Marco Steckel

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Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion unterstützt den Antrag der PDS auf Überweisung der beiden Anträge in den Ausschuss für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport.
Ich wollte meine Rede eigentlich zu Protokoll geben, aber der ausgemachte Blödsinn, den Herr Schulze hier von sich gegeben hat,
veranlasst mich doch dazu, ein paar Worte dazu zu sagen. Können Sie mir bitte einmal erklären, wie man, wenn man ein Gesetz in der Mitte der Wahlperiode beschließt, in der Mitte der Wahlperiode, selbst wenn man es großzügig auslegt, einen Bericht vorlegen soll, der den Kriterien des § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entspricht? Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Erster Punkt. Ich glaube, dass der CDU nicht das Recht zusteht, hier von Beleidigung zu sprechen. Wir haben im Rahmen von Gleichstellungsdebatten von der CDU schon ganz andere Beleidigungen gehört, die von der CDU unwidersprochen stehen geblieben sind.
Ich erinnere nur an die Zwischenrufe des Abgeordneten Kuntze, auf welche die CDU nicht reagiert hat. Daher
muss man davon ausgehen, dass dies die Auffassung der CDU ist.
Die Frage können Sie sich eigentlich auch selber beantworten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 7. Juli dieses Jahres haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag eingebracht.
Die Koalitionsfraktionen wollen damit zum einen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen abbauen und zum anderen lesbischen und schwulen Paaren einen rechtlichen Rahmen für ihre Beziehungen anbieten. Dieser Rahmen sieht sowohl Rechte als auch Pflichten vor. Die Rechte und Pflichten erwachsen aus der Eintragung der Lebenspartnerschaft in ein familienrechtliches Institut.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich darf für beide Fraktionen sprechen: Wir begrüßen diesen längst überfälligen Schritt.
Meine Damen und Herren! An dieser Stelle muss auch deutlich gesagt werden, dass der Gesetzentwurf zur eingetragenen Partnerschaft homosexuelle und heterosexuelle Paare nicht gleichstellt. Fakt ist, dass das, was im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt werden soll, noch meilenweit von der grundgesetzlichen Privilegierung von Ehe und Familie entfernt ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang unter anderem auf die güterrechtlichen, versorgungsrechtlichen und einkommensteuerrechtlichen Sonderregelungen sowie auf die Verweigerung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Aber das Positive an diesem Gesetzentwurf ist, dass er viele Probleme des Alltags löst, vor denen gleichgeschlechtliche Paare bisher kapitulieren mussten. Dies ist ein Fortschritt.
Meine Damen und Herren! Zur völligen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gibt es aus meiner Sicht perspektivisch zwei Wege. Erstens durch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Dazu müsste der Begriff Ehe rechtlich neu gefasst werden, und zwar durch die Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes.
Zweitens durch die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes, welches die bereits gegenwärtig gegebene Vielfalt des Zusammenlebens nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern diese auch rechtlich absichert. Das bedeutet nicht die Auflösung der Familie, sondern nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Familie heute vielfältiger ist, als dies früher der Fall war.
Meine Damen und Herren! Auf eine ausführliche Darstellung der Kernpunkte des Lebenspartnerschafts-gesetzes möchte ich hier und jetzt verzichten. Sie finden diese unter Nr. 1 unseres Antrages.
Ich finde es wesentlich spannender, das Plenum mit drei Argumentationen zu konfrontieren, welche die Notwendigkeit eines Lebenspartnerschaftsgesetzes unterstreichen.
Erstens. Selbst wenn es einige nicht wahrhaben wollen und damit nicht zur Kenntnis nehmen, auch in homosexuellen Lebensgemeinschaften werden Werte gelebt, die wichtig und grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Der Gesetzentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft erkennt diese Realitäten und damit die Vielfalt der Lebensformen an.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist kein Angriff auf die Institution Ehe, auch wenn das von anderen immer wieder behauptet wird.
Die Institution Ehe wird durch das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht berührt, weil es sich hier um zwei unterschiedliche Lebensbereiche behandelt. Tatsache ist, Heterosexuelle dürfen auch in Zukunft heiraten.
