Hans-Christian Sachse

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion wurde vom Landtag am 29. Juni 2001 in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.
Erstmalig war der Antrag in der 44. Sitzung des Ausschusses am 5. Oktober 2001 auf der Tagesordnung. Es erfolgte eine Berichterstattung der Landesregierung zu den einzelnen Flugplätzen des Landes Sachsen-Anhalt. Natürlich wurde dabei insbesondere die luftverkehrliche und betriebswirtschaftliche Situation des Flugplatzes Cochstedt hinterfragt.
Eine zweite Beratung des Antrages erfolgte in der 47. Sitzung des Ausschusses am 30. November des vorigen Jahres. Auch in dieser Sitzung wurde wiederum von der CDU-Fraktion die besondere Situation Cochstedts hinterfragt und die Landesregierung um eine Aktualisierung des Entwicklungsstandes gebeten. Es ergaben sich bezüglich des Flughafens Cochstedt keine Veränderungen gegenüber den Ausführungen vom
5. Oktober 2001. Alle Fragen konnten ausreichend beantwortet werden.
Durch die CDU wurde kritisiert, dass das Flugplatzkonzept von der Landesregierung erst zum Ende der Legislaturperiode vorgelegt werde und der Flugplatz zwar gebaut worden sei, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt das Kosten-Nutzen-Verhältnis untersucht werde.
Die CDU plädierte für die möglichst schnelle Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Die SPD brachte zum Ausdruck, dass diese Thematik nicht losgelöst von den Verantwortlichkeiten betrachtet werden könne, die es speziell im Wirtschaftsbereich insbesondere unter dem Stichwort Fördermittel für den Flughafen Cochstedt gebe. - Ich verweise darauf, dass es hierzu begleitende Beratungen des Wirtschaftsausschusses gegeben hat, und zwar am 14. September 2001 und am Rande der Landtagssitzung am 18. Januar 2002.
SPD und PDS traten dafür ein, die Beschlussempfehlung noch nicht in der Ausschussberatung am 30. November 2001, sondern erst im Dezember oder Januar zu erarbeiten, da noch nicht genügend Erkenntnisse bezüglich des Flugplatzkonzeptes und bezüglich der Zukunft des Flugplatzes Cochstedt vorlägen. Die Aktualität sollte weiter zeitnah begleitet werden.
Am 30. November 2001 beschloss der Ausschuss einstimmig, den Antrag am 1. Februar 2002 wieder aufzurufen. Die Landesregierung wurde beauftragt, dann erneut über den Stand der Erarbeitung des Flugplatzkonzeptes für das Land Sachsen-Anhalt zu berichten.
Am 1. Februar 2002 ergab sich im Ausschuss keine veränderte Sachlage zu den vorhergehenden Beratungen. Die Landesregierung berichtete des Weiteren zum Stand der Erarbeitung des Flugplatzkonzeptes für Sachsen-Anhalt und beantwortete Fragen des Ausschusses, insbesondere zur Verkehrs-, Betriebs- und Anlagensicherung.
Die SPD führte aus, sie wolle den Antrag der CDUFraktion mit der Berichterstattung der Landesregierung für erledigt erklären und mit einer Beschlussempfehlung einen sachlichen Abschluss der Beratung herbeiführen. Die CDU wollte dem aber so lange nicht folgen, bis ein entsprechendes Flugplatzkonzept vorliege.
Dennoch wurde im Ausschuss eine Beschlussempfehlung formuliert. Unter Punkt 1 wird darin dargelegt, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Flugplatzkonzept noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Unter Punkt 2 wird auf die vorgezogene Prüfung der Standorte Magdeburg-Süd und Cochstedt auf ihre Eignung als Regionalflughafen eingegangen.
