Jörg Büchner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im November 2001 wurde im hiesigen Parlament eine Aktuelle Debatte zum Thema „Zukunft des Waggonbaustandortes Ammendorf“ durchgeführt. Aber schon weit früher zeichnete sich ein Negativtrend für den Standort Ammendorf ab. Darauf hat unsere Fraktion frühzeitig verwiesen. So konstatierten wir, dass nur durch eine gezielte und vor allem eine politisch fundamentierte Einflussnahme der Landesregierung und speziell der Bundesregierung auf den Bombardier-Vorstand das Aus für das modernste Waggonbauwerk, wie es Ammendorf ist, verhindert werden könne.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an einen Presseartikel vom 10. November 2001 - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -: „Ammendorfer Waggonbauer zittern um ihre Arbeitsplätze - Landespolitik schaltet sich ein“.
Nunmehr, acht Wochen später, zeigt sich die düstere Lage für den Erhalt des Standortes Ammendorf nicht weniger brisant. Im Gegenteil: Die Gefahr einer definitiven Betriebsschließung vergrößert sich weiter.
Auch die Oberbürgermeisterin von Halle, Frau Häußler, hatte bei einem Aktionstag am vergangenen Sonnabend auf dem Marktplatz in Halle den dort versammelten Demonstranten für den Erhalt von Ammendorf nichts Konstruktives zu sagen. Außer den bekannten publizistischen Durchhalteparolen wie „Halle braucht Ammendorf, Ammendorf braucht Halle“ und ähnlichen Parolen war nichts weiter zu hören. Dass das eine mit dem anderen unweigerlich verbunden ist, wissen die Hallenser und die Waggonbauer selbst.
Vielleicht hätten die Minister der hiesigen Landesregierung einmal nach Aachen in Nordrhein-Westfalen schauen sollen; denn auch dort stand das Bombardier-Werk auf der Kippe. Aber der dortigen Landesregierung ist es durch die Beschaffung von werksgebundenen Großaufträgen für das Aachener Werk gelungen, den Bombardier-Vorstand umzustimmen und somit das Waggonbauwerk zu erhalten und letztlich Arbeitsplätze zu sichern.
Was in Nordrhein-Westfalen ging, geht in Sachsen-Anhalt leider nicht. Die wirtschaftspolitische Unfähigkeit dieser Landesregierung zeichnet sich nicht erst seit dem drohenden Untergang des Waggonwerkes Ammendorf ab. Die gesamte Bandbreite des Missmanagements dieser roten Landesregierung schlägt nun auf jeden einzelnen Bürger zurück, die damit verbundene zwangsläufige Abwanderung junger Menschen aus Sachsen-Anhalt eingeschlossen.
- Wie bitte?
Eine Kurskorrektur in der Wirtschaftspolitik des Landes Sachsen-Anhalt ist zwar dringend erforderlich, aber mit dieser roten Landesregierung keineswegs durchführbar. Oder wie erklären Sie, Herr Höppner, sich, dass Ende Dezember 2001 254 900 Frauen und Männer im Land ohne Arbeit dastanden, Tendenz steigend? Mit einer Quote von 19,1 % bleibt Sachsen-Anhalt damit nach wie vor das Schlusslicht aller Bundesländer. Sie haben hiermit das schlechteste Ergebnis aller bisherigen Regierungschefs erzielt und Ihre Regierungsunfähigkeit erneut unter Beweis gestellt.
Die Deutsche Volksunion wünscht den Beschäftigten des Ammendorfer Werkes zum Schicksalstag am 21. Januar 2002 in Berlin alles erdenklich Gute. Wir wünschen und hoffen, dass durch die Standhaftigkeit aller Ammendorfer Beschäftigten ihr Werk erhalten bleibt. Ihr Verdienst, Herr Höppner, und das Ihrer Gehilfen wäre das jedoch nicht. - Vielen Dank.
Am 9. November 1989, nach wochenlangen friedlichen Demonstrationen, wurde für viele Menschen ein Traum Wirklichkeit, an den man gar nicht mehr so richtig glauben konnte.
