Harry Czeke

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Wunsch kann ich Ihnen leider nicht erfüllen. Da wir den Antrag gestellt haben, werde ich mir das Recht herausnehmen, dazu noch ein paar Worte zu sagen. Ich bedanke mich bei den noch so zahlreich im Saal Verbliebenen.
Uns ging es bei diesem Antrag darum, das Image der Landwirtschaft zu verbessern, die von vielen Skandalen, die sie zum großen Teil nicht zu verantworten hat, betroffen ist. Dazu gehört auch der Antrag zur Garantieerklärung der Futtermittelerzeuger.
Ich muss es wiederholen: Das Land Niedersachsen hat eine Regelung dafür. Es hat sie in die Milchlieferordnung aufgenommen und lässt es über den niedersächsischen Milchwirtschaftsverband in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern - die wir in Sachsen-Anhalt so nicht haben - Hannover bzw. Weser-Ems prüfen. Die Händler, die in der Positivliste aufgeführt sind, stehen in dem Ruf, absolut einwandfreies, kontrolliertes Futter auf den Markt zu bringen.
Darum ging es uns bei unserem Antrag. Es geht uns nicht darum, kriminelle Produzenten in irgendeiner Weise vorher auszuschließen. Das würde natürlich mit umfasst; denn wer kontrolliert auf diese Liste kommt, steht nicht in dem Verdacht, kriminell zu sein.
Das mit unserem Antrag angesprochene Problem - dies wurde auch im Ausschussbericht von Herrn Kollegen Sommerfeld gesagt - ist unserer Auffassung nach nicht abschließend gelöst worden. Es gibt noch einen großen Problemkreis, den wir nicht erfassen können. Das sind die so genannten Futterselbstmischer. Diese stehen nicht unter Kontrolle. Das, denke ich, ist ein zusätzlicher Punkt, über den man nachdenken sollte.
Die Selbstverpflichtung der Industrie - wir wissen, wie das in Industrieverbänden ist - ist zwar löblich, ist aber noch nicht das, was wir erreichen wollten im Sinne des Verbraucherschutzes, und zwar nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für sämtliche natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Verbraucher.
Ich frage: Warum gibt es nicht zusätzlich diese Garantieerklärung, wie von uns gefordert? Nach gültigem Recht produziert die Landwirtschaft bereits gemäß den gesetzlichen Vorgaben gesunde, unbedenkliche Lebensmittel. Frau Künast hat sogar ein Biosiegel herausgegeben. Zusätzlich wird von der landwirtschaftlichen Urproduktion die Zertifizierung nach dem so genannten Qualitätssicherungsmanagementsystem, also eine zusätzliche Sicherung der schon erreichten Qualität, gefordert.
Wir fragen: Warum ist dies nicht auch für industrielle Futtermittelhersteller möglich und notwendig? In diesem QS-System wird von uns als Urproduzenten zum Beispiel kontrolliert, ob wir eine Brandschutzordnung vorlegen können, dass einmal im Monat das Notstromaggregat angeschaltet wird; auch die Arzneimittelabgabe wird geprüft. Das sind alles Parameter, die bereits anderen staatlichen Kontrollen zu unterziehen sind.
Vor dem Hintergrund, dass der Handel von uns Urproduzenten die Zertifizierung nach dem so genannten QSSystem verlangt - die wird einmal erlangt und jährlich kostenpflichtig kontrolliert -, haben wir uns gefragt, warum für die Industrie die Selbstverpflichtung und die gesetzliche Lage ausreichend sind, und haben uns gedacht, dass dies über kurz oder lang auch im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden sollte. Wir könnten uns auch vorstellen, diese Positivliste auf die Händler auszudehnen.
Herr Kollege Sommerfeld, wenn die EU ankündigt, eine Positivliste zu erlassen, dann kann das auch 40 Jahre dauern. Warum nicht auch einmal eine positive Vorreiterrolle von Sachsen-Anhalt? Die Bundesrepublik Deutschland schert sich hinsichtlich der Legehennenverordnung auch nicht um EU-Recht, sondern macht einen Alleingang, was wir im Agrarausschuss schon kritisiert haben. Warum dann nicht in Sachsen-Anhalt dies?
Wie im Protokoll nachzulesen ist, geht es uns mit dem Antrag nicht um die Vereinfachung der offenen Deklaration, also das, was auf dem Beipackzettel steht.
Herr Dr. Rehhahn ist nicht mehr im Raum. Das tut mir Leid. Herr Dr. Rehhahn gab in der Ausschusssitzung zu bedenken, der Staat könne sich nicht einmischen, wenn zwischen Futtermittelhändler und -hersteller und Abnehmer eine vertragliche Beziehung existiere. Der Staat mischt sich aber tagtäglich in die landwirtschaftliche Urproduktion ein. Warum dann, bitte schön, nicht auch in diesem Falle?
Die Frau Staatssekretärin verwies auf die Möglichkeit der zivilrechtlichen gerichtlichen Klärung bei Schadenersatzansprüchen. Das ist meiner Auffassung nach man möge es mir nachsehen - eine Arbeitsbeschaf
fungsmaßnahme für die Justiz. Wenn schon die moralische Verpflichtung aller Beteiligten zum Verbraucherschutz existiert, dann sollte sich auch die Futtermittelindustrie daran halten.
Ich werbe noch einmal dafür, unserem Antrag zuzustimmen und die Beschlussempfehlung abzulehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der soeben gehörten Rede muss ich mir überlegen, ob ich hier überhaupt sprechen darf; denn ich bin selbst Unternehmer. Aber da ich in der PDS bekannt bin, werde ich zumindest das Votum meiner Fraktion haben.
Zum Thema. Die Behandlung eines so stark unternehmensbezogenen Problems ist nicht alltäglich in diesem Hohen Hause. Da die Legislaturperiode bekanntlich in Kürze ausläuft, war es uns nicht möglich, die Landesregierung um Auskunft darüber zu bitten, ob es in Sachsen-Anhalt gleich oder ähnlich gelagerte Fälle in Bezug auf die Rückforderung von Investitionszulagen gibt und wenn ja, wie viele.
Darauf wird die Landesregierung sicherlich eingehen.
Wir hätten uns am praktischen Beispiel, die GWU Gommern betreffend, einen Ermessensspielraum bei der Entscheidungsfindung, den es ja immer gibt, wirklich gewünscht. Der Einspruch und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung resultieren schon aus dem Jahr 1999.
Wir sind innerhalb des Arbeitskreises und der Fraktion bei der Behandlung dieses Themas zu dem Schluss gekommen, dass in diesem Fall eine unangemessene Härte bei der Anwendung des Zuwendungsrechts vorliegt.
Sicherlich, rein rechtlich gesehen steht auf allen Antragsformularen zur Unterschrift dabei: „Eigenhändig und gesetzlicher Vertreter“. In meinem Antrag habe ich eindeutig formuliert, dass es im vorliegenden Falle nur um eine falsche Unterschrift und nicht - ich muss es wiederholen - um einen falschen Verwendungszweck geht. Die Unterschrift hat der Geschäftsführer der Muttergesellschaft geleistet.
Die Gesellschaft hat sich dann an das Finanzministerium gewandt mit der Bitte, aus so genannten Billigkeitsgründen von der Rückzahlung Abstand zu nehmen. Bisher - das geht aus dem Antrag hervor - ist eine Zahlung in Höhe von 900 000 DM inklusive der Zahlung im Januar geleistet worden. Offen sind noch ein Betrag von mehr als 1 Million DM und eine Zinsforderung in Höhe von 508 000 DM, die daraus resultiert.
Wie gesagt, dieser formale Fehler hat die Gesellschaft bisher bereits 900 000 DM gekostet. Wir sind der Überzeugung, dass das eigentlich Strafe genug für eine falsche Unterschrift sein sollte.
Das Finanzministerium verweist auf die Entscheidungsbefugnis und auf das für das Unternehmen zuständige Finanzamt Genthin. Ich sage einmal keck Folgendes: Wenn der Finanzminister die Entscheidung an den Leiter des Finanzamtes delegiert, kann ich mir angesichts der Hierarchie von Finanzbeamten nicht vorstellen, dass ausgerechnet der Leiter des Finanzamtes Genthin eine Entscheidung fällen wird.
Korrekt ist, dass der Gesellschaft in einem gemeinsamen Gespräch die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Betrag nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten von 100 000 DM bzw. rund 50 000 € zu zahlen. Dieser Verpflichtung kommt das Unternehmen auch regelmäßig nach.
