Anette Leppinger
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anlässlich eines Besuches des Innenausschusses in der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg konnten wir uns zum einen davon überzeugen, dass der Erhalt der Gedenkstätte als Mahnung an die dort geschehenen Verbrechen unbedingt notwendig ist. Zum anderen konnte man auch feststellen, dass die aus der subjektiven Sichtweise der SED-Ideologie entstandene Ausstellung unbedingt überarbeitungsbedürftig ist. Das Geld dafür wird ja auch zur Verfügung gestellt.
Wenn die Überarbeitung der Ausstellung so gut gelingt wie in Langenstein-Zwieberge, denke ich, hinterlassen wir der jungen Generation eine Darstellung, die nicht parteipolitischer Propaganda entspricht, sondern das Geschehene möglichst genau darstellt.
Insgesamt haben wir ein Gedenkstättennetz im Land, das an die politischen Verirrungen und Verbrechen der Vergangenheit sowohl des Nationalsozialismus als auch des Realsozialismus in der DDR erinnert.
Die Verbrechen des Nationalsozialismus hatten Dimensionen, die in der Menschheitsgeschichte einmalig und vielleicht deshalb so unvorstellbar sind, weil diese Verbrechen mitten in einer zivilisierten Welt stattfanden. Das zeigt uns, dass politisch motivierte Verbrechen anscheinend immer möglich sind.
Sie waren es auch nach dem Ende dieses Schreckens. Oft in den gleichen KZ-Gefängnissen wurden später Gegner des kommunistischen Systems inhaftiert, gefoltert und fanden vielfach den Tod. Es kam vor, dass Menschen, die vorher Opfer waren, plötzlich zu Tätern wurden.
Ich halte es für außerordentlich notwendig, dass wir unserer jungen Generation aufzeigen, wozu ideologisch motivierter Machtmissbrauch führen kann. Wir haben in der Betrachtung der jüngeren deutschen Geschichte noch sehr viel Aufklärungsbedarf, weil der Verklärungswillen ungebrochen groß ist. Wahrscheinlich kann man nach über 60 Jahren durchgängiger Diktatur auch nichts anderes erwarten.
Wie schwerwiegend die Folgen einer unterdrückten und nicht stattgefundenen Auseinandersetzung sind, sehen wir daran, dass auch heute nach mehr als 55 Jahren
noch immer Wirrköpfe mit Hitlergruß und Stechschritt durch die Gegend marschieren und die industrielle Vernichtung von Menschen in den Konzentrationslagern als „Auschwitzlüge“ bezeichnen.
Auch an die Verbrechen des SED-Regimes möchten heute nur noch wenige erinnert werden. „Wir wollen das endlich ruhen lassen“, heißt es. Dann kann man auch den Spruch hören: „Es war ja alles nicht so schlecht.“ Und: „Damals herrschte wenigstens noch Zucht und Ordnung.“
Von dem perfiden System der geistigen und körperlichen Gefangenschaft ist außer in Marienborn und in Hötensleben kaum noch etwas zu sehen. Dass dort zum Beispiel auch 20 Kinder skrupellos ermordet wurden - wen interessiert das schon? - Schweigen, Verdrängen.
Ich halte diese Entwicklung für die Demokratie für verheerend. Ich will nicht in den Verdacht geraten, die Verbrechen der Nazis mit denen in der DDR gleichzusetzen. Das wäre unzulässig und würde die Nazi-Verbrechen verharmlosen. Aber wir müssen uns, um die Wahrheit zu finden, über die komplexen Zusammenhänge, also auch über das SED-Unrecht im Klaren sein.
Nur wer das Unrecht der Vergangenheit kennt und weiß, in welche Katastrophen verirrte Ideologen ein ganzes Volk führen können, kann Unrecht für die Zukunft vermeiden. Die Demokraten sollten deshalb sehr genau darauf achten, wem sie die Macht anvertrauen.
Um der jungen Generation aufzuzeigen, wozu solche Verirrungen führen können, sind Gedenkstätten als Mahnung und Aufklärung neben einer Aufklärung im Geschichts- und Sozialkundeunterricht unbedingt notwendig. Deshalb ist es auch wichtig, dass neben dem Roten Ochsen, dem Moritzplatz, neben Marienborn und Hötensleben, neben Bernburg und LangensteinZwieberge auch das Schloss Lichtenburg Gedenkstätte bleibt.
Da das heute auch meine letzte Rede ist, möchte ich Ihnen sagen: Passen Sie auf unsere Demokratie gut auf!
Herr Dr. Bergner, ich möchte auch noch einmal auf diesen ersten Satz zu sprechen kommen. Sollte der Antrag heute im Plenum nicht beschlossen werden, wird die CDU dann ihre Vorstellungen im Ausschuss nicht äußern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl der Innenausschuss einstimmig, wie von mir in der Berichterstattung vorgetragen wurde, der vorliegenden Beschlussempfehlung zugestimmt hat und man insofern auf eine Debatte nach der Geschäftsordnung hätte verzichten können, habe ich es für angemessenen gehalten, zu diesem doch sehr wichtigen Thema nicht sprachlos zu sein.
