Ronald Doege
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann es relativ kurz machen. Sowohl der Finanzminister als auch Herr Scharf sind auf die meisten Dinge schon eingegangen. Gestatten Sie mir vielleicht deshalb nur einige kurze Bemerkungen.
Der in der Begründung des PDS-Antrages erwähnte Zeitpunkt der letzten Anpassung liegt sicherlich schon einen langen Zeitraum zurück. Allerdings kann aus der
Höhe der Inflation seit dem Jahr 1974 nur in beschränktem Umfang ein Rückschluss auf die Mehraufwendungen der Behinderten gezogen werden.
Die Preissteigerungsrate wird auf der Grundlage von statistischen Erhebungen über die Preise von Waren und Dienstleistungen allgemeiner Art berechnet. Behinderungsspezifische Bedarfslagen sind hierbei nur in einem nicht repräsentativen Umfang enthalten.
Gerade die letztgenannten Kosten müssen Behinderte aber nicht in allen Fällen selbst tragen. Insbesondere das Sozialrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufwendungsersatz für behinderungsspezifische Aufwendungen vor.
Nach der Systematik des § 33 des Einkommensteuergesetzes können jedoch nur solche Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die die Steuerpflichtigen endgültig belasten. Soweit der Steuerpflichtige von einer dritten Seite zum Ausgleich der Belastungen einen Aufwendungsersatz erhält, scheidet ein Abzug als außergewöhnliche Belastung aus.
Meine Damen und Herren der PDS-Fraktion, die SPDFraktion kann sich Ihrem Antrag auf eine Bundesratsinitiative nicht anschließen. Auch wenn ich noch einmal die Dinge rekapituliere, die gestern zu dem Thema der Gemeindefinanzreform hier vorgetragen worden sind, kann man nur sagen, dass es nicht das Ziel sein kann, zukünftig noch mehr an Subventions- und Steuerermäßigungstatbeständen einzuführen. Es muss darum gehen, ein Steuersystem für die Zukunft zu schaffen, das so ausgelegt ist, dass wir mit möglichst wenigen Tatbeständen auskommen. Das muss von vornherein im jeweiligen Steuersystem entsprechend berücksichtigt sein. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mit einem Zitat beginne: „Alle wollen den Gürtel enger schnallen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.“
Das sagte Norbert Blüm, ein nicht ganz unbekannter Politiker auf Bundesebene.
Seit Jahren befinden sich die deutschen Städte, Gemeinden und Kreise in einer Finanzkrise, die sich im Jahr 2001 erneut zugespitzt hat. Das Gewerbesteueraufkommen brach im Jahr 2001 im Durchschnitt aller Städte und Gemeinden um rund 10 % ein. Das Gesamtdefizit der kommunalen Haushalte belief sich auf rund 2,9 Milliarden €. Die Dramatik der Finanzen der Kommunen wird erst dann richtig deutlich, wenn man berücksichtigt, dass die Kommunen eigentlich verpflichtet sind, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Meine Damen und Herren! Den Städten, Gemeinden und Kreisen wird in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Die Gemeinden stellen einen maßgeblichen Teil der Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge bereit. Da es sich zu einem großen Teil um freiwillige Leistungen handelt, hat die finanzielle Situation der Gebietskörper
schaften natürlich starken Einfluss auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung und somit auf die Attraktivität der jeweiligen Kommune als Wohn- und Arbeitsort. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen bildet somit die Basis ihrer Autonomie bei der Aufgabenerfüllung.
Meine Damen und Herren! Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes beruhen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden auf zwei gleichermaßen wichtigen Säulen. Dies ist zum einen die einwohnerbezogene Säule, die unmittelbare Beteiligung an der Einkommensteuer, sowie zum anderen die wirtschaftsbezogene Säule, die Gewerbesteuer.
Weder die einwohnerbezogene noch die wirtschaftsbezogene Steuereinnahmesäule kann zur Disposition gestellt werden. Zwar sind die Bedeutung und das Aufkommen der beiden Steuerquellen höchst unterschiedlich, aber das gleichgewichtige Nebeneinander von wirtschafts- und wohnsitzbezogenen Steuereinnahmen hat sich in den letzten Jahren bewährt.
Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer grundlegenden Gemeindefinanzreform wird seit nahezu 30 Jahren ergebnislos diskutiert. Die wirtschaftlich und finanziell erfolgreiche Phase der 80er- und frühen 90erJahre wurde nicht genutzt, da die Vorstellungen aller Beteiligten zu unterschiedlich waren. Der Bundesgesetzgeber hat die Gewerbesteuer, statt sie zu reformieren, seit Mitte der 70er-Jahre im Rahmen diverser Reformvorhaben systematisch demontiert. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1998 stellte hiermit nicht das Ende dieser aus kommunaler Sicht negativen Entwicklung dar.
Auch die Reformvorhaben der letzten Jahre sind mit negativen Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Kommunen verbunden. Dies unterstreicht nicht zuletzt die Dringlichkeit einer Gemeindefinanzreform.
Meine Damen und Herren! Die Gewerbesteuer dürfte auch in Zukunft Gegenstand der Reformdebatten sein. Die Forderung nach einer Abschaffung der Gewerbesteuer ist jedoch nach Auffassung aller kommunalen Spitzenverbände ohne einen qualitativ und quantitativ gleichwertigen Ersatz völlig indiskutabel; denn dadurch entfiele nicht nur die wirtschaftsbezogene Säule des gemeindlichen Steuersystems, sondern auch das unverzichtbare Bindeglied zwischen der Wirtschaft und ihrer Standortgemeinde.
Die Gewerbesteuer ist in Verbindung mit dem Hebesatzrecht zudem die einzige reine Gemeindesteuer zur Absicherung der verfassungsrechtlich geforderten umfassenden gemeindlichen Finanzautonomie.
Die Defizite der Gewerbesteuer sind durch eine umfassende Modernisierung zu beseitigen. Die Gewerbesteuerlast muss im Sinne des Äquivalenzprinzips künftig gleichmäßig und gerecht durch Einbeziehung der freien Berufe auf alle Verursacher gemeindlicher Lasten verteilt werden. Dadurch kann die überproportionale Belastung des Mittelstands und des Handwerks abgebaut werden.
Gleichmäßigkeit, Gerechtigkeit, Transparenz sowie die Einfachheit der Gewerbesteuer müssen durch die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen, durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen sowie durch die Stärkung gewinnunabhängiger Elemente erhöht werden.
In diesem Zusammenhang muss noch über die Einbeziehung ertragsunabhängiger Komponenten, beispielsweise von Mieten, Zinsen und Löhnen, in die Bemessungsgrundlagen diskutiert werden, um die Ertragsabhängigkeit der Steuer und damit auch die starke Unstetigkeit in der Aufkommensentwicklung abzuschwächen.
Meine Damen und Herren! Die vom Sachverständigenrat bereits im Jahr 1982 entwickelte Konzeption einer kommunalen Wertschöpfungssteuer ist nach wie vor ein diskussionswürdiger Ansatz. Eine kommunale Einkommensteuer, ganz egal ob als eigenständige kommunale Einkommensteuer, als Zuschlag zur staatlichen Einkommensteuer oder aber als Hebesatzrecht auf den kommunalen Einkommensteueranteil, kann und darf kein Ersatz für eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer wie die Gewerbe- oder eine Wertschöpfungssteuer sein.
Meine Damen und Herren! Geht man von einem Hebesatzrecht auf den gemeindlichen Einkommensteueranteil aus, dann würde damit den Gemeinden - wie auch bei der Gewerbesteuer derzeit - die Möglichkeit gegeben, innerhalb einer gewissen Bandbreite auch im Bereich der Einkommensteuer die Höhe ihrer Einnahmen dem jeweiligen Bedarf eigenständig anzupassen.
Damit würde nicht nur die Finanzautonomie der Gemeinden gestärkt, sondern auch die Fühlbarkeit der Belastung für die in der Gemeinde ansässige Bevölkerung erhöht, letztlich mit der Folge von mehr Bürgernähe und mehr Bürgerengagement. Ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer würde mithin sämtliche Parameter erfüllen, die derzeit in der Reformdiskussion auf nationaler Ebene eine Rolle spielen.
Ein Blick in andere Länder zeigt, dass anderenorts kommunale Hebesätze auf die Einkommensteuer feste Bestandteile der jeweiligen Gemeindefinanzsysteme sind, so beispielsweise in den USA.
