auch als Finanzausschuss: Die Beratungen bei uns sind abgeschlossen; diese eine Landtagssitzung können wir noch abwarten, damit auch der Innenausschuss sich damit befassen kann. Das ist fairer Umgang, Herr Kollege Rehhahn.
Sie haben uns unterstellt, hierbei würde mit Verzögerungstaktik gespielt. Diese Taktik würde nur funktionieren - das wissen Sie -, wenn wir das ganze Verfahren bis April nächsten Jahres hinauszögerten und das Gesetz quasi wegen der Beendigung der Legislaturperiode verfallen würde. Bis dahin ist aber noch viel Zeit.
Herr Innenminister, Sie haben eben in Ihren Ausführungen gesagt, der Innenausschuss empfehle die Ablehnung des Antrages der CDU. Auch die Berichterstatterin hat die gleiche Formulierung verwendet. Stimmen Sie mir zu, dass der Innenausschuss in Gänze dieser Beschlussempfehlung nicht gefolgt ist, sondern dass es einen Mehrheitsbeschluss mit 7 : 5 Stimmen gab?
Herr Minister, Sie haben am Beispiel einer Grundschule eine Diskussion aus dem Ausschuss hinsichtlich der Rückübertragung oder des Rückfalls von Eigentum wiedergegeben. Ich frage Sie, weil ich das Thema aus meiner Erinnerung aufgreifen möchte.
Die SPD-Fraktion und die PDS-Fraktion haben uns bei der ersten Beratung im August im Ausschuss wissen lassen: So, wie der Gesetzentwurf jetzt aussieht, wird er den Ausschuss verlassen; es gibt keine Änderung.
In der Sitzung im September lagen dann Änderungsvorschläge vor, unter anderem die Regelung zum Eigentumsübergang und zur Rückübertragung, und zwar in der Gestalt, dass ein zwingender Rückfall an die Gemeinden erfolgt, wenn zum Beispiel eine Schule aufgelassen wird. Auf meine Frage hin, ob das wirklich so gewollt ist, dass eine Gemeinde ein leeres Objekt hat, mit dem sie nichts anfangen kann, und ob man die Gemeinde nicht noch einmal ins Boot bringen muss, wenn sie das Gebäude nicht haben will, ist eine entsprechende Änderung von der SPD-Fraktion und von der PDSFraktion vorgenommen worden. Und nur dieser kleinen Korrektur haben wir zugestimmt. - Ist Ihnen das so nicht berichtet worden?
Herr Kollege Hoffmann, ich habe zwei Fragen. Die eine bezieht sich auf die Terminierung und auf den Begriff Freiwilligkeit. Ich frage Sie: Wie bewerten Sie, obwohl dieses Gesetz, das Verbandsgemeindeeinführungsgesetz, noch nicht verabschiedet ist, die Entscheidungen zu der Überlegung der Gemeinden Barleben, Ebendorf und Meitzendorf zur freiwilligen Bildung der Gemeinde Mittelland? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage. Sie haben davon gesprochen, dass Verwaltungsdienstleistungen angeboten werden müssen - darin stimme ich Ihnen zu -, dass aber die Zeit der Kleinstgemeinden - ich weiß nicht, wie Sie diese definie
ren; nach den Regeln des Gesetzes müssten die Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnern gemeint sein - vorbei sei. Kann es sein, dass Sie, weil der Begriff „Verwaltung“ sowohl im Wort „Verwaltungsleistungen“ als auch in den Worten „kommunale Selbstverwaltung“ auftaucht, bei der ganzen Diskussion zwischen „Verwaltung“ und „kommunaler Selbstverwaltung“ etwas durcheinander bringen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat ziemlich lange gedauert, aber jetzt liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierkörperbeseitigungsrechts vor. Ich verhehle nicht, dass meiner Ansicht nach die Regelung, die wir seit Anfang 1991 haben, nämlich dass die Landkreise und kreisfreien Städte allein die Kostenträger für die Beseitigung von Tierkörpern von Vieh sind, von Anfang an nicht ganz fair war, auch mit Blick auf Regelungen in anderen Bundesländern und in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Nun gut, wir haben diese Regelung bis heute.