Die PDS stimmte dem vorgelegten Entwurf der Beschlussempfehlung zu, um einen gewissen Abschluss der Facharbeit im Ausschuss zu finden, wies aber auf Bedenken hinsichtlich des Punktes 2 der Beschlussempfehlung hin. Sie vertrat die Auffassung, dass das Anliegen des Antrages weiter verfolgt werden müsse. Dem konnte sich letztendlich auch die CDU-Fraktion anschließen, sodass die Beschlussempfehlung im Ausschuss einstimmig angenommen werden konnte, was aus meiner Sicht ein bemerkenswerter Sachstand ist.
Ich verweise darauf, dass der Flughafen weiterhin Gegenstand von Beratungen sein wird. Wir werden uns im Wirtschaftsausschuss am 27. Februar 2002 wieder
um mit dem Sachstand beschäftigten. - Ich bitte im Namen des Ausschusses darum, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS wurde vom Landtag am 15. Dezember 2000 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Finanzen sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen.
Im Januar 2001 führte der Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung eine Anhörung zu dieser Problematik durch.
Eine erste Beratung des federführenden Ausschusses zu diesem Antrag fand in der 36. Sitzung am 9. Februar 2001 statt. Die Fraktion der PDS betonte dabei, dass mit diesem Antrag der Problematik der Stadtentwicklung und des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Ländern Rechnung getragen werden solle. Sie stellte fest, dass der wohnungswirtschaftliche Strukturwandel kein wohnungspolitisches, sondern mittlerweile ein gesamtgesellschaftliches Problem geworden sei.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion kommt den vom Land geförderten Stadtentwicklungskonzepten eine große Bedeutung zu. Sie legte deshalb dem Ausschuss in dieser ersten Beratung den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor, mit dem der Schwerpunkt auf die Stadtentwicklungskonzepte gelegt werden sollte. Die Fraktion der SPD forderte darin unter anderem eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss über die Ergebnisse der vom Land geförderten Stadtentwick
lungskonzepte. Weiterhin wird die Landesregierung darin aufgefordert, bei der Bundesregierung eine zusätzliche Unterstützung für den Abriss leer stehender Wohnungen aus dem Erblastentilgungsfonds einzufordern.
Die Fraktion der CDU erklärte, sie könne diesem Entwurf der Beschlussempfehlung nur zustimmen, wenn aus der Formulierung hervorgehe, dass die Beseitigung des Wohnungsleerstandes eine gesamtdeutsche Aufgabe ist, die Finanzierung insbesondere aus dem Erblastentilgungsfonds übernommen wird und des Weiteren für das Jahr 2002 ein Abrissprogramm aufgelegt wird.
Die Fraktion der PDS ließ wissen, dass sie sowohl mit den Vorschlägen der SPD-Fraktion als auch mit denen der Fraktion der CDU mitgehen könne. Allerdings hielt sie die ausdrückliche Forderung nach einem Abrissprogramm nicht für erforderlich. Sie legte besonderen Wert darauf, die für die Beseitigung des Wohnungsleerstandes erforderlichen Mittel aus dem Erblastentilgungsfonds zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktion der SPD sprach sich dafür aus, die Forderung nach einem Abrissprogramm nicht zeitnah zu erheben, da gegenwärtig keine detaillierten Erkenntnisse über den Bedarf für den Wohnungsabriss vorlägen; des Weiteren müssten alle Förderinstrumente auch im Zusammenhang mit dem Wohnungsabriss diskutiert werden.
Von der Landesregierung wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass sie den Begriff „Abrissprogramm“ ablehne, was nicht bedeute, dass sie den Abriss von Wohnungen ablehne. Der in den vergangenen Jahren in SachsenAnhalt erfolgte Abriss von ca. 2 000 Wohnungen sei auch mit Mitteln aus existierenden Förderprogrammen unterstützt worden.