Meine Damen und Herren! Die bestehende Finanzverfassung nimmt eine klare Zuordnung von Aufgaben- und Finanzierungskompetenz vor. Im bundesstaatlichen Verhältnis zwischen Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden verknüpft das verfassungsrechtlich in Artikel 104 Abs. 1 des Grundgesetzes fixierte Konnexitätsprinzip die Finanzierungsverantwortung einer staatlichen Ebene mit ihrer Verwaltungszuständigkeit. Insbesondere unter Effizienzgesichtspunkten hat sich dieser tragende Verfassungsgrundsatz bewährt.
Etwas anderes betrifft die Frage der Finanzausstattung der staatlichen Ebenen mit Blick auf ihre wie auch immer veranlasste Aufgabenverpflichtung. Diese wird im Rahmen des Artikels 106 des Grundgesetzes entschieden. Das klassische Instrument, die Finanzausstattung den Aufgabenverpflichtungen anzupassen, ist die Verteilung des Steueraufkommens im Rahmen der Gestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.
Nach Artikel 106 des Grundgesetzes ist bei der Festsetzung der Anteile von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen von dem Grundsatz auszugehen, dass sowohl der Bund als auch die Länder Anspruch auf eine gleichmäßige Deckung ihrer notwendigen Ausgaben durch laufende Einnahmen besitzen.
Nach dem Grundgesetz sind die Kommunen staatsrechtlich Teil der Länder. Bundesgesetzlich begründete unmittelbare Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen gibt es daher nicht. Im Rahmen der Sachkompetenzen der Länder steht es deshalb zur Dis
position des Landesgesetzgebers und damit dieses Hauses, der kommunalen Ebene neue oder andere staatliche Aufgaben zuzuordnen.
Die unter dem Stichwort Konnexität laufenden finanziellen Folgewirkungen, die zwischen Ländern und Kommunen zu regeln sind, sind in Urteilen verschiedener Staatsgerichtshöfe in der Weise geklärt worden, dass die Kommunen bei der Übertragung neuer Aufgaben die Bereitstellung zumindest angemessener Finanzmittel durch ihr Bundesland beanspruchen können.
Meine Damen und Herren! Die Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in der Verfassung im Sinne von „wer bestellt, bezahlt“ würde sicherlich eine erhebliche disziplinierende Wirkung sowohl auf den Bundes- als auch auf den Landesgesetzgeber ausüben.
Da es sich hierbei in der Regel um Leistungsverpflichtungen handelt, beispielsweise die Sicherstellung von Kindergartenplätzen oder die Sozialhilfe, die im Kern politisch sicherlich unumstritten sind, kann deshalb die Forderung aus kommunaler Sicht nur lauten: Bund und Länder müssen in ihren Haushalten, und zwar zulasten anderer Ausgabenpositionen, Spielräume schaffen, die zumindest eine Kostenbeteiligung an den den kommunalen Gebietskörperschaften übertragenen Aufgaben möglich machen. Eine nachhaltige Begrenzung von Pflichtaufgaben sowie ein weiterer energischer Abbau von Standards würde nicht nur die kommunale Selbstverwaltung stärken, sondern auch Handlungsspielräume der Kommunen erweitern.
Am Ende, bitte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kommunalen Finanzen und die Zukunft der Kommunen sind ein Problem, das weit über die Finanzpolitik hinausgeht. Theodor Heuß hat einmal gesagt - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin -:
„Die Gemeinde ist wichtiger als der Staat und das Wichtigste in den Gemeinden sind die Bürger. Der Bürger erlebt den Staat in seiner Gemeinde.“
Gemeinde heißt Kommunalpolitik, und eine funktionierende Kommunalpolitik ist eine grundlegende Voraussetzung für unser gesamtes politisches System.
Kommunalpolitik ist das Handlungsfeld, in dem die Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Lebens auf lokaler Ebene organisiert werden. Hier besteht die größte Nähe zu den Menschen, hier besteht aber auch die größte Nähe zu den Problemen vor Ort. Die Kommunalpolitik kann die Bedürfnisse der Menschen am ehesten und am besten erkennen. Sie ist letztlich direkt den Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich.
Die Zukunft unseres repräsentativen Systems - auch wir sind letztlich Teil dieses Systems - beginnt und endet nicht allein schon deshalb in den Kommunen.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist weiterhin eines klar: Die Demokratie fängt in der Gemeinde an. Wenn wir über die Funktionsfähigkeit der Gemein
den reden, reden wir auch über die Funktionsfähigkeit der Demokratie an sich.
