Rainer Metke

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion zur Gründung einer Stiftung für Technologie und Innovation Sachsen-Anhalt wurde in der 65. Sitzung des Landtages am 15. November 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten zur federführenden Beratung sowie an die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft zur Mitberatung überwiesen.
Die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss am 30. Januar 2002 erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs einer Beschlussempfehlung, den die SPD-Fraktion vorgelegt hatte. Der Entwurf sah vor, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen, da erstens das Thema im Rahmen der Innovationsstrategie des Landes beraten werden solle und da zweitens das Förderinstrumentarium im Bereich der Technologieförderung ausreichend sei und insbesondere mit der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt ein ausreichendes Instrumentarium vorhanden sei.
Diese Einschätzung wurde von der PDS-Fraktion geteilt, die ihrerseits nochmals ausdrücklich darauf verwies, dass die Haushaltsmittel im Einzelplan 08 Titelgruppe 72 für das laufende Jahr erheblich aufgestockt worden seien und auch über die IBG in den letzten Jahren viele Maßnahmen hätten gefördert werden können.
Die Landesregierung ihrerseits machte deutlich, dass ein Stiftungsvermögen in Höhe von 50 Millionen €, wie im CDU-Antrag gefordert, aufgrund des fehlenden finanziel
len Spielraums derzeit nicht zu realisieren sei. Darüber hinaus könnten bei einer Stiftungslösung nur die Erträge des Stiftungskapitals förderwirksam genutzt werden. Konkret hieße dies, bei einer angenommenen Verzinsung des Stiftungskapitals von 6 % stünden lediglich 3 Millionen € jährlich für Förderungen zur Verfügung. Die IBG dagegen könne allein in diesem Jahr rund 15 Millionen € für die Unterstützung innovativer Unternehmen einsetzen.
Allein in den Jahren von 1996 bis 2001 sei es darüber hinaus möglich gewesen, unter Beteiligung der Technologie- und Beteiligungsgesellschaft des Bundes mit 10 Millionen € zu 83 Beteiligungen mit einer Summe von insgesamt 71,4 Millionen € zu kommen. Ergänzend seien in den letzten Jahren 150 Millionen € an Fördermitteln für die Technologie- und Gründerzentren des Landes zur Verfügung gestellt worden.
Die CDU-Fraktion brachte zum Abschluss der Ausschussberatung noch einmal zum Ausdruck, dass es darum gehe, eventuelle Gewinne aus der Veräußerung von Landesvermögen nicht zum Ausgleich von Haushaltslöchern zu verwenden, sondern die Erlöse dauerhaft für vernünftige Ziele einzusetzen. Auch sollten nicht alle Förderungen, die bisher aus dem Haushalt finanziert worden seien, durch die Stiftung übernommen werden. In diesem Zusammenhang seien auch die vom Wirtschaftsministerium errechneten 3 Millionen € Kapitalertragserlöse zu bestätigen.
Zum Abschluss der Beratung wurde der vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und diese den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet. Der Finanzausschuss als mitberatender Ausschuss stimmte mit Beschluss vom 27. Februar 2002 der vorläufigen Beschlussempfehlung zu. Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sah sich lediglich in der Lage, Absatz 1 zuzustimmen. Der zweite Absatz fand keine Mehrheit.
Der Wirtschaftsausschuss befasste sich in seiner 70. Sitzung am 6. März 2002 abschließend mit diesem Thema und verabschiedete mehrheitlich die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5371.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat die Landesregierung in der 36. Sitzung am 10. März 2000 aufgefordert, in den Ausschüssen für Kultur und Medien, für Bildung und Wissenschaft, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie in der Enquetekommission darzulegen, welche Maßnahmen und Schritte vorgesehen sind, um die Rahmenbedingungen auf dem Weg in die Informationsgesellschaft und die Multimedia-Wirtschaft zu gestalten.
In der ersten Beratung des Wirtschaftsausschusses am 27. September 2000 wurde eine Anhörung der beteiligten Unternehmen, Verbände, Institute und Universitäten vorbereitet. An der in der 47. Sitzung am 29. November 2000 durchgeführten Anhörung beteiligten sich die Regiocom GmbH Magdeburg, das ISW Halle, die Ottovon-Guericke-Universität Magdeburg, die Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg, die RFT Staßfurt Global GmbH, das Softwarehaus Ruppach GmbH Halle, die Inforegio Sachsen-Anhalt Management GmbH Magdeburg und die Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Darüber hinaus nahmen Mitglieder der Enquetekommission sowie der Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Kultur und Medien an der Anhörung teil.