Ich würde mir gern die Ausführungen der anderen Fraktionen anhören, ehe ich in meinem zweiten Beitrag noch einmal darauf eingehe. Ich muss dazu sagen, dass sich das Unternehmen von einem reinen Bauunternehmer zu einem Dienstleistungsunternehmen entwickelt hat. Wir alle wissen, dass gerade die reinen Bauunternehmen in unserem Land - damit meine ich die Bundesrepublik Deutschland insgesamt - krisengeschüttelt sind.
Mein regionaler Kollege Helmut Halupka, der sich in der Bauindustrie auskennt, kann bestätigen, dass wir am Standort Genthin wieder ein ganz leises Wegsterben von Unternehmen zu verzeichnen haben, wodurch 25 Arbeitsplätze wegfallen. Am Standort Gommern geht es jedoch um 360 Arbeitsplätze.
Ich bin durch die Geschäftsführung ermächtigt zu sagen, dass die Liquidität schon über lange Zeit sehr angespannt war. Das bedeutet, dass das Unternehmen auf seinem Weg von einem reinen Bauunternehmen zu einem breit gefächerten Dienstleistungsunternehmen nicht gerade unterstützt wird. Das, denke ich, sollten wir
uns auch angesichts der gestrigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten nochmals vor Augen führen.
Ich gehe davon aus, dass wir hier keine finanztechnische Entscheidung treffen können. Es geht um eine politische Entscheidung. Das hat uns auch bewogen, diesen Fall per Antrag in das Hohe Haus einzubringen. Ich bitte die Fraktionen, unserem Antrag zuzustimmen und sich damit dafür einzusetzen, dass von einer weiteren Rückforderung Abstand genommen wird. Denn das Unternehmen würde dadurch deutlich in Gefahr gebracht. Wie gesagt, die Zinsforderungen in Höhe von 508 000 DM gehen allein auf die Rückforderung zurück. Es geht also noch einmal um eine halbe Million D-Mark, die gefordert wird; ich habe es nicht in Euro umgerechnet.
Ich würde es damit zur Begründung unseres Antrages bewenden lassen. Ich werde im zweiten Redebeitrag noch einmal darauf eingehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zunächst großes Glück, dass Gommern nicht in meinem Wahlkreis liegt, sondern lediglich in meinem Heimatlandkreis. Aber dies nur am Rande. Wir haben es uns bestimmt nicht einfach gemacht, diesen Antrag im Landtag zu stellen, auch im Hinblick auf den Schutz der internen Daten des Unternehmens. Das ist Fakt.
Aber, Herr Kollege Bullerjahn, Sie haben es eben angesprochen. Sie sind seit zwei Jahren damit befasst. Ich habe hier den gesamten Schriftverkehr. Ich könnte es mir einfach machen und fragen, was das gebracht hat.
- Ja, es hat die Stundung gebracht. Aber das ist nicht das von uns angestrebte Ergebnis.
Mit den Aussagen des Finanzministers können wir aus den rechtlichen Gründen mitgehen. Deshalb ist die Überweisung in den Rechnungsprüfungsausschuss problematisch. Der prüft tatsächlich nur, ob in diesem Fall nach Recht und Gesetz verfahren wird.
Zu welchem anderen Ergebnis als das Finanzministerium soll er denn kommen? Die Papiere tragen die falsche Unterschrift. Ich muss die Bemerkung hinsichtlich der Bestrafung relativieren. Natürlich müssen sie von Rechts wegen die Investitionszulage zurückzahlen. Dem stellen sie sich auch, sonst würden sie nicht zahlen. Aber wir bringen das Unternehmen so in arge Bedrängnis.
Wir könnten - das hat der Finanzminister auch vorgeschlagen - aus Billigkeitsgründen entscheiden und den Ermessensspielraum nutzen. Wir wollen um Himmels Willen keine Gesetze verbiegen. Davor möge uns das Hohe Haus bewahren. Ich denke, wenn das das Ziel wäre, wäre der Antrag über den Ältestenrat nicht hinausgekommen. Das ist nicht unser Ziel.
Wir wollen, dass es den 360 einheimischen Arbeitsplätzen und den Arbeitsplätzen in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern nicht so geht, wie es vielen im Bausektor ergeht. Dann, Kollegin Wiechmann, müssen wir wirklich wieder das Geld des kleinen Mannes und der kleinen Frau nehmen, weil wir dann nämlich gehalten sind, über die Bundesanstalt für Arbeit und über die Sozialhilfe, über kommunale Mittel usw. Leistungen zu erbringen, die weitaus teurer sind.
Wir haben die Möglichkeit, dem Unternehmen tatsächlich die Hilfe zu geben, die es von der Politik erwartet. Diesbezüglich ist es nach zwei Jahren Tätigkeit - so lange läuft diese Angelegenheit bereits - aus meiner Sicht heraus zu wenig, lediglich die Stundung erreicht zu haben.
Im Übrigen ist der Geschäftsführer der GWU Gommern GmbH anwesend. Ich könnte beantragen, den Antrag in den Finanzausschuss und darüber hinaus in den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Finanzausschuss tagt nämlich am 27. Februar 2002. Ich weiß nicht, ob er es in der Kürze der Zeit auf die Tagesordnung nimmt. Nach meiner Kenntnis tagt der
Rechnungsprüfungsausschuss regulär noch einmal am 25. März 2002, das heißt zehn Tage nach der letzten Landtagssitzung. Da der Rechnungsprüfungsausschuss dem Finanzausschuss einen Bericht vorlegt, ist zu fragen, wie die Kollegen damit umgehen wollen.
Ich beantrage, um den Kompromiss nicht zu gefährden, den Antrag in den Ausschuss für Finanzen und in den Unterausschuss für Rechnungsprüfung zu überweisen. Ich gebe allerdings die Fristen zu bedenken. Herr Finanzminister, wir können den Geschäftsführer des Unternehmens fragen, ob er uns aus dem Steuergeheimnis teilweise entlässt. - Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Antrag habe ich bereits in der 49. Sitzung des Agrarausschusses am 24. Januar 2002 angekündigt. Auch für den aktuellen Fall wollten wir eine Aktuelle Debatte beantragen, aber a) aus Fristgründen, b) aus Antragsgründen und c) um auch den landwirtschaftlichen Unternehmen nicht zu schaden, haben wir darauf verzichtet und haben diesen Fall in den jetzigen Antrag eingebettet.
Meine Damen und Herren! Nach einem Dioxin-Skandal, nach BSE und MKS ist, formal gesehen, auf europäischer bzw. auf Bundesebene einiges geschehen. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir das nicht gänzlich in Abrede stellen.
Da hat sich die Normenkommission für Futtermittel des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft nach einer 10-jährigen Pause zurückgemeldet - das ist schon erstaunlich - bzw. am 30. April 2001 neu konstituiert und ist dann auch gleich mit dem Vorhaben einer Positivliste von über 340 Einzelfuttermitteln in Erscheinung getreten. Die Europäische Kommission ist nach meiner Kenntnis durch das Europäische Parlament ebenfalls aufgefordert worden, in dieser Hinsicht aktiv zu werden.
Auf der Grundlage einer von der Wirtschaft selbst erarbeiteten Branchenleitlinie für eine gute Herstellungspraxis für die wichtigsten Einzelfuttermittel wird es jetzt ein Bewertungsschema für Futtermittel geben. Die Verbände haben auch zugesagt, ihren Mitgliedern zu empfehlen, bei der Herstellung von Mischfuttermitteln für Nutztiere nur Einzelfuttermittel zu verwenden, die in der bereits erwähnten Positivliste der Normenkommission aufgeführt werden. Wie gesagt, die Positivliste ist noch nicht aktiviert.
Da gibt es bekannterweise die Kennzeichnungspflicht und den Herkommensnachweis sowie Qualitäts- bzw. Biosiegel - mittlerweile ein Dschungel von Qualitätssiegeln. Man könnte meinen, dass wir alles im Griff haben, aber der Teufel steckt, wie man sagt, immer im Detail.
Ob wir es hinsichtlich der Angabe der Inhaltsstoffe mit Unvermögen oder Prinzip zu tun haben, sei dahingestellt, eines steht jedoch fest: Es ist nicht immer einfach, mit dem Kauderwelsch auf den Etiketten klarzukommen.
Was Ammonium-Hydrogenkarbonat ist, wissen wir doch sicherlich alle. Für die, die es nicht wissen: Es ist doppelkohlensaures Ammonium; das ist ein Zusatz für Mischfuttermittel für Milchkühe zur Bildung der notwendigen Aminosäuren. Was das aber auf einem Genussmittel stehend zu bedeuten hat, ist schon schwieriger zu erklären. Oder was verbirgt sich hinter „E 330“ oder „Soja-Lecithin-Emulgat“? Da vertraut man dem entsprechenden Etikett und steckt früher oder später in einem handfesten Lebensmittel- oder Futtermittelskandal.