Sprachlos ist man allerdings, wenn man die „Volksstimme“-Ausgabe des Bördekreises vom 26. November dieses Jahres aufgeschlagen hat und dort nachliest, dass ausgerechnet die PDS der Presse die Entscheidung des Innenausschusses verkündet.
Wissen Sie, meine Damen und Herren von der PDS, es ist nun einmal so, dass Ihre Partei zwar für den Aufbau der Mauer zuständig war; um den Erhalt der Mauer als Mahnmal für die kommenden Generationen - da können Sie ganz sicher sein - kümmern sich allerdings diejenigen, die unter der Mauer und Ihrem Regime gelitten haben.
Aber eigentlich hätten Sie schon erkennen müssen, dass Sie mit Ihrer Kranzniederlegung zum 40. Jahrestag des Mauerbaus in Hötensleben einen Eklat hervorgerufen haben. Sie haben damit die Betroffenen erneut gedemütigt.
Mit diesen Worten ist eines der Opfer mit Tränen in den Augen und zitternder Stimme an das Mikrofon getreten.
Aber anscheinend verfolgt die PDS auch hierbei eine Strategie des Vergessens und der Gewöhnung; denn mit
Ihrer Liste für die Landtagswahl haben Sie eine dementsprechende Botschaft in das Land gesandt. So konnte schließlich auf Ihrer Liste eine IM der Staatssicherheit einen vorderen Listenplatz bekommen, während der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, der eher für Aufarbeitung und für Erneuerung stand, abgestraft wurde.
Also von Aufarbeitung und von Anerkennung von Unrecht keine Spur.
Wenn sich jemand Verdienste um das Grenzdenkmal Hötensleben erworben hat, dann sind es die Leute, die sich im Grenzdenkmalverein engagiert haben. An der Spitze wäre insbesondere der Vorsitzende Herr Walter zu erwähnen, dem ich an dieser Stelle besonders herzlich danken möchte.
Aber auch das Engagement der Gemeinde und des Bürgermeisters Herrn Buchwald waren sehr wichtig. Jedoch kann man nicht erwarten, dass der Erhalt eines Mahnmals von solcher nationaler Bedeutung auf den Schultern von einigen Ehrenamtlichen lastet. Vielmehr ist an dieser Stelle der Staat in der Pflicht. Genau dafür sind mit dem Antrag die Rahmenbedingungen geschaffen worden.
Das Land verpflichtet sich, zügig an der Klärung der Eigentumsverhältnisse mitzuwirken, um dann die Trägerschaft des Grenzdenkmals Hötensleben als Außenstelle von Marienborn zu übernehmen. Das ist schließlich sinnvoll; denn so wichtig Marienborn als Gedenkstätte auch ist, so war doch Marienborn eher die Stätte, mit der die westdeutschen Ein- und Ausreisenden konfrontiert wurden. Für die Ostdeutschen war die Grenze hingegen höher und unüberwindbarer als die chinesische Mauer. Dafür steht heute symbolisch das Grenzdenkmal Hötensleben.
Die Legende vom antifaschistischen Schutzwall muss endgültig zerstört werden.
Dagegen spricht allein die Tatsache, dass alle Sicherungsmaßnahmen gegen das eigene Volk gerichtet waren. Gnadenlos wurden Menschen, die das Land verlassen wollten, niedergeschossen oder durch Selbstschussanlagen oder Minenfelder getötet.
Der letzte Tote war der 19-jährige Chris Gueffroy, der noch Anfang 1989 ermordet wurde. Etwa tausend Menschen teilten am DDR-Todesstreifen das Schicksal mit ihm. Die genaue Zahl ist unbekannt, weil das DDRRegime die Verschleierung, zum Beispiel durch das Vortäuschen von Unfällen, betrieben hat. Die Erschießung eines Menschen wurde staatlich legitimiert und durch Sonderurlaub und Auszeichnungen belohnt.
Hötensleben steht als ein Mahnmal für Freiheitsberaubung, für politischen Mord, für familiäre Tragödien und für die Entmündigung eines ganzen Volkes.
Hötensleben und Marienborn sind wichtig als Mahnmale gegen Vergessen und Verklärung, damit sich der Geist dieser unrühmlichen Zeit nicht wieder in der Gesellschaft etabliert und sich Geschichte nicht wiederholt, damit nicht die Täter moralisch geschützt und die Opfer dadurch ein zweites Mal gedemütigt werden, damit nicht die Täter, sondern die Opfer den Stellenwert in der Gesellschaft bekommen, der ihnen zukommt; denn ohne den Mut der Unbeugsamen mit dem ungebrochenen Freiheitswillen würden wir heute nicht in einer freiheitlichen Gesellschaft leben. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wir soeben vom Minister, aber auch schon im Ausschuss bei der Berichterstattung erfahren haben, ergab sich auch nach nochmaliger Prüfung durch das Ministerium kein anderer Sachverhalt. Trotzdem ist es für mich eine schwierige Entscheidung, weil man, wenn man den Antrag ablehnt, und zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen, leicht in den Verdacht geraten kann, das Schicksal der Opfer nicht ernst genug zu nehmen. Ich glaube allerdings, dass mir das an dieser Stelle wohl niemand vorwerfen kann.
