Frank Thiel
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in Drs. 4/2030 wurde in der 55. Sitzung des Landtages am 3. März 2005 in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Mit dem Antrag wurde die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt zurückgezogen bzw. grundlegend überarbeitet wird. Die Landesregie
rung wurde weiterhin aufgefordert, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und die mitberatenden Ausschüsse in regelmäßigen Abständen über den Stand der Arbeit an der Richtlinie und ihre diesbezüglichen Aktivitäten zu informieren.
Erstmals hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit in seiner 36. Sitzung am 27. April 2005 mit diesem Antrag befasst. In der ersten Aussprache wurde von der Landesregierung die kritische Sicht des Landtages in wichtigen Punkten unterstützt und darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungsrichtlinie in der damals vorliegenden Fassung nicht akzeptabel gewesen sei, weil insbesondere das Herkunftslandprinzip relativiert werden müsse. Die Landesregierung verwies darauf, dass sie die Debatte und die Beschlussfindung im Bundesrat maßgeblich beeinflusst habe und den Beschluss dem Ausschuss zur Verfügung stellen wolle.
Der Ausschuss kam überein, nach Kenntnisnahme des Bundesratsbeschlusses, der bis dahin nicht vorlag, darüber zu beschließen, wann diese Thematik erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.
In der 42. Sitzung am 16. November 2005 wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet, den Antrag für erledigt zu erklären, nachdem mehrheitlich festgestellt worden war, dass keine wesentlichen neuen Entwicklungen und Erkenntnisse zu verzeichnen waren. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen.
Während sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten dieser Empfehlung anschloss, gab der Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine inhaltliche Beschlussempfehlung ab, die dem Wortlaut des Antrages mit Anpassung der Einleitung entsprach.
In der 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 14. Dezember 2005 wurde bei 0 : 9 : 2 Stimmen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die der Fassung des Antrages entsprach, abgelehnt.
In der vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wurde der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS mit 9 : 0 : 2 Stimmen für erledigt erklärt, da es auf europäischer Ebene noch keine neuen Entwicklungen in diesem Zusammenhang gebe und noch kein neuer Richtlinienentwurf vorliege.
Abschließend möchte ich feststellen, dass sich alle Fraktionen dahin gehend einig waren, dass die Dienstleistungsrichtlinie wegen ihrer nachteiligen Auswirkungen in der vorgelegten Fassung nicht in Kraft gesetzt werden dürfe. Weiterhin bestand Konsens darüber, dass das Herkunftslandprinzip abzulehnen sei und dass man bei künftigen Richtlinien rechtzeitig in die Erarbeitung einbezogen werden sollte.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit bittet mehrheitlich darum, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.