Die Bezeichnung eines Förderprogramms als Abrissprogramm gehe nach Meinung der Landesregierung von einem negativen Ansatz aus. Für ein Förderprogramm, das den Abriss von Wohnungen beinhalte, sollte deshalb ein Begriff wie „Stadtumbauprogramm“ verwendet werden. Die Landesregierung sprach sich für ein planvolles Vorgehen aus, das neben dem Abriss auch die Sanierung von Wohnungen und die Schließung von Baulücken umfasst. Zunächst müsste aber festgestellt werden, in welchen Bereichen der Bedarf für den Abriss von Wohnungen existiert.
Die von der Landesregierung geäußerten Bedenken hinsichtlich eines drohenden Imageverlustes aufgrund der Bezeichnung „Abrissprogramm“ wurden von den Fraktionen der SPD und der PDS geteilt. Die Fraktion der CDU hielt die Bedenken dagegen für unbegründet.
Die Fraktion der PDS gab zu bedenken, dass bei einem Abrissprogramm, wenn es vom Land aufgelegt werden würde, die Kommunen an der Finanzierung beteiligt werden müssten, was die PDS-Fraktion ablehne. Sie fordere, die Mittel für den Abriss in vollem Umfang aus dem Erblastentilgungsfonds bzw. maßgeblich aus Bundesmitteln bereitzustellen.
Die CDU-Fraktion war ebenfalls der Meinung, die Kommunen sollten bei der Finanzierung des Abrisses von Wohnungen nicht überfordert werden.
Der Ausschuss hat nach kontrovers geführter Diskussion mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Wortlaut des von der SPD-Fraktion vorgelegten Entwurfs zur vorläufigen Beschlussempfehlung erhoben.
Die zweite Beratung des Ausschusses fand am 11. Mai 2001 statt. Dazu lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor.
Dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten war es bis zu diesem Termin nicht möglich, seine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dennoch wurde die Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss erarbeitet, sodass die Problematik vom Plenum noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Nach Einschätzung des federführenden Ausschusses wurde allen mitberatenden Ausschüssen genügend Zeit für die Abgabe ihres Votums eingeräumt.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, dass mit der Beschlussempfehlung die Landesregierung in erster Linie zur Berichterstattung aufgefordert wird und auf der Grundlage dieses Berichtes die Fraktionen bei Bedarf eigene parlamentarische Aktivitäten einleiten sollten.
Der Ausschuss hat der Beschlussempfehlung an den Landtag in der Fassung der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung, erweitert durch den Vorschlag des Finanzausschusses - ich zitiere: die Auswirkungen auf die bereits ausgereichten Fördermittel und Entscheidungen über eventuelle Rückforderungen einzubeziehen -, mit 9 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung betrifft ein sehr umfangreiches Nachfolge- und Ablösegesetz auf der Grundlage einer überarbeiteten Musterbauordnung des Bundes. Die fachpolitische Beratung erfolgte, nachdem der Entwurf der Landesregierung vorlag, in einer sehr straffen Terminfolge und in einer sehr sachlichen Atmosphäre im Ausschuss.
Einen sehr wesentlichen Beitrag dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geleistet. Bei meinem Dank an die Damen und Herren des federführenden Ausschusses bzw. der mitberatenden Ausschüsse möchte ich ausdrücklich die Begleitung durch die Landtagsverwaltung, namentlich durch Herrn Vogt und seine Mitarbeiterin, hervorheben.
Zum formalen Ablauf der parlamentarischen Beratung. Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drs. 3/2087 wurde vom Landtag am 16. September 1999 federführend in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 3/3276 wurde vom Landtag am 22. Juni 2000 federführend an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Kultur und Medien überwiesen.
Die erste Befassung mit beiden Gesetzentwürfen erfolgte in der 27. Sitzung des Ausschusses am 1. September 2000. In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Grundlage seiner Beratung zu machen und eine Anhörung durchzuführen. Die CDU-Fraktion sprach sich dafür aus, die Verbände zu bitten, sich zu dem Gesetzentwurf nur schriftlich zu äußern. Die Fraktionen der SPD und der PDS plädierten dagegen aufgrund der Bedeutung des Gesetzes für eine mündliche Anhörung.