Der von der Regierung der DDR als „Antifaschistischer Schutzwall“ deklarierte Grenzbau war nur zu dem Zweck errichtet worden, die eigenen Bürger einzusperren, Familien und Verwandtschaften auf unmenschlichste Weise zu trennen, letztendlich mit dem Ziel, eine Nation zu zerstören. Die Bürger der damaligen DDR wussten dies zu verhindern.
Wie die meisten Bürger aus der ehemaligen DDR haben wir uns damals gefreut, dass es mit dem Abbau der uns so verhassten Grenzanlagen so zügig voranging. Desto mehr müssen wir heute dankbar sein für das Engagement von Privatpersonen aus der Gemeinde Hötensleben, welche früh erkannten, dass wenigstens ein kleiner Teil dieser unmenschlichsten aller Grenzanlagen, deren Konstruktion nur kranken Hirnen entsprungen sein konnte, erhalten bleiben sollte - allen künftigen Generationen zur Mahnung, als Mahnmal für alle, als Schandmal für deren Errichter.
Da das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt diesem Grenzdenkmal überregionale, ja sogar nationale Bedeutung zumisst, sollte auch die Landesregierung zu dieser Einrichtung stehen und alles für deren Erhalt tun.
Unsere Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, was dem Erhalt des Grenzdenkmals dient. Insbesondere sollte sie die Klärung der eigentumsrechtlichen Fragen unterstützen und dafür gegebenenfalls auch landeseigene Austauschflächen zur Verfügung stellen.
Wegen der fast gleichen Thematik des Grenzdenkmals Hötensleben mit der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn wäre, auch schon aus verwaltungstechnischer Sicht, eine Angliederung des Hötenslebener Museums an Marienborn begrüßenswert. Die Fraktion der DVU kann den uns hier vorliegenden Antrag also voll und ganz mittragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen aus Ammendorf! Der kanadische Bombardier-Konzern beabsichtigt, den Waggonbaustandort Halle-Am
mendorf mit seinen 910 Beschäftigten und 80 Auszubildenden im Laufe des Jahres 2002 zu schließen. Die Waggonbaustandorte Bautzen und Mannheim hatten einen 90-Millionen-DM-Auftrag für Niederflurwagen erhalten, Halle-Ammendorf dagegen keinen, nicht einmal einen Ausgleich dafür. So viel war über den Betriebsrat des Ammendorfer Werkes zu erfahren.
Die am Montag ausgesprochene Drohung der halleschen Oberbürgermeisterin Frau Häußler zur Stornierung eines an Bombardier vergebenen 90-Millionen-DMAuftrages der Havag, falls Ammendorf dichtgemacht werden sollte, ist nichts weiter als eine Alibierklärung für wirtschaftliches Missmanagement. Wenn Frau Häußler sowie die hiesige Landesregierung im Vorfeld der Verhandlungen über die Vergabe adäquater Großaufträge an Bombardier ihre Hausaufgaben besser gemacht und darauf gedrungen hätten, dass Aufträge dem Halle-Ammendorfer Werk zugesprochen werden, so wäre die Karre noch aus dem Dreck zu ziehen gewesen.
Im Übrigen hat unsere Fraktion bereits im September 2000 in der 42. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt prägnant darauf verwiesen, dass sie erwartet, dass Herr Höppner in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung sowie der Konzernleitung der Waggonbau AG schnellstmöglich ein tiefgreifendes Konzept zum Erhalt des Standortes Halle-Ammendorf erarbeitet, um eben diese Arbeitsplätze zu erhalten und wenn möglich ihre Zahl zu erhöhen.
Nur eine politisch fundamentierte Einflussnahme sowohl der hiesigen Landesregierung als auch der Bundesregierung auf den Bombardier-Vorstand hätte das Aus für das modernste Waggonbauwerk Europas, wie es Ammendorf ist, verhindern können.