Nach der Auswertung der Anhörung lag dem Ausschuss für die Sitzung am 14. März 2001 der Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse vor. Auf Anregung der SPD-Fraktion wurde die Beratung des Entwurfs zurückgestellt und vorge
sehen, auch die Produzenten der Inhalte des Medienbereiches im Rahmen einer Anhörung einzubeziehen und dann abschließend über eine vorläufige Beschlussempfehlung zu beraten. Diese Vorgehensweise wurde von der CDU-Fraktion ausdrücklich befürwortet.
Die zweite Anhörung fand in der 60. Sitzung am 19. September 2001 in den Räumen der Fernsehakademie in Halle statt. Folgende Unternehmen nahmen daran teil: die Digital Images GmbH, die Scala Film-, Musikund Fernsehproduktion GmbH, die Fernsehakademie Mitteldeutschland und die Ottonia Media GmbH.
Nach der Auswertung dieser zweiten Anhörung lagen dem Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 28. November 2001 zwei Entwürfe für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor. Die beteiligten Fraktionen legten daraufhin fest, dass aus beiden Entwürfen eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten sei, die von einer breiten Mehrheit des Ausschusses getragen werden könne.
Am 5. Dezember 2001 erfolgte die Beschlussfassung. Dem vorliegenden Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung wurde nach erneuter Beratung einstimmig zugestimmt. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen zur Stellungnahme zugeleitet.
Die drei mitberatenden Ausschüsse stimmten der vorläufigen Beschlussempfehlung jeweils einstimmig zu.
Die abschließende Beratung im Wirtschaftsausschuss fand am 6. März 2002 statt. Der Ausschuss beschloss die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 3/5372 einstimmig. - Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag beschloss am 28. Juni 2001 in seiner 59. Sitzung die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu einem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten.
Der Wirtschaftsausschuss erarbeitete in seiner 61. Sitzung am 24. Oktober 2001 die vorliegende Beschlussempfehlung. Dabei wurde abweichend vom eingebrachten Gesetzentwurf lediglich eine Änderung in Artikel 3 dahin gehend vorgenommen, dass bei einer möglichen Kündigung des Staatsvertrages oder einer Auflösung des Versorgungswerkes auf Vorschlag der Architektenkammer Sachsen-Anhalt statt der Landesregierung das für die Aufsicht über die Architektenkammer zuständige Ministerium ermächtigt wird, durch eine Rechtsverordnung innerhalb der Kündigungsfrist einen geeigneten Rechtsträger für die Fortführung zu bestimmen.
Vorausgegangen war eine Debatte über den Gesetzentwurf, die sich vorwiegend auf den Punkt konzentrierte, inwieweit die Möglichkeit bestanden hätte, ein eigenes Versorgungswerk in Sachsen-Anhalt aufzubauen. Seitens der Landesregierung wurde hierzu noch einmal deutlich erklärt, dass die Anzahl und die Struktur der Versorgungsberechtigten in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend sind, um insbesondere im Hinblick auf die versicherungsmathematischen Voraussetzungen eigenständige Landesregelungen durchzusetzen.
Im Übrigen ist die vorliegende Regelung ausdrücklich auf Wunsch der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zustande gekommen. Mit dem Staatsvertrag wird darüber hinaus die bereits im Jahr 1995 erlassene Anschlusssatzung der Architektenkammer auf ausdrücklichen Wunsch der Kammer durch den Staatsvertrag ersetzt. Der Staatsvertrag wurde am 7. März 2001 vom sächsischen Innenminister und am 29. März 2001 von der Wirtschaftsministerin des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet.
Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete die vorliegende Beschlussempfehlung mit 6 : 1 : 3 Stimmen. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, die in der Drs. 3/5116 vorliegt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht.
Grundlage für die vorliegende Beschlussempfehlung zu den Auswirkungen des beabsichtigten Kernenergieausstieges auf Sachsen-Anhalt war ein Antrag der CDUFraktion in der Drs. 3/1382, der vom Landtag am 15. April 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen wurde.
Der federführende Ausschuss befasste sich im Zeitraum von Januar 2000 bis März 2001 in insgesamt sechs Ausschusssitzungen ausführlich mit dem Thema des Antrages.
In der ersten Beratung am 26. Januar 2000 wurde zunächst die Frage behandelt, inwieweit die im CDU-Antrag aufgeworfenen Einzelfragen von landespolitischer Bedeutung sind bzw. durch die Landespolitik beeinflusst werden können. Die SPD-Fraktion vertrat dazu die Auffassung, dass die meisten Punkte des CDU-Antrages für die Landespolitik nicht relevant seien.