In der Sitzung am 1. September 2000 hat der Ausschuss darüber hinaus eine Terminfolge für die Beratung der Landesbauordnung festgelegt. Diese sah unter anderem vor, am 29. September 2000 die Anhörung unter Einbeziehung aller beteiligten Ausschüsse durchzuführen und das Gesetz nach Möglichkeit noch im Dezember 2000 im Landtag zu verabschieden. Wie Sie sehen, sind wir im Zeitplan.
Zur Anhörung in der 28. Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 29. September 2000 wurden Verbände, Kammern, die kommunalen Spitzenverbände sowie unter anderem die
IG Bauen, Agrar, Umwelt, der Behindertenbeirat für das Land Sachsen-Anhalt und der Verein Deutscher Ingenieure bzw. die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik und die Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände eingeladen. Den Gästen wurden beide Gesetzentwürfe, der der CDU und der der Landesregierung, mit dem Hinweis zugeschickt, dass der Entwurf der Landesregierung Beratungsgrundlage ist.
In der 30. Sitzung des federführenden Ausschusses fand die erste Gesetzesberatung für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung statt. Dem Ausschuss lagen dazu 15 Änderungsanträge der Fraktion der SPD, neun Änderungsanträge der Fraktion der PDS und zehn Änderungsanträge der Fraktion der CDU, insgesamt also 34 Anträge vor. Darüber hinaus lag ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion hinsichtlich des § 52 Abs. 8 - Stellplatzablöse - vor.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde in dieser Sitzung gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses gemeinsam mit dem Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr eine Synopse zu erarbeiten, in der dem Gesetzentwurf der Landesregierung vor allem Hinweise zu Änderungen zur Rechtsförmlichkeit sowie redaktionelle Änderungen gegenübergestellt werden.
Die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde dann in der Sitzung des Ausschusses am 27. Oktober 2000 mit dem Abstimmungsergebnis 7 : 4 : 0 abgeschlossen. Dazu lag dem Ausschuss neben den in der vergangenen Sitzung eingereichten Änderungsanträgen auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
In die vorläufige Beschlussempfehlung wurde der von der Fraktion der SPD beantragte und mit 8 : 3 : 1 Stimmen angenommene Entschließungsantrag zu § 52 aufgenommen.
Dieses Papier wurde den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet. Offen blieb dabei die Frage, ob dieses Gesetz ein Artikelgesetz sein soll. Dies war vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst angeregt worden. Der Ausschuss kam überein, den Ausschuss für Recht und Verfassung zu bitten, sich zur Gesetzesform zu äußern.
In der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses in der 34. Sitzung am 1. Dezember 2000 lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Die Ausschüsse für Inneres sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten haben sich der vorläufigen Beschlussempfehlung angeschlossen. Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem federführenden Ausschuss eine Neufassung des § 56, der das barrierefreie Bauen beinhaltet. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfahl redaktionelle Änderungen im Gesetzestext hinsichtlich des Bereiches Denkmalschutz.
Dem federführenden Ausschuss lag zu dieser Zeit des Weiteren das Antwortschreiben des Ausschusses für Recht und Verfassung bezüglich der Gesetzesform vor. Der Ausschuss empfahl, da es sich bei der Bauordnung um ein Ablösegesetz handelt, die Paragrafen durchzunummerieren. So ist es dann auch in die Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, aufgenommen worden.
Von der Fraktion der SPD lagen dem Ausschuss für seine Endberatung schließlich noch sechs Änderungsanträge vor, in denen im Wesentlichen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse sowie die
Anregungen des Ausschusses für Recht und Verfassung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aufgegriffen wurden. Darüber hinaus sind darin Anregungen des Umweltausschusses zu den §§ 44, 45, 55 und 65 aufgegriffen worden. Insbesondere ging es darum, die Wörter „Abwässer“ und „Schmutzwasser“ einheitlich durch den Begriff „Abwasser“ zu ersetzen.