Die neue Regelung kommt aus meiner Sicht mindestens ein Haushaltsjahr zu spät. Denn schon vor einem Jahr war erkennbar, dass sowohl wegen der Regelung zur Beseitigung von spezifiziertem BSE-Risikomaterial als auch wegen der Verbote der Tiermehlverfütterung und des Exports von Tiermehl die Kosten exorbitant steigen werden. Inzwischen wissen wir, dass sich die Kosten nahezu verdoppelt haben.
Insoweit ist ein ganzes Haushaltsjahr verloren. Mit Blick auf die Haushaltskasse des Herrn Finanzministers könnte man auch sagen: Man hat ein Jahr lang die Kommunen bezahlen lassen und das Land war fein heraus.
Nunmehr liegt eine Regelung vor, die aus meiner Sicht immer noch nicht befriedigt. Ich kann mir vorstellen, dass die Landwirte das anders sehen. Aber ich spreche hier ausdrücklich für die kommunalen Gebietskörper
schaften, die die Kosten bisher zu tragen hatten und auch zukünftig tragen sollen.
Der Innenausschuss hatte sich im Wege der Selbstbefassung im Dezember vergangenen Jahres und im März dieses Jahres mit diesem Thema schon einmal befasst. Im Dezember ist uns vom Ministerium ganz normal mitgeteilt worden: Jawohl, Sie haben Recht. Wegen der Regelung seit dem 1. Oktober 2000 sind Kostensteigerungen zu erwarten. Wir müssen handeln. Im März hat uns das Ministerium mitgeteilt: Wir handeln jetzt. Wir streben die Drittelregelung an.
Jetzt liegt das Gesetz vor und die Drittelregelung ist nicht enthalten: 50 % bei den Gebietskörperschaften, 25 % bei den Tierhaltern bzw. bei der Tierseuchenkasse und 25 % beim Land.
Auf die gegensätzlichen Forderungen hat Herr Minister Keller eben hingewiesen. Dazu brauche ich nichts zu sagen. Den Dissens kenne ich. Ich kann ihn aus dem Blickwinkel der einzelnen Beteiligten auch verstehen.
Wir müssen das Gesetz zügig beraten, damit wenigstens ab dem Jahr 2002 eine vernünftige Regelung gelten kann. Die Beratungen in den Ausschüssen werden spannend sein, nämlich im Hinblick auf die Frage, ob die Interessenquoten, wie sie hier geregelt sind, sachgerecht sind oder nicht. Ich kann jedenfalls zusagen, dass wir uns im Innenausschuss - und zwar federführend - bemühen werden, zügig zu beraten.
Bitte.
Herr Rehhahn, damit habe ich überhaupt kein Problem. Deshalb bleibe ich dabei: Von Anfang an war das nicht ausgewogen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich kurz fassen. Das Besprühen von öffentlichen und privaten Gebäuden mit so genannten Graffiti - das wissen wir alle, das haben wir alle gesehen - hat in den letzten Jahren stark zugenommen und mancherorts die Grenze des Erträglichen überschritten, wenn man sich das optische Erscheinungsbild unserer Orte anschaut. Das ist das eine.
Das Zweite: Die Beseitigung dieser Kunstwerke von den Wänden kostet Millionen, und zwar Millionen derer, denen die Häuser gehören. Insoweit kann auch jeder nachvollziehen, dass es sich bei Graffiti-Sprühereien, beim Graffiti-Unwesen nicht um Bagatellfälle handelt mit dem Problem, dass ein effektiver strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien und auch eine Ahndung derartiger Taten zurzeit nicht gewährleistet ist.
Das hat für mich zweierlei Folgen: Zum Ersten: Das Unrechtsbewusstsein bei den Tätern ist ohnehin nicht vorhanden; es wird aber auch nicht erzeugt, wenn ihre Taten nicht geahndet werden. Und zum Zweiten: Für die Betroffenen ist es frustrierend, und ich kann mir vorstellen, dass eine Verunsicherung in der Richtung eintritt, dass man an das Funktionieren der Rechtsordnung nicht mehr so richtig glauben kann.