Wir reden alle über den aktivierenden Staat und die aktive Bürgergesellschaft. Wir sagen, dass dies ein Zukunftsprojekt ist, das auch zur Modernisierung unserer Gesellschaft beiträgt. Ein aktivierender Staat heißt: ein neues Beziehungsgeflecht zwischen Staat und Gesellschaft, stärkere Betonung der eigenen Möglichkeiten, aber auch der Verantwortlichkeiten.
Dies alles geht nicht ohne Vereine, geht nicht ohne Menschen, die sich beispielsweise ehrenamtlich betätigen. Wir alle wissen doch, dass das Vereinsleben in unseren Kommunen in erster Linie eine Aufgabe ist, der sich die Kommunalpolitiker widmen müssen. Jede Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Kommunen beschädigt letztlich Vereine, das Ehrenamt und nicht zuletzt auch die von uns allen geforderte aktive Bürgergesellschaft.
Meine Damen und Herren! Die Zukunft der Städte in Deutschland wird entscheidend davon abhängen, ob es gelingt, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten bzw. diese wiederherzustellen.
Die SPD-Fraktion begrüßt deshalb die Einsetzung der Kommission von Bund, Ländern und Gemeinden zur Vorbereitung der anstehenden umfassenden Gemeindefinanzreform. Ziel der angestrebten Gemeindefinanzreform muss es sein, den Städten, Gemeinden und Landkreisen ausreichende und verlässliche Einnahmen zur Durchführung ihrer Gewährleistungsaufgaben zu sichern und sie in die Lage zu versetzen, ihren Verfassungsauftrag der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch noch eine Bemerkung zur Union, die sich insbesondere im Bund als Retter und Fürsprecher der Kommunalfinanzen aufspielt, dabei aber geflissentlich unterschlägt, dass ihre eigenen Steuervorschläge den Kommunen erhebliche und zweifellos unverkraftbare Steuerausfälle bescheren würden. So hätte beispielsweise das Vorziehen der Steuerreformstufe von 2005 auf 2003 für die kommunale Ebene in den Jahren 2003 und 2004 Mindereinnahmen in Höhe von jeweils rund 5,5 Milliarden € zur Folge.
Meine Damen und Herren! Ich werte diese Vorschläge als Populismus und halte sie für letztlich nicht umsetzbar. Die kommunalen Spitzenverbände haben bei der Verabschiedung der Steuergesetze die Belastungen der Kommunen beklagt, aber auch darauf hingewiesen, dass insgesamt der richtige Weg beschritten werde.
Wir alle wissen doch, dass die Kommunen insbesondere durch hohe Arbeitslosigkeit belastet werden. Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet letztlich auch hohe Sozialkosten. Deshalb ist die Politik der Bundesregierung, die Politik für Wachstum und Beschäftigung, genau das, was langfristig auch den Kommunen helfen wird.
Meine Damen und Herren! Als jemand, der selber seit 1994 in der Kommunalpolitik tätig ist,
kann ich Sie alle in diesem Hause nur auffordern, sich aktiv in den Diskussionsprozess zur Gemeindefinanzreform einzubringen. Gelegenheit dazu sollte nach einer ausführlichen Berichterstattung durch den Finanzminister im Finanzausschuss bestehen. Ich bitte deshalb um
Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamt.
Herr Professor Trepte, ich habe in meinen Ausführungen gesagt, dass es durchaus ein Anliegen sein muss, die freien Berufe in die Finanzierung der Infrastruktur, die auf kommunaler Ebene vorgehalten wird, einzubeziehen.
Ich halte es im Rahmen der Diskussion für zwingend erforderlich zu prüfen, inwieweit dieser Schritt umsetzbar sein wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Neuordnung der sächsischen Sparkassenlandschaft mit dem Ziel der Schaffung des SachsenFinanzverbundes hat der Freistaat Sachsen den Staatsvertrag über den OSGV im Dezember 1998 gekündet. Die Anschlusskündigung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Juni des folgenden Jahres. Der Finanzminister hat in seiner Einbringungsrede die Gründe für die Anschlusskündigung und die Ziele, die bei den Verhandlungen über die Änderung des Staatsvertrags erreicht werden sollten, ausführlich erläutert. Ich kann mich deshalb in meinen Ausführungen sehr kurz fassen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen, die die Ausschussvorsitzende eingangs gemacht hat.