In der Presse war am 10. November 2001 zu lesen: „Ammendorfer Waggonbauer zittern um ihre Arbeitsplätze Landespolitik schaltet sich ein“ - aber, wie leider oft, viel zu spät. In der Wirtschaftspolitik - wie in vielen anderen Ressorts - ist diese Landesregierung mit ihrem Ministerpräsidenten Höppner an der Spitze überfordert bzw. ihr fehlt der klare Durchblick. Ein Mathematiker ist noch lange kein ausgereifter und fähiger Politiker, der imstande ist, im Interesse der hier lebenden Menschen Druck nach oben zu machen.
Meine Damen und Herren! Ein kurzer Rückblick: Im Jahr 1998 kaufte der kanadische Bombardier-Konzern die Deutsche Waggonbau AG auf. Im selben Jahr übernimmt die rot-rote Landesregierung die politische und wirtschaftliche Macht in Sachsen-Anhalt. Ihr selbst gestecktes Ziel: die Arbeitslosenquote in Sachsen-Anhalt auf ein Minimum zurückzufahren. Das Ergebnis ist bekannt: Die Quote der Arbeitslosen hat sich vervielfacht.
Das Werk in Ammendorf steht weiterhin stellvertretend für miserable Wirtschaftspolitik in Sachsen-Anhalt. Herr Höppner, Ihr Zeitungsnotruf vom 13. November 2001 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung -: „Ich kämpfe jetzt“, ist wohl der blanke Hohn gegenüber allen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in diesem Land, in Sachsen-Anhalt. Kämpfen für den Erhalt und den Ausbau von Arbeitsplätzen in unserem Land - das, Herr Höppner, hätten Sie bereits vor Jahren tun müssen. Sie wissen doch: Wer kämpft, kann verlieren; wer nicht kämpft, hat verloren. Sie, Herr Höppner, und Ihre Regierung haben bereits verloren.
Stirbt das Werk in Ammendorf, so stirbt auch ein weiteres Stück Geschichte der Stadt Halle; denn das tradi
tionsreiche Waggonbauwerk ist eines der letzten großen Arbeitgeber in dieser Region. Der anstehende Tod dieses Werkes betrifft analog sehr viele Zulieferbetriebe und Dienstleister. Dies bedeutet für weitere rund 500 Menschen den sozialen Abstieg.
Sachsen-Anhalt hat bereits mehr als 251 000 Menschen ohne Arbeit. Herr Ministerpräsident Höppner, wie viele sollen es noch werden? Sagen Sie den Menschen hierzulande endlich und ehrlich, dass insbesondere Ihre Wirtschaftspolitik im Land gravierend gescheitert ist; denn Wunder gibt es nur im Märchen. - Vielen Dank.
Mut und offensives Vorgehen sind gefragt, um die Zukunft unseres Landes positiv gestalten zu können. Hierzu gilt es vor allem, vorhandene Potenziale auszuloten und Investitionsanreize zur Ansiedlung zukunftsorientierter Technologieunternehmen anzubieten.
Wie schon von der einbringenden Fraktion erwähnt, erscheint die Zuführung von künftigen Privatisierungserlösen in eine eigens hierzu zu errichtende Stiftung am besten geeignet, um diesem Zukunftsvorhaben von Anbeginn an eine finanziell tragfähige und Erfolg versprechende Basis zu verleihen.
Dass sich der Mut zu solch einer Offensive arbeitsmarktpolitisch bezahlt macht, zeigt sich eindrucksvoll sowohl in Thüringen als auch in Bayern. Thüringen hat unter den fünf neuen Bundesländern die niedrigste Erwerbslosenrate. Bayern hingegen kann sogar bundesweit auf das niedrigste Arbeitslosenniveau verweisen. Indem in beiden Bundesländern die angefallenen Privatisierungserlöse nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet, sondern gezielt zur Förderung innovativer Unternehmen im eigenen Lande langfristig eingesetzt worden sind, investierte man vorausschauend in die eigene Zukunft.