Auch die Landesregierung machte in ihren Ausführungen deutlich, dass die Konsensgespräche zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen geführt würden. Dennoch seien die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie mit oberster Priorität zu beraten. Dies gelte insbesondere für die Interessen des Landes im Zusammenhang mit der Verstromung von Braunkohle. Deshalb sei das Thema auch im Zusammenhang mit anderen energiepolitischen Aspekten zu beraten.
Die CDU-Fraktion machte ihrerseits noch einmal deutlich, dass für den Ausstieg ein Konsens mit der Energiewirtschaft notwendig sei, um Entschädigungszahlungen und damit auch finanzielle Belastungen für die Länder zu vermeiden. Gleichzeitig wurde auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus einer Steigerung der Energiepreise für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Landes ergeben könnten. Vorstellbar sei aber auch, dass beispielsweise der Maschinen- und Anlagenbau vom Ausstieg aus der Kernenergie profitieren könne, weil daraus ein erhöhter Bedarf an Braunkohleverstromungsanlagen resultieren könne.
Nach ergänzenden Fragen zur CO2-Verminderung und zu den Auswirkungen des Kernenergieausstiegs auf die Arbeitsplatzsituation in der Braunkohleindustrie sowie nach dem Hinweis der PDS-Fraktion, dass die Aspekte des Kernenergieausstiegs nicht separat diskutiert werden könnten, wurde vereinbart, am 22. März 2000 eine umfassende Debatte über die zukünftige Energiepolitik des Landes zu führen.
Nach grundsätzlichen Ausführungen der Landesregierung zu den Fragen der Liberalisierung des Strommarktes, der Entwicklung regenerativer Energien sowie der Förderprogramme des Landes im Bereich der Energietechnologien erfolgte in der Ausschusssitzung am 22. März 2000 auf Vorschlag der PDS-Fraktion eine Strukturierung der energiepolitischen Debatte in drei Teile. So sollte es im ersten Teil um die Liberalisie
rung des Strommarktes gehen, im zweiten Teil um die Evaluierung der Förderprogramme und im dritten Teil um die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie.
Die Fortsetzung der Debatte zum dritten Teil erfolgte in der Ausschusssitzung am 12. April 2000 mit einer ausführlichen und konkreten Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden CDU-Antrag. Dabei wurde zu den einzelnen Punkten Folgendes erklärt:
Erstens. Die Ausstiegsszenarien seien mit den einzelnen Bundesländern abgestimmt. Am 23. Juni 1999 habe der Bundesminister für Wirtschaft ein entsprechendes Gremium „Energiedialog 2000“ eingerichtet. Über die Bundesländer hinaus seien die Wirtschaft, die Politik, die Verbände und die Gewerkschaften vertreten. Der gesamte Prozess werde wissenschaftlich begleitet.
Zweitens. Zur Forderung nach einer Denkpause in Sachen Ausstieg wurde erklärt, dass in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Aufträgen für Studien an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben worden sei. Es werde sichergestellt, dass alle beteiligten Partner über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien unterrichtet würden.
Zu Punkt 3 erklärte die Landesregierung, dass eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in Sachsen-Anhalt nicht zu erwarten sei und auch von einer Gefährdung bestehender industrieller Arbeitsplätze keine Rede sein könne, da infolge der Liberalisierung des Energiemarktes die Strompreise zwischenzeitlich deutlich gesunken seien.
Im Hinblick auf Stromimporte aus sicherheitsbedenklichen Anlagen in Ost- und Westeuropa wurde erklärt, dass sich die Bundesregierung in diesen Bereichen gemeinsam mit den europäischen Partnern engagiere und sich zum Beispiel in Bezug auf die Reaktoren in Russland insbesondere mit technischem Know-how und auch finanziell beteilige.
Zur Frage der Gefahr von Entschädigungsforderungen bei Stilllegung von Kernenergieanlagen wurde seitens der Landesregierung erklärt, dass man mit dem Ziel der Bundesregierung übereinstimme, die Restnutzung der Anlagen und die Neuregelung der Entsorgung entschädigungsfrei und ohne zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten zu gestalten. Genau dies sei auch Bestandteil der Gespräche des „Energiedialogs 2000“.
Zu Punkt 6 des CDU-Antrages wurde seitens der Landesregierung ausgeführt, dass der Ersatz von Arbeitsplätzen im Bereich der Kernenergie über einen längeren Zeitraum zu betrachten sei, da der Ausstieg schrittweise erfolge. Darüber hinaus müsse ein Saldo zwischen verlorenen Arbeitsplätzen und neu geschaffenen Stellen im Bereich der alternativen Energieerzeugung gebildet werden.