Vorgestern habe ich einen mich sehr berührenden Brief von der Föderativen Vereinigung Zwangsausgesiedelter bekommen. Sie fragen mich, ob ich mir vorstellen kann, wie ihnen bei diesen Verbrechen zumute war.
Ich möchte meine sehr persönliche Antwort an die Zwangsausgesiedelten richten: Ja, ich kann mir vorstellen, wie Ihnen zumute war, welche Ohnmacht Sie gegenüber dem repressiven Staat DDR empfunden haben. Ich kann es mir vorstellen, weil ich Ähnliches erlebt habe wie Sie.
Auch meiner Familie wurde, betrieben durch einen SEDFunktionär, im Jahr 1984 mein Elternhaus enteignet. Wir mussten damals nach dem Tod meines Vaters das Haus zwar nicht innerhalb weniger Stunden räumen, sondern wir hatten einige Tage länger Zeit. Damit wir uns allerdings nicht zu viel Zeit ließen, wurde mit der polizeilichen Zwangsräumung gedroht.
Der nach der Wende gestellte Antrag auf Rückübertragung war erfolglos, da die Enteignung sehr viel cleverer und diffiziler eingefädelt worden war. Wir entschieden uns letztlich, das seit 120 Jahren im Familienbesitz befindliche Haus, das mittlerweile vom Verfall bedroht war, für sehr viel Geld zurückzukaufen.
Ja, ich kenne die Ohnmacht, sich nicht wehren zu können gegen einen repressiven Staat bis zur Wende im Jahr 1989. Als meine Tochter 19-jährig im Sommer 1989 über Ungarn in die Bundesrepublik flüchtete, wurde in meinem Beisein ihr sämtlicher persönlicher Besitz beschlagnahmt, so wie bei vielen anderen Flüchtlingen auch.
Gott sei Dank haben wir Schluss gemacht mit diesem Unrecht. Ich erzähle dieses Beispiel, weil es, so glaube ich, deutlich macht, wie schwierig es ist, begangenes Unrecht wieder gutzumachen.
An dieser Stelle fällt mir der Satz von Bärbel Bohley ein: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.“ - Es hat sich herausgestellt, dass der Rechtsstaat nicht in der Lage ist - und, Herr Schomburg, das sage ich auch ganz selbstkritisch -, von der DDR begangenes Unrecht umfassend und vor allem in moralischer Hinsicht zu regeln. Für die Opfergruppe der Zwangsausgesiedelten hat er sich zumindest im Ansatz bemüht. Dennoch sind die Einzelfälle der Schicksale so unterschiedlich, dass es nicht in aller Vollständigkeit gelungen ist.
Was mir und, wie ich denke, auch vielen Zwangsausgesiedelten und anderen vom Unrecht der DDR Betroffenen sehr wichtig ist, ist die moralische Rehabilitation, die die Opfer durch die Gesellschaft erfahren müssen. An dieser Stelle sehe ich große Defizite, ja teilweise eine unerträgliche Situation, nämlich dass bis heute die Menschen unter ihrer Kriminalisierung, Diffamierung und Dis
kriminierung zu leiden haben, dass sie teilweise auch heute noch von den gleichen Leuten wie früher verhöhnt werden, in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der DDR nicht ernst genommen werden - so nach dem Motto: etwas bleibt immer hängen - oder dass sie, wenn sie sich kritisch mit der DDR auseinander setzen, auch heute noch von mittlerweile wieder angesehenen Leuten diffamiert werden. - Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede.
Wir brauchen die politische Bewertung der DDR und damit des SED-Regimes vor allem von den vom Unrecht Betroffenen. Wir brauchen die Geschichten des Erlebten auch, damit es der PDS heute nicht so leicht gemacht wird, ihren Etikettenschwindel zu betreiben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht noch ein ganz kleiner Kommentar zu Herrn Weich: Herr Weich, dümmer geht’s nimmer!
Meine Damen und Herren Abgeordneten! In fachlicher und rechtlicher Hinsicht ist den Darlegungen des Innenministers nichts hinzuzufügen. Und ich glaube, meine Damen und Herren von der PDS, das wissen Sie auch.
Einen ähnlichen Antrag haben Sie bereits im Herbst des vergangenen Jahres eingebracht. In jenem Antrag ging es darum, dass die Rückkehr strikt nach dem Freiwilligkeitsprinzip geschieht. Sie mussten damals akzeptieren, dass Sie damit rechtlich Unmögliches wollten.
Es ist so, dass in Sachsen-Anhalt eine sehr liberale Ausländerpolitik gemacht wird, bei der humanitäre Grundsätze starke Berücksichtigung finden. Dass man von einer Rückführung über die Wintermonate abgesehen hat, fußt auf einem Erlass des Innenministeriums und macht diese Politik auch ganz deutlich.
