Barbara Knöfler
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Erstes beweise ich, dass ich ehrlich bin. Auf dem Rednerpult hat jemand einen Kugelschreiber liegen lassen. Ich hoffe, er holt ihn beim Präsidenten wieder ab.
Jetzt widme ich mich dem obligatorischen Jahresbericht, der Ihnen in der Drs. 3/5285 vorgelegt wurde. Vermutlich haben sich alle Damen und Herren des Hohen Hauses diesen Bericht angesehen und haben ihn geprüft. Ich
möchte mich bemühen, mich bei meinen Ausführungen auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Gestatten Sie mir aber denn doch, einige unverzichtbare Überlegungen zu äußern.
Dem wohlwollenden Betrachter oder der wohlwollenden Betrachterin der Ausschussarbeit dürfte sicherlich nicht entgangen sein, dass der Petitionsausschuss seine Arbeitsweise qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut hat.
Diese praktische Übung pflegen und entwickeln wir. Das geschah zum Beispiel durch eine Vielzahl von Ortsterminen, die von einzelnen Ausschussmitgliedern und in Einzelfällen auch mit dem Ausschusssekretariat wahrgenommen wurden, durch Anhörungen im Ausschuss mit allen Streitparteien und durch Sitzungen, die außerhalb des Landtages am Ort des Geschehens stattfanden.
Diese flexible Arbeitsweise hat verschiedenste Folgen. Einige Folgen seien an dieser Stelle genannt:
Erstens. Der Kontakt zu den Petentinnen und Petenten, den Ministerien und den Behörden hat sich verbessert. Unsere Arbeit wird ernster genommen und wahrgenommen. Dadurch wird die Ausschussarbeit zu keinem Gegeneinander, sondern zu einem Miteinander.
Zweitens. Lösungswege werden durch sachkundige Anregungen aller Beteiligten, auch der beschwerten Behörden, zunehmend im Sinne des Beschwerdeführenden gesucht und, sehr geehrte Damen und Herren, auch gefunden. Im Ergebnis konnten 112 Petenten einen positiven Petitionsbescheid erhalten, was folgerichtig heißt: Dem in der Petition vorgebrachten Anliegen wurde in vollem Umfang abgeholfen.
Drittens. Unerfasst und ungezählt sind diejenigen Fälle, in denen die Petenten einen sachdienlichen Hinweis oder einen Ratschlag erhalten haben. So konnten unter anderem auf die zuständige Stelle verwiesen werden, die ihrem misslichen Übel abhelfen könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! So wirken und arbeiten die Ausschussmitglieder der demokratischen Parteien parteiübergreifend und gegen Parteiverdrossenheit.
Viertens. Sie werden im Bericht vergeblich diejenige Anzahl von erledigten Petitionen suchen, die mittels eines Kompromisses zumindest zum Teil im Sinne der Petenten eine Lösung erfahren haben. Ich werde dem Ausschusssekretariat empfehlen, alle durch Kompromiss gelösten Petitionsfälle im nächsten Berichtszeitraum zu erfassen und im Jahresbericht auszuweisen.
Im Berichtszeitraum 2001 gingen insgesamt 874 Bürgerbegehren im Landtag ein. Davon waren 717 Petitionen und 157 Eingaben, einschließlich 25 Sammelpetitionen mit mehr als 5 600 Unterschriften sowie eine Massenpetition mit 106 Zuschriften.
Einzelbeispiele wie der Fall „Bau eines Arsenwerkes in Osterwieck“ oder der Fall des Denkmalensembles in Alexisbad lösten ein großes Bürger- und auch Medieninteresse aus. An dieser Stelle gilt ein besonderer Dank allen Medienvertretern und Medienvertreterinnen, die durch die sachliche und objektive Darstellung unserer Arbeit im Fernsehen, im Rundfunk und in der Presse einen Beitrag zu unserer Unterstützung geleistet haben.
Vor allem die Beratung der weniger spektakulären Beschwerden und Bitten wurde aber nicht vernachlässigt; denn wir wissen: Hinter jeder Bitte oder Beschwerde stehen Sorgen, Nöte, Ängste, Probleme, Missstimmungen und Verärgerungen von Bürgern und Bürgerinnen. Und diese gehören ernst genommen. Ich darf Ihnen versichern, sehr geehrte Damen und Herren, dass jede Petition ernst genommen sowie angemessen und ordentlich behandelt wurde und auch wird.
Optimistisch stimmt die Tatsache, dass die Behörden und Ämter ihren Service zugunsten der Kunden unserer Bürger - verbessert haben. Antragsteller werden nicht mehr als lästige Bittsteller oder Bittstellerinnen empfunden, sondern fordern zunehmend ihre Rechte selbst ein.
Es wäre aber Utopie, darüber nachzudenken, Konfliktsituationen völlig zu vermeiden. So wird es für den Petitionsausschuss - da bin ich mir sicher - auch künftig eine Menge Arbeit geben.
Viel Arbeit - um das noch einmal aufzugreifen - hatte der Petitionsausschuss im Jahr 2001 im Sachgebiet Inneres zu leisten. Mit 216 eingegangenen Petitionen speziell zu den Schwerpunkten Abschiebung, Einbürgerung sowie Abfallgrundgebühren verzeichnete dieses Sachgebiet die meisten Petitionen.
Deutlich weniger Petitionen wurden zur Fördermittelpraxis im Wirtschaftsministerium eingereicht. Es waren sieben an der Zahl. Ein Grund dafür könnte darin liegen, dass der Petitionsausschuss um eine allgemeine Aufklärung gebeten hatte; dem ist das Wirtschaftsministerium auf Anregung des Ausschusses mittels eines Flyers nachgekommen. Dieser wurde angefertigt und wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern ausgereicht. Er enthält sachdienliche Hinweise zu der Fördermittelpraxis und ermöglicht Einblicke in diese.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß - das schätze ich objektiv so ein -, ich war für die Damen und Herren Ausschussmitglieder der demokratischen Parteien, für die Ministerien, für die Behörden und für jene, die mit mir zu tun hatten, wenn es darum ging, für die Anliegen von Petenten zu streiten, sicherlich nicht immer eine einfache Partnerin. Auch ich musste lernen, dass es nicht immer heißen kann: in vollem Umfang für den Petenten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das haben wir gemeinsam in vier Jahren lernen dürfen. Ich bin Ihnen äußerst dankbar, dass ich diese Erfahrung hier sammeln konnte. Ich bin mir aber auch sicher, dass der Ausschuss allein diese Arbeit nicht hätte leisten können. Viele Hände haben dazu beigetragen, dass unsere Arbeit zum Erfolg geführt hat. Ich denke mir auch, dass die Arbeit des Ausschusses nun von dem einen oder anderen ernster genommen und geschätzt wird.
So haben die Berichterstatter der demokratischen Parteien, die Vertreter der Landesregierung und ihrer Behörden einiges geleistet und das ihnen Mögliche getan. Die Ministerien haben in guter Vorbereitung ihre Arbeit grundlegend geleistet und ständigen Kontakt mit den beschwerten Behörden gepflegt.