So genannte natürliche Aromen sind in Laboren der Natur nachempfunden, und BSE-Tests, in den alten Bundesländern meist in privaten Labors durchgeführt, werden, wie der Presse zu entnehmen war, nicht exakt durchgeführt. Hier vermisse ich die durchgehende staatlich Kontrolle, die uns Frau Künast oft verspricht. Glykol, Salmonellen, Antibiotika, Gen-Food-Verunreinigungen die Liste wird immer länger. Dem Verbraucher wird es immer schwerer gemacht, sich zu informieren und letztlich zu entscheiden.
Damit bin ich auch bei dem Anliegen, das ich gleichermaßen mit diesem Antrag verfolge. Wenn von Verbrauchern gesprochen wird, denkt man meist automatisch an die Verbraucher, die vor der Ladentheke stehen. Kaum jemand denkt daran, dass wir Landwirte zu einem großen Teil auch Verbraucher sind, wenn es zum Beispiel um den Kauf und den Verbrauch von Futtermitteln geht. Das wird meist völlig verkannt - auch und gerade von Frau Künast. Warum spricht sie ausschließlich oder überhaupt von einer Agrarwende? Müsste nicht vielmehr eine Wende im Agrar- oder Futtermittelhandel sowie in der Futtermittelindustrie gefordert werden?
Wie die Hausfrau oder der Hausmann an der Fleischtheke müssen auch wir Landwirte uns beim Futtermittelverkauf darauf verlassen können, dass in der Fleischtüte bzw. im Futtersack auch tatsächlich das ist, was drauf steht. Die neuesten Vorfälle zeigen aber, dass wir Landwirte genau das nicht mit Sicherheit können.
Ich meine den neuerlichen Shrimpsskandal, dessen Spuren aus China im fernen Asien bis in die Altmark verfolgt werden konnten. Durch die Presse gingen sofort solche Schlagzeilen, wie „Antibiotikumbelastetes Tierfutter in der Altmark“ oder „Agrarunternehmen gesperrt“ usw. Das macht sich natürlich gut. Der Zorn der Menschen wird wieder einmal auf die Bauern und ganz nebenbei gegen ein Land im fernen Asien kanalisiert.
Dass sich auf dem Weg zwischen China und der Altmark aber eine ganz bestimmte Branche an diesem „Teufelszeug“ eine goldene Nase verdient hat, wird tunlichst verschwiegen. Haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Hinweis darauf vernehmen können, dass es gegen die darin verwickelten Handelsunternehmen bzw. die Futtermittelindustrie restriktive Maßnahmen gab, geschweige denn, dass sie klar und deutlich namentlich benannt wurden? Der Landwirt wurde namentlich benannt.
Da werden 27 t verseuchter Shrimps mit anderen Fischmehlabfällen vermischt und über eine - man höre und staune - Recyclingfirma in eine Fischmehlfabrik nach Cuxhaven verbracht. Ich frage Sie: Was hat das mit
Landwirtschaft zu tun? Warum ist aus dieser Sachlage heraus eine Agrarwende notwendig?
Abgesehen von der Schlamperei im „Haus Künast“ zeigt dieser ganz konkrete Fall, welche kriminelle Energie es auf diesem Gebiet gibt und womit wir bei zunehmender Globalisierung und Liberalisierung des Agrarhandels noch zu rechnen haben.
Als Landwirt möchte ich mich persönlich und meinen ganzen Berufsstand nicht mit in diesen Sack stecken lassen. Ich will auch nicht unbewusst und schuldlos daran teilhaben, dass den Endverbrauchern agrarische Erzeugnisse bereitgestellt werden, die der Gesundheit der Menschen abträglich sind. Deshalb unser Antrag, wohlgemerkt auch zum Schutz der Landwirtschaft, unserer Tiere und unserer gemeinsamen Umwelt.
Transparente Systeme gibt es aufgrund der mangelhaften Kontrollsysteme in der gesamten Futtermittelkette nicht. Hierbei erwähne ich noch einmal die Lücken bei den BSE-Tests, weil diese - es wurde festgestellt, dass ein Großteil des für den Handel freigegebenen Fleisches verzehrt worden ist - aufgrund mangelnder Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie irreführender Etikettierung nicht nachvollziehbar sind.
Die Nahrungsmittel- und die Futtermittelindustrie sowie die Handelskonzerne haben nicht nur den längeren, sondern auch den stärkeren Arm und bestimmen, was wie in welcher Qualität und mit welcher Information auf den Markt kommt.
Wie sollen sich vor diesem Hintergrund die Konsumenten und auch wir Landwirte als Verbraucher schützen? Wie wollen wir unsere Wahlfreiheit ausüben und damit Einfluss auf den Markt nehmen, wenn aufgrund des Mangels an Informationen die Produktionsweise verschleiert, wenn Inhaltsstoffe zunehmend verklausuliert werden und selbst für Experten immer undurchschaubarer geworden sind?
Das Einleiten von Maßnahmen, die Arbeit von Normkommissionen und viele andere gut gemeinte Bemühungen - diese habe ich bereits eingangs geschildert - sind nicht einen Pfifferling wert, wenn sich diejenigen, die erreicht werden sollen, schadlos daran vorbeimogeln können. Erst wenn diese Unternehmen Garantierverpflichtungen bzw. Gewährleistungsverträge eingehen müssen - ich erinnere daran, die Gewährleistungspflicht ist ab dem 1. Januar 2002 neu geregelt worden - und im Ernstfall zur Kasse gebeten werden, werden wir davon ausgehen können, dass wir auf die eingeleiteten Maßnahmen, wie die Selbstverpflichtung, vertrauen dürfen.
Mit unserem Antrag bezwecken wir, dass in SachsenAnhalt Futtermittel produzierende bzw. mit Futtermitteln handelnde Unternehmen gegenüber der Landwirtschaft nicht nur recht und schlecht die Korrektheit der Rezeptur und die Unbedenklichkeit der angebotenen Futtermittel bescheinigen sowie mit Selbstverpflichtungen aufwarten, sondern dass sie für ihre Produkte die Hand ins Feuer legen und tatsächlich die Garantie dafür übernehmen.
Von der Landesregierung wollen wir nicht mehr und nicht weniger, als dass sie darauf entsprechenden Einfluss nimmt.
Eine letzte Bemerkung. Der Ministerpräsident hat es gestern angesprochen. Wir nehmen in vielen Positionen die Spitze ein. Das meine ich nicht negativ und auch nicht sarkastisch. Es sollte uns gelingen, in diesem Bereich einen vorderen Platz im bundesweiten Vergleich
einzunehmen; denn etwa das Land Niedersachsen verlangt eine solche Garantieerklärung von seinen Futtermittelherstellern, obwohl es von der SPD regiert wird und auch dort die Gewährleistungspflichten zu Anwendung kommen, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gelten. Dort haben die Landwirtschaftskammer und die Milchwirtschaft eine Positivliste erstellt, die der Öffentlichkeit, sprich den Landwirten, zugänglich gemacht wird.
Nur derjenige, der nach einer Prüfung durch die beiden Landwirtschaftskammern in Niedersachsen auf diese Positivliste kommt, unterwirft sich dieser Garantieerklärung. Infolge der Fusionierung des Genossenschaftsverbandes mit seinem Schwesterunternehmen im Norden gilt das dann auch für Schleswig-Holstein. Mecklenburg-Vorpommern arbeitet an einer solchen Erklärung.
Ich bitte das Hohe Haus, unserem Antrag zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass wir auf diesem Weg von den Erzeugern und Händlern diese Garantieerklärung auf freiwilliger Basis bekommen, damit dem Verbraucherschutz tatsächlich ein bisschen mehr Unterstützung zukommt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Papier ist aus meiner Sicht ein Kompromiss, aus der Sicht des Praktikers aus der Landwirtschaft allerdings ein schlechter.
Herr Jeziorsky, ich gebe Ihnen Recht, bei sinkenden Zuweisungen des Landes müssen die Landkreise als Körperschaft sehen, wo sie bleiben.
Sie haben aber gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufsstand auch eine Verantwortung. Wenn das für uns in der Landwirtschaft einhergeht mit dem Wegfall des Besitzstandes, nämlich der Kostenbefreiung für diesen Teil, dann ist das schon sehr herb.
Es kann nicht sein, dass der Verbraucherschutz und alles, was sich um ihn herum rankt, jetzt auf dem Rücken und zulasten der Landwirtschaft einseitig abgewälzt wird.