Gerade die Energieversorgungsunternehmen seien intensiv dabei, in alternative Energien zu investieren und dort Arbeitsplätze zu schaffen. Als Beispiel wurde die Windenergie mit ihren erheblichen Arbeitsplatzeffekten angeführt. Gerade auf diesem Gebiet zeige sich, dass die für diesen Prozess erforderlichen Rahmenbedingungen unterstützt würden und durch das Energieeinspeisungsgesetz die Grundlage geschaffen worden sei, neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen.
Im Hinblick auf den letzten Punkt des CDU-Antrags, bei dem es um das Ziel der Minderung des Kohlendioxidausstoßes um 25 % bis zum Jahr 2005 ging, wurde er
klärt, dass der Kernenergieausstieg nicht bis zum Jahr 2005 realisiert werden solle. Vordringlich gehe es deshalb darum, große Potenziale zur Minderung der Kohlendioxidemission zu erschließen. Dazu gehöre die Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes im Bereich der vorhandenen Energien. Aber auch der ständig erweiterte Einsatz alternativer Energien werde zu einer Reduzierung der CO2-Emission beitragen.
In der nachfolgenden Diskussion wurde insbesondere seitens der PDS-Fraktion noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die in Deutschland installierte Kraftwerksleistung 150 % der benötigten Spitzenlast betrage. Weiterhin sei festzustellen, dass westeuropäische Stromanbieter zusätzlich auf den deutschen Markt drängten, sodass das Angebot an Strom in Deutschland ausreichend sei und ein Zurückgreifen auf Strom aus unsicheren Anlagen kein ernsthaftes Problem darstelle.
Im Gegenteil: Aufgrund der hohen installierten Leistung gebe es ernst zu nehmende Forderungen nach einem sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie. Diese Forderung, die vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Vergangenheit erhoben worden sei, werde von der PDS-Fraktion allerdings nicht geeilt, da ein übereilter Ausstieg aus der Kernenergie nur dazu führen würde, dass verstärkt fossile Energieträger zum Einsatz kämen. Dies liege an dem momentan noch langsamen Wachstum bei der Bereitstellung erneuerbarer Energien.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der PDS-Fraktion ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an dem Ziel der Kohlendioxidminderung unbedingt festzuhalten sei und dass die vorgesehenen Fristen für den Ausstieg aus der Kernenergie die Erreichung des Minderungsziels auch realistisch erscheinen ließen.
Im Zusammenhang mit der Verringerung der CO2-Emission wurde seitens der SPD-Fraktion besonders auf die Entwicklung im Verkehrsbereich hingewiesen. So könne die Entwicklung der Brennstoffzelle und der serienmäßige Einsatz dieser Technologie im Bereich der Automobilindustrie dazu führen, dass die angestrebten Ziele in Bezug auf die Verringerung der CO2-Emission nicht nur erreicht, sondern sogar überboten werden könnten.
In den Ausschusssitzungen am 7. und 14. März 2001 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet und dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt zugeleitet. In seiner 48. Sitzung stimmte der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zu, sodass der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2001 die jetzt in der Drs. 3/4663 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschloss.
Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Land Sachsen-Anhalt wurde in erster Lesung in der 49. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2000 beraten und in die Ausschüsse für Recht und Verfassung, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Finanzen, für Inneres, für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport sowie für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten überwiesen. Federführend war der Wirtschaftsausschuss.
Nach der ersten Beratung in der 50. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Februar 2001 und der Verabschiedung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse wurde am 21. Februar 2001 eine Anhörung der betroffenen Verbände, Kammern und Gewerkschaften durchgeführt.
Im Mittelpunkt der Beratungen in der 53. Sitzung am 14. März 2001 standen die Auswertung der Anhörung sowie erste Beratungen zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Im Ausschuss wurde zunächst deutlich, dass alle anwesenden Fraktionen dahin gehend übereinstimmten, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe Sozial- und Lohndumping ausgeschlossen sein müssten. Billigstanbietern dürften nicht noch Steuergelder zufließen.
Über die Wege zur Erreichung dieses Ziels gab es allerdings unterschiedliche Auffassungen. Während die CDUFraktion erklärte, dass die vorhandenen Regelungen, insbesondere die VOB und das Entsendegesetz, ausreichend seien und lediglich eine Ergänzung durch einen
Runderlass, wie in Niedersachsen praktiziert, erforderlich sei, sprachen sich die Fraktionen von SPD und PDS eindeutig für ein Vergabegesetz aus, da ausschließlich mit dem Instrument der Tariftreue wieder ein fairer Wettbewerb im Bereich der Bauwirtschaft herbeigeführt werden könne. Dazu reiche die VOB nicht aus. Zudem sei nach dem Vergaberechtsänderungsgesetz und dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2000 für zusätzliche Vergabekriterien eine gesetzliche Regelung erforderlich.