Vorabtelefonate - etwas ganz Neues - und die Informationen daraus brachten neueste Sachstände und Erkenntnisse in die Petitionsausschusssitzung. Hierbei handelte es sich also nicht um einen „alten Hut von gestern“, sondern um die neueste Information. Dafür
sage ich den Damen und Herren der Ministerien und allen, die uns dabei unterstützt haben, ein herzliches Dankeschön.
Dieser Tatsache geschuldet, aber auch aufgrund des wachsenden Medieninteresses wird unsere Arbeit bewusster als noch vor zwei oder drei Jahren wahrgenommen. Mein Dank gilt an dieser Stelle noch einmal den Ausschussmitgliedern. Kritisch möchte ich bemerken, dass die 73. Sitzung und die 81. Sitzung des Petitionsausschusses wegen mangelnder Teilnahme von Ausschussmitgliedern und Nichtgewährleistung der Beschlussfähigkeit abgebrochen werden mussten.
Einen besonderen Dank möchte ich noch aussprechen. Es ist ein besonderer Dank, weil ein großes Engagement und große Einsatzbereitschaft von den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariates gezeigt wurde. Der Dank gilt allen, die sich verantwortungsbewusst bei den Verfahrenswegen von Petitionen eingebracht haben.
Bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist mir bewusst geworden: Einer allein ist nichts. Es zählt Teamarbeit. Nur dann kann das erreicht werden, was für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden muss.
Dieser Ausschuss, sehr geehrte Damen und Herren, gehört ernster genommen. Es gehören engagierte und verantwortungsbewusste Abgeordnete in diesen Ausschuss. Dann, denke ich, unternehmen wir etwas für die Bürger und Bürgerinnen in Sachsen-Anhalt und leisten etwas gegen die Parteienverdrossenheit.
Jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, bedanke ich mich dafür, dass das Haus bei der Erstattung des Berichts des Petitionsausschusses relativ voll ist. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zu dieser späten Stunde zugehört haben, und möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung schlägt Ihnen in der Beschlussempfehlung vor, sich nicht zum Landesverfassungsgerichtsverfahren 4/01 zu äußern. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst, und ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vorsitzende des Petitionsausschusses lege ich Ihnen halbjährlich den Bericht vor. Mit Wiederholungen möchte ich Sie in Anbetracht der zu erwartenden langen Sitzungsperiode nicht stressen.
Aber gestatten Sie mir, wenigstens einige wesentliche Überlegungen und neue Aspekte vorzutragen, die wir im Petitionsausschuss praktizieren und die auch die Arbeitsweise des Petitionsausschusses verbessert haben. Dadurch haben wir einen besseren Kontakt zu den Petentinnen und Petenten und können erstens die Ausschusssitzungen durch Anhörungen bereichern, die zunehmend auf den Tagesordnungen der Ausschusssitzungen zu finden sind und sowohl die Mitglieder des Petitionsausschusses, die Berichterstatterinnen und die Vertreter der Landesregierung als auch die Petentinnen nachhaltig beeindrucken. In der Konsequenz konnten viele sachkundige Kritiken und Anregungen berücksichtigt werden, Missverständnisse geklärt und Lösungswege im Sinne der Beschwerdeführerinnen gefunden werden.
Zweitens werden Ortstermine durchgeführt. Zur guten Sitte des Petitionsausschusses ist die Wahrnehmung von Terminen vor Ort geworden. Diese tragen ebenso wie die Anhörungen dazu bei, dass durch die persönliche Problembetreuung die Bindung zwischen dem Volk und den Politikmachern wächst. Der Petitionsausschuss wird nicht ohne Grund immer wieder gern als der Ausschuss genannt, der der Politikverdrossenheit am ehesten entgegenwirkt.
Auch wenn die Petitionen immer häufiger positiv beschieden werden, lassen uns manche an Grenzen stoßen. Dabei leisten die Abgeordneten und Ausschussmitglieder nicht selten ein Stück psychologische Arbeit, zum Beispiel wenn dem Petenten nachvollziehbar zu erklären ist, warum etwas nicht zu realisieren geht. Doch nicht selten ist der Petent schließlich auch dafür dankbar, eine aufklärende Sachdarstellung erhalten zu haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wer von Ihnen intensiv die Medien verfolgt, wird feststellen, dass der Petitionsausschuss verstärkt in das öffentliche Interesse rückt. Konkrete Einzelfälle lösen das Medieninteresse ebenso aus wie die Tatsache, dass die Arbeit des Ausschusses bewusster wahrgenommen und angenommen wird. Dies ist zum einen dem Umstand geschuldet, dass das Petitionsrecht ein Jedermannsrecht ist.
Zum anderen sind Veranstaltungen wie die am vorletzten Wochenende für die öffentliche Wahrnehmung geradezu prädestiniert. Die Petitionsausschussvorsitzen
den der Bundesländer trafen sich auf Einladung der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in Magdeburg. Die Landeshauptstadt fungierte vom 17. bis 19. Juni 2001 als Gastgeberin. Es war eine inhaltsreiche, hochwertige, ideenreiche und arbeitsintensive Konferenz, die die Sichtweise und Sichtweite der einzelnen Teilnehmer und Teilnehmerinnen ausbaute.
Dazu trugen unter anderem die Referenten Herr Jacob Söderman, Europäischer Bürgerbeauftragter, und Herr Vitaliano Gemelli, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, bei. Ein schöner Nebeneffekt war, dass Sachsen-Anhalt über die eigenen Landesgrenzen hinaus für sich werben durfte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, mich bei den Ausschussmitgliedern recht herzlich für ihr Engagement und ihren Einsatz zu bedanken. Ich danke ebenso dem Ausschusssekretariat für die hervorragende Begleitung unserer Arbeit.
Ehe ich jedoch meinen Redebeitrag beende, habe ich noch eine angenehme Aufgabe. Und zwar möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Petitionsausschusssekretariat ab dem 1. Juli dieses Jahres durch eine Volljuristin begleitet wird. Damit wird eine Forderung des Petitionsausschusses umgesetzt. Wir erwarten, dass es durch das Aufspüren und Ausreizen von Rechtslücken noch öfter möglich sein wird, im Sinne unserer Klientel, den Petentinnen und Petenten, zu bescheiden.
Ich darf Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen. Dieser Beschluss wurde durch den Petitionsausschuss einstimmig gefasst. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das höchstrangige Recht, das Petitionsrecht von Bürgern und Bürgerinnen in Sachsen-Anhalt wird jetzt, nach der Mittagspause, ausgewertet. Ich stelle fest, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier an der
Arbeit des Petitionsausschusses, der sich ausschließlich mit den Problemen von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigt, nicht so sehr interessiert zu sein scheinen. Das zur Einführung.
Vielleicht können wir festhalten, wer von welchen Fraktionen anwesend ist. Aber ich denke, dass muss in den Fraktionen diskutiert werden. Der Ausschuss tagt nichtöffentlich. Wir als Ausschuss wissen, wie das Petitionsrecht im Einzelnen bewertet wird. Ich bitte einfach darum, dass das in den Fraktionen diskutiert wird, und erwarte bei meiner nächsten Rede etwas mehr Disziplin. Übrigens würde ich unter solchen Umständen eine Ausschusssitzung abbrechen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt zur Rede. - Ein arbeitsreiches Jahr, und zwar das Jahr 2000, liegt hinter den Mitgliedern des Petitionsausschusses, ein Jahr, in dem der Ausschuss 23-mal zusammentrat, 115 Stunden tagte, 926 Petitionen beriet, davon 759 abschließend.
