Friedel Meinecke
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie konnten den Ausführungen des Berichterstatters Dr. Rehhahn entnehmen, dass der Agrarausschuss es sich nicht leicht gemacht hat, über die Bejagung der Rabenvögel zu entscheiden. Das Thema Rabenvögel hat uns im Landtag seit der Änderung der Vogelschutzrichtlinie von 1994 bereits mehrfach beschäftigt. Ich möchte hier insbesondere an den herzerfrischenden, wenn auch rabenvogelfeindlichen Redebeitrag von Herrn Nägler in der zweiten Legislaturperiode erinnern.
Dennoch sollten wir uns nicht dazu hinreißen lassen, aus der Rabenvogelproblematik ein Politikum zu machen, sondern die Gegebenheiten gelassen betrachten. So können wir heute aus naturschutzfachlicher Sicht davon ausgehen, dass die Rabenvogelarten Aaskrähe und Elster nicht zu den bedrohten Arten gehören. Vielmehr ist es in der Tat so, dass die Populationsdichte vereinzelt zu Schäden am Niederwild und an anderen Singvogelarten führen kann. Ich betone das Wort „kann“.
Der Versuch, das Problem auf untergesetzlicher Ebene, über einen Runderlass an die unteren Naturschutzbehörden zu regeln, hat sich als wenig zielführend erwiesen. Über die Ursachen will ich an dieser Stelle nicht weiter diskutieren. Der dem Agrarausschuss zugegangenen Stellungnahme des Landesjagdverbandes ist zu entnehmen, dass lediglich eine - in Worten: eine - untere Naturschutzbehörde entsprechend dem Runderlass gehandelt hat.
Angesichts dieser Tatsache vertritt der Ausschuss mehrheitlich die Auffassung, dass die Rabenvogelproblematik am effektivsten durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Landesjagdgesetz gelöst werden kann. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungskompetenz des Landes wurden durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Rheinland-Pfalz weitestgehend ausgeräumt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass es auch in unserer Fraktion nach wie vor ablehnende Haltungen zur Bejagung der Rabenvögel gibt. Die Fraktion hat sich jedoch aus den vorher genannten Gründen mehrheitlich für die Aufnahme der Rabenvögel in das Landesjagdgesetz ausgesprochen. Bei anderen Tierarten besteht durchaus kein Dissens.
Abschließend richtet sich mein Appell an die Jägerschaft, mit der Aufnahme der Rabenvögel als jagdbares Wild in das Landesrecht verantwortungsvoll umzugehen.
Abschließend kann ich mir eine Bemerkung, einen Wunsch nicht verkneifen. Den Rabenvögeln wünsche ich viel Erfolg bei der Suche nach Deckung, denn diese lustigen schwarzen Gesellen sind uns trotz der heutigen Entscheidung lieb und teuer. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wernicke, sicherlich kann man über bestimmte Formulierungen und über bestimmte Verbesserungen reden. Sie haben aber gesagt - das will ich positiv erwähnen -, dass Sie mit diesem Antrag - das ist schließlich auch unser Anliegen - die Position unseres Ministers stärken wollen.
Von Ihnen wurde schon gesagt, worum es geht. So sieht es die PDS, so sehen wir es und so sehen auch Sie es. Deshalb tut es mir sehr Leid, dass Sie sich der Stimme enthalten.
Sie haben gesagt, Modulation, das ist nicht unser Thema. Aber was sagt eigentlich Modulation aus? Auch die berufsständischen Vertretungen sind von ihr nicht besonders begeistert, die Modulation trifft nicht auf besondere Gegenliebe. Das ist auch nicht verwunderlich, da einkommenswirksame Kürzungen von Beihilfen zunächst einmal ein Loch in das Portemonnaie des Landwirts reißen.