Die Landesregierung wird auch in Zukunft humanitäre Grundsätze im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weitestgehend ausschöpfen. Vieles von dem, was Sie, Herr Gärtner, aufgeführt haben, findet natürlich auch Berücksichtigung. Das hat der Innenminister schon gesagt.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass unser Innenminister auf den Innenministerkonferenzen in den Ausländerfragen wirklich sehr viel erreicht hat. Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal bei dem zuständigen Referat bedanken, das nach meinen Erfahrungen immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft und auch manche schwierige Hürde überwunden hat.
Man muss allerdings auch sehen, wo das Machbare endet. Deshalb bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister, es stellt sich wirklich die spannende Frage, wer hier wen treibt oder wer wem hinterherläuft. Ich denke, diese Urheberdiskussion ist müßig und hilft den Betroffenen wenig. Ich habe kein Problem damit, wenn die CDU unserer politischen Linie folgt. Nein, im Gegenteil, dann kann sie ja so falsch nicht sein.
Bereits seit über einem Jahr befasst sich der Landtag mit dem Problem der häuslichen Gewalt. Dazu hat es eine Anhörung im Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport gegeben. Darüber hinaus gibt es einen Beschluss der Innenministerkonferenz zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und die Bundesregierung brachte das Gewaltschutzgesetz auf den Weg.
Bereits bestehende gesetzliche Regelungen, eingebettet in das Landesprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sowie die Schärfung des Bewusstseins für dieses Problem und die zeitnahe Umsetzung von noch erforderlichen gesetzlichen Präzisierungen können zur Lösung des Problems beitragen.
Ich möchte allerdings davor warnen, dass man isoliert - so wie es die CDU getan hat - einen Paragrafen im Polizeigesetz ändert und denkt, man ist damit schon Herr des Problems. Schön wäre es, wenn es so einfach ginge.
So sieht zum Beispiel das bayerische Innenministerium keine Veranlassung für ein neues Polizeigesetz im Freistaat. Der Staatsekretär Regensburger will dies im Zuge eines Platzverweises und der Ingewahrsamnahme durchsetzen.
Gerade bei der häuslichen Gewalt steht man vor einem besonderen Problem, da ein Großteil der Opfer und Täter untereinander verwandt bzw. bekannt ist. Viele Opfer scheuen sich aus diesem Grund davor, an die Öffentlichkeit zu gehen, sodass man davon ausgehen kann, dass zu der Statistik, die für das Jahr 2000 6 018 Anzeigen wegen Körperverletzung enthält, wovon in 2 725 Fällen die Täter aus dem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis kommen, eine Dunkelziffer hinzukommt.
Bei der Problematik arbeiten Sozialministerium, Justizministerium und Innenministerium eng zusammen. Einerseits wurde vom Sozialministerium, wie schon erwähnt, das Landesprogramm aufgelegt, das als Ansatzpunkt für die Vorbeugung gegen Gewalt die Chancengleichheit von Frauen und Männern hat und insbesondere Schwerpunkte auf Bildung und Erziehung in der Schule und in den Angeboten der Jugendarbeit setzt. Vorgesehen sind unter anderem Fortbildungsmaßnahmen und Kommunikationstraining für Lehrkräfte sowie eine stärkere Sensibilisierung der Jugendarbeit für die Gewaltproblematik und ein Training zur Konfliktbewältigung.
Im Polizeibereich werden Schwerpunkte im Hinblick auf die dezentralen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Polizeibehörden und -einrichtungen gesetzt. Mit dem Runderlass vom 15. August 2000 wird geregelt, dass die bislang unter dem Titel „Familienstreitigkeiten“ geführten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nunmehr unter der Problematik „Häusliche Gewalt“ geführt werden.
In Halle wurde das Interventionsprojekt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in häuslichen Gemeinschaften ins Leben gerufen und soll von der Polizeidirektion Halle durch eine Erfassung und Auswertung der Fälle begleitet werden.
Man kann also schon aufgrund der kurzen Zusammenfassung, die ich aus zeitlichen Gründen nur in Kurzform vortragen konnte, sehen, dass die Landesregierung dieses Problem sehr, sehr ernst nimmt und fest entschlossen ist, eine Verbesserung der Situation für die betroffenen Frauen und Kinder zu erreichen. Wenn uns die CDU dabei unterstützen will, finde ich das gut.
Ich fasse zusammen: Aus unserer Sicht kann man das Problem nur lösen, wenn man präventiv und repressiv tätig wird. Das heißt, dass man einerseits das Landesprogramm auf gute Füße stellt und andererseits die gesetzlichen Möglichkeiten, die wir haben, nutzt und dann, sobald das Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung verabschiedet ist, eingebettet in unsere Gesamtkonzeption in Ruhe und ohne Aufgeregtheit an notwendige gesetzliche Präzisierungen geht. Denn wir haben mit unserem Polizeigesetz ein Instrument geschaffen, das uns handlungsfähig macht, sodass Schnellschüsse nicht erforderlich sind.
Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Wir schließen uns den Ausführungen unseres Innenministers an. Wir haben einen Änderungsantrag auf Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss eingebracht, und ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. - Danke.
Der Antrag auf Überweisung zur Beratung und Berichterstattung macht wenig Sinn. Unserem Antrag müsste zugestimmt werden. Im Rahmen der Selbstbefassung können wir im Ausschuss über alles reden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute vor der Frage: Wie gehen wir mit Extremisten um, die vorgeben, sich auf dem Pfad der Rechtsstaatlichkeit zu bewegen, und in Wahrheit diesen schon längst verlassen haben?
Wie gehen wir mit einer Partei um, die in zunehmender Weise eine Gefahr für Freiheit und Demokratie ist? Reichen Lichterketten, Demonstrationen gegen rechte Gewalt und Veranstaltungen zu diesem Thema noch aus? Soll die Demokratie ein zahnloser Tiger sein, oder soll sie zeigen, dass sie gegenüber Extremismus und Gewalt auch wehrhaft sein kann?
Diese Fragen treiben mich seit vielen Jahren als Innenpolitikerin, aber auch als Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission um. Für mich hat sich nach vielen Jahren des Versuchs, dieses Problem mit Überzeugungskraft zu lösen, doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Demokratie an dieser Stelle auch Grenzen setzen muss, um ein demokratisches Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gestern vor elf Jahren haben wir die Mauer niedergerissen
und eine Diktatur gestürzt. Wir haben im Jahr 1989 nicht den Freiheitskampf aufgenommen, um Extremisten, die eine Politik vertreten, die Deutschland und andere Nationen schon einmal in das Elend gestürzt hat, wieder Raum zu geben. Nein, dafür haben wir die friedliche Revolution 1989 nicht vollbracht.
Wir werden uns die im Jahr 1989 auf der Straße durch friedliche Demonstrationen erkämpfte Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Pressefreiheit nicht von Leuten nehmen lassen, deren Politik darauf gerichtet ist, diese Freiheit wieder einzuschränken.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Rechtsstaat wehrhaft sein muss. Die extremistische RAF konnte auch nur mit repressiven Mitteln wirksam bekämpft werden.
Die RAF hat mit ihren Attentaten Angst und Schrecken verbreitet.
Wesentlich mehr Todesopfer haben wir durch Gewalttaten der Rechtsextremisten zu verzeichnen.
Lichterketten, so wichtig sie auch sind, reichen meiner Meinung nach alleine nicht mehr aus.
Wir sollten den Verbotsantrag als Chance sehen, den Extremisten zu zeigen, dass der Staat stark genug ist, die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Übrigens freue ich mich, dass es gestern bei der Demonstration in Berlin eine große Geschlossenheit zwischen den Parteien, aber auch zwischen der Politik und den Bürgern hinsichtlich der Bekämpfung des Rechtsextremismus gegeben hat und dass deutlich gemacht wurde, Toleranz hört dort auf, wo die Freiheit und die Würde des Einzelnen eingeschränkt werden.
Da der Minister bereits im Plenum und damit öffentlich den Bericht abgegeben hat und über den Beitrag hinausgehende Informationen der PKK vorbehalten sind, werden wir den Antrag wegen Erledigung ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich eine kurze Vorbemerkung machen. Ehrlich gesagt habe ich mich über den Antrag ein bisschen geärgert, und zwar deshalb, weil es selbstverständlich ist, dass wir im Bundesrat allen Initiativen für das Kommunalwahlrecht für unsere Mitbürger, die nicht aus der Europäischen Union stammen, zustimmen werden.
Schließlich hat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit anderen Ländern einen Gesetzentwurf, von dem hier schon öfter die Rede war, zur Änderung des Grundgesetzes mit der Zielsetzung, denjenigen Mitbürgern, die nicht die Staatsangehörigkeit der Europäischen Union besitzen, das Kommunalwahlrecht einzuräumen, in den Bundesrat eingebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS, Sie wissen ganz genau, dass wir als SPD uns seit vielen Jahren dafür einsetzen. So haben wir dieses Problem auch mehrfach auf Antrag im Landtag diskutiert und es immer offensiv vertreten.
Wir wussten allerdings immer, dass für die Einführung des Wahlrechts das Grundgesetz geändert werden muss. Diese Hürde muss übersprungen werden, weil es nicht einzusehen ist, warum eine Ausländerin oder ein Ausländer, der seit vielen Jahren in der Bundesrepublik wohnt und arbeitet, seinen Gemeinderat nicht wählen
darf, nur weil sein Herkunftsland Bulgarien oder Ungarn ist, während sein Kollege, der aus Italien stammt, an die Wahlurne treten darf.
Dieser Ausschluss eines Teils der ständigen Einwohner einer Kommune vom Willensbildungsprozess hat Demokratiedefizite zur Folge und wirkt einer wünschenswerten Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Gesellschaft entgegen.
Herr Jeziorsky, die Begründung, dass die ausländischen Mitbürger die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und damit das Wahlrecht erlangen könnten, kann ich nicht richtig nachvollziehen; wir verlangen das von den Franzosen oder Italienern auch nicht.