Der größte Anteil der Petitionen, nämlich 255, betraf das Sachgebiet Inneres. Insgesamt wurden 17 Sammelpetitionen mit 4 374 Unterschriften und fünf Massenpetitionen mit 222 Unterschriften eingereicht. Des Weiteren führte der Ausschuss 26 Anhörungen und drei Ortstermine durch. Letztgenannte führten uns in die Jugendvollzugsanstalt nach Halle, nach Meitzendorf in das Feuerwehrhaus zu einer Bürgerinitiative und in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der hohe Rang, den der Verfassungsgeber dem Petitionsausschuss beigemessen hat, wird wie folgt deutlich: Wirklich jeder und jede hat das Recht, eine Petition im Landtag einzureichen, wenn sie bzw. er sich durch das Handeln der öffentlichen Hand beeinträchtigt fühlt. In einer Zeit der Bürokratisierung und der Unübersichtlichkeit von Verwaltungsstrukturen ist es den Bürgern und Bürgerinnen möglich, sich ohne wesentliche formale Voraussetzungen und vor allem ohne Kosten an das Parlament zu wenden, getreu dem Motto: Nicht alles, was sich nicht rechnet, muss ohne Wert sein.
Wenn der Ausschuss auch nicht in jedem Fall dem Anliegen der Petenten entsprechen kann, wird er als Ausschuss, der ausschließlich mit den Sorgen und Nöten der Menschen konfrontiert wird, hoffentlich von wachsender Bedeutung sein.
Ein klug genutztes Petitionsrecht und Petitionsverfahren kann nämlich, sehr geehrte Damen und Herren, Schrittmacher für mehr Bürgernähe und für mehr Verständnis für die Parlamente sein; denn Petitionen verbinden Bürger und Bürgerinnen wie ein unsichtbares Band mit dem Parlament. Durch Hilfe im Einzelnen versuchen wir Politikverdrossenheit unmittelbar entgegenzuwirken und werben für das Verständnis rechtlicher und faktischer Zusammenhänge.
Petitionen - da berichte ich Ihnen nichts Neues - können prinzipiell alle Rechtsgebiete berühren, für die das Land irgendeine und sei es eine noch so geringe Zuständigkeit hat. Die Palette reicht von Renten über Rehabilitationsverfahren, von Asyl über Familienzusammenführung, von Straßenausbaubeiträgen bis hin zu Steuern, um nur einiges zu nennen.
Gegenwärtig beschäftigt sich der Petitionsausschuss vor allem mit den Auswirkungen der Schulentwicklungspla
nung, mit der Vergabe von Fördermitteln für den Wohnungsbau, mit dem Denkmalschutz, mit Vertriebenenzuwendungen, mit Fragen zum Asylrecht und zur beruflichen Rehabilitation, zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zur Berufsausübung, mit Honorarfragen, mit Bußgeldangelegenheiten, mit Bearbeitungszeiten in den Verwaltungen, mit bürgerunfreundlichem Umgang in einigen Verwaltungen, mit ruhestörendem Lärm, mit der Anerkennung von Ansprüchen wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit, mit der Anerkennung von Behinderungsgraden, mit Haftbedingungen in Justizvollzugsanstalten, mit Straßenausbaugebühren und mit Abwassergebühren.
Aus der tatsächlichen Palette habe ich nur einen groben Überblick gegeben. Hingegen wird in der Beschlussempfehlung zum Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000 im Detail aufgelistet, wo Bürgerinnen und Bürgern der Schuh klemmt bzw. Gesetze, Runderlasse, Arbeitsanweisungen und Verordnungen sich zum Nachteil des Einzelnen auswirken können. Somit bietet der vorgelegte Bericht für Sie, sehr geehrte Damen und Herren, eine gute Gelegenheit zu überprüfen, wo eventuelle Novellierungen von Gesetzen erforderlich sind. Allerdings setzt das voraus, dass Sie sich des Berichtes annehmen.
Die detaillierten Ausführungen des Berichtes unterstreichen die einzelnen Schwerpunkte der Sachgebiete. Ohne Zweifel gestatten Sie mir, aus den oben genannten Sachgebietsschwerpunkten auszugsweise zu berichten.
Häufig wird in den Petitionen deutlich, dass es bei den Mitarbeiterinnen der verschiedenen Sozialämter, Wohngeldstellen und Landesversicherungsanstalten den Hinweis auf einen unfreundlichen Umgang mit den Anspruchsberechtigten gibt. Letztendlich führt erst die Petition zum berechtigten und gewünschten Erfolg des Antragstellers.
Als Ausschussvorsitzende möchte ich an dieser Stelle für mehr Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit der Mitarbeiterinnen in den Ämtern werben. Wenn einem eine Leistung zusteht, dann sollte er sie in Anspruch nehmen können, ohne einen langwierigen, im Einzelfall zwei bis fünf Jahre andauernden und zermürbenden Weg in Anspruch nehmen zu müssen.
Gerade im vorgenannten Bereich, dem Bereich des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, wie auch in anderen Ministerien wird seitens der Ministerialbeamten und Angestellten eine hervorragende Arbeit geleistet, werden rechtliche Spielräume geprüft und ausgeschöpft, um zu helfen, persönliches Leid weitestgehend zu vermindern. Dafür sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ergreifende Einzelschicksale lösen eine Vielzahl von Petitionen aus. Lassen Sie mich folgende Stichworte nennen: den roten Fahrradfall; den Fall des Unfalls an der Ampel, bei dem ein Toter zu beklagen war; den Fall der Schülerin, die beharrlich und energisch um das Bleiberecht ihrer Familie kämpfte; den Fall des taubstummen Mädchens, das aus humanitären Gründen mit ihren Eltern aufgrund ihrer Krankheit ein dauerhaftes Bleiberecht erwirken konnte; den Fall des Suizides am Bahnübergang; den Fall des Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid, der letztlich zur Überprüfung der Messgeräte führte.
Wenn die nicht im Petitionsausschuss tätigen Parlamentarier und Parlamentarierinnen bei den genannten
Stichworten mit den Schultern zucken, darf ich Ihnen empfehlen: Lassen Sie die Mitglieder des Petitionsausschusses in Ihren Fraktionen Bericht erstatten.
Die Erfahrung, dass sich nicht alle Probleme zwangsläufig zur Zufriedenheit des jeweiligen Petenten lösen lassen, machen die Ausschussmitglieder häufig. Vor dem Hintergrund der Ernsthaftigkeit, mitunter auch Tragik der zu behandelnden Petitionen machen Petitionen, die zum Erfolg führen, enorme Freude.
Was Petitionen jedoch immer auslösen, ist eines: Arbeit, Arbeit und nochmals Arbeit;
unterstreichen möchte ich: nicht nur in den Stunden der Ausschussberatung, sondern auch im Vorfeld und zum Teil in der Freizeit.