Ein von der Fraktion der PDS eingebrachter Änderungsantrag zu § 39, betreffend Fenster, Türen und Kellerschächte, wurde während der Beratung zurückgezogen.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hat sich vor der Abstimmung über den § 56 mit dem von Finanzminister Herrn Gerhards am Vortag im Finanzausschuss vorgetragenen Versuch einer Einschätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes befasst. Dazu lag ihm der entsprechende Auszug aus der Niederschrift über die 72. Sitzung des Finanzausschusses vor.
Nach Einschätzung des Finanzministers würde aufgrund dieses Gesetzes der zusätzliche finanzielle Aufwand bei allen Baumaßnahmen durchschnittlich ca. 4 % betragen.
Die Fraktion der CDU äußerte Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen. Diesen Bedenken stellten die Fraktionen der SPD und der PDS entgegen, dass es politischer Wille aller Fraktionen sei, im Land Sachsen-Anhalt wenigstens bei künftigen Neubauvorhaben Barrierefreiheit zu schaffen.
Für den Bau des Umweltbundesamtes in Dessau ist nach ersten Erkenntnissen für die umfassende Barrierefreiheit ein Finanzvolumen von weit unter 1 % angegeben worden.
Der von der Fraktion der CDU gestellte Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, eine Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich des § 56 vorzunehmen, wurde bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies auf Nachfrage darauf hin, dass laut § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages ein Gesetzentwurf, der zu Mehr- oder Minderausgaben führt, entsprechende Angaben enthalten muss. Dies gilt auch für die Bauordnung.
Der § 56 wurde schließlich vom Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen.
- Ich denke, das ist ein gewisser Durchbruch. Das kann man schon sagen.
Der federführende Ausschuss hat den geänderten Gesetzestext insgesamt mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen. Das Gesetz hat nun die Form eines Mantelgesetzes. Es trägt die Überschrift „Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts in Sachsen-Anhalt“.
In Artikel 1 wird die bisher geltende Bauordnung durch die Bauordnung Sachsen-Anhalts abgelöst.
Die Artikel 2 bis 6 enthalten jeweils die Änderung weiterer betroffener Gesetze.
In Artikel 7 ist geregelt worden, dass die Bauordnung am 1. Mai des Jahres 2001 in Kraft tritt.
Die Beschlussempfehlung greift auch die in der vorläufigen Beschlussempfehlung bereits enthaltene Entschließung zu § 52 Abs. 8 hinsichtlich der Verwendung der Stellplatzablösebeträge auf.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur der vorliegenden Beschlussempfehlung einschließlich der heute Morgen ausgereichten redaktionellen Berichtigungen.
Aber hierzu - darauf muss ich hinweisen - gibt es inzwischen eine erneute Berichtigung. Ich bitte Sie, sich diese Berichtigung einmal vorzunehmen. Ich werde versuchen, die Änderung mündlich vorzutragen, und übergebe diese dem Präsidium.
Nr. 3 der Berichtigung ist wie folgt neu zu fassen: In Artikel 1 § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ist der Text auf der rechten Seite der Synopse zu verändern in: „wenn dies gemäß § 66/1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Satz 4 verlangt wird“.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Änderung verständlich vorgetragen habe und diese von Ihnen mit in die Beratung einbezogen werden kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! - Frau Präsidentin! Ich bitte um Entschuldigung. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die erste Beratung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr über den Antrag fand in der 23. Sitzung am 23. März 2000 statt.
Während der Beratung über diesen Antrag ergaben sich hinsichtlich der Verbindlichkeit des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt Fragen und vermeintliche Widersprüche. Der Ausschuss kam überein, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine juristische Bewertung des genannten Gesetzes, insbesondere für den Bereich des Schienennetzes, zu bitten. Unter anderem bat der Ausschuss um Auskunft darüber, ob zwischen der Bedeutung des in der ergänzenden Karte zum Landesentwicklungsplan dargestellten landesbedeutsamen Schienennetzes in seiner Bindungswirkung für die Legislative zum derzeit gültigen Verkehrsvertrag zwischen dem Land als besonderem Aufgabenträger und der DB Regio sowie zum SPNVPlan ein Widerspruch besteht.