Die Grundintentionen der Landesregierung bestanden darin, den Sachsen-Finanzverbund in den OSGV einzubinden, zukünftig die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im OSGV zu verstärken und den Sitz der Hauptstelle, der sich derzeit außerhalb des Verbandsgebietes befindet, zu thematisieren.
Im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss fand eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und des OSGV statt. Die Vertreter der SPD-Fraktion hat es dabei sehr verwundert, dass der Geschäftsführer des Landkreistages sozusagen in Personalunion sowohl die Interessen der Spitzenverbände als auch die Interessen des OSGV vertreten hat, die bekanntlich nicht immer übereinstimmen müssen.
Die CDU-Fraktion hat sich diese Position der Spitzenverbände in der Folge zu Eigen gemacht und auf Nachverhandlungen zu den Punkten Streichung der Landesbeiräte und Informationspflicht gedrängt. Der Antrag der CDU-Fraktion hat, wie es die Ausschussvorsitzende er
wähnte, nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion gefunden.
Die SPD-Fraktion ist sich der Tatsache bewusst, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um ein Kompromisspapier handelt, in dem sich die Interessen der beteiligten Länder, der jeweiligen Spitzenverbände, der Sparkassen und des OSGV weitestgehend wiederfinden. Dass es bei einem Kompromiss bekanntlich keinen Sieger und keinen Verlierer gibt, ist eine alte Weisheit. Auch in diesem Fall konnten nicht alle Forderungen, ob berechtigt oder unberechtigt, durchgesetzt werden.
Die Abstimmungen über den Staatsvertrag sind in den anderen beteiligten Landesparlamenten bereits erfolgt, Herr Scharf. Deshalb ist die erneute Forderung nach Nachverhandlungen daher sicherlich - so würde ich es zumindest sagen - etwas verspätet; denn in Sachsen ist dieser Staatsvertrag bereits am 16. November dieses Jahres bei wenigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen beschlossen worden. In Brandenburg ist gestern der Staatsvertrag bei Enthaltungen der PDS beschlossen worden. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Staatsvertrag ebenfalls gestern einstimmig beschlossen worden.
Dies zeigt aus meiner Sicht, dass die vielschichtigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass mit dem vorliegenden Staatsvertrag das Machbare erreicht worden ist und stimmt diesem deshalb zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag entscheidet heute abschließend über die Einrichtung eines Sondervermögens „Altlastensanierung SachsenAnhalt“.
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben möchte ihre Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen und ihre sonstigen Verpflichtungen zur Sanierung ökologischer Altlasten abschließend erfüllen. Dazu laufen derzeit Verhandlungen zwischen dem Land und der BvS über den Abschluss eines Generalvertrages zur Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten.
Die Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die von der BvS zugewiesenen Sanierungsmittel in einem Sondervermögen zu führen. Dadurch wird gegenüber der BvS eindeutig die Zweckbindung der Mittel klargestellt. Der dem Hohen Haus vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen im Finanzausschuss.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt besitzt derzeit vier Sondervermögen. Hinsichtlich der Bewertung der bereits bestehenden Sondervermögen gehen die Meinungen zum Teil weit auseinander. Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nur verständlich, wenn einzelne Abgeordnete der Einrichtung weiterer Sondervermögen eher kritisch gegenüberstehen.
In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes brachten die Redner von CDU und PDS zum Ausdruck, dass es aus rechtlichen Gründen nicht zwingend notwendig sei, ein Sondervermögen zur Abarbeitung der Aufgaben einzurichten, wie das Beispiel Mansfelder Land zeigt. Das Sanierungsprojekt Mansfelder Land hat gezeigt, dass die Versuchung sehr groß ist, die von der BvS zugewiesenen Mittel zur Abwendung haushaltstechnischer Unwägbarkeiten einzusetzen. Genau dies wollen wir aber verhindern; denn die Zuweisung der Mittel erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Altlastensanierung.
Auch in der SPD-Fraktion gab es Abgeordnete, die Bedenken gegen die Einrichtung eines weiteren Sondervermögens hatten. Gerade deshalb haben wir die Argumente der anderen Fraktionen sehr ernst genommen und uns intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt.
