Petra Weiher

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß Sie mich trotz meiner Erkältung einigermaßen verstehen werden.
Der Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen im Einvernehmen mit den mit
beratenden Ausschüssen für Inneres, für Arbeit, Gesundheit und Soziales und für Finanzen, den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS für ein Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der nun in Drs. 3/2753 vorliegenden Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf der PDS-Landtagsfraktion wurde vom Landtag in der 12. Sitzung am 11. Dezember 1998 in die Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Inneres und für Finanzen sowie zur federführenden Beratung in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport überwiesen.
In ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf im Plenum führte die PDS-Fraktion als Zielstellung an, das alte, seit 1991 gültige Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz als reines organisatorisch-techni-sches Gesetz zu ersetzen, um gleichzeitig eine nähere Ausgestaltung der vielen Landesrechtsvorbehalte des Kinderund Jugendhilfegesetzes vorzunehmen und darüber hinaus Aussagen zu Leistungen und Grundsätzen der Kinder- und Jugendhilfe im Land SachsenAnhalt zu treffen.
Von seiten der SPD-Fraktion wurde eine Novellierung des bestehenden Gesetzes in der eingebrachten Form als durchaus sinnvoll angesehen, auch wenn eine Reihe von Fragen offen wären.
Die CDU-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, da ihrer Meinung nach dieser ein Konkurrenzgesetz zum bestehenden Kinder- und Jugendhilfegesetz sei, zu finanziellen Fragen keine Aussagen treffe und man es sich außerdem nicht leisten könne. Auch die Landesregierung sah in der Erarbeitung eines kinder- und jugendpolitischen Programms eher ein Instrument auf dem Gebiet der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport hat in seiner Beratung am 29. Januar 1999 beschlossen, am 26. Februar eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Dazu wurden auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen.
In der Anhörung kam eine Vielzahl eingeladener Gäste zu Wort, wie beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Verbände, Vertreter der Fachhochschule Magdeburg, die Kinderbeauftragte, die Landesbeauftragte für Frauenpolitik, Jugendliche und kommunale Vertreter.
Grundtenor der Beiträge war die Zustimmung zum Grundanliegen, nämlich das bestehende Landesausführungsgesetz abzulösen. Kritikpunkte gab es insbesondere von seiten der kommunalen Spitzenverbände zu finanziellen Auswirkungen der im Gesetzentwurf festgeschriebenen Übertragung von Leistungen und Aufgaben auf die kommunale Ebene und damit verbunden die Aufforderung an den Gesetzgeber, eine Gesetzesfolgenabschätzung vorzunehmen.
Darüber hinaus gab es von allen Gästen zu einzelnen Paragraphen und Abschnitten Hinweise und Vorschläge zu Änderungen, Neuaufnahmen oder anderen, konkreteren Formulierungen.
In der 19. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport am 24. September 1999 verständigten sich die Mitglieder darauf, über Verfahrensfragen bei der Behandlung des Gesetzentwurfes am 15. Oktober 1999 zu beraten.
In dieser Sitzung brachten die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion einen Änderungsantrag zum Herauslösen des Abschnittes 4, eines Teils des Ab
schnittes 5 und der Abschnitte 6 bis 10 aus dem Gesetzentwurf ein. In ihrer Begründung führten die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion aus, daß man nach intensiven Diskussionen, insbesondere mit kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe, zu dem Entschluß gekommen sei, diese Abschnitte einer Gesetzesfolgenabschätzung zu unterziehen und dafür im Landeshaushalt Mittel zu beantragen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 9 : 1 : 1 Stimmen mehrheitlich angenommen.
Als Termin für die Einzelberatung des Gesetzes und die damit verbundene Erarbeitung einer vorläufigen Beschlußempfehlung wurde der 19. November 1999 festgelegt.
Dem Ausschuß lagen zu Beginn der Beratung mehrere Änderungsanträge der Fraktionen der PDS und der SPD vor. Diese betrafen unter anderem folgende inhaltliche Aspekte: stimmberechtigte und beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und des Landesjugendhilfeausschusses sowie die Erweiterung des Wohnortprinzips für die Mitgliedschaft, die Tätigkeit beider Ausschüsse, den Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung, die Erweiterung der Hilfen zur Erziehung auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige, Vormundschafts- und Beistandsvereine.
Am Ende dieser Beratung lag dem Ausschuß der Gesetzentwurf in der nach der Abstimmung zu den einzelnen Paragraphen geänderten Fassung vor, die als vorläufige Beschlußempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse mehrheitlich angenommen wurde.
Zur Beratung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport am 24. Februar 2000 lagen die Ergebnisse der Abstimmung aus den mitberatenden Ausschüssen vor, die ich nennen möchte: Der Ausschuß für Finanzen stimmte mit 8 : 3 : 1 Stimmen, der Ausschuß für Inneres stimmte mit 9 : 3 : 1 Stimmen und der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmte mit 7 : 4 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlußempfehlung zu.
In der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses formulierten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion noch einmal ihre Ablehnung zum gesamten Gesetzentwurf, der aus ihrer Sicht nicht nötig wäre, da das bestehende Landesausführungsgesetz als ausreichend angesehen werde.
Dieser Meinung konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der PDS nicht folgen. Erneut wurden von beiden Fraktionen einige Änderungsanträge eingebracht, die insbesondere auf Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beruhten, dem an dieser Stelle ein besonderer Dank gesagt werden soll.
Nach der Abstimmung über diese Anträge wurde über den Gesetzentwurf in der nunmehr erneut geänderten Fassung abgestimmt und diese mit 6 : 4 : 0 Stimmen angenommen. Diese Beschlußempfehlung des Ausschusses liegt Ihnen nunmehr vor. Ich stelle sie hiermit Ihrer Beratung anheim. - Danke.