Ich füge hinzu, der Begriff der Landesbedeutsamkeit war ein wesentliches Anliegen des PDS-Antrages.
Aus einer schriftlichen Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die 24. Sitzung am 28. April 2000 wurde zur Frage der Landesbedeutsamkeit darauf hingewiesen, dass alles, was der Gesetzgeber in den Landesentwicklungsplan aufgenommen habe, auch als landesbedeutsam anzusehen sei.
Die Umsetzung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan regele § 12 des Landesplanungsgesetzes und mit gleichem Wortlaut § 13 des Raumordnungsgesetzes. Zeitliche Festlegungen zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung gebe es jedoch nicht.
Die Landesregierung gab an, diesen Standpunkt zu teilen.
In der weiteren Diskussion kam auch die Infrastrukturverantwortung der Deutschen Bahn zur Sprache. Für die Fraktion der CDU stellen die im Landesentwicklungsplan enthaltenen landesbedeutsamen Schienenprojekte lediglich Wunsch- und Zielvorstellungen dar, wobei nun feststehen würde, dass nicht alle Schienenprojekte umsetzbar seien.
Die Fraktion der SPD widersprach dem Begriff der Wunschliste und hob hervor, dass der Landesentwicklungsplan ein Rahmengesetz sei, in dem im Sinne der Raumordnung Ziele und Grundsätze ohne zeitliche Festlegungen und finanzielle Prioritäten für das Land festgehalten würden.
Der als Beratungsgrundlage dienende Antrag der PDSFraktion geht davon aus, dass entsprechend der Landesbedeutsamkeit der aufgeführten Maßnahmen konkrete Bestellleistungen über fünf Jahre und darüber hinaus dazu führen sollen, eine Bestandssicherung hinsichtlich des Schienennetzes vorzunehmen. Dies ist aus einem Rahmengesetz aber nicht abzuleiten.
Der Ausschuss vertagte die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, um den Fraktionen nochmals die Gelegenheit zu geben, vertiefende Fragen an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu stellen.
In der letzten Beratung des Ausschusses zum Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2762 in der 27. Sitzung am 1. September 2000 wurde fraktionsübergreifend festgestellt, dass sich die konkrete Antragsformulierung erledigt hat, obwohl das Thema Schienenpersonennahverkehr für den Ausschuss weiterhin ein aktuelles Thema bleiben wird.
Die Fraktion der PDS hat zwar den Entwurf einer Entschließung zur genannten Problematik vorgelegt, bestand aber nicht auf dessen Abstimmung, wenn im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung zu gegebener Zeit dieses Thema wieder aufgerufen werde. Dabei werde die zurzeit vorhandene Dynamik in der verkehrspolitischen Diskussion zur Entwicklung der Deutschen Bahn berücksichtigt.
Der Ausschuss hat sodann einstimmig beschlossen, den Antrag in der Drs. 3/2762 für erledigt zu erklären.
Ich bitte den Landtag, durch Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung dies ebenfalls zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist am 16. Dezember 1999 in den Landtag eingebracht und federführend in den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie mitberatend in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Recht und Verfassung überwiesen worden. Die Ausschüsse verständigten sich zu Beginn auf einen möglichst zügigen Beratungsablauf, um den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen noch für das Jahr 2000 Planungssicherheit hinsichtlich einer Finanzierungsregelung zu geben, die den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes genügt.
Von Anfang an wurde unter zeitlichen Gesichtspunkten sehr effektiv und konstruktiv beraten. Es wurden zwei Sondersitzungen durchgeführt. Dies spricht für den gemeinsamen Willen aller politischen Kräfte, in diesem Bereich eine tragfähige Lösung zustande zu bringen.