Frau Wernicke, Sie haben gesagt, es gehe um 1,8 Milliarden DM, die dem Landwirt nicht zugute kämen. Das kann ich nicht ganz so sehen. Es ist keineswegs so, dass die einbehaltenen Gelder verloren gehen. Es geht vielmehr darum, dass dann auf Bundes- und auf Landesebene über entsprechende Agrarumweltprogramme Mittel fließen können und auch müssen. Das ist der Sinn und Zweck der Angelegenheit. Das wissen Sie doch ganz genau. Insofern müssen wir doch nicht gegeneinander argumentieren. Das ist doch ganz klar.
Natürlich kommen diese Mittel auch dann wieder einkommenswirksam den Landwirten zugute. Die Voraussetzungen dafür sind bei uns im Land - das wissen Sie auch - nicht schlecht. Wir müssen dafür sorgen, dass es die durch den Bund im Rahmen eines Sonderprogramms angekündigte Kofinanzierung von 80 % in Ziel1-Gebieten ermöglicht - bei einer ohnehin geringeren nationalen Selbstbeteiligung -, die Mittel im Lande zu binden. Damit sind wir sicherlich einverstanden.
Nach meiner Auffassung bedeutet das für SachsenAnhalt, dass die Umwelt- und Agrarprogramme in Richtung einer flächendeckend wirkenden und ergebnisorientierten Grundförderung für umweltverträgliche Wirtschaftsweisen umgestrickt werden müssen. Ich will das nicht weiter ausführen. Das ist alles bereits gesagt worden.
Noch einige Gedanken zu der Kritik von einigen Vertretern berufsständischer Verbände:
Eine lineare Kürzung der Direktzahlung im Rahmen der Modulation wäre nicht konform mit der entsprechenden EU-Richtlinie. In Artikel 4 Abs. 1 dritter Anstrich der Verordnung 1259/99 steht, dass Kürzungen vorgenommen werden können, wenn die Gesamtbeträge der Zahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für ein Kalenderjahr eine von den Mitgliedstaaten festzusetzende Grenze überschreiten.
Damit ist aber gemeint, dass auch Freibeträge eingerechnet werden können. Zu der Problematik des Freibetrages hat Minister Keller schon Stellung genommen. Wir möchten eigentlich unseren Minister mit der Annahme dieses Antrages diesbezüglich unterstützen.
Ich würde deshalb die CDU bitten, diesem Antrag zuzustimmen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Landesregierung zum Agrarhaushalt 2001 war gekennzeichnet durch den enormen Konsolidierungsbedarf des Landeshaushalts. Sparen ist wohl immer mit schmerzlichen Einschnitten verbunden. So war es auch nicht verwunderlich, dass bei der Kofinanzierung der Mittel für den ländlichen Raum mit Landesmitteln eine Lücke von insgesamt 8 Millionen DM klaffte.
Wie ist es gelungen, diese Lücke zu schließen, ohne zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen? Wir alle haben über das Jahr hinweg verfolgen können, wie schwierig sich die Genehmigung der operationellen Programme gestaltete und wie lange dieser Prozess dauerte. Die sehr späte Genehmigung dieser Programme hatte natürlich auch Auswirkungen auf die Bewilligung von Anträgen, sodass in 2001 weit weniger Kassenmittel wirksam werden als ursprünglich angenommen.
Die von der Landesregierung im Entwurf im Kapi- tel 09 07 vorgesehenen Mittel zur Vorfinanzierung konnten somit freigesetzt werden, um die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe aufzustocken. Unsere Kol- legin Fischer hat vorhin schon darauf hingewiesen.
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht versäumen anzumahnen, dass die Prioritäten des Haushaltes neben der Bedienung von Rechtsverpflichtungen auf zwei Dinge ausgerichtet sein sollten: zum einen auf das zusätzliche Einwerben von Bundes- und EU-Mitteln, um mit der Eigenbeteiligung ein Maximum an Mitteln ins Land zu holen, und zum anderen auf die Förderung von Investitionen zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen auch im ländlichen Raum, insbesondere zur Infrastrukturentwicklung. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Entwick
lung ländlicher Räume ist für beide Punkte ein hervor- ragendes Instrument der Umsetzung.