Die weiteren Beratungen konzentrierten sich auf die in der Anhörung aufgeworfenen Fragen. So erklärte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Bezug auf die in der Anhörung aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Berliner Vergabegesetz lediglich auf den Bereich des Straßenbaus beziehe und dass aus dieser Entscheidung kaum Rückschlüsse auf den Ausgang eines den Bereich des Hochbaus betreffenden Verfahrens gezogen werden könnten.
Das Bundeskartellamt habe Einspruch erhoben, weil die öffentliche Hand im Bereich des Straßenbaus ein Vergabemonopol habe. Da dies auf alle Bundesländer zutreffe, könne die Vorlage in Bezug auf den Straßenbau in Berlin als bundesweit relevant angesehen werden.
Da die Verfassungsgemäßheit der Forderung der Tariftreue zu klären sei, habe der BGH das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für den BGH sei unter anderem strittig, ob im europäischen Kontext eine Tariftreueerklärung gesetzlich gefordert werden könne.
Die Mehrheit der mit der Thematik befassten Gutachter, so der GBD, sei allerdings der Ansicht, dass dies mit dem europäischen Recht im Einklang stehe, da die Sozialkomponente zu den Grundlagen der Europäischen Union gehöre. Die Mehrheit der Bundesländer halte den Erlass derartiger Regelungen ebenfalls für zulässig.
Darüber hinaus habe der BGH dem Bundesverfassungsgericht die Vorlage unterbreitet, weil er der Auffassung sei, dass ein Eingriff in das Tarifrecht vorliege, da im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung eine abschließende Regelung des Bundes vorhanden sei. Diese Auffassung, so der GBD ausdrücklich, werde von den Ländern bestritten.
Ferner sei der BGH der Auffassung, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Ländern keinen Raum für eigene Regelungen lasse. Auch diese Auffassung werde von den Ländern nicht geteilt. Im Gegenteil, § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen besage ausdrücklich, dass weitergehende Anforderungen an Auftragnehmer bei der öffentlichen Auftragsvergabe nur gestellt werden dürften, wenn dies durch ein Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen sei. Dies sei nach Auffassung des GBD eine ausreichende Grundlage dafür, dass die Länder weitere Kriterien bei der Auftragsvergabe heranziehen könnten.
Die Frage, ob die Problematik durch den Bundesgesetzgeber abschließend geregelt sei, ist nach Auffassung der Länder offen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes diskutiert.
Auf die Frage, inwieweit ein derart novelliertes Tarifvertragsgesetz mit europäischem Recht in Einklang stehe, erklärte der GBD nochmals, dass die meisten Länder § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als ausreichende gesetzliche Grundlage betrachteten, um die Zahlung von Tariflöhnen zu verlangen.
Lediglich für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht eine Ergänzung des derzeitigen Gesetzeswerkes verlangen sollte, sei vorsorglich - so die Begründung zur bayerischen Bundesratsinitiative - die Änderung des Tarifvertragsgesetzes initiiert worden.
Abschließend erklärte der GBD, dass nicht sicher sei, ob das Bundesverfassungsgericht sich zu allen Bereichen der BGH-Entscheidung äußern werde. Auch sei ungewiss, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden könne.
In der nachfolgenden Diskussion wurden die Ausführungen des GBD noch einmal aufgegriffen und im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzentwurf konkretisiert. Deutlich wurde dabei, dass auch der Freistaat Bayern und das Saarland § 97 Abs. 4 GWB als eine ausreichende Grundlage für landesgesetzliche Regelungen angesehen haben. Beide Bundesländer haben bereits im vergangenen Jahr Vergabegesetze verabschiedet.
Auch in Bezug auf eine mögliche marktbeherrschende Stellung im Bereich des Tiefbaus wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf für die Auftragsvergabe der Landkreise und Kommunen insoweit differenziert wird, als für den Tiefbau lediglich eine Ermächtigung vorgesehen ist, während die Anwendung für den Hochbau verbindlich geregelt werden soll.
Einen weiteren Schwerpunkt in der Diskussion bildeten die Bereiche Kontrolle und Sanktionen. Hierzu wurden weitere Prüfungen vereinbart und Änderungen seitens der SPD-Fraktion angekündigt, die in der abschließenden Beratung auch vorgelegt worden sind.