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir ein Zitat:
„Der Teufel steckt im Detail. Wir werden uns aber, wenn wir letztlich von der Sinnhaftigkeit dieses Sondervermögens überzeugt werden, dessen Einrichtung nicht widersetzen.“
So Herr Kollege Scharf von der CDU-Fraktion in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes.
Werter Herr Scharf, ich bin der festen Überzeugung, dass im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss die grundsätzlichen Bedenken zumindest weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Diese Tatsache zeigt sich meines Erachtens darin, dass die Anregungen des Herrn Landesrechnungshofpräsidenten in den heute vorliegenden Entwurf weitestgehend eingearbeitet worden sind.
Beispielsweise in § 4 Abs. 4 wird sowohl der Intention der CDU-Fraktion wie auch der des Landesrechnungshofes entsprochen, indem der Wirtschaftsplan für verbindlich erklärt wird und Änderungen der Zustimmung des Finanzausschusses bedürfen. Ich weiß, dass Ihre Forderungen noch etwas weiter gingen, auch die Erläuterungen für verbindlich zu erklären. Aber Sie wissen, dass letztlich auch aus der Sicht unserer Fraktion der Kompromiss darin bestand, das Ganze handhabbar zu halten. Deswegen hat sich unsere Fraktion mehrheitlich für dieses Verfahren ausgesprochen.
Des Weiteren wird das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes im neu eingefügten § 6/1 klarstellend geregelt und beinhaltet die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung.
In § 8 Abs. 2 wird klargestellt, dass sich das Sondervermögen nicht verselbständigt und zur unendlichen Geschichte entwickelt, denn bis zum zweiten Halbjahr 2008 ist dem Landtag ein schriftlicher Bericht über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Sondervermögens zuzuleiten. Mit der gebotenen Sorgfalt hat der Landtag dann festzustellen, ob eine Weiterführung der Aufgaben notwendig ist.
Nach Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss kann ich deshalb für die SPD-Fraktion feststellen, dass die Bedenken, die aus der Sicht unserer Fraktion bestanden, ausgeräumt worden sind.
Mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin, möchte ich abschließend noch einen Satz aus dem Schreiben des Landesrechnungshofes zitieren:
„Der Landesrechnungshof hält daher zumindest die vollständige Transparenz des Sondervermögens für eine unabdingbare Voraussetzung für dessen Einrichtung, um somit auch dem Grundsatz der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.“
Nach Auffassung der SPD-Fraktion erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf die vom Landesrechnungshof geforderten Kriterien Transparenz, Wahrung der Budgethoheit und Beteiligung des Landtages.
Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf deshalb zu und hofft, dass sich auch die anderen Fraktionen des
Hohen Hauses diesem Votum anschließen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch die Mitglieder der SPD-Fraktion wurden im Rahmen der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß zahlreiche eigene Formulierungsvorschläge als Anträge eingebracht. Diese von der bisher im Rechnungsprüfungsausschuß geübten Praxis abweichende Verfahrensweise stieß auf das Unverständnis einzelner Abgeordneter, war es doch bisher üblich, Formulierungen zu suchen, die die Zustimmung aller Fraktionen fanden.
Bei der abschließenden Beratung über die Jahresrechnung im Finanzausschuß versuchten die Vertreter der CDU-Fraktion, diese Beratung mit Verfahrensfragen zu belegen und von der eigentlichen Sachdebatte abzulenken. Als dies nicht gelang, wurden vier Änderungsanträge gestellt. Diese liegen Ihnen heute erneut zur Beratung vor.
Durch zwei der Änderungsanträge sollte die „Kenntnisnahme“, die bisher im Beschlußvorschlag steht, in „zustimmende Kenntnisnahme“ umgewandelt werden. Dies lehnt unsere Fraktion ab, weil wir die Darstellung, die der Landesrechnungshof gemacht hat, und die darin enthaltenen Wertungen nicht in ihrer Gänze teilen.
Im Kernpunkt des Dissenses steht die unterschiedliche Bewertung des Schuldenstandes und der Auswirkungen des Defizits auf die folgenden Haushaltsjahre.