Im Rahmen der Genehmigung der operationellen Programme gab es zwei weitere Punkte, die den Agrarhaushalt belastet haben. Dabei geht es um die Probleme der EAGFL-Mittel für die Betriebesberatung und Agrarmarketingmaßnahmen. Um keinen der Bereiche aufgeben zu müssen, war es erforderlich, die fehlenden Mittel durch Umschichtungen im Einzelplan durch Landesmittel zu ersetzen.
Die weiteren im Rahmen der Ausschussverhandlungen eingebrachten Änderungsanträge möchte ich hier kurz erwähnen. So ist es uns gelungen, durch Umschichtung zusätzliche finanzielle Mittel für die Landschaftspflege durch Schafhaltung, die Ernährungsberatung und die Vorfinanzierung von EU-Projekten bereitzustellen. An den letzteren Bereichen war mir persönlich besonders gelegen, da gemeinnützige Verbände aufgrund des Erstattungsprinzips der EU ansonsten bei Projekten in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten wären. Insofern muss ich sagen, dass das eine vernünftige, eine gute Lösung ist.
Fazit: Wir haben unter den gegebenen Umständen das Mögliche - ich spreche hier nicht von dem Maximalen - erreicht und können mit den Ergebnissen der Ausschussberatungen durchaus zufrieden sein.
Noch ein Wort zu den von Frau Wiechmann vorhin dargebrachten Erläuterungen. Ich möchte Frau Wiechmann - sie ist leider nicht hier - sagen, dass ihre Vertreter im Ausschuss zu der ganzen Problematik nicht ein einziges Wort gesagt haben.
Diese Ihre Beteiligung sollte auch in der Öffentlichkeit einmal entsprechend gewürdigt werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es liegen drei Anträge zur Problematik Gartenbau und insbesondere Unterglasgartenbau vor.
Der Unterglasgartenbau befindet sich in der Tat gegenwärtig in einer besonders schwierigen Situation. Der Gartenbauverband hatte durch seinen Präsidenten Herrn Bruchmüller am 18. Oktober 2000 Vertreter der Praxis, Bundestags- und Landtagsabgeordnete und unseren Minister zu einem Ortstermin in den Gartenbaubetrieb Pauer GbR nach Genthin eingeladen.
Ich selbst habe am 30. Oktober 2000 in einem Alslebener Gartenbaubetrieb über diese Situation diskutiert. Der Gartenbauverband hat dazu die entsprechenden Zahlen vorgelegt. Meine Kollegen Sommerfeld und Krause haben diese Zahlen vorgestellt. Ich muss sie nicht wiederholen.
Der Minister hat in seiner Rede bereits darauf hingewiesen, dass die von der Bundesregierung angedachten Hilfsmaßnahmen bei uns nur begrenzte Wirkung entfalten können.
Es ist zweifellos ein schwieriges Terrain, sich zwischen EU-wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und Beihilfevorschriften einerseits und dem Willen zu helfen andererseits zu bewegen. Aber wir müssen hierzu Möglichkeiten finden und feststellen, inwieweit landesspezifische Maßnahmen erforderlich und auch möglich sind.
Deshalb müssen wir in der nächsten Zeit auf jeden Fall über solche praxisspezifischen Dinge reden und beschließen. Wir müssen auch unsere eigenen Maßnahmen den spezifischen Bedingungen in Sachsen-Anhalt anpassen.
Meine Damen und Herren! Die Besonderheit liegt für Betriebe in den neuen Ländern in der äußerst dünnen Kapitaldecke. Auch darauf hat Minister Keller bereits hingewiesen. Damit verbunden führen zusätzliche Aufwendungen, wie die bereits diskutierten extrem gestiegenen Heizölpreise, unter den harten Wettbewerbsbedingungen des Marktes zwangsläufig zu Liquiditäts-, Wirtschaftlichkeits- und letztlich zu Existenzproblemen. Eine generelle Lösung, die den harten Wettbewerbsvorgaben der EU standhält, habe ich - das gebe ich ganz offen zu - auch nicht ad hoc bereit.