Als Ausschussvorsitzende ist es mir an dieser Stelle ein Bedürfnis, den Damen und Herren Ausschussmitgliedern, Berichterstattern, Beamten, Angestellten aus allen Ebenen und insbesondere dem Ausschusssekretariat für die konstruktive und gewissenhafte Arbeit zu danken.
Einige Anmerkungen noch zum Selbstbefassungsrecht und zur Arbeit des Ausschusses über Landesgrenzen hinweg: Die Geschäftsordnung des Landtages sieht in § 14 Abs. 3 die Möglichkeit der Selbstbefassung der Ausschüsse vor. Einige Male machten wir davon Gebrauch. Petitionsausschussmitglieder waren der Auffassung, dass eine Beschwerde, auch wenn sie zurückgezogen worden ist, im Einzelfall mehrere betreffen könne. Deshalb haben wir sie behandelt.
Als Beispiel sei genannt: Wer als privater Häuslebauer mit den Baumaßnahmen, und sei es auch nur durch den Kauf von Material, vor der Fördermittelauszahlung beginnt, dem werden die finanziellen Zuwendungen wieder entzogen. Welche katastrophalen Folgen das für die Betroffenen im Einzelfall hat, brauche ich nicht näher zu erläutern. Um solchen Folgen vorzubeugen, haben wir das Bauministerium gebeten, ein verständliches Beiblatt zum Fördermittelantrag zu erstellen, welches zeitnah vorliegen soll.
Individueller Handlungsbedarf war unter anderem auch im Zuge der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung gegeben. Bereits in der Eingangsbestätigung wird auf die kommunale Zuständigkeit verwiesen und der demokratische Weg der Mitbestimmung und Entscheidungsfindung aufgezeigt.
Immer wieder erreichen den Petitionsausschuss Begehren von Asylbewerbern, deren Status mittelbar oder unmittelbar durch Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bestimmt wird. Der Präsident dieses Amtes lud zur Klärung von Verständigungsfragen in diesen Angelegenheiten im Juni des vergangenen Jahres nach Nürnberg ein.
Des Weiteren nahm die Ausschussvorsitzende im September 2000 an einer Tagung der Petitionsausschüsse der neuen Länder teil. Hier wurden speziell Themen des Beitrittsgebietes diskutiert. Diese Tagung soll in einem Rhythmus von zwei Jahren durchgeführt werden und erwies sich als nützliche Bereicherung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als hilfreich erweist sich auch die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses auf internationaler Ebene. Seit Februar 2000 sind wir Mitglied des europäischen Ombudsmanninstitutes.
In einem konkreten Fall, der den Ausschuss zurzeit sehr beschäftigt, erhielten wir völlig unkompliziert und unbürokratisch Amtshilfe aus der Schweiz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. An sachdienlichen Hinweisen sind wir interessiert und bedanken uns dafür schon im Voraus. Das politische Frühwarnsystem hat gezeigt, wo Bürgerinnen und Bürgern der Schuh klemmt. Daran und damit zu arbeiten heißt Vertrauen in die Politik zu stärken und für Demokratie zu werben. Nur so werden wir dem hohen Rang des Petitionsrechtes gerecht. - Ich darf mich für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der 50. Sitzung des Petitionsausschusses am 18. Oktober dieses Jahres wurden einstimmig zwei Beschlüsse gefasst, die ich Ihnen inhaltlich kurz vorstellen möchte.
Wobei dabei bitte die Beschlussfähigkeit erhalten bleiben sollte.
Im Auftrag des Petitionsausschusses stelle ich Ihnen die Petition Nr. 3-B/197 und die Petition Nr. 3-A/274 vor. Lassen Sie mich kurz eine inhaltliche Bemerkung zu der Überweisung der Petition Nr. 3-B/197 an die Landes- regierung machen.
In Oschersleben wählten die Gymnasiasten des 9. Schuljahrganges als dritte Fremdsprache Französisch. Zum Zeitpunkt der Wahl im Mai 2000 hatten sich für diesen Fremdsprachenunterricht sieben Interessenten gemeldet. Da laut Runderlass des Kultusministeriums eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Schülerinnen und Schülern notwendig ist, um Französisch als dritte Fremdsprache anbieten zu können, warb auf Bitten der Eltern die Schulleitung für mehr Teilnahmebereitschaft.
Das führte dazu, dass die Zahl der Interessenten am 26. Juni 2000 auf elf Schülerinnen und Schüler anstieg. Die Mindestteilnehmerzahl war damit aber immer noch nicht erreicht, sodass sich die Elternvertretung zunächst an das Staatliche Schulamt Staßfurt sowie an das Kultusministerium mit der Bitte wandte, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Beides hatte nicht den gewünschten Erfolg, auch wenn sich inzwischen ein weiterer Schüler bereit erklärt hat und es somit zwölf Schülerinnen und Schüler sind, die Französisch als dritte Fremdsprache erlernen möchten.
Uns ist bekannt, dass der Erlass des Kultusministeriums der Tatsache geschuldet ist, dass trotz aller Anstrengungen zur Ausbildung und Umschulung bzw. zur Einstellung von Lehrkräften für das Fach Französisch in einigen Bereichen die Nachfrage größer ist als die Kapazität der zur Verfügung stehenden Fachkräfte. In dem Bereich, wo die Lehrkräfte aber vorhanden sind, wie im Fall der erläuterten Petition, sollte eine Problemlösung zugunsten der lernwilligen Schülerinnen und Schüler gefunden werden.
Vorstellbar wäre, den Runderlass dahin gehend zu ändern, dass eine Einzelfallprüfung durchgeführt und eine begründete Ausnahme ermöglicht werden kann. Für die Änderung des Runderlasses schlägt der Petitionsausschuss eine Frist von vier Wochen vor. Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, die Petition an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und bittet die Landesregierung um eine Rückinformation innerhalb von sechs Wochen.
Um eine Beschädigtenversorgung nach dem Häftlingsentschädigungsgesetz geht es in der nächsten Beschlussempfehlung. Der Einreicher der Petition Nr. 3-A/274 begehrt die Anerkennung multipler Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen und aufgrund dessen die Gewährung einer Beschädigtenversorgung. Der Petent verbüßte eine elfjährige politische Haft, ist inzwischen seit acht Jahren rehabilitiert und ist durch die Haftbedingungen chronisch erkrankt. Dieser auf teure Medikamente und Behandlung angewiesene Mann lebt heute am Existenzminimum. Gerichtlich wurde dem Petenten die Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 vom Hundert bestätigt.
Strittiger Punkt der Petition ist, dass das zuständige Ministerium die chronischen Schäden zwar anerkannte, jedoch in diesem Zusammenhang nicht die psychischen Schäden sah. Entgegen der Auffassung des Sozialgerichtes Magdeburg vertrat das Ministerium die Auffassung, dass die psychischen Schäden ihren Ursprung nicht in den Haftbedingungen haben, sondern auf die Alkoholabhängigkeit des Petenten zurückzuführen seien, und ging damit in Berufung.