Ich erinnere nochmals daran, dass bei der ersten freien und geheimen Kommunalwahl 1990 bereits ausländische Mitbürger in die Gemeinderäte oder als Bürgermeister gewählt worden sind. Jetzt steht ihnen nicht einmal mehr das Recht zu, ihre Stimme abzugeben. Dieses zu ändern ist überfällig. Deshalb wird die SPD-Landesregierung einer entsprechenden Bundesratsinitiative zustimmen. Wir werden daher dem PDSAntrag, obwohl er mir ein bisschen überflüssig erscheint, zustimmen.
Lieber Kollege Becker, Sie haben gemeinsam mit Ihrer CDU-FDP-geführten Landesregierung damals bereits eine Gebietsreform hinter sich gebracht, ohne dabei eine Reform der Landesverwaltung durchzusetzen, geschweige denn ein Vorschaltgesetz einzubringen oder zu erlassen.
Warum nicht?
Herr Schomburg, könnten Sie sich vorstellen, heute Ihren Änderungsantrag zurückzuziehen und zu der nächsten Landtagssitzung als selbständigen Antrag wieder einzubringen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Innenminister hat die Rechtslage und die derzeitige Praxis der Rückführung von Kosovo-Albanerinnen und Kosovo-Albanern in Sachsen-Anhalt dargelegt und damit auch das Bemühen der Landesregierung dargestellt, die Rückführung nach humanitären Gesichtspunkten und zunächst auf freiwilliger Basis durchzuführen und dabei den rechtlich gesetzten Rahmen bestmöglich im Sinne der Betroffenen auszuschöpfen.
Soweit die PDS aber fordert, Rückführungen strikt nach dem Freiwilligkeitsprinzip auszurichten, will sie rechtlich Unmögliches. Aus diesem Grund kann der Antrag auch nicht unsere Zustimmung finden.
Meine Damen und Herren! Dennoch spricht sich die SPD-Fraktion für eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres aus; denn indem Deutschland die vor Völkermord und Bürgerkrieg geflüchteten KosovoAlbanerinnen und Albaner aufgenommen hat, hat es auch die Verantwortung für das weitere Schicksal der Menschen übernommen.
Zwar war von Anfang an auch den Flüchtlingen klar, dass nur eine Aufnahme auf Zeit gewährt werden würde. Dennoch ist es im Leben nun einmal so, dass Flüchtlinge, die in Deutschland Aufnahme gefunden haben, häufig hier verwurzeln und aus nachvollziehbaren Gründen zögern, in ihre Heimat zurückzukehren. Diese Lebenserfahrung gilt es bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Ziel muss daher sein, rechtlich tragfähige, für alle Beteiligten überzeugende Lösungen zu finden. Ich rege daher an, sich im Zuge der Ausschussberatungen auch mit dem Vorschlag des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt auseinander zu setzen, eine so genannte Härtefallkommission nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins oder Nordrhein-Westfalens auch in Sachsen-Anhalt einzurichten.
An diese Kommission, deren Mitglieder neben Vertretern der Landesregierung mehrheitlich Sachverständige von Organisationen sind, die sich besonders intensiv um Probleme von Flüchtlingen kümmern, können sich auch ausreisepflichtige Ausländer wenden. Sind die Kommissionsmitglieder überzeugt, dass eine Abschiebung für den Antragsteller eine besondere Härte bedeutet, geben sie gegenüber den zuständigen Behörden eine entsprechende Empfehlung ab.
Natürlich ist auch für die Kommissionsarbeit Grund- lage stets das geltende Recht. Daher hat die Kommission keinerlei Weisungsbefugnisse und kann nicht aus eigener Kraft Abschiebungen aussetzen oder Asyl gewähren.
Jedoch - hier teile ich die Einschätzung des Flüchtlingsrates - käme einer Härtefallkommission besondere Bedeutung für die künftigen Chancen zu, Flüchtlingen zu helfen. Denn in der Auseinandersetzung von Fachleuten mit Einzelschicksalen vermögen sich in dem einen oder anderen Fall Chancen aufzutun, die im normalen Verwaltungsvollzug vielleicht übersehen würden.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich aber sagen, dass dies allerdings für die Kosovo-Albaner als Gruppe nicht zutreffen wird. Ich muss wiederholen, dass die Landesregierung gerade bei der Rückführung dieser Menschen den rechtlichen Rahmen bestmöglich im Sinne der Betroffenen ausschöpft.
Zusammenfassend gilt: Die antragstellende PDS-Fraktion muss zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtslage eine Verwirklichung des von ihr Geforderten ohne Einzelfallbezug nicht zulässt. Ich plädiere allerdings dafür, dass im Ausschuss über die gesamte Problematik vom Innenministerium vorgetragen wird. - Ich danke Ihnen.