Vor gut zwei Jahren wurde auf Antrag der CDU-Fraktion in diesem Hause mit großer Mehrheit eine Initiative gefordert, die durch die Landesregierung auch umgesetzt worden ist, in diesem Bereich strafrechtliche Veränderungen vorzunehmen. Leider ist dies an den Mehrheiten auf Bundesebene gescheitert, sodass wir immer noch mit diesem Zustand leben müssen.
Aber in den letzten Tagen - das macht einem doch wieder etwas Mut - haben sich die Justizminister der neuen Länder in Greifswald getroffen und auf Anregung von Berlin erneut über dieses Thema gesprochen. Wenn ich die Pressemeldung richtig gelesen habe oder wenn sie richtig übermittelt worden ist, geht es um eine Änderung des Strafgesetzbuches, und zwar dergestalt, dass die
Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes gegen den Willen des Eigentümers als Sachbeschädigung zu ahnden ist.
Wenn das zu erreichen ist, sind wir dort, wo wir hin wollen.
Der Antrag der FDVP-Fraktion geht in die Richtung, erst einmal mit den Möglichkeiten des Landes etwas zu tun, aber natürlich auch die Initiative, die von Berlin erneut gestartet worden ist, zu unterstützen. Wir stimmen deshalb diesem Antrag zu.
Herr Präsident, ich bitte Sie, über den Änderungsantrag abstimmen zu lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zu dem eigentlichen Antrag sprechen. Es ist eine ganze Menge gesagt worden, auch in der Einbringungsrede von Herrn Gärtner, das über das, was in dem Antrag formuliert ist, hinausgeht.
Der Innenminister hat davon gesprochen - das unterstütze ich -, dass wir eine wehrhafte Demokratie gegen Extremismus und gegen Verfassungsfeindlichkeit brauchen.
Ich glaube, das können wir alle gemeinsam unterschreiben. Dazu dient auch die Überlegung, einen Antrag auf Verbot der NPD zu stellen.
Der Innenminister hat das vorgetragen, was seit dem Sommer sowohl vom Zusammentragen des Materials als auch von den regelmäßigen Konsultationen zwischen Bund und Ländern berichtenswert ist.
Ich frage mich, wenn ich den Antrag der PDS lese, welchen Sinn zu diesem Zeitpunkt eine Berichterstattung eigentlich haben soll. Seit heute ist klar - der Innenminister hat es gesagt -, der Antrag wird gestellt, und zwar ohne dass jemand gegen den Antrag ist. Vielleicht wird es Enthaltungen geben, aber die haben möglicherweise etwas damit zu tun - auch das hat der Innenminister gesagt -, dass man über die Chancen und Risiken des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht im Vorfeld keine Aussage treffen kann.
Ich denke, im Innenausschuss gibt es niemanden, der, wenn er die Informationen, wie sie hier eventuell gewünscht sind, vom Innenministerium gehört hat, besser als die Verfassungsrichter, die sich zu gegebenem Zeitpunkt mit dieser Thematik befassen müssen, einschätzen könnte, ob das Material und die Begründung für den Antrag ausreichend sind. Mit dieser Einschätzung, denke ich, sind wir als Mitglieder des Innenausschusses überfordert.
Insoweit kann ich mich auch der Kollegin Leppinger anschließen: Das, was heute gesagt worden ist und was auch der PKK schon an Informationen vorliegt, reicht
dafür aus, dass auch das Land Sachsen-Anhalt die Intention des Antrages auf ein Verbot der NPD unterstützen kann. Für mich reichen die Informationen jedenfalls aus. Insoweit halte ich diesen Antrag für nicht notwendig. Die CDU wird ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben eben von der Frau Justizministerin gehört, wie sich das Land Sachsen-Anhalt im Bundesrat verhalten wird. Ich sage für meine Fraktion: Wir unterstützen einen solchen Antrag nicht.
In der schriftlichen Begründung und auch in den Einführungsworten von Herrn Gärtner ist von typischen Einwanderungsstädten oder Einwanderungsstadtteilen gesprochen worden bzw. zu lesen. Einwanderer, so jedenfalls mein Verständnis, sind doch wohl Menschen, die ihr bisheriges Heimatland verlassen und ein anderes Land aufsuchen mit dem Ziel, Bürger dieses anderen Landes zu werden. Das ist ein Einwanderer.