Ergänzend erklärte der Vertreter der Landesregierung, dass das Wirtschaftsministerium, wie in der Anhörung am 21. Februar 2001 bereits angekündigt, einen Erlass vorbereite, der ähnlich wie in Niedersachsen auf die Berücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebotes abziele und aufgrund dessen bei einer Abweichung des günstigeren Angebotes um mehr als 10 % ein Nachweis über die Kalkulation insbesondere im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Preise verlangt werden könne.
Zum Abschluss dieser ausführlichen Beratung wurde vereinbart, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf rechtsförmliche Gesichtspunkte prüft und dazu eine Synopse als Beratungsgrundlage erstellt.
Im Rahmen der Klausurtagung des Wirtschaftsausschusses am 2. und 3. Mai 2001 erfolgte die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes. Grundlage waren die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse. Dabei waren die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie des Innenausschusses besonders zu berücksichtigen. Die Empfehlungen des Bauausschusses wurden im vollen Umfang aufgegriffen und haben zu einer vollständigen Neuformulierung von § 2 - Vergabegrundsätze - geführt.
Der Beschlussempfehlung des Innenausschusses konnte mehrheitlich nicht gefolgt werden. Der Innenausschuss hatte den Wirtschaftsausschuss aufgefordert zu prüfen, ob im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in das Gesetz eine Regelung aufgenommen werden könne, wonach es in die Entscheidungsbefugnisse der Kreistage und Gemeinderäte gestellt wird, ob die Tariftreue bei Hoch- und Tiefbau für die Kommunen zum Vergabekriterium erhoben werden soll. Gerade aus wirtschaftspolitischer
Sicht konnte dieser Empfehlung nicht gefolgt werden, da eine unterschiedliche Vergabepraxis zur Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation im Land führen würde und damit die beabsichtigte Wirkung des Gesetzes ausgehebelt wäre.
Weiterhin lagen vier Änderungsanträge der CDU-Fraktion vor, von denen ein Antrag zu Beginn der Beratung zurückgezogen wurde. Ein Änderungsantrag, mit dem die Zeitvorgabe für die Aktualität des Gewerbezentralregisterauszuges von drei auf sechs Monate geändert werden sollte, fand die Zustimmung des Ausschusses.
Zum Abschluss beschloss der Ausschuss die vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 2 Stimmen.
Ich möchte mich ausdrücklich für die Hilfe und Unterstützung seitens des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes bedanken. Gerade weil wir als Fraktion den Gesetzentwurf erarbeitet hatten, war es für diese parlamentarische Initiative wichtig, die Unterstützung des GBD zu haben. Sie war deshalb von besonderer Bedeutung. Dafür auch mein persönlicher Dank.
So bleibt mir zum Abschluss nur noch, Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses in Drs. 3/4536 zu bitten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da bereits in der 54. Sitzung des Landtages am Freitag, dem 2. März 2001 ausführlich über den Stand der Beratungen zum Mittelstansförderungsgesetz berichtet wurde, beschränke ich mich heute auf die ergänzende Berichterstattung und knüpfe dabei an den bereits gegebenen Bericht an.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten hatte in seiner 50. Sitzung am 7. Fe
bruar 2001 zur weiteren Beratung des Mittelstandsförderungsgesetzes mehrheitlich beschlossen:
Erstens. Der Vorschlag der Landesregierung zur Einbringung ihres Gesetzentwurfes in die April-Sitzung des Landtages wird befürwortet.
Zweitens. Der Ausschuss organisiert eine zügige Beratung, um die zweite Lesung des Gesetzentwurfes und dessen Verabschiedung in der Plenarsitzung im Mai 2001 sicherzustellen.
Heute können wir feststellen, dass diese vereinbarte bzw. beschlossene Verfahrensweise exakt eingehalten wurde.
Nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf in der 55. Sitzung des Landtages am 5. April 2001 eingebracht hatte und eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss erfolgte, beriet der Ausschuss im Rahmen einer Klausurtagung am 2. und 3. Mai 2001 sowohl über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion als auch über den Entwurf der Landesregierung. Dabei entschied der Ausschuss mehrheitlich, die Beratungen auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 3/4383 zu führen.
Seitens der Fraktionen lagen keine Änderungsanträge vor. Lediglich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unterbreitete eine Reihe von Änderungsvorschlägen mit allerdings überwiegend redaktionellem Charakter, die in die folgenden Beratungen einbezogen wurden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Änderung im § 4 - Förderinstrumente. Nach ausführlicher Beratung entschied der Ausschuss, der Anregung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu folgen und die Regelungen des § 7 - Finanzierung und Förderung - des Gesetzentwurfes als neuen Absatz 5 in den § 4 zu übernehmen. Der § 7 des Gesetzentwurfes konnte damit komplett gestrichen werden, sodass damit das Gesetz noch weiter gestrafft wurde.