Im Hinblick auf die nicht nur gemutmaßten, sondern belegbaren positiven arbeitsmarktpolitischen Aspekte einer solchen Offensive gehen wir davon aus, dass das, was in Thüringen und Bayern machbar ist, auch hierzulande Früchte tragen dürfte - zumal angesichts unserer hohen Erwerbslosenzahl wirklich nichts, aber auch gar nichts unversucht bleiben darf, diesen Trend dauerhaft und wirkungsvoll zu bekämpfen.
Insofern spreche ich mich namens der DVU Fraktion für die Errichtung einer Stiftung für Technologie und Innovation Sachsen-Anhalt aus und schließe mich damit dem CDU-Antrag gern an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Frage der Einzelentschädigung für die Zwangsausgesiedelten anbelangt, kann bei der DVU-Fraktion die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Inneres nur auf Ablehnung und Unverständnis stoßen.
Die von der Landesregierung sofort ins Feld geführte Argumentation, dass die Zwangsausgesiedelten, was deren Vermögen betrifft, eine privilegierte Stellung, wenn nicht sogar die privilegierteste überhaupt unter den SEDUnrechtsopfern innehatten, ist schon fast als zynisch zu bezeichnen. Unter dem Deckmäntelchen einer objektiven Betrachtungsweise maßt sie sich damit allen Ernstes an, quasi eine Differenzierung zwischen einem mehr oder weniger erlittenen SED-Unrecht vornehmen zu dürfen. Für die Zwangsausgesiedelten stellt ein solches Verhalten eine erneute Demütigung dar.
Angesichts einer solch unverhohlenen Betrachtungsweise kann auch der von der Regierungspartei zur Begründung ihres Gesetzesänderungsantrages vorgetragene Appell nur als populistisch und scheinheilig anzusehen sein. Diese sprach davon, dass sie die Zwangsausgesiedelten gern gesellschaftlich und moralisch rehabilitiert sehen würde. Alles spricht schon deswegen für eine verlogene Schlussstrichmentalität dieser Landesregierung.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass es mit einem alleinigen Verweis auf das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und das Vermögensgesetz nicht getan ist; denn die Situation stellt sich für die Betroffenen in der Form dar, dass durch Misshandlungen erlittene körperliche Schäden, die nicht zu einem Dauerschaden führten, nicht entschädigt werden. Ebenso werden auch die Opfer von seelischen Misshandlungen nicht entschädigt.
Wenn man sich vor Augen führt, auf welch brutale Weise im DDR-Unrechtsregime die Zwangsevakuierungen und Verschleppungen unbescholtener Bürger und Familien durchgeführt wurden, dann möchte man nicht noch lang und breit über Probleme der Einzelfallgerechtigkeit diskutieren.
Was im Bundesland Thüringen mithilfe einer Stiftung für Zwangsausgesiedelte in puncto Einzelentschädigung
bereits vor fünf Jahren möglich gemacht wurde, das muss auch in diesem Land für die Opfer machbar sein. Auch mit Blick auf den Landeshaushalt müsste es mit etwas gutem Willen machbar sein, die Zahlung eines einmaligen Betrages von 4 000 DM an die auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt von Zwangsaussiedlung betroffenen 600 Personen zu realisieren.
Im Hinblick auf die Realisierung eines solchen Vorhabens sei jedoch auch an den Faktor Lebensalter der betroffenen Opfer erinnert. Viele von ihnen sind betagt und hochbetagt. Entscheidend wäre gerade für diesen Personenkreis nicht der Geldbetrag von 4 000 DM, sondern vielmehr die Geste ihres Heimatlandes Sachsen-Anhalt, mit der das Schicksal der Zwangsausgesiedelten besonders gewürdigt würde.
Wer auch weiterhin aufrichtig und glaubwürdig für die gerechte Wiedergutmachung des schweren Schicksals der Zwangsausgesiedelten einzutreten bereit ist, kann folglich der Beschlussempfehlung nur ablehnend gegenüberstehen.