Wir haben, zugegeben erst seit kurzem, ein sehr vereinfachtes Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, und zwar eine Möglichkeit - das sind die §§ 85 ff. - mit dem so genannten Einbürgerungsanspruch. Wer also längere Zeit in Deutschland lebt und sich unter dem Begriff „Einwanderer“ wiederfinden möchte, kann auf einem sehr erleichterten Weg die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Er erlangt damit automatisch auch alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers. Diesen Weg kann jeder gehen.
Wer ihn nicht gehen will, wer Ausländer bleiben möchte, der scheint sich auch nicht integrieren lassen zu wollen. Wenn jemand das nicht will, dann können ihm auch nicht alle Rechte in Deutschland eingeräumt werden. - Herz- lichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im November vergangenen Jahres haben sich die Innenminister und Innensenatoren von Bund und Ländern auf einige wichtige Beschlüsse in Bezug auf die Frage der Kosovo-Albaner einvernehmlich geeinigt, im Übrigen auch im Einklang mit Feststellungen der Innen- und Justizminister der Europäischen Union. Ich will nur auf einige dieser gefassten Beschlüsse ein- gehen.
Die Innenminister und Innensenatoren von Bund und Ländern sind sich darin einig, dass die Rückkehr von Kosovo-Albanern in das Kosovo möglich ist, dass die Voraussetzungen für die Schutzgewährung entsprechend dem Ausländergesetz für die im Rahmen der beiden Evakuierungsaktionen aus Mazedonien übernommenen Flüchtlinge entfallen sind und dass somit die für eine Ausreise erforderlichen ausländerrechtlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten sind.
Die Minister sind sich insoweit einig und appellieren deshalb an die im Laufe der Jahre nach Deutschland geflohenen Kosovo-Albaner ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht, sich auf eine baldige freiwillige Rückkehr vorzubereiten und es nicht auf Zwangsmaßnahmen ankommen zu lassen. Die Rückkehr ist nicht in ihr Belieben gestellt. Sofern der Ausreisepflicht nicht freiwillig nachgekommen wird, muss auch mit zwangsweisen Rückführungen gerechnet werden.
Darüber hinaus - das betrifft nicht nur Kosovo-Albaner - haben die Innenminister Einigkeit darüber erzielt, dass alle jugoslawischen Staatsangehörigen, die in Deutschland kein Bleiberecht haben, in ihre Heimat zurückkehren müssen. Unbeschadet des Vorrangs der freiwilligen Ausreise sind gegebenenfalls auch Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Insbesondere hat die Rückführung von Straftätern Priorität.
Das ist Beschlusslage der Innenministerkonferenz, die vor zehn Monaten stattfand. Jeder Betroffene wusste es also und war aufgefordert, dem Vorrang der Freiwilligkeit zu genügen. Es war jedem klar, dass auch die Länder handeln werden, wenn diesem Vorrang nicht Genüge getan wird.
Der Innenminister hat seine Erlasslage für SachsenAnhalt hier ausführlich geschildert. Er liegt mit dieser Erlasslage voll im Einklang mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz vom November vergangenen Jahres.
Ich darf Sie, Herr Innenminister, als Vertreter der CDUFraktion namens meiner Fraktion auffordern: Bleiben Sie dabei; setzen Sie Ihre Erlasslage um!
Eine Debatte oder eine Diskussion zu diesem Antrag im Ausschuss halte ich für völlig überflüssig. Der Antrag der PDS-Fraktion ist abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Konsolidierung der Verwaltungsgemeinschaften werden wir an die schwierigen Diskussionen in der vergangenen Wahlperiode um die Heilung von Gründungsfehlern bei Abwasserzweckverbänden erinnert. Letztendlich geht es bei beiden Formen der kommunalen Gemeinschafts- arbeit um dieselben Problemlagen.
Auf die besonderen Probleme bei den Verwaltungsgemeinschaften hat der Herr Innenminister in seiner Einbringung ausreichend hingewiesen, sodass ich mir das sparen kann.