Der Petitionsausschuss ist der Ansicht, dass bei einer elfjährigen politischen Haft sehr wohl von einem haftbedingten Zusammenhang bei dem Beschädigten auszugehen ist.
Lassen Sie mich abschließend - mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin - zwei Sätze aus dieser Petition zitieren:
„Nach 20 Jahren Diskriminierung durch die DDR werde ich heute durch Behördenwillkür im Rechtsstaat BRD weiter diskriminiert.“
Ein zweites Zitat:
„Ich hätte nie gedacht, dass ein Rechtsstaat solche menschenfeindlichen Beamten beschäftigt.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie gesagt, das waren Zitate. Beweisen wir Courage, indem wir das Land bitten, die Berufung zurückzuziehen, damit der Petent den gewünschten Versorgungsstatus erhält und eine Rentenberechtigung erwirbt.
Wir empfehlen dem Landtag, auch diese Petition an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und bitten die Landesregierung in den nächsten sechs Wochen um eine Rückinformation an den Petitionsausschuss. - Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bemühe mich, es kurz zu machen, möchte nur einen wesentlichen Fakt nennen und beginne gleich mit der Sachdarstellung.
Es handelt sich hier um eine Petentin, die trotz rechtskräftiger Rücknahme ihrer vorläufigen Steuerbevollmächtigtenbestellung weiterhin steuerberatend tätig sein möchte. Die Petentin kommt aus Niedersachsen. Sie hat am 20. Januar 1981 die Abschlussprüfung als Gehilfin in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen bestanden. Am 12. Juni 1990 wurde sie durch den Magistrat der Stadt Halle in Steuersachen zugelassen. Am 6. September 1990 erhielt sie die Staatsbürgerschaft der DDR. Am 7. September 1990 wurde sie von der Bezirksverwaltungsbehörde Halle als Steuerbevollmächtigte bestellt und zugelassen, wobei die Petentin von einer rechtswidrigen Bestellung im Jahr 1990 nicht ausgehen konnte.
Diese Bestellung nahm die Oberfinanzdirektion Magdeburg mit Bescheid vom 12. Dezember 1991 zurück. Der Klageweg wurde durch die Petentin beschritten. Ihre Kanzlei arbeitete weiter. Sie hat einen etablierten Mandantenstamm und konnte diesen regelmäßig ausbauen.
Die Rücknahme der Steuerbevollmächtigtenberechtigung durch die OFD Magdeburg 1991 wurde durch die Entscheidungen des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. September 1998 und des Bundesfinanzhofes vom 31. März 2000 bestätigt.
In ihrer Petition beantragt die Petentin bei der OFD Magdeburg die Aufhebung des Rücknahmebescheides. Hilfsweise beantragt sie die Vollzugsaussetzung des Bescheides. Zielstellung der Petentin ist es, auf die OFD dahin gehend einzuwirken. Die Petentin sieht in der Entscheidung der OFD Magdeburg in ihrem Fall grobe Willkür.
Nach mehrfacher Behandlung im Petitionsausschuss kam der Ausschuss in seiner 47. Sitzung am 6. September 2000 zu der Auffassung, dass es sich bei dieser Petition um einen exemplarischen Einzelfall handeln könnte.
Ich möchte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, davon in Kenntnis setzen, dass die Petentin erneut einen Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte gemäß § 48 des Steuerberatungsgesetzes gestellt hat.
Gleichzeitig bitten wir die Landesregierung SachsenAnhalts, sich der Sache erneut anzunehmen, um zu prüfen, ob durch die getroffene Entscheidung möglicherweise ein Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten verletzt sein könnten.
Meine Damen und Herren! Ich habe versucht, es kurz und trotzdem ausführlich zu machen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde die Halbjahresberichterstattung in der gebotenen Kürze vortragen.
Ihnen liegt die Drucksache vor. Sie wurde im Ausschuß einstimmig beschlossen. Wir dürfen Sie bitten, dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen.
Vielleicht sollten die einzelnen Fraktionen noch einmal intensiver nachschauen, wo sind die Schwerpunkte, zu welchen Themenkreisen sind die meisten Petitionen eingegangen, wo gibt es Sorgen, Nöte und Ängste der Petenten.
Wir wissen, daß wir nicht alle Petitionen im Sinne des Petenten erledigen können. Das wäre zu schön, um wahr zu sein. Aber das würde zeigen, daß die Verwaltungen nicht gut arbeiten.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die intensiv im Ausschuß mitarbeiten, die Abgeordneten und die Damen und Herren vom Ausschußsekretariat. Ich darf mich
ebenfalls bei den Behörden bedanken, die eine gute Zuarbeit leisten.
Ich wünsche uns allen einen angenehmen Tag. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum rechtlichen Aspekt einige kurze Ausführungen. Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 19 der Landesverfassung hat jeder bzw. jede das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung, hier im speziellen an den Landtag von Sachsen-Anhalt, zu wenden, kurzum vom Petitionsrecht Gebrauch zu machen. Ebenso ist in angemessener Frist über das Petitum zu entscheiden und in Form eines Bescheides dem Petenten Auskunft zu erteilen.
Von diesem verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgut wird häufig Gebrauch gemacht. Entsprechend den umfassenden Möglichkeiten arbeitet der Petitionsausschuß die vorgebrachten Anliegen im allgemeinen eher unauffällig, aber sachlich richtig gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium ab. Die Stellungnahmen sind häufig eindeutig, verständlich, zeitnah und nützlich für den Einreicher und seine Beschwerde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Einzelfälle, in denen sich der Ausschuß den vorgelegten Stellungnahmen und auch den ergänzenden Stellungnahmen nicht anschließen kann. Eine Problemlösung war gefordert, und es ist nicht zu akzeptieren, daß die Lösung nicht zu finden ist.
Dies war Anlaß dafür, heute zum wohl stärksten Mittel des Petitionsausschusses zu greifen, die Petition gemäß Punkt 6.12.1 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, weil das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe zeitnah und zwingend notwendig ist.
Nunmehr zum Lebenssachverhalt und zur rechtlichen Würdigung sowie zum Begehren des Herrn M. in der Petition 3-I/166.
Zum Lebenssachverhalt. Herr M. ist blind und stammt aus dem Kongo. Bereits am 26. Juni 1996 reiste Herr M. in die Bundesrepublik ein. Er beantragte die Anerkennung als Asylberechtigter. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Ein Folgeantrag wurde abgewiesen.
Motiv seiner Einreise in die Bundesrepublik war seine Verhaftung und Folterung am 22. Februar 1996 aufgrund seines politischen Engagements für soziale und kulturelle Belange der Blinden sowie seine kritischen Äußerungen zur fehlenden finanziellen Unterstützung durch die Regierung Zaires.
In seiner Petition vom 9. April 1999 beantragte der Petent erstens ein Bleiberecht aus humanitären Gründen und zweitens die Umverteilung von Wettin in ein Asylbewerberheim der Stadt Halle (Saale).