Meine Damen und Herren! Wenn es darum geht, unserem Minister bei den Verhandlungen mit dem Bund den Rücken zu stärken, können wir den beiden Anträgen der PDS zur Lage im Gartenbau in Drs. 3/3762 und zum Problem der Verwendung der Umsatzsteuer in Drs. 3/3733 direkt zustimmen. Es geht hierbei um eine entsprechende Unterstützung auch der Verhandlungsposition unserer Landesregierung.
Den Punkten a und c des CDU-Antrages könnten wir selbstverständlich auch direkt zustimmen. Das ist aber
nicht möglich, da eine gesonderte Behandlung dieser Punkte nicht möglich ist. Deshalb werden wir schon am 16. November - so ist es auch vorgesehen - über diesen Antrag im Agrarausschuss reden. Ich denke, wir sollten uns im Agrarausschuss über die Möglichkeit einer schnellen und unbürokratischen Unterstützung unserer Gartenbaubetriebe verständigen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich bei der Kürze selbst zu übertreffen.
Ich möchte noch einmal auf den Antrag vom Dezember vergangenen Jahres hinweisen. Meiner Meinung nach wären beide Anträge eigentlich mit diesem Antrag abgedeckt gewesen.
Deshalb gehe ich davon aus, daß wir im Herbst über das bereits erwähnte Gutachten diskutieren werden, wie es angekündigt und im Beschluß des Ausschusses festgelegt worden ist. In diesem Zusammenhang hätten wir sicherlich auch, wenn es die vorliegenden Anträge nicht gegeben hätte, darüber diskutieren können.
Aber ich verschließe mich den beiden Anträgen nicht. Wir werden beiden Anträgen zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde eben darauf hingewiesen, daß der Antrag der PDS offensichtlich zweigeteilt ist. Sie hatten gemeint, daß Sie die Haltung von Schafen, von Ziegen und die Mutterkuhhaltung unterstützen wollten, in der Begründung sind sie aber dann ausschließlich auf die Schafhaltung eingegangen. Ich muß sagen, ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie noch einmal auf die Situation der Schäfer hingewiesen haben.
Sicherlich muß über die Probleme der Wirtschaftlichkeit extensiver Produktionsverfahren in der Tierhaltung noch einmal gesprochen werden. Herr Minister Keller hat hierzu bereits umfangreiche Ausführungen gemacht. Nun ist es aber keineswegs so, daß die Thematik insgesamt an uns vorbeigehen kann.
Agrar- und Umweltpolitiker unserer Fraktion hatten erst gestern eine langfristig geplante Diskussionsrunde zur Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt mit den Landschaftspflegeverbänden und mit dem Bauernverband. Die wirtschaftliche Situation der Schäfer hat dabei eine dominierende Rolle gespielt.
Die Frage, die wir uns jetzt stellen müssen, lautet: Was können wir tun, um Landschaftspflege, Schafhaltung und eventuell auch Ziegenhaltung in Sachsen-Anhalt unter einen Hut zu bringen?
Das Ganze - da erzähle ich Ihnen auch nichts Neues - ist natürlich vor dem Hintergrund der EU-Rahmenbedingungen zu betrachten. Es kann nach meinem Dafürhalten nicht darum gehen, neue Programme zu entwickeln. Vielmehr muß es darum gehen, bewährte und bekannte Programme heute so einzusetzen, daß sie für die Landschaftspflege insgesamt etwas bringen.
Herr Krause, Sie wissen, daß in der Verordnung des Rates über die Förderung und Entwicklung des länd-lichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft einige gesonderte Programme zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung vorgesehen sind.
Diese Fördermöglichkeiten zur Erhaltung extensiver Tierhaltung und zur Landschaftspflege sind in unserem Land bereits genutzt worden, und sie werden auch weiter genutzt. Ich nenne nur die Förderung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, Umweltauflagen für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen, die gefördert werden. Natürlich werden diese vorzüglichen Möglichkeiten auch weiterhin genutzt, aber - das gebe ich zu, und das muß ich auch betonen - es gibt in einigen Fällen Probleme. Das ist richtig.