Auf eines möchte ich jedoch hinweisen: Ende 1998 waren in Sachsen-Anhalt Gerichtsentscheidungen ergangen, in denen Gründungsfehler von Verwaltungsgemeinschaften maßgeblich für die Urteile waren. Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer Anfrage zur Zukunft der Verwaltungsgemeinschaften auch Fragen nach diesen Fällen gestellt. Damals war schon erkennbar: Handlungen sind notwendig, um diese Gründungsfehler, die möglicherweise bei Gericht zu Konsequenzen führen, zu beseitigen.
Ich hoffe nur, dass diesmal, anders als beim Heilungsgesetz zu den Abwasserzweckverbänden, hier nicht politisiert wird, sondern das Sachthema zügig beraten wird.
Herr Innenminister, Sie hatten gesagt, das Heilungsgesetz - es war aber das zweite - habe beim Verfassungsgericht Sachsen-Anhalts Bestand gehabt. Beim ersten war dies nicht der Fall. Ich glaube, die Ursache dafür lag darin, dass dies zu einem Politikum hochstilisiert wurde und wir nicht an der Sache diskutiert haben.
Gerade bei einem solchen Gesetz, bei den schwerwiegenden Rechtsfolgen, die sich eventuell aus Gründungsmängeln ergeben können, und bei den komplizierten
Rückwirkungsproblematiken steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Daher bin ich zwar für eine zügige Beratung, aber auch für eine sorgfältige. Insofern ist eine federführende Beratung im Innenausschuss und die Mitberatung im Ausschuss für Recht und Verfassung aus meiner Sicht wichtig, um diesem Aspekt der Sorgfalt Rechnung zu tragen.
Ich denke aber trotzdem, dass wir dieses Gesetz recht zügig beraten können und damit für die Rechtssicherheit der Verwaltungsgemeinschaften und für die rechtliche Bestandskraft ihrer Entscheidungen und Verwaltungsakte sorgen können. Vonseiten der CDU kann ich Ihnen eine konstruktive Beratung auf jeden Fall garantieren, zumal wir als CDU dieses bewährte Modell der kommunalen Gemeinschaftsarbeit auch in Zukunft dauerhaft erhalten wollen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Zur Zeit weiß niemand genau, in welche Richtung das Ganze während der freiwilligen Phase läuft. Es könnten sich ja auch Allianzen gegen die Vernunft bilden.“ Mit diesem Satz, meine Damen und Herren, wird Ministerpräsident Reinhard Höppner von der „Mitteldeutschen Zeitung“ nach dem Kabinettsbeschluß über das heute zu debattierende Vorschaltgesetz zur Kommunalreform zitiert.
In der Tat, der Ministerpräsident hat recht. Niemand weiß genau, in welche Richtung das Ganze während der freiwilligen Phase läuft. Das hat zwei Gründe.
Der erste Grund: Das Leitbild des Innenministers, in dem Zahlen diskutiert werden, hat zur Folge, daß in Kungelrunden zwischen Altmark und Zeitz überlegt wird, wie man eventuell diese vorgegebenen Zahlen erreicht. Nun ist klar, jeder möchte noch ein paar Leute in seine Gebietskörperschaft bekommen. Dabei wird nicht bedacht, daß, wenn ich meine Gebietskörperschaft vergrößern will, irgendwo eine andere kleiner werden muß. Es geht also in der freiwilligen Phase nicht auf.
Der zweite, aber wesentlichere Grund ist, daß die Frage nach dem Warum nicht beantwortet wird. Das liegt daran, daß wir zwar ein Leitbild des Innenministers für die kommunale Ebene haben, mehr aber nicht, jedoch für die Frage der Struktur der Landesverwaltung noch keine Klarheit darüber, was noch staatlich erledigt werden soll, von wem und wo. Diese Frage wird bisher nicht klar beantwortet.
Genau in dieser Intention ist auch unser Entschließungsantrag zu verstehen. Wir können über diesen Gesetzentwurf nur dann sachgerecht beraten, wenn wenigstens grundsätzlich ein paar Pflöcke eingeschlagen sind, die über die Struktur der Landesverwaltung und über die zukünftige Aufgabenerledigung Auskunft geben. Wir sollten mit der Beratung warten, bis Aussagen zur Verwaltungsreform des Landes vorliegen.