Ich habe bei der ersten Beratung zu diesem Thema schon einmal deutlich gemacht, welchem Preisverfall wir uns gegenübersehen. Vor einem Jahr, vor der BSEKrise, erhielten wir für ein Kalb, schwarz-bunt, 300 DM, jetzt erhalten wir zwischen 80 und 100 DM. Zusätzlich werden wir dann mit 25 % der Entsorgungskosten zur Kasse gebeten.
Es gibt auch andere Modelle. Zum Beispiel dass aus dem Anteil der Mehrwertsteuer, den die Bundesrepublik Deutschland einzieht, auf Fleisch- und Wurstwaren eine Abgabe zu leisten ist. Der Bauernverband überlegt in ähnliche Richtung. Frankreich - wenn wir uns schon über eine Gleichbehandlung in der EU unterhalten - stützt seine Fleischerzeuger, dass den anderen Nationen in dieser Europäischen Union schon angst und bange wird. Aber wir zahlen und neben dem Wegfall der Besitzstandswahrung fällt dann auch noch das Solidarprinzip.
Es ist sehr schwierig, sich dann eine Zustimmung abzuringen. Aber ich werde dem zustimmen; denn noch unterhalten wir uns über 25 %. Den Änderungsantrag lehnen wir ab. Da finde ich Sie, muss ich sagen, „richtig bescheiden“, wenn Sie nur ein Drittel und nicht gleich 50 % fordern.
An Herrn Minister Keller sei mein Dank dafür gerichtet, dass er unseren Vorschlägen folgen konnte und dass wir die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalts in diesem Fall nicht in das Verfahren einbeziehen. Denn wir waren der Auffassung, das würde Aufgaben verwischen. Mit der Formulierung, wie sie in der Vorlage war, wäre es auch ein Freibrief für Kommendes. Man weiß ja nicht, was Frau Kühnast eventuell noch ans Tageslicht fördert. Ich habe ein Problem damit. Es gibt den Spruch: Wer bestellt, der bezahlt. Wenn Frau Kühnast eben „kein Tiermehl mehr in der Fütterung“ bestellt hat, bin ich auch der Meinung, dass der Bund hierbei seiner Verantwortung gerecht werden müsste
und sich dieser Verantwortung nicht entledigen dürfte, indem er es uns aufbürdet - Ihnen als zahlenden Landkreisen und uns als Landwirten.
Das funktioniert einfach nicht. Die EU macht es uns auch vor.
Zu der gesellschaftlichen Notwendigkeit und den gesetzlichen Regelungen muss ich, denke ich, nichts weiter erläutern. Es geht im Endeffekt tatsächlich um die Neuverteilung der Kosten und das ist meiner Meinung nach viel zu kurz gegriffen. Es ist schade, dass wir die Möglichkeit nicht genutzt haben, eine Diskussion, eine Debatte tatsächlich in Sinne des Verbraucherschutzes zu führen.
Im verarbeitenden Gewerbe, gerade im Nahrungsmittelbereich, verweist man immer auf die höchsten Steigerungsraten, ob es der Ministerpräsident auf der „Grünen Woche“ ist oder heute der Finanzminister. Er meinte aber die Anbindung der Altmark. Da habe ich ein Problem. In der Altmark lebt das Vieh und der Schlachthof steht in Weißenfels im Süden. Deswegen brauchen wir die A 14 garantiert nicht. Das ist dann natürlich schwierig. Wir in der Urproduktion werden belastet und die Gewinne werden woanders gemacht. Es ist sehr schwer, das nachzuvollziehen.
Den Änderungsantrag lehnen wir, wie gesagt, ab. Verbraucherschutz ja, aber nicht auf dem Rücken der Landwirte.
Ein Problem sehe ich noch: Es war im Agrarausschuss von Herrn Minister Keller vorgeschlagen worden, zur Genehmigung der Entgeltliste, § 5 Abs. 3 betreffend, die berufsständische Vertretung - so hatten wir es erbeten mit ins Boot zu bekommen, um die Prüfung vornehmen zu können. Meines Wissens hat die Landesregierung nicht, wie zugesagt, im Innenausschuss eine Stellungnahme abgegeben, sodass wir dazu auch im Agrarausschuss nicht verhandeln konnten. Das, denke ich, ist ein Mangel, dem man abhelfen muss.
Wie gesagt, ich hoffe, dass wir als Landwirte hier „nur“ mit 25 % belastet werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Daehre hat es richtig gesagt: Es geht
um den ehemaligen Antrag der PDS-Fraktion. Das Ziel ist zwar noch schwammig enthalten, aber der Adressat ist komplett verschwunden und Dank der kräftigen Unterstützung des Kollegen Sachse sind wir auch auf der zeitlichen Schiene irgendwo am Sankt-Nimmerleins-Tag.
Im Jahr 1996 gab es die Elbeerklärung, seit 1998 haben wir die neue Bundesregierung. Wenn ich es sehr diplomatisch ausdrücke, schlage ich vom heutigen Zeitpunkt noch einmal drei Jahre drauf. Dann werden wir immer noch keine Erklärung haben. Im ungünstigsten Fall müsste ich den Zeitraum um fünf Jahre verlängern. In fünf Jahren aber - das garantiere ich Ihnen hier im Hause - ist der Ausbau der Elbe abgeschlossen. Das bedeutet, dass trotz der Abmachungen mit den Verbänden - ich weiß noch gar nicht, wie die Verbände auf den Bundesverkehrsminister Herrn Wissmann so viel Druck ausüben konnten - dann die Ökonomie gesiegt hat und die Ökologie ist gar nicht gefragt worden.
Sie können doch nicht herausragende Persönlichkeiten ignorieren, die noch dazu Ihrer Partei sehr nahe stehen. Magdeburg haben Sie als einen der Schwerpunkte an der Elbe ganz und gar vergessen. Ich erwähne den Herrn Domprediger Quast, der mit die Andachten in dieser Stadt hält; ich erwähne Friedrich Schorlemmer. Sie alle machen sich für die Erhaltung der Elbe stark und kämpfen für sie.
Herr Minister Keller, Sie selbst waren am 10. September 2001 bei dem so genannten „Statusseminar Elbe“ in Berlin und haben dort auch mithören können, dass die ökonomische Schiene überwiegt.
In diesem Landtag haben wir einmal etwas ganz Besonderes gehabt: Der federführende Umweltausschuss, der die Ökologie vertritt, hat mit 10 : 0 : 0 Stimmen eine Beschlussempfehlung gefasst, der zufolge der Bundesrat heraus war. Die Wirtschaft, der man immer das Ökonomische unterstellt, hat diese Formulierung wieder hineingenommen und eine Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Das waren also die Leute, die die Wirtschaft vertreten.
In diesem Falle haben wir nicht den Konflikt, den wir in der Praxis am Fluss, an der Elbe, bestehen müssen, wenn die Umweltschützer sich dort mit der so genannten Wirtschaft in Form der Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion auseinander setzen müssen.
Umweltschutz ist Staatsziel. In Artikel 20 a des Grundgesetzes ist das nachzulesen. Auch wir haben in unserer Landesverfassung eindeutig darauf abgestellt, dass die Umwelt zu schützen ist. Daher kann ich es eben nicht verstehen, wenn man nach Planfeststellungen aus den Jahren 1936 und 1938 verfährt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt.
Herr Keller, Sie haben richtig erwähnt, dass auf diesem Statusseminar vonseiten der Bundesregierung die Tonnage auf ein Drittel reduziert worden ist. Das bedeutet, wenn man die EU-Osterweiterung hinzuzählt, in deren Ergebnis auch mit einem Plus gerechnet werden kann, können wir für das Jahr 2015 davon ausgehen, dass auf der Elbe fasst genau die gleiche Menge Güter wie heute befördert wird. Dafür aber wollen wir 500 Millionen DM sozusagen in den heimischen Sand setzen.
Es gibt aber noch ein Transportmedium, nämlich die Bahn. Wir sprechen immer von der Schiene, mittlerweile nicht mehr wie zu DDR-Zeiten mit der Diesellok betrieben, sondern elektrifiziert. Wenn wir in dieser Rich
tung nachdenken würden, könnten wir auch ein Paar Waggons in Auftrag geben und vielleicht auch Ammendorf wieder einen Auftrag verschaffen.
Es wird eben suspekt, wenn Herr Trittin gerade dieser Tage 30 Millionen DM für das Biosphärenreservat übergibt, diese Wasserstraße aber dem Bundesverkehrsministerium untersteht, das im Prinzip der Biosphäre, die wir rechts und links als Auenlandschaft schützen wollen, das Wasser abgraben will. Das ist nicht zu verstehen. Der Ausbau mit Leitwerken und Buhnen bedeutet nur eine wirtschaftliche Verbesserung.