Die erste Behandlung der Petition im Ausschuß erfolgte am 9. Juni 1999. Diese Petition zog elf weitere Arbeitsschritte, so unter anderem die Einforderung ergänzender Stellungnahmen verschiedenster Ministerien, Kontakte
mit dem Caritasverband der Stadt Halle, dem Ausländerbeauftragten der Landesregierung und drei weitere Erörterungen im Ausschuß ergebnislos nach sich.
Zum Bleiberecht. Dem Petitionsausschuß ist folgendes bekannt:
Erstens. Der Asylantrag des Herrn M. ist seit dem 22. August 1997 rechtskräftig abgelehnt, die dagegen erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde abgewiesen, und Herrn M. wurde eine Duldung erteilt.
Zweitens. Auch der Folgeantrag, gestellt am 12. Mai 1998, blieb ohne Erfolg. Die dagegen erho- bene Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg ist mit Urteil vom 5. November 1998 unter dem Akten- zeichen A 2 K 529/98 abgewiesen worden.
Drittens. Dem Ausschuß ist bekannt, daß die Ausländerbehörde nach den §§ 4 und 42 des Asylverfahrensgesetztes an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden ist. Sie muß die angedrohte Abschiebung vollziehen, soweit und solange keine Abschiebehindernisse vorliegen.
Viertens. Gleichwohl wurde durch die Bearbeitung im Ausschuß festgestellt, daß derzeit nur begrenzt in den Kongo abgeschoben wird und Personen, bei denen eine Flugbegleitung notwendig ist, nicht abgeschoben werden können. Da Herr M. aufgrund seiner Erblindung eine Flugbegleitung benötigt, scheidet eine Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus.
Fünftens. Ist eine Abschiebung tatsächlich und begründet unmöglich, ist sie nicht vollziehbar.
Hierzu einige Zitate aus Berichten und Auskünften von amnesty international, unter anderem vom 4. September 1997, und aus dem Bericht von Herrn Stefan Kessler zur aktuellen Lage in der Demokratischen Republik Kongo:
„Seit der Machtübernahme durch die AFDL am 17. Mai 1997 werden immer wieder zahlreiche Menschenrechtsverletzungen beobachtet, zum Beispiel Verbote jeder oppositionellen Tätigkeit, Massentötungen, Untersagungen von Demonstrationen, Folterungen, Festnahmen und ähn- liches...
Über die allgemeine, noch diffuse Situation in der Demokratischen Republik Kongo hinaus sind die Strukturen der Blindenvereinigungen (Blindenin- stitute, Blindenschule), die den Blinden helfen, sich im alltäglichen Leben zurechtzufinden, das heißt sich zu orientieren, und ihre Interessen zu stützen, nicht funktionstüchtig.“
Sechstens. Deshalb ist zu vermuten, daß für Herrn M. die derzeitige Situation im Kongo, in Zaire aufgrund seiner Behinderung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Herrn M. wurde eine Duldung erteilt. Er erstrebt derzeit jedoch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen.
Zum Umverteilungsersuchen.
Erstens. Dem Ausschuß ist bekannt, daß Herr M. am 4. Juni 1998 bei der Ausländerbehörde des Landkreises Saalkreis die Zustimmung zu einer Umverteilung in die Stadt Halle beantragt hat. Grund ist die soziale Lage und seine Sehbehinderung sowie die Kontaktpflege zum Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt
e. V. - die Beratungsstelle ist in Halle - und zu seinem Bekanntenkreis in Halle.
Zweitens. Es ist dem Ausschuß bekannt, daß sein Antrag am 10. September 1999 abgelehnt wurde.
Drittens. Es ist bekannt, daß er fristgerecht Widerspruch eingelegt hat und dieser als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Mittlerweile befand sich die Petition zwischen der dritten und vierten Ausschußerörterung. Einer der zuständigen Sachgebietsberichterstatter nahm dieses ständige Hin und Her zum Anlaß, sich im Auftrage des Ausschusses von den Bedingungen im Asylbewerberheim Wettin selbst zu überzeugen. Seinen Eindruck - gleichzeitig die Information an den Ausschuß - darf ich wie folgt zusammenfassen und zitieren:
Das Heim in Wettin sei eng. Tagsüber seien nur wenige Asylbewerber anwesend. Der Petent benötige ständig Hilfe, zum Beispiel bei der Zubereitung von warmen Mahlzeiten. Darüber hinaus seien seine Deutschkenntnisse unzureichend, so daß er beim Einkaufen auf- grund seiner Erblindung auf eine Begleitung angewiesen sei. Vereine und Verbände, die die Begleitung und Betreuung von ausländischen Mitbürgern anbieten und auch den Petenten unterstützen könnten, seien überwiegend in größeren Städten angesiedelt, so zum Beispiel auch in Halle an der Saale. Wettin biete in dieser Hinsicht keine Voraussetzungen.
Die Prüfung, dem Petenten einen Deutschkurs zur besseren Integration zu ermöglichen, ergab, daß solche Kurse in der Regel nur bleibeberechtigten Personen zustehen. Herr M. ist jedoch seinem Status nach geduldeter Ausländer und somit zur Ausreise verpflichtet.
Zum Anliegen des Ausschusses. Sehr geehrte Damen und Herren! Wer von Ihnen meinen Ausführungen gefolgt ist, wird feststellen, wie kompliziert und wenig human, ohne die möglicherweise vorhandenen Ermessensspielräume auszuschöpfen, entschieden wurde. Bei dem Anliegen des Petitionsausschusses, die Petition an die Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist sich der Petitionsausschuß der Tatsache bewußt, daß die Zuständigkeit, Umverteilungsanliegen zu entsprechen, der Ausländerbehörde des Saalkreises und der Stadt Halle obliegt. Die Stadt Halle - so die Erkenntnisse des Ausschusses - hat dem Umverteilungsersuchen nicht entsprochen.
Der Ausschuß bittet die Landesregierung, erneut alle Möglichkeiten zu prüfen, um dem Anliegen des Petenten auf Umverteilung in ein Asylbewerberheim in Halle/Saale entsprechen zu können. Der Beschluß zur Berücksich- tigung wurde im Ausschuß einstimmig gefaßt.
Ich möchte Sie bitten, sehr geehrte Damen und Herren, unter Tagesordnungspunkt 10 a ebenfalls diesem Beschluß zu folgen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 10 b.
Sehr geehrter Herr Präsident! Zur Sach- und Rechtslage der Petition mit der Nummer 3-I/235, Petition des Herrn Y. Lassen Sie mich diese Einbringung der Petition zur Berücksichtigung mit einem Zitat beginnen:
„Seit dem 2. Oktober 1996 wohne ich in Deutschland. Ich mußte meine Heimat aus poli-tischen Gründen verlassen und stellte am
9. Oktober 1996 einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt. Ich werde in der Türkei gesucht und war dort zehnmal in Haft, wurde mehrfach in schlimmster Weise gefoltert. Ebenso erging es meinen Familienangehörigen.“
Herr Y. ist Familienvater und hat gemeinsam mit seiner Frau neun Kinder. Er ist - so nachweislich in der Petitionsakte enthalten - politisch engagiert und fordert in seinem Engagement eine politische Lösung für das Kurdenproblem in der Türkei. In zahlreichen Presseberichten, ebenso in der Sendung „Monitor“ der ARD am 22. Februar 1999 wurde seine exilpolitische Tätigkeit für die Rechte des kurdischen Volkes deutlich unterstrichen.