Ich denke, wir als CDU haben durchaus einen großen Erfolg erzielt. Wir haben immer gesagt: Eine Kommunalgebietsreform muß ein Torso bleiben, wenn nicht eine Verwaltungs- und Funktionalreform vorangestellt wird. Dies wurde noch im Februar dieses Jahres vom Ministerpräsidenten abgelehnt, der der Meinung war, der Landtag müsse sich mit einer Landesverwaltungsreform überhaupt nicht befassen, das sei eine Aufgabe der Exekutive. Nunmehr wissen wir, daß uns im Herbst - so ist es zumindest angekündigt - ein Vorschaltgesetz zur Landesverwaltungsreform erwartet, so daß man tatsächlich beides in einem Ausschuß beraten könnte.
Zu den Inhalten des Gesetzes selbst. Der Innenminister ist kurz darauf eingegangen; ich will es auch tun. Wenn man schon zur Kommunalreform übergeht, aus der Freiwilligkeitsphase in die Pflichtphase kommt, muß man - darin gebe ich dem Innenminister recht - natürlich
Regelungen dafür haben, wie man dies tut. Diesen Versuch macht das Vorschaltgesetz. Ob das aber so funktionieren kann, muß, denke ich, inhaltlich sehr exakt geprüft werden.
Ich bleibe bei dem einen Beispiel: Für kommunale Wahlbeamte, die im Jahr 2001 gewählt werden, und zwar durch Urwahl, sieht dieser Gesetzentwurf vor, daß im Jahr 2004, wenn sich die Gebietskörperschaften verändert haben werden, keine Urwahl zum kommunalen Hauptverwaltungsbeamten stattfindet, sondern daß der Kreistag entscheidet, wer es weitermachen darf. Das ist ein Bruch zu dem, was wir in unserem Kommunalwahlrecht festgeschrieben haben.
Dann - das ist ein bißchen Zuckerbrot, Herr Innenminister - bieten wir den Kollegen, die dabei im Jahr 2004 eventuell unterliegen, Garantien in bezug auf eine Weiterbeschäftigung als Beigeordneter an oder aber, wenn er sich abwählen läßt, eine 75prozentige Versorgung. Diese erhält er möglicherweise nach einer dreijährigen Amtszeit, sofern er im Jahr 2001 erstmalig gewählt worden ist. Frage: Wer bezahlt das eigentlich?
Die Gebietskörperschaft? Der kommunale Versorgungsverband? Oder gibt das Land vielleicht ein bißchen Geld dazu?
Es ist also vieles zu klären, was im Ausschuß zu beraten wäre. Ich will jetzt nicht weiter auf die Einzelheiten eingehen; denn die rote Lampe leuchtet schon. Ich will nur sagen, wo beraten werden soll, und das aus gutem Grund.
Es werden drei Gesetze in diesem Artikelgesetz angeführt: die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung, das Kommunalwahlgesetz. Das sind drei Gesetze, die so, wie sie heute gelten, mit sehr viel Mühe und Aufwand im Innenausschuß entwickelt worden sind. Deshalb muß dieses Vorschaltgesetz im Innenausschuß federführend beraten werden, mitberatend im zeitweiligen Ausschuß und im Ausschuß für Recht und Verfassung. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rauschgiftkriminalität ist derjenige Deliktsbereich, bei dem Jahr für Jahr in Sachsen-Anhalt wie bei keinem anderen ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen ist. Eine Bekämpfung des Betäubungsmittelmißbrauchs, meine Damen und Herren, - darüber sind wir uns letztlich alle einig - verlangt ein komplexes Vorgehen, das Maßnahmen der Prävention, der Therapie und die Verfolgung von illegalem Drogenhandel und -konsum einschließt.
Wenn wir jedoch wirklich ernsthaft und nachhaltig gegen die Rauschgiftkriminalität einschreiten wollen, so müssen insbesondere die Vertriebswege unterbrochen oder wenigstens empfindlich gestört werden. Aus den objektiven Zahlen der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ergibt sich, daß diese Vertriebswege zu einem wesentlichen Teil durch drogendealende Asylbewerber aufrechterhalten werden.
So liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln bei rund einem Drittel der Gesamtzahl. Die erfaßten ausländischen Drogendealer konzentrieren sich mit nur ganz wenigen Ausnahmen allein auf die Gruppe der Asylbewerber. Noch höher ist der Anteil von Asylbewerbern am illegalen Handel mit sogenannten harten Drogen.
Meine Damen und Herren! Das ist, wenn Sie so wollen, das Lagebild für diesen Deliktsbereich. Wir haben gestern bei der Novelle zum SOG beschlossen, daß lagebildabhängig die Polizei ihr polizeiliches Handeln organisiert, zum Beispiel zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden internationalen kriminellen Handelns, zum Beispiel durch Kontrollen auf Bundesautobahnen. Im Zusammenhang mit unserer Debatte zur Änderung des SOG hat der Innenminister gestern folgendes ausgeführt - ich darf mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren -:
„Die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im SOG werden isoliert betrachtet nicht für mehr Sicherheit sorgen; denn die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfordert eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die alle Bereiche der Polizei unseres Landes betreffen und nach kontinuierlicher Fortentwicklung verlangen.“
Unser Antrag, Herr Minister, kommt diesem Verlangen nach. Wir möchten nichts weiter, als daß Asylbewerber, wenn sie in unser Land kommen, über einen Teil unserer Hausordnung belehrt werden, nämlich daß Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz Folgen für das Asylverfahren haben.
Wir möchten auch, daß, sofern Verstöße begangen wurden, die bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Reaktion auf derartige kriminelle Handlungen ausgeschöpft werden. Das reicht bis hin zur Abschiebung. Dafür sind wir auch.
Um die Emotionen niedrig zu halten, möchte ich noch einmal aus der gestrigen Rede des Innenministers zitieren und die Passage durch meine Formulierung erset
zen. Ich darf noch einmal aus der gestrigen Rede des Herrn Innenministers zitieren:
„Jedoch ist die Beschlußempfehlung des Innenausschusses ein wichtiger Baustein für ein Mehr an Sicherheit, der sich nicht gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger richtet, sondern dem Schutz vor Kriminalität dient.“
Ich sage dazu: Unser Antrag ist ein wichtiger Baustein für ein Mehr an Sicherheit, der sich nicht gegen Asylbewerber richtet, sondern dem Schutz vor Kriminalität dient. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, Sie wollen jetzt sachlich zu dem Antrag sprechen.
Darf ich diese Äußerung so verstehen, daß Sie meinen Einbringungsbeitrag als unsachlich und vielleicht als emotional überladen angesehen haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann, es ist nicht so, daß wir, wenn wir uns hiermit befassen und vielleicht auch die Bürokratie im Fördermittelbereich zurückdrängen, die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir würden die kommunale Selbstverwaltung stärken
- aber das haben diese beiden Bänke durch jährliche Kürzungen der allgemeinen Finanzzuweisungen immer verhindert -,
wenn die allgemeinen Finanzzuweisungen den Kommunen wirklich Handlungsspielräume einräumten.
- Geld allein macht's nicht, aber allgemeine Finanzzuweisungen sind für die Kommunen allemal besser als ein Haufen Fördertöpfe, die dann auch noch mit bürokratischen Hürden
- Frau Dr. Paschke hat beschrieben, was dabei passiert - bestückt sind.
Nichtsdestotrotz bin ich auf eine solche Berichterstattung sehr gespannt.
Herr Minister, ich gebe gern zu: Das, was Sie hierbei leisten sollen, ist zeitlich ein Problem. Bei meiner Kleinen Anfrage, die in eine ähnliche Richtung zielte, habe ich dem Innenminister einen Zeitaufschub zugestanden, weil ich mir vorstellen kann, daß darin ziemlich viel Kleinarbeit steckt und nicht alles so schnell beantwortet werden kann.
Gespannt bin ich trotzdem darauf. Allein auf die unter einem Anstrich des Antrages geforderte Auskunft bezüglich der Erfahrungen bei der Koordinierung von ressortübergreifenden Programmen bin ich wirklich gespannt. Nach meinem Kenntnisstand hat das noch nie funktioniert. - Danke schön.