Herr Sachse, Sie haben eben schon erwähnt, dass wir gemeinsam den Fahrzeugbau besucht haben. Es haben außerdem viele Gesprächsrunden auf unterschiedlichen Ebenen stattgefunden. Herr Dr. Eckert war auch Teilnehmer dieser Gesprächsrunden. Es war immer ganz deutlich erkennbar, dass sich Minister Heyer mit ganzer Kraft für den Fahrzeugbau einsetzt.
Meine Frage: Können Sie daher verstehen, dass ich gerade bei diesem sensiblen Thema das Empfinden habe, dass Herr Eckert dieses Podium nutzt, einen politischen Schaukampf gegen den Bundeskanzler zu veranstalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 13. Mai 1952 beschloß das Politbüro des ZK der SED Maßnahmen zur Errichtung eines besonderen Regimes an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde die Staatssicherheit beauftragt, verstärkte Maßnahmen zur Bewachung der Demarkationslinie zu treffen, um ein Eindringen von Diversanten, Spionen, Terroristen und Schädlingen zu verhindern. Infolgedessen sollten im Grenzgebiet lebende unerwünschte Personen umgesiedelt werden. Insgesamt betraf diese Aktion, die man voller Zynismus auch „Aktion Ungeziefer“ nannte, ca. 50 000 Menschen.
Die Sprachform des angeblich so menschenfreundlichen Sozialismus, die man für unliebsame Menschen fand, muß man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Schädlinge, Ungeziefer, asoziale Elemente, im Volksmund auch Assis genannt.
Angesichts dessen muß man sich heute über das Aufgehen der Saat an der einen oder anderen Stelle nicht wundern, und die bitteren Früchte haben wir auch heute noch zu ernten; denn ich glaube, daß die Opfer oft noch mehr als auf die materielle Rehabilitierung auf eine moralische und gesellschaftliche Rehabilitierung hoffen, die nach meinem Empfinden bis heute nur ungenügend stattfindet. Nach dem Motto „Ein bißchen bleibt immer hängen!“ wird den Opfern oft unterstellt, daß vielleicht doch etwas kriminelle Energie im Spiel gewesen sei.
Da der Umgang mit politischen Gefangenen oder auch solche Aktionen wie die „Aktion Ungeziefer“ streng geheim waren und die Betroffenen oft vergattert wurden, über diese Dinge niemals zu reden, und sich wegen der Rücksichtnahme auf ihre Familien meistens daran hielten, konnte sich mancher brave DDR-Bürger überhaupt nicht vorstellen, welches unendliche Unrecht und Leid vielen Menschen im Namen des Sozialismus angetan wurde.
Man hat versucht, mit dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz das Unrecht und das Leid der Opfer des DDRRegimes wiedergutzumachen. Die Entschädigung war nicht gerade üppig, aber mehr war zumindest materiell nicht möglich. Noch zu leisten ist allerdings die gesellschaftliche und moralische Rehabilitierung, die bisher völlig unzureichend ist.
Deshalb wollen wir, um auf den CDU-Antrag einzugehen, mit unserem Änderungsantrag bewirken, daß die öffentliche Diskussion über die Problematik aller Opfergruppen trotz aller Tagespolitik im Blickfeld bleibt; denn jeder, der hofft, daß diese Diskussion nach zehn Jahren zu Ende ist, wird sich irren. Wir tragen auch 50 Jahre nach dem Nationalsozialismus noch schwer an diesem Erbe. Genauso wird es ein langer und manchmal
auch schmerzlicher Prozeß sein, bis die Geschichte des real existierenden Sozialismus aufgearbeitet sein wird.
Ich bitte um die Überweisung des CDU-Antrages und des SPD-Änderungsantrages federführend in den Innenausschuß, weil dies uns die Gelegenheit gibt, über die gesamte Problematik zu reden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer der wenigen Außentermine des Innenausschusses führte uns vor kurzem nach Hötensleben. Vor Ort konnten sich die Mitglieder des Innenausschusses ein Bild von der ehemaligen Grenze machen und hatten auch Gelegenheit, mit Vertretern des Grenzdenkmalvereins Hötens- leben zu sprechen.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich namens der SPD-Fraktion der Arbeit der Mitglieder, an der Spitze Herrn Walter, große Hochachtung entgegenbringen und ihnen herzlich danken.
Nur ihrem Engagement ist es zu verdanken, daß ein Teil des ehemaligen Grenzsystems im Originalzustand zu studieren ist.
Wohl unüberwindbarer als die chinesische Mauer trennte der vom DDR-Regime so genannte antifaschi-stische Schutzwall auf einer Länge von ca. 1 400 km Familien und Freunde voneinander, und zwar mit der einmaligen Brutalität eines Absperrsystems, das ent-gegen der damaligen Propaganda gegen die eigenen Landsleute gerichtet war. Den Versuch der Überwin-dung der Mauer haben 899 Menschen mit dem Leben bezahlt.
Unzählige wurden beim Fluchtversuch in die Freiheit schwer verletzt. So erfuhren wir bei dem Besuch von dem Schicksal eines Halberstädters, dem bei dem Versuch, das Minenfeld zu überwinden, ein Bein abgerissen wurde und der trotz vergeblicher Bergungsversuche von westdeutscher Seite stundenlang im Minenfeld lag, bevor er von DDR-Grenzern geborgen wurde.