Von daher folgen wir nicht der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Inneres, sondern sprechen uns mit allem Nachdruck für den Antrag der CDU-Fraktion aus, den Opfern der Zwangsaussiedlung eine Einzelentschädigung in Höhe von 4 000 DM zu gewähren. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sparkassen sind ein wichtiges Instrument zur finanziellen Förderung des Mittelstandes und des Handwerks in Sachsen-Anhalt. Obwohl auch wir als Fraktion der Deutschen Volksunion die tief greifenden Struktur- und Marktveränderungen für die Sparkassen, welche sich durch die Novellierung der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung seitens der Europäischen Kommission sowie durch die Neufassung des Baseler Akkords ergeben, nicht verkennen, sind wir trotzdem der Meinung, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung diesen Strukturveränderungen nur unzureichend Rechnung trägt.
Ich komme zu den einzelnen geplanten Änderungen. In der bisherigen Fassung des Sparkassengesetzes war die Möglichkeit der Bildung von Personalausschüssen zur Aushandlung von Anstellungsverträgen vorgesehen. Diese Regelung soll nunmehr modifiziert werden. Als DVU-Fraktion sind wir der Meinung, dass analog der Regelung bei Kapitalgesellschaften, nach der der Aufsichtsrat den Vorstand bestimmt und dessen Verträge ausarbeitet, im Falle der öffentlich-rechtlichen Sparkassen diese Aufgabe der Verwaltungsrat, und zwar als ganzer wahrzunehmen hat und nicht irgendwelche Personalausschüsse. Daher lehnen wir die Neuregelung ebenso ab wie den bisherigen § 8 Abs. 5.
Die geplanten Änderungen zu § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes werden von unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Ebenso begrüßen wir die geplante Änderung zu § 20 Abs. 1 des Sparkassengesetzes, wonach der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband in Zukunft mit Zustimmung des Finanzministeriums verbindliche Empfehlungen über den Inhalt von Anstellungsverträgen, also Musterdienstverträge, erlassen muss und, sollte er dies nicht tun, das Finanzministerium entsprechende Empfehlungen per Verordnung erlassen kann. Das Gleiche gilt für die strikte Verpflichtung, Einstellungsverträge, welche von den Empfehlungen abweichen, dem Ministerium unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Regelung zu § 26 Abs. 2 lehnen wir als DVU-Fraktion ab. Als konsequente Verfechter einer marktwirtschaftlichen Liberalisierung auch im Bereich der freien Berufe ist es für unsere Fraktion nicht einsehbar, dass, wie bereits im bisherigen Sparkassengesetz sogar noch strikter geregelt, die Prüfungsstelle des Ostdeutschen
Sparkassen- und Giroverbandes ein nunmehr leicht gemildertes, bis jetzt striktes Prüfungsmonopol haben soll.
Wir sind als DVU-Fraktion der Meinung, dass jede Sparkasse im Land Sachsen-Anhalt das Recht und die Möglichkeit haben soll, sich ihre Prüfer bzw. eine Prüfungsgesellschaft selbst zu wählen, natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um einen vereidigten Wirtschaftsprüfer im Sinne des Wirtschaftsprüfergesetzes handelt. Die Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes würde damit überflüssig.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss zu der gravierendsten Änderung; ich meine die Änderung zu § 27 Abs. 1 und 2 des Sparkassengesetzes.
Zum einen sollte nach unserer Meinung der bisherige § 27 Abs. 1 mit seiner Trennung zwischen Sicherheitsrücklage und freier Rücklage beibehalten werden.
Zum anderen ist die geplante Neuregelung, welche als Maßstab für die Ausschüttung an die Gewährträger statt der Höhe der Bilanzsumme nunmehr die willkürliche Größe der nach ihrem Risiko gewichteten Aktiva der Sparkassen heranzieht, ein - das sage ich mit Fug und Recht - ausgemachter Etikettenschwindel. Ist die Bilanzsumme eine buchhalterische bilanzrechtlich sichere Größe, eröffnet die Heranziehung der fiktiven Größe der nach ihrem Risiko gewichteten Aktiva der Sparkassen einer willkürlichen und damit - anders als in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung dargestellt - überhöhten Ausschüttung Tür und Tor.