Der besondere Schutz der Institution Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau verwehrt aber nicht, Lebensbeziehungen durch Gesetz zu regeln, in denen Menschen, denen die Ehe nicht möglich ist, füreinander Verantwortung übernehmen wollen.
Meine Damen und Herren! Ich sage es noch einmal mit aller Deutlichkeit: Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist kein Angriff auf die Ehe; im Gegenteil, sie sichert Menschen rechtlich ab, die Verantwortung füreinander übernehmen wollen, und sie leistet aus meiner Sicht damit ihren Beitrag zur Stärkung des Familiengedankens.
Nein. - Zweitens. Tatsache ist, dass der homosexuelle Lebenspartner vor dem Gesetz als Fremder gilt, selbst wenn dieser seit mehreren Jahrzehnten in einer festen Beziehung lebt. Das ist ein Zustand, der massive Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensgestaltung zur Folge hat. Ich nenne exemplarisch das Mietrecht, den Erwerb von gemeinsamem Eigentum und das Auskunftsrecht im Krankheits- oder Todesfall.
Von der konservativen Seite wird immer wieder gesagt, dies könne man alles über zivilrechtliche Verträge regeln. Fakt ist aber, es gibt Regelungsbereiche, bei denen können wir nicht so tun, als gäbe es keine Probleme, weil alles durch Verträge geregelt werden könnte. Ein Beispiel ist das Zeugnisverweigerungsrecht. Einen solchen Bereich kann man niemals durch einen zivilrechtlichen Vertrag regeln. Dies muss der Gesetz- geber tun.
Zusammengefasst ist feststellbar, gegen die soeben beschriebenen Formen der Diskriminierung helfen keine Verträge. Hier hilft nur die rechtliche Absicherung durch den Bundesgesetzgeber.
Drittens. Aus meiner Sicht steht die eingetragene Lebenspartnerschaft für Weltoffenheit, Toleranz sowie für die Anerkennung der Vielfalt der Lebensformen unserer Gesellschaft, mit anderen Worten, die eingetragene Partnerschaft steht für Vielfalt statt für Einfalt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der 42. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und PDS ein Bekenntnis für Toleranz und Zivilcourage sowie gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit abgegeben. Damit haben wir uns in Sachen Rechtsextremismus, was die Bewertung und Bekämpfung betrifft, eindeutig positioniert. Dies ist richtig und gut so.
Meine Damen und Herren! Das Ausmaß der Verbreitung antidemokratischer, rechtsextremer Orientierungen unter Jugendlichen ist aus meiner Sicht beängstigend und erschreckend zugleich. So hat sich zum Beispiel eine rechte Jugendkultur unter Zustimmung weiter Teile der Gesellschaft nicht nur entwickelt, sondern auch etabliert.
Ohne die Hintergründe für das Entstehen antidemokratischer, rechtsextremer Orientierungen näher zu beleuchten, ist festzustellen, dass es nicht d i e Ursache für die Entwicklung solcher Einstellungen gibt, sondern mehrere. Wenn dies so ist, dann ist die Beseitigung antidemokratischer, rechtsextremer Orientierungen eine Querschnittsaufgabe für alle gesellschaftlichen Organisationen und politischen Akteure, und zwar mit dem Ziel, eine zivile Gesellschaft zu schaffen, die frei von Rassismus, Diskriminierung und Ungleichbehandlung ist.
Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass das Feststellenprogramm im Rahmen der Jugendhilfe gegenwärtig und vielleicht auch in Zukunft zu dem eben Gesagten einen Beitrag leisten kann, indem es nämlich Kontinuität und Qualität in die pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie jungen Heranwachsenden bringt.
Aus finanzpolitischer Sicht, meine Damen und Herren, ist bereits jetzt absehbar, dass der Diskurs zur Weiterführung des Feststellenprogramms nach 2001 von einer betriebswirtschaftlich-ökonomischen Rationalität geprägt sein wird. Doch, meine Damen und Herren Jugendpolitiker und Jugendpolitikerinnen, achten wir darauf, dass dieser Diskurs eine - seine - Relativierung erfährt, und zwar im Sinne der Qualität und Kontinuität der Jugendhilfe.