In einer weiteren Diskussion über die Regelung zum Mittelstandsbericht im § 11 wurde durch den Vertreter der Landesregierung noch einmal ergänzend erläutert, dass neben dem großen Mittelstandsbericht, der mindestens alle vier Jahre vorgelegt wird, natürlich auch weiterhin im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Mittelstand berichtet werde.
Danach erfolgte die Abstimmung. Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 10 : 0 : 0 Stimmen einstimmig angenommen. Ich bitte deshalb, der Beschlussempfehlung in Drs. 3/4535 zuzustimmen und bedanke mich abschließend noch einmal ausdrücklich für die konstruktive und zügige Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau und zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt - Mittelstandsförderungsgesetz - wurde von der CDU-Landtagsfraktion in der 37. Landtagssitzung am 6. April 2000 eingebracht. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten.
Im Mittelpunkt der Beratungen des Ausschusses stand zum damaligen Zeitpunkt die Mittelstandsinitiative der Landesregierung. In diesem Zusammenhang wurde intensiv über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung der Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/2080 neu sowie über einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 3/2207 beraten.
Es bestand im Ausschuss Konsens darüber, dass diese Beratungen zunächst vorrangig zu behandeln sind, da die Mittelstandsinitiative wesentliche Veränderungen der Förderpraxis für die mittelständische Wirtschaft mit sich bringen sollte. Förderprogramme und Richtlinien sollten gestrafft, vereinfacht und gebündelt werden.
Vor diesem Hintergrund fand die erste Beratung über den Gesetzentwurf zum Mittelstandsförderungsgesetz
am 5. Juli 2000 statt. Dabei wurde über Verfahrensfragen beraten. Es wurde zwischen allen Fraktionen Übereinstimmung dahin gehend erzielt, dass erstens nach der Sommerpause eine Anhörung stattfinden sollte und dass zweitens für die erste Sitzung nach der Sommerpause eine Synopse zum Gesetzentwurf, bezogen auf das bestehende Mittelstandsförderungsgesetz, vorzulegen sei.
Diese Vorgehensweise wurde auch in inhaltlichem Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen gesehen, da der bis dahin vorliegende Mittelstandsbericht dann einbezogen werden könne und das Gesetz auch mit den Möglichkeiten des Haushaltes korrespondieren müsse.
In der ersten Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause am 27. September 2000 lag entsprechend den Verabredungen die Synopse zum Gesetzentwurf vor. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde mit Zustimmung aller beteiligten Fraktionen als Termin für die Anhörung zum Gesetzentwurf der 22. November 2000 festgelegt.
Ich dachte auch, die CDU-Fraktion hätte ein ganz wesentliches Interesse daran, da sie die Berichterstattung beantragt hat.
Ergänzend zu den bereits in der Ausschusssitzung benannten Teilnehmern der Anhörung forderte die Ausschussvorsitzende alle Fraktionen auf, weitere Anhörungsteilnehmer zu benennen und am Rande der 44. bzw. 45. Sitzung des Landtages über die Vorschläge der Fraktionen zu beraten und eine Liste der Anzuhörenden festzulegen.
Am 22. November 2000 wurde dann wie beschlossen die Anhörung durchgeführt. An der Anhörung beteiligten sich folgende Verbände und Organisationen: die Handwerkskammern Magdeburg und Halle/Dessau sowie der Gesamtverband des Handwerks Sachsen-Anhalt e. V., die Industrie- und Handelskammern Halle/Dessau und Magdeburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund SachsenAnhalt, die Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt, das Aktionsbündnis der mittelständischen Wirtschaft Sachsen-Anhalt, der Offene Wirtschaftsverband von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Freiberufler und Selbständige, der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Landesverband der freien Berufe Sachsen-Anhalt e. V.
Die letzte und aktuelle Beratung zum Gesetzentwurf fand in der 50. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 7. Februar 2001 statt. Zu Beginn der Beratung erinnerte Ministerin Frau Budde
daran, dass bei der bisherigen Behandlung des Themas Mittelstandsförderungsgesetz inhaltlich dahin gehend
Konsens bestanden habe, dass ein neues und moderneres Gesetz verabschiedet werden solle. Bei ihrem Amtsantritt habe sie dazu unterschiedliche Zuarbeiten vorgefunden, die sich nicht inhaltlich, aber strukturell vom Gesetzentwurf der CDU-Fraktion unterscheiden würden. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, bat sie, die Behandlung des Gesetzentwurfs kurzzeitig auszusetzen.