Ziel der Landesregierung ist es doch nur - das sage ich als Vertreter der Fraktion der DVU ganz offen -, den Haushalt dadurch zu entlasten, dass man die Kommunalzuweisungen, welche ohnehin von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr sinken, dadurch kompliziert, dass sich die Kommunen als Gewährträger bei ihren Sparkassen bedienen können.
Meine Damen und Herren! Dies kann jedoch, wenn es Schule machen sollte, zum finanziellen Zusammenbruch dieser Anstalten des öffentlichen Rechts führen. Damit kann niemand einverstanden sein.
Als Fraktion der Deutschen Volksunion lehnen wir daher den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung trotz Zustimmung in Teilbereichen im Ganzen ab. Einer Ausschussüberweisung würden wir uns allerdings nicht entgegenstellen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das kommt nicht wieder vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist ein Schritt nach vorn; denn nun können sich funktionierende ortsansässige Bauunternehmen an den Ausschreibungen öffentlicher Bauaufträge im Land Sachsen-Anhalt selbstbewusst beteiligen.
Wenn Bauunternehmer ihre Beschäftigten nach landesüblichen Entgelttarifen entlohnen müssen und der öffentliche Auftraggeber Möglichkeiten hat, dieses auch zu kontrollieren, dann wird die Bauwirtschaft des Landes langsam gesunden. Dieses Gesetz wird unseren Arbeitnehmern aus der Bauindustrie endlich mehr finanzielle Gerechtigkeit sichern, weil der Gesetzgeber den Unter
nehmern die Kalkulation ihrer Angebote nur auf der Grundlage der zu zahlenden Tariflöhne gestattet.
Auch das Vorhaben, die Einflussnahme des Hauptauftragnehmers auf die tariflichen Zahlungen der Subunternehmer und der Nachunternehmer gesetzlich zu regeln, ist positiv zu bewerten. Dass der Auftraggeber nur berechtigt ist, Stichprobenkontrollen durchzuführen, ist uns fast zu wenig. Der Auftraggeber sollte verpflichtet werden, ständige Kontrollen durchzuführen, damit gewährleistet wird, dass alle ausgehandelten Vertragsbedingungen ständig erfüllt werden.
Diese Kontrollen werden das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht trüben, denn korrekt arbeitende Unternehmen haben nichts zu befürchten. Die laut dem neuen Gesetz zu erwartenden Sanktionen, wie Vertragsstrafen oder die fristlose Kündigung der Verträge, wenn vertraglich fixierte Verpflichtungen verletzt werden, werden letztendlich eine positive Zusammenarbeit bewirken.
Weil das Bauwesen ein so sensibler wirtschaftspolitischer Bereich ist und weil der gnadenlose Konkurrenzkampf der letzten Jahre zu viele Bauunternehmen in den Ruin getrieben hat, sollten die Baukontrolleure der öffentlichen Hand aus verschiedenen staatlichen Einrichtungen kommen und ständig wechseln. Man verhindert damit die Möglichkeit der Korruption.
Der Fraktion der Deutschen Volksunion stimmt dem Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei zu. Nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wird zu prüfen sein, inwieweit eine Ausweitung des Gesetzes auf weitere öffentliche Aufträge notwendig wird. Die Landesregierung sollte diesbezüglich tätig werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung im Lande Sachsen-Anhalt die in Insolvenz oder die in Insolvenz
gefahr geratenen sachsen-anhaltinischen Konzerne in Anlehnung an die in jüngster Vergangenheit geübten Bundestätigkeiten durch Landesbürgschaften wirtschaftlich zu retten?
2. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung kleine und mittelständische Unternehmen im Lande Sachsen-Anhalt, bei denen Arbeitsplätze verlustig gegangen sind oder verlustig zu gehen drohen, wenn die Kausalkette hierfür bei insolventen Großunternehmen in Gang gesetzt wurde?