Hier setzt unsere konkrete Forderung an. Das Gesamtkonzept trifft dazu eine eindeutige Aussage. Ich verstehe nicht, Herr Sachse, dass Sie dort noch ein geistiges Fragezeichen drin haben. Der Abgleich der Ökonomie des Bundes mit den ökologischen Voraussetzungen der Länder ist definiert. Das ist schon im Jahr 1996 eindeutig definiert worden. Wenn wir uns danach richten würden, müssten wir uns nicht mehr um den Verbau von Schlackesteinen streiten, den man wirklich mit einem Fragezeichen versehen muss.
Wir waren gerade erst an der Donau. Da ist es schon erschreckend, wenn ausgerechnet im Coswiger Abschnitt eine Baufirma aus Vilshofen in Bayern tätig ist. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, welche Problematik wir in Bayern vorgefunden haben.
Wir wollen eben keine Verschlechterung der Situation und deshalb hätten wir gesagt: Mit Vorliegen des Gesamtkonzeptes wäre der Ausbau wahrscheinlich zu stoppen. Die Gelder könnten zum Beispiel in den Hochwasserschutz durch den Rückbau von Deichen investiert werden. Dafür könnte Geld ausgegeben werden. Ich sage nur, am Rhein kann man sich das tagtäglich angucken.
Wir haben jetzt erreicht, dass halbjährlich darüber Bericht erstattet wird nach dem Motto: Erreicht haben wir zwar nichts, aber wir sprechen regelmäßig darüber.
Wir können damit nicht zufrieden sein. Die Kollegen von ganz rechts außen haben es ja erwähnt: Wir haben schon im Frühjahr dieses Jahres einen Antrag gestellt und ebenfalls eine Gesamtkonzeption gefordert. Jetzt sind wir fast ein Jahr weiter und haben nichts erreicht. Wie lange soll das noch so weitergehen? Das wäre unsere Frage gewesen und deswegen sollte die Bundesratsinitiative aufgenommen werden. - Vielen Dank.
Herrn Daehre beantworte ich eine Frage.
Ich habe gesagt, dass von unserem ehemaligen Antrag nicht mehr viel übrig bleibt. Er wir heute beerdigt. Da wir es in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen werden, werden sich unsere Nachfolger damit beschäftigen müssen. Die Elbe wird in diesem Hohen Haus ein Politikum bleiben müssen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs und der unterschiedlichen Interessenlage dürfte es einfach normal sein, dass ein gewisser Konflikt zwischen den Kommunen, den Landwirten und dem Land in der Luft liegt. Um nicht oberflächlich glattzubügeln, was uns früher
oder später doch wieder einholen könnte, haben wir uns entschlossen, dass ich aus der Sicht der Landwirtschaft zu dieser Frage spreche.
Es geht im Wesentlichen um eine Neuverteilung der Kosten für die Tierkörperbeseitigung. In der Tat ist es so, dass die Tierhalter in Sachsen-Anhalt aufgrund des Landesausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz bisher keinen Pfennig für die Beseitigung verendeter Tiere zu zahlen hatten. In der Anhörung im vergangenen Jahr haben die kommunalen Spitzenverbände großes Interesse gezeigt, dass diese Tatsache so unmissverständlich wie nur möglich herausgestellt wird. Dass das so ist, will und kann auch von uns Landwirten niemand leugnen.
Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass es nicht verkehrt ist, wenn Landwirte in einem bestimmten Maße zur Kostendeckung bei der Tierkörperbeseitigung herangezogen werden. Doch ich möchte es ganz deutlich sagen: Die Kostenbeiträge, wie sie mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf auf uns zukommen werden, halte ich für unangemessen.
Ich möchte als Beispiel erwähnen, dass in der Entwicklung der landwirtschaftlichen Zuschüsse und Subventionen eine so genannte Herodesprämie für die Tötung von Kälbern festgesetzt wurde. Das zeigt ganz deutlich den Verfall der Werte etwa bei Jungtieren generell.
Es geht hier um mehr als doppelt so hohe Beitragssätze für die Tierseuchenkasse pro beitragspflichtigem Rind, als es zurzeit der Fall ist. Nach Berechnungen des Rinderzuchtverbandes steigen sie von gegenwärtig 5,50 DM bis 7 DM auf dann 19 DM je Rind.
Gehen wir davon aus, dass die Tierseuchenkasse ursächlich als Solidarkasse der Tierhalter zur Seuchenprophylaxe und Gesunderhaltung der Tierbestände gedacht war, so haben wir es mit einem enormen Einschnitt zu tun. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Tierseuchenkasse mit den ihr jetzt zusätzlich gesetzlich zugewiesenen Aufgaben weit über ihre ursprünglichen Aufgaben in Anspruch genommen wird. Ich darf nur hoffen, dass sie damit nicht überfordert wird und dass wir auch künftig die prophylaktische Seuchenbekämpfung beherrschen werden. Die Gefahr, dass die Kasse jetzt zu einem Selbstbedienungsladen wird, ist bei der nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehenen Gesetzeslage latent vorhanden.
Die bisherigen Beiträge dienten ausschließlich dem Zweck der Seuchenbekämpfung und waren in der Tierseuchenkasse gut und erfolgsträchtig angelegt. Die für uns Landwirte kostenfreie Beseitigung von Tierkörpern war eine sinnvolle Ergänzung dazu. Diese Kombination gestattete es uns, Tierseuchen nicht nur zu verwalten, wie es anderen Bundesländern nachgesagt wird, sondern auch zu bekämpfen. - So viel zu dem erweiterten Aufgabenfeld der Kasse.
Gerade der Preisverfall bei Rindfleisch und insbesondere auch die Dieselbesteuerung in der Landwirtschaft, die keinem europäischen Vergleich standhält, mahnen zu mehr Angemessenheit in dieser Angelegenheit. Professor Böhmer hat anlässlich der Haushaltsdebatte heute von redlichen Vergleichen gesprochen. Ich kann nicht den Vergleich des Spitzenverbandes aufmachen und nur diese eine Schiene beleuchten.
Es ist auch bedauerlich, dass die Frage der Kostenbeteiligung und das Argument des Verursacherprinzips durch die BSE-Hysterie einen großen Schub erhalten
haben. Die Bauern und insbesondere die Rinderhalter haben diese am wenigsten ausgelöst. Mehr noch, sie waren die Opfer dieser Hysterie.
Gemeinsam mit Tierschützern - das ist meiner Auffassung nach schon sehr bemerkenswert - und vielen Verbrauchern haben gerade wir, die Landwirte, in der Frage der Herden- und Kohortenschlachtung den wohl sachlichsten Standpunkt vertreten. Auch wenn das nicht unmittelbar zu diesem Thema gehört, finde ich, muss es einfach angesprochen werden, wenn wir uns über Tierkörperbeseitigung und deren Kosten verständigen und unsere Vorstellungen in eine Gesetzesform gießen wollen.
In diesem Sinne soll der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Gleichzeitig unterstützen wir die Forderung des Rinderzuchtverbandes, in den Ausschüssen angehört zu werden.
Ich mahne auch noch an, dass auf Bundes- und EUEbene im Sinne des Verbraucherschutzes auch noch viele andere Leistungen zu erbringen sind, was zum Beispiel das Risikomaterial angeht.
Außerdem noch eine Forderung der Spitzenverbände - wir haben nun einmal eine Entsorgungsfirma in Sachsen-Anhalt in der Monopolstellung -: Die Entgeltlisten und die Ausgangskalkulation müssen endlich vorgelegt werden. Wir haben eine Monopolstellung und per Gesetz wird diesem Entsorger eine - so wörtlich - angemessene Gewinnmarge garantiert. Uns Landwirten spricht man diese nicht zu.
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Herr Kollege Daehre, in Anbetracht der Zeit bitte ich um eine kurze Antwort. Hätten Sie diesen Antrag auch unter einer CDU-FDP-Bundesregierung gestellt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass ich aufgrund des zeitlichen Vorlaufs fast nahtlos an die Berichterstattung anknüpfen kann, die der Kollege Egon Sommerfeld eben gegeben hat, und zwar im Hinblick auf die Verknüpfung der Alt
schulden mit der Diesel-Problematik, die wir hier im Hohen Haus im Dezember 1999 schon einmal behandelt haben.