Es ist davon auszugehen, daß diese exilpolitische Arbeit den Behörden in der Türkei bekannt sein dürfte; denn am 3. September 1999 erschien in der Türkei ein rela- tiv großer Artikel über den Petenten mit einem gut kenntlichen Foto. Alle Aktionen, an denen sich der Petent, Herr Y., beteiligt habe, seien friedlich gewesen, aber hätten stets zum Hintergrund gehabt, auf die Verletzung der Menschenrechte in der Türkei aufmerksam zu machen.
Herr Y. befürchtet - so die Berichterstatterin -, daß er bei der Einreise in sein Heimatland verhaftet werden würde und seine Ehefrau gemeinsam mit den neun Kindern obdachlos würde.
Dem Ausschuß ist bekannt, daß es sich bei Herrn Y., dem Petenten, um einen abgelehnten Asylbewerber handelt. Er und seine Familie sind rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet. Dem Ausschuß ist ebenso bekannt, daß sich der türkische Menschenrechtsverein IHD für die Familie des Petenten einsetzen würde. Es sei zugesichert worden, daß die Petenten am Flugplatz in der Türkei in Empfang genommen und zunächst begleitet würden.
Aktivitäten des Ausschusses: Im August vorigen Jahres reichte der Petent sein Anliegen ein. In seiner Petition begehrt er für sich und seine Familie, nicht abgeschoben zu werden, da er aus politischen Gründen die Türkei verlassen mußte und Repressalien auf sich und seine Familie zukommen sieht.
Diese Petition zog neun Arbeitsschritte und zwei Ausschußbehandlungen nach sich.
Anliegen des Petitionsausschusses im genannten Fall ist es, alle erdenklichen rechtlichen Möglichkeiten und Ermessensspielräume auszuschöpfen, damit von einer Abschiebung abgesehen werde kann.
Gestatten Sie mir, sehr verehrte Damen und Herren, nur noch wenige Argumente zur Begründung des Anliegens vorzubringen. Ich zitiere aus dem Bericht über die Reise einer Delegation des Petitionsausschusses des Landtages Sachsen-Anhalt in die Türkei vom 1. bis 8. Ju- ni 1997. Das Zitat stammt aus dem Gespräch mit dem
Menschenrechtsverein IHD. Es wurde am 7. Juni 1997 in Istanbul geführt. Im Berichtsheft auf Seite 20 heißt es:
„Die Abgeschobenen werden festgenommen, gefoltert und angeklagt. Die Teilnahme an einer legalen Demonstration in Deutschland wird nach türkischem Strafrecht als schwere Straftat geahndet. Abgeschobene Personen werden wegen der angeblichen Teilnahme an einer PKKVeranstaltung in Deutschland verurteilt... Folter existiert in der Türkei. Auch Kinder sind da- von betroffen. Abgeschobene verschwinden nach polizeilicher Festnahme. Die Einholung von Informationen über Abgeschobene seitens deutscher Behörden reicht für eine Anklage aus... Die Situation verschlimmert sich weiter und ständig.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Beschlußempfehlung wurde im Ausschuß mit einem Abstimmungsergebnis von 5 : 0 : 3 Stimmen beschlossen. Ich darf Sie um Zustimmung zu beiden Anträgen bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Hinter uns liegt ein arbeitsintensives und arbeitsreiches Jahr. Vor Ihnen liegt die Berichterstattung des Petitionsausschusses über die im Vorjahr abgeschlossenen Petitionen. Vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses liegt ein weiteres arbeitsintensives Jahr, weitestgehend im Interesse von Petentinnen und Petenten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen kurzen geschichtlichen Exkurs zum Petitionsrecht, welches, aus historischer Sicht betrachtet, die modifizierte Untertanenbitte ist. Keine Angst, ich werde mich auf einen kurzen zeitlichen Abriß beschränken.
So haben Herzog Ernst August, Herzog von Sachsen, im Jahr 1737 und Kaiser Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1739 noch angedroht, Untertanen einzukerkern oder gar aufzuhängen, sollten sie sie mit Petitionen belästigen.
Friedrich der Große gestattete 1744 erstmalig, daß jeder seine Bitten, Gesuche und Beschwerden eigenständig vorbringen könne und diese von ihm erwogen würden.
Das Recht des einzelnen oder der Gemeinschaft, sich mit Bitten, Anträgen oder Beschwerden an die Regierung bzw. an die Volksvertretung zu wenden, hat seinen Ursprung in der englischen Petition of Right aus dem Jahre 1628. Diese Petition of Right beschnitt das englische Königshaus erheblich in seiner Macht und wurde zu einer der wichtigsten englischen Verfassungsbestimmungen.
Wer mit der Geschichte des Petitionsrechts etwas näher vertraut ist, weiß, daß Petitionen auch schon zu Zeiten Julius Cäsars bekannt waren.
Persönliche Bitten und Beschwerden unterliegen heute nicht mehr der Pflicht des persönlichen Vortrages, müssen aber schriftlich eingereicht und eigenhändig unterschrieben werden, und der Adressat muß erkennbar sein, damit ein Anspruch auf eine sachliche Prüfung besteht.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1953 klar, daß das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes kein bloßes Legislativgrundrecht ist, sondern dem Einreicher oder der Einreicherin einen Anspruch auf sachliche Prüfung und schriftliche Bescheidung bezüglich der Art der Entscheidung und Erledigung gewährt. Das Grundrecht des einzelnen, zu petitionieren, gibt es in Deutschland seit 1871, seinerzeit verankert in Artikel 126 der Weimarer Reichsverfassung.
Die Aufnahme in den Grundrechtskatalog der Verfassung unterstreicht die fortschrittliche Stellung des Petitionsrechts gegenüber früheren Verfassungen.
Dieser geschichtliche Abriß macht deutlich, wie hochrangig das Petitionsrecht zu werten ist, das im Artikel 17 des Grundgesetzes, in den Artikeln 19 und 61 der Landesverfassung sowie in der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt festgeschrieben ist, wobei sich die Regelungsgrundsätze in der Geschäftsordnung lediglich auf das Petitionsverfahren an sich beschränken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Sätze zur konkreten Behandlung von Peti
tionen. Im Jahre 1997 gingen 660 Petitionen, im darauffolgenden Jahr 1008 und im Jahre 1999 1 031 Bitten und Beschwerden sowie Anträge ein, in denen sich 263 Frauen, 668 Männer, 51 Familien und 26 Gemeinschaften an den Petitionsausschuß des Landtages wandten und somit von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machten.
Ebenso gibt es - im Ausschußjargon gesagt: DP; ich sage es für Sie alle in einer etwas verständlicheren Form Dauerpetentinnen und -petenten. Das sind Petenten, welche als Einzelpersonen zahlreiche Petitionen einreichen. So wurden beispielsweise durch nur eine Person 17 Petitionen und durch eine weitere Person sogar 25 Petitionen eingereicht.
Dem vorliegenden Ausschußbericht des Jahres 1999 ist zu entnehmen, daß von den 836 abgeschlossenen Petitionen 135 in vollem Umfang entsprochen werden konnte.
Die Zahl der eingegangenen Eingaben ist keineswegs mit der Anzahl der Beschwerdeführer und -führerinnen gleichzusetzen; denn einschließlich der in der Statistik berücksichtigten 24 Sammelpetitionen mit 15 089 Unterschriften und zwei Massenpetitionen mit 186 Unterschriften wandten sich im Berichtszeitraum 16 085 Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuß in der Erwartung, daß ihrem Petitum entsprochen würde und sie somit direkten Einfluß auf die Politik nehmen könnten. Nach der Ansicht des Ausschusses ist dies kein Zeichen von Politikverdrossenheit, wohl aber zeigt es eine große Erwartungshaltung an uns Landespolitikerinnen und Landespolitiker.
Die Mitglieder des Ausschusses und - das muß hervorgehoben werden - auch des Ausschußsekretariats prüfen und bearbeiten auch die kleinste Eingabe gewissenhaft und mit größer Sorgfalt. In vielen Stunden - auch außerhalb der Ausschußberatungen - werden von den Abgeordneten Petitionen gründlich vorbereitet, unter anderem durch eine direkte Kontaktaufnahme mit den Beschwerdeführenden, durch das befragende und klärende Gespräch, durch das Zuhören und durch Termine vor Ort, um sich einen objektiven Eindruck von dem Geschehen und dem Handeln der Verwaltung machen zu können und die Auswirkungen auf den Betroffenen feststellen und beurteilen zu können.
Daran anknüpfend wird über jedes einzelne Anliegen im Ausschuß berichtet, diskutiert und über das weitere Verfahren eine Beschlußvorlage erarbeitet. Das bedeutete für jedes Mitglied des Petitionsausschusses, im Jahre 1999 an 21 Petitionsausschußsitzungen mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 103 Stunden teilzunehmen.
Als sehr zweckmäßig erweisen sich die Stellungnahmen der Ministerien, die schriftlich vom Sekretariat eingeholt werden, und ebenso eine mündliche Verteidigung der Stellungnahme durch den verantwortlichen Bearbeiter, die vor dem Ausschuß erfolgt.
Das oft kritische Hinterfragen des Lebenssachverhalts und des Ermessensspielraums der Verwaltung führt nicht nur in Einzelfällen dazu, daß Petitionen mehrmals im Ausschuß behandelt werden. In wenigen Einzelfällen allerdings teilte der Ausschuß nicht die Auffassung des berichterstattenden Ministeriums. Jedoch ließ die geltende Rechtslage mitunter nur einen politischen Handlungsspielraum zu, so zum Beispiel in den Fällen der Bodenreform und in Fällen des Ausländerrechts.
Als Vorsitzende des Petitionsausschusses möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Petitions
ausschusses bei Herrn Minister Dr. Püchel für sein Engagement und seine Initiative auf der Innenministerkonferenz des vorigen Jahres bezüglich der Altfallregelung für Vietnamesinnen und Vietnamesen zu bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Erschwerend, nahezu hinderlich wirken sich ministerielle Runderlasse und Arbeitsanweisungen aus, auf die im Sachvortrag Bezug genommen wird, obwohl sie den Ausschußmitgliedern nicht bekannt sind. Gestatten Sie mir, die Bitte zu äußern, daß Runderlasse an die Stellungnahmen angefügt werden, wenn ein direkter Bezug zu der Entscheidung über die Petition besteht.
Der Petitionsausschuß machte von seinen weitreichenden Ermittlungsbefugnissen als „schlummernder Untersuchungsausschuß“ in sieben Anhörungen, unter anderem zu einer Abschiebungsverhinderung, zur Familienzusammenführung und zur Bauleitplanung, bei zwei Ortsterminen, so in der Kraftwerkssiedlung Bitterfeld und zur Umweltverträglichkeit des Flughafens in Des-sau, und durch mehrere Aktenanforderungen Gebrauch.
Zwölf Petitionen wurden im Ergebnis der Beratung mit Empfehlungen an die Fachausschüsse überwiesen, damit ihr Inhalt bei der weiteren Bearbeitung von Gesetzen bzw. bei der Haushaltsberatung berücksichtigt werden konnte. Als Beispiel hierfür seien Petitionen zu überhöhten Abwasserpreisen und -kosten genannt.
Sechs Petitionen wurden der Landesregierung mit Erfolg zur Berücksichtigung überwiesen.
Auf dem in Düsseldorf im zweijährigen Turnus stattfindenden Arbeitstreffen der Petitionsausschußvorsitzenden im Mai vorigen Jahres konnte die Vorsitzende auf nationaler und internationaler Ebene neue Kontakte knüpfen und Erfahrungen austauschen, so hinsichtlich der unterschiedlichen Bearbeitungsvorgänge, der unterschiedlichen Bearbeitungsdauer und der unterschiedlichen Verfahren bei den Ausschußsitzungen.
Im besonderen weckte die Öffentlichkeit der Ausschußsitzungen unter Teilnahme der Betroffenen Interesse. Einer Einladung des Bayerischen Landtages folgend nahmen die Abgeordneten im Oktober des vorigen Jahres an einer öffentlichen Sitzung teil.
Ebenso nutzte die Vorsitzende die Gelegenheit, sich über die Arbeit des europäischen Ombudsmanninstituts zu informieren. Dem Begehren des Petitionsausschusses im Hinblick auf eine Mitgliedschaft in dem genannten Institut wurde im Ältestenrat bei einer Befristung auf zwei Jahre entsprochen. Die Mitgliedschaft begann am 1. Januar 2000.
Ganz besonderer Dank gilt für die Entscheidung, daß wir im November des vorigen Jahres an einer Fachkonferenz in Florenz teilnehmen konnten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Redezeit zwingt mich zur Konzentration auf das Wesentliche.
Ihnen liegt der Bericht des Ausschusses vor. Für uns ist es wichtig, zu unterstreichen, daß der vorliegende Bericht ein Bild von der derzeitigen öffentlichen Meinung und den derzeitigen politischen Handlungsspielräumen gibt. Diese analytische Augenblicksaufnahme ist ein gesellschaftliches Spiegelbild und läßt deutlich erken
nen, wo und wie die Betroffenen von uns Landespolitikerinnen und Landespolitikern politisches Handeln erwarten.
Mir sei es gestattet, mich persönlich bei allen Mitgliedern des Ausschusses, den Vertretern des Ausschußsekretariates, den berichterstattenden Ministerinnen und Ministern, den Ministerialvertreterinnen und -vertretern für ihre engagierte, gewissenhafte und fachlich fundierte Arbeit zu bedanken. Ohne sie wäre diese Arbeit in der vorliegenden Qualität nicht zu bewältigen gewesen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns auch zukünftig gemeinsam dafür Sorge tragen, daß dieses wichtige Grundrecht nicht verkümmert, sondern daß es zu einer unmittelbaren Verbindung zu den Bürgerinnen und Bürgern und somit zu einem starken Bindeglied zwischen dem Parlament und dem Volk von SachsenAnhalt wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.