Jetzt wird es ein bißchen kompliziert. Es ist schon schwierig zu verstehen, daß Maßnahmen nur förderfähig sind, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen. Aber zusätzlich noch die Sowohl-als-auch-Situation in manchen Fällen zu berücksichtigen, bedarf schon einer eingehenden Prüfung. Anhand eines Beispiels möchte ich das kurz verdeutlichen.
Die von einigen Verbänden häufig scharf kritisiere Ausweisung von FFH-Gebieten dürfte sich gerade für Landwirte in Naturschutzgebieten, bei denen die Artikelverordnung nicht greift, auszahlen, da die EU für umwelt
bedingte Bewirtschaftungsbeschränkungen eine Kompensation im Rahmen einer Ausgleichszulage in diesen Gebieten vorsieht.
Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, daß Landschaftspflege in Naturschutzgebieten zukünftig über diese Ausgleichszulage gefördert werden kann. Im Falle der Schäfer hat sich jedoch herausgestellt, daß dieser Weg nicht unproblematisch wäre, da die Bewirtschaftungsbeschränkungen zwar vorliegen, die Schäfer durch diese Beschränkungen in ihrer Produktion aber kaum tangiert werden. Wenn die Schäfer die Bewirtschaftungsbeschränkungen kaum berühren, kann man wiederum davon ausgehen, daß die Landschaftspflege durch Schafhaltung in diesen Gebieten auf Freiwilligkeit beruht, was wiederum den Vertragsnaturschutz ermög- lichen müßte.
Ich sehe hier einige unverständige Gesichter. Bei manchen Dingen - das muß ich ehrlich sagen - geht es mir ähnlich. Manche Dinge verstehe ich auch nicht.
Jedenfalls - das bleibt festzuhalten - brauchen wir eine Richtlinie zur Umsetzung der Landschaftspflege im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Wie Minister Keller bereits angedeutet hat, werden die Möglichkeiten hierfür derzeit im Ministerium geprüft. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß das natürlich auch das Land Geld kostet.
Ich glaube, wir sollten über weitere Details in den Ausschüssen beraten. In diesem Sinne stimmen wir einer Überweisung federführend an den Landwirtschaftsausschuß und mitberatend an den Umweltausschuß sowie - ich will das noch erweitern, da es um Geld geht - an den Finanzausschuß zu. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt eben nicht nur Schwarz oder Weiß. Das heißt, es ist nicht so, daß wir den Verbraucher absolut schützen, wenn wir das Importverbot für britisches Rindfleisch bestehen lassen. Es ist auch nicht so, daß bei dem Wegfall des Importverbotes nun die absolute Gefahr für den Verbraucher losbricht.
Es wissen alle hier im Hause, daß die Aufrechterhaltung des Importverbotes auf Dauer keine Lösung sein kann. Um mit Brecht zu sprechen: „Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so.“
Wir wissen, daß die Beibehaltung des Importverbotes uns EU-rechtlich in rauhes Fahrwasser bringen würde. Die Beibehaltung schützt den Verbraucher nicht vor der Lieferung über Drittstaaten und auch nicht vor kriminellen Machenschaften. Das sollte uns eigentlich klar sein.
Wir müssen Mittel und Wege finden, die Produktion und den Handel von Lebensmitteln transparenter zu gestalten und den Verbraucher mit den für ihn wichtigsten Informationen über Herkunft und Standard der Erzeugung zu versorgen. Ich meine, die noch in diesem Jahr einzuführende obligatorische Kennzeichnungspflicht für die Produkte ist hierfür der richtige Weg. Wir müssen auch im Interesse unserer eigenen Landwirtschaft Unsicherheiten ausräumen, damit der Verbrauch, besonders der Verbrauch von Rindfleisch, nicht noch weiter zurückgeht.