Unmenschliche Schicksale haben sich direkt an der Mauer abgespielt. Unmenschliche Schicksale haben sich aber auch durch die reine Existenz der Mauer in vielen Familientragödien abgespielt, denn die Mauer trennte über viele Jahre Mütter und Väter von ihren Kindern, Großeltern von Enkeln und Geschwister untereinander.
Im Jahr 1989 war der Freiheitsdrang nicht mehr aufzuhalten, und das Volk stürzte die von den Machthabern errichtete Mauer. Noch 1989 begann die NVA mit dem Abriß, und, wie ich finde, es war fast ein bißchen wie das Verwischen der Spuren, denn wer nicht schnell genug war, konnte nach kurzer Zeit kaum noch erkennen, wo die Mauer gestanden hatte. Das ist einerseits gut so. Auf der anderen Seite ist es aber auch gut, daß es engagierte Menschen gegeben hat, die hier ein Stück Zeugnis deutscher Geschichte erhalten haben.
Im Gegensatz zu Marienborn, einem Durchlaß für westdeutsche Besucher, steht ein Stück der Mauer, die ein ganzes Volk über 28 Jahre lang unter Verschluß hielt, in Hötensleben. Der Erhalt dieses Mahnmals kann allerdings nicht auf Dauer die Privatangelegenheit einiger weniger engagierter Menschen sein.
So muß über die künftige Trägerschaft nachgedacht werden. Ich könnte mir zum Beispiel gut vorstellen, daß Marienborn und Hötensleben zu einem Mahnmal zusammengefaßt werden. Um dieses Mahnmal für die nachfolgenden Generationen, aber auch für die betroffene Generation zu sichern, wollen wir der Überweisung des Antrages in den Innenausschuß zustimmen und dort über mögliche Konzepte reden.
Denn wenn ich höre, daß es immer noch Meinungen gibt, die da lauten: „Die an der Mauer umgekommen sind, sind doch selber schuld; sie wußten doch, wo- rauf sie sich einließen“, dann weiß ich, hier muß noch viel getan werden, damit diese Gesellschaft für immer resistent gegen jegliche gewaltsame Diktatur wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nahtlos knüpft die FDVP an die Ausländerpolitik der DVU an, und die sah so aus:
10. Juni 1998 - Antrag auf repräsentative Befragung zur Abschiebung,
10. Juli 1998 - Antrag zur Ausweisung von Ausländern,
10. Juli 1998 - Kleine Anfrage zur Strafverfolgung von Ausländern,
14. Januar 1999 - Kriminalität in Asylbewerberheimen,
1. Februar 1999 - Kleine Anfrage zu kriminellen Aktivitäten von Ausländern,
17. März 1999 - Kleine Anfrage zu Straftaten von Ausländern,
6. April 1999 - Kleine Anfrage zur Ausweisung straffällig gewordener Ausländer,
15. April 1999 - Kleine Anfrage zur Abschiebung krimineller Ausländer,
29. April 1999 - Kleine Anfrage zu Straftaten von Ausländern,
16. Juli 1999 - Kleine Anfrage zu kriminellen Exilalbanern,
1. September 1999 - Kleine Anfrage zur Abschiebung,
9. November 1999 - Antrag zur Abschiebung straffällig gewordener Ausländer,
8. Dezember 1999 - Kleine Anfrage zu kriminellen Aktivitäten von Ausländern,
24. Januar 2000 - Kleine Anfrage zu kriminellen Aktivitäten von Ausländern.
Heute nun - welch Wunder! - steht der Antrag der FDVP, der sich wiederum auf die Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern bezieht, auf der Tagesordnung.
Erinnern wir uns doch noch einmal kurz an die letzte dazu geführte Debatte. Damals hat der Abgeordnete Wolf perfekt aus den Verwaltungsvorschriften zitiert, die die Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern regeln. Ich werde Ihnen heute dazu das Ausländergesetz zitieren, meine Damen und Herren von der FDVP und von der DVU-FL, damit wir uns künftig die gebetsmühlenartigen Diskussionen von Ihrer Seite zu diesem Thema sparen können.
§ 45 Abs. 1 des Ausländergesetzes regelt generell die Ausweisung von Ausländern. Ich zitiere:
„Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige Interessen der Bundes- republik Deutschland beeinträchtigt.“
Der § 47 regelt die Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit. Hier ist die Regelung zwingend und gibt den Behörden keinerlei Ermessensspielraum. - Soweit die geltende Rechtslage.
Die gesetzlichen Instrumentarien sind ausreichend, und deshalb sind Ihre Anträge so notwendig wie ein dreiärmeliger Pullover. Im übrigen habe ich von Ihnen noch keinen einzigen Antrag zu Straftaten von Rechtsextremisten gesehen. Da fragt man sich doch nach dem Grund. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! Ich gehe doch keinesfalls davon aus, daß Sie Stimmung gegen Ausländerinnen und Ausländer machen wollen.