In einer gemeinsamen Anhörung mit dem Innenausschuß am 26. Januar 2000 wurden bewußt nur die Spitzenverbände um ihre fachliche Einschätzung gebeten. Die Anhörung ergab einige Detailhinweise. Die Frage der Angemessenheit der vorgesehenen Kostenregelung bzw. der Interessenquote wurde grundsätzlich angesprochen.
In der ersten Beratung am 4. Februar 2000 wurde die vorläufige Beschlußempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse erarbeitet. Dabei wurde von der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. In dem Änderungsantrag wurden die in der Anhörung vorgetragenen Detailhinweise berücksichtigt. Das betrifft im wesentlichen die Themen Differenzierung kleiner und mittlerer Städte, Flächenbezogenheit über die Einwohnerdichte und Verkehrsverbünde.
Den Bedenken des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes bezüglich der Interessenquote der Kostenregelung vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1996 konnte nicht gefolgt werden.
Die PDS-Fraktion stimmte dem Änderungsantrag zu. Die CDU-Fraktion äußerte, sie habe gegen ihn keine grundsätzlichen Einwände. Sie bemängelte jedoch, daß der Stadt Halberstadt gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, die großen Städte Halle und Magdeburg aber finanziell besser gestellt werden sollen. Diese Bedenken wurden von den Vertretern der Landesregierung sowie von Abgeordneten der SPD-Fraktion ausgeräumt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde einschließlich einer redaktionellen Änderung in § 15 Abs. 6 des Gesetzentwurfs nach Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Fassung des Änderungsantrages mit 8 : 0 : 2 Stimmen als vorläufige Beschlußempfehlung beschlossen.
Auch in den mitberatenden Ausschüssen gab es keine Gegenstimmen zu der vorläufigen Beschlußempfehlung.
In einer zweiten, abschließenden Beratung zur Erarbeitung der Beschlußempfehlung an den Landtag in der heute vorliegenden Fassung im federführenden Ausschuß am 28. Februar 2000 lagen dem Ausschuß die Beschlußempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor. Während sich die Ausschüsse für Inneres sowie für Finanzen der vorläufigen Beschlußempfehlung
unverändert angeschlossen hatten, empfahl der Ausschuß für Recht und Verfassung, den § 2 des Gesetzentwurfs neu zu fassen. Er schlug vor, die Formulierung - ich zitiere - „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“ durch folgende neue Formulierung zu ersetzen - ich zitiere -:
Der federführende Ausschuß übernahm die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung.
Diskutiert wurde in der abschließenden Beratung insbesondere über die Frage, in welcher Art und Weise die für das Jahr 2000 im Haushaltsplan eingestellten Mittel in Höhe von 50 Millionen DM sowie der anteilige leistungsabhängige Betrag von 5 Millionen DM ausgezahlt werden sollten.
Der Ausschuß hat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der vorläufigen Beschlußempfehlung unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zum Schluß, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns in ausgezeichneter Weise zielführend beraten hat, Dank zu sagen. Dies ist im wesentlichen mit der Person von Herrn Vogt verknüpft. Dank noch einmal an dieser Stelle im Namen des Ausschusses.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlußempfehlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe als Vorsitzender des Ausschusses die Berichterstattung zu den Anträgen übernommen, die längere Zeit im Ausschuß beraten worden sind. Beide Anträge - es ist erwähnt worden - wurden am 17. Juli 1998 vom Landtag federführend in den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen überwiesen.
Die Anträge beinhalteten zum Teil unterschiedliche Ansätze. Die Intention des PDS-Antrages war es, die von der Landesregierung nach Detailuntersuchungen angekündigten Abbestellungen im SPNV in Frage zu stellen und die bis dahin vorhandene Gesamtbestellung pauschal bis zum Jahr 2002 fortzuschreiben. Der Änderungsantrag der CDU dagegen verfolgte den Ansatz, vorhandene Strukturen auf der Grundlage von Parametern und Kriterien zum SPVN in Sachsen-Anhalt grundsätzlich zu hinterfragen und danach zu Entscheidungen zu kommen.