Unser jetziger Antrag zielt darauf ab - nachdem sich auch die anderen Fraktionen schon einmal mit Agrardiesel bzw. der Beibehaltung der Gasölbeihilfe beschäftigt hatten -, eine Berichterstattung durch die Landesregierung im Agrarausschuss zu erreichen, wobei die gesamte Energiesituation dargestellt werden soll, und zwar aufgrund der Tatsache, dass in den Agrarunternehmen - egal welcher Wirtschaftsform - erhöhte Energiekosten in ihrer Gesamtheit definitiv sehr negativ zu Buche schlagen. Selbst Frau Künast als Bundesministerin für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung ist in Gardelegen anlässlich des Landesbauerntages zu dieser Thematik heftiger Gegenwind durch die Berufskollegen entgegengebracht worden.
Ich kann mich daran erinnern, dass die Bundesebene uns gesagt hat, dass wir maximal 47 Pfennig pro Liter Agrardiesel hinnehmen sollten. Wir landeten bei 57 Pfennig und haben es dann auf der Bundesebene auf 50 Pfennig abgesenkt. Das bedeutet, wir sind immer noch drei Pfennig über der eigentlichen Zielvorgabe, die die Bundesregierung einmal deklariert hatte. Das ist im internationalen Wettbewerb fast das Dreifache dessen, was in anderen Nationen Europas zu zahlen ist. Die liegen bei 7, 11, 15 oder 16 Pfennig. Darunter sind namhafte Mitbewerber wie zum Beispiel die Niederlande.
Auch die Elektroenergie schlägt zu Buche. Durch alle Zulieferer - man möge es mir als konventionell praktizierendem Landwirt nachsehen - werden uns bei Düngemitteln, bei Futtermitteln und bei Pflanzenschutzmitteln tagtäglich neue Teuerungsraten offeriert, wobei uns die Zulieferer die Begründung vorlegen: Wir haben höhere Kosten beim Transport durch die Verteuerung des Diesels.
Diesel hat am Anfang des letzten Jahres ungefähr 1,10 DM bis 1,12 DM pro Liter gekostet. Der Preis liegt derzeit - je nach dem Stand des Dollars; das ist ja nur ein sehr künstliches System - bei 1,60 DM bis 1,65 DM. Diese Teuerung können wir nicht weiterreichen. Der Handel macht das ganz anders.
Dass Transportkostenerhöhungen zu Buche schlagen, kann jeder, der einmal im Landtag an den Getränkeautomaten geht, nachvollziehen: Mittlerweile sind auf den Becher Kaffee zehn Pfennig draufgeschlagen worden, und zwar wegen der Einführung des Euros, wegen der Ökosteuer und wegen erhöhter Transportkosten. Das heißt also, es trifft alle Verbraucher in der Gesamtheit.
Wir bitten darum, dass die Landesregierung zu diesem Fakt Stellung bezieht und uns definitiv die Auswirkungen erklärt. Wir müssen gerade in diesem Jahr hinnehmen, dass wir je Betrieb nur noch 3 000 DM - so ist die Festlegung; das ist der Sockelbetrag - an Gasölbeihilfe erhalten. Das macht in meinem Unternehmen einen Verlust von rund 25 000 DM aus. Dazu kommt die Dieselteuerung, die dann noch zusätzlich zu Buche schlägt. Wir haben keine Möglichkeit, das in irgendeiner Weise auszugleichen.
Im internationalen Wettbewerb - darum geht es uns schließlich - haben wir damit wesentlich schlechtere Bedingungen. Schon die Agenda sollte dahin wirken - neben der Ökologie -, dass die Beziehungen transparenter und dass Wettbewerbsnachteile möglichst ausgeschaltet werden. Hierzu muss ich sagen, dass die
Bundesregierung definitiv Wettbewerbsnachteile für die in der Landwirtschaft Beschäftigten eingeführt hat.
Zu der Berichterstattung sei noch angemerkt - das muss ich noch einmal sagen, weil wir uns mit dem Thema der Verquickung schon im Jahr 1999 befasst haben -: Die Überlegungen auf der Bundesebene, durch den Bundesfinanzminister, haben dazu geführt, dass wir damals diesen Antrag gestellt haben.
Wenn das Hohe Haus unserem Antrag Folge leisten kann, wird sich die Debatte sicherlich nicht über die volle Zeit hinziehen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Zur Ökosteuer: Die Bundestagsfraktion der PDS hat diese abgelehnt, ohne Wenn und Aber. - Frau Wernicke, wir haben dazu hier im Haus die Position gehabt, die Ökosteuer ist mit uns zu machen, aber nicht so. Das ist doch immer noch ein feiner Unterschied.
Ich habe bisher angenommen, wir haben immer noch das Recht der freien Meinungsäußerung, sodass ich zwar Ihre guten Wünsche für die zukünftigen Anträge unsererseits entgegennehme, Ihnen aber verspreche, dass wir nicht nur zu dem Thema Eigentum sprechen werden, weil wir dazu schon einmal eine Diskussion hatten und weil wir mit Ihnen in dieser Hinsicht beim Thema Bodenreform auch nicht weiterkommen.
Wir werden uns also auch weiterhin dieses Themas annehmen.
Frau Helmecke, Sie hätten sich dazu gar nicht äußern sollen. Ich will nicht überheblich klingen, aber wenn man von der Praxis in der Landwirtschaft keine Ahnung hat, dann sollte man sich einen kleinen Matchboxtrecker nehmen und sich in Ruhe in einen Sandkasten setzen und dann ist es aber gut.
- Die Situation ist so ernst, dass wir darüber gar nicht mehr lachen wollen, und wenn Sie dann hier herumkeifen, dann fragen Sie doch einmal Ihren Vertreter im Agrarausschuss, was der dort so treibt.
Herr Präsident, ich -
Ich schaffe es allerdings auch, das Gekeife zu übertönen, ich wollte aber doch den Pegel so halten, dass es passt.
Herr Keller, mir ist Ihre Ansicht zu der Geschichte einfach zu oberflächlich. Bei der Unterglasproduktion haben wir auch schon einmal solch eine Aufrechnung gemacht, und mittlerweile ist einer der größten Produzenten des Landes Sachsen-Anhalt in Salzwedel in Insolvenz, weil wir dort auch nicht klarkommen.
Wir haben doch eindeutig dargelegt, dass wir mit 50 Pfennig, auch wenn wir es jetzt um sieben Pfennig abgesenkt haben, dreimal so hoch liegen wie die anderen Nationen, die als knallharte Mitwettbewerber im europäischen Maßstab gelten. Wir haben es ausgeführt.
In dieser Hinsicht ist es mir zu wenig. Wenn Sie nun keinen Bericht erstatten wollen, dann müssen wir das in Selbstbefassung hinbekommen. Wir wollen die Zahlen auf dem Tisch haben. Dass wir das auf Landesebene nicht ändern können, ist uns auch klar, aber dann müssen wir eben an die Bundesebene ran. Wir können nicht so tun als ob, während Frau Künast alle Kosten, die es irgendwo gibt, an die Landwirtschaft weitergibt.
Sie haben eben auch noch einmal die Teuerungsrate angesprochen. Jeden Tag stehen in der Zeitung neben den Spritpreisen die inflationstreibenden Faktoren, zum Beispiel die gestiegenen Nahrungsmittelpreise.
Nun sage ich Ihnen als praktizierender Landwirt, der die Urproduktion als Grundlage bietet: Wir bekommen von dieser Steigerungsrate nicht einen Pfennig ab. Die Brötchen sind verteuert worden. Dazu hieß es: Es liegt am Mehl. Jeder denkt, die Landwirte sind uns lieb und teuer. Das Fleisch ist aufgrund von BSE und MKS teurer geworden. Auch in dieser Hinsicht liegen wir jenseits von Gut und Böse.
Nun betrifft es die anderen Grundnahrungsmittel auch noch. Der Preis für Milch ist im Handel klammheimlich um 30 Pfennig pro Liter gestiegen. Sicher, wir haben immer beklagt, dass ein Liter Milch preiswerter ist als ein Liter Mineralwasser. Jetzt hat der Handel das zulasten aller Verbraucher korrigiert und wir hatten eine Inflationsrate wie schon lange nicht mehr.
Es kann aber nicht so sein, dass wir das alles auf die Landwirtschaft abwälzen. Dann kommen noch ein paar Folgekosten. Sie sagen einfach: Na gut, dann müssen wir eben ein paar Mark aus dem Gewinn streichen. Die Landwirte erfüllen aber auch Vertragsnaturschutzauflagen, für die sie zum Beispiel auch Diesel verwenden müssen, wenn sie die entsprechenden Flächen befahren. In dieser Hinsicht muss Frau Künast sich die Fragen gefallen lassen: Wie wird es denn da mit den Steigerungsraten? Wie wollen wir denn das abfangen?
Hierbei sprechen wir aber von Modulation. Jeder nimmt das Wort in den Mund. Wir wissen aber noch nicht so recht, was wir damit anfangen können.