Der Verbraucherschutz sollte sich aber nicht nur auf das Reagieren beschränken, sondern vorausblickend Schutz- und Informationsmaßnahmen ergreifen. Es gab und gibt in der Landwirtschaft eine ganze Reihe von Entwicklungen und Vorfällen, deren Hintergründe kritisch zu hinterfragen sind. Das sei unbenommen. Ich denke aber, daß der Verbraucher keinen Einfluß auf bestimmte
Dinge haben kann, wenn er nicht informiert ist und wenn er mit seiner Information, mit seinem Verbrauchsverhalten nicht auf diese Dinge eingehen kann.
Selbstverständlich werden auch die entsprechenden Anbieter, sprich die Handelsketten, sehr sensibel auf Absatzchancen oder nicht vorhandene Absatzchancen reagieren.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit dem Gesagten nicht dem Vorwurf der Arroganz gegenüber Einkommensschwächeren aussetzen, aber es sollte nicht in erster Linie die Frage stehen: Kann ich mir denn so etwas leisten? Kann ich mir dieses Fleisch leisten oder nicht? Das wurde vorhin im Zusammenhang mit dem entsprechenden Preisangebot auch angesprochen.
Die immer so hart kritisierten Subventionierungen im Agrarbereich machen in Deutschland gerade 12 DM pro Person und Monat aus. Untersuchungen besagen, daß wir mit weniger als dem Doppelten dieser Summe auf artgerechte, integrierte oder sogar alternative Produktionsverfahren bis hin zum ökologischen Landbau umsteigen könnten.
Um es noch einmal zu sagen: Mir geht es in erster Linie um eine Information. Ich denke, daß dabei auch die anwesende Presse einbezogen werden sollte. Jeder Verbraucher sollte wissen, was mit diesem XEL, mit diesem Sechseck gemeint ist.
Abschließend möchte ich auf den Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages verweisen, der folgendes fordert: erstens den Einsatz evaluierter BSE-Schnelltests zu einer nachvollziehbaren EU-weiten Bewertung der Situation, zweitens die systematische Untersuchung der Infektionswege und der Infektionsrisiken, drittens die Aufstellung eines Sanierungsprogramms insgesamt, viertens die Umsetzung der obligatorischen Rindfleischkennzeichnung und -etikettierung bis zum Septem- ber 2000 und fünftens die Regelung einer obligatorischen und transparenteren Futtermitteldeklaration.
Über diese Fragen sind wir doch - davon gehe ich aus - mit Ausnahme der Herren auf dieser Seite sicherlich so ziemlich einer Meinung. Jedenfalls stelle ich das so fest. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zahlen, die von Frau Wernicke genannt worden sind, sind sicherlich richtig. Ihre Argumente kann man sicherlich insofern aufgreifen, als wir uns - da haben Sie recht - seit September des vergangenen Jahres mit den Fragen der Gasölverbilligung bzw. der Subventionierung von Treibstoffen für landwirtschaftliche Maschinen auseinandersetzen.
Ich habe am 11. November 1999 darauf verwiesen, daß ich die Einführung von Agrardiesel für landwirtschaftliche Maschinen für die Second-best-Lösung halte und einer Gasölverbilligung vorziehen würde. Insofern haben Sie das richtig interpretiert.
Aber mit einer Second-best-Lösung - das sage ich nur zur Erinnerung, damit keine Mißverständnisse auftreten - war gemeint, daß eine Transferleistung - darauf lege ich Wert - entsprechend der Anpassungshilfe unter umweltpolitischen Gesichtspunkten vorzuziehen wäre. Dies - das habe ich damals auch schon erwähnt - dürfte allerdings unter europäischen Marktordnungsbedingungen im nationalen Alleingang kaum umsetzungsfähig sein.