Der Bericht des Landesrechnungshofs zum Schuldenstand des Landes Sachsen-Anhalt wurde seitens unserer Fraktion zustimmend zur Kenntnis genommen. Wir erwarten von der Landesregierung, daß sie die begonnenen finanzpolitischen Konsolidierungsbemühungen verstärkt und auch in den nächsten Jahren konsequent fortsetzt.
Differenzen gab und gibt es hinsichtlich der Formulierung der Bewertung des Schuldenstandes. Meine Vorredner erwähnten dies bereits. Während dieser im Bericht des Landesrechnungshofs als besorgniserregend dargestellt wird, hat sich unsere Fraktion für die Formulierung „hohe Verschuldung“ ausgesprochen.
Letztlich fand das auch die Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses. Ich meine, über die Höhe der Schulden gibt es keinen Dissens, allerdings über die Einschätzung, ob es nun eine besorgniserregende oder eine hohe Verschuldung ist.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit nachdrücklicher Unterstützung der SPD-Fraktion begonnen, die Nettoneuverschuldung kontinuierlich um 300 Millionen DM pro Jahr zu senken. Die Konsolidierungsbemühungen werden im übrigen vom Landesrechnungshof, wenn auch zaghaft, anerkannt.
Sicherlich gibt es insbesondere bei der Opposition unterschiedliche Vorstellungen über die Größe der Schritte, in denen die Absenkung der Neuverschuldung erfolgen
sollte. Persönlich könnte ich mir auch eine schnellere Rückführung der Neuverschuldung vorstellen.
Aber auch wenn dies schwer ist, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß sich Sachsen-Anhalt nicht in einem luftleeren Raum befindet. Wie im Bericht des Landesrechnungshofes festgestellt, schränkt eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen die Konsolidierungsbemühungen erheblich ein. Dies schlägt sich insbesondere in hohen Rechtsverpflichtungen bei konsumtiven und wenig Spielraum bei investiven Maßnahmen nieder.
Gemäß der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung soll die Neuverschuldung des Landes bis zum Jahr 2003 schrittweise auf 600 Millionen DM zurückgeführt werden. Nichts anderes haben wir auch letztlich durch Beschluß im Rechnungsprüfungsausschuß feststellen lassen. Ab dem Jahr 2005 soll aus der Sicht unserer Fraktion gänzlich auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden.
Herr Scharf, Sie verwiesen auf unsere Bilanzbroschüre. Das tat bereits der Landesrechnungshof. Es ist schön, daß unsere Papiere gelesen werden. Sie können uns da, denke ich, auch beim Wort nehmen.
Meine Damen und Herren! Die von mir dargestellten Konsolidierungsbemühungen stellen zweifellos ein ehrgeiziges Programm dar. An der schmerzlichen Pille der Haushaltskonsolidierung führt jedoch kein Weg vorbei, wenn wir die Handlungsfähigkeit des Landes in der Zukunft bewahren wollen. Der richtige Weg ist mit der Verminderung der Neuverschuldung eingeschlagen. Nun gilt es diesen konsequent weiterzugehen.
Ein weiterer strittiger Punkt war die Auswirkung des Defizits 1998 auf die folgenden Haushaltsjahre. Die Darstellung des Sachverhalts im Landesrechnungshofbericht wurde von unserer Fraktion zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion sieht in dem vom Finanzministerium gewählten Verfahren keinen Verstoß gegen § 25 LHO und auch keinen Eingriff in die Budgethoheit des Parlaments. Die SPD-Fraktion erwartet, daß der Überschuß in Höhe von 110 Millionen DM zur Verringerung des Defizits 1998 verwendet wird und eine entsprechende Darstellung in der Haushaltsrechnung 1999 erfolgt.
Die Vorstellungen der Fraktionen bezüglich der ordnungsgemäßen Haushaltsdurchführung liegen nicht so weit auseinander, wie es angesichts der Darstellungen meiner Vorredner scheinen mag. Die im Bericht des Landesrechnungshofes getroffenen Aussagen und Forderungen finden weitestgehend die Zustimmung unserer Fraktion.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Die Anregungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Herrn Dr. Keitel möchte ich gern aufgreifen und für eine einstimmige Entlastung der Landesregierung werben. Dazu möchte ich das von mir bereits im Finanzausschuß unterbreitete Angebot erneuern und Sie bitten, sich der vorliegenden Beschlußempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.