Wenn der Antrag nicht in den Ausschuss überwiesen wird, wenn man uns eben nur gute Absichten unterstellt und wir jetzt hier im wahrsten Sinne des Wortes wie der „Wolf im Schafspelz“ daherkommen, dann nehmen wir das zur Kenntnis. Wir werden uns dann im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes auch bei knappen Kassen der Problematik annehmen. Wir kommen ja nachher auch
noch einmal zu einem prekären Problem, das die Landwirtschaft berührt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Barth, Ihrem Ansinnen zur Ausschussüberweisung können wir nicht stattgeben; denn wenn Sie heute Morgen die Einladung der Gewerkschaft angenommen hätten und mit den Betroffenen ins Gespräch gekommen wären, dann wüssten Sie, dass sie für morgen früh zu 8 Uhr in ihre zuständigen Ämter einbestellt sind, um die Kündigung in Empfang zu nehmen. Das heißt, wir können nicht erst in lange politische Diskussionen darüber verfallen; daher auch der Antrag.
Die Chronologie ist eindeutig: Im Jahr 1993 haben die SPD und die PDS die Kündigungen bei Waldarbeitern verhindert; danach haben die CDU und die PDS dieses Ansinnen - damals noch unter Minister Rehhahn - vereitelt. Ich denke - aller guten Dinge sollten drei sein -, dass wir sie auch diesmal verhindern können, nicht um sie zu verhindern, sondern um ein anderes Zeichen zu setzen.
Kollege Gallert hat es angesprochen. Wir haben seit 1995 in Bezug auf den Forstbereich ein Personalkonzept eingefordert, auch in Anbetracht der damals anstehenden Diskussion der letzten Forstreform. Im Landeswaldprogramm - Herr Minister Keller sprach davon -, das im Jahr 1998 in Kraft gesetzt wurde, wird von einer Zielgröße in zehn Jahren gesprochen, das heißt bis 2008.
Man kann natürlich verstehen, dass die Gewerkschaft in Bezug auf Teilzeit sehr zurückhaltend ist, weil es hierbei um die niedrigen Einkommensgruppen geht. Wenn die auch noch verzichten, dann wird es meiner Auffassung nach recht eng, was die Existenz der Familien angeht. Kritisch ist auch, dass bei der jetzt anstehenden letzten Runde keine Abfindung mehr angeboten wird.
Ich muss es noch einmal erwähnen: Das Forstamt in meinem Heimatbereich hat auch von der Möglichkeit der Anwartschaftsregelung Gebrauch gemacht. Das bedeutet, dass die Beschäftigten sechs Monate arbeiten und sechs Monate arbeitslos sind. Damit sind sie aber unkündbar. Das Arbeitsamt sagt: Wer auf so viel freiwillig verzichtet, dem kann dann nicht noch zur Strafe gekündigt werden. Auch das sind schon freiwillige Maßnahmen, die die Beschäftigten für sich in Anspruch genommen haben. Es sollte einen finanziellen Anreiz - ich habe es schon gesagt - in Form einer Abfindung geben.
Dann gehen wir eben in einen anderen Bereich - Kollege Gallert hat es eben schon angesprochen -, in den produktiven Bereich: Holzwerbung. Sicherlich könnte mir jetzt vorgehalten werden: Das können wir doch mit Leistungen Dritter machen. Die weisen wir auch alle Jahre wieder mit Steigerungsraten im Haushalt aus. Ich frage: Wird dann die Holzwerbung in dem Bereich tatsächlich preiswerter?
Hiermit, Frau Kollegin Wernicke, sind wir dann wieder an einem Streitpunkt angelangt, der Privatisierungspolitik der damaligen Bundesregierung, dem Treuhandgesetz. Wir haben im Agrarausschuss bereits eine Anhörung dazu gehabt. Der Wert wird privatisiert, aber der Naturschutzaspekt bleibt gesellschaftlich und die Personalkräfte bleiben gesellschaftlich, sprich: zulasten des Landes Sachsen-Anhalt.
Für uns ist auch Folgendes schwer nachvollziehbar: Die Qualifizierungsgesellschaft führt in Kurzarbeit Null. Wenn wir die Kollegen verstärkt in den Wasserbau versetzen und dann einen LHO-Betrieb daraus machen,
dann muss man sich den Vorwurf gefallen lassen: Wenn dafür Geld da ist, dann hätten wir sie auch im Wald behalten können.
Auf der Demo - diejenigen, die dabei waren, können das bestätigen - haben die Kollegen nicht gegen die Delegierung von Aufgaben in den kommunalen Bereich demonstriert. Sie haben hauptsächlich gegen den schlechten Informationsfluss demonstriert. Es darf eben nicht sein, dass ich so etwas aus der Zeitung erfahre.
Dies muss ich dann auch sagen: Unsere Forderung richtete sich auf ein Personalkonzept und auch da ist noch Fehlanzeige. Wenn man die Budgetierung in den Forstämtern umsetzen würde - die drei Modelle haben gezeigt, dass es deutliche Steigerungsraten gibt -, wenn ich die Forstämter außerdem von nicht hoheitlichen Aufgaben wie Schullandheimen und Ähnlichem befreien würde, wäre eine echte Einsparung da.
Das Problem, das wir dabei haben, ist Folgendes - das hat Kollege Gallert auch schon angesprochen -: Es ist wiederum die Bundesebene; denn das Problem, das wir in Sachsen-Anhalt bekommen haben, ist erst nach der Steuerreform von Herrn Eichel über uns gekommen.
Wir fordern soziale Daseinsvorsorge durch das Land als Dienstherrn ein. Die Gewerkschaftsvertreter in den Reihen der SPD müssen sich natürlich fragen lassen, wenn man die Waldarbeiter auf die private Schiene schickt, wie es dort mit der Tariftreue gehalten wird. Jeder weiß, wovon ich spreche. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde a) nicht die gesamte Einbringungszeit ausschöpfen wollen, und b) kann ich Ihnen jetzt schon versichern, wir werden auch keine namentliche Abstimmung fordern.
Die Elbe und die Sensibilität dieses Themas im Hinblick auf die Ausgewogenheit von Ökologie und Ökonomie beschäftigen uns schon seit längerem. Nun mag sich die eine oder der andere vielleicht die Frage stellen, warum wir dieses Thema bereits jetzt erneut auf die Tagesordnung bringen.
In der 50. Sitzung des Landtages am 25. Januar dieses Jahres wurde ein Beschluss zu diesem Thema gefasst, ebenfalls zum Thema Strombaumaßnahmen im und am Flusssystem Elbe. Genau dieser Beschluss beinhaltete einen dritten Punkt, nämlich die Einflussnahme des Landes Sachsen-Anhalt auf die Erstellung eines Gesamt
konzeptes für alle Unterhaltungs- und/oder Ausbaumaßnahmen in und an der Elbe.
Wir haben diesen Beschluss auch im federführenden Umweltsausschuss beraten und bekamen, wie es unter den Punkten 1 und 2 gefordert worden war, einen Bericht der Landesregierung zum Stand der Dinge überhaupt. Dieser war sehr ausführlich. Das geht auch alles in Ordnung.
Aber wir hatten darum gebeten, diesen Bericht als Zwischenbericht zu werten, weil das Ministerium damals gerade gemeinsam mit zwei weiteren Bundesländern an einem Brief an den Bundesverkehrsminister zu dieser Thematik gearbeitet hat. Da dieser Brief noch nicht vorlag, wäre es logisch gewesen, den Bericht als Zwischenbericht zu werten. Es ist dann aber auf Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt worden und der Antrag wurde mehrheitlich als erledigt betrachtet.
Ich hatte, bevor wir dazu gekommen sind, im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss einmal Folgendes gesagt: Wenn wir uns damit nicht intensiv befassen wollen, dann müssen wir eben diesen ausführlichen und, wie ich zugebe, etwas arbeitsintensiveren Weg wählen, um dahin zu kommen.
Uns liegt mittlerweile auch der maßgebliche Inhalt des Schreibens an den Bundesverkehrsminister vor und wir wissen, welche Aktivitäten die Landesregierung dahin gehend entwickelt hat. Ich kann für unsere Seite sagen: Es ist sehr viel an guten Ideen auf den Weg gebracht worden und wir hoffen, dass daran festgehalten wird.
Wir möchten aber - auch mit diesem wiederholten Antrag - erreichen, dass endlich die Gesamtkonzeption, wie es im Jahr 1996 zwischen den Naturschutzverbänden und dem Bundesverkehrsministerium vereinbart worden ist - ich sage es noch einmal: unter der CDU/CSU-FDPBundesregierung -, auf den Tisch kommt. Denn es kann nicht sein, dass wegen jeder Buhne die Revolution ausgerufen wird; es muss dann auch die Diskussion versachlicht werden.