Im Kabinett sei darüber hinaus am 6. Februar 2001 vereinbart worden, einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorzulegen. Dieser solle im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beraten werden. Im Interesse einer kompakteren und effizienteren Lösung der Problematik halte sie eine kurzzeitige Verschiebung der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs für akzeptabel, da die von ihr angestrebte stringentere Mittelstandsklausel eine Beratung im Kabinett zwingend notwendig mache und die notwendigen Abstimmungen mit den Vertretern des Innen- und des Finanzressorts, zum Beispiel im Hinblick auf die Verkürzung von Förderwegen, herbeizuführen seien.
Nach dem von ihr favorisierten Terminplan könne das Kabinett am 13. Februar 2000 bereits über den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Das notwendige Anhörungsverfahren könne dann verkürzt durchgeführt werden.
Inhaltlich warb die Ministerin für die von ihr vorgeschlagene Vorgehensweise auch mit dem Argument, dass ein weitergehendes Mittelstandsförderungsgesetz, das von der gesamten Landesregierung getragen werde, auch im Sinne der mittelständischen Wirtschaft sei.
Die CDU-Fraktion wies ihrerseits darauf hin, welche Probleme das Anliegen der Ministerin aufwerfe. Zum einen liege der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dem Parlament bereits seit Monaten vor. Zum anderen erwarte die mittelständische Wirtschaft, dass der Gesetzgebungsprozess mit der Verabschiedung des Gesetzes konstruktiv zu Ende gebracht werde. Die inhaltlichen Vorstellungen der Ministerin könnten nicht beurteilt werden, da sie nicht vorlägen.
Die CDU-Fraktion habe die in der Anhörung unterbreiteten Vorschläge aufgegriffen und daraus Änderungsanträge abgeleitet. Vor diesem Hintergrund sei es schwierig, Verständnis für einen Aufschub der Behandlung des Gesetzentwurfs zu erreichen. Der vorgeschlagenen Verfahrensweise der Ministerin könne deshalb nicht gefolgt werden, zumal auch für die CDU-Fraktion entscheidend sei, auf welcher Grundlage die Beratungen über das Mittelstandsförderungsgesetz durchgeführt werden sollten. Eine Beratung auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung sei für die CDUFraktion nicht akzeptabel.
Die Vertreter der SPD-Fraktion erklärten, dass sie die Argumentation der CDU-Fraktion durchaus nachvollziehen könnten, dass aber eine geringfügige zeitliche Verzögerung im Interesse eines inhaltlich verbesserten Mittelstandsförderungsgesetzes durchaus akzeptabel sei und der vorgeschlagene Verfahrensweg unterstützt werden könne, zumal die politische Urheberschaft der CDUFraktion an der Gesetzesinitiative keineswegs infrage gestellt werde.
Die PDS-Fraktion sprach sich ebenfalls für ein Mittelstandsförderungsgesetz aus, das allen diene und niemanden benachteilige, und schlug in diesem Zusam
menhang vor, der Gesetzentwurf der Landesregierung solle in der Aprilsitzung des Landtages eingebracht und das Mittelstandsförderungsgesetz in der Maisitzung des Landtages verabschiedet werden. Bei diesem Verfahren sei gesichert, dass die in der Anhörung vorgetragenen Erkenntnisse, die sich aus der Umsetzung der Mittelstandsinitiative und der Existenzgründeroffensive ableiten ließen, bei der Erarbeitung des Gesetzes berücksichtigt werden könnten.
Für die PDS-Fraktion sei klar, dass die in der Anhörung geäußerten und bereits in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion eingeflossenen Anregungen und Vorschläge der Kammern und Verbände zu berücksichtigen seien.
Der Ausschussvorsitzende griff den Vorschlag der PDSFraktion zur Verfahrensweise auf und stellte folgende Punkte zur Abstimmung:
Erstens. Die Landesregierung bringt ihren Gesetzentwurf in die Sitzung des Landtages im April 2001 ein.
Zweitens. Der Ausschuss erklärt sich bereit, eine zügige Beratung zu organisieren, um die zweite Lesung des Gesetzentwurfs und dessen Verabschiedung in der Plenarsitzung im Mai 2001 sicherzustellen.
Diesem Antrag wurde mit 6 : 5 : 0 Stimmen zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass damit dem Berichterstattungsverlangen in ausreichender Weise entsprochen worden ist, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.