Meine Damen und Herren! Zur Intention des PDSAntrages, die sich in der Frage bündelt: Wie geht es mit dem Feststellenprogramm nach 2001 weiter? - Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Evaluierung, die wir in den Ausschüssen für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, für Inneres und für Finanzen diskutieren werden, ist diese Frage dann zu beantworten. - Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich angesichts des sehr ausführlichen Beitrags von Herrn Harms sehr kurz fassen. Es gibt in der fachlichen Bewertung zu Fixerstuben keinen Dissens. Das haben wir immer betont, auch in der Aktuellen Debatte, die wir zur Drogenproblematik bereits geführt haben.
Zum Änderungsantrag ist im Grunde nur noch einmal zu sagen, daß der Punkt 3 den Punkt 2 vorwegnimmt. Wir würden diesen streichen wollen. Wir sollten zuerst den Bedarf ermitteln und auf der Grundlage dieses Ergebnisses feststellen, ob es denn sinnvoll ist, Fixerstuben einzurichten. Man kann nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann wesentlich zur Verkürzung der Debatte beitragen. Die Ministerin Frau Kuppe hat wirklich alle Kernpunkte ausführlich dargestellt. Die SPDFraktion schließt sich diesen Ausführungen nahtlos an. Ich würde darum bitten, meine Rede zu Protokoll geben zu dürfen.
Mit der Verabschiedung des Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegenden Entwurfes eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie des gemeinsamen Entschließungsantrages der Fraktionen der SPD und der PDS wird eine lange Diskussion beendet, die unter anderem darum kreiste, ob und wie man das im Jahr 1991 von der damaligen CDU-FDPRegierung verabschiedete und gegenwärtig noch geltende Ausführungsgesetz zum bundesweit gültigen Kinder- und Jugendhilfegesetz verändert.
Der inhaltliche Teil des Gesetzentwurfes, der unter anderem allgemeine Aufgaben und Grundsätze sowie fachliche Anforderungen der Jugendhilfe festlegt, wird aus dem Entwurf herausgenommen. Dieser Teil soll - so sieht es der bereits von mir erwähnte Entschließungsantrag vor - einer Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen werden. Dies war und ist insbesondere die Forderung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kommunalund Finanzpolitiker meiner Fraktion.
Der Verbesserung der Qualität der im PDS-Entwurf gemachten inhaltlichen Aussagen dient die Durchführung eines Gesetzestestes in besonderer Weise. Durch die probeweise Handhabung einer fiktiv in Kraft gesetzten Regelung sind zuverlässigere Aussagen über folgende Punkte möglich: erstens die verwaltungsmäßige Eignung, zweitens die Adressateneignung, drittens die Zielrichtung und die Zweckeignung und viertens die Effektivität und Effizienz sowie die Umsetzbarkeit.
Mit der Gesetzesfolgenabschätzung treten wir in einen Diskurs ein, welcher die gesellschaftlichen Implikationen einer beginnenden neoliberalen Orientierung der Jugendhilfe - die von einer betriebswirtschaftlich-ökonomischen Rationalität geprägt sein wird - nicht weiter verdeckt, sondern in ihren möglichen Konsequenzen deutlich werden läßt.
Ziel muß aber sein, über einen rein betriebswirtschaftlich-ökonomischen Ansatz hinaus die Eckpunkte einer an Qualität orientierten Jugendhilfe zu formulieren.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen heue zur Beschlußfassung vorliegt, verfolgt unter anderem folgende Zielstellungen:
erstens die Gremien der Jugendhilfe durch Neubesetzung und das Einräumen weitgehender Rechte zu stärken und zu demokratisieren,
zweitens gleichgeschlechtliche und unverheiratete Paare verheirateten gleichzustellen (Erteilung der Pflege- erlaubnis) und
drittens weitgehende Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche zu schaffen (zum Beispiel Mitbestim- mung von Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr in den Gremien der Jugendhilfe).