Wir meinen, die Elbe hat längst europäische Dimension, nicht nur als Fluss, sondern auch was die politische Betrachtung angeht. Eine These des Leiters des BUNDElbeprojektes, Herrn Dörfler, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitieren:
„Die Elbe ist bestenfalls eine drittklassige Wasserstraße, aber ein erstklassiger Fluss.“
Ich kann es nur wiederholen: Ich würde den Begriff „Wasserstraße“ nicht verwenden, „Wasserweg“ wäre treffender. Das Wort „Straße“ hat schon wieder so etwas Geordnetes an sich.
Im Dezember vergangenen Jahres ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie erlassen worden, die eindeutig festlegt, dass in den nächsten drei Jahren auch die Bundesrepublik Deutschland diese in nationales Recht zu überführen hat. Das hat dann auch Auswirkungen auf die Elbe, das hat dann auch Auswirkungen auf die Landesentwicklungsplanung.
Weil von den Aktiven der Schifffahrt, die Elbe und Saale nutzen, immer gesagt wird, dass sie natürlich auch mit dem Niedrigwasser - auch auf der Elbe - zu tun haben, vertreten wir die Vision, dass wir den Wasserweg in der tatsächlichen Verteilung in der Fläche eben mit Bahn und Lkw kombinieren.
Deshalb sehe ich hinsichtlich des Wasserstraßenkreuzes, das derzeit entsteht, überhaupt keine Probleme.
Dort bieten wir dann die Möglichkeit an, die Transportmedien zum Umsteigen zu nutzen. Die Bahn hat Kapazität.
Es geht in der „Elbe-Erklärung“ von 1996 auch um die Seitenkanäle, also auch um den Elbe-Havel-Kanal, also die Richtung nach Berlin. Ich bin als Einwohner der Stadt Genthin auch Anrainer. Wenn ich dann die prognostizierte Tonnage sehe, wird es schwierig. Auch die EU-Osterweiterung wird wahrscheinlich nicht eine Tonnage bringen, wie sie derzeit mit genutzt wird. Aber die Kanäle haben dann auch eine landespolitische Bedeutung im europäischen Maßstab. Das wird überhaupt nicht abgestritten.
Wenn ich dann aber sehe, welche Rolle der Freistaat Sachsen spielt, muss ich fragen: Gibt es ihn nicht? Auch durch Sachsen fließt die Elbe. In Sachsen regiert die CDU und Herr Wissmann war meines Wissens auch ein CDU-Minister. Ich verstehe nicht, dass man ein Bundesland mit dieser Bedeutung ausklammert.
Wir zielen darauf ab, dass sich das Land SachsenAnhalt seiner Verantwortung bewusst wird; denn Sachsen-Anhalt stellt einen sehr großen Anteil innerhalb des Biosphärenreservats Elbe.
Damit Sie sich nachher nicht wundern, sage ich Ihnen jetzt schon, dass die Debattenrede unserer Fraktion Dr. Süß als wirtschaftspolitischer Sprecher halten wird. Wir haben also in der Teilung der Fragen von Ökologie und Ökonomie kein Problem.
Es stellt sich dann auch die Frage zum Beispiel bei der Förderpolitik des Landes. Wir geben Fördermittel in Größenordnungen, auch Landesmittel, für den Hafenausbau aus und wissen, wenn dieses Gesamtkonzept nicht auf dem Tisch liegt, gar nicht, wie es im Einzelnen im europäischen Maßstab funktionieren wird.
Das zu erreichen war auch Ziel unseres Antrages, wie gesagt, aus der 50. Sitzung, der aber mehrheitlich für erledigt erklärt worden ist. Deshalb unser heutiger erneuter Antrag. Der Änderungsantrag der CDU zielt durchaus in dieselbe Richtung, sich, wie gesagt, im Besonderen dafür einzusetzen. Wir möchten wirklich nur Gewissheit haben.
Uns ist bei einem Treffen mit Praktikern eine Auflistung der für das Jahr 2001 vorgesehenen Baumaßnahmen übergeben worden. Darunter fällt auch das Deckund Leitwerk von Gallin. Es ist aber auch geplant, in Coswig ein Deck- und Leitwerk in einer Länge von 1,2 km instand zu setzen, und es sind insgesamt für das Jahr 2001 154 Buhnen vom Elbkilometer 225 bis zum Elbkilometer 557 gestaffelt aufgelistet worden.
Zum Buhnenausbau: Aus einem Schreiben der Staatssekretärin Frau Mertens an die Bundestagsabgeordnete Frau Lemke vom Januar 2001 wird deutlich, dass je Buhne zwischen 100 und 500 t an Gestein verbaut werden, in einigen Fällen bis zu 1 000 t. Man muss sich einfach überlegen, ob das sinnvoll ist.
Es ist Fakt: Wer an der Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Landesamtes für Umweltschutz am Donnerstag vergangener Woche in Halle teilgenommen hat, konnte in einem Fachvortrag eines Meteorologen hören, dass das Wasserdargebot im negativen Bereich ist.
Das bedeutet: Auch unsere Flüsse führen weniger Wasser. Das bedeutet auch, dass wir bei der Schifffahrt Probleme bekommen werden. Wir sollten als tatsächlich ökologische Alternative die Verkehrsmedien miteinander
verbinden. Das sollte auch aus einer Gesamtkonzeption herauskommen, denke ich.
Ich möchte Ihnen noch ein paar Zahlen in Bezug auf die Kosten nennen. Der Ausbau von Mittel- und Oberelbe macht mit geplanten 275 Millionen DM - allerdings Stand Oktober 1999 - einen sehr geringen Kostenfaktor aus. Der tatsächliche größte Happen ist das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 mit - Stand Oktober 1999 4,56 Milliarden DM.
Wenn man dann sieht, dass der Elbe-Havel-Kanal parallel zu der mit über 1 Milliarde DM hochgerüsteten Eisenbahntrasse in Richtung Berlin verläuft, die offene Kapazität hat, dann muss man sich schon fragen, warum wir seit vier Jahren auf die Konzeption warten.
Die Umweltverbände haben ihren Teil geleistet, sie haben die Konzeption für sich, ihren Katalog vorgelegt. Dieser ist aber von der Regierung für nichtig erklärt worden. Seit über eineinhalb Jahren - so waren die Aussagen der Verbände - wartet man jetzt, dass vonseiten der Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Jahr 1996 umgesetzt wird.
Wir fordern einfach nur die Landesregierung auf, aufgrund des hohen Anteils des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich der Elbe aktiv zu werden. Wenn der Änderungsantrag der CDU-Fraktion darauf zielt, dass wir uns darüber noch einmal im Ausschuss verständigen, dann würden wir uns auch dagegen nicht sperren. - So viel erst einmal dazu. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Sachse, im Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses vom 8. März 2001 ist die von Ihnen getroffene Feststellung enthalten, Sie hätten die Dringlichkeit der Gesamtkonzeption während der Debatte im Landtag unterschätzt. Ist das auch noch heute festzustellen? Das war die erste Frage.
Die zweite: Ich habe darüber gesprochen, wann die Umweltverbände ihren Katalog dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt haben. Finden Sie es in Ordnung, wenn man eineinhalb Jahre in dem Ministerium darüber Bescheid weiß - auch in dem jetzt neu geführten - und
trotzdem in dieser Art und Weise nicht vorwärts kommt? Sie haben selbst die Bedeutung für die Landesentwicklungsplanung angesprochen. Über die europäische Dimension der Elbe sind wir uns sicherlich einig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wernicke, eine solche Rede - noch dazu an Ihrem Geburtstag - vom Minister entgegennehmen zu müssen, das haben Sie wirklich nicht verdient.
Es sei mir aber vorweg die Bemerkung gestattet, Herr Keller: Für den roten Faden in der Geschichte bin ich als Vertreter der PDS verantwortlich, denke ich.
Das ganze Problem der Forststrukturreform bzw. der Zukunft der Landesforstverwaltung einschließlich der Perspektive der Waldarbeiter bewegt uns hier im Hohen Haus schon seit der ersten Legislaturperiode durchgängig bis heute.
Der aktuelle Arbeitsstand in dieser Angelegenheit kann aus mehreren Gründen nicht befriedigen und produziert auch bei uns entsprechenden Unmut.
Erstens erfolgte die Bearbeitung der Reform der Landesforstverwaltung zu wenig transparent für alle Beteiligten, insbesondere - darin muss ich Frau Wernicke Recht geben - für uns Abgeordnete, speziell für die Mitglieder des Agrarausschusses. Für meinen Teil muss ich das so einschätzen.