Meine Damen und Herren! Wir haben damals den Antrag der CDU-Fraktion zur Beibehaltung der Gasölbeihilfe abgelehnt, da er hinsichtlich der Ausgestaltung unserer Meinung nach zu allgemein gehalten war und wesentliche Aspekte der Chancengleichheit, zum Beispiel die Frage der Betriebsgrößen verbunden mit Rechtsformen, - darauf lege ich Wert - außer acht ließ. Darüber hinaus haben wir den mit der Gasölverbilligung verbundenen Verwaltungsaufwand gesehen. Das wollte ich ergänzend sagen. Leider haben wir darüber in der Beratung im Ausschuß keinen Konsens erzielen kö nnen.
Aber ein neuer Aspekt, der während der Diskussion um die Gasölbeihilfe hinzugekommen ist, hat neuen Schwung in die Sache gebracht und die Chancen für eine neue Regelung wesentlich erhöht. Ich meine die Benachteiligung landwirtschaftlicher Betriebe durch die ökologische Steuerreform. Insofern, Frau Wernicke, geben ich Ihnen durchaus recht.
- Darüber, was diesbezüglich getan wurde, können wir uns noch unterhalten. Ich sehe durchaus auch einen Beitrag von Ihrer Seite. Ich will dem nicht widersprechen.
Während in den Industrie- und Dienstleistungsbetrieben aufgrund der Lohnarbeitsverfassung durchaus eine Kompensation in Form der gesunkenen Lohnnebenkosten erreicht wurde oder teilweise erreicht wurde, konnten Betriebe mit Familienarbeitskräften in der Landwirtschaft davon kaum profitieren.
Auf diese Art und Weise - das wird auch von der Bundesregierung anerkannt - werden die Auswirkungen der Sparzwänge durch das Konsolidierungsprogramm der Bundesregierung überproportional zu Lasten der Landwirte verteilt. Diesbezüglich gebe ich Ihnen durchaus recht.
Auf diese Tatsache, die nicht neu ist, haben Agrarpolitiker aller Fraktionen - das möchte ich betonen - in zahlreichen parlamentarischen und außerparlamentarischen Aktivitäten hingewiesen. So können wir die neuerliche Verhandlungsbereitschaft seitens des Bundesfinanzministeriums als einen Erfolg des politischen Engagements insgesamt verbuchen.
Ich denke, wir sind uns in diesem Sinne einig darüber, daß der Landtag gut daran tut, die Bestrebungen des Bundeslandwirtschaftsministers zur Einführung von Agrardiesel für landwirtschaftliche Maschinen zu unterstützen. Wenn Sie sich daran erinnern, habe ich das damals auch so zum Ausdruck gebracht.
Nach unseren Informationen - Frau Wernicke, Sie haben mir die Sache vorweggenommen - soll in dieser Woche noch eine konkrete Entscheidung dazu gefällt
werden. Es ist also nicht zu spät dafür, die Position des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der Bundesregierung noch einmal zu bekräftigen. Ich würde Sie bitten, über die entsprechenden Anträge dazu direkt abzustimmen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten des Verhandlungsstandes eingehen, da Minister Keller sicherlich selbst darüber berichten möchte.
Lassen Sie mich noch den Dank für die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung aussprechen. Man muß nämlich der Fairneß halber sagen, daß sich unsere Landesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister bei der Bundesregierung für unsere Interessen eingesetzt haben. Soviel dazu.
Um noch einmal auf den Antrag der CDU einzugehen: Natürlich können wir damit leben. Wir sind durchaus auch der Meinung, daß wir im Ausschuß noch einmal über diese Dinge reden sollten. Wir können auch darüber diskutieren, was Sie mit „versprochenen Kompensationen“ meinen, auch über den Zusammenhang zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit und Auswirkungen der ökologischen Steuerreform, über den Wegfall der Gasölbeihilfe. Sie wissen auch, daß man über bestimmte Steuerermäßigungen und Subventionierungen Strukturen erhalten kann. Aber wir sind ja bestrebt, konkurrenzfähige Strukturen zu haben.
Unabhängig davon möchte ich Sie bitten, diesen beiden Anträgen direkt zuzustimmen. - Danke sehr.