Die genannten Anträge standen im federführenden Ausschuß erstmals am 23. Oktober 1998 auf der Tagesord
nung. Auf Antrag der PDS-Fraktion wurde die Beratung jedoch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da eine detaillierte Beratung zum Thema in Abhängigkeit vom Entwurf des Landesentwicklungsplanes und von den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfs für notwendig angesehen wurde.
In Vorbereitung der weiteren Beratung verständigte sich der federführende Ausschuß in einer außerplanmäßigen Sitzung am 10. Dezember 1998 auf eine Anhörung von Verbänden und Interessenvertretern sowie ausgewählten Unternehmen. Diese Anhörung fand am 5. Februar 1999 statt.
Ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, möchte ich erwähnen, daß von wesentlichen Vertretern, unter anderem vom Wuppertal Institut, vom Verkehrsklub Deutschland und von den Industrie- und Handelskammern, zum Ausdruck gebracht wurde, daß Abbestellungen nicht prinzipiell als Rückzug des Bahnverkehrs aus der Fläche angesehen werden können, sondern daß eine Gesamtbetrachtung des Systems „Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr“ er-folgen muß.
Eine befürwortende Stellungnahme zum Antrag der PDS-Fraktion wurde hauptsächlich von den Gewerkschaften - aus der Sorge um den Abbau von Arbeitsplätzen heraus - vorgetragen.
Von den Betreibern kleinerer Bahnen wurde, gestützt unter anderem von den Vertretern von „Pro Bahn“ und des Verkehrsklubs Deutschland, geäußert, daß auch Strecken ausgeschrieben werden sollten und daß endgültige Stillegungen vermieden werden müßten.
In der 14. Sitzung am 3. Dezember 1999 fand eine erste konkrete Beratung zu den Anträgen statt. Von der Fraktion der SPD wurde dazu ein Entwurf einer vorläufigen Beschlußempfehlung vorgelegt, die zwischenzeitlich veränderte Rahmenbedingungen aufgrund der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes berücksichtigte. Auf Hinweis der PDS-Fraktion wurde unter Punkt 3 die Bestellung von Verkehrsleistungen bei weiteren Verkehrsanbietern wieder aufgenommen.
Zu der im Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthaltenen Darstellung der Entwicklung der Fahrgastzahlen auf Eisenbahnstrecken, die in den Jahren 1997 und 1998 SPNV-Leistungen aufwiesen, wurde die Deutsche Bahn AG angeschrieben.
Eine Antwort steht bis heute aus. Wir haben uns darauf verständigt, daß dies kein Hinderungsgrund für die heutige Beschlußfassung darstellt. Der Ausschuß wird aber an der Sache dranbleiben, damit er eine entsprechende Aussage erhält.
Der federführende Ausschuß hat in seiner 14. Sitzung mit 9 : 0 : 4 Stimmen die vorläufige Beschlußempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse beschlos-sen. Diese Ausschüsse haben sich der vorläufigen Beschlußempfehlung ohne Änderungsvorschläge angeschlossen.
Die Endabstimmung im federführenden Ausschuß erfolgte am 10. Dezember 1999. Mit 7 : 0 : 2 Stimmen wurde die heute vorliegende Beschlußempfehlung an den Landtag angenommen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Berichterstattung ist sehr kurz. Die Beratung erfolgte entsprechend dem Auftrag des Landtages am 10. Dezember 1999 im Ausschuß. In dieser Sitzung hat das zuständige Ministerium einen Bericht zum aktuellen Stand der Planung der B 6 n gegeben. Die Nachfragen der Ausschußmitglieder wurden vom Ministerium in ausreichendem Umfang beantwortet, so daß der Ausschuß mit 8 : 0 : 0 Stimmen beschlossen hat, diese Anträge für erledigt zu erklären. Ich bitte um